BERICHT über die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan V – Rechnungshof

26.3.2010 - (C7‑0176/2009 – 2009/2072(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Ryszard Czarnecki

Verfahren : 2009/2072(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0097/2010
Eingereichte Texte :
A7-0097/2010
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan V – Rechnungshof

(C7‑0176/2009 – 2009/2072(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008[1],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2008 – Band I (C7‑0176/2009)[2],

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2008,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[3],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–   gestützt auf die Artikel 272 Absatz 10, 274, 275 und 276 des EG-Vertrags und die Artikel 314 Absatz 10 und 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7‑0097/2010),

1.  erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2008;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan V – Rechnungshof, sind

(C7‑0176/2009 – 2009/2072(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008[6],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2008 – Band I (C7‑0176/2009)[7],

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2008,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[8],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[9],

–   gestützt auf die Artikel 272 Absatz 10, 274, 275 und 276 des EG-Vertrags und die Artikel 314 Absatz 10 und 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[10], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7‑0097/2010),

1. stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2008 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 133 Millionen EUR (2007: 122 Millionen EUR, 2006: 114 Millionen EUR) zur Verfügung hatte und die Verwendungsrate 90,66 % betrug, was unter dem Durchschnitt der anderen Organe (95,67 %) lag;

2. erinnert daran, dass die Rechnungslegung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2008 von einer externen Rechnungsprüfungsgesellschaft, PricewaterhouseCoopers (so wie bereits 2007; in früheren Jahren von KPMG), geprüft wurde, die zu folgender Schlussfolgerung gelangte:

(a)    in Bezug auf die Genauigkeit der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2008: „Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2008 sowie der Ertragslage und der Cashflows für das zu diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur genannten Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften des Europäischen Rechnungshofs“; und

(b)    in Bezug auf die Verwendung der dem Rechnungshof zugewiesenen Finanzmittel und auf die Angemessenheit der im Haushaltsjahr 2008 eingerichteten Kontrollverfahren: „[Wir sind] nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass nicht in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien a) die dem Hof zugewiesenen Mittel für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und b) die eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden“;

3. erinnert an seinen Vorschlag, Möglichkeiten der Ausarbeitung einer rationelleren Organisationsstruktur für den Rechnungshof zu prüfen, und fordert den Rechnungshof auf, alternative Modelle mit Blick auf eine Verringerung der Gesamtzahl seiner Mitglieder zu prüfen, im Rahmen derer eine Höchstzahl eingeführt und zum Beispiel ein paritätisches Rotationssystem unter seinen Mitgliedern angewandt würde;

4. nimmt die Bemühungen des Rechnungshofs zur Verbesserung des Verfahrens der Veröffentlichung und Vorlage seines Jahresberichts zur Kenntnis; verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass für die Zukunft ein nachvollziehbares Verfahren für diesen entscheidenden Abschnitt des Entlastungsverfahrens unter Wahrung der vollen Unabhängigkeit des Rechnungshofs und der Vorrechte des zuständigen Ausschusses festgelegt werden kann;

5. stellt fest, dass die derzeitige Vorgehensweise bei der Veröffentlichung und Vorstellung der Sonderberichte des Rechnungshofs, wenngleich sie die Identität und die Sichtbarkeit des Rechnungshofs stärkt, Anlass zu gewissen Bedenken gibt: obwohl das Parlament vollständig das Recht des Rechnungshofs, seine Beobachtungen jederzeit in Form von Sonderberichten kundzutun, in jeder Hinsicht anerkennt, ist es der Ansicht, dass die derzeitige Vorgehensweise, die mit der öffentlichen Vorstellung des Sonderberichts und einer Pressekonferenz des Rechnungshofs beginnt, lange bevor der Sonderbericht dem Ausschuss für Haushaltskontrolle vorgelegt wird, der Rolle des Rechnungshofs als berichtendes Organ, das das Parlament und den Rat bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollbefugnisse über die Ausführung des Haushaltsplans unterstützt, möglicherweise nicht ausreichend gerecht wird;

6. begrüßt den Umstand, dass ein internationales Prüferteam in einem im Dezember 2008 vorgelegten Bericht über eine Beurteilung durch Fachkollegen zu einem Gesamtergebnis gelangt ist, in dem es feststellt, dass die meisten der Empfehlungen im Rahmen des bereits vor dem Bericht ausgearbeiteten Aktionsplans erwartet worden waren; begrüßt die Absicht des Rechnungshofs, die übrigen Empfehlungen in seine Prüfstrategie für die Jahre 2009-2012 aufzunehmen, und seine Bemühungen, sie in dieser Zeitspanne umzusetzen;

7. stellt fest, dass die Gesamtzahl der freien Stellen Ende 2008 mit 69 höher war als Ende 2007 (56), obwohl der Rechnungshof im Jahr 2008 97 Stellen (48 Beamte, 18 Bedienstete auf Zeit, 31 Vertragsbedienstete) besetzt hat; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof 22 zusätzliche Stellen (auf insgesamt 853) erhalten hat und mangels geeigneter Bewerber weniger neues Personal einstellen konnte als geplant; fordert den Rechnungshof auf, über seine Fortschritte bei der Verkürzung der Verzögerungen in seinen Einstellungsverfahren zu berichten;

8. begrüßt die Einsetzung eines Paritätischen Ausschusses für Chancengleichheit, die Fortschritte in den Bereichen EDV und Telekommunikation sowie die effiziente Verwaltung der Büroflächen;

9. nimmt den weitgehend positiven Bericht des internen Rechungsprüfers des Rechnungshofs für 2008 zur Kenntnis und begrüßt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die meisten der vom Internen Prüfer abgegebenen Empfehlungen akzeptiert und in Pläne zur Mängelbehebung aufgenommen worden sind; begrüßt die Schaffung eines Rahmens zur Überwachung der Wirksamkeit interner Kontrollen sowie die Annahme wesentlicher Leistungsindikatoren;

10. begrüßt das neue integrierte Management- und Finanzkontrollsystem (SAP), das seit 1. Januar 2008 in Betrieb ist und erhebliche Haushaltseinsparungen und Effizienzgewinne für die drei beteiligten Organe (Rat, Rechnungshof und Gerichtshof) ermöglicht, bedauert jedoch, dass der Rechnungshof das System nicht früher angewandt hat;

11. begrüßt die laufende erfolgreiche interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Fortbildungsmaßnahmen;

12. erinnert im Zusammenhang mit den Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder daran, dass die Mitglieder des Rechnungshofs im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Rechnungshofs eine Erklärung über ihre finanziellen Interessen dem Präsidenten des Rechnungshofs übermitteln, der sie vertraulich aufbewahrt, und dass diese Erklärungen nicht veröffentlicht werden; bekräftigt erneut seinen Standpunkt, dass die Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder aller EU-Organe im Interesse der Transparenz über ein öffentliches Register im Internet zugänglich sein sollten, und fordert den Rechnungshof auf, diesbezüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen;

13. spricht dem Rechnungshof seine Anerkennung für die Qualität seines Tätigkeitsberichts aus und begrüßt die Aufnahme eines Kapitels, in dem die im Laufe des Jahres ergriffenen Folgemaßnahmen im Anschluss an frühere Entlastungsbeschlüsse des Parlaments erläutert werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.3.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Andrea Češková, Jorgo Chatzimarkakis, Andrea Cozzolino, Ryszard Czarnecki, Luigi de Magistris, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Martin Häusling, Ville Itälä, Cătălin Sorin Ivan, Iliana Ivanova, Elisabeth Köstinger, Bogusław Liberadzki, Monica Luisa Macovei, Christel Schaldemose, Theodoros Skylakakis, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Monika Hohlmeier, Marian-Jean Marinescu, Véronique Mathieu, Olle Schmidt, Derek Vaughan

  • [1]  ABl. L 71 vom 14.3.2008.
  • [2]  ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 1.
  • [3]  ABl. C 269 vom 10.11.2009, S. 1.
  • [4]  ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 122.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]  ABl. L 71 vom 14.3.2008.
  • [7]  ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 1.
  • [8]  ABl. C 269 vom 10.11.2009, S. 1.
  • [9]  ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 122.
  • [10]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.