BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument)

10.11.2009 - (KOM(2009)0333 – C7‑0053/2009 – 2009/0096(COD)) - ***I

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Kinga Göncz


Verfahren : 2005/0237B(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0050/2009

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument)

(KOM(2009)0333 – C7‑0053/2009 – 2009/0096(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0333) sowie des geänderten Vorschlags (KOM(2009)0340),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 159 Absatz 3 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0053/2009),

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7‑0050/2009),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für einen Beschluss

Titel

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung

Änderungsantrag  2

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1a) Die Kommission hob in ihrer Mitteilung vom 24. Mai 2006 zu dem Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern – der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (KOM(2006)0249) die Bedeutung menschenwürdiger Arbeit für alle hervor; auch das Europäische Parlament tat dies in seiner Entschließung vom 23. Mai 20071 zu dem Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“.

 

1 ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 321.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 1 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1b) In ihrer nach dem Gipfeltreffen der G20 in Pittsburgh vom 24. und 25. September 2009 abgegebenen Erklärung verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs, den Zugang armer Menschen zu Finanzdienstleistungen, u. a. über Mikrofinanzierung, zu verbessern. Eine internationale Sachverständigengruppe für finanzielle Integration wird die bisher mit innovativen Konzepten für die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für arme Menschen gemachten Erfahrungen evaluieren, erfolgreiche Regelungs- und Politikkonzepte fördern und Standards betreffend den Zugang zu Finanzmitteln, die finanzielle Allgemeinbildung und den Verbraucherschutz ausarbeiten.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Die laufenden gemeinschaftlichen und nationalen Anstrengungen müssen verstärkt werden, um das Angebot an Mikrokrediten in ausreichendem Umfang und innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens aufzustocken und damit den hohen Bedarf derjenigen zu decken, die solche Kredite in der jetzigen Krise am dringendsten benötigen, d. h. Arbeitslose oder besonders schutzbedürftige Gruppen, auch junge Menschen, die ein Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen oder auch eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten, die jedoch keinen Zugang zu Krediten haben.

(3) Die laufenden gemeinschaftlichen und nationalen Anstrengungen müssen verstärkt werden, um das Angebot an Mikrokrediten in ausreichendem Umfang und innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens aufzustocken und deren Zugänglichkeit zu verbessern und damit den hohen Bedarf derjenigen zu decken, die solche Kredite in der jetzigen Krise am dringendsten benötigen und die nur schwer Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt bekommen, d. h. Arbeitslose oder benachteiligte Menschen, die ein Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen oder auch eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten, die jedoch keinen Zugang zu Krediten haben. Das Ziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern beim Zugang zum Mikrokreditinstrument sollte aktiv verfolgt werden.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3a) Ein immer größerer Anteil der Mikrokredite für benachteiligte Personen in der Europäischen Union wird von nichtkommerziellen Mikrofinanzierungsinstituten und Banken vergeben, die sich sozialen Zielen verpflichtet haben. Diese Anbieter benötigen zusätzliche Unterstützung, um der derzeitigen Nachfrage begegnen zu können, und sie können den Markt der kommerziellen Banken (einschließlich demokratisch kontrollierter genossenschaftlicher Finanzinstitute) ergänzen. Die Aufstockung des Angebots an Mikrokrediten zu Gunsten von benachteiligten Personen, die keinen Zugang zu Krediten haben, darf nicht dazu dienen, die Krise des Finanzmarktes, die es abzufangen gilt, zu mildern. Zentral-, Regional- und Lokalregierungen sollten mit befristeten finanziellen und sozioökonomischen Maßnahmen die Gründung von Unternehmen durch die Endbegünstigten der Mikrokredite unterstützen.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 3 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3b) Oft werden Mikrokredite in der Europäischen Union von kommerziellen Banken gewährt, die mit Blick auf die Wiederherstellung des Vertrauens auf dem Kreditmarkt zu wichtigen Partnern bei den finanzierten Projekten werden sollten, wobei ein Schwerpunkt vor allem auf nichtkreditwürdige Kunden zu legen ist.

Begründung

In vielen Mitgliedstaaten werden die Kredite für Kleinstunternehmen und Unternehmensgründungen von kommerziellen Banken gewährt. Aufgrund des hohen Risikos, das Mikrokredite in Verbindung mit der derzeitigen Liquiditätskrise darstellen, sind Banken noch vorsichtiger geworden, was zu einer Einschränkung der Kreditvergabe und einer Blockade des Kreditsektors geführt hat. Die Einbindung der Banken in die entsprechenden Projekte wird auch zur Überwindung der Blockade führen und Vertrauen schaffen.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) In ihrer Mitteilung „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ hat die Kommission die Notwendigkeit hervorgehoben, Arbeitslosen die Chance auf einen Neuanfang zu geben und für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen, darunter junge Menschen, den Weg zum Unternehmertum zu ebnen. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Instrumenten bedarf es – unbeschadet der Aktivitäten der Mitgliedstaaten – spezifischer Maßnahmen zur weiteren Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch vermehrte Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank (EIB), des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und anderer internationaler Finanzinstitute. Deshalb kündigte die Kommission einen Vorschlag für ein neues EU-Mikrofinanzierungsinstrument an, durch das die Mikrofinanzierung auf besonders gefährdete Gruppen ausgeweitet sowie die Entwicklung von Unternehmertum, Sozialwirtschaft und Kleinstunternehmen weiter unterstützt werden soll.

