Verfahren : 2008/2050(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0310/2008

Eingereichte Texte :

A6-0310/2008

Aussprachen :

PV 22/09/2008 - 24
CRE 22/09/2008 - 24

Abstimmungen :

PV 23/09/2008 - 5.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0420

BERICHT     
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4. August 2008
PE 406.024v03-00 A6-0310/2008

über die Folgemaßnahmen der Konferenz von Monterrey (2002) über Entwicklungsfinanzierung

((2008/2050)(INI))

Entwicklungsausschuss

Berichterstatter: Thijs Berman

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 BEGRÜNDUNG
 STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses
 ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Folgemaßnahmen der Konferenz von Monterrey (2002) über Entwicklungsfinanzierung

((2008/2050)(INI))

Das Europäische Parlament,

 in Kenntnis des Konsenses von Monterrey, der auf der Internationalen Konferenz zur Finanzierung der Entwicklungshilfe vom 18. bis 22. März 2002 in Monterrey (Mexiko) angenommen wurde,

 in Kenntnis der Verpflichtungen, die von den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Europäischen Rates am 14. März 2002 in Barcelona angenommen wurden (Verpflichtungen von Barcelona),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zur Finanzierung von Entwicklungshilfe(1),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2002 zur Finanzierung der Entwicklungshilfe(2),

 in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: Der Europäische Konsens(3) vom 20. Dezember 2005,

 in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. April 2008 mit dem Titel „Die EU als globaler Partner für Entwicklung - Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller vorantreiben“ (KOM(2008)0177),

 in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission vom 4. April 2007 mit dem Titel “Die Einlösung von Europas Zusagen hinsichtlich der Entwicklungsfinanzierung“ (KOM(2007)0164),

 in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. März 2006 mit dem Titel „Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Hilfe - Herausforderungen durch die Aufstockung der EU-Hilfe im Zeitraum 2006-2010“ (KOM(2006)0085),

 in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. April 2005 mit dem Titel „Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele – Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ (KOM(2005)0133),

 in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 5. März 2004 an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Umsetzung des Konsenses von Monterrey in die Praxis: Beitrag der Europäischen Union“ (KOM(2004)0150),

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. März 2002 zu der Konferenz der Vereinten Nationen (UN) zur Finanzierung der Entwicklungshilfe (Monterrey),

 unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG), die auf dem Millennium-Gipfel der Vereinten Nationen vom 6. bis 8. September 2000 in New York angenommen und auf nachfolgenden UN-Konferenzen bekräftigt wurden, namentlich auf der Konferenz von Monterrey zur Finanzierung der Entwicklungshilfe,

 unter Hinweis auf die Zusage der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Europäischen Rates am 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg, das Ziel der Vereinten Nationen zu erreichen und 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe einzusetzen,

 in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. März 2006 mit dem Titel „EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen“ (KOM(2006)0087),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zu den Folgemaßnahmen zur Pariser Erklärung von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe(4),

 gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses (A6-0310/2008),

A. in der Erwägung, dass die UNO zum zweiten Mal in der Geschichte einen Weltgipfel zur Finanzierung von Entwicklung veranstaltet, der die Staats- und Regierungschefs und nicht nur die Entwicklungs-, sondern auch die Finanzminister sowie Vertreter von internationalen Finanzorganisationen, Privatbanken sowie Unternehmen und der Zivilgesellschaft zusammenführen soll, um die Fortschritte zu überprüfen, die seit dem ersten Weltgipfel zur Entwicklungsfinanzierung 2002 in Monterrey erreicht worden sind,

B.   in der Erwägung, dass die Finanzierung erheblich aufgestockt werden muss, wenn die MDG erreicht werden sollen,

C.  in der Erwägung, dass die Entwicklungsfinanzierung als der kostenwirksamste Weg zur Bewältigung der globalen Entwicklungsbedürfnisse und der weltweiten Unsicherheiten definiert werden sollte,

D.  in der Erwägung, dass angemessene, voraussehbare und nachhaltige Finanzquellen dringender denn je notwendig sind, vor allem angesichts der Herausforderung des Klimawandels und seiner Auswirkungen, wie etwa Naturkatastrophen, und der besonderen Gefährdung von Entwicklungsländern,

E.   in der Erwägung, dass die EU der größte Geber von Hilfe in der Welt ist, erhebliche Anteile an internationalen Finanzinstitutionen besitzt und der wichtigste Handelspartner für die Entwicklungsländer ist,

F.   in der Erwägung, dass die EU sich zu einem klaren und verbindlichen Zeitrahmen für das Erreichen des Ziels von 0,56 % des BNE bis 2010 und von 0,7 % des BNE bis 2015 verpflichtet hat,

G.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Falle des Fortbestehens der gegenwärtigen Tendenzen bezüglich des Umfangs ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe die gemeinsamen Ziele nicht erfüllen werden, zu denen sie sich verpflichtet haben, nämlich 0,51 % (für die EU-15, d. h. die Mitgliedstaaten, die der EU bis zur Erweiterung 2004 angehörten) und 0,17 % (für die EU-12, d. h. die Mitgliedstaaten, die der EU am 1. Mai 2004 und 1. Januar 2007 beigetreten sind) des BNE bis 2010,

H.  in der Erwägung, dass die programmierbare Hilfe für Afrika trotz des allgemeinen Rückgangs der öffentlichen Entwicklungshilfe 2007 zunimmt,

I.    in der Erwägung, dass in letzter Zeit bedeutende Herausforderungen im Entwicklungsbereich neu hinzugekommen sind, wie etwa der Klimawandel, strukturelle Veränderungen der Warenmärkte, insbesondere für Lebensmittel und Öl, und einschneidende neue Entwicklungen in der Süd-Süd-Kooperation, wie die Unterstützung Chinas für die Infrastruktur in Afrika und Kredite der Brasilianischen Entwicklungsbank (BNDES) in Lateinamerika,

