– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2006 „Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen“ (KOM(2006)0545),
– unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommission (SEK(2006)1173) – begleitendes Dokument zu der oben erwähnten Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2006,
– unter Hinweis auf die Folgenabschätzung des Aktionsplans (SEK(2006)1174) und die Zusammenfassung (SEK(2006)1175),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 „Eine Energiepolitik für Europa“ (KOM(2007)0001),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007, die die Annahme eines „Aktionsplans (2007–2009) des Europäischen Rates – eine Energiepolitik für Europa“ betreffen (7224/07),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen(1),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(2),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt(3),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(4),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen(5),
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2006/1005/EG vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte(6) und den Wortlaut des genannten Abkommens(7),
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte (KOM(2006)0576),
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)(8) und insbesondere Titel II Kapitel III, das das „Programm „Intelligente Energie — Europa“ betrifft,
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)(9),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)(10),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Thema „Energieeffizienz oder weniger ist mehr“ – Grünbuch(11),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu dem Thema „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ – Grünbuch(12),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0003/2008),
A. in der Erwägung, dass es zu chaotischen Klimaänderungen kommen wird, wenn die weltweite Temperatur um mehr als 2 °C über dem vorindustriellen Niveau steigt, wie unter anderem in dem Bericht des Zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für Klimaänderungen vom Mai 2007 ausgesagt wird, dass einschneidende Verringerungen der Kohlenstoffemissionen bis 2015 erforderlich sind, wenn der weltweite Temperaturanstieg auf nur 2 °C begrenzt bleiben soll, und dass der effizientere Energieeinsatz die am unmittelbarsten wirkende und kostengünstigste Art der Senkung der Kohlenstoffemissionen ist,
B. in der Erwägung, dass Energieeffizienz wesentlich zur Verringerung der Abhängigkeit der Europäischen Union von Energieeinfuhren – indem sie der künftigen Energieknappheit begegnet – und zur Begrenzung der Auswirkungen von Energiepreisschocks beizutragen hat,
C. unter Hinweis darauf, dass in der Folgenabschätzung zu dem Aktionsplan für Energieeffizienz ein Mangel an Durchsetzungsmöglichkeiten auf allen Entscheidungsebenen innerhalb der Kommission festgestellt und die Schätzung vorgenommen wurde, dass zusätzliche 20 Stellen nötig wären, um den Aktionsplan zum Erfolg zu führen,
D. unter Hinweis darauf, dass die Richtlinie 2002/91/EG nur von fünf Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt worden ist,
E. unter Hinweis darauf, dass die Richtlinie 2006/32/EG den Mitgliedstaaten vorschreibt, der Kommission bis zum 30. Juni 2007 einen nationalen Aktionsplan für Energieeffizienz vorzulegen, und dass der Kommission am 1. September 2007 nur neun nationale Aktionspläne, und am 30. Oktober 2007 noch immer nur fünfzehn, vorgelegen haben,
F. in der Erwägung, dass die Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG durch die Mitgliedstaaten für den internationalen Energiemarkt zu spät kommt und bei weitem nicht perfekt ist,
G. in der Erwägung, dass die Europäische Union zu den reichsten und technologisch am meisten fortgeschrittenen Weltregionen gehört, dass sie seit 1990 ihre Wirtschaftsleistung um fast 40 % und das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen um ein Drittel gesteigert hat und dass im gleichen Zeitraum die Nachfrage nach Ressourcen zur Energie- und Stromerzeugung nur um 11 % zugenommen hat;
H. unter Hinweis darauf, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien, falls die richtigen politischen Signale gegeben werden, zusätzliche Produktivitätszuwächse über das der EU gesetzte Ziel von 20% hinaus schaffen könnten und dass bestimmte Technologien, wie die Technologien für intelligente Netze, intelligente Managementsysteme und punktuelle Rechnertechnologien, deshalb Gegenstand konkreter politischer Empfehlungen sein sollten,
1.begrüßt den genannten Aktionsplan für Energieeffizienz 2006 und befürwortet seine Zielsetzung;
2. vertritt die Auffassung, dass die Zielvorgabe einer Verbesserung der Energieeffizienz bis 2020 um mehr als 20 %, zusätzlich zu Verbesserungen aufgrund von unabhängigen strukturellen Effekten oder Preiseffekten, technisch und wirtschaftlich voll und ganz erreichbar ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für das Erreichen dieses Ziels und der auf den Klimawandel bezogenen Zielvorgaben Sorge zu tragen;
3. stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Umsetzung geltender Rechtsvorschriften über Energieeffizienz durch die Mitgliedstaaten unvollständig und hinter dem Zeitplan zurückgeblieben ist;
4. betont, dass die Politik zugunsten der Energieeffizienz auf allen Entscheidungsebenen umgesetzt werden muss;
5. stellt fest, dass die Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG durch die Mitgliedstaaten unvollständig ist und sich ganz deutlich verzögert;
6. missbilligt den Umstand, dass bei der Kommission nicht die Anzahl an Beamtenstellen geschaffen worden ist, die erforderlich ist, damit sowohl der Aktionsplan als auch die ihm zugrunde liegenden Rechtsakte über Energieeffizienz vollständig und zügig umgesetzt werden;
7. bedauert es, dass von den 21 Maßnahmen der Kommission, deren Durchführung im Aktionsplan für das Jahr 2007 vorgesehen war, bis zum 1. September 2007 nur drei ganz durchgeführt worden sind, wobei am 30. Oktober 2007 nach Aussagen der Kommission 16 der für 2007 vorgesehenen 21 Maßnahmen sich auf einem guten Weg befanden; bedauert den erheblichen Verzug, der bei der Verabschiedung von Mindestnormen für die Energieeffizienz bei vorrangigen Produktgruppen entstanden ist;
8. missbilligt es, dass die Regierungen vieler Mitgliedstaaten einer vollständigen und zügigen Umsetzung und Einhaltung von Rechtsvorschriften über Energieeffizienz nicht Vorrang gegeben haben, obwohl viel von der Bekämpfung des Klimawandels und der Verringerung der Energieeinfuhren der EU die Rede ist;
9. fordert die Kommission auf, den Prozess der Vorbereitung der künftigen Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER), in der gemeinsame Leitlinien und ein gemeinsamer Verhaltenskodex zur Verbesserung der Endenergieeffizienz auf allen Sektoren festgelegt werden, zu beschleunigen;
10. verlangt, dass bei der Kommission und in den einzelnen Mitgliedstaaten beschleunigt und ungeschminkt die Kapazitätsmängel und andere Hindernisse bewertet werden, die bisher die unzulängliche Umsetzung der Rechtsvorschriften über Energieeffizienz bedingt haben, und dass dargelegt wird, wie diese Mängel und Hindernisse überwunden werden können;
11. verweist insbesondere auf den häufig vorkommenden Mangel an einfacher, sofort verfügbarer Information und organisatorischer Unterstützung in Sachen Energieeffizienz in dem Augenblick, in dem die Unterstützung benötigt wird, was plötzlich eintreten kann (beispielsweise wenn Haushaltsgeräte oder andere Geräte ausfallen), oder die mit Einzelereignissen (z. B. Umzug) verbunden sind; vertritt die Auffassung, dass ein Mangel an Beachtung der praktischen Bedürfnisse der Bürger manchen Energieeffizienzplan schwächt, und betont deshalb die Bedeutung von praktischer Unterstützung und Vorab-Finanzierung;
