BERICHT über die Sozialwirtschaft

26.1.2009 - (2008/2250(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Patrizia Toia

Verfahren : 2008/2250(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0015/2009
Eingereichte Texte :
A6-0015/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Sozialwirtschaft

(2008/2250(INI))

Das Europäische Parlament,

-   gestützt auf Artikel 3, 48, 125 bis 130 und 136 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

-   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)[1] und die Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer[2],

-   unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt[3],

-   unter Hinweis auf die Entscheidung 2008/618/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4],

-   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Januar 2008 mit dem Vorschlag für den Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 (KOM(2008)0042), das Begleitdokument zu der Mitteilung der Kommission zu einem Vorschlag für den Gemeinsamen Bericht (SEK(2008)0091) und den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2007/2008 in der vom Europäischen Rat auf seinem Frühjahrstreffen am 13./14. März 2008 gebilligten Form,

-   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 1994 zur alternativen Solidarwirtschaft[5],

-   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. September 1998 zur Rolle der Genossenschaften bei der Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen[6],

-    unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 17. Juni 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)[7],

-   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu dem Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“[8],

-   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und zur Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU[9],

-   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2004 über die Förderung der Genossenschaften in Europa (KOM(2004)0018),

-   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Juni 1997 über die Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in Europa (KOM(1997)0241) und seine diesbezügliche Entschließung vom 2. Juli 1998[10],

-   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. April 2000 „Die Beschäftigung vor Ort fördern. Eine lokale Dimension für die europäische Beschäftigungsstrategie" (KOM(2000)0196),

-   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. November 2001 „Die lokale Dimension der europäischen Beschäftigungsstrategie stärken“ (KOM(2001)0629) und seine diesbezügliche Entschließung vom 4. Juli 2002[11],

–   unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Sozialwirtschaft, insbesondere zum Thema „Sozialwirtschaft und Binnenmarkt“[12], zum Thema „Die wirtschaftliche Diversifizierung in den Beitrittsstaaten – die Rolle der KMU und der sozialwirtschaftlichen Unternehmen“[13] und zum Thema „Fähigkeit der Anpassung der KMU und der sozialwirtschaftlichen Unternehmen an die durch die wirtschaftliche Dynamik vorgegebenen Änderungen“[14],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2008 zur Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt[15],

-   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2006 zu einem Europäischen Sozialmodell für die Zukunft[16],

-   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 „Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2008)0412),

-   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 „Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung“ (KOM (2008)0418) und den ersten zweijährlichen Bericht über soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (SEK (2008) 2179/2),

-   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

-   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0015/2009),

A. in der Erwägung, dass sich das Europäische Sozialmodell hauptsächlich durch ein hohes Niveau von in der Sozialwirtschaft entstandenen Dienstleistungen, Produkten und Arbeitsplätzen sowie durch die von seinen Befürwortern unter Beweis gestellte Antizipations- und Innovationsfähigkeit herausgebildet hat,

B.  in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft auf einem sozialen Paradigma basiert, das mit den Grundprinzipien des Europäischen Sozial- und Sozialfürsorgemodells im Einklang steht, und in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft heute dadurch eine zentrale Rolle für die Aufrechterhaltung und Stärkung dieses Modells spielt, dass sie Erzeugung und Angebot zahlreicher sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verwaltet,

C. in der Erwägung, dass Sozialwirtschaftsmodelle deshalb aufgewertet werden sollten, damit Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsfähigkeit, Fortbildung und personenbezogene Dienstleistungen als Ziele, die alle europäischen Politikbereiche durchdringen, erreicht werden können,

D. in der Erwägung, dass Reichtum und Gleichgewicht einer Gesellschaft von deren Vielfalt herrühren und dass die Sozialwirtschaft aktiv zu dieser Vielfalt beiträgt, indem sie das Europäische Sozialmodell verbessert und stärkt und ein eigenes Unternehmensmodell beisteuert, das es der Sozialwirtschaft ermöglicht, zu stabilem, dauerhaftem Wachstum beizutragen,

E.  in der Erwägung, dass die Werte der Sozialwirtschaft mit den gemeinsamen EU-Zielen der sozialen Eingliederung weitgehend im Einklang stehen und dass menschenwürdige Arbeit, Fortbildung und Wiedereingliederung damit verknüpft sein sollten; in der Erwägung, dass sich gezeigt hat, dass die Sozialwirtschaft den sozialen Status benachteiligter Menschen stark verbessern kann (wie beispielsweise im Falle der vom Nobelpreisträger Professor Mohammed Yunus entwickelten Mikrokreditgenossenschaften deutlich wurde, durch die Frauen dank der Erleichterung der finanziellen Eingliederung an Einfluss gewonnen haben) und dass sie ein beträchtliches Potenzial für soziale Innovationen bietet, indem sie diejenigen, die mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, ermutigt, Lösungen für ihre eigenen sozialen Probleme zu finden, beispielsweise in Bezug auf die Vereinbarkeit ihres Berufs- und Familienlebens, die Gleichstellung der Geschlechter, die Qualität ihres Familienlebens und ihre Fähigkeit zur Betreuung von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen,

F.  in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft 10 % aller europäischen Unternehmen, also 2 Millionen Unternehmen, oder 6 % der gesamten Beschäftigung stellt und ein hohes Potenzial zur Schaffung und Bewahrung stabiler Arbeitsplätze hat, was hauptsächlich daran liegt, dass ihre Tätigkeit keine Verlagerungen mit sich bringt,

G.  in der Erwägung, dass sozialwirtschaftliche Unternehmen in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, die zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell beitragen, das dem Menschen mehr Bedeutung beimisst als dem Kapital, und in der Erwägung, dass diese Unternehmen häufig auf dem Binnenmarkt tätig sind und deshalb sicherstellen müssen, dass ihre Tätigkeiten den einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen,

