BERICHT über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2007

25.3.2009 - (2008/2242(INI))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Antonio De Blasio

Verfahren : 2008/2242(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0180/2009
Eingereichte Texte :
A6-0180/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und zur Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2007

(2008/2242(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 22. Juli 2008 „Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2007“ (KOM(2008)0475) und der dazugehörigen Anhänge (SEK(2008)2300 und SEK(2008)2301),

–   in Kenntnis des Tätigkeitsberichts von OLAF für 2007[1] sowie dessen zweiten Berichts vom 19. Juni 2008 über die Anwendung der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten sowie der Leitlinien, die das Vademecum von OLAF ersetzen,

–   unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht des OLAF-Überwachungsausschusses für den Zeitraum Juni 2007 bis Mai 2008[2],

–   unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2007[3],

–   gestützt auf Artikel 276 Absatz 3 und Artikel 280 Absatz 5 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Landwirtschaftsausschusses (A6‑0180/2009),

Umfang der gemeldeten Unregelmäßigkeiten

1.  begrüßt die Aufnahme eines Kapitels über Direktausgaben, betont jedoch, dass es erwartet, dass dieses Kapitel mit umfassenderen Daten in den nachfolgenden Berichten weiter verbessert wird;

2.  wiederholt seine Forderung nach Aufnahme der jährlichen Berichte über den Schutz der finanziellen Interessen und der entsprechenden Entschließungen des Parlaments in die Tagesordnung des Rates, und fordert den Rat erneut auf, seine Anmerkungen danach dem Parlament und der Kommission zu übermitteln; ist tief enttäuscht darüber, dass der Rat dies trotz der Aufforderung des Parlaments und dem Nachhaken der Kommission noch nicht getan hat;

3.  stellt fest, dass sich der Gesamtumfang der gemeldeten Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Eigenmittel, Agrarausgaben, strukturpolitische Maßnahmen und Direktausgaben im Jahr 2007 auf 1 425 Millionen Euro belief (im Vergleich zu 1 143 Millionen Euro im Jahr 2006), wobei sich die die Beträge, die die Mitgliedstaaten der Kommission 2007 mitgeteilt haben, wie folgt verteilen:

–    Eigenmittel: 377 Millionen Euro (2006 353 Millionen Euro),

–    Agrarausgaben: 155 Millionen Euro (2006 87 Millionen Euro),

–    strukturpolitische Maßnahmen: 828 Millionen Euro (2006 703 Millionen),

–    Heranführungshilfen: 32 Millionen Euro (2006 14 Millionen Euro),

–    Direktausgaben: 33 Millionen Euro;

4.   begrüßt, dass die Kommission nach dem letztjährigen Bericht des Parlaments in ihrem Bericht die Unterschiede zwischen Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen definiert hat, wobei die Definition von „vermuteten Betrugsfällen“ den Mitgliedstaaten immer noch Probleme bereitet;

Allgemeine Erwägungen

5.  begrüßt die bereits von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen, betont jedoch erneut, dass sie die Angemessenheit ihrer Finanzkontrollmechanismen gewährleisten sollten, und betont die Bedeutung des präventiven Vorgehens von Seiten der Mitgliedstaaten, um vermehrt Unregelmäßigkeiten aufzudecken, bevor tatsächlich eine Zahlung an die Empfänger erfolgt; betont die Tatsache, dass die Bekämpfung von Betrug und Korruption eine andauernde Verantwortung aller Mitgliedstaaten ist und betont ferner, dass eine konzertierte Anstrengung notwendig ist, um wirkliche Fortschritte zu erzielen;

6.  unterstreicht die Notwendigkeit, eine stärkere Harmonisierung der Methoden für die Sammlung und die Nutzung der Informationen herbeizuführen, um einen standardisierten Rahmen zu liefern, der es ermöglichen wird, im Kontext einer intensivierten Präventionsstrategie die Betrugsrisiken wirksamer zu bewerten;

7.  begrüßt die nationalen Verwaltungserklärungen, die einige Mitgliedstaaten für europäische Mittel abgeben, welche im nationalen Rahmen verwaltet werden; fordert die übrigen Mitgliedstaaten auf, vergleichbare Initiativen einzuleiten und ruft die Kommission dazu auf, nach Kräften auf die Vorlage solcher nationalen Managementerklärungen in der gesamten Europäischen Union hinzuwirken;

Eigenmittel

8.   stellt fest, dass der von Unregelmäßigkeiten betroffene Gesamtbetrag um 6 % gestiegen ist, wobei die am stärksten von Unregelmäßigkeiten betroffenen Sektoren wie in den letzten Jahren das Fernsehen und die Zigaretten waren;

9.   bedauert die Verzögerungen bei der Annahme des Vorschlags für eine Verordnung über die gegenseitige Amtshilfe zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gegen Betrug und sonstige widerrechtliche Handlungen (KOM(2006)0473) und fordert den Rat daher auf, die Verordnung umgehend anzunehmen;

10. begrüßt, dass die Kommission im Anschluss an ihre Mitteilung hinsichtlich der Notwendigkeit der Entwicklung einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetrugs (KOM(2006)0254) eine Mitteilung über eine koordinierte Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug (KOM(2007)0758) angenommen hat, und verfolgt mit besonderer Aufmerksamkeit sowohl den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen (KOM(2009)0028) als auch den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (KOM(2009)0029);

11. vertritt die Ansicht, dass unbedingt neue politische Anstöße erforderlich sind, um wesentliche Verbesserungen in der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug herbeizuführen;

12. bedauert, dass OLAF, da das Amt keinen Zugang zum Inhalt des Datenaustausches zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates vom 7. Oktober 2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer[5] hat, im Bereich der Aufklärung und Verhütung von Mehrwertsteuerbetrug und der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Betrugsbekämpfungsaktionen keinen Mehrwert erbringen kann; bedauert in diesem Zusammenhang, dass OLAF 2007 mit keinem Fall von MwSt-Betrug befasst war;

