Bericht - A6-0168/2009Bericht
A6-0168/2009

BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

23.3.2009 - (SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Einzelplan III – Kommission
– Exekutivagenturen
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Jean-Pierre Audy


Verfahren : 2008/2186(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0168/2009
Eingereichte Texte :
A6-0168/2009
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission

(SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007[1],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 – Band I (SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008)[2],

–   in Kenntnis der Jahresberichte der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0629, KOM(2008)0628) und die diesen Berichten beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2579, SEK(2008)2580),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2007 – Synthesebericht“ (KOM(2008)0338),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2007 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2008)0499) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2361),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission betreffend die Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0112),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das von der Kommission am 3. Mai 2006 angenommen wurde (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)[3],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis des ersten halbjährlichen Berichts über den Fortschrittsanzeiger für die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen (SEK(2006)1009), der am 19. Juli 2006 im Anschluss an die vom Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 erhobene Forderung veröffentlicht wurde,

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Europäischen Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Erklärungen der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel[4],

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommissare Hübner und Špidla an die Kommission mit einem Zwischenbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (SEK(2008)2756) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2755),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 sowie seiner Sonderberichte zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[5],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[6],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zu Überlegungen zu einem gemeinsamen Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos (KOM(2008)0866) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)3054),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 zu der der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilenden Entlastung (5587/2009 – C6‑0055/2009),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 246 ff. des EG-Vertrags betreffend den Rechnungshof,

–   gestützt auf die internationalen Prüfungsgrundsätze und die internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere diejenigen, die für den öffentlichen Sektor gelten,

–   unter Hinweis auf die International Peer Review des Europäischen Rechnungshofs,

–   gestützt auf die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften[7] , insbesondere Titel V Kapitel 3 betreffend Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung und Invalidengeld und Anhang XII betreffend die Anwendungsmodalitäten zu Artikel 83 A des Statuts,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[8], insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6‑0168/2009),

A. in der Erwägung, dass nach Artikel 274 des EG-Vertrags der Kommission die Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung obliegt,

1.  erteilt der Kommission Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, der Europäischen Investitionsbank, den nationalen Parlamenten sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ für das Haushaltsjahr 2007

(SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007[9],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 – Band I (SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008)[10],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ für das Haushaltsjahr 2007[11],

–   in Kenntnis der Jahresberichte der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0629, KOM(2008)0628) und die diesen Berichten beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2579, SEK(2008)2580),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2007 – Synthesebericht“ (KOM(2008)0338),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2007 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2008)0499) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2361),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission betreffend die Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0112),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das von der Kommission am 3. Mai 2006 angenommen wurde (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)[12],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis des ersten halbjährlichen Berichts über den Fortschrittsanzeiger für die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen (SEK(2006)1009), der am 19. Juli 2006 im Anschluss an die vom Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 erhobene Forderung veröffentlicht wurde,

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Europäischen Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Erklärungen der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel[13],

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommissare Hübner und Špidla an die Kommission mit einem Zwischenbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (SEK(2008)2756) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2755),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über die Jahresrechnung der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ für das Haushaltsjahr 2007 zusammen mit den Antworten der Agentur[14],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[15],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zu Überlegungen zu einem gemeinsamen Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos (KOM(2008)0866) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)3054),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilenden Entlastung (5589/2009 – C6‑0056/2009),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 246 ff. des EG-Vertrags betreffend den Rechnungshof,

–   gestützt auf die internationalen Prüfungsgrundsätze und die internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere diejenigen, die für den öffentlichen Sektor gelten,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[16], insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden[17], insbesondere deren Artikel 14 Absatz 3,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden[18], insbesondere deren Artikel 66 erster und zweiter Absatz,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2005/56/EG der Kommission vom 14. Januar 2005 zur Einrichtung der „Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates[19],

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6‑0168/2009),

A. in der Erwägung, dass nach Artikel 274 des EG-Vertrags der Kommission die Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung obliegt,

1.  erteilt dem Direktor der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 – Einzelplan III – Kommission sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof sowie dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

3. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für Wettbewerb und Innovation für das Haushaltsjahr 2007

(SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007[20],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 – Band I (SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008)[21],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Exekutivagentur für Wettbewerb und Innovation für das Haushaltsjahr 2007[22],

–   in Kenntnis der Jahresberichte der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0629, KOM(2008)0628) und die diesen Berichten beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2579, SEK(2008)2580),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2007 – Synthesebericht“ (KOM(2008)0338),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2007 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2008)0499) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2361),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission betreffend die Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0112),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das von der Kommission am 3. Mai 2006 angenommen wurde (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)[23],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis des ersten halbjährlichen Berichts über den Fortschrittsanzeiger für die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen (SEK(2006)1009), der am 19. Juli 2006 im Anschluss an die vom Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 erhobene Forderung veröffentlicht wurde,

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Europäischen Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Erklärungen der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel[24],

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommissare Hübner und Špidla an die Kommission mit einem Zwischenbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (SEK(2008)2756) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2755),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über die Jahresrechnung der Exekutivagentur für Wettbewerb und Innovation für das Haushaltsjahr 2007 zusammen mit den Antworten der Agentur[25],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[26],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zu Überlegungen zu einem gemeinsamen Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos (KOM(2008)0866) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)3054),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilenden Entlastung (5589/2009 – C6‑0056/2009),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 246 ff. des EG-Vertrags betreffend den Rechnungshof,

–   gestützt auf die internationalen Prüfungsgrundsätze und die internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere diejenigen, die für den öffentlichen Sektor gelten,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[27], insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden[28], insbesondere deren Artikel 14 Absatz 3,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden[29], insbesondere deren Artikel 66 erster und zweiter Absatz,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2004/20/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Einrichtung einer als "Exekutivagentur für intelligente Energie" bezeichneten Exekutivagentur für die Verwaltung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Energiebereich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates[30],

–   unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 31. Mai 2007 zur Änderung des Beschlusses 2004/20/EG in Bezug auf die Umwandlung der Exekutivagentur für intelligente Energie in die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation[31],

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6‑0168/2009),

A. in der Erwägung, dass nach Artikel 274 des EG-Vertrags der Kommission die Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung obliegt,

1.  erteilt dem Direktor der Exekutivagentur für Wettbewerb und Innovation die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 – Einzelplan III – Kommission sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur für Wettbewerb und Innovation, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof sowie dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

4. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit für das Haushaltsjahr 2007

(SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007[32],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 – Band I (SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008)[33],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Exekutivagentur für das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit für das Haushaltsjahr 2007[34],

–   in Kenntnis der Jahresberichte der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0629, KOM(2008)0628) und die diesen Berichten beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2579, SEK(2008)2580),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2007 – Synthesebericht“ (KOM(2008)0338),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2007 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2008)0499) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2361),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission betreffend die Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0112),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das von der Kommission am 3. Mai 2006 angenommen wurde (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)[35],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis des ersten halbjährlichen Berichts über den Fortschrittsanzeiger für die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen (SEK(2006)1009), der am 19. Juli 2006 im Anschluss an die vom Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 erhobene Forderung veröffentlicht wurde,

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Europäischen Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Erklärungen der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel[36],

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommissare Hübner und Špidla an die Kommission mit einem Zwischenbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (SEK(2008)2756) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2755),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über die Jahresrechnung der Exekutivagentur für das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit für das Haushaltsjahr 2007 zusammen mit den Antworten der Agentur[37],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[38],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zu Überlegungen zu einem gemeinsamen Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos (KOM(2008)0866) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)3054),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilenden Entlastung (5589/2009 – C6‑0056/2009),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 246 ff. des EG-Vertrags betreffend den Rechnungshof,

–   gestützt auf die internationalen Prüfungsgrundsätze und die internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere diejenigen, die für den öffentlichen Sektor gelten,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[39], insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden[40], insbesondere deren Artikel 14 Absatz 3,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden[41], insbesondere deren Artikel 66 erster und zweiter Absatz,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2004/858/EG der Kommission vom 15. Dezember 2004 zur Einrichtung einer als „Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm“ bezeichneten Exekutivagentur für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates[42],

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6‑0168/2009),

A. in der Erwägung, dass nach Artikel 274 des EG-Vertrags der Kommission die Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung obliegt,

1.  erteilt dem Direktor der Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 – Einzelplan III – Kommission sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof sowie dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

5. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss betreffend die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission

(SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007[43],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 – Band I (SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008)[44],

–   in Kenntnis der Jahresberichte der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0629, KOM(2008)0628) und die diesen Berichten beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2579, SEK(2008)2580),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2007 – Synthesebericht“ (KOM(2008)0338),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2007 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2008)0499) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2361),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission betreffend die Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0112),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das von der Kommission am 3. Mai 2006 angenommen wurde (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)[45],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis des ersten halbjährlichen Berichts über den Fortschrittsanzeiger für die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen (SEK(2006)1009), der am 19. Juli 2006 im Anschluss an die vom Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 erhobene Forderung veröffentlicht wurde,

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Europäischen Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Erklärungen der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel[46],

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommissare Hübner und Špidla an die Kommission mit einem Zwischenbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (SEK(2008)2756) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2755),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007[47] sowie seiner Sonderberichte zusammen mit den Antworten der geprüften Organe,

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[48],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zu Überlegungen zu einem gemeinsamen Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos (KOM(2008)0866) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)3054),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 zu der der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilenden Entlastung (5587/2009 – C6‑0055/2009),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 246 ff. des EG-Vertrags betreffend den Rechnungshof,

–   gestützt auf die internationalen Prüfungsgrundsätze und die internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere diejenigen, die für den öffentlichen Sektor gelten,

–   unter Hinweis auf die International Peer Review des Europäischen Rechnungshofs,

–   gestützt auf die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften[49], insbesondere Titel V Kapitel 3 betreffend Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung und Invalidengeld und Anhang XII betreffend die Anwendungsmodalitäten zu Artikel 83 A des Statuts,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[50], insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden[51], insbesondere deren Artikel 14 Absätze 2 und 3,

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6‑0168/2009),

A. in der Erwägung, dass nach Artikel 275 des EG-Vertrags die Kommission den Jahresabschluss aufstellt,

1.  billigt den Rechnungsabschluss betreffend die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, der Europäischen Investitionsbank, den nationalen Parlamenten sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

6. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, sind

(SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007[52],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 – Band I (SEK(2008)2359 – C6‑0415/2008)[53],

–   in Kenntnis der Jahresberichte der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0629, KOM(2008)0628) und die diesen Berichten beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2579, SEK(2008)2580),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2007 – Synthesebericht“ (KOM(2008)0338),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2007 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2008)0499) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2361),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission betreffend die Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008)0112),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das von der Kommission am 3. Mai 2006 angenommen wurde (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)[54],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis des ersten halbjährlichen Berichts über den Fortschrittsanzeiger für die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen (SEK(2006)1009), der am 19. Juli 2006 im Anschluss an die vom Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 erhobene Forderung veröffentlicht wurde,

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Europäischen Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Erklärungen der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel[55],

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommissare Hübner und Špidla an die Kommission mit einem Zwischenbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (SEK(2008)2756) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)2755),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 sowie seiner Sonderberichte zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[56],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[57],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zu Überlegungen zu einem gemeinsamen Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos (KOM(2008)0866) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)3054),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 zu der der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilenden Entlastung (5587/2009 – C6‑0055/2009),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10 Februar 2009 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilenden Entlastung (5589/2009 – C6‑0056/2009),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 246 ff. des EG-Vertrags betreffend den Rechnungshof,

–   gestützt auf die internationalen Prüfungsgrundsätze und die internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere diejenigen, die für den öffentlichen Sektor gelten,

–   unter Hinweis auf die International Peer Review des Europäischen Rechnungshofs,

–   gestützt auf die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften[58] , insbesondere Titel V Kapitel 3 betreffend Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung und Invalidengeld und Anhang XII betreffend die Anwendungsmodalitäten zu Artikel 83 A des Statuts,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[59], insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden[60], insbesondere deren Artikel 14 Absätze 2 und 3,

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6‑0168/2009),

A.  in der Erwägung, dass nach Artikel 274 des EG-Vertrags der Kommission die Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung obliegt,

B.  in der Erwägung, dass die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen muss, um mit allen Kräften die Initiativen zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung zu unterstützen, um vom Rechnungshof eine positive Zuverlässigkeitserklärung zu erhalten,

C.  in der Erwägung, dass Artikel 184 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 alle drei Jahre sowie jedes Mal, wenn es sich als notwendig erweist, eine Überprüfung der Haushaltsordnung vorsieht und dass diese Frist am 1. Januar 2010 ausläuft; in der Erwägung, dass ebenfalls in diesem Artikel ausgeführt wird, dass das Parlament, wenn es dies wünscht, das Konzertierungsverfahren beantragen kann,

D.  in der Erwägung, dass die politische Macht der Europäischen Gemeinschaften über die Agenturen, die keine Exekutivaufgaben erfüllen, was eine Voraussetzung für die Einbeziehung von deren Rechnungsführung in die konsolidierten Abschlüsse der Europäischen Gemeinschaften ist, von Jahr zu Jahr größer zu werden scheint und allmählich der Überblick über ihren Platz im Organisationsschema der operationellen Strukturen der Gemeinschaft verloren geht,

E.  in der Erwägung, dass das besondere Merkmal der Durchführung mehrerer politischer Maßnahmen der Europäischen Union die so genannte „geteilte Mittelverwaltung“ der Haushaltsmittel zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ist, die dazu führt, dass ca. 80 % der Gemeinschaftsausgaben von den Mitgliedstaaten verwaltet werden,

F.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 24. April 2007[61] zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 die Auffassung vertreten hat, dass jeder Mitgliedstaat in der Lage sein muss, entweder mittels einer einzigen nationalen Verwaltungserklärung oder in Form von mehreren Erklärungen innerhalb eines nationalen Rahmens die Verantwortung für die Verwaltung der erhaltenen EU-Gelder zu übernehmen,

G.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007 im Rahmen der Bewertung der Fortschritte bezüglich der Vorgabe eines integrierten internen Kontrollrahmens betont hat, dass „wegen der Art und Weise, wie die Ausgaben der EU getätigt werden, das Hauptfehlerrisiko auf der Ebene des Endbegünstigten liegt“ (Ziffer 1.47),

H.  in der Erwägung, dass die gemäß Nummer 44 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[62] (IIV) von den Mitgliedstaaten verlangte Vorlage der jährlichen Zusammenfassungen der im Bereich der geteilten Mittelverwaltung verfügbaren Prüfungen und Erklärungen ein erster Schritt hin zu den nationalen Verwaltungserklärungen sein und im Hinblick auf das grundlegende gemeinsame Ziel, für alle Ausgaben der Union eine positive Zuverlässigkeitserklärung zu erhalten, erheblich zur Verbesserung der Verwaltung der Haushaltsmittel beitragen sollte,

I.  in der Erwägung, dass das Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos erstmals vom Europäischen Rechnungshof in seiner Stellungnahme Nr. 2/2004[63] zum Modell der „Einzigen Prüfung“ angesprochen wurde und dass der Rechnungshofs erklärt hat, dass „jedes Kontrollsystem ein Kompromiss zwischen den aus der vorgesehenen Kontrollintensität entstehenden Kosten und dem aus diesen Verfahren erzielten Nutzen ist. Im Gemeinschaftsumfeld zählen zum Nutzen sowohl die Verringerung des Risikos der Mittelverschwendung als auch die Eindämmung des Fehlerrisikos auf ein akzeptables Niveau.“,

J.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2007 die Auffassung vertritt, dass „die Kontrollkosten sowohl für den EU-Haushalt als auch für die Mitglied- bzw. Empfängerstaaten ein wichtiges Thema sind“ und dass „das ausgewogene Verhältnis zwischen Kosten und Restrisiko in einigen Ausgabenbereichen so wichtig ist, dass es auf politischer Ebene (d.h. von der Haushalts-/Entlastungsbehörde) im Namen der Unionsbürger gebilligt werden sollte“ (Ziffer 1.52 b) und c)) und dass der Rechnungshof in Ziffer 2.42 c) seines Jahresberichts 2007 die zunehmende Berücksichtigung des Konzepts des hinnehmbaren Risikos empfiehlt,

K.  in der Erwägung, dass der Rat Wirtschaft und Finanzen am 8. November 2005 in Ziffer 5 seiner Schlussfolgerungen die Auffassung vertreten hat, dass die Verwirklichung eines integrierten internen Kontrollrahmens sowie einfache und leicht anzuwendende Kontrollvorschriften wesentliche Bedeutung hätten, und die Kommission darum ersucht hat, „die Kontrollkosten nach Ausgabenbereichen zu bewerten“,

L.  in der Erwägung, dass der slowenische Ratsvorsitz im Juni 2008 entsprechend der Linie der Schlussfolgerungen des Rates von 2005 die Überzeugung vertreten hat, dass das Europäische Parlament und der Rat sich darüber verständigen sollten, welches Restrisiko bei den zugrunde liegenden Vorgängen in Anbetracht der Kosten und des Nutzens von Kontrollen in den einzelnen Politikbereichen sowie der Höhe der betreffenden Ausgaben tolerierbar sei[64],

M.  allerdings in der Erwägung, dass ein Dialog zwischen dem externen Prüfer (dem Rechnungshof) und dem geprüften Organ (der Kommission) zwar notwendig ist, es jedoch außer Frage steht, dass es gemäß den internationalen Prüfungsgrundsätzen, die der allgemeine Rahmen der Haushaltskontrolle bleiben müssen, Aufgabe des Prüfers ist, die Risiken zu bewerten, auf deren Grundlage er sein Urteil über die Wahl der Prüfverfahren stützt,

N.  ebenso in der Erwägung, dass die Kontrollkosten selbstverständlich abhängen vom hinnehmbaren Fehlerrisiko, aber auch von der Komplexität der Organisation des geprüften Organs und der Qualität seiner internen Kontrolle,

O.  in der Erwägung, dass der externe Prüfer gemäß den internationalen Prüfungsgrundsätzen die geeigneten Verfahren zur Auswahl der zu kontrollierenden Elemente auswählt, um die beweiskräftigen Elemente zusammenzustellen, die es ihm erlauben, die Ziele seiner Prüfungen zu erreichen; ferner in der Erwägung, dass zwar die Auswahl der Verfahren von den Umständen abhängt, vor allem jedoch vom Prüfungsrisiko und dem Ziel der Wirksamkeit der Kontrollen bestimmt wird; schließlich in der Erwägung, dass der externe Prüfer sicherstellen muss, dass die angewandten Verfahren ausreichende und geeignete beweiskräftige Elemente liefern, um die Ziele der Prüfung zu erreichen;

P.  in der Erwägung, dass die Generaldirektion Bildung und Kultur (GD EAC) im Rahmen der neuen Generation der Programme die Aktionsprogramme insbesondere durch die Einführung des Konzepts einer einzigen Prüfung harmonisiert hat und dass in diesem Zusammenhang die Ex-ante- und Ex-post-Erklärungen der Mitgliedstaaten neue zusätzliche Elemente im Rahmen der Überwachung und Kontrolle der Systeme darstellen,

Q.  in der Erwägung, dass das jährliche Entlastungsverfahren es dem Parlament gestattet, in eine direkte Beziehung zu den wichtigsten Verantwortlichen für die Haushaltsführung zu treten und im Lichte der Ergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs für die Bürger eine Verbesserung der Ausgabenbewirtschaftung der Union sicherzustellen und somit die Grundlage für eine fundiertere Beschlussfassung zu schaffen,

R.  in der Erwägung, dass Artikel 83 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 259/68 vorsieht, dass die Versorgungsleistungen aus dem Haushalt der Gemeinschaften gezahlt werden und dass die Mitgliedstaaten die Zahlung dieser Leistungen gemeinsam nach dem für die Finanzierung dieser Ausgaben festgelegten Aufbringungsschlüssel gewährleisten; in der Erwägung, dass die Bediensteten 10,25 % ihrer Dienstbezüge in den Gesamthaushaltsplan einzahlen, um sich an der Finanzierung der Ruhegehaltsregelung zu beteiligen,

S.  in der Erwägung, dass mit Artikel 83 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 259/68 eine gemeinsame Gewähr der Mitgliedstaaten verankert wird, was bedeutet, dass diese Garantie bei einem Ausfall eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zum Tragen kommen kann, jedoch nicht impliziert, dass die Gemeinschaften eine Forderung gegenüber den Mitgliedstaaten geltend machen können, die diese Verpflichtung eingegangen sind,

T.  in der Erwägung, dass 2007 das erste Jahr der Anwendung des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit war,

U.  in der Erwägung, dass 2007 das Europäische Jahr der Chancengleichheit für Alle war, wodurch die vielfältigen Formen der Diskriminierung, mit denen Frauen oftmals konfrontiert sind, besondere Aufmerksamkeit erhielten,

V.  in der Erwägung, dass sich der Einsatz von Haushaltsmitteln aufgrund anhaltender Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern unterschiedlich auf die beiden Geschlechter auswirkt,

W.  in der Erwägung, dass der Rat im Rahmen des nächsten Haushaltsverfahrens den Ergebnissen und Empfehlungen der Entlastung 2007 Rechnung tragen und die Reformvorschläge unterstützen sollte, die darauf abzielen, die Verantwortung der Mitgliedstaaten zu stärken, um endgültig Abhilfe bezüglich der vom Rechnungshof seit Jahren festgestellten Probleme zu schaffen,

X.  in der Erwägung, dass die Kommission, der Rat und das Parlament in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof sich als gemeinsames Ziel den Erhalt einer positiven Zuverlässigkeitserklärung setzen müssen,

FORDERUNGEN AN DIE KOMMISSION

1.  ist der Ansicht, dass die Kommission frühere Entlastungsentschließungen nicht ausreichend beachtet hat, und fordert die Kommission auf, bis 15. April 2009 folgende Bedingungen zu erfüllen:

a) die Kommission sollte dem Parlament eine Bewertung der Qualität aller verfügbaren jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten einschließlich der Antwort der Kommission vorlegen;

b) die Kommission sollte, wie in ihrem Schreiben vom 17. März 2008 angekündigt, erklären, was sie im vergangenen Jahr getan hat, um die Mitgliedstaaten zu veranlassen, nationale Verwaltungserklärungen abzugeben;

c) die Kommission muss das Parlament über den aktuellen Stand bezüglich der Kontrolle der Agrarausgaben in Griechenland informieren;

d) die Kommission sollte einen Fortschrittsanzeiger und einen Termin für die Umsetzung des kürzlich verabschiedeten Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen vorlegen;

e) die Kommission sollte objektive, klare und vollständige Informationen über ihre Kapazität zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Gelder übermitteln;

WICHTIGSTE SCHLUSSFOLGERUNGEN

2.  begrüßt weitere Fortschritte der Kommission und einiger Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine effizientere Verwendung der EU-Mittel und das gesamte Kontrollumfeld, die in den Verbesserungen in der Zuverlässigkeitserklärung des ERH zum Ausdruck kommen;

3.  begrüßt die bei der Verwaltung des 7. Rahmenprogramms seitens der Forschungseinrichtungen der Kommission im Vergleich zu früheren Rahmenprogrammen erzielten erheblichen Fortschritte; bekräftigt, dass sich die Verwaltung der Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) weiter verbessert hat, insbesondere dank des funktionierenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS); bedauert zutiefst, dass Griechenland 2007immer noch nicht seinen Verpflichtungen nachkam, das InVeKoS einzuführen;

4.  vertritt die Auffassung, dass die Kommission bezüglich des Beitritts von Rumänien und Bulgarien nicht mit der gebotenen Seriosität vorging und dass die Erklärungen über die Eignung der beiden Kandidatenländer für einen Beitritt irreführend waren; bedauert, dass diese Falschinformation zu der gegenwärtigen Situation geführt hat, in der Kohäsionsmittel für Mitgliedstaaten mit nicht funktionierenden Verwaltungs- und Rechtssystemen freigegeben wurden; ist der Ansicht, dass die Kommission die Kriterien von Kopenhagen außer Acht ließ und die Öffentlichkeit und das Parlament zu Lasten der Reputation der Union und der stetigen Entwicklung der betreffenden Mitgliedstaaten über die Eignung dieser Mitgliedstaaten täuschte;

5.  stellt fest, dass 2007 das erste Jahr des Abschlusses der mehrjährigen Programme 2000-2006 war und dass viele Mittel wiedereingezogen wurden;

6.  vermerkt beträchtliche Verbesserungen im Bereich des Finanzmanagements für Forschung und technologische Entwicklung (FTE), in dem die Fehlerquoten binnen drei Jahren um mehr als 50 % reduziert wurden; ersucht die Kommission, ihre Maßnahmen zur Vereinfachung fortzusetzen, um die Nutzung der Programme durch die Endbegünstigten zu verbessern;

7.  würdigt die Maßnamen der Kommission im Bereich der für die Kohäsionspolitik bereitgestellten Mittel im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen, der im Kontext der Entlastung 2006 angenommen wurde; hofft, dass die ersten Ergebnisse des oben genannten Aktionsplans und der Maßnahmen zur Vereinfachung im Jahresbericht 2008 des ERH ersichtlich sein werden;

8.  ist weiterhin besorgt über die mangelnde Fähigkeit der EU zum Krisenmanagement; vertritt die Auffassung, dass die EU eine eingeschränkte politische Führungsrolle, weniger Sichtbarkeit und Rechenschaftspflicht akzeptiert, wenn sie internationale Treuhandfonds nutzt, die von der Kommission hätten verwaltet werden können, wenn sie die Entlastungsberichte 2005 und 2006 beachtet und ein eigenes Instrument für Nachkrisensituationen geschaffen hätte; ist sehr besorgt wegen der mangelnden Kontrolle der von mehreren UN-Agenturen ausgeführten EU-Mittel und der fehlenden Bereitschaft der UN-Agenturen, Betrugsfälle, in denen es auch um EU-Mittel geht, weiterzuverfolgen;

