BERICHT über die Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 – Einzelplan III – Kommission
8.3.2010 - (2010/2004(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Sidonia Elżbieta Jędrzejewska
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu den Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 – Einzelplan III – Kommission
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Artikel 313 und Artikel 314 des AEUV,
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1],
– unter Hinweis auf die aktualisierte Finanzplanung der Kommission für den Zeitraum 2007-2013, die gemäß Nummer 46 der vorstehend genannten IIV vom 17. Mai 2006 unterbreitet worden ist,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,
– unter Hinweis auf das Ergebnis der Sitzung des Konzertierungsausschusses vom 18. November 2009,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0033/2010),
Allgemeine Haushaltsaspekte
1. stellt fest, dass im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2007-2013 für 2011 ein Gesamtvolumen an Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 142,629 Milliarden EUR vorgesehen ist, was eine potentielle maximale Zunahme um lediglich 0,83% gegenüber dem vom Europäischen Parlament angenommenen Haushaltsplan für 2010 darstellt ( 141,453 Milliarden EUR an VE); stellt fest, dass das Volumen der Zahlungsermächtigungen (ZE) auf 134,263 Milliarden EUR festgelegt wird, was einen Anstieg um 9,2% gegenüber dem Haushaltsplan 2010 bedeutet (122,937 Millionen EUR an ZE); verweist darauf, dass diese Beträge lediglich etwa 1% des BNE der EU entsprechen und beträchtlich niedriger sind als die Beträge nach dem gegenwärtigen Eigenmittelbeschluss;
2. weist darauf hin, dass sich die Kluft zwischen VE und ZE bei den Beträgen des MFR auf 8,366 Milliarden EUR beläuft; verweist darauf, dass ungeachtet einer Lücke von nur 6,689 Milliarden EUR für 2010 im MFR der für 2010 angenommene Haushaltsplan eine Lücke von 18,515 Milliarden EUR aufweist, die weiteren Kürzungen bei den Zahlungen zuzuschreiben ist; bekräftigt seine Besorgnisse über zunehmende Diskrepanzen zwischen den VE und den ZE, die langfristig zu Defiziten führen, und unterstreicht, dass es während des Haushaltsverfahrens alles in seinen Möglichkeiten stehende unternehmen wird, um diese Kluft auf einem tragfähigen und beherrschbaren Niveau zu halten;
3. verweist darauf, dass die Haushaltsbehörde – zusätzlich zu Überlegungen betreffend die MFR-Obergrenzen für die verbleibenden Jahre (2011-2013) – verpflichtet gewesen ist, den MFR mehrmals zu überarbeiten, weil er es der EU nicht gestattete, angemessen und zufriedenstellend auf verschiedene Herausforderungen zu reagieren, die sich in den jüngsten Jahren gestellt haben; bekräftigt seine Überzeugung, dass eine eingehende Überprüfung und Revision des MFR eine absolute Notwendigkeit darstellt; fordert die Kommission auf, ihren Bericht über die Funktionsweise der gegenwärtigen IIV und über die Halbzeitrevision des MFR auf der Grundlage der Erklärungen 1 und 3 in der IIV vom 17. Mai 2006 vor Ablauf des ersten Halbjahres 2010 zu veröffentlichen und dem Bericht konkrete Vorschläge zur Anpassung und zur Überarbeitung der gegenwärtigen IIV beizulegen;
4. weist darauf hin, dass der Haushaltsplan 2011 der vierte von sieben Haushaltsplänen auf der Grundlage des gegenwärtigen MFR ist, und hebt hervor, dass Nummer 37 der IIV betreffend die Inanspruchnahme der Marge in Höhe von 5% für die legislative Flexibilität jetzt durchaus sinnvoll ist, da die beiden Teile der Haushaltsbehörde einen klareren Überblick über die Mängel und positiven Entwicklungen bei den bestehenden Programmen haben; verweist darauf, dass ungeachtet der Vorschriften der IIV die Gewährleistung eines angemessenen Maßes an Flexibilität im Haushaltsplan der EU eine Vorbedingung für seine effektive und zweckdienliche Ausführung ist;
5. verweist darauf, dass die Stärkung einer Reihe von Politikfeldern auf EU-Ebene im Anschluss an das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon logischerweise zusätzliche finanzielle Kapazitäten für die EU implizieren sollte;
6. fordert die Kommission im Zusammenhang mit den Halbzeitüberprüfungen der im Wege der Mitentscheidung beschlossenen Programme auf, ihm eine ausführliche Übersicht über die haushaltsmäßigen Auswirkungen in sämtlichen Rubriken zu liefern;
7. begrüßt die Tatsache, dass der im Juli 2009 von der Kommission vorgenommenen eigenen Bewertung zufolge die Mehrheit der Tätigkeitserklärungen, die dem Vorentwurf des Haushaltsplan beilagen, eine klare und prägnante Begründung des EU-Zusatznutzens enthielt und auch intelligente und ergebnisorientierte Zielvorgaben und Indikatoren umfasste; unterstreicht jedoch die Notwendigkeit, die Qualität des ausgabenbezogenen Outputs zu verbessern und die Bewertungsergebnisse besser zu nutzen; bedauert die Tatsache, dass Veränderungen bei den Mitteln selten durch den Rückgriff auf Leistungsdaten erklärt wurden; erwartet deshalb, dass die Kommission ihre Tätigkeitserklärungen für 2011 entsprechend verbessern wird;
8. unterstreicht, dass die in dieser Hinsicht erforderlichen verbleibenden Verbesserungen –insbesondere was die DGs innerhalb der RELEX-Familie und die Heranführung betrifft – wichtig sind, um sowohl eine sachkundigere Beschlussfassung durch die Haushaltsbehörde sicherzustellen als auch gleichzeitig uneingeschränkten Nutzen aus der Einführung der tätigkeitsbezogenen Budgetierung sowie der strategischen Planung innerhalb der Kommission zu ziehen, insbesondere wenn man die neuen Aufgaben und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon berücksichtigt;
Leitlinien für den Haushaltsplan 2011
9. verweist darauf, dass die EU in der Lage war, gemeinsam auf die Wirtschafts- und Finanzkrise zu reagieren, indem sie ein Europäisches Konjunkturprogramm annahm, stellt jedoch fest, dass die gesamtwirtschaftliche Lage in der EU immer noch nicht zufriedenstellend ist;
