BERICHT mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu den Faktoren, die eine Unterstützung des Terrorismus und die Rekrutierung von Terroristen begünstigen

29.1.2008 - (2006/2092(INI))

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Gérard Deprez

Verfahren : 2006/2092(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0015/2008
Eingereichte Texte :
A6-0015/2008
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AN DEN RAT

zu den Faktoren, die eine Unterstützung des Terrorismus und die Rekrutierung von Terroristen begünstigen

(2006/2092(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Antoine Duquesne im Namen der ALDE-Fraktion zu Faktoren, die eine Unterstützung des Terrorismus und die Anwerbung von Terroristen begünstigen (B6-0677/2005),

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2007 zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zur externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus[2],

–   unter Hinweis auf die internationalen, europäischen und nationalen Rechtsinstrumente zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–    unter Hinweis auf die besonderen Rechte, die in diesen Rechtsinstrumenten garantiert werden, wie die Religions-, Meinungs-, und Versammlungsfreiheit, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Rasse und der ethnischen Herkunft sowie auf die Richtlinien gegen Diskriminierung der Europäischen Union,

–    unter Hinweis auf Titel VI des EU-Vertrags und insbesondere dessen Artikel 29 und 30,

–    unter Hinweis auf Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere dessen Artikel 29 und Artikel 30 Absatz 2,

–    unter Hinweis auf die Strategie der EU zur Bekämpfung der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vom 24. November 2005 und den Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des Terrorismus vom 13. Februar 2006,

–    unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 14. und 15. Dezember 2005 angenommene Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus, die im März 2007 aktualisiert wurde, sowie auf die auf derselben Tagung vom Europäischen Rat angenommene Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus,

–    unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung[3] ,

–    unter Hinweis auf die Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zu Fernsehen ohne Grenzen[4] ,

–    unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“)[5],

–    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Rekrutierung von Terroristen - Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft“ (KOM(2005)0313),

–    unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus,

–    unter Hinweis auf das Europol-Übereinkommen und insbesondere auf dessen Artikel 2 Absatz 2,

–   unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel „Allianz der Zivilisationen“, der dem VN-Generalsekretär am 13. November 2006 vorgelegt wurde,

–    unter Hinweis auf die Resolution 1624(2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Januar 1997 zum Kampf gegen den Terrorismus in der Europäischen Union[6] und insbesondere deren Ziffer 14, in der es die Mitgliedstaaten auffordert, die Verherrlichung des Terrorismus als Straftat einzustufen,

–    gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 94 seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0015/2008),

A.  in der Erwägung, dass der Terrorismus - insbesondere der Terrorismus der Djihadisten - heutzutage die größte Bedrohung ist, die für die Sicherheit der Unionsbürger besteht,

B.  in der Erwägung, dass der Terrorismus heutzutage generell eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit der Bürger der Europäischen Union darstellt,

C.  in der Erwägung, dass die Bedrohung durch den Terrorismus heutzutage eine Herausforderung für den Zusammenhalt und die Stabilität der europäischen Gesellschaften darstellt, indem er einer negativen Polarisierung Vorschub leistet,

D.  in der Erwägung, dass die Anschläge vom 11. März 2004 in Madrid und vom 7. Juli 2005 in London gezeigt haben, dass internationale terroristische Organisationen innerhalb der EU aktiv sind, sie ihre Ausbreitung durch Rekrutierung betreiben und Unionsbürger als ihr Ziel betrachten,

E.   in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Terrorismus unter strenger Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, insbesondere der Religionsfreiheit und des Schutzes vor Diskriminierung, erfolgen muss; in der Erwägung, dass die beiden Konzepte mitnichten unvereinbar sind, sondern sich gegenseitig ergänzen, da der Terrorismus an sich schon einen Angriff auf die Grundrechte und Grundwerte darstellt,

F.   in der Erwägung, dass, wie sowohl von der Kommission als auch vom Rat anerkannt wurde, eine der größten Bedrohungen durch den Terrorismus, denen sich die EU gegenübersieht, der Terrorismus ist, der auf einer falschen Auslegung von Religion basiert,

G.  in der Erwägung, dass sich die Identifizierung einer Kultur, Zivilisation oder Religion mit Terrorismus sich sehr kontraproduktiv auswirken kann und dass es daher äußerst wichtig ist, bei der Auseinandersetzung mit dem islamistischen Terrorismus und der Radikalisierung eine klare Unterscheidung zwischen der überwiegenden Mehrheit der Muslime und einer gewaltbereiten radikalisierten Minderheit zu treffen,