J.    in der Erwägung, dass Finanzdienste in zahlreichen Entwicklungsländern unterentwickelt sind, und zwar aufgrund vieler Faktoren einschließlich Beschränkungen bei der Erbringung von Dienstleistungen, des Mangels an Rechtssicherheit und Eigentumsrechten,

1.   bekräftigt sein Engagement für die Armutsminderung, eine nachhaltige Entwicklung und das Erreichen der MDG als den einzigen Weg zu sozialer Gerechtigkeit und einer besseren Lebensqualität für die rund eine Milliarde Menschen, die weltweit in extremer Armut leben, also mit einem Einkommen von weniger als einem US-Dollar pro Tag;

2.   fordert die Mitgliedstaaten auf, eine klare Trennung zwischen Ausgaben für Entwicklung und Ausgaben für außenpolitische Interessen vorzunehmen, und fordert ferner, dass in diesem Zusammenhang die öffentliche Entwicklungshilfe mit den für diese Hilfe vom Entwicklungshilfeausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) festgelegten Kriterien und den Empfehlungen des OECD/DAC für die Entkopplung der öffentlichen Entwicklungshilfe in Einklang stehen sollte;

3.   unterstreicht, dass die EU auf jeden Fall nach größtmöglicher Koordinierung streben muss, um Kohärenz mit anderen Politikfeldern der Gemeinschaft zu erreichen (Umwelt, Migration, Menschenrechte, Landwirtschaft usw.) und um Doppelarbeit und Brüche in den Aktivitäten zu vermeiden;

4.   erinnert daran, dass die Maßnahmen, die die EU unverzüglich und dringend ergreifen muss, um etwas gegen die dramatischen Folgen der nach oben schnellenden Lebensmittelpreise in Entwicklungsländern zu unternehmen, nicht als Teil des finanziellen Einsatzes gesehen und ausgeführt werden sollten, der vom Monterrey-Konsens verlangt wird; erwartet deshalb einen konkreten Vorschlag vonseiten der Kommission zur Verwendung von Soforthilfemitteln;

5.   betont, dass der überhöhte und unverhältnismäßige Verwaltungsaufwand in einigen Partnerländern die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe beeinträchtigt; befürchtet, dass damit das Erreichen der Millenniumsziele gefährdet wird;

6.   stellt fest, dass die EU immer noch nicht das richtige Gleichgewicht zwischen zwei widersprüchlichen Konzepten gefunden hat: auf der einen Seite den Partnerländern bei der sachgerechten Zuteilung der Mittel zu vertrauen und deren Verwaltungsstellen zu helfen, das richtige Instrumentarium für den Einsatz der Mittel zu entwickeln; auf der anderen Seite über die Verwendung der Finanzhilfe zu bestimmen, um eine missbräuchliche Nutzung oder wirkungslose Zuteilung der Hilfe zu verhindern;

Umfang der öffentlichen Entwicklungshilfe

7.   weist darauf hin, dass die EU der weltgrößte Geber öffentlicher Entwicklungshilfe ist und knapp 60 % der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe leistet und begrüßt es, dass die öffentliche EU-Entwicklungshilfe über die Jahre zugenommen hat; ersucht dennoch die Kommission, eindeutige und transparente Daten zum Anteil des Gemeinschaftsbudgets an der EU-Entwicklungshilfe vorzulegen, um die Folgemaßnahmen des Monterrey-Konsenses aller europäischen Geber zu bewerten; äußert ferner sein Bedauern darüber, dass der Umfang der finanziellen Beiträge der EU für Entwicklungsländer nicht sichtbar ist, und fordert die Kommission auf, geeignete und gezielte Kommunikations- und Informationsinstrumente zu entwickeln, um die Sichtbarkeit der EU-Entwicklungshilfe zu verbessern;

8.   begrüßt es, dass die EU ihr verbindliches Ziel einer öffentlichen Entwicklungshilfe von durchschnittlich 0,39 % des BNE bis 2006 erreicht hat, stellt aber einen alarmierenden Rückgang der EU-Hilfe von 47,7 Mrd. EUR im Jahre 2006 (0,41 % des kollektiven EU-BNE) auf 46,1 Mrd. EUR im Jahre 2007 (0,38 % des kollektiven EU-BNE) fest und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Umfang ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe auf das zugesagte Ziel von 0,56 % des BNE bis 2010 zu steigern;

9.   dringt darauf, dass es nicht erneut zu Kürzungen bei der gemeldeten Hilfe der Mitgliedstaaten kommt; weist darauf hin, dass die EU 75 Milliarden Euro weniger gegeben haben wird als für den Zeitraum 2005-2010 versprochen wurde, sollte sich der heutige Trend durchsetzen;

10. ist ernsthaft besorgt, dass es einer Mehrheit der Mitgliedstaaten (18 von 27, insbesondere Lettland, Italien, Portugal, Griechenland und der Tschechischen Republik) nicht gelungen ist, die Höhe ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe zwischen 2006 und 2007 aufzustocken, und dass in einigen Ländern, z.B. Belgien, Frankreich und im Vereinigten Königreich, sogar ein spektakulärer Rückgang von mehr als 10 % zu verzeichnen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, den zugesagten Umfang der öffentlichen Entwicklungshilfe einzuhalten; stellt mit Befriedigung fest, dass einige Mitgliedstaaten (Dänemark, Irland, Luxemburg, Spanien, Schweden und die Niederlande) die Ziele für 2010 mit Sicherheit erreichen werden, und ist zuversichtlich, dass diese Mitgliedstaaten weiterhin umfangreiche Hilfe leisten werden;