(4) In ihrer Mitteilung „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ hat die Kommission die Notwendigkeit hervorgehoben, Arbeitslosen die Chance auf einen Neuanfang zu geben und für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen, für die der herkömmliche Kreditmarkt nur schwer zugänglich ist, den Weg zum Unternehmertum zu ebnen. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Instrumenten bedarf es – unbeschadet der Aktivitäten der Mitgliedstaaten – spezifischer Maßnahmen zur weiteren Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch vermehrte Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank, des Europäischen Investitionsfonds und anderer internationaler Finanzinstitute. Deshalb kündigte die Kommission einen Vorschlag für ein neues EU-Mikrofinanzierungsinstrument an, durch das die Mikrofinanzierung auf besonders gefährdete Gruppen ausgeweitet sowie die Entwicklung von Unternehmertum, Sozialwirtschaft und Kleinstunternehmen weiter unterstützt werden soll. Damit der Beschluss Wirkung zeigt, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, einen Mechanismus zur Koordinierung, Evaluierung und Überwachung aller auf einzelstaatlicher Ebene ergriffenen Maßnahmen betreffend die Mikrofinanzierung zu schaffen.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 4 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4b) Zusätzlich zu den Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten gehören soziale Ausgrenzung und unsichere Beschäftigungsbedingungen zu den Haupthindernissen für die Gründung und Entwicklung eines Kleinstunternehmens. Die europäischen Mikrofinanzierungsmöglichkeiten sollten zur Stützung derjenigen Strukturen der Sozialwirtschaft beitragen, die ausgeschlossenen Menschen bei ihrer sozialen Wiedereingliederung helfen und sie beim Erwerb der Mindestkompetenzen unterstützen, die sie brauchen, um sich dauerhaft in einem Unternehmensprojekt engagieren zu können.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 5 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5a) Mit Blick auf die Unterstützung der Endbegünstigten von Mikrokrediten sollten öffentliche und private Einrichtungen in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Organisationen der Zivilgesellschaft, die mit den in Artikel 2 genannten Zielgruppen zusammenarbeiten, und demokratisch kontrollierter genossenschaftlicher Finanzinstitute, bezüglich der Förderfähigkeit von Endbegünstigten konsultiert werden.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Die durch das Instrument finanzierten Maßnahmen sollten mit den anderen Gemeinschaftsstrategien kohärent und kompatibel sein sowie den Bestimmungen des EG-Vertrags und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsakte entsprechen. Die Aktivitäten des Instruments sollten die übrigen Gemeinschaftsmaßnahmen ergänzen, vor allem die CIP-Finanzierungsinstrumente, die Initiative JASMINE und den Europäischen Sozialfonds.

(6) Die durch das Instrument finanzierten Maßnahmen sollten mit den anderen Gemeinschaftsstrategien kohärent und kompatibel sein sowie den Bestimmungen des EG-Vertrags und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsakte entsprechen. Die Aktivitäten des Instruments sollten die übrigen Gemeinschaftsmaßnahmen ergänzen, vor allem die CIP-Finanzierungsinstrumente, die Initiative JASMINE, den ELER, den EFRE und den Europäischen Sozialfonds.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6a) Die über das Instrument finanzierten Maßnahmen sollten mit der Empfehlung der ILO zu Mikrokrediten in Einklang stehen und durch Mentoring- und Schulungsprogramme ergänzt werden, damit so möglichst gute Aussichten auf Gründung lebensfähiger wettbewerbsfähiger Kleinstunternehmen geschaffen werden. Mikrofinanzierungen sollten durch die Bereitstellung von den Umständen angepassten Bankprodukten und -dienstleistungen unterstützt werden.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(6b) Mit Blick auf die Maximierung des durch das Instrument herbeigeführten Endergebnisses sollten gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich der Überwachung, der Durchführung und der Folgenabschätzung durchgeführt werden, bei denen nationale Finanzinstrumente und nationale Beschäftigungsstrategien eingebunden werden.

Begründung

Die jüngsten Studien betreffend die Auswirkungen der Mikrofinanzierung belegen, dass einer der größten Nachteile mit dem Mangel an einschlägigen Daten und der ungleichmäßigen Einbindung der nationalen Regierungen zusammenhängt. Indem diese Einbindung ausdrücklich vorgesehen wird, kann das Risiko asymmetrischer Informationen und des Verlustes von Daten verringert werden, und die Folgen können mit Blick auf künftige Maßnahmen in diesem Bereich besser abgeschätzt werden.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 7 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7a) Zwecks Erhöhung seiner Effizienz sollte das Instrument mit gemeinschaftlichen und nationalen Finanzinstrumenten und nationalen Finanzinstituten, angemessenen sozialen Unterstützungsmaßnahmen sowie bestehenden regionalen und lokalen Programmen abgestimmt und im Einklang damit umgesetzt werden. Rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse für die Entwicklung von Mikrokrediten sollten beseitigt werden.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 7 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7b) Die Finanzierung neuer Aktivitäten sollte bestehende Programme nicht beeinträchtigen.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Hiermit wird ein europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung, das so genannte PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument (im Folgenden „Instrument“), eingerichtet.

1. Hiermit wird ein europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung, das so genannte europäische Mikrofinanzierungsinstrument (im Folgenden „Instrument“), eingerichtet.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Durch das Instrument werden Gemeinschaftsmittel bereitgestellt, um den Zugang zu Mikrokrediten zu verbessern für

1. Durch das Instrument werden Gemeinschaftsmittel bereitgestellt, um den Zugang zu und die Verfügbarkeit von Mikrokrediten zu verbessern für

Begründung

Das Instrument sollte zugänglich sein, und gleichzeitig sollte die Verfügbarkeit für die Nutzer des Programms sichergestellt werden.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2 –Buchstaben a und b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder deren Arbeitsplatz gefährdet ist und die ein eigenes Kleinstunternehmen gründen oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten;

(a) Personen, deren Arbeitsplatz gefährdet ist oder die Schwierigkeiten mit dem Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben, und benachteiligte Personen oder Personen, die der Gefahr der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind oder für die der herkömmliche Kreditmarkt nur schwer zugänglich ist, und die ein eigenes Kleinstunternehmen gründen oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten;

(b) benachteiligte Personen, einschließlich junger Menschen, die ein eigenes Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten;

 

Änderungsantrag  18

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2 –Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) sozialwirtschaftliche Kleinstunternehmen, die Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, oder benachteiligte Personen, einschließlich junger Menschen, beschäftigen.

(b) sozialwirtschaftliche Kleinstunternehmen und Kleinstunternehmen, die benachteiligte Personen oder Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, Personen, die der Gefahr der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind, oder Personen, die keinen Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt haben, beschäftigen.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1a. Durch das Instrument werden die Gemeinschaftsmittel für den Zugang zu Mikrokrediten bereitgestellt, und die Chancengleichheit von Frauen und Männern wird aktiv gefördert.

Begründung

Es ist wichtig, dass auch Frauen Mikrokredite in angemessenem Umfang nutzen können, da sie stärker diskriminiert werden und insbesondere vor der doppelten Schwierigkeit stehen, in den Arbeitsmarkt eintreten und sich dort halten zu müssen und Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt zu bekommen.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 3 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Der Finanzbeitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt für das Instrument wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 auf 100 Mio. EUR festgelegt.

1. Der Finanzbeitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt für das Instrument wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 auf 150 Mio. EUR festgelegt.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 3 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1a. Es wird eine eigene Haushaltslinie für das Instrument geschaffen.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 3 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt.

(2) Die jährlichen Mittel werden im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens, gegebenenfalls unter Anwendung von Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung1 (IIA), oder gemäß anderen Bestimmungen der IIA festgelegt.

 

ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 3 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Die Gesamtmittel für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d betragen höchstens 1 % des in Absatz 1 für das Instrument festgelegten Haushalts.

