BERICHT über das Grünbuch mit dem Titel „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“

7.9.2011 - (2011/2107(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Marisa Matias

Verfahren : 2011/2107(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0302/2011

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Grünbuch: Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation

(2011/2107(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere was die Artikel betrifft, in denen es um die Forschung geht,

–   unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“ (KOM(2011)0048),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms der EU für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu dem Thema „Innovationsunion: Europa umgestalten für eine Welt nach der Krise“[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zu dem Thema „Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen“[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu der Verwirklichung der Synergien von für Forschung und Innovation in der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung vorgesehenen Mitteln in Städten und Regionen sowie in den Mitgliedstaaten und der Union[4],

–   unter Hinweis auf den Bericht des Sachverständigenausschusses „Towards a world class Frontier research Organisation - Review of the European Research Council's Structures and Mechanisms“ vom 23. Juli 2009,

–   unter Hinweis auf den Bericht der unabhängigen Sachverständigengruppe „Mid-Term Evaluation of the Risk-Sharing Financial Facility (RSFF)“ vom 31. Juli 2010,

–   unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Sachverständigengruppe über die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms vom 12. November 2010,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2011 mit dem Titel „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Antwort auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sowie auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“ (KOM(2011)0052),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 3074. Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt)“ vom 9. März 2011 als Teil der Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung (RP7), einschließlich der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. April 2009 „Neue Horizonte für die IKT - eine Strategie für die europäische Forschung auf dem Gebiet der neuen und künftigen Technologien“ (KOM(2009)0184),

–   unter Hinweis auf den Entschließungsantrag vom 9. Juni 2011 zum 100. Jahrestag der Verleihung des Nobelpreises an Maria Skłodowska-Curie[5],

–   unter Hinweis auf die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ im Rahmen der Strategie EU 2020 (KOM(2011)0021),

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Fischereiausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0302/2011),

A. in der Erwägung, dass die Kommission im Anschluss an die Überprüfung des Haushaltsplans beschlossen hat, eine Debatte darüber anzustoßen, wie Forschung und Innovationen auf regionaler, nationaler und auf EU-Ebene wirksamer finanziert werden können, und die Zuweisung von Finanzmitteln für EU-Forschungs- und Innovationsprogramme als oberste Priorität der EU zu behandeln;

B.  in der Erwägung, dass die EU es sich zum Ziel gesetzt hat, bis 2020 die Ausgaben für FEI auf 3 % des BIP aufzustocken, sowie in der Erwägung, dass höhere öffentliche und private Investitionen in FEI besonders wichtig sind, da viele Länder noch weit vom Erreichen dieses Ziels entfernt sind;

C. in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit den starken Zwängen, unter denen die öffentlichen Haushalte in den Mitgliedstaaten leiden, tendenziell ein starker Druck herrscht, die Mittel des EU-Haushalts einzufrieren oder sogar zu kürzen, sowie in der Erwägung, dass Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) zu den Bereichen gehören, in denen die europäische Zusammenarbeit im Gegensatz zu einigen anderen Haushaltsposten einen echten Mehrwert bewirkt hat, was deutlich macht, dass die verfügbaren Mittel der EU neu zugewiesen werden müssen;

D. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Krise in den Mitgliedstaaten höchst unterschiedliche Auswirkungen hat und dass Forschung (als Grundlagen- und angewandte Forschung), Bildung und Innovation nicht nur für die Wiederankurbelung der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Verwirklichung der Leitinitiativen der Strategie EU 2020 wesentliche Instrumente sind, sondern auch für die Definition eines Wachstumsmodells, das zukunftsfähig und inklusiv ist;

E.  in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Mittel aufbringen müssen, die ihnen eine gemeinsame Reaktion auf die großen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, demografischen und ethischen Herausforderungen ermöglicht, vor denen die Völker Europas stehen, insbesondere Alterung der Bevölkerung und Gesundheit, Nahrungsmittelversorgung, nachhaltige Entwicklung und die großen ökologischen Herausforderungen usw., sowie in der Erwägung, dass die sich daraus ergebenden Lösungen die Einzelnen dazu motivieren müssen, mehr Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen;

F.  in der Erwägung, dass andere Regionen und Länder der Welt zunehmend in Forschung, Entwicklung und Innovation investieren und dass die EU-Investitionen in diesem Bereich daher auf den Ausbau der wissenschaftlichen Kapazität, die Förderung von Investitionen seitens der Industrie und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU generell ausgerichtet werden sollten; in der Erwägung, dass ein einheitliches Instrumentarium entlang der gesamten „Innovationskette“ erforderlich ist, mit dem ein ausgewogenes Verhältnis zwischen akademisch orientierter Forschung, angewandter wissenschaftlicher Forschung und Innovation sichergestellt wird;

G. in der Erwägung, dass die EU in letzter Zeit mehr Mittel für FEI aufwendet, dass aber diejenigen Mitgliedstaaten, die wissenschaftlich oder technologisch auf einem höheren Stand sind, den Löwenanteil der durch die verschiedenen Rahmenfinanzierungssysteme und -programme zur Verfügung stehenden Mittel (auch für Großprojekte) abschöpfen können, was dazu führt, dass einige Mitgliedstaaten und ihre Regionen sowohl beim Zugang zur Finanzierung als auch bei der Beteiligung auf unbestimmte Zeit unterrepräsentiert bleiben werden; sowie in der Erwägung, dass im Interesse der Vollendung des Europäischen Forschungsraums (EFR) in allen Teilen der Union auf die Erbringung von Spitzenleistungen hingearbeitet werden muss und dass die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds dafür die vorrangigen Instrumente sind;