H. in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Terrorismus - einschließlich des Terrorismus der Djihadisten - einer umfassenden Strategie bedarf, die nicht nur die Identifizierung, Bekämpfung und Verfolgung von Einzelpersonen und Gruppen, die für Terroranschläge verantwortlich sind, beinhaltet, sondern auch Maßnahmen, um dem Phänomen Terrorismus in seiner Gesamtheit, einschließlich der Rekrutierung von Terroristen, entgegenzuwirken und Opfer zu unterstützen und zu schützen,

I.   in der Erwägung, dass die Demonstration von Geschlossenheit der demokratischen politischen Kräfte und ihre uneingeschränkte Unterstützung europäischer und nationaler Strategien zur Bekämpfung des Terrorismus für die erfolgreiche Bekämpfung des Terrorismus entscheidend sind,

J.   in der Erwägung, dass die Rekrutierung von Terroristen und die Faktoren, die zur Radikalisierung und Gewaltbereitschaft führen, zu den wesentlichen Aspekten gehören, mit denen man sich bei der Bekämpfung des Terrorismus auseinandersetzen muss; in der Erwägung, dass die Annahme einer politischen Strategie auf europäischer Ebene zur Verhinderung von Aufrufen zur Gewalt durch Erziehung und soziale Integration von Einzelpersonen und Gruppen, die von radikalen gewaltbereiten Gruppen verführt werden könnten, unbedingt erforderlich ist,

K. in der Erwägung, dass die EU in der Vergangenheit selbst Erfahrungen mit gewalttätigem Extremismus und totalitärer Ideologie gesammelt hat und heute mit verschiedenen Formen des Terrorismus konfrontiert ist,

L.  in der Erwägung, dass der islamistische Extremismus ein vergleichsweise neues Phänomen für die EU darstellt und das Wissen in der EU über die Radikalisierung junger Europäer begrenzt ist; außerdem in der Erwägung, dass das Phänomen der Radikalisierung relativ unerforscht ist, und dass es daher notwendig ist, es gründlicher und mit mehr Mitteln zu untersuchen, wenn sie verhindert werden soll,

M. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft sowie die Anwerbung für den Terrorismus Kernpunkte der Strategie der EU zur Bekämpfung des Terrorismus sind und dass die Auseinandersetzung mit den Faktoren, die zur Radikalisierung beitragen, ein integraler Bestandteil der Maßnahmen der EU in ihren internen und externen Politikbereichen sein sollte,

N. in der Erwägung, dass die Prävention durch die Bekämpfung der Faktoren, die zur Radikalisierung führen können, ein Kernelement der Strategie der EU zur Bekämpfung des Terrorismus ist,

O. in der Erwägung, dass der Rat und die Kommission eine horizontale Strategie gewählt haben, mit der Maßnahmen aus verschiedenen Politikbereichen miteinander kombiniert werden, obwohl die parlamentarischen Kontrollmechanismen auf europäischer Ebene zu wenig flexibel sind, um diesem horizontalen Konzept gerecht zu werden,

P.  in der Erwägung, dass die Gefahren der Anwerbung von Terroristen und ihrer Gewaltbereitschaft nur einen Teil der Probleme widerspiegeln, die mit der Radikalisierung verbunden sind, weil nur wenige Einzelpersonen tatsächlich zu Gewalt greifen,

Q. in der Erwägung, dass Wut und Frustration Faktoren sind, die den Nährboden für Radikalisierung und Gewaltbereitschaft bereiten, was auch für soziale Isolation und Verlust an Vertrauen in Politik und Demokratie gilt,

R.  in der Erwägung, dass die Radikalisierung und ihre Folgen Herausforderungen für die gesamte EU sind, wenn auch ihre Bekämpfung eine gezielte und örtliche Antwort erfordert,

S.  in der Erwägung, dass die Radikalisierung von bestimmten Einzelpersonen in manchen Fällen Folge externer Einflüsse sein kann, wie etwa die Rekrutierung durch terroristische Gruppen oder der Einfluss von Reden und Propaganda, die völlig unvereinbar mit den Grundsätzen und Werten einer demokratischen Gesellschaft sind,