3. Die Gesamtmittel für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d betragen höchstens 1 Million EUR.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 4 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Das Instrument steht öffentlichen und privaten Einrichtungen in den Mitgliedstaaten offen, die Personen und Kleinstunternehmen in den Mitgliedstaaten Mikrofinanzierungen anbieten.

2. Das Instrument steht öffentlichen und privaten Einrichtungen auf nationaler und lokaler Ebene in den Mitgliedstaaten offen, die Personen und Kleinstunternehmen in den Mitgliedstaaten Mikrofinanzierungen anbieten.

Begründung

In Bezug auf die Maßnahmen und die Empfänger von Mikrokrediten gilt es, die lokalen Einrichtungen angemessen einzubeziehen.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 4 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2a. Die öffentlichen und privaten Einrichtungen arbeiten eng mit Organisationen, die die Interessen der Endbegünstigten von Mikrokrediten vertreten, und mit Organisationen, die Mentoring- und Schulungsprogramme für die Endbegünstigten anbieten, zusammen, damit lebensfähige wettbewerbsfähige Kleinstunternehmen gegründet werden.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 4 – Absatz 2 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2b. Mentoring- und Schulungsprogramme flankieren die über das Instrument finanzierten Maßnahmen.

Begründung

Es ist besonders wichtig, dass die Mikrokreditfinanzierungen von einem angemessenen Mentoring- und Schulungssystem flankiert werden, damit das Instrument von der Wirkung und der sozialen Eingliederung her die angestrebten Ergebnisse zeitigt.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 4 – Absatz 2 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2c. Öffentliche und private Einrichtungen, die im Rahmen dieses Beschlusses Mikrokredite vergeben, beachten die Grundsätze einer verantwortungsbewussten Kreditvergabe und verhindern dadurch insbesondere die Überschuldung von Personen und Unternehmen.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 5 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Zur Durchführung der Maßnahmen nach Artikel 4 Absatz 1, mit Ausnahme der Unterstützungsmaßnahmen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d, schließt die Kommission mit internationalen Finanzinstituten, insbesondere der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF), Vereinbarungen gemäß Artikel 53d der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates und Artikel 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission. Diese Vereinbarungen enthalten genaue Bestimmungen über die Haushaltsvollzugsaufgaben, die den Instituten übertragen werden, sowie das Gebot der Zusätzlichkeit zu nationalen Regelungen.

2. Zur Durchführung der Maßnahmen nach Artikel 4 Absatz 1, mit Ausnahme der Unterstützungsmaßnahmen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d, schließt die Kommission mit internationalen Finanzinstituten, insbesondere der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF), Vereinbarungen gemäß Artikel 53d der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates und Artikel 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission. Diese Vereinbarungen enthalten genaue Bestimmungen über die Haushaltsvollzugsaufgaben, die den Instituten übertragen werden, sowie das Gebot der Zusätzlichkeit und der Abstimmung mit bestehenden gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Finanzinstrumenten, einschlägigen sozialen Unterstützungsmaßnahmen sowie regionalen und lokalen Programmen. In diesen Vereinbarungen wird ferner die Verpflichtung für die genannten Institute festgelegt, die Mittel mit Blick auf die Verwirklichung der in Artikel 2 dargelegten Zielsetzung und die Durchführung der in Artikel 4 genannten Maßnahmen weiterzugeben.

Begründung

Es ist sehr wichtig, dafür zu sorgen, dass die mit der Verwaltung des Instruments beauftragten Finanzinstitute eindeutig dazu verpflichtet werden, für die Erreichung der in Artikel 2 und 4 festgelegten Ziele einzutreten.

Änderungsantrag  29

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 5 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Der von den in Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstituten erzielte Nettoerlös, einschließlich Dividenden und Erstattungen, kann von diesen während eines Zeitraums von sechs Jahren ab dem Datum der Einrichtung des Instruments in Maßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a, b und c reinvestiert werden. Am Ende der Laufzeit des Instruments fließt der den Europäischen Gemeinschaften zustehende Habensaldo wieder in den Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften zurück.

3. Der von den in Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstituten erzielte Nettoerlös, einschließlich Dividenden und Erstattungen, wird von diesen in Maßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a, b und c reinvestiert. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat 2015 einen Bewertungsbericht vor, auf dessen Grundlage der Rat über die Beibehaltung oder das Auslaufen des Instruments entscheidet. Am Ende der Laufzeit des Instruments fließt der den Europäischen Gemeinschaften zustehende Habensaldo wieder in den Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften zurück.

Änderungsantrag  30

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 8 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstitute legen der Kommission jährliche Durchführungsberichte vor, in denen die unterstützten Maßnahmen im Hinblick auf finanzielle Abwicklung, Aufteilung der Mittel auf einzelne Bereiche und Arten von Begünstigten, eingegangene Anträge, geschlossene Verträge, finanzierte Aktivitäten, ihre Ergebnisse und, wenn möglich, Auswirkungen beschrieben werden.

1. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährliche Durchführungsberichte auf der Grundlage von Berichten der in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstitute vor, in denen die unterstützten Maßnahmen im Hinblick auf finanzielle Abwicklung, Aufteilung der Mittel auf und Zugänglichkeit der Mittel für einzelne Bereiche und Arten von Begünstigten, angenommene oder abgelehnte Anträge, geschlossene Verträge, finanzierte Aktivitäten, ihre Ergebnisse und Auswirkungen beschrieben werden.

Änderungsantrag  31

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 8 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Ab dem Jahr 2011 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember jedes Jahres einen quantitativen und qualitativen Bericht über die im Vorjahr im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Tätigkeiten vor. Der Jahresbericht stützt sich auf die in Absatz 1 genannten Durchführungsberichte und legt den Schwerpunkt auf die erzielten Ergebnisse; er enthält vor allem Informationen über die eingegangenen Anträge, geschlossenen Verträge und finanzierten Maßnahmen, unter anderem auch über die Komplementarität zu anderen Gemeinschaftsmaßnahmen, insbesondere zum ESF.

2. Nicht später als 12 Monate nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Mai jedes Jahres einen quantitativen und qualitativen Bericht über die im Vorjahr im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Tätigkeiten vor. Der Jahresbericht stützt sich auf die in Absatz 1 genannten Durchführungsberichte und legt den Schwerpunkt auf das Ausmaß der Inanspruchnahme des Instruments durch die Mitgliedstaaten und die Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse; er enthält vor allem Informationen über die angenommen oder abgelehnten Anträge, geschlossenen Verträge und finanzierten Maßnahmen, unter anderem auch über die Komplementarität zu anderen Gemeinschaftsmaßnahmen, insbesondere zum ESF. Er enthält auch nach Tätigkeiten aufgeschlüsselte Informationen über die Entwicklung und den Ausbau der mithilfe des Instruments geförderten Kleinstunternehmen.