13. erinnert die Mitgliedstaaten daran, sich der beträchtlichen Zahl von Fällen von grenzübergreifendem Mehrwertsteuerbetrug bewusst zu sein;

14. bedauert den Anstieg der Betrugsfälle, die sich auf den Ursprung der Erzeugnisse beziehen, nicht nur was die Maßnahmen zur Gewährung von Präferenzzöllen, sondern auch was die Tarifkontingente des GATT betrifft;

15. fordert die Kommission auf, eine spezifische Bewertung des Betrugspotenzials – aufgeschlüsselt nach Erzeugnissen und Ländern – vorzunehmen und dabei die Möglichkeit ins Auge zu fassen, systematische, gezielte und erforderlichenfalls ständige Kontrollen sowohl am Ursprungsort als auch am Bestimmungsort durchzuführen, und dem Phänomen des Karussellbetrugs besondere Aufmerksamkeit zu widmen;  

Agrarausgaben

16. erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2007 verpflichtet sind, die Kommission über Unregelmäßigkeiten in der Größenordnung von mehr als 10 000 Euro zu informieren; dieses Schadensvolumen wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1848/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems[6] eingeführt; stellt fest, dass die Anzahl der Fälle von gemeldeten Unregelmäßigkeiten um 53 % zurückgegangen ist (1 548 Fälle gegenüber 3 294 Fällen 2006); weist darauf hin, dass diese relativ geringe Zahl von Unregelmäßigkeiten damit zu erklären ist, dass der für eine Meldung erforderliche Grenzwert des Schadensvolumens angehoben wurde;

17. stellt fest, dass der geschätzte Umfang an Unregelmäßigkeiten um 44 % zugenommen hat, was teilweise auf Fälle mit erheblichen finanziellen Auswirkungen zurückzuführen ist, die in früheren Jahren aufgetreten sind oder entdeckt wurden, jedoch erst 2007 gemeldet wurden; stellt fest, dass die am stärksten betroffenen Sektoren Milch und Milchprodukte, Obst und Gemüse, Zucker, Entwicklung des ländlichen Raums sowie Rind- und Kalbfleisch waren;

18. weist darauf hin, dass die Sektoren Milch, Obst und Gemüse, Zucker und ländliche Entwicklung zusammengenommen etwa 77 % des Gesamtumfangs der Unregelmäßigkeiten betreffen und dass allein auf den Bereich ländliche Entwicklung ungefähr 38 % sämtlicher gemeldeter Unregelmäßigkeiten entfallen; stellt weiter fest, dass hinsichtlich der Unregelmäßigkeiten im Bereich ländliche Entwicklung der höchste Betrag für die Fördermaßnahme „Forstwirtschaft“ und die höchste Zahl in der Sparte „Agrarumweltmaßnahmen“ gemeldet wurden; fordert OLAF daher auf, in seinem nächsten Jahresbericht besonderes Augenmerk auf die die ländliche Entwicklung betreffenden Unregelmäßigkeiten zu richten;

19. weist darauf hin, dass die Einhaltung der Meldepflicht, insbesondere hinsichtlich rechtzeitiger Meldungen, zwischen den Mitgliedstaaten stark variiert; bedauert, dass die Zeit zwischen der Aufdeckung und der Meldung von Unregelmäßigkeiten für Österreich und Schweden mit 3,4 bzw. 2,3 Jahren viel länger ist als im Durchschnitt (1,2 Jahre);

20. stimmt mit der Feststellung des Europäischen Rechnungshofs in Ziffer 5.20 seines erwähnten Jahresberichts überein, wonach das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) weiterhin ein wirksames Instrument zur Verringerung des Risikos vorschriftswidriger Ausgaben ist, sofern es ordnungsgemäß angewandt wird und genaue und zuverlässige Daten eingegeben werden; tritt für eine Ausdehnung der Anwendung des Systems auf neue Bereiche ein, die derzeit noch nicht davon erfasst sind; stellt jedoch fest, dass die Quantität und die Qualität der durchgeführten Kontrollen verbessert werden müssen, um die Abschreckung von Betrug zu verstärken;

21. fordert die Kommission auf, einen einschneidenden politischen Beschluss zu fassen, falls die griechische Regierung die von dem Aktionsplan vorgegebenen Fristen zur Einführung eines neuen operationellen Flächenidentifizierungssystems und geografischen Informationssystems nicht einhält;

22. wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, Wirksamkeit und Transparenz der Überwachungssysteme im Zusammenhang mit den Zahlungen an die Landwirte im Rahmen ihres nächsten Jahresberichts zu bewerten;

Strukturpolitische Maßnahmen

23. begrüßt die vereinfachten und klareren Regeln der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates[7] sowie die Durchführungsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission[8]; ist jedoch besorgt über die Erklärung des Europäischen Rechnungshofs in Ziffer 6.31 seines erwähnten Jahresberichts, wonach die Verwaltungs- und Überwachungssysteme der Mitgliedstaaten sowie die Überwachung ihrer Maßnahmen durch die Kommission lediglich bedingt wirksam sind;

24. räumt ein, dass es in sehr vielen Mitgliedstaaten zu Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Mitteln im Zusammenhang mit Missmanagement und manchmal sogar Betrug kommt; stellt fest, dass 2007 von den Mitgliedstaaten 3 832 Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden (was im Vergleich zu 2006 einen Anstieg um 19,2 % bedeutet), dass der gesamte entsprechende Finanzbetrag 2007 etwa 828 Millionen Euro betrug (was etwas weniger als 1,83% der Verpflichtungsermächtigungen entspricht), dass "mutmaßliche Betrugsfälle" als Prozentsatz der Gesamtzahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten etwa 12-15 % im Jahr 2007 ausmachen und dass der Gesamtbetrag der Unregelmäßigkeiten für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Vergleich zu 2006 um 48 % angestiegen ist;