H. in der Erwägung, dass es innerhalb der EU nach wie vor beträchtliche und zunehmende Ungleichgewichte gibt, was die Kapazitäten für die Finanzierung von FEI, die Industriestrukturen und das Hochschulwesen auf der Ebene der Mitgliedstaaten anbelangt, und dass sich diese Unterschiede teilweise in ihrer Beteiligung am Siebten Rahmenprogramm widerspiegeln; sowie in der Erwägung, dass Ausgleichsmechanismen geschaffen werden sollten, um die Kapazitäten aller Mitgliedstaaten und europäischen Regionen in den Bereichen Forschung und Innovation zu erhöhen;

I.   in der Erwägung, dass der gemeinsame strategische Rahmen nach den gleichen Grundsätzen ausgearbeitet werden sollte wie der EFR und dass dabei das enorme brachliegende Potenzial im Bereich der Koordinierung der 27 unterschiedlichen nationalen Forschungsstrategien und -programme genutzt und eine Zersplitterung weitgehend vermieden werden sollte;

J.   in der Erwägung, dass sich an ihrer gegenwärtigen Beteiligung an den Mitteln für FEI nicht ablesen lässt, welch große Bedeutung KMU für die Wirtschaft und die Beschäftigung in der EU haben; in der Erwägung, dass die Beteiligung von KMU an gemeinsam durchgeführten Projekten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation einen Anteil von15 % erreichen sollte und dass in Anerkennung der Tatsache, dass die Zusammenarbeit mit der Industrie wichtige Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation seitens der Industrie gefördert hat, Vereinfachung und Bürokratieabbau notwendige Voraussetzungen für die Erreichung dieses Ziels und für die Erhöhung der Beteiligung der Industrie als Ganzes sind;

K. in der Erwägung, dass armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten die wirtschaftliche Entwicklung, vor allem in Entwicklungsländern, behindern; in der Erwägung, dass mehr als eine Milliarde Menschen an solchen Krankheiten leiden und jedes Jahr Millionen Menschen an den Folgen dieser Krankheiten sterben;

L.  unter Hinweis darauf, dass 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, dass aber die Mehrheit der leitenden Positionen an Hochschulen (z. B. Doktoratsstellen und Lehrstühle) noch immer von Männern besetzt sind;

M. unter Hinweis darauf, dass seit der Arbeitsaufnahme des Europäischen Forschungsrats (EFR) im Jahr 2007 1.700 Projekte zur Förderung durch den EFR ausgewählt wurden, die rund 2,5 Mrd. Euro an Zuschüssen erhielten, und dass 90 % dieser Zuschüsse an männliche Bewerber gingen;

N. in der Erwägung, dass für Wissenschaftlerinnen offensichtlich eine hochproblematische „gläserne Decke“ besteht, so dass auf den höheren Laufbahnstufen der Anteil von Wissenschaftlerinnen abnimmt;

O.  in der Erwägung, dass in den Bildungssystemen vieler Mitgliedstaaten in Forschungsbereichen wie den Naturwissenschaften nach wie vor viele Geschlechterstereotypen vorherrschen[6];

1.  begrüßt das Grünbuch der Kommission, in welchem ein gemeinsamer strategischer Rahmen für die Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation festgelegt wird, und ist der Auffassung, dass in diesem neuen Rahmen die Forschungsprogramme und Finanzierungssysteme der Europäischen Union auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Forschungs- und Innovationspolitik und der Forschungsprogramme der Mitgliedstaaten zentral miteinander verknüpft werden sollten; vertritt die Auffassung, dass der gemeinsame strategische Rahmen einem integrierten Ansatz folgen sollte, der auf mehr Attraktivität und einen einfacheren Zugang für alle Teilnehmer zielt;

2.  ist der Ansicht, dass mit den Mitteln und Programmen der EU für die Forschung andere Ziele verfolgt werden als mit den Mitteln aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds, und die Mittel insofern voneinander getrennt bleiben sollten;

3.  räumt ein, dass die Beteiligung bestimmter Mitgliedstaaten am siebten Rahmenforschungsprogramm relativ gering ist und dass es weiterhin Unterschiede in der Forschungs- und Innovationsleistung verschiedener europäischer Regionen gibt, trotz der Bemühungen, ihre FEI-Kapazitäten mithilfe der Strukturfonds steigern; ist davon überzeugt, dass das Potenzial aller Regionen für Spitzenleistungen ausgeschöpft werden muss; vertritt daher die Auffassung, dass neue Herangehensweisen notwendig sind, um leistungsschwache Regionen und Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Spitzenleistungen und eine intelligente regionale Spezialisierung zu erreichen;

4.  fordert die Kommission auf, alle relevanten Synergien zwischen dem gemeinsamen strategischen Rahmen, den Strukturfonds, dem Europäischen Fonds für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und dem Europäischen Fischereifonds zu stärken und einen fondsübergreifenden Ansatz zu entwickeln, wobei deren unterschiedliche Ziele zu berücksichtigen sind; ist davon überzeugt, dass Kohäsionsinstrumente die Entwicklung von Spitzenleistungen und den Aufbau von Kapazitäten durch bessere Kompatibilität mit Forschung und Innovation auf regionaler Ebene stärken sollten; ist der Ansicht, dass dadurch der Weg zu Spitzenleistungen geebnet wird, so dass sich die Regionen auf der Grundlage von Qualität und Exzellenz uneingeschränkt am gemeinsamen strategischen Rahmen beteiligen können;