HORIZONTALE FRAGEN

Zuverlässigkeitserklärung

9.  vermerkt die Verbesserungen in den einzelnen Teilen der Zuverlässigkeitserklärung, bedauert allerdings, dass die vom Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2007 gelieferte Zuverlässigkeitserklärung im vierzehnten Jahr in Folge ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge enthält; stellt fest, dass der ERH die Auffassung vertritt, dass in zahlreichen Ausgabenbereichen (Landwirtschaft und natürliche Ressourcen, Kohäsion, Forschung, Energie und Verkehr, Außenhilfe, Entwicklung, Erweiterung, Bildung und Unionsbürgerschaft) die Zahlungen weiterhin in wesentlichem, wenn auch unterschiedlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind;

10. begrüßt die Tatsache, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die Verwaltungsausgaben und diejenigen in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen sowie im Zusammenhang mit dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) keine wesentlichen Fehler aufweisen;

11. stellt fest, dass sich die Situation insbesondere bei den Kontrollsystemen verbessert, allerdings nur unzureichend und zu langsam;

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

12. begrüßt die Erklärung des Rechnungshofs, wonach die Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Gemeinschaften zum 31. Dezember 2007 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das abgeschlossene Haushaltsjahr vermittelt (Kapitel 1, Zuverlässigkeitserklärung, Ziffer VII); fordert die Kommission nichtsdestotrotz auf, den Bemerkungen des ERH gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, um Vollständigkeit und Genauigkeit der grundlegenden Rechnungsführungsangaben zu verbessern;

13. betrachtet es als anormal, dass die Jahresrechnung Nettoaktiva in Höhe von  –58 600 000 000 Euro ausweist, und stellt die Frage, ob die von den Mitgliedstaaten einzufordernden Beträge nicht als Aktiva ausgewiesen werden sollten, da die geschätzten 33 500 000 000 Euro an Ruhegehältern für das Personal eindeutig eine Verpflichtung darstellen; fordert zusätzliche Erläuterungen hinsichtlich der bezüglich der weiteren von den Mitgliedstaaten einzufordernden Beträge in Höhe von 27 900 000 000 Euro beigefügten Vermerke; nimmt die Erklärungen des Rechnungsführers der Kommission zur Kenntnis, denen zufolge die für den öffentlichen Sektor geltenden internationalen Rechnungslegungsgrundsätze angewandt werden; schlägt vor, die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Ruhegehaltsfonds zu prüfen, um diese finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Personal auszulagern;

14. kann sich nicht erklären, warum die von den Europäischen Gemeinschaften im Zusammenhang mit dem Programm GALILEO erhaltenen Aktiva nicht in der Jahresrechnung berücksichtigt wurden, obwohl dem Bericht des Rechnungshofs zufolge Ende 2007 die Vereinbarungen zwischen der Europäischen Weltraumorganisation, dem Gemeinsamen Unternehmen GALILEO und der 2004 errichteten und mit der Weiterführung der Tätigkeit des ehemaligen Gemeinsamen Unternehmens GALILEO zum 1. Januar 2007 beauftragten GNSS (Globales Satellitennavigationssystem)-Aufsichtsbehörde unterzeichnet wurden; fordert in diesem Sinne, dass die Kommission einen Vorschlag für die großen europäischen Projekte (Galileo oder FTE), die Finanzmittel erfordern, die über die Finanzielle Vorausschau hinausgehen, und deren angemessene Kontrolle vorlegt;

15. fordert, dass die Möglichkeit geprüft wird, in der Jahresrechnung Rückstellungen für den baulichen Unterhalt oder den Umbau der Gebäude der Europäischen Gemeinschaften zu bilden, und zwar mangels einer Abschreibung der Gebäude durch spezifische Komponenten, die die wichtigsten Elemente von Sachanlagen aufgreifen, die regelmäßig ersetzt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass diese Rückstellungen für den baulichen Unterhalt oder den Umbau an mehrjährige Wartungsprogramme gekoppelt werden sollten, die darauf abzielen, einen guten Betriebszustand der Gebäude zu erhalten;

16. fordert, dass im Fall nicht existierender Kapitalbeziehungen ordnungsgemäß geprüft wird, dass das Ausmaß der politischen Autorität der Europäischen Gemeinschaften in den in den konsolidierten Abschlüssen berücksichtigten Agenturen den Anforderungen der internationalen Rechnungslegungsstandards des öffentlichen Sektors entspricht;

17. äußert Sorge und Zweifel hinsichtlich der Möglichkeit, unter welchen Umständen auch immer in der letzten Dienstaltersstufe der Besoldungsgruppe AD16 hohe Beamte in Sondergruppen zu ernennen, es sei denn, dies ist in den Stellenplänen spezifisch vorgesehen, und fordert die Kommission auf, für diesen spezifischen Haushaltsposten die Möglichkeiten gemäß dem Statut zu erläutern;

Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

18. vermerkt zufrieden, dass in den Bereichen, in denen die Kommission geeignete Überwachungs- und Kontrollsysteme anwendet (Einnahmen, Mittelbindungen und Zahlungen in den Themenkreisen „Verwaltungs- und sonstige Ausgaben“ sowie „Wirtschaft und Finanzen“) keine wesentlichen Fehler hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu verzeichnen sind (Kapitel 1, Zuverlässigkeitserklärung, Ziffer IX);

19. bedauert jedoch die Tatsache, dass der Rechnungshof in sehr wichtigen Bereichen der Verwaltung der Gemeinschaftsausgaben (GAP-Ausgaben außerhalb des EGFL, Kohäsion, Forschung, Energie und Verkehr, externe Politikbereiche, Bildung und Kultur) einmal mehr festgestellt hat, dass komplizierte oder unklare rechtliche Anforderungen einerseits eine erhebliche Fehlerquote auf der Ebene des Endbegünstigten nach sich ziehen und andererseits dazu führen, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme der Kommission nur bedingt wirksam sind, sowie dass diese Komplexität eine positive Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs verhindert (Kapitel 1, Zuverlässigkeitserklärung, Ziffern X und XI); fordert die Kommission daher auf, eine Studie zu erstellen, um das Ausmaß der Probleme und die diesbezüglich in Frage kommenden Lösungen zu ermitteln; unterstreicht deshalb die Notwendigkeit einer Vereinfachung der zugrundeliegenden Regeln und Vorschriften, um eine positive Zuverlässigkeitserklärung zu erreichen;

20. ersucht die Kommission, die Überwachung für die den Mitgliedstaaten übertragenen Kontrollen weiter zu verstärken und ihnen klare Leitlinien vorzugeben, wie Fehler zu vermeiden, zu ermitteln und zu korrigieren sind, und fordert sie nachdrücklich auf, in Fällen, in denen die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten weiterhin unwirksam sind, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Mitgliedstaaten zu veranlassen, ihre Pflichten zu erfüllen und die notwendigen Verbesserungen vorzunehmen, vor allem durch Aussetzung von Zahlungen und Vornahme von Finanzkorrekturen;

Haushaltsführung – Finanzkorrekturen

21. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im Vergleich zum Beginn des vorangehenden Programmplanungszeitraums für 2007 eine erhebliche Verbesserung hinsichtlich der Ausführung der Verpflichtungsermächtigungen im ersten Jahr des neuen Programmplanungszeitraums 2007-2013 feststellt;

22. vertritt allerdings die Ansicht, dass die Kommission im Fall einer geteilten oder dezentralen Mittelverwaltung die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 umfassend anwenden und die letztendliche Verantwortung für den Haushaltsvollzug übernehmen muss, und unterstreicht, dass Finanzkorrekturen vorgenommen werden müssen, sobald von den Mitgliedstaaten nicht berichtigte Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, ohne das Ende des Mehrjahreszyklus abzuwarten;

Wiedereinziehungen

23. vermerkt mit Sorge die Probleme bei der Wiedereinziehung der zu Unrecht gezahlten Gemeinschaftsmittel und die schlechte Qualität der gelieferten Informationen über die auf mitgliedstaatlicher Ebene angewandten Korrekturmechanismen im Hinblick auf die Kohäsionspolitik, die zuweilen widersprüchlich und unvollständig sind, sowie dass der Rechnungshof in Bezug auf den Agrarbereich Zweifel an der Zuverlässigkeit der gelieferten Informationen anmeldet (Ziffern 3.26 und 5.44 des Jahresberichts 2007);

24. verweist ferner auf die Bedeutung der Entscheidungen und der abschließenden Abhilfemaßnahmen, deren Ziel darin besteht, Ausgaben von der Gemeinschaftsfinanzierung auszunehmen, die nicht den Gemeinschaftsbestimmungen gemäß getätigt wurden, und erneuert seine Forderung, die genaue Haushaltslinie und das Jahr anzugeben, auf die sich die einzelnen Wiedereinziehungen beziehen, wie es im Agrarsektor und im Bereich der natürlichen Ressourcen gehandhabt wird;

25. fordert die Kommission auf, eine Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit der mehrjährigen Wiedereinziehungssysteme, auch auf mitgliedstaatlicher Ebene, und eine Konsolidierung der Daten über Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen, insbesondere in den Strukturfonds-Bereichen, vorzunehmen, um zuverlässige und zwischen den verschiedenen Politikbereichen und Mittelbewirtschaftungsverfahren vergleichbare Zahlen zu liefern; fordert die Kommission auf, dem Parlament in den Vermerken zur Jahresrechnung Bericht zu erstatten, um einen Gesamtüberblick zu ermöglichen;

26. fordert in Anbetracht der anhaltenden Probleme im Zusammenhang mit den Wiedereinziehungen eine Bewertung des Systems; 

Aussetzung von Zahlungen

27.  unterstützt die Kommission voll und ganz bei der strikten Anwendung der Rechtsvorschriften über die Aussetzung von Zahlungen und begrüßt die eingeleiteten Maßnahmen, damit keine Mittel ausgezahlt werden, wenn die Kommission keine absolute Gewähr für die Verlässlichkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des Mitgliedstaates hat, der diese Mittel erhält;

Jährliche Zusammenfassungen der Prüfungen, im Bereich der geteilten Mittelverwaltung verfügbare Erklärungen und nationale Verwaltungserklärungen

28.  begrüßt die Bereitstellung jährlicher Zusammenfassungen der Prüfungen durch die Mitgliedstaaten ab 2008 sowie die in den jährlichen Tätigkeitsberichten 2007 der mit den Strukturfonds befassten Generaldirektionen übermittelten Bewertungen und Erklärungen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass diese jährlichen Zusammenfassungen gemeinsam mit der Antwort der Kommission veröffentlicht werden können; vertritt die Auffassung, dass die von den Mitgliedstaaten erstellten jährlichen Zusammenfassungen öffentliche Dokumente sind und daher im Verlauf des Haushaltsverfahrens auch dem zuständigen Ausschuss des Parlaments übermittelt werden sollten;

29.  stellt besorgt fest, dass der Rechnungshof die Auffassung vertritt, dass diese Zusammenfassungen wegen der uneinheitlichen Darstellung und mangelnden Mehrwerts noch keine zuverlässige Bewertung der Funktionsweise und der Wirksamkeit der Kontrollsysteme liefern; begrüßt vor diesem Hintergrund die überarbeitete Anleitung der Kommission, die darauf abzielt, eine höhere Qualität der jährlichen Zusammenfassungen für 2008 sicherzustellen; fordert die Kommission auf, die den Mitgliedstaaten übermittelten Leitlinien für die Erstellung der jährlichen Zusammenfassungen weiter zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass sinnvolle jährliche Zusammenfassungen die Zahl der Prüfungen vor Ort reduzieren werden;

30.  fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kommission die 2009 eingegangenen Zusammenfassungen mit dem Ziel analysiert, ihren Mehrwert hinsichtlich einer Gewähr der Funktionsweise der internen Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten zu optimieren; fordert die Kommission auf, eine Analyse der von den Mitgliedstaaten übermittelten jährlichen Zusammenfassungen in den Jahresbericht gemäß Artikel 86 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 aufzunehmen und als Benchmarks die Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV) zu verwenden;

31.  bedauert, dass die Kommission der in der Entschließung vom 22. April 2008 zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2006[65] erhobenen Forderung nicht nachkam, dem Parlament und dem Rat ein Dokument zu übermitteln, in dem auf der Grundlage der eingegangenen jährlichen Zusammenfassungen die Stärken und Schwächen des nationalen Systems jedes Mitgliedstaates zur Verwaltung und Kontrolle von Gemeinschaftsmitteln und die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen analysiert werden; bedauert auch, dass es bisher von der Kommission noch keine detaillierten Informationen über die Bewertung und vergleichende Analyse der ersten vorgelegten jährlichen Zusammenfassungen erhalten hat, und erachtet es als außerordentlich wichtig, über die Qualität dieser jährlichen Zusammenfassungen zu berichten, um die Aufwertung des Prozesses sicherzustellen, indem insbesondere die gemeinsamen Probleme, die möglichen Lösungen und die bewährtesten Praktiken ermittelt werden

32.  fordert die Kommission auf, regelmäßig eine qualitative und quantitative Bewertung der jährlichen Zusammenfassungen in den Tätigkeitsberichten vorzunehmen und diese Informationen während des Entlastungsverfahrens allen relevanten Parteien und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; erwartet die erste dieser Bewertungen für September 2009 und fordert, das diese Analysen der nationalen Zusammenfassungen dem Parlament jedes Jahr offiziell übermittelt und auch an alle für die öffentlichen Finanzen zuständigen nationalen Ausschüsse weitergeleitet wird;

33.  fordert die Kommission auf, nach drei Jahren eine umfassende Bewertung vorzunehmen und dabei den Mehrwert der jährlichen Zusammenfassungen für das wirtschaftliche Finanzmanagement der EU-Mittel in den Mitgliedstaaten sowie den Grad der Unabhängigkeit der beteiligten Prüfer zu analysieren;

34.  vertritt die Auffassung, dass die jährlichen Zusammenfassungen, die die Mitgliedstaaten jedes Jahr mit einer Übersicht über die verfügbaren Kontrollen und Erklärungen gemäß Artikel 44 der IIV erstellen müssen, einen ersten Schritt hin zu nationalen Verwaltungserklärungen in allen Mitgliedstaaten darstellen sollten; verlangt von der Kommission Erklärungen, was sie diesbezüglich unter Berücksichtigung früherer Entlastungsentschließungen getan hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die jährlichen Zusammenfassungen aufzuwerten, damit sie das gleiche politische Gewicht erhalten wie die nationalen Verwaltungserklärungen; ist der Ansicht, dass die Kommission ihre legislative Initiative nutzen sollte, um einen Beschluss des Rates dahingehend vorzuschlagen, dass die nationalen Erklärungen obligatorisch werden;

35.  begrüßt die Tatsache, dass Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Niederlande, Schweden, Dänemark) die Initiative ergriffen haben, die Verabschiedung einer nationalen Erklärung über die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel zu billigen, bedauert aber die Tatsache, dass trotz dieser Initiativen die meisten anderen Mitgliedstaaten sich deren Einführung widersetzen, und bedauert die Tatsache, dass Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern noch keine Schritte unternommen haben, um ein wirksames System nationaler Erklärungen zu entwickeln;

36.  fordert gemäß Artikel 248 Absatz 3 des EG-Vertrags dass, was die Kontrolle der geteilten Mittelverwaltung angeht, die Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Rechnungshof ausgeweitet wird; schlägt vor, die Möglichkeit zu prüfen, dass die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane als unabhängige externe Prüfer und unter Beachtung der internationalen Prüfungsgrundsätze nationale Prüfbescheinigungen über die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel ausstellen, die den Regierungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre Vorlage im Entlastungsverfahren nach einem noch einzuführenden geeigneten interinstitutionellen Verfahren übermittelt würden;

Kontrollsysteme

Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen

37.  vermerkt zufrieden die bei der Verwirklichung des Aktionsplans erreichten globalen Fortschritte sowie die Tatsache, dass die meisten Aktionen umgesetzt und die meisten im Aktionsplan aufgeführten Mängel behoben wurden;

38.  bekundet seine Sorge hinsichtlich der wiederholten Kritik des Rechnungshofs betreffend die unzureichende Qualität der Kontrollen in den Mitgliedstaaten; vermerkt mit Sorge die Beschwerden der Begünstigten und der einzelstaatlichen Kontrollstellen hinsichtlich der Zahl der Kontrollen und der Kosten;

39.  vermerkt ferner beunruhigt die Kritik der Begünstigten hinsichtlich der Zahl von Handbüchern, Leitlinien, Arbeitsdokumenten und für die Zuschüsse geltenden Teilnahmeregeln; fordert eine Konsolidierung dieser Dokumente und eine Diskussion mit dem Parlament, um diese Durchführungsbestimmungen zu vereinfachen;

40.  hebt hervor, dass die Kontrollsysteme die Komplexität der Vorschriften und Regeln auf den verschiedenen, sich zuweilen überschneidenden Ebenen widerspiegeln; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, den Vereinfachungsprozess zu beschleunigen und das Parlament dabei umfassend einzubeziehen; fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, die gleichen Anstrengungen zu unternehmen;

41.  fordert die Kommission auf, die Bedingungen für die pauschale Berechnung zu überprüfen, um mehr Verlässlichkeit zu Gunsten der Begünstigten zu erreichen; erachtet es als unannehmbar, im Nachhinein die Auswahl der Pauschalen in Frage zu stellen;

42.  bedauert, dass Maßnahme 4 des Aktionsplans für einen integrierten internen Kontrollrahmen betreffend die Einleitung einer interinstitutionellen Initiative bezüglich der zu berücksichtigenden Grundprinzipien hinsichtlich der bei den zugrunde liegenden Vorgängen hinnehmbaren Risiken mit Verzögerung durchgeführt wird;

43.  verweist in diesem Zusammenhang ferner auf die Bedeutung von Maßnahme 10 des oben genannten Aktionsplans, die darauf abzielt, eine „Analyse der Kontrollkosten“ zu erstellen, weil „bei den Kontrollen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden muss“;

44.  erwartet auch, dass die jährlichen Tätigkeitsberichte der Generaldirektionen wieder Informationen über die Qualität der Kontrollen in den Mitgliedstaaten und deren Verbesserung enthalten, und fordert eine Klassifizierung aller Zahlstellen und bescheinigenden Stellen durch die Kommission;

45.  fordert die Kommission auf, regelmäßig eine Bewertung des Systems der integrierten internen Kontrolle vorzulegen, und fordert, dass die jährlichen Tätigkeitsberichte und der zusammenfassende Bericht noch besser die Systeme der Dienstellen der Kommission und der Mitgliedstaaten für die geteilte Mittelverwaltung abdecken, insbesondere hinsichtlich der technischen Qualität und der ethischen Erwägungen z.B. bezüglich des Ausmaßes der Unabhängigkeit der einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane;

46.  fordert die Kommission auf, eine vollständigere und erschöpfendere Bewertung der Kosten der für die Kontrollsysteme eingesetzten Ressourcen nach Ausgabenbereichen für alle Ausgabenbereiche der Union zu erstellen, wie vom Parlament in seinen Entschließungen zur Entlastung in den Vorjahren und im Hinblick auf das Konzept der „Ergebnisorientierung“ gefordert;

47.  fordert die Kommission ferner auf, auf der Grundlage der eingegangenen jährlichen Zusammenfassungen die Stärken und Schwächen des nationalen Systems jedes Mitgliedstaates zur Verwaltung und Kontrolle von Gemeinschaftsmitteln zu analysieren, einschließlich einer Schätzung der Kosten der einzelstaatlichen Systeme zur Kontrolle der Gemeinschaftsmittel; erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, die Qualität der jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten zu verbessern, um sie zu nützlichen Instrumenten zu machen und so das Fehlerrisiko für die nächsten Jahre zu verringern; fordert die Kommission auf, ihre diesbezügliche Verpflichtung zu erfüllen;

48.  vertritt die Auffassung, dass diese vergleichende Analyse dem Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof Ende 2009/Anfang 2010 übermittelt werden und als Grundlage für einen interinstitutionellen Dialog über das hinnehmbare Fehlerrisiko dienen sollte;

49.  stellt fest, dass das „hinnehmbare Risiko“ gemäß der Stellungnahme Nr. 4/2006 des Rechnungshofs zum Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[66] ein grundlegender Begriff im Rahmen einer integrierten internen Kontrolle ist, der vom Rechnungshof bei der Abgabe seiner Zuverlässigkeitserklärung berücksichtigt werden muss, dass aber noch definiert werden muss, wie ein „hinnehmbares Risiko“ bestimmt werden muss;

Hinnehmbares Fehlerrisiko

50.  begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zu einer gemeinsamen Interpretation des Begriffs „hinnehmbares Fehlerrisiko“ als solide methodologische Grundlage für die wirtschaftliche Analyse des hinnehmbaren Risikos und erwartet, dass die Kommission diese Arbeit bei der Vorbereitung ihres Vorschlags für das hinnehmbare Fehlerrisiko pro Haushaltsbereich vervollständigt; würdigt in diesem Zusammenhang die Bedeutung dieser Mitteilung als erste Reflexionsgrundlage unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten bezüglich des „hinnehmbaren Fehlerrisikos“ für zwei Ausgabenbereiche der Union, nämlich Strukturfonds und ELER; fordert allerdings, dass dieser Dialog zwischen externem Prüfer und geprüftem Organ weiterhin den internationalen Prüfungsgrundsätzen entspricht, wonach es Aufgabe des externen Prüfers ist, die Risiken zu bewerten, auf deren Grundlage er sein Urteil über die gewählten Prüfverfahren stützt;

51.  bedauert, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung die Probleme im Zusammenhang mit dem Erhalt ausreichend verlässlicher Informationen seitens der Mitgliedstaaten kritisiert, und ist der Ansicht, dass diese Einschätzung dem Image der Union schadet;

52.  hat Zweifel an der Verlässlichkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten und fordert die Kommission auf, erneut Zahlenangaben zu sammeln und mit der technischen Unterstützung des Rechnungshofs deren eingehende Analyse vorzunehmen, sobald die Regelung für 2007-2013 Wirkung zeigt, und diese Analyse Parlament und Rat bis Ende 2011 zu übermitteln;

53.  vertritt die Auffassung, dass die Bestimmung einer hinnehmbaren Fehlerquote sehr wichtig und äußerst komplex ist; ist der Ansicht, dass die hinnehmbare Fehlerquote eng verknüpft sein sollte mit einer eingehenden Studie des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Kontrollsysteme der Kommission und der Mitgliedstaaten für jeden der gemeinschaftlichen Ausgabenbereiche;

54.  fordert die Kommission in Anbetracht der Dringlichkeit, weiterhin eine Kosten-Nutzen-Analyse der Kontrollen zu erstellen, auf, mit technischer Unterstützung des Rechnungshofs eine eingehende Analyse in den Bereichen Forschung, Außenbeziehungen und Verwaltungsausgaben vorzunehmen und bis Ende 2010 darüber Bericht zu erstatten;

55.  vertritt die Auffassung, dass die Beträge der wegen Fehlern eingebüßten europäischen Gelder ebenfalls bei der Bestimmung einer hinnehmbaren Fehlerquote berücksichtigt werden sollten;

56.  fordert angesichts der gravierenden Situation die Kommission auf, rasch eine interinstitutionelle Konferenz unter Einbeziehung aller mit der Verwaltung und der Kontrolle der Gemeinschaftsmittel befassten Akteure (Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat auf höchster Ebene, der Kommission, des Rechnungshofs, der einzelstaatlichen Kontrollorgane, Vertreter der nationalen Parlamente mit Zuständigkeit für die Kontrolle der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und alle anderen im Entlastungsverfahren relevanten Akteure) zu organisieren, um globale Überlegungen über das derzeitige System des Entlastungsverfahrens anzustellen, in dessen Rahmen nach 14 Jahren immer noch eine negative Zuverlässigkeitserklärung vorgelegt wird, und die notwendigen Reformen im Hinblick auf den möglichst raschen Erhalt einer positiven Zuverlässigkeitserklärung zu planen;

57.  ist der Ansicht, dass diese interinstitutionelle Konferenz zu konkreten Vorschlägen hinsichtlich der Verbesserung der Verwaltung und der Kontrolle der Gemeinschaftsausgaben bzw. zu einer gewissen Harmonisierung bestimmter Aspekte führen sollte, und schlägt vor, dass das Parlament der Kommission im nächsten Haushaltsverfahren die notwendigen Mittel für die Erstellung der Studie und die Organisation der betreffenden Konferenz zur Verfügung stellt;

58.  fordert die Kommission auf, ihre Vorschläge unverzüglich zu übermitteln, um das Ziel einer positiven Zuverlässigkeitserklärung zu erreichen;

Transparenz

59.   verweist auf den Beschluss der Kommission, mit einem freiwilligen Register für Interessenvertreter zu beginnen und das System nach einem Jahr zu bewerten; ist sich der mit dem Vertrag von Lissabon gebotenen Rechtsgrundlage für ein obligatorisches Register bewusst; weist darauf hin, dass das derzeitige Register des Parlaments bereits obligatorisch ist und dass ein mögliches gemeinsames Register de facto obligatorisch wäre, da eine Registrierung in jedem Fall eine Voraussetzung für den Zugang zum Parlament wäre;

60.  bedauert, dass seinem Ersuchen um einen neuen Verhaltenskodex für die Mitglieder der Kommission, um deren individuelle und kollektive politische Verantwortung und Rechenschaftspflicht für ihre Beschlüsse und für die Umsetzung ihrer Maßnahmen durch ihre Dienststellen zu verbessern und genauer zu definieren, nicht Folge geleistet wurde;