25. betont die Bedeutung des von der Kommission am 19. Februar 2008 angenommenen Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion bei der geteilten Verwaltung für Strukturmaßnahmen, der darauf abzielt, Fehler bei Zahlungsanträgen von den Mitgliedstaaten zu verringern; ist zuversichtlich, dass dieser neue Aktionsplan die Lage beträchtlich verbessern wird, nicht zuletzt durch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Fähigkeit, die Förderungswürdigkeit von Projektausgaben zu prüfen; stellt fest, dass der erste Fortschrittsbericht über diesen Aktionsplan einige positive erste Ergebnisse darlegt;

26. schließt sich dem Standpunkt der Kommission an, dass im Falle der Aufdeckung von schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten Gegenmaßnahmen, einschließlich der Aussetzung der Zahlungen und der Einziehung von zu Unrecht oder irrtümlich erfolgten Zahlungen, getroffen werden; weist erneut darauf hin, dass die Kommission vier Mal jährlich über bei der Umsetzung ihres Aktionsplans erzielte Fortschritte berichten sollte; fordert die Kommission auf, die Anstrengungen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Vorbeugung von Unregelmäßigkeiten und der Weitergabe der notwendigen Sachkenntnis an die zuständigen nationalen und regionalen Behörden zu verstärken;

27. begrüßt die Qualität der Ergebnisse, die für fast alle Vorhaben erzielt wurde, und macht, um die Überwachung und eine ordnungsgemäße Umsetzung der Strukturfonds nicht zu beeinträchtigen, auf die Notwendigkeit aufmerksam, folgende Begriffe nicht zu verwechseln:

      - die administrativen Unregelmäßigkeiten, die korrigiert werden müssen,

      - die Betrügereien, (d.h. 0,16% der von der Kommission zwischen 2000 und 2007 geleisteten Zahlungen), die bestraft werden müssen;

28. räumt ein, dass die wirksame Ausschöpfung der Strukturfonds eine große Herausforderung darstellte, insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten, da sie aufgefordert sind, strikte und oft vielschichtige Erfordernisse für ihre Nutzung einzuhalten; begrüßt daher die Bemühungen dieser Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer Umsetzungskapazität und fordert sie auf, diese Arbeit zu intensivieren, damit sie in einem akzeptablen Zeitrahmen greifbare Ergebnisse aufweisen können;

29. ersucht die Kommission, die Verwaltungskosten zu berücksichtigen, die den nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten entstehen, wenn sie die häufig komplexen und kostspieligen Vorgaben für die Überwachung und Kontrolle kofinanzierter Vorhaben umsetzen;

30. ersucht in diesem Sinne sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten, systematisch Empfehlungen zur Vermeidung von Unregelmäßigkeiten und verwaltungstechnischen Fehlern und Mängeln auszuarbeiten.

31. fordert die Kommission auf, die Steuerungs- und Überwachungsmaßnahmen der Strukturfondsprogramme weiter zu vereinfachen, auf die zum Teil die Unregelmäßigkeiten von Seiten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Programme zurückzuführen sind;

32. ist entsetzt über den Mangel an Berichtsdisziplin der Mitgliedstaaten[9], der auch nach einer Reihe von Jahren immer noch besteht; hält es für unannehmbar, dass sechs Mitgliedstaaten immer noch keine elektronischen Meldesysteme verwenden, 14[10] die Meldefristen nicht eingehalten haben und einige[11] keinerlei Einstufung ihrer gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten vorgenommen haben; legt der Kommission nahe, über Verstoßverfahren hinausgehende wirksame Lösungen zur Bewältigung dieser Lage zu finden, und fordert die Kommission auf, ernsthaft die Schaffung eines wirksamen Systems finanzieller Sanktionen in Erwägung zu ziehen, das in die künftigen Verordnungen einzubeziehen ist, und dieses System systematisch anzuwenden;

33. betont, dass die Einstufung der Unregelmäßigkeit (mit der Angabe, ob ein Fall von mutmaßlichem Betrug vorliegt oder nicht) ein Bestandteil der Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten ist, der verstärkt werden muss, zumal verschiedene Mitgliedstaaten immer noch keinerlei Qualifikation vorgelegt haben und weitere Mitgliedstaaten die Einstufung lediglich für einen begrenzten Teil ihrer gemeldeten Unregelmäßigkeiten vorlegen konnten;

34. fordert die Mitgliedstaaten, die immer noch nicht die elektronischen Module AFIS/ECR für die Meldung auf elektronischem Wege verwenden, auf, dies unverzüglich zu tun, um ihre Datenqualität und pünktliche Berichterstattung bis Ende 2009 zu verbessern; stellt fest, dass die Kommission an einem neuen internetgestützten Meldesystem zum Umgang mit Unregelmäßigkeiten arbeitet, das ab Sommer 2009 angewendet werden soll und durch das sich die Berichtsdisziplin vermutlich verbessern wird;

35. spricht sich dafür aus, dass mehr Anstrengungen zu einer besseren Vereinheitlichung der Meldung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere hinsichtlich des Kohäsionsfonds, unternommen werden;

36. bedauert, dass ungeachtet der Tatsache, dass Details über alle Begünstigten der EU-Kohäsionspolitik von den Verwaltungsbehörden im Rahmen der Durchführungsvorschriften für die Strukturfonds 2007-2013 (Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1828/2006) veröffentlicht werden müssen, die Datenbank auf der Internetseite der Kommission unvollständig ist; fordert daher die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um den Informationsfluss mit Blick auf die Verwirklichung einer effizienteren und transparenteren Datenbank zu beschleunigen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission ferner auf, dieser Transparenzverpflichtung vollständig und rechtzeitig und insbesondere bis Juni 2009, der in der Entschließung des Parlaments vom 19. Februar 2008 zur Transparenz in Finanzangelegenheiten festgesetzten Frist[12], nachzukommen;

37. unterstützt im Rahmen der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)[13] die an die Mitgliedstaaten gerichtete Forderung, OLAF systematisch über die Weiterbehandlung der Fälle zu unterrichten, die von OLAF unterbreitet wurden; weist darauf hin, dass dadurch die Berichtsdisziplin im Rahmen der Urteile der nationalen Gerichte über die betrügerische Nutzung von Strukturfondsmitteln verbessert werden könnte;

