EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines neuen Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde

5.9.2011 - (09793/2011 – C7‑0228/2011 – 2011/0097(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Pat the Cope Gallagher

Verfahren : 2011/0097(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0299/2011
Eingereichte Texte :
A7-0299/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines neuen Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde

(09793/2011 – C7-0228/2011 – 2011/0097(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (09793/2011),

–   in Kenntnis des Entwurfs eines neuen Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde (09791/2011),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0228/2011),

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A7-0299/2011),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls zum Abkommen;

2.  fordert die Kommission auf, dem Parlament die Protokolle und Schlussfolgerungen der Sitzungen des in Artikel 9 des Abkommens vorgesehenen Gemischten Ausschusses sowie das in Artikel 3 des neuen Protokolls vorgesehene mehrjährige sektorale Programm und die Ergebnisse der betreffenden jährlichen Bewertung zu übermitteln, die Teilnahme von Vertretern des Parlaments als Beobachter an den Sitzungen des Gemischten Ausschusses zu ermöglichen und dem Parlament und dem Rat im letzten Jahr der Anwendung des neuen Protokolls und vor der Aufnahme von Verhandlungen über seine Erneuerung einen vollständigen Bewertungsbericht über dessen Durchführung vorzulegen, ohne dabei den Zugang zu diesem Dokument unnötig einzuschränken;

3.  fordert die Kommission und den Rat auf, im Rahmen ihrer entsprechenden Befugnisse das Parlament gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 218 Absatz 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in allen Phasen der mit dem neuen Protokoll und seiner Erneuerung im Zusammenhang stehenden Verfahren unverzüglich und umfassend zu unterrichten;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kap Verde zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Am 19. Dezember 2006 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2027/2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde)[1] an. Durch dieses partnerschaftliche Fischereiabkommen (PFA), dessen Laufzeit sich jeweils stillschweigend um 5 Jahre verlängert, sofern es nicht von einer der Parteien gekündigt wird, wurde das erste zwischen der EG und Kap Verde geschlossene Fischereiabkommen aus dem Jahr 1990 aufgehoben. Dem PFA wurde ein Protokoll beigefügt, in dem die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung für den Zeitraum vom 1. September 2006 bis zum 31. August 2011, d. h. ursprünglich für die Dauer von 5 Jahren, festgelegt wurden. Allerdings traten das Abkommen und das Protokoll erst am 30. März 2007 in Kraft.

Das bisherige Protokoll läuft am 31. August 2011 nach 4 Jahren und 5 Monaten aus. Inzwischen wurde ein neues Protokoll ausgehandelt, das am 22. Dezember 2010 paraphiert wurde und dem das Europäische Parlament gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor dem Abschluss zustimmen muss.

Das vorliegende Verfahren läuft parallel zu den Verfahren für den Beschluss des Rates über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und für die vorläufige Anwendung des Protokolls selbst (KOM(2011)229) und der Verordnung des Rates über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde (KOM(2011)227).

Damit die Fischereifahrzeuge der EU ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht Artikel 15 des neuen Protokolls dessen vorläufige Anwendung vor, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

Das neue Protokoll wurde am 27. Juli 2011 unterzeichnet, und das Ersuchen um Zustimmung wurde dem Parlament vom Rat am 29. August 2011 übermittelt.

Analyse des neuen Protokolls

Die wichtigsten Aspekte des neuen Protokolls sind folgende:

– Jährliche finanzielle Gegenleistung: 435 000 EUR (Gesamtbetrag von 1 305 000 EUR für den gesamten Zeitraum) ausgehend von: a) einem jährlichen Betrag für den Zugang zur ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Kap Verde in Höhe von 325 000 EUR; b) einem spezifischen Betrag in Höhe von 110 000 EUR jährlich zur Unterstützung der Fischereipolitik der Republik Kap Verde.

– Fangmöglichkeiten: Es sind Fangmöglichkeiten für 28 Thunfisch-Wadenfänger, 35 Oberflächen-Langleiner und 11 Thunfischfänger mit Angeln vorgesehen, wobei sich die jährliche Referenzfangmenge auf 5 000 Tonnen beläuft. Diese Fangmöglichkeiten können jedoch je nach Ergebnis der jährlichen Bestandsabschätzungen nach oben oder nach unten korrigiert werden, was eine entsprechende Anpassung der finanziellen Gegenleistung nach sich ziehen würde. Die Aufteilung dieser Fangmöglichkeiten auf die betroffenen Mitgliedstaaten ist Gegenstand eines getrennten Vorschlags für eine Verordnung des Rates (siehe Tabelle).

– Von den Reedern zu entrichtende Vorauszahlungen und Gebühren: 35 EUR je in der Fischereizone Kap Verdes gefangener Tonne Thunfisch für Wadenfänger und Oberflächen-Langleinenfischer und 25 EUR je Tonne für Angelfischer. Die jährlichen Vorauszahlungen sind auf 4 375 EUR je Thunfisch-Wadenfänger, 3 150 EUR je Langleinenfischer und auf 450 EUR je Thunfischfänger mit Angeln festgesetzt.

Die folgende Tabelle ermöglicht den Vergleich einiger Bestandteile des alten und des neuen Protokolls sowie der Entwicklung bei der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die EU-Mitgliedstaaten.

Geltungsdauer des Protokolls

4 Jahre und 5 Monate

(30.3.2007-31.8.2011)

3 Jahre

(1.11.2011-31.8.2014)

Paraphiert am

16. Dezember 2005

22. Dezember 2010

Gegenstand des Abkommens

Abkommen über Thunfischfang

Abkommen über Thunfischfang

Finanzielle Gegenleistung

385 000 EUR, davon 60 000 EUR zur Unterstützung der Fischereipolitik von Kap Verde, wobei Kap Verde eine Erhöhung dieses Betrags auf 100 % der gesamten finanziellen Gegenleistung zugesagt hat

435 000 EUR, davon 110 000 EUR zur Unterstützung der Fischereipolitik von Kap Verde

Von den Reedern zu entrichtende Gebühren

35 EUR je Tonne Fang (Wadenfänger und Langleinenfischer)25 EUR je Tonne Fang (Angelfischer)

 

35 EUR je Tonne Fang (Wadenfänger und Langleinenfischer)25 EUR je Tonne Fang (Angelfischer)

 

Vorauszahlungen

– Thunfisch-Wadenfänger: 3 950 EUR/Jahr (Referenzfangmenge: 110 t)

– Oberflächen-Langleinenfischer: 2 900 EUR/Jahr

(Referenzfangmenge: 80 t)

– Angelfischer: 500 EUR/Jahr

(Referenzfangmenge: 16 t)

 

– Thunfisch-Wadenfänger: 4 375 EUR/Jahr (Referenzfangmenge: 125 t)

– Oberflächen-Langleinenfischer: 3 150 EUR/Jahr

(Referenzfangmenge: 90 t)

– Angelfischer: 450 EUR/Jahr

(Referenzfangmenge: 18 t)

 

Referenzmenge

5 000 t/Jahr

5 000 t/Jahr

Fangmöglichkeiten

Mitgliedstaat

Thunfisch-Wadenfänger (2007/2011)

Thunfisch-Wadenfänger

(2011/2014)

Oberflächen-Langleinen-fischer

(2007/2011)

Oberflächen-Langleinen-fischer

(2011/2014)

Thunfischfänger mit Angeln

2007/2011

Thunfischfänger mit Angeln

2011/2014

SPANIEN

12

16

41

26

7

7

FRANK-REICH

13

12

0

0

4

4

PORTUGAL

0

0

7

9

-

-

Schiffe INSGESAMT

25

28

48

35

11

11

Dem von externen Sachverständigen angefertigten Bewertungsbericht[2] zufolge ist der Beitrag des Abkommens zur Sicherung der Fangtätigkeiten der EU für den Thunfischfang sehr wichtig. Im neuen Abkommen sind diese Feststellungen berücksichtigt, da ausschließlich Fanggenehmigungen für Thunfisch erteilt werden. Außerdem wurden die Fangmöglichkeiten für das Langleinensegment unter Berücksichtigung der Nutzungsrate der letzten Jahre in dieser Kategorie gegenüber dem vorangegangenen Protokoll von 48 auf 35 Schiffe reduziert. Die Zahl der Lizenzen für die Kategorie der Wadenfänger wurde von 25 auf 28 leicht angehoben, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass in letzter Zeit mehrere Wirtschaftsteilnehmer wegen der Gefahr der Piraterie ihre Tätigkeit vom Indischen Ozean in den Atlantik verlagert haben.

Die Referenzmenge beträgt weiterhin 5 000 Tonnen/Jahr. In Anbetracht der Bedürfnisse des Fischereisektors Kap Verdes wurden die Mittel für die Unterstützung des Fischereisektors jedoch gegenüber dem vorangegangenen Protokoll erhöht. Die jährliche finanzielle Gegenleistung wurde im Vergleich zum vorangegangenen Protokoll um 50 000 EUR (+13 %) angehoben.

Das neue Protokolle beinhaltet ausführlichere Bestimmungen zur Aussetzung und Korrektur der finanziellen Gegenleistung sowie zur Aussetzung der Anwendung des Protokolls unter bestimmten Umständen; dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Verstoß gegen wesentliche und fundamentale Elemente der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze gemäß Artikel 9 des Abkommens von Cotonou festgestellt wird (siehe Artikel 7 und 8 des Protokolls).

Nach Maßgabe von Kapitel IX des Anhangs zu dem neuen Protokoll heuern die EU-Schiffe eine bestimmte Anzahl kapverdischer Seeleute an (im vorangegangenen Protokoll bezog sich diese Verpflichtung auf „Staatsangehörige von AKP-Staaten“ im Allgemeinen).

In Artikel 10 des neuen Protokolls heißt es, dass Kap Verde umgehend ein satellitengestütztes System (VMS) zur Überwachung von Fischereifahrzeugen einrichtet, die in seinen Gewässern fischen, und dass die entsprechenden Bestimmungen im Anhang dieses Protokolls (Kapitel VII) Anwendung finden, sobald dieses System betriebsbereit ist.

Bemerkungen und Schlussfolgerungen des Berichterstatters

Kap Verde ist ein Archipelstaat mit ca. 465 000 Einwohnern im östlichen Atlantik 375 Meilen westlich von Senegal und Mauretanien. Das Land verfügt über begrenzte natürliche Ressourcen und Trinkwasservorkommen und rangiert unter den 182 Ländern, die im Index der Vereinten Nationen für menschliche Entwicklung erfasst sind, auf Platz 121. Die Wirtschaft von Kap Verde ist dienstleistungsorientiert, wobei 2006 Schätzungen zufolge mehr als 74 % des BIP auf Handel, Verkehr, Tourismus und öffentliche Dienstleistungen entfielen. Der Anteil der Fischerei am BIP beträgt schätzungsweise 2 %.

In punkto politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung gilt Kap Verde als eines der erfolgreichsten afrikanischen Länder. Der Inselstaat wurde 2008 in die Welthandelsorganisation aufgenommen und gehört seit 1977 der Wirtschaftsgemeinschaft der Westafrikanischer Staaten an.

Kap Verde und die EU unterhalten seit 2007 eine besondere Partnerschaft, die dem Status des Landes als Nation in Randlage Rechnung trägt, wobei viele Gemeinsamkeiten mit den EU-Regionen in äußerster Randlage (Azoren, Madeira und Kanarische Inseln) bestehen. Die geografische Nähe und die Übereinstimmung der zu bewältigenden Aufgaben lassen die politischen Verbindungen stetig enger werden.

Die Festlandsockel rund um die Kapverdischen Inseln und Inselchen sind im Allgemeinen schmal, sodass der Produktivität der Fischerei Grenzen gesetzt sind. Die AWZ von Kap Verde erstreckt sich über ein ausgedehntes, 785 000 km2 großes Gebiet mit verhältnismäßig geringer Produktivität. Gemessen an internationalen Standards verfügt Kap Verde zwar über keine nennenswerten Fischereiressourcen, doch schließen diese neben kommerziell wichtigen, weit wandernden Arten wie Thunfisch auch kleine pelagische Fische sowie einige demersale Arten und Hummer ein. Insgesamt bot die Fischerei mit ihren Teilsektoren und dazugehörigen Verwaltungstätigkeiten im Jahre 2008 10 400 Arbeitsplätze; dies entspricht etwa 5 % der gesamten Erwerbsbevölkerung. Bei Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Kap Verde hat das Land einen zollfreien Zugang zum EU-Markt; außerdem ist Kap Verde Mitglied der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik und der Subregionalen Fischereikommission.

In den letzten Jahren verfügten zwischen 43 und 57 Fischereifahrzeuge aus dem Ausland über Lizenzen für den Fischfang in der AWZ von Kap Verde. Flotten aus der EU, Japan und Senegal sind im Rahmen verschiedener Zugangsregelungen tätig. Bis zu 18 japanische Oberflächen-Langleiner befischen die Thunfischbestände auf der Grundlage eines privatrechtlichen Abkommens mit einem japanischen Verband, und bis zu 7 senegalesische Thunfischfänger mit Angeln gehen im Rahmen eines Fischereiabkommens zwischen Kap Verde und Senegal auf Thunfischfang. Die in der Region tätigen Fischereifahrzeuge aus China nutzen auch die Reparatur- und Umschlageinrichtungen in Kap Verde (obwohl sie keine Lizenz zur Fangtätigkeit in der AWZ dieses Landes haben). Das wichtigste Abkommen ist das partnerschaftliche Fischereiabkommen mit der EU.

Laut Bewertungsbericht machen die Fänge von Thunfischarten durch EU-Fischereifahrzeuge in Kap Verde gerade einmal 0,2 % der Fänge bei den betreffenden Beständen aus, womit die Auswirkungen des Thunfischfangs auf die Nachhaltigkeit minimal sind. Gemessen an den Gesamtfängen ist der Anteil der EU an den Fangmengen bei Schwertfisch, Blauhai und Makohai gering, aber dennoch wichtig (schätzungsweise 4,7 %, 4,5 % bzw. 3,7 %). Beim Schwertfisch deuten die vorliegenden Anhaltspunkte darauf hin, dass der nördliche Bestand nachhaltig befischt wird. Bei Blauhai und Makohai spricht nichts für eine Bestandserschöpfung aufgrund der Fangtätigkeiten; allerdings sind die Bestandsabschätzungen mit einem beträchtlichen Maß an Unsicherheit behaftet.

Im Bewertungsbericht wird die mangelhafte Erfüllung einiger Aspekte des Abkommens herausgestellt; insbesondere werden die kaum vorhandenen Fortschritte beim Monitoring, der Kontrolle und Überwachung von Fangtätigkeiten erwähnt. Zudem traten während der Laufzeit des Protokolls etliche lange Unterbrechungen im politischen Dialog zwischen den Vertragsparteien auf (der Gemischte Ausschuss trat lediglich zweimal zusammen, wobei die erste Sitzung im Juni 2009 stattfand, d. h. zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Protokolls). Der Berichterstatter hofft, dass diese Mängel abgestellt werden.

Gleichwohl wird in dem Bericht betont, dass das Abkommen (neben der Unterstützung durch die Geber) wesentlichen Anteil an der Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden in Kap Verde hatte, einen Beitrag zur Schaffung von Möglichkeiten für die handwerkliche Fischerei leistete und eine bessere Einhaltung der für den Handel mit Fischereierzeugnissen geltenden EU-Hygienevorschriften bewirkte.

Kap Verde erhielt neben einer finanziellen Gegenleistung in Höhe von 385 000 EUR/Jahr Lizenzgebühren (einschließlich Zahlungen für zusätzliche Fänge), die sich pro Jahr auf durchschnittlich 160 700 EUR beliefen (dies entspricht Gesamteinnahmen von durchschnittlich 545 700 EUR/Jahr). Im Zeitraum von 2007 bis 2009 machte dieser Betrag im Durchschnitt 24 % der veranschlagten Investitionen (einschließlich der Gelder von Gebern) in der Fischerei aus. 113 Stellen für kap-verdische Staatsangehörige entstanden im Zusammenhang mit der Beantragung von Lizenzen im Rahmen des Abkommens. Sie erbringen für Kap Verde einen geschätzten wirtschaftlichen Zusatznutzen von 0,94 Mio. EUR pro Jahr. Einschließlich dieser Gehaltszahlungen betrug der Anteil des Abkommens am BIP etwa 0,1 %.

Das neue Protokoll wird einen Beitrag zur Verstärkung der kap-verdischen Kapazitäten zur Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) leisten, indem insbesondere die Infrastruktur zur Überwachung und Kontrolle von Fangtätigkeiten in der AWZ des Landes verbessert wird. Außerdem wirkt sich das Protokoll wesentlich auf die finanzielle und politische Stabilität des Landes aus.

Für die EU bedeutet der Abschluss des neuen Protokolls einen Beitrag zur Wahrung der Kontinuität bei den Fanggebieten, die durch Abkommen in Westafrika abgedeckt sind, und zur wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der europäischen Fangflotte, indem es den Schiffen der EU und den nachgelagerten Wirtschaftszweigen ein stabiles rechtliches Umfeld und eine mittelfristige Perspektive bietet.

Ferner ergänzt das Abkommen die besondere Partnerschaft zwischen der EU und einer wichtigen Nation in Randlage um eine zusätzliche Dimension und könnte bedeuten, dass der integrierten Meerespolitik der EU eine atlantische Dimension hinzugefügt wird. Zudem bestehen Synergieeffekte mit etlichen Programmen für die regionale Entwicklung, die mit Mitteln aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden. Daher kann ein Zusammenhang zwischen dem Abkommen und der EU-Politik in den Bereichen Fischerei-, Meeres- und Entwicklungspolitik unterstellt werden.

Nach Ansicht des Berichterstatters liegt das neue Protokoll im Interesse beider Seiten; daher empfiehlt er dem Europäischen Parlament nachdrücklich, seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls zu erteilen.

Das Parlament ist – wie in den Ziffern 2 und 3 des Entwurfs der legislativen Entschließung gefordert – in allen Phasen der mit dem Protokoll und seiner Erneuerung im Zusammenhang stehenden Verfahren unverzüglich und umfassend zu unterrichten.

  • [1]               Verordnung (EG) Nr. 2027/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 (ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 1).
  • [2]               Ex-post-Evaluierung des Protokolls 2006-2011 und Ex-ante-Evaluierung des künftigen Protokolls.

STELLUNGNAHME des ENTWICKLUNGsausschusses (30.8.2011)

für den Fischereiausschuss

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines neuen Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde
(KOM(2011)0228 – C7-0000/2011 – 2011/0097(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Charles Goerens

PA_Leg_Consent

KURZE BEGRÜNDUNG

Das Protokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der EG und der Republik Kap Verde wird am 31. August 2011 auslaufen. Die Laufzeit des neuen Protokolls beträgt 3 Jahre und beginnt am 1. September 2011.

Gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen oder verweigern. Die Möglichkeit, die Zustimmung zu verweigern, muss als letztes Mittel betrachtet werden, das an Nachweise dafür geknüpft ist, dass der Geltungsbereich des Abkommens nicht gebührend beachtet wird, es sei denn, das Parlament stimmt dem Abschluss des Protokolls aus anderen Gründen nicht zu.

Laut dem Entwurf des Abkommens verpflichten sich die Vertragsparteien, in beiderseitigem Interesse einen partnerschaftlichen Rahmen zu schaffen, in dem eine nachhaltige Fischereipolitik und die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Republik Kap Verde gefördert werden.

Der Text des neuen Protokolls ist durch den Wunsch beider Parteien geprägt, die Partnerschaft und die Zusammenarbeit im Fischereisektor mit allen verfügbaren Finanzinstrumenten zu verstärken.

Die finanzielle Gegenleistung beläuft sich auf 1 305 000 Euro für den Zeitraum von drei Jahren, der Gültigkeitsdauer dieses Protokolls. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

· 325 000 Euro jährlich als Gegenleistung für eine jährliche Referenzmenge von 5 000 Tonnen Fisch pro Jahr für 74 Fischereifahrzeuge und

· 110 000 Euro jährlich als zusätzlicher Betrag, der von der EU zur Unterstützung der Durchführung fischereipolitischer Maßnahmen der Republik Kap Verde gezahlt wird. Dies stellt eine Anhebung von 50 000 Euro (+13 %) im Vergleich zum vorangegangenen Protokoll (2006-2011) dar.

Die Republik Kap Verde erhält folglich 100 Euro je Tonne gefangener Thunfisch (von denen 65 Euro/t aus dem EU-Haushalt und 35 Euro/t von den Betreibern gezahlt werden), wobei eine Zahlung für mindestens 5 000 Tonnen jährlich, zuzüglich weiterer Mittel für die Entwicklung des nationalen Fischereisektors, garantiert wird.

Hinzu kommen die von den Schiffseignern zu entrichtenden Beträge: Fanglizenzgebühren in Höhe von 4 375 Euro je Thunfisch-Wadenfänger, 3 150 Euro je Langleinenfischer und 450 Euro je Thunfischfänger mit Angeln.

Übersteigt die Gesamtmenge der von den Schiffen der Europäischen Union in den Gewässern von Kap Verde getätigten Fänge 5 000 Tonnen jährlich, so wird der Gesamtbetrag der jährlichen finanziellen Gegenleistung erhöht, und zwar um 65 Euro je Tonne, die von der EU gezahlt werden, und um 35 Euro je Tonne, die von den Schiffseignern gezahlt werden.

Übersteigen die Fänge der Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft die dem Doppelten des jährlichen Gesamtbetrags entsprechenden Mengen, wird der Betrag für die über diese Höchstmenge hinausgehenden Fänge im darauffolgenden Jahr gezahlt.

Der Entwicklungsausschuss zeigt sich unzufrieden mit der Tatsache, dass sich der jährliche Betrag für den Zugang zur ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Kap Verde (325 000 Euro) im Vergleich zu dem Betrag, der während der Anwendung des vorangegangenen Protokolls bezahlt wurde, nicht verändert hat, auch wenn er zur Kenntnis nimmt, dass der jährliche Teilbetrag zur Unterstützung der Durchführung der kapverdischen Fischereipolitik angehoben wurde.

Der Entwicklungsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass das Protokoll neue Bestimmungen enthält, nach denen die Erbringung der finanziellen Gegenleistung oder gar die Anwendung des Protokolls im Falle von Verletzungen der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze ausgesetzt werden können.

Abschließend kritisiert der Entwicklungsausschuss die mangelnde Transparenz der Kommission hinsichtlich der Einstufung der von einem externen Unternehmen durchgeführten Ex-Post-Evaluierungen der Protokolle durch die Kommission. Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass der Zugang zu Dokumenten dieser Art für eine effektive Ausübung seiner demokratisch legitimierten Kontrollaufgaben von entscheidender Bedeutung ist. Er bemüht sich daher um eine Fortsetzung seiner Zusammenarbeit mit dem Fischereiausschuss, um zu erreichen, dass mit dieser Praxis aufgeräumt wird.

******

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament vorzuschlagen, seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls zu erteilen.

Der Entwicklungsausschuss vertritt die Auffassung, dass die Kommission bei der Durchführung des Abkommens den folgenden Anliegen gebührend Rechnung tragen sollte:

(a) Die Verfahren zur Ermittlung der Gesamtfangmengen sollten transparenter gestaltet und die Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) verbessert werden, insbesondere durch die Verbesserung der Infrastruktur für die Überwachung und Kontrolle der Fischerei in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Kap Verde, um für eine verantwortungsvoll und nachhaltig betriebene Fischerei zu sorgen.

(b) Der im Protokoll vorgesehene Gemischte Ausschuss sollte sicherstellen, dass die Integrität des gesamten Mechanismus des Abkommens im Hinblick auf Korruptionsprobleme über jeden Zweifel erhaben ist.

(c) Der Gemischte Ausschuss sollte außerdem bestrebt sein, sich für einen Anstieg der Anläufe und Anlandungen von Fängen an den Häfen Kap Verdes einzusetzen, Arbeitplätze zu schaffen und weitere Wirtschaftstätigkeiten und Partnerschaften im Fischereisektor anzukurbeln.

(d) Die Rechenschaftspflicht der Regierung des Landes sollte verstärkt werden, und diese muss auch dafür sorgen, dass die Lebensbedingungen der einheimischen Fischer verbessert sowie einheimische, nachhaltig betriebene handwerkliche Fischereien und die entsprechenden verarbeitenden Betriebe aufgebaut werden und die Umweltnormen beachtet werden.

(e) Die auf regionaler Ebene vereinbarten Mindeststandards und -bedingungen, beispielsweise in Bezug auf Beobachter an Bord und Berichterstattungspflichten, müssen beachtet werden.

(f)  Es werden Jahresberichte über die Durchführung des Abkommens – und insbesondere des in Artikel 3 des Protokolls genannten mehrjährigen sektoralen Programms – erstellt und dem Parlament sowie dem Rat übermittelt, um die Transparenz zu fördern und sich zu vergewissern, dass der zur Unterstützung der fischereipolitischen Maßnahmen geleistete zusätzliche Beitrag tatsächlich zu diesem Zweck eingesetzt wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.8.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Véronique De Keyser, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Catherine Grèze, András Gyürk, Eva Joly, Filip Kaczmarek, Franziska Keller, Miguel Angel Martínez Martínez, Norbert Neuser, Michèle Striffler, Alf Svensson, Eleni Theocharous, Patrice Tirolien, Ivo Vajgl, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Pino Arlacchi, Emma McClarkin, Patrizia Toia

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Josefa Andrés Barea, Reimer Böge, Derek Vaughan

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (25.7.2011)

für den Fischereiausschuss

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines neuen Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde
(KOM(2011)0228 – C7-0000/2011 – 2011/0097(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: François Alfonsi

PA_Leg_Consent

KURZE BEGRÜNDUNG

Das vorgeschlagene neue Protokoll hat eine Laufzeit von drei Jahren, beginnend an dem Tag, an dem der Rat den Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls erlässt, nachdem das geltende Protokoll am 31. August 2011 abgelaufen sein wird. Dieses Protokoll könnte dann vorläufig angewandt werden, bis das Verfahren der Zustimmung des Europäischen Parlaments abgeschlossen ist. Das neue Protokoll gilt dann ab dem 1. September für einen Zeitraum von drei Jahren.

Gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen oder verweigern.

Inhaltlich weist das Abkommen folgende Merkmale auf:

Art der Ausgaben

2011

2012

2013

INSGESAMT

Gegenleistung für 5 000 Tonnen/Jahr zu je 65 EUR/t

325 000 EUR

325 000 EUR

325 000 EUR

975 000 EUR

Durchführung fischereipolitischer Maßnahmen in der Republik Kap Verde

110 000 EUR

110 000 EUR

110 000 EUR

330 000 EUR

Zwischensumme

(ohne Verwaltungs-

ausgaben)

435 000 EUR

435 000 EUR

435 000 EUR

1 305 000 EUR

Verwaltungs-

ausgaben

 

264 600 EUR

INSGESAMT

435 000 EUR

435 000 EUR

435 000 EUR

1 569 600 EUR

Nach einer gemeinsamen Bestandsbewertung können die Fangmengen unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden.

Die finanzielle Gegenleistung der EU setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

- einem Betrag von 325 000 Euro jährlich für die Fangrechte für 5 000 Tonnen pro Jahr (65 Euro je Tonne);

- einem Betrag von 110 000 Euro jährlich zur Unterstützung der Durchführung fischereipolitischer Maßnahmen in der Republik Kap Verde.

Dies entspricht einem Betrag von 435 000 Euro pro Jahr ohne Verwaltungsausgaben.

Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1 569 600 Euro für die dreijährige Laufzeit des Abkommens, einschließlich der Verwaltungsausgaben.

Nach dem Korruptionswahrnehmungsindex 2010 von Transparency International steht die Republik Kap Verde auf Platz 45 von 178 Ländern. Die Kommission muss überprüfen, inwieweit die Gelder für die mit der Republik Kap Verde vereinbarten Zwecke ausgegeben wurden.

Nach Ansicht des Haushaltsausschusses sollte deshalb bei der Durchführung des Abkommens den folgenden Punkten Rechnung getragen werden:

· Jedes Jahr sollte bewertet werden, ob Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge im Rahmen des Protokolls zu diesem Abkommen Fischfang betreiben, ihre Fangmeldungen vorschriftsmäßig abgegeben haben; ist dies nicht der Fall, so sollte die Kommission deren Anträge auf Fanggenehmigungen für das folgende Jahr ablehnen;

· dem Europäischen Parlament und dem Rat sollte alljährlich ein Bericht über die Ergebnisse des in Artikel 7 des Protokolls dargelegten mehrjährigen sektoralen Programms sowie über die Einhaltung der Pflicht zur Abgabe von Fangmeldungen durch die Mitgliedstaaten vorgelegt werden;

· vor Ablauf der Geltungsdauer des Protokolls oder vor der Aufnahme von Verhandlungen über seine mögliche Erneuerung sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat eine nachträgliche Bewertung des Protokolls, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, vorgelegt werden.

******

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament vorzuschlagen, seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens zu erteilen.

Der Haushaltsausschuss vertritt die Auffassung, dass die Kommission und die Republik Kap Verde bei der Durchführung des Abkommens den folgenden Punkten gebührend Rechnung tragen sollten:

a)        Jedes Jahr sollte bewertet werden, ob Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge im Rahmen des Protokolls zu diesem Abkommen Fischfang betreiben, ihre Fangmeldungen vorschriftsmäßig abgegeben haben; ist dies nicht der Fall, so sollte die Kommission deren Anträge auf Fanggenehmigungen für das folgende Jahr ablehnen;

b)        dem Europäischen Parlament und dem Rat sollte alljährlich ein Bericht über die Ergebnisse des in Artikel 7 des Protokolls dargelegten mehrjährigen sektoralen Programms sowie über die Einhaltung der Pflicht zur Abgabe von Fangmeldungen durch die Mitgliedstaaten vorgelegt werden;

c)       vor Ablauf der Geltungsdauer des Protokolls oder vor der Aufnahme von Verhandlungen über seine mögliche Erneuerung sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat eine nachträgliche Bewertung des Protokolls, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, vorgelegt werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.7.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Damien Abad, Alexander Alvaro, Andrea Cozzolino, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Estelle Grelier, Carl Haglund, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Barbara Matera, Claudio Morganti, Miguel Portas, László Surján, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Frédéric Daerden, Roberto Gualtieri, María Muñiz De Urquiza, Theodor Dumitru Stolojan

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

31.8.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Josefa Andrés Barea, Antonello Antinoro, Kriton Arsenis, Alain Cadec, João Ferreira, Carmen Fraga Estévez, Pat the Cope Gallagher, Marek Józef Gróbarczyk, Carl Haglund, Ian Hudghton, Werner Kuhn, Isabella Lövin, Guido Milana, Maria do Céu Patrão Neves, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Struan Stevenson, Catherine Trautmann, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Paul Besset, Ole Christensen, Chris Davies, Estelle Grelier, Sławomir Witold Nitras, Raül Romeva i Rueda, Nikolaos Salavrakos, Antolín Sánchez Presedo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Pablo Arias Echeverría, Jarosław Kalinowski