Änderungsantrag  32

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 8 – Absatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3a. Auf der Grundlage des in Absatz 2 erwähnten Jahresberichts bemüht sich die Kommission sicherzustellen, dass das Instrument die in Artikel 2 festgelegte Zielsetzung erfüllt und in der gesamten Union für Personen, die der Gefahr der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind oder die nur unter Schwierigkeiten Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt bekommen, zugänglich ist.

Änderungsantrag  33

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 9 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission führt auf eigene Initiative und in enger Abstimmung mit den in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstituten eine Zwischen- und eine Schlussbewertung durch. Die Zwischenbewertung ist vier Jahre nach der Einrichtung des Instruments und die Schlussbewertung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Mandats oder der Mandate fertigzustellen, das bzw. die den internationalen Finanzinstituten gemäß Artikel 5 Absatz 2 übertragen wurde(n). Bei der Schlussbewertung wird insbesondere geprüft, inwieweit die Ziele des Instruments insgesamt erreicht worden sind.

1. Die Kommission führt auf eigene Initiative und in enger Abstimmung mit den in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstituten eine Zwischen- und eine Schlussbewertung durch. Die Zwischenbewertung ist alle zwei Jahre nach der Einrichtung des Instruments zusätzlich zu den in Artikel 8 Absatz 2 genannten Jahresberichten und die Schlussbewertung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Mandats oder der Mandate fertigzustellen, das bzw. die den internationalen Finanzinstituten gemäß Artikel 5 Absatz 2 übertragen wurde(n). Bei der Schlussbewertung wird insbesondere geprüft, inwieweit die Ziele des Instruments insgesamt erreicht worden sind.

Änderungsantrag  34

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 9 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Auf der Grundlage der zweiten Zwischenbewertung entscheiden das Europäische Parlament und der Rat über eine etwaige Verlängerung der Laufzeit des Instruments.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Das Programm PROGRESS gilt für den Zeitraum 2007 bis 2013 und bildet die Rechtsgrundlage für verschiedene Ausgaben der Gemeinschaft. Das Programm umfasst vier spezifische gemeinschaftliche Aktionsprogramme, mit denen die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda (Bekämpfung von Diskriminierungen, soziale Integration, Beschäftigung und Gleichstellung) gefördert wird, und mehrere Haushaltslinien im Bereich Arbeitsbedingungen.

Im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung aus dem Jahre 2006 wurde dem Programm PROGRESS ein zusätzlicher Betrag von 114 Millionen EUR (zu laufenden Preisen) zugewiesen. Diese Aufstockung war vom Europäischen Parlament beantragt worden.

Die Kommission veröffentlichte am 4. März 2009 die Mitteilung „Impulse für den Aufschwung in Europa“ (KOM(2009)0114). Sie enthält eine Reihe von Punkten, die den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung effektiver Beschäftigungsstrategien helfen sollen. Auf der Frühjahrstagung des Rates wurden folgende drei Schlüsselprioritäten festgelegt: Aufrechterhaltung der Beschäftigung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung der Mobilität, außerdem Verbesserung der Kompetenzen und ihre Anpassung an die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt sowie Erleichterung des Zugangs zur Beschäftigung. Diese Prioritäten wurden auf dem Beschäftigungsgipfel vom 7. Mai 2009 erörtert.

Am 3. Juni 2009 nahm die Kommission die Mitteilung „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ (KOM(2009)0257) an, die auf eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Sozialpartnern in der EU hinsichtlich der auf der Frühjahrstagung des Rates festgelegten Schlüsselprioritäten abzielt. Die Mitteilung umfasste die Ankündigung eines Vorschlags für ein neues EU-Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung. Dieses sollte demnach mit 100 Millionen EUR aus dem bestehenden Haushalt (wobei PROGRESS nicht erwähnt wurde) finanziert werden und das Potential haben, in einer gemeinsamen Initiative mit internationalen Finanzinstituten, insbesondere der EIB-Gruppe, insgesamt mehr als 500 Millionen EUR zu mobilisieren.

Vorschlag der Kommission

Das EU-Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung zielt darauf ab, Arbeitslosen die Chance auf einen Neuanfang zu geben und für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen, auch junge Menschen, den Weg zum Unternehmertum zu ebnen. Mit diesem neuen Instrument wird die Palette gezielter finanzieller Unterstützung für Neuunternehmer vor dem derzeitigen Hintergrund eines verringerten Kreditangebots erweitert. Neben Zinszuschüssen aus dem ESF werden Einzelunternehmer und Gründer von Kleinstunternehmen auch Unterstützung in Form von Mentoring, Schulungen, Coaching und Kompetenzentwicklung erhalten.

Das Instrument wird auch einen Beitrag zu anderen Gemeinschaftsprogrammen leisten, indem es Instrumente der Risikoteilung zur Verfügung stellt sowie Fremd- und Eigenfinanzierung ermöglicht. Dabei profitiert es von der Erfahrung internationaler Finanzinstitute, wie zum Beispiel der EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds). Auf der Grundlage einer gemeinsamen Verwaltungsregelung werden die internationalen Finanzinstitute weitere Hebelwirkungen erzeugen, indem sie Banken und sonstige Anbieter von Mikrofinanzierungen in der gesamten Europäischen Union unterstützen.

Angesichts des derzeit verringerten Darlehensvolumens und des drastischen Rückgangs der Kreditvergabe (wie aus der Ex-ante-Bewertung hervorgeht, die diesem Vorschlag beigefügt ist) müssen die laufenden gemeinschaftlichen und nationalen Anstrengungen verstärkt werden, um das Angebot an Kleinstkrediten in ausreichendem Umfang und innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens aufzustocken und damit den hohen Bedarf derjenigen zu decken, die solche Kredite in der jetzigen Krise am dringendsten benötigen, d. h. Arbeitslose oder besonders schutzbedürftige Menschen, die ein Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen oder auch eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten, die jedoch keinen Zugang zu „kommerziellen“ Bankkrediten haben.

Der Einsatz von Gemeinschaftsmitteln ist zweckmäßig und steht in Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009[1] zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung. Des Weiteren potenziert ein einziges Instrument die Hebelwirkung der internationalen Finanzinstitute. Schließlich wird durch ein gesamteuropäisches Instrument ein uneinheitlicher Ansatz verhindert und damit das Angebot an Mikrofinanzierungen in allen Mitgliedstaaten verbessert.