Heranführungshilfen

38. weist darauf hin, dass die Anzahl der Unregelmäßigkeiten zwar zurückgegangen ist, dass sie sich jedoch finanziell 2,2 mal so stark auswirken wie bisher, und dass sich die finanziellen Auswirkungen vermuteter Betrugsfälle verdreifacht haben, was vor allem auf „nicht förderfähige“ Ausgaben zurückzuführen ist;

39. stellt fest, dass die Kommission eine Reihe von detaillierten, in die Tiefe gehenden Berichten zur kritischen Beurteilung der Fortschritte bei der Reform des Justizwesens und der Bekämpfung von Korruption im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens in Bulgarien und Rumänien und einen gesonderten Bericht über die Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln in Bulgarien veröffentlicht hat, die die Notwendigkeit eines dauerhaften politischen Engagements und Umsetzung vor Ort hervorheben, wenn die zum Zeitpunkt des Beitritts aufgestellten Vorgaben ohne Einschränkungen erfüllt werden sollen; stellt des weiteren fest, dass insbesondere im Falle Bulgariens die Kommission die EU-Mittel im Rahmen des Programms Phare zum Teil endgültig ausgesetzt hat, da durch ihr Kontroll- und Audit-System Unregelmäßigkeiten aufgedeckt worden waren; fordert daher diese Mitgliedstaaten auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die spezifischen Folgemaßnahmen, die in diesen Berichten vorgeschlagen werden, umzusetzen; unterstützt schließlich die von den genannten Staaten bislang unternommenen Anstrengungen und ruft sie dazu auf, alle zu diesem Zweck notwendigen Maßnahmen zu ergreifen;

40. hat Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass nach Angaben von OLAF 2007 keine vermuteten Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem ISPA zu verzeichnen waren; stellt fest, dass Zypern und Litauen 2007 keinerlei Fälle gemeldet haben;

41. betont dass die unzureichende Qualität der berichteten Informationen weiterhin ein großes Problem darstellt; stellt fest, dass die Verlässlichkeit der gemeldeten Informationen in Bulgarien und Rumänien am geringsten ist, während relativ gesehen die Mitteilungen aus Ungarn am unzuverlässigsten sind; stellt fest, dass auch rechtzeitige Meldungen insbesondere in fünf Mitgliedstaaten ein Problem darstellen[14];

42. vertritt die Ansicht, dass angesichts der schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit der Verlässlichkeit der gemeldeten Informationen und der generellen Einhaltung der Anforderungen in etwa zwölf Mitgliedstaaten der EU – was davon abhängt, ob die administrativen Rahmenbedingungen der Meldesysteme in den Empfängerländern solide oder sehr schwach ausgeprägt sind – ähnliche Probleme bei der Ausführung der Struktur- und Kohäsionsfondsmittel auftreten werden; fordert die betroffenen Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, gemeinsam mit der Kommission nach Wegen zu suchen, um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen;

Direktausgaben

43. weist darauf hin, dass der Bereich der Außenhilfe ein Sektor ist, der zunehmend von Unregelmäßigkeiten und Betrug betroffen ist;

44. ist beunruhigt über die Ergebnisse des jährlichen Tätigkeitsberichts von OLAF, wonach die im Bereich Außenhilfe tätigen Ermittler von OLAF häufig auf Vorgehensweisen stoßen, die typisch für organisierten Betrug sind, was auf Mängel der Koordinierung zwischen den verschiedenen internationalen Geberorganisationen zurückzuführen ist;

45. fordert die Kommission auf, sich mit dem Problem der Doppelfinanzierung von Projekten zu befassen; fordert die Kommission insbesondere auf, beim Abschluss oder bei der Änderung von Abkommen über die Verwaltung und Durchführung von Projekten durch internationale Organisationen systematisch alle internen und externen Rechnungsprüfungen dieser Organisationen über die Verwendung von Gemeinschaftsmitteln dem Europäischen Rechnungshof und dem Internen Prüfer der Kommission zu übermitteln;

Wiedereinziehung von Mitteln

46. bedauert, dass die Wiedereinziehungsraten immer noch niedrig sind, insbesondere in Sektoren, in denen die Mitgliedstaaten für die Wiedereinziehung sorgen; weist darauf hin, dass nach dem Bericht von OLAF derzeit ungefähr 3,75 Milliarden Euro immer noch nicht eingezogen wurden;

47. tritt auch dafür ein, dass die wiedereingezogenen Beträge wieder in die selbe Haushaltslinie fließen, aus der sie zu Unrecht ausbezahlt wurden;

48. begrüßt die Veröffentlichung der neuen zentralen Datenbank der Empfänger von Gemeinschaftsmitteln, die künftig keine Mittel mehr erhalten sollen, weil sie Betrug begangen haben[15]; weist darauf hin, dass diese Datenbank seit dem 1. Januar 2009 in Betrieb sein muss und ersucht die Kommission, bis Anfang 2010 einen Evaluierungsbericht vorzulegen;

49. weist darauf hin, dass ein Verfahren für eine rasche und angemessenere Wiedereinziehung von Mitteln erforderlich ist; bekräftigt daher seine Forderung an die Kommission, verbindliche und vorsorgliche Elemente in künftige Rechtsvorschriften im Bereich der geteilten Mittelverwaltung einzuführen, damit zu Unrecht erfolgte Zahlungen bis zum Ende des Beitreibungsverfahrens wiedereingezogen werden können;

50. ersucht die Kommission, zu prüfen, ob nicht ein Sicherheitssystem eingeführt werden könnte, in dem etwa ein bestimmter Betrag in die Reserve eingestellt oder zweckgebunden wird, um die Wiedereinziehung noch ausstehender Beträge zu beschleunigen;

Beziehungen von OLAF zu Europol und Eurojust

51. stellt mit Zufriedenheit fest, dass Eurojust und OLAF am 24. September 2008 eine praktische Vereinbarung über die Zusammenarbeit[16] getroffen haben, in der die Modalitäten für eine enge und verstärkte Zusammenarbeit und den Austausch allgemeiner und personenbezogener Daten geregelt werden; unterstützt den Abschluss eines ähnlichen Abkommens mit Europol;

