BERICHT über das Thema „Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit“

9.3.2009 - (2008/2329(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Pál Schmitt

Verfahren : 2008/2329(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0124/2009
Eingereichte Texte :
A6-0124/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Thema „Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit“

(2008/2329(INI))

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf die Artikel 149 und 150 des EG-Vertrags betreffend die allgemeine und berufliche Bildung und Jugend,

–       unter Hinweis auf Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum Recht auf Bildung,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Juli 2008 mit dem Titel „Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen“ (KOM(2008)0425),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 mit dem Titel „Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung“ (KOM(2008)0865),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2007 mit dem Titel „Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen: Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms ‚Allgemeine und berufliche Bildung 2010’“ (KOM(2007)0703),

–       unter Hinweis auf das 10-Jahres-Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“[1] und die nachfolgenden gemeinsamen Zwischenberichte über die Fortschritte im Hinblick auf dessen Umsetzung,

       unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens[2],

       unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen[3],

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates vom 13./14. März 2008, insbesondere auf den Abschnitt „Investieren in Menschen und Modernisieren der Arbeitsmärkte“,

–       unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zur allgemeinen und beruflichen Bildung als wesentliche treibende Kraft der Lissabonner Strategie[4],

–       unter Hinweis auf den Unesco-Bericht der internationalen Kommission „Bildung für das 21. Jahrhundert“,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. November 2008 und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten – Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen[5];

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2004 zur Rolle der Schulen und des Schulunterrichts bei der Förderung eines bestmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zur Kultur[6],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2005 zu den Optionen zur Weiterentwicklung des Schulsystems der Europäischen Schulen[7],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 zur Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung[8],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2007 zur Rolle des Sports in der Erziehung[9],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung[10],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen – Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“[11],

–       gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6‑0124/2009),

A.     in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten für die Gestaltung, die Inhalte und Reformen der Schulbildung verantwortlich sind; in der Erwägung, dass der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen hervorragend geeignet sind, um Reformen zu unterstützen; in der Erwägung, dass die Kommission eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der Zusammenarbeit übernehmen muss,

B.     in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen in der Europäischen Union, die Bedingungen des Gemeinsamen Marktes, aber auch die neuen Möglichkeiten und Herausforderungen der von der Globalisierung erfassten Wirtschaft den Rahmen für ein gemeinsames Vorgehen aller nationalen Bildungssysteme liefern und die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf europäischer Ebene verstärken,

C.     in der Erwägung, dass die beträchtlichen Unterschiede bei dem, was die einzelnen Bildungssysteme in der EU leisten, zu zunehmenden Unterschieden in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in den Mitgliedstaaten führen und das Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie gefährden könnten,

D.     in der Erwägung, dass zur Stärkung der Rolle der Bildung im sogenannten „Wissensdreieck“ (Forschung, Innovation und Bildung), aufgrund dessen die Europäische Union die langfristige Strategie für zukünftige Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt sowie die Einbeziehung der Schulbildung in die Hauptprioritäten der nächsten Verhandlungsrunde im Lissabon-Prozess unterstützt, systematische Maßnahmen erforderlich sind,

E.     in der Erwägung, dass Benchmarks wichtige Instrumente darstellen, die weitere Reformen vorantreiben, da sich mit ihnen Verbesserungen in Richtung genau definierter gemeinsamer Ziele messen lassen,

F.     in der Erwägung, dass der Rat für 2010 drei Benchmarks mit direktem Bezug zur Schulbildung (für Schulabbruch, Lesekompetenz und Abschluss der Sekundarstufe II) angenommen hat; in der Erwägung, dass die diesbezüglichen Fortschritte bislang unzureichend sind,

G.     in der Erwägung, dass dem Erwerb von Grundkenntnissen und Schlüsselkompetenzen durch alle jungen Menschen und der Anhebung des Bildungsniveaus entscheidende Bedeutung für das Erreichen der Ziele der Lissabon-Agenda zukommt,

H.     in der Erwägung, dass ein direkter Zusammenhang zwischen den späteren Beschäftigungsaussichten, der künftigen sozialen Teilhabe, der weiterführenden Bildung und Ausbildung und dem Einkommen junger Menschen einerseits und ihrem Bildungsniveau andererseits besteht,

I.      in der Erwägung, dass die Bildung von Frauen besonderen Einfluss auf die Ergebnisse von Gemeinschaften im Bildungsbereich hat; in der Erwägung, dass Mädchen, die keine abgeschlossene oder ausreichende Schulausbildung erhalten, nicht nur selbst darunter leiden, sondern diese Benachteiligung möglicherweise an die nächste Generation weitergeben,