H. in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft sich durch besondere Unternehmensorganisations- und/oder -rechtsformen wie Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereinigungen, Sozialunternehmen und -organisationen, Stiftungen und andere in jedem Mitgliedstaat existierende Formen entwickelt hat; in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft in den jeweiligen Ländern Bezeichnungen wie „Solidarwirtschaft“ und „dritter Sektor“ trägt und es überall in Europa vergleichbare Aktivitäten mit denselben Merkmalen gibt, auch wenn diese nicht in allen Mitgliedstaaten als Teil der „Sozialwirtschaft“ bezeichnet werden,

I.   in der Erwägung, dass es notwendig ist, das Statut einiger sozialwirtschaftlicher Organisationstypen auf EU-Ebene unter Berücksichtigung der Binnenmarktvorschriften anzuerkennen, um bürokratische Hindernisse bei der Beschaffung von Gemeinschaftsmitteln zu reduzieren,

J.   in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft ein Unternehmensmodell in den Vordergrund stellt, das sich weder anhand der Unternehmensgröße noch nach Branchen charakterisieren lässt, sondern vielmehr durch die Achtung gemeinsamer Werte wie Vorrang der Demokratie, der Mitwirkung der Sozialakteure, der Person und sozialer Ziele vor dem Profitstreben, Verteidigung und Umsetzung des Solidaritäts- und des Verantwortungsgrundsatzes, Deckungsgleichheit der Interessen der Nutzer und des Allgemeininteresses, demokratische Kontrolle durch die Mitglieder, freiwilliger, offener Beitritt, autonome Verwaltung und Unabhängigkeit von öffentlichen Stellen und Verwendung des Großteils der Überschüsse für die Verfolgung der Ziele nachhaltige Entwicklung und Dienst an den Mitgliedern im Einklang mit dem Allgemeininteresse,

K. in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft trotz der wachsenden Bedeutung des Sektors und seiner Organisationen noch wenig bekannt ist und häufig Kritik ausgesetzt ist, die in einer unangemessenen technischen Betrachtungsweise begründet liegt, und in der Erwägung, dass eins der wichtigsten Hindernisse, mit denen die Sozialwirtschaft in der EU und in einigen ihrer Mitgliedstaaten konfrontiert ist, in ihrer mangelhaften institutionellen Sichtbarkeit besteht, die teilweise auf die Besonderheiten nationaler Buchführungssysteme zurückzuführen ist,

L.  in der Erwägung, dass die Intergruppe Sozialwirtschaft des Parlaments Detailarbeit leistet,

Allgemeine Anmerkungen

1.  betont, dass die Sozialwirtschaft dadurch eine wesentliche Rolle in der europäischen Wirtschaft spielt, dass sie Einträglichkeit und Solidarität miteinander vereint, qualitativ gute Arbeitsplätze schafft, den sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Zusammenhalt stärkt, Sozialkapital entstehen lässt, die aktive Bürgerschaft, Solidarität und eine Art von Wirtschaft mit demokratischen Werten fördert, die die Menschen an die erste Stelle setzt, und zwar zusätzlich zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung und der sozialen, ökologischen und technologischen Innovation;

2.  ist der Auffassung, dass die Sozialwirtschaft im Hinblick auf die Stärkung der industriellen und der wirtschaftlichen Demokratie sowohl symbolisch als auch aufgrund ihrer Leistungen bedeutsam ist;

3.  räumt ein, dass die Sozialwirtschaft nur dann wachsen und ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen kann, wenn die entsprechenden politischen, gesetzgeberischen und operativen Voraussetzungen und Bedingungen dafür gegeben sind, wobei die reiche Vielfalt der Einrichtungen der Sozialwirtschaft und ihre spezifischen Merkmale gebührend zu berücksichtigen sind;

4.  ist der Ansicht, dass für sozialwirtschaftliche Unternehmen die Wettbewerbsvorschriften nicht in der gleichen Weise angewandt werden sollten wie für andere Unternehmen und dass sie einen sicheren Rechtsrahmen benötigen, der auf der Anerkennung ihrer besonderen Werte basiert, damit sie ihre Tätigkeit unter den gleichen Bedingungen wie diese anderen Unternehmen ausüben können;

5.   betont die Tatsache, dass ein Wirtschaftssystem, in dem sozialwirtschaftliche Unternehmen eine wichtigere Rolle spielen, das Risiko von Spekulationen auf den Finanzmärkten, auf denen einige privatwirtschaftliche Unternehmen nicht der Überwachung durch Aktionäre und Aufsichtsgremien unterliegen, reduzieren würde;

Anerkennung des Begriffs Sozialwirtschaft

6.  weist darauf hin, dass die Vielfalt der Gesellschaftsformen im EG-Vertrag wie auch durch die Annahme des Statuts der europäischen Genossenschaft anerkannt wird;

7.  weist darauf hin, dass die Kommission den Begriff Sozialwirtschaft bereits mehrmals anerkannt hat;

8.  fordert die Kommission auf, die Sozialwirtschaft mit ihren neuen Politiken zu fördern und für den in der Sozialwirtschaft verfolgten „anderen Ansatz bei der Unternehmensführung“ einzutreten, dessen Antriebskraft nicht zuvorderst die finanzielle, sondern vielmehr die gesellschaftliche Rentabilität ist, so dass die Besonderheiten der Sozialwirtschaft bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens gebührend berücksichtigt werden;

9.  ist der Auffassung, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und ihre Akteure – Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Verbände und Stiftungen – in ihren Rechtsvorschriften und Politikmaßnahmen anerkennen sollten; empfiehlt, dass diese Maßnahmen einen einfachen Zugang zu Krediten und Steuervergünstigungen, die Förderung von Kleinstkrediten, die Einführung europäischer Satzungen für Vereine, Stiftungen und Vereine auf Gegenseitigkeit sowie maßgeschneiderte Finanzmittel der EU und Anreize beinhalten, um sozialwirtschaftliche Organisationen, die in Marktsektoren und Nicht-Marktsektoren tätig sind und die für soziale Zwecke geschaffen wurden, besser zu unterstützen;

Rechtliche Anerkennung: europäische Statuten für Verbände, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften

10. stellt fest, dass die Anerkennung der europäischen Statuten für Verbände, Gegenseitigkeitsgesellschaften und Stiftungen für die Gleichbehandlung der Unternehmen der Sozialwirtschaft nach den Binnenmarktvorschriften erforderlich ist; ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass die Kommission ihre Vorschläge für ein Statut der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft[17] und ein Statut des Europäischen Vereins[18] zurückgezogen hat, ein bedeutender Rückschlag für die Entwicklung dieser Formen der Sozialwirtschaft innerhalb der EU ist; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, ihr Arbeitsprogramm entsprechend zu überarbeiten;

11. fordert die Kommission auf, den Durchführbarkeitsbericht für das Statut der Europäischen Stiftung, der vor Ende 2008 veröffentlicht werden soll, weiter zu bearbeiten und eine Folgenabschätzung für das Statut des Europäischen Vereins und der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft vorzulegen;

12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Rechtsrahmen zu entwickeln, der die Sozialwirtschaft als einen dritten Sektor anerkennt;

13.  fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass die Europäische Privatgesellschaft eine Gesellschaftsform sein wird, die für alle Arten von Unternehmen in Frage kommt;

14. fordert die Kommission auf, eindeutige Bestimmungen auszuarbeiten, die festlegen, welche Körperschaften rechtmäßig als sozialwirtschaftliche Unternehmen tätig werden können, und wirksame rechtliche Zugangsbarrieren einführen, damit nur soziale Wirtschaftsorganisationen von Finanzmitteln, die für sozialwirtschaftliche Unternehmen bestimmt sind, oder von öffentlichen Maßnahmen, mit denen sozialwirtschaftliche Unternehmen gefördert werden sollen, profitieren können;

Anerkennung in der Statistik

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung einzelstaatlicher statistischer Unternehmensregister für die Sozialwirtschaft zu unterstützen, nach institutionellen Sektoren und Branchen aufgeschlüsselte nationale Satellitenkonten zu erstellen und die Eingabe dieser Daten in Eurostat zu ermöglichen, u.a. durch die Nutzung von Fachkenntnissen, die an Universitäten zur Verfügung stehen;

16. weist darauf hin, dass die Quantifizierung der Sozialwirtschaft die Quantifizierung gemeinnütziger Einrichtungen ergänzt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für die Anwendung des UN-Handbuchs für gemeinnützige Organisationen einzusetzen und Satellitenkonten einzurichten, die die Sichtbarkeit von gemeinnützigen Einrichtungen und sozialwirtschaftlichen Organisationen verbessern werden;

Anerkennung als Sozialpartner

17. spricht sich dafür aus, dass die Bestandteile der Sozialwirtschaft im sektoralen wie auch im intersektoralen europäischen Sozialdialog anerkennt werden sollten, und empfiehlt, dass der Prozess der Eingliederung der Akteure der Sozialwirtschaft in die soziale Konzertierung und den zivilgesellschaftlichen Dialog sowohl von der Kommission als auch von den Mitgliedstaaten intensiv gefördert wird;

Sozialwirtschaft als Schlüsselakteur für die Umsetzung der Ziele von Lissabon

18. merkt an, dass die Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft zur Stärkung des Unternehmergeists beitragen, ein besseres demokratisches Funktionieren der Unternehmenswelt möglich machen, soziale Verantwortung übernehmen und die aktive gesellschaftliche Integration sensibler Bevölkerungsgruppen fördern;

19. betont, dass die Arbeitgeber der Sozialwirtschaft entscheidende Akteure für Wiedereingliederung sind, und begrüßt ihre Bestrebungen, qualitativ hochwertige, gute und stabile Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und in Mitarbeiter zu investieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Sozialwirtschaft in ihrer Rolle als guter Arbeitgeber zu stützen und zu stärken und ihren speziellen Status zu respektieren;

20.  betont, dass die Sozialwirtschaft zur Korrektur von drei bedeutenden Unausgewogenheiten des Arbeitsmarktes beiträgt, nämlich Arbeitslosigkeit, Instabilität der Arbeitsplätze und Ausgrenzung der Arbeitslosen aus der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt; stellt ferner fest, dass die Sozialwirtschaft eine Rolle bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit spielt und Arbeitsplätze schafft, die in der Regel nicht verlagert werden, was dazu beiträgt, die in der Lissabonner Strategie festgelegten Beschäftigungsziele zu erreichen;

21. ist der Ansicht, dass die staatliche Unterstützung für die Unternehmen der Sozialwirtschaft als eine wirkliche Investition in die Schaffung von Solidarnetzen verstanden werden muss, die die Rolle lokaler Gemeinschaften und Behörden bei der Entwicklung sozialpolitischer Maßnahmen stärken können;

22. ist der Auffassung, dass die sozialen Probleme Überlegungen erfordern, dass aber unter den derzeitigen Gegebenheiten vor allem Handlungsbedarf besteht, wobei die meisten sozialen Probleme mittels lokaler Lösungen angegangen werden sollten, so dass auf konkrete Situationen und Probleme eingegangen wird; ist der Ansicht, dass dieses Vorgehen, um wirksam zu sein, strenge Koordinierungsvorschriften voraussetzt, was eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und den Unternehmen der Sozialwirtschaft erfordert;

23. stellt fest, dass die Unternehmen der Sozialwirtschaft durch ihre starke Verankerung auf lokaler Ebene Bindungen zwischen den Bürgern und ihren regionalen, nationalen und europäischen Vertretungsgremien schaffen können und so in der Lage sind, zu einer den sozialen Zusammenhalt fördernden Regierungspraxis in Europa beizutragen; schätzt die Bemühungen der Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft, sich auf EU-Ebene in Koordinierungsplattformen einzubringen, sehr hoch;

