BERICHT mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien

25.2.2009 - (2008/2288(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Maria Eleni Koppa

Verfahren : 2008/2288(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0062/2009
Eingereichte Texte :
A6-0062/2009
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AN DEN RAT

zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäische Union und Brasilien

(2008/2288(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Véronique De Keyser im Namen der PSE-Fraktion zu einer strategischen Partnerschaft Europäische Union-Brasilien (B6-0449/2008),

–   gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union,

–   in Kenntnis des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien[1],

–   in Kenntnis des interregionalen Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Mercado Común del Sur und seinen Teilnehmerstaaten andererseits[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[4],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien“ (KOM(2007)0281),

–   in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des 1. Gipfeltreffens EU-Brasilien vom 4. Juli 2007 in Lissabon,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zum 5. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima[5],

–   unter Hinweis auf die Erklärung von Lima, die auf dem 5. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union in Lima, Peru, am 16. Mai 2008 verabschiedet wurde,

–   in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des 2. Gipfeltreffens EU-Brasilien vom 22. Dezember 2008 in Rio de Janeiro,

–   gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0062/2009),

A. in der Erwägung, dass Brasilien als ein regionaler und globaler Akteur zunehmend an Bedeutung gewinnt und sich für die EU zu einem maßgeblichen Gesprächspartner entwickelt hat,

B.  in der Erwägung, dass Brasilien und die Europäische Union Partner sind, die dasselbe Weltbild teilen und auf internationaler Ebene Veränderungen und Lösungen fördern können,

C. in der Erwägung, dass die strategische Partnerschaft EU-Brasilien anlässlich des ersten Gipfeltreffens EU-Brasilien auf der Grundlage der engen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Partnern begründet wurde und dass auf dem zweiten Gipfeltreffen EU-Brasilien ein gemeinsamer Aktionsplan angenommen wurde, der während eines Zeitraums von drei Jahren als Aktionsrahmen für ihre strategische Partnerschaft dienen soll,

D. in der Erwägung, dass beide Partner wesentliche Werte und Grundsätze, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Marktwirtschaft und sozialer Zusammenhalt, gemeinsam haben, die die Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der strategischen Partnerschaft darstellen,

E.  in der Erwägung, dass u. a. die Prozesse der politischen und wirtschaftlichen Integration, die immer weiter fortschreitende wirtschaftliche Globalisierung und die Bedeutung der Debatte über Demokratie, Menschenrechte und Umwelt die Prioritäten der Agenda beider Regionen verändert haben,

F.  in der Erwägung, dass Brasilien bei der Integration Südamerikas im Zuge der Gründung der Union Südamerikanischer Staaten (UNASUR) eine führende Rolle gespielt hat,

G. in der Erwägung, dass die strategische Partnerschaft die Errichtung der vom Parlament in seiner Entschließung vom 27. April 2006 vorgeschlagenen europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft bis 2012 deutlich voranbringen wird,

H. in der Erwägung, dass die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der demokratischen Legitimierung und der politischen Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika darstellte und dass der kommende Beitritt des Mercosur-Parlaments zu dieser Versammlung EuroLat in seiner Rolle als ständiges Forum für den politischen Dialog zwischen den beiden Regionen stärken wird,

1.  richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

a)      die strategische Partnerschaft sollte Teil des biregionalen Ansatzes und der globalen Betrachtung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und der Karibik sein, die die Grundlage für die auf den Gipfeltreffen EU/Lateinamerika und Karibik (LAK) beschlossene biregionale strategische Partnerschaft bilden;

b)     die privilegierten Mechanismen des politischen Dialogs, die durch die strategische Partnerschaft geschaffen werden, sollten den Beziehungen zu den einzelnen Prozessen regionaler Integration und zwischen diesen zur Wahrung der Werte der strategischen Partnerschaft und zur Stärkung des Multilateralismus in den internationalen Beziehungen eine neue Dynamik verleihen;

c)      die strategische Partnerschaft sollte neue Impulse für den Abschluss des Assoziierungsabkommens EU-Mercosur geben, welches ein strategisches Ziel der EU zur Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und zur Ausweitung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen ist;

d)     die strategische Partnerschaft sollte gemessen am derzeitigen Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit Brasilien, dem derzeitigen Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit dem Mercosur und dem künftigen Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur einen wirklichen Mehrwert schaffen;

e)      den Schwerpunkt der politischen Tagesordnung der strategischen Partnerschaft sollte die Förderung gemeinsamer Strategien zur Bewältigung globaler Herausforderungen bilden, einschließlich u. a. Frieden und Sicherheit, Demokratie und Menschenrechte, Klimawandel, Finanzkrise, Artenvielfalt, Sicherheit der Energieversorgung, nachhaltige Entwicklung und Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung;

f)      effektiver Multilateralismus, der sich auf das System der Vereinten Nationen (VN) stützt, ist die effizienteste Art und Weise des Umgangs mit globalen Herausforderungen; die Partner sollten versuchen, ihre Standpunkte durch enge Zusammenarbeit und systematische Konsultationen vor den Tagungen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Gremien (z.B. Welthandelsorganisation (WTO)) und Foren (z.B. G20) aufeinander abzustimmen;

g)      die strategische Partnerschaft sollte unterstreichen, wie bedeutsam die Umsetzung des derzeitigen Reformprozesses der VN, einschließlich der Reform ihrer maßgeblichen Gremien, ist, der auf dem VN-Gipfel 2005 verabschiedet wurde;

h)      die Partner sollten sich bemühen, die Fähigkeiten zur Konfliktprävention und zur Krisenbewältigung in der VN, in regionalen Organisationen und auf bilateraler Ebene zu stärken und die Anstrengungen im Rahmen der Friedenssicherungs- und Stabilisierungseinsätze der VN zu koordinieren;