52. hält es für wesentlich, eine solide Grundlage für operative und erkennungsdienstliche Synergien mit Eurojust und Europol zu schaffen, beispielsweise durch ein gemeinsames operatives und erkennungsdienstliches Team, da dies sicherlich einen Mehrwert für die Betrugsbekämpfung bedeuten würde;

53. weist ferner darauf hin, dass die sich derzeit überschneidenden Zuständigkeiten dieser Organe klargestellt werden sollten;

Zusammenarbeit zwischen OLAF und den Mitgliedstaaten

54. unterstützt das Hauptziel des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (KOM(2006)0244), nämlich die Stärkung der Unabhängigkeit von OLAF; erinnert jedoch daran, wie wichtig eine Vernetzung der Arbeiten und Erkenntnisse von OLAF, der Dienststellen der Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten durch effiziente Kommunikationskanäle ist, wodurch Doppelarbeit und Informationslücken vermieden werden;

55. weist darauf hin, dass OLAF allein sämtliche Untersuchungsbefugnisse zur Bekämpfung und Verhütung von Betrug, Korruption und sämtlichen sonstigen illegalen Tätigkeiten zum Nachteil des Gesamthaushaltsplans der EU zustehen; unterstreicht deshalb, dass die Ermittlungsfunktion von OLAF insbesondere in Verbindung mit den Strukturfonds und der Außenhilfe, wo die meisten Unregelmäßigkeiten gemeldet werden, weiter gestärkt werden sollte;

56. weist darauf hin, dass die Zahl der „Anschlussfälle“ seit 2003 stetig zugenommen hat und dass 2007 OLAF-Fälle hauptsächlich mit Empfehlungen zur Wiedereinziehung von Mitteln oder zur Einleitung gerichtlicher Schritte abgeschlossen wurden; kommt zu dem Schluss, dass dies bedeutet, dass die Ermittlungsergebnisse von OLAF für die Mitgliedstaaten und die EU-Organe nützlich sind;

57. stellt fest, dass die Empfehlungen von OLAF nicht verbindlich sind, sodass die nationalen Behörden unabhängig die entsprechenden Beschlüsse fassen und Sanktionen verhängen; glaubt, dass durch die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft Schwierigkeiten überwunden werden könnten, die aus der grenzüberschreitenden Natur der Fälle entstehen;

58. betont, dass die Rechtsinstrumente rationalisiert werden müssen, da die Definitionen von Betrug, Verdacht auf Betrug und andere Unregelmäßigkeiten über eine ganze Reihe unterschiedlicher Rechtsinstrumente verstreut sind, obwohl das Parlament wiederholt eine Neufassung der Betrugsbekämpfungsvorschriften gefordert hat;

59. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften[17] Zuordnungsprobleme haben; vertritt die Ansicht, dass die nationalen Gerichte bei Mehrdeutigkeiten den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersuchen sollten;

60. begrüßt die Veröffentlichung des erwähnten zweiten Berichts von OLAF über Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, in dem für jedes Prüfstadium bewährte Verfahren aufgezeigt werden, sowie die neue Version des Vademecums (Leitlinien) von OLAF; fordert die Kommission auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments die aktualisierte und umfassende Version des Handbuchs von OLAF bis September 2009 zukommen zu lassen;

61. tritt für klarere Bestimmungen über die Verfahren und verbindliche Fristen für die zuständigen Behörden zur Erbringung der erforderlichen Unterstützung sowie generell bindendere Bestimmungen für die Zusammenarbeit ein, mit denen die für die Unterstützung zuständige nationale Behörde festgelegt wird; verweist mit Blick auf die Lösung dieses Problems nachdrücklich auf den Nutzen seiner legislativen Entschließung vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)[18];

62. ersucht die Kommission, geeignete Maßnahmen, darunter auch Verstoßverfahren, gegen diejenigen Mitgliedstaaten zu ergreifen, die ihre Dienststellen bei der Durchführung der Kontrollen vor Ort nicht unterstützen, die nach der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten[19] vorgesehen sind;

63. stellt fest, dass zwar umfangreiche gerichtliche Folgemaßnahmen zu einigen Fällen eingeleitet wurden, dass jedoch die Zulässigkeit der von OLAF gesammelten Beweise vor nationalen Gerichten sehr begrenzt ist und dass deshalb die gerichtliche Unterstützung für die Untersuchungstätigkeit von OLAF verbessert werden soll; vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass Eurojust informiert werden sollte, wenn Informationen oder Abschlussberichte an die Gerichtsbehörden weitergeleitet werden, wenn sie schwere Formen grenzüberschreitenden Verbrechens betreffen und zwei oder mehr Mitgliedstaaten involviert sind;

64. erinnert die Kommission an die Forderung des Parlaments, in den Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen 2008 auch eine Analyse der Strukturen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten aufzunehmen;

65. bedauert die unzureichende Benachrichtigung durch die Mitgliedstaaten hinsichtlich Maßnahmen, die im Anschluss an von OLAF übermittelte Informationen oder Abschlussberichte ergriffen wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre zuständigen Behörden an OLAF einen Bericht über die Fortschritte übermitteln, die bei Maßnahmen in Anschluss an die ihnen von OLAF zugeleiteten Informationen oder Empfehlungen ergriffen wurden;

66. stellt fest, dass die nationalen Prüfbehörden beträchtliche Befugnisse bei EU-Gelder betreffenden Rechnungsprüfungen haben und sowohl für die nationalen Strafverfolgungsbehörden als auch für die EU-Organe die erste Informationsquelle darstellen; vertritt daher die Ansicht, dass eine Optimierung der Zusammenarbeit und der Informationsflüsse zwischen den Prüfbehörden, den nationalen Strafverfolgungsbehörden und OLAF in unserem gemeinsamen Interesse ist;