T.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen müssen, um die möglichst umfassende Integration aller Unionsbürger und aller anderen in der Europäischen Union aufhältigen Bürger, die friedlich in einer Demokratie zusammenleben wollen, in ihre jeweilige Gesellschaft zu gewährleisten, ohne jegliche Form der Diskriminierung zuzulassen, die auf der Rasse, der Religion oder kulturellen Unterschieden basiert,

U. in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Ursachen, Gründe und Prozesse umfassend zu untersuchen und zu verstehen, die zur Radikalisierung und zum Terrorismus führen, und sich mit ihnen auseinanderzusetzen; in der Erwägung, dass eine offene Debatte über diese Fragen und ihre mögliche Lösung weder kriminalisiert noch zensiert werden sollte,

V. in der Erwägung, dass die EU, wenn sie die Radikalisierung von Einzelpersonen zum Zwecke ihrer Rekrutierung durch terroristische Gruppen vermeiden will, vorrangig terroristische Netzwerke zerschlagen und alle damit verbundenen kriminellen Aktivitäten wie Rekrutierung, Finanzierung, Ausbildung und Propaganda verfolgen muss, die darauf ausgerichtet sind, Einzelpersonen dazu zu verleiten, mit irgendwelchen Mitteln, einschließlich der Nutzung des Internets, Terrorakte zu verüben,

W. in der Erwägung, dass die Rechtfertigung des Terrorismus neben der Anstiftung zum Terrorismus ebenfalls zur Radikalisierung und zur Gewaltbereitschaft beiträgt,

X. in der Erwägung, dass die Rechtfertigung des Terrorismus nicht Bestandteil der harmonisierten Definition von Terrorismus ist, die im Rahmenbeschluss 2002/475/JI enthalten ist,

Y. in der Erwägung, dass es bei der Bekämpfung von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft von wesentlicher Bedeutung ist, sich mit der Frage der Einreise und des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der EU von Personen zu beschäftigen, die zur Radikalisierung beitragen und zu terroristischen Handlungen anstiften, zu beschäftigen; in der Erwägung, dass in Betracht gezogen werden muss, auf EU-Ebene rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um in allen Mitgliedstaaten die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Ausweisung solcher Personen zu harmonisieren,

Z.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten – vorausgesetzt sie halten die Gesetze ein und achten die Grundrechte und die rechtlichen Garantien – das Recht haben, Drittstaatsangehörigen, die aktiv zur Förderung von Gewalt und zur Verächtlichmachung der Grundregeln des demokratischen Lebens durch Reden oder Taten beitragen, die Einreise und den Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen,

Za. in der Erwägung, dass repressive Maßnahmen nicht wirksam sein werden und sogar kontraproduktiv sein können, wenn sie nicht damit verbunden werden, Einzelpersonen, die besonders anfällig für die Radikalisierung und Anwerbung sind, eine positive Perspektive und einen Platz in der Gesellschaft zu bieten,

Zb. in der Erwägung, dass es zur Verhinderung der Radikalisierung auch notwendig ist, den effektiven Dialog zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und religiösen Gemeinschaften zu fördern, indem für ihre gesellschaftliche Teilhabe und für die vollständige und wirkliche Gleichstellung der Menschen, die zu diesen Gemeinschaften gehören, sowie für den interkulturellen und interreligiösen Dialog gesorgt wird, wodurch der Boden, auf dem terroristische Radikalität gedeiht, zurückgewonnen wird;

1.        begrüßt die Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft und der Rekrutierung von Terroristen, die der Rat angenommen hat, sowie die Mitteilung der Kommission;

2.        äußert sein großes Interesse daran, ein stärker proaktives und horizontales Konzept anzunehmen, um die vielfältigen Maßnahmen des EU-Aktionsplans unter dem Gesichtspunkt der Bekämpfung der Radikalisierung unter Einbeziehung aller einschlägigen parlamentarischen Ausschüsse zu bewerten und zu erörtern;

3.        bestätigt den Standpunkt des Rates und der Kommission, wonach das gemeinsame Verständnis von Radikalisierung in der EU begrenzt ist und vertieft werden muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Sammlung von Wissen zu fördern und die Beiträge auf allen Regierungs- und Politikebenen, darunter denen mit den engsten Kontakten zu den Gruppen, die am anfälligsten für eine Radikalisierung sind, zu nutzen;