i)       die strategische Partnerschaft sollte ein Instrument zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortlichen Regierungsführung auf globaler Ebene darstellen; die Partner sollten im Menschenrechtsrat der VN und im Dritten Ausschuss der Generalversammlung der VN stärker zusammenzuarbeiten, um die Menschenrechte weltweit zu fördern;

j)      die Partner müssen weiterhin an der Stärkung des multilateralen Handelssystems auf WTO-Ebene arbeiten; vor dem Hintergrund der derzeitigen weltweiten Finanzkrise und der engen Beziehungen zwischen der Finanz- und Handelswelt, sollte Protektionismus vermieden werden; die Partner sollten ihre Zusammenarbeit auf einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha ausrichten;

k)     die strategische Partnerschaft sollte genutzt werden, um die Zusammenarbeit zwischen den Partnern in anderen internationalen Foren wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und der G20 zu fördern, damit Lösungen für die derzeitige weltweite Finanzkrise gefunden werden, die die dringende Notwendigkeit einer Reformierung der internationalen Finanzarchitektur aufgezeigt hat;

l)       die in der Mitteilung der Kommission vom 18. September 2008 mit dem Titel „Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung” (KOM(2008)0566) zum Ausdruck gebrachte Auffassung, die den strategischen Wert der „externen Dimension der Mehrsprachigkeit” für die EU in der heutigen globalisierten Welt unterstreicht, sollte unterstützt werden; die Tatsache, dass „einige EU-Sprachen […] auch in vielen Nichtmitgliedstaaten auf verschiedenen Kontinenten gesprochen werden“, dass sie „ein wichtiges Bindeglied zwischen Völkern und Staaten […] darstellen“ und „ein wertvolles Kommunikationsinstrument für die Wirtschaft“ sind, insbesondere in „aufstrebende[n] Märkte[n] wie Brasilien“, und dass sie auch von Vorteil für die entsprechende Zusammenarbeit und Entwicklung sind, sollte betont werden;

m)     die beiden Partner müssen gemeinsam an der Bewältigung der dringendsten globalen Herausforderungen im Bereich von Frieden und Sicherheit arbeiten, einschließlich u. a. der Abrüstung, der Nichtverbreitung und der Rüstungskontrolle, insbesondere hinsichtlich Kernwaffen, chemischen und biologischen Waffen und ihrer Trägersysteme, Korruption, der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, konkret Drogenhandel, Geldwäsche, Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen und Munition sowie des Menschenhandels und des Terrorismus; die Partner sollten deutlich machen, dass sie rückhaltlos hinter dem EU/LAK-Mechanismus zur Drogenbekämpfung stehen;

n)      die Partner sollten eng zusammenarbeiten, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu fördern und zu verwirklichen, damit Armut sowie wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten weltweit bekämpft werden können; sie sollten die Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungshilfe einschließlich der dreiseitigen Zusammenarbeit intensivieren und ebenfalls bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Drogenhandels und der Kriminalität zusammenarbeiten;

o)     die Anstrengungen Brasiliens, die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen, sollten begrüßt und Brasilien sollte zu den positiven Entwicklungen in Bereichen wie Linderung der Armut, Verminderung der Unterernährung von Kindern und Grundausbildung beglückwünscht werden; es sollte betont werden, dass Brasilien noch erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um bis 2015 alle Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, beispielsweise durch die Gewährleistung einer hinreichenden Qualität der Grundausbildung für alle Mädchen und Jungen und durch die weitere Verringerung der Sterblichkeitsrate der unter fünfjährigen Kinder; man sollte darauf hinweisen, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein grundlegendes Menschenrecht und ein Instrument zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist und Bestandteil der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien sein muss;

p)     es sollte festgestellt werden, dass in Brasilien trotz der wirtschaftlichen Entwicklung und der Anhäufung von Reichtum nach wie vor eine große Zahl armer Menschen lebt; man sollte betonen, dass die brasilianische Regierung in ihren Anstrengungen unterstützt werden muss, die Armut in den ärmsten Regionen und Gesellschaftsschichten zu bekämpfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass 65% der ärmsten Brasilianer Schwarze oder gemischter ethnischer Herkunft sind, wohingegen 86% derer, die zur privilegiertesten Gesellschaftsschicht zählen, Weiße sind;

q)     die strategische Partnerschaft sollte ein Forum für Debatten und den Austausch bewährter Praktiken der Partner im Bereich des sozialen und regionalen Zusammenhalts sein; in diesem Zusammenhang sollten die ausgesprochen positiven Auswirkungen des brasilianischen Programms „Bolsa Família“ auf die Verminderung der Armut im Land und auf den Anstieg der Indikatoren für die menschliche Entwicklung anerkannt werden;

r)      es sollte ein breit angelegter Dialog über Migration eingeleitet werden, wobei neben dem Schutz der Menschenrechte von Migranten und der Erleichterung von Überweisungen aus dem Ausland den Fragen der legalen und illegalen Migration Priorität eingeräumt werden sollte;

s)      die Partner sollten zusammenarbeiten, um die Diskussionen in internationalen Foren voranzubringen, damit im Jahr 2009 eine globale und umfassende Vereinbarung über den Klimawandel für die Zeit nach 2012, die sich insbesondere auf den Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung stützt, erreicht werden kann;

t)      die Partner sollten auch im Hinblick auf die Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und die Erreichung des für 2010 gesetzten Ziels für die biologische Vielfalt eng zusammenarbeiten;

u)      die Partner sollten die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten, einschließlich des Regenwaldes im Amazonasgebiet, stärken; sie sollten bewährte Praktiken für die nachhaltige Forstwirtschaft und die Rechtsdurchsetzung im Forstsektor austauschen;

v)      die Partner sollten Energietechnologien mit geringem Kohlendioxidausstoß entwickeln und für eine nachhaltige Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich nachhaltiger Biokraftstoffe, die den Anbau von Nahrungspflanzen und die Artenvielfalt nicht beeinträchtigen, Sorge tragen; sie sollten den Anteil an erneuerbaren Energien in ihrem globalen Energiemix erhöhen, die Energieeffizienz und den Zugang zu Energie fördern und eine größere Sicherheit der Energieversorgung erzielen;