Die Kommission schlägt vor, das PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument mittels eines Beschlusses einzurichten, der ausschließlich die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission, aber keinerlei Rechte oder Pflichten für die Mitgliedstaaten oder für Privatpersonen festlegt. Ein Beschluss ist daher das Rechtsinstrument, mit dem sich das angestrebte Ziel am besten verwirklichen lässt.

Der Vorschlag zielt darauf ab, 100 Millionen EUR aus den Haushaltsmitteln des Programms PROGRESS auf das neue Instrument umzuverteilen.

Standpunkt des Parlaments

In seiner Sitzung vom 3. September 2009 stimmte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über seine Stellungsnahme zum Haushaltsplan 2010 ab. Der Ausschuss nahm eine Änderung an, wonach eine eigene Haushaltslinie für das europäische Mikrofinanzierungsinstrument geschaffen werden soll. Die Finanz- und Wirtschaftskrise wird zunehmend zu einer Beschäftigungs- und Gesellschaftskrise. Da PROGRESS auf die Unterstützung der schwächsten Gesellschaftsgruppen abzielt, hält die Berichterstatterin die Umverteilung der für dieses Programm vorgesehenen Mittel für falsch. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten und der EU, das Programm PROGRESS unter den gegebenen Umständen wirksam umzusetzen.

Die Berichterstatterin lehnt daher den Vorschlag der Kommission ab, die für das europäische Mikrofinanzierungsinstrument benötigten Mittel aus dem Haushalt für PROGRESS umzuverteilen. Dies hat zur Folge, dass die Bezugnahme auf PROGRESS im Vorschlag an mehreren Stellen gestrichen werden sollte.

Es wurden Änderungsanträge zu Artikel 3 eingereicht, um sicherzustellen, dass für das Instrument eine eigene Haushaltslinie geschaffen wird. Außerdem ist die Berichterstatterin der Überzeugung, dass der Betrag von 100 Millionen EUR nicht ausreicht, um ein wirksames Instrument zu schaffen; die Haushaltsmittel für den Zeitraum von vier Jahren sollen um 50 Millionen EUR aufgestockt werden. Die Gesamtmittel für Unterstützungsmaßnahmen sollten höchstens 1% des festgelegten Haushalts betragen. Damit gewährleistet ist, dass diese Mittel nicht im gleichen Ausmaß ansteigen wie die Gesamtmittel, schlägt die Berichterstatterin vor, die Mittel auf den ursprünglich vorgeschlagenen Betrag (1 Million EUR) zu begrenzen.

Die Berichterstatterin ist überzeugt, dass das Instrument zwecks höherer Effizienz unter Berücksichtigung bereits auf europäischer, einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene bestehender Finanzinstrumente koordiniert und durchgeführt werden sollte.

Damit klar aus dem Legislativvorschlag hervorgeht, dass sich das Instrument an alle besonders schutzbedürftigen Menschen richtet, die Schwierigkeiten mit dem Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben und der Gefahr der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind, wird die Bezugnahme auf spezielle Gruppen (z.B. junge Menschen) gestrichen. Es wird ein weiterer Änderungsantrag eingereicht, mit dem sichergestellt werden soll, dass eine Person, die eine finanzielle Unterstützung erhält, auch an Mentoring- und Schulungsprogrammen teilnehmen kann, die für die betreffende Person eine zusätzliche Hilfestellung bedeuten.

Die Berichterstatterin schlägt vor, dass das Instrument am 1. Januar 2010 anlaufen soll. Sollte die Einigung zwischen Rat und Parlament zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, dann sollte das Instrument rückwirkend anlaufen.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (5.11.2009)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument)
(KOM(2009)0333 – C7‑0053/2009 – 2009/0096(COD))

Verfasser der Stellungnahme: Alain Lamassoure

KURZE BEGRÜNDUNG

Vorschlag der Kommission

Die Kommission schlägt die Schaffung eines neuen Finanzinstruments vor, des europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung, vor, um Arbeitslosen die Chance auf einen Neuanfang zu geben und für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen den Weg zum Unternehmertum zu ebnen.

Zweck dieses neuen Instruments ist es, Gemeinschaftsmittel für einen besseren Zugang zu Mikrokrediten und Risikoteilung zur Verfügung zu stellen. Ein einziges, gesamteuropäisches Instrument würde, erstens, die Hebelwirkung internationaler Finanzinstitute potenzieren und, zweitens, einen uneinheitlichen Ansatz verhindern und damit das Angebot an Mikrofinanzierungen in allen Mitgliedstaaten verbessern. Dieses Instrument würde allen öffentlichen und privaten Mikrofinanzierungsinstituten in den Mitgliedstaaten offen stehen und auf diese Weise Menschen helfen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder vor sozialer Ausgrenzung stehen und die ein eigenes Unternehmen gründen oder ausbauen wollen, aber keinen Zugang zu „kommerziellen“ Bankkrediten haben.

Der Verfasser der Stellungnahme begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung des Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung. Darüber hinaus unterstützt er die Idee, dass der EU-Haushalt als Instrument genutzt werden kann und soll, um die gegenwärtige Krise zu überwinden, indem das Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung der Arbeitsplätze vorangetrieben werden.

Haushaltsaspekte

Im Vorschlag der Kommission ist ein Finanzbeitrag von insgesamt 100 Mio. EUR für einen Zeitraum von 4 Jahren (vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2013) vorgesehen. Die Mittel sollen in gleicher Höhe aus dem PROGRESS-Programm unter Rubrik 1a des mehrjährigen Finanzrahmens entnommen werden.

Der Verfasser der Stellungnahme stellt fest, dass die Kommission das PROGRESS-Programm als Finanzierungsquelle für das neue Instrument vorgeschlagen hat. Er erinnert daran, dass das PROGRESS-Programm aufgestellt wurde, um zur Verwirklichung der in der Sozialpolitischen Agenda festgelegten Ziele der Europäischen Union im Bereich Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit beizutragen und die Lissabonner Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze zum Erfolg zu führen. Ferner erinnert er daran, dass das Europäische Parlament den gesamten Finanzbeitrag für das PROGRESS-Programm im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung 2006 um 100 Mio. EUR heraufgesetzt hatte.

In diesem Zusammenhang weist der Verfasser der Stellungnahme darauf hin, dass das PROGRESS-Programm vollständig umgesetzt werden sollte, um die entsprechenden Ziele zu erreichen und effektiv dazu beizutragen, die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu meistern.

Haushaltsverfahren 2010

Im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2010 hat der Haushaltsausschuss seinen Standpunkt zur Finanzierung des europäischen Finanzierungsinstruments klar zum Ausdruck gebracht.