J.      in der Erwägung, dass Ungerechtigkeiten und Schulabbruch hohe soziale und wirtschaftliche Kosten verursachen und sich nachteilig auf den sozialen Zusammenhalt auswirken; ferner in der Erwägung, dass alle Formen der schulischen Segregation das Niveau nationaler Bildungssysteme insgesamt schwächen,

K.     in der Erwägung, dass derzeit eine beunruhigende Zunahme von Gewalt an den Schulen sowie zahlreiche rassistische und fremdenfeindliche Vorkommnisse im schulischen Umfeld zu verzeichnen sind, eine Tatsache, die mit zwei wesentlichen Merkmalen der heutigen Bildungseinrichtungen zusammenhängt, nämlich der Multikulturalität und der Vertiefung der Klassenunterschiede, die durch das Fehlen geeigneter Strukturen für Interventionen, Unterstützung und Integration der Schüler im Bildungssystem noch verschärft werden,

L.     in der Erwägung, dass integrative Bildungsmodelle der Integration benachteiligter Schüler und Studenten mit besonderen Unterrichtsbedürfnissen dienlich sind und die Solidarität zwischen Schülern mit unterschiedlichem Hintergrund stärken,

M.    in der Erwägung, dass eine gut ausgebaute Vorschulerziehung erheblich zur Integration benachteiligter Gruppen (z. B. Kinder aus einkommensschwachem Milieu und solche, die Minderheiten angehören) beiträgt, bei der Anhebung des allgemeinen Qualifikationsniveaus helfen kann und Bildungsunterschiede verringert, zugleich aber auch maßgeblichen Anteil an mehr Gerechtigkeit und an der Senkung der Schulabbrecherquoten hat,

N.     in der Erwägung, dass Schulen von entscheidender Bedeutung für das soziale Leben, das Lernverhalten und die persönliche Entfaltung der Kinder sind wie auch dafür, dass sie das Wissen, die Fähigkeiten und die Werte erwerben, um an der demokratischen Gesellschaft teilzuhaben und mündige Bürger zu werden,

O.     in der Erwägung, dass in der derzeitigen weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise der allgemeinen und beruflichen Bildung eine strategisch wichtige Rolle zukommt bei der Förderung innovativer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie bei der freien Wissensvermittlung als ideales „Werkzeug“ für wirtschaftlichen Aufschwung und eine Stärkung des Arbeitsmarktes; jedoch darauf verweisend, dass das vorrangige Ziel der Erziehungs- und Bildungspolitik nicht darin besteht, die Bedürfnisse des Marktes und die Kriterien der Beschäftigungsfähigkeit zu erfüllen, sondern sicherzustellen, dass die Schüler über einen umfassenden Kenntnisstand, der einheitlichen Bildungskriterien entspricht, verfügen und eine abgerundete Persönlichkeit entwickeln,

P.     in der Erwägung, dass Lehrpläne wie auch Lehr- und Beurteilungsmethoden es jedem Lernenden ermöglichen sollten, Schlüsselkompetenzen zu erwerben und sein Potenzial voll zu entfalten; in der Erwägung, dass das körperliche und geistige Wohlbefinden von Kindern sowie eine angenehme Lernatmosphäre für gute Lernergebnisse äußerst wichtig sind,

Q.     in der Erwägung, dass eine umfassende Bildung auch in Fächern wie Kunst und Musik zur Förderung der Selbstverwirklichung und von Selbstvertrauen sowie zur Herausbildung von Kreativität und innovativem Denken beitragen kann,

R.     in der Erwägung, dass Bildungsausgaben insbesondere in die Bereiche fließen sollten, die die größten Verbesserungen im Hinblick auf die Leistungen und die Entwicklung der Lernenden bewirken,

S.     in der Erwägung, dass die Qualität des Unterrrichts als der Faktor im schulischen Umfeld gilt, der die Leistung der Lernenden am stärksten beeinflusst,

T.     in der Erwägung, dass Mobilität und Austauschprogramme interkulturelle, sprachliche, soziale und fachspezifische Kompetenzen fördern, die Motivation von Lehrenden und Lernenden gleichermaßen stärken und zur Verbesserung der pädagogischen Fähigkeiten der Lehrkräfte beitragen können,

U.     in der Erwägung, dass Schulen nur einer von mehreren Akteuren sind, die gemeinsam Verantwortung für die Bildung und Erziehung junger Menschen tragen,