10. unterstreicht, dass die Jugend jetzt und für die Zukunft der EU von außerordentlicher Bedeutung ist und dass ihr bei der Festlegung unserer mittel- und langfristigen Prioritäten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; weist darauf hin, dass die Jugend das Kernstück der sozialen und integrationsorientierten Strategien bildet und dass die Innovationsfähigkeit eine Schlüsselressource für Entwicklung und Wachstum ist, auf die sich die EU stützen sollte; vertritt die Auffassung, dass Investitionen in Jugend und Bildung bedeuten, dass man in die Gegenwart und in die Zukunft investiert, wie dies in der „EU-Jugendstrategie“ dargelegt wird, und dass diese koordinierten und multidisziplinären Investitionen unverzüglich als bereichsübergreifendes Thema eingeleitet werden sollten;
11. unterstreicht, dass die Jugendpolitik auf breiter Grundlage festgelegt werden muss, wozu die Fähigkeit von Einzelpersonen gehört, ihre Position und ihren Status mehrmals im Laufe ihres Lebens zu wechseln und ohne Einschränkungen zwischen einem Ausbildungsverhältnis, einem wissenschaftlichen oder beruflichen Umfeld und einer Berufsausbildung zu wechseln; eines der Ziele sollte im Übergang vom Bildungssystem zum Arbeitsmarkt bestehen;
12. hält es für notwendig, in das Zentrum der öffentlichen Maßnahmen zugunsten der Jugend die Bereitstellung von Instrumenten zu stellen, die die Förderung des Sprachenlernens und des interkulturellen Dialogs gestatten; über sie könnte man eine größere Sensibilisierung der Bürger für europäische Themen mit dem Ziel des Erwerbs einer immer tiefer verankerten europäischen Identität erreichen;
13. verweist auf die Bedeutung der Innovation und der digitalen Agenda für die Wirtschaftsentwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa und weist darauf hin, dass besondere Aufmerksamkeit neuen Fertigkeiten, z.B. e-Fertigkeiten und Aspekten des Unternehmertums gewidmet werden sollte; unterstreicht, dass die Prioritäten „Forschung”, „Innovation“ und „Digitale Agenda“ wesentliche Elemente für eine nachhaltige Entwicklung in Europa sind; verweist auf die Bedeutung einiger Programme, wie z.B. des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie, die zu diesem Ziel beitragen;
14. ist davon überzeugt, dass die EU im Kontext der weltweiten Rezession ihre Bemühungen darauf konzentrieren sollte, aktiv innovative und insbesondere grüne Technologien zu unterstützen, die einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der Wirtschaftskrise leisten, den KMU den Zugang zu den Märkten sicherstellen und die EU als nachhaltige und wettbewerbsfähige Volkswirtschaft in einer Führungsrolle bestätigen; stellt fest, dass die zügige Umsetzung der FuE-Programme gewährleistet werden sollte, um diese Zielvorgabe zu verwirklichen;
15. unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass KMU eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung strukturell benachteiligter Regionen insbesondere im ländlichen Raum und damit bei der flächendeckenden Stärkung der Wirtschaft in der EU spielen; verweist daher auf die Notwendigkeit, verstärkt Pilotprojekte für KMU zur Entwicklung des ländlichen Raumes zu initiieren;
16. verweist in dieser Hinsicht darauf, dass innovative Ergebnisse in der Forschung aller Wahrscheinlichkeit nach ausschlaggebende Auswirkungen im Hinblick auf die Wirtschaftstätigkeit haben werden, und ist der Auffassung, dass die EU jetzt uneingeschränkt darauf vorbereitet sein sollte, die notwendigen finanziellen Anreize auf sämtlichen Regierungsebenen – der nationalen, regionalen und lokalen Ebene – zu liefern; glaubt, dass dieser europäische Zusatznutzen zusätzlich zu den nationalen Bemühungen um die Unterstützung der Forschungstätigkeiten zunehmende Übertragungseffekte zum Nutzen aller Mitgliedstaaten auslösen wird;
17. unterstreicht, dass die Mobilität als eine in den Verträgen verankerte Freiheit und eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit eines wirklichen Binnenmarktes innerhalb der EU als eine der Vorbedingungen für alle Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Jugend angesehen werden muss; weist deshalb darauf hin, wie wichtig es ist, den Haushalt der EU auch im Sinne der Zunahme der Mobilität der Jugend zu strukturieren;
18. unterstreicht, dass der Verkehr ein wesentliches Element der europäischen Wirtschaft ist und die Mobilität von Personen, Gütern und Wissen über Grenzen hinweg gestattet; unterstreicht, dass der Verkehr ein Vektor der Gleichheit und der sozialen Mobilität ist, insbesondere für junge Menschen, da er Chancen eröffnet und den Austausch im Bereich des Wissens und der Ausbildung verbessert;
19. ist der Auffassung, dass die Unterstützung für das Unternehmertum und die KMU einen Eckpfeiler der Politik der EU in den Bereichen Jugend und Innovation darstellt; ist überzeugt von der Notwendigkeit, die Unterstützung für sämtliche Programme und Instrumente zur Förderung des Unternehmertums auch in ländlichen Gebieten zu bekräftigen, indem Unterstützung für die Startphase von Unternehmensneugründungen geleistet und der Erfahrungsaustausch unter jungen Unternehmen gefördert wird; verweist in dieser Hinsucht auch auf die Bedeutung des Small Business Act zur Erleichterung des Zugangs zur Finanzierung und zu öffentlichen Aufträgen für die KMU und zur weiteren Förderung ihrer Fähigkeiten und Innovationskapazitäten; verweist darauf, dass es in den letzten Jahren mehrere Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen initiiert hat mit dem Ziel, junge Unternehmer zu unterstützen, den Verbund zwischen KMU zu fördern und die Mobilität der Arbeitnehmer zu steigern, und unterstreicht, dass es die legislativen Vorschläge, die im Anschluss an den Abschluss dieser Vorhaben und Maßnahmen vorgelegt werden sollen, aufmerksam verfolgen wird;
20. glaubt unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle, die der Jugend bei der Überwindung der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise zukommen muss, dass die Förderung von gleichen Chancen und eine bessere Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Integration in den Arbeitsmarkt auch innerhalb des Europäischen Sozialfonds betont und gefördert werden sollten, da es sich die EU nicht länger leisten kann, dass insbesondere die Jugend unter Armut, schlechten Bildungssystemen und hoher Arbeitslosigkeit leidet;