12. betont, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als das Element begünstigt werden sollten, das Energieeinsparungen auf bestimmten Sektoren wie Verkehr, Bau, Energie und Industrie entscheidend vorantreibt;begrüßt in diesem Zusammenhang die Studie der Kommission, in der die möglichen Beiträge mehrerer auf IKT beruhender führender Technologien zur Verbesserung der Energieeffizienz der EU-Wirtschaft und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 bewertet werden;legt der Kommission nahe, in Themen dieser Studie intelligente Steuersysteme im Allgemeinen und Technologien für intelligente Netze und eingebettete Systeme im Besonderen aufzunehmen;
Anlagen und Geräte
13. begrüßt die Strategie der Verabschiedung von Mindestnormen für Energieeffizienz und fordert die Kommission auf, diese bis 2008 für Klimaanlagen und alle Arten von Set-Top-Boxen in der Fernsehtechnik festzulegen und anwendbar zu machen; verlangt, dass das in Verbindung mit einer dynamischen Überarbeitung der Kennzeichnungsvorschriften durchgeführt wird, und stellt fest, dass das CE-Zeichen die Durchsetzung von Mindestnormen für Energieeffizienz unterstützen kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Ressourcen auf die Marktüberwachung zu verwenden;
14. begrüßt es, dass Haushaltsbeleuchtung in die Liste der vorrangigen Produktgruppen aufgenommen worden ist, und hebt es als wichtig hervor, dass die Kommission in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom März 2007 den vorgesehenen Zeitplan für die Rücknahme der Glühlampen mit der geringsten Effizienz vom Markt einhält;
15. verweist auf die aktuellen Fortschritte der Leuchtdiodentechnologie, fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zu sondieren, die Erforschung von Lampen mit Leuchtdioden und die Ausweitung ihrer Nutzung voranzubringen;
16. fordert die Kommission auf, Zeitpläne für die Rücknahme sämtlicher Geräte, Anlagen und anderer energiebetriebener Produkte mit der schlechtesten Energieeffizienz, wie beispielsweise Freiluftheizungen, vom Markt aufzustellen;
17. befürwortet es, dass ein Schwerpunkt auf die Verringerung der Verluste im Bereitschaftsmodus und auf die Verbreitung von Produkten und Technologien gelegt wird, die bewirken, dass energiebetriebene Produkte und Geräte nur dann Energie verbrauchen, wenn sie tatsächlich benötigt wird; fordert die Kommission auf, die Effizienzanforderung von 1 Watt im Bereitschaftsmodus vorzuschlagen und eine Analyse der möglichen Energieeinsparungen durch Minimierung des Verbrauchs im Bereitschaftsmodus und Unterbindung von nicht erforderlichem Verbrauch, besonders „passiver Bereitschaft“, vorzulegen;
18. begrüßt den Abschluss des neuen „Energy Star“-Abkommens mit den Vereinigten Staaten, in dem gemeinsame Energieeffizienznormen für Bürogeräte festgelegt werden, und besonders die Aufnahme einer verbindlichen Vorschrift über öffentliche Aufträge in die Durchführungsverordnung; fordert die Kommission auf, fortgesetzt über die Ausdehnung der Zusammenarbeit zwischen EU und USA im Bereich „Energy Star“ auf weitere Produkte, entsprechend der auf dem Gipfeltreffen EU-USA vom 30. April 2007 eingegangenen Verpflichtung, zu verhandeln;
19. begrüßt den Vorschlag, bis 2010 Mindestnormen für Energieeffizienz in Bezug auf alle sonstigen energiebetriebenen Anlagen und Geräte von Bedeutung aufzustellen; fordert die Kommission auf, bei den Produkten auf dem Markt mit der schlechtesten Energieeffizienz anzufangen;
20. unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen zur Festlegung von Kriterien für die ökologische Kennzeichnung von Heiz- und Kühltechnologien, in denen insbesondere die Verwendung von Primärenergie zur Geltung kommen, um sicherzustellen, dass den Verbrauchern verlässliche Informationen über die effizientesten und umweltfreundlichsten Produkte, die auf dem Markt für Heiz- und Kühlanlagen für Gebäude erhältlich sind, garantiert werden.
21. fordert die durchgreifende Durchsetzung der Anforderungen von 2006, die den Einbau intelligenter Stromzähler betreffen, um bei den Verbrauchern das Bewusstsein für Stromverbrauch zu wecken, die Stromversorger dabei zu unterstützen, die Nachfrage wirkungsvoller zu bewältigen und zur Verbesserung der Anforderungen an statistisches Material über Energieeffizienz beizutragen;
22. fordert die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Verbreitung intelligenter Wärmemessvorrichtungen für Zentralheizanlagen und Fernheiznetze, damit der Endkunde angehalten wird, sich verantwortungsbewusster zu verhalten („der tatsächliche Verbrauch wird bezahlt“) und damit Fixkostenregelungen, die das Gegenteil bewirken, wegfallen;
23. ist der Auffassung, dass sich industrielle Technologien zur Herstellung von Produkten durch eine niedrige Energieintensität auszeichnen sollten; weist darauf hin, dass in der Verringerung des Gewichts von Fahrzeugen und anderen Transportmitteln ein erhebliches Energiesparpotenzial steckt;
Energieeffizienzanforderungen an Gebäude
24. fordert die Kommission auf, beschleunigt Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten voranzutreiben, die die Richtlinie 2001/91/EG nicht wie vorgesehen umgesetzt oder nicht vollständig durchgeführt haben;
25. verweist angesichts der langen Lebensdauer von Gebäuden darauf, dass es von ganz besonderer Wichtigkeit ist, dass neue Gebäude nach möglichst anspruchsvollen Energieeffizienznormen gebaut werden und Altbauten zeitgemäßen Maßstäben angepasst werden; vertritt die Auffassung, dass der Abriss von energiewirtschaftlich ineffizienten Gebäuden bei gleichzeitigem Neubau von energiewirtschaftlich effizienten Gebäuden gelegentlich als Alternative zur Renovierung gefördert werden könnte;
26. fordert die Kommission auf, die Richtlinie 2002/91/EG dahingehend zu ändern, dass Artikel 6 ab 2009 für alle Gebäude, ungeachtet der Größe, gilt, die Heizung oder Kühlung benötigen;
27. fordert die Kommission auf, bei ihrer Auswertung der Effizienz von Heizkesseln zu berücksichtigen, dass KWK-Heizkessel (Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung) mit Abstand am effizientesten sind, und die Mindesteffizienzanforderungen an Heizkessel entsprechend festzulegen;
28. begrüßt den Vorschlag, Mindestanforderungen an die Effizienz von neuen und renovierten Gebäuden und von Gebäudeteilen wie Fenstern und Fensterfolien vorzusehen;
29. fordert die Kommission auf, als verbindliche Bestimmung vorzuschlagen, dass alle neuen Gebäude, die Heizung und/oder Kühlung benötigen, ab 2011 nach Normen für Passivhäuser oder gleichwertigen Normen für Nichtwohngebäude gebaut werden müssen, und eine Bestimmung vorzuschlagen, wonach ab 2008 Lösungen für passive Heizung und Kühlung verwendet werden müssen;
30. fordert die Kommission auf, die stufenweise Einführung von Fernwärme- und Fernkühlungsnetzen für alle Gebäude in Betracht zu ziehen, damit der Einsatz fossiler Brennstoffe zu Heiz- und Kühlzwecken durch die Ausnutzung der bei der Energieumwandlung eintretenden Verluste verringert wird;
31. fordert die Kommission auf, bei der Prüfung von steuerlichen und anderen Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz architektonische Lösungen für passive Heizung und Kühlung in Betracht zu ziehen, wie Gebäudestrukturen mit günstigen thermischen Eigenschaften;
32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Fernkühlung mit erneuerbaren Energiequellen als effiziente Alternative zur Deckung des wachsenden Bedarfs an Raumkühlung zu fördern;
33. fordert die Kommission auf, eine transparente und für die Bürger der Union zugängliche Datenbank aufzubauen, die über einzelstaatliche, regionale und lokale Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden informiert, insbesondere über Finanzierungsmaßnahmen, und zwar im Interesse des Austauschs bewährter Praxis in der EU sowie der Unterrichtung und Aufklärung der Allgemeinheit;
Stromerzeugung und -verteilung
34. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Aktionsplänen für Energieeffizienz den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung mit hoher Effizienz vorzusehen, zur ganzheitlichen Planung und Förderung von Strom-, Wärme- und Kälteversorgung überzugehen sowie allgemein Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von KWK-Klein- und -Kleinstanlagen voranzutreiben und die entsprechenden administrativen Hürden zu beseitigen; fordert die Kommission auf, nationale Aktionspläne, die diese Elemente nicht enthalten, nicht positiv zu bewerten;