Zwei neue Haushaltszeilen wurden geschaffen: 04 04 15 für operative Ausgaben und 04 01 04 11 für Verwaltungsausgaben. 37,5 Mio. EUR wurden für das europäische Mikrofinanzierungsinstrument veranschlagt und 0,25 Mio. EUR für die Verwaltungsausgaben; beide Beträge wurden in die Reserve gesetzt. Diese Reserven könnten freigegeben werden, sobald die Rechtsgrundlage angenommen worden ist.

Das Europäische Parlament hat in seiner ersten Lesung des Haushalts 2010 deutlich seine Unterstützung für die Forderung des zuständigen Ausschusses zum Ausdruck gebracht.

Der Verfasser der Stellungnahme betont, wie dringend es ist, diesen Vorschlag möglichst bald anzunehmen, damit er in der gegenwärtigen Krise Wirkung zeitigen kann.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1a. weist darauf hin, dass der jährliche Betrag im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens, gegebenenfalls unter Anwendung von Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] (IIA), oder gemäß anderen Bestimmungen der IIA festgelegt wird.

 

Änderungsantrag  2

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1b. weist darauf hin, dass Mittel für neue Aktivitäten nicht auf Kosten bestehender Programme eingesetzt werden sollten;

Änderungsantrag  3

Vorschlag für einen Beschluss

Titel

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument)

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Hiermit wird ein europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung, das so genannte PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument (im Folgenden „Instrument“), eingerichtet.

Hiermit wird ein europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung, das so genannte europäische Mikrofinanzierungsinstrument (im Folgenden „Instrument“), eingerichtet.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 3 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt.

(2) Die jährlichen Mittel werden im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens, gegebenenfalls unter Anwendung von Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung1 (IIA), oder gemäß anderen Bestimmungen der IIA festgelegt.

 

ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

VERFAHREN

Titel

Europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung (PROGRESS)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2009)0333 – C7-0053/2009 – 2009/0096(COD)

Federführender Ausschuss

EMPL

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

14.7.2009

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Alain Lamassoure

21.10.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

5.11.2009

 

 

 

Datum der Annahme

5.11.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Francesca Balzani, Reimer Böge, Lajos Bokros, Andrea Cozzolino, José Manuel Fernandes, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Estelle Grelier, Carl Haglund, Jutta Haug, Jiří Havel, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Claudio Morganti, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Helga Trüpel, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Maria Da Graça Carvalho, Giovanni La Via

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.06.2006, S.1.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (21.10.2009)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument)
(KOM(2009)0333 – C7‑0053/2009 – 2009/0096(COD))

Verfasser der Stellungnahme: Olle Schmidt

KURZE BEGRÜNDUNG

Die Kommission schlägt ein neues EU-Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung (PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument) vor, um Arbeitslosen die Chance auf einen Neuanfang zu geben und für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen, darunter junge Menschen, den Weg zum Unternehmertum zu ebnen. Mit diesem neuen Instrument wird die Palette gezielter finanzieller Unterstützung für Neuunternehmer vor dem derzeitigen Hintergrund eines geringeren Kreditangebots erweitert.

Das PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument wird auch einen Beitrag zu anderen Gemeinschaftsprogrammen leisten, indem es Instrumente der Risikoteilung zur Verfügung stellt sowie Fremd- und Eigenfinanzierung ermöglicht. Es wird sich die Erfahrungen internationaler Finanzinstitute, beispielsweise der EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds), zu Nutze machen. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Verwaltungsregelung werden die internationalen Finanzinstitute weitere Hebelwirkungen erzeugen, indem sie Banken und sonstige Anbieter von Mikrofinanzierungen in der gesamten Europäischen Union unterstützen.

Der Verfasser der Stellungnahme ist mit dem Konzept des Kommissionsvorschlags einverstanden. Der Vorschlag würde die Möglichkeit für diejenigen vergrößern, die EU-weit Unternehmen gründen möchten. Es gibt eine potentielle Marktlücke, was das Angebot von und die Nachfrage nach Kleinstkrediten in der EU betrifft. Indem die Anbieter von Kleinstkrediten unterstützt werden, würde dies einen Beitrag dazu leisten, dass deren Aktivität nachhaltig wird, und sie in die Lage versetzen, der wachsenden Nachfrage von Kleinstkreditnehmern Rechnung zu tragen. Der Vorschlag könnte geringfügige Investitionen erleichtern und Kleinstunternehmen Wachstumschancen eröffnen. Ferner ist es positiv zu werten, dass der Vorschlag auf diejenigen Gruppen abzielt, die Schwierigkeiten haben, Kreditgeber für ihre Geschäftsideen zu finden.

Der Verfasser der Stellungnahme betont, wie dringend es ist, diesen Vorschlag möglichst bald anzunehmen, damit er in der gegenwärtigen Krise Wirkung zeitigen kann. Seiner Auffassung nach ist es besonders wichtig, die für dieses Instrument bereitgestellten Mittel effizient und kostengünstig zu nutzen, und dass es keine zusätzlichen administrativen Lasten für die Kreditbewerber geben darf.

Die vorgeschlagene Haushaltslinie ist für das Instrument zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend. Es besteht keine Notwendigkeit, weitere Mittel aus dem EU-Haushalt bereitzustellen.

Es gibt jedoch durchaus einige Bedenken, was den Anwendungsbereich der Initiative angeht. Der Verfasser der Stellungnahme schlägt daher vor, wenigstens die Definitionen für Kleinstkredite und Kleinstunternehmen (wie von der Kommission vorgeschlagen) in den Rechtstext aufzunehmen. Ferner vertritt er die Auffassung, dass eine Beschränkung des Anwendungsbereichs allein auf diejenigen Kleinstunternehmen, die Menschen beschäftigen, die gerade arbeitslos geworden sind usw., für die Finanzintermediären eine Belastung darstellen würde, was die Finanzkontrolle betrifft, und – noch wichtiger – ihre potentielle Kundschaft beschränken könnte, wozu noch das Risiko käme, dass lokale Kleinstkreditanbieter nicht bereit sind, eine Partnerschaft mit der EIB oder anderen Finanzinstituten einzugehen, so dass die Initiative nur in geringem Umfang in Anspruch genommen würde. Deshalb möchten wir in Artikel 2 des Beschlusses „einschließlich in der Sozialwirtschaft“ einfügen, was der Initiative immer noch eine soziale Dimension verleiht.

Wichtig ist, dass sämtliche Gelder des Programms, die als Kredite vergeben werden, für Investitionen verwendet werden, die auf soliden Geschäftsideen beruhen, Das Darlehen sollte nicht für Sozialleistungen oder für Konsum verwendet werden. Der Verfasser der Stellungnahme betont, dass die Unternehmen der Zielgruppe für das Programm einen soliden Geschäftsplan vorweisen müssen. Deshalb schlägt er vor, eine Anforderung an die Kreditnehmer, einen Geschäftsplan auszuarbeiten, einzufügen.