4.        empfiehlt der Kommission, die Ermittlung bewährter Praktiken zu fördern, indem örtliche Experimente und innovative konkrete Initiativen von Organisationen und Einzelpersonen, die eng mit den Gruppen zusammenarbeiten, die für eine Radikalisierung besonders anfällig sind, erleichtert werden und der Austausch dieser bewährten Praktiken durch Organisationen koordiniert wird, die in den Mitgliedstaaten auf Nachbarschaftsebene tätig sind;

5.        begrüßt die im letzten Jahr erzielten Fortschritte bei der Bekämpfung der Radikalisierung und die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten, Europol und SitCen;

6.        lobt die verschiedenen Initiativen zur Förderung des Dialogs, der Toleranz und des Verständnisses zwischen den verschiedenen Kulturen, Zivilisationen und Religionen im Rahmen des „Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs” 2008;

7.        richtet im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft, der Verbesserung der sozialen Eingliederung in die EU und, um zu verhindern, dass aus Bürgern Terroristen werden, folgende Empfehlungen an den Rat:

-         dafür Sorge zu tragen, dass die Bekämpfung des Terrorismus eine Priorität der EU bleibt und dass das Engagement der EU auf diesem Gebiet gestärkt wird;

-         die Mitgliedstaaten eindringlich aufzufordern, die Bekämpfung des Terrorismus unter uneingeschränkter und strenger Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere der Meinungsfreiheit und des Rechts auf ein faires Verfahren, die in den Verfassungstraditionen und nationalen Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten und internationalen Verträgen vorgesehen sind, fortzuführen;

-         den Empfehlungen des Europäischen Parlaments zu den Flügen der CIA, den außerordentlichen Überstellungen und den Geheimgefängnissen in Europa Rechnung zu tragen;

-         die Mitgliedstaaten zu drängen, die wissenschaftliche und akademische Forschung zur Radikalisierung und Gewaltbereitschaft intensiv zu fördern und die erforderlichen Mittel für diesen Zweck bereitzustellen;

–         allerorts zu bekräftigen, dass die Verletzung der individuellen Freiheiten und der Rechtsstaatlichkeit einer der Faktoren ist, die zur Stärkung des Terrorismus beitragen;

–         dafür zu sorgen, dass die Überwachung der terroristischen Propaganda, die über das Internet verbreitet wird und auf die Begehung von terroristischen Handlungen abzielt, unter Achtung der Meinungs- und Informationsfreiheit verstärkt wird;

–         die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern, die Möglichkeiten voll auszuschöpfen, die sich durch das Sekundärrecht ergeben;

- für eine verstärkte Überwachung des Internets sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene auf der Grundlage einer engen Zusammenarbeit mit Europol zu sorgen;

–         die Mitgliedstaaten und die zuständigen EU-Organe aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung von terroristischer Propaganda über audiovisuelle Medien zu verhindern, und die Mitgliedstaaten insbesondere zu drängen, die in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgesehenen Kontrollmechanismen in vollem Umfang anzuwenden und zu nutzen;

–         darauf hinzuwirken, dass in allen Mitgliedstaaten die Überwachung aller Orte verstärkt wird, an denen Propaganda in der Absicht verbreitet wird, Menschen dazu zu verleiten, terroristische Handlungen zu begehen;

–         dafür zu sorgen, dass die geltenden Rechtsvorschriften angewendet werden, die die Verbreitung von Material, das der Anstiftung zur Gewalt, zum Hass und zur Diskriminierung aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder der Religion dient, in den audiovisuellen Medien verbieten;

–         dafür Sorge zu tragen, dass die Bekämpfung des Terrorismus sowie der Radikalisierung und der Gewaltbereitschaft ein Schlüsselelement der Außenpolitik der EU wird und unter anderem folgende Ziele verfolgt werden:

a.         die Förderung der menschlichen und nachhaltigen Entwicklung und der verantwortlichen Regierungsführung, der Demokratie, der Achtung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Drittstaaten, insbesondere in benachbarten Drittstaaten;

b.        die Förderung des Dialogs mit religiösen politischen Bewegungen, Organisationen der Bürgergesellschaft (insbesondere mit Menschenrechtsverteidigern und religiösen Autoritäten) in Drittstaaten, um das gegenseitige Verständnis, gemeinsame Grundwerte und eine gemeinsame Zukunftsvision zu fördern;