35. weist darauf hin, dass Transport und Verteilung zu den Ursachen von Energieverlusten und Versorgungsausfällen gehören, und betont die Rolle, die die Energieerzeugung im kleinsten Maßstab und eine dezentralisierte und diversifizierte Energieerzeugung dabei spielen, Versorgungssicherheit herzustellen und Verluste zu reduzieren; vertritt die Auffassung, dass Anreize für die Verbesserung von Infrastrukturen geschaffen werden sollten, um Verluste bei Übertragung und Verteilung einzudämmen;
36. fordert die Kommission auf, dem Wärmemarkt größere Aufmerksamkeit zu widmen, da Heizen den größten Anteil am Energieverbrauch hat, und Instrumente (Städteplanung, graphische Darstellung von Wärmeverlusten, Investitionsanreize) stärker in den Mittelpunkt zu rücken, die es ermöglichen, überschüssige Wärme aus erneuerbaren Energiequellen durch den Ausbau von Fernheiz- und -kühlanlagen wiederzugewinnen;
37. fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG genau zu überwachen und zu beurteilen, ob die Förderprogramme geeignet sind, das nationale Potenzial für eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung zu nutzen;
38. weist die Kommission darauf hin, dass als effektive Alternative und Antwort auf die steigenden Anforderungen im Bereich komfortable Kühlsysteme lokale Kühlsysteme eingeführt werden müssen, wodurch eine Reduzierung der in diesem Zusammenhang entstehenden CO2-Emissionen bewirkt werden kann;
39. fordert die Kommission auf, den Anwendungsbereich bestehender finanzieller Anreize auf Maßnahmen auszudehnen, durch die die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugte Energie in die für Energie aus fossilen Brennstoffen gedachten bestehenden Netze eingespeist werden kann; stellt fest, dass die Verbesserung der bestehenden Netze die Effizienz der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen erheblich steigern würde, und zwar in kürzeren Zeiträumen und zu geringeren Kosten, und dass sich zugleich durch solche frühzeitigen Verbesserungen die Versorgungssicherheit erhöhen würde;
Verkehr
40. fordert die Kommission auf, für alle Verkehrsarten, einschließlich des öffentlichen Verkehrs, Mindestanforderungen an die Energieeffizienz festzulegen; betont, dass eine energieeffiziente Verkehrspolitik notwendig ist, die dem öffentlichen Verkehr, dem Fahrradfahren und dem Zu-Fuß-Gehen im städtischen Bereich Vorrang einräumt; begrüßt das Grünbuch zum städtischen Nahverkehr und fordert die Kommission auf, eine eigene Initiative zum städtischen Nahverkehr und zur Berücksichtigung von Klimaschutz, Energieeinsparungen und öffentlicher Gesundheit in einer Politik der nachhaltigen Mobilität für Städte einzuleiten;legt den Städten in der EU nahe, Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen der Kraftfahrzeuge und des Pkw-Verkehrs, beispielsweise Maut für überlastete Zonen, in Betracht zu ziehen; weist daraufhin, dass verbindliche Jahresemissionswerte für alle neuen Pkw das Erreichen der verbindlichen CO2-Zielvorgaben durch die EU unterstützen können;
41. verlangt, die Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen(13) dahingehend zu ändern, dass Kraftfahrzeuge mit der deutlichen Skala von A bis G, die bei der Kennzeichnung von Geräten verwendet wird, zu kennzeichnen sind; empfiehlt, dass mindestens 20 % der Flächen, die zur Werbung für neue Kraftfahrzeuge und deren Vermarktung verwendet werden, Informationen über Kraftstoffeffizienz und -emissionen enthalten;
42. bedauert zudem, dass der Vorschlag für eine Richtlinie zur Pkw-Besteuerung, dessen Ziel eine Verringerung der CO2-Emissionen in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der EU aufgrund des Kyoto-Protokolls ist, vom Rat noch immer nicht angenommen worden ist, und fordert zur raschen Durchführung der Richtlinie auf;
43. fordert die Kommission auf, eine Rahmenstrategie zu konzipieren, mit der sich wesentliche Verbesserungen der Effizienz der öffentlichen Verkehrsmittel in Städten und städtischen Räumen herbeiführen lassen und die von den Betreibern von Verkehrssystemen in Städten und städtischen Räumen Studien, einschließlich Durchführbarkeitsstudien, verlangt, die auf die Ebenen des Systems, der Effizienz und der Dienstleistung konzentriert sind, wobei diese Strategie die Schaffung von Quersubventionierungsregelungen, die dem Ausbau von Verkehrssystemen dienen, an strengeren Maßstäben in Sachen Effizienz und Kohärenz ausrichten muss;
44. befürwortet das gemeinsame Unternehmen „Clean Sky“, das darauf abzielt, grünere, ökologisch nachhaltigere und energieeffizientere Flugzeuge zu produzieren;
Finanzielle Regelungen und Regionalpolitik
45. verweist auf die Bedeutung des Zugangs zu strukturpolitischen Finanzmitteln zwecks Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen durch Einrichtungen wie die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie über Systeme privater Banken;
46. fordert die Kommission auf, den Anteil an den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds, der für die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Wohngebäude verwendet werden soll, von 3 % auf mindestens 5 % zu erhöhen und von den Mitgliedstaaten zu verlangen, dass sie diese Gelegenheit voll ausnutzen;
47. bedauert die Komplexität eines großen Teils der EU-Finanzmittel für Energieeffizienz, die trotz des Vorhandenseins der Initiative Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen (Jeremie) gegeben ist; stellt fest, dass der Mangel an einfachen und leicht zugänglichen Finanzquellen eine riesige Hürde für Klein- und besonders Kleinstunternehmen ist, die nicht die notwendigen Kapazitäten haben, um komplexe Programme in Anspruch zu nehmen;
48. betont die entscheidende Bedeutung von Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gebiet der Energieeffizienz; fordert die Mitgliedstaaten, Regionalbehörden, Lokalbehörden und nichtstaatlichen Organisationen nachdrücklich auf, die unter dem Siebten Rahmenprogramm, den Strukturfonds, dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation/Intelligente Energie – Europa verfügbaren Finanzmittel auszuschöpfen, mit denen die Forschung im Bereich Energieeffizienz angekurbelt und Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien sowie die Entwicklung neuer Arten des Energietransports und der Energiespeicherung, bei denen Energieverluste eingedämmt werden, gefördert werden sollen; fordert die Kommission dringend auf, Anträgen auf Finanzierung von Forschungsarbeiten im Bereich Energieeffizienz großzügig stattzugeben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass der Energieeffizienz bei den anhaltenden Bemühungen darum, die EU-Forschungs- und Technologieprogramme umfassend zu nutzen, hohe Priorität eingeräumt wird;
49. fordert dazu auf, Kleinstunternehmen wie Privathaushalte zu behandeln und ihnen sehr einfache Finanzquellen für die Verbesserung der Energieeffizienz anzubieten, wie z.B. im Voraus gezahlte Finanzhilfen;
50. fordert die Kommission auf, Bestimmungen über staatliche Beihilfen zu unterstützen, die für Energieeffizienzmaßnahmen relativ günstig sind (z. B. umweltschutzwirksame Innovationen und Verbesserungen der Produktivität); ist der Auffassung, dass solche Bestimmungen einfach, konkret und transparent sein sollten und die Hemmnisse für die wirkungsvolle Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen beseitigen sollten;
51. fordert die Kommission auf, mit größter Dringlichkeit gezielte Maßnahmen im Hinblick auf das Erreichen von mehr Energieeffizienz in den Regionen in äußerster Randlage vorzuschlagen, wobei diese Maßnahmen den besonderen Merkmalen dieser Regionen, die mit den Folgen ihrer ständigen Beeinträchtigungen zusammenhängen, angemessen sein müssen;
52. hebt den Beitrag kommunaler und regionaler Energiebehörden zur wirkungsvollen Durchführung von Maßnahmen für Energieeffizienz hervor; verlangt die Beteiligung aller Behörden (auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene) an der Ausarbeitung und Durchführung von Aktionsplänen für Energieeffizienz;
Besteuerung
