BERICHT zu dem Thema „Gerechte Einnahmen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“

24.8.2010 - (2009/2237(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: José Bové


Verfahren : 2009/2237(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0225/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Gerechte Einnahmen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“

(2009/2237(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (KOM(2009)0591) und die verschiedenen, dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokumente,

–   unter Hinweis auf die abschließenden Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie vom 17. März 2009[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2009 zu Lebensmittelpreisen in Europa[2],

–   unter Hinweis auf seine Erklärung vom 19. Februar 2008 zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen[3],

–   unter Hinweis auf die am 29. März 2010 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu dem Thema „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“[4],

–   unter Hinweis auf den Bericht „Agribusiness and the right to food“ (Die Agrar- und Ernährungswirtschaft und das Recht auf Nahrung) des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0225/2010),

A. in der Erwägung, dass die jüngsten Schwankungen der Lebensmittel- und Rohstoffpreise große Bedenken im Hinblick auf die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungsketten in Europa und weltweit hervorgerufen haben,

B.  in der Erwägung, dass die Lebensmittelpreise seit 1996 um 3,3 % pro Jahr gestiegen sind, die den Landwirten gezahlten Preise jedoch lediglich um 2,1 %, während ein Anstieg ihrer Betriebskosten um 3,6 % zu verzeichnen war, und dass dies zeigt, dass die Lebensmittelversorgungskette nicht ordnungsgemäß funktioniert,

C. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission eingeräumt wird, die Preisänderungen hätten nicht nur erhebliche Härten für die landwirtschaftlichen Erzeuger zur Folge, sondern gingen auch zu Lasten der Verbraucher[5],

D. in der Erwägung, dass die Endverbraucherpreise im Durchschnitt konstant geblieben oder gar gestiegen sind, obwohl 2008 ein drastischer Rückgang der Preise für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse zu verzeichnen war,

E.  in der Erwägung, dass die Lebensmittelversorgungskette nicht nur besser funktionieren würde, wenn im Handel ausgewogene Verhältnisse herrschten, sondern dass dadurch auch den Landwirten geholfen wäre,

F.  in der Erwägung, dass die heute mehr und mehr um sich greifenden unfairen Handelspraktiken die Landwirte in ihrer Investitions- und Innovationsfähigkeit beeinträchtigen, besonders bei den Investitionen in grüne Technologien, zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels sowie in erneuerbare Energiequellen, die Landwirte gleichzeitig aber hohen Umweltschutzauflagen genügen müssen, die im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 noch weiter verschärft werden,

G. in der Erwägung, dass der Anteil des Agrarsektors an der Wertschöpfung in der Lebensmittelversorgungskette von 31 % im Jahr 1995 auf 24 % im Jahr 2005 in der EU-25 gefallen ist, und in der Erwägung, dass die vorläufigen Angaben für die folgenden Jahre erkennen lassen, dass der Anteil der Landwirte am Verbraucherpreis weiter sinkt, während die Gewinnspannen der Verarbeitungs-, Großhandels- und/oder Einzelhandelsbetriebe sowie der Wirtschaftsakteure außerhalb der Lebensmittelversorgungskette konstant steigen,

H. in der Erwägung, dass das Durchschnittseinkommen der Landwirte 2009 in der EU-27 um mehr als 12 % gesunken ist, sodass sie mit ihrer Arbeit kein rentables Einkommen mehr erwirtschaften können, und dass die Landwirte und die Agrar- und Ernährungswirtschaft dennoch weiterhin im Einklang mit den im Rahmen der GAP festgelegten Zielen höchsten Qualitätsnormen entsprechende Lebensmittel zu Preisen erzeugen müssen, die für die Verbraucher erschwinglich sind,

I.   in der Erwägung, dass die Lebensmittelversorgungskette die Landwirte, landwirtschaftliche Genossenschaften und Erzeugerorganisationen, die Nahrungsmittelverarbeitungswirtschaft, Großhändler, Einzelhändler, Supermarktketten, Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, Restaurants, die direkte Versorgung aus Subsistenzwirtschaft, die private Erzeugung sowie die Verbraucher, aber auch Wirtschaftsakteure außerhalb der Lebensmittelkette umfasst, wie etwa Kommunikations- und Werbeunternehmen, Transport- und Logistikunternehmen, Energieversorgungsunternehmen und Anbieter von öffentlichen Diensten, Verpackungen, technischen Mitteln, Zusatzstoffen und Technologien sowie Beratungsdienste; in der Erwägung, dass dieser Vielschichtigkeit und großen Vielfalt Rechnung zu tragen ist, um die Nachhaltigkeit in der gesamten Kette zu verbessern,

J.   in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission gravierende Probleme benannt werden, beispielsweise Missbrauch der Marktmacht, unlautere Praktiken in der Vertragsgestaltung wie Zahlungsverzug, einseitige Vertragsänderungen, Vorabzahlungen als Gebühren für die Aufnahme von Verhandlungen, beschränkter Marktzugang, fehlende Informationen über die Preisbildung und die Verteilung der Gewinnspannen in der Lebensmittelversorgungskette, die in engem Zusammenhang mit der zunehmenden Konzentration in den Sektoren der Agrarzulieferer, Großhandel und Einzelhandel steht,

K. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2009 empfohlen wird, die Restrukturierung und Konsolidierung des Agrarsektors durch Anregung der Gründung freiwilliger landwirtschaftlicher Erzeugerorganisationen zu unterstützen und voranzubringen,

L.  in der Erwägung, dass die Globalisierung und der Konzentrationsprozess, insbesondere auf der Ebene des Einzelhandels, zu einem unausgewogenen Verhältnis zwischen den verschiedenen Wirtschaftsteilnehmern der Lebensmittelversorgungskette geführt haben und dass die Realität gekennzeichnet ist durch eine winzige Zahl sehr mächtiger Einzelhandelsunternehmen, die EU-weit unmittelbar oder mittelbar mit 13,4 Millionen Landwirten und 310 000 Agrarindustrieunternehmen verhandeln,

M. in der Erwägung, dass eine übermäßige Konzentration für die Produktvielfalt, das kulturelle Erbe, kleine Einzelhandelsgeschäfte, Arbeitsplätze und Existenzgrundlagen verheerende Folgen haben kann,

N. in der Erwägung, dass sich, wie die Kommission feststellt, vertragliche Ungleichgewichte, die aus ungleichen Verhandlungspositionen resultieren, negativ auf die Lebensmittelversorgungskette auswirken, da kleinere, aber effiziente Akteure u. U. gezwungen sind, Rentabilitätseinbußen hinzunehmen, wodurch sie in ihren Möglichkeiten beschränkt werden, in eine höhere Produktqualität und eine Innovation der Produktionsprozesse zu investieren, und entsprechende Anreize verlorengehen,

O. in der Erwägung, dass Lebensmittelerzeugnisse im Binnenmarkt frei gehandelt werden und das Ergebnis der Preisverhandlungen zwischen Erzeugern (Verbänden), Verarbeitungsbetrieben, Groß- und Einzelhandelsunternehmen häufig durch die Entwicklungen der Preise auf dem Weltmarkt diktiert wird,

P.  in der Erwägung, dass das zahlenmäßig und in Bezug auf ihre Wirtschaftsmacht sehr ungleiche Verhältnis zwischen Landwirten und Einzelhandelsunternehmen ein klares Indiz für die aus dem Lot geratenen Verhältnisse in der Lebensmittelversorgungskette ist, und sich die Landwirte verstärkt in Wirtschaftsverbänden organisieren müssen, wenn zahlenmäßig ein Gleichgewicht hergestellt werden soll, und in der Erwägung, dass Genossenschaften maßgeblich dazu beitragen, Einfluss und Verhandlungsmacht der Landwirte zu stärken,

Q. in der Erwägung, dass die Europäische Union im globalen Welthandel vernetzt und vertraglich gebunden ist,

R.  in der Erwägung, dass die Europäische Union der weltweit größte Agrarimporteur und -exporteur ist und dass die Agrareinfuhren der EU im Jahr 2008 um gut 10 % auf 98,6 Milliarden Euro und die Agrarausfuhren um fast 11 % auf 75,2 Milliarden Euro gestiegen sind,

S.  in der Erwägung, dass die Europäische Union bereits sehr viele Zugeständnisse in ihrer Entwicklungshilfepolitik macht und bilaterale Abkommen nicht einseitig zum Nachteil der europäischen Landwirtschaft abgeschlossen werden dürfen,

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2009 mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (KOM(2009)0591), weil darin ein großes Kräfteungleichgewicht zwischen den einzelnen Akteuren festgestellt wird, hält aber die darin vorgeschlagenen Maßnahmen für unzureichend, um die damit verbundenen Probleme zu beheben;

2.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich gegen das Problem der ungerechten Verteilung der Gewinne in der Lebensmittelversorgungskette vorzugehen, vor allem im Hinblick auf angemessene Einkommen für die Landwirte; sieht ein, dass den Landwirten als Anreiz für eine nachhaltige und ethisch vertretbare Produktion ein finanzieller Ausgleich für ihre Investitionen und ihr Engagement in diesen Bereichen gezahlt werden muss; betont, dass ein Klima der Zusammenarbeit geschaffen werden sollte, anstatt den Kräfteverhältnissen Geltung zu verschaffen;

3.  stellt fest, dass alle Ziele in Bezug auf die Landwirtschaft, die in den Römischen Verträgen benannt sind (Steigerung der Produktivität, ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln, vernünftige Verbraucherpreise, Stabilisierung der Märkte), erreicht wurden, mit Ausnahme des Ziels, angemessene Einkommen in der Landwirtschaft zu sichern; fordert deshalb die Kommission auf, dies in allen Haushaltsvorschlägen angemessen zu berücksichtigen;

4.  erkennt die Notwendigkeit eines stabilen, sicheren und gewinnbringenden Erzeugersektors als einen entscheidenden Faktor in der Nahrungsmittelkette an; hält jedoch auch fest, dass die Nahrungsmittelkette aus mehreren Akteuren besteht – Landwirte, Verarbeiter, Hersteller, Lieferanten und Einzelhändler – die alle einen Mehrwert erbringen, und die ebenfalls ein gewisses Maß an Sicherheit benötigen;

Preistransparenz

5.  fordert die Kommission auf, das europäische Instrument für die Überwachung der Lebensmittelpreise nutzerfreundlicher zu gestalten, indem ein mehrsprachiges Modul hinzugefügt wird, das eine größere Zahl an Lebensmitteln umfasst und einen besseren Preisvergleich an jedem Punkt der Lebensmittelversorgungskette in und zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht, um so der Forderung der Verbraucher und Landwirte nach mehr Transparenz bei der Lebensmittelpreisbildung gerecht zu werden;

6.  bedauert zutiefst die mangelnde Bereitschaft der Kommission, eine Studie über die Verteilung der Gewinnspannen in der Versorgungskette durchzuführen, wie dies im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2009 vereinbart wurde;

7.  weist darauf hin, dass ein Ungleichgewicht an betriebswirtschaftlicher Transparenz zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und den vor- und nachgelagerten Akteuren der Lebensmittelkette negative Folgen für die Verhandlungsposition von Landwirten und Erzeugergemeinschaften haben kann;

8.  fordert die Kommission auf, schleunigst das Pilotprojekt zur Schaffung einer europäischen Beobachtungsstelle für Preise und Gewinnspannen im Agrarsektor (ergänzt um Daten über Preise, Gewinnspannen und Mengen) zum Abschluss zu bringen, für dessen Durchführung das Parlament und der Rat im Haushalt 2010 Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro bewilligt haben, und im Rahmen dieses Projekts die Kosten für die nachhaltige Erzeugung und die Ab-Hof-Preise für die zentralen Sektoren der Agrarwirtschaft in den verschiedenen Mitgliedstaaten und sozioökonomischen Situationen zu vergleichen, und zwar aufgeschlüsselt nach Produkten, die nach konventionellen Maßstäben hergestellt worden sind, und solchen, die ethischen Kriterien genügen;

9.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Hochrangige Gruppe für die Lebensmittelversorgungskette als ständiges Diskussionsforum beizubehalten, da sie sich als wichtiges Instrument für die Ermittlung von Problemen, die Ausarbeitung von Empfehlungen und die Annahme von Strategien zur Verbesserung der derzeitigen unausgewogenen Lage erwiesen hat;

10. fordert die Kommission auf, vorzuschlagen, dass die führenden europäischen Handelsunternehmen, Verarbeitungsbetriebe, Großhändler und Einzelhändler verpflichtet werden, jährlich über ihre Marktanteile (mit Angaben zu Eigenmarken) bei den wichtigsten Lebensmitteln und über ihr monatliches Umsatzvolumen Bericht zu erstatten, damit alle Marktpartner in die Lage versetzt werden, Tendenzen in Bezug auf Nachfrage, Angebot und Preisentwicklungen in der Lebensmittelversorgungskette einzuschätzen;

11. stellt fest, dass in einigen Ländern die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie in der Lebensmittelkette die größte Marge erzielt, welches auch von der Kommission bestätigt wurde; fordert daher, besonders die verarbeitende Industrie zu beobachten und zu untersuchen, um Preistransparenz zu garantieren;

12. hält größere Markttransparenz und eine bessere Information der Verbraucher als Voraussetzung für die Betonung der Identität der Produkte und die Gewährleistung der Vielfalt von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen für erforderlich, die Ausdruck der Geschichte und der Kultur vieler Staaten und Regionen sind und die „Individualität“ der Landwirtschaft jedes Mitgliedstaates widerspiegeln;

13. fordert die Kommission auf, verbindlich vorzuschreiben, dass in dem Transaktionsdokument der Preis, zu dem der Lieferant verkauft, sowie der Nettopreis, der bei der Transaktion tatsächlich gezahlt wird, klar angegeben werden müssen;

14. fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung der Vorteile eines verbesserten rechtlichen Rahmens für Handelsmarken und Eigenmarken der Einzelhändler mit dem Ziel durchzuführen, eine Erhöhung ihrer Anzahl zu vermeiden, um den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten und den Erzeugern einen Zugang zum Markt zu gewähren;

15. betont, dass der Mehrwert der europäischen Erzeugnisse der Agrar- und Ernährungswirtschaft gesteigert werden muss und dass Kampagnen zur Information der Verbraucher über die Anstrengungen der Landwirte und der Industrie in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz durchgeführt werden müssen;

Wettbewerb

16. fordert die nationalen und europäischen Wettbewerbsbehörden und andere für die Produktion und den Handel zuständigen Regulierungsbehörden auf, hart gegen die marktbeherrschende Stellung und den erheblichen Marktanteil der in der Lebensmittelversorgungskette tätigen Agrarhandelsunternehmen, betriebsmittelerzeugenden Unternehmen, Verarbeitungsbetriebe und Einzelhandelsunternehmen vorzugehen; fordert Behörden mit Nachdruck auf, Maßnahmen gegen missbräuchliche Einkaufspraktiken aller Akteure zu treffen, die die Landwirte in eine sehr ungleiche Verhandlungsposition bringen;

17. fordert die Kommission auf, das Verhältnis zwischen den Wettbewerbsvorschriften und der GAP neu zu definieren, um den Landwirten und ihren Branchenverbänden Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Verhandlungsposition verbessern können;

18. fordert die Kommission eindringlich auf, die Folgen einer erheblichen Marktdurchdringung durch ein einziges oder durch eine kleine Zahl von Einzelhandelsunternehmen in einem bestimmten Mitgliedstaat zu prüfen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, zum Nutzen von Erzeugern und Verbrauchern mögliche Abhilfemaßnahmen in Erwägung zu ziehen, wenn sich herausstellt, dass das Geschäftsgebaren oder der Marktanteil eines Einzelhandelsunternehmens den Wettbewerb untergräbt;

19. fordert die Kommission auf, dem Parlament bis Ende 2010 einen Bericht mit Informationen über den Missbrauch der Nachfragemacht in der EU, wettbewerbswidriges Verhalten und unfaire Vertragspraktiken in der gesamten Lebensmittelversorgungskette von der Betriebsmittelindustrie bis zu den Verbrauchern sowie Vorschlägen zu angemessenen Abhilfemaßnahmen vorzulegen;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls ihren nationalen Wettbewerbsbehörden durch die Etablierung von einfachen Mechanismen zur Beweiserhebung hinsichtlich Wettbewerbsverzerrungen wegen des Gebrauchs unlauterer Vertragspraktiken mehr Handlungsmöglichkeiten zu geben;

21. ist der Ansicht, dass die Vermarktung unterhalb des Einkaufspreises gemeinschaftsweit verboten werden sollte;

22. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine umfassende sektorbezogene Untersuchung der gesamten Lebensmittelversorgungskette in die Wege zu leiten, mit der festgestellt werden soll, wie es um den Missbrauch der Nachfragemacht in dem Sektor bestellt ist; weist darauf hin, dass die Untersuchung des Wettbewerbs in der Pharmaindustrie im Jahr 2009 erfolgreich war;

23. fordert die Kommission auf, die Kriterien zu überprüfen, die derzeit zur Beurteilung wettbewerbsfeindlichen Verhaltens verwendet werden (Herfindahl-Index); ist der Auffassung, dass dieser Index zwar zur Beurteilung der Monopolrisiken nützlich ist, jedoch wettbewerbsfeindliches Verhalten im Sinne von Absprachen und Oligopolbildung, wie es zumindest teilweise bei Supermärkten vorkommt, nicht korrekt aufzeigt;

24. fordert die Kommission auf, eine gezieltere Anwendung der Wettbewerbsregeln in der Lebensmittelversorgungskette sicherzustellen und dem Parlament und dem Rat diesbezügliche Legislativvorschläge zu unterbreiten, um den Ausbau marktbeherrschender Stellungen in den betriebsmittelerzeugenden Industriezweigen, der lebensmittelverarbeitenden Industrie und dem Einzelhandel wirksam zu begrenzen und die Verhandlungsposition der Landwirte durch leistungsfähige Erzeugerorganisationen, Branchenverbänden und KMU zu stärken, damit sie koordiniert gegen marktbeherrschende Akteure vorgehen können;

25. vertritt die Auffassung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) unverzüglich überarbeitet werden muss, um diese Organisationen und Verbände zu stärken und dass der Geltungsbereich dieser Verordnung ausgeweitet werden sollte, damit nachhaltige Produktionsmethoden als Voraussetzung für Ausnahmen gemäß Artikel 101 AEUV einbezogen werden können;

26. ist der Ansicht, dass ein gewisses Maß an Koordinierung und Harmonisierung der nationalen Maßnahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken auf EU-Ebene erforderlich sein wird;

27. fordert die Kommission auf, eine Diversifizierung der Rechtsvorschriften für Produkte mit einer starken territorialen Basis vorzusehen, die sich aufgrund der Besonderheit und Einzigartigkeit ihres regionalen oder lokalen Charakters von standardmäßigen Erzeugnissen unterscheiden;

28. fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzulegen, die den Fortbestand der verschiedenen ernährungs-, umwelt- und gesundheitsrelevanten Eigenschaften gewährleisten, und dafür zu sorgen, dass sich diese Unterschiede in angemessenen Preisen niederschlagen; ist der Ansicht, dass im Wesentlichen auch der Wettbewerb auf der Grundlage der verschiedenen Qualitätsmerkmale, die entsprechend messbar sein sollten, gefördert werden muss;

Missbrauch der Nachfragemacht und der Vertragsgestaltung

29. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das europäische Wettbewerbsrecht keinen Missbrauch der Nachfragemacht (keine Verzerrung) in der Lebensmittelversorgungskette zulässt, der sich oft in Form von verspäteten Zahlungen an Landwirte oder kleinere Verarbeitungsbetriebe, nachträglichen Abänderung von Vertragsbedingungen, erzwungenen Rabatten, dem Weiterverkauf zum Verlustpreis, überhöhten Abnahmemengen und ungerechtfertigten Einlistungsgebühren äußert, und erforderlichenfalls entsprechende Rechtsvorschriften zu erarbeiten;

30. fordert insbesondere, im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Ausnahmen sollten im Fall von Erzeugerorganisationen und Genossenschaften in Betracht gezogen werden) die Zahlungsfristen in der Lebensmittelversorgungskette auf höchstens 30 Tage für alle Lebensmittel zu verkürzen und für leicht verderbliche landwirtschaftliche Erzeugnisse eine noch kürzere Frist vorzusehen;

31. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine Ausdehnung des europäischen Wettbewerbsrechts über den derzeit recht verengten Fokus auf das Verbraucherwohl und niedrige Preise für Lebensmittel hinaus vorzuschlagen;

32. fordert die Kommission auf zu überprüfen, ob die von einzelnen Handelsketten geforderten, über die gesetzlich festgelegten Regeln hinausgehenden Auflagen in Bezug auf landwirtschaftliche Produktionspraktiken von Obst und Gemüse und Rückstände von Pflanzschutzmitteln geeignet sind, den freien Handel zu beschränken und die Position des Handels innerhalb der Lebensmittelversorgungskette ungerechtfertigt zu stärken;

33. fordert eine Erfassung der missbräuchlichen Praktiken auf dem Markt, wie Weiterverkauf mit Verlust oder Verkaufsprovisionen, und deren ausdrückliches Verbot durch die Europäische Union; fordert die Einrichtung eines öffentlichen Verzeichnisses, in das Unternehmen, die gegen Vorschriften verstoßen, eingetragen werden, und die Schaffung einer Sanktionsregelung;

34. fordert die Kommission auf, zu analysieren, ob und inwieweit der Missbrauch von Eigenmarken und die Praktiken der Einkaufsverbünde von Supermarktketten zu einem unlauteren Wettbewerb führen, Druck auf die Landwirte ausüben und die Erzeugerpreise systematisch senken; betont, dass sich der unbefugte Gebrauch von Eigenmarken nachteilig auf die Innovationsfähigkeit der Erzeuger (insbesondere kleinere Erzeuger) auswirkt; fordert daher die Kommission auf, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit die Preisbildung für Landwirte und Erzeugergemeinschaften fair gestaltet wird;

35. ist der Ansicht, dass in den Empfehlungen der Kommission zur Verbesserung der vertikalen Integration der Lebensmittelindustrie nicht immer berücksichtigt wird, dass die Verhandlungspositionen von Landwirten, Händlern und Lebensmittelindustrie wieder in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind und dass diese Strategien daher mit abschreckenden Maßnahmen gegen missbräuchliche Praktiken einhergehen sollten;

36. weist warnend darauf hin, dass durch von den Abnehmern erzwungenen Vertragsanbau, vertikale Integration und Termingeschäfte, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, der Wettbewerb und die Verhandlungsposition der Landwirte geschwächt werden könnten; fordert daher die Kommission auf, die Auswirkungen solcher Vertragsbeziehungen zu untersuchen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;

37. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die gerechte Gestaltung von Verträgen zwischen allen Akteuren der Lebensmittelversorgungskette auf der Grundlage von mit den Bauern- und Erzeugerorganisationen, einschließlich Branchenverbänden, ausgehandelten Bedingungen zu fördern, um nachhaltige landwirtschaftliche Produktionsverfahren zu unterstützen und für eine optimale Produktqualität, niedrigere Beschaffungspreise für Betriebsmittel und gerechte Preise zu sorgen, und ein leicht zugängliches System zum Schutz vor Vertragsverletzungen seitens der Abnehmer vorzusehen; ist der Ansicht, dass Musterverträge nützliche Instrumente sein könnten und dass der Rückgriff auf solche Verträge in bestimmten Sektoren vorgeschrieben werden sollte; unterstützt den Austausch bewährter Verfahren zur Unterrichtung über Vertragspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der Bestimmung, die Kommission in Kenntnis zu setzen;

38. begrüßt und unterstützt die Schaffung einer Schiedsstelle für den Einzelhandelssektor und anderer Schlichtungsmechanismen, mit denen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen gewährleistet werden soll; fordert die Kommission auf, die diesbezüglich gesammelten Erfahrungen zu untersuchen, um diese bei der Schaffung einer europaweiten Schiedsstelle für den Lebensmitteleinzelhandel zu nutzen, deren Aufgabe darin bestehen würde, die Anwendung von Verhaltenskodizes und bewährten Verfahren sowie die Einhaltung von Verträgen beim Geschäftsverkehr zwischen Akteuren aus verschiedenen Mitgliedstaaten sicherzustellen;

39. fordert die Kommission auf, unfaire Praktiken mit Listungsgebühren und anderen Markteinführungsgebühren aufzudecken und wettbewerbsrechtlich zu überprüfen; fordert die Kommission auf, einheitliche Regeln für den Umgang mit Listungsgebühren und Markteinführungsgebühren vorzuschlagen und insbesondere gegen überzogene Gebühren, die der Handel verlangt, vorzugehen;

40. ist der Ansicht, dass die Kommission eine umfassende Informationskampagne auf europäischer Ebene fördern sollte, um die Landwirte über ihre Rechte, missbräuchliche Praktiken, die gegen sie gerichtet sein können, und die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, um Beschwerde gegen Missbräuche einzulegen, aufzuklären;

Spekulation

41. fordert die Europäische Union auf, mit Nachdruck auf die Schaffung einer unabhängigen weltweiten Regulierungsstelle hinzuarbeiten, die Regeln für den Termin- und Optionshandel mit Grunderzeugnissen festlegt und strenge Regulierungsmaßnahmen gegen die weltweite Spekulation mit Lebensmittelgütern durchsetzt;

42. fordert, dass in Anbetracht der zunehmenden Marktorientierung Maßnahmen ergriffen werden, um die extremen Preisschwankungen zu bekämpfen, da einige Wirtschaftsteilnehmer der Lebensmittelversorgungskette daraus Nutzen ziehen, während andere eindeutig geschädigt werden; fordert daher die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, durch die Instrumente zur Einschränkung von Preisschwankungen geschaffen werden, um die große Abhängigkeit der Erzeuger zu verringern;

43. fordert die Kommission auf, die Befugnisse der europäischen Aufsichtsbehörden für den Warenhandel auszuweiten, um die Spekulation mit Lebensmittelgütern zu unterbinden, und darauf hinzuwirken, dass angemessene Maßnahmen der EU durchgesetzt werden, mit denen die Spekulation mit nichtlandwirtschaftlichen Grunderzeugnissen zur Beeinflussung der Agrarterminmärkte verhindert wird;

44. fordert die Kommission auf, die Aufsicht und die Transparenz auf den Derivatemärkten für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse insgesamt und überdies die Transparenz des außerbörslichen Handels (OTC) im Zuge der bevorstehenden Revision der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften zu verbessern;

Selbstregulierung

45. fordert den Rat nachdrücklich auf, Initiativen zur Selbstregulierung und die Möglichkeit der Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken weiter zu fördern, um die Verhandlungsposition der Landwirte zu stärken, insbesondere durch Unterstützung von Wirtschaftsverbänden und Erzeugerorganisationen, Branchenverbänden und landwirtschaftlichen Genossenschaften;

46. regt an, dass die Mitgliedstaaten Entwürfe für Kodizes für gute Geschäftspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette erarbeiten, einschließlich Beschwerdemechanismen und Sanktionen für unlautere Praktiken; fordert die Kommission auf, einen EU-weit geltenden gemeinsamen Kodex vorzuschlagen, um die Verhältnisse in der Lebensmittelversorgungskette wieder ins Lot zu bringen; fordert die Kommission zudem nachdrücklich auf, einen Vorschlag für die Anwendung eines EU-weiten Mechanismus für die Überwachung der Beziehungen zwischen marktbeherrschenden Einzelhändlern und ihren Lieferanten durch Fachgremien der Mitgliedstaaten auszuarbeiten;

47. ist der Auffassung, dass eine bessere Integration der einzelnen Akteure der Kette in Branchenverbände gefördert und freiwillige Musterverträge ausgearbeitet werden sollten, deren Einhaltung die Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen, vor allem in Bezug auf verderbliche Erzeugnisse, für verbindlich erklären können;

Nachhaltige Lebensmittelversorgungssysteme und Lebensmittelqualität

48. bedauert, dass die Kommission die Wichtigkeit der Landwirtschaft für die volkswirtschaftliche Wertschöpfungskette im Bereich der Lebensmittelversorgung und der Ernährungsindustrie in ihrer Mitteilung nicht stärker in den Vordergrund rückt; betont die Korrelationen zwischen niedrigen Erzeugerpreisen und struktureller Überschussproduktion und deren Folgen für die Nachhaltigkeit, die Lebensmittelqualität, den Tierschutz, die Innovationsfähigkeit der Landwirtschaft und die Beschäftigung in benachteiligten Gebieten;

49. fordert die Kommission auf, die Annahme von Unterstützungs- und Förderinstrumenten für von Landwirten selbstverwaltete Lebensmittelversorgungsketten, für kurze Lieferketten und Bauernmärkte vorzuschlagen, so dass die Landwirte in direktem Kontakt mit den Verbrauchern stehen und durch die Verringerung von Verfahrensschritten und Vermittlern einen gerechteren Anteil am endgültigen Verkaufspreis erzielen können;

50. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihren Aktivitäten besonderes Augenmerk auf die Situation in Entwicklungsländern zu legen und die Selbstversorgung von Lebensmitteln in diesen Drittstaaten nicht zu gefährden;

51. fordert die Kommission auf, die Hygienevorschriften der EU in Bezug auf die Nah- und Fernvermarktung und die Haltbarkeit von Erzeugnissen zu überprüfen, die Zertifizierungs- und Überwachungssysteme zu dezentralisieren und zu vereinfachen sowie direkte Beziehungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern und kurze Lebensmittelversorgungsketten zu fördern;

52. ist der Ansicht, dass Erzeugerorganisationen, landwirtschaftliche Genossenschaften und KMU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Lebensmittelversorgungskette bevorzugt werden sollten; fordert daher die Kommission auf, diesbezüglich entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen;

53. weist darauf hin, dass strikte Rechtsvorschriften in Bezug auf die Qualität von Agrarerzeugnissen wichtig und notwendig sind; verweist in diesem Zusammenhang auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse und spricht sich dafür aus, dass sämtliche Qualitäts- und Herstellungsnormen auch für eingeführte Erzeugnisse gelten müssen, damit europäische Erzeugnisse keinem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt sind;

54. weist darauf hin, dass für die Landwirte die Einkommensstabilität der entscheidende Faktor für ihre Möglichkeiten ist, in umweltverträgliche Technologien, den Klimaschutz, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und in Umweltschutzmaßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft zu investieren, und dass die Landwirte überdies strenge Umweltschutzauflagen erfüllen müssen, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 noch weiter verschärft werden;

55. vertritt die Auffassung, dass die Lebensmittelversorgungskette besser organisiert und weiter rationalisiert werden muss, um die Auswirkungen des Transports von Lebensmitteln auf die Umwelt zu reduzieren (Verkürzung der Transportwege), und dass die Vermarktung von Lebensmitteln aus der Region gefördert werden muss;

56. betont, dass die Investitionen in Einrichtungen für die Lagerung und Verpackung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von gerechten Preisen für diese Erzeugnisse spielen können;

57. betont, dass eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Wirtschaft gewährleistet werden muss, indem die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in den Betrieben und auch nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert werden, um die Zahl der Arbeitsplätze und zusätzliche Einnahmen zu steigern;

58. fordert die Kommission auf, lokale und regionale Initiativen zur Lebensmittelvermarktung zu unterstützen und nicht durch übermäßige Rechtsvorschriften und Bürokratie zu belasten, da diese einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung landwirtschaftlicher Betriebe leisten;

Selbstversorgung, öffentliche Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelabfälle

59. fordert von der Kommission entsprechende Rücksichtnahme bei der Überprüfung von EU-Normen für Lebensmittelerzeuger auf lokaler Ebene, wie Subsistenzbetriebe;

60. fordert die Kommission auf, mögliche Veränderungen der Verfahrensregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Dienstleistungen im Bereich Gemeinschaftsverpflegung zu prüfen, damit die nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktionsverfahren und der Tierschutz gefördert sowie das Angebot saisonal erzeugter Lebensmittel ausgeweitet werden;

61. ist der Auffassung, dass das öffentliche Beschaffungswesen, z. B. im Rahmen spezifischer Programme für Milcherzeugnisse, Obst und Gemüse, die an Schulen durchgeführt werden, kleinen lokalen Erzeugern und lokalen Erzeugergemeinschaften Zugang gewähren muss;

62. ist der Auffassung, dass die direkt von den Landwirten verwalteten Agrarmärkte und die Schaffung von Verkaufseinrichtungen gefördert werden müssen, in denen die Erzeuger den Verbrauchern die Produkte direkt anbieten, und dass ein Förderprogramm für den Verkauf auf lokalen Märkten ins Leben gerufen werden muss;

63. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die enorme Verschwendung von Lebensmitteln in der Lebensmittelversorgungskette – in den meisten Mitgliedstaaten bis zu 30 % der erzeugten Lebensmittel – zu analysieren und darüber dem Parlament und dem Rat einen Bericht vorzulegen und dieser Verschwendung mit einer Kampagne zur Bewusstseinsförderung über den hohen Stellenwert von Lebensmitteln entgegenzuwirken;

64. weist darauf hin, dass es wichtig ist, Nahrungsmittelprogramme für die Bürger Europas auszuarbeiten, die in diesem Bereich Hilfestellung brauchen, wie Bedürftige, alte Menschen und Jugendliche;

65. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Den Landwirten gerechte Einnahmen zu garantieren, war und ist eines der zentralen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik. Auf der Agenda der Kommission haben gerechte Einnahmen für Landwirte aber offenbar einen geringeren Stellenwert als Ziele wie die Steigerung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Nahrungsmittelbranche auf dem Weltmarkt.

Die Kommission hat das Parlament und den Rat von erheblichen Problemen in Kenntnis gesetzt, durch die die ordnungsgemäße Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa untergraben wird. Diese Probleme wurden offenkundig, weil es zu dramatischen Schwankungen der Rohstoffpreise im Agrar- und Lebensmittelsektor gekommen ist. Sie stehen offenbar in engem Zusammenhang mit der zunehmenden Konzentration der Verarbeitungsbetriebe, Großhändler, Einzelhändler und Supermärkte, ihrer wachsenden Marktmacht und verschiedenen Praktiken des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung in der Lebensmittelversorgungskette.

Die Kommission weist ferner auf eine Reihe unlauterer Praktiken hin, die in Bezug auf die Vertragsgestaltung, den beschränkten Marktzugang und unangemessene, bei den Erzeugern für die Einlistung von Lebensmitteln im Einzelhandel erhobene Gebühren angewendet werden. Außerdem wird in der Mitteilung die Frage aufgeworfen, weshalb die Erzeugerpreise der Landwirte in fast allen Sektoren sinken, während die Verbraucher für die von ihnen erworbenen Endprodukte konstante oder steigende Preise bezahlen müssen. Informationen über die Gewinnspannen im Sektor sind jedoch nur schwer zu bekommen.

Als Reaktion auf diese Probleme schlägt die Kommission vor, die Preistransparenz in der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu verbessern, um den Wettbewerb zu fördern und Preisschwankungen zu bekämpfen und um einen besseren Informationsfluss zwischen den Marktpartnern in Hinblick auf Angebot und Nachfrage, Preise und Vertragsgestaltung zu erreichen. Gegenwärtig liegen in den Mitgliedstaaten und auf der Ebene der EU jedoch nur sehr wenige Angaben zur Preisbildung in den Sektoren Verarbeitung, Handel und Vermarktung vor.

Dieser Bericht enthält Vorschläge, die auf der Grundlage eines Arbeitsdokuments zusammengestellt wurden, mit dem alle interessierten Kreise aufgefordert wurden, ihre Ansichten zu den zentralen Fragen im Hinblick auf eine bessere Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette und gerechtere Einnahmen für Landwirte zu äußern. In diesen Entwurf für eine Entschließung wurden zahlreiche dieser Vorschläge aufgenommen, um das Nachdenken über mögliche Lösungen zu intensivieren und die Kommission und den Rat aufzufordern, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen.

1. Transparenz

Die Kommission schlägt Maßnahmen zur Erhöhung der Preistransparenz im Lebensmittelsektor vor. Dazu zählt vor allem mehr Transparenz der Derivatemärkte für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse, um übermäßige Spekulation und Preisschwankungen bei diesen Erzeugnissen unter Kontrolle zu bringen. Ferner schlägt die Kommission ein europäisches Instrument für die Überwachung der Lebensmittelpreise sowie leicht zugängliche Preisvergleichsdienste für den Lebensmitteleinzelhandel vor.

Die Vorschläge umfassen jedoch keine Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz bezüglich der Verteilung der Wertschöpfung und der Gewinnspannen auf die und in den verschiedenen Sektoren der Lebensmittelversorgungskette. Sie enthalten keine Informationen über die tatsächlichen Produktionskosten der Landwirte im Gegensatz zu den von den Abnehmern gebotenen Preisen, über die damit verbundenen Folgen für die Produktionsverfahren, die Lebensmittelqualität und die Umstrukturierung des Sektors, über negative Auswirkungen auf die Umwelt und vergleichbare externe Effekte, und es fehlen Informationen über den Einfluss der strukturellen Überschussproduktion, die auf bestimmte Maßnahmen zur Regulierung von Angebotsmengen und den entsprechenden Rückgang der Erzeugerpreise zurückzuführen ist.

2. Wettbewerb

Die Kommission schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs innerhalb der europäischen Lebensmittelversorgungskette vor, hauptsächlich durch die fortgesetzte Integration der Lebensmittelindustrie im Binnenmarkt und die Beseitigung von Beschränkungen des regionalen Angebots, die den Grundsätzen des Binnenmarkts zuwiderlaufen. Ferner überprüft die Kommission ausgewählte Umweltnormen und Systeme im Bereich der Herkunftsangaben, die den grenzüberschreitenden Handel behindern können, und schlägt vor, der Einführung nationaler und regionaler Systeme im Bereich der Herkunftsangaben Einhalt zu gebieten und diese Systeme durch eine neue Rahmenregelung für geografische Angaben, Vermarktungsnormen und Zertifizierungssysteme im Kontext der von ihr verfolgten Qualitätspolitik zu ersetzen.

Zu bedauern ist jedoch, dass in den Vorschlägen die großen Unterschiede zwischen den kleinen, mittleren und großen Unternehmen dieses Bereichs in Bezug auf territoriale Struktur, Größe, Spezialisierungsgrad, Beschäftigungskapazität und Zugang zu öffentlicher Förderung außer Acht gelassen wurden, dass die gegenüber der Verarbeitungsbranche und dem Groß- und Einzelhandel äußerst schwache Verhandlungsposition der Landwirte, die missbräuchliche Praktiken seitens der Abnehmer und wettbewerbswidriges Verhalten zur Folge hatte, nicht beachtet wurde, dass die nationalen und europäischen Wettbewerbsbehörden sich kaum darum bemühten, dieses Missverhältnis zu korrigieren und entsprechende Maßnahmen zu treffen, und dass in fast allen Mitgliedstaaten der „Preiskrieg“ zwischen den Supermarktketten anhält.

3. Umstrukturierung der Landwirtschaft und der Lebensmittelversorgungskette

Die Kommission schlägt Maßnahmen zur Umstrukturierung des Agrarsektors und der Lebensmittelversorgungskette vor und regt die Bildung landwirtschaftlicher Erzeugerorganisationen an. Sie schlägt beispielsweise vor, sich auf den Milchsektor zu konzentrieren, wobei sie eine beträchtliche Anzahl von Lebensmitteln mit hohem Verarbeitungsgrad außer Acht lässt, die den Großteil des Verbrauchs in den Haushalten ausmachen. Sie beabsichtigt ferner, eine neue Hochrangige Gruppe zu schaffen, deren Aufgabe es sein soll, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors, insbesondere der KMU, zu verbessern und Innovationen und Exporte in diesem Sektor zu fördern.

Bei diesen Vorschlägen wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass die Agrarstrukturen und Betriebsgrößen und ihre jeweiligen Verbindungen zu den lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Märkten sehr unterschiedlich sind, dass die Verarbeitungsbetriebe und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den Märkten und in den Versorgungsketten, in die sie integriert sind, ebenfalls sehr unterschiedlich sind, dass in Bezug auf unabhängige lokale Einzelhändler, Märkte, lokale Lebensmittelversorgungsketten und von der Marktentwicklung unabhängige Semisubsistenzbetriebe im Bereich Nahrungsgüterproduktion Unterschiede bestehen, dass die industriellen Erzeuger in der Lebensmittelversorgungskette, die Intensivlandwirtschaft betreiben und als die wettbewerbsfähigsten Erzeuger auf dem Weltmarkt gelten, hochgradig von externen und häufig importierten Betriebsmitteln abhängig und daher anfällig sind, dass kleine und mittlere Unternehmen, Einzelhändler und Geschäfte, vor allem in benachteiligten ländlichen Gebieten, rasch verschwinden, dass die europäischen Wettbewerbsvorschriften in Konflikt zu der Absicht der Kommission stehen, die Verhandlungsposition der Erzeugerorganisationen so zu verbessern, dass sie gerechte Preise für ihre Erzeugnisse erzielen können.

4. Missbrauch der Nachfragemacht und Vertragsgestaltung

Nach Ansicht der Kommission sind Maßnahmen erforderlich, um unfaire Vertragspraktiken zwischen den Wirtschaftsakteuren in der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu beseitigen, wobei sie insbesondere auf Zahlungsverzug, einseitige Vertragsänderungen oder als „Eintrittsgebühr“ in Supermärkte geleistete Vorabzahlungen und viele weitere Praktiken hinweist.

Die Vorschläge für Maßnahmen gegen diese Praktiken beschränken sich jedoch auf den Austausch bewährter Verfahren, die Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Erarbeitung freiwilliger Musterverträge. Auch fehlen in den Vorschlägen Maßnahmen gegen Praktiken, bei denen Landwirten bei hohen Abnahmemengen niedrige Erzeugerpreise aufgezwungen werden, „Negativspannen“ (Exklusivpreise für einen Abnehmer), Maßnahmen zur Festsetzung von Obergrenzen für Einlistungsgelder und Maßnahmen gegen Drohung mit Auslistung, Maßnahmen gegen den Ausschluss von Lieferanten, unangemessene Verpackungsgebühren, Vermarktungsgebühren, rückwirkende Preisnachlässe und Nachzahlungen, Maßnahmen gegen übermäßigen Zahlungsverzug, der in fast allen Einzelhandelsketten üblich ist, und gegen zusätzliche Beiträge der Erzeuger zu den Vermarktungskosten zur Absicherung gegen Marktversagen, und es fehlen Maßnahmen zur Verbesserung des Know-hows von Erzeugern und Verbrauchern bezüglich der Preisbildung in der Lebensmittelversorgungskette und Maßnahmen, mit denen die Konzentration von Bündlern und zentralen Ankaufsstellen auf europäischer Ebene unter Kontrolle gebracht wird.

5. Weiterverkauf zum Verlustpreis

Die Kommission hat bei den wettbewerbswidrigen Praktiken den Weiterverkauf zum Verlustpreis, der in Europa weit verbreitet ist, nicht gesondert erwähnt. Sie macht jedoch auf eine beträchtliche Anzahl von Fällen der Kartellbildung und Verkaufspreisbindung aufmerksam und weist auf gemeinsame Vertriebs- und Einkaufsvereinbarungen (Einkaufsverbünde), Produktkopplung und ‑bündelung sowie die zunehmende Verwendung von Eigenmarken hin.

Die Mitteilung enthält keine Informationen bzw. Analyse über Praktiken des Weiterverkaufs zum Verlustpreis. Dazu gehören Fälle wie das „Pastakartell“ in Italien oder ähnliche Fälle in Frankreich, Deutschland, Irland und einigen neuen Mitgliedstaaten. Ferner fehlen Vorschläge, bei denen Erfahrungen berücksichtigt werden, die verschiedene Mitgliedstaaten bei der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften gegen den Weiterverkauf zum Verlustpreis gesammelt haben und mit denen das derzeitige europäische Wettbewerbsrecht effizienter gestaltet werden könnte, um derartige Praktiken zu verhindern und zu stoppen.

Überdies könnte es auch eine Aufgabe der europäischen Beobachtungsstelle für Preise und Gewinnspannen im Agrarsektor sein, einen Mindestpreis festzulegen, mit dem die Erzeugungskosten gedeckt werden und den Landwirten gerechte Einnahmen garantiert werden. Ein solcher Preis würde als Referenz bei Verhandlungen zwischen Erzeugerorganisationen und den nachgelagerten Sektoren in der Lebensmittelversorgungskette dienen, um den Verkauf zum Verlustpreis durch die Landwirte zu verbieten.

6. Verbesserung der Lebensmittelqualität und nachhaltige Lebensmittelversorgungssysteme

Ferner fanden folgende Aspekte in der Mitteilung keine Berücksichtigung: preisrelevante Beziehungen zwischen Betriebsgröße und Erzeugerpreisen, Unterschiede in der Abhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe von externen Betriebsmitteln (Energie, Futtermittel usw.), Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktionsverfahren angesichts neuer Herausforderungen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt usw., worauf im Gesundheitscheck der GAP und in der wirtschaftspolitischen Strategie der EU für 2020 eingegangen wird, Bedeutung der Hygienevorschriften der EU in Bezug auf die Nah- und Fernvermarktung und die Haltbarkeit von Erzeugnissen sowie die verschiedenen Kriterien der Lebensmittelqualität, die über die Ernährungssicherheit hinausgehen.

Verbesserungen der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette sollten folgende Maßnahmen umfassen: Differenzierung und Überarbeitung der Hygienevorschriften, Dezentralisierung und Vereinfachung von Zertifizierungs- und Überwachungssystemen, Förderung direkter Beziehungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern sowie von kurzen Lebensmittelversorgungsketten, deren Vorzüge im Hinblick auf die Nachhaltigkeit in verschiedenen europäischen Forschungsprojekten dokumentiert wurden, und die Einbeziehung von Erzeugern und Verbrauchern in die Erarbeitung von Kriterien für Qualität und fairen Handel.

7. Selbstversorgung, Lieferketten in der öffentlichen Lebensmittelversorgung und der Gemeinschaftsverpflegung sowie Lebensmittelabfälle

In der Mitteilung wird Folgendes außer Acht gelassen:

–  Lebensmittelversorgungsketten, die nicht oder nur teilweise in die Marktwirtschaft integriert sind, beispielsweise die Subsistenz- oder Semisubsistenzbetriebe, die in vielen Mitgliedstaaten – gerade im Obst- und Gemüsesektor – noch immer einen wichtigen Teil der Lebensmittelversorgung ausmachen;

–  öffentliche und private Gemeinschaftsverpflegung (einschließlich Kantinen und Restaurants) mit ganz eigenen Anforderungen, Preisstrukturen und Wettbewerbsregeln;

–  Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit für die Einkaufspolitik in der Gemeinschaftsverpflegung als Möglichkeit zur Verbesserung der Lebensmittelqualität und zur Förderung der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung bei gleichzeitiger Verringerung langer Transportwege und der Abhängigkeit von agrochemischen Erzeugnissen;

–  extrem hohe Verluste in der gesamten Lebensmittelversorgungskette, die sich in den meisten Mitgliedstaaten auf bis zu 30 % der erzeugten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel belaufen;

–  die Bedeutung des Europäischen Nahrungsmittelhilfeprogramms für die Lebensmittelversorgungskette, zumal mit diesem Programm, das im Hinblick auf engere Verbindungen zwischen den lokalen Erzeugern und den Verbrauchern überarbeitet werden muss, 43 Millionen bedürftige Menschen in Europa ernährt werden.

8. Spekulation

In Ziffer 13 und 14 werden angemessene Maßnahmen gegen die Spekulation mit Lebensmittelgütern gefordert.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (4.6.2010)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zu dem Thema „Gerechte Einnahmen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“
(2009/2237(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Esther Herranz García

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2009 mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (KOM(2009)0591), weil darin ein großes Kräfteungleichgewicht zwischen den einzelnen Akteuren festgestellt wird, hält aber die darin vorgeschlagenen Maßnahmen für unzureichend, um die damit verbundenen Probleme zu beheben;

2.  bedauert, dass die hohen Preise, die von den Verbrauchern gezahlt werden, in keinem Verhältnis zu den Preisen stehen, die den europäischen Landwirten gezahlt werden, und bekräftigt, dass eine gerechtere Verteilung der Wertschöpfung auf die einzelnen Akteure der Kette erreicht werden sollte, und zwar von den in der Kette den Landwirten vorgelagerten Märkten für landwirtschaftliche Grundstoffe bis zu den Endverbrauchern am Ende der Kette;

3.  fordert zu einer breiter angelegten Diskussion auf, in der die Beziehungen zwischen Preis und Qualität stärker beachtet werden, und vertritt die Auffassung, dass die Verbraucher auch über Züchtungs- und Anbaumethoden unterrichtet werden sollten, beispielsweise auf den Websites der Hersteller oder über Endgeräte in den Geschäften;

4.  fordert die Umsetzung einer europäischen Strategie zur Stärkung der Verhandlungsposition der schwächsten Akteure in der Kette, insbesondere im Primärsektor; ist der Ansicht, dass unter Beachtung der Besonderheiten des Agrarsektors unter anderem das Wettbewerbsrecht der EU geändert werden sollte und die Leitlinien für das Vorgehen der nationalen Wettbewerbsbehörden aneinander angeglichen werden sollten;

5.  stellt fest, dass sich das Kräfteungleichgewicht sehr nachteilig auf die Motivation auswirkt, weiterhin eine landwirtschaftliche Tätigkeit in der Europäischen Union auszuüben; betont, dass die Gemeinschaftsmaßnahmen, die auf die Konzentration des Angebots in den einzelnen Sektoren der Erzeugung gerichtet sind, ausgeweitet werden müssen, und zwar durch eine stärkere Förderung von Erzeugergemeinschaften, damit deren Verhandlungsposition gegenüber den anderen Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette gestärkt wird;

6.  fordert die Kommission auf, in allen Mitgliedstaaten die Auswirkungen von erheblichen Marktdurchdringungen durch ein einziges Einzelhandelsunternehmen zu untersuchen; fordert die Kommission ferner auf, die Festlegung angemessener Obergrenzen für die Marktdurchdringung zu prüfen;

7.  fordert dazu auf, die Einrichtung und den Betrieb von einzelstaatlichen Systemen zur Beobachtung der Preisbildung und der Preisentwicklung im Einzelhandel und in großen Supermärkten zu unterstützen;

8.  fordert eine Erfassung der missbräuchlichen Praktiken auf dem Markt, wie z. B. Weiterverkauf mit Verlust oder Verkaufsprovisionen, und deren ausdrückliches Verbot durch die EU; fordert die Einrichtung eines öffentlichen Verzeichnisses, in das Unternehmen, die gegen Vorschriften verstoßen, eingetragen werden, sowie die Schaffung einer Sanktionsregelung;

9.  missbilligt die Preismanipulierung und die Kartellbildung in einzelnen Bereichen des Großhandels, und verlangt zügige Maßnahmen, um diesem Zustand abzuhelfen und den Prozess der Preisbildung bei Lebensmitteln für Endverbraucher transparent zu machen;

10. hebt insbesondere hervor, dass die europäischen Rechtsvorschriften betreffend verspätete Zahlungen an die Lieferanten verschärft werden sollten, und zwar bei Verträgen sowohl mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften als auch mit privaten Partnern; fordert zudem, dass auf europäischer Ebene Maßnahmen getroffen werden, um den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit der Vermarktung von Eigenmarken durch Vertriebsunternehmen zu unterbinden;

11. betont, dass der Mehrwert der europäischen Erzeugnisse der Agrar- und Ernährungswirtschaft gesteigert werden muss und dass Kampagnen zur Information der Verbraucher über die Anstrengungen der Landwirte und der Industrie in den Bereichen Umweltschutz, Ernährungssicherheit und Tierschutz durchgeführt werden müssen;

12. weist darauf hin, dass in einigen Mitgliedstaaten ein auf Freiwilligkeit beruhender Verhaltenskodex eingeführt und/oder eine Schiedsstelle für den Sektor Lebensmitteleinzelhandel geschaffen wurde; fordert die Kommission auf, die einschlägigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten zu untersuchen, um diese im Hinblick auf die Schaffung eines europaweiten Verhaltenskodex und einer europäischen Schiedsstelle für den Lebensmitteleinzelhandel zu nutzen;

13. ist der Auffassung, dass eine bessere Integration der einzelnen Akteure der Kette in Branchenverbände gefördert, Verhaltenskodizes eingeführt und freiwillige Musterverträge ausgearbeitet werden sollten, deren Einhaltung die Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen, vor allem in Bezug auf verderbliche Erzeugnisse, für verbindlich erklären können;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, Schlichtungsmechanismen zu schaffen, mit denen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen gewährleistet wird;

15. weist darauf hin, dass für die Landwirte die Einkommensstabilität der entscheidende Faktor für ihre Möglichkeiten ist, in umweltverträgliche Technologien, den Klimaschutz, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und in Umweltschutzmaßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft zu investieren, und dass die Landwirte überdies strenge Umweltschutzauflagen erfüllen müssen, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 noch weiter verschärft werden;

16. fordert die Kommission auf, das europäische Instrument für die Überwachung der Lebensmittelpreise zu verbessern und ein benutzerfreundliches, transparentes und mehrsprachiges Modul zu entwickeln, über das die Verbraucher und die Akteure die Preise für Grundnahrungsmittel an jedem Glied der Lebensmittelversorgungskette sowohl innerhalb eines bestimmten Mitgliedstaats als auch zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichen können;

17. vertritt die Auffassung, dass die Lebensmittelversorgungskette besser organisiert und weiter rationalisiert werden muss, um die Auswirkungen des Transports von Lebensmitteln auf die Umwelt zu reduzieren (Verkürzung der Transportwege), und dass die Vermarktung von Lebensmitteln aus der Region gefördert werden muss.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

54

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

János Áder, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Martin Callanan, Nessa Childers, Chris Davies, Bairbre de Brún, Esther de Lange, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Julie Girling, Françoise Grossetête, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andres Perello Rodriguez, Sirpa Pietikäinen, Mario Pirillo, Pavel Poc, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Oreste Rossi, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Catherine Soullie, Salvatore Tatarella, Anja Weisgerber, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Christofer Fjellner, Gaston Franco, Esther Herranz García, Rovana Plumb, Bart Staes, Kathleen Van Brempt, Anna Záborská

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (7.6.2010)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zu dem Thema „Gerechte Einnahmen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“
(2009/2237(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Ashley Fox

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt das beachtliche Kräfteungleichgewicht in der gesamten Lebensmittelversorgungskette zwischen den Marktakteuren, die den primären Beitrag leisten, den Primärerzeugern, verarbeitenden Betrieben und Einzelhändlern fest, das unter anderem auf mangelnde Effizienz und Koordinierung auf Seiten der Erzeuger sowie auf Unterschiede bei wirtschaftlicher Größe, Marktmacht und Position in der Kette zurückzuführen ist; betont, dass ausgewogene Handelsbeziehungen das Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette verbessern werden und zum Vorteil aller wirtschaftlichen Akteure, einschließlich der Verbraucher und Erzeuger, sind;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls mit Unterstützung der zuständigen nationalen Behörden, die Einkommen und die Wettbewerbsfähigkeit in der Lebensmittelversorgungskette sowie die Märkte und die spezifischen Sachzwänge jedes Wirtschaftszweigs in der Kette zu untersuchen und Vorschläge auszuarbeiten, die die Konsolidierung der Interessenverbände der Erzeuger vorantreiben, um ihre Effizienz bei Preisverhandlungen zu steigern, die Fortbildung der Landwirte im Bereich der strategischen Planung zu unterstützen und sie zu ermutigen, im vorgelagerten Bereich der Versorgungskette zu investieren, so dass sie vom Mehrwert ihrer Erzeugnisse profitieren können;

3.  fordert die Kommission auf, in ihre Analyse der Probleme der Lebensmittelversorgungskette die Auswirkungen der neuen Akteure aufzunehmen, die auf moderne Formen der Verpflegung spezialisiert sind, insbesondere des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaftsverpflegung; fordert von der Kommission, die Marktanteile dieser neuen Akteure in der gesamten Europäischen Union festzustellen und die Unterschiede beim Marktverhalten zwischen diesen Akteuren und den klassischen Akteuren der Kette zu untersuchen; fordert von der Kommission, einen Bericht zu veröffentlichen und gegebenenfalls Maßnahmen vorzuschlagen, um eine bessere Einhaltung der europäischen Wettbewerbsvorschriften und der guten Handels- und Vertragspraxis zu fördern;

4.  ist der Auffassung, dass die asymmetrische Reaktion, die bei der Preisentwicklung von Rohstoffen und Lebensmitteln beobachtet wurde, ein Zeichen eines Ungleichgewichts in der Lebensmittelversorgungskette ist, das negative Auswirkungen hat, wie zum Beispiel, dass Preissenkungen nicht an die Verbraucher weitergegeben werden; betont, dass mehr Transparenz entlang der gesamten Kette für besseren Wettbewerb und größere Widerstandsfähigkeit gegen Preisvolatilität von beträchtlicher Bedeutung ist; betont die Notwendigkeit, den Erzeugern und den KMU einen besseren Zugang zu den Märkten zu ermöglichen;

5.  fordert die Kommission auf, die Instrumente der Union zu stärken, um die Preisschwankungen auf dem Agrar- und Lebensmittelmarkt zu verringern;

6.  stellt fest, dass höhere Lebensmittelpreise die Einkommen der Haushalte belasten, insbesondere der schutzbedürftigsten Haushalte, die einen beträchtlich größeren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben; anerkennt die wichtige Rolle, die der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Akteuren innerhalb der Versorgungskette für die Angebotsvielfalt und geringere Preise für alle Verbraucher, insbesondere der Bedürftigsten spielt, und betont, dass jedwede Reform der Lebensmittelversorgungskette weder den Wettbewerb beeinträchtigen noch die Verbraucher benachteiligen darf;

7.  unterstreicht die Bedeutung der Überarbeitung des Europäischen Nahrungsmittelhilfeprogramms der GAP für bedürftige Bevölkerungsgruppen, um die ärmsten Bürger der Union entlang der Lebensmittelversorgungskette zu unterstützen;

8.  stellt fest, dass das zweite Verbraucherbarometer zeigt, dass unter den Verbrauchern Zufriedenheit über die von den Lebensmitteleinzelhändlern angebotenen Dienste herrscht, jedoch auch ergibt, dass die Verbraucher nicht mit der Vergleichbarkeit der Lebensmittelpreise zufrieden sind; nimmt mit Befriedigung die erste Ausgabe des von der Kommission veröffentlichten europäischen Instruments für die Überwachung der Lebensmittelpreise sowie ähnliche, von den Mitgliedstaaten ergriffene Initiativen zur Kenntnis, die darauf abzielen, faire Einkommen in der Versorgungskette zu ermöglichen und durch eine Analyse der Kosten, der Prozesse, des zusätzlichen Nutzens, der Mengen, der Preise und der Gewinnspannen sämtlicher Wirtschaftszweige in der Lebensmittelversorgungskette im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht und dem Schutz des Betriebsgeheimnisses die Preistransparenz für die Verbraucher zu gewährleisten;

9.  fordert die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Sicherstellung fairer Preise auf, die Managementkapazitäten und die Verhandlungsposition der Erzeuger und Erzeugerorganisationen gegenüber den anderen Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken und die Bildung von Organisationen anzuregen, mit denen die Vernetzung zwischen den einzelnen Akteuren innerhalb der jeweiligen Branche gefestigt wird, soweit dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigt wird;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vertragliche Beziehungen in der gesamten Lebensmittelversorgungskette auf eine sicherere Grundlage zu stellen, damit alle Akteure unter Wahrung ihrer Vertragsfreiheit die Vorteile des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können, und dafür, nach Möglichkeit auf europäischer Ebene, freiwillige Kodizes für eine gute Vertragspraxis vorzuschlagen sowie unfaire Vertragspraktiken zu ermitteln und zu untersagen; betont, dass es auch wichtig ist, die Zahlungsfristen in der Lebensmittelversorgungskette im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu verkürzen; fordert die Kommission auf, freiwillige schriftliche Musterverträge für den Agrar- und Lebensmittelsektor auszuarbeiten;

11. begrüßt den Beschluss der Kommission, das Mandat und die Mitgliedschaft der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie auszuweiten; fordert die Kommission auf, alle interessierten Akteure, einschließlich Verbrauchergruppen, zur Beteiligung aufzurufen, und ersucht darum, dass die einzelnen Ebenen des Forums die Weitergabe von Informationen und bewährten Verfahren in der Europäischen Union fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in diesem Bereich europäische freiwillige Kodizes für gute Geschäftspraxis zu entwickeln, die sich an alle Akteure in der Lebensmittelversorgungskette richten;

12. unterstützt die Einsetzung von Ombudsleuten in allen Mitgliedstaaten, die Streitigkeiten zwischen allen Akteuren schlichten, Beschwerden nachgehen und Empfehlungen dazu abgeben sollen, wie Rechtsvorschriften und freiwillige Kodizes besser eingehalten werden können; ermutigt diese nationalen Ombudsleute, bewährte Verfahren auszutauschen und ihre Maßnahmen zu koordinieren;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unfaire Geschäfts- und Vertragspraktiken und Missbräuche beherrschender Stellungen, die das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen, zu ermitteln und zu bewerten sowie, falls erforderlich, anzugehen und zu bekämpfen; hebt hervor, dass eine bessere Kenntnis der vertraglichen Rechte zur Unterbindung derartiger Praktiken beitragen wird; fordert eine Kampagne zur Information aller Akteure in der Lebensmittelversorgungskette, insbesondere der Landwirte, über ihre Rechte und die gängigsten unfairen Geschäftspraktiken;

14. ist der Auffassung, dass es für die Verbraucher wesentlich ist, Zugang zu Etikettierungsangaben zu haben, die die Ermittlung des Ursprungs unverarbeiteter Erzeugnisse und die Identifizierung lokaler und traditioneller Erzeugnisse ermöglichen, und betont, dass solche Etikettierungssysteme nicht den freien Wettbewerb im Binnenmarkt einschränken dürfen;

15. erkennt die wichtige Rolle an, die die Eigenmarken der Einzelhändler für die Förderung des Wettbewerbs und für die Verbesserung der Angebotsvielfalt und niedrigere Verbraucherpreise spielen;

16. fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung der Vorteile eines verbesserten rechtlichen Rahmens für Handelsmarken und Eigenmarken der Einzelhändler mit dem Ziel durchzuführen, eine Erhöhung ihrer Anzahl zu vermeiden, um den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten und den Erzeugern einen Zugang zum Markt zu gewähren;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls ihren nationalen Wettbewerbsbehörden durch die Etablierung von einfachen Mechanismen zur Beweiserhebung hinsichtlich Wettbewerbsverzerrungen wegen des Gebrauchs unlauterer Vertragspraktiken mehr Handlungsmöglichkeiten zu geben;

18. fordert die Wettbewerbsbehörden auf, bei wettbewerbswidrigen Praktiken zwischen allen Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette gegebenenfalls Ermittlungen einzuleiten und, falls erforderlich, Gegenmaßnahmen zu ergreifen;

19. fordert die Kommission auf, für alle öffentlichen Akteure, die Teil der Lebensmittelversorgungskette sind, die Anwendung der ökologischen und sozialen Kriterien der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge[1] klarzustellen und sie durch Kriterien zu ergänzen, die die Innovation fördern, insbesondere um Folgendes zu unterstützen: a) den gegenüber den Erzeugern fairen Handel und Käufe in unmittelbarer Nähe, b) eine nachhaltige europäische Landwirtschaft, c) die Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots und nicht des preisgünstigsten Angebots und d) die Rückkehr zu innovativen Investitionen auf den europäischen Bauernhöfen; empfiehlt der Kommission, diese Vorschläge in die angekündigte Mitteilung zu Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Rechtsrahmen aufzunehmen, um die öffentlichen Auftraggeber dabei zu unterstützen, die Ziele der Förderung der Innovation, der nachhaltigen Entwicklung und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung besser zu berücksichtigen;

20. fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um der Diskriminierung vorzubeugen, unter der europäische KMU des Agrar- und Lebensmittelsektors auf den internationalen Märkten leiden; fordert die Kommission insbesondere auf, eine Maßnahme vorzuschlagen, durch die es öffentlichen Auftraggebern in der Europäischen Union gestattet wird, europäischen KMU den Zugang zur Lebensmittelversorgungskette bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erleichtern, und sich dabei an den Maßnahmen zu orientieren, die von einigen Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ÜoeB) bereits angewendet werden;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Lara Comi, António Fernando Correia De Campos, Jürgen Creutzmann, Christian Engström, Evelyne Gebhardt, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Philippe Juvin, Sandra Kalniete, Eija-Riitta Korhola, Kurt Lechner, Toine Manders, Hans-Peter Mayer, Mitro Repo, Robert Rochefort, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Kyriacos Triantaphyllides, Emilie Turunen, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ashley Fox, Anna Hedh, Constance Le Grip, George Lyon, Emma McClarkin, Morten Messerschmidt, María Muñiz De Urquiza, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Wim van de Camp

  • [1]  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Liam Aylward, Christophe Béchu, José Bové, Luis Manuel Capoulas Santos, Michel Dantin, Albert Deß, Diane Dodds, Hynek Fajmon, Iratxe García Pérez, Béla Glattfelder, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Giovanni La Via, Stéphane Le Foll, Miguel Angel Martínez Martínez, Gabriel Mato Adrover, James Nicholson, Rareş-Lucian Niculescu, Wojciech Michał Olejniczak, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Luís Paulo Alves, Spyros Danellis, Bas Eickhout, Jill Evans, Marian Harkin, Sandra Kalniete, Astrid Lulling, Maria do Céu Patrão Neves, Christel Schaldemose, Robert Sturdy, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Tadeusz Cymański