61.  verweist erneut auf die Verantwortung der Kommission, die Vollständigkeit, Prüfbarkeit und Vergleichbarkeit der über die Begünstigten der EU-Mittel bereitgestellten Daten sicherzustellen, und bedauert, dass dieses Ziel immer noch nicht erreicht wurde;

62.  erinnert erneut an die Bedeutung einer vollständigen Transparenz und Offenlegung in Bezug auf das Personal der Kabinette der Mitglieder der Kommission, das nicht gemäß dem Statut eingestellt wurde;

63.  stellt fest, dass die Veröffentlichung der Begünstigten der europäischen Gelder seit dem Haushaltsjahr 2007 obligatorisch ist; stellt mit Bedauern fest, dass das Parlament weder hinsichtlich der Veröffentlichung noch hinsichtlich der Einzelheiten der Begünstigten und ihrer Projekte über einen Gesamtüberblick verfügt; ersucht die Kommission, den Nutzen der von den Mitgliedstaaten veröffentlichten Daten im Lichte der genannten politischen Ziele zu bewerten;

64.  ist erstaunt über die Tatsache, dass die Kommission einen Beitrag in Höhe von 1 500 000 Euro zum Fitnesszentrum des Parlaments aus den von der Kommission außerhalb des Haushaltsplans geführten Bankkonten für den ehemaligen Economat (KOM(2008)0692) angeboten hat; missbilligt diesen Weg, das Einverständnis des Parlaments zur Verwendung von nicht im Haushaltsplan verbuchten Geldern anzustreben, womit gegen die Vorrechte der Haushaltsbehörde verstoßen wird, und fordert die Kommission auf, die Mittel aus den außerhalb des Haushaltsplans geführten Bankkonten für den ehemaligen Economat in den regulären Haushaltsplan einzusetzen, bevor Vorschläge zu ihrer Verwendung unterbreitet werden;

65.  weist die Kommission darauf hin, dass vor den nächsten Europawahlen eine umfassende und leicht zugängliche Datenbank mit Informationen über alle Endbegünstigten von EU-Mitteln für die breite Öffentlichkeit verfügbar sein sollte;

Haushaltsordnung

66.  vermerkt zufrieden, dass die im Rahmen der jüngsten Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 eingeleitete Vereinfachung bezüglich der öffentlichen Aufträge ihre gewünschte Wirkung gezeigt hat;

67.  vermerkt allerdings, dass die für die Zuschüsse ergriffenen Maßnahmen nur teilweise Wirkung gezeigt haben; fordert die Kommission auf, ihm bis 1. Januar 2010 Vorschläge für eine geänderte und vollständig konsolidierte Haushaltsordnung mit spezifischen Kapiteln für individuelle Ausgabenprogramme vorzulegen, die alle Anforderungen, die ein Begünstigter eines Programms erfüllen muss, in einer einzigen verständlichen Quelle zusammenfassen, und die weitere Vereinfachungen bezüglich der Gewährung und Kontrolle von Finanzhilfen enthalten; fordert in Anwendung von Artikel 184 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 die Anwendung des Konzertierungsverfahrens für die nächste alle drei Jahre stattfindende Überarbeitung dieser Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002;

68.  ersucht die Kommission, bereits in einer sehr frühen Phase die anderen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 unterliegenden Organe zu konsultieren;

Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

69.  vermerkt mit Sorge die Arbeitsbedingungen von OLAF; fordert die Kommission auf, für OLAF einen sofortigen Zugang zu ihren Datenbanken im Fall eines Erfordernisses im Zusammenhang mit einer Untersuchung sicherzustellen, um die Eröffnung und die Durchführung der Untersuchungen ohne Verzögerung zu gestatten;

70.  fordert ferner, dass sichergestellt wird, dass die begünstigten Drittländer OLAF anlässlich der Kontrollen und Prüfungen vor Ort sämtliche erforderliche Unterstützung anbieten sowie alle einschlägigen Informationen über die Weiterbehandlung der durchgeführten Untersuchungen übermitteln; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass alle künftigen Verträge vorschreiben, dass die Behörden der betreffenden Länder umfassend mit OLAF zusammenarbeiten;

71.  ist sehr besorgt wegen der Tatsache, dass nur 6,7 % aller Fälle „justizieller Folgemaßnahmen“ von OLAF zu Gerichtsverfahren führten; weiß, dass 2007 60 % aller Fälle von OLAF Empfehlungen für „justizielle Folgemaßnahmen“ beinhalteten; erachtet diese Situation, die den Rechtsstaat und das Vertrauen der Bürger schwächt und von der nur die mutmaßlichen Betrüger profitieren können, als nicht hinnehmbar; rät der Kommission daher nachdrücklich, alle in den Verträgen vorgesehenen Mittel zu nutzen, um eine effektive Zusammenarbeit der nationalen Behörden bei der Bekämpfung von Betrügereien auf Gemeinschaftsebene sicherzustellen;

72.  vermerkt mit Sorge, dass von 2006 bis 2008 nur in 37 von 222 internen Fällen Disziplinarmaßnahmen ergriffen wurden und dass nur zwei von diesen 37 Fällen tatsächliche Konsequenzen hatten, während drei Fälle wegen Mangel an Beweisen abgeschlossen wurden und die anderen 32 Fälle, d.h. 87 %, bisher keine Ergebnisse zeitigten; fordert die Kommission auf, sich zu verpflichten, die Disziplinarfälle mit dem gleichen Nachdruck wie die externen Fälle zu verfolgen und Ergebnisse in den Fällen zu erzielen, die noch keine wirksamen Disziplinarmaßnahmen nach sich zogen;

73.  ersucht die Kommission erneut, einen Mechanismus zum Informationsaustausch zwischen OLAF und den Mitgliedstaaten über die Weiterbehandlung der gemeinschaftlichen Untersuchungen zur Bekämpfung von Betrugsfällen zu begründen; ersucht die Kommission insbesondere, sicherzustellen, dass die nationalen Justizbehörden OLAF auf der Grundlage eines Fortschrittsberichts regelmäßig über die Ergebnisse der im Rahmen der Bekämpfung von Betrügereien auf Gemeinschaftsebene im Anschluss an die Weiterleitung der Dossiers durch OLAF ergriffenen justiziellen Maßnahmen informieren;

SEKTORBEZOGENE FRAGEN

Eigenmittel

74.   stellt fest, dass nach Auskunft der Kommission (siehe Antwort auf die Anfrage E-5221/08) im September-Oktober 2008 alle 27 Mitgliedstaaten zum ersten Mal Angaben betreffend die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr (FISIM) in ihre Daten zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aufgenommen haben; nach diesen Daten beläuft sich die Erhöhung des Bruttonationaleinkommens (BNE) der 27 Mitgliedstaaten der Union (EU-27) aufgrund der Aufgliederung der FISIM auf 149 200 000 000 Euro im Jahr 2007 (d. h. 1,2 % des BNE der EU-27); das BNE erhöht sich also auf der Grundlage dieses neuen statistischen Konzepts um einen Betrag, der deutlich größer ist als das Volumen des gesamten Haushalts der Union;

75.  erinnert an Ziffer 93 seiner Entschließung vom 24. April 2007 zur Entlastung der Kommission für 2005[67] in es darauf hingewiesen hat, dass die FISIM für die Zwecke der BNE-Eigenmittel der Gemeinschaft in den künftig geltenden Eigenmittelbeschluss automatisch einbezogen wird, da die Kommission in ihrem Vorschlag für einen Beschluss des Rates (KOM(2006)0099) in dieser Hinsicht keinen einschränkenden Vorbehalt eingefügt hatte;

76.  stellt fest, dass auch der Rat bei Annahme seines Beschlusses 2007/436/EG,Euratom vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[68] auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission (KOM(2006)0099) keinerlei einschränkenden Vorbehalt zu FISIM eingefügt hat; erwartet daher, dass mit Inkrafttreten des neuen Eigenmittelbeschlusses rückwirkend zum 1. Januar 2007 bei der Berechnung der Eigenmittel der Gemeinschaften die BNE-Daten herangezogen werden, die die FISIM einschließen, und dass auf dieser Grundlage die bisher von den Mitgliedstaaten geleisteten und künftig noch zu leistenden Zahlungen neu berechnet werden;

Landwirtschaft und natürliche Ressourcen

77.  nimmt beunruhigt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die Vorgänge im Themenkreis Landwirtschaft und natürliche Ressourcen insgesamt gesehen in wesentlichem Ausmaß mit Rechtmäßigkeits- oder Ordnungsmäßigkeitsfehlern behaftet sind (Ziffern 5.12 und 5.13 des Jahresberichts 2007), und nimmt ebenso Kenntnis von den vom Rechnungshof auf der Ebene der Endbegünstigten festgestellten Probleme sowie von der Tatsache, dass rund 20 % der auf dieser Ebene geprüften Zahlungen sich erneut als vorschriftswidrig erwiesen; vermerkt allerdings die abnehmende Fehlerhäufigkeit und die begrenzten finanziellen Auswirkungen dieser Fehler (0,83 % der betreffenden Ausgaben);

78.  stimmt der Erkenntnis des ERH zu, dass die Fehlerhäufigkeit bei den Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums und insbesondere die Agrarumweltmaßnahmen tendenziell höher ist und dass die Kontrollen wegen der komplexen Regelungen und der ungenauen Definitionen der Förderkriterien in mehreren nationalen Rechtsvorschriften, die die Qualität der Kontrollen beeinträchtigen, einmal mehr als mangelhaft beurteilt wurden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Kontrollregelungen zu vereinfachen, zu verstärken und zu konsolidieren;

79.  stellt allerdings fest, dass der Rechnungshof zu der Schlussfolgerung gelangt, dass das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem weiterhin ein wirksames Instrument zur Verringerung des Risikos vorschriftswidriger Ausgaben ist, sofern das System ordnungsgemäß angewandt wird und genaue und zuverlässige Daten eingegeben werden, was die auf der Grundlage der zugewiesenen Ansprüche geleisteten jährlichen Betriebsprämienzahlungen angeht (Ziffern 5.20 und 5.21 des Jahresberichts 2007);

80.  ist allerdings besorgt über die Kritik des Rechnungshofs hinsichtlich der Fehler bei der Auslegung der Verordnungsbestimmungen sowie die Feststellung, dass die kumulierten Auswirkungen dieser Fehler, falls diese nicht berichtigt werden, im Laufe der Jahre erheblich sein werden, und fordert die Kommission auf, möglichst rasch geeignete Maßnahmen zu ergreifen, durch die zumindest die Vorgehensweise vereinfacht wird und klarere und kohärentere Kontrollsysteme sichergestellt werden, damit diese Fehler berichtigt werden, und das Parlament Ende 2009 über die eingeleiteten Maßnahmen zu informieren;

81.  erachtet die Existenz von vom Rechnungshof einmal mehr festgestellten Problemen bei der Anwendung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems in Griechenland als unannehmbar und unterstützt die Kommission hinsichtlich ihrer im zuständigen Ausschuss des Parlaments angekündigten Absicht, die bestehenden Rechtsvorschriften hinsichtlich der Aussetzung von Zahlungen rigoros anzuwenden, wenn die griechische Regierung die derzeitigen Probleme nicht innerhalb der angekündigten Fristen berichtigt; fordert die Aussetzung der Zahlungen, wenn die griechischen Behörden nicht in der Lage sind, zu beweisen, dass die Probleme zum 31. Dezember 2009 gelöst sind;

82.  vermerkt besorgt die erheblichen Schwachstellen, auf die der Rechnungshof in den Kontrollsystemen zahlreicher Mitgliedstaaten betreffend die Entwicklung des ländlichen Raums verweist und die darauf zurückzuführen sind, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften bestimmte Förderkriterien ungenau definieren und die Vorschriften oft komplex sind, was sich negativ auf die Qualität der Kontrollen auswirkt;

83.  bedauert insbesondere die Tatsache, dass der Rechnungshof bezüglich der Verwaltung und Kontrolle der Betriebsprämienregelung in mehreren der „alten“ Mitgliedstaaten Unzulänglichkeiten kritisiert, die die Kontrollsysteme in diesem Bereich beeinträchtigen (in den Niederlanden, in Portugal, im Vereinigten Königreich, in Frankreich und in Spanien; Ziffer 5.26 des Jahresberichts 2007), sowie eine Reihe systemischer Mängel, was die Kontrollen der Zulässigkeit der flächenbezogenen Beihilfen in Griechenland, Italien, Spanien, im Vereinigten Königreich, in Frankreich und den Niederlanden angeht (siehe Anhänge 5.1.1 und 5.1.2 des Jahresberichts 2007); nimmt die Antworten der Kommission zur Kenntnis, die die Darstellung der Situation durch den Rechnungshof bestreitet;

84.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission ihre Kontrollen zu verstärken, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Förderkriterien durch die Begünstigten; ersucht die Kommission, die betreffenden Kriterien so weit möglich zu erläutern und zu vereinfachen;

85.  bedauert, dass der Rechnungshof 2007 einmal mehr auf die dem Abschlusssystem zum Teil innewohnenden Beschränkungen verweist, dazu gehört, dass der Konformitätsabschluss rückwirkend erfolgt und sich auf mehrere Jahre bezieht und dass sich kein klarer Bezug zwischen den wiedereingezogenen Beträgen und den tatsächlichen Beträgen vorschriftswidriger Zahlungen herstellen lässt (Ziffer 5.47 des Jahresberichts 2007);

86.  vertritt die Ansicht, dass die Kommission nach mehreren Jahren mit den gleichen gravierenden Kritiken von Seiten des Rechnungshofs betreffend das gleiche Problem Maßnahmen zur Reform des Systems vorschlagen muss, damit es möglich wird, klare Bezüge zwischen den wiedereingezogenen Beträgen und den tatsächlichen Beträgen vorschriftswidriger Zahlungen herzustellen und soweit möglich sicherzustellen, dass die Kosten für die Finanzkorrekturen von den Endbegünstigten und nicht von den Steuerzahlern übernommen und die pauschalen Korrekturen den Mitgliedstaaten angelastet werden, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten;

Subventionen für den Fischereisektor

87.  begrüßt die Tatsache, dass ausgewählte Mitgliedstaaten die Namen der Begünstigten, die Bezeichnung der betroffenen Operationen und die Beträge der öffentlichen (gemeinschaftlichen und nationalen) Finanzmittel offengelegt haben, und dass die Internetseite der Kommission Links zu den Informationsquellen der Mitgliedstaaten enthält;

88.  fordert die Kommission allerdings auf, sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten die Anforderungen der Artikel 53 Buchstabe b) und Artikel 53 Buchstabe b) (2) Buchstabe d) der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und die Anforderungen des Artikels 31 zweiter Absatz Buchstabe d) der Verordnung (EG) Nr. 498/2007[69] erfüllen;

89.  begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Durchführung einer Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (KOM(2008)0721), der es rechtlich ermöglichen soll, die finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten auszusetzen oder zu verringern, die die Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) nicht adäquat umsetzen;

90.  fordert allerdings, dass die Kommission auch vorschlagen sollte, Mitgliedstaaten, die die Bestimmungen der GFP nicht adäquat umsetzen, von den Vorteilen der Fischereipartnerschaftsabkommen auszuschließen;

91.  fordert die Kommission auf, EU-Rechtsvorschriften einzuführen, durch die alle Eigentümer von Schiffen, die wegen schwerer Verstöße gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1447/1999 des Rates[70] verurteilt sind, von der gemeinschaftlichen Unterstützung im Rahmen des Europäischen Fischereifonds und/oder den Vorteilen der Fischereipartnerschaftsabkommen ausgeschlossen werden;

92.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftliche Unterstützung nicht zur Modernisierung von Flottensegmenten genutzt wird, die Überkapazitäten aufweisen;

93.  erinnert die Kommission an ihre Verpflichtungen im Rahmen der vom Europäischen Rat im Juni 2001 in Göteborg gebilligten und vom Europäischen Rat im Juni 2006 in Wien revidierten Strategie der EU für nachhaltige Entwicklung, umweltschädliche Subventionen abzubauen und bis 2008 einen nach Sektoren aufgeschlüsselten Fahrplan für die Reform dieser Subventionen im Hinblick auf ihre Abschaffung vorzulegen;

Kohäsion

94.  nimmt mit großer Sorge die Einschätzung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass mindestens 11 % des Gesamterstattungsbetrags im Zusammenhang mit Projekten im Rahmen der strukturpolitischen Maßnahmen nicht hätten ausgezahlt werden dürfen;

95.  stellt fest, dass die Kommission diese Rate von 11 % nicht bestreitet;

96.  stellt fest, dass die Zahl der vom Rechnungshof vorgenommenen Kontrollen im Vergleich zur Anzahl der Zahlungen an die Endbegünstigten gering erscheint (so hat der Rechnungshof bezüglich der Kohäsion gemäß Ziffer 6.21 des Jahresberichts 2007 180 Zwischenzahlungen von mehreren Hunderttausend Zahlungen an die Endbegünstigten kontrolliert), nimmt jedoch zur Kenntnis, dass diese Prüfverfahren gemäß der Stellungnahme im Bericht der International Peer Review des ERH seitens eines Teams erfahrener Finanz- und Leistungsprüfer der Obersten Rechnungskontrollbehörden Österreichs, Kanadas, Norwegens und Portugals den internationalen Prüfungsgrundsätzen entsprechen;

97.  erkennt zwar die Verbesserungen in der Gesamtbewertung des Aufsichts- und Kontrollsystems im Jahresbericht des ERH an, bedauert aber, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf der Ebene der Überwachung von Seiten der Kommission trotz der kontinuierlichen Anstrengungen der Kommission noch nicht ausreichend effizient sind, um die Fehlerrisiken zu begrenzen, und fordert die Kommission auf, dem Parlament Anfang 2010 über die weiteren 2009 ergriffenen Maßnahmen und die ersten Konsequenzen der Maßnahmen im Rahmen des oben genannten Aktionsplans Bericht zu erstatten;

98.  vermerkt mit großer Sorge, dass bei der Aufnahme der regionalen und der Kohäsionsfondsmittel unannehmbar niedrige Raten verzeichnet werden, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, das Überprüfungsverfahren fortzusetzen und die bestehenden Regelungen unverzüglich zu vereinfachen;

99.  weist die Kommission ferner auf die Empfehlung des Rechnungshofs hin, soweit wie möglich und ohne die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes zu untergraben, die in den für die Ausgaben relevanten Vorschriften vorgesehenen Möglichkeiten für eine Vereinfachung zu nutzen, und fordert sie auf, Überlegungen hinsichtlich gegebenenfalls zu beschließender neuer Vereinfachungsmaßnahmen einschließlich einer Informatisierung des Systems anzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Kommission eingesetzte Arbeitsgruppe zur Vereinfachung und erwartet, dass die Kommission für den Zeitraum 2007-2013 auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratungen der Arbeitsgruppe zur Vereinfachung konkrete Vorschläge zur Vereinfachung vorlegt;

100. fordert die Kommission außerdem auf, eine Einschätzung der positiven Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf die einzelnen Mitgliedstaaten vorzunehmen und ihm einen Bericht über deren Mehrwert auf Ebene der Union vorzulegen;

101. nimmt beunruhigt zur Kenntnis, dass im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in den Jahren 2000 bis 2006 95,47 % der Finanzkorrekturen Spanien (59,07 %), Italien (31,97 %) und das Vereinigte Königreich (4,43 %) betrafen; nimmt zur Kenntnis, dass 22 Mitgliedstaaten für 4,53 % der Finanzkorrekturen verantwortlich sind; fordert die Kommission auf, ihre Kontrollanforderungen der Häufigkeit und Schwere der Fehler in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten anzupassen; fordert die Kommission ferner auf, das Parlament über ihre Reaktion auf diese hohen Fehlerquoten in diesen drei Mitgliedstaaten zu informieren;

102. nimmt besorgt zur Kenntnis, dass im Kohäsionsfonds 2000 bis 2006 95,92 % der Finanzkorrekturen Griechenland (53,06 %) und Spanien (42,86 %) betrafen; nimmt zur Kenntnis, dass 23 Mitgliedstaaten für 4,08 % der Finanzkorrekturen verantwortlich sind; fordert die Kommission auf, ihre Kontrollanforderungen der Häufigkeit und Schwere der Fehler in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten anzupassen; fordert die Kommission ferner auf, das Parlament über ihre Reaktion auf diese hohen Fehlerquoten in diesen zwei Mitgliedstaaten zu informieren;

103. nimmt besorgt zur Kenntnis, dass im Sozialfonds 2000 bis 2006 84,28 % der Finanzkorrekturen Spanien (46,42 %) und Italien (37,86 %) betrafen; nimmt zur Kenntnis, dass 23 Mitgliedstaaten für 15,72 % der Finanzkorrekturen verantwortlich sind; fordert die Kommission auf, ihre Kontrollanforderungen der Häufigkeit und Schwere der Fehler in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten anzupassen; fordert die Kommission ferner auf, das Parlament über ihre Reaktion auf diese hohen Fehlerquoten in diesen zwei Mitgliedstaaten zu informieren;

104. würdigt die vierteljährlichen Berichte, die die Kommission 2008 zu den aus ihren eigenen Prüfungen oder denen des Rechnungshofs resultierenden Finanzkorrekturen übermittelt hat; fordert die Kommission auf, Finanzkorrekturen weiterhin gemäß der geltenden Regelung anzuwenden, um etwaige zuvor deklarierte vorschriftswidrige Ausgaben zu eliminieren, und strenge Abschlussverfahren für die Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Kohäsionsfonds und des Sozialfonds für den Zeitraum 2000-2006 umzusetzen, damit derartige Ausgaben beim Abschluss weitgehend aus diesen Programmen eliminiert wurden; fordert die Kommission außerdem auf, ihm weiterhin detaillierte Informationen über die angewandten Finanzkorrekturen zu liefern und unmittelbar nach Beginn des Abschlussverfahrens einen Schätzwert für die Restfehlerquote in den solcherart abgeschlossenen Programmen anzugeben;

105. fordert, dass die Kommission in den jährlichen Tätigkeitsberichten weiterhin die Kontrollprobleme bei der geteilten Mittelverwaltung in den Mitgliedstaaten auch auf Ebene der Zahlstellen ermittelt, um die konkreten Schwachstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten und Programmen zu identifizieren, und die Vorbehalte direkt mit diesen Problemen verknüpft; fordert, dass sie für jeden europäischen Fonds eine jährliche Klassifizierung der Mitgliedstaaten erstellt und sie mit der festgestellten Fehlerquote an das Parlament übermittelt, und fordert den Rechnungshof auf, die gleiche Liste gemäß seinen Prüfungen zu erstellen;

106. fordert die Kommission als letztlich verantwortliches Organ für die wirtschaftliche Führung des Gemeinschaftshaushalts auf, angesichts des Fehlens von Garantien seitens eines Mitgliedstaates die Gemeinschaftsbestimmungen über die Aussetzung von Zahlungen strikt anzuwenden;

107. stellt fest, dass der Bericht des Rechnungshofs für das Jahr 2007 noch immer ausschließlich Vorhaben aus dem Zeitraum 2000-2006 abdeckt, da das Jahr 2007 im Wesentlichen der Vorbereitung auf die Durchführung der Programme im Zeitraum 2007-2013 diente; unterstreicht deshalb, dass die Wirkung der neuen Vorschriften, die für den Planungszeitraum 2007-2013 festgelegt worden sind und die einfacher und strenger sind als die bis 2006 geltenden Vorschriften, noch nicht bewertet werden kann;

108. unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik weiterhin eines der wichtigsten Politikfelder der Union ist; unterstreicht ihre wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Reaktion der Union auf die Finanzkrise und ihre Schlüsselstellung in Verbindung mit dem Europäischen Konjunkturprogramm; begrüßt deshalb die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Durchführung von Kohäsionsprogrammen zu erleichtern und zu beschleunigen;

109. stellt fest, dass derartigen Vereinfachungsverfahren eine Schlüsselrolle beim Abbau der Verwaltungslast auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zukommt; unterstreicht jedoch, dass unbedingt gewährleistet werden muss, dass derartige Vereinfachungsverfahren zu einer Verringerung der Fehlerquote in der Zukunft betragen;

110. billigt den erklärten Standpunkt der Kommission zu Finanzkorrekturen, wonach Unregelmäßigkeiten aller Wahrscheinlichkeit nach durch das mehrjährige Korrektursystem aufgedeckt und korrigiert werden; stellt fest, dass die Kommission die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten kontinuierlich im Hinblick auf ihre Vollständigkeit und Genauigkeit überprüft und dass es wirkliche Fortschritte bei der Vorlage zuverlässiger Belege für Korrekturen durch die Mitgliedstaaten gegeben hat;

111. nimmt die vom Rechnungshof ermittelte Fehlerquote zur Kenntnis und stellt fest, dass der Rechnungshof und die Kommission zu einer unterschiedlichen Auslegung gelangen, was den Betrag betrifft, der nicht hätte erstattet werden sollen (insbesondere die unterschiedliche Auslegung bei den Vorschriften über die Zuschussfähigkeit von Ausgaben); unterstreicht die Notwendigkeit einer weiteren Klärung und fordert die Harmonisierung der Auslegung der Vorschriften über die Anwendung von Finanzkorrekturen; fordert ferner die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, so bald wie möglich nationale Erklärungen zu den Ausgaben im Rahmen der geteilten Verwaltung vorzulegen;

112. bekundet eine gewisse Genugtuung über die offensichtliche statistische Verbesserung bei den Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten, bedauert jedoch, dass viele Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten weiterhin mit dem Risiko von Unregelmäßigkeiten bei den Erstattungen behaftet sind; ist der Auffassung, dass eine weitere Verbesserung der Effizienz der ersten Ebene der Kontrolle im nationalen und subnationalen Rahmen erforderlich ist; unterstreicht in diesem Zusammenhang die wichtige Aufsichtsfunktion der Kommission;