24.  stellt die Schlüsselrolle der Sozialwirtschaft bei der Verwirklichung der Lissabon-Ziele nachhaltiges Wachstum und Vollbeschäftigung heraus, weil sie sich mit zahlreichen Ungleichgewichten auf dem Arbeitsmarkt befasst, insbesondere durch Förderung der Beschäftigung von Frauen, Sozial- und Nachbarschaftsdienste schafft und bereitstellt (z.B. Sozial- und Gesundheitsdienste und Dienste der sozialen Sicherheit) und das wirtschaftliche Gefüge der Gesellschaft schafft und erhält und so einen Beitrag zur örtlichen Entwicklung und zum sozialen Zusammenhalt leistet;

25. ist der Auffassung, dass die Europäische Union Maßnahmen treffen sollte, um ein Rahmenwerk für die sozialwirtschaftliche Agenda zu schaffen, da dies die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit auf lokaler und EU-Ebene stärken würde, da die Sozialwirtschaft vor dem Hintergrund von äußerst zyklischen Volkswirtschaften zur Erzeugung von Stabilität fähig ist, gegebenenfalls durch Umverteilung und Reinvestition von Gewinnen auf lokaler Ebene, Förderung einer Unternehmenskultur, Orientierung von Wirtschaftstätigkeiten an den örtlichen Bedürfnissen, Unterstützung von gefährdeten Tätigkeiten (z.B. Handwerk) und Erzeugung von Sozialkapital;

26. fordert die zuständigen Behörden sowie die Akteure des Sektors auf, die Rolle der Frauen in der Sozialwirtschaft angesichts des hohen Anteils weiblicher Beschäftigter in allen ihren Bereichen, auch in Vereinen und bei den Freiwilligen, sowohl quantitativ als auch hinsichtlich der Qualität und der organisatorischen Aspekte der Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen zu bewerten und aufzuwerten; bringt seine Besorgnis angesichts des Fortbestehens der vertikalen Segregation auch in der Sozialwirtschaft zum Ausdruck, die die Mitwirkung der Frauen an den Entscheidungsprozessen einschränkt;

27. fordert die Regierungen und Lokalbehörden der Mitgliedstaaten sowie die Akteure des Sektors auf, potenzielle Synergien im Bereich der Dienstleistungen zu fördern und zu unterstützen, die zwischen den Akteuren der Sozialwirtschaft und ihren Nutzern möglich sind, und zwar durch Ausweitung von Mitbestimmung, Konsultation und Mitverantwortung;

28. fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Politik der staatlichen Beihilfen der sozialwirtschaftlichen Realität Rechnung zu tragen, da die auf lokaler Ebene tätigen kleinen Unternehmen und Organisationen große Schwierigkeiten in Bezug auf Finanzierungsmöglichkeiten haben, insbesondere während der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise; fordert die Kommission ferner auf, die nationalen Rechtsvorschriften im Gesellschafts- und Fiskalbereich, die z.B. für Genossenschaften im Banken- und Großhandelsbereich gelten, die nach den Prinzipien der Gegenseitigkeit, der Unternehmensdemokratie, der generationenübergreifenden Vermögensweitergabe, der Nichtteilbarkeit der Reserven, der Solidarität, der Arbeits- und Unternehmensethik tätig sind, nicht zu behindern;

29. hebt hervor, dass einige Unternehmen der Sozialwirtschaft Kleinst- und Kleinunternehmen sind, denen möglicherweise die Mittel fehlen, um im Binnenmarkt tätig zu werden und an den nationalen und EU-Programmen teilzunehmen, und schlägt gezielte Förderung und Instrumente vor, damit diese besser zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum der EU beitragen können und damit im Falle einer Wirtschaftskrise die Übertragung des Eigentums an Unternehmen auf die Arbeitnehmer erleichtert wird;

30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme auszuarbeiten, in deren Rahmen potenziellen und bestehenden sozialwirtschaftlichen Unternehmen finanzielle Unterstützung, Information, Beratung und Weiterbildung angeboten werden, und den Gründungsprozess zu vereinfachen (wozu auch die Herabsetzung der Anfangskapitalforderungen für Gesellschaften gehört), um ihnen zu helfen, die Probleme einer immer globaleren Wirtschaft, die zudem derzeit noch unter einer Finanzkrise leidet, zu bewältigen;

31. betont, dass sozialwirtschaftliche Unternehmen mit mehr Schwierigkeiten zu kämpfen haben als Großunternehmen, beispielsweise bei der Bewältigung von Verwaltungsaufwand, bei der Beschaffung von Finanzmitteln und beim Zugang zu neuen Technologien und Informationen;

32. unterstreicht die Bedeutung der Sozialwirtschaft im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse; betont den Mehrwert der Schaffung von integrierten öffentlich-privaten Netzen, aber auch die Gefahr des Missbrauchs, z.B. Externalisierung zwecks Reduzierung der Kosten der öffentlichen Verwaltungen, auch durch Freiwilligenarbeit;

33. besteht darauf, dass die Kommission ihren Dialog und ihre Klärungsarbeit mit den Beteiligten sowie ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Daseinsvorsorge und Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse fortsetzt und die Methode der Zugrundelegung von Indikatorengruppen anwendet;

Zur Erreichung der Ziele erforderliche Mittel

34. fordert, dass die Kommission sicherstellt, dass die Merkmale der Sozialwirtschaft (Ziele, Werte und Arbeitsmethoden) bei der Gestaltung der europäischen Politik berücksichtigt werden, und dass sie insbesondere die Sozialwirtschaft in ihre Politikmaßnahmen und Strategien für die soziale, wirtschaftliche und unternehmerische Entwicklung einbezieht – insbesondere im Rahmen des Small Business Act; fordert, dass dort, wo die Sozialwirtschaft betroffen ist, Folgenabschätzungen vorgenommen werden und die Interessen der Sozialwirtschaft respektiert und vorangestellt werden; fordert die Kommission außerdem auf, die Möglichkeit der Schaffung eines dienststellenübergreifenden Sozialwirtschaftsreferats als Verbindung zwischen den betreffenden Generaldirektionen erneut in Erwägung zu ziehen;

35. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Beobachtungsstelle für europäische Klein- und Mittelbetriebe in ihre Untersuchungen systematisch auch die Unternehmen der Sozialwirtschaft einbezieht und mit ihren Vorschlägen die Tätigkeit und die Entwicklung dieser Unternehmen unterstützt; fordert die Kommission zudem auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit die Unternehmen der Sozialwirtschaft miteinander vernetzt und vom Europäischen Netz für die Unterstützung beim elektronischen Geschäftsverkehr gefördert werden;

36. fordert die Mitgliedstaaten auf, kleine und mittlere sozialwirtschaftliche Organisationen zu unterstützen, die bestrebt sind, die Abhängigkeit von Beihilfen zu verringern und die Nachhaltigkeit zu verbessern;

37. fordert die Kommission auf, die Akteure des Sozialwirtschaftssektors anzuregen, sich an ständigen Dialoggremien zu beteiligen und an hochrangigen Expertengruppen, die sich mit Themen in Verbindung mit der Sozialwirtschaft befassen, mitzuwirken und mit ihnen zusammenzuarbeiten; fordert die Kommission auf, die Strukturen der Vertretung der Sozialwirtschaft auf regionaler, nationaler und Gemeinschaftsebene mit zu stärken und einen Rechtsrahmen zur Förderung einer aktiven Partnerschaft zwischen lokalen Behörden und Unternehmen der Sozialwirtschaft zu schaffen;

38. fordert die Kommission auf, den Dialog zwischen öffentlichen Körperschaften und Vertretern der Sozialwirtschaft auf nationaler und Gemeinschaftsebene zu fördern und so mehr gegenseitiges Verständnis zu wecken und die Anwendung bewährter Verfahren zu begünstigen;

39. fordert die Kommission auf, die vom Dachverband des Sektors eingerichtete EU-Denkfabrik zu Genossenschaftsbanken und anderen Finanzdienstleistungen, die für sozialwirtschaftliche Organisationen von Interesse sein könnten, zu unterstützen, die sich mit der Frage befasst, wie sich diese besonderen sozialwirtschaftlichen Körperschaften in der EU bisher bewährt haben – insbesondere während der aktuellen globalen Kredit- und Finanzkrise – und wie sie derartige Risiken künftig abwenden werden;

40. fordert die Kommission auf, über die Wiederaufnahme der der Sozialwirtschaft gewidmeten Haushaltslinie nachzudenken;

41. fordert die Einrichtung von Programmen, mit denen die Erprobung neuer Wirtschafts- und Sozialmodelle gefördert wird, die Initiierung von Forschungsrahmenprogrammen durch die Einbringung sozialwirtschaftlicher Themen in Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen in Verbindung mit dem 7. Rahmenprogramm, die mögliche Nutzung eines „Multiplikators“ für amtliche statistische Daten und die Einführung von Instrumenten zur qualitativen und quantitativen Messung des Wirtschaftswachstums;

42. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine „Sozialwirtschafts“-Dimension in die Gestaltung der Gemeinschafts- und der einzelstaatlichen Politik und in EU-Programme für Unternehmen im Bereich Forschung, Innovation, Finanzierung, regionale Entwicklung und Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen und die Einrichtung von Fortbildungsprogrammen für EU-, nationale und lokale Verwaltungsbeamte zum Thema Sozialwirtschaft zu unterstützen und den Zugang von Unternehmen der Sozialwirtschaft zu Programmen und Maßnahmen im Bereich der Entwicklung und der Außenbeziehungen zu gewährleisten;

43. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Ober- und Hochschulbereich und in der Berufsbildung Ausbildungsprojekte vorzusehen, um Kenntnisse über Sozialwirtschaft und die auf ihren Werten beruhenden unternehmerischen Initiativen zu vermitteln;

44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung von Fähigkeiten und Professionalität innerhalb des Sektors zu unterstützen, um die Rolle der Sozialwirtschaft bei der Arbeitsmarktintegration zu stärken;

45. fordert die Kommission auf, einen europäischen Rechtsrahmen zu schaffen, der Aufbau und Pflege von Gebietspartnerschaften zwischen dem Sozialwirtschaftssektor und den örtlichen Behörden begünstigt, und Kriterien für die Anerkennung und Aufwertung der Sozialwirtschaft, eine nachhaltige örtliche Entwicklung und die Förderung des allgemeinen Interesses zu definieren;

46. fordert die Kommission auf, Bedingungen anzustreben, die es ermöglichen, Investitionen in die Sozialwirtschaft zu erleichtern, insbesondere durch Investitionsfonds, durch die Gewährung von Darlehen mit Garantie und in Form von Subventionen;

47. fordert die Kommission zur erneuten Beurteilung folgender Dokumente auf:

- ihrer Mitteilungen über die Genossenschaften und die europäische Genossenschaftsgesellschaft, wie in diesen Texten vorgesehen

- ihrer Mitteilung von 1997 über die Förderung der Rolle der Vereine und Stiftungen in Europa;

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o        o

48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie dem Ausschuss für Sozialschutz zu übermitteln.

  • [1]       ABl. L 207 vom 18.8.2003, S. 1.
  • [2]       ABl. L 207 vom 18.8.2003, S. 25.
  • [3]       ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
  • [4]       ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 47.
  • [5]       ABl. C 205 vom 25.7.1994, S. 481.
  • [6]       ABl. C 313 vom 12.10.1998, S. 234.
  • [7]  Angenommene Texte, Ρ6_ΤΑ (2008)0286.
  • [8]       ABl. C 102 Ε vom 24.4.2008, S. 321.          
  • [9]       Angenommene Texte, Ρ6_ΤΑ (2008)0467
  • [10]     ABl. C 226 vom 20.7.1998, S. 66.
  • [11]     ABl. C 271E vom 12.11.2003, S. 593.
  • [12]     ABl. C 117 vom 26.4.2000, S. 52.
  • [13]     ABl. C 112 vom 30.4.2004, S. 105.
  • [14]     ABl. C 120 vom 20.5.2005, .S. 10.
  • [15]     Angenommene Texte, PA_TA(2008)0131.
  • [16]     ABl. C 305E vom 14.12.2006, S.141.
  • [17]  ABl. C 99 vom 21.4.1992, S. 40.
  • [18]  ABl. C 99 vom 21.4.1992, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Die Sozialwirtschaft spielt eine Rolle als Wirtschafts- und Sozialakteur. Die Unternehmen der Sozialwirtschaft sind durch eine andere Unternehmensform als Kapitalunternehmen gekennzeichnet. Es sind private Unternehmen, die nicht von öffentlichen Behörden abhängen und die Bedürfnisse und Anliegen ihrer Mitglieder und des Allgemeininteresses erfüllen. Die Fähigkeit der Sozialwirtschaft, innovativ auf die im Laufe der Zeit aufgetretenen sozialen Belange zu reagieren, hat ihr eine stetig wachsende Bedeutung verliehen.