5.  schlägt vor, dass dieser neue Ansatz die Finanzierung von Maßnahmen beinhalten könnte, die folgenden Zielen dienen: Modernisierung von Hochschulen, Erwerb wissenschaftlicher Ausrüstung, lokaler Technologietransfer, Förderung von Unternehmensneugründungen und Neugründungen aus Forschungsinstituten, Verbreitung der Ergebnisse von Projekten in den Bereichen FEI, Erhöhung der Kapazitäten der Programme zur länderübergreifenden Ausbildung für Wissenschaftler, Gründung von Spitzenforschungszentren, Schaffung von Spitzenleistungsnetzen und -clustern oder überregionale Kooperationstätigkeiten in den Bereichen FEI nach dem Peer Review-Prinzip, vertritt die Auffassung, dass bestimmte flankierende Maßnahmen des siebten Rahmenforschungsprogramms eine erfolgreiche Brückenfunktion gezeigt haben und im gemeinsamen strategischen Rahmen beibehalten werden sollten;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Finanzierung von Vorschlägen für Projekte des EFR, Marie-Curie-Initiativen oder Kooperationsprojekte zu erwägen, die die Exzellenzkriterien erfüllen, aber aufgrund fehlender europäischer Mittel nicht finanziert werden können;

7.  weist darauf hin, dass für den Ausbau der institutionellen Kapazitäten der Regionen im Bereich der Forschungs- und Innovationspolitik unbedingt angemessene Unterstützungsinstrumente beibehalten werden sollten, da die regionale Ebene ein strategisches Bindeglied für die wirksame Zusammenführung der Mittel aus dem Rahmenprogramm und den Strukturfonds ist, zumal aufgrund ihrer engen Verbindungen zu lokalen Unternehmen, Diensten und Forschungs- und Ausbildungszentren;

8.  fordert, dass angesichts der zukünftigen Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf die Strategie EU 2020 die Priorität „Innovation“ sowohl für die Ziel-1- als auch die Ziel-2-Regionen verpflichtend wird, was sich auch in der Mittelausstattung auf allen Ebenen niederschlagen muss;

9.  vertritt die Ansicht, dass lokale und regionale Stellen zu Innovation ermuntert werden sollten, u. a. durch die Fortführung und den Ausbau von Initiativen wie „Wissensorientierte Regionen“, „Living Labs“ und „Smart Cities“, in deren Rahmen die territoriale Dimension von Forschung und Entwicklung gefördert wird;

10. weist darauf hin, dass die Konvergenzmaßnahmen unbedingt beibehalten werden sollten, und fordert die Kommission auf, den wirtschaftlich und sozial schwächeren und im Rahmenprogramm unterrepräsentierten Mitgliedstaaten und Regionen den Weg zu Spitzenleistungen ausgehend von ihren jeweiligen Stärken und anhand wirksamer und eindeutiger Kriterien zu ebnen, um den Ausbau der Infrastruktur in diesen Ländern beträchtlich zu intensivieren;

11. hält die Ausrufung eines Wettbewerbs zur Gründung von Spitzenforschungszentren in benachteiligten Regionen für ein geeignetes Instrument zur Entwicklung des Europäischen Forschungsraums; ist weiter der Ansicht, dass die Vergabe von Fördermitteln in Form eines Wettbewerbs eine erhöhte Dynamik und Kreativität erzeugt, die auch in strukturschwachen Regionen zur erfolgreichen Errichtung von neuen Forschungs- und Technologiestandorten mit zukunftsorientierten Arbeitsplätzen führen kann; vertritt die Auffassung, dass bei dem Wettbewerb Teams antreten sollten, die sich jeweils aus einer international anerkannten Forschungseinrichtung und einer benachteiligten Region zusammensetzen, und dass die wissenschaftlichen Konzepte der Gründungsvorschläge nach dem Exzellenzprinzip begutachtet werden sollten; ist der Ansicht, dass gleichzeitig ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept gefordert werden sollte, wenn eine Region – zum Beispiel mit Hilfe von Strukturfondsmitteln und durch geeignete Rahmenbedingungen – eine forschungs- und innovationsfreundliche Infrastruktur und Umgebung aufbaut;

12. empfiehlt, dass die Kommission die Möglichkeit der Einrichtung eines aus den Strukturfonds finanzierten gesamteuropäischen gemeinsamen Fonds zur Förderung der europäischen Forschungskooperation prüft;

13. ist davon überzeugt, dass die Glaubwürdigkeit des Rahmenprogramms auf wissenschaftlicher Qualität beruht, und betrachtet Spitzenleistungen daher als Hauptkriterium für die Finanzierung von Forschung; erinnert daran, dass die Art der Spitzenleistungen, die Bewertung von Spitzenleistungen je nach Art der Beteiligten oder nach Art und Weise des betreffenden Forschungs- und Innovationsprojekts unterschiedlich ausfällt (für ein Forschungsinstitut gelten demnach andere Kriterien als für einen einzelnen Wissenschaftler oder ein KMU, das Gleiche gilt für Projekte der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung); betont, dass technische Verbesserung, Innovation, Pilotprojekte und Marktschaffung gegebenenfalls wichtige Kriterien für die industrielle und die angewandte Forschung sein sollten;

14. fordert eine bessere Koordinierung und Synergie der Forschungs- und Innovationsstrategien auf lokaler und regionaler, einzelstaatlicher und grenzüberschreitender europäischer Ebene, wobei die Besonderheiten des jeweiligen Umfelds zu respektieren sind und gleichzeitig die Möglichkeiten, sich gegenseitig zu ergänzen und zusammenzuarbeiten, verstärkt werden sollten; ist überzeugt, dass der Zugang zu und der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, verstärkte gemeinsame Anstrengungen auf dem Gebiet der Programmplanung, einfache, flexible Vorschriften und Instrumente und gegebenenfalls deren Konvergenz von zentraler Bedeutung sind, um die Wirksamkeit der Finanzierung und möglicherweise der Kofinanzierung zu erhöhen;