11. begrüßt das unnachgiebige Festhalten der Kommission daran, dass die Bemühungen sowohl der Höhe als auch der Qualität der Entwicklungshilfe aus den Mitgliedstaaten gelten müssen, und schließt sich nachdrücklich deren Warnung vor den potenziell äußerst negativen Folgen an, die entstehen, wenn die Mitgliedstaaten ihre Finanzzusagen nicht einhalten; ersucht die Kommission, ihre Sachkenntnis und Autorität in die Waagschale zu werfen, um andere öffentliche und private Geber dazu zu bewegen, ihre finanziellen Zusagen zu erfüllen;

12. ist äußerst besorgt, dass einige Mitgliedstaaten die Erhöhung ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe hinauszögern, was zu einem Nettoverlust in Höhe von mehr als 17 Mrd. EUR für die Entwicklungsländer führt;

13. begrüßt das Vorgehen einiger Mitgliedstaaten, die mehrjährige Zeitpläne zur Anhebung der öffentlichen Entwicklungshilfe bis auf das UN-Ziel von 0,7 % bis 2015 aufstellen; ersucht die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, ihre mehrjährigen Zeitpläne möglichst bald bekannt zu geben; betont, dass die Mitgliedstaaten diese vor der nächsten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung annehmen und die entsprechenden Verpflichtungen erfüllen sollten;

14. stellt fest, dass der Rückgang der Hilfe in der gemeldeten Höhe 2007 in einigen Fällen auf das künstliche Aufblähen der Zahlen von 2006 durch Schuldenerlasse zurückzuführen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Umfang ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe nachhaltig ohne Berücksichtigung von Schuldenerlassen in den Zahlen zu erhöhen;

15. betrachtet die Diskrepanz zwischen den regelmäßigen Zusagen von mehr finanzieller Hilfe und den erheblich geringeren Beträgen, die tatsächlich zur Auszahlung gelangen, als vollkommen unannehmbar, und ist besorgt darüber, dass einige Mitgliedstaaten Ermüdungserscheinungen bezüglich der Entwicklungshilfe erkennen lassen;

16. betont die Tatsache, dass die Konsultation der Partnerregierungen, nationalen Parlamente und Organisationen der Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung für die Beschlussfassung über Umfang und Bestimmungsort der öffentlichen Entwicklungshilfe ist;

Geschwindigkeit, Flexibilität, Vorhersehbarkeit und Nachhaltigkeit der Finanzströme

17. betont, dass Hilfe zeitgerecht geleistet werden muss, und äußert seine Unzufriedenheit darüber, dass die entsprechenden Prozesse oft über Gebühr verzögert ablaufen;

18. betont die Notwendigkeit, bei der Ausgabe von Mitteln für die Zusammenarbeit flexibel vorzugehen, um auf sich verändernde Umstände reagieren zu können, beispielsweise steigende Lebensmittelpreise, wobei die Finanzierung vorsehbar sein muss, damit die Partnerländer eine nachhaltige Entwicklung sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zu seiner Begrenzung planen können;

19. fordert nachdrücklich die deutliche Einhaltung der Grundsätze der verantwortungsvollen Kreditvergabe und Finanzierung, damit Kreditvergabe und Finanzierung für die Wirtschafts- und Umweltentwicklung nachhaltig sind und im Einklang mit den Äquator-Prinzipien stehen; ersucht die Kommission, sich an der Aufstellung solcher Grundsätze zu beteiligen und in internationalen Foren auf verbindliche Maßnahmen für ihre praktische Anwendung in der Weise zu drängen, dass sie auch für neue Entwicklungshilfeakteure aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor gelten;

Verschuldung und Kapitalflucht

20. begrüßt voll und ganz die Bemühungen von Entwicklungsländern um eine langfristig tragbare Schuldensituation und um die Umsetzung der Entschuldungsinitiative zugunsten der stark verschuldeten armen Länder (LLDC), was für das Erreichen der MDG von entscheidender Bedeutung ist; bedauert indessen, dass die Schuldenerlasspläne eine große Anzahl von Ländern ausschließen, für die die Schulden weiterhin ein Hindernis für die Erreichung der MDG darstellen; besteht auf einer dringend erforderlichen internationalen Diskussion über die weitere Einschränkung der internationalen Maßnahmen für zahlreiche verschuldete Länder, die jetzt von der LLDC-Initiative ausgeschlossen sind;

21. fordert die Kommission auf, das Thema der „odious“ (verabscheuungswürdigen) Schulden oder unrechtmäßigen Schulden anzusprechen, die auf unverantwortliche, den eigenen Interessen folgende, rücksichtslose oder unfaire Kreditvergabe zurückzuführen sind, sowie die Grundsätze der verantwortungsbewussten Finanzierung in bilateralen und multilateralen Verhandlungen über Schuldenerlasse anzusprechen; begrüßt die Forderung der Kommission nach Maßnahmen zur Einschränkung der Rückzahlungsansprüche von kommerziellen Kreditgebern und von so genannten Geier-Fonds im Falle juristischer Verfahren;

22. fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich an den Rahmen für tragbare Schuldenlast zu halten und dessen Ausbau zu fordern, damit die interne Verschuldung der Staaten und der notwendige Finanzbedarf berücksichtigt werden können; fordert alle Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass die Verantwortung der Kreditgeber nicht auf die Respektierung des Grundsatzes einer tragbaren Schuldenlast begrenzt ist, sondern auch Folgendes umfasst:

      –  Berücksichtigung der Verletzlichkeit der Kreditnehmerländer gegenüber Störungen von außen, indem für diese Fälle die Möglichkeit für Schuldenerlass oder Rückzahlungserleichterungen vorgesehen werden;