Die Sozialwirtschaft besteht aus Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereinen und Stiftungen sowie anderen Unternehmen und Organisationen, die die begründenden Merkmale der Sozialwirtschaft tragen. Die fehlende Sichtbarkeit der Sozialwirtschaft rührt daher, dass die spezifischen Merkmale dieser Art und Weise des Unternehmertums nicht immer berücksichtigt werden.

Definition der Sozialwirtschaft

Die Unternehmen der Sozialwirtschaft werden von den ihnen eigenen Merkmalen und Werten definiert:

–         Vorrang der Person und der sozialen Ziele vor dem Kapital

–         Verteidigung und Umsetzung des Solidaritäts- und des Verantwortungsgrundsatzes

–         Deckungsgleichheit der Interessen der Nutzer und des Allgemeininteresses

–         demokratische Kontrolle durch die Mitglieder

–         freiwilliger, offener Beitritt

–         autonome Verwaltung und Unabhängigkeit von den öffentlichen Stellen

–         Verwendung des Großteils der Überschüsse für die Verfolgung der Ziele nachhaltige Entwicklung, Dienst an den Mitgliedern und Allgemeininteresse.

Gleichwohl ist die Sozialwirtschaft auf institutioneller Ebene kaum vertreten und wird ebenso wenig oder gar nicht auf europäischer Ebene anerkannt und unterstützt. In den jeweiligen Ländern ist die Sozialwirtschaft unter Bezeichnungen wie „Solidarwirtschaft“, „dritter Sektor“, „Plattform“ oder auch „drittes System“ bekannt, und als Sozialwirtschaft lassen sich die Tätigkeiten bezeichnen, die überall in Europa dieselben Merkmale aufweisen.

Empfehlungen des Berichts

1. Ein europäischer Ansatz für die Sozialwirtschaft: Anerkennung des Begriffs

Die Vielfalt darf jedoch den Aufbau eines ureigenen europäischen Ansatzes für die Sozialwirtschaft nicht behindern. Voraussetzung dafür ist die Definition der Rolle, die sie im institutionellen Umfeld der EU spielen kann.

Die Sozialwirtschaft trägt zur Verwirklichung der vier Hauptziele der EU-Beschäftigungspolitik bei: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der erwerbstätigen Bevölkerung, Förderung des Unternehmergeists insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene, Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer, vor allem durch Modernisierung der Arbeitsorganisation, und Stärkung der Politik der Chancengleichheit insbesondere durch die Entwicklung öffentlicher Politiken, mit denen sich Familien- und Berufsleben vereinbaren lassen. Die Unternehmen der Sozialwirtschaft können einen grundlegenden gesellschaftlichen Mehrwert einbringen, indem sie sich an der Wirtschaftsentwicklung der europäischen Gesellschaft beteiligen, ein besseres demokratisches Funktionieren der Arbeitswelt durch Beteiligung der Nutzer/Mitglieder und der Arbeitnehmer ermöglichen und die Begriffe soziale Verantwortung der Unternehmen und Nachbarschaftsdienstleistungen in die Tat umsetzen.

Dieser Beitrag der Sozialwirtschaft zur Beschäftigungspolitik bleibt nicht auf die berufliche Eingliederung als solche beschränkt. Die von ihr geschaffenen Arbeitsplätze sind Stellen, die den Arbeitnehmern soziale Garantien, ein Recht auf Fortbildung, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und zu den Tätigkeiten passende Eingliederungschancen bieten.

Ferner ist es wichtig, dass die Sozialwirtschaft angesichts ihrer örtlichen Verwurzelung und ihrer Rolle bei der Förderung der aktiven Teilhabe an die Ziele des sozialen Zusammenhalts und der aktiven Bürgerschaft angebunden wird. Durch ihr Zutun sollen die sozialen Netze aktiviert werden, die immer wichtiger werden, weil sie von einer Welt umgeben sind, in der Isolierungs- und Rückzugserscheinungen immer häufiger werden.

2. Ein klares Rechtsstatut: rechtliche Anerkennung 

Diese begriffliche Definition der Sozialwirtschaft muss Hand in Hand mit einer rechtlichen Anerkennung ihrer Bestandteile gehen. Die zweite Empfehlung im Bericht betrifft die Umsetzung der europäischen Statute für Vereine, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften.

Obwohl die Unternehmen der Sozialwirtschaft häufig als den Kapitalunternehmen gleichgestellt betrachtet werden, werden sie durch das Fehlen von Rechtsinstrumenten behindert, mit denen sie auf europaweiter Ebene agieren könnten, und haben es so mit ungerechtem Wettbewerb zu tun. Bei der Verabschiedung europäischer und internationaler Rechtstexte könnten die europäischen Statuten Abhilfe gegen den Mangel an Sichtbarkeit bei diesen Unternehmensformen schaffen.