15. ist der Überzeugung, dass Europa verpflichtet ist, sein großes Forschungs-, Technologie- und Innovationspotenzial zu nutzen und einen Beitrag zu Lösungen für die globalen gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten, die da lauten:

§ demografische Veränderungen, infolge einer alternden Gesellschaft in Europa, darunter altersbedingte Krankheiten und altersbezogene Familienpolitik, Zunahme der Weltbevölkerung, vernachlässigte Krankheiten, Ernährung/Lebensmittelsicherheit, Verstädterung, Mobilität, sozialer Zusammenhalt und Migration;

§ Übergang zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung knapper Ressourcen, darunter die Wasserbewirtschaftung, Flächennutzung und Bodenbewirtschaftung, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der biologischen Vielfalt, marine Ökosysteme und Forstwirtschaft, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energiesicherheit, kritischen Rohstoffe und andere natürliche biologische oder physische Ressourcen;

§ eine starke, stabile und gerechte wirtschaftliche Grundlage, einschließlich Erholung der Wirtschaft, Verbesserung der Bildung und Ausbildung sowie des Grundwissens und des angewandten Wissens in allen Disziplinen von den Sozial- und Geisteswissenschaften über Biologie, Medizin und die Forschung für die zivile Sicherheit der Bürger und der Infrastrukturen bis hin zu Schlüsseltechnologien zur Stärkung der Wirtschaft und der Beschäftigung in der EU;

ist der Auffassung, dass der gemeinsame strategische Rahmen darauf ausgerichtet sein sollte, diese großen gesellschaftlichen Herausforderungen mithilfe eines ausgewogenen Instrumentariums umfassend anzugehen, das das gesamte Spektrum der Tätigkeiten von allgemeiner und beruflicher Bildung, Forschung und Innovation abdeckt;

16. erinnert daran, dass es darauf ankommt, die Kontinuität erfolgreicher Instrumente zwischen dem Rahmenprogramm und dem gemeinsamen strategischen Rahmen sicherzustellen, vor allem bei den Kooperationsprogrammen; fordert die Kommission auf, zu gegebener Zeit die Wirksamkeit der bestehenden Instrumente für die Erreichung bestimmter politischer Ziele zu bewerten und diejenigen anzupassen, deren Wirksamkeit oder konkreter Beitrag nicht eindeutig nachgewiesen wird;

17. fordert eine unabhängige Prüfung der Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben im Forschungsbereich, die von den Mitgliedstaaten, der Europäischen Union und den lokalen Behörden getätigt werden, beispielsweise durch den Europäischen Rechnungshof in Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Rechnungshöfen;

18. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der EU-Mehrwert bei Forschung und Innovation besser sichtbar wird;

19. fordert gemeinsame öffentliche und private Anstrengungen auf europäischer und nationaler Ebene, damit das europäische Ziel, 3 % des BIP für FEI auszugeben, erreicht wird; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, sich ohne weitere Verzögerungen auf einen konkreten Fahrplan zur Erreichung dieses Ziels zu verständigen;

20. betont, dass Anstrengungen unternommen werden sollten, die Ausgaben innerhalb des gemeinsamen strategischen Rahmens so weit wie möglich mit den übergreifenden Politikzielen unter der EU-2020-Strategie in Einklang zu bringen; fordert eine klare Abstimmung mit den neuen Initiativen, wie der Innovationsunion und anderen Modellprojekten;

21. erinnert daran, dass die künftige Finanzierung von Forschung und Innovation dem Ziel der Vollendung des EFR dienen sollte, indem die Synergien verstärkt werden und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen politischen Strategien und Finanzierungsprogrammen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den lokalen Behörden verbessert wird;

Hin zu einem neuen einheitlichen strategische Rahmen

22. hebt hervor, dass im Mittelpunkt dieses strategischen Rahmens der Gedanke stehen sollte, dass die Unterschiede zwischen den FEI-Projekten, auch was ihre Art und Größenordnung betrifft, sowie die Vielzahl der Finanzierungsmodalitäten so gestaltet werden müssen, dass sie kohärent und hinreichend repräsentativ sind, miteinander verzahnt und vereinfacht werden und sich gegenseitig ergänzen und so den Weg zu Spitzenleistungen ebnen;

23. stellt fest, dass die unterschiedlichen nationalen Bestimmungen für Hochschulen und Forschungszentren in den Verwaltungsvorschriften für die Vertragsverfahren Berücksichtigung finden sollten, um allen Forschern die Teilnahme an CSF-Projekten zu ermöglichen; hebt insbesondere hervor, dass der Kofinanzierungsmechanismus nicht zu Lasten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen gehen sollte und dass Hochschulen unter keinen Umständen gegenüber anderen Akteuren benachteiligt werden sollten;

24. fordert die Kommission auf, ein einfaches und leicht zugängliches System zu errichten, um Innovationen zu beschleunigen, in FEI-Projekte zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu investieren und einen wirklich ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, wobei der Schwerpunkt auf den verschiedenen entscheidenden Stufen der Innovations- und Wertschöpfungskette (vom Rohstofflieferanten bis zum Produkt für den Endverbraucher) liegen sollte;

25. ist der Überzeugung, dass die unterschiedlichen Aufgaben innerhalb des gemeinsamen strategischen Rahmens getrennt, aber in enger Abstimmung und Partnerschaft angegangen werden sollten, wobei das Europäische Institut für Technologie (EIT) im Wesentlichen die Vernetzung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) betreiben sollte, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sich mit seinen innovationsbezogenen Teilen auf seine Stärke bei der Unterstützung innovativer KMU konzentrieren sollte, das nächste Rahmenprogramm die Forschung insgesamt umfassen sollte und die Strukturfonds bzw. der Kohäsionsfonds direkt und auf gezieltere Weise, aber doch getrennt voneinander in Anspruch genommen werden sollten; vertritt die Auffassung, dass Kooperationsprojekte die tragende Säule des CSF bleiben sollten;

