BERICHT über die Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007

29.11.2006 - (2006/2252(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Elmar Brok

Verfahren : 2006/2252(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0436/2006
Eingereichte Texte :
A6-0436/2006
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007

(2006/2252(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006–2007“ (KOM(2006)0649),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2006 zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt[1],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0436/2006),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union ein politisches Projekt ist, das auf gemeinsamen Werten und gemeinsam verfolgten Zielen beruht,

B.  in der Erwägung, dass die Europäische Union sich zu einer politischen Union der Demokratien entwickelt hat, die sich selbst zu demokratischen Standards und zur Entwicklung einer lebendigen demokratischen Kultur bekennt,

C. in der Erwägung, dass der durch die Aussicht auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union geschaffene Anreiz unbestreitbar zur Förderung von Reformen, zur Festigung der Demokratie, zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte und zu einer erhöhten Stabilität in den Nachbarländern beigetragen hat,

D. in der Erwägung, dass die Europäische Union an ihrem unumstößlichen Bekenntnis zur Demokratie und ihrer Überzeugung, dass Demokratie nur funktioniert, wenn der Demos – das europäische Volk – seine eigene Erweiterung durch den Beitritt neuer Mitgliedstaaten und ihrer Bürger anerkennt und unterstützt,

E.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemeinsam mit den nationalen Parlamenten und mit der Unterstützung der regionalen und lokalen Behörden und den Einrichtungen der Bürgergesellschaft zur Erhöhung der Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf den Erweiterungsprozess beitragen und dadurch den öffentlichen Konsens in dieser Frage erhöhen kann,

F.  in der Erwägung, dass die Erweiterung den politischen Charakter dieses Projekts nicht untergraben sollte und dass sie ganz im Gegenteil – wie im Vertrag niedergelegt – zum europäischen Integrationsprozess und zur Verwirklichung einer immer engeren Union zwischen den Völkern Europas beitragen und Frieden, Sicherheit, Demokratie und Wohlstand in Europa fördern sollte,

G. in der Erwägung, dass aus diesem Grund bei Überlegungen zur Zukunft der Union ihrer Integrationsfähigkeit Rechnung getragen werden muss,

H. in der Erwägung, dass in der Erklärung zur Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen im Juni 1993 „die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Stoßkraft der europäischen Integration zu erhalten“, als ein wichtiger Gesichtspunkt genannt wurde,

I.   in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Organe die institutionellen, finanziellen und politischen Faktoren, die der Fähigkeit der Union, neue Mitgliedstaaten zu integrieren, zugrunde liegen, mutig angehen müssen,

J.   in der Erwägung, dass dies eine gründliche Analyse der Auswirkungen voraussetzt, die eine Erhöhung der Zahl der Mitgliedstaaten auf die Kohäsionspolitik der Union und auf ihre Finanzen haben kann,

K. in der Erwägung, dass die Integrationsfähigkeit ein sich entwickelnder Begriff ist, der regelmäßig im Lichte neuer Umstände bewertet werden muss,

L.  in der Erwägung, dass die Integrationsfähigkeit auf objektiven Kriterien basiert und konkrete Probleme betrifft und daher nicht mit der öffentlichen Wahrnehmung der Auswirkungen künftiger Erweiterungen verwechselt werden sollte,

M. in der Erwägung, dass die „Integrationsfähigkeit“ kein neues Kriterium ist, das für die Kandidatenländer gilt, sondern eine Voraussetzung für den Erfolg der Erweiterung und für die Vertiefung des europäischen Integrationsprozesses und dass es die Aufgabe der Union und nicht die der Kandidatenländer ist, ihre „Integrationsfähigkeit“ zu verbessern,

N. in der Erwägung, dass die Beitrittsländer und die Kandidatenländer die Kriterien von Kopenhagen und alle sonstigen Verpflichtungen erfüllen müssen, die sich aus den EU-Verträgen und den bilateralen Abkommen ergeben,