53. fordert den Rat auf, sich darauf zu einigen, dass die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arbeitsleistungen, Materialien und Bauteile anwenden können, die die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern; fordert den Rat auf, dafür zu sorgen, dass das gesamte Steuersystem in kohärenter Weise dem Ziel Rechnung trägt, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern;
54. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit, für Arbeitsleistungen bei der Renovierung und Sanierung privater Wohngebäude zwecks Verbesserung der Energieeffizienz einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz vorzusehen, voll auszuschöpfen; begrüßt die Entscheidung der Kommission, den Nutzen von Steuergutschriften für Verbraucher, die die energieeffizientesten Geräte erwerben, und für Unternehmen, die solche Geräte herstellen und ihren Vertrieb fördern, zu prüfen;
55. weist darauf hin, dass die Besteuerung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt; stellt fest, dass die von dem jeweiligen Mitgliedstaat gewählten steuerlichen Maßnahmen Element aller nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz sein können; befürwortet die Internalisierung von Umweltkosten;
56. fordert alle Mitgliedstaaten auf, gezielte Anreize einzuführen, die Haushalte, Kleinstunternehmen und Privatvermieter zu Energieeffizienzmaßnahmen und zum Kauf von energieeffizienten Produkten bewegen;
57. vertritt die Auffassung, dass für den Abriss von energiewirtschaftlich ineffizienten Gebäuden, wenn er mit dem Neubau von energieeffizienten Gebäuden einhergeht, unter bestimmten Umständen steuerliche Anreize verfügbar sein könnten;
Verhaltensänderungen
58. weist darauf hin, dass dem öffentlichen Sektor bei der Förderung energie-effizienter Lösungen eine wichtige Rolle zukommt;
59. stimmt dem Gedanken zu, dass Programme zur allgemeinen und beruflichen Bildung im Bereich Energieeffizienz gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine entscheidende Rolle zu spielen haben; weist darauf hin, dass energiebezogene Aufklärung in sehr frühem Alter durch die Einbeziehung eines entsprechenden Unterrichts in die Lehrpläne von Schulen in der gesamten EU beginnen sollte; stellt fest, dass zur Verbreitung innovativer Methoden im Bereich Bau- und Energiemanagement ein großer Bestand an angemessen ausgebildeten Arbeitnehmern notwendig ist; erklärt sich darüber besorgt, dass die Mitgliedstaaten noch keine geeigneten Ausbildungsmaßnahmen im Hinblick auf energieeffizienzbezogene Fertigkeiten vorgelegt haben; fordert dazu auf, den Bedarf an Humanressourcen als wesentliches Element der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz anzusehen;
60. ermutigt die regionalen und lokalen Behörden dazu, enge Partnerschaften mit regionalen Energiedienststellen herzustellen, um die Ausbildungsmöglichkeiten für Energiefachleute und in den nachgeordneten Sektoren tätige Fachleute zu verbessern;betont die Notwendigkeit von stärker koordinierten Netzen lokaler Akteure, um die bewährtesten Verfahren im Bereich der Energieeffizienz auch in weniger entwickelten Regionen zu verbreiten;
61. betont den Beitrag, den öffentliche Aufträge und Dienstleistungen wie Energieprüfungen zur Eindämmung der Verschwendung und zur Förderung einer besseren Nutzung des energetischen Potenzials der einzelnen Gebäude leisten können; fordert die Mitgliedstaaten und ihre regionalen, lokalen und sonstigen Behörden auf, mit gutem Beispiel voranzugehen, und zwar nicht nur im Bereich der Verwaltungsgebäude, sondern auch bei sonstigen öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Hochschulen und Krankenhäusern und bei Stellen, die in den Bereichen Wasser-, Energie-, Verkehrs- und Postdienstleistungen tätig sind;
62. fordert die Kommission auf, die Erforschung der Verhaltensökonomik und der Entscheidungen von Einzelpersonen zu intensivieren, um zur Ausgestaltung künftiger Informationskampagnen über Energieeffizienz (beispielsweise die Kampagne „Nachhaltige Energie Europa“) beizutragen und damit deren Nutzen zu maximieren;
63. stimmt dem Gedanken zu, dass Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden beginnt; fordert die Kommission, den Rat und das Parlament auf, Führungsrollen zu übernehmen, indem sie für alle Gebäude der EU-Institutionen die Erfüllung vorbildlicher Energieeffizienzmaßstäbe verlangen, und zwar im Zuge einer umfassenden Überprüfung des Energieverbrauchs der Institutionen, die sich auf die Arbeits- und Reiseregelungen, Anreize und Standorte sowie Ausstattung und Beschaffung bezieht;
64. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alljährlich einen europäischen Aktionstag für Energieeffizienz zu veranstalten;
65. weist darauf hin, dass der Hochtechnologiesektor eine wesentliche Hilfe dabei sein kann, die Verbraucher zu sensibilisieren und ihre Bereitschaft, zur Energieeffizienz beizutragen, zu verstärken, indem er Produkte anbietet, die sowohl Energieeffizienz als auch ein höheres Qualitätsniveau aufweisen;
66. betrachtet Energiedienstleistungsverträge zwischen Energieversorgern und Verbrauchern als wirkungsvolles Mittel zur Erhöhung der Effizienz von Heizungs- und Kühlungsanlagen;fordert die Kommission auf, die bürokratischen und rechtlichen Hürden zu beseitigen, die der Unterzeichnung solcher Vereinbarungen im Wege stehen;
Städte
67. verweist auf die Bedeutung des Austauschs und der Förderung bewährter Praxis im Bereich der Energieeffizienz in Städten; ist der Auffassung, dass das bestehende Forum „Eurocities“ ein wirkungsvolles Mittel dafür sein kann;
68. fordert die Kommission und die anderen Institutionen der EU auf, mit den Großstädten in der EU zusammenzuarbeiten, indem sie Haushaltsmittel für die Bildung von Partnerschaften und den Austausch bewährter Praxis zwischen Großstädten begünstigen;
69. begrüßt die Initiative für die Einrichtung eines Bürgermeisterkonvents, der die Bürgermeister der 20 bis 30 größten und fortschrittlichsten Städte Europas in einem ständigen Netz zusammenführen soll, und fordert nähere Einzelheiten über seine Einrichtung; betont allerdings, dass der Bürgermeisterkonvent die Tätigkeit ähnlicher, bereits bestehender Netze ergänzen muss;
Die Weltebene
70. befürwortet das Vorhaben der Kommission, die Plattform für internationale Zusammenarbeit im Bereich Energieeffizienz zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die internationale Zusammenarbeit im Bereich Energieeffizienz zu verstärken, um dafür zu sorgen, dass neue Vorschriften und Normen nicht eine Zersplitterung des Weltmarkts bewirken; fordert, dass diese – bilateralen und multilateralen – Übereinkommen nicht nur eine gemeinsame Verpflichtung auf Mindestnormen für Energieeffizienz vorsehen, sondern auch die gemeinsame Nutzung von Technologie im Bereich der Energieeffizienz; verweist auf das strategische Erfordernis der Verbreitung von Technologie, das einem vom Allgemeininteresse bestimmten Ansatz zu den Rechten des geistigen Eigentums notwendig macht;
71. würdigt die auf technischer Ebene vor sich gehenden Tätigkeiten im Bereich gemeinsamer Normen für Energieeffizienz, besonders in Zusammenarbeit mit China; erklärt sich darüber besorgt, dass diese Tätigkeiten durch den Mangel an Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten geschwächt werden, was Verwirrung in Drittstaaten schafft; verlangt ein integriertes Vorgehen im Bereich Normen;
72. verweist auf die weit verbreitete Besorgnis, dass Russland nicht in der Lage sein wird, den einheimischen und den auf Verträgen beruhenden Erdgasbedarf zu decken, und legt der Kommission dringend nahe, im Interesse der Energieversorgungssicherheit mehr Ressourcen für den Energieeffizienz-Dialog EU-Russland einzusetzen, wobei die Verbesserung der russischen Fernwärmenetze und die Nutzung des Erdgases, das derzeit an Ölförderstätten abgefackelt wird, besonders zu berücksichtigen sind;
73. begrüßt die Initiative des Rates zu einer Energiepartnerschaft Afrika-EU und verlangt, dass im Rahmen dieser Partnerschaft ein energieeffizientes und nachhaltiges Wachstum in Afrika Vorrang erhält;
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74. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 ABl. L 297 vom 13.10.1992, S. 16. Richtlinie geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).
ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 16.Richtlinie zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003.
BEGRÜNDUNG
Kontext
Nach neuesten wissenschaftlichen Fakten bleiben der Welt nur noch acht Jahre Zeit, um die Erwärmung der Erde in den Griff zu bekommen. Wenn die Temperatur weltweit um mehr als 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau steigt, dann gerät der Klimawandel den Prognosen nach außer Kontrolle.
Energieeffizienz ist das kostengünstigste und am unmittelbarsten verfügbare Instrument in den Bemühungen um die Eindämmung der Treibhausgasemissionen. Ein breites Spektrum an energieeffizienter Technologie steht bereits zur Verfügung und lässt sich mit Vorlaufzeiten einführen, die weitaus kürzer als bei großen Neubauprojekten sind.
Energieeffizienz leistet auch einen entscheidenden Beitrag zu den Anstrengungen der EU um ausreichende Energieversorgung, das gilt besonders für die Mitgliedstaaten, die derzeit von russischem Erdgas abhängig sind. Auch die Bedeutung der Energieeffizienz für die Lieferländer ist nicht zu vernachlässigen: Nach Schätzungen der IEA ließe sich eine Energiemenge im Umfang von einem Fünftel der russischen Ausfuhren in die europäischen OECD-Staaten einsparen durch den Einsatz verbesserter Technologie und durch Energieeffizienz in Russland.
Zudem hat die Energieeffizienz einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Lissabon-Agenda zu leisten: Energieeffizienz ist gleichzusetzen mit wirtschaftlicher Effizienz. Die Energieeffizienz-Branche weist einen hohen Arbeitsplatzzuwachs auf, wobei Arbeitsplätze in erster Linie im Bereich Gebäuderenovierung entstehen. Nach Schätzungen von Kommissionsmitglied Piebalgs (Berlin, April 2007) würde die Aufhebung der Schwelle von 1000 m2 in Artikel 6 der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden 250 000 zusätzliche Arbeitsplätze und Einsparungen von 70 Mio. t Rohöläquivalent und 140 Mio. t CO2 mit sich bringen.
Strategische Rechtsetzung im Bereich Energieeffizienz ist eine absolute Notwendigkeit. Zwar hat sich die Energieintensität in der EU seit 1990 verbessert, aber nicht in dem Umfang, der ausreichen würde, um den jährlichen Anstieg des BIP auszugleichen, sodass der Endenergieverbrauch trotz allem zugenommen hat. Der Handel mit Kohlenstoffemissionsberechtigungen bietet heute ein entscheidendes weltweites Instrument zur Eindämmung des Klimawandels, aber es gibt keine Nachweise und keine Beispiele aus der Vorgeschichte dafür, dass Marktmechanismen allein kurzfristig Erfolge bringen. Um Energieeinsparungen in dem Zeitrahmen zu erreichen, der zur Eindämmung des Klimawandels nötig wäre, sind Verbraucherentscheidungen in einem begrenzten Spektrum von Optionen mit zunehmender Energieeffizienz gefordert.
Mit der persönlichen Beteiligung von Präsident Barroso, der im Oktober 2006 den Plan vorstellte, wurde die strategische Bedeutung des Aktionsplans der Kommission für Energieeffizienz herausgestrichen.
Stärken und Schwächen des Aktionsplans
Die Berichterstatterin begrüßt den Aktionsplan und besonders den Schwerpunkt, der bei der Bekämpfung von Energievergeudung in Gebäuden und Geräten gesetzt wird.
In dem Plan wird ein strategischer Ansatz dargelegt. Im Gebäudebereich, in dem mehr als 40 % der Energie verbraucht werden, sollen strenge Normen für Neubauten mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Altbauten – die 2050 noch zu 75 % stehen werden – flankiert werden. Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass Normen für die Gesamtenergieeffizienz streng sein und für alle Gebäude gelten müssen, die Heizung und Kühlung benötigen und damit Energiebedarf schaffen. Im Fall von Neubauten muss der Übergang zu Maßstäben, die an Passivhäuser zu legen sind, beschleunigt werden. Die Technologie und das Wissen für den Bau von Passivhäusern mit minimalem Heiz- und Kühlbedarf stehen bereits zur Verfügung, müssen aber besser verbreitet werden.
Im Bereich Geräte schlägt die Kommission ein dynamisches Kennzeichnungssystem und zugleich Maßnahmen vor, mit denen die Produkte mit der schlechtesten Effizienz vom Markt genommen werden. Das muss nach einem strengen Zeitplan umgesetzt werden, damit es Erfolg bringt. Nach Ansicht der Berichterstatterin verspricht der Ansatz bezüglich der Kennzeichnung von Geräten auch Erfolg bei der Bekämpfung der Kohlenstoffemissionen von Kraftfahrzeugen; das sollte zusätzlich zu den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen eingeführt werden.
Die Berichterstatterin befürwortet den Aktionsplan zwar im Kern, hat aber erhebliche Bedenken, was die voraussichtliche Wirksamkeit angeht. Der Aktionsplan steht nicht isoliert da. Es wird auf frühere Rechtsvorschriften über Energieeffizienz verwiesen und darauf aufgebaut, wobei vor allem die Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden, die Ökodesign-Richtlinie und die Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen zu nennen sind. Damit der vorliegende Aktionsplan Wirkung erzielt, muss das bisher geltende Recht wirkungsvoll umgesetzt worden sein. Davon ist man denkbar weit entfernt.
Sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften über Energieeffizienz ihre Pflichten erheblich vernachlässigt. Die Kommission hat nicht die Stellen geschaffen, die nötig wären, um für eine vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Gebäude-Richtlinie und der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz zu sorgen – das sind aber die Ecksteine für den vorliegenden EU-Aktionsplan. Die Mitgliedstaaten müssen sich vorwerfen lassen, dass sie die strategische Bedeutung der Energieeffizienz und die Notwendigkeit, ihr politisch Vorrang zu geben, nicht erfasst haben.