21. verweist darauf, dass 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit und der Förderung einer aktiven Bürgerbeteiligung und 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerufen worden ist. weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit eine wichtige Rolle in vielen unterschiedlichen Bereichen wie Bildung, Gesundheitswesen, Sozialfürsorge und Entwicklungspolitik spielt und dass sie Menschen neue Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln kann und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessert und zur sozialen Integration beiträgt;
22. unterstreicht die Bedeutung eines integrierten und koordinierten Ansatzes auf EU-Ebene zur Unterstützung und Stärkung von Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene; halt es für erforderlich, weiterhin angemessene politische Antworten zu konzipieren und eine Wissensgrundlage zu entwickeln, die auch anderen Ländern zur Verfügung gestellt wird; bekräftigt seine Überzeugung, dass der EU-Haushalt diesen allgemeinen Kontext zur Milderung des Klimawandels noch immer nicht zufriedenstellen widerspiegelt;
23. glaubt, dass diese Prioritäten ein gemeinsames Bemühen darstellen, die EU-Bürger an oberste Stelle zu setzen, was auch weiterhin eine der Prioritäten der EU bleiben sollte;
24. unterstreicht die Bedeutung der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Regionen im Rahmen von Euroregionen und deren Bedeutung für die Vertiefung der europäischen Integration; fordert daher die verstärkte Einrichtung von Pilotprojekten zur Förderung der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Regionen innerhalb der EU;
25. begrüßt das Arbeitsdokument der Kommission zur künftigen Strategie „EU 2020“[2], in dem drei Schlüsselimpulse für die Zukunft der EU ermittelt werden und gleichzeitig die konkreten Herausforderungen angegangen werden, denen sich die EU stellen muss, als Grundlage für eine breite Debatte über die wirtschaftliche Strategie der EU; glaubt, dass bei dieser Strategie eine starke Betonung auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gelegt werden sollte; unterstreicht jedoch in Verbindung mit den für den Haushaltsplan 2011 festgelegten Prioritäten, dass klare und proaktive Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Initiative „EU 2020“ mit mehr Inhalt auszustatten, insbesondere auf dem Gebiet des Klimawandels, der Umwelt und der Sozialpolitik, und unterstreicht nachdrücklich, dass sich diese Strategie nicht zu einer erneuten vagen und rein indikativen Anzeigetafel für die Mitgliedstaaten entwickeln sollte; weigert sich, die enttäuschende Erfahrung mit der Strategie von Lissabon zu wiederholen, da sie vor allem darin bestand, dass der Rat systematische Kürzungen an den Haushaltslinien vorgenommen hat, mit denen die Bemühungen im Einklang mit der vereinbarten Strategie unterstützt werden sollten;
26. fordert deshalb klare und ehrgeizige finanzielle Verpflichtungen im Verlauf des Haushaltsverfahrens entsprechend diesen Prioritäten, um den Weg für die Vollendung der Strategie EU 2020 zu ebnen und die Bereitschaft der EU zu demonstrieren, bei diesen wichtigen Themen eine Führungsrolle zu übernehmen; erwartet, dass der Vorschlag der Kommission für den Haushaltsentwurf diesem ehrgeizigen Ziel entspricht, und würde es bedauern, wenn erneut eine Gelegenheit versäumt würde, das Haushaltsverfahren in einer Weise zu beginnen, die den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird;
27. unterstreicht, dass es alle in der IIV vom 17. Mai 2006 gebotenen Mittel nutzen will, um Mittel für diese Prioritäten zu mobilisieren, und unterstreicht, dass diese finanziellen Anstrengungen unter Umständen die Übertragung von Mitteln von anderen Instrumenten oder Programmen erforderlich machen; ist der Auffassung, dass die EU Mittel aus schlecht ausgeführten Programmen oder Programmen mit einem vergleichsweise hohen Mittelvolumen auf diese Prioritäten übertragen könnte; glaubt, dass sich der Haushaltsausschuss in dieser Hinsicht auf die von den Fachausschüssen des EP geleistete einschlägige Arbeit verlassen sollte und damit die Qualität seiner Ausgaben verbessern könnte, was in einem Kontext angespannter öffentlicher Finanzen von wesentlicher Bedeutung ist;
28. ist der Auffassung, dass eine klare und umfassende Präsentation des Haushaltsplans der EU notwendig ist, und beabsichtigt, der Finanzplanung und den mittels der jüngsten wichtigen Vereinbarungen im Haushaltsbereich vorgenommenen Änderungen große Aufmerksamkeit zu widmen; begrüßt die verbesserte Präsentation der Finanzplanungsdokumente durch die Kommission und fordert eine weitere Klärung in Bezug auf die Aufschlüsselung zwischen operationellen Ausgaben und Verwaltungsausgaben; erkennt gleichzeitig an, dass sich diese Unterscheidung in einigen Fällen als schwierig erweisen könnte; verweist darauf, dass für die Verwaltung der Programme angemessene Verwaltungsausgaben erforderlich sind;
29. verweist darauf, dass die Finanzierung dieser Prioritäten durch eine mögliche Neuzuweisung grundlegende Politikbereiche der EU wie die Kohäsionspolitik, die Strukturpolitik oder die gemeinsame Agrarpolitik nicht beeinträchtigen darf; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik mit ihrer einzigartigen, mehrere Ebenen umfassenden Governance-Struktur und ihrem horizontalen Charakter eine zentrale Funktion im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm der EU erfüllt und dazu ausersehen ist, eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Strategie EU2020 zu übernehmen, indem sie die Subsidiarität mit Hilfe eines von unten nach oben gerichteten Ansatzes weiter voranbringt und die Akzeptanz und die Mobilisierung von Unterstützung durch die Bürger der Union fördert; weist darauf hin, dass diese Politiken eines der Grundprinzipien der EU erfüllen, nämlich die soziale Integration und Solidarität unter den Mitgliedstaaten und Regionen;
