BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan II – Rat

28.3.2011 - (C7‑0213/2010 – 2010/2144(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Crescenzio Rivellini


Verfahren : 2010/2144(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0088/2011
Eingereichte Texte :
A7-0088/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan II – Rat

(C7‑0213/2010 – 2010/2144(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009[1],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (SEK(2010)0963 – C7-0213/2010)[2],

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2009,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 zusammen mit den Antworten der Organe[3],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–   gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf die Verfügung Nr. 190/2003 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates[6],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[7],

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0088/2011),

1.  schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung des Generalsekretärs des Rates zur Ausführung des Haushaltsplans des Rates für das Haushaltsjahr 2009 auf;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan II – Rat, sind

(C7‑0213/2010 – 2010/2144(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009[8],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (SEK(2010)0963 – C7-0213/2010)[9],

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2009,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 zusammen mit den Antworten der Organe[10],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[11],

–   gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[12], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf die Verfügung Nr. 190/2003 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates[13],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[14] (IIV),

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0088/2011),

A. in der Erwägung, dass „die Bürger das Recht haben zu wissen, wofür ihre Steuergelder ausgegeben werden und wie die politisch Verantwortlichen mit der ihnen anvertrauten Macht umgehen“[15],

B.  in der Erwägung, dass gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln vom 3./4. Juni 1999 geplant war, dem Rat operative Fähigkeiten im Bereich einer gestärkten gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu übertragen,

C. in der Erwägung, dass durch den Beschluss 2004/197/GASP[16] des Rates vom 23. Februar 2004 ein Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen namens ATHENA geschaffen wurde und dass mit diesem Beschluss zusammen mit dem Beschluss 2004/582/EG der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. April 2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA[17] dem Mechanismus ATHENA Vorrechte und Immunitäten gewährt werden und der Rat operative Befugnisse erhält,

D. in der Erwägung, dass im Beschluss 2000/178/GASP des Rates vom 28. Februar 2000 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige im Militärbereich während der Übergangszeit[18] und im Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union[19] festgelegt wird, dass aus der Abordnung militärischer Sachverständiger resultierende Ausgaben zu Lasten des Haushalts des Rates gehen,

1. stellt fest, dass der Rat im Jahr 2009 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 642 000 000 EUR (2008: EUR 743 000 000) veranschlagt hatte, wovon 92,33 % in Anspruch genommen wurden, also fast genauso viel wie 2007 (93,31 %) und immer noch weniger als der Durchschnitt der anderen Organe (97,69 %);

2. vertritt die Ansicht, dass die Union aufgrund Artikel 335 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine gewisse Verwaltungsautonomie besitzt, dass diese Autonomie jedoch auch ein entsprechendes Maß an Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht impliziert; ist aufgrund der Tatsache, dass das Parlament das einzige direkt gewählte Organ ist und eine seine Aufgaben darin besteht, die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Union zu erteilen, der Ansicht, dass diese Autonomie ihren Niederschlag im Entlastungsverfahren finden muss, und hat beschlossen, die Einzelpläne des Gesamthaushaltsplans, die von den anderen Unionsorganen jeweils autonom verwaltet werden, getrennt zu behandeln und jedem dieser Organe die Entlastung zu erteilen;

3. bedauert die in den Entlastungsverfahren 2007 und 2008 aufgetretenen Probleme und bekräftigt den in seiner Entschließung vom 16. Juni 2010[20] zur Entlastung des Rates für das Haushaltsjahr 2008 vertretenen Standpunkt, und wiederholt insbesondere seine Forderung an den Rat, zusammen mit dem Parlament im Rahmen des Entlastungsverfahrens ein jährliches Verfahren einzuführen, um alle hinsichtlich der Ausführung des Haushaltsplans des Rates zweckdienlichen Informationen bereitzustellen;

4. betont erneut, dass die Ausgaben des Rates genauso überwacht werden sollten wie die der anderen Unionsorgane, und schlägt vor, dabei am besten so zu verfahren wie in der Entschließung vom 16. Juni 2010 angegeben ist, und vertritt insbesondere die Auffassung, dass „eine solche Überprüfung auf folgenden von allen Organen vorgelegten schriftlichen Dokumenten beruhen muss:

 Rechnungsabschluss des vorangegangenen Haushaltsjahrs bezüglich des Haushaltsvollzugs,

 Übersicht über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,

 jährlicher Tätigkeitsbericht über ihre Mittelbewirtschaftung und Haushaltsführung,

 Jahresbericht des internen Prüfers,

sowie mündlichen Erläuterungen in der Sitzung des für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschusses“;

5. ist der festen Überzeugung, dass ein verlässliches, langfristiges und für beide Seiten annehmbares System der Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat für das Entlastungsverfahren eingeführt werden muss; bekräftigt seinen Standpunkt, dass das „Gentlemen's Agreement“ durch eine formelle Vereinbarung ersetzt werden muss, die dem Grundsatz der Union Rechnung trägt, dass Entscheidungen „möglichst offen“ getroffen werden (Artikel 1 des Vertrags über die Europäische Union);

6. bedauert zutiefst, dass der Ratsvorsitz die Einladungen zur Teilnahme an der Sitzung des für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschusses abgelehnt hat, in der über den Standpunkt des Rates zum vorgeschlagenen Verfahren und zu den möglichen Modalitäten der Zusammenarbeit hinsichtlich der Entlastung beraten werden sollte, und dass es auch der Generalsekretär des Rates abgelehnt hat, an der Sitzung des für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschusses und an einem Meinungsaustausch über das Verfahren der Entlastung für den Rat teilzunehmen;

7. nimmt den dem Schreiben des Generalsekretärs des Rates vom 30. September 2010 beigefügten Vorschlag zur Organisation der Beziehungen zwischen dem Parlament und dem Rat hinsichtlich ihrer jeweiligen Haushaltspläne zur Kenntnis; ist nicht mit den in diesem Vorschlag vertretenen Ansichten einverstanden und bekräftigt seine Auffassung, dass zwischen den unterschiedlichen Rollen von Parlament und Rat im Entlastungsverfahren und im Haushaltsverfahren unterschieden werden muss, da dies zwei voneinander unabhängige Verfahren sind und der Rat keinesfalls von der vollständigen Verantwortung für die ihm zur Verfügung gestellten Mittel gegenüber den Bürgern befreit werden darf; bedauert zutiefst, dass der Ratsvorsitz und das Generalsekretariat des Rates eine Teilnahme an der Sitzung des für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschusses abgelehnt und keine Informationen und Antworten auf die Fragen zur Entlastung des Rates für das Haushaltsjahr 2009 bzw. auch keine schriftlichen Antworten auf den vom Berichterstatter vorgelegten Fragenkatalog beigebracht haben;

8. nimmt das Entgegenkommen des ungarischen Ratsvorsitzes und die erreichten Fortschritte zur Kenntnis; schlägt vor, im Sinne eines besseren Informationsaustausches während des Entlastungsverfahrens dieselbe Strategie wie die übrigen Organe zu verfolgen, die im Wesentlichen auf folgenden Aspekten beruhen sollte:

–   Abhaltung einer offiziellen Sitzung zwischen Vertretern des Rates und des für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschusses, an der auch der Generalsekretär des Rates und der amtierende Ratsvorsitz, der Vorsitz des für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschusses, der Berichterstatter und die die Fraktionen vertretenden Mitlieder (Koordinatoren und/oder Schattenberichterstatter) teilnehmen, um sämtliche erforderlichen Informationen über den Haushaltsvollzug des Rates zu liefern;

–   Beantwortung von Fragen des für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschusses an den Rat durch den Generalsekretär des Rates, und

–   Erstellung eines Zeitplans, um diese Übergangslösung zu straffen und zu stabilisieren;

hält den Gedanken, eine interinstitutionelle Vereinbarung mit dem Rat über die Entlastung des Rates zu schließen, daher für unnötig;

9. legt dem Rechnungshof nahe, im Zuge der Ausarbeitung seines Jahresberichts für das Haushaltsjahr 2009 eine eingehende Bewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme im Rat vorzunehmen, wie er es in ähnlicher Weise für den Gerichtshof, den Europäischen Bürgerbeauftragten und den Europäischen Datenschutzbeauftragten getan hat;

10.  stellt fest, dass viele Mitgliedstaaten infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Notwendigkeit, auf allen Ebenen, auch auf Unionsebene, Einsparmöglichkeiten kritisch zu prüfen, nur über beschränkte Haushaltsmittel verfügen;

Gründe für den Aufschub des Entlastungsbeschlusses

11.  führt folgende Gründe für den Aufschub der Erteilung der Entlastung an:

(a) der Rat hat alle Einladungen zu einem offiziellen oder formellen Zusammentreffen mit dem für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss bzw. dessen Berichterstatter zur Erörterung von Fragen, die den Haushaltsvollzug des Rates 2009 betreffen, ausgeschlagen;

(b) der Rat hat sich geweigert, dem Parlament schriftlich die Informationen und Unterlagen zu übermitteln, die vom Rat in der Anlage zu dem vom Berichterstatter unterzeichneten Schreiben vom 14. Dezember 2010 verlangt worden waren;

(c) das Parlament hat vom Rat keine Basisdokumente wie die vollständige Liste der Mittelübertragungen im Haushaltsplan erhalten;

Vom Rat zu ergreifende weitere Maßnahmen

12.  fordert den Generalsekretär des Rates auf, dem für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss des Parlaments bis spätestens 15. Juni 2011 umfassende schriftliche Antworten auf folgende Fragen zu liefern:

(a) Der Rat hat an den früheren Debatten über die Entlastung in dem für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss des Parlaments nicht regelmäßig teilgenommen; es ist jedoch außerordentlich wichtig, dass der Rat daran teilnimmt, um auf Fragen von Ausschussmitgliedern betreffend die Entlastung des Rates zu antworten. Ist der Rat damit einverstanden, an künftigen Debatten über die Entlastung des Rates im für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss des Parlaments teilzunehmen?

(b) Warum ändert der Rat jedes Jahr die Aufmachung/das Format des internen Prüfberichts? Warum ist der interne Prüfbericht jedes Jahr so kurz, so allgemein gehalten und so unklar? Kann der Rat ab der Entlastung 2010 den internen Prüfbericht in einer anderen Sprache bzw. anderen Sprachen als Französisch vorlegen?

(c) Wurde eine externe Prüfung durchgeführt? Falls ja, kann der für das Entlastungsverfahren zuständige Ausschuss des Parlaments darin Einsicht nehmen? Falls keine externe Prüfung durchgeführt wurde, warum wollte der Rat nie eine solche Prüfung durchführen?

(d) Bisher implizierte die Tätigkeit des Rates eine Kofinanzierung zusammen mit der Kommission, deren Volumen nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zugenommen hat. Welche Rechnungsprüfungs- und Kontrollsysteme wurden eingerichtet, um für volle Transparenz zu sorgen? Im Zuge des Vertrags von Lissabon hat das Volumen der Kofinanzierung zusammen mit der Kommission zugenommen; was versteht der Rat angesichts dessen unter „auf zweckdienliche Nachforschungen reagieren“?

(e) Der Rechnungshof ist in seinem Jahresbericht 2009 zu der Erkenntnis gelangt, dass der Rat bei zwei von sechs geprüften Vergabeverfahren die Vorschriften der Haushaltsordnung für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Verfahrens nicht eingehalten hat. Hat der Rat noch mehr ähnliche Vergabeverfahren stichprobenartig geprüft? Wurde das interne Verfahren rationalisiert, um künftig ähnliche Fälle zu vermeiden?

(f)  Personal der Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR): Es wird um Angaben zum Personalbestand (gesamtes Personal, im Stellenplan vorgesehenes Personal u.a.) – Stellenzahl, Dienstgrad – der EU-Sonderbeauftragten im Rat 2009 gebeten. Wie und wann werden die Planstellen für die Mitarbeiter der EU-Sonderbeauftragten zwischen dem Rat und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) verteilt? Wie viele Mittel wurden für Reisekosten für die einzelnen EU-Sonderbeauftragten veranschlagt? Wie viele Mitarbeiter der EU-Sonderbeauftragten wurden am 1. Januar 2011 zum EAD versetzt? Wie viele Mitarbeiter bleiben beim Rat und warum?

(g) Der Rat weist in Abschnitt 2.2. des Berichts über die Finanztätigkeit – 11327/10, FIN 278 – auf die haushaltsrelevanten Probleme infolge des Vertrags von Lissabon hin. Hat der Rat die Probleme betreffend die Ausgaben von Herrn Solana gelöst? Welcher Teil der Ausgaben entfällt auf den Haushalt des Rates und welcher auf den der Kommission?

(h) Welche operativen Ausgaben und welche Verwaltungs-, Personal- und Gebäudeausgaben usw. hat der Rat 2009 zur Einsetzung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission veranschlagt?

(i)  Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission hat am 1. Dezember 2009 ihr Amt angetreten. Wie verteilten sich die Kosten zwischen Rat und Kommission (für Personal, Reisen usw.)? Wie hat der Rat den Haushaltsplan der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission für 2010 aufgestellt? Welche Haushaltslinien und welche Summen waren für ihre Tätigkeit vorgesehen?

(j)  Inwiefern werden die Pläne des Rates für Gebäude durch den durch die Versetzung von Personal zum EAD freiwerdenden Büroraum beeinflusst? Wurden Vorkehrungen für die spätere Nutzung solchen Büroraums getroffen? Mit welchen Umzugskosten wird gerechnet? Wann (wenn überhaupt) wurden Ausschreibungen für die Umzüge veröffentlicht?

(k) Welche Verwaltungsausgaben und operativen Ausgaben sind in Zusammenhang mit den Aufgaben der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)/Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) angefallen, die 2009 zumindest teilweise aus dem Unionshaushalt finanziert wurden? Wie hoch fielen die Ausgaben für die GASP 2009 insgesamt aus? Kann der Rat für 2009 zumindest die wichtigsten Missionen nennen und ihre Kosten angeben?

(l)  Welche Kosten fielen für die Sitzungen von Arbeitsgruppen des Rates zu GASP/GSVP in Brüssel und anderswo an, und wo fanden diese Sitzungen statt?

(m) Welche Verwaltungsausgaben fielen für die Durchführung von militärischen Einsätzen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)/GSVP an? Welcher Anteil an den Gesamtausgaben aus militärischen Einsätzen wurde aus dem Unionshaushalt bestritten?

(n) Welche Verwaltungsausgaben fielen für den ATHENA-Mechanismus an, wie viele Stellen wurden für diesen Mechanismus benötigt, und werden einige der betreffenden Stellen zum EAD verlagert? Wem gegenüber sind die Stelleninhaber rechenschaftspflichtig?

(o) Die Stellenbesetzungsrate im Stellenplan des Rates ist niedrig (2009 91%, 2008 90%). Hat diese anhaltend niedrige Rate irgendwelche Auswirkungen auf die Aufgaben des Generalsekretariats des Rates? Kann das Generalsekretariat des Rates bei der derzeitigen Stellenbesetzungsrate all seine Aufgaben erfüllen? Sind bestimmte Dienststellen besonders von niedrigeren Stellenbesetzungsraten betroffen? Was sind die Gründe für diese anhaltende Diskrepanz?

(p) Wie viele Planstellen sind insgesamt für den Bereich „Politische Koordinierung“ und für administrative Unterstützung (wie in den Jahresberichten der Kommission über die Beurteilung des Personals definiert) vorgesehen? Welches ist ihr prozentualer Anteil bezogen auf die Gesamtstellenzahl?

(q) Zur Erreichung der Verwaltungsziele 2009 hat der Rat Telearbeit zusätzlich in seine Arbeitsverfahren aufgenommen. Wie weist der Rat die Wirksamkeit dieses Arbeitsverfahrens nach? Darüber hinaus wir der Rat aufgefordert, über die weiteren diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen – insbesondere zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung – sowie über ihre Auswirkungen Bericht zu erstatten.

(r) Der Rat hat seine Stellenzahl um 15 Stellen (8 AD und 7 AST) erhöht, um den Personalbedarf des irischen Sprachreferats zu decken. Wie viele Mitarbeiter sind in den anderen Sprachreferaten beschäftigt (Mitarbeiter pro Sprache)? Sind bereits Mitarbeiter für die Beitrittsländer sowie aus diesen Ländern beschäftigt? Falls ja, wie viele Stellen sind davon betroffen (aufgeschlüsselt nach Land und Sprache)?

(s) Die „Reflexionsgruppe“ wurde am 14. Dezember 2007 eingerichtet, und ihre Mitglieder wurden am 15./16. Oktober 2008 ernannt. Aus welchen Gründen wurden die notwendigen Finanzmittel nicht im Haushaltsplan 2009 berücksichtigt? Ist eine Mittelübertragung im Haushaltsplan 2009 aus den Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben auf einen Haushaltsposten, aus dem eine 2007 konzipierte Struktur finanziert werden soll, streng haushaltsneutral? Der Rat hat 1 600 000 EUR für die „Reflexionsgruppe“ zweckbestimmt. Wie viele Stellen können dieser Gruppe zugewiesen werden?

(t)  Die Ausgaben für Delegationsreisen scheinen immer noch problematisch zu sein (vgl. Vermerk des Rates vom 15. Juni 2010, SGS10 8254, Unterpunkt II, Seite 4). Warum erscheinen diese Ausgaben in so vielen unterschiedlichen Haushaltslinien?

(u) Warum hält es die interne Rechnungsprüfung immer noch für notwendig, „les frais de voyage des délégués et les frais d’interprétation“ (Reisekosten der Delegierten und Dolmetschkosten) – nach der scharfen Kritik in den letzten beiden Entschließungen des Parlaments zur Entlastung des Rates – hinzuzufügen?

(v) Der Rat hat erneut weniger Mittel für Dolmetschen in Anspruch genommen, um so zusätzliche Finanzmittel für die Reisekosten der Delegationen aufzubringen. Als Folge davon machten die tatsächlich gebundenen Mittel für Reisekosten 2009 wesentlich weniger aus als ursprünglich veranschlagt und lagen bei weniger als der Hälfte des nach der Mittelübertragung verfügbaren Betrags (36 100 000 EUR ursprünglich und 48 100 000 EUR nach der Mittelübertragung gegenüber 22 700 000 EUR an gebundenen Mitteln). Was waren die Gründe für diese Mittelübertragung im Umfang von 12 000 000 EUR (vgl. Bericht über die Finanztätigkeit – 11327/10, FIN 278 - Abschnitt 3.3.2, Unterpunkt VI)? Warum wurden die vom Dolmetschen auf Delegationsreisen übertragenen Mittel vom Rat auf Seite 12 mit 12 000 000 EUR und auf Seite 13 mit 10 558 362 EUR beziffert? Wofür wurden die übrigen vom Dolmetschen übertragenen Mittel ausgegeben (insgesamt wurden vom Dolmetschen 17 798 362 EUR übertragen)? Darüber hinaus wird der Rat aufgefordert, zu erklären, warum so viele Beträge, für die vor 2009 Einziehungsanordnungen erlassen worden waren, erst 2009 eingefordert wurden (12 300 000 EUR), sowie zu erläutern, warum Beträge eingezogen wurden, die aus Erklärungen stammen, die sich auf 2007 beziehen (6 300 000 EUR).

(w) Der Rat hat 2009 wie bereits 2008 einen erheblichen Teil seiner Haushaltsmittel für Gebäude umgeschichtet und insbesondere die ursprünglich veranschlagten Mittel für den Erwerb des Résidence-Palace-Gebäudes mehr als verdoppelt (zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2009 veranschlagten 15 000 000 EUR wurden weitere 17 800 000 EUR umgeschichtet). Was sind die Gründe dafür? Kann das Generalsekretariat des Rates konkrete Zahlen zu den dabei erzielten Einsparungen vorlegen? Welche Kosten wurden ursprünglich für das Résidence-Palace-Gebäude veranschlagt? Glaubt der Rat, dass die ursprünglich veranschlagten Kosten genau einzuhalten sind, oder könnten die Kosten höher sein als erwartet? Welche Schritte sind zur Finanzierung des Gebäudes geplant?

(x) Vollzug des Haushalts des Rates – übertragene Mittel: Kann der Rat den geschätzten Umfang und den Gegenstand der Rechnungen für 2009 angeben, die nicht bis Juni 2010 eingegangen sind und deshalb auf das Folgejahr übertragen wurden?

(y) Von den 2009 aufgelaufenen zweckgebundenen Einnahmen wurden 31 800 000 EUR auf 2010 übertragen. Dies sind etwa 70% der zweckgebundenen Einnahmen für 2009. Was sind die Gründe für diesen hohen Anteil an übertragenen Mitteln? Was passiert mit diesen Einnahmen 2010 bzw. was ist damit passiert?

(z) Was bedeutet „technische Mittelausstattung von 25 000 000 EUR für die Aufnahme der Tätigkeit des Europäischen Rates im Jahr 2010“? (vgl. Bericht über die Finanztätigkeit – 11327/10, FIN 278 - Abschnitt 3.1, Unterpunkt IV)

(aa) Welches Maß an Vertraulichkeit ist bezüglich der verschiedenen Haushaltslinien des Ratshaushalts zu wahren?

(ab) Kann der Rat angeben, welche speziellen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung des Rates ergriffen wurden, insbesondere hinsichtlich der Aspekte, die in Ziffer 5 der Entschließung des Parlaments vom 25. November 2009[21] mit seinem Beschluss zur Entlastung des Rates für das Haushaltsjahr 2007 angesprochen wurden?

Dem Parlament vorzulegende Dokumente

13.  fordert den Generalsekretär des Rates auf, dem für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss des Parlaments bis spätestens 15. Juni 2011 Folgendes zu übermitteln:

(a) die vollständige Liste der Mittelübertragungen betreffend den Haushalt des Rates für 2009,

(b) eine schriftliche Erklärung über die Kosten, die dem Rat durch Dienstreisen von EU-Sonderbeauftragten entstanden sind,

(c) die Erklärung der Mitgliedstaaten für 2007 (vgl. Bericht über die Finanztätigkeit – 11327/10, FIN 278 - Abschnitt 3.2.2, Unterpunkt II), und

(d) den Bericht der „Reflexionsgruppe“, um verstehen zu können, warum ein solcher Bericht 1 060 000 EUR kostet (vgl. Bericht über die Finanztätigkeit – 11327/10, FIN 278 - Abschnitt 2.2).

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Andrea Češková, Andrea Cozzolino, Luigi de Magistris, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Ville Itälä, Iliana Ivanova, Bogusław Liberadzki, Monica Luisa Macovei, Jan Olbrycht, Aldo Patriciello, Crescenzio Rivellini, Christel Schaldemose, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Chris Davies, Derk Jan Eppink, Christofer Fjellner, Véronique Mathieu

  • [1]  ABl. L 69 vom 13.3.2009.
  • [2]  ABl. C 308 vom 12.11.2010, S. 1.
  • [3]  ABl. C 303 vom 9.11.2010, S. 1.
  • [4]  ABl. C 308 vom 12.11.2010, S. 129.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]  Verfügung gemäß der Geschäftsordnung des Rates vom 22. Juli 2002 (ABl. L 230 vom 28.8.2002, S. 7).
  • [7]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [8]  ABl. L 69 vom 13.3.2009.
  • [9]  ABl. C 308 vom 12.11.2010, S. 1.
  • [10]  ABl. C 303 vom 9.11.2010, S. 1.
  • [11]  ABl. C 308 vom 12.11.2010, S. 129.
  • [12]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [13]  Verfügung gemäß der Geschäftsordnung des Rates vom 22. Juli 2002 (ABl. L 230 vom 28.8.2002, S. 7).
  • [14]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [15]  Europäische Transparenzinitiative.
  • [16]  ABl. L 63 vom 28.2.2004, S. 68.
  • [17]  ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 125.
  • [18]  ABl. L 57 vom 2.3.2000, S. 1.
  • [19]  ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7.
  • [20]  ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 24.
  • [21]  ABl. L 19 vom 23.1.2010, S. 9.