67. stellt fest, dass die Mitgliedstaaten gemäß seiner legislativen Entschließung vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)[20] OLAF systematisch über die Maßnahmen unterrichten müssen, die im Anschluss an die ihnen von OLAF übermittelten Fälle ergriffen wurden, und fordert OLAF daher auf, in seinem nächsten Jahresbericht darüber Bericht zu erstatten;

68. weist darauf hin, dass die Stellen zur Koordinierung der Betrugsbekämpfung (AFCOS), die für OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) in den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, die der EU nach 2004 beigetreten sind, für OLAF sehr wichtige Informationsquellen und Kontaktpunkte sind; verweist jedoch darauf, dass der funktionale Mehrwert dieser Büros (insbesondere hinsichtlich der Meldung von Unregelmäßigkeiten an die Kommission) minimal ist, solange sie nicht von den nationalen Verwaltungen unabhängig sind; fordert die Kommission daher auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments einen Vorschlag dahingehend vorzulegen, wie die Arbeit dieser Büros nutzbringender gestaltet werden könnte, und hält es für notwendig, die Zusammenarbeit mit den Kandidatenländern zu verbessern;

Tabak Vereinbarung mit Philip Morris

69. bedauert, dass die Kommission nicht in der Lage war, einen umfassenden Bericht über die Maßnahmen im Anschluss an die Entschließung des Parlaments vom 11. Oktober 2007 zu den Auswirkungen der Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Philip Morris über die verstärkte Bekämpfung von Betrug und Zigarettenschmuggel und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments für das gemeinschaftliche Versandverfahren[21], insbesondere Ziffer 49 dieser Entschließung, vorzulegen, in der die Kommission ausdrücklich aufgefordert wird, bis Ende 2008 einen solchen Bericht vorzulegen; erwartet, dass die Kommission diesen Bericht noch vor Ende des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2007 vorlegt;

70. kann nicht akzeptieren, dass die Kommission, obwohl die Gemeinschaft im Rahmen der Tabakvereinbarungen mit Philip Morris und Japan 1,65 Milliarden US-Dollar zur Betrugsbekämpfung erhalten hat, keine gemeinsame Strategie entwickelt, sondern statt dessen etwa 90 % dieser Gelder ohne Zweckbindung direkt an die Finanzminister der Mitgliedstaaten überwiesen hat; fordert den Rat und die Kommission auf, zusammen mit dem Parlament eine Dreiparteien-Arbeitsgruppe einzusetzen, um angemessene Lösungen für eine klügere und bessere Verwendung dieser und ähnlicher Einkommensquellen der Union zu finden; hält es für inakzeptabel, dass in Zeiten konjunkturellen Abschwungs Milliarden Euro an Bußgeldern, die von großen Unternehmen, welche zum Nachteil der europäischen Verbraucher gegen europäische Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben, gezahlt wurden, von der Union nicht zur Ankurbelung der Wirtschaft zugunsten der Arbeitslosen und/oder zur Unterstützung der Entwicklungsländer, die am stärksten unter der Krise zu leiden haben, verwendet werden, sondern stattdessen ganz einfach an die nationalen Staatskassen überwiesen werden;

Organisiertes Verbrechen

71. begrüßt die Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission vom 20. November 2008 über Erträge aus organisierter Kriminalität (KOM(2008)0766), die sich mit der Einziehung und Beschlagnahme der Erträge aus Straftaten befasst, und stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass Beschlagnahme eine der wirksamsten Methoden zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist und dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die bisher begrenzte Zahl von Fällen der Beschlagnahme und die bescheidenen Beträge, die bisher eingezogen wurden, zu erhöhen;

72. unterstreicht, dass es wesentlich ist, über zweckdienliche und wirksame Mechanismen zu verfügen, um Vermögensgegenstände im Ausland einzufrieren und einzuziehen, weshalb eine Neugestaltung des in der EU derzeit geltenden Rechtsrahmens in Erwägung gezogen werden sollte; unterstreicht, dass der Beschluss des Rates 2007/845/JI unverzüglich umgesetzt werden sollte, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten Vermögensabschöpfungsstellen einrichten oder benennen;

73. wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, dem Parlament eine eingehende Analyse des Systems bzw. der Systeme vorzulegen, dessen bzw. deren sich das organisierte Verbrechen zum Schaden der finanziellen Interessen der Gemeinschaften bedient; hält die von Europol alljährlich durchgeführte Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität (OCTA) diesbezüglich zwar für nützlich, jedoch nicht ausreichend;

74. bedauert, dass das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften von 1995 sowie dessen Protokolle von 1996 und 2007 von der Tschechischen Republik, Ungarn, Malta und Polen immer noch nicht ratifiziert wurden, dass eines der beiden Protokolle von Estland und Italien noch nicht ratifiziert wurde und dass in sieben Mitgliedstaaten die Bestimmungen mangelhaft umgesetzt wurden;

°

° °

75. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, dem Europäischen Rechnungshof, dem OLAF-Überwachungsausschuss und OLAF zu übermitteln.

  • [1]  http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/doc/olaf_aar.pdf.
  • [2]  http://ec.europa.eu/anti_fraud/reports/sup-com_en.html.
  • [3]  ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.
  • [4]  ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1.
  • [5]  ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 1.
  • [6]  ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 56.
  • [7]  Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25).
  • [8]  ABl. L 371 vom 27.12.2006, S. 1.
  • [9]  F, IRL, SE, ES, LV und LU; seit November 2008 hat sich die Lage verbessert, wobei D und EST die Daten elektronisch übermitteln und keine Papiermitteilungen versenden.
  • [10]  Rechtzeitige Meldungen sind insbesondere in ES, F und NL ein Problem.
  • [11]  ES, F, IRL und LU.
  • [12]  P6 TA(2008)0051.
  • [13]  ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.
  • [14]  HR, H, SK, BG und PL haben die Meldefristen nicht eingehalten.
  • [15]  ABl. L 344 vom 20.12.2008, S. 12.
  • [16]  ABl. C 314 vom 9.12.2008, S. 3.
  • [17]  ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1.
  • [18]  Angenommene Texte P6_TA-PROV(2008)0553.
  • [19]  ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.
  • [20]  Angenommene Texte P6_TA-PROV(2008)0553.
  • [21]  ABl. C 227 E vom 4.9.2008, S. 147.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (8.12.2008)