30. unterstreicht, dass dieses erste Verfahren nach den Vorschriften des neuen Vertrags größere Chancen bietet, die uneingeschränkte parlamentarische Kontrolle über den EU-Haushalt insgesamt wahrzunehmen, und weist darauf hin, dass es nicht beabsichtigt, sich in seinen Vorrechten auf dem Gebiet des Haushalts einzuschränken;
Teilrubrik 1a
31. weist darauf hin, dass eine Reihe von Politikbereichen und Maßnahmen, die das Europäische Konjunkturprogramm bilden, unter dieser Rubrik abgedeckt werden, zusammen mit einer großen Zahl von Mehrjahresprogrammen (CIP, RP7, TEN etc.), die alle im Jahre 2011 ausgereift sind; fordert die Kommission auf, einen Folgebericht über die Umsetzung des Europäischen Konjunkturprogramms – unter Einbeziehung der Maßnahmen, mit denen die EIB beauftragt wurde – vorzulegen;
32. unterstreicht, dass die Prioritäten für 2011 mit Blick auf die Strategie EU 2020 überwiegend aus dieser Rubrik finanziert werden und dass die im Vertrag von Lissabon vorgenommene Ausweitung der Zuständigkeiten der EU (z.B. in der Raumfahrtpolitik und im Tourismus) wahrscheinlich Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben wird; unterstreicht, dass die Raumfahrtpolitik, mit der der wissenschaftliche, technologische und ökologische Fortschritt sowie die industrielle Wettbewerbsfähigkeit in Europa gefördert werden sollen, konkrete finanzielle Anstrengungen sowohl seitens der EU als auch der Mitgliedstaaten erfordert; verweist insbesondere auf die Notwendigkeit konkreter Vorschläge, was die angemessene Finanzierung von GMES betrifft;
33. vertritt die Auffassung, dass das Programm Lebenslanges Lernen durch Schwerpunktsetzung auf Bildung und Berufsausbildung die Bemühungen unterstützt, die im Hinblick auf die Jugend – insbesondere in Bezug auf ihren Zugang zur Selbständigkeit – zu unternehmen sind; unterstreicht, dass dieses Programm die Tätigkeiten abdecken sollte, die zu Beginn der Programmplanungsperiode geplant wurden, und mögliche neue Entwicklungen einbeziehen sollte, indem es unter anderem die Herstellung einer klaren Verbindung zwischen Bildung und Arbeitsmarkt gestattet, die beide für die wirtschaftliche Entwicklung und die wirtschaftliche Erholung von wesentlicher Bedeutung sind; unterstreicht die bereits vom Parlament gebilligte Forderung, Fortschritte bei einem spezifischen Programm zur Förderung der Mobilität zu erzielen, das die Ersteinstellung von Jugendlichen fördern soll und die Bezeichnung „Erasmus Erstanstellung“ trägt;
34. verweist darauf, dass im Kontext des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs in Europa Investitionen in den Verkehr – insbesondere auf dem Weg über Investitionen in die TEN-V – eine wichtige Rolle dabei zukommt, Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu geben und die wirtschaftlichen und ökologischen Interessen Europas voranzubringen; misst in diesem Zusammenhang der Verkehrssicherheit bei sämtlichen Verkehrsträgern hohe Bedeutung bei;
35. verweist darauf, dass die Finanzierung anderer wichtiger Elemente noch aussteht und im Verlauf des Haushaltsverfahrens berücksichtigt und vereinbart werden muss, selbst wenn diese Finanzierung im MFR für 2011 nicht vorgesehen war: Ausführung des Pakets zur Finanzaufsicht, das in der Errichtung von drei neuen dezentralen Agenturen besteht; Bereitstellung von Finanzmitteln für die Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj (75 Millionen EUR im Jahre 2011), die 2010 mit Hilfe des Flexibilitätsinstruments finanziert wurde, und Finanzierung der Globalen Umwelt- Sicherheitsüberwachung (10 Millionen EUR im Jahr 2011);
36. ist deshalb sehr besorgt über den drastischen Rückgang der im MFR vorgesehenen Mittel (Rückgang um 1,875 Milliarden EUR im Vergleich zum Haushaltsplan 2010); ist sich des Umstands bewusst, dass die Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms die teilweise Erklärung für diese Situation liefert, ist jedoch weiterhin zutiefst davon überzeugt, dass eine ehrgeizige und in sich schlüssige Halbzeitüberprüfung des gegenwärtigen MFR eine unerlässliche Vorbedingung für einen effektiven EU-Haushalt ist;
Teilrubrik 1b
37. ist der Auffassung, dass das Schwergewicht bei der Bewertung der Kohäsions- und der Strukturpolitik auf ihrer Vereinfachung und Umsetzung sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht liegen sollte; begrüßt die Vorlage der MCS-Beschreibungen (Management- und Kontrollsysteme) durch die Mitgliedstaaten für fast alle operationellen Programme und die Ende 2009 festzustellende Quote von 87% bei den Genehmigungen durch die Kommission; erwartet deshalb einen beträchtlichen Anstieg der Zwischenzahlungen in den Jahren 2010 und 2011;
38. verweist darauf, dass die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts eine der grundlegenden Zielvorgaben der EU ist, wie sie im Vertrag von Lissabon festgelegt wurden; ist deshalb der Auffassung, dass die Verstärkung der Kohäsionspolitik der EU für 2011 weiterhin eine hohe Priorität haben sollte; unterstreicht die Notwendigkeit einer aufmerksamen Überwachung der N+2- und der N+3-Regel, und fordert, dass der Haushaltsbehörde rechtzeitig umfassende und aktualisierte Informationen bereitgestellt werden, insbesondere über die Mittelbindungen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie gestrichen werden;
39. stellt fest, dass in der Startphase der laufenden Programmplanungsperiode mehrere Verzögerungen gemeldet worden sind, und bekundet seine Besorgnis über die niedrige Quote der Inanspruchnahme bei sämtlichen Strukturfonds der EU in den letzten Jahren, was zu einem zunehmenden Gefälle zwischen den Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen unter dieser Rubrik führt; fordert die Kommission auf, vor allem mit den Mitgliedstaaten mit einer niedrigen Rate der Inanspruchnahme während der vorangegangenen Programmplanungsperiode eng zusammenzuarbeiten;
