EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über die Ausdehnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra auf zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen

27.5.2011 - (17403/2010 – C7‑0036/2011 – 2010/0308(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Vital Moreira
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2010/0308(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0198/2011
Eingereichte Texte :
A7-0198/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über die Ausdehnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra auf zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen

(17403/2010 – C7‑0036/2011 – 2010/0308(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (17403/2010),

–   in Kenntnis des Protokolls über die Ausdehnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra auf zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen (17405/2010),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-00036/2011),

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7‑0198/2011),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Fürstentums Andorra zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Befassung des Europäischen Parlaments mit dem Beschluss des Rates im Rahmen des Verfahrens der Zustimmung stellt das Rechtsinstrument für den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra vom 28. Juni 1990 auf zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen dar. Das Abkommen war die Grundlage für die Zollunion zwischen beiden Vertragsparteien.

Die vorliegende Regelung über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen wird in das Abkommen von 1990 in Form eines neuen Titels IIA eingefügt und gilt im Unterschied zur Zollunion auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Artikel 12 B Absatz 2 des Protokolls).

Die durch den Zollkodex der Gemeinschaften und seine Durchführungsvorschriften festgelegten Vorschriften für die zollrechtliche Behandlung der Waren bei der Ein- und Ausfuhr wurden 2005 bzw. 2006 geändert, um Bestimmungen über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen einzufügen. Der Zollkodex der Gemeinschaften findet zwar grundsätzlich auf den Warenverkehr mit allen Drittländern Anwendung, nach Maßgabe des Zollkodex können jedoch abweichende Regelungen festgelegt werden, wenn ein internationales Übereinkommen besondere Sicherheitsmaßnahmen vorsieht. Nach Artikel 12 C Absatz 2 des Protokolls ist Andorra von der Verpflichtung befreit, die in Artikel 12 B Absatz 1 aufgeführten zollrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen (Bestimmungen für die Anmeldung der Waren vor ihrem Eingang in dieses Zollgebiet und vor ihrem Ausgang aus diesem Zollgebiet, die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sowie die zollrechtlichen Sicherheitskontrollen und das Risikomanagement im Sicherheitsbereich) auf den Güterverkehr zwischen den Zollgebieten der EU und Andorras anzuwenden, solange sich die Vertragsparteien verpflichten, diese Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden und an ihren jeweiligen Außengrenzen ein gleichwertiges Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Bemerkungen des Berichterstatters

Der Berichterstatter begrüßt es, dass die Regelung darauf abzielt, den freien Fluss der Handelsströme zwischen beiden Vertragsparteien unter Wahrung eines hohen Maßes an zollrechtlicher Sicherheit zu gewährleisten und dass sie auch Vorschriften enthält, die die Angleichung des Abkommens an den gemeinschaftlichen Besitzstand gewährleisten. Er schlägt daher vor, dass das Parlament seine Zustimmung gibt.

Der Berichterstatter stellt fest, dass Artikel 12 F des Protokolls vorsieht, dass der Gemischte Ausschuss die begleitenden Maßnahmen zur Umsetzung der zollrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen festlegt. In diesem Zusammenhang fordert der Berichterstatter die Kommission auf, das Parlament über die Ergebnisse der Sitzungen und Tätigkeiten des Gemischten Ausschusses und über die Ergebnisse der regelmäßigen Evaluierungen zu informieren. Der Berichterstatter fordert die Kommission außerdem auf, sich zu verpflichten, dem Parlament einen Bericht über die Durchführung des Abkommens vorzulegen.

Schließlich stellt der Berichterstatter fest, dass in den Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 14. Dezember 2010 darauf hingewiesen wird, dass die Beziehungen zwischen der EU und dem Fürstentum Andorra zwar ausgedehnt, aber fragmentiert sind und dass große Teile des binnenmarktbezogenen Besitzstands nicht in das Recht Andorras aufgenommen worden sind und daher dort nicht gelten. Der Berichterstatter spricht sich dafür aus, dass sobald wie möglich eine Analyse der Möglichkeiten und Modalitäten seiner möglichen schrittweisen Integration in den Binnenmarkt vorgenommen wird.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (14.4.2011)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über die Ausdehnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra auf zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen
(17403/2010 – C7‑0036/2011 – 2010/0308(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Toine Manders

KURZE BEGRÜNDUNG

Wesentlicher Inhalt des Vorschlags

Andorra und die EU unterhalten seit 1990 eine Zollunion auf der Grundlage des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra. Durch dieses Abkommen wird eine Zollunion für nicht landwirtschaftliche Waren (Waren, die unter die Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems fallen) geschaffen.

Der Vorschlag steht in Zusammenhang mit Änderungen des Zollkodex der Gemeinschaften und seiner Durchführungsvorschriften in Bezug auf zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen bei Waren, die in Drittstaaten ausgeführt oder aus Drittstaaten eingeführt werden. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen eine Vorschrift, wonach die Wirtschaftsbeteiligten vor der Ein- bzw. Ausfuhr der Waren bestimmte Vorabinformationen vorlegen müssen.

In Anbetracht der Änderungen der einschlägigen zollrechtlichen Vorschriften der EU wird mit diesem Vorschlag eine Sonderregelung zwischen der EU und Andorra eingeführt, die für den freien Fluss des Handels unter Beibehaltung eines hohen Maßes an Sicherheit sorgen soll.

Die geplanten Vorschriften über zollrechtliche Sicherheit im bilateralen Handel zwischen der EU und Andorra bringen es mit sich, dass das Erfordernis der Vorabanmeldung von Waren unter der Bedingung fallen gelassen wird, dass die EU und Andorra jeweils auf ihrem Hoheitsgebiet das Sicherheitsniveau gewährleisten, das in den einschlägigen geltenden Vorschriften vorgesehen ist.

Artikel 12i Absatz 2 der Regelung gibt andorranischen Sachverständigen die Möglichkeit, im Fall der sie betreffenden Punkte an den Sitzungen des Ausschusses für den Zollkodex als Beobachter teilzunehmen.

Das Parlament kann im Verfahren der Zustimmung den vorgeschlagenen Rechtsakt lediglich ablehnen oder billigen, und zwar auf der Grundlage einer Empfehlung seines zuständigen Ausschusses, bei dem es sich in diesem Fall um den Ausschuss für internationalen Handel (INTA) handelt, an den diese Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gerichtet ist.

Bemerkungen des Verfassers der Stellungnahme

Der Verfasser begrüßt es, dass der Vorschlag Maßnahmen vorsieht, durch die das Abkommen auf dem Stand der Fortentwicklung des einschlägigen Unionsrechts gehalten wird.

Er legt der Kommission und Andorra nahe, weitere Verhandlungen zu führen, um der laufenden Umsetzung des Modernisierten Zollkodex, die in der EU bis spätestens 24. Juni 2013 vollzogen sein soll, Rechnung zu tragen und nötigenfalls die bilateralen Regelungen daran anzupassen.

Der Verfasser weist darauf hin, dass der Binnenmarkt zu großen Teilen nicht von den geltenden Abkommen erfasst wird; das gilt besonders für Dienstleistungen, Arbeitskräfte und Kapital. Er erwartet, dass eine weitere Ausdehnung des Binnenmarkts mit seinen gemeinsamen Regelungsniveaus auf Andorra den Bürgern und Unternehmen in der EU und Andorra gleichermaßen Nutzen bringt und dass das Abkommen das Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigt.

Der Verfasser ist im Übrigen der Auffassung, dass der derzeitige institutionelle Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und Andorra bruchstückhaft bleibt. Er legt der Kommission und Andorra nahe, weiterhin Dialog zu pflegen, um die beiderseitigen Beziehungen effizienter zu machen und auszubauen, wobei die Erfahrungen mit verschiedenen institutionellen Mustern für die Ausdehnung des Binnenmarkts über die EU hinaus (z. B. EWR-Abkommen, bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Schweiz usw.) herangezogen werden sollten.

Der Verfasser hält es für nötig, die Rechtsgrundlage des Entwurfs eines Beschlusses des Rates durch Streichung des Verweises auf Artikel 218 Absatz 7 AEUV zu ändern. Er hat erfahren, dass der Rat sich bereit erklärt hat, ein Korrigendum vorzulegen, in dem der Verweis auf Artikel 218 Absatz 7 AEUV weggelassen wird.

******

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.4.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Adam Bielan, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, António Fernando Correia De Campos, Jürgen Creutzmann, Christian Engström, Evelyne Gebhardt, Louis Grech, Małgorzata Handzlik, Iliana Ivanova, Philippe Juvin, Sandra Kalniete, Eija-Riitta Korhola, Edvard Kožušník, Kurt Lechner, Toine Manders, Mitro Repo, Robert Rochefort, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Matteo Salvini, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Eva-Britt Svensson, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Kyriacos Triantaphyllides, Emilie Turunen, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ashley Fox, María Irigoyen Pérez, Constance Le Grip, Pier Antonio Panzeri, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Olle Schmidt

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.5.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Marielle De Sarnez, Harlem Désir, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Emilio Menéndez del Valle, Vital Moreira, Paul Murphy, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Iuliu Winkler, Jan Zahradil, Pablo Zalba Bidegain, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

George Sabin Cutaş, Mário David, Salvatore Iacolino