      –  Aufnahme von Transparenzklauseln in Kreditverträge, und zwar für beide Seiten;

      –  Übernahme einer verstärkten Wachsamkeitsverpflichtung, um sicherzustellen, dass die Kredite der Geldgeber nicht zu Menschenrechtsverletzungen oder zur Untermauerung von Korruption beitragen;

23. dringt bei der EU darauf, internationale Bestrebungen mit dem Ziel zu fördern, eine Form von internationalen Insolvenzverfahren oder fairen und transparenten Schlichtungsverfahren einzuführen, um effizient und gerecht mit etwaigen künftigen Schuldenkrisen umzugehen;

24. bedauert, dass die Kommission nicht mehr Gewicht auf die Mobilisierung interner Ressourcen zur Entwicklungsfinanzierung legt, da dies mehr Autonomie für die Entwicklungsländer bedeuten würde; ermutigt die jeweiligen Staaten, sich aktiv an der Transparenzinitiative der Mineral gewinnenden Industrie zu beteiligen und deren Ausbau zu fordern; ersucht die Kommission, den International Accounting Standards Board (IASB) (Behörde für internationale Rechnungslegungsstandards) aufzufordern, in die internationalen Rechnungslegungsstandards auch die Forderung mit aufzunehmen, dass nach Ländern aufgeschlüsselt über die Tätigkeiten multinationaler Konzerne in allen Sektoren Bericht erstattet wird;

25. bedauert, dass in der Mitteilung der Kommission zur Wirksamkeit der Hilfe(5) Kapitalflucht nicht als Risikofaktor für die Volkswirtschaften von Entwicklungsländern genannt wird; weist darauf hin, dass Kapitalflucht der Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftssysteme in Entwicklungsländern schweren Schaden zufügt, und weist darauf hin, dass Steuerhinterziehung die Entwicklungsländer Jahr für Jahr mehr kostet, als ihnen die ODA einbringt; ersucht die Kommission, wie im Konsens von Monterrey festgelegt Maßnahmen zur Bekämpfung der Kapitalflucht in ihre Politik aufzunehmen und die Ursachen der Kapitalflucht ehrlich zu untersuchen, wobei Steueroasen abgeschafft werden sollen, von denen sich einige in der EU befinden oder in enger Verbindung zu Mitgliedstaaten stehen;

26. verweist insbesondere darauf, dass der illegale Anteil dieser Kapitalflucht nach Angaben der Weltbank jährlich 1.000 bis 1.600 Mrd. Dollar ausmacht, wovon die Hälfte aus Entwicklungsländern stammt; begrüßt die auf internationaler Ebene ergriffenen Bemühungen zur Einfrierung und Rückgewinnung gestohlener Gelder und fordert die Mitgliedstaaten zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption auf, sofern sie dies noch nicht getan haben; bedauert, dass solche Initiativen nicht auch gegen Steuerbetrug ergriffen werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die globale Anwendung des Systems des automatischen Austauschs von Steuerinformationen zu fördern, darauf zu dringen, dass der Verhaltenskodex gegen Steuerhinterziehung, der derzeit vom ECOSOC ausgearbeitet wird, der Erklärung von Doha beigefügt wird, und ferner die Umwandlung des Steuerausschusses der Vereinten Nationen in ein echtes Organ mit zwischenstaatlichem Charakter zu fördern, das mit beträchtlichen Mitteln ausgestattet ist und zur Aufgabe hat, in Ergänzung zur OECD auf internationaler Ebene gegen Steuerhinterziehung zu kämpfen;

Innovative Finanzierungsmechanismen

27. begrüßt die Vorschläge zur Schaffung innovativer Finanzierungsmechanismen durch die Mitgliedstaaten und fordert die Kommission auf, diese anhand der Kriterien Erleichterung der praktischen Umsetzung, Nachhaltigkeit, Additionalität, Transaktionskosten und Wirksamkeit zu prüfen; fordert Finanzierungsmechanismen und -instrumente, über die neue Finanzmittel bereitgestellt werden und künftige Finanzströme nicht gefährdet werden;

28. fordert Finanzierungsmechanismen und -instrumente, mit denen, wie im Monterrey-Konsens festgestellt, private Gelder eingesetzt und Kreditbürgschaften aufgenommen werden können;

29. fordert die Kommission auf, die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zu seiner Begrenzung in den Entwicklungsländern erheblich zu verstärken, insbesondere im Rahmen der Globalen Allianz gegen den Klimawandel; betont die dringende Notwendigkeit einer Finanzierung über die derzeitige öffentliche Entwicklungshilfe hinaus, da diese allein nicht für angemessene Reaktionen auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den Entwicklungsländern und zu dessen Begrenzung sorgen kann; betont, dass zu diesem Zweck umgehend innovative Finanzierungsmechanismen wie Abgaben auf den Flugverkehr und den Ölhandel entwickelt und Versteigerungserlöse aus dem EU-Programm für den Emissionshandel (EU ETS) dafür verwendet werden sollten;

30. begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen globalen Finanzierungsmechanismus für den Klimawandel zu schaffen, der auf dem Grundsatz eines Frontloading der Hilfe zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels und zu seiner Begrenzung in den Entwicklungsländern basiert; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, substanzielle finanzielle Verpflichtungen zur umgehenden Umsetzung des Vorschlags einzugehen;

31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mindestens 25 % der künftigen Versteigerungseinnahmen aus dem EU-Programm für den Emissionshandel für die Finanzierung von Maßnahmen gegen den Klimawandel in den Entwicklungsländern vorzusehen;

32. ersucht die Kommission, Finanzierungsmöglichkeiten für Kleinunternehmer und Kleinbauern zu entwickeln, um so mitzuhelfen, die Nahrungsmittelproduktion anzukurbeln und die Lebensmittelkrise nachhaltig zu lösen;