3. Anerkennung in der Statistik

Eine dritte Empfehlung des Berichts betrifft die Intensivierung der statistischen Bemühungen, die mit der Sozialwirtschaft und den durch sie entstehenden Arbeitsplätzen verbunden sind, sowie die Förderung eines besseren Verständnisses für die Vielfalt der nationalen Erfahrungen im Bereich der Sozialwirtschaft. Diese Bemühungen könnten unterstützt werden durch die Einrichtung eines statistischen Registers für die Unternehmen der Sozialwirtschaft in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, durch die Einrichtung von Satellitenkonten der Unternehmen der Sozialwirtschaft je nach institutionellem Sektor und Branche in jedem Mitgliedstaat und durch die Eingabe dieser Daten in das europäische Eurostat-System. Die bereits erprobte Zugrundelegung von Indikatorengruppen besteht in der Erstellung einer hinweisenden Liste von Kriterien, die daraufhin geprüft werden, ob sie durch die betreffende Operation oder Organisation erfüllt werden, und ermöglicht so eine gewisse Unparteilichkeit zwischen den Akteuren der Sozialwirtschaft und den „klassischen“ Akteuren.

4. Sozialwirtschaft und sozialer Dialog 

Die Anerkennung der Sozialwirtschaft als spezifischer Partner im Rahmen des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene stellt eine beträchtliche Herausforderung dar. Die Sozialwirtschaft erweist sich täglich mehr als großer Wirtschafts- und Sozialakteur. Die ausdrückliche Anerkennung der Bestandteile der Sozialwirtschaft im europäischen intersektoralen Sozialdialog ist daher Gegenstand der vierten Empfehlung dieses Berichts.

5. Sozialwirtschaft und Märkte

Die jeweiligen Unternehmen und Organisationen, die zur Sozialwirtschaft gehören, stehen vor der Herausforderung der Einbeziehung wirkungsvoller Produktionsprozesse und der Ziele sozialen Wohlergehens in ihr Handeln. Die Akteure der Sozialwirtschaft müssen gestärkt werden, damit Strategien ausgearbeitet werden können, die den neuen, von immer mehr Wettbewerb gekennzeichneten Markterfordernissen angepasst sind und sie in ihrem Auftrag bestärken, das Wohlergehen ihrer Mitglieder anzuerkennen, die Bedürfnisse des Allgemeininteresses zu erfüllen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern.

Im Rahmen dieser Wettbewerbsstrategien muss die Umsetzung von Netzwerken und Unternehmensverbünden eine ebenso wichtige Rolle spielen wie die Suche nach besonderen Mitteln zur Finanzierung von Unternehmen, innovative Produkte und Prozesse oder die Stimulierung von Maßnahmen der Ausbildung und Entwicklung von Kenntnissen in der Sozialwirtschaft.

6. Erfahrungsaustausch auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene

Die Sozialwirtschaft ist meistens Teil einer lokalen und territorialen Dynamik. Viele der innovativsten Organisationen sind klein und auf lokaler Ebene tätig. So besteht die Gefahr, dass ihre Erfahrungen nur schwer oder langsam Verbreitung finden. Daher ist es wichtig, dass die nationale und die europäische Ebene mittels geeigneter Finanzierungen den Erfahrungsaustausch anregen und sich untereinander absprechen, um sozioökonomische Innovationsfonds zu bilden, mit denen sich die innovativsten sozialwirtschaftlichen Projekte unterstützen lassen.

7. Sozialwirtschaft und Europäisches Sozialmodell

Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen mehr konkrete Verpflichtungen eingehen, damit die Sozialwirtschaft nicht nur ein einfaches, wirkungsvolles Instrument zur Erreichung der konkreten Ziele öffentlicher Politik darstellt. Die Sozialwirtschaft ist auch ein Selbstzweck; sie ist unerlässlich für die Konsolidierung der mit dem Europäischen Sozialmodell verbundenen Werte. Die für die Sozialwirtschaft stehenden Organisationen müssen daher in die Lage versetzt und angeregt werden, sozialpolitische Vorschläge vorzulegen.

8. Bewertung der Ergebnisse

Eine letzte Empfehlung des Berichts betrifft die Förderung eines Forschungsprogramms auf europäischer Ebene, damit sich sämtliche zur Sozialwirtschaft gehörenden Tätigkeiten, die nicht anderen Dienstleistungen des Privatsektors oder der öffentlichen Behörden zugerechnet werden können, zusammen prüfen lassen. Die Einrichtungen der Sozialwirtschaft dürfen nicht nur anhand nüchterner Indikatoren wie „Beschäftigtenzahl“ und „Grad der Selbstfinanzierung“ beurteilt werden, und es ist wichtig, dass Indikatorengruppen zugrunde gelegt werden.

Das wachsende Interesse an der Sozialwirtschaft beruht auf der Feststellung, dass die Unternehmen des traditionellen Privatsektors und des öffentlichen Sektors an Grenzen stoßen, wenn sie bestimmte Herausforderungen unserer Zeit wie Arbeitslosigkeit, aber auch Qualität und Quantität der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu bewältigen haben.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (4.12.2008)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Sozialwirtschaft
(2008/2250(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Donata Gottardi

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt die Schlüsselrolle der Sozialwirtschaft bei der Verwirklichung der Lissabon-Ziele nachhaltiges Wachstum und Vollbeschäftigung heraus, weil sie sich mit zahlreichen Ungleichgewichten auf dem Arbeitsmarkt befasst, insbesondere durch Förderung der Beschäftigung von Frauen, Sozial- und Nachbarschaftsdienste schafft und bereitstellt (z.B. Sozial- und Gesundheitsdienste und Dienste der sozialen Sicherheit) und das soziale und wirtschaftliche Gefüge durch einen Beitrag zur örtlichen Entwicklung und zum sozialen Zusammenhalt schafft und erhält;

2.  ist der Auffassung, dass die Sozialwirtschaft im Hinblick auf die Stärkung der industriellen und der wirtschaftlichen Demokratie sowohl symbolisch als auch aufgrund ihrer Leistungen bedeutsam ist;

3.  ist der Auffassung, dass die Europäische Union Maßnahmen treffen sollte, um ein Rahmenwerk für die sozialwirtschaftliche Agenda zu schaffen, da dies die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit auf lokaler und EU-Ebene stärken würde, da die Sozialwirtschaft vor dem Hintergrund von äußerst zyklischen Volkswirtschaften zur Erzeugung von Stabilität fähig ist, gegebenenfalls durch Umverteilung und Re-Investition von Gewinnen auf lokaler Ebene, Förderung einer Unternehmenskultur, Orientierung von Wirtschaftstätigkeiten an den örtlichen Bedürfnissen, Unterstützung von gefährdeten Tätigkeiten (z.B. Handwerk) und Erzeugung von Sozialkapital;