w)     die Partner sollten die Zusammenarbeit im Bereich der Kernforschung verstärken, damit sich Brasilien an dem Projekt ITER (Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor) zur Erzeugung thermonuklearer Energie beteiligen kann;

x)      die Anstrengungen Brasiliens, AIDS mit kostengünstigen Arzneimitteln zu bekämpfen, sollten unterstützt werden, und die EU sollte weitere Untersuchungen im Bereich der Erteilung von Zwangslizenzen für Arzneimittel durchführen, mit denen vernachlässigte pandemische Krankheiten, unter denen in Armut lebende Menschen leiden, bekämpft werden können;

y)      die Mittel, die Brasilien im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) bereitgestellt werden, müssen für Maßnahmen eingesetzt werden, die Brasilien bei der Bekämpfung der Armut und der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele unterstützen, und für andere Maßnahmen, die als echte Entwicklungshilfe betrachtet werden können, wie etwa Maßnahmen im Umweltbereich;

z)      der bestehende Dialog sollte ausgebaut werden, und in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Energie, Verkehr, Ernährungssicherheit, Wissenschaft und Technologie, Informationsgesellschaft, Beschäftigung und Soziales, finanzpolitische und makroökonomische Fragen, regionale Entwicklung, Kultur und Bildung sollten neue sektorspezifische Dialoge aufgenommen werden;

aa)    die strategische Partnerschaft sollte Kontakte zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft, den Foren von Unternehmen und der Sozialpartner herstellen und den Austausch in den Bereichen Bildung und Kultur fördern;

ab)    Maßnahmen zugunsten der politischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien, des gegenseitigen Kennenlernens und des Verständnisses füreinander sowie Austauschprogramme sollten aus einem anderen Instrument als dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) finanziert werden;

ac)    im Rahmen der strategischen Partnerschaft sollte ein regelmäßiger strukturierter Dialog zwischen den Mitgliedern des brasilianischen Nationalkongresses und denen des Europäischen Parlaments eingerichtet werden;

ad)    es sollte vorgesehen werden, dass die Organe der EU und die Regierung Brasiliens dem Europäischen Parlament und EuroLat regelmäßig umfassende Informationen über den aktuellen Stand der strategischen Partnerschaft vorlegen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und zur Information der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie dem Präsidenten und dem Nationalkongress der Föderativen Republik Brasilien zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 262 vom 1.11.1995, S. 54.
  • [2]  ABl. L 69 vom 19.03.96, S. 4.
  • [3]  ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.
  • [4]  ABl. C 296 E vom 6.12.06, S. 123.
  • [5]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0177.

BEGRÜNDUNG

1.       Der Dialog zwischen der EU und Brasilien fand bisher hauptsächlich im Kontext des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit mit Brasilien, des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit mit dem Mercosur und der Verhandlungen EU-Mercosur statt. Brasilien war der letzte der BRIC-Staaten, der ein Gipfeltreffen mit der EU veranstaltet hat.

2.   Nach der Intensivierung und Diversifizierung der Beziehungen der beiden Partner und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der wirtschaftliche und politische Stellenwert, den Brasilien als ein regionaler und weltweiter Akteur besitzt, kontinuierlich zunimmt, verständigten sich die beiden Partner auf dem ersten Gipfeltreffen EU-Brasilien am 4. Juli 2007 in Lissabon darauf, ihre seit langem bestehenden bilateralen Beziehungen durch eine umfassende strategische Partnerschaft zu verstärken.

Die neue Initiative zur Herstellung engerer Beziehungen zwischen der EU und Brasilien stützt sich auf ihre historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie ihre gemeinsamen Wertvorstellungen und Überzeugungen, als da wären Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Förderung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, Marktwirtschaft und sozialer Zusammenhalt, Klimaschutz, nachhaltige Entwicklung und soziale Gerechtigkeit.

Die strategische Partnerschaft sollte zukunftsweisend sein, einen umfassenden Geltungsbereich haben und daher einen wirklichen zusätzlichen Nutzen sowohl für das derzeitige Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit Brasilien, das gegenwärtige Rahmenabkommen mit dem Mercosur und das künftige Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur schaffen.

Eine derartige strategische Partnerschaft setzt eine entsprechende Ausweitung des politischen Dialogs zur Einbeziehung aller globalen Fragen gemeinsamen Interesses, die Verstärkung der bilateralen Zusammenarbeit und einen Beitrag zur regionalen Integration durch die Erleichterung des Abschlusses eines Assoziierungsabkommens EU-Mercosur voraus.

3.   Die strategische Partnerschaft EU-Brasilien sollte entschlossen für die Stärkung der Beziehungen EU-Mercosur und EU-LAK innerhalb des Rahmens der auf den Gipfeltreffen EU-LAK ins Leben gerufenen biregionalen strategischen Partnerschaft eintreten.

Angesichts der Schlüsselrolle, die Brasilien beim Prozess der lateinamerikanischen Integration spielt, und da es im Interesse der EU liegt, den Dialog mit dieser Region zu verstärken, begrüßt die EU die von Brasilien ergriffenen Initiativen, die der politischen und wirtschaftlichen Integration zwischen den lateinamerikanischen Staaten dienen sollen. Die entscheidende Rolle Brasiliens als Hauptförderer der vor kurzem gegründeten Union Südamerikanischer Staaten (UNASUR) verdient große Anerkennung.