V.     in der Erwägung, dass in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung eine Evaluierungskultur geschaffen werden muss, um deren Fortentwicklung wirksam und langfristig überwachen zu können,

W.    in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner oben erwähnten Entschließung vom 8. September 2005 auf die Notwendigkeit einer Reform des Systems zur Verwaltung der Europäischen Schulen hingewiesen hat, um so die sich insbesondere aufgrund der Erweiterung und der damit verbundenen Folgen stellenden Herausforderungen bewältigen zu können,

1.      begrüßt die vorstehend genannte Mitteilung der Kommission vom 4. Juli 2008 und die darin enthaltenen Vorschläge zu den Bereichen, auf die sich die künftige Zusammenarbeit konzentrieren soll;

2.      begrüßt die vorstehend genannte Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen;

3.      teilt die Auffassung, dass die Schulbildung einen zentralen Schwerpunkt im nächsten Zyklus des Lissabon-Prozesses bilden sollte;

4.      begrüßt die von den Mitgliedstaaten vereinbarte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schulbildung in Schlüsselbereichen; ersucht die Mitgliedstaaten, diese Möglichkeit, voneinander zu lernen, in vollem Umfang zu nutzen;

Verbesserung der Kompetenzen aller Lernenden

5.      fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Möglichstes zu tun, um jedem jungen Menschen die Grundfertigkeiten zu vermitteln, die für das weitere Lernen von entscheidender Bedeutung sind, und die Anstrengungen im Hinblick auf die Umsetzung der vorstehend erwähnten Empfehlung vom 18. Dezember 2008 und die Erreichung der vereinbarten Benchmarks fortzusetzen;

6.      zeigt sich besorgt über den derzeitigen Trend einer Verschlechterung der Schreib-, Lese- und Rechenfertigkeiten der Schüler und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Trend umzukehren;

7.      empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich weiter mit Strategien zur Verringerung bestehender geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Grundfertigkeiten zu befassen;

8.      appelliert an die Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen um die Senkung der Zahl der Schulabbrecher fortzusetzen; hebt die Notwendigkeit hervor, gefährdete Schüler frühzeitig zu ermitteln und ihnen zusätzliche Hilfsangebote zu unterbreiten und außerschulische Lernmöglichkeiten anzubieten sowie sie während des Übergangs von einer Schulstufe zur nächsten zu unterstützen und personalisierte Lernansätze für diejenigen bereitzustellen, die sie benötigen;

9.      hält fest, dass in der Union ein großer Mangel an Konzentrationsfähigkeit bei Jugendlichen festzustellen ist; fordert aus diesem Grund die Kommission auf, im Rahmen einer Studie die wesentlichen Ursachen für diese Konzentrationsschwäche bei Schülern und Schülerinnen zu untersuchen;

10.    vertritt die Auffassung, dass Schulen allen Kinder eine hochwertige Bildung bieten und ehrgeizige Ziele für alle Lernenden setzen sollten, zugleich aber ein breites Spektrum von Wahlfächern und zusätzliche Hilfe anbieten sollten, um den Bedürfnissen der einzelnen Schüler Rechnung zu tragen;

11.    fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, sich in ihrer Bildungspolitik um ein ausgewogenes Verhältnis von Gleichberechtigung und Qualität zu bemühen und besonderes Gewicht darauf zu legen, dass soziale Möglichkeiten für Schüler/Studierende aus einem benachteiligten familiären Umfeld geboten werden und dass der Lernprozess an ihre individuellen Bedürfnisse angepasst wird, um auf diese Weise für Chancengleichheit bezüglich des Zugangs zur Bildung zu sorgen;

12.    fordert die Mitgliedstaaten zudem nachdrücklich auf, den Zugang benachteiligter Gruppen zur beruflichen Bildung und zum Hochschulstudium nach den höchsten Standards zu verbessern, u. a. durch die Ausarbeitung und Bekanntmachung geeigneter Stipendiumsregelungen;

13.    befürwortet integrative Bildungsmodelle, bei denen die Schulgemeinschaften ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Vielfalt sind und jede Form von Segregation vermieden wird;

14.    fordert die Mitgliedstaaten daher mit Nachdruck auf, das Ziel einer vollständigen Aufhebung getrennter Klassen/Einrichtungen für Roma in der Grundschulbildung zu verfolgen sowie die illegale Praxis, die Kinder der Roma in Klassen für geistig Behinderte zu unterrichten, zu überwachen und abzuschaffen;