113 unterstreicht, dass sich die im Bericht des Rechnungshofs dargestellte Fehlerquote nicht unbedingt auf Betrug bezieht, und fordert die Kommission und den Rechnungshof deshalb auf, in künftigen Dokumenten diesbezüglich eine klare Unterscheidung vorzunehmen;

114. bedauert die häufigsten Fehler, die sich auf den Europäischen Sozialfonds bezogen und bei denen es sich zum ersten um das Versäumnis handelte, Belege dafür zu liefern, dass Gemeinkosten bzw. Personalkosten für das fragliche Projekt relevant waren, und zweitens um zu hoch angesetzte Schätzungen bei den Personalkosten bzw. den Gemeinkosten; unterstützt deshalb mit Nachdruck die neuen Vorschriften des Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013, mit denen die Verfahren vereinfacht werden und die Erklärung von Gemeinkosten auf pauschaler Basis als Anteil an den direkten Kosten ermöglicht wird; fordert außerdem die Mitgliedstaaten auf, ihre an die Adresse der Begünstigten gerichtete Informationstätigkeit zu intensivieren und die routinemäßigen Verwaltungskontrollen zu verbessern, um Fehler zu begrenzen;

Interne Politikbereiche

115. bedauert, dass dem Rechnungshof zufolge im Bereich der von der Kommission direkt verwalteten Maßnahmen die gleichen Probleme fortbestehen wie in den Vorjahren (Fehler bei der Erstattung von Ausgaben, Komplexität der anwendbaren Vorschriften und Fehlen wirksamer Sanktionsmechanismen), und fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Vereinfachung und weiteren Klarstellung der Regeln betreffend die Verhältnismäßigkeit für die Programme mit Kostenteilung aufrecht zu erhalten;

Forschung

116. begrüßt die Entwicklung im Bereich FTE, durch die die Fehlerquote von 8,03 % 2006 auf 2,39 % 2007 gesenkt wurde; stellt fest, dass diese bedeutende Leistung ein Erfolg für die Umsetzung der Entlastungsempfehlungen 2005 durch die Forschungseinrichtungen der Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments und dem Rechnungshof ist;

117. nimmt zur Kenntnis, dass das System der Prüfungsbescheinigungen 2007 die Fehlerquote für Projekte im Rahmen des 6. Rahmenprogramms auf 2,5 % im Vergleich zu 4,06 % bei Projekten des 5. Rahmenprogramms, die nicht dem System der Prüfungsbescheinigungen unterliegen, gesenkt hat;

118. begrüßt das Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission (SEK(2008)3054), das eine erste Analyse der Kontrollkosten unter anderem für die Generaldirektion Forschung und die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien enthält, mit dem Ziel, die interinstitutionelle Debatte wiederzubeleben, um eine gemeinsame Vereinbarung über das hinnehmbare Fehlerrisiko im Bereich der europäischen Forschungspolitik zu erreichen;

119. fordert die Kommission auf, weiterhin die im 7. Rahmenprogramm festgesetzten Erstattungsmöglichkeiten zu nutzen, insbesondere die Eignung der Vorschriften des 7. Rahmenprogramms betreffend Verfahren der Vergütung im Rahmen von Festbeträgen weiter zu analysieren, und den zuständigen Ausschuss des Parlaments im Rahmen der Halbzeitüberprüfung über ihren Beitrag zur Vereinfachung der Vorschriften für die Begünstigten und zu den notwendigen Verbesserungen des Systems zu informieren;

120. ist besorgt über die noch nicht genehmigten Methodenzertifikate (CoM und CoMAv) und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die erforderlichen verständlichen Kriterien für die Genehmigung der Methodenzertifikate für Personal- und indirekte Kosten festzulegen; ist der Ansicht, dass die Begünstigten durchschnittliche Personalkosten geltend machen und eine anerkannte Methode für die Berechnung der indirekten Kosten nutzen können sollten; fordert einen rechtzeitigen Beginn der Genehmigung (oder Ablehnung) der Zertifikate, um sicherzustellen, dass die für die Forschung vorgesehenen Mittel verwendet werden können;

121. verweist im Hinblick auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und der Zuschussanträge auf seine Forderung nach einer einzigen Kontaktstelle für die Begünstigten mit Entscheidungskompetenz in Fragen im Zusammenhang mit dem Forschungsrahmenprogramm;

122. fordert die Kommission zwecks Gewährleistung der Rechtssicherheit auf, von einer Neuberechnung der Finanzbögen der Projekte im Rahmen des 6. Rahmenprogramms abzusehen, die von der Kommission bereits gebilligt und abgerechnet wurden, indem neue Auslegungen der in den Allgemeinen Bedingungen (Anhang II) des FP6-Mustervertrags festgelegten Förderkriterien für Ausgaben angewandt werden;

123. vermerkt, dass das Zwei-Phasen-Verfahren für das 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung in bestimmten Bereichen angewandt wird; fordert die Kommission auf, die Forschungsorganisationen zu konsultieren, ob dieses Vorgehen auf andere Projekttypen ausgeweitet werden sollte, bei denen dies zu erheblichen Verringerungen der Kosten für die Vorbereitung der Projektanträge führen würde;

124. stellt fest, dass die Kommission im Forschungsbereich die Zahl der Forschungseinrichtungen, der Kooperationsmodelle und der Verwaltungsverfahren erhöht hat; weist darauf hin, dass dies auf die erhebliche Aufstockung der mit dem Finanzrahmen 2007-2013 für Forschung und Innovation zur Verfügung gestellten Mittel zurückzuführen ist; ersucht den Rechnungshof, mögliche Transparenzprobleme gegenüber der Haushaltsbehörde und die unterschiedliche Behandlung der Begünstigten gemäß diesen Modellen zu beurteilen; fordert, dass der Generaldirektor in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht jeder dieser Einrichtungen, jedem dieser Modelle und Verfahren ein Kapitel widmet, um über die Mittelverwendung und die mit diesen Modellen für eine öffentliche/private Zusammenarbeit gewünschten Ergebnisse zu informieren;

125. fordert den Rechnungshof unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Prüfstrategie der Kommission die Ausgaben eines Rahmenprogramms in einem Zeitraum von vier Jahren abdeckt, während der Rechnungshof jährlich Bericht erstatten muss, auf, mehrjährige Übersichten vorzulegen, so dass die finanziellen Auswirkungen der im Rahmen seiner Prüftätigkeit festgestellten Fehler mit den Kontrollverfahren der Kommission kohärent dargestellt wird;

Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

126. hält die Ausführungsraten der Haushaltslinien für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für zufriedenstellend;

127. hebt hervor, dass die Ausführungsrate der Haushaltsmittel in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt bei 94,6 % lag, was ein zufrieden stellendes Ergebnis darstellt, wenn man bedenkt, dass 2007 das erste Jahr des neuen Finanzrahmens 2007-2013 und durch die Annahme und das Inkrafttreten neuer Programme im Bereich Umweltpolitik gekennzeichnet war;

128. begrüßt die Ausführungsrate beim Gemeinschaftlichen Tabakfonds, die bei 100 % liegt; ist daher überzeugt, dass dieses Instrument, mit dem Projekte zur Verbesserung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums – insbesondere durch Information und Unterrichtung – finanziell unterstützt werden, wirksam umgesetzt wird;

129. fordert die Kommission auf, den Antragstellern im Rahmen der Mehrjahresprogramme weitere Hilfe zukommen zu lassen, insbesondere durch spezifische Fortbildungsmaßnahmen für die Antragsteller und benutzerfreundliche Leitlinien;

130. begrüßt die Anstrengungen im Hinblick auf gezieltere Ausschreibungen und von mehr Unterstützung für die Antragsteller, insbesondere bei den Programmen der öffentlichen Gesundheit, um zu vermeiden, dass Projektanträge eingereicht werden, die ganz eindeutig nicht förderungswürdig oder von geringer Qualität sind, stellt jedoch fest, dass weitere Bemühungen nötig sind, um zu einer zufrieden stellenden Lage zu gelangen;

131. weist darauf hin, dass ein Teil des Aktionsprogramms für das Gesundheitswesen von der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher durchgeführt wird; erinnert die Kommission in diesem Zusammenhang daran, die operativen Programmmittel sehr kosteneffizient einzusetzen, da sie auch für administrative Aufgaben verwendet werden;

132. weist darauf hin, dass die Einhaltung der Verwaltungs- und Finanzbestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Bewilligung der Zuschüsse oder bei der Auswahl der zu finanzierenden Projekte führen sollte, und fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Verbesserung der Verwaltungsverfahren fortzusetzen, die Auswirkungen auf die Ausführung der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen haben;

Binnenmarkt und Verbraucherschutz

133. begrüßt die Anmerkungen im Bericht des Rechnungshofs, in dem eine faire Bewertung der Binnenmarktpolitik, der Zollpolitik und der Verbraucherschutzpolitik vorgenommen wird;

134. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre internen Kontrollsysteme weiter zu verbessern, um ein Inverkehrbringen nicht zugelassener Güter auf dem Gemeinschaftsmarkt zu verhindern; fordert die Kommission ferner auf, allen im Bereich des Verbraucherschutzes 2007 aufgedeckten Mängeln nachzugehen;

135. begrüßt die Feststellung des Rechnungshofs, dass die Kontrollsysteme im Bereich der Zollverwaltung und der Buchführung gut funktionieren; hebt hervor, dass Zollkontrollen zwar in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten sind, dass jedoch nur verlässliche Wirtschaftsbeteiligte den Zollsektor verwalten sollten, um zu verhindern, dass Güter in den Binnenmarkt eingeführt werden, ohne dass Zölle entrichtet werden oder der Zollwert ermittelt wird;

136. würdigt die Anstrengungen zur Erreichung einer Ausführungsrate von 86 % bei der Haushaltslinie 12 02 01 (Verwirklichung und Entwicklung des Binnenmarkts); stellt fest, dass die Nichtausschöpfung der Mittel für Zahlungen nach Angaben der Kommission darauf zurückzuführen ist, dass einige Verträge zur Erstellung von Studien zu spät unterzeichnet wurden und dass 2007 entgegen der Planung keine Zahlungen getätigt wurden;

137. weist darauf hin, dass eine Ausführungsrate von 55 % bei der Haushaltslinie 14 04 02 (Zoll 2007) nicht ausreichend ist, und fordert deshalb eine bessere Haushaltsplanung; stellt fest, dass nach Angaben der Kommission der Großteil der Mittel dieser Haushaltslinie langfristige IT-Verträge für Produkte und Dienstleistungen betrifft, die "auf Antrag" erbracht werden, was eine genaue Einschätzung und Planung des Finanzbedarfs erschwert; erkennt jedoch die positiven Ergebnisse für den Haushaltsplan 2008 an, mit einer Ausführungsrate von mehr als 97 % bei den Zahlungsermächtigungen;

138. stellt fest, dass die Ausführungsrate von 77 % bei der Haushaltslinie 17 02 02 (Verbraucherschutzprogramm) niedriger ist als in früheren Jahren; stellt weiter fest, dass dies nach Angaben der Kommission auf die Übertragung nicht getrennter Mittel von der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher auf das Verbraucherschutzprogramm sowie auf einige im Laufe des Jahres 2007 zu spät eingegangene Verpflichtungen zurückzuführen ist, was zur Folge hatte, dass die für 2007 geplanten Zahlungen nicht erfolgt sind; fordert die Kommission daher auf, die Haushaltsplanung in diesem Bereich zu verbessern.

Verkehr und Fremdenverkehr

139. stellt fest, dass in dem endgültig angenommenen und im Laufe des Jahres abgeänderten Haushaltsplan 2007 ein Gesamtbetrag von 1 322 667 000 Euro an Verpflichtungsermächtigungen und von 743 111 000 Euro an Zahlungsermächtigungen für die Verkehrspolitik zur Verfügung stand; stellt ferner fest, dass von diesen Gesamtbeträgen:

- 933 578 000 Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 369 665 000 Euro an Zahlungsermächtigungen für Projekte im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) verfügbar waren,

- 15 348 000 Euro an Verpflichtungen und 14 500 000 Euro an Zahlungen für die Verkehrssicherheit zur Verfügung standen,

- 56 890 000 Euro an Verpflichtungen und 10 425 000 Euro an Zahlungen für das Programm Marco Polo verfügbar waren,

- 113 631 000 Euro an Verpflichtungen und 114 716 000 an Zahlungen für Verkehrsagenturen und die GNSS-Aufsichtsbehörde bereitstanden,

- 6 000 000 Euro an Verpflichtungen und 6 578 000 Euro an Zahlungen für die Verkehrssicherheit, einschließlich des Pilotprojekts zur Sicherheit des transeuropäischen Straßennetzes zur Verfügung standen;

140. begrüßt die gleich bleibend hohen Nutzungsraten sowohl bei den Verpflichtungs- als auch bei den Zahlungsermächtigungen für die Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V), die jeweils fast 100 % erreichten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Finanzierung aus den nationalen Haushalten zur Verfügung gestellt wird, um diese Verpflichtung der EU zu erfüllen;  

141. vermerkt mit Besorgnis die niedrige Nutzungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für die Verkehrssicherheit (55,95 %) und für die GNSS-Aufsichtsbehörde (33,24 % unter Titel 3), für die ein Großteil des Betrages, der aufgrund des Überschusses im Jahr 2006 im Laufe des Jahres 2007 verfügbar wurde, auf das Jahr 2008 übertragen wurde, sowie die niedrige Nutzungsrate bei Zahlungsermächtigungen für den Binnenmarkt und die Optimierung von Transportsystemen (47,48 %), für Rechte der Passagiere (58,96 %), aufgrund der verzögerten Unterzeichnung der Verträge, und für die GNSS-Aufsichtsbehörde (33,24 % unter Titel 3);

142. begrüßt, dass infolge der Reaktionen auf den Sonderbericht Nr. 6/2005 des Rechnungshofs zum Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V)[71] der zulässige Höchstsatz für Gemeinschaftszuschüsse für grenzüberschreitende Projekte auf 30 % und die Mindestfinanzierungsschwelle auf 1 500 000 Euro angehoben wurden und dass ferner das Bewertungsverfahren im Hinblick auf die Projektauswahl und die Begleitung verbessert wurden; bedauert jedoch gleichzeitig, dass die Struktur für die Beschreibung von Bauvorhaben nicht harmonisiert wurde und die technische und finanzielle Begleitung nicht standardisiert wurde;

143. begrüßt, dass die vom Rechnungshof vorgenommene Untersuchung der Normen für die interne Kontrolle, die unmittelbar auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge Bezug nehmen, zeigt, dass die Generaldirektion Energie und Verkehr den Grundanforderungen genügt;

Kultur und Bildung

144. stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2007 die im Politikbereich Bildung und Kultur ermittelte Fehlerquote nennt (Ziffer 9.11 und Anhang 9.1, Fehlerquote zwischen 2 % und 5 %), jedoch keine Erklärung zur Funktionsweise der verschiedenen nationalen Agenturen oder der Exekutivagenturen und auch nicht zur Qualität ihrer Arbeit oder den Gründen, warum diese Organisation notwendig ist, abgibt;

145. fordert den Rechnungshof auf, in seinem nächsten Jahresbericht eingehender die Frage der Effizienz und die Beibehaltung der verschiedenen Agenturen im Politikbereich Bildung und Kultur zu analysieren;

146. nimmt zur Kenntnis, dass die GD EAC bei der neuen Generation der Programme die Aktionsprogramme harmonisiert und das Konzept einer einzigen internen Prüfung eingeführt hat; vertritt in diesem Kontext die Ansicht, dass die Ex-ante- und Ex-post-Erklärungen der Mitgliedstaaten neue Elemente im Rahmen der Überwachung und der internen Kontrolle der Systeme darstellen;

147. bedauert allerdings die vom Rechnungshof im Verfahren zur Erstellung der Ex-ante-Erklärung festgestellten Schwachstellen sowie die Feststellung, dass dieses Verfahren nur eine begrenzte Gewähr für die Qualität der Verwaltung der betreffenden Ausgaben liefert (Ziffer 9.16 des Jahresberichts 2007); stellt jedoch fest, dass das Verfahren der Ex-ante-Erklärung nur ein Bestandteil der Belege ist, die der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung erhält und die ihm die Abgabe seiner Stellungnahme ermöglichen;

148. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die nationalen Behörden unterschiedliche Ansätze bei der Beschaffung der Grundlagen für die Ex-ante-Zuverlässigkeitserklärung verfolgten und ihre Vorgehensweise in unterschiedlichem Ausmaß offenlegten; fordert die Kommission auf, ein Verfahren zur Harmonisierung der betreffenden Erklärungen einzuleiten und das Parlament und den Rechnungshof diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten;

149. nimmt ferner die Tatsache zur Kenntnis, dass die im Nachhinein für 2007 einzureichenden jährlichen Zuverlässigkeitserklärungen von den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten bis 30. April 2008 vorzulegen waren; erwartet die vom Rechnungshof im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeitserklärung 2008 vorzunehmende Bewertung;

150. bedauert die Tatsache, dass mehrere nationale Behörden und Agenturen ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, weshalb die Kommission förmliche Mahnschreiben versandte, und unterstützt diese uneingeschränkt bezüglich der Aussetzung der Zahlungen für den Betriebskostenzuschuss in den Fällen, in denen die Schlussberichte noch nicht vorlagen;

151. fordert die nationalen Agenturen und die nationalen Behörden mit Nachdruck auf, im Hinblick auf ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten die von der Kommission festgelegten Durchführungsvorschriften einzuhalten; begrüßt den Umstand, dass die GD EAC keinen Grund gesehen hat, an ihrem Vorbehalt festzuhalten, was die Kontrollmechanismen der nationalen Agenturen betrifft, und unterstützt die Fortsetzung strenger Rechnungsprüfungen;

152. begrüßt, den Umstand, dass die Zahl verspäteter Zahlungen im Bereich der Bildung und der Kultur zurückgeht, und erwartet, dass die Kommission ihre Bemühungen fortsetzt, um sie weiter zu verringern;  

153. bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass das von der Generaldirektion Kommunikation Ende 2007 eingeführte Kontrollsystem es überflüssig machen wird, in der Zukunft einen Vorbehalt in Bezug auf ihre Haushaltsführung zu formulieren, wie dies für das Haushaltsjahr 2007 der Fall war;

154. fordert von der Kommission weitere Informationen über die Schaffung von Verwaltungsstrukturen in den Mitgliedstaaten, die Hilfestellung bei den Aktivitäten im Bereich der Städtepartnerschaft leisten, insbesondere was die Notwendigkeit solcher Strukturen, die anfallenden Kosten und ihren Zweck betrifft;

155. fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zu prüfen, wie das Programm Jugend besser ausgerichtet werden kann, um neue Gruppen von jungen Menschen zu erreichen, insbesondere solche aus benachteiligten sozialen Milieus; regt zu diesem Zweck an, dass die Jugendorganisationen – einschließlich des Europäischen Jugendforums – ihre Bemühungen zugunsten solcher Zielgruppen verstärken, die Berichterstattungsstandards sowie die Finanzierungskriterien verbessern und Informationen über das Programm selbst auf breiterer Grundlage unter jungen Menschen zu verbreiten.

Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

156. stellt die niedrige Rate bei der Ausführung der Zahlungen des Haushaltsplans für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Vergleich zu 2006 fest (60,41 % im Jahre 2007 und 86,26 % im Jahre 2006); ist sich des Umstands bewusst, dass dies auch darauf zurückzuführen ist, dass im Mai und Juni 2007 die Fonds angenommen wurden, die unter das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ fallen, und auf Verzögerungen bei der Ausführung anderer spezifischer Programme (z.B. Zivilrecht, Drogenprävention und Informationsprogramme); verweist auf den relativen Rückgang der Rate der Ausführung der Verpflichtungen gegenüber 2006 (90,29 % im Vergleich zu 94,47 % im Jahre 2006); fordert die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit auf, sich darum zu bemühen, die Rate der Ausführung von Verpflichtungen und Zahlungen im Jahre 2008 so weit wie möglich zu steigern,

157. nimmt die vom Rechnungshof durchgeführte Bewertung zur Kenntnis, wonach die von der Kommission im Zusammenhang mit dem Europäischen Flüchtlingsfonds II durchgeführten Kontrollen teilweise effektiv sind; trägt den diesbezüglichen Antworten der Kommission gebührend Rechnung;

158. bedauert, dass die Beschreibungen der Aufsichts- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten für den Außengrenzenfonds der Kommission erst im letzten Quartal des Jahres 2007 zur Verfügung gestellt wurden, da dies die Kommission daran gehindert hat, die Systeme der Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres 2007 zu bewerten;

Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

159. weist die Kommission darauf hin, dass die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrags ein Grundprinzip der Union und eine Zielvorgabe ist, die für die gesamte Palette der Tätigkeiten und Politikfelder der Gemeinschaft relevant ist;

160. bekräftigt seine an die Kommission gerichtete Forderung, dass die Gleichstellung der Geschlechter als kontinuierliches und vorrangiges Ziel entsprechend dem Grundsatz der geschlechterspezifischen Budgetierung, wie es sie in seiner Entschließung vom 3. Juli 2003 zu „Gender Budgeting“ – Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten[72] gefordert hat, gebührend berücksichtigt wird und bedauert die Verzögerung bei der Durchführbarkeitsstudie der Kommission zum Thema;

161. bedauert, dass der Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans 2007 keinerlei Informationen darüber enthält, ob der Haushalt erfolgreich zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen beigetragen hat;

162. regt an, dass der Rechnungshof in seine Jahres- und Sonderberichte den Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter einbezieht, insbesondere einschlägige Informationen über Maßnahmen zur Verwirklichung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung zwischen Frauen und Männern und über die Verfügbarkeit geschlechtsspezifischer Daten;

Externe Politikbereiche

163.konstatiert mit großer Sorge die gleichen Kritiken wie in den Vorjahren seitens des Rechnungshofs, vor allem hinsichtlich der Zahlungen auf der Ebene der Endbegünstigten;

164. stellt fest, dass die Außenhilfe von der jüngsten Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 kaum betroffen war, und fordert eine Überprüfung von Titel IV „Maßnahmen im Außenbereich“ der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002, um ihn besser an die besonderen Bedingungen der Aufträge und Zuschüsse in diesem Bereich anzupassen;

165. bedauert zutiefst, dass die Kommission es versäumt hat, ein wirklich europäisches Instrument für die Abwicklung von Hilfen in Notstandssituationen zu schaffen, wozu sie im Rahmen der Entlastungsverfahren 2005 und 2006 aufgefordert worden war; fordert nachdrücklich, dass dies unverzüglich geschieht, und ersucht die Kommission erneut, die Möglichkeit zu schaffen, dass sie selbst gegebenenfalls die von mehreren Gebern finanzierten Treuhandfonds verwalten kann, wenn sie sich an diesen Fonds beteiligt;

166. fordert die Kommission auf, gemäß Artikel 53 bis 56 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und ihrer Zusage gegenüber dem Parlament, dass jede internationale Organisation, die Gemeinschaftsmittel erhält, verpflichtet ist, dem Rechnungshof und dem Internen Prüfer der Kommission die Ergebnisse aller vorgenommenen internen und externen Prüfungen betreffend die Verwendung dieser Gemeinschaftsmittel zu übermitteln, uneingeschränkte finanzielle Transparenz bei der Außenhilfe sicherzustellen; fordert auch, in Fällen von Betrugsverdacht den Zugang von OLAF zu den Daten sicherzustellen;

167. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass auf der Grundlage einer bestimmten Anzahl von Hypothesen („beste Schätzungen“) die Gesamtkosten der von der Generaldirektion für humanitäre Hilfe (ECHO) vorgenommenen Kontrollen für das Jahr 2007 auf 25 Millionen Euro geschätzt wurden; dies entspricht 3,2 % der Gesamtmittel für die humanitäre Hilfe für dieses Jahr; bedauert, dass die Generaldirektion für humanitäre Hilfe (ECHO) nicht über ein Risikomanagementverfahren verfügt, und fordert, dass derartige Verfahren systematisch in die Kontrolle einbezogen werden;

168. stellt fest, dass diese Schätzung den Informationen der Kommission zufolge nur einen Teil der Gesamtkosten im Zusammenhang mit den von der Generaldirektion für humanitäre Hilfe (ECHO) finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen abdeckt, da die Kosten der von den humanitären Organisationen durchgeführten Kontrollen, die in den Gesamtkosten der Beihilfeabkommen inbegriffen sind, ebenfalls von der Generaldirektion für humanitäre Hilfe (ECHO) finanziert werden;

169. stellt fest, dass bei der Hypothese, dass die Kontrollkosten sich aus drei großen Kategorien zusammensetzen – Kosten der Kontrolltätigkeit der Dienststellen der Kommission in der Zentrale und in den Delegationen, Kosten der externen Prüfungen seitens der Kommission und Kosten der Prüfung der Ausgaben durch von den Begünstigten in Auftrag gegebene Prüfungen – die Kontrollkosten bezüglich der vom Amt für Zusammenarbeit EuropeAid 2007 verwalteten Mittel von der Kommission auf ca. 120 000 000 Euro geschätzt wurden;

170. fordert den Rechnungshof auf, diesem Faktor in seinen Berechnungen im nächsten Jahresbericht Rechnung zu tragen und sowohl zu dieser Schätzung als auch zum Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Kontrollsysteme Stellung zu nehmen und dabei die Merkmale und spezifischen Sachzwänge der externen Politikbereiche der Union zu berücksichtigen;

171. bedauert, dass die Kommission in Kenia unmittelbar nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 eine Budgethilfe gezahlt und so den Eindruck erweckt hat, in der Diskussion über die Legitimität der Wahlergebnisse Position zu beziehen; verweist auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zu Kenia[73] und erwartet, dass die Kommission diese berücksichtigt;

172. nimmt die Anmerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Aufsichts- und Kontrollsysteme für Außenhilfe, Erweiterung und humanitäre Hilfe nur bedingt wirksam sind; akzeptiert, dass viele der aufgedeckten Fehler Vorauszahlungen betreffen und dass diese Fehler dann zum Zeitpunkt der endgültigen Zahlungen korrigiert werden; fordert die Kommission dennoch auf, die erforderlichen Verbesserungen in ihren Kontroll- und Prüfverfahren vorzunehmen, insbesondere auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen, da sonst unnötiger bürokratischer Aufwand für die Endempfänger entsteht; erkennt gleichzeitig die Fortschritte an, die die Kommission und die Vereinten Nationen bisher erzielt haben;

173. bedauert den anhaltenden Mangel an Transparenz hinsichtlich der Verwendung von Gemeinschaftsmitteln, die durch Organisationen der Vereinten Nationen weitergeleitet werden; unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen zur Herbeiführung einer Lösung und zur Gewährleistung der Tatsache, dass der Rechnungshof sämtliche erforderlichen Informationen rechtzeitig erhält; begrüßt die zunehmende Zahl von Überprüfungsmissionen der Kommission im Rahmen des UN-EG-Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich (FAFA-Abkommen); erwartet, dass durch diese Missionen die Transparenz und die Außenwirkung der Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen unter der Führung der Vereinten Nationen weiter verbessert werden;

174. fordert die Kommission auf, die für die Auszahlung von Budgethilfen an Drittländer geltenden Bedingungen und Leistungsindikatoren weiter zu verbessern und genauer zu definieren, um klare, unmissverständliche und messbare Bewertungskriterien, gegebenenfalls mit spezifischen Zeitplänen, aufzustellen;

175. nimmt die Anmerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass umgehend Maßnahmen getroffen werden sollten, um die bei der Verwaltung von EU-Mitteln in Bulgarien festgestellten Schwachstellen auszuräumen, und dass die erforderliche Überwachung in der Türkei weiterhin sicherzustellen ist; fordert die nationalen Behörden auf, ihre Anstrengungen auszuweiten, um die geltenden Verordnungen einzuhalten;

176. erwartet spürbare Ergebnisse von der Anwendung der neuen Bedingungen für die Überprüfung von Ausgaben im Rahmen externer Rechnungsprüfungen, die von den Begünstigten oder der Kommission in Auftrag gegeben wurden;

177. nimmt den Sonderbericht Nr. 5/2007 des Rechnungshofs über die Verwaltung des Programms CARDS durch die Kommission[74] zur Kenntnis; unterstreicht die Bedeutung verbesserter strategischer Anleitungen durch die Kommission, um in enger Zusammenarbeit und in engem Dialog mit dem Parlament die Setzung geeigneter Schwerpunkte bei der Auswahl der wichtigsten Interventionsbereiche im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe sicherzustellen; fordert die Kommission auf, eine umfassende Strategie zur Verbesserung der Eigenverantwortung bei der Konzipierung und Durchführung von Projekten zu entwickeln;

178. erwartet regelmäßige Informationen über die Schritte, die die Kommission zur Umsetzung der erheblichen Zusagen ergriffen hat, die sie auf der internationalen Geberkonferenz vom 22. Oktober 2008 in Brüssel zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Georgien und der künftigen Entwicklung des Landes gemacht hat;

179. wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, dem Parlament regelmäßig spezifische Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Eigenverantwortung der Union bezüglich ihrer Außenhilfe im jeweiligen geografischen Kontext im Einklang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit, der Verantwortung und der Sichtbarkeit zu erläutern.