40. verweist auf die im letzten November im Rahmen der Konzertierung angenommene Gemeinsame Erklärung, in der eine Vereinfachung der Durchführungsverfahren gefordert wird und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck aufgefordert werden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ihre operationellen Programme zu überarbeiten, um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise besser zu bewältigen begrüßt in dieser Hinsicht die derzeitige Revision der allgemeinen Verordnung über die Strukturfonds 2007-2013 (VO (EG) Nr. 1083/2006), die darauf abzielt, die Vereinfachung bei der Verwaltung der Fonds zu verbessern und Maßnahmen einzuführen, um die Mitgliedstaaten zu befähigen, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu bewältigen; fordert, dass diese Vorschriften unverzüglich in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden; fordert die Kommission auf, eine Schätzung der möglichen Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Zahlungsermächtigungen vorzunehmen und die Wirkung der vorgeschlagenen Ausnahme von der Regel über die automatische Mittelfreigabe (N+2, N+3) auf den Haushaltsplan zu bewerten;
41. betont, dass eine Verbesserung der Ausführung und der Qualität der Ausgaben ein Leitprinzip sein sollte, um die optimale Verwendung des EU-Haushalts zu verwirklichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen in diese Richtung zu lenken und die Durchführung der Politiken vor Ort aufmerksam zu überwachen;
Rubrik 2
42. bekundet seine Sorge über die enge Marge in Rubrik 2a, die zur Anwendung der Finanzdisziplin gemäß Artikel 11 der Verordnung 73/2009 führen könnte, wenn die Preise für landwirtschaftliche Rohstoffe ein ähnliches Schwankungsverhalten aufweisen wie in den jüngsten Jahren; fordert die Kommission dringend auf, die Agrarmärkte aufmerksam zu überwachen, um einer solchen Situation vorzubeugen; spricht sich für eine ausreichende Marge in Rubrik 2a im Haushaltsplan 2011 aus;
43. verweist darauf, dass der zweite Teil des Europäischen Konjunkturprogramms – das Breitband-Internet in ländlichen Gebieten – im Jahre 2010 aus der Haushaltslinie für die ländliche Entwicklung finanziert wird (420 Millionen EUR) und dass für 2011 keine neuen Verpflichtungen vorgesehen sind;
44. verweist darauf, dass die Abschaffung der Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben den traditionellen interinstitutionellen Dialog tiefgreifend verändern wird, und bestätigt, dass es beabsichtigt, sämtliche Mittel auf den verschiedenen Stufen des Verfahrens sorgfältig zu prüfen angesichts der Schwierigkeit, Veränderungen auf den Agrarmärkten vorherzusehen; fordert deshalb die Kommission auf, ihr Berichtigungsschreiben zur Landwirtschaft so früh wie möglich vorzulegen, um eine konstruktive und effiziente Beschlussfassung durch den Konzertierungsausschuss zu ermöglichen;
45. unterstreicht, dass der anhaltende Prozess der Überalterung in der Landwirtschaft Bemühungen erfordert, die auf einen Generationenwechsel mit Blick auf die Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft gerichtet sind, die in der Lage ist, die neuen ökologischen Herausforderungen im Anschluss an Kopenhagen zu bewältigen;
46. erwartet, dass der Kampf gegen den Klimawandel weiterhin einen hohen Rang auf der politischen Agenda der EU „nach Kopenhagen“ in den Jahren 2010 und 2011 einnehmen wird, und verweist darauf, dass die nachhaltige Entwicklung als Teil eines weiter gefassten Ansatzes eine kontinuierliche Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen darstellt; fordert die Kommission auf, einen klaren Aktionsplan und einen Zeitplan für die Ausführung von Mitteln im Rahmen des EU-Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Klimawandels vorzulegen; unterstreicht, dass der Verkehrssektor ein großes Potenzial bei der Bekämpfung des Klimawandels bietet, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen bei sämtlichen Verkehrsträgern Vorrang einzuräumen; verweist darauf, dass die Freigabe der Reserve unter dieser Haushaltslinie von den Vorschlägen der Kommission abhängen wird;
47. verweist darauf, dass das übergeordnete Ziel der GAP darin besteht, eine Marktstabilisierung zu gewährleisten, Sicherheit zu bieten und vernünftige Preise für Verbraucher und Erzeuger zu gewährleisten, und fordert die Kommission daher auf, im Haushaltsplan 2011 die notwendigen Mittel bereitzustellen, um den neuen Bedarf zu decken, der sich aus der Wirtschaftskrise ergibt;
48. fordert die Kommission auf, über die Ausführung der Maßnahmen zur Bewältigung der Milchkrise Bericht zu erstatten, die im Zuge des Haushaltsplans 2010 eingeführt wurden, und für die Zukunft konkrete Vorschläge für die Bewältigung der Preisschwankungen auf dem Markt für Milcherzeugnisse und auf anderen Rohstoffmärkten zu präsentieren;
Teilrubrik 3a
49. bekräftigt seine Absicht, an einem Finanzvolumen festzuhalten, das der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union gerecht wird, und unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden und effektiven Umsetzung, Inkraftsetzung und Bewertung der bestehenden Instrumente in diesem Bereich; hält es zu diesem Zweck für notwendig, die Zweckmäßigkeit der auf diesem Gebiet verfügbaren Finanzinstrumente und Mittel im Lichte der Zielvorgaben des Stockholmer Programms neu zu bewerten, beispielsweise in den Bereichen Migration, Grenzkontrolle und Grenzverwaltung, Datenschutz und Bekämpfung des Terrorismus; erinnert in diesem Kontext daran, dass viele Programme in diesem Bereich demnächst Gegenstand einer Halbzeitüberprüfung sein werden, was unter Umständen auch eine Überprüfung der ihnen zugewiesenen Finanzmittel erforderlich macht;
50. hält im Zusammenhang mit der Förderung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Stärkung der Einwanderungspolitik und der Politik zur Unterstützung der Integration der Einwanderer von grundlegender Bedeutung; vertritt die Auffassung, dass in diesem Sinne die Maßnahmen zur Harmonisierung der Einwanderungspolitiken der einzelnen Mitgliedstaaten als politische Priorität des Handelns der EU angesehen werden müssen, wobei der Blickwinkel darauf gerichtet sein muss, die Aspekte der Sicherheit und des Schutzes der Grundrechte des Menschen in ein stabiles Gleichgewicht zu bringen;