Nun kommt es dem Europäischen Parlament zu, die politischen Anstöße zu geben, an denen es die beiden anderen Organe haben fehlen lassen. Die gewählten Vertreter der EU müssen genaueste Kontrolle über den Aktionsplan walten lassen, sowohl auf der Ebene des Europäischen Parlaments als auch der der nationalen Parlamente und der Überwachungsinstanzen wie Energy Watch, um sicherzustellen, dass der Plan vollständig und zeitgerecht umgesetzt wird.
Anhänge
Quelle: „Energy and Transport in figures, 2006 - Part 2: Energy“, Europäische Kommission, GD TREN in Zusammenarbeit mit Eurostat.
Implementing measures under Directive on the Ecodesign of Energy-using Products (2005/32/EC) - State of play and next steps
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. unter Hinweis darauf, dass Europa weiterhin mindestens 20 % seiner Energie durch Ineffizienz vergeudet und dass unsere Unfähigkeit, Energie effizient zu nutzen, bis 2020 unmittelbare Kosten von über 100 Mrd. Euro jährlich mit sich bringt,
B. unter Hinweis darauf, dass das Gesamtpotenzial der Energieeinsparung auf den Sektoren Wohngebäude und kommerzielle Gebäude auf rund 27 % bzw. 30 % des Energieverbrauchs geschätzt wird und dass die Schätzungen für die produzierende Industrie bei 25 % und für den Verkehr bei 26 % liegen,
1. begrüßt den integrierten Ansatz der Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz; weist in diesem Zusammenhang erneut auf den entscheidenden Beitrag hin, den Bildungs- und Informationstätigkeit zur Schaffung eines stärkeren Bewusstseins und zur Förderung von Verhaltensänderungen zu leisten hat;
2. hebt es als wichtig hervor, ein wirtschaftliches Umfeld zu schaffen, das Investitionen in FuE begünstigt, Innovationen stimuliert und den technologischen Fortschritt fördert; verweist erneut auf die erheblichen Vorteile, die ein vollendeter Energiebinnenmarkt für die Umwelt und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Wirtschaft mit sich bringt; befürwortet eine Verlagerung von der Besteuerung des Faktors Arbeit auf Umweltsteuern;
3. weist darauf hin, dass die Verwirklichung von Energieeinsparungen das wirksamste Mittel ist, Kohlenstoffemissionen zu verringern und den Aufbau eines großen und eine Führungsrolle einnehmenden Marktes für energieeffiziente Technologien und Produkte zu fördern;
4. betont, dass bei den europäischen Bürgern das allgemeine Bewusstsein und die Motivation für Energieeinsparung gestärkt werden sollte; hält es für notwendig, eine umfangreiche Kampagne zur Information von Bürgern und Unternehmen in Betracht zu ziehen und gegebenenfalls aus EU-Quellen mitzufinanzieren;
5. vertritt die Auffassung, dass Normen für öffentliche Aufträge die Verbesserung der Energieeffizienz begünstigen könne; fordert die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf, die Umweltschutzklauseln der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste(1) voll und ganz dazu zu nutzen, Gesichtspunkte der Energieeffizienz in öffentliche Aufträge aufzunehmen;
6. stimmt dem Gedanken zu, dass die Energieeffizienz im Gebäudebereich oberste Priorität hat;
7. begrüßt die eindeutige Unterstützung für die Stadtentwicklung und die Renovierung von Sozialwohnungen in dem neuen Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007–2013;
8. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit, für Arbeitsleistungen bei der Renovierung und Sanierung privater Wohngebäude zwecks Verbesserung der Energieeffizienz einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz vorzusehen, voll auszuschöpfen; fordert den Rat auf, kohärente Überlegungen über das gesamte Steuersystem anzustellen mit dem Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern;
9. fordert die Kommission auf, ein Prüfungsverfahren in Bezug auf Energieeinsparungen in den Amtsgebäuden der EU-Institutionen einzuleiten und Anregungen zu ähnlichen Maßnahmen in allen öffentlichen Gebäuden der Mitgliedstaaten zu geben;
10. betrachtet es als äußerst wichtig, Energieeinsparungen auf dem Verkehrssektor zu verwirklichen; befürwortet die Internalisierung von Umweltkosten;
11. bedauert zudem, dass der Vorschlag für eine Richtlinie zur Pkw-Besteuerung, dessen Ziel eine Verringerung der CO2-Emissionen in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der EU aufgrund des Kyoto-Protokolls ist, vom Rat noch immer nicht angenommen worden ist, und fordert zur raschen Durchführung der Richtlinie auf;
12. vertritt die Auffassung, dass optimale Einsparungen auf dem Verkehrssektor eine umfangreiche Umstellung auf andere Verkehrsarten voraussetzen; hält es für wesentlich, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen und die nicht motorisierten Verkehrsmittel in europäischen Städten zu fördern, um wirkungsvoll gegen die stetig steigenden Umweltauswirkungen des Verkehrs vorzugehen;
13. stellt fest, dass auf dem Sektor Personenkraftwagen die Energieeffizienz mit einem integrierten Ansatz verbessert werden sollte, bei dem nicht nur das Kraftstoffeinsparungspotenzial der Fahrzeugmotorentechnologie, sondern auch das Umweltschutzpotenzial anderer Maßnahmen umgesetzt werden sollte, wie umweltfreundliche Fahrweise, Verbesserungen der Infrastruktur oder Steuerung des Verkehrsflusses;
14. betont die Bedeutung der Kohärenz politischer Maßnahmen in Bezug auf Energieeffizienz; hebt hervor, dass die umweltpolitischen Ziele der EU, gerade die Energieeffizienz, in den Prioritäten für die Zuweisung von Mitteln für die Strukturfonds und die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen der EU angemessen zur Geltung kommen sollten;
15. fordert dazu auf, in wichtigen Industriezweigen und Dienstleistungsbereichen sektorenspezifische Vereinbarungen über Energieeinsparung zu schließen und bewährte Verfahren auszutauschen; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, auf nationaler und internationaler Ebene im Wege von gegenseitiger Anerkennung und Durchsetzungsmaßnahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften, einschließlich der Heranziehung von Instrumenten für Energieeinsparung, nicht der Wettbewerbsfähigkeit Europas schadet;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
21.11.2007
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
38
0
1
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Mariela Velichkova Baeva, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Slavi Binev, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Ieke van den Burg, Christian Ehler, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, Donata Gottardi, Benoît Hamon, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in 't Veld, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Kurt Joachim Lauk, Andrea Losco, Cristobal Montoro Romero, Joseph Muscat, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Dariusz Rosati, Heide Rühle, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Manuel António dos Santos, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Cornelis Visser, Sahra Wagenknecht.
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)
Harald Ettl, Ján Hudacký, Werner Langen, Thomas Mann, Gianni Pittella.