15.    hält es für wichtig, dass die jungen Menschen bereits während ihrer Schul-, Ausbildungs- und Studienzeit auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt vorbereitet werden, da sich die Anforderungen für ein Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Schnelllebigkeit rasch verändern;

16.    fordert eine Modernisierung und Verbesserung der Lehrpläne, um zu erreichen, dass diese die aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und technischen Realitäten widerspiegeln und dass sie eng mit dem Wirtschafts- und Geschäftsleben sowie dem Arbeitsmarkt verbunden sind;

17.    ist indessen der Ansicht, dass die Reformen der Bildungssysteme als grundlegenden Orientierungsmaßstab die umfassende und allseitige Entwicklung des Menschen, die Hervorhebung der Achtung der Menschenrechte und die soziale Gerechtigkeit, das lebenslange Lernen zum Zwecke der persönlichen Entfaltung und des beruflichen Fortkommens sowie den Schutz der Umwelt und des individuellen und gesellschaftlichen Wohlbefindens ansetzen müssen; betont, dass in diesem Zusammenhang die Verknüpfung der Wissensvermittlung mit den Anforderungen des Marktes unzweifelhaft eines der vorrangigen Ziele der Bildungssysteme darstellt, jedoch nicht das erste und wichtigste Ziel;

18.    ist der Ansicht, dass Schulen nicht nur die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit anstreben, sondern allen jungen Menschen auch die Möglichkeit geben sollten, ihr Potenzial entsprechend ihren persönlichen Begabungen voll zu entfalten; unterstreicht, wie wichtig die Schaffung eines Lernumfelds ist, in dem junge Menschen demokratische Grundkompetenzen erwerben können, die es ihnen ermöglichen, sich aktiv an der Zivilgesellschaft zu beteiligen;

19.    vertritt die Auffassung, dass alle Kinder vom frühesten Alter an die Möglichkeit erhalten sollten, musikalische, künstlerische, manuelle, physische, soziale und bürgerschaftliche Kompetenzen zu erwerben; glaubt daher fest daran, dass Musik-, Kunst- und Sportunterricht Pflichtbestandteile des schulischen Lehrplans sein sollten;

20.    ist überzeugt, dass Kinder im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona aus dem Jahr 2002 schon im frühen Alter mit dem Erlernen von Fremdsprachen beginnen sollten; begrüßt den Vorschlag für einen neuen Benchmark, wonach mindestens 80 % der Schüler in der Sekundarstufe I in mindestens zwei Fremdsprachen unterrichtet werden; betont die Bedeutung der Weiterführung des Fremdsprachenunterrichts in der Sekundarstufe II, damit junge Menschen Sprachkompetenzen auf hohem Niveau erwerben; fordert die Mitgliedstaaten auf, über die Möglichkeit nachzudenken, mehr Muttersprachler für den Fremdsprachenunterricht einzustellen;

21.    ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen sollten, um sicherzustellen, dass die Kinder legaler Migranten ihre Muttersprache erlernen, und fordert die Kommission auf, in dieser Hinsicht bewährte Verfahren zu ermitteln und zu verbreiten;

22.    unterstreicht die Bedeutung der IKT-Ausbildung und der Medienkompetenz; hält es für wichtig, den Schülern die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsmittel und digitalen Technologien und deren Nutzung zu vermitteln;

23.    würdigt den Beitrag der nicht formalen/außerschulischen Bildung bei der Vermittlung wertvoller Kompetenzen an Jugendliche in Ergänzung zu den an den Schulen erworbenen Fertigkeiten und fordert die Schulen auf, intensiver mit außerschulischen Bildungsträgern wie zum Beispiel Jugendorganisationen zusammenzuarbeiten;

Hochwertige Schulen und gute Lehrer

24. ist der Ansicht, dass eine qualitativ hochwertige Bildung das Recht eines jeden Kindes ist und dass ein erster und wichtiger Schritt auf diesem Weg eine Europäische Charta der Schülerrechte wäre;

25. fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Regionalregierungen auf, in die Vorschulerziehung zu investieren, hochwertige Einrichtungen der Vorschulerziehung und der Kinderbetreuung mit entsprechend ausgebildeten Lehrkräften und Betreuern zu garantieren und dafür Sorge zu tragen, dass der Besuch dieser Einrichtungen erschwinglich ist; unterstützt den Vorschlag zur Einführung eines neuen Benchmarks für die Teilnahmequoten im Bereich der Vorschulerziehung;