26. betont die Notwendigkeit einer größeren Flexibilität im CSF, damit zum einen Mittel zwischen einzelnen Kapiteln und Ausschreibungen transferiert werden können, der CSF jedoch zum anderen so flexibel ist, dass Mittel für große gesellschaftspolitische Herausforderungen, die sich im Lauf des Haushaltsjahres ergeben, bereitgestellt werden können;

27. fordert eine klare Definition des gesamten Finanzierungssystems und die engere Verknüpfung von Forschung, Bildung und Innovation; fordert im Interesse der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, dass die Mittel für die Forschungs- und Innovationsprogramme der EU für den nächsten Finanzierungszeitraum ab 2014 verdoppelt werden (ausgenommen die Mittel für Forschung, Entwicklung und Innovation innerhalb der Strukturfonds und die EIB, da dies eine angemessene Reaktion auf die derzeitige Wirtschaftskrise und die großen gemeinsamen Herausforderungen ist und die europäische Politik in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation einen europäischen Mehrwert erbringt; ist der Ansicht, dass ein erhöhtes öffentliches Forschungsbudget auf größere gesellschaftliche Nutzeffekte und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit zielen sollte; verweist auf die Notwendigkeit, alle für Forschung, Entwicklung und Innovation förderlichen Instrumente der EU, auch mittels einer engeren Zusammenarbeit mit der EIB und mittels einer Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zu Finanzmitteln zu verstärken und weiterzuentwickeln; schlägt daher ein neues Organisationsmodell vor, das sich auf drei verschiedene Finanzierungsebenen stützt und auf Stabilität und Konvergenz ausgerichtet ist:

Erste Ebene: Kapazitätsaufbau und Infrastruktur

28. ist der Auffassung, dass auf dieser Ebene die EU-Mittel im Zusammenhang mit Infrastrukturen (im weiteren Sinne, also auch für Institutionen) und dem Kapazitätsaufbau angesiedelt sein sollten;

29. spricht sich dafür aus, dass auf dieser Ebene auch folgende Teilbereiche einbezogen werden: der für den Aufbau von Kapazitäten vorgesehene Teil des Rahmenprogramms, die Marie-Curie-Initiativen, die europäische Finanzierungskomponente bei Forschungsinfrastrukturen und -projekten, der Zugang zu Darlehen der EIB (für Projekte von mehr als 50 Mio. Euro und die RSFF), die Zuschüsse, die aus den genannten Teilkomponenten des Rahmenprogramms gewährt werden, und die Zusammenarbeit mit den Infrastrukturvorhaben im Zusammenhang mit den Strukturfonds;

30. fordert, dass die Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle gestärkt wird, zumal sie intern wissenschaftliche und wirtschaftliche Analysen für die Entwicklungspolitik nach Maßgabe der Strategie Europa 2020 bereitstellt;

31.  betont, dass künftige europäische Investitionsgroßprojekte (ITER, Galileo und GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung)) nicht mehr aus dem Rahmenprogramm finanziert werden sollten, sondern dass dazu eigenständige Haushaltslinien geschaffen werden, damit eine transparente und verlässliche Finanzierungsstruktur gewährleistet ist, wobei potenzielle Mittelüberschreitungen kontrolliert und eingeschränkt werden müssen; schlägt vor, dass diese Projekte zum Teil durch die Ausgabe von Anleihen der EIB finanziert werden sollten;

32. unterstreicht die Schlüsselrolle großer Forschungsinfrastrukturen für die Entwicklung des EFR und fordert eine Erhöhung der gesamten für Forschungsinfrastrukturen verfügbaren EU-Mittel, insbesondere in den Bereichen mit dem größten Potenzial für einen Zusatznutzen auf europäischer Ebene, sowie die Ausdehnung der Fördermittel auf die Zeit nach der Vorbereitungsphase und einen offenen und leistungsbasierten Zugang zu den genannten Infrastrukturen;

Zweite Ebene: Forschung, Potenzial, Kooperation und Konsolidierung

33. ist der Ansicht, dass diese Ebene für die Forschung insgesamt gelten sollte, für die Grundlagenforschung ebenso wie für die angewandte Forschung, einschließlich der Sozial- und Geisteswissenschaften, wobei die Koordinationspartner in erster Linie Universitäten und Forschungszentren/-institute sind; ist weiter der Ansicht, dass die Wirtschaft, insbesondere KMU, und innovative gemeinnützige Organisationen zur Teilnahme und zur Zusammenarbeit mit Hochschulen und öffentlichen Forschungszentren ermuntert werden sollten sowie gegebenenfalls dazu, als Koordinatoren zu agieren; vertritt die Auffassung, dass diese Ebene den größten Anteil am Rahmenprogramm ausmacht und darauf abzielen sollte, sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung die starke wissenschaftliche Basis herauszubilden, die zur Ankurbelung von Innovationen notwendig ist;

34. hält in diesem Zusammenhang die Begriffe Originalität und Relevanz der Idee, Qualität und Potenzial für wissenschaftliche Spitzenleistungen und Mehrwert von Projekten, einschließlich risikoreicher Forschung und Projekte, die „nicht technologische Innovation und soziale Innovation“ betreffen, für entscheidend; betrachtet den Geschäftsplan und das Marktpotenzial als positive Faktoren, die zu berücksichtigen sind, die jedoch keine notwendige Voraussetzung für die Genehmigung darstellen;