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan für Energieeffizienz: das Potenzial ausschöpfen“; begrüßt die vorgeschlagenen prioritären Maßnahmen und fordert deren unverzügliche Durchführung;
2. begrüßt die auf dem Frühjahrsgipfel 2007 unternommenen verbindlichenBemühungen, das Ziel der Reduzierung des Energieverbrauchs um 20 % bis 2020 zu erreichen, was auch gleichzeitig zur Verwirklichung des Ziels einer Minderung der Treibhausgasemissionen um 20 % bis 2020 beiträgt,wobei diese einseitige Anstrengung der Europäischen Union auf 30 % gesteigert werden kann und mit entsprechenden Anstrengungen der übrigen Industrieländer koordiniert werden sollte; betont zudem die Notwendigkeit, Zwischenziele der Reduzierung des Energieverbrauchs, aufgeschlüsselt nach Energieverbrauchssektoren,festzuschreiben;
3. begrüßt die Initiative der Kommission zur Ausarbeitung von Rahmenabkommen mit wichtigen Außenhandelspartnerländern und internationalen Organisationen und fordert dazu auf, solche Abkommen mit Staaten zu schließen, die über hoch entwickelte Technologien im Bereich der effizienten Umwandlung, Verteilung und Nutzung von Energie verfügen;
4. betont, dass unverzügliche Anwendung und strenge Kontrolle bezüglich der geltenden EU-Rechtsvorschriften im Bereich Energieeffizienz (z. B. Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Richtlinie 92/75/EG über Produktkennzeichnung, Richtlinie 2005/32/EG über Ökodesign und Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen) schon zur Hälfte dazu beitragen könnten, das Ziel zu verwirklichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Aktionspläne im Bereich Energieeffizienz rationell umzusetzen, durchzusetzen und zu verbessern; fordert die Kommission auf, die korrekte Umsetzung und Durchführung der bereits erlassenen Richtlinien innerhalb der vorgesehenen Fristen zu überprüfen;
5. unterstützt die Auffassung, wonach die wichtigsten Möglichkeiten der Energieeinsparung in den Bereichen Gebäude und Transport bestehen, wobei der Schwerpunkt auf den möglichen Verbesserungen im städtischen Verkehr und an öffentlichen Gebäuden liegen sollte; fordert daher, dass prioritäre Aktionen in diesen Sektoren durchgeführt werden; fordert außerdem eine Revision der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden mit dem Ziel, deren Anwendungsbereich zu erweitern und so EU-Mindestnormen für Energieeffizienz auf EU-Ebene einzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den öffentlichen Verkehr sowie den Eisenbahnverkehr und die See- und Flussschifffahrt zu fördern;
6. fordert die Kommission auf, eine Steigerung der Energieeffizienz nicht nur bei Neubauten vorzuschreiben, sondern die Energieeffizienz auch bei der Renovierung von Altbauten als bindendes Kriterium vorzusehen und zu verlangen, dass ein wesentlicher Anteil der auf Energie bezogenen Anforderungen durch erneuerbare Energiequellen gedeckt wird; fordert hierzu die Kommission auf, in Form finanzieller Anreize besondere Unterstützung für Gebäuderenovierungen zu gewähren, die zum Zweck der Erfüllung von Energieeffizienzkriterien vorgenommen werden;
7. weist darauf hin, dass die nötige Renovierung von Mehrfamilienwohnhäusern bzw. Sozialwohnungen ein akutes Problem ist, das etliche Unionsbürger, gerade in den neuen Mitgliedstaaten, betrifft; verlangt deshalb, dass bei der Überarbeitung der künftigen Strukturfonds eine Aufstockung der Mittel vorgenommen wird, die zur Verbesserung der Energieeffizienz solcher Gebäude in den neuen Mitgliedstaaten herangezogen werden kann;.
8.weist darauf hin, dass Transport und Verteilung zu den Ursachen von Energieverlusten und Versorgungsausfällen gehören, und betont die Rolle, die die Energieerzeugung im kleinsten Maßstab und eine dezentralisierte und diversifizierte Energieerzeugung dabei spielen, Versorgungssicherheit herzustellen und Verluste zu reduzieren; vertritt die Auffassung, dass Anreize für die Verbesserung von Infrastrukturen geschaffen werden sollten, um Verluste bei Übertragung und Verteilung einzudämmen;
9. betont, dass die Beiträge der marktgestützten Instrumente (wie beispielsweise die „weißen“ Zertifikate) und der wirtschaftlichen Anreize (z. B. Förderung einer Politik der Umweltschutzbesteuerung) für Unternehmen, um die Ziele der Energieeffizienz zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, nicht allein ausreichen und dass es deshalb öffentliche und gemeinschaftliche Mittel „im Einzelfall“ zu beschaffen gilt, durch die aufgrund des Verursacherprinzips bessere Möglichkeiten bestehen, Ressourcen für Forschung, technologische Innovation und Energieeffizienz einzusetzen;
10. legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Steuerpolitik im Zusammenhang mit der Energieeffizienz zu überprüfen, und, soweit das als wirkungsvoll angesehen wird, steuerliche Anreize einzusetzen und zugleich Maßnahmen gegen mögliche nachteilige soziale Auswirkungen zu treffen;
11. betont den Beitrag, den Dienstleistungen wie Energieprüfungen zur Eindämmung der Verschwendung und zur Förderung einer besseren Nutzung des energetischen Potenzials der einzelnen Gebäude leisten können; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit guten Beispiel voranzugehen, und zwar nicht nur im Bereich der Verwaltungsgebäude, sondern auch bei sonstigen öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Hochschulen und Krankenhäusern;
12. betont die Notwendigkeit, Forschung, Wissenstransfer und Öko-Innovation im Bereich der Technologien für Energieeffizienz voranzutreiben, indem Investitionen, der Austausch bewährter Verfahren und der Technologietransfer gefördert werden, wodurch letztlich das Wirtschaftswachstum erhöht, die Beschäftigungslage verbessert und ein Vergleichsvorteil für die europäische Wirtschaft erzielt werden kann und somit ein Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie geleitet werden kann; hebt die Rolle des Siebten Forschungsrahmenprogramms und anderer Finanzinstrumente der Gemeinschaft hervor;
13. fordert die Kommission auf, Mindestnormen für Energieeffizienz im Rahmen der Richtlinie über Ökodesign festzulegen; fordert die Revision der Richtlinie über die Produktkennzeichnung, damit darin neue Produkte erfasst werden, und eine Verbesserung der Kohärenz zwischen diesen beiden Richtlinien, um die Verbraucher zu sensibilisieren und ihnen ihre Aufgabe zu erleichtern, in einem klaren und strukturierten System in voller Kenntnis der Sachlage die richtige Produktwahl zu treffen;
14. betont die Notwendigkeit, im Rahmen von Bildungs- und Informationsmaßnahmen Aktionspläne zur Verbesserung der Energieeffizienz zu fördern, um die Verbraucher dabei zu unterstützen, beim Kauf von Konsumgütern rationale Entscheidungen zu treffen und diese Güter anschließend im Einklang mit den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung effizient zu nutzen;
15. hebt die wichtige Rolle öffentlicher Stellen bei der Förderung der Energieeffizienz hervor und befürwortet die Integration eines Katalogs von Energieeffizienz-Vorgaben in die Regeln über öffentliche Aufträge;
16. fordert die Kommission auf, die Initiative zu einem weltweiten Abkommen über Energieeffizienz zu ergreifen und das Anliegen Energieeffizienz in die bilateralen Abkommen der EU mit Drittstaaten einzubeziehen;
17. betont, dass die Politik zugunsten der Energieeffizienz auf allen Entscheidungsebenen umgesetzt werden muss;
18. fordert die Kommission auf, den Anwendungsbereich bestehender finanzieller Anreize auf Maßnahmen auszudehnen, durch die die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugte Energie in die für Energie aus fossilen Brennstoffen gedachten bestehenden Netze eingespeist werden kann; stellt fest, dass die Verbesserung der bestehenden Netze die Effizienz der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen erheblich steigern würde, und zwar in kürzeren Zeiträumen und zu geringeren Kosten, und dass sich zugleich durch solche frühzeitigen Verbesserungen die Versorgungssicherheit erhöhen würde;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IMAUSSCHUSS
Datum der Annahme
9.10.2007
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
35
0