26. ist der Auffassung, dass das öffentliche Bildungswesen ein vorwiegend staatlich finanzierter Bereich bleiben sollte, der einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur sozialen Eingliederung leistet; begrüßt jedoch Initiativen zur Entwicklung einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor und zur Auslotung möglicher neuer Wege der ergänzenden Finanzierung;

27. empfiehlt, Schulen aller Art ungeachtet ihrer Bildungsphilosophie entsprechend ihrer Größe gleichermaßen finanziell zu unterstützen; unterstreicht diesbezüglich die wichtige Rolle konfessioneller Schulen, die eine hochwertige Bildung und starke moralische Werte vermitteln;

28. ist der Ansicht, dass finanziell benachteiligte öffentliche Bildungseinrichtungen, insbesondere in ärmeren Regionen der EU, zusätzliche Unterstützung erhalten sollten;

29. ist der Auffassung, dass ein qualitativ gutes Lernumfeld mit moderner Infrastruktur, modernen Materialien und moderner Technologie die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Bildung an den Schulen darstellt;

30. vertritt die Ansicht, dass Qualität und gute Ergebnisse im Bildungsbereich auch hohe Ansprüche und Konsequenz sowohl bei der Aufstellung der Lehrpläne als auch bei der regelmäßigen Bewertung der Schüler voraussetzen, die auf diese Weise für ihre Leistungen Verantwortung übernehmen sollen;

31. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Schulen die erforderliche Eigenständigkeit bei der Ausarbeitung von Lösungen für die konkreten Aufgaben in ihrem lokalen Umfeld und eine ausreichende Flexibilität in Bezug auf die Lehrpläne, die Unterrichtsmethoden und die Beurteilungssysteme einzuräumen, wobei jedoch die Notwendigkeit der europaweiten Vergleichbarkeit von Qualifikationssystemen anerkannt wird;

32. ist der Ansicht, dass die Evaluierung ein nützliches Instrument zur Verbesserung der Qualität der Bildungssysteme darstellt; betont jedoch, dass jedes System der Evaluierung und Beurteilung nicht nur die quantitative Bewertung der Ergebnisse und Leistungen der Schüler zum Ziel haben darf, was zu einer gesellschaftlichen Hierarchisierung der Bildungseinrichtungen und zum Entstehen von Bildungssystemen „mehrerer Geschwindigkeiten“ führen würde, sondern dass das System selbst und seine Methoden bewertet werden müssen, wobei der konkrete sozioökonomische Rahmen, in dem eine Schule tätig ist, gezielt berücksichtigt werden muss;

33. ist der Auffassung, dass die Qualität der Bildung und die Ergebnisse in hohem Maße auch von der Achtung abhängen, die dem Lehrer im Rahmen des Schulalltags entgegengebracht wird;

34. ist der Meinung, dass die zunehmende Vielfalt europäischer Gesellschaften in der Zusammensetzung des Lehrkörpers so weit wie möglich ihren Niederschlag finden sollte, um allen Schülern Vorbilder zu bieten; ruft diesbezüglich dazu auf, über die Notwendigkeit nachzudenken, mehr Männer für den Lehrerberuf zu gewinnen, vor allem im Grundschulbereich;

35. ist von der Notwendigkeit einer hochwertigen Lehrererstausbildung in Theorie und Praxis wie auch einer fortlaufenden und systematischen beruflichen Weiterbildung und Unterstützung überzeugt, damit Lehrer während ihrer gesamten Laufbahn stets über die Kompetenzen verfügen, die in der wissensbasierten Gesellschaft verlangt werden; ist der Meinung, dass die Politik im Bereich der Ausbildung und Einstellung von Lehrern so gestaltet sein sollte, dass die geeignetsten Bewerber angeworben werden und dass die gesellschaftliche Anerkennung von Lehrern, ihr Status und ihre Vergütung der Bedeutung ihrer Aufgaben entsprechen sollte;

36. setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass möglichst viele Lernende und Lehrende die Möglichkeit zur Teilnahme an Mobilitäts- und Schulpartnerschaftsprojekten erhalten; hebt die diesbezügliche Bedeutung des Comenius-Programms hervor; betont die Notwendigkeit einer weiteren Senkung des Verwaltungsaufwands für sich bewerbende Schulen; begrüßt die Schaffung von Comenius-Regio; unterstützt den Vorschlag, einen neuen Benchmark für Mobilität zu entwickeln;

37. empfiehlt, dass Lehrer, auch Kunstlehrer, dazu ermutigt werden, europäische und nationale Mobilitätsprogramme maximal auszunutzen, und dass die Mobilität zum festen Bestandteil ihrer Ausbildung und Laufbahn wird;