–         die Bekämpfung des Terrorismus insbesondere durch konstruktive außenpolitische Maßnahmen auf der Grundlage des Konzepts der Vereinten Nationen „Allianz der Zivilisationen“ und durch die Bekämpfung der Faktoren, die zur Radikalisierung und Gewaltbereitschaft führen können, zu einem der wesentlichen Elemente der Außenpolitik der EU, einschließlich der Entwicklungshilfepolitik und der Nachbarschaftspolitik, zu machen;

–         vorbeugende Maßnahmen weiterzuentwickeln, indem Empfehlungen für die Mitgliedstaaten und die örtlichen Behörden formuliert werden, die auf Folgendem basieren:

- der Stärkung des Vertrauens in die Gesellschaft;

- der Stärkung des Vertrauens in die Politik und in die demokratischen Strukturen;

- der Vermeidung von sozialer Isolation und der Überwachung von Gebäuden (wie etwa Schulzentren oder religiösen Zentren), die abweichend von ihrem legitimen Zweck dazu genutzt werden, zur Gewalt anzustiften;

- diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, dringend aufzufordern, umgehend das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus zu ratifizieren;

- die Mitgliedstaaten eindringlich aufzufordern, den Informationsaustausch zwischen ihren zuständigen Behörden und Europol im Bereich der Bekämpfung der Radikalisierung und der Gewaltbereitschaft zu fördern;

–         dafür zu sorgen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten, Europol, Eurojust und SitCen verstärkt wird, wobei die Mitgliedstaaten insbesondere ermutigt werden müssen, Informationen zwischen ihren zuständigen Behörden, Europol und Eurojust zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft auszutauschen;

–         bei den Mitgliedstaaten darauf zu bestehen, dass sie die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in Strafsachen auf EU-Ebene verstärken und die Schwierigkeiten überwinden, die dazu führen, dass derzeit im Rat die Annahme wichtiger legislativer Maßnahmen, wie die Europäische Beweisanordnung und der Rahmenbeschluss über Verfahrensgarantien in Strafverfahren, blockiert wird;

- alle Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern, die soziale Teilhabe und den Dialog mit den Gemeinschaften zu fördern, die für einen gemäßigten Islam stehen;

–         sicherzustellen, dass die EU die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Förderung einer europäischen Strategie zur Verhinderung der Radikalisierung, die auf der sozialen Eingliederung, der Anerkennung der Grundrechte, dem Zugang zur Staatsbürgerschaft, der Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und der Förderung der Chancengleichheit, insbesondere in Bezug auf die allgemeine und berufliche Bildung und die Beschäftigung, vor allem was die muslimischen Gemeinschaften anbelangt, beruht, ermutigt und unterstützt;

–         die Eingliederung von Minderheiten in den Mitgliedstaaten sowie die umfassende und effektive Gleichstellung der zu ihnen gehörenden Personen zu fördern und ihre Isolation oder Diskriminierung zu verhindern;

–         dafür zu sorgen, dass kleinere konkrete Initiativen und Projekte zur Verhinderung und Bekämpfung der Radikalisierung und der Faktoren, die zur Radikalisierung beitragen, in allen Mitgliedstaaten als Teil des Versuchs, das Verständnis des Phänomens zu vertiefen, unterstützt werden;

8.        vertritt die Auffassung, dass die außenpolitischen Maßnahmen der EU gegen den Terrorismus u. a. darauf abzielen müssen, diplomatische und friedliche Lösungen von Konflikten in der Welt zu fördern und zu vermeiden, dass in der Außen-, Sicherheits- und Menschenrechtspolitik der EU mit zweierlei Maß gemessen wird oder ein entsprechender Eindruck entsteht;

9.        fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zunahme von Rassismus und die Einschränkung von Freiheiten und demokratischen Rechten bei der Bekämpfung von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft zu vermeiden;

10.      fordert eine offene Debatte über die Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI mit dem Ziel, die Rechtfertigung des Terrorismus so in seinen Geltungsbereich aufzunehmen, dass sich dies so wenig wie möglich auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Gedankenfreiheit auswirkt;

