EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates

11.3.2009 - (15248/2/2008 – C6‑0065/2009 – 2007/0233(COD)) - ***II

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Helmuth Markov

Verfahren : 2007/0233(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0126/2009
Eingereichte Texte :
A6-0126/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates

(15248/2/2008 – C6‑0065/2009 – 2007/0233(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (15248/2/2008 – C6‑0065/2009),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0653),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel für die zweite Lesung (A6‑0126/2009),

1.  billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2.  stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Nachdem das Europäische Parlament am 23. September 2008 seinen Standpunkt in erster Lesung angenommen hatte, wurde vom AStV I am 15. Oktober 2008 eine politische Einigung über einen Kompromisstext erzielt.

Auf der Grundlage dieses Textes und nach Konsultationen mit den im Ausschuss vertretenen Fraktionen hat der Vorsitzende des Ausschusses für internationalen Handel am 11. November 2008 ein Schreiben an den Vorsitzenden des AStV I gerichtet, wonach die vom Rat vorgeschlagenen Änderungen zur Kenntnis genommen werden und der Kompromisstext insgesamt akzeptiert wird.

Da der am 16. Februar 2009 vom Rat angenommene Gemeinsame Standpunkt voll und ganz der oben genannten politischen Einigung über einen Kompromisstext entspricht, empfiehlt der Berichterstatter, dass der Gemeinsame Standpunkt vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung ohne Änderungen angenommen wird.

VERFAHREN

Titel

Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

15248/2/2008 – C6-0065/2009 – 2007/0233(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – 

P-Nummer

23.9.2008                     T6-0414/2008

Vorschlag der Kommission

KOM(2007)0653 - C6-0395/2007

Datum der Bekanntgabe der Übermittlung des Gemeinsamen Standpunkts im Plenum

19.2.2009

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

19.2.2009

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Helmuth Markov

21.11.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

24.2.2009

 

 

 

Datum der Annahme

5.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

10

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Françoise Castex, Glyn Ford, Jacky Hénin, Marusya Ivanova Lyubcheva, Erika Mann, David Martin, Georgios Papastamkos, Peter Šťastný, Gianluca Susta

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ole Christensen, Sajjad Karim, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

André Brie

Datum der Einreichung

11.3.2009