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2007
(2008/2242(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Bart Staes

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  räumt ein, dass es in sehr vielen Mitgliedstaaten zu Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Mitteln im Zusammenhang mit Missmanagement und manchmal sogar Betrug kommt; stellt fest, dass 2007 von den Mitgliedstaaten 3 832 Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden (was im Vergleich zu 2006 einen Anstieg um 19,2 % bedeutet), dass der gesamte entsprechende Finanzbetrag 2007 etwa 828 Millionen Euro betrug, (was etwas weniger als 1,83% der Verpflichtungsermächtigungen entspricht), dass "mutmaßliche Betrugsfälle" als Prozentsatz der Gesamtzahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten etwa 12-15 % im Jahr 2007 ausmachen und dass der Gesamtbetrag der Unregelmäßigkeiten für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Vergleich zu 2006 um 48 % angestiegen ist; begrüßt die bereits von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen, betont jedoch erneut, dass sie die Angemessenheit ihrer Finanzkontrollmechanismen gewährleisten sollten, und betont die Bedeutung des präventiven Vorgehens von Seiten der Mitgliedstaaten, um vermehrt Unregelmäßigkeiten aufzudecken, bevor tatsächlich eine Zahlung an die Empfänger erfolgt; betont die Tatsache, dass die Bekämpfung von Betrug und Korruption eine andauernde Verantwortung aller Mitgliedstaaten ist und betont ferner, dass eine konzertierte Anstrengung notwendig ist, um wirkliche Fortschritte zu erzielen;

2.  betont die Bedeutung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion bei der geteilten Verwaltung für Strukturmaßnahmen, den die Kommission am 19. Februar 2008 angenommen hat, der darauf abzielt, Fehler bei Zahlungsanträgen von den Mitgliedstaaten zu verringern; ist zuversichtlich, dass dieser neue Aktionsplan die Lage beträchtlich verbessern kann, nicht zuletzt durch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Fähigkeit, die Förderungswürdigkeit von Projektausgaben zu prüfen; stellt fest, dass der erste Fortschrittsbericht über diesen Aktionsplan einige positive erste Ergebnisse darlegt;

3.  begrüßt die Qualität der Ergebnisse, die für fast alle Vorhaben erzielt wurde, und macht, um die Überwachung und eine ordnungsgemäße Umsetzung der Strukturfonds nicht zu beeinträchtigen, auf die Notwendigkeit aufmerksam, folgende Begriffe nicht zu verwechseln:

     - die administrativen Unregelmäßigkeiten, die korrigiert werden müssen ,

     - die Betrügereien, (d.h. 0,16% der von der Kommission zwischen 2000 und 2007 geleisteten Zahlungen), die bestraft werden müssen ;

4.  stellt fest, dass die Kommission eine Reihe von detaillierten, in die Tiefe gehenden Berichten zur kritischen Beurteilung der Fortschritte bei der Reform des Justizwesens und der Bekämpfung von Korruption im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens in Bulgarien und Rumänien und einen gesonderten Bericht über die Verwaltung von EU-Mitteln in Bulgarien veröffentlicht hat, die die Notwendigkeit eines dauerhaften politischen Engagements und Umsetzung vor Ort hervorheben, wenn die zum Zeitpunkt des Beitritts aufgestellten Vorgaben ohne Einschränkungen erfüllt werden sollen; stellt des weiteren fest, dass insbesondere im Falle Bulgariens die Kommission die EU-Mittel im Rahmen des Programms Phare zum Teil endgültig ausgesetzt hat, da durch ihr Kontroll- und Audit-System Unregelmäßigkeiten aufgedeckt worden waren; fordert daher diese Mitgliedstaaten auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die konkreten Folgemaßnahmen, die in diesen Berichten vorgeschlagen werden, umzusetzen; unterstützt schließlich die von den genannten Staaten unternommenen Anstrengungen und ruft sie dazu auf, alle zu diesem Zweck notwendigen Maßnahmen zu ergreifen;

5.  räumt ein, dass die wirksame Ausschöpfung der Strukturfonds eine große Herausforderung darstellte, insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten, da sie aufgefordert sind, strikte und oft vielschichtige Erfordernisse für ihre Nutzung einzuhalten; begrüßt daher die Bemühungen dieser Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer Umsetzungskapazität und fordert sie auf, diese Arbeit zu intensivieren, damit sie in einem akzeptablen Zeitrahmen greifbare Ergebnisse aufweisen können;

6.  bedauert, dass es sich in etwa 18 % der Fälle um Verzögerungen bei der Meldung handelt, die mehr als zwei Jahre betragen, und betont, wie wichtig es ist, die Kluft zwischen Aufdeckung und Meldung von Unregelmäßigkeiten und mutmaßlichen Betrugsfällen zu schließen, um der Kommission zu ermöglichen, korrekt und zum richtigen Zeitpunkt die sich verändernden Trends und Muster im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen zu analysieren;

7.  fordert die Kommission auf, die weitere Vereinfachung der Steuerungs- und Überwachungsmaßnahmen der Strukturfondsprogramme auf die zum Teil die Unregelmäßigkeiten von Seiten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Programme zurückzuführen sindzu intensivieren;

8.  fordert die Mitgliedstaaten, die immer noch nicht die elektronischen Module AFIS/ECR für die Meldung auf elektronischem Wege verwenden, auf, dies unverzüglich zu tun, um ihre Datenqualität und pünktliche Berichterstattung bis Ende 2009 zu verbessern;

9.  betont, dass die Einstufung der Unregelmäßigkeit (mit der Angabe, ob ein Fall von mutmaßlichem Betrug vorliegt oder nicht) ein Bestandteil der Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten ist, der verstärkt werden muss, zumal verschiedene Mitgliedstaaten immer noch keinerlei Qualifikation vorgelegt haben und weitere Mitgliedstaaten die Einstufung lediglich für einen begrenzten Teil ihrer gemeldeten Unregelmäßigkeiten vorlegen konnten;