1.  stimmt mit der Kommission darin überein, dass die vergangenen Erweiterungen ein Erfolg gewesen sind, die die Europäische Union gestärkt haben, indem sie ihr Wirtschaftswachstum angekurbelt, ihre Rolle in der Welt gestärkt, die Entwicklung neuer EU-Politiken vorangetrieben und Demokratie, Frieden und Wohlstand gefördert haben; erinnert daran, dass dies auf der breiten Unterstützung für frühere Erweiterungen als die Erfüllung der ursprünglichen Aufgabe der europäischen Integration, den europäischen Kontinent nach den politischen Teilungen des 20. Jahrhunderts wieder zu vereinen, basierte;

2.  stellt jedoch fest, dass aus früheren Erfahrungen Lehren gezogen werden können, insbesondere die Notwendigkeit, jedes Land aufgrund seiner eigenen Verdienste zu beurteilen und dessen Beitritt im Einklang mit einem Zeitplan auszuhandeln, der auf der effektiven Einhaltung der Kriterien von Kopenhagen beruht, sowie die Notwendigkeit, die Nennung eines Datums für den endgültigen Beitritt zu einem zu frühen Zeitpunkt zu vermeiden;

3.  vertritt die Auffassung, dass diese Lehren genutzt werden sollten, um die Qualität und Transparenz des Erweiterungsprozesses zu verbessern;

4.  ist der Ansicht, dass die Union ihre Zusagen gegenüber den Ländern einhalten muss, die bereits Aussicht auf Mitgliedschaft haben, vorausgesetzt, dass diese Länder die Kriterien für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union erfüllen und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachkommen; unterstreicht, dass die Einhaltung dieser Zusagen ein starker Anreiz für diese Länder ist, mit ihren Reformen fortzufahren;

5.  stimmt zu, dass Konsolidierung, Konditionalität und Kommunikation die leitenden Grundsätze der Erweiterungsstrategie der Europäischen Union sind; ist der Ansicht, dass jede weitere Zusage in Bezug auf eine Erweiterung eine weit ausführlichere Prüfung der Integrationsfähigkeit der Union als bisher erfordern wird, sei es unter institutionellem, finanziellem oder politischem Gesichtspunkt;

6.  bedauert daher, dass die Kommission keine ausreichend tief greifende Analyse der Fragen vorlegt, die geklärt werden müssen, bevor die Union mit künftigen Erweiterungen fortfahren kann;

7.  betrachtet den Abschnitt über die Integrationsfähigkeit der Union als eine nicht zufrieden stellende Antwort auf die Aufforderung des Parlaments, „einen Bericht vorzulegen, in dem sie die Prinzipien, die diesem Konzept zugrunde liegen, erläutert“[2];

8.  ist der Auffassung, dass die Integrationsfähigkeit der Union grundsätzlich auf drei Säulen beruht, nämlich auf ihren Organen und deren Legitimität und Fähigkeit, unter neuen Gegebenheiten zu handeln und demokratisch und effizient Beschlüsse zu fassen, ihren finanziellen Mitteln und deren Gesamtbeitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie der Fähigkeit einer erweiterten Union, ihre politischen Ziele zu verfolgen;

9.  erinnert daran, dass es die Aufgabe der Union und nicht der Kandidatenländer ist, ihre Integrationsfähigkeit zu verbessern;

10. ist der Überzeugung, dass die Europäische Union von ihren Bürgern nur eine positive Haltung gegenüber der Erweiterung erwarten kann, wenn sie ein Europa sehen, das Ergebnisse vorzuweisen hat; betont daher, dass die Integrationsfähigkeit nicht isoliert von der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union betrachtet werden kann; vertritt die Ansicht, dass die Erweiterung Teil der bürgernahen Agenda der Union sein und entsprechend kommuniziert werden sollte;

11. ist der Auffassung, dass die Union nur dann reibungslos funktionieren kann, wenn alle ihre Mitglieder gemeinsame Werte teilen, die sich von der europäischen Identität ableiten;

12. ist der Überzeugung, dass die Union nach innen und nach außen geschwächt würde und sich die Vorteile einer wachsenden Mitgliederzahl für alle ihre Mitglieder vermindern würden, wenn es nicht gelingt zu gewährleisten, dass die Integrationsfähigkeit der Europäischen Union mit der Erweiterungsagenda im Einklang steht, und dass dieser Effekt nicht durch eine Erweiterung ihres Umfangs kompensiert würde;