33. fordert die Europäische Investitionsbank (EIB) auf, Möglichkeiten zur unverzüglichen Schaffung eines Garantiefonds zur Unterstützung von Programmen für Mikrokredite und Risikobegrenzung zu prüfen, die genau auf die Bedürfnisse lokaler Nahrungsmittelerzeuger in ärmeren Entwicklungsländern abgestimmt sind;

34. begrüßt den innerhalb der UNO eingebrachten Vorschlag zur Einrichtung eines von mehreren Geberländern finanzierten Gender-Fonds, der von UNIFEM mit dem Ziel verwaltet würde, politische Maßnahmen für die Gleichstellung in Entwicklungsländern zu fördern und zu finanzieren; fordert den Rat und die Kommission auf, diese internationale Initiative zu prüfen und sich ihr anzuschließen;

35. fordert eine Verdopplung der Bemühungen zur Förderung der Entwicklung von Finanzdiensten angesichts der Tatsache, dass der Bankensektor das Potential besitzt, der lokalen Entwicklungsfinanzierung den Weg zu bereiten, und dass ferner ein stabiler Finanzdienstsektor die beste Möglichkeit zur Bekämpfung der Kapitalflucht bietet;

36. fordert alle Beteiligten auf, das enorme Potential der Einnahmen aus natürlichen Ressourcen uneingeschränkt anzuerkennen; betrachtet es in diesem Zusammenhang als von wesentlicher Bedeutung, dass die Rohstoffindustrien transparent sind; ist ferner der Ansicht, dass die Initiative über die Transparenz in der Bergbauindustrie (EITI) und der Kimberley-Prozess zwar Schritte in die richtige Richtung sind, dass aber viel mehr getan werden muss, um die transparente Verwaltung der Rohstoffindustrie und ihrer Einnahmen zu fördern;

Reformierung internationaler Systeme

37. fordert den Rat und die Kommission auf, den Europäischen Entwicklungsfonds im Rahmen der Halbzeitüberprüfung 2008/2009 in den EU-Haushaltplan zu integrieren, um die demokratische Legitimität eines wichtigen Teils der EU-Entwicklungspolitik und dessen Budget zu verbessern;

38. nimmt die im April 2008 abgeschlossene erste Etappe zur Verbesserung der Vertretung der Entwicklungsländer im IWF zur Kenntnis; bedauert, dass die Verteilung der Stimmrechte innerhalb des IWF im wesentlichen immer noch einer wohlstandsorientierten Logik folgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihr Interesse an einer Beschlussfassung mit doppelter Mehrheit (Aktionäre/Staaten) innerhalb der Behörde auszusprechen, die mit der Stabilität der internationalen Finanzlage beauftragt ist, nämlich dem IWF;

39. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Nachfolgekonferenz zur Entwicklungsfinanzierung, die vom 29. November bis 2. Dezember 2008 in Doha stattfindet, als Gelegenheit zu nutzen, einen gemeinsamen EU-Standpunkt zur Entwicklung vorzustellen, der auf das Erreichen der MDG über einen nachhaltigen Ansatz abstellt;

40. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine rasche und ehrgeizige Reform der Weltbank vorzunehmen, damit die in erster Linie von diesen Programmen Betroffenen besser vertreten sind;

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41. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Direktoren der Welthandelsorganisation, des Internationalen Währungsfonds, der Weltbankgruppe und des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1)

ABl. C 131 E vom 5.6.2003, S. 164.

(2)

ABl. C 284 E vom 21.11.2002, S. 315.

(3)

ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

(4)

P6_TA(2008)0237.

(5)

KOM(2008)0177 „Die EU als globaler Partner für Entwicklung - Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller vorantreiben“ vom 9. April 2008.


BEGRÜNDUNG

Ein herausragendes Thema auf der internationalen Entwicklungsagenda: die Finanzierung der Entwicklung

Auf der Internationalen Konferenz über die Entwicklungsfinanzierung im März 2002 in Monterrey nahm die internationale Gemeinschaft den Konsens von Monterrey an, der folgende Haupthandlungsfelder nennt:

· Mobilisierung einheimischer Finanzmittel

· Mobilisierung internationaler Ressourcen zu Gunsten der Entwicklung: ausländische Direktinvestitionen und andere private Finanzströme

· Internationaler Handel als Motor der Entwicklung

· Verstärkung der internationalen finanziellen und technischen Entwicklungszusammenarbeit

· Auslandsverschuldung

· Auseinandersetzung mit Systemfragen: Verbesserung der Kohärenz und Stimmigkeit des internationalen Währungs-, Finanz- und Handelssystems zu Gunsten der Entwicklung.

Die erste Nachfolgekonferenz zur Entwicklungsfinanzierung wird vom 29. November bis zum 2. Dezember 2008 in Doha (Katar) stattfinden. Dieser Gipfel bietet die Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme der Fortschritte, die seit der Verabschiedung des Monterrey-Konsenses gemacht wurden.

Die EU steht mit einem Anteil von mehr als 50 % der öffentlichen Entwicklungshilfe weltweit nach wie vor als größter internationaler Geber an der Spitze der internationalen Entwicklungsfinanzierung.

Der Bericht der Kommission über die Fortschritte der EU hinsichtlich des Monterrey-Konsenses wurde im März 2008 veröffentlicht(1). Die Veröffentlichung der Schlussfolgerungen des Rates zur Entwicklungsfinanzierung erfolgte am 25. Mai 2008.