Nichtstaatliche Organisationen (NRO)

180. nimmt die Rolle und die zunehmende Zahl der NRO bei der Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, die Effizienz der Betriebszuschüsse für die in Brüssel ansässige Zentrale der NRO zu bewerten und das in der Haushaltsordnung vorgesehene Prinzip der Degressivität der Betriebszuschüsse strikt anzuwenden;

181. fordert die Kommission auf, bis Ende 2009 eine umfassende Liste aller NRO zusammenzustellen, die EU-Mittel erhalten haben;

Entwicklung

182. nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof einmal mehr zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Generaldirektion für humanitäre Hilfe (ECHO) ihre Prüfungsstrategie verbessern muss, indem sie dafür sorgt, dass die Vorgänge auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen und insbesondere an Ort und Stelle bei allen Arten von Partnern besser abgedeckt werden (Ziffer 8.33 f) des Jahresberichts 2007);

183. ermutigt die Kommission, an ihrem seit 2007 verfolgten Ziel festzuhalten, dass jedes Projekt mindestens einmal pro Jahr von einem Sachverständigen besucht wird, es sei denn, er wird durch die Sicherheitsbedingungen oder den schwierigen Zugang daran gehindert, sich weiterhin zu versichern, dass Fachleute für humanitäre Hilfe ständig vor Ort sind, um die Wirkung der von der Kommission finanzierten humanitären Maßnahmen unabhängig vom jeweiligen Land oder von der jeweiligen Region zu fördern und zu optimieren;

184. vertritt die Auffassung, dass die Kommission im Rahmen der Durchführung der Projekte darüber wachen muss, dass die mit den Vereinten Nationen im April 2007 vereinbarten Berichtspflichten streng befolgt werden und die Finanzberichte gemäß den genannten Bestimmungen erstellt werden;

185. ist sich der Risiken unzulänglicher Kontrollen vor Ort dort, wo der Zugang schwierig ist oder die Neutralität der humanitären Hilfe nicht gewahrt ist, bewusst sowie vor allem der Tatsache, dass diese Risiken in einem gewissen Grad mit den Zielen der humanitärem Hilfe und den so genannten „vergessenen Krisen“ zusammenhängen;

186. nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Generaldirektion für humanitäre Hilfe (ECHO) 2007 zufolge die humanitäre Hilfe der Kommission im Irak ausschließlich über das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in den Bereichen Schutz, Wasser und Sanierung in Höhe eines Gesamtbetrags von 7 800 000 Euro geleistet wurde;

187. ist der Ansicht, dass eine transparentere Interventionsstruktur (Europäische Entwicklungsfonds (EEF), Kommission, Europäische Investitionsbank usw.) im Bereich der Entwicklung und der externen Politikbereiche geprüft werden sollte, um die Sichtbarkeit der gemeinschaftlichen Maßnahmen zu erhöhen und die Prüfung der gebundenen Mittel zu verbessern; fordert die Erstellung einer Studie über die gemeinschaftliche Budgetisierung des EEF im Hinblick auf eine politische Debatte über dieses Thema;

188. erinnert an die Verpflichtung der Kommission[75], sich dafür einzusetzen, dass bis 2009 ein als Eckwert festgelegter Anteil von 20 % ihrer bereitgestellten Hilfe in die Sektoren Grund- und Sekundarbildung sowie Basisgesundheit fließen sollen; fordert die Kommission auf, ausführliche Informationen darüber vorzulegen, wie dieser Eckwert durch Projekte, Programme und Haushaltszuschüsse erreicht werden wird; fordert größere Kohärenz zwischen den thematischen, den Länder- und den regionalen Strategiepapieren in den Bereichen Gesundheit und Bildung, insbesondere, wenn die Hilfe über Haushaltszuschüsse geleistet wird;

189. betont, dass der schulischen Betreuung von Kindern aus schwer zugänglichen Gruppen in Ländern mit kritischen Millenniumsentwicklungsziel-Indikatoren, einschließlich der Kinder mit Behinderungen, Priorität eingeräumt werden muss;

190. fordert die Kommission auf, der Unterstützung der Partnerländer zur Entwicklung parlamentarischer Kontroll- und Prüfkapazitäten insbesondere dann Vorrang einzuräumen, wenn die Hilfe über Haushaltszuschüsse geleistet wird, und ersucht die Kommission, regelmäßig über die erzielten Fortschritte zu berichten;

191. betont, dass die Nachhaltigkeit der Interventionen der Kommission, einschließlich der Formulierung einer klaren Ausstiegsstrategie, die die Ergebnisse nicht gefährdet, und der Kontrolle der Anwendung gebührend beachtet werden muss; vertritt die Auffassung, dass die verstärkte Auswertung der Ergebnisse einen wichtigen Faktor darstellt, um die demokratische Legitimität der Entwicklungszusammenarbeit der Union zu gewährleisten;

192. begrüßt die 2007 erfolgte Annahme des EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik, der die Zusammenarbeit und die Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten fördern soll; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Gewährleistung der wirklichen Umsetzung des Verhaltenskodex, einschließlich durch die Lösung fortdauernder Probleme, im besten Interesse der Partnerländer zu verstärken;

193. vertritt die Auffassung, dass die Anhörung der Zivilgesellschaft und der Lokalbehörden vor der Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere (LSP) im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit nicht ausreichte, um die gemäß Artikel 19 Absatz 3 der DCI-Verordnung (EG) Nr. 1905/2006[76] festgelegte gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, wonach "die Strategiepapiere grundsätzlich auf der Grundlage eines Dialogs mit den Partnerländern und -regionen und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und der regionalen und lokalen Behörden der Partnerländer und -regionen erstellt werden"; vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass die Einbindung der nationalen Parlamente in den Partnerländern unabdingbar ist für die Erzielung einer wirklichen Identifikation mit dem Prozess; fordert die Kommission auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um den Dialog mit diesen Gremien in den verschiedenen Stufen des Planungsprozesses zu verbessern.

Heranführungsstrategie

Kooperations- und Kontrollverfahren

194. weist darauf hin, dass die Kommission erstmals nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten ein Kooperations- und Kontrollverfahren für Rumänien und Bulgarien eingerichtet hat, das dabei helfen soll, „etwaige Defizite bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu beheben“ und „die dabei erzielten Fortschritte zu überwachen“ (KOM(2008)0063), und fragt nach der Wirksamkeit dieses Verfahrens, seiner Zweckmäßigkeit und der Verlässlichkeit der der Entlastungsbehörde übermittelten Informationen;

195. stellt fest, dass unter der Autorität des Generalsekretariats mehrere Generaldirektionen und Büros der Kommission für die Verwaltung dieses Verfahrens zuständig sind; stellt fest, dass das gemeinsame Handeln dieser Dienststellen mit Mängeln behaftet ist; erwartet eine Verbesserung der Koordinierung und die systematische Einbeziehung der Fachkenntnisse aller betroffenen Dienststellen der Kommission in die Fortschrittsberichte; fragt, welche Lehren die Kommission daraus für die Bewerberländer und die potenziellen Bewerberländer zieht;

Europäische Fonds in Bulgarien und Rumänien

196. stellt fest, dass Bulgarien zwischen 2004 und 2007 650 000 000 Euro über den Fonds PHARE zur Verfügung gestellt wurden, 226 000 000 Euro über den Fonds SAPARD, 440 500 000 Euro über den Fonds ISPA, dass Rumänien zwischen 2004 und 2007 ca. 1 346 500 000 Euro über den Fonds PHARE, 526 300 000 Euro über den Fonds SAPARD, 1 040 500 000 Euro über den Fonds ISPA zur Verfügung gestellt wurden;

197. weist darauf hin, dass der Rechnungshof bereits in seinem Sonderbericht Nr. 4/2006 über Phare-Investitionsprojekte in Bulgarien und Rumänien[77] zahlreiche Probleme bei der Verwaltung der europäischen Fonds festgestellt hat, darunter Unregelmäßigkeiten bei den Ausschreibungsverfahren und der Förderfähigkeit der Ausgaben, inkorrekte Verwendung von Investitionsgütern, fehlende Verwaltungskapazität und sonstige;

198. vermerkt ebenfalls mit Besorgnis die Tatsache, dass der Haushaltskontrollausschuss von dem für die Erweiterung zuständigen Kommissionsmitglied nicht fristgemäß und ausreichend über das Ausmaß der Mängel informiert wurde;

199. nimmt sehr beunruhigt zur Kenntnis, dass die Kommission die Zahlungen im Umfang von 200 000 000 Euro an Agrarfinanzmitteln für Rumänien unterbrochen hat und dass von der Kommission in Bulgarien 250 000 000 Euro für PHARE, 105 000 000 Euro für SAPARD und 115 000 000 Euro für ISPA eingefroren wurden; stellt fest, dass der endgültige Verlust für Bulgarien im Rahmen des Programms Phare 220 000 000 Euro beträgt;

200. ist sich der Tatsache bewusst, dass das Fehlen verlässlicher Kontrollsysteme und die aufgetretenen Verwaltungsprobleme Risiken für das Geld der europäischen Steuerzahler darstellen; würdigt die inzwischen unternommenen Anstrengungen, um diese Probleme zu bewältigen; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, weiterhin alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die europäischen Verpflichtungen zu erfüllen;

201. erachtet es als notwendig, dass die Kommission ihre technische Hilfe für die Mitgliedstaaten ausweitet, um deren Verwaltungskapazitäten zu stärken; weist darauf hin, dass die korrekte Verwaltung der europäischen Gelder eine Verpflichtung und eine Pflicht für jeden Mitgliedstaat ist, und unterstützt die Kommission bezüglich der vorübergehenden Aussetzung von Zahlungen, wenn die Verwaltungssysteme eines Mitgliedstaats nicht funktionieren;

202. stellt fest, dass Bulgarien für den Zeitraum 2007 bis 2013 6 853 000 Euro aus Strukturfonds und Rumänien 19 200 000 Euro erhalten sollte; fordert ergänzend zu den im jährlichen Tätigkeitsbericht und in den Berichten über die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds übermittelten Informationen einen vierteljährlichen Bericht über die Verwaltung dieser Mittel, solange die Situation nicht geklärt ist;

203. fordert die Kommission auf, das Parlament regelmäßig über die praktischen Konsequenzen der Maßnahmen betreffend die Justizreform und die Korruptionsbekämpfung zu unterrichten und in die Fortschrittsberichte Kriterien aufzunehmen, mit denen sich der Fortschritt in diesen Bereichen beziffern lässt;

204. ist der Ansicht, dass die europäischen Institutionen hinsichtlich der missbräuchlichen Verwendung der europäischen Gelder und in Bezug auf Betrug und Korruption das Null-Toleranz-Prinzip anwenden müssen; fordert die Kommission auf, die tatsächliche Wiedereinziehung der zu Unrecht gezahlten Beträge zu gewährleisten;

205. fordert ferner OLAF auf, ihm das Ergebnis seiner Untersuchungen im Zusammenhang mit Bulgarien zu übermitteln;

206. stimmt der Kommission zu, dass sich an alle in jüngster Zeit von Bulgarien eingeleiteten Aktionen und ergriffenen Maßnahmen glaubwürdige, strukturelle Korrekturmaßnahmen und eine grundlegende Reform aller mit der Verwaltung von EU-Geldern befassten Strukturen anschließen müssen, um so die korrekte und rechtzeitige Aufnahme von Geldern und ein hohes Maß an Transparenz sicherzustellen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Koordinierung und die Kommunikation mit den nationalen Behörden zu verbessern und die Umsetzung der ihr von Bulgarien vorgelegten Aktionspläne aufmerksam zu überwachen und das Parlament diesbezüglich regelmäßig zu informieren; fordert die Kommission auf, ihm einen Sonderbericht über den aktuellen Stand der Verwaltung und Kontrolle aller EU-Mittel in Bulgarien über den Zeitraum bis 15. Juli 2009 zu übermitteln;

207. fordert die Kommission vor dem Hintergrund des letzten Fortschrittsberichts und der Rückschläge bezüglich der Korruptionsbekämpfung auf, einen Sonderbericht über den aktuellen Stand der Verwaltung und Kontrolle aller EU-Mittel in Rumänien sowie über die ergriffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte im Rahmen der Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum bis 15. Juli 2009 zu übermitteln;

Türkei, Kroatien, Serbien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Kosovo und weitere Westbalkanländer

208. verweist auf die Verantwortung der Delegationen der Kommission in den Bewerberländern und in den potenziellen Bewerberländern, um diese Länder auf eine korrekte Verwendung der europäischen Gelder vorzubereiten; fordert einerseits die Einbeziehung von Betrugsbekämpfungsstrategien in diesen Heranführungsprozess und andererseits eine Fortbildung der betroffenen Verwaltungen durch ein Austauschprogramm zwischen der Kommission und den Verwaltungen der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer;

209. ersucht die Kommission, im Rahmen der Heranführungsphase eine aktivere Rolle bezüglich der vorhandenen Ausgabenkontrollsysteme in der Türkei, Kroatien, Serbien, der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und den anderen Westbalkanländern zu übernehmen, und fordert sie auf, dem Parlament im Rahmen ihres Berichts über die Fortschritte dieser Länder detailliertere Informationen über diese Frage zu übermitteln, vor allem eine ausführliche Analyse der Gründe für Misserfolge; fordert die Kommission auf, in die Fortschrittsberichte für die verschiedenen Zielvorgaben eine Ampel-Kennzeichnung aufzunehmen;

210. bedauert die Fälle von Betrug und schlechter Verwaltung der von den Vereinten Nationen bewirtschafteten europäischen Gelder, die bezüglich der Mittel aufgedeckt wurden, die die Union für den Wiederaufbau im Kosovo bereitgestellt hat, und fehlende Folgemaßnahmen der Vereinten Nationen bezüglich dieser eindeutig ermittelten Fälle; möchte jedoch auch der Europäischen Agentur für Wiederaufbau sowie ihrem „europäischen“ und lokalen Personal für die zuweilen unter schwierigen Umständen für die Bevölkerung geleistete Arbeit danken;

211. fordert den Rechnungshof auf, einen Sonderbericht über die Wirksamkeit der von der Kommission eingerichteten Kontrollsysteme betreffend die vom Kosovo erhaltenen europäischen Mittel sowie deren Leistung bezüglich der Betrugsverhütung auszuarbeiten und zu überprüfen, ob diese Finanzmittel uneingeschränkt den in den Abkommen für die betroffenen Programme vorgesehenen Bedingungen unterlagen, einschließlich der Bestimmungen des Heranführungsinstruments[78] und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2202;

212. schlägt vor, dass die Kommission von der Regierung des Kosovo eine Prüfbescheinigung des Rechnungshofs dieses Landes bezüglich der europäischen Mittel, insbesondere der im Haushaltsplan verbuchten, verlangt;

213. weist darauf hin, dass die Investigation Task Force (ITF), die zur Untersuchung finanzieller Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle im Zusammenhang mit EU-Geldern im Kosovo eingesetzt wurde, ihre Maßnahmen im August 2008 abschloss, dass in ihrem Abschlussbericht kriminelles Verhalten unter anderem von Seiten von UN-Bediensteten ermittelt wurde und dass mehrere internationale Haftbefehle ausgestellt wurden, ohne dass diesbezüglich von den UN irgendwelche Ergebnisse erzielt wurden; fordert die Kommission auf, auf die Umsetzung dieser Haftbefehle zu drängen; fordert die Kommission weiterhin auf, einen Bericht über die rechtliche Weiterverfolgung aller aufgedeckten Fälle vorzulegen; fordert die Einrichtung einer Nachfolgeorganisation zur Bekämpfung von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten unter Einbeziehung der Kommission und von OLAF;

Verwaltungsausgaben

214. nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass bei der Prüfung des Rechnungshofs keine wesentlichen Fehler aufgedeckt wurden, die die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsausgaben betreffen;

Europa-Schulen

215. erwartet, dass die Kommission sicherstellt, dass die Regierungen Belgiens und des Vereinigten Königreichs ihre Pflichten gemäß den bestehenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen einhalten – für Belgien möglichst rasche Verfügbarkeit einer vierten oder sogar fünften Europa-Schule, für das Vereinigte Königreich die ausreichende Abordnung von Lehrern – , und erwartet, dass die geltende Aufnahmepolitik betreffend die Schulen Berkendael/Laeken überprüft wird, um lange und unannehmbare Fahrzeiten für Kinder zu vermeiden;

Konsequenzen der Dezentralisierung für das Personal

216. stellt zufrieden fest, dass die Kommission auf Ersuchen des Parlaments 2007 eine Analyse der Humanressourcen ihres Personals (SEK(2007)0530) betreffend ihre Verwaltungstätigkeiten eingeleitet hat;

217. ist enttäuscht über die Unzulänglichkeit der von der Kommission in diesem unter Haushaltsgesichtspunkten sehr wichtigen Bereich übermittelten Informationen in den Jahren 2005 und 2006; würdigt die inzwischen unternommenen Anstrengungen hinsichtlich der Transparenz auf ihrer Internet-Seite und des Jahresberichts über die Beurteilung des Personals;

218. ist beunruhigt über die Tatsache, dass fast 32 % des Personals der Kommission im Bereich der Verwaltungsunterstützung und der Koordinierung beschäftigt ist; weist darauf hin, dass die 10 % der Bediensteten im Haushaltsbereich in dieser Statistik noch nicht berücksichtigt sind; fordert die Kommission auf, Konsequenzen aus diesen Zahlen zu ziehen und eine Umstrukturierung ihres Personals einzuleiten, um die in diesen Bereichen tätigen Bediensteten auf 20 % zu verringern;

219. weist darauf hin, dass die Mobilität des Personals ursprünglich ein Konzept für sensible Stellen war; ist erstaunt über die gegenwärtige Praxis der Kommission, ihr gesamtes Personal nach fünf, spätestens jedoch nach sieben Jahren der Mobilität zu unterwerfen; fürchtet, dass diese Umsetzung der Mobilität die Wirksamkeit der Kommission beeinträchtigt und das Sammeln von Erfahrung und Fachkenntnissen in der Kommission behindert; fordert die Kommission auf, ihm mitzuteilen, wie die Mobilität auf die sensiblen Stellen beschränkt werden könnte;

Fragen im Zusammenhang mit den Gebäudeinfrastrukturen der Gemeinschaft

220. bedauert seitens der Kommission die mangelnde Transparenz bei der Verwaltung der 61 Gebäude, über die sie in Brüssel verfügt, und der Entwicklung ihres Immobilienbestands;

221. ersucht die Kommission, das Parlament über alle neuen Projekte bezüglich ihres Immobilienbestands zu informieren, und zwar bevor solche Projekte beschlossen werden, und seinen Haushaltskontrollausschuss regelmäßig über alle Initiativen und neuen Beschlüsse betreffend Immobilienprojekte zu unterrichten, einschließlich Ausschreibungen und Vorbereitungen;

222. fordert OLAF auf, es über im Rahmen der Immobilienpolitik aufgedeckte Betrugsfälle zu informieren und mögliche Interessenkonflikte zu prüfen;

223. verlangt von der Kommission eine Prüfung der Verwaltung der Gebäude nicht nur der Kommission, sondern aller Institutionen der Europäischen Gemeinschaften, einschließlich der Prüfung der Idee einer gemeinsamen Gebäudeverwaltungsstruktur;

Folgemaßnahmen im Anschluss an die Entlastung

224. bedauert, dass die Kommission die Bestimmungen des EG-Vertrages zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Entlastung in der Jahresrechnung 2007[79] der Europäischen Gemeinschaften nur unvollständig wiedergibt, indem sie dort lediglich schreibt, dass das Parlament bei der Erteilung der Entlastung Feststellungen hervorheben könne, die seiner Meinung nach von Bedeutung sind, und oftmals Maßnahmen empfehle, die die Kommission in den entsprechenden Angelegenheiten ergreifen sollte; stellt fest, dass diese Anmerkung zwar zutreffend ist, die Kommission aber zu erwähnen vergisst, dass Artikel 276 des EG-Vertrages die Kommission auch dazu verpflichtet, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bemerkungen in den Entlastungsbeschlüssen des Parlaments zur Vornahme der Ausgaben nachzukommen; erinnert die Kommission daher daran, dass die Forderungen in seiner Entlastungsentschließung nicht lediglich unverbindliche Empfehlungen sind, sondern Vorgaben, denen die Kommission bei der Ausführung des Haushaltes Folge zu leisten hat;

SCHLUSSFOLGERUNGEN BETREFFEND DIE SONDERBERICHTE DES RECHNUNGSHOFS

Teil I:

Sonderbericht Nr. 6/2007 über die Wirksamkeit der technischen Hilfe im Rahmen des Kapazitätsaufbaus

225. ist der Auffassung, dass die Reform der technischen Hilfe (TH) (und anderer Arten der externen Hilfe), die noch immer zu sehr geberorientiert, häufig ineffizient und nicht nachhaltig ist, dringend notwendig ist, u. a. durch die Förderung der Eigenverantwortung, durch bessere Koordinierung der Ressourcen zwischen den Mitgliedstaaten auf EU- und internationaler Ebene und durch die Gewährleistung einer ausreichenden Durchführungszeit für die Projekte;

226. nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die Dienststellen der Kommission im Juli 2008 die „Backbone Strategy“ und den Prüfungsplan gebilligt haben, die dazu dienen sollen, die Ziele in Bezug auf die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit bezüglich der technischen Zusammenarbeit und der Projektdurchführungseinheiten zu erreichen; fordert die Kommission daher auf, das Parlament erstmals bis Ende März 2009 und danach alle sechs Monate über die Umsetzung dieser Strategie zu informieren;

227. vermerkt die von der Kommission kürzlich im Anschluss an die Veröffentlichung des Sonderberichts des Rechnungshofs diesem mit Verzögerung übermittelten Informationen über die Ausgaben für die TH; ist erstaunt, dass diese Informationen nicht während der Ausarbeitung des Sonderberichts zur Verfügung gestellt wurden; erkennt an, dass die Definition der Entwicklungsaufwendungen seitens des Entwicklungshilfeausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung weit gefasst ist und in der Praxis zu unterschiedlichen Auslegungen führt; erwartet, dass die von der Kommission beschlossene Strategie auch zu einer operationelleren Definition der TH führen wird;

