BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Maßnahmen der Kommission zum Einsatz der Fernerkundung in der Gemeinsamen Agrarpolitik im Zeitraum 2008-2013

20.12.2007 - (KOM(2007)0383 – C6‑0273/2007 – 2007/0132(CNS)) - *

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf

Verfahren : 2007/0132(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0508/2007

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Maßnahmen der Kommission zum Einsatz der Fernerkundung in der Gemeinsamen Agrarpolitik im Zeitraum 2008-2013

(KOM(2007)0383 – C6‑0273/2007 – 2007/0132(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0383),

–   gestützt auf Artikel 37 Absatz 2 dritter Unterabsatz des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0273/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6‑0508/2007),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der KommissionÄnderungen des Parlaments

Änderungsantrag 1

Erwägung 2

(2) Durch die Erfahrungen im Rahmen des Beschlusses 1445/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2000 über den Einsatz von Flächenstichprobenerhebungen und Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1999-2003 mit nachfolgenden Änderungen und der ihm vorangegangenen Beschlüsse während des Zeitraums 2004-2007 hat das agrarmeteorologische System zur Erntevorausschätzung und zur Beobachtung des Boden- und Kulturzustands ein fortgeschrittenes operationelles Entwicklungsstadium erreicht und seine Effizienz bewiesen.

(2) Durch die Erfahrungen im Rahmen des Beschlusses 1445/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2000 über den Einsatz von Flächenstichprobenerhebungen und Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1999-2003 mit nachfolgenden Änderungen und der ihm vorangegangenen Beschlüsse während des Zeitraums 2004-2007 wurden die Kenntnisse über die Beobachtung der Bodennutzung, der Bodenbedeckung und von Umweltparametern (LUCAS-Projekt) erweitert und ein fortgeschritteneres operationelles Entwicklungsstadium des agrarmeteorologischen Systems zur Beobachtung von Kulturen und zur Erntevorausschätzung erreicht (MARS-Projekt).

Begründung

Das im Rahmen der einzelnen Projekte angesammelte Wissen sollte aus Gründen der Klarheit getrennt berücksichtigt werden. Außerdem besteht noch kein Konsens darüber, ob der Einsatz der Fernerkundung tatsächlich von Bedeutung ist und überhaupt Wirkung zeigt.

Änderungsantrag 2

Erwägung 2 a (neu)

(2a) Nur das MARS-Pilotprojekt, das in den Anwendungsbereich des Beschlusses Nr. 2066/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 über die Weiterführung des Einsatzes von Flächenstichprobenerhebungen und Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 2004-2007 und zur Änderung des Beschlusses Nr. 1445/2000/EG1 fällt, fällt in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Eigentlich fallen lediglich die operationellen Maßnahmen der Kommission, bei denen die Fernerkundung in der Gemeinsamen Agrarpolitik zum Einsatz kommt, unter diese Verordnung.

__________

1 ABl. L 309 vom 26.11.2003, S. 9.

Begründung

Der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung sollte eindeutig umrissen werden. Nur das MARS-Projekt ist Gegenstand dieses Vorschlag. Das LUCAS-Projekt fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Außerdem sollte betont werden, dass nur die operationellen Maßnahmen zur Fernerkundung in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.

Änderungsantrag 3

Erwägung 5

(5) Die bei der Durchführung dieser Maßnahmen gewonnenen Informationen und Prognosen sind von der Kommission den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Das Europäische Parlament und der Rat sollten über die Durchführung der Maßnahmen zur Fernerkundung und über die Verwendung der für die Kommission bereitgestellten Mittel durch einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht unterrichtet werden, dem gegebenenfalls ein Vorschlag zur Weiterführung der Maßnahmen über den mit dieser Verordnung festgelegten Zeitraum hinaus beigefügt ist -

(5) Die bei der Durchführung dieser Maßnahmen gewonnenen Informationen und Prognosen werden von der Kommission bereitgehalten und nur für die Erntevorausschätzung und nicht für Überwachungszwecke verwendet. Die Informationen und Prognosen sollten den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, und das Europäische Parlament und der Rat sollten über die Durchführung der Maßnahmen zur Fernerkundung und über die Verwendung der für die Kommission bereitgestellten Mittel durch einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht unterrichtet werden, dem gegebenenfalls ein Vorschlag zur Weiterführung der Maßnahmen über den mit dieser Verordnung festgelegten Zeitraum hinaus beigefügt ist -

Begründung

Dieser Punkt sollte präziser gefasst werden, da dadurch mehr Transparenz im Hinblick auf die Verwendung der Daten geschaffen wird, die im Anwendungsbereich dieser Verordnung erhoben werden.