2010 und 2015 als Fristen für die öffentliche Entwicklungshilfe

2006 erreichte die Europäische Union ihr selbst gestecktes Ziel von 0,39 % (EU-15) ihres kollektiven BNE für öffentliche Entwicklungshilfe. Das nächste große Ziel sind 0,56 % des kollektiven EU-BNE bis 2010.(2) Doch der drastische Rückgang des Umfangs an öffentlicher Hilfe, der in mehreren Mitgliedstaaten 2007 zu verzeichnen war, stellt ein ernstes Problem dar; dieser Trend entspricht der derzeitigen weltweiten Tendenz in der Entwicklungsfinanzierung, der auch Japan und die USA folgen. Zudem haben einige Mitgliedstaaten ihren finanziellen Einsatz zum Erreichen der Ziele für 2010 und 2015 gekürzt und das Tempo der Steigerung ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe heruntergeschraubt.

Der allgemeine Rückgang der öffentlichen Entwicklungshilfe ist hoffentlich ein einmaliger Vorgang, und der Berichterstatter drängt die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass dies so ist. Durch den langsameren Anstieg wird in den kommenden Jahren insgesamt weniger öffentliche Hilfe in die Entwicklungsländer fließen. Finnland und Frankreich beispielsweise hatten nationale Konzepte und Verpflichtungszusagen, die ehrgeiziger als die der EU waren, doch 2007 senkten sie ihre Ziele, um sich dem Zeitplan der EU anzupassen. Dies wird sich unweigerlich nachteilig auf das Gesamtziel der EU auswirken. Schätzungen zufolge werden im Zeitraum 2006-2010 gut 17 Mrd. EUR an öffentlicher Entwicklungshilfe völlig ausfallen. Die gemeinsamen EU-Ziele werden nur erreicht werden, wenn große Mitgliedstaaten auf einen Umfang der öffentlichen Entwicklungshilfe kommen, der über der Zielvorgabe liegt. Der Berichterstatter ist ernsthaft besorgt darüber, dass es infolge der jüngsten Entwicklungen schwierig werden könnte, die Verpflichtungen zu erfüllen.

Hier muss ein deutlicher und umfassender Kurswechsel stattfinden, der zeigt, dass alle Mitgliedstaaten gewillt sind, die zugesagten Ziele der öffentlichen Entwicklungshilfe einzuhalten und so die Chancen für das Erreichen der MDG zu verbessern. Der Berichterstatter ersucht die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, noch vor der Doha-Konferenz Zeitpläne für das Erreichen der Finanzziele aufzustellen.

Auslandsverschuldung und Kapitalflucht

Die Berücksichtigung von Schuldenerlassen in den Zahlen der öffentlichen Entwicklungshilfe war einer der Hauptgründe für das Absinken der von der EU geleisteten öffentlichen Entwicklungshilfe im Jahre 2007, und deshalb ersucht der Berichterstatter die Mitgliedstaaten, bei den Zahlen der öffentlichen Entwicklungshilfe die Schuldenerlasskomponente herauszunehmen. Ebenso wichtig sind allerdings auch Fragen der langfristigen Tragbarkeit von Schulden und Grundsätze einer verantwortungsbewussten Kreditvergabe.

Verantwortungslose Kreditvergabe und Finanzierung stellen eine große Gefahr für die wirtschaftliche Stabilität von Entwicklungsländern dar. Sie sind in hohem Maße kontraproduktiv für das Erreichen einer langfristig tragbaren Schuldensituation. Beispiele für solche Verhaltensweisen sind aggressives juristisches Vorgehen vonseiten kommerzieller Kreditgeber und „Distressed Debt Funds“, die die Staatshaushalte der betroffenen Entwicklungsländer belasten. Werden Finanzierung und Kreditvergabe verantwortungsbewusst gehandhabt, so besteht die Möglichkeit, für die Tragfähigkeit des Schuldendienstes zu sorgen. Ferner lassen sich auf diese Weise in den Entwicklungsländern eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung sowie menschenwürdige Arbeit fördern.

Auch Kapitalflucht und Steueroasen sind ein großes Problem auf der Agenda der Entwicklungsfinanzierung, da sie in der Regel erhebliche Auswirkungen auf die Auslandsverschuldung haben. Kapitalflucht ließe sich auf verschiedene Weise verhindern, beispielsweise durch die Einrichtung wirksamerer Kontrollsysteme (insbesondere über die Steuersysteme) in den Entwicklungsländern, mit denen die wohlhabenden Schichten in den Entwicklungsländern zur Einhaltung ihrer Pflichten angehalten werden, sowie durch die Förderung der Eigenverantwortung und durch Maßnahmen, mit denen die Umleitung von Geldern in Steueroasen (einschließlich solcher in der EU) vermieden wird. Allerdings kann Kapitalflucht aus Entwicklungsländern am wirksamsten durch die Förderung eines stabilen, friedlichen und demokratischen Umfelds verhindert werden, in dem mit rechtsstaatlichen Mitteln die Achtung von Handelsverträgen, Bankkonten und Eigentumsrechten aller Bürger sichergestellt wird.

Neue Herausforderungen

Eine der neuen Herausforderungen, die sich auch auf die Entwicklungshilfe auswirken, ist der Klimawandel. Das oberste Ziel der Entwicklungspolitik ist die Armutsbekämpfung. Der Klimawandel ist, neben anderen bedeutenden weltweiten Unsicherheiten, ein Problem, das erhebliche Auswirkungen für weniger entwickelte Länder hat, die bei exogenen Schocks (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien) besonders gefährdet sind.(3) Die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels wird für die Industrieländer allerdings ganz zu Recht als Mittel angesehen, um Schäden wiedergutzumachen, die sie selbst in Entwicklungsländern verursacht haben. Daher sollten diese Finanzmittel nicht Teil der bestehenden Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sein, sondern zusätzlich bereitgestellt werden. Diesbezüglich teilt der Berichterstatter die Ansicht des für Entwicklung zuständigen Kommissionsmitglieds Louis Michel, dass vorhandene Entwicklungsgelder nicht verwendet werden sollten, um die Bekämpfung von Klimaänderungen in den am wenigsten entwickelten Ländern zu finanzieren. Zwischen der EU und der Weltbank laufen bereits Gespräche über die Möglichkeit, ein großes langfristiges Darlehen aufzunehmen, um den ärmsten Ländern bei der Finanzierung grundlegender Maßnahmen zur Bekämpfung von Klimaänderungen zu helfen.(4) Der Berichterstatter erwartet, dass die EU in dieser Debatte die Führungsrolle übernimmt.

