BERICHT über den Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA

2.3.2009 - (2008/2199(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Francisco José Millán Mon

Verfahren : 2008/2199(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0114/2009
Eingereichte Texte :
A6-0114/2009
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA

(2008/2199(INI))

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den transatlantischen Beziehungen, insbesondere seine beiden Entschließungen vom 1. Juni 2006[1] zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines transatlantischen Partnerschaftsabkommens und zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA, seine Entschließung vom 25. April 2007 zu den transatlantischen Beziehungen[2] sowie die jüngste Entschließung vom 5. Juni 2008 zum Gipfel EU-USA[3],

- in Kenntnis der Transatlantischen Erklärung zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von 1990 und der Neuen Transatlantischen Agenda von 1995 (NTA),

- unter Hinweis auf das Ergebnis des Gipfeltreffens zwischen der EU und den USA vom 10. Juni 2008 in Brdo,

- in Kenntnis der gemeinsamen Erklärungen des 64. Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber vom Mai 2008 in Ljubljana und des 65. Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber vom Dezember 2008 in Miami,

- unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 11. und 12. Dezember 2008,

- in Kenntnis der Erklärung des Gipfeltreffens des Nordatlantikrates vom 3. April 2008 in Bukarest,

- unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Politik der EU gegenüber, inter alia, dem Nahen Osten, Afghanistan, Iran und Irak, zu den Vereinten Nationen und den Millenniums-Entwicklungszielen und zur Energiesicherheit,

- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0114/2009),

A. in der Erwägung, dass der Amtsantritt des neuen Präsidenten der USA eine neue Ära in der Geschichte der Vereinigten Staaten einleitet, damit große Erwartungen in allen Teilen der Welt verknüpft sind und neue Impulse für die transatlantische Partnerschaft erwartet werden können,

B.  in der Erwägung, dass die Europäische Union ein zunehmend wichtiger Akteur im Weltgeschehen ist, und in der Erwägung, dass sie nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon mit seinen außenpolitischen Instrumenten eine noch stärkere und kohärentere Rolle auf internationaler Ebene spielen kann,

C. in der Erwägung, dass sich Umfragen zufolge die meisten Europäer für eine maßgeblichere Rolle der EU auf der Weltbühne aussprechen; in der Erwägung, dass die Mehrheit der Europäer und der Amerikaner der Ansicht ist, die EU und die USA sollten den Kampf gegen internationale Bedrohungen gemeinsam führen,

D. in der Erwägung, dass viele Europäer von der neuen US-Regierung eine kooperative Einstellung auf internationaler Ebene und eine Verstärkung der Beziehungen zwischen der EU und den USA auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und gegenseitigen Verständnisses der Zwänge und Prioritäten der Partner erwarten,

E.  in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft auch weiterhin einen Eckpfeiler im auswärtigen Handeln der EU darstellen muss,

F.  in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft auf gemeinsamen Grundwerten wie Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Multilateralismus sowie auf gemeinsamen Ziele, wie z.B. offene und integrierte Volkswirtschaften und nachhaltige Entwicklung basiert, und dass diese Basis trotz einiger Differenzen in den letzten Jahren immer noch solide ist,

G. in der Erwägung, dass die EU und die USA in der internationalen Wirtschaft und Politik eine wichtige Rolle spielen und gemeinsam verantwortlich sind für die Förderung des Friedens, der Achtung der Menschenrechte und der Stabilität sowie für die Bewältigung verschiedener globaler Gefahren und Herausforderungen, wie etwa der tiefen Finanzkrise, der Beseitigung der Armut und der Erfüllung anderer Millenniums-Entwicklungsziele, Klimawandel, Energiesicherheit, Terrorismus und nukleares Wettrüsten,

H. in der Erwägung, dass es in einer zunehmend globalen, komplexen und im Wandel begriffenen Welt im Interesse beider Partner – EU und USA – liegt, das internationale Umfeld gemeinsam zu gestalten und sich auf der Grundlage des Völkerrechts und der Arbeit der multilateralen Institutionen, insbesondere des Systems der Vereinten Nationen, zusammen den gemeinsamen Bedrohungen und Herausforderungen zu stellen und weitere Partner zur Zusammenarbeit einzuladen,

I.   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des informellen Treffens des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 8. Januar 2009 betreffend die vorrangigen Bereiche für die transatlantische Zusammenarbeit während des tschechischen Ratsvorsitzes (wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit, Energiesicherheit, Vorbereitung der UN-Konferenz über Klimawandel und verstärkter Dialog über zum Nahen Osten, zu Afghanistan und zum Iran),

J.   in der Erwägung, dass es notwendig ist, aufstrebende Akteure, die maßgeblich an der Gestaltung der Weltordnung beteiligt sind, mit einzubeziehen, da – wie der damalige Präsidentschaftskandidat Barack Obama im Juli 2008 in Berlin sagte – „keine Nation, gleichgültig wie groß oder mächtig“, die globalen Herausforderungen allein meistern kann,

K. in der Erwägung, dass es in Anbetracht der Bedeutung ihrer Beziehungen und ihrer Verantwortung für die internationale Ordnung sowie in Anbetracht der Veränderungen, die beide Partner und die Welt durchlaufen, unbedingt notwendig ist, dass sich ihre Partnerschaft auf eine solide und aktuelle Basis wie etwa ein neues Partnerschaftsabkommen gründet,

L.  in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft und die NATO für die kollektive Sicherheit unverzichtbar sind,

M. in der Erwägung, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat (TEC) seine Arbeit hin zu einem echten, integrierten transatlantischen Markt fortsetzen muss, und in der Erwägung, dass eine gemeinsame Führung notwendig ist, um in der gegenwärtigen Krise eine entscheidendere Reform der internationalen Wirtschaftsinstitutionen durchzuführen,

N. in der Erwägung, dass das Bruttoinlandsprodukt der EU und der USA mehr als die Hälfte des globalen BIP ausmacht, und in der Erwägung, dass zwischen beiden Partnern die weltweit größte bilaterale Handels- und Investitionspartnerschaft besteht und nach Angaben der Kommission nahezu 14 Millionen Arbeitsplätze in der EU und in den USA von den transatlantischen Wirtschafts- und Investitionsbeziehungen abhängen,

Bilaterale institutionelle Fragen

1.   beglückwünscht Barack Obama zu seiner Wahl als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika; erinnert an sein nachdrückliches Engagement für die transatlantische Partnerschaft in seiner Berliner Rede vom Juli 2008, in der er sagte, dass Amerika keinen besseren Partner habe als Europa und es nunmehr Zeit sei, sich zusammenzuschließen, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern; wiederholt seine Einladung an Präsident Obama, bei seinem ersten offiziellen Besuch in Europa eine Rede im Europäischen Parlament zu halten;

2.   fordert den Rat, die Mitgliedstaaten der EU und die Kommission auf, ihre Politik gegenüber der neuen US-Regierung immer stärker zu koordinieren und abzustimmen,