In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, die Finanzinstitutionen und ihre Verfahren der Risikobewertung und der Risikokontrolle zu evaluieren. Ferner wird betont, wie wichtig eine verantwortungsvolle Kreditvergabe durch die Kreditgeber ist.

Der Verfasser der Stellungnahme hält es für besonders wichtig, Betrug und Korruption durch die Einführung eines Kontrollmechanismus zu verhindern.

Der Verfasser der Stellungnahme betont, wie wichtig Marketing für das Programm ist, damit es ein Erfolg wird.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für einen Beschluss

Überschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung

Begründung

Es ist wichtig, dass in Zeiten der Krise die Mittel für PROGRESS nicht verringert werden. Das europäische Mikrofinanzierungsinstrument muss aus einer gesonderten Haushaltszeile finanziert werden, weil es sich an eine andere Zielgruppe wendet als PROGRESS.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(3a) Die Aufstockung des Angebots an Mikrokrediten zu Gunsten von in Schwierigkeiten geratenen Personen, die keinen Zugang zu Krediten haben, darf nicht dazu dienen, die Krise des Finanzmarktes, die es abzufangen gilt, zu mildern.

Begründung

Die Entwicklung des Mikrokredits muss ein zusätzliches Instrument sein und darf nicht als Alternative zum traditionellen Finanzmarkt gesehen werden. Die Krise des Finanzmarktes darf nicht einfach hingenommen werden und kann auch nicht mit Hilfe der Entwicklung des Mikrokredites überwunden werden.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(6a) Den mit Hilfe dieses Instruments finanzierten Maßnahmen sollten Begleitmaßnahmen und technische Hilfe zur Seite gestellt werden, um ihre Dauerhaftigkeit zu gewährleisten.

Begründung

Begleitmaßnahmen sind für die Gründung eines Unternehmens im Allgemeinen von großer Bedeutung; dies gilt umso mehr für in Schwierigkeiten geratene Zielgruppen.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Hiermit wird ein europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung, das so genannte PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument (im Folgenden „Instrument“), eingerichtet.

Hiermit wird ein europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung, das so genannte europäische Mikrofinanzierungsinstrument (im Folgenden „Instrument“), eingerichtet.

Begründung

Es ist wichtig, dass in Zeiten der Krise die Mittel für PROGRESS nicht verringert werden. Das europäische Mikrofinanzierungsinstrument muss aus einer gesonderten Haushaltszeile finanziert werden, weil es sich an eine andere Zielgruppe wendet als PROGRESS.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 1a

 

Begriffsbestimmungen

 

1. Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

 

(a) „Kleinstkredit“ ist ein Darlehen von weniger als EUR 25 000;

 

(b) „Kleinstunternehmen“ ist ein Unternehmen, das weniger als 10 Personen, einschließlich Selbstständige, beschäftigt und dessen Jahresumsatz und/oder Bilanzsumme nicht größer als 2 Mio. EUR ist;

 

(c) „Person“ bedeutet eine natürliche Person.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder deren Arbeitsplatz gefährdet ist, und die ein eigenes Kleinstunternehmen gründen oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten;

(a) Personen, die ohne Beschäftigung sind oder deren Arbeitsplatz gefährdet ist, und die ein eigenes Kleinstunternehmen gründen oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten;

Begründung

Das Instrument muss sich an die Menschen richten, die ohne Beschäftigung sind, unabhängig davon, ob sie vorher einen Arbeitsplatz hatten oder nicht. Darüber hinaus muss der Zugang zum Arbeitsmarkt für diejenigen gefördert werden, die zum ersten Mal einen Arbeitsplatz suchen.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) benachteiligte Personen, einschließlich junger Menschen, die ein eigenes Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten;

(b) benachteiligte oder von sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen, die ein eigenes Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten;

Begründung

Es ist nicht angebracht, in diesem Vorschlag die Gruppen zu bestimmen, die als benachteiligte Personen gelten. Jeder Mitgliedstaat hat seine eigene öko-soziale Wirklichkeit; daher muss man bei der Bestimmung der Gruppen, die als benachteiligte Personen zu gelten haben, flexibel vorgehen und sich an den jeweiligen Besonderheiten orientieren. Darüber hinaus muss den Menschen, denen soziale Ausgrenzung droht, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) sozialwirtschaftliche Kleinstunternehmen, die Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, oder benachteiligte Personen, einschließlich junger Menschen, beschäftigen.

(c) Kleinstunternehmen, einschließlich in der Sozialwirtschaft, die Personen ohne Beschäftigung, benachteiligte Personen, Personen in äußerster Armut oder von sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen beschäftigen.

Begründung

Ziel des Beschlusses ist es, die Beschäftigung und die soziale Integration zu fördern. Dieses Ziel auf eine bestimmte Art von Kleinstunternehmen zu beschränken, begrenzt die Erfolgsaussichten.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 3 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Der Finanzbeitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt für das Instrument wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 auf 100 Mio. EUR festgelegt.

1. Der Finanzbeitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt für das Instrument wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 auf 150 Mio. EUR festgelegt.

Begründung

Das europäische Mikrofinanzierungsinstrument müsste mit wesentlich mehr Mitteln ausgestattet werden, um seine Ziele von Beschäftigung und sozialer Integration wirklich erreichen zu können, insbesondere in diesen Krisenzeiten.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 3 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1a. Es wird eine eigene Haushaltslinie für das Instrument geschaffen.

Begründung

Es ist wichtig, dass in Zeiten der Krise die Mittel für PROGRESS nicht verringert werden. Das europäische Mikrofinanzierungsinstrument muss aus einer gesonderten Haushaltszeile finanziert werden, weil es sich an eine andere Zielgruppe wendet als PROGRESS.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 3 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4. Der Finanzbeitrag deckt sämtliche Kosten des Instruments, einschließlich Verwaltungsgebühren der in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstitute für die Verwaltung des Gemeinschaftsbeitrags, sowie sonstige förderfähige Kosten.

4. Der Finanzbeitrag deckt sämtliche Kosten des Instruments, einschließlich Verwaltungsgebühren der in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstitute für die Verwaltung des Gemeinschaftsbeitrags, die Kosten der technischen Hilfe für die in Artikel 4 Absatz 2 genannten öffentlichen und privaten Mikrofinanzierungseinrichtungen und sonstige förderfähige Kosten.