38. spricht sich für die Einbeziehung der Eltern in das schulische Leben und eine bessere Aufklärung über den potenziellen Einfluss von Lebensbedingungen und außerschulischen Aktivitäten auf den Erwerb von Fertigkeiten und Kompetenzen in der Schule aus, in dem Wissen, dass sich die Beseitigung von Ungleichheiten im Bildungsbereich allein durch bildungspolitische Maßnahmen als nicht erfolgreich erwiesen hat;

39. empfiehlt nachdrücklich, Partnerschaften zwischen den Schulen und der jeweiligen Gemeinschaft zu bilden, um so das Problem der Gewalt an Schulen zu bekämpfen und zu vermeiden, dass dieses Phänomen auf die gesamte Gesellschaft übergreift;

40. ist der Auffassung, dass alle Schulen den Erwerb demokratischer Kompetenzen fördern sollten, indem sie Schülerräte unterstützen und den Schülern ermöglichen, in Partnerschaft mit Eltern, Lehrern und Schulräten die Mitverantwortung für die Schule zu übernehmen;

41. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission zu einer engen Zusammenarbeit auf, um die Etablierung des Systems der Europäischen Schulen innerhalb der jeweiligen Bildungssysteme der Mitgliedstaaten voranzubringen; fordert die Kommission auf, die Einbeziehung der Europäischen Schulen in die Arbeiten des Eurydice-Netzes ins Auge zu fassen;

42. fordert die Kommission auf, regelmäßig über die infolge der beiden Mitteilungen erzielten Fortschritte zu berichten, damit das, was die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union leisten, bewertet werden kann, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen durch die Schüler;

o

o o

43.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 1.
  • [2]  ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45.
  • [3]  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
  • [4]  ABl. C 300 vom 12.12.2007, S. 1.
  • [5]  ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 20.
  • [6]  ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 179.
  • [7]  ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 333.
  • [8]  ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 300.
  • [9]  ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S.131.
  • [10]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0422.
  • [11]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0625.

BEGRÜNDUNG

Hintergrundinformationen für die Mitglieder

Laut EG-Vertrag liegt die Verantwortung für die Gestaltung des Bildungssystems und die Inhalte der schulischen und beruflichen Bildung bei den Mitgliedstaaten. Die Union wird unterstützend tätig, indem sie zum Beispiel den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren erleichtert.

Die EU-Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wurde im Laufe der Jahre verstärkt; die Mitgliedstaaten und die Europäische Union haben im Rahmen des Programms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ gemeinsam an Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung gearbeitet. Dieses Arbeitsprogramm wurde 2002 im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie aufgestellt; die wichtigsten Ziele bestehen in der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Erleichterung des Zugangs zu diesen Systemen.

Innerhalb dieses Rahmens haben die Mitgliedstaaten und die Kommission auch auf dem Gebiet der Schulbildung zusammengearbeitet. Sie haben gemeinsame Aufgaben in Angriff genommen, so zum Beispiel die Schlüsselkompetenzen, die Qualität, Effizienz und Gerechtigkeit der Bildungssysteme sowie die Qualität der Lehrerausbildung. Des Weiteren werden in dem Arbeitsprogramm fünf Benchmarks definiert, von denen drei einen Bezug zur Schulbildung haben: Sie betreffen die Schulabbrecherquote, den Anteil der 22-Jährigen mit einem Abschluss der Sekundarstufe II und die Quote der 15-Jährigen mit niedriger Lesekompetenz.

Evaluierungen jüngeren Datums zeigen, dass die Fortschritte bei der Erfüllung der vereinbarten Benchmarks unzureichend sind und dass die für das Jahr 2010 festgelegten Benchmarks mit Bezug zur Schulbildung nicht erreicht werden. Die Fortschritte bei den Schulabbrecherquoten und beim Anteil der Absolventen der Sekundarstufe II sind unzureichend, und die Zahl der Schüler mit niedriger Lesekompetenz ist sogar gestiegen. Im internationalen Vergleich schneiden andere OECD-Ländern besser ab als viele EU-Mitgliedstaaten. Im Frühjahr 2008 forderte der Europäische Rat die Mitgliedstaaten daher auf, konkrete Maßnahmen in den Bereichen Lesekompetenz, Schulabbruch und Qualifikationsniveau von Lernenden mit Migrationshintergrund zu ergreifen.