3.   ist der Überzeugung, dass die Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika für die EU die wichtigste strategische Partnerschaft ist; ist der Ansicht, dass ein koordiniertes Vorgehen der EU und der USA bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen unter Einhaltung des Völkerrechts und Stärkung des Multilateralismus von wesentlicher Bedeutung für die internationale Gemeinschaft ist; fordert die tschechische Ratspräsidentschaft und die Kommission auf, gemeinsam mit der neuen US-Regierung eine gemeinsame Agenda für kurz- und langfristige Ziele sowohl bei bilateralen Fragen als auch bei globalen und regionalen Problemen und Konflikten festzulegen;

4.   betont, dass die derzeitige Dynamik auch genutzt werden sollte, um den Rahmen der transatlantischen Beziehungen zu verbessern und zu erneuern; weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die bestehende NTA von 1995 durch ein neues Transatlantisches Partnerschaftsabkommen zu ersetzen, das eine stabilere und aktuellere Basis für die Beziehungen bildet;

5.   hält es für angebracht, die Verhandlungen über ein neues Abkommen nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon aufzunehmen, so dass sie bis 2012 abgeschlossen werden können;

6.   ist überzeugt, dass der TEC als das zuständige Gremium für die Verbesserung der wirtschaftlichen Integration und der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in das neue Abkommen einbezogen werden sollte; begrüßt die Tatsache, dass der TEC von einer Reihe von Akteuren, darunter Vertretern der Wirtschaft beraten wird, und fordert, dass den Vertretern der Gewerkschaften auf beiden Seiten des Atlantiks eine vergleichbare Rolle eingeräumt wird;

7.   empfiehlt, die Gipfel EU-USA zweimal jährlich abzuhalten, um die strategische Ausrichtung der Partnerschaft festzulegen und ihr ständig neue Impulse zu geben, und damit sie weiterhin eine angemessene Aufsicht über die Umsetzung der zuvor festgelegten Ziel ausüben;

8.   vertritt die Auffassung, dass durch das neue Abkommen ein Gremium geschaffen werden sollte, das auf hoher Ebene eine systematische Konsultation und Koordinierung in den Bereichen der Außen- und Sicherheitspolitik ermöglicht; empfiehlt, dass dieses Gremium seitens der EU vom Hohen Vertreter / Vizepräsidenten der Kommission und seitens der USA vom Außenminister geleitet wird und unabhängig von etwaigen informellen Kontakten mindestens alle drei Monate zusammentritt; schlägt vor, dass dieser Mechanismus Transatlantischer Politischer Rat (Transatlantic Political Council, TPC) genannt werden könnte;

9.   bekräftigt, dass durch das neue Abkommen der gegenwärtige Transatlantische Dialog der Gesetzgeber (TLD) zu einer parlamentarischen Versammlung weiterentwickelt werden sollte, die als Forum für den parlamentarischen Dialog, zur Identifizierung von Zielen und zur gemeinsamen Überwachung der Umsetzung des Abkommens sowie zur Koordinierung der Tätigkeit sowohl des Europäischen Parlaments als auch des US-Kongresses in Fragen von gemeinsamem Interesse dient, wozu auch eine enge Zusammenarbeit der Ausschüsse und Berichterstatter beider Seiten gehört;

ist der Meinung, dass diese Versammlung zweimal jährlich zu Plenarsitzungen zusammentreten und sich zu gleichen Teilen sowohl aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments als auch Mitglieder beider Häuser des US-Kongresses zusammensetzen sollte; ist der Auffassung, dass die Versammlung Arbeitsgruppen einrichten könnte, um die Plenarsitzungen vorzubereiten; weist nochmals darauf hin, dass im Rahmen dieser Versammlung ein „Legislativ-Frühwarnsystem“ eingerichtet werden sollte; ist der Ansicht, dass ein Lenkungsausschuss für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den legislativen Ausschüssen und den Berichterstattern des Europäischen Parlaments und des US-Kongresses im Bezug auf Rechtsvorschriften zuständig sein sollte, die für eine weitere Integration des transatlantischen Marktes und insbesondere die Tätigkeit des TEC von Bedeutung sind;  

10. ist der Ansicht, dass die transatlantische Versammlung durch den TEC und den TPC über deren Aktivitäten auf dem Laufenden gehalten werden sollte, wozu auch das Recht auf Durchführung von Anhörungen mit Vertretern dieser Räte gehört, und dass es ihr möglich sein sollte, diesen Räten sowie den Gipfeln EU-USA Vorschläge zu unterbreiten; fordert, dass neben der Stärkung der Rolle der Parlamentarier im TEC beide Ko-Vorsitzende der Versammlung zur Teilnahme an den Eröffnungssitzungen beider Räte und der Gipfeltreffen EU-USA eingeladen werden;

11. fordert das Europäische Parlament und den US-Kongress auf, die Möglichkeit der Einrichtung eines Verbindungsbüros des US-Kongresses in Brüssel zu prüfen;

12. fordert den Generalsekretär des Parlaments auf, die Umsetzung des Beschlusses des Präsidiums vom 11. Dezember 2006 über den Einsatz eines Beamten in Washington als Verbindungsbeamten als eine Angelegenheit von größter Dringlichkeit voran zu bringen;

13. betont die Vorteile eines gemeinsamen Programms für den Austausch von Personal und fordert den Generalsekretär des Parlaments auf, mit den Beamten des US-Repräsentantenhauses und des Senats die Möglichkeit eines gemeinsamen Memorandums über den Austausch von Personal ähnlich dem zwischen dem Parlament und dem UN-Sekretariat zu prüfen;

14. betont, dass die transatlantische Partnerschaft von einem tiefen Verständnis und von engeren Verbindungen zwischen den Bürgergesellschaften der Parteien getragen sein muss; verweist auf die Notwendigkeit der Verstärkung des Studentenaustausches, des akademischen Austausches und des Austausches von anderen Akteuren der Bürgergesellschaften zwischen beiden Seiten, damit sichergestellt ist, dass sich gegenwärtige und auch künftige Generationen gegenseitige Achtung vertiefen und sich dieser Partnerschaft verpflichtet fühlen; vertritt die Auffassung, dass diese Initiative über den Haushalt der EU 2010 und über die Haushalte der diesbezüglichen US-Einrichtungen unterstützt werden sollte, um ihre effektive Entwicklung zu gewährleisten;

15. begrüßt herzlichst die wachsende Präsenz amerikanischer Organisationen in Brüssel und insbesondere ihr Engagement für die Europäische Union, ihre Institutionen und eine verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und den USA; betont, dass europäische Organisationen, ein entsprechendes Engagement für Aktivitäten in Washington DC aufbringen sollten, um das Profil der EU und das europäischer Perspektiven bezogen auf transatlantische und globale Fragen in der politische Gemeinschaft der USA zu erhöhen; ist sich bewusst, dass die europäischen Institutionen oft nicht in der Lage sind, den ihren amerikanischen Partnern zur Verfügung stehenden Ressourcen zu entsprechen; schlägt daher vor, dass für von europäischen Organisationen organisierte Projekte, die in den Vereinigten Staaten auf die Erhöhung der Sensibilisierung und des Verständnisses für europäische Themen und Perspektiven ausgerichtet sind, Mittel zur Verfügung gestellt und priorisiert werden;

16. fordert die EU und die USA auf, ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur zu vertiefen, und die sich aus dem kulturellen Austausch ergebenden gegenseitigen Vorteile weiter voran zu bringen und zu fördern;

17. betont die Bedeutung einer engeren Zusammenarbeit in der Raumfahrt, insbesondere zwischen der ESA (Europäische Weltraumorganisation) und der NASA;

Globale Herausforderungen

18. fordert beide Partner dringend auf, sich für einen wirksamen Multilateralismus einzusetzen und dabei aufstrebende Akteure im Geiste der gemeinsamen Verantwortung für die globale Ordnung, die Achtung des Völkerrechts und gemeinsame Probleme mit einzubeziehen; besteht darauf, dass die EU und die USA ihre Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Reformagenda verstärken, einschließlich der Reform des UN-Sicherheitsrates und anderer multilateraler Foren innerhalb der globalen Architektur;

19. fordert beide Partner auf, die Achtung der Menschenrechte in der Welt als ein zentrales Element ihrer Maßnahmen zu fördern; betont die Notwendigkeit einer intensiven Koordinierung bei der Präventiv- und Krisendiplomatie sowie bei der koordinierten und effizienten Reaktion auf Pandemien und humanitäre Notsituationen; fordert die neue US-Regierung auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und ihm beizutreten; wiederholt seine Aufforderung zur Abschaffung der Todesstrafe;

20. fordert beide Partner auf, einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu leisten, und zwar insbesondere in Afrika, wo es aufgrund der Wirtschaftskrise nicht zu einer Gefährdung kommen darf, und Möglichkeiten für koordinierte Maßnahmen in diesen Gebieten zu prüfen; fordert beide Partner auf, ihre Zusage(n), 0.7% ihres BIP für Entwicklungszusammenarbeit zu verwenden, einzuhalten;

21. fordert beide Partner auf, gemeinsam die Vorreiterrolle bei den auf der Washingtoner Konferenz am 15. November 2008 beschlossenen multilateralen Bemühungen zur Lösung der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise und zur Reformierung des internationalen Finanzsystems, der Weltbank und des IWF unter Einbeziehung der Schwellenländer zu übernehmen, wobei es gleichzeitig darauf ankommt, dem Protektionismus zu widerstehen und einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde der WTO zu fördern;

22. begrüßt das starke Engagement des neuen US-Präsidenten zur Bewältigung des Klimawandels; fordert die Europäische Union und die USA auf, in dieser Frage voranzugehen und auf der für 2009 geplanten Kopenhagener Konferenz eine ehrgeizige Vereinbarung für die Zeit nach 2012 zu erzielen, die alle Länder mit entsprechenden Treibhausgasemissionen einbezieht und ihnen verbindliche mittel- und langfristige Ziele auferlegt;

23. fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Energiebereich, fordert, dass eine effiziente Koordinierung ihrer Vorgehensweise gegenüber den Erzeugerländern und eine verstärkte Diversifizierung im Hinblick auf Lieferungen, Ressourcen und Transport als Priorität angesehen wird; befürwortet eine engere wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit in Fragen der Energie und Energieeffizienz;

24. verweist auf den Bericht des National Intelligence Council (NIC) „Global Trends 2025: A Transformed World“ und fordert in Anbetracht der Notwendigkeit eines langfristigen strategischen Denkens innerhalb der EU-Organe die tschechische und die schwedische Ratspräsidentschaft auf, sich um die Entwicklung eines Analysesystems ähnlich dem des NIC zu bemühen, um aus Sicht der EU langfristige Trends zu ermitteln, und dabei eng mit dem Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (EUISS) zusammen zu arbeiten; ist der Überzeugung, dass durch diesen Schritt der Dialog über die wichtigsten strategischen Fragen erleichtert wird, mit denen sich die transatlantische Partnerschaft langfristig konfrontiert sieht;

Regionale Fragen

25. betont, dass eine friedliche und gerechte Lösung des Nahost-Konflikts von größter Wichtigkeit ist, und begrüßt, dass sie eine der obersten Prioritäten der neuen US-Regierung darstellen wird; fordert die US-Regierung auf, sich eng mit der EU abzustimmen und sich am Nahost-Quartett zu beteiligen; begrüßt die schnelle Ernennung eines US-Sondergesandten für den Nahen Osten in der Person des ehemaligen Senators George Mitchell; betont, dass sich beide Partner um eine Intensivierung der Verhandlungen auf der Grundlage der Roadmap und der Erfolge der Annapolis-Konferenz mit dem Ziel einer Zweistaatenlösung bemühen sollten; fordert beide Partner auf, eng zusammenarbeiten, um dazu beizutragen, dem derzeitigen instabilen Waffenstillstand im Gazastreifen eine feste und anhaltende Grundlage zu verschaffen und dabei die regionalen Akteure einzubeziehen und zur Erreichung der Ziele der Resolution 1860 des UN-Sicherheitsrats beizutragen, wie einer humanitären Soforthilfe für die Bevölkerung im Gazastreifen und der Gewährleistung, dass illegaler Handel mit Waffen und Munition verhindert und die Blockade des Gazastreifens aufgehoben wird; fordert die transatlantischen Partner zur Unterstützung der Bemühungen um die interpalästinensiche Versöhnung auf und weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Lebensbedingungen für die Palästinenser sowohl im Westjordanland als auch im Gazastreifen zu verbessern, wozu auch der Wiederaufbau des Gazastreifens gehört;

26. fordert die EU und die USA auf, gemeinsam an der Aktualisierung von Strategien zur Förderung der Bemühungen um die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie im Nahen Osten auf der Grundlage ihrer wirtschaftlichen und sanften Macht („soft power") in der Region zu arbeiten;

27. betont, dass in Afghanistan die Werte, die Sicherheit und die Glaubwürdigkeit der transatlantischen Gemeinschaft auf dem Spiel stehen; fordert die EU, die USA, die NATO und die Vereinten Nationen auf, eine neues gemeinsames Strategiekonzept vorzulegen, welches die Komponenten des internationalen Engagements umfassend berücksichtigt, um so in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten die Sicherheit in allen Regionen zu verbessern, die afghanische Regierung und die örtlichen Institutionen zu stärken sowie den Staatsbildungsprozess und die Schaffung von Wohlstand zu fördern; ist der Auffassung, dass es das endgültige Ziel sein muss, die Verantwortung für Sicherheit und Stabilität allmählich den afghanischen Behörden zu übertragen; erinnert an die Resolution 1833 (2008) des UN-Sicherheitsrates, in der alle afghanischen Parteien und Gruppierungen aufgerufen werden, sich konstruktiv am politischen Dialog zu beteiligen und auf Gewaltanwendung zu verzichten;

28. fordert die EU und die USA auf, eine gemeinsame Strategie gegenüber Pakistan zu entwickeln, mit der die demokratischen Institutionen des Landes, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Fähigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus gestärkt werden und Pakistan gleichzeitig für die Stabilität in der Region, einschließlich für die Sicherheit der afghanischen Grenze, und die volle Regierungskontrolle über die Grenzprovinzen Pakistans und Stammesgebiete stärker in die Verantwortung genommen wird; begrüßt die Ernennung von Richard Holbrook zum alleinigen Sonderbeauftragten für die Region Pakistan und Afghanistan;

29. betont, dass das iranische Atomprogramm das System der Nichtverbreitung und die Stabilität in der Region und Welt gefährdet; unterstützt das von beiden Partnern gemeinsam verfolgte Ziel, auf dem Wege einer dualen Strategie mit Dialog und Sanktionen und in Abstimmung mit anderen Mitgliedern des Sicherheitsrates und der Internationalen Atomenergiebehörde eine Verhandlungslösung mit dem Iran zu finden; ist der Auffassung, dass bei eventuellen Iran-Initiativen eines der beiden Partner eine enge Koordinierung mit dem anderen Partner auf vertrauensvoller und transparenter Basis erfolgen muss; fordert die transatlantischen Partner auf, so bald wie möglich ein gemeinsames Vorgehen gegenüber dem Iran zu definieren, ohne abzuwarten, bis das Problem als dringlich behandelt werden muss;

30. begrüßt die Ratifizierung des amerikanisch-irakischen Abkommens über die Präsenz amerikanischer Truppen im Irak; betont die Bereitschaft der EU zur Fortsetzung ihrer Unterstützung beim Wiederaufbau im Irak mit besonderem Schwerpunkt auf der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte und der Konsolidierung der staatlichen Institutionen sowie der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Wiedereingliederung des Irak in die Weltwirtschaft; fordert die Partner auf, in abgestimmter Art und Weise ihre Arbeit mit der irakischen Regierung und der UN fortzusetzen, um die Stabilität und die nationale Aussöhnung zu fördern und einen Beitrag zur Einheit und Unabhängigkeit des Irak zu leisten;

31. fordert von beiden Parteien dringend eine enge Abstimmung ihrer Politik gegenüber Russland; ist sich der Bedeutung Russlands als Nachbarland, der Interdependenz des Landes mit der EU und seiner Rolle als globaler Akteur auf regionaler und globaler Ebene bewusst, betont daher die Wichtigkeit des Aufbaus einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Russland, was Herausforderungen, Risiken und Chancen von gegenseitigem Interesse angeht, wozu auch Sicherheitsfragen gehören, sowie Abrüstung und Nichtverbreitung von Atomwaffen, ohne Gefährdung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechtsstandards und des Völkerrechts; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den transatlantischen Partnern und Russland, um die Zusammenarbeit im NATO-Russland-Rat zu verstärken; appelliert an beide transatlantischen Partner, ihre Haltung gegenüber jeglicher Reform der europäischen Sicherheitsarchitektur genauestens zu koordinieren und dabei an den OSZE-Grundsätzen als unverzichtbarer Basis festzuhalten und die Kohärenz der NATO zu wahren; ist der Ansicht, dass Entwicklungen innerhalb dieser Architektur, die auch internationale Vereinbarungen, wie z.B. den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa betreffen, im Dialog mit Russland und auch mit anderen nicht der EU angehörenden OSZE-Mitgliedsländern angegangen werden müssen;

32. begrüßt die jüngsten Erklärungen des amerikanischen Vizepräsidenten Joe Biden auf der Europäischen Sicherheitskonferenz in München, denen zufolge die Vereinigten Staaten von Amerika die Konsultationen mit ihren NATO-Bündnispartnern und Russland über das amerikanische Raketenabwehrsystem fortsetzen werden und die neue Regierung ferner die Kosten und die Effizienz des Systems prüfen werden; stellt fest, dass es einige Signale aus Russland gibt, die Pläne auszusetzen, Kurzstreckenraketen vom Typ Iskander in Kaliningrad zu stationieren;

33. fordert die EU und die USA auf, eine gemeinsame Strategie bezüglich der sechs Länder in Osteuropa (Moldau, Ukraine, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus) zu entwickeln, auf die sich die Europäische Nachbarschaftspolitik erstreckt, um bei der Umsetzung der neuen Östlichen Partnerschaft und bei der Schwarzmeersynergie greifbare und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen;

34. appelliert an beide Partner, besonderes Augenmerk auf Lateinamerika und speziell dessen regionale Organisationen zu richten und gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um die Konsolidierung der Demokratie, die Achtung der Menschenrechte, gute Regierungsführung, den Kampf gegen die Armut, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, der Marktwirtschaften und der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des Kampfes gegen organisierte Kriminalität und Drogenhandel, zu fördern und regionale Integration sowie Zusammenarbeit in Bezug auf den Klimawandel zu unterstützen;

35. empfiehlt auch die Förderung eines gemeinsamen Konzepts gegenüber anderen wichtigen geopolitischen Akteuren wie China, Indien oder Japan sowie in Bezug auf die verschiedenen Krisen und Probleme in den subsaharischen Ländern Afrikas;

Verteidigung, Rüstungskontrolle und Sicherheitsfragen

36. unterstreicht die Bedeutung der NATO als Eckpfeiler der transatlantischen Sicherheit; begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates vom Dezember 2008, die strategische Partnerschaft zwischen der EU und der NATO zu stärken, und fordert beide Partner auf, die Einrichtung einer hochrangigen EU-NATO-Gruppe zu beschleunigen, um die Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen zu verbessern; schlägt vor, dass der Wert einer Euro-Atlantischen Sicherheitsstrategie erörtert wird, wobei die gemeinsamen Sicherheitsbedenken und –interessen bestimmt werden sollten;

37. verweist mit Nachdruck auf die wachsende Bedeutung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die Notwendigkeit einer fortgesetzten Verbesserung der zivilen und militärischen Fähigkeiten Europas; begrüßt, dass auf dem NATO-Gipfel im April 2008 in Bukarest der Wert einer besseren europäischen Verteidigungsfähigkeit für die Stärkung der transatlantischen Sicherheit anerkannt wurde;

38. fordert die EU und die USA auf, in allen internationalen Foren und insbesondere bei den Vereinten Nationen eine gemeinsame Strategie im Hinblick auf die Beseitigung von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Waffen zu verfolgen; appelliert an die neue US-Regierung, in Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung wieder mit Russland zusammenzuarbeiten und die derzeitigen bilateralen Vereinbarungen zu erweitern; betont die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zur Gewährleistung von Fortschritten im Vorfeld der Konferenz zur Überprüfung des NVV im Jahr 2010; begrüßt die Zusage des neuen US-Präsidenten, den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zu ratifizieren;

39. unterstreicht die Bedeutung der Stärkung der transatlantischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus bei vollständiger Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte sowie der Unterstützung der Rolle der VN in diesem Kampf; weist auf die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit hin, wenn das Leben von Geiseln in Gefahr ist;

40. begrüßt die Entscheidung des amerikanischen Präsidenten Barack Obama, das Gefangenenlager in Guantánamo Bay zu schließen sowie weitere damit zusammenhängende Durchführungsverordnungen im Zusammenhang mit rechtmäßigen Vernehmungen und CIA-Hafteinrichtungen und fordert die amerikanische Regierung auf, alle Hafteinrichtungen außerhalb der Vereinigten Staaten zu schließen, die nicht dem Völkerrecht entsprechen, und die Praxis der außerordentlichen Überstellungen ausdrücklich zu beenden; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Falle eines Ersuchens der amerikanischen Regierung, bei der Suche nach Einzelfalllösungen in der Frage der Aufnahme einiger Guantánamo-Häftlinge in der EU zu kooperieren und gleichzeitig der Pflicht der loyalen Zusammenarbeit nachzukommen, sich gegenseitig zu möglichen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit in der gesamten EU zu konsultieren;

41. hält es für sehr wichtig, dass das Abkommen EU-USA über Rechtshilfe in Strafsachen und Auslieferung unverzüglich in Kraft tritt, und verlangt von allen Mitgliedstaaten, die dieses Abkommen bislang noch nicht ratifiziert haben, dies umgehend zu tun;

42. hebt hervor, dass die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen ein wertvolles Instrument im internationalen Kampf gegen den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität darstellt, betont jedoch, dass dies innerhalb eines adäquaten Rechtsrahmens erfolgen muss, der einen angemessenen Schutz der bürgerlichen Freiheiten, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, sicherstellt, und dass es eine verbindliche internationale Vereinbarung als Grundlage geben sollte, wie auf dem Gipfel EU-USA 2008 vereinbart wurde;

43. begrüßt die kürzlich erfolgte Ausweitung des Programms für die Befreiung von der Visumspflicht auf weitere sieben EU-Mitgliedstaaten; ersucht die USA jedoch, auch für die übrigen fünf Mitgliedstaaten die Visa-Regelungen aufzuheben und alle EU-Bürger auf der Grundlage vollständiger Gegenseitigkeit gleich zu behandeln; ersucht die Kommission, diese Frage vorrangig mit der neuen US-Regierung zu behandeln;

44. vertritt die Ansicht, dass auch eine enge Zusammenarbeit EU-USA im Bereich Justiz und Inneres notwendig ist, um schrittweise einen transatlantischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufzubauen;

Wirtschafts- und Handelsfragen

45. fordert die Partner auf, das Potenzial des TEC voll auszuschöpfen, um die bestehenden Hindernisse für eine wirtschaftliche Integration zu überwinden und bis 2015 den einheitlichen transatlantischen Markt zu vollenden; fordert die Europäische Kommission auf, auf der Grundlage der durch das Europäische Parlament in seinem Haushalt 2007 genehmigten und finanzierten Studie, eine detaillierte Roadmap auszuarbeiten, die sich auf bestehende Hindernisse bezieht, die mit dem Ziel, diese Frist einzuhalten, überwunden werden müssen;

46. unterstreicht die Bedeutung der Nutzung des TEC auch als Rahmen für die makroökonomische Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern und fordert die zuständigen Währungsinstitutionen auf, ihre Zusammenarbeit zu verstärken;

47. begrüßt die in den vergangenen Monaten erzielten Fortschritte bei der Förderung der transatlantischen Wirtschaftsintegration; ist insbesondere der Ansicht, dass die bessere Zusammenarbeit in Bereichen wie Investitionen, Rechnungslegungsstandards, Regulierungsfragen, Sicherheit von Importgütern und Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte schon zu erheblichen Fortschritten geführt hat und fortgesetzt werden muss;

48. ist zugleich der Meinung, dass die transatlantische Wirtschaftskooperation verantwortlicher, transparenter und berechenbarer gestaltet werden muss und dass Sitzungstermine, Tagesordnungen, Fahrpläne und Fortschrittsberichte so früh wie möglich zwischen den Hauptbeteiligten abgestimmt und auf einer Website veröffentlicht werden sollten;

49. vertritt die Auffassung, dass das Potenzial für gemeinsame Standpunkte und Initiativen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union in internationalen Foren groß ist, angesichts der Vielzahl handelspolitischer Interessen, die sie gemeinsam haben, wie beispielsweise ein diskriminierungsfreier Zugang zu Rohstoffen auf dem Weltmarkt, die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums oder eine globale Patentharmonisierung; regt an, dieses Potenzial in beiderseitigem Interesse besser auszuschöpfen;

50.  war besorgt über das neue den Handel hemmende US-Gesetz zur Ankurbelung der Wirtschaft, stellt fest, dass es abgeändert wurde, um den Regelungen der Welthandelsorganisation zu entsprechen, und besteht auf der absoluten Notwendigkeit einer gemeinsamen Antwort auf die derzeitige Krise an Stelle der Verabschiedung von Maßnahmen zur Abgrenzung voneinander;

51. befürwortet eine schrittweise Integration der Finanzmärkte durch die gegenseitige Anerkennung in Verbindung mit einer gewissen Annäherung der derzeitigen Regulierungsrahmen und die Festlegung punktueller Befreiungen, sofern dies möglich ist; erinnert daran, dass der freie Zugang zu den Märkten, die Anpassung der Regeln an die weltweiten Standards, ihre einheitliche Anwendung und der ständige Dialog mit den Marktteilnehmern Grundprinzipien für den Erfolg der Integration sind; fordert die Behörden der EU und der USA auf, davon abzusehen, Schranken für Auslandsinvestitionen zu errichten und Rechtsvorschriften zu erlassen, die extraterritorialen Auswirkungen haben, ohne vorherige Konsultation und Einigung;

52. unterstützt den Abbau von Hemmnissen, die Investitionen und die Erbringung von transatlantischen Finanzdienstleistungen erschweren, und befürwortet eine weitergehende Integration der Märkte der EU und der USA, damit sie mit den Märkten der Schwellenländer besser konkurrieren können, sofern ein zufriedenstellender Rahmen von Aufsichtsregelungen geschaffen wird, um zu verhindern, dass eine Krise auf der einen Seite des Atlantiks die jeweils andere Seite in Mitleidenschaft zieht;

53. betont, dass die Integration der Finanzdienstleistungsmärkte ohne eine parallele Überarbeitung des Regulierungsrahmens und der Aufsichtsnormen die Möglichkeiten der effektiven Kontrolle durch die Behörden vermindern würde; befürwortet daher die Annahme von Normen, die gemäß den Vereinbarungen des G20-Gipfels vom November 2008 den Wettbewerb garantieren, eine größere Transparenz und effektive Kontrolle der Produkte, der Finanzinstitute und der Märkte gewährleisten und gemeinsame Standards für das Risikomanagement festlegen;

54. erkennt an, dass die Aufsichtsbehörden der USA bei der Umsetzung der Basel-II-Vereinbarungen im Hinblick auf die Großbanken Fortschritte erzielt haben, weist jedoch darauf hin, dass nach wie vor Abweichungen bestehen, die korrigiert werden müssen, da den amerikanischen Tochtergesellschaften der europäischen Banken zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden, die ihre Wettbewerbsposition beeinträchtigen, und dass darüber hinaus einige Fragen fortbestehen (Finanzholdings und Kleinbanken), die möglichst bald geklärt werden müssen; ermutigt deshalb den US-Kongress, eine kohärentere Aufsichtsstruktur im Banken- und Versicherungsbereich in Betracht zu ziehen, um die Koordinierung zwischen der EU und den USA zu erleichtern;

55. fordert eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsgremien, um die Tätigkeit der grenzübergreifend tätigen Institute zu überwachen und um ein Tätigwerden von Instituten zu verhindern, die ihren Sitz in zwielichtigen und nicht kooperativen Ländern haben, und fordert die Abschaffung von Steuerparadiesen;

56. fordert die Behörden der EU und der USA nachdrücklich auf, die Rating-Agenturen nach gemeinsamen Prinzipien und Methoden zu regulieren, um das Vertrauen in die Bewertungen wiederherzustellen und deren Zuverlässigkeit zu gewährleisten; erinnert jedoch daran, dass die EU einen eigenen Regulierungsrahmen erarbeiten muss, da die extraterritoriale Anwendung der von der Securities and Exchange Commission der USA aufgestellten Normen auf die im europäischen Markt tätigen US-Agenturen nicht hinnehmbar wäre;

57. teilt die Auffassung der Kommission, dass es notwendig ist, die kreditausreichenden Unternehmen zu verpflichten, einen Teil der Kredite zu behalten, um sie zur teilweisen Übernahme der übertragenen Risiken zu zwingen; fordert, dass diese Frage im Rahmen des transatlantischen Dialogs behandelt wird, um gleiche Ausgangsbedingungen auf internationaler Ebene zu wahren und die systemischen Risiken auf den globalen Finanzmärkten zu begrenzen; ist der Auffassung, dass man einen Verhaltenskodex für die staatlichen Investitionsfonds verabschieden sollte;

58. fordert den neuen Kongress auf, die Vorschriften zu ändern, damit vorgesehen wird, dass Fracht mit Zielort USA zu 100 % kontrolliert wird, und appelliert an den Kongress, eng mit der EU zusammenzuarbeiten, um die Anwendung eines mehrstufigen Konzepts ausgehend von der tatsächlichen Gefährdung zu gewährleisten; stellt fest, dass einem sicheren Handel in einer immer stärker integrierten globalen Wirtschaft besondere Bedeutung zukommt, erachtet diese unverhältnismäßige Maßnahme aber als potenzielles neues Handelshemmnis, durch das den Wirtschaftsteilnehmern Kosten in beträchtlicher Höhe entstehen und das keinerlei Nutzen für die Sicherheit der Handelskette mit sich bringt;

59. ist der Meinung, dass der TEC Seminare zum Thema „lückenlose Durchleuchtung“ in Brüssel und Washington organisieren könnte, um die Verständigung zwischen EU- und US-amerikanischen Gesetzgebern zu vertiefen und auf eine frühzeitige und für beide Seiten akzeptable Lösung des Problems hinzuwirken;

60. empfiehlt, dass auf der nächsten Sitzung des TEC erörtert werden sollte, ob es hilfreich wäre, in dem Zuständigkeitsbereich des TEC stärker technische Themen einzubeziehen , und ob eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA von wesentlicher Bedeutung ist, um ein praktikables Höchstmengensteuerungsmodell (Cap-and-Trade-Emission-System) auf den Weg zu bringen; empfiehlt, dass bestehende gemeinsame internationale Kriterien für energieintensive Industrien entwickelt oder in den TEC-Prozess einbezogen werden;

°

° °

61. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.

  • [1] ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 226 und 235.
  • [2] ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 670.
  • [3] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0256.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (3.2.2009)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

über den Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA
(2008/2199(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Godelieve Quisthoudt-Rowohl

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   ist davon überzeugt, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat (TWR) der am besten für die Regelung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen geeignete Mechanismus werden könnte, und betont zur Erreichung des Ziels eines transatlantischen Marktes die Notwendigkeit seines Fortbestehens, seiner Entwicklung und Stärkung nach dem Regierungswechsel in den Vereinigten Staaten im Januar 2009 und der Ernennung einer neuen Europäischen Kommission im Laufe des Jahres;

2.   vertritt die Auffassung, dass der Transatlantische Dialog der Gesetzgeber (TLD) zwischen dem Europäischen Parlament und dem US-Kongress bereits einen wichtigen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis in vielen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse geleistet hat, darunter in Fragen, die die Wirtschaftsbeziehungen und den internationalen Handel betreffen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die vor kurzem durchgeführten Wahlen zum Kongress ebenso wie die anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament Impulse für die weitere Verbesserung und Vertiefung dieser Beziehung geben dürften;

3.   anerkennt und billigt die bestehenden Vereinbarungen, die den Beteiligten die Möglichkeit eröffnen, in beratender Eigenschaft einen Beitrag zum TWR zu leisten, betont aber, dass für die EU und die Gesetzgeber in den USA, die sich mit ihren jeweiligen Exekutiven die Verantwortung für die Durchsetzung vieler der zu treffenden Entscheidungen teilen, eine formalere Rolle vorzusehen ist; begrüßt in dieser Hinsicht die jüngste Initiative zur Einbeziehung von Mitgliedern des US-Senats in den TLD und die positive Reaktion der Europäischen Kommission wie auch der US-Vertreter auf die anlässlich der Dezembertagung des TWR in Washington erhobenen Forderungen nach umfassenderer Einbindung eines gestärkten TLD in den TWR-Prozess;

4.   ist zugleich der Meinung, dass die transatlantische Wirtschaftskooperation verantwortlicher, transparenter und berechenbarer gestaltet werden muss und dass Sitzungstermine, Tagesordnungen, Fahrpläne und Fortschrittsberichte so früh wie möglich zwischen den Hauptbeteiligten abgestimmt und auf einer Website veröffentlicht werden sollten;

5.   vertritt die Auffassung, dass das Potenzial für gemeinsame Standpunkte und Initiativen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union in internationalen Foren groß ist, angesichts der Vielzahl gemeinsamer handelspolitischer Interessen, wie beispielsweise ein diskriminierungsfreier Zugang zu Rohstoffen auf dem Weltmarkt, die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums oder eine globale Patentharmonisierung; regt an, dieses Potenzial in beiderseitigem Interesse besser auszuschöpfen;

6.   begrüßt die in den vergangenen Monaten erzielten Fortschritte bei der Förderung der transatlantischen Wirtschaftsintegration; ist insbesondere der Ansicht, dass die bessere Zusammenarbeit in Bereichen wie Investitionen, Rechnungslegungsstandards, Regulierungsfragen, Sicherheit von Importgütern und Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte schon zu erheblichen Fortschritten geführt hat und fortgesetzt werden muss; vertritt die Auffassung, dass die Arbeit in sensiblen Bereichen des Handels wie zum Beispiel Kosmetika und Geflügel Gegenstand frühzeitiger und ständiger Gespräche zwischen Exekutive und Legislative sein muss;

7.   erinnert daran, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten nach Möglichkeit auf multilateraler Ebene ihre gemeinsamen Handelsinteressen vertreten sollten; ist der Auffassung, dass darüber hinaus gemeinsame handelspolitische und politische Bedenken in Form bilateraler Interessen, das Recht von Drittländern auf eigene Rechtsvorschriften respektieren sollten;

8.   fordert den neuen Kongress auf, die Rechtsvorschrift zu ändern, wonach Fracht mit Zielort USA zu 100 % kontrolliert wird, und appelliert an den Kongress, eng mit der EU zusammenzuarbeiten, um die Anwendung eines mehrstufigen Konzepts ausgehend von der tatsächlichen Gefährdung zu gewährleisten; stellt fest, dass einem sicheren Handel in einer immer stärker integrierten globalen Wirtschaft besondere Bedeutung zukommt, erachtet diese unverhältnismäßige Maßnahme aber als potenzielles neues Handelshemmnis, durch das den Wirtschaftsteilnehmern Kosten in beträchtlicher Höhe entstehen und das keinerlei Nutzen für die Sicherheit der Handelskette mit sich bringt;

9.   ist der Meinung, dass der TWR Seminare zum Thema „lückenlose Durchleuchtung“ in Brüssel und Washington organisieren könnte, um die Verständigung zwischen EU- und US-amerikanischen Gesetzgebern zu vertiefen und auf eine frühzeitige und für beide Seiten akzeptable Lösung des Problems hinzuwirken;

10. ist der Ansicht, dass das neue Parlament und der US-Kongress die bilateralen Handelsgespräche mit dem Ziel überprüfen sollten, eine stärkere Annäherung in wesentlichen Teilbereichen zu erzielen.

11. nimmt die positiven Auswirkungen des Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko zur Kenntnis; der Handelsaustausch ist, nach dem das Abkommen in Kraft getreten ist und durch beide Parteien umfassende Liberalisierungsmaßnahmen umgesetzt wurden, um 25 Prozent angestiegen; nimmt ferner das gegenseitige Interesse Kanadas und der EU an einem Freihandelsabkommen zur Kenntnis und ermutigt deshalb die Kommission und die neue US-Regierung, ernsthafte Verhandlungen bezüglich eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der NAFTA einzuleiten;

12. empfiehlt, dass auf der nächsten Sitzung des TWR erörtert werden sollte, ob es hilfreich wäre, im TWR stärker technische Themen zu behandeln und, ob eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA von wesentlicher Bedeutung ist, um ein praktikables Höchstmengensteuerungsmodell (Cap-and-Trade-Emission-System) auf den Weg zu bringen; empfiehlt, dass bestehende gemeinsame internationale Kriterien für energieintensive Industrien entwickelt oder in den TWR-Prozess einbezogen werden;

13. vertritt die Auffassung, dass der Transatlantische Dialog der Gesetzgeber (TLD) auf seiner nächsten Tagung im April 2009 in Prag die Arbeit des TWR bewerten und eine Methode zur Stärkung der Einbeziehung des TLD in den TWR-Prozess ausarbeiten sollte;

14. ist besorgt über das neue den Handel hemmende US-Gesetz zur "819-Milliarden-Dollar-Stimulierung"; stellt fest, dass Teile des Gesetzes offenbar nicht den der Regelungen der Welthandelsorganisation entsprechen, und besteht auf der absoluten Notwendigkeit einer gemeinsamen Antwort auf die derzeitige Krise an Stelle von Maßnahmen zur Abgrenzung voneinander.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

2

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Francisco Assis, Christofer Fjellner, Glyn Ford, Béla Glattfelder, Ģirts Valdis Kristovskis, Alain Lipietz, Marusya Ivanova Lyubcheva, Erika Mann, David Martin, Vural Öger, Georgios Papastamkos, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Pierre Audy, Javier Moreno Sánchez, Frithjof Schmidt, Hannu Takkula, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Richard Corbett, Roselyne Lefrançois, Véronique Mathieu, Zita Pleštinská, Paul Rübig, Struan Stevenson, Anna Záborská

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (5.2.2009)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

über den Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA
(2008/2199(INI))

Verfasser der Stellungnahme: José Manuel García-Margallo y Marfil

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   stellt fest, dass der transatlantische Markt der größte und integrierteste, jedoch nicht mehr der dynamischste Wirtschaftsraum der Welt ist, weshalb es dringend erforderlich ist, die strategische Partnerschaft zwischen der EU und den USA zu stärken, um gemäß den Vereinbarungen des Rahmenprogramms für die transatlantische Wirtschaftsintegration die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Handels- und Investitionshemmnisse auszuräumen;

2.   stellt darüber hinaus fest, dass die derzeitige Finanzkrise unter anderem auf die weltweiten makroökonomischen Ungleichgewichte zurückzuführen ist, weshalb der monetäre Dialog zwischen der Kommission, den zuständigen Behörden der USA und den Wirtschaftsausschüssen des Parlaments und des US-Kongresses vor und nach den jährlichen Gipfeltreffen zwischen den USA und der EU stattfinden sollte;

3.   stellt fest, dass die Finanzkrise die enge Beziehung zwischen den Finanzmärkten der EU und der USA gezeigt und insbesondere belegt hat, dass die These von der „Entkoppelung“ falsch ist, und tritt für einen verstärkten Dialog zwischen ihren Behörden und für eine Überarbeitung der Regulierungs- und Aufsichtsrahmen ein;

4.  befürwortet eine schrittweise Integration der Märkte durch die gegenseitige Anerkennung in Verbindung mit einer gewissen Annäherung der derzeitigen Regulierungsrahmen und die Festlegung punktueller Befreiungen, sofern dies möglich ist; erinnert daran, dass der freie Zugang zu den Märkten, die Anpassung der Regeln an die weltweiten Standards, ihre einheitliche Anwendung und der ständige Dialog mit den Marktteilnehmern Grundprinzipien für den Erfolg der Integration sind; fordert die Behörden der EU und der USA auf, Schranken für Auslandsinvestitionen und Rechtsvorschriften mit extraterritorialen Auswirkungen ohne vorherige Konsultation und Einigung zu vermeiden.

5.   unterstützt den Abbau von Hemmnissen, die Investitionen und die Erbringung von transatlantischen Finanzdienstleistungen erschweren, und befürwortet eine weiter gehende Integration der Märkte der EU und der USA, damit sie mit den Märkten der Schwellenländer besser konkurrieren können, sofern ein zufriedenstellender Rahmen von Aufsichtsregelungen geschaffen wird um zu verhindern, dass eine Krise auf der einen Seite des Atlantiks die jeweils andere Seite in Mitleidenschaft zieht;

6.  betont, dass die Integration der Finanzdienstleistungsmärkte ohne eine parallele Überarbeitung des Regulierungsrahmens und der Aufsichtsnormen die Möglichkeiten der effektiven Kontrolle durch die Behörden vermindern würde; befürwortet daher die Annahme von Normen, die gemäß den Vereinbarungen des G20-Gipfels vom November letzten Jahres den Wettbewerb garantieren, eine größere Transparenz der Produkte, der Unternehmen und der Märkte gewährleisten und gemeinsame Standards für das Risikomanagement festlegen;

7.  erkennt an, dass die Aufsichtsbehörden der USA bei der Umsetzung der Basel-II-Vereinbarungen im Hinblick auf die Großbanken Fortschritte erzielt haben, weist jedoch darauf hin, dass nach wie vor Abweichungen bestehen, die korrigiert werden müssen, da den amerikanischen Tochtergesellschaften der europäischen Banken zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden, die ihre Wettbewerbsposition beeinträchtigen, und dass darüber hinaus einige Fragen fortbestehen (Finanzholdings und Kleinbanken), die möglichst bald geklärt werden müssen; ermutigt deshalb den US-Kongress, eine kohärentere Aufsichtsstruktur im Banken- und Versicherungsbereich in Betracht zu ziehen, um eine einfachere Möglichkeit der Koordinierung zwischen der EU und den USA bereitzustellen;

8.   fordert eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsgremien, um die Tätigkeit der grenzübergreifend tätigen Institute zu überwachen und um ein Tätigwerden von Instituten zu verhindern, die ihren Sitz in zwielichtigen und nicht kooperativen Ländern haben, und fordert die Abschaffung von Steuerparadiesen;

9.   erinnert daran, dass die Angleichung der Rechnungslegungsstandards zwar eine bessere Information der Anleger ermöglicht und die Beaufsichtigung erleichtert, aber nicht ausreicht, und dass diese Krise daher den USA nicht als Rechtfertigung dienen darf, um die mittelfristige vollständige Annahme der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu verzögern;

10. fordert die Behörden der EU und der USA nachdrücklich auf, die Rating-Agenturen nach gemeinsamen Prinzipien und Methoden zu regulieren, um das Vertrauen in die Bewertungen wiederherzustellen und deren Zuverlässigkeit zu gewährleisten; erinnert jedoch daran, dass die EU einen eigenen Regulierungsrahmen erarbeiten muss, da die extraterritoriale Anwendung der von der Securities and Exchange Commission der USA aufgestellten Normen auf die im europäischen Markt tätigen US-Agenturen nicht hinnehmbar wäre;

11. teilt die Auffassung der Kommission, dass es notwendig ist, die kreditausreichenden Unternehmen zu verpflichten, einen Teil der Kredite zu behalten, um sie zur teilweisen Übernahme der übertragenen Risiken zu zwingen; möchte, dass diese Frage im Rahmen des transatlantischen Dialogs behandelt wird, um gleiche Ausgangsbedingungen auf internationaler Ebene zu wahren und die systemischen Risiken auf den globalen Finanzmärkten zu begrenzen; ist der Auffassung, dass man einen Verhaltenskodex für die staatlichen Investitionsfonds verabschieden sollte;

12. fordert die Einrichtung von Frühwarnmechanismen und von Krisenausschüssen, an denen die zuständigen Behörden der EU und der USA teilnehmen, um frühzeitig und in ordnungsgemäßer Form die notwendigen Sofortmaßnahmen zu ergreifen; unterstreicht die Notwendigkeit, mit Blick auf die Vorschläge zur transatlantischen Angleichung in den in dieser Entschließung genannten Bereichen einen Verhandlungsrahmen festzulegen, mit dem verhindert werden kann, dass es erneut zu ähnlichen Umständen wie denen kommt, die die derzeitige wirtschaftliche Lage herbeigeführt haben: eine US-Krise, die die EU-Wirtschaft in Mitleidenschaft zieht;

13. fordert die Einleitung gemeinsamer Überlegungen zur Reform des Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe, um gemeinsame Vorschläge in den verschiedenen Foren vorzulegen, in denen solche Reformen erörtert werden, um einen wirksamen Mechanismus für die weltweite Finanzaufsicht und -solidarität in Krisenzeiten bereitzustellen;

14.  ist der Auffassung, dass ein gemeinsamer Aktionsrahmen der EU und der USA auf dem Gebiet der Investitionen in neue, saubere Technologien festgelegt werden sollte, da eine solche Strategie nicht nur der Bekämpfung des Klimawandels dienen, sondern auch neue Arbeitsplätze schaffen würde.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Paolo Bartolozzi, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Udo Bullmann, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Robert Goebbels, Louis Grech, Benoît Hamon, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Othmar Karas, Wolf Klinz, Andrea Losco, Astrid Lulling, Hans-Peter Martin, Gay Mitchell, Sirpa Pietikäinen, Heide Rühle, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ieke van den Burg

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Werner Langen, Thomas Mann, Bilyana Ilieva Raeva, Margaritis Schinas, Eva-Riitta Siitonen

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vittorio Agnoletto, Angelika Beer, Bastiaan Belder, Elmar Brok, Marco Cappato, Philip Claeys, Maciej Marian Giertych, Ana Maria Gomes, Klaus Hänsch, Anna Ibrisagic, Maria Eleni Koppa, Vytautas Landsbergis, Francisco José Millán Mon, Pasqualina Napoletano, Janusz Onyszkiewicz, Justas Vincas Paleckis, Ioan Mircea Paşcu, João de Deus Pinheiro, Hubert Pirker, Pierre Pribetich, Flaviu Călin Rus, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, István Szent-Iványi, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Andrzej Wielowieyski, Luis Yañez-Barnuevo García, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Maria Badia i Cutchet, Andrew Duff, James Elles, Pierre Jonckheer, Evgeni Kirilov, Alexandru Nazare, Antolín Sánchez Presedo, Adrian Severin, Jean Spautz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Carlos Coelho, Pilar del Castillo Vera, Cristina Gutiérrez-Cortines, Manolis Mavrommatis, José Javier Pomés Ruiz, José Ribeiro e Castro, Ewa Tomaszewska