Änderungsantrag 4

Artikel 1 Absatz 1 Einleitung

1. Die Maßnahmen der Kommission zum Einsatz der Fernerkundung in der Gemeinsamen Agrarpolitik können für einen Zeitraum von sechs Jahren ab 1. Januar 2008 nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft finanziert werden, sofern sie folgenden Zwecken dienen:

 

1. Der Finanzrahmen für die Umsetzung dieses Programms für den Zeitraum 2008 bis 2013 beträgt 9,2 Mio. EUR. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der Obergrenzen der festgelegten Rubriken des Finanzrahmens festgelegt, sofern sie folgenden Zwecken dienen:

Begründung

Die Maßnahmen zur Fernerkundung sollte mit eigenen Haushaltsmittel finanziert werden und nicht durch den Garantiefonds für die Landwirtschaft.

Änderungsantrag 5

Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a

a) Verwaltung der Agrarmärkte;

a) Unterstützung der Verwaltung der Agrarmärkte;

Begründung

Mit der Fernerkundung sollen digitale Informationen bereitgestellt werden, damit die Instrumente für die Verwaltung und die Beobachtung der Gemeinsamen Agrarpolitik verbessert werden. Allerdings werden Stichprobenerhebungen bei landwirtschaftlichen Betrieben weiterhin erforderlich sein, da die Fernerkundung für die umfassende Verwaltung der Agrarmärkte nicht ausreicht.

Änderungsantrag 6

Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c

c) Bereitstellung der Informationen nach Buchstabe b,

c) Bereitstellung der Informationen nach Buchstabe b durch die zuständigen Stellen und nur gemäß dieser Verordnung,

Begründung

Es sollte verdeutlicht werden, dass nur Fernerkundungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem MARS-Projekt betroffen sind und Informationen nur innerhalb des Anwendungsbereichs eines bestimmten Projekts bereitgestellt werden sollten.

Änderungsantrag 7

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b

b) Einrichtung einer Raumdateninfrastruktur und einer Website,

b) Verbesserung der Website der Abteilung Landwirtschaft der Gemeinsamen Forschungsstelle, so dass alle relevanten Forschungsdaten der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt werden;

Begründung

Die Gemeinsame Forschungsstelle hat bereits eine Website, auf der besonders die Abteilung Landwirtschaft hervortritt und umfangreiche Informationen zum MARS-Projekt zu finden sind. Es gibt allerdings viele verschiedene Unternehmen für Satellitenaufnahmen, die landwirtschaftliche Informationen zur Verfügung stellen (z. B. über den Vegetationsindex), die im Rahmen des MARS-Projektes verwendet werden. Die Website der Gemeinsamen Forschungsstelle sollte deshalb aktualisiert werden und eine Liste mit den Websites dieser Unternehmen enthalten.

Änderungsantrag 8

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b a (neu)

 

ba) Einrichtung eines Verzeichnisses aller Projekte in den Bereichen Raumdaten, Fernerkundung und Agrarmeteorologie und Konsolidierung der bestehenden Infrastrukturen und Websites für Raumdaten,

Begründung

There exists at present a skeleton of spatial data infrastructure through the INSPIRE initiative, ESDI (European Spatial Data Infrastructure), GMES (Global Monitoring for Environment and Security) and GEOSS (Global Earth Observing System of System). Consolidations should eliminate costly repetitions of information purchase or collection. Furthermore, the draftsman proposes to set up an inventory of all space, remote-sensing and agro-meteorological projects and initiatives that can be related to the agricultural context, even when this relationship does not, at first hand, seem obvious, so as to allow for a general overview.

BEGRÜNDUNG

Einführung

Um den Erfordernissen der Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik zu entsprechen, sind Informationen über die Bodennutzung und den Zustand der Böden und Kulturen dringend erforderlich. Die Fernerkundung ist eine Methode, mit der leichter an Informationen zu gelangen ist, die in herkömmliche Systeme der Agrarstatistik und -prognose aufgenommen werden.

Zwischen 2000 und 2007 ist im Rahmen des Beschlusses Nr. 1445/2000/EG des Rates ein Pilotprojekt zur Fernerkundung durchgeführt worden. Durch dieses Projekt konnte beim agrarmeteorologischen System zur Erntevorausschätzung und zur Beobachtung des Boden- und Kulturzustands ein erheblicher Entwicklungsfortschritt erzielt werden.

Vorschlag der Kommission

Die Kommission schlägt vor, dass zur Beobachtung der Agrarmärkte der Einsatz der Fernerkundung im Agrarbereich im Zeitraum 2008-2013 fortgeführt wird. Dieses Projekt würde am 1. Januar 2008 anlaufen und sechs Jahre dauern. Die Fernerkundung wäre für die Kommission ein Mittel, um a) die Verwaltung der Agrarmärkte zu unterstützen, b) die agro-ökonomische Beobachtung z. B. des Zustands der Kulturen zwecks Erstellung von Erntevorausschätzungen zu ermöglichen, c) den Zugang zu Informationen über landwirtschaftliche Flächen und Erntevorausschätzungen zu fördern und d) die technologische Weiterentwicklung des agrarmeteorologischen Systems sicherzustellen.