228. bedauert, dass das „Twinning-Instrument“ für die AKP-, die asiatischen oder lateinamerikanischen Länder noch nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht; ersucht daher die Kommission, noch vor Ablauf des Mandats der derzeitigen Kommission die erforderlichen legislativen Änderungen vorzuschlagen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die weitreichende Nutzung dieses Instruments abgestimmt auf besondere Erfordernisse in diesen Ländern sicherzustellen, und die Verordnung für die Durchführung des 10. EEF entsprechend zu ändern;

229. bedauert, dass die „Suspensivklausel“, die ein beschleunigtes Ausschreibungsverfahren ermöglicht, von der Kommission nur selten angewandt wird; ersucht die Kommission, diese Klausel klug anzuwenden, um den Zeitplan der Durchführung der technischen Hilfsmaßnahmen zu verbessern;

230. hält es für inakzeptabel, dass einige Gesellschaften absichtlich Experten mit guten Lebensläufen vorschlagen, um den Zuschlag zu erhalten, obgleich sie wissen, dass der Experte nicht für diese Aufgabe zur Verfügung stehen wird; ist mit dem Rechnungshof der Auffassung, dass die von der Kommission angewendeten Auswahlkriterien für die TH unangemessen sind;

231. ersucht daher die Kommission, andere Kriterien (wie vom Rechnungshof vorgeschlagen) als nur den Lebenslauf des Leiters des Expertenteams viel stärker zu berücksichtigen; empfiehlt, dass dies z.B. durch die Einrichtung einer Datenbank geschehen könnte, die mit rechtlichen Anforderungen an die Unternehmen kompatibel wäre, die es versäumen, den vorgeschlagenen Experten zur Verfügung zu stellen, was sie wiederum daran hindern sollte, sich für einen bestimmten Zeitraum an Ausschreibungen zu beteiligen; stellt fest, dass die Kommission die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1302/2008 vom 17. Dezember 2008 über die zentrale Ausschlussdatenbank[80] und den Beschluss 2008/969/EG, Euratom vom 17. Dezember 2008 über das von den Anweisungsbefugten der Kommission und den Exekutivagenturen zu verwendende Frühwarnsystem[81] angenommen hat, dass diese neuen Instrumente es jedoch nicht ermöglichen, Unternehmen auf dieser Grundlage auszuschließen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass diese Aspekte Teil des Prüfungsplans (Achse 3, Aktionen 13-15) sind, und fordert die Kommission auf, die entsprechenden Aktionen unverzüglich umzusetzen;

232. ist mit dem Rechnungshof der Auffassung, dass eine Inkohärenz bei dem Ansatz der Kommission betreffend die Einbeziehung der Systeme des Finanzmanagements und der Auftragsvergabe der Partnerländer besteht, die bisweilen in direktem Widerspruch zu den Verpflichtungen der Union im Rahmen der am 2. März 2005 gebilligten Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit[82] steht; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, die zügige Umsetzung dieser Verpflichtungen auf der Grundlage des im Rahmen des Accra- und Post-Accra-Workstreams und der Aktionen des Prüfungsplans (Achse 1, insbesondere Aktion 20) vorgesehenen strategischen Dialogs zu gewährleisten;

233. fordert die Kommission auf, soweit möglich ihre Transparenzinitiativen weiterzuverfolgen und der Entschließung des Parlaments vom 19. Februar 2008 zur Transparenz in Finanzangelegenheiten[83] Rechnung zu tragen, und empfiehlt, eine Datenbank einzurichten, die einen Überblick über die Aufgaben und Ergebnisse im Rahmen der TH liefert, die für künftige Aufgaben im Rahmen der TH und zur Vermeidung von Überschneidungen genutzt werden können;

Teil II:

Sonderbericht Nr. 1/2008 über die Verfahren der Prüfung und Bewertung großer Investitionsprojekte der Programmplanungszeiträume 1994-1999 und 2000-2006

234. fordert die Kommission auf, das strenge Genehmigungsverfahren für Großprojekte beizubehalten, schlägt jedoch vor, die Entscheidungsfindung so zu rationalisieren, dass ihr ein tatsächlicher Wert zukommt, wodurch vermieden wird, dass der gesamte Prozess in übertriebenem Maße als „Verwaltungsverfahren“ gehandhabt wird, und wodurch die Dauer des Entscheidungsprozesses auf ein vernünftiges Maß verkürzt wird; fordert die Kommission außerdem auf, innerhalb der Generaldirektion Regionalpolitik (GD REGI) so rasch wie möglich eine selbständige Abteilung für Großprojekte einzurichten, die über horizontale Zuständigkeiten verfügt; weist darauf hin, dass es Investitionen in Software in jedem Falle unterstützt, weil das System mit ihrer Hilfe transparenter und besser kontrollierbar wird, wobei diese Investitionen jedoch nicht dazu führen dürfen, dass die Kommission auf die Überprüfungen vor Ort verzichtet;

235. fordert die Kommission auf, über die praktische Anwendung der n+2- bzw. der n+3-Regel bei Großprojekten Bericht zu erstatten, weil einige Mitgliedstaaten versucht haben, die EFRE-Regeln – und zwar konkret die n+2-Regel – zu „umgehen“, indem sie zahlreiche Projekte so kombiniert haben, dass ihre Gesamtsumme gerade noch unterhalb der Untergrenze für Großprojekte lag, und indem sie dann die Entscheidung der Kommission zur Aussetzung der n+2-Regel abgewartet haben;

236. weist darauf hin, dass eine „Kultur der Risikovermeidung“ entstanden ist, bei der qualitativ herausragende und innovative Projekte in den Hintergrund gedrängt werden, was den in der Lissabon-Strategie festgelegten Zielen der Gemeinschaft vollkommen zuwiderläuft, und ersucht gleichzeitig um Aufklärung darüber, wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte; ist der Auffassung, dass das Problem nicht in der Förderung von Infrastrukturinvestitionen liegt, sondern darin, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, innovative – „riskante“ – Investitionen zu vermeiden;

237. bedauert, dass die Kommission (GD REGI) anstelle einer entsprechenden Schulung und Weiterbildung ihrer eigenen Mitarbeiter eine gesonderte Gruppe (JASPERS) finanziert, die Bestandteil der Struktur der Europäischen Investitionsbank ist und deshalb der Kommission gegenüber nicht für ihre Arbeit verantwortlich zeichnet; weist außerdem die Mitgliedstaaten darauf hin, dass sie ihren eigenen Stamm von Fachleuten ausbauen und ausbilden müssen, da sie ansonsten Gruppen ausländischer externer Fachleute ausgeliefert sein werden, was für die betreffenden Staaten mittelbar mit hohen Kosten einhergehen wird;

238. unterstützt die Initiative, dass die Union die nachträgliche Bewertung von Großprojekten übernimmt und festlegt, welche Informationen (einheitliche und vergleichbare Daten) – die innerhalb einer bestimmten Frist von den Mitgliedstaaten erhoben und weitergeleitet werden – sie dazu benötigt; ist der Ansicht, dass eine solche Konzentration der Kontrolle notwendig ist, weil es gegenwärtig keinen konkreten Nachweis dafür gibt, dass die aus Zuwendungen der Gemeinschaft finanzierten Großprojekte Ergebnisse erbracht und die Mitgliedstaaten die erhaltenen Mittel so effizient und wirksam wie möglich eingesetzt haben;

239. weist darauf hin, dass Informationen über Großprojekte derzeit erst nach deren Genehmigung in den Jahresberichten der Kommission über die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds zur Verfügung stehen; fordert deshalb die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Bürger den Stand der jeweiligen Großprojekte auf der Website der Kommission verfolgen können;

Teil III:

Sonderbericht Nr. 2/2008 über Verbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA)

240. fordert die Kommission auf, die bestehenden Probleme bzw. Mängel dringend zu beheben, da diese in der Union zu Einkommensausfällen an traditionellen Eigenmitteln führen können;

241. nimmt die Antworten der Kommission zur Kenntnis, in denen es heißt, dass mit dem 2008 angenommenen modernisierten Zollkodex[84]die VZTA für den Inhaber verbindlich wird, der Thesaurus weiter aktualisiert wird und die Benutzerschnittstelle in allen Sprachen der Union zur Verfügung steht;

242. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Streitfälle in Bezug auf die tarifliche Einreihung innerhalb der in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Fristen und spätestens binnen fünf Monaten beigelegt werden, und ersucht die Kommission angesichts der möglichen Ausfälle an traditionellen Eigenmitteln um die Aufstockung der Mitarbeiterzahl für die VZTA und die tarifliche Einreihung um 4 Personen, die vermehrte Durchführung von Risikoanalysen, die genauere Überwachung der pünktlichen Dateneingabe durch die Mitgliedstaaten und die Prüfung möglichen Missbrauchs durch Vertrauensschutzfristen und VZTA-Käufe;

243. fordert die Kommission auf, das Parlament bis Ende 2009 über alle Schritte und Maßnahmen, die die Kommission aufgrund der Bemerkungen des Rechnungshofs unternommen hat, sowie über deren Umsetzung zu unterrichten;

Teil IV:

Sonderbericht Nr. 3/2008 zu dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union: Wie rasch, wirksam und flexibel funktioniert er?

244. begrüßt die insgesamt positive Bewertung der von der Kommission im Zusammenhang mit dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union erzielten Ergebnisse;

245. stellt fest, dass die im Zusammenhang mit der „Schnelligkeit“ geübte Kritik nicht ausschließlich auf die Verwaltung des Fonds durch die Kommission zurückgeführt werden kann, da die Probleme sehr oft mit Defiziten bei der Verwaltung durch die Mitgliedstaaten zusammenhängen, z.B. der Qualität der vom Antragsteller gelieferten Information;

246. stellt ebenfalls fest, dass das Parlament in seinem Standpunkt vom 18. Mai 2006[85] eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108) vorgelegt hat, in dem einfachere und klarere Kriterien für eine schnellere Aktivierung vorgesehen sind, es bisher im Rat jedoch keinerlei Fortschritte gegeben hat;

Teil V:

Sonderbericht Nr. 4/2008 über die Durchführung der Milchquotenregelung in den Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind[86]

247. bedauert, dass die nationalen Behörden eine Vielzahl von Kontrollen durchführen müssen, wobei das Risiko besteht, dass diese nur oberflächlich sind und es nicht ermöglichen, die Plausibilität der in den Erklärungen angegebenen Direktverkäufe zu überprüfen; nimmt befriedigt die Verordnung (EG) Nr. 228/2008 der Kommission[87] zur Kenntnis, die die Kontrollintensität für die Erzeuger, die weniger als 5 000 kg erzeugen, auf 1 % senkt;

248. ist der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen der geteilten Verwaltung fortfahren sollte, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine wirksame Überwachung der Umsetzung der Milchquotenregelung und deren angemessener Verwaltung erlauben;

249. fordert die zuständigen nationalen Behörden auf, für jeden Zwölfmonatszeitraum auf der Grundlage einer Risikoanalyse einen Kontrollplan auszuarbeiten und Kontrollen während und nach Ablauf des Quotenjahrs, jedoch spätestens 18 Monate nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahrs vorzunehmen;

250. ist der Ansicht, dass die Kommission im Interesse der Vereinfachung die neuen Mitgliedstaaten zur Einhaltung des allgemeinen Grundsatzes, wonach die Gesamtmenge der vermarkteten Milch buchmäßig erfasst werden muss, auffordern sollte;

251. ersucht die Kommission, die neuen Mitgliedstaaten aufzufordern, die Führung der Datenbanken gemäß den Hinweisen des Rechnungshofs in seinem Bericht zu verbessern und überflüssige Kontrollen zu vermeiden;

252. fordert die Kommission auf, weiterhin die Entwicklung des Milchsektors zu bewerten, insbesondere im Zusammenhang mit dem betreffenden Markt, der Situation der Erzeuger und den Konsequenzen für die Raumordnung, vor allem im Rahmen der gemäß der politischen Einigung über die „Gesundheitsbilanz“ der Gemeinsamen Agrarpolitik vom November 2008 bis 31. Dezember 2010 und 31. Dezember 2012 vorgesehenen Evaluierungsberichte;

253. fordert die Kommission auf, im Rahmen der „Gesundheitsbilanz“ den Empfehlungen des Rechnungshofs zu folgen und mögliche Verbesserungen der gemeinsamen Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse sowie der Milchquotenregelung zu berücksichtigen, wobei Folgendes im Vordergrund stehen sollte:

        a)      mögliche Begleit- und Übergangsmaßnahmen für die Regionen, in denen die Kleinerzeuger weiterhin die deutliche Mehrheit stellen;

b)     die Notwendigkeit, den Milcherzeugern in den neuen Mitgliedstaaten einen stabilen verordnungsrechtlichen Rahmen und klare Perspektiven zu geben, damit sie ermutigt werden, die zur Sicherstellung der Lebensfähigkeit ihrer Tätigkeit unbedingt erforderlichen Investitionen vorzunehmen.

Teil VI:

Sonderbericht Nr. 5/2008 zum Thema „Wie erzielen die Agenturen der Union Ergebnisse?“

254. begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofs und fordert die Kommission dringend auf, sich der im Bericht ermittelten Defizite anzunehmen und Schritte entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs zu unternehmen;

255. fordert die Kommission auf, ein allgemeines Managementsystem für die „Regulierungs“-Agenturen der EU zu entwickeln und umzusetzen, wobei sich ein solches System auf explizite Kriterien wie Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Effektivität und Austausch bewährter Praktiken stützen muss; die Kommission sollte in aktiver Kommunikation mit den EU-Agenturen stehen und muss die Verwaltungsräte der Agenturen bei der Umsetzung der tätigkeitsbezogenen Budgetierung und des tätigkeitsbezogenen Managements (ABB/ABM) unterstützen;

256. fordert die Kommission auf, eine effektives Überwachungssystem für die EU-Agenturen einzuführen, das den internen Austausch bewährter Praktiken und methodischer Vorgehensweisen gestattet und eine Palette von sowohl allgemeinen als auch spezifischen Indikatoren für die Evaluierung enthält;

257. fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Verbesserung der Planung, Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung der Tätigkeiten der Agenturen zu entwickeln und in der Praxis das Konzept der „Ergebnisorientierung“, wie es in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und in der Rahmenfinanzregelung für die Agenturen[88] festgelegt wurde, uneingeschränkt anzuwenden;

Teil VII:

Sonderbericht Nr. 6/2008 über die Rehabilitationshilfe der Europäischen Kommission nach dem Tsunami und dem Hurrikan Mitch

258. fordert die Kommission auf, sämtliche notwendigen Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen nach dem Hurrikan Mitch und dem Tsunami zu ziehen, um die künftigen Ergebnisse zu verbessern; appelliert an die Kommission, sich auf internationaler Ebene aktiv für die Beseitigung systemischer Schwachstellen im Bereich der Kapazität und Qualität der internationalen Hilfe einzusetzen;

259. ersucht die Kommission, bei künftigen Rehabilitationsmaßnahmen besonderes Augenmerk auf folgende Aspekte zu legen: Es muss sichergestellt werden, dass eine bedarfsgerechte Finanzierung erfolgt, dass die betroffene Bevölkerung – einschließlich Arme, Frauen und Kinder – im Mittelpunkt der Hilfsmaßnahmen steht und dass sowohl die Steuerzahler in den Geberländern als auch die Betroffenen detailliert und genau über die erzielten Ergebnisse informiert werden;

260. fordert die obersten Rechnungskontrollbehörden und den Europäischen Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit bei der Untersuchung, Prüfung und Bewertung der Verwendung von Mitteln für die Katastrophenhilfe zu intensivieren;

261. ersucht die Kommission, ihre Liste der NRO zu überprüfen, um NRO zu streichen, die nicht vertrauenswürdig sind, und eine Beschaffungspolitik zu konzipieren, die die missbräuchliche Verwendung von Spendengeldern durch solche NRO verhindert;

262. ersucht die Kommission des Weiteren, für eine angemessene Sichtbarkeit der EU-Hilfe Sorge zu tragen, ohne dabei die übergeordneten Ziele Effizienz und Gerechtigkeit zu gefährden;

263. fordert die Vereinten Nationen, das Rote Kreuz/den Roten Halbmond und alle anderen Geber auf, einen allgemeinen Rahmen für die Kontrolle und Prüfung zu vereinbaren, um:

a)  die Kontrolle der Spendenmittel insgesamt zu intensivieren und zu verbessern,

b)  Doppelarbeit und/oder eine Zersplitterung der Kontrollen auszuschließen und die Kosten für Kontrolltätigkeiten zu senken;

264. erwartet von der Kommission nicht nur Zustimmung zu den Empfehlungen des Rechnungshofs, sondern auch Angaben dazu, wann diese frühestens umgesetzt werden;

265. erachtet es als wichtig, dass die Kommission auch im Falle der humanitären Hilfe die in der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit[89] verankerten Kriterien heranzieht;

266. fordert die Kommission auf, einen realistischen und konkreten Termin für die Verfügbarkeit von Mitteln zu nennen, die verwendet werden sollen, um die Empfängerländer zu ermuntern, vereinbarte Projekte zügig durchzuführen;

267. vertritt die Ansicht, dass die Erbringung von humanitärer Hilfe nach Naturkatastrophen und anderen Katastrophen nicht an politische Bedingungen geknüpft werden soll; ist aber dennoch der Meinung, dass die Kommission folgende Forderungen an die Empfängerländer stellen sollte:

a) uneingeschränkter Zugang zu den Opfern,

b) keine Belegung der Hilfe mit Steuern, Zöllen oder sonstigen Abgaben,

c) keine Verzögerungen bei der Erteilung von Visa und keine Verweigerung von Visa für internationale Mitarbeiter wichtiger Hilfsorganisationen,

d) Empfänger müssen für Spendengüter und für in Form von Spenden erbrachte Leistungen nicht bezahlen (bzw. daraus erzielte Einnahmen müssen vollständig in den Wiederaufbau zurückfließen);

268. ersucht die Kommission, die Aussetzung der Hilfe im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Grundsätze zu prüfen.

Teil VIII:

Sonderbericht Nr. 7/2008 über das Programm „Intelligente Energie – Europa (2003-2006)“

269. begrüßt die ernsthafte Arbeit des Rechnungshofs und seine Feststellungen, die ein gewisses Maß an Lob, aber auch kritische Anmerkungen zur Verwaltung des Programms IEE 2003-2006 durch die Kommission und die Exekutivagentur enthalten; würdigt die enge und zukunftsgerichtete Zusammenarbeit der Agentur und des Rechnungshofs mit dem Parlament;

270. zieht aus der Analyse des Rechnungshofs die Schlussfolgerung, dass die von den Begünstigten (für die Ausarbeitung von Vorschlägen und die Berichterstattung) getragenen Kosten relativ hoch sind, und spricht sich – auch wenn ihm bewusst ist, dass sich diese Kosten von rein administrativen Kosten unterscheiden – dafür aus, dass diese Kosten ebenfalls berücksichtigt und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung gesenkt werden;

271. ist der Auffassung, dass die Erkenntnisse des Rechnungshofs auch im Falle anderer Exekutivagenturen nützlich sein könnten; sieht der Vorlage des Sonderberichts des Rechnungshofs über die Exekutivagenturen mit Erwartung entgegen;

272. bedauert, dass die neuen Mitgliedstaaten im Falle von Projekten oder Studien in Verbindung mit dem Programm ebenso wie im Falle der lokalen Energieagenturen kaum beteiligt waren; sieht jedoch ein, dass diese Situation teilweise dem Umstand zugeschrieben werden kann, dass das Programm bereits vor dem Beitritt der 10 neuen Mitgliedstaaten angelaufen war; fordert die Kommission auf, ihre Politik, der Errichtung von Energieagenturen in den neuen Mitgliedstaaten Priorität einzuräumen mit dem Ziel, eine ausgewogene Verteilung auf dem gesamten Gebiet der Union zu erreichen, aktiv weiter zu verfolgen;

Teil IX:

Sonderbericht Nr. 8/2008 – Ist die Cross-Compliance-Regelung wirksam?

273. vertritt die Auffassung, dass die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates[90] entsprechend dem „SMART“-Ansatz (konkret (Specific) – messbar (Measurable) – erreichbar (Achievable) – sachgerecht (Relevant) – mit einem Datum versehen (Timed)) weiterentwickelt und für sie eine logische Rangordnung festgelegt werden sollte; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten auf dieser Grundlage überprüfbare Anforderungen und Standards festlegen sollten, die auf betrieblicher Ebene anzuwenden sind;

274. ist der Ansicht, dass der Cross-Compliance-Rahmen vereinfacht werden sollte, indem er insbesondere nach den wichtigsten zu verbessernden Bereichen der landwirtschaftlichen Tätigkeit strukturiert, die erwarteten Ergebnisse angegeben und die Anforderungen und Standards nach Prioritäten geordnet werden;

275. ersucht die Kommission, zwischen der Cross-Compliance-Regelung und den Agrarumweltregelungen eine klare Abgrenzung vorzunehmen; weist darauf hin, dass Elemente der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, wie z.B. die Verpflichtung zur Festlegung überprüfbarer Standards, auch im Rahmen der Cross-Compliance-Regelung Anwendung finden sollten;

276. ist der Ansicht, dass in den Mitgliedstaaten wirksame Kontroll- und Sanktionssysteme angewendet werden sollten, die hinreichend gewährleisten, dass die Betriebsinhaber ihre Verpflichtungen und alle rechtlichen Bestimmungen einhalten; präzisiert, dass mindestens 1 % der landwirtschaftlichen Betriebe, die den einzelnen Verpflichtungen unterliegen, kontrolliert werden sollten und das Sanktionssystem auf dem Grundsatz basieren sollte, dass Kürzungen der Zahlungen von der Schwere des Verstoßes abhängig gemacht werden bzw. im Verhältnis dazu erfolgen;

277. ersucht die Kommission, ein stichhaltiges Leistungsüberwachungssystem umzusetzen, indem sie insbesondere relevante Indikatoren und Ausgangsniveaus festlegt; die Mitgliedstaaten werden ersucht, vollständige und zuverlässige Daten vorzulegen, die von der Kommission eingehender analysiert werden sollten;

278. ersucht die Kommission, Vorschläge spätestens im Kontext der Haushaltsüberprüfung und der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vorzulegen;

279. ersucht den Rechnungshof, in seinem Jahresbericht (Zuverlässigkeitserklärung) über die Einhaltung der Cross-Compliance-Regelung Bericht zu erstatten;

Teil X:

Sonderbericht Nr. 9/2008 Wirksamkeit der EU – Unterstützung für Belarus, Moldau und die Ukraine im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht

280. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine umfassende Analyse der Gründe der Mängel und fehlenden Ergebnisse bezüglich einiger der Projekte in der Ukraine, Moldau und Belarus vorzunehmen und die Planung, Verwaltung und Kontrolle der Mittel der Union in diesen Ländern zu verbessern;

281. fordert nachdrücklich, dass die Kommission weiterhin Mittel der Union für die spezifischen Prioritäten von Moldau, Belarus und der Ukraine bereitstellt und dabei die im Rahmen früherer Projekte erzielten Fortschritte berücksichtigt;

282. fordert die Kommission auf, die Finanzierungsverfahren flexibler zu gestalten, um eine Anpassung der Projektdossiers, der Benchmarks und Ziele zu erlauben und so den Veränderungen bezüglich der wirtschaftlichen und politischen Situation in den Ländern Rechnung zu tragen;

283. fordert, dass die Kommission die Nachhaltigkeit der von der Union finanzierten Projekte sicherstellt, indem sie eindeutig die von der Empfängerregierung am Ende des Projekts eingegangenen Verpflichtungen definiert;

284. bedauert die Tatsache, dass die Wirksamkeit der EU-Mittel in Fällen unzureichend war, in denen trotz Mängeln beim Projektmanagement den gleichen Vertragspartnern Zuschüsse für neue Projekte gewährt wurden; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, klare Kriterien für die Auswahl von Vertragspartnern festzulegen und eine Wiederholung der unbefriedigenden Verwaltung von EU-Mitteln zu vermeiden;

285. empfiehlt, dass die Kommission ihre Kommunikation mit den Regierungen der Ukraine, von Moldau und Belarus verbessert und geeignete Schritte unternimmt, um die Empfängerländer dazu zu bewegen und dabei zu unterstützen, eine wirksame Geberkoordinierung zu begründen und zu betreiben;

286. ermutigt die Kommission, sich stärker auf das Thema einer wirksamen Strafverfolgung bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens zu konzentrieren und Möglichkeiten für die Förderung einer stärkeren Einbeziehung der Bürger in eine Politik zur Korruptionsbekämpfung zu prüfen, indem Organisationen der Zivilgesellschaft in Fragen im Zusammenhang mit Justiz und verantwortungsvoller Staatsführung unterstützt werden;

Teil XI:

Sonderbericht Nr. 11/2008 über die Verwaltung der Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Union zugunsten der öffentlichen Getreidelagerung

287. stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass die Kommission den geografischen Standort der Lager und insbesondere die Qualität der Getreidepartien bei der Festsetzung des Mindestabsatzpreises berücksichtigen sollte;

288. fordert die Kommission auf, zur Verbesserung des Haushaltsverfahrens die Kosten für nicht direkt mit der Interventionslagerhaltung von Getreide verbundene Maßnahmen transparenter auszuweisen; empfiehlt daher, dass das Subventionselement der Programme, wie etwa die Unterstützung stark benachteiligter Personen oder die Subventionierung der Biokraftstoffindustrie, direkt den betreffenden Aktivitäten zugerechnet wird;

289. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Kosten von Kontrollen im Bereich der öffentlichen Getreidelagerhaltung zu bewerten; fordert die Kommission auf, mehr Anreize für die Mitgliedstaaten zu schaffen, um ihre Lagerungs- und Kapitalkosten für ihre Interventionsbestände zu reduzieren und den Zeitpunkt des Verkaufs ihrer Bestände zu optimieren;

290. schließt sich der Auffassung des Rechnungshofs an, dass die Kommission ihre Kontrolltätigkeit bezüglich der von den Zahlstellen gemeldeten Kosten dadurch verstärken sollte, dass sie etwaigen ungewöhnlichen Daten oder Trends systematisch nachgeht; ist der Ansicht, dass sich Vor-Ort-Kontrollen auch auf die verwendeten Daten erstrecken sollten und dass die Kommission ihre Pauschbeträge für Vorgänge ohne Warenbewegung überdenken sollte, um sicherzustellen, dass sie die Ist-Kosten nicht übersteigen;

291. unterstützt den Rechungshof in seiner Ansicht, dass Vor-Ort-Kontrollen der von den Zahlstellen der Mitgliedstaaten gelieferten Daten zu Kostenangaben nützlich wären; betont jedoch, dass sichergestellt werden muss, dass die Kontrollverpflichtungen kosteneffizient sind;

292. bedauert, dass es keine strategische Getreidereserve für Fälle von Nahrungsmittelknappheit auf Gemeinschaftsebene gibt; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten strategische Getreidereserven bilden dürfen und dass sie die Kommission über diese Reserven unterrichten müssen; bedauert jedoch, dass sehr wenige Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, und vertritt die Ansicht, dass der Gedanke der Bildung einer strategischen Gemeinschaftsreserve von der Kommission geprüft werden sollte.