13. kritisiert die Kommission wegen der oberflächlichen Art, mit der sie institutionelle Aspekte behandelt, und verweist in diesem Zusammenhang auf den einschlägigen Bericht seines Ausschusses für konstitutionelle Fragen;

14. erinnert an den Wortlaut der Entschließung des Parlaments vom 19. Januar 2006 zur Reflexionsphase[3] und bekräftigt, dass der Vertrag von Nizza nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens keine adäquate Grundlage für künftige Erweiterungen vorsieht;

15. drängt die Staats- und Regierungschefs daher, den Verfassungsprozess bis Ende 2008 abzuschließen, wie auf dem Europäischen Rat vom Juni 2006 angegeben, um die Union in die Lage zu versetzen, effizienter, transparenter und demokratischer zu arbeiten, was eine unabdingbare Voraussetzung für künftige Erweiterungen ist;

16. erinnert die Staats- und Regierungschefs an ihre Pflicht, diesen Prozess vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament zum Abschluss zu bringen, um eine Verzögerung der laufenden Beitrittsverhandlungen zu vermeiden;

17. betont, dass die institutionelle Überarbeitung der Union unabhängig von künftigen Erweiterungen eine Notwendigkeit an sich darstellt und streng und zügig durchgeführt werden sollte;

18. bestätigt, dass der Fortgang der Beitrittsverhandlungen von den Verdiensten und Ergebnissen jedes Verhandlungspartners abhängen wird;

19. begrüßt und unterstützt die Zusage der Kommission, die Qualität des Beitrittsprozesses zu verbessern, indem dieser stärker von Benchmarks geprägt und transparenter gestaltet wird und indem systematisch Folgenabschätzungen zu wichtigen Politikbereichen in entscheidenden Phasen des Prozesses erstellt werden;

20. vertritt die Auffassung, dass bei der für 2008/2009 geplanten Überprüfung des Haushalts der Union die künftige Aufnahme der derzeitigen Kandidatenländer und potentiellen Kandidatenländer berücksichtigt werden muss;

21. weist darauf hin, dass die Mitteilung der Kommission die finanziellen Auswirkungen künftiger Erweiterungen nicht gründlich behandelt und fordert die Kommission auf, vor jeglicher künftigen Erweiterung klare und glaubhafte Schätzungen der Auswirkungen auf den Haushalt vorzulegen;

22. betont erneut, dass diese Debatte schwierige Entscheidungen beinhaltet, einschließlich der Anpassung der gemeinsamen Politikbereiche der Union und der Umverteilung der finanziellen Mittel unter den Mitgliedstaaten;

23. vertritt die Auffassung, dass die finanziellen Auswirkungen künftiger Erweiterungen, deren Komplexität von den Staats- und Regierungschefs implizit anerkannt wurde, als sie es ablehnten, sie in die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 einzubeziehen, dringend angegangen werden müssen; fordert den Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ und den ECOFIN-Rat auf, eine gemeinsame Debatte zu dieser Frage zu führen;

24. betont, dass der Erfüllung der auf der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien, einschließlich im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, größere Priorität beigemessen werden sollte, als es bislang bei den Beitrittsverhandlungen der Fall war, und dass eine direkte Verbindung zwischen diesen Kriterien und dem Beginn sowie dem allgemeinen Fortgang der Verhandlungen bestehen sollte;

25. begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme eines Kapitels über die justiziellen Rechte und Grundrechte in den aktuellen Verhandlungsrahmen, das die politischen Themen abdeckt, wodurch die EU-Organe in die Lage versetzt werden, die Fortschritte in diesen wichtigen Bereichen eingehend zu prüfen;

26. erinnert daran, dass alle Organe, einschließlich des Europäischen Parlaments selbst, in der Vergangenheit zu nachsichtig und selbstgefällig waren, insbesondere was die Fortschritte in den Bereichen Justiz, Korruption und Grundrechte in den frühen Verhandlungsphasen betrifft; verpflichtet sich, eine viel aktivere Rolle bei der Weiterverfolgung des Beitrittsprozesses mit besonderer Betonung auf seinen politischen Aspekten zu spielen, und fordert den Rat auf, ebenso zu verfahren und klare und ordnungsgemäß begründete Empfehlungen an die Kandidatenländer abzugeben, anstatt lediglich die technischen Fortschritte bei den Verhandlungen zur Kenntnis zu nehmen;