Vor diesem Hintergrund sollte die strategische Partnerschaft den Dialog über regionale Fragen vertiefen, einschließlich des Dialogs über die derzeitigen und potenziellen Ursachen für die Störungen des Friedens in der LAK-Region. Sie könnte eine interessante Rolle dabei spielen, einen Beitrag zur Verhütung und Lösung regionaler Konflikte zu leisten. Es sollte anerkannt werden, dass Brasilien in den regionalen Konflikten in der LAK-Region auf der Grundlage der Achtung der Grundsätze der nationalen Souveränität, der Nichteinmischung und der Neutralität eine erfolgreiche Vermittlerrolle wahrgenommen hat, was positive Auswirkungen auf die politische Stabilität in der Region gehabt hat.

Brasilien ist auch von zentraler Bedeutung für den erfolgreichen Verlauf der Verhandlungen EU-Mercosur, wobei das strategische Ziel der EU zu berücksichtigen ist, ein umfassendes Assoziierungsabkommen mit der bis heute erfolgreichsten Initiative für eine regionale Integration in Lateinamerika abzuschließen. In diesem Kontext sollten von der strategischen Partnerschaft als einem Instrument für eine weitere Vertiefung der intra- und interregionalen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie für die Ausweitung des politischen Dialogs und der Initiativen für die Zusammenarbeit neue Impulse ausgehen.

Global Herausforderungen und Multilateralismus

4.   Die Erarbeitung gemeinsamer Strategien zur Bewältigung der dringendsten globalen Herausforderungen wie z.B. Frieden und Sicherheit, Demokratie und Menschenrechte, Finanzkrise, Klimawandel, Artenvielfalt, Sicherheit der Energieversorgung, nachhaltige Entwicklung, Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung sollte einen Schwerpunkt der politischen Tagesordnung und des Dialogs im Rahmen der Partnerschaft EU-Brasilien bilden.

5.   Die EU und Brasilien teilen die Überzeugung, dass effektive multilaterale Maßnahmen, die sich auf das System der Vereinten Nationen stützen, die beste Methode des Umgangs mit diesen Herausforderungen wäre. In diesem Sinne sollten sie ihre jeweiligen Standpunkte und die gegenseitige Unterstützung in offenen Fragen durch eingehende Konsultationen vor den Tagungen und Konferenzen der Vereinten Nationen und internationaler Gremien (z.B. WTO) und Foren (z.B. G20) vereinbaren und abstimmen.

6.   Auf VN-Ebene verdeutlichen die Friedensmission MINUSTAH in Haiti unter brasilianischer Führung sowie die Rolle Brasiliens als Koordinator der VN-Kommission für Friedenskonsolidierung (PBC) für Guinea-Bissau die wachsende Bereitschaft Brasiliens, sich aktiv an Initiativen der VN zu beteiligen. Auch aufgrund des intensiven Engagements der EU in diesen Ländern gibt es Spielraum für eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung der Anstrengungen seitens der EU und Brasiliens im Rahmen von Initiativen für Frieden und Stabilisierung. Die EU und Brasilien sollten ferner bestrebt sein, die Fähigkeiten zur Konfliktprävention und zur Krisenbewältigung in der VN, in regionalen Organisationen und auf bilateraler Ebene zu verbessern.

7.   Die EU und Brasilien treten entschieden für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung ein. Die strategische Partnerschaft sollte als ein Instrument genutzt werden, um diese grundlegenden Werte auf internationaler Ebene zu fördern und zu schützen. Die Partner sollten sowohl im Menschenrechtsrat der VN als auch im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung ihre Zusammenarbeit ausbauen, um die Menschenrechte weltweit zu fördern.

8.   Die EU und Brasilien müssen unterstreichen, wie wichtig die Durchführung des auf dem VN-Gipfel im Jahr 2005 verabschiedeten laufenden Reformprozesses der VN einschließlich der Reform ihrer maßgeblichen Gremien ist. Diese Reform sollte die VN mit einer neuen Dynamik erfüllen, damit ihr demokratischer Charakter, ihre Repräsentativität, Transparenz, Verantwortlichkeit und Effizienz verbessert werden.

9.   Die EU und Brasilien müssen weiterhin auf die Stärkung des multilateralen Handelssystems auf WTO-Ebene hinarbeiten. Vor dem Hintergrund der derzeitigen internationalen Finanzkrise und der engen Beziehungen zwischen Finanz- und Handelswelt sollte Protektionismus vermieden werden. Die Partner sollten daher mehr denn je bestrebt sein, im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha zusammenzuarbeiten.

10.  Die strategische Partnerschaft sollte als Ausgangsbasis für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Partnern in anderen internationalen Foren wie der Weltbank, dem IWF und der G20 betrachtet werden. Die G20, im Jahr 2008 unter brasilianischem Vorsitz, ist ein Forum, das eine gewichtige Rolle bei der Suche nach Lösungen für die gegenwärtige weltweite Finanzkrise spielen kann, die die dringende Notwendigkeit einer Reform der internationalen Finanzarchitektur aufgezeigt hat. Die Zeit ist reif für weltweite Maßnahmen zur Überprüfung der Rolle internationaler Einrichtungen bei der Überwachung und Regulierung der Finanzmärkte und zur Überarbeitung der globalen ordnungspolitischen Strukturen, um in Zukunft eine Krise zu vermeiden.

11. Frieden und Sicherheit in der Welt gehören zu den dringendsten globalen Herausforderungen, die Anstrengungen und Engagement in allen Regionen der Welt erfordern. Die EU und Brasilien müssen in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle, insbesondere auf dem Gebiet der Kernwaffen, chemischen und biologischen Waffen und ihrer Trägermittel, gemeinsam tätig werden. Auch Korruption, transnationale organisierte Kriminalität und vor allem Drogenhandel, Geldwäsche, illegaler Handel mit Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition, Menschenhandel und Terrorismus sollten im Rahmen der strategischen Partnerschaft erörtert werden. Der Dialog über die Problematik illegaler Drogen sollte auf dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung geführt werden und darauf abzielen, die Fähigkeiten der Partner zu stärken, mit dem weltweiten Drogenproblem fertig zu werden. Beide Partner sollten uneingeschränkt auf den Mechanismus für Koordinierung und Zusammenarbeit EU-LAK im Bereich der Drogenbekämpfung setzen.