35. ist der Ansicht, dass sich die Finanzierungsmodalitäten auf dieser Ebene aus den Zuschüssen des EU-Rahmenprogramms speisen sollten und die Finanzierung in Zusammenarbeit mit den forschungs-, entwicklungs- und innovationsbezogenen Strukturfonds erfolgen sollte; ist der Ansicht, dass die Synergie zwischen diesen beiden Finanzierungsquellen und eine vereinfachte Interaktion zwischen EU-finanzierten Projekten und externen Fördereinrichtungen von Vorteil wäre; weist darauf hin, dass Zuschüsse in erster Linie öffentlichen und privaten Forschungsinstituten und innovativen KMU zugutekommen sollten;

36. fordert flexiblere Finanzierungsmodalitäten, um das Thema „Kooperation“ für KMU attraktiver zu machen, so dass KMU in die Lage versetzt werden, Kooperationsprojekten wenn möglich während der Projektdurchführung beizutreten, und fordert weiterhin, dass eine entsprechende offene Haushaltslinie für dieses Projekt verfügbar sein sollte; ist der Ansicht, dass die KMU auf diese Weise die Chancen deutlicher erkennen können, da der Zeitraum zwischen dem Beitritt zum Projekt und der Vermarktung der Ergebnisse verkürzt wird;

37. weist darauf hin, dass der Europäische Forschungsrat ein Erfolgsmodell bei der Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen ist und wesentlich zur Stärkung des EFR beigetragen hat; fordert eine weitere Verbesserung der Strukturen und Mechanismen des EFR und eine Stärkung seiner Instrumente; hält es für notwendig, dass die Mittel für Stipendien sowohl für junge Wissenschaftler als auch für Frauen in der Wissenschaft sowie für Wissenschaftler aus innovativen KMU (sowohl Forschungsgruppen als auch Einzelpersonen) anteilig aufgestockt werden und dass auch die Marie-Curie-Aktionen und -Initiativen besser ausgestattet werden, um so (durch die Einführung einer „fünften Freiheit“ des Wissens) die Mobilität, die Karriereentwicklung und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, öffentlichen Forschungsinstituten und der Wirtschaft zu verstärken und den Zugang zu den großen Forschungsinfrastrukturen zu verbessern; fordert, dass sich die Wirtschaft stärker an Forschungsprogrammen für Doktoranden und promovierte Wissenschaftler beteiligen sollte; fordert, dass die zur Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen für Wissenschaftler in der EU notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden, um Europa für Wissenschaftler international attraktiver zu machen, der Abwanderung von Spezialisten entgegenzuwirken und Spitzenleistungen in Europa zu erreichen;

38. hebt hervor, dass der Mobilität der Forscher Vorrang eingeräumt werden sollte, und fordert eine Verstärkung der Maßnahmen (zum Beispiel Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und Vorschriften über soziale Sicherheit, gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitsleben und Forschungsgutscheine, die Forscher beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen können), die zur Mobilität der europäischen Wissenschaftler und zur Eindämmung der Abwanderung von Fachkräften beitragen und die Perspektive einer Forschungskarriere in der EU attraktiver machen; fordert die Einführung einer Mobilitätskomponente bei den Finanzhilfen des EFR in den Fällen, in denen dies angebracht ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um rasch die gegenseitige Anerkennung akademischer Laufbahnen zu erreichen;

39. ist der Ansicht, dass weiteres Potenzial für die Ausweitung des Geltungsbereichs des EFR-Konzepts auf multidisziplinäre und Verbundforschungsprojekte besteht, sofern ihnen ein Bottom-up-Charakter eigen ist und wissenschaftliche Spitzenleistungen weiterhin das oberste Auswahlkriterium sind;

40. begrüßt den stetigen Fortschritt hin zu einer ausgewogenen Beteiligung von Männern und Frauen am Rahmenprogramm; teilt die Auffassung, dass Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Frauen über die Projektzyklen hinweg verstärkt werden sollten und die Kommmission ihrem Ansatz zur Förderung von weiblichen Wissenschaftlern neue Dynamik verleihen und sich darum bemühen sollte, die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen anzugehen und dabei der Überwindung geschlechtsspezifischer Hindernisse besondere Aufmerksamkeit zu widmen; unterstreicht, dass angestrebt werden solle, Programm- und beratende Ausschüsse zu 40 % mit Frauen zu besetzen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen einen Aktionsplan zur Geschlechtergleichstellung aufzustellen, in dem Gleichstellungsindikatoren und -ziele festgelegt sind, und seine Umsetzung zu überwachen;

41. betont, dass gemäß dem Gender Mainstreaming Wissenschaftler auf allen Ebenen die Möglichkeit erhalten müssen, bei Projekten, bei denen dies durchführbar ist, aus Gründen von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub die Einleitung eines Förderverfahrens bzw. dessen Ausführung aufzuschieben, und dass es ihnen bei Projekten, die keinem Aktualitätsverlust unterliegen, gestattet wird, Förderverträge aus den genannten Gründen zu verlängern; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Wissenschaftlern diese Möglichkeiten einzuräumen;

42. betont, dass die Vollendung des Europäischen Forschungsraums Legislativmaßnahmen erfordert, die die Beteiligung aller europäischen Akteure an den einzelstaatlichen Programmen gewährleisten, indem sie die Öffnung der Ausschreibungen der einzelnen Mitgliedstaaten für alle und die Harmonisierung der Regeln, Verfahren, Verträge und Bewertungskriterien vorsehen;

Dritte Ebene: Markt und Innovation zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele

43. ist der Ansicht, dass auf dieser Ebene die Entwicklung und Förderung die Marktakzeptanz von innovativen Produkten und Dienstleistungen stattfinden und die Schaffung öffentlichen Nutzens erfolgen sollte; die Wirtschaft, insbesondere innovative KMU, spielt dabei für die Entwicklung neuartiger Produkte, Dienstleistungen und Verfahren eine Schlüsselrolle;