Die Explosion der Lebensmittelpreise, wie sie derzeit auf dem Weltmarkt beobachtet wird, ist eine zusätzliche Herausforderung, die bewältigt werden muss. Die Entwicklung der ländlichen Räume, insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Landwirtschaft, gewinnt bereits zunehmend an Bedeutung und wird mit Sicherheit in den kommenden Jahren auf der internationalen Tagesordnung einen vorderen Platz einnehmen. Hindernisse für die Entwicklung der Landwirtschaft in Entwicklungsländern müssen ausgeräumt werden. Vor allem die lokale Landwirtschaft muss gefördert werden. Kleinbauern müssen zügig Zugang zu Darlehen erhalten, um ihre Betriebe zu modernisieren und die Erzeugung zu steigern.

Eine weitere neue Herausforderung ergibt sich aus dem Auftreten neuer Akteure in der internationalen Entwicklungsfinanzierung, nämlich China, Brasilien und Saudi-Arabien wie auch eine Reihe privater Geber.(5) Die Vorgehensweise, die einige der neuen Geber im Rahmen ihrer Zusammenarbeit anwenden, gibt Anlass zur Sorge.

Mobilisierung privater Finanzmittel für Entwicklungszwecke

Der Zustrom von privatem Kapital in die Entwicklungsländer nimmt weiter zu. Er wird bei einem Umfang von 600 Mrd. USD auf das Sechsfache der Höhe der gemeldeten öffentlichen Entwicklungshilfe veranschlagt (selbst ohne den Abzug von Schuldenerlassen).

Privatkapital macht etwa 80 % der gesamten Finanzzuflüsse in Afrika aus: 2007 war ein Anstieg der ausländischen Direktinvestitionen in Afrika um 200 % gegenüber 2004 zu verzeichnen.

Zweifellos wäre es günstig, einen Teil dieser privaten Finanzmittel für das Ziel der Entwicklung zu nutzen, und der Berichterstatter ist der Meinung, dass dies über innovative öffentlich-private Partnerschaften geschehen könnte. Die EU muss die „Äquator-Prinzipien“ aktiv fördern, die für eine erhebliche Zahl von Banken weltweit die Grundlage für die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien in ihrer Investitionspolitik bilden.

Wirksamkeit von Hilfe

Die Aufhebung des Prinzips der Lieferbindung, die Senkung von Transaktionskosten und mehr Flexibilität und Schnelligkeit in den Verwaltungsverfahren sind nach wie vor die Hauptprobleme, wenn es um die Wirksamkeit von Hilfe geht. Der Berichterstatter hat sich allerdings bemüht, diese Fragen nicht so umfassend zu berücksichtigen, um Überschneidungen mit dem Bericht über die Wirksamkeit von Entwicklungshilfe des Kollegen Johan Van Hecke zu vermeiden.

Systemfragen

In den Entscheidungsprozessen innerhalb der internationalen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen müssen die Entwicklungsländer mehr Mitspracherecht erhalten.

Die Ämter des Präsidenten der Weltbank und des Geschäftsführenden Direktors des IWF stehen noch nicht allen Ländern offen. Eine große Zahl von EU-Mitgliedstaaten (14) hat sich zustimmend zu Reformen geäußert, durch die diese Posten Bürgern aller Länder offen stehen würden.

Im Direktorium der Weltbank liegt ein spezielles Problem darin, dass die 46 afrikanischen Länder südlich der Sahara deutlich unterrepräsentiert sind. Während andere Regionen mit weniger Ländern mindestens drei Sitze haben, sind die schwarzafrikanischen Entwicklungsländer nur mit zwei Sitzen vertreten. Der Berichterstatter betrachtet diesen Zustand als inakzeptabel und tritt dafür ein, ihn zu beheben.

(1)

Mitteilung „Die EU als globaler Partner für Entwicklung - die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller vorantreiben“ (KOM(2008)0177/3) und Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „The Monterrey process on Financing for Development - the European Union's contribution to Doha and beyond - Annual progress report 2008“ (SEK(2008)0432/2).

(2)

EU15-Ziel für 2010: 0,51 % ODA/BNE (2015 0,7 %); EU12-Ziel für 2010: 0,17 % ODA/BNE (2015 0,33 %).

(3)

 Es hat sich die Tendenz herausgebildet, Kooperation nicht mehr im Sinne von Solidarität, sondern als günstigsten Weg zur Bewältigung solcher globalen Herausforderung wie Pandemien (z. B. SARS), Migration und Sicherheitsproblemen zu betrachten.

(4)

So wird u. a. die Möglichkeit diskutiert, dass die Industrieländer auf den internationalen Kapitalmärkten Darlehen aufnehmen und den Entwicklungsländern für die dortige Verringerung von Treibhausgasemissionen und den Schutz vor Umweltschäden vorschießen.

(5)

Es wurde festgestellt, dass die Unterstützung Chinas für die Infrastruktur in Afrika jetzt größer ist als die der Weltbank, der Afrikanischen Entwicklungsbank und aller bilateralen Vereinbarungen mit westlichen Ländern zusammengenommen. Auch in Lateinamerika stellt die Brasilianische Entwicklungsbank (BNDES) Kredite in einem Umfang bereit, der inzwischen den der Weltbank und der Interamerikanischen Entwicklungsbank zusammengenommen übertrifft.“ Bericht über die Gesprächsrunde der OECD zum Bankwesen in der Entwicklungshilfe, Februar 2008.


STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (18.6.2008)

für den Entwicklungsausschuss

zu den Folgemaßnahmen der Konferenz von Monterrey (2002) über Entwicklungsfinanzierung

(2008/2050(INI))

Verfasserin: Anne E. Jensen

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Konsenses von Monterrey, der auf der Internationalen Konferenz zur Finanzierung der Entwicklungshilfe im März 2002 angenommen wurde,

- in Kenntnis des Europäischen Konsenses, der vom Rat, von den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten, vom Europäischen Parlament und von der Kommission im Dezember 2005 angenommen wurde,

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die EU als globaler Partner für Entwicklung - Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller vorantreiben“ (KOM(2008)0177 vom 9. April 2008),

1. weist darauf hin, dass die EU mit einem Anteil von fast 60 % an der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe der führende Geber von Entwicklungshilfe in der Welt ist, und begrüßt die Tatsache, dass der Gemeinschaftsanteil im Verlauf der Jahre gestiegen ist; ersucht dennoch die Kommission, eindeutige und transparente Daten zum Anteil des Gemeinschaftsbudgets an der EU-Entwicklungshilfe vorzulegen, um die Folgemaßnahmen des Monterrey-Konsenses aller europäischen Geber zu bewerten; äußert ferner sein Bedauern darüber, dass der Umfang der finanziellen Beiträge der EU für Entwicklungsländer nicht sichtbar ist, und fordert die Kommission auf, geeignete und gezielte Kommunikations- und Informationsinstrumente zu entwickeln, um die Sichtbarkeit der EU-Entwicklungshilfe zu verbessern;

2. ist jedoch tief besorgt angesichts des das erste Jahr negativen Trends der EU-Entwicklungshilfe sowohl absolut als auch bezogen auf das BNE (Rückgang von 1589 Mio. EUR, d. h. um 3,33 % und insgesamt um 0,38 % des EU-BNE im Jahr 2007 gegenüber 0,41 % im Jahr 2006); erinnert daran, dass der Europäische Konsens von 2005, auf den sich alle Mitgliedstaaten und EU-Organe geeinigt hatten, das Ziel eines Anteils der EU-Entwicklungshilfe am BNE von 0,56 % für 2010 und von 0,70 % für 2015 bestätigt hat;

3. begrüßt das unnachgiebige Festhalten der Kommission daran, dass die Bemühungen sowohl der Höhe als auch der Qualität der Entwicklungshilfe aus den Mitgliedstaaten gelten müssen, und schließt sich nachdrücklich deren Warnung vor den potenziell äußerst negativen Folgen an, die entstehen, wenn die Mitgliedstaaten ihre Finanzzusagen nicht einhalten; ersucht die Kommission, ihre Sachkenntnis und Autorität in die Waagschale zu werfen, um andere öffentliche und private Geber dazu zu bewegen, ihre finanziellen Zusagen zu erfüllen;

4. unterstreicht, dass die EU auf jeden Fall nach größtmöglicher Koordinierung streben muss, um Kohärenz mit anderen Politikfeldern der Gemeinschaft zu erreichen (Umwelt, Migration, Menschenrechte, Landwirtschaft usw.) und um Doppelarbeit und Brüche in den Aktivitäten zu vermeiden;

5. erinnert daran, dass die Maßnahmen, die die EU unverzüglich und dringend ergreifen muss, um etwas gegen die dramatischen Folgen der nach oben schnellenden Lebensmittelpreise in Entwicklungsländern zu unternehmen, nicht als Teil des finanziellen Einsatzes gesehen und ausgeführt werden sollten, der vom Monterrey-Konsens verlangt wird; erwartet deshalb einen konkreten Vorschlag vonseiten der Kommission zur Verwendung von Soforthilfemitteln;

6. betont, dass der überhöhte und unverhältnismäßige Verwaltungsaufwand in einigen Partnerländern die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe beeinträchtigt; befürchtet, dass damit das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele gefährdet wird;

7. stellt fest, dass die Europäische Union immer noch nicht das richtige Gleichgewicht zwischen zwei widersprüchlichen Konzepten gefunden hat: auf der einen Seite den Partnerländern bei der sachgerechten Zuteilung der Mittel zu vertrauen und deren Verwaltungsstellen zu helfen, das richtige Instrumentarium für den Einsatz der Mittel zu entwickeln; auf der anderen Seite über die Verwendung der Finanzhilfe zu bestimmen, um eine missbräuchliche Nutzung oder wirkungslose Zuteilung der Hilfe zu verhindern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.6.2008

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Reimer Böge, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, László Surján, Herbert Bösch, Costas Botopoulos, Brigitte Douay, Vicente Miguel Garcés Ramón, Louis Grech, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Cătălin-Ioan Nechifor, Kyösti Virrankoski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Thijs Berman, Bárbara Dührkop Dührkop

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 


ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.6.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Thijs Berman, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Thierry Cornillet, Corina Creţu, Nirj Deva, Beniamino Donnici, Fernando Fernández Martín, Juan Fraile Cantón, Alain Hutchinson, Romana Jordan Cizelj, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Gay Mitchell, Luisa Morgantini, Horst Posdorf, José Ribeiro e Castro, Pierre Schapira, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca, Johan Van Hecke, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

John Bowis, Françoise Castex, Ana Maria Gomes, Miguel Angel Martínez Martínez, Mihaela Popa

Letzte Aktualisierung: 19. August 2008Rechtlicher Hinweis