Begründung

Der Aspekt „technische Hilfe“ wird in dem Vorschlag der Kommission nicht berücksichtigt, obwohl die Verbesserung der Kapazitäten der Vermittler von Mikrokrediten ein wesentliches Element für deren Entwicklung ist.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 4 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Öffentliche und private Einrichtungen, die im Rahmen dieses Beschlusses Kleinstkredite vergeben, beachten die Grundsätze einer verantwortungsbewussten Kreditvergabe und verhindern dadurch insbesondere die Überschuldung von Personen und Unternehmen.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 8 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstitute legen der Kommission jährliche Durchführungsberichte vor, in denen die unterstützten Maßnahmen im Hinblick auf finanzielle Abwicklung, Aufteilung der Mittel auf einzelne Bereiche und Arten von Begünstigten, eingegangene Anträge, geschlossene Verträge, finanzierte Aktivitäten, ihre Ergebnisse und, wenn möglich, Auswirkungen beschrieben werden.

1. Die in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstitute legen der Kommission jährliche Durchführungsberichte vor, in denen die unterstützten Maßnahmen im Hinblick auf finanzielle Abwicklung, Aufteilung der Mittel auf einzelne Bereiche und Arten von Begünstigten, eingegangene Anträge, geschlossene Verträge, finanzierte Aktivitäten, ihre Ergebnisse und Auswirkungen beschrieben werden.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 8 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Ab dem Jahr 2011 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember jedes Jahres einen quantitativen und qualitativen Bericht über die im Vorjahr im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Tätigkeiten vor. Der Jahresbericht stützt sich auf die in Absatz 1 genannten Durchführungsberichte und legt den Schwerpunkt auf die erzielten Ergebnisse; er enthält vor allem Informationen über die eingegangenen Anträge, geschlossenen Verträge und finanzierten Maßnahmen, unter anderem auch über die Komplementarität zu anderen Gemeinschaftsmaßnahmen, insbesondere zum ESF.

2. Ab dem Jahr 2011, jedoch nicht später als 12 Monate nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses, legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember jedes Jahres einen quantitativen und qualitativen Bericht über die im Vorjahr im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Tätigkeiten vor. Der Jahresbericht stützt sich auf die in Absatz 1 genannten Durchführungsberichte und legt den Schwerpunkt auf die erzielten Ergebnisse; er enthält vor allem Informationen über die eingegangenen Anträge, geschlossenen Verträge und finanzierten Maßnahmen, unter anderem auch über die Komplementarität zu anderen Gemeinschaftsmaßnahmen, insbesondere zum ESF.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 9 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission führt auf eigene Initiative und in enger Abstimmung mit den in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstituten eine Zwischen- und eine Schlussbewertung durch. Die Zwischenbewertung ist vier Jahre nach der Einrichtung des Instruments und die Schlussbewertung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Mandats oder der Mandate fertigzustellen, das bzw. die den internationalen Finanzinstituten gemäß Artikel 5 Absatz 2 übertragen wurde(n). Bei der Schlussbewertung wird insbesondere geprüft, inwieweit die Ziele des Instruments insgesamt erreicht worden sind.

1. Die Kommission führt auf eigene Initiative und in enger Abstimmung mit den in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstituten eine Zwischen- und eine Schlussbewertung durch. Die Zwischenbewertung ist zwei Jahre nach der Einrichtung des Instruments und die Schlussbewertung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Mandats oder der Mandate fertig zu stellen, das bzw. die den internationalen Finanzinstituten gemäß Artikel 5 Absatz 2 übertragen wurde(n). Bei der Schlussbewertung wird insbesondere geprüft, inwieweit die Ziele des Instruments insgesamt erreicht worden sind, und es wird gegebenenfalls ein Vorschlag vorgelegt, wie die Effizienz bei der Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Instruments gesteigert werden kann, wobei auch auf den mit ähnlichen Programmen, wie z.B. JEREMIE, gemachten Erfahrungen aufzubauen ist.

Begründung

Die Gestaltung der Aufteilung der Mittel sollte kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um die Freigabe der Mittel für die Begünstigten weiter zu beschleunigen. Dabei sollte auf die Erfahrungen mit vorangegangenen Gemeinschaftsprogrammen zurückgegriffen werden, da die Durchführung des JEREMIE-Programms Anlass zu ernster Besorgnis gegeben hat.

VERFAHREN

Titel

Europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung (PROGRESS)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2009)0333 – C7-0053/2009 – 2009/0096(COD)

Federführender Ausschuss

EMPL

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

14.7.2009

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Olle Schmidt

21.7.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

28.9.2009

19.10.2009

 

 

Datum der Annahme

19.10.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sharon Bowles, Udo Bullmann, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Diogo Feio, Elisa Ferreira, Vicky Ford, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Enikő Győri, Liem Hoang Ngoc, Gunnar Hökmark, Othmar Karas, Wolf Klinz, Jürgen Klute, Astrid Lulling, Hans-Peter Martin, Íñigo Méndez de Vigo, Ivari Padar, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Edward Scicluna, Peter Simon, Peter Skinner, Theodor Dumitru Stolojan, Kay Swinburne, Marianne Thyssen, Ramon Tremosa I Balcells, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Pierre Audy, Pervenche Berès, Sophie Briard Auconie, Sari Essayah, Danuta Maria Hübner, Philippe Lamberts, Klaus-Heiner Lehne, Thomas Mann, Pablo Zalba Bidegain

VERFAHREN

Titel

Europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung (PROGRESS)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2009)0333 – C7-0053/2009 – 2009/0096(COD)

Datum der Konsultation des EP

2.7.2009

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL

14.7.2009

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

14.7.2009

ECON

14.7.2009

ITRE

14.7.2009

CULT

14.7.2009

 

JURI

14.7.2009

FEMM

14.7.2009

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

ITRE

16.9.2009

CULT

2.9.2009

JURI

1.10.2009

FEMM

1.9.2009

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Kinga Göncz

2.9.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

29.9.2009

4.11.2009

 

 

Datum der Annahme

5.11.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Mara Bizzotto, David Casa, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Sergio Gaetano Cofferati, Tadeusz Cymański, Frédéric Daerden, Karima Delli, Frank Engel, Sari Essayah, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Pascale Gruny, Thomas Händel, Marian Harkin, Roger Helmer, Nadja Hirsch, Vincenzo Iovine, Liisa Jaakonsaari, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Rovana Plumb, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Georges Bach, Udo Bullmann, Jürgen Creutzmann, Kinga Göncz, Gesine Meissner, Ria Oomen-Ruijten, Evelyn Regner, Csaba Sógor, Emilie Turunen, Tatjana Ždanoka, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Peter van Dalen

Datum der Einreichung

10.11.2009