4.  unterstreicht die Bedeutung der Sozialwirtschaft im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, betont den Mehrwert der Schaffung von integrierten öffentlich-privaten Netzen, aber auch die Gefahr des Missbrauchs, z.B. Externalisierung zwecks Reduzierung der Kosten der öffentlichen Verwaltungen, auch durch Freiwilligenarbeit;

5.  fordert die Kommission auf, die Sozialwirtschaft in ihre sonstigen Politikmaßnahmen und Strategien für die soziale, wirtschaftliche und unternehmerische Entwicklung einzubeziehen – insbesondere im Rahmen des Small Business Act – da sozialwirtschaftliche Strukturen, die sozio-ökonomische Tätigkeiten bieten, für kleine und mittlere Unternehmen und für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse von besonderem Interesse sein können; fordert die Kommission daher auf, die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eines Sozialwirtschaftsreferates nochmals in Erwägung zu ziehen;

6.  fordert die zuständigen Behörden sowie die Akteure des Sektors auf, die Rolle der Frauen in der Sozialwirtschaft angesichts des hohen Anteils weiblicher Beschäftigter in allen ihren Bereichen, auch in Vereinen und bei den Freiwilligen, sowohl quantitativ als auch hinsichtlich der Qualität und der organisatorischen Aspekte der Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen zu bewerten und aufzuwerten; bringt seine Besorgnis angesichts des Fortbestehens der vertikalen Segregation auch in der Sozialwirtschaft zum Ausdruck, die die Mitwirkung der Frauen an den Entscheidungsprozessen einschränkt;

7.  fordert die Regierungen und Lokalbehörden der Mitgliedstaaten sowie die Akteure des Sektors auf, mögliche Synergien im Bereich der Dienstleistungen zu fördern und zu unterstützen, die zwischen den Akteuren der Sozialwirtschaft und ihren Nutzern möglich sind, und zwar durch Ausweitung von Mitbestimmung, Konsultation und Mitverantwortung;

8.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Ober- und Hochschulbereich und in der Berufsbildung Ausbildungsprojekte vorzusehen, um Kenntnisse über Sozialwirtschaft und die auf ihren Werten beruhenden unternehmerischen Initiativen zu vermitteln;

9.  ist der Auffassung, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und ihre Akteure– Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Verbände und Stiftungen – in ihren Rechtsvorschriften und Politikmaßnahmen anerkennen sollten; empfiehlt, dass diese Maßnahmen einen einfachen Zugang zu Krediten und Steuervergünstigungen, die Förderung von Kleinstkrediten, die Einführung europäischer Satzungen für Vereine, Stiftungen und Vereine auf Gegenseitigkeit sowie maßgeschneiderte Finanzmittel der EU und Anreize beinhalten, um sozialwirtschaftliche Organisationen, die in Marktsektoren und Nicht-Marktsektoren tätig sind und die für soziale Zwecke geschaffen wurden, besser zu unterstützen;

10. ist der Auffassung, dass die Streichung der Vorschläge für ein Statut der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft und für ein Europäisches Vereinsstatut von der Agenda der Kommission ein erheblicher Rückschritt bei der Entwicklung dieser Formen europäischer Gesellschaften (Sozialwirtschaft) in der Europäischen Union darstellt, und fordert daher die Kommission auf, ihre Agenda zu überdenken;

11. ersucht die Kommission, eine europäische Reflexionsgruppe über Genossenschaftsbanken und sonstige finanzdienstleistungsorientierte Organisationen der Sozialwirtschaft ins Leben zu rufen, um eine Studie darüber durchzuführen, welche Leistungen diese speziellen Organismen der Sozialwirtschaft auf EU-Ebene bisher – insbesondere während der derzeitigen globalen Kredit- und Finanzkrise – erbracht haben und wie sie sich gegen diesbezügliche künftige Risiken wappnen werden;

12. fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Politik der staatlichen Beihilfen der sozialwirtschaftlichen Realität Rechnung zu tragen, da die auf lokaler Ebene tätigen kleinen Unternehmen und Organisationen große Schwierigkeiten in Bezug auf Finanzierungsmöglichkeiten haben, insbesondere während der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise; fordert die Kommission ferner auf, die nationalen Rechtsvorschriften im Gesellschafts- und Fiskalbereich, die z.B. für Genossenschaften im Banken- und Großhandelsbereich gelten, die nach den Prinzipien der Gegenseitigkeit, der Unternehmensdemokratie, der generationenübergreifenden Vermögensweitergabe, der Nichtteilbarkeit der Reserven, der Solidarität, der Arbeits- und Unternehmensethik tätig sind, nicht zu behindern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.12.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mariela Velichkova Baeva, Paolo Bartolozzi, Zsolt László Becsey, Sebastian Valentin Bodu, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Manuel António dos Santos, Christian Ehler, Jonathan Evans, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Robert Goebbels, Donata Gottardi, Louis Grech, Othmar Karas, Wolf Klinz, Astrid Lulling, Gay Mitchell, Sirpa Pietikäinen, John Purvis, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Sahra Wagenknecht

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Harald Ettl

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.1.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Edit Bauer, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Roger Helmer, Stephen Hughes, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Maria Matsouka, Elisabeth Morin, Juan Andrés Naranjo Escobar, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Rovana Plumb, Bilyana Ilieva Raeva, Elisabeth Schroedter, José Albino Silva Peneda, Kathy Sinnott, Jean Spautz, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Françoise Castex, Gabriela Creţu, Richard Howitt, Rumiana Jeleva, Magda Kósáné Kovács, Sepp Kusstatscher, Csaba Sógor, Patrizia Toia, Evangelia Tzampazi, Anja Weisgerber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Adrian Manole