27. erinnert an die klare Aussicht auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die den westlichen Balkanstaaten auf der Tagung des Europäischen Rates von Thessaloniki eröffnet wurde; ist der Überzeugung, dass diese Aussicht aufrechterhalten werden muss, um Stabilität und Frieden in der Region zu festigen; erinnert jene Länder daran, dass sie auf der Grundlage ihrer eigenen Verdienste beurteilt werden und dass dies das Tempo ihrer Integration in die Europäische Union bestimmen wird;

28. begrüßt den Beschluss des Rates vom 13. November 2006, die Verhandlungsmandate für die Visaerleichterung und Rückübernahmeabkommen mit den westlichen Balkanstaaten als einen ersten Schritt für die Förderung der persönlichen Kontakte zwischen jenen Ländern und der Europäischen Union anzunehmen;

29. begrüßt die stetigen Fortschritte des Kandidatenlandes Kroatien auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union und fordert die Verhandlungsführer der beiden Parteien auf, die in diesen Verhandlungen erreichte Stoßkraft im Hinblick auf ihren baldigen Abschluss aufrechtzuerhalten;

30. nimmt den Fortschrittsbericht der Kommission über die Türkei 2006 zur Kenntnis, der zwar feststellt, dass die politischen Reformen in der Türkei fortgesetzt wurden, jedoch darauf hinweist, dass ihr Tempo nachgelassen hat, und die Mängel im Reformprozess bestätigt, die vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 27. September 2006 zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt bereits dargelegt wurden; besteht darauf, dass dies im Einklang mit der Erklärung der Europäischen Union vom 21. September 2005 auch die Ratifizierung und umfassende Umsetzung des Zusatzprotokolls einschließt, mit dem das im Juli 2005 von der Türkei unterzeichnete Assoziierungsabkommen EG-Türkei auf die zehn neuen Mitgliedstaaten ausdehnt wird;

31. unterstützt die Anstrengungen des finnischen Vorsitzes, einen Ausweg aus der derzeitigen Sackgasse zu finden, und fordert die Türkei auf, konstruktiv zusammenzuarbeiten, um die Umsetzung des Zusatzprotokolls bis Ende 2006 zu gewährleisten;

32. drängt den Rat, neue Zusagen nur auf der Grundlage einer ausführlichen Bewertung ihrer institutionellen, finanziellen, politischen und sozioökonomischen Folgen zu machen; fordert die Kommission daher auf, immer umfassende Folgenabschätzungen vorzulegen, wenn sie neue Anträge auf Mitgliedschaft prüft und wenn sie ihre Empfehlungen zur Eröffnung und zum Abschluss von Verhandlungen vorlegt;

33. fordert, dass das Zustimmungsrecht des Parlaments nicht nur nach dem Abschluss des Verhandlungsprozesses, sondern auch vor der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen gilt;

34. stellt fest, dass bei der Fortsetzung und Eröffnung von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit den Balkanstaaten die Bekämpfung der weit verbreiteten Korruption und regionaler Netzwerke der organisierten Kriminalität von zunehmender Bedeutung auf dem Weg zum Beitritt sein wird; empfiehlt daher nachdrücklich, dass die derzeitigen Finanzierungsinstrumente für die Erweiterung verstärkt werden und ihr Schwerpunkt neu festgelegt wird, damit sie als oberste Priorität auf die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität abzielen, wobei die Reform des Justizwesens, die Stärkung der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit besonders zu betonen sind;

35. erinnert die Regierungen und nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten daran, dass es in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, die Öffentlichkeit in angemessener Weise über die Vorteile vergangener Erweiterungen und die Herausforderungen künftiger Erweiterungen zu informieren, und dass sie der Öffentlichkeit während des Beitrittsprozesses die Gründe für ihre Entscheidungen bekannt geben sollten;

36. fordert die Kommission daher auf, mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zusammenzuarbeiten, um die Erweiterungsagenda der Öffentlichkeit wirksamer zu vermitteln und damit die Transparenz des Prozesses zu erhöhen;

37. begrüßt die Empfehlung der Kommission, Screeningberichte, Benchmarks für die Eröffnung von Verhandlungskapiteln und den endgültigen Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union zu veröffentlichen;