51. beabsichtigt, eine eingehende Überprüfung des Finanzmanagements bei der Entwicklung der großen Datennetzsysteme, insbesondere beim Übergang vom SIS I zum SIS II, der Gegenstand wiederholter Verzögerungen und Rückschläge war, durchzuführen, ehe es darüber beschließt, ob es an dem für diese Systeme vorgesehenen Finanzvolumen festhalten wird, und behält sich das Recht vor, etwaige Mittel für die Migration zum SIS II bis zum Vorliegen des Ergebnisses weiterer Analysen und Tests in der Reserve zu behalten;
52. wird die Durchführung von Veränderungen wie beispielsweise die uneingeschränkte Einbeziehung von Europol in die Gemeinschaftspolitik und die Gründung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen sehr aufmerksam verfolgen und den Finanzbedarf von FRONTEX überprüfen;
Teilrubrik 3b
53. verweist darauf, dass diese Rubrik eine breite Palette von Aktionen zugunsten der Jugend mit Hilfe von Mehrjahresprogrammen wie dem Programm „Jugend in Aktion“, dem Kultur-Programm, dem Programm „Europa für die Bürger“, jährlichen Veranstaltungen einschließlich der Special Olympics und Erasmus Mundus[3] abdeckt; beabsichtigt deshalb, die einschlägigen EU-Programme, die von direkter Relevanz für die Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 sind, zu unterstützen und ihre Ausführung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht aufmerksam zu überwachen; bedauert jedoch, dass die Obergrenze dieser Rubrik für 2011 nur um 15 Millionen EUR über dem 2010 angenommenen Haushaltsplan liegt;
54. betont, dass die systematischen Kürzungen, die vom anderen Teil der Haushaltsbehörde an diesen Programmen vorgenommen werden, ungerechtfertigt sind und eine kontraproduktive Wirkung auf die Entwicklung eines „Europas für die Bürger“ haben;
Rubrik 4
55. verweist auf den kontinuierlichen und fast unerträglichen Druck auf die Finanzierung der Aktivitäten der EU als globalem Akteur, wobei ihr Handlungsspielraum durch geringe finanzielle Margen, unvorhersehbare und immer stärker zunehmende Krisen in Drittländern und den Wunsch bestimmt wird, ihre Prioritäten und Verantwortlichkeiten auf der Weltbühne zu bekräftigen; unterstreicht die Notwendigkeit, die Union mit den erforderlichen Finanzmitteln für eine in sich schlüssige und angemessene Antwort auf unvorhergesehene globale Herausforderungen auszustatten und unterstreicht insbesondere, dass sich der geplante GASP-Haushalt für 2011 als zu niedrig angesetzt herausstellen könnte; unterstreicht, dass jedweder Anstieg über diesen Betrag hinaus die Rubrik 4 weiterem Druck aussetzen würde;
56. verweist auf die Notwendigkeit einer Revision der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin aus dem Jahre 2006 betreffend die Vorrechte des Parlaments beim GASP/GSVP-Haushaltsplan nach dem Lissabon-Vertrag, einschließlich der Notwendigkeit neuer Regeln zum flexiblen Einsatz des GASP-Haushalts für zivile GSVP-Missionen und der uneingeschränkten Transparenz im Falle von Operationen des militärischen Krisenmanagements, insbesondere des Einsatzes des Startfonds;
57. weist darauf hin, dass 2011 im Anschluss an einen Berichtungshaushaltsplan für 2010 das erste volle operationelle Jahr der Tätigkeit des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sein wird; beabsichtigt, den EAD mit den administrativen Mitteln auszustatten, die notwendig sind, um seinen Auftrag wahrzunehmen, insbesondere was die Fähigkeiten im Bereich des zivilen Krisenmanagements betrifft, verweist jedoch darauf, dass es gemäß dem Vertrag und in voller Übereinstimmung mit der gemeinsamen Absicht, die Mitwirkung des EP an der Gestaltung und der Verwaltung der Außenbeziehungen der EU zu stärken, seine Prüfung des Haushaltsplans des EAD und die Haushaltskontrolle uneingeschränkt wahrnehmen wird; verweist darauf, dass beim Stellenplan des Dienstes die volle Haushaltstransparenz gewährleistet werden muss und sein wahrscheinlicher „sui-generis“-Charakter voraussichtlich zur Schaffung eines neuen Abschnitts im EU-Haushaltsplan führen wird;
58. bekundet seine Besorgnisse über die spärlichen Informationen über die Finanzierung der Verpflichtungen der EU zur Unterstützung der Entwicklungsländer in ihrem Kampf gegen den Klimawandel und verweist darauf, dass dieses Engagement im MFR nicht vorsehen war; unterstreicht mit Nachdruck, dass die Finanzierung dieser Maßnahmen zusätzlich zu den bestehenden ODA-Mitteln erfolgen sollte;
59. bekräftigt sein festes Engagement, der Bevölkerung Haitis nach dem verheerenden Erdbeben, das ihr Land heimgesucht hat, in weitest möglichem Maße Hilfe zukommen zu lassen; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung des Bedarfs einen möglichst ehrgeizigen Unterstützungsplan für Haiti vorzulegen; verweist darauf, dass ein solcher Plan die bestehenden Verpflichtungen gegenüber anderen Entwicklungsländern und weniger entwickelten Ländern nicht beeinträchtigen sollte und überwiegend aus neuen Finanzierungsquellen bestehen sollte; verweist in diesem Zusammenhang auf den Standpunkt des EP zur Einrichtung einer ständigen Katastrophenschutztruppe der EU, und fordert die Kommission erneut auf, dementsprechend konkrete Vorschläge vorzulegen;
60. weist darauf hin, dass die EU gegenwärtig alle ihre Ressourcen – zusätzlich zu den bestehenden Programmen – mobilisiert, um in Konfliktgebieten – vor allem Georgien, Afghanistan, im Nahen Osten und in afrikanischen Ländern südlich der Sahara – die Bemühungen um die Schaffung von Frieden und den Wiederaufbau zu unterstützen, und dass es seiner Ansicht nach unvertretbar ist, bestehende Prioritäten gegen neue auszutauschen;
61. verweist auf die Bedeutung einer angemessenen Finanzierung für die Stabilisierung der Region des westlichen Balkan und seiner schrittweisen Integration in die Europäische Union;
62. betont, dass die Partnerschaft Ost als Bestandteil ihrer Nachbarschaftspolitik von großer Bedeutung für die EU ist, und bekräftigt seine Unterstützung für den vorgeschlagenen Rahmen; hält es für gleichermaßen wichtig, einen angemessenen Finanzrahmen zu gewährleisten, der das Engagement der EU gegenüber ihren südlichen Nachbarn widerspiegelt;
63. verweist darauf, dass die Frage der Finanzierung von flankierenden Maßnahmen zum Bananenhandel im Anschluss an das Genfer Abkommen über den Bananenhandel während der Konzertierungssitzung für den Haushalt 2010 nicht behandelt wurde; bekundet seinen starken Widerstand gegen den Vorschlag, Margen in Rubrik 4 für eine entsprechende Finanzierung zu nutzen (25 Millionen EUR jährlich), was im MFR nicht vorgesehen war, und glaubt, dass dieser Punkt eine zweckmäßige mehrjährige Finanzierungslösung verdient;
Rubrik 5
64. wünscht, im Sinne einer effektiven und effizienten Verwendung von EU-Mitteln die Situation bei dieser Rubrik sorgfältig zu bewerten, sobald mehr Informationen über die tatsächlichen Forderungen der Kommission, die zugrunde gelegten Wachstumsraten und den allgemeinen Handlungsspielraum unterhalb der Obergrenze des MFR geliefert worden sind;
65. unterstreicht die Notwendigkeit, bei einer Reihe von Fragen mit beträchtlichen finanziellen Auswirkungen – z.B. dem Personalbedarf, den Ruhegehältern, einer kosten- und energieeffizienten Gebäudepolitik auch mit Blick auf den Standort, der Politik des Outsourcing und dem Verhältnis zwischen administrativen und operationellen Aufgaben und Entwicklungen – transparent und zukunftsorientiert zu sein;
66. weist darauf hin, dass die vom Rat im Dezember 2009 für die Gehälter und die Ruhegehälter angenommene Erhöhung 1,85% betrug, d.h. nur die Hälfte des Prozentsatzes, der sich aus der „Methode“ ergab, und dass – je nach Ausgang des Gerichtsstreits aufgrund der von der Kommission und vom Europäischen Parlament eingereichten Klage – die rückwirkend zu zahlende Differenz für sämtliche Organe einen Betrag von etwa 135 Millionen EUR erreichen könnte;
67. verweist darauf, dass die Wachstumsprognose der Kommission für 2010 auf 0,9% begrenzt war, sie jedoch eine Reihe von administrativen Bereichen nicht umfasste, die in der Tat außerhalb dieser Rubrik finanziert werden, wie die Haushaltslinien für technische und administrative Unterstützung (vormalige BA-Haushaltslinien), Exekutivagenturen (außerhalb der Forschungsagenturen) und Verwaltungsausgaben für dezentralisierte Agenturen sowie die direkte und indirekte Forschung; fordert die Kommission auf, ihren Standpunkt zu den Kriterien darzulegen, die Anwendung finden müssen, um den Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben festzulegen, und weiterhin eine klare Beschreibung dieser Bereiche außerhalb der Rubrik 5 zu liefern; fordert, dass sämtliche Verwaltungsausgaben in Rubrik 5 einbezogen werden;
68. fordert die Kommission auf, eine aktualisierte Fassung des „Screening-Berichts“ mit Blick auf eine klare Analyse und Weiterbehandlung des Personalbedarfs vorzulegen;
Dezentrale Agenturen
69. ermutigt die Kommission, die während der jüngsten Haushaltsverfahren praktizierte Politik bei der Finanzierung der dezentralen Agenturen fortzusetzen, insbesondere durch Berücksichtigung der Überschüsse, die sich aus der Ausführung ihrer Haushaltspläne ergeben, bei der Beschlussfassung über die vorzuschlagenden Zuschüsse; bekräftigt jedoch, dass jene Agenturen, die in einem gewissen Ausmaß von Gebühreneinnahmen abhängig sind, dennoch in der Lage sein sollten, das Instrument der zweckgebundenen Einnahmen extensiv zu nutzen, um ihnen die notwendige Haushaltsflexibilität zu verschaffen; begrüßt die transparente Präsentation der jährlichen Zuschüsse, die in einem Arbeitsdokument für die in Artikel 185 der Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates genannten Einrichtungen gefordert werden, wobei dieses Arbeitsdokument dem Haushaltsentwurf der Kommission beiliegen muss;
70. erwartet, dass die Tätigkeiten der interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu den dezentralen Agenturen zügig wieder aufgenommen werden, und bekräftigt seine Erwartung, dass es dieser Gruppe gelingen wird, operationelle Schlussforderungen vorzulegen, die es den Organen gestatten, sich über einen gemeinsamen Einsatz für die Errichtung, die Verwaltung und die Finanzierung von dezentralen Agenturen sowie über ihren Standort im institutionellen Gefüge der Union zu einigen;
Verfahren für die Annahme des Jahreshaushaltsplans 2011
71. unterstreicht, dass das Haushaltsverfahren für die Annahme des Haushaltsplans 2011 das erste Verfahren sein wird, das völlig unter den im Vertrag von Lissabon festgelegten neuen Regeln ablaufen wird; verweist darauf, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Übergangsmaßnahmen vereinbart haben, die auf das Haushaltsverfahren nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon[4] Anwendung finden und die so lange gelten sollten, bis die erforderlichen Rechtsakte (die neue Verordnung über den MFR, die überarbeitete Haushaltsordnung und eine mögliche weitere interinstitutionelle Vereinbarung), in denen die einschlägigen Vorschriften festgelegt werden, in Kraft treten;
72. hält es im Sinne der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des Haushaltsverfahrens 2010 für erforderlich, dass das EP, der Rat und die Kommission die Grundsätze und Modalitäten betreffend die organisatorische Gestaltung, die Vorbereitung und die Arbeitsweise des in Ziffer 7 der genannten Gemeinsamen Erklärung vorgesehenen Konzertierungsausschusses vereinbaren; unterstreicht, dass diese Grundsätze im Einklang mit den Grundsätzen stehen müssen, die in seiner Entschließung zu den finanziellen Aspekten des Vertrags von Lissabon[5] und in seiner Entschließung zu den Übergangsleitlinien für Haushaltsfragen mit Blick auf das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon[6] festgelegt wurden; beauftragt seinen Haushaltsausschuss, diese Grundsätze mit dem Rat und der Kommission auszuhandeln;
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73. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.
- [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
- [2] KOM(2009)0647 endg.
- [3] Dieses spezifische Programm fällt unter Teilrubrik 1a.
- [4] Anlage 5, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 in der vom Rat geänderten Fassung (sämtliche Einzelpläne).
- [5] Entschließung vom 7. Mai 2009.
- [6] Entschließung vom 12. November 2009.
ANLAGE
STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES (2.3.2010)
für den Haushaltsausschuss
zu den Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 – Einzelplan III – Kommission
(2010/2004(BUD))
Verfasser der Stellungnahme: Thijs Berman
VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist äußerst besorgt darüber, dass den armen Ländern zusätzliche Kosten von mindestens 50 Milliarden EUR jährlich für die Bekämpfung des Klimawandels entstehen, und hofft, dass im „Schnellstart“-Paket umfangreiche und zusätzliche Mittel im Haushaltsplan für 2011 insbesondere dafür vorgesehen werden, dass die EU die Entwicklungsländer dabei unterstützt, den Klimawandel abzumildern und sich daran anzupassen;
2. betont, dass die AKP-Länder zwar umfangreiche Mittel aus dem EEF erhalten, um die wirtschaftliche und finanzielle Krise zu bewältigen, andere Entwicklungsländer – in denen die meisten Armen unserer Erde leben – jedoch keine derartigen Mittel erhalten; fordert eine deutliche Aufstockung der Mittel für die vorbereitende Maßnahme zur Unterstützung der anderen Entwicklungsländer im Haushaltsplan für 2010[1];
3. stellt fest, dass die EU mit der EU-Nahrungsmittelfazilität bewiesen hat, dass sie in der Lage ist, unter Einhaltung umfassender, transparenter und demokratischer Verfahren rasch und wirksam zu reagieren und eine Führungsrolle zu übernehmen, indem sie die Nahrungsmittelkrise mit Hilfe globaler Koordinierungsmechanismen angeht; ist der Auffassung, dass die aus der Planung, Festlegung, Bewertung und Durchführung der Nahrungsmittelfazilität der EU gezogenen Lehren angepasst werden könnten, um die Reaktion der EU zur Bekämpfung des Klimawandels und zu anderen Schlüsselfragen zu formulieren;
4. stellt fest, dass die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf das Erdbeben von Haiti umgehend und substanziell war; betont jedoch die anhaltende Notwendigkeit einer verbesserten Koordinierung zwischen den Gebern von humanitärer Hilfe und verstärkter Bemühungen zur Förderung zusammenhängender, transparenter Partnerschaften mit anderen Akteuren im Bereich der humanitären Hilfe, um ihre möglichen Finanz- und Sachbeiträge bestmöglich zu nutzen;
5. macht auf die wesentliche Bedeutung der Schnelligkeit bei der Reaktion auf humanitäre Notfallsituationen aufmerksam; bekräftigt daher, dass diese Art der Finanzierung äußerst kurzfristig zur Verfügung gestellt werden muss;
6. hebt den wichtigen Beitrag von Mikrofinanzsystemen bei der Unterstützung von Kleinbauern, insbesondere Frauen, der Sicherstellung der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln und der Ernährungssicherheit hervor; begrüßt den Erfolg der Mittelzuweisungen in den Haushaltsplänen für 2009 und 2010 zur Unterstützung derartiger Systeme und betont die Notwendigkeit, diese Unterstützung fortzusetzen;
7. fordert die Kommission auf, der Gewährleistung des besseren Zugangs zu den Finanzdienstleistungen in den Entwicklungsländern, dem Zugang zu Krediten und Ersparnissen und zu Versicherungssystemen, z.B. Gesundheits- und Ernteversicherungen, wesentlich höhere Priorität einzuräumen;
8. betont, dass die für die Entwicklungsinstrumente bereitgestellten Mittel vorrangig zur Minderung der Armut eingesetzt werden müssen, und spricht sich entschieden gegen die Neuzuweisung von Mitteln, die im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen waren, für andere Rechtsvorschriften mit anders gelagerten Zielvorgaben aus;
9. bekräftigt die Notwendigkeit, den Haushaltsplan der Union für die Finanzierung der Maßnahmen aufzustocken, die darauf abzielen, auf die Wanderungsbewegungen zu reagieren, um die Steuerung der legalen Migration zu verbessern, die illegalen Wanderungsströme zu verlangsamen und die Auswirkungen der Wanderungsbewegungen auf die Entwicklung zu optimieren;
10. fordert die Kommission auf, bestehende Initiativen im Bereich der Wasserwirtschaft in den Entwicklungsländern auszubauen;
11. fordert die Kommission auf, Programme, Maßnahmen und Informationskampagnen zur Bekämpfung der Ausbeutung Minderjähriger durch die Einbeziehung der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und einer Kontrolle der Tochterunternehmen zu finanzieren;
12. erinnert daran, dass 2011 das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit ist, das die aktive Bürgerschaft fördert, und fordert eine angemessene Mittelzuweisung für die kurzfristige Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe und die Gewährleistung der Sicherheit der dort tätigen Freiwilligen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
1.3.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Thijs Berman, Michael Cashman, Nirj Deva, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Catherine Greze, Enrique Guerrero Salom, Eva Joly, Franziska Keller, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Bill Newton Dunn, Maurice Ponga, Birgit Schnieber-Jastram, Ivo Vajgl, Anna Záborská, Iva Zanicchi |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Miguel Angel Martínez Martínez, Cristian Dan Preda, Judith Sargentini |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Rosario Crocetta, Róża, Gräfin von Thun Und Hohenstein |
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- [1] 19 06 08 – Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Entwicklungsländern
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
4.3.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
31 0 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alvaro, Reimer Böge, Giovanni Collino, Jean-Luc Dehaene, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Estelle Grelier, Jutta Haug, Jiří Havel, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Ivailo Kalfin, Alain Lamassoure, Barbara Matera, Nadezhda Neynsky, Miguel Portas, Dominique Riquet, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Maria Da Graça Carvalho, Frédéric Daerden, Roberto Gualtieri, Edit Herczog, Riikka Manner, Paul Rübig, Theodor Dumitru Stolojan |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Elisabeth Jeggle, Hans-Peter Mayer, Vladko Todorov Panayotov, Marit Paulsen, Dirk Sterckx |
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