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Adamos Adamou, Margrete Auken, Pilar Ayuso, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Hiltrud Breyer, Dorette Corbey, Jill Evans, Anne Ferreira, Karl-Heinz Florenz, Satu Hassi, Jens Holm, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Urszula Krupa, Peter Liese, Jules Maaten, Linda McAvan, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Guido Sacconi, Daciana Octavia Sârbu, Karin Scheele, Carl Schlyter, Richard Seeber, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Evangelia Tzampazi, Anja Weisgerber
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)
Lambert van Nistelrooij
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)
Vincenzo Aita, Manuel Medina Ortega
STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (9.10.2007)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu dem Thema „Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen“
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission über Energieeffizienz(1); bedauert allerdings das Fehlen einer Vision auf der Ebene der Mitgliedstaaten, was den Prozess der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen betrifft, die unzulängliche Bekanntmachung und Bereitstellung von Informationen über diese Maßnahmen und den offenkundigen Mangel an Koordinierung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen;
2. hebt die Schlüsselrolle hervor, die den regionalen und lokalen Behörden der EU bei der Verwirklichung der Zielvorgabe, bis 2020 eine Energieeinsparung von 20 % zu erzielen(2), zukommt, und zwar insbesondere durch ihre Maßnahmen als Verbraucher, Manager, Anbieter, Regulatoren und Berater mit der Aufgabe, die Entscheidungen im Energiebereich zu überwachen und zu beeinflussen; begrüßt daher die Absicht der Kommission, die Anbindung der dezentralen Stromerzeugung an das allgemeine Netz zu erleichtern, besonders durch Maßnahmen zugunsten von mehr Interoperabilität; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, der dezentralen Stromerzeugung Priorität einzuräumen und das Regulierungsinstrument, das sie vorzuschlagen beabsichtigt, den Zeitrahmen für seine Verwirklichung, die Art der beteiligten Akteure und die Art ihrer vertraglichen Einbindung zu präzisieren;
3. begrüßt die Initiative für die Einrichtung eines Bürgermeisterkonvents, der die Bürgermeister der 20 bis 30 größten und fortschrittlichsten Städte Europas in einem ständigen Netz zusammenführen soll, und fordert nähere Einzelheiten über seine Einrichtung; betont allerdings, dass der Bürgermeisterkonvent die Tätigkeit ähnlicher, bereits bestehender Netze ergänzen muss;
4. fordert die Kommission auf, den Prozess der Vorbereitung der künftigen Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) zu beschleunigen, die gemeinsame Leitlinien und einen gemeinsamen Verhaltenskodex zur Verbesserung der Endenergieeffizienz in allen Sektoren enthalten soll;
5. fordert die Kommission auf, bei der Überprüfung der operationellen Programme, in denen die Prioritäten für die Durchführung der Strukturfonds festgelegt werden, eine systematische Unterstützung für die Energieeffizienz in jedem Mitgliedstaat zu verlangen; fordert die neuen Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln für die Energieeffizienz – unter Begünstigung von Partnerschaften zwischen öffentlicher und privater Hand (PPP) – in angemessener Weise zu unterstützen, um die Renovierung von Gebäuden im Rahmen der bestehenden Verordnung (EG) Nr. 1080/2006(3), die Modernisierung von Fernwärmeeinrichtungen und die KWK-Kleinstanlagen zu fördern;
6. legt den regionalen und lokalen Akteuren nahe, die Finanzierungsmöglichkeiten und die technische Unterstützung, die im Rahmen der Initiativen JASPERS, JEREMIE und JESSICA verfügbar sind, zu nutzen, um die Entwicklung von Projekten im Bereich der Energieeffizienz voranzutreiben; fordert mit Nachdruck, dass auf regionaler Ebene eine weite Verbreitung der zugänglichen, präzisen Informationen über die praktische Durchführung dieser Initiativen erfolgt;
7. fordert die Kommission auf, mit größter Dringlichkeit gezielte Maßnahmen im Hinblick auf das Erreichen von mehr Energieeffizienz in den Regionen in äußerster Randlage vorzuschlagen, wobei diese Maßnahmen den besonderen Merkmalen dieser Regionen, die mit den Folgen ihrer ständigen Beeinträchtigungen zusammenhängen, angemessen sein müssen;
8. fordert alle regionalen und lokalen Behörden auf, regionale und lokale Energieeffizienzpläne zu konzipieren, und ersucht diejenigen Mitgliedstaaten, die die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(4) noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben, dies zu tun; ersucht die Kommission, Leitlinien für Kontrollmechanismen, die die korrekte Durchführung dieser Richtlinie gewährleisten sollen, wie auch präzise Bewertungssysteme festzulegen;
9. hebt den wesentlichen Beitrag hervor, den die nationalen, regionalen und lokalen Stellen zu der wirkungsvollen Propagierung von Produkten mit mehr Energieeffizienz zu leisten haben, unter anderem durch Kampagnen zur Unterrichtung der Allgemeinheit über den bestehenden Rechtsrahmen und durch Kennzeichnung des Energieverbrauchs;
10. legt den regionalen und lokalen Behörden nahe, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie Energieeinsparungsprogramme für öffentliche Gebäude einführen und Energieeffizienzkriterien in die öffentlichen Aufträge einbeziehen; fordert die Kommission auf, den lokalen Behörden dabei zu helfen, sich an der gemeinsamen Beschaffung energieeffizienter Erzeugnisse zu beteiligen, indem sie einen klaren Rahmen festlegt, der die Definition messbarer Zielvorgaben und Qualitätskriterien erleichtern soll;
11. ermutigt die regionalen und lokalen Behörden dazu, enge Partnerschaften mit regionalen Energieagenturen herzustellen, um die Ausbildungsmöglichkeiten für Energiefachleute und in den nachgeordneten Sektoren tätige Fachleute zu verbessern; betont die Notwendigkeit von stärker koordinierten Netzen lokaler Akteure, um die bewährtesten Verfahren im Bereich der Energieeffizienz auch in weniger entwickelten Regionen zu verbreiten;
12. betont die Notwendigkeit, die Information und Kommunikation über die Energieeffizienz auf lokaler und regionaler Ebene zu verbessern; fordert im Hinblick darauf eine Ausbildung und Handlungskompetenz lokaler Teams im Bereich der Förderung der Energieeffizienz;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
4.10.2007
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
39
1
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Jean Marie Beaupuy, Jana Bobošíková, Wolfgang Bulfon, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Ambroise Guellec, Marian Harkin, Mieczysław Edmund Janowski, Rumiana Jeleva, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Jamila Madeira, Mario Mantovani, Sérgio Marques, Miguel Angel Martínez Martínez, Yiannakis Matsis, Miroslav Mikolášik, Lambert van Nistelrooij, Markus Pieper, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Kyriacos Triantaphyllides, Oldřich Vlasák
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)
Emanuel Jardim Fernandes, Zita Pleštinská, Samuli Pohjamo, Miloslav Ransdorf, Toomas Savi, Richard Seeber, Nikolaos Vakalis
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)
Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 1.
Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
19.12.007
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
49
0
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Jan Březina, Jerzy Buzek, Dragoş Florin David, Den Dover, Nicole Fontaine, Romana Jordan Cizelj, Angelika Niebler, Paul Rübig, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras, Norbert Glante, Mary Honeyball, Reino Paasilinna, Anni Podimata, Dagmar Roth-Behrendt, Britta Thomsen, Catherine Trautmann, Lena Ek, Anne Laperrouze, Romano Maria La Russa, Rebecca Harms, Umberto Guidoni, Vladimír Remek, Renato Brunetta, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Herbert Reul, Ján Hudacký, Dominique Vlasto, Adam Gierek, Pia Elda Locatelli, Atanas Paparizov, Andres Tarand, Šarūnas Birutis, Jorgo Chatzimarkakis, Fiona Hall, Patrizia Toia, David Hammerstein, Claude Turmes, Miloslav Ransdorf
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)
Danutė Budreikaitė, Joan Calabuig Rull, Avril Doyle, Edit Herczog, Eija-Riitta Korhola, Pierre Pribetich, Lambert van Nistelrooij, Silvia-Adriana Ţicău, Vladimir Urutchev
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)