10. bedauert, dass ungeachtet der Tatsache, dass alle direkten Begünstigten der EU-Kohäsionspolitik von den Verwaltungsbehörden im Rahmen der Durchführungsvorschriften für die Strukturfonds 2007-2013 (Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1828/2006) veröffentlicht werden müssen, die Datenbank auf der Internetseite der Kommission unvollständig ist; fordert daher die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um den Informationsfluss über die Datenbank mit dem Ziel einer effizienteren Arbeitsweise auf transparenter Basis zu beschleunigen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission ferner auf, dieser Transparenzverpflichtung vollständig und rechtzeitig bis Juni 2009, der von der Entschließung des Parlaments festgesetzten Frist, nachzukommen;

11. schließt sich dem Standpunkt der Kommission an, dass im Falle der Aufdeckung von schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten Gegenmaßnahmen, einschließlich der Aussetzung der Zahlungen und der Einziehung von zu Unrecht oder irrtümlich erfolgten Zahlungen, getroffen werden; weist erneut darauf hin, dass die Kommission vier Mal jährlich über bei der Umsetzung ihres Aktionsplans erzielte Fortschritte berichten sollte; fordert die Kommission auf, die Anstrengungen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Vorbeugung von Unregelmäßigkeiten und der Weitergabe der notwendigen Sachkenntnis an die zuständigen nationalen und regionalen Behörden zu verstärken;

12. ersucht die Kommission, die Verwaltungskosten zu berücksichtigen, die den nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten entstehen, wenn sie die häufig komplexen und kostspieligen Vorgaben für die Überwachung und Kontrolle kofinanzierter Vorhaben umsetzen;

13. ersucht in diesem Sinne sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten, systematisch Empfehlungen zur Vermeidung von Unregelmäßigkeiten und verwaltungstechnischen Fehlern und Mängeln auszuarbeiten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.12.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Jana Bobošíková, Wolfgang Bulfon, Giorgio Carollo, Antonio De Blasio, Bairbre de Brún, Petru Filip, Gerardo Galeote, Eugenijus Gentvilas, Monica Giuntini, Ambroise Guellec, Marian Harkin, Jim Higgins, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Florencio Luque Aguilar, Jamila Madeira, James Nicholson, Jan Olbrycht, Maria Petre, Pierre Pribetich, Wojciech Roszkowski, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Margie Sudre, Kyriacos Triantaphyllides, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Brigitte Douay, Emanuel Jardim Fernandes, Ramona Nicole Mănescu, Samuli Pohjamo, Jürgen Schröder, Czesław Adam Siekierski, Bart Staes, László Surján, Iuliu Winkler

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (2.12.2008)

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2007
(2008/2242(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Vincent Peillon

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist erfreut darüber, dass 2007 – unter ansonsten gleichen Bedingungen – der Betrag der nur vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) wieder eingezogenen Finanzmittel von 1 180 000 EUR auf 840 000 EUR gesunken ist und damit im Vergleich zum vorangegangenen Haushaltsjahr ein beträchtlicher Rückgang zu verzeichnen ist;

2.  ist erfreut über das gute Funktionieren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), das es allerdings noch ermöglichen muss, die Quantität und die Qualität der durchgeführten Kontrollen zu steigern, um die Abschreckung von Betrug zu verstärken;

3.  ist nichtsdestoweniger der Auffassung, dass die gegen Mitgliedstaaten verhängten Geldbußen angehoben werden müssen, wenn die Mitgliedstaaten jahrelang in struktureller Hinsicht bei der Kontrolle der Ausgaben säumig bleiben;

4.  begrüßt die nationalen Verwaltungserklärungen, die einige Mitgliedstaaten für europäische Mittel abgeben, welche im nationalen Rahmen verwaltet werden; fordert die übrigen Mitgliedstaaten auf, vergleichbare Initiativen einzuleiten und ruft die Kommission dazu auf, nach Kräften auf die Vorlage solcher nationalen Managementerklärungen in der gesamten Europäischen Union hinzuwirken;

5.  unterstreicht die Notwendigkeit, eine stärkere Harmonisierung der Methoden für die Sammlung und die Nutzung der Informationen herbeizuführen, um einen standardisierten Rahmen zu liefern, der es ermöglichen wird, im Kontext einer intensivierten Präventionsstrategie die Betrugsrisiken wirksamer zu bewerten;

6.  hält es für notwendig, die Zusammenarbeit zwischen den für die Betrugsbekämpfung zuständigen Ermittlungsbehörden der Mitgliedstaaten zu verstärken und unter anderem die Zusammenarbeit mit den Kandidatenländern zu verbessern;

7.  bedauert den Anstieg der Betrugsfälle, die sich auf den Ursprung der Erzeugnisse beziehen, nicht nur was die Maßnahmen zur Gewährung von Präferenzzöllen, sondern auch was die Tarifkontingente des GATT betrifft;

8.  fordert die Kommission auf, eine spezifische Bewertung des Betrugspotenzials – aufgeschlüsselt nach Erzeugnissen und Ländern – vorzunehmen und dabei die Möglichkeit ins Auge zu fassen, systematische, gezielte und erforderlichenfalls ständige Kontrollen sowohl am Ursprungsort als auch am Bestimmungsort durchzuführen, und dem Phänomen des Karussellbetrugs besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.12.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vincenzo Aita, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Albert Deß, Gintaras Didžiokas, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Mairead McGuinness, Neil Parish, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Petya Stavreva

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Maria Petre

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Costas Botopoulos, Mogens Camre, Paulo Casaca, Antonio De Blasio, Christofer Fjellner, Ingeborg Gräßle, Aurelio Juri, Dan Jørgensen, Nils Lundgren, Marusya Ivanova Lyubcheva, Ashley Mote, Jan Mulder, José Javier Pomés Ruiz, Bart Staes, Søren Bo Søndergaard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Vasilica Viorica Dăncilă, Edit Herczog