11.2.2009

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

(SEK(2008)2359 – C6-0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: István Szent-Iványi

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt die Anmerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Aufsichts- und Kontrollsysteme für Außenhilfe, Erweiterung und humanitäre Hilfe nur bedingt wirksam sind; akzeptiert, dass viele der aufgedeckten Fehler Vorauszahlungen betreffen und dass diese Fehler dann zum Zeitpunkt der endgültigen Zahlungen korrigiert werden; fordert die Kommission dennoch auf, die erforderlichen Verbesserungen in ihren Kontroll- und Prüfverfahren vorzunehmen, insbesondere auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen, da sonst unnötiger bürokratischer Aufwand für die Endempfänger entsteht; erkennt gleichzeitig die Fortschritte an, die die Kommission und die Vereinten Nationen bisher erzielt haben;

2.  bedauert den anhaltenden Mangel an Transparenz hinsichtlich der Verwendung von Gemeinschaftsmitteln, die durch Organisationen der Vereinten Nationen weitergeleitet werden; unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen zur Herbeiführung einer Lösung und zur Gewährleistung der Tatsache, dass der Rechnungshof sämtliche erforderlichen Informationen rechtzeitig erhält; begrüßt die zunehmende Zahl von Überprüfungsmissionen der Kommission im Rahmen des FAFA-Abkommens; erwartet, dass durch diese Missionen die Transparenz und die Außenwirkung der Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen unter der Führung der Vereinten Nationen weiter verbessert werden;

3.  fordert die Kommission auf, die für die Auszahlung von Budgethilfen an Drittländer geltenden Bedingungen und Leistungsindikatoren weiter zu verbessern und genauer zu definieren, um klare, unmissverständliche und messbare Bewertungskriterien, gegebenenfalls mit spezifischen Zeitplänen, aufzustellen;

4.  nimmt die Anmerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass umgehend Maßnahmen getroffen werden sollten, um die bei der Verwaltung von EU-Mitteln in Bulgarien festgestellten Schwachstellen auszuräumen und die erforderliche Überwachung in der Türkei weiterhin sicherzustellen; fordert die nationalen Behörden auf, ihre Anstrengungen auszuweiten, um die geltenden Verordnungen einzuhalten;

5.  erwartet spürbare Ergebnisse von der Anwendung der neuen Bedingungen für die Überprüfung von Ausgaben im Rahmen externer Rechnungsprüfungen, die von den Begünstigten oder der Kommission in Auftrag gegeben wurden;

6.  nimmt den Sonderbericht Nr. 5/2007 des Rechnungshofs über die Verwaltung des Programms CARDS durch die Kommission zur Kenntnis; unterstreicht die Bedeutung verbesserter strategischer Anleitungen durch die Kommission, um in enger Zusammenarbeit und in engem Dialog mit dem Parlament die Setzung geeigneter Schwerpunkte bei der Auswahl der wichtigsten Interventionsbereiche im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe sicherzustellen; fordert die Kommission auf, eine umfassende Strategie zur Verbesserung der Eigenverantwortung bei der Konzipierung und Durchführung von Projekten zu entwickeln;

7.  erwartet regelmäßige Informationen über die Schritte, die die Kommission zur Umsetzung der erheblichen Zusagen ergriffen hat, die sie auf der internationalen Geberkonferenz am 22. Oktober 2008 zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Georgien und der künftigen Entwicklung des Landes gemacht hat;

8.  wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, dem Parlament regelmäßig spezifische Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Eigenverantwortung der EU bezüglich ihrer Außenhilfe im jeweiligen geografischen Kontext im Einklang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit, der Verantwortung und der Sichtbarkeit zu erläutern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

60

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sir Robert Atkins, Angelika Beer, Bastiaan Belder, André Brie, Colm Burke, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Michael Gahler, Jas Gawronski, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Jana Hybášková, Anna Ibrisagic, Ioannis Kasoulides, Metin Kazak, Maria Eleni Koppa, Helmut Kuhne, Joost Lagendijk, Willy Meyer Pleite, Francisco José Millán Mon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Vural Öger, Janusz Onyszkiewicz, Ria Oomen-Ruijten, Ioan Mircea Paşcu, João de Deus Pinheiro, Hubert Pirker, Samuli Pohjamo, Pierre Pribetich, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, Christian Rovsing, Flaviu Călin Rus, György Schöpflin, Marek Siwiec, Hannes Swoboda, Konrad Szymański, Charles Tannock, Inese Vaidere, Kristian Vigenin, Andrzej Wielowieyski, Jan Marinus Wiersma, Zbigniew Zaleski, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Martí Grau i Segú, Milan Horáček, Aurelio Juri, Alexander Graf Lambsdorff, Marios Matsakis, Nickolay Mladenov, Alexandru Nazare, Doris Pack, Athanasios Pafilis, Rihards Pīks, Jean Spautz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Emine Bozkurt, Ioannis Gklavakis, José Albino Silva Peneda, Antonios Trakatellis, Nikolaos Vakalis

18.2.2009

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

(SEK(2008)2359 – C6-0415/2008 – (2008/2186(DEC))

Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Thijs Berman

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass 2007 das erste Jahr der Anwendung des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) war,

1.  erinnert an die Verpflichtung der Kommission[91], sich dafür einzusetzen, dass bis 2009 ein als Eckwert festgelegter Anteil von 20 % ihrer bereitgestellten Hilfe in die Sektoren Grund- und Sekundarbildung sowie Basisgesundheit fließen sollen; fordert die Kommission auf, ausführliche Informationen darüber vorzulegen, wie dieser Eckwert durch Projekte, Programme und Haushaltszuschüsse erreicht werden wird; fordert größere Kohärenz zwischen den thematischen, den Länder- und den regionalen Strategiepapieren in den Bereichen Gesundheit und Bildung, insbesondere, wenn die Hilfe über Haushaltszuschüsse geleistet wird;

2.  betont, dass der schulischen Betreuung von Kindern aus schwer zugänglichen Gruppen in Ländern mit kritischen Millenniumsentwicklungsziel-Indikatoren, einschließlich der Kinder mit Behinderungen, Priorität eingeräumt werden muss;

3.  fordert die Kommission auf, der Unterstützung der Partnerländer zur Entwicklung parlamentarischer Kontroll- und Prüfkapazitäten insbesondere dann Vorrang einzuräumen, wenn die Hilfe über Haushaltszuschüsse geleistet wird, und ersucht die Kommission, regelmäßig über die erzielten Fortschritte zu berichten;

4.  betont, dass die Nachhaltigkeit der Interventionen der Kommission, einschließlich der Formulierung einer klaren Ausstiegsstrategie, die die Ergebnisse nicht gefährdet, und der Kontrolle der Anwendung gebührend beachtet werden muss; vertritt die Auffassung, dass die verstärkte Auswertung der Ergebnisse einen wichtigen Faktor darstellt, um die demokratische Legitimität der Entwicklungszusammenarbeit der EU zu gewährleisten;

5.  begrüßt die 2007 erfolgte Annahme des EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik, der die Zusammenarbeit und die Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten fördern soll; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Gewährleistung der wirklichen Umsetzung des Verhaltenskodex, einschließlich durch die Lösung fortdauernder Probleme, im besten Interesse der Partnerländer zu verdoppeln;

6.  vertritt die Auffassung, dass die Anhörung der Zivilgesellschaft und der Lokalbehörden vor der Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere (LSP) im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) nicht ausreichte, um die gemäß Artikel 19 Absatz 3 der DCI-Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 festgelegte gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, wonach "die Strategiepapiere grundsätzlich auf der Grundlage eines Dialogs mit den Partnerländern und -regionen und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und der regionalen und lokalen Behörden der Partnerländer und -regionen erstellt werden"; vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass die Einbindung der nationalen Parlamente in den Partnerländern unabdingbar ist für die Erzielung einer wirklichen Identifikation mit dem Prozess; fordert die Kommission auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um den Dialog mit diesen Gremien in den verschiedenen Stufen des Planungsprozesses zu verbessern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alessandro Battilocchio, Thijs Berman, Thierry Cornillet, Corina Creţu, Alexandra Dobolyi, Fernando Fernández Martín, Alain Hutchinson, Romana Jordan Cizelj, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Gay Mitchell, Luisa Morgantini, José Javier Pomés Ruiz, José Ribeiro e Castro, Toomas Savi, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Renate Weber, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Emilio Menéndez del Valle

12.2.2009

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

(SEC(2008)2359 - C6-0415/2008 - 2008/2186(DEC))

Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Jan Andersson

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

Kapitel 3 – Haushaltsführung

1.  stellt fest, dass die Ausführung des Haushaltsplans 2007 die besondere Aufmerksamkeit des Europäischen Rechnungshofs (ERH) auf sich zog, da es sich um das erste Jahr eines neuen Planungszyklus (2007-2013) handelte;

2.  begrüßt die Tatsache, dass der ERH erstmals eine positive Zuverlässigkeitserklärung zur Ausführung des Haushaltsplans der Kommission abgegeben hat;

3.  ist jedoch besorgt darüber, dass der ERH in bestimmten Politikbereichen – darunter beim Zusammenhalt – noch immer zu der Schlussfolgerung gekommen ist, dass die Zahlungen durch sachliche Fehler beeinträchtigt wurden und dass die Aufsichts- und Kontrollsysteme in diesen Bereichen bestenfalls nur teilweise effektiv waren;

4.  hält die Kommission deshalb dazu an, ihre Bemühungen fortzusetzen, sich der Schwächen bei der Aufsicht und der Kontrolle anzunehmen, indem sie ein internes Reformprogramm entwickelt und umsetzt und zusammen mit den Mitgliedstaaten einen Aktionsplan zur weiteren Verbesserung der Aufsichts- und Kontrollsysteme der Union durchführt;

Kapitel 6 – Zusammenhalt

5.  stellt fest, dass 27 % aller Zahlungen unter dieser Rubrik im Haushaltsjahr 2007 im Politikbereich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten getätigt wurden; stellt ferner fest, dass sich 84 % aller im Haushaltsjahr 2007 getätigten Zahlungen noch immer auf den Planungszyklus 2000-2006 bezogen;

6.  bekundet seine Genugtuung darüber, dass fast 100 % der Zahlungsermächtigungen im Politikbereich Zusammenhalt – einschließlich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten verwendet wurden, nachdem mit Hilfe von Berichtigungshaushalten Korrekturen vorgenommen wurden;

7.  bedauert die häufigsten Fehler, die sich auf den Europäischen Sozialfonds bezogen und bei denen es sich zum ersten um das Versäumnis handelte, Belege dafür zu liefern, dass Gemeinkosten bzw. Personalkosten für das fragliche Projekt relevant waren, und zweitens um zu hoch angesetzte Schätzungen bei den Personalkosten bzw. den Gemeinkosten; unterstützt deshalb mit Nachdruck die neuen Vorschriften des Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013, mit denen die Verfahren vereinfacht werden und die Erklärung von Gemeinkosten auf pauschaler Basis als Anteil an den direkten Kosten ermöglicht wird; fordert außerdem die Mitgliedstaaten auf, ihre an die Adresse der Begünstigten gerichtete Informationstätigkeit zu intensivieren und die routinemäßigen Verwaltungskontrollen zu verbessern, um Fehler zu verringern;

8.  begrüßt die am 5. Juni 2008 ausgegebene Leitlinie zu den von den Mitgliedstaaten bei aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Aktionen für den Planungszeitraum 2007-2013 durchzuführenden Verwaltungsprüfungen[92].

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Edit Bauer, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Stephen Hughes, Karin Jöns, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Jiří Maštálka, Maria Matsouka, Elisabeth Morin, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Rovana Plumb, Elisabeth Schroedter, José Albino Silva Peneda, Kathy Sinnott, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gabriela Creţu, Pierre Jonckheer, Jamila Madeira, Adrian Manole, Ria Oomen-Ruijten, Csaba Sógor, Patrizia Toia

12.2.2009

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

(SEK(2008)2359 – C6-0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Péter Olajos

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hält die Ausführungsraten der Haushaltslinien für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für zufriedenstellend;

2.  hebt hervor, dass die Ausführungsrate der Haushaltsmittel in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt bei 94,6 % lag, was ein zufrieden stellendes Ergebnis darstellt, wenn man bedenkt, dass 2007 das erste Jahr des neuen Finanzrahmens 2007-2013 war und durch die Annahme und das Inkrafttreten neuer Bereiche im Bereich Umweltpolitik gekennzeichnet war;

3.  unterstreicht insbesondere, dass beim Programm LIFE + eine Verwendungsrate von über 98,87 % der Verpflichtungsermächtigungen erreicht wurde; weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang 82 % der Verpflichtungsermächtigungen in voller Übereinstimmung mit der LIFE+-Verordnung in Projekte in den Mitgliedstaaten geflossen sind; stellt fest, dass die Zahlungsermächtigungen für Projekte im Jahr 2007 infolge der späten Verabschiedung der LIFE+-Verordnung zurückgegangen sind; ist jedoch mit der Ausführung hinsichtlich der Finanzierung für die allgemeine fachspezifische Unterstützung, Kommunikation, Sensibilisierung der Öffentlichkeit und nichtstaatliche Organisationen (NRO) zufrieden;

4.  begrüßt die Ausführungsrate beim Gemeinschaftlichen Tabakfonds, die bei 100 % liegt; ist daher überzeugt, dass dieses Instrument, mit dem Projekte zur Verbesserung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums – insbesondere durch Information und Unterrichtung – finanziell unterstützt werden, wirksam umgesetzt wird;

5.  fordert die Kommission auf, den Antragstellern im Rahmen der Mehrjahresprogramme weitere Hilfe zukommen zu lassen, insbesondere durch spezifische Fortbildungsmaßnahmen für die Antragsteller und benutzerfreundliche Leitlinien;

6.  begrüßt die Anstrengungen zu einer zielgerichteteren Ausrichtung von Ausschreibungen und zur Leistung von mehr Unterstützung für die Antragsteller, insbesondere bei den Programmen der öffentlichen Gesundheit, um zu vermeiden, dass Projektanträge eingereicht werden, die ganz eindeutig nicht förderungswürdig oder von geringer Qualität sind, stellt jedoch fest, dass weitere Anstrengungen nötig sind, um zu einer zufrieden stellenden Lage zu gelangen;

7.  weist darauf hin, dass ein Teil des Aktionsprogramms für das Gesundheitswesen von der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC) durchgeführt wird; erinnert die Kommission in diesem Zusammenhang daran, die operativen Programmmittel sehr kosteneffizient einzusetzen, da sie auch für administrative Aufgaben verwendet werden;

8.  weist darauf hin, dass die Einhaltung der Verwaltungs- und Finanzbestimmungen der Haushaltsordnung nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Bewilligung der Zuschüsse oder bei der Auswahl der zu finanzierenden Projekte führen sollte, und fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Verbesserung der Verwaltungsverfahren fortzusetzen, die Auswirkungen auf die Ausführung der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen haben;

9.  vertritt auf der Grundlage der verfügbaren Daten die Ansicht, dass der Kommission Entlastung für die Ausgaben in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Jahr 2007 erteilt werden kann.

KURZE BEGRÜNDUNG

In dieser Stellungnahme wird die Ausführung des Haushaltsplans in den Bereichen Umwelt, öffentliches Gesundheitswesen und Lebensmittelsicherheit im Haushaltsjahr 2007 untersucht.

Umwelt

2007 war das erste Jahr des neuen Finanzrahmens (2007-2013), und es war gekennzeichnet durch die Annahme und das Inkrafttreten neuer Programme im Bereich Umweltpolitik wie LIFE +, das am 9. Juni 2007 angenommen wurde, und des am 5. März 2007 angenommenen Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz. Bei der Ausführung der Haushaltsmittel wurde insgesamt ein zufrieden stellendes Niveau von 94,6 % erreicht.

Die Ausführungsrate beim Programm LIFE + kann hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen trotz der späten Annahme der Rechtsgrundlage (23. Mai 2006) als sehr zufrieden stellend betrachtet werden. Bei den operativen Mitteln von LIFE + wurde eine Verwendungsrate von 98,87 % erreicht.

Mit der am 5. März 2007 angenommenen neuen Rechtsgrundlage für den Katastrophenschutz wird der Geltungsbereich dieses Instruments erweitert und erstreckt sich nunmehr darauf, bei Naturkatastrophen, von Menschenhand verursachten Katastrophen, Terroranschlägen sowie Technologiekatastrophen, Strahlenunfällen und Umweltkatastrophen in erster Linie Menschen, jedoch auch die Umwelt und Eigentum, einschließlich des kulturellen Erbes zu schützen.

Der Finanzierungsumfang im Rahmen der früheren Rechtsgrundlage belief sich 2006 auf 7,01 Millionen Euro. Für das 2007 angenommene neue Finanzinstrument standen Mittel in Höhe von 20,8 Millionen Euro (Haushaltslinien 07 04 01 und 19 06 05) zur Verfügung.

Für die Katastrophenabwehr wurden bei dem Finanzierungsbeschluss 7,225 Millionen Euro für neue Aktionen vorgesehen. Die endgültige Verwendungsrate ist jedoch tatsächlich sehr niedrig und liegt bei weniger als 1 %, was sowohl auf die späte Annahme der Rechtsgrundlage als auch darauf zurückzuführen ist, dass die tatsächliche Verwendung der Mittel direkt mit dem Auftreten von Katastrophen zusammenhängt, die sehr schwer vorherzusagen sind. Die Ausführung der Mittel des Katastrophenschutzinstruments kann jedoch insgesamt als zufrieden stellend betrachtet werden.

Die neuen Programme bedeuten eine radikale Änderung bei den Instrumenten für die Ausgabentätigkeit im Umweltbereich, vor allem wegen der konsequenten Einbeziehung einer Reihe früherer Instrumente und Initiativen in das neue Programm LIFE +, die Ausweitung des Katastrophenschutzes (auch auf die Meeresverschmutzung) durch das „Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz“ (welches auch die Unterstützung von Katastrophenschutzmaßnahmen in Drittländern abdeckt) sowie die Überführung der meisten externen Aktionen in die von der RELEX-Familie verwalteten Instrumente, wodurch lediglich geringe Ad-hoc-Mittel für die Zahlung von Pflichtbeiträgen für Multilaterale Umweltabkommen unter der direkten Verwaltung der GD ENV bleiben.

Im Umweltbereich wurde eine Verwendungsrate von insgesamt 80,04 % bei den Zahlungsermächtigungen erreicht, etwas weniger als 2006. Wenn man jedoch den Umfang der Zahlungen nicht getrennter Mittel berücksichtigt, erhöht sich dieser Prozentsatz auf 84,57 %.

Öffentliches Gesundheitswesen und Lebensmittelsicherheit

Die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen im Rahmen des Programms für öffentliche Gesundheit belief sich 2007 auf 89 %. Dabei wurden 6,7 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen, teilweise wegen zu hoher Mittelansätze bei den Zahlungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2007 zu Beginn des Jahres 2006, und teilweise wegen Faktoren, die in direktem Zusammenhang mit den Empfängern stehen.

Bei den Haushaltslinien für öffentliche Gesundheit sind die Ausführungsraten bei den Zahlungsermächtigungen niedriger als bei den Verpflichtungsermächtigungen, was jedoch größtenteils darauf zurückzuführen ist, dass die Begünstigten nicht immer das gesamte Budget aufbrauchen konnten, das ihnen zugestanden wurde. Zum 15. Oktober 2007 beliefen sich die bei den Zuschussbeträgen auf Antrag der Empfänger vorgenommen Kürzungen auf 1,3 Millionen Euro.

Die Ausführungsraten bei den Verpflichtungsermächtigungen für die Tabakfonds sind sehr zufrieden stellend (fast 100 %). Bei den Mitteln dieser Linie handelt es sich um „nicht getrennte Mittel“, wodurch bei der Darstellung irrtümlicherweise der Eindruck einer zu geringen Mittelausschöpfung entstehen könnte. In dieser Linie wurden jedoch alle Mittel ausgeschöpft.

Was Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit betrifft, so ist die Ausführungsrate der Haushaltslinie für die Tilgung von Tierseuchen mit 97,4 % recht hoch.

Bei den Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit kommt es immer wieder zu niedrigen Ausführungsraten bei den Verpflichtungsermächtigungen, was beim Dringlichkeitsfonds darauf zurückzuführen ist, dass in dieser speziellen Linie ein hohes Maß an Unvorhersehbarkeit gegeben ist. Wenn nur eine begrenzte Zahl von Krankheiten in der EU ausbricht, schlägt sich dies – glücklicherweise – in einer geringen Inanspruchnahme der Mittel nieder. In anderen Fällen, etwa bei den Nahrungs- und Futtermittelkontrollen, ist die niedrige Verwendungsrate auf zu hohe Mittelansätze bei den Zahlungen zurückzuführen. Bei der Nahrungs- und Futtermittelsicherheit rührt dies daher, dass der Bedarf und die Kosten an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu hoch angesetzt wurde.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Pilar Ayuso, Irena Belohorská, Maria Berger, Johannes Blokland, John Bowis, Martin Callanan, Magor Imre Csibi, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Elisabetta Gardini, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Marie Anne Isler Béguin, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Holger Krahmer, Urszula Krupa, Peter Liese, Linda McAvan, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Amalia Sartori, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Thomas Ulmer, Åsa Westlund

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Iles Braghetto, Jutta Haug, Hartmut Nassauer, Bart Staes, Andres Tarand

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Emanuel Jardim Fernandes

11.2.2009

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

(SEK(2008)2359 – C6-0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Einzelplan III - Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Bill Newton Dunn

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Anmerkungen im Bericht des Rechnungshofs, in dem eine faire Bewertung der Binnenmarktpolitik, der Zollpolitik und der Verbraucherschutzpolitik vorgenommen wird;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre internen Kontrollsysteme weiter zu verbessern, um ein Inverkehrbringen nicht zugelassener Güter auf dem Gemeinschaftsmarkt zu verhindern; fordert die Kommission ferner auf, allen im Bereich des Verbraucherschutzes 2007 aufgedeckten Mängeln nachzugehen;

3.  begrüßt die Feststellung des Rechnungshofs, dass die Kontrollsysteme im Bereich der Zollverwaltung und der Buchführung gut funktionieren; hebt hervor, dass Zollkontrollen zwar in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten sind, dass jedoch nur verlässliche Wirtschaftsbeteiligte den Zollsektor verwalten sollten, um zu verhindern, dass Güter in den Binnenmarkt eingeführt werden, ohne dass Zölle entrichtet werden oder der Zollwert ermittelt wird;

4.  würdigt die Anstrengungen zur Erreichung einer Ausführungsrate von 86 % bei der Haushaltslinie 12 02 01 (Verwirklichung und Entwicklung des Binnenmarkts); stellt fest, dass die Nichtausschöpfung der Mittel für Zahlungen nach Angaben der Kommission darauf zurückzuführen ist, dass einige Verträge zur Erstellung von Studien zu spät unterzeichnet wurden und dass 2007 entgegen der Planung keine Zahlungen getätigt wurden;

5.  weist darauf hin, dass eine Ausführungsrate von 55 % bei der Haushaltslinie 14 04 02 (Zoll 2007) nicht ausreichend ist und fordert deshalb eine bessere Haushaltsplanung; stellt fest, dass nach Angaben der Kommission der Großteil der Mittel dieser Haushaltslinie langfristige IT-Verträge für Produkte und Dienstleistungen betrifft, die "auf Antrag" erbracht werden, was eine genaue Einschätzung und Planung des Finanzbedarfs erschwert; erkennt jedoch die positiven Ergebnisse für den Haushaltsplan 2008 an, mit einer Ausführungsrate von mehr als 97 % bei den Zahlungsermächtigungen;