Millenniums-Entwicklungsziele, Beseitigung der Armut, sozialer und regionaler Zusammenhalt

12.  Die Beseitigung der Armut ist eine globale Herausforderung ersten Ranges. Die EU und Brasilien sollten ihre Zusammenarbeit mit Blick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen vor 2015 und auf die Durchführung des Aktionsplans der internationalen Konferenz von Monterrey über die Entwicklungsfinanzierung verstärken.

13.  Während die EU eine langjährige Erfahrung im Bereich der Entwicklungshilfe für Entwicklungsländer gesammelt hat, ist Brasilien zunehmend in der Süd-Süd-Zusammenarbeit aktiv, insbesondere in seinen Nachbarstaaten, den portugiesischsprachigen Ländern Afrikas und Osttimors. Brasilien betätigt sich auch bei der Initiierung multilateraler Initiativen wie der Initiative der Vereinten Nationen „Global Action against Hunger and Poverty“.

14.  Die strategische Partnerschaft könnte den gemeinsamen Initiativen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit einschließlich der dreiseitigen Zusammenarbeit neue Impulse geben. Aufgrund ihrer engen kulturellen und historischen Beziehungen zu Afrika könnten die EU und Brasilien in Erwägung ziehen, Möglichkeiten für eine dreiseitige Zusammenarbeit, z.B. mit interessierten portugiesischsprachigen Entwicklungsländern, auszuloten, in deren Rahmen zwischen der Europäischen Kommission und der Gemeinschaft portugiesischsprachiger Staaten (CPLP) ein „Memorandum of Understanding“ (gemeinsame Absichtserklärung) unterzeichnet wird.

15.  Die strategische Partnerschaft sollte auch das Engagement der Partner für den sozialen und regionalen Zusammenhalt betonen und bekräftigen, dass dieses Ziel nicht unvereinbar mit einer Marktwirtschaft ist und dass sie in Wahrheit sich gegenseitig ergänzende Kräfte darstellen. Die strategische Partnerschaft sollte ein Forum für Diskussionen und den Meinungsaustausch über bewährte Verfahren für den sozialen und regionalen Zusammenhalt zugunsten beider Regionen sein.

Migration, Abkommen über die Abschaffung der Visumspflicht bei Kurzaufenthalten

16.  Die Migration ist und bleibt ein wichtiges Thema in der Debatte über interregionale Politik, wobei Entwicklungen und künftige Initiativen der europäischen Einwanderungspolitik zu berücksichtigen sind. Die strategische Partnerschaft sollte im Lichte der Erklärung von Lima einen breit angelegten Dialog über die Migration fördern, wobei die legale und die illegale Migration, die Erleichterung von Überweisungen und nicht zuletzt der Schutz der Menschenrechte der Migranten thematisiert werden müssen.

17. Das Europäische Parlament begrüßt die Einleitung von Verhandlungen über ein Abkommen zur Abschaffung der Visumpflicht bei Kurzaufenthalten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Brasilien und sieht seinem raschen Abschluss erwartungsvoll entgegen. Ein solches Abkommen sollte die Gleichbehandlung aller EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und das uneingeschränkte visumfreie Reisen für brasilianische Bürgerinnen und Bürger als auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gewährleisten. Gemäß dem Protokoll Nr. 4, das dem Vertrag von Amsterdam als Anhang beigefügt ist, ist ein solches Abkommen zur Abschaffung der Visumpflicht für das Vereinigte Königreich und Irland nicht bindend. Der Abschluss eines Abkommens zur Abschaffung der Visumpflicht bei Kurzaufenthalten könnte als Ausgangsbasis für die Erleichterung der Reisen der Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zur Erreichung des endgültigen Ziels, des Abschlusses eines umfassenden interregionalen Partnerschaftsabkommens über die Freizügigkeit von Personen, betrachtet werden.

Nachhaltige Entwicklung: Umwelt, Klimawandel, biologische Vielfalt und Energie

18.  Die strategische Partnerschaft sollte die interregionale Zusammenarbeit im Bereich des Umweltschutzes verbessern. Die EU und Brasilien sollten gemeinsam darauf hinwirken, dass die internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und der Entwaldung sowie zum Schutz der Artenvielfalt verstärkt werden.

Die Partner sollten in Bezug auf den Klimawandel in internationalen Foren ihre Kräfte bündeln, um die Diskussionen im Hinblick auf den Abschluss einer globalen und umfassenden Vereinbarung für die Zeit nach 2012, die sich insbesondere auf den Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten stützt, im Jahr 2009 voranzubringen.

Die Partner sollten auch im Hinblick auf die Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und die Erreichung des für 2010 gesetzten Ziels für die biologische Vielfalt eng zusammenarbeiten. Ferner sollten sie sich bemühen, andere globale Probleme anzugehen wie den Schutz der Wälder, insbesondere im Amazonasgebiet, Wasserressourcen (u.a. unter Berücksichtigung der EU-Wasserinitiative für Lateinamerika), Quecksilberverschmutzung und nicht nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster.

19.  Die EU und Brasilien sollten zusammenarbeiten, um für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich nachhaltiger Biokraftstoffe zu sorgen und Energietechnologien mit geringem Kohlendioxidausstoß zu entwickeln. Die Partner sollten sowohl die Energieeffizienz als auch den Zugang zu Energie verbessern und eine höhere Sicherheit der Energieversorgung erzielen. Sie sollten auch den Anteil an erneuerbaren Energien an ihrem globalen Energiemix erhöhen.

Handels- und Wirtschaftsbeziehungen

20.  Die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Partnern sind bereits jetzt als intensiv zu bezeichnen: Brasilien ist Hauptabnehmer der europäischen Ausfuhren nach Lateinamerika und die EU ist Brasiliens wichtigster Handelspartner. Nichtsdestoweniger sollten die Partner angesichts des derzeit vergleichsweise starken Schutzes des brasilianischen Güter- und Dienstleistungsmarktes, das Potenzial für den interregionalen Handel sowohl im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha als auch im Kontext der Verhandlungen EU-Mercosur weiter ausschöpfen.

21.  Die EU und Brasilien sollten Schritte unternehmen, um dafür zu sorgen, dass eine weitere Liberalisierung des Handels und Erleichterungen für Investitionen Impulse für Wirtschaftswachstum und Wohlstand für ihre Regionen geben. Sie sollten daher mit Blick auf einen erfolgreichen Abschluss der WTO-Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha aktiv zusammenarbeiten, um die Handelsströme zwischen entwickelten Ländern einerseits und Entwicklungsländern andererseits sowie zwischen ihnen zu verstärken und effektive Handelsregeln zu fördern.

22.  Die Partner vertreten die Ansicht, dass regionale Handelsabkommen wichtige Ergänzungen für das multilaterale Handelssystem sind. Zur Vertiefung des interregionalen Handels und der Investitionsflüsse sollten die EU und Brasilien daher zusammenarbeiten, um in naher Zukunft das Assoziierungsabkommen EU-Mercosur abzuschließen, ein strategisches Ziel, das aufgrund der mangelnden Fortschritte bei den Verhandlungen über sein Handelskapitel nicht erreicht worden ist.

23.  Angesichts des wachsenden Stellenwerts, den Brasilien in der Weltwirtschaft einnimmt, der Schlüsselrolle, die es in internationalen Foren spielt, wie etwa in der G20 und der G8 Outreach-Gruppe, und vor dem Hintergrund der derzeitigen weltweiten Finanzkrise, sollte die strategische Partnerschaft einen Rahmen für den Dialog über finanzielle und makroökonomische Fragen schaffen. Ein solcher Dialog sollte neben der Erörterung offener finanzieller und wirtschaftlicher Fragen auch Raum für die Diskussion über Strukturreformen für ein nachhaltiges Wachstum und den sozialen Zusammenhalt bieten.

24.  Die Unterstützung von brasilianischen Projekten für eine nachhaltige Entwicklung durch die Europäische Investitionsbank und die Zusammenarbeit mit der brasilianischen Nationalbank für wirtschaftliche und soziale Entwicklung (BNDES) sollten von den Partnern gefördert werden.

Sektorspezifische politische Zusammenarbeit und Dialoge

25.  Die strategische Partnerschaft sollte einen Beitrag zur Verstärkung bestehender Dialoge und zur Schaffung neuer Dialoge über sektorale Politikbereiche, unter anderem über Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Energie, Verkehr, Ernährungssicherheit, Wissenschaft und Technologie, Informationsgesellschaft, Beschäftigung und Soziales, regionale Entwicklung sowie Kultur und Bildung leisten.

26.  In Bezug auf den Bereich Wissenschaft und Technologie sollte betont werden, dass die Anstöße für eine ausgedehnte Zusammenarbeit von dem einschlägigen Abkommen EU-Brasilien ausgehen, das seit 2006 in Kraft ist. Die EU beabsichtigt, mit Brasilien auch eine Partnerschaft im Bereich der Fusionsenergieforschung einzugehen. Im Juli 2008 erteilte der Rat der Kommission in diesem Zusammenhang das Mandat, die Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und Brasilien zu eröffnen.

Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Sozialpartner, Austausch in den Bereichen Bildung und Kultur

27.  Sensibilisierung und gegenseitiges Verständnis für beide Kulturen und Gesellschaften ist für die Stärkung der Beziehungen EU-Brasilien von entscheidender Bedeutung. Dies impliziert viel versprechende Kontakte zwischen den Organisationen der Zivilgesellschaft, Unternehmensverbänden und Foren der Sozialpartner (einschließlich Gewerkschaften) sowie die Förderung des Austausches in den Bereichen Bildung und Kultur. Die strategische Partnerschaft sollte beispielsweise die Ausweitung der Zusammenarbeit EU-Brasilien im Hochschulwesen durch die Intensivierung des Austausches zwischen Universitäten im Rahmen von Erasmus Mundus und anderen binationalen und biregionalen Programmen wie etwa ALCUE Common Area in Higher Education unterstützen. Ferner sollte die Zusammenarbeit im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vorangetrieben werden.

18.9.2008  

ENTWURF EINER EMPFEHLUNG AN DEN RAT (B6-0449/2008)

eingereicht gemäß Artikel 114 Absatz 1 der Geschäftsordnung

von Véronique De Keyser

im Namen der PSE-Fraktion

zu der strategischen Partnerschaft Europäische Union-Brasilien

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union,

–       gestützt auf das Interregionale Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien[1],

–       gestützt auf das Interregionale Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Mercado Comun del Sur und seinen Teilnehmerstaaten andererseits[2],

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[3],

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[4],

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission “Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien“ (KOM(2007)281 endg. vom 30. Mai 2007),

- unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des 1. Gipfeltreffens EU-Brasilien vom 4. Juli 2007 in Lissabon,

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zum 5. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima[5],

- unter Hinweis auf die Erklärung von Lima, die auf dem 5. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union in Peru am 16. Mai 2008 verabschiedet wurde,

–       gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass am 4. Juli 2007 in Lissabon das 1 . Gipfeltreffen Europäische Union-Brasilien stattfand, auf dem die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien begründet wurde, die auf den beiderseits engen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bindungen beruht,

B.  in der Erwägung, dass beide Partner wesentliche Werte und Grundsätze wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Marktwirtschaft gemeinsam haben, die Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der strategischen Partnerschaft darstellen,

C. in der Erwägung, dass die Begründung einer Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Brasilien in einen starken Impuls zur Gründung der interregionalen euro-lateinamerikanischen globalen Partnerschaftszone münden wird, die vom Parlament in seiner Entschließung vom 27. April 2006 gefordert wurde,

D. in der Erwägung, dass die Schaffung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (Eurolat) einen entscheidenden Schritt für die Stärkung der demokratischen Legitimierung und der politischen Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika darstellt und dass der kommende Beitritt des Mercosur-Parlaments zu dieser Versammlung dessen Rolle als ständiges Forum des politischen Dialogs beider Regionen stärken wird,

1.  richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

a)  die Strategische Partnerschaft zwischen der EU und Brasilien soll in den biregionalen Ansatz und die globale Sichtweise der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und der Karibik eingebettet werden, die die Grundlage der auf den Gipfeltreffen zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik beschlossenen biregionalen strategischen Partnerschaft darstellen;

b)  die privilegierten Mechanismen des politischen Dialogs aus der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Brasilien geben den Beziehungen zwischen den jeweiligen Prozessen der regionalen Integration einen wirklichen Impuls in Richtung der Wahrung der Werte und Interessen der Strategischen Partnerschaft und der Stärkung des Multilateralismus in den internationalen Beziehungen;

c)  die Strategische Partnerschaft soll gemessen am derzeitigen Rahmenabkommen über Zusammenarbeit mit Brasilien, dem derzeitigen Rahmenabkommen über Zusammenarbeit mit dem Mercosur und dem künftigen Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur einen wirklichen Mehrwert mit sich bringen;   

d)  die Strategische Partnerschaft soll rasch operativ werden, vor allem durch die Annahme eines gemeinsamen Aktionsplans auf dem nächsten Gipfeltreffen EU-Brasilien, das im Dezember 2008 stattfindet;

e)  es sollen die zentralen Themen benannt werden, um die sich der Themenkatalog und der politische Dialog der Partnerschaft drehen sollen, darunter auch die Förderung gemeinsamer Strategien zur Bewältigung der globalen Herausforderungen insbesondere auf dem Gebiet des Friedens und der Sicherheit, der Demokratie und der Menschenrechte, des Klimawandels, der Artenvielfalt, der Energiesicherheit und der nachhaltigen Entwicklung, der Bekämpfung der Armut und der Ausgrenzung;

f)   es soll betont werden, dass die beste Art und Weise des Umgangs mit globalen Fragen in tatsächlichem Multilateralismus im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen besteht; beide Partner müssen durch engere Zusammenarbeit und systematische Konsultationen vor den Treffen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Gremien für eine größere Konvergenz ihrer Standpunkte sorgen;

g)             es muss hervorgehoben werden, dass beide Partner aufgerufen sind, gemeinsam an der Bewältigung der drängendsten weltweiten Herausforderungen für Frieden und Sicherheit zu arbeiten, etwa an Fragen der Abrüstung, der Nichtverbreitung und Kontrolle von Waffen und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, beispielsweise Drogenhandel, Geldwäsche, Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen und Munition sowie Menschenhandel und Terrorismus; beide Partner müssen sich im Mechanismus für Koordinierung und Zusammenarbeit zur Drogenbekämpfung EU-LAK engagieren;

h)  die Verpflichtung, eng an der Förderung und Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele mitzuwirken und die Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklungshilfe, auch der dreiseitigen Zusammenarbeit, auszubauen, muss bekräftigt werden; beide Partner müssen die Armut bekämpfen, indem sie die Diskussion über den sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik vorantreiben;

i)   es muss ein umfassender Dialog über Zuwanderung eingeleitet werden, in dessen Rahmen die mit illegaler Einwanderung verbundenen Fragen und die Möglichkeiten legaler Zuwanderung ebenso wie der Schutz der Menschenrechte der Wanderarbeitnehmer vorrangig behandelt werden;

j)   der bestehende Dialog soll ausgebaut werden, und auf anderen Ebenen wie Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Energie, Verkehr, Nahrungsmittelsicherheit, Wissenschaft und Technologie, Informationsgesellschaft, Beschäftigung und Soziales, regionale Entwicklung, Kultur und Bildung soll ebenfalls ein Dialog in Gang gebracht werden;

k)  die Organe der Union und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien sollen im Europäischen Parlament und der Parlamentarischen Versammlung Euro-Lateinamerika regelmäßig und vollständig über den Stand der strategischen Partnerschaft und die Weiterentwicklung der in diesem Rahmen abgeschlossenen Arbeiten informieren;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und zur Information der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln.

22.1.2009

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zu dem Entwurf einer Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien

(2008/2288(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Juan Fraile Cantón

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die zunehmende Rolle Brasiliens auf der internationalen Bühne, das Wachstum seiner Volkswirtschaft und die intensiven Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Brasilien;

2.  betrachtet das erste Gipfeltreffen EU-Brasilien, das am 4. Juli 2007 in Lissabon stattfand und bei dem Brasilien und die EU übereingekommen sind, ihre seit langem bestehenden bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine strategische Partnerschaft einzugehen, als einen politischen Schritt von herausragender Bedeutung;

3.  unterstützt die in der Mitteilung der Kommission vom 18. September 2008 mit dem Titel „Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung” (KOM(2008)0566) zum Ausdruck gebrachte Auffassung, die den strategischen Wert der „externen Dimension der Mehrsprachigkeit” für die EU in der heutigen globalisierten Welt unterstreicht; bekräftigt die Tatsache, dass „einige EU-Sprachen […] auch in vielen Nichtmitgliedstaaten auf verschiedenen Kontinenten gesprochen werden“, dass sie „ein wichtiges Bindeglied zwischen Völkern und Staaten […] darstellen“ und „ein wertvolles Kommunikationsinstrument für die Wirtschaft“ sind, insbesondere in „aufstrebende[n] Märkte[n] wie Brasilien“, und dass sie auch von Vorteil für die entsprechende Zusammenarbeit und Entwicklung sind;