11.                 begrüßt den vor kurzem vom Rat angenommenen Mechanismus zur gegenseitigen Information über Drittstaatsangehörige, die aufgrund terroristischer Aktivitäten ausgewiesen wurden, und legt die Kommission nahe, diejenigen rechtlichen Maßnahmen vorzuschlagen, die für die Angleichung der Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Ausweisung von Drittstaatsangehörigen, die andere zum Terrorismus anstiften, in allen Mitgliedstaaten erforderlich sind;

12.      fordert, dass im nächsten Haushaltsverfahren die erforderlichen Mittel zur Finanzierung kleinerer und/oder örtlicher Initiativen und Experimente zugewiesen werden, die auf die Verhinderung und Bekämpfung der Radikalisierung und der Faktoren, die zu ihr beitragen, abzielen;

13.      fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Opfer des Terrorismus tatkräftig und spezifisch zu unterstützen;

***

14.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und - zur Information - der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 309.
  • [2]  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 524.
  • [3]  ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3.
  • [4]  ABl. L 298 vom 17.10.1989, S. 23. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/65/EG (ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 27).
  • [5]  ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.
  • [6]  ABl. C 55 vom 24.2.1997, S. 13.

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG AN DEN RAT (B6‑0677/2005)

eingereicht gemäß Artikel 114 Absatz 1 der Geschäftsordnung

von Antoine Duquesne im Namen der ALDE-Fraktion

zu Faktoren, die eine Unterstützung des Terrorismus und die Anwerbung von Terroristen begünstigen

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. März 2004 angenommenen Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus,

–   in Kenntnis des auf der Tagung des Europäischen Rates vom 17. und 18. Juni 2004 angenommenen überarbeiteten Aktionsplans der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung,

–   in Kenntnis des vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 5. November 2004 angenommenen Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16./17. Dezember 2004,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16./17. Juni 2005,

–   gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Terrorismus eine der ernstesten Bedrohungen gegen die Sicherheit der Bürger der Europäischen Union darstellt und dass seine Bewältigung eine umfassende Antwort mittels der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen der EU erfordert,

B.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union mittels der Festlegung einer geeigneten Politik mit den eng verknüpften Faktoren auseinander setzen muss, welche die Unterstützung für den Terrorismus, die gewaltsame Radikalisierung bestimmter Personen und deren Anwerbung zur Begehung terroristischer Handlungen begünstigen,

1.  richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

     a)  die Faktoren zu ermitteln, die einen günstigen Nährboden für die Anwerbung von Terroristen sowohl in Europa als auch weltweit bilden, und eine spezifische langfristige Strategie sowie einen Aktionsplan zu deren Umsetzung festzulegen, der diesen Faktoren entgegenwirkt;

     b)  die Verbindungen zwischen den extremistischen politischen oder religiösen Weltanschauungen, den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen und anderen möglichen Kräften einerseits und den terroristischen Handlungen andererseits eingehend zu untersuchen;

     c)  die Außenhilfeprogramme zu verwenden und auszubauen, um die Faktoren zu bekämpfen, die in einigen Staaten die Entstehung eines Umfelds begünstigen, das den Terrorismus stützt und legitimiert, wobei besonders auf die verantwortungsvolle Staatsführung, die Rechtsstaatlichkeit und die Beteiligung der Bürgergesellschaft zu achten ist;

     d)  eine Strategie zu entwickeln, um die interkulturelle und religionsübergreifende Verständigung zwischen Europa und der islamischen Welt zu fördern;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – dem Europäischen Rat sowie der Kommission zu übermitteln.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.12.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

20

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Roberta Angelilli, Mario Borghezio, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Jean-Marie Cavada, Carlos Coelho, Panayiotis Demetriou, Gérard Deprez, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Bárbara Dührkop Dührkop, Claudio Fava, Armando França, Urszula Gacek, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Stavros Lambrinidis, Esther De Lange, Henrik Lax, Roselyne Lefrançois, Sarah Ludford, Jaime Mayor Oreja, Viktória Mohácsi, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Rareş-Lucian Niculescu, Martine Roure, Luciana Sbarbati, Inger Segelström, Csaba Sógor, Søren Bo Søndergaard, Vladimir Urutchev, Ioannis Varvitsiotis, Renate Weber, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Inés Ayala Sender, Edit Bauer, Iratxe García Pérez, Genowefa Grabowska, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jean Lambert, Antonio Masip Hidalgo, Bill Newton Dunn, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Manuel Medina Ortega