44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ausgehend von der Notwendigkeit, Jugendliche zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu ermutigen und Jungunternehmer zu fördern, die zu Forschung, Entwicklung und Innovation beitragen und die Ergebnisse von Forschung, Entwicklung und Innovation für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der lokalen oder regionalen Gemeinschaften nutzen, das Erasmus-Programm für Jungunternehmer im kommenden Mehrjahres-Finanzrahmen weiterzuführen und die Mittelzuweisungen für dieses Programm zu erhöhen;

45. ist durchaus der Auffassung, dass mehr auf die Beteiligung von KMU geachtet werden sollte, damit neue Ideen und Möglichkeiten bereits in der Entstehungsphase flexibel und effizient kommerziell genutzt werden können und im Bereich Innovation neue Wege beschritten werden; betont, dass eine sektorbezogene Definition der KMU eine Voraussetzung für ihre erfolgreiche Beteiligung an der gemeinsamen Strategie ist; weist darauf hin, dass der Erfolg von Innovationstätigkeiten auch von der Qualifikation und den Erfahrungen des Führungspersonals abhängt;

46. hebt hervor, dass der Zugang von KMU zu Forschungs- und Innovationsdienstleistungen auf lokaler und europäischer Ebene verbessert werden muss; ist der Ansicht, dass erfolgreiche Programme wie Eurostars einen reichen Erfahrungsschatz besitzen, was die Erfüllung der Bedürfnisse innovativer Unternehmen angeht, und deshalb weiter ausgebaut werden müssen; fordert auf allen Ebenen Bemühungen um innovative Lösungen für spezifische Bedürfnisse des öffentlichen Sektors, indem Ideenwettbewerbe für KMU veranstaltet werden, die zu kurzfristigen Entwicklungsverträgen führen;

47. spricht sich dafür aus, dass die Finanzierung auf dieser Ebene durch EU-Mittel, die über das EIT zur Verfügung gestellt werden, Mittel im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), mit dem Zugang zu Bonitätsverbesserung durch den EIF, mit spezifischen Darlehen durch die EIB (hauptsächlich für Projekte unter 50 Mio. Euro) sowie in Zusammenarbeit mit den Strukturfonds zur Förderung des Unternehmertums erfolgt; weist darauf hin, dass der Innovationspolitik der EU jedoch eines fehlt: geeignete Finanzierungsinstrumente, die den Besonderheiten der KMU gerecht werden; ist überzeugt, dass der europäische Forschungsraum erheblich davon profitieren würde, wenn nach gebührender Prüfung einer Folgenabschätzung ein EU-Programm für KMU geschaffen würde, das sich als spezialisierter Teilbereich der EIB ganz auf Innovationsprojekte für KMU konzentrieren könnte;

48. weist darauf hin, dass das Europäische Innovations- und Technologieinstitut ein Erfolgsmodell ist und wesentlich zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums beigetragen hat; betont, dass (KIC) mit engerer Ausrichtung und folglich einem stärker konzentrierten Netz mit kleinerem Budget erforderlich sind, was aufgrund niedrigerer Jahresbeiträge auch mehr KMU die Teilnahme ermöglicht; ist der Ansicht, dass diese kleineren KIC im Sinne besserer Wettbewerbschancen auf dem Weltmarkt eine einheitliche Anlaufstelle in der EU und einen Treffpunkt für Wissenschaftler aus der gesamten Union bilden können;

49. ist weiter der Ansicht, dass im Sinne der erhöhten Beteiligung von KMU an den Programmen folgende Finanzierungsinstrumente und -maßnahmen in Erwägung gezogen werden sollten:

· zinsgünstige Darlehen, die bei Erfolg zurückgezahlt werden, jedoch ohne Verwaltungskosten;

· Bemühungen, für KMU (vor allem in der Gründungs- und Anfangsphase) eine umfassende Finanzierung bereitzustellen, die den gesamten Innovationszyklus umfasst, einschließlich des Zugangs zu Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Bereich FEI;

· Anwendung der RSFF in einer Weise, die die Gewährung von Finanzmitteln geringeren Umfangs über nationale Zwischenstellen ermöglicht;

· leichterer Zugang zu Risiko- und Wagniskapital;

· stärkere Beteiligung von KMU an der Festlegung von Forschungsagenden;

50. fordert eine Erprobung neuer und innovativer Finanzierungsmethoden wie projektspezifischer EU-Anleihen und EU-Innovationsgutscheine, mit denen die Unternehmen diese Mittel unmittelbar in zugelassenen Forschungszentren einsetzen können; vertritt die Auffassung, dass für diese Gutscheine keine Kostenabrechnung notwendig sein sollte, da ihr Einsatz von den Zentren, in denen sie eingelöst werden, geprüft würde; ist der Auffassung, dass die Akkreditierungszentren auf nationaler oder regionaler Ebene errichtet und von einer europäischen Einrichtung wie beispielsweise der Gemeinsamen Forschungsstelle validiert werden könnten; vertritt die Auffassung, dass der Beitrag der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Innovation im Rahmenprogramm eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umfassen sollte;

51. begrüßt das Innovations- und Forschungsprogramm der EU für kleine Unternehmen (SBIR-Programm), mit dem Herausforderungen im technologieorientierten öffentlichen Sektor ermittelt und FEI-Vorhaben zur Entwicklung neuer Lösungen sowohl für alte als auch für sich abzeichnende neue Probleme finanziert werden sollen;

