BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinien 1999/35/EG und 2002/59/EG

25.2.2009 - (PE-CONS 3723/2008 – C6‑0046/2009 – 2005/0240(COD)) - ***III

Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Vorsitzende der Delegation: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou
Berichterstatter: Jaromír Kohlíček

Verfahren : 2005/0240(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0101/2009
Eingereichte Texte :
A6-0101/2009
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinien 1999/35/EG und 2002/59/EG

(PE-CONS 3723/2008 – C6‑0046/2009 – 2005/0240(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs (PE-CONS 3723/2008 – C6‑0046/2009),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0590),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung[2] zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates[3],

–   in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(2008)0827)[4],

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 5 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 65 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A6‑0101/2009),

1.  nimmt den gemeinsamen Entwurf an;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

3.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 546.
  • [2]  Angenommene Texte vom 24.9.2008, P6_TA(2008)0444.
  • [3]  ABl. C 184 E vom 22.7.2008, S. 23.
  • [4]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

I. Hintergrund

I.1 Das Dritte Paket zur Seeverkehrssicherheit

Das Dritte Paket zur Seeverkehrssicherheit (auch als Erika-III-Paket bekannt) wurde von der Kommission Ende 2005 vorgeschlagen. Dieses Paket knüpft an das Erika-I- und das Erika-II-Paket an, die nach der Havarie der „Erika“ im Jahr 1999 vor der französischen Atlantikküste vorgelegt wurden. Ferner folgte es auf die Entschließung des Parlaments vom 21. 4. 2004, die vom nach der Havarie der „Prestige“ im Jahr 2002 eingesetzten nichtständigen Ausschuss zur Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs (MARE) ausgearbeitet wurde.

Ziel des Dritten Pakets zur Seeverkehrssicherheit ist es, die bestehenden gemeinschaftlichen Sicherheitsvorschriften weiter zu stärken und die wichtigsten internationalen Instrumente in das Gemeinschaftsrecht zu übernehmen. Die sieben Einzelvorschläge zielen darauf ab, Unfälle zu vermeiden (durch die Verbesserung der Qualität der europäischen Flaggen, die Überarbeitung der Rechtsvorschriften über die Hafenstaatkontrolle und die Überwachung des Schiffsverkehrs sowie die Verbesserung der Vorschriften über Klassifikationsgesellschaften) und eine effiziente Reaktion bei Unfällen zu gewährleisten (durch die Entwicklung eines harmonisierten Rahmens für die Untersuchung von Seeunfällen, die Einführung von Vorschriften über die Entschädigung von Passagieren bei Unfällen und die Einführung von Vorschriften über die Haftung des Schiffseigners in Kombination mit einer Pflichtversicherung).

I.2 Der vorliegende Vorschlag

Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinien 1999/35/EG und 2002/59/EG wurde von der Kommission am 23. 11. 2005 angenommen. Wie die anderen Vorschläge im Rahmen des Dritten Pakets zur Seeverkehrssicherheit umfasst er Empfehlungen des MARE-Ausschusses, der besonders über die sehr langsamen Fortschritte der Untersuchungen nach der Havarie der „Prestige“ besorgt war. Grundsätzlich geht es in diesem Vorschlag darum, klare und verbindliche Leitlinien auf EU-Ebene festzulegen, wie technische Untersuchungen von Schiffsunfällen durchgeführt und wie Erfahrungen zur Vermeidung künftiger Unfälle ausgetauscht werden sollen. Deshalb umfasst der Vorschlag beispielsweise Bestimmungen über die Verpflichtung, nach einem Unfall technische Untersuchungen durchzuführen, über den Status und die Methode solcher Untersuchungen, die Berichterstattung, eine europäische Datenbank für Unfälle auf See sowie Sicherheitsempfehlungen als Feedback, um der Gefahr vergleichbarer Unfälle vorzubeugen.

II. Das Legislativverfahren vor der Vermittlung

II. 1 Das Dritte Paket zur Seeverkehrssicherheit in erster und zweiter Lesung

Das Parlament hat das Paket zur Seeverkehrssicherheit immer als Ganzes betrachtet und die einzelnen Komponenten deshalb immer gemeinsam behandelt. Die erste Lesung zu den sieben Vorschlägen fand im März/April 2007 statt. Im Rat konnte in den Sitzungen im Juni und November 2007 eine Einigung zu sechs der acht Vorschläge erzielt werden (ein Dossier wurde zwischenzeitlich in eine Richtlinie und eine Verordnung aufgeteilt). Zwei Dossiers (Verpflichtungen des Flaggenstaats und zivilrechtliche Haftung) blieben jedoch blockiert, weil es den Mitgliedstaaten widerstrebte, derartige Vorschriften auf EU-Ebene anzunehmen. Im April 2008 wurde ein Versuch unternommen, zu Fortschritten bei diesen beiden Dossiers zu gelangen, der jedoch scheiterte.

Die Mitgliedstaaten waren bemüht, Druck auf das Parlament auszuüben, das Gesetzgebungsverfahren für sechs Dossiers weiterzuführen, indem sie die Gemeinsamen Standpunkte übermittelten. Das Parlament stimmte diesem Ansatz schließlich zu, damit Fortschritte gemacht werden konnten.

Nach der Übermittlung der Gemeinsamen Standpunkte im Juni 2008 drang das Parlament jedoch dem Rat gegenüber weiter darauf, Fortschritte bei den zwei noch verbleibenden Dossiers (den „beiden fehlenden Dossiers“) zu erzielen. Dies erfolgte, indem man den Inhalt der beiden Dossiers in Form von Abänderungen in einige der in Bearbeitung befindlichen Gesetzgebungsdossiers des Pakets einbrachte.

Gleichzeitig gingen die Verhandlungen über die sechs Dossiers in zweiter Lesung erfolglos weiter. Das Schicksal der „beiden fehlenden Dossiers“ sowie die Schwierigkeiten bei einigen anderen Dossiers bewogen zu der Entscheidung, zu keinem der Dossiers eine Einigung in zweiter Lesung zu erzielen. Das Parlament legte seine Abänderungen aus erster Lesung zu allen Dossiers sowie die Abänderungen, mit denen der Inhalt der „beiden fehlenden Dossiers“ einbezogen werden sollte, im Plenum wieder vor. Dann gingen die sechs Dossiers ins Vermittlungsverfahren.

II.2 Der vorliegende Vorschlag in erster und zweiter Lesung

Das Parlament hatte in erster Lesung 24 Abänderungen angenommen, die Fragen wie die Unterscheidung zwischen der Untersuchung des Unfalls und strafrechtlichen Untersuchungen, die Nichtoffenlegung von Informationen, den Zeugenschutz, die Unabhängigkeit und die Befugnisse der Untersuchungsstelle, die Einbeziehung der EMSA, die Frist für die Einleitung von Untersuchungen, die Vermeidung parallel laufender Untersuchungen, das Ausschussverfahren, die faire Behandlung von Seeleuten und den Austausch von Erfahrungen betrafen.

Der Gemeinsame Standpunkt umfasste nur einige Abänderungen des Parlaments, insbesondere zum Ausschussverfahren. Zudem enthielt er neue Elemente wie die Einschränkung des Geltungsbereichs auf sehr schwere Unfälle sowie ein flexibleres Verfahren, wonach die Mitgliedstaaten nur verpflichtet waren, den „Grundsätzen“ einer gemeinsamen Methodik zu folgen.

Wie bei den anderen Dossiers fanden die Verhandlungen während der zweiten Lesung statt. Für dieses Dossier fand eine Trilogsitzung statt, in der bei weniger wichtigen Punkten einige Fortschritte erzielt werden konnten.

Nach dem Scheitern der Verhandlungen legte das Parlament die meisten Abänderungen aus erster Lesung am 24. 9. 2008 in zweiter Lesung erneut vor und lehnte die meisten neuen Elemente in dem Gemeinsamen Standpunkt ab, da damit versucht wurde, aus der Richtlinie eine unverbindliche Empfehlung zu machen.

III. Vermittlungsverfahren

III.1 Das Dritte Paket zur Seeverkehrssicherheit im Vermittlungsverfahren

Nach der Abstimmung in zweiter Lesung vom 24. 9. 2008 und angesichts des politischen Willens, das Vermittlungsverfahren noch unter französischem Ratsvorsitz abzuschließen, konstituierte sich die Delegation des Parlaments im Vermittlungsausschuss unter Leitung von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, MdEP, sehr rasch am 7. 10. 2008.

Gleichzeitig zeitigte der Druck, den das Parlament auf den Rat im Hinblick auf eine Einigung über die „beiden fehlenden Dossiers“ ausübte, zunehmend Wirkung. Nach einer informellen Ratssitzung, in der die Frage in Anwesenheit des TRAN-Vorsitzenden Paolo Costa erörtert wurde, wurden am 9. 10. 2008 politische Einigungen zu beiden Dossiers erzielt.

Es fanden zwei Trilogsitzungen zwischen Parlament und Rat statt (4. 11. und 2. 12.) sowie eine informelle Sitzung zu den heikelsten Dossiers, damit die Verhandlungen in der Vermittlung am 8. 12. zum Abschluss gebracht werden konnten. Die Delegation des Parlaments kam zweimal zusammen (5. 11. und 3. 12.), zusätzlich zu den Sitzungen des Verhandlungsteams, bei denen wegen des Umfangs des Pakets ausnahmsweise auch die Koordinatoren des TRAN-Ausschusses anwesend waren.

Am 8. 12. konnte eine Einigung über die letzten noch offenen Fragen des schwierigsten Dossiers (von Herrn Costa) erzielt werden. Am selben Abend übermittelte das Parlament dem Ratsvorsitz Schreiben, in denen es seine Bereitschaft erklärte, rasch Einigungen in zweiter Lesung zu den „beiden fehlenden Dossiers“ zu erzielen, womit es dem Rat möglich wurde, seine beiden Gemeinsamen Standpunkte in seiner Sitzung am 9. 12. anzunehmen.

Der Rat war im Vermittlungsausschuss durch den amtierenden Ratsvorsitzenden und französischen Staatssekretär für Verkehr, Herrn Bussereau, vertreten. Vizepräsident Tajani vertrat die Kommission. Daran wurde wieder einmal deutlich, dass die Einbeziehung der höchsten politischen Ebene und die Dynamik des Vermittlungsverfahrens bei sehr schwierigen Verhandlungen viel ausmachen.

Das Gesamtergebnis des Vermittlungsverfahrens fällt für das Parlament sehr positiv aus. Es wurden nicht nur die „beiden fehlenden Dossiers“ gleichzeitig abgeschlossen, sondern auch an den im Vermittlungsverfahren vereinbarten Texten wurden viele Verbesserungen vorgenommen. Dies ist vor allem auf die Solidarität der Mitglieder zurückzuführen, die nicht zuließen, dass ein Dossier ohne Gesamteinigung über das ganze Paket abgeschlossen wurde.

Die besonderen Umstände des Pakets zur Seeverkehrssicherheit haben jedoch gezeigt, dass es nicht die beste Lösung ist, wenn derselbe Ratsvorsitz für die Verhandlungen in zweiter und dritter Lesung zuständig ist. Offenbar war es sehr schwierig für den Ratsvorsitz, die Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter zu überzeugen, sich noch einmal ins Zeug zu legen, da die Verhandlungen – zumindest dem Eindruck nach – schon zu lange andauerten. Für das Parlament hingegen begann mit dem Vermittlungsverfahren eine ganz neue Phase, während das Ganze im Rat, unter demselben Ratsvorsitz, als Weiterführung derselben Phase betrachtet wurde.

III.2 Der vorliegende Vorschlag im Vermittlungsverfahren

Die Diskussionen über dieses Dossier wurden nach zwei Trilogsitzungen am 4. 11. und 2. 12. sowie einer informellen Sitzung am 13. 11. vorläufig abgeschlossen. Zahlreiche Fortschritte wurden auch nach Vorlage neuer Vorschläge des Ausschusses der Ständigen Vertreter und einem Austausch von Kompromissvorschlägen zwischen den Dienststellen der Kommission und dem Berichterstatter vor diesen Sitzungen erzielt. Die Frage der Vertraulichkeit der Daten wurde nach einer informellen Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten durch den Berichterstatter gelöst. Sowohl Parlament als auch Rat nahmen die Empfehlungen des Berichterstatters an.

IV. Hauptpunkte der erzielten Einigung

Im Vermittlungsverfahren wurden Kompromisse zu den meisten noch offenen Fragen erzielt, die die Bestimmungen der Richtlinie erheblich stärken und verbessern. Die Hauptpunkte der erreichten Einigung sind

· Geltungsbereich: Nachdem die Abänderungen zurückgezogen worden waren, mit denen Notsignale in den Geltungsbereich der Richtlinie einbezogen werden sollten (AM 3, 7, 8, 10, 14, 17, 20), gelang es dem Parlament, den Rat davon zu überzeugen, eine Verpflichtung aufzunehmen, wonach bei allen schweren Unfällen eine vorläufige Beurteilung vorzunehmen ist (AM 9, 13, 14, 18, 28). Entscheidet die Untersuchungsstelle, auf eine Sicherheitsuntersuchung zu verzichten, so sind die Gründe für diese Entscheidung zu speichern und es ist eine kurze Beschreibung in die Europäische Datenbank für Seeunfälle einzugeben. Die Möglichkeit eines vereinfachten Berichts nach einer Untersuchung eines schweren Unfalls wurde ausgeschlossen.

· Methodik zur Untersuchung von Unfällen (vor allem AM 15): Auf Drängen des Parlaments akzeptierte der Rat, dass die Tätigkeit der Untersuchungsbeauftragten auf einer gemeinsamen Methodik und nicht nur auf den Grundsätzen einer gemeinsamen Methodik beruhen soll. Dazu wurde eine Vereinbarung darüber geschlossen, wann ein Untersuchungsbeauftragter von der gemeinsamen Methodik abweichen darf. Es wurde festgelegt, dass dies nur in Sonderfällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Das Parlament stärkte die gemeinsame Methodik weiter, indem die Bestimmung gestrichen wurde, wonach Kommission und Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Leitlinien für die Umsetzung der gemeinsamen Methodik zu erarbeiten.

· Beschluss über die Einleitung von Untersuchungen (vor allem AM 16, 18, 19, 20): Ursprünglich hatte das Parlament vorgeschlagen, durch eine Entscheidung der Kommission zu vermeiden, dass Mitgliedstaaten denselben Unfall parallel untersuchen. Im Verlaufe der Verhandlungen akzeptierte das Parlament, dass in begründeten Ausnahmefällen (beispielsweise auf Grund der Nationalität der Opfer, des Unfallorts oder der Flagge des betroffenen Schiffs) parallele Untersuchungen durchgeführt werden dürfen. Es ist dem Parlament jedoch gelungen, den Grundsatz, wonach nur eine Untersuchung durchgeführt wird, zu stärken und die Möglichkeit von parallelen Untersuchungen nur in sehr beschränkten Fällen zuzulassen. Zudem hat der Rat die Abänderung des Parlaments akzeptiert, wonach eine Untersuchung nicht später als zwei Monate nach Eintreten eines Unfalls oder Vorkommnisses auf See eingeleitet werden darf.

· Faire Behandlung von Seeleuten (AM 1 und 33): Hier wurden dieselben Texte wie im Falle des Dossiers von Herrn Sterckx über die Überwachung des Schiffsverkehrs aufgenommen. In einer Erwägung wird darauf hingewiesen, wie wichtig die faire Behandlung von Seeleuten bei einem Unfall auf See für die Sicherheit des Seeverkehrs ist, und die Mitgliedstaaten werden in einem Artikel aufgefordert, die einschlägigen Bestimmungen der IMO-Leitlinien zu berücksichtigen.

· Zeugenschutz/Vertraulichkeit von Daten (AM 12, 22, 23, 25): Nach Beratung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde der Artikel über die Vertraulichkeit neu formuliert. Es wurde klargestellt, dass die Datenschutzrichtlinie Anwendung findet (auch durch Aufnahme einer Standarderwägung zu diesem Zweck), und es wurde eine neue Formulierung eingeführt, um Übereinstimmung mit den Bestimmungen über Datenschutz und Zugang zu Dokumenten zu erzielen. Damit konnte die Abänderung 25 über das Verhältnis zu Drittstaaten zurückgezogen werden, da jeglicher Datenaustausch mit Drittstaaten nun den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie unterliegt. Schließlich wurde eine Erwägung über den Zeugenschutz eingefügt.

· Weitere Punkte: Für beide Seiten zufriedenstellende Lösungen wurden auch bei einer Reihe anderer Abänderungen erzielt, beispielsweise zur Berichterstattung und zu Folgemaßnahmen, zur Verpflichtung, den Untersuchungsbeauftragten Informationen zu übermitteln, sowie zu den Behörden, die für die Unabhängigkeit der Untersuchungen verantwortlich sind.

V. Schlussfolgerung

Da die erzielte Einigung sehr viel weiter geht als das, was in früheren Phasen des Verfahrens möglich war, empfiehlt die Delegation dem Parlament, den gemeinsamen Text in dritter Lesung anzunehmen.

VERFAHREN

Titel

Vom Vermittlungsausschuss gebilligter gemeinsamer Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinien 1999/35/EG und 2002/59/EG

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

PE-CONS 3723/2008 – C6‑0046/2008 – 2005/0240(COD)

Vorsitzende(r) der Delegation: Vizepräsident(in)

Rodi Kratsa-Tsagaropoulou

Federführender Ausschuss

  Vorsitzende(r)

TRANPaolo Costa

 

Berichterstatter(in/innen)

Jaromír Kohlíček

 

Vorschlag der Kommission

KOM(2005)0590 - C6-0056/2006

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

 

25.4.2007

P6_TA(2007)0147

Geänderter Vorschlag der Kommission

 

Gemeinsamer Standpunkt des Rates

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

5721/5/2008 – C6-0226/2008

19.6.2008

Stellungnahme der Kommission (Art. 251 Abs. 2 Unterabs. 2 3. Spiegelstrich)

KOM(2008)0206

Datum der 2. Lesung des EP – P-Nummer

 

24.9.2008

P6_TA(2008)0444

Stellungnahme der Kommission (Art. 251 Abs. 2 Unterabs. 3 Buchstabe c)

KOM(2008)0827

Datum des Eingangs des Textes aus der 2. Lesung beim Rat

10.10.2008

Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP

27.11.2008

Sitzungen des Vermittlungsausschusses

8.12.2008

 

 

 

Datum der Abstimmung der Delegation des EP

8.12.2008

Ergebnis der Abstimmung

+:

-:

0:

14

0

0

Anwesende Mitglieder

Paolo Costa, Emanuel Jardim Fernandes, Luis de Grandes Pascual, Georg Jarzembowski, Anne E. Jensen, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Rosa Miguélez Ramos, Gilles Savary, Brian Simpson, Dirk Sterckx, Silvia-Adriana Ţicău, Dominique Vlasto, Corien Wortmann-Kool

Anwesende Stellvertreter(innen)

Inés Ayala Sender, Renate Sommer

Anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss

8.12.2008

Einigung durch Briefwechsel

 

 

Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat

3.2.2009

Datum der Einreichung

25.2.2009

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

FRISTVERLÄNGERUNGEN

Frist für die 2. Lesung des Rates

0.0.0000

Frist für die Einberufung des Ausschusses

  Beantragendes Organ – Datum

0.0.0000[

Rat] – 0.0.0000

Frist für die Tätigkeiten des Ausschusses

  Beantragendes Organ – Datum

3.2.2009Parl

ament – 19.1.2009

Frist für den Erlass des Rechtsakts

  Beantragendes Organ – Datum

0.0.0000[

Rat] – 0.0.0000