4.  stellt fest, dass in Brasilien trotz der wirtschaftlichen Entwicklung und der Anhäufung von Reichtum nach wie vor eine große Zahl armer Menschen lebt; betont, dass die brasilianische Regierung in ihren Anstrengungen unterstützt werden muss, die Armut in den ärmsten Regionen und Gesellschaftsschichten zu bekämpfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass 65 % der ärmsten Brasilianer Schwarze oder gemischter ethnischer Herkunft sind, wohingegen 86 % derer, die zur privilegiertesten Gesellschaftsschicht zählen, Weiße sind;

5.  begrüßt die Anstrengungen Brasiliens, die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen, und beglückwünscht Brasilien zu den positiven Entwicklungen in Bereichen wie Linderung der Armut, Verminderung der Unterernährung von Kindern und Grundausbildung; betont, dass Brasilien noch erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um bis 2015 alle Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, beispielsweise durch die Gewährleistung einer hinreichenden Qualität der Grundausbildung für alle Mädchen und Jungen und durch die weitere Verringerung der Sterblichkeitsrate der unter fünfjährigen Kinder; weist darauf hin, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein grundlegendes Menschenrecht und ein Instrument zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist und Bestandteil der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien sein muss;

6.  weist auf die ungelösten Menschenrechtsprobleme in Brasilien hin und fordert sowohl die brasilianischen Staatsorgane als auch die Europäische Union auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um den gesetzwidrigen Arbeitsbedingungen, insbesondere in der Zuckerrohrproduktion, ein Ende zu setzen und diejenigen zu schützen, die versuchen, den illegalen Holzeinschlag zu verhindern und andere Gefahren für die im Regenwald lebenden Gemeinschaften abzuwenden;

7.  unterstützt die Anstrengungen Brasiliens, AIDS mit kostengünstigen Arzneimitteln zu bekämpfen, und fordert die EU auf, weitere Untersuchungen im Bereich der Erteilung von Zwangslizenzen für Arzneimittel durchzuführen, mit denen vernachlässigte pandemische Krankheiten, unter denen in Armut lebende Menschen leiden, bekämpft werden können;

8.  betont, dass die Entwaldung und die Ausdehnung der in großem Maßstab betriebenen Landwirtschaft in weitläufigen Gebieten zu einem Verlust der Artenvielfalt geführt haben; stellt fest, dass der globale Klimawandel und die Entwaldung potenziell katastrophale Folgen für den Regenwald und die gesamte Region haben können, und weist daher nachdrücklich darauf hin, wie wichtig die Einbeziehung des globalen Klimawandels in die Kooperationsstrategien ist, wobei gleichzeitig die Rechte und die Teilhabe indigener und anderer vom Waldökosystem abhängiger Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten sind;

9.  fordert die brasilianischen Staatsorgane auf, für ein Gleichgewicht zwischen neuen erneuerbaren Energieträgern und der globalen Ernährungssicherheit Sorge zu tragen; betont, dass es daher von wesentlicher Bedeutung ist, dass Brasilien eine langfristige Strategie für eine nachhaltige Entwicklung und Herstellung von fortgeschrittenen Agrarkraftstoffen für den lokalen Verbrauch unter Vermeidung von Monokulturen mit vernichtenden Folgen für die Umwelt einschlägt;

10. besteht darauf, dass die Mittel, die Brasilien im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) bereitgestellt werden, für Maßnahmen, die Brasilien bei der Bekämpfung der Armut und der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele unterstützen, und für andere Maßnahmen, die als echte Entwicklungshilfe betrachtet werden können, wie etwa Maßnahmen im Umweltbereich, eingesetzt werden sollten;

11. vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen zugunsten der politischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien, des gegenseitigen Kennenlernens und des Verständnisses füreinander sowie Austauschprogramme aus einem anderen Instrument als dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) finanziert werden sollten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.1.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Thijs Berman, Josep Borrell Fontelles, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Thierry Cornillet, Corina Creţu, Koenraad Dillen, Beniamino Donnici, Fernando Fernández Martín, Juan Fraile Cantón, Alain Hutchinson, Filip Kaczmarek, Maria Martens, Luisa Morgantini, José Ribeiro e Castro, Toomas Savi, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca, Anna Záborská, Jan Zahradil, Mauro Zani

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Maria Berger, Raymond Langendries, Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Anne Van Lancker

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

56

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sir Robert Atkins, Angelika Beer, Bastiaan Belder, André Brie, Colm Burke, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Michael Gahler, Jas Gawronski, Georgios Georgiou, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Jana Hybášková, Anna Ibrisagic, Ioannis Kasoulides, Metin Kazak, Maria Eleni Koppa, Helmut Kuhne, Joost Lagendijk, Willy Meyer Pleite, Francisco José Millán Mon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Vural Öger, Janusz Onyszkiewicz, Ria Oomen-Ruijten, Ioan Mircea Paşcu, João de Deus Pinheiro, Hubert Pirker, Samuli Pohjamo, Pierre Pribetich, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, Christian Rovsing, Flaviu Călin Rus, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Marek Siwiec, Hannes Swoboda, Konrad Szymański, Charles Tannock, Inese Vaidere, Kristian Vigenin, Andrzej Wielowieyski, Jan Marinus Wiersma, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Martí Grau i Segú, Milan Horáček, Aurelio Juri, Alexander Graf Lambsdorff, Marios Matsakis, Yiannakis Matsis, Nickolay Mladenov, Alexandru Nazare, Doris Pack, Athanasios Pafilis, Jean Spautz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Emine Bozkurt, Ioannis Gklavakis, José Albino Silva Peneda, Antonios Trakatellis, Nikolaos Vakalis

  • [1]               ABl. L 262 vom 1.11.1995, S. 54.        
  • [2]               ABl. L 69 vom 19.3.1996, S. 4.
  • [3]               ABl. L 140 E vom 13.6.2002, S. 569.
  • [4] .             ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 123.
  • [5]             Angenommene Texte, P6_TA(2008)0117.