BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008

26.3.2010 - (C7‑0190/2009 – 2009/2119(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Véronique Mathieu

Verfahren : 2009/2119(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0093/2010
Eingereichte Texte :
A7-0093/2010
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008

(C7‑0190/2009 – 2009/2119(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008, zusammen mit den Antworten von Eurojust[1],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 – C7‑0061/2010),

–   gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität[3], insbesondere auf Artikel 36,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[4], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0093/2010),

1.  erteilt dem Verwaltungsdirektor von Eurojust Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor von Eurojust, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008

(C7‑0190/2009 – 2009/2119(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008, zusammen mit den Antworten von Eurojust[5],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 – C7‑0061/2010),

–   gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[6], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität[7], insbesondere auf Artikel 36,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[8], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0093/2010),

1.  billigt den Rechnungsabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor von Eurojust, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008 sind

(C7‑0190/2009 – 2009/2119(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008, zusammen mit den Antworten von Eurojust[9],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 – C7‑0061/2010),

–   gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[10], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität[11], insbesondere auf Artikel 36,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[12], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0093/2010),

A.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.  in der Erwägung, dass das Parlament am 23. April 2009 dem Verwaltungsdirektor von Eurojust Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2007[13] erteilt hat und dass das Parlament in seiner Entschließung zu dem Beschluss betreffend die Entlastung insbesondere

- die Feststellung des Rechnungshofes zur Kenntnis genommen hat, dass von den 18 000 000 EUR, die 2007 gebunden wurden, 5 200 000 EUR auf das folgende Haushaltsjahr übertragen wurden,

- bedauert hat, dass der Rechnungshof dennoch wie in den beiden Vorjahren erneut Verfahrensmängel bei der Auftragsvergabe festgestellt hat,

- über die Feststellung des Rechnungshofs besorgt war, dass es Eurojust nicht gelungen ist, im Jahr 2007 die 60 Bediensteten einzustellen, die zur Besetzung der im Stellenplan vorgesehenen Stellen erforderlich gewesen wären, sondern dass Ende 2007 nur 95 Stellen besetzt waren,

1.  nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Rechnungshof mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Jahresabschluss von Eurojust für das am 31. Dezember 2008 zu Ende gegangene Haushaltsjahr in allen wesentlichen Punkten zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Leistung

2.  betont, dass es aufgrund fehlender Indikatoren, der Defizite bei der Ermittlung der Zufriedenheit der Nutzer und der mangelnden Koordinierung zwischen dem Haushaltsplan und dem Arbeitsprogramm schwierig ist, die Leistung von Eurojust zu bewerten;

3.  begrüßt, dass Eurojust und das OLAF am 24. September 2008 eine praktische Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung[14] getroffen haben;

4.  weist darauf hin, dass die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust in den kommenden Jahren stärker auf der Leistung von Eurojust während des gesamten Jahres basieren sollte;

Übertragung von Mitteln

5.  nimmt die Feststellung des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass Eurojust 2008 immer noch ein Problem mit der Übertragung von Mitteln hat, selbst wenn dies nicht so ausgeprägt erscheint wie im vorangegangenen Haushaltsjahr (Übertragung von 13 % der endgültigen Haushaltsmittel gegenüber 25 % 2007); stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass die vom vorangegangenen Haushaltsjahr übertragenen und dann verfallenen Mittel (1 000 000 EUR, d. h. 25 % der übertragenen Mittel) ein hohes Volumen erreicht haben und dass dies im Widerspruch zu dem Grundsatz der Jährlichkeit steht; fordert Eurojust daher auf, Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass sich diese Situation in Zukunft wiederholt, und die Entlastungsbehörde anschließend darüber zu unterrichten;

6.  nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2008 Erträge aus Zinsen in Höhe von 191 390,56 EUR bei Eurojust verbucht wurden; schließt aus dem Jahresabschluss und der Höhe der Zinszahlungen, dass Eurojust dauerhaft über hohe Kassenbestände verfügt; nimmt zur Kenntnis, dass sich zum 31. Dezember 2008 die Kassenbestände von Eurojust auf 4 612 878,47 EUR beliefen; ersucht die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung gemäß Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 zur vollen Geltung zu verhelfen, und welcher konzeptionellen Änderungen es bedarf, um die Kassenbestände von Eurojust dauerhaft so gering wie möglich zu halten;

Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit den Auftragsvergabeverfahren

7.  bedauert, dass der Rechnungshof erneut Unzulänglichkeiten bei den Auftragsvergabeverfahren festgestellt hat, wie es auch in den drei vorausgegangenen Haushaltsjahren der Fall war; erklärt sich insbesondere besorgt über die Feststellung des Rechnungshofes, wonach 2008 einerseits in den meisten Fällen der Marktwert der Aufträge nicht vor der Durchführung des Verfahrens bewertet wurde und dass andererseits wiederholt auftretende und schwere Mängel bei der Überwachung der Verträge und der Planung der Vergabeverfahren festgestellt wurden; betont, dass diese Situation die Fähigkeit der verschiedenen betroffenen Dienststellen von Eurojust zur ordnungsgemäßen Zusammenarbeit ernsthaft in Frage stellt und auf einen Mangel an Anweisungen und Kontrolle seitens des Anweisungsbefugten hindeutet;

8.  nimmt die Antwort von Eurojust zur Kenntnis, das sich verpflichtet, einen Aktionsplan mit dem Ziel aufzustellen, die vom Rechnungshof ermittelten Mängel zu beheben; fordert Eurojust folglich auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Maßnahmen zu unterrichten;

Personal

9.  erklärt sich besorgt über die Tatsache, dass der Rechnungshof erneut Mängel in der Personalplanung und bei der Durchführung der Einstellungsverfahren festgestellt hat; stellt insbesondere fest, dass der Anteil unbesetzter Stellen immer noch zu hoch ist (26 %) allerdings niedriger als 2007 (33 %);

10.  schließt sich der Auffassung des Rechnungshofes an, dass Eurojust nicht den Grundsatz der Spezialität der Mittel gewahrt hat, da ein Betrag von 1 800 000 EUR, der für die Gehälter der Bediensteten auf Zeit und der Vertragsbediensteten bestimmt war, hauptsächlich zugunsten einer Aufstockung der Mittel für Leiharbeitskräfte (um 238 %) übertragen wurde;

11.  nimmt die Antwort von Eurojust auf die Kritikpunkte des Rechnungshofes betreffend die Personalauswahlverfahren zur Kenntnis; fordert Eurojust insbesondere auf, die Entlastungsbehörde über sein neues, 2009 eingeführtes Einstellungsverfahren zu informieren, das ab jetzt mehr Transparenz und die nicht diskriminierende Behandlung der externen und internen Bewerber gewährleisten sollte;

Interne Revision

12.  ist besorgt darüber, dass keine der 26 Empfehlungen des Dienstes Internes Audit (IAD) vollständig umgesetzt wurde; stellt fest, dass vier davon als „kritisch“ und 12 als „sehr wichtig“ anzusehen sind; fordert Eurojust daher auf, unverzüglich die folgenden Empfehlungen betreffend die Personalverwaltung umzusetzen: Ausarbeitung eines kurzfristigen Plans zur Besetzung der derzeit freien Stellen; Neufestlegung des Aufbaus des Personalreferats; Verringerung der Zahl der Bediensteten auf Zeit; Stärkung des Einstellungsverfahrens; Verabschiedung der Durchführungsvorschriften für die Laufbahnentwicklung; Gewährleistung der Unabhängigkeit der Mitglieder des Auswahlausschusses und Sicherstellung, dass die öffentlichen Vergabeverfahren korrekt umgesetzt werden;

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13.  verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom xx April 2010[15] zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.

13.1.2010

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008

(C7-0190/2009 – 2009/2119(DEC))

Verfasser der Stellungnahme: Juan Fernando López Aguilar

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Rechnungshof mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Jahresabschluss von Eurojust für das am 31. Dezember 2008 zu Ende gegangene Haushaltsjahr in allen wesentlichen Punkten zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

2.  nimmt Kenntnis von den Bemerkungen des Hofes zu folgenden Punkten: dem Umstand, dass der Umfang der Mittelübertragungen auf das folgende Jahr zwar deutlich geringer war als im Jahr 2007, aber ein hoher Anteil der aus dem vorausgegangenen Haushaltsjahr übertragenen Mittel in Abgang gestellt wurde, was im Widerspruch zum Grundsatz der Jährlichkeit steht; gewissen Mängeln bei der Planung und Durchführung der Einstellungsverfahren und Schwachstellen im Bereich der Überwachung der Verträge und der Planung der Vergabeverfahren sowie schließlich gewissen Problemen bei den Personalauswahlverfahren; nimmt Kenntnis von den von Eurojust zur Verringerung der Probleme in den Bereichen Personaleinstellung und Planung der Vergabeverfahren getroffenen Maßnahmen;

3.  weist darauf hin, dass die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust in den kommenden Jahren stärker auf der Leistung von Eurojust während des gesamten Jahres basieren sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.1.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sonia Alfano, Roberta Angelilli, Vilija Blinkevičiūtė, Emine Bozkurt, Simon Busuttil, Carlos Coelho, Rosario Crocetta, Tanja Fajon, Hélène Flautre, Kinga Göncz, Sylvie Guillaume, Ágnes Hankiss, Jeanine Hennis-Plasschaert, Salvatore Iacolino, Timothy Kirkhope, Baroness Sarah Ludford, Monica Luisa Macovei, Claude Moraes, Carmen Romero López, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Renate Sommer, Rui Tavares, Wim van de Camp, Renate Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Anna Maria Corazza Bildt, Ioan Enciu, Nadja Hirsch, Monika Hohlmeier, Stanimir Ilchev, Iliana Malinova Iotova, Petru Constantin Luhan, Mariya Nedelcheva, Raül Romeva i Rueda, Cecilia Wikström

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.3.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Jorgo Chatzimarkakis, Ryszard Czarnecki, Luigi de Magistris, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Martin Häusling, Ville Itälä, Iliana Ivanova, Bogusław Liberadzki, Monica Luisa Macovei, Christel Schaldemose, Theodoros Skylakakis, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Thijs Berman, Zuzana Brzobohatá, Esther de Lange, Christofer Fjellner, Ivailo Kalfin, Véronique Mathieu, Olle Schmidt, Derek Vaughan

  • [1]  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 131.
  • [2]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [3]  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.
  • [4]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [5]  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 131.
  • [6]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [7]  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.
  • [8]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [9]  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 131.
  • [10]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [11]  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.
  • [12]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [13]  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 112.
  • [14]  ABl. C 314 vom 9.12.2008, S. 4.
  • [15]  Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2010)...