6.  stellt fest, dass die Ausführungsrate von 77 % bei der Haushaltslinie 17 02 02 (Verbraucherschutzprogramm) niedriger ist als in früheren Jahren; stellt weiter fest, dass dies nach Angaben der Kommission auf die Übertragung nicht getrennter Mittel von der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher auf das Verbraucherschutzprogramm sowie auf einige im Laufe des Jahres 2007 zu spät eingegangene Verpflichtungen zurückzuführen ist, was zur Folge hatte, dass die für 2007 geplanten Zahlungen nicht erfolgt sind; fordert die Kommission daher auf, die Haushaltsplanung in diesem Bereich zu verbessern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mogens Camre, Charlotte Cederschiöld, Gabriela Creţu, Janelly Fourtou, Evelyne Gebhardt, Martí Grau i Segú, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Anna Hedh, Edit Herczog, Pierre Jonckheer, Kurt Lechner, Lasse Lehtinen, Toine Manders, Catiuscia Marini, Arlene McCarthy, Nickolay Mladenov, Catherine Neris, Bill Newton Dunn, Zita Pleštinská, Karin Riis-Jørgensen, Giovanni Rivera, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Christel Schaldemose, Eva-Britt Svensson, Jacques Toubon, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Emmanouil Angelakas, André Brie, Colm Burke, Magor Imre Csibi, Joel Hasse Ferreira, Filip Kaczmarek, Manuel Medina Ortega, José Ribeiro e Castro

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Klaus-Heiner Lehne

18.2.2009

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

(SEK(2008)2359 – C6-0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Luca Romagnoli

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass in dem endgültig angenommenen und im Laufe des Jahres abgeänderten Haushaltsplan 2007 ein Gesamtbetrag von 1 322 667 000 Euro an Verpflichtungsermächtigungen und von 743 111 000 Euro an Zahlungsermächtigungen für die Verkehrspolitik zur Verfügung stand; stellt ferner fest, dass von diesen Gesamtbeträgen:

- 933 578 000 Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 369 665 000 Euro an Zahlungsermächtigungen für Projekte im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) verfügbar waren,

- 15 348 000 Euro an Verpflichtungen und 14 500 000 Euro an Zahlungen für die Verkehrssicherheit zur Verfügung standen,

- 56 890 000 Euro an Verpflichtungen und 10 425 000 Euro an Zahlungen für das Programm Marco Polo verfügbar waren,

- 113 631 000 Euro an Verpflichtungen und 114 716 000 an Zahlungen für Verkehrsagenturen und die Galileo-Aufsichtsbehörde bereitstanden,

- 6 000 000 Euro an Verpflichtungen und 6 578 000 Euro an Zahlungen für die Verkehrssicherheit, einschließlich des Pilotprojekts zur Sicherheit des transeuropäischen Straßennetzes zur Verfügung standen;

2.  begrüßt die gleich bleibend hohen Nutzungsraten sowohl bei den Verpflichtungs- als auch bei den Zahlungsermächtigungen für die Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V), die jeweils fast 100 % erreichten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Finanzierung aus den nationalen Haushalten zur Verfügung gestellt wird, um diese Verpflichtung der EU zu erfüllen;

3.  stellt mit Besorgnis die niedrige Nutzungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für die Verkehrssicherheit (55,95 %) und für die Galileo-Aufsichtsbehörde (33,24 % unter Titel 3), für die ein Großteil des Betrages, der im Laufe des Jahres 2007 verfügbar wurde, aufgrund des Überschusses im Jahr 2006, auf das Jahr 2008 übertragen wurde, und die niedrige Nutzungsrate bei Zahlungsermächtigungen für den Binnenmarkt und die Optimierung von Transportsystemen (47,48 %), für Rechte der Passagiere (58,96 %), aufgrund der verzögerten Unterzeichnung der Verträge, und für die Galileo-Aufsichtsbehörde (33,24 % unter Titel 3) fest;

4.  begrüßt, dass infolge der Reaktionen auf den Sonderbericht Nr. 6/2005 des Rechnungshofs zum Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V)[93] der zulässige Höchstsatz für Gemeinschaftszuschüsse für grenzüberschreitende Projekte auf 30 % und die Mindestfinanzierungsschwelle auf 1 500 000 Euro angehoben wurden und dass ferner das Bewertungsverfahren im Hinblick auf die Projektauswahl und die Begleitung verbessert wurden; bedauert jedoch gleichzeitig, dass die Struktur für die Beschreibung von Bauvorhaben nicht harmonisiert wurde und die technische und finanzielle Begleitung nicht standardisiert wurde;

5.  begrüßt, dass die vom Rechnungshof vorgenommene Untersuchung der Normen für die interne Kontrolle, die unmittelbar auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge Bezug nehmen, zeigt, dass die Generaldirektion Energie und Verkehr den Grundanforderungen genügt;

6.  schlägt vor, dass das Parlament der Kommission die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 für die Bereiche erteilt, für die der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr zuständig ist.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Etelka Barsi-Pataky, Paolo Costa, Luis de Grandes Pascual, Arūnas Degutis, Saïd El Khadraoui, Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari, Georg Jarzembowski, Stanisław Jałowiecki, Timothy Kirkhope, Jaromír Kohlíček, Sepp Kusstatscher, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Marian-Jean Marinescu, Erik Meijer, Josu Ortuondo Larrea, Reinhard Rack, Ulrike Rodust, Luca Romagnoli, Brian Simpson, Renate Sommer, Dirk Sterckx, Ulrich Stockmann, Michel Teychenné, Silvia-Adriana Ţicău

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Zsolt László Becsey, Johannes Blokland, Philip Bradbourn, Luigi Cocilovo, Jas Gawronski, Pedro Guerreiro, Lily Jacobs, Corien Wortmann-Kool

25.2.2009

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

(SEK(2008)2359 - C6-0415/2008 - 2008/2186(DEC))

Einzelplan III - Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Jan Olbrycht

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt mit Interesse die Befunde im Bericht des Europäischen Rechnungshofs (ERH) sowie die Empfehlungen, die auf die korrekte Verwendung der Strukturfondsmittel abzielen;

2.  stellt fest, dass der Bericht des ERH für das Jahr 2007 noch immer ausschließlich Vorhaben aus dem Zeitraum 2000-2006 abdeckt, da das Jahr 2007 im Wesentlichen der Vorbereitung auf die Durchführung der Programme im Zeitraum 2007-2013 diente; unterstreicht deshalb, dass die Wirkung der neuen Vorschriften, die für den Planungszeitraum 2007-2013 festgelegt worden sind und die einfacher und strenger sind als die bis 2006 geltenden Vorschriften, noch nicht bewertet werden kann;

3.  unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik weiterhin eines der wichtigsten Politikfelder der EU ist; unterstreicht ihre wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Reaktion der EU auf die Finanzkrise und ihre Schlüsselstellung in Verbindung mit dem Europäischen Konjunkturprogramm; begrüßt deshalb die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Durchführung von Kohäsionsprogrammen zu erleichtern und zu beschleunigen;

4.  stellt fest, dass die Durchführung der Kohäsionspolitik mit einem hohen Risikograd behaftet ist, und unterstreicht, dass dieser Umstand bei der Bewertung der Fehlerquote berücksichtigt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass effektive Kontrollmaßnahmen kosteneffizient sein und in einem proportionalen Verhältnis zu den Erfordernissen einer guten Haushaltsführung stehen müssen; unterstreicht, dass unangemessene Komplexität vermieden werden muss, um die zügige Durchführung von Programmen zu gestatten;

5.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Verfahren für die Ausführung der Strukturfonds – insbesondere die Verwaltungs- und Kontrollsysteme – zu vereinfachen; stellt fest, dass der komplexe Charakter des Systems bis zu einem gewissen Grade für Unregelmäßigkeiten seitens der Mitgliedstaaten verantwortlich ist; begrüßt die Vereinfachungsmaßnahmen, die die Kommission im Zuge ihrer Revision der Verordnungen über die Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 als Reaktion auf die gegenwärtige Finanzkrise vorgeschlagen hat; sieht dem letzten Paket von Vorschlägen der Kommission zu Vereinfachungsmaßnahmen für die Strukturfonds, das für Anfang 2009 vorgesehen ist, mit großer Erwartung entgegen;

6.  stellt fest, dass derartigen Vereinfachungsverfahren eine Schlüsselrolle beim Abbau der Verwaltungslast auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zukommt; unterstreicht jedoch, dass unbedingt gewährleistet werden muss, dass derartige Vereinfachungsverfahren zu einer Verringerung der Fehlerquote in der Zukunft betragen;

7.  unterstreicht die Bedeutung des von der Kommission am 19. Februar 2008 angenommenen Aktionsplans zur Stärkung der Aufsicht bei der gemeinsamen Verwaltung von Strukturmaßnahmen; weist darauf hin, dass der Aktionsplan dazu bestimmt ist, Fehler bei den Zahlungsforderungen der Mitgliedstaaten zu verringern; ist zuversichtlich, dass dieser neue Aktionsplan die Situation beträchtlich verbessern kann, nicht zuletzt durch Hilfestellung für die Mitgliedstaaten beim Ausbau ihrer Fähigkeit zur Ermittlung der Zuschussfähigkeit von Projektausgaben; stellt fest, dass die ersten Ergebnisse, die im ersten Forschrittsbericht über den Aktionsplan enthalten sind, gute Fortschritte erkennen lassen; unterstreicht jedoch, dass greifbare Fortschritte erst 2010 oder später bewertet werden können;

8.  stellt insbesondere fest, dass in dem von der Kommission im Juni 2008 im Rahmen des Aktionsplans veröffentlichten Leitfaden zu Verwaltungsprüfungen die Bedeutung präventiver Maßnahmen der Verwaltungsbehörden mittels einer effektiven Strategie für die Kommunikation mit den Begünstigten unterstrichen wird; ist der Auffassung, dass alle Informationsaktivitäten, die an die Adresse der Begünstigten gerichtet sind, von wesentlicher Bedeutung für die Verringerung von Fehlern sind, insbesondere in Bereichen wie der Zuschussfähigkeit von Ausgaben;

9.  billigt den erklärten Standpunkt der Kommission zu Finanzkorrekturen, wonach Unregelmäßigkeiten aller Wahrscheinlichkeit nach durch das mehrjährige Korrektursystem aufgedeckt und korrigiert werden; stellt fest, dass die Kommission die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten kontinuierlich im Hinblick auf ihre Vollständigkeit und Genauigkeit überprüft und dass es wirkliche Fortschritte bei der Vorlage zuverlässiger Belege für Korrekturen durch die Mitgliedstaaten gegeben hat;

10. begrüßt die Transparenz-Initiative der Kommission, die in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der Beseitigung von Fehlern spielen könnte;

11. nimmt die vom ERH ermittelte Fehlerquote zur Kenntnis und stellt fest, dass der ERH und die Kommission zu einer unterschiedlichen Auslegung gelangen, was den Betrag betrifft, der nicht hätte erstattet werden sollen (insbesondere die unterschiedliche Auslegung bei den Vorschriften über die Zuschussfähigkeit von Ausgaben); unterstreicht die Notwendigkeit einer weiteren Klärung und fordert die Harmonisierung der Auslegung der Vorschriften über die Anwendung von Finanzkorrekturen; fordert ferner die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, so bald wie möglich nationale Erklärungen zu den Ausgaben im Rahmen der geteilten Verwaltung vorzulegen;

12. bekundet eine gewisse Genugtuung über die offensichtliche statistische Verbesserung bei den Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten, bedauert jedoch, dass viele Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten weiterhin mit dem Risiko von Unregelmäßigkeiten bei den Erstattungen behaftet sind; ist der Auffassung, dass eine weitere Verbesserung der Effizienz der ersten Ebene der Kontrolle im nationalen und subnationalen Rahmen erforderlich ist; unterstreicht in diesem Zusammenhang die wichtige Aufsichtsfunktion der Kommission;

13. unterstreicht, dass sich die im Bericht des ERH dargestellte Fehlerquote nicht unbedingt auf Betrug bezieht, und fordert die Kommission und den ERH deshalb auf, in künftigen Dokumenten diesbezüglich eine klare Unterscheidung vorzunehmen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Rolf Berend, Victor Boştinaru, Wolfgang Bulfon, Giorgio Carollo, Bairbre de Brún, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Monica Giuntini, Ambroise Guellec, Gábor Harangozó, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Evgeni Kirilov, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Florencio Luque Aguilar, Jamila Madeira, Iosif Matula, Miroslav Mikolášik, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Giovanni Robusti, Wojciech Roszkowski, Bernard Soulage, Catherine Stihler, Margie Sudre, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Emanuel Jardim Fernandes, Stanisław Jałowiecki, Zita Pleštinská, Samuli Pohjamo, Christa Prets, Flaviu Călin Rus, Richard Seeber, László Surján, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Sepp Kusstatscher, Toine Manders

17.2.2009

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

(SEC(2008)2359 – C6-0415/2008 – 2008/2186(DEC))

Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Helga Trüpel

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert die nationalen Agenturen und die nationalen Behörden mit Nachdruck auf, im Hinblick auf ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten die von der Kommission festgelegten Durchführungsvorschriften einzuhalten; begrüßt den Umstand, dass die GD EAC keinen Grund gesehen hat, an ihrem Vorbehalt festzuhalten, was die Kontrollmechanismen der nationalen Agenturen betrifft, und unterstützt die Fortsetzung strenger Rechnungsprüfungen;

2.  begrüßt, den Umstand, dass die Zahl verspäteter Zahlungen im Bereich der Bildung und der Kultur zurückgeht, und erwartet, dass die Kommission ihre Bemühungen fortsetzt, um sie weiter zu verringern;

3.  fordert die Kommission auf, genau zu ermitteln, ob es einen Bedarf an Ausnahmen gibt, die unter bestimmten Bedingungen von der in der Haushaltsordnung festgelegten Regel, wonach kein Gewinnzweck verfolgt werden darf, gewährt werden, um den Begünstigten zu ermöglichen, höhere Eigenmittel zu erwirtschaften, ohne befürchten zu müssen, dass dies zu einer Kürzung der Unterstützung führen könnte, die ihnen im Rahmen der Kofinanzierung der EU gewährt wird;

4.  bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass das von der GD COMM Ende 2007 eingeführte Kontrollsystem es überflüssig machen wird, in der Zukunft einen Vorbehalt in Bezug auf ihre Haushaltsführung zu formulieren, wie dies für das Haushaltsjahr 2007 der Fall war;

5.  fordert von der Kommission weitere Informationen über die Schaffung von Verwaltungsstrukturen in den Mitgliedstaaten, die Hilfestellung bei den Aktivitäten im Bereich der Städtepartnerschaft leisten, insbesondere was die Notwendigkeit solcher Strukturen, die anfallenden Kosten und ihren Zweck betrifft;

6.  fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zu prüfen, wie das Programm Jugend besser ausgerichtet werden kann, um neue Gruppen von jungen Menschen zu erreichen, insbesondere solche aus benachteiligten sozialen Milieus; regt zu diesem Zweck an, dass die Jugendorganisationen – einschließlich des Europäischen Jugendforums – ihre Bemühungen zugunsten solcher Zielgruppen verstärken, die Berichterstattungsstandards sowie die Finanzierungskriterien verbessern und Informationen über das Programm selbst auf breiterer Grundlage unter jungen Menschen zu verbreiten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Giovanni Berlinguer, Guy Bono, Nicodim Bulzesc, Marie-Hélène Descamps, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Claire Gibault, Vasco Graça Moura, Lissy Gröner, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Ramona Nicole Mănescu, Adrian Manole, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Doris Pack, Christa Prets, Karin Resetarits, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Helga Trüpel

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gyula Hegyi, Iosif Matula, Christel Schaldemose, Ewa Tomaszewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Raül Romeva i Rueda, Salvador Domingo Sanz Palacio, Alejo Vidal-Quadras

30.1.2009

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2007

(SEC(2008)2359 - C6-0415/2008 -2008/2186(DEC))

Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Bárbara Dührkop Dührkop

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt die niedrige Rate bei der Ausführung der Zahlungen des Haushaltsplans für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Vergleich zu 2006 fest (60,41 % im Jahre 2007 und 86,26 % im Jahre 2006); ist sich des Umstands bewusst, dass dies auch darauf zurückzuführen ist, dass im Mai und Juni 2007 die Fonds angenommen wurden, die unter das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ fallen, und auf Verzögerungen bei der Ausführung anderer spezifischer Programme (z.B. Zivilrecht, Drogenprävention und Informationsprogramme); verweist auf den relativen Rückgang der Rate der Ausführung der Verpflichtungen gegenüber 2006 (90,29 % im Vergleich zu 94,47 % im Jahre 2006); fordert die Generaldirektion Freiheit, Sicherheit und Justiz auf, sich darum zu bemühen, die Rate der Ausführung von Verpflichtungen und Zahlungen im Jahre 2008 so weit wie möglich zu steigern,

2.  nimmt die vom Rechnungshof durchgeführte Bewertung zur Kenntnis, wonach die von der Kommission im Zusammenhang mit dem Europäischen Flüchtlingsfonds II durchgeführten Kontrollen teilweise effektiv sind; trägt den diesbezüglichen Antworten der Kommission gebührend Rechnung;

3.  bedauert, dass die Beschreibungen der Aufsichts- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten für den Außengrenzenfonds der Kommission erst im letzten Quartal des Jahres 2007 zur Verfügung gestellt wurden, da dies die Kommission daran gehindert hat, die Systeme der Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres 2007 zu bewerten;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.1.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Maddalena Calia, Michael Cashman, Carlos Coelho, Gérard Deprez, Bárbara Dührkop Dührkop, Armando França, Kinga Gál, Jeanine Hennis-Plasschaert, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Martine Roure, Inger Segelström, Csaba Sógor, Vladimir Urutchev, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Edit Bauer, Marco Cappato, Koenraad Dillen, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Marian-Jean Marinescu, Antonio Masip Hidalgo, Eva-Britt Svensson, Adina-Ioana Vălean, Johannes Voggenhuber

11.2.2009

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

(SEK(2008)2359 – C6-0415/2008 - 2008/2186(DEC))

Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Lissy Gröner

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. unter Hinweis darauf, dass 2007 das Europäische Jahr der Chancengleichheit für Alle war, wodurch die vielfältigen Formen der Diskriminierung, mit denen Frauen oftmals konfrontiert sind, besondere Aufmerksamkeit erhielten,

B.  in der Erwägung, dass der Einsatz von Haushaltsmitteln aufgrund anhaltender Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern eine unterschiedliche Wirkung auf die beiden Geschlechter hat,

1.  verweist die Kommission darauf, dass die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrags ein Grundprinzip der EU und eine Zielvorgabe ist, die für die gesamte Palette der Tätigkeiten und Politikfelder der Gemeinschaft relevant ist;

2.  bekräftigt seine an die Kommission gerichtete Forderung, dass die Gleichstellung der Geschlechter als kontinuierliches und vorrangiges Ziel entsprechend dem Grundsatz der geschlechterspezifischen Budgetierung, wie es sie in seiner Entschließung vom 3. Juli 2003 gefordert hat, gebührend berücksichtigt wird und bedauert die Verzögerung bei der Durchführbarkeitsstudie der Kommission zum Thema;

3.  bedauert, dass der Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans 2007 keinerlei Informationen darüber enthält, ob der Haushalt erfolgreich zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen beigetragen hat;

4.  regt an, dass der Rechnungshof in seine Jahres- und Sonderberichte den Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter einbezieht, insbesondere einschlägige Informationen über Maßnahmen zur Verwirklichung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung zwischen Frauen und Männern und über die Verfügbarkeit geschlechtsspezifischer Daten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Hiltrud Breyer, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Urszula Krupa, Pia Elda Locatelli, Astrid Lulling, Doris Pack, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Anni Podimata, Christa Prets, Teresa Riera Madurell, Eva-Riitta Siitonen, Eva-Britt Svensson, Britta Thomsen, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gabriela Creţu, Ana Maria Gomes, Donata Gottardi, Elisabeth Jeggle, Maria Petre

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Costas Botopoulos, Mogens Camre, Paulo Casaca, James Elles, Christofer Fjellner, Ingeborg Gräßle, Aurelio Juri, Dan Jørgensen, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Marusya Ivanova Lyubcheva, Hans-Peter Martin, Ashley Mote, Jan Mulder, Bill Newton Dunn, José Javier Pomés Ruiz, Bart Staes, Søren Bo Søndergaard, Paul van Buitenen, Ieke van den Burg

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Vasilica Viorica Dăncilă, Dragoş Florin David, Robert Goebbels, Christopher Heaton-Harris, Edit Herczog, Paul Rübig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Elisabeth Morin, Jürgen Schröder

  • [1]  ABl. L 77 vom 16.3.2007. Korrigierte Fassung ABl. L 203 vom 3.8.2007, S. 99.
  • [2]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.
  • [3]  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [4]  ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
  • [5]  ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.
  • [6]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.
  • [7]  ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.
  • [8]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [9]  ABl. L 77 vom 16.3.2007. Korrigierte Fassung ABl. L 203 vom 3.8.2007, S. 99.
  • [10]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.
  • [11]  ABl. C 278 vom 31.10.2008, S. 32.
  • [12]  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [13]  ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
  • [14]  ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 71.
  • [15]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.
  • [16]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [17]  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.
  • [18]  ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6.
  • [19]  ABl. L 24 vom 27.1.2005, S. 35.
  • [20]  ABl. L 77 vom 16.3.2007. Korrigierte Fassung ABl. L 203 vom 3.8.2007, S. 99.
  • [21]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.
  • [22]  ABl. C 278 vom 31.10.2008, S. 29.
  • [23]  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [24]  ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
  • [25]  ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 79.
  • [26]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.
  • [27]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [28]  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.
  • [29]  ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6.
  • [30]  ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 85.
  • [31]  ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 52.
  • [32]  ABl. L 77 vom 16.3.2007. Korrigierte Fassung ABl. L 203 vom 3.8.2007, S. 99.
  • [33]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.
  • [34]  ABl. C 278 vom 31.10.2008, S. .
  • [35]  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [36]  ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
  • [37]  ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 86.
  • [38]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.
  • [39]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [40]  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.
  • [41]  ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6.
  • [42]  ABl. L 369 vom 16.12.2004, S. 73.
  • [43]  ABl. L 77 vom 16.3.2007. Korrigierte Fassung ABl. L 203 vom 3.8.2007, S. 99.
  • [44]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.
  • [45]  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [46]  ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
  • [47]  ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.
  • [48]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.
  • [49]  ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.
  • [50]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [51]  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.
  • [52]  ABl. L 77 vom 16.3.2007. Korrigierte Fassung ABl. L 203 vom 3.8.2007, S. 99.
  • [53]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.
  • [54]  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [55]  ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
  • [56]  ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.
  • [57]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.
  • [58]  ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1
  • [59]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [60]  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.
  • [61]  ABl. L 187 vom 15.7.2008, S. 25.
  • [62]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [63]  Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen er Gemeinschaft), ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [64]  Rat der Europäischen Union, Vermerk des Vorsitzes für die Delegationen, „An improved sound financial management of EU funds“, Dok. 10284/08 FIN 217 vom 3.6.2008 (verfügbar ist nur die englische Fassung).
  • [65]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0133.
  • [66]  ABl. C 273 vom 9.11.2006, S. 2.
  • [67]  ABl. L 187 vom 15.7.2008, S. 25.
  • [68]  ABl. L 163 vom 23.6.2007,. S. 17.
  • [69]  Verordnung (EG) Nr. 498/2007 der Kommission vom 26. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds (ABl. L120 vom 10.5.2007, S. 1).
  • [70]  Verordnung (EG) Nr. 1447/1999 des Rates vom 24. Juni 1999 zur Aufstellung einer Liste von Verhaltensweisen, die einen schweren Verstoß gegen die Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik darstellen (ABl. L 167 vom 2.7.1999, S. 5).
  • [71]  ABl. C 94 vom 21.4.2006, S. 1.
  • [72]  ABl. C 74 E vom 24.3.2004, S. 746.
  • [73]  Angenommene Texte dieses Datums, P6_TA(2008)0018.
  • [74]  ABl. C 285 vom 27.11.2007, S. 1.
  • [75]  Erklärung der Kommission zu Artikel 5 des DCI, Anhang zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament vom 24. Oktober 2006 (KOM(2006)0628).
  • [76]  Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41).
  • [77]  ABl. C 174 vom 26.7.2006, S.1.
  • [78]  Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82).
  • [79]  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 9
  • [80]  ABl. L 344 vom 20.12.2008, S. 12.
  • [81]  ABl. L 344 vom 20.12.2008, S. 125.
  • [82]  Vereinbart und angenommen am 2. März 2005 auf dem Hochrangigen Forum in Paris durch Entwicklungs- und Geberländer, die Europäische Union, die Afrikanische Entwicklungsbank, die Asiatische Entwicklungsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Interamerikanische Entwicklungsbank, den Entwicklungshilfeausschuss der OECD, die Vereinten Nationen und die Weltbank..
  • [83]  Angenommene Texte dieses Datums, P6_TA(2008)0051.
  • [84]  Verordnung (EG) Nr. 450/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) (ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 1).
  • [85]  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 331.
  • [86]  ABl. C 185 vom 22.7.2008.
  • [87]  Verordnung Nr. 228/2008 der Kommission vom 13. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 545/2004 hinsichtlich der Intensität der Kontrollen der Lieferungen und Direktverkäufe von Milch
  • [88]  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357 vom 31.12.2002)).
  • [89]  Vereinbart und angenommen am 2. März 2005 auf dem Hochrangigen Forum in Paris durch Entwicklungs- und Geberländer, die Europäische Union, die Afrikanische Entwicklungsbank, die Asiatische Entwicklungsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Interamerikanische Entwicklungsbank, den Entwicklungshilfeausschuss der OECD, die Vereinten Nationen und die Weltbank.
  • [90]  Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1).
  • [91]  Erklärung der Kommission zu Artikel 5 des DCI, Anhang zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament vom 24. Oktober 2006 (KOM(2006)0628).
  • [92]  COCOF 08/0020/04-EN.
  • [93]  ABl. C 94 vom 21.4.2006, S. 1.