Im Rahmen des Systems würden auch Daten erfasst oder erworben werden, die für die Umsetzung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik erforderlich sind (insbesondere satellitengestützte und meteorologische Daten); ferner würden eine Raumdateninfrastruktur und eine Website eingerichtet, die Durchführung von Studien über eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit der Fernerkundung, wie z. B. die Klimaverhältnisse, gefördert und die agrarmeteorologischen und ökonometrischen Modelle aktualisiert werden.

Sämtliche Informationen werden den Mitgliedstaaten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, und die Kommission wird voraussichtlich mit den einzelstaatlichen Stellen und Laboratorien eng zusammenarbeiten.

Standpunkt des Berichterstatters

Allgemein besteht aber immer noch kein Konsens darüber, ob der Einsatz der Fernerkundung tatsächlich von Bedeutung ist und überhaupt Wirkung zeigt. Offenkundig wurden in den verschiedenen Mitgliedstaaten mit unterschiedlicher Häufigkeit Daten erhoben, die deshalb nicht vollständig vergleichbar sind. Erforderlich ist daher ein Bewertungsbericht der Kommission, in dessen Rahmen der Nutzen des Systems für die Landwirte und die Gemeinsame Agrarpolitik genau geprüft wird, um auch in diesem Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik für Transparenz zu sorgen. Außerdem muss gewährleistet werden, dass die entsprechenden Technologien und Daten auch für kleine landwirtschaftliche Betriebe und für Regionen mit geringerer Intensivwirtschaft nutzbringend verwendet werden und dem Erhalt der regionalen Vielfalt der EU zugute kommen.

Was das MARS-Projekt anbelangt, so kommen die Technologien für die Fernerkundung von landwirtschaftlichen Flächen nicht aus Wirtschaftszweigen, die traditionell mit der Landwirtschaft verbunden sind. Auch die von der EG gesammelten oder erworbenen Satellitenaufnahmen stammen von Privatunternehmen, deren Kunden vorwiegend im Öl- oder Gassektor tätig sind, wobei diese Aufnahmen auch von nationalen und internationalen Rüstungsunternehmen und von Geheimdiensten verwendet werden.

Verblüffenderweise haben sich im Vergleich zu den vorhergehenden Rechtsakten in der vorgeschlagenen Verordnung die Finanzierungsquellen geändert. In den Beschlüssen 1445/2000/EG und 2066/2003/EG wurde noch eine eigene Haushaltslinie für die Fernerkundung festgelegt. Jetzt möchte die Kommission den Garantiefonds für die Landwirtschaft für die Finanzierung einsetzen, worüber noch zu diskutieren ist.

Im Übrigen ist der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung nicht genau definiert. In dieser Hinsicht ist der Vorschlag offenkundig sehr unklar, da der Bezug zur Grundlage der vorgeschlagenen Verordnung, d. h. zum Beschluss Nr. 2066/2003/EG, und weitere Bezüge nicht eindeutig angegeben sind.

Deshalb sollte unbedingt im gesamten Vorschlag verdeutlicht werden, dass nur die Fernerkundung im Zusammenhang mit dem MARS-Projekt betroffen ist.

Um Unklarheiten zu vermeiden, werden einige Änderungen vorgeschlagen, mit denen eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen der Fernerkundung und zwischen den beiden Pilotprojekten LUCAS und MARS, die auf dem Vorschlag und dem Beschluss Nr. 2066/2003/EG beruhen und bis Ende 2007 laufen, getroffen werden soll.

Außerdem wird vorgeschlagen, ein Verzeichnis aller Projekte und Initiativen in den Bereichen Raumdaten, Fernerkundung und Agrarmeteorologie zu erstellen, die sich mit der Landwirtschaft verbinden lassen, selbst wenn dieser Zusammenhang auf den ersten Blick nicht offenkundig ist, da dies dem allgemeinen Verständnis und der Klarheit dient.

Ferner sollte die Kommission zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Haushaltsmittel dem Europäischen Parlament und dem Rat eingehender Bericht erstatten.

Der Berichterstatter ist mit dem vorgeschlagenen Verfahren zur Umsetzung dieser Verordnung nicht einverstanden und schlägt deshalb vor, das Regelungsverfahren mit Kontrolle einzuführen.

VERFAHREN

Titel

Maßnahmen zum Einsatz der Fernerkundung in der Gemeinsamen Agrarpolitik

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2007)0383 - C6-0273/2007 - 2007/0132(CNS)

Datum der Konsultation des EP

5.9.2007

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI

24.9.2007

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf

12.9.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

9.10.2007

20.11.2007

18.12.2007

 

Datum der Annahme

18.12.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sergio Berlato, Bernadette Bourzai, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Albert Deß, Gintaras Didžiokas, Carmen Fraga Estévez, Duarte Freitas, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Dimitar Stoyanov, Donato Tommaso Veraldi.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Pilar Ayuso, Katerina Batzeli, Esther De Lange.

Datum der Einreichung

20.12.2007