38. drängt die Kommission, eine genauere Definition der „verstärkten Nachbarschaftspolitik” vorzulegen und detailliert anzugeben, was diese Art von Beziehungen beinhalten würde;

39. wiederholt seine frühere Forderung an die Kommission und an den Rat, für alle europäischen Länder, die derzeit keine Aussicht auf eine Mitgliedschaft haben, Vorschläge für enge bilaterale oder multilaterale Beziehungen mit der Europäischen Union vorzulegen, die ihren spezifischen Bedürfnissen und Interessen entsprechen; betont, dass es die Aufgabe aller Länder mit anerkannten Aussichten auf eine Mitgliedschaft ist, sich diesem multilateralen Rahmen als einem Zwischenschritt zur Vollmitgliedschaft anzuschließen;

40. fordert die Kommission und den Rat in diesem Zusammenhang auf, als Teil einer verstärkten Nachbarschaftsstrategie eine Gemeinschaft EU-Schwarzes Meer in Erwägung zu ziehen, um stärkere bilaterale oder multilaterale wirtschaftliche und politische Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern der Region, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen, zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf den Freihandel, wie dies im Zentraleuropäischen Freihandelsabkommen der Fall ist, auf Investitionen, Energiesicherheit und Migrationspolitik;

41. vertritt die Ansicht, dass die oben genannten Optionen, die ein breites Spektrum von praktischen Möglichkeiten beinhalten, eine wirkliche und attraktive Option darstellen könnten, die, ohne eine Vollmitgliedschaft auszuschließen, Partnerländern eine stabile langfristige Aussicht auf institutionalisierte Beziehungen mit der Europäischen Union gewährleisten und den nötigen Anreiz schaffen würde, um die internen Reformen, die in diesen Ländern notwendig sind, zu fördern;

42. ersucht die Kommission und den Rat, in diesem Zusammenhang in Erwägung zu ziehen, die Gemeinschaftshilfe im Lichte der Fortschritte, die die Empfängerländer bei der Herbeiführung der erforderlichen Reformen erzielt haben, anzupassen;

43. unterstreicht, dass, obwohl Russland weder ein Kandidat für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union noch Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist, die Beziehungen zu dem größten Nachbarn der Europäischen Union dennoch von herausragender Bedeutung im Zusammenhang mit der künftigen Erweiterungsstrategie der Europäischen Union sind; drängt darauf, dass die Europäische Union in diesem Zusammenhang weiterhin alle Versuche fortsetzen muss, um eine einzigartige und weit reichende Partnerschaft mit Russland zu erzielen, die Handel und Energie, jedoch vor allem auch alle die Menschenrechte und die Demokratisierung betreffende Fragen beinhaltet;

44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VERFAHREN

Titel

Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007

Verfahrensnummer

2006/2252(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

AFET

29.11.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum


 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Elmar Brok

17.10.2006

 

Prüfung im Ausschuss

22.11.2006

 

 

 

 

Datum der Annahme

23.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

5

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Panagiotis Beglitis, Bastiaan Belder, André Brie, Elmar Brok, Philip Claeys, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Georgios Karatzaferis, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Francisco José Millán Mon, Pierre Moscovici, Pasqualina Napoletano, Baroness Nicholson of Winterbourne, Tobias Pflüger, Mirosław Mariusz Piotrowski, Paweł Bartłomiej Piskorski, Bernd Posselt, Raül Romeva i Rueda, Jacek Emil Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Gitte Seeberg, Marek Siwiec, István Szent-Iványi, Antonio Tajani, Paavo Väyrynen, Jan Marinus Wiersma, Luis Yañez-Barnuevo García, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Laima Liucija Andrikienė, Francisco Assis, Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Carlo Fatuzzo, Kinga Gál, Milan Horáček, Tunne Kelam, Jaromír Kohlíček, Alexander Lambsdorff, Jaime Mayor Oreja, Íñigo Méndez de Vigo, Doris Pack

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Adamos Adamou, Pilar Ayuso, Panayiotis Demetriou, Antonio López-Istúriz White, Marios Matsakis, Neil Parish, Kyriacos Triantaphyllides

Datum der Einreichung

29.11.2006