*****

52. ist der Auffassung, dass nicht für alle Innovationen geforscht werden muss und dass die Forschung nicht unbedingt auf Innovationen ausgerichtet ist; vertritt daher die Auffassung, dass die vorgeschlagene Neugestaltung das gesamte Spektrum innovationsbezogener Tätigkeiten vom Entwurf zur Marktreife umfassen sollte, auch bei Innovationen, die nicht auf technologische, ökologische und soziale Neuentwicklungen zurückgehen; vertritt die Auffassung, dass dies die Förderung innovativer Verfahren (zum Beispiel die innovative und vorkommerzielle öffentliche Auftragsvergabe, Auslobung von Preisen als Anreize Maßnahmen zu den Rechten des geistigen Eigentums und Leitmarktinitiativen) und die Erleichterung ihrer umfassenden Verbreitung umfassen sollte; erinnert daran, dass bei der Bewältigung der großen Herausforderungen und bei der Ausgestaltung von Prioritätsbereichen des strategischen Rahmens eine Standardisierung erwogen werden, aber kein neues gesondertes Instrument oder eine neue gesonderte Tätigkeit darstellen sollte;

53. weist auf den bisherigen Erfolg des CIP hin und fordert unbedingte Kontinuität und einen weiteren Ausbau des Programms, um insbesondere innovative KMU als Motor der europäischen Wirtschaft zu stärken;

54. betont jedoch, dass bestimmte Instrumente des CIP ganz natürlich an das künftige Rahmenprogramm anknüpfen und so den europäischen Forschungs- und Innovationsprojekten Kontinuität verleihen könnten; ist der Ansicht, dass die Technologien, deren Entwicklung durch das Rahmenprogramm gefördert worden ist, auch in weiteren Innovationsprojekten aufgegriffen werden könnten:

     –   zur weiteren Verbreitung in anderen Industrie- und Dienstleistungszweigen,

     –   zur Entwicklung weiterer Anwendungsmöglichkeiten in verwandten oder ergänzenden   Bereichen;

55. erinnert daran, dass Forschung sowie wissenschaftliches, technologisches und innovatorisches Arbeiten generell sehr konkurrenzgeprägt sind und dass die Erhaltung wissenschaftlicher Kapazitäten und der Aufbau innovativer Kapazitäten zum Teil auf Doppelarbeit und Fragmentierung zurückzuführen ist, ohne die die Zusammenarbeit in der Forschung gefährdet würde;

56. betont, dass im Rahmenprogramm geeignete Maßnahmen mit dem Ziel eines starken und wirksamen Rechtsrahmens für den Schutz der geistigen Eigentumsrechte in einem frühen Stadium des Forschungsprozesses ergriffen werden sollten, um wirksamer private Investoren anzulocken und sicherzustellen, dass Forschung und Entwicklung so effektiv wie möglich zur Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beitragen;

57. spricht sich nachdrücklich für die Durchführung von Schulungsprogrammen für alle potenziell Beteiligten aus, insbesondere in Bezug auf die Anwendung betriebswirtschaftlicher Regeln, und fordert die Kommission auf, in Einklang mit den gestaffelten Hilfestellungen, unter anderem für die Erreichung von Spitzenleistungen, Kriterien für die Auswahl, die Evaluierung und die Bewertung von Ausbildungsprojekten auszuarbeiten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, öffentlichen Stellen; insbesondere denjenigen, die in unterrepräsentierten Mitgliedstaaten ansässig sind, im Rahmen eines proaktiven Ansatzes dabei zu helfen, ihr Verwaltungssystem durch Bewertungen zu verbessern und diesen Stellen Empfehlungen für die Verbesserung ihrer Finanzierungsanwendungen und ihres Projektmanagements auszusprechen;

58. weist erneut darauf hin, dass die Vereinfachung der Verwaltung der europäischen Forschungsfinanzierung einen Quantensprung erfordert; ist der Auffassung, dass ein Schlüsselelement bei der Vereinfachung darin besteht, anstatt des derzeitigen auf Kontrolle beruhenden Ansatzes einem Ansatz zu folgen, der stärker auf Vertrauen beruht und mehr Risiken in Kauf nimmt, was insbesondere KMU zugute kommt; fordert die Umsetzung aller im neuen Rahmenprogramm festgelegten Vereinfachungsmaßnahmen, darunter ein größeres hinnehmbares Fehlerrisiko, eine breite Akzeptanz gängiger Rechnungslegungsverfahren, die Verwendung von Pauschalbeträgen und einer Finanzierung nach Pauschalsätzen (auf freiwilliger Basis), eine Vereinfachung der Antrags- und Vertragsverfahren und der Vorschriften über die Vorfinanzierung und die Zuschussfähigkeit von Kosten, ein deutlicher Abbau der finanziellen und wissenschaftlichen Berichterstattungsanforderungen, eine Verkürzung der Vorlaufzeiten bis zur Unterzeichnung des Vertrags auf maximal sechs Monate und eine bedeutende Verkürzung der Zeit bis zur Gewährung und Auszahlung der Unterstützung sowie größere Flexibilität für die Beteiligten bei der Organisation und Verwaltung ihrer Projekte und bei der Auswahl ihrer Partner;

59. ist davon überzeugt, dass die Vereinfachung zu einer Verringerung der Kombinationen von Finanzierungssätzen und Methoden zur Berechnung indirekter Kosten bei den verschiedenen Finanzierungssystemen führt, wobei jedoch die Differenzierung zwischen Hochschulen, Forschungsorganisationen und der Wirtschaft nicht abgeschafft werden sollte;

60. empfiehlt die Erstellung eines gemeinsamen, aber begrenzten Regelwerks (für Verwaltungs-, Finanz- und organisatorische Aspekte), das leicht verständlich ist und für alle Programme und Instrumente in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gilt;

61. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu europäischen Forschungsprogrammen zu erleichtern, zum Beispiel durch die Einrichtung einer einzigen Kontaktstelle, die Einführung des Grundsatzes „ein Projekt/ein Dokument“ und den Aufbau eