EMPFEHLUNG betreffend den Vorschlag des Europäischen Rates, zur Änderung der Verträge wegen der Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments keinen Konvent einzuberufen

12.4.2010 - (17196/2009 – C7 0002/2010 – 2009/0814(NLE)) - ***

Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatter: Íñigo Méndez de Vigo

Verfahren : 2009/0814(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0116/2010
Eingereichte Texte :
A7-0116/2010
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINES BESCHLUSSES DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Vorschlag des Europäischen Rates, zur Änderung der Verträge wegen der Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments keinen Konvent einzuberufen

(17196/2009 – C7 0002/2010 – 2009/0814(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das an den Präsidenten des Europäischen Parlaments gerichtete Schreiben des Präsidenten des Europäischen Rates betreffend die Änderung des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen (17196/2009),

–   unter Hinweis auf das vom Europäischen Rat gemäß Artikel 48 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union vorgelegte Ersuchen um Zustimmung (C7-0002/2010),

–   in Kenntnis des dem Vertrag von Lissabon beigefügten Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen,

–   gestützt auf Artikel 14 Absatz 3 des EU-Vertrags,

–   gestützt auf den Akt vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates vom 11./12. Dezember 2008, vom 18./19. Juni 2009 sowie vom 10./11. Dezember 2009,

–   gestützt auf Artikel 74 und auf Artikel 81 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7‑0116/2010),

A. unter Hinweis auf den Konvent, der zwischen dem 22. Februar 2002 und dem 18. Juli 2003 stattfand und der zur Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa geführt hat, dessen wesentlicher Inhalt in seiner Gesamtheit im Vertrag von Lissabon übernommen wurde, welcher am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist,

B.  ferner unter Hinweis auf den Konvent, der zwischen dem 17. Dezember 1999 und dem 2. Oktober 2000 stattgefunden hat und dessen Ziel die Ausarbeitung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union war,

C. in der Erwägung, dass diese beiden Konvente, in denen erstmals Vertreter der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments, der nationalen Regierungen und der Kommission zusammengekommen sind, um gemeinsam einen Entwurf für die Europäische Union auszuarbeiten, ein wesentlicher Fortschritt hin zu sowohl demokratischeren als auch wirksameren Beschlussfassungsmechanismen auf europäischer Ebene gewesen sind,

D. in der Erwägung nichtsdestoweniger, dass diese beiden Konvente einberufen wurden, um wichtige Themen für die Zukunft der Europäischen Union zu behandeln, d.h. zum einen die Reform der institutionellen Architektur Europas und zum anderen die Abfassung eines Textes mit den Grundprinzipien und Grundrechten, die den gemeinsamen Bestand der Europäer bilden,

E.  in Erwägung der Anhörung – gemäß Artikel 48 Absatz 3 des EU-Vertrags – des Europäischen Parlaments durch den Europäischen Rat zur Revision des Teils des dem Vertrag von Lissabon als Anlage beigefügten Protokolls Nr. 36, der sich auf die Übergangsbestimmungen betreffend die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments bezieht,

F.  in Erwägung des Vorschlags des Europäischen Rates, keinen Konvent einzuberufen und das geänderte Protokoll im Rahmen einer Regierungskonferenz anzunehmen,

G. in der Erwägung, dass die Einberufung eines Konvents zur Billigung einer Änderung – die Übergangscharakter hat und nur von begrenzter Tragweite ist – der im EU-Vertrag vorgesehenen Vorschriften betreffend die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments angesichts der Präzedenzfälle nicht notwendig erscheint,

1.  erteilt dem Europäischen Rat seine Zustimmung zur Änderung des Protokolls Nr. 36 im Rahmen einer Regierungskonferenz ohne Einberufung eines Konvents;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.4.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Carlo Casini, Andrew Duff, Ashley Fox, Matthias Groote, Roberto Gualtieri, Gerald Häfner, Ramón Jáuregui Atondo, Constance Le Grip, David Martin, Jaime Mayor Oreja, Morten Messerschmidt, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, György Schöpflin, Søren Bo Søndergaard, Guy Verhofstadt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elmar Brok, Jean-Luc Dehaene, Enrique Guerrero Salom, Anneli Jäätteenmäki, Íñigo Méndez de Vigo, Adrian Severin, Tadeusz Zwiefka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Emma McClarkin