In diesem Zusammenhang legte die Kommission im Juli 2008 eine Mitteilung mit dem Titel „Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen“[1] vor. Darin vertritt die Kommission die Ansicht, dass die Schulbildung einen zentralen Schwerpunkt der nächsten Stufe des Lissabon-Prozesses bilden sollte, und schlägt eine Agenda für die Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit im Schulwesen vor[2].

Konkret nennt die Kommission in ihrem Vorschlag drei Bereiche: Kompetenzen als Schwerpunkt, hochwertiges Lernangebot für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulpersonal. Für jeden dieser drei Bereiche bestimmt die Kommission Hauptpunkte, auf die sich die künftige Zusammenarbeit konzentrieren sollte, so zum Beispiel Lesen, Schreiben und Rechnen, personalisierte Lernansätze, Beurteilung von Lernergebnissen, Gerechtigkeit der Schulbildungssysteme, Schulabbruch sowie Lehrerausbildung und -einstellung.

Im November 2008 erörterte der Rat diese Mitteilung und kam überein, folgende Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Schulbildung festzulegen: Gewährleistung und Verbesserung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen, insbesondere der Sprachbeherrschung und der Rechenfähigkeiten; Verbesserung der maßgeblichen Rolle der Schule bei der Förderung einer integrativen Gesellschaft und der Stärkung des sozialen Zusammenhalts, indem ein hochwertiges Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler nach dem Gerechtigkeitsprinzip gewährleistet wird; Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte und der Schulleiter[3].

Im Dezember 2008 legte die Kommission eine weitere Mitteilung mit dem Titel Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung[4] vor. In diesem Dokument, das sich auf die kurz zuvor durchgeführte Bewertung der bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ erzielten Fortschritte stützt, werden die langfristigen strategischen Herausforderungen und vordringlichen Prioritäten auf dem Gebiet des lebensbegleitenden Lernens festgelegt. In wichtigen Abschnitten werden Fragen der Schulbildung behandelt. Die Kommission schlägt neben Verbesserungen bei der Umsetzung in den Bereichen Sprachen, Lehrerausbildung und Schulabbruch den weiteren Ausbau der konzeptionellen Zusammenarbeit in Belangen wie Grundfertigkeiten, Vorschulerziehung, Migranten, Schüler mit besonderen Bedürfnissen und fachübergreifende Schlüsselkompetenzen vor. Des Weiteren empfiehlt die Kommission eine Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung vorhandener Benchmarks sowie die Aufnahme neuer Benchmarks in den Rahmen. Konkret heißt es, dass der Benchmark „niedrige Kompetenz“ nicht mehr nur für das Lesen, sondern auch für das Rechnen und die Naturwissenschaften gelten sollte und dass neue Benchmarks zum Sprachenlernen, zur Mobilität und zu den Teilnahmequoten im Bereich der Vorschulerziehung entwickelt werden sollten.

Erklärung des Berichterstatters

Obwohl in den Verträgen unterstrichen wird, dass die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems in der alleinigen Zuständigkeit jedes Mitgliedstaats liegen, hat die Europäische Union ihre Initiativen in diesem Bereich seit der Annahme des Vertrags von Maastricht verstärkt, indem sie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fördert und deren Maßnahmen unterstützt und ergänzt. Diese Tendenz wird durch die Annahme der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen, des Europäischen Qualifikationsrahmens und des ECVET belegt.

Die Schulen des 21. Jahrhunderts stehen vor einer zweifachen Herausforderung: Sie müssen zum einen die von den nationalen Regierungen festgelegten bildungspolitischen Leitlinien umsetzen; zum anderen wird von ihnen Unterstützung bei der Erreichung der Ziele erwartet, die im maßgeblichen Strategiedokument der EU, der Lissabon-Strategie, mit der Europas Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden soll, festgelegt sind.

Nach meiner Überzeugung sollten die Kinder im Mittelpunkt des Schulsystems stehen, und sollte die Bildungspolitik nicht ausschließlich wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet sein und lediglich als dem Wirtschaftswachstum dienliches Werkzeug betrachtet werden. Bildung ermöglicht persönliche und gesellschaftliche Entwicklung, und die Schule bietet erste Erfahrungen mit dem formalisierten Lernen. Sie hat also erheblichen Einfluss auf die Ansichten der Schüler über das Lernen im Allgemeinen.

Zudem sind Schulen ein Hort der Sozialisierung; dort kommen Kinder durch Kommunikation in Kontakt mit Mitschülern und Lehrern. Daher sollte in den Schulen ein gutes soziales Klima herrschen, ein breites Spektrum an pädagogischen Methoden genutzt werden, ein dem Lernen förderliches Umfeld vorhanden sein sowie Offenheit und Flexibilität herrschen, die dazu beitragen, dass sich eine Kultur des ständigen Lernens durchsetzt.

Besonderes Augenmerk sollten Schulen auf Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und kulturelle Vielfalt legen. Schulgemeinschaften sollten ein Spiegelbild der Gesellschaft in ihrem Umfeld sein; jede Form von Diskriminierung und Segregation sollte ausgeschlossen sein, damit die Kinder ein Gefühl der Solidarität und der Akzeptanz gegenüber benachteiligten Mitschülern entwickeln. Integrative Bildung könnte auch bei der sozialen Integration von Migranten oder behinderten Schülern helfen und die Motivation und den Zusammenhalt der Gemeinschaft verbessern. Die zuständigen Stellen sollten Mittel für den zusätzlichen Finanz- und Personalbedarf integrativer Bildungseinrichtungen bereitstellen.

Schulen sollten ausgezeichnete Beziehungen zu anderen öffentlichen Institutionen wie regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, Sozialeinrichtungen und dem Kindeswohl dienenden Einrichtungen sowie zu Elternvereinigungen und zur Arbeitswelt unterhalten. Die Zugänglichkeit und Nähe von Schulen sind Schlüsselfaktoren für Integration und soziale Gerechtigkeit, aber auch ein wirksames Mittel im Kampf gegen den Schulabbruch.

Die nationalen Schulsysteme sollten bereit sein, für inländische nationale Minderheiten auf allen Stufen Unterricht in der Muttersprache anzubieten; Migrantenkinder sollten die Möglichkeit haben, ihre jeweilige Muttersprache zu erlernen. Die Europäische Union spielt eine herausragende Rolle beim Zusammentragen und bei der Verbreitung diesbezüglicher bewährter Verfahren.

Sämtliche Schulen sollten Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung haben, wobei der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten muss; zugleich sollten die Vielfalt der pädagogischen Methoden, die Größe und die Besitzverhältnisse der Einrichtungen beachtet werden. Zusätzliche Finanzmittel und Unterstützung sollten Schulen in benachteiligten und abgelegenen Gebieten erhalten. Oft sind diese Einrichtungen dann, wenn sie ausschließlich auf ihre eigenen Ressourcen zurückgreifen können, nicht in der Lage, sich um eine Teilnahme an EU-Projekten bewerben.

Die Qualität des Lehrens beeinflusst maßgeblich die Leistung der Schüler; daher sollten die Anstrengungen verdoppelt werden, die Berufsvorbereitung, die berufsbegleitende Lehrerbildung und die Mobilitätsaussichten von Lehrern zu verbessern und eine ständige Hilfe und Beratung zu neuen pädagogischen Methoden einzurichten. Die Attraktivität und der soziale Status des Lehrerberufs sollten durch entsprechende Arbeitsbedingungen sowie gerechte Bezahlung und Belohnungsregelungen wiederhergestellt werden.

Schließlich sollte die Frage nicht lauten, wie Schulen besser zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts beitragen können, sondern vielmehr, was für die Schulen getan werden sollte, damit sie unseren Gesellschaften und künftigen Generationen besser dienen können. Die europäische Zusammenarbeit eröffnet den Mitgliedstaaten und Bildungseinrichtungen die einmalige Chance, sich über ihre Erfahrungen auszutauschen und die Methoden zu übernehmen, die für ihre Erfordernisse und Erwartungen am besten geeignet sind.

  • [1]  KOM(2008)425. Die Mitteilung stützt sich auf eine öffentliche Konsultation, deren Ergebnisse im Internet unter folgender Adresse zu finden sind: http://ec.europa.eu/education/school21/results_en.html.
  • [2]  Der Begriff „Schule“ bezieht sich im Text der Kommission auf Vorschuleinrichtungen, Grundschulen, Sekundarschulen (Sekundarbereich I und II) und auch auf Berufsbildungseinrichtungen.
  • [3]  14855/08, 30. November 2008.
  • [4]  KOM(2008)865.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Katerina Batzeli, Ivo Belet, Marie-Hélène Descamps, Daniel Petru Funeriu, Milan Gaľa, Claire Gibault, Vasco Graça Moura, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Mikel Irujo Amezaga, Adrian Manole, Manolis Mavrommatis, Zdzisław Zbigniew Podkański, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Henri Weber, Tomáš Zatloukal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Iosif Matula, Ewa Tomaszewska, Cornelis Visser

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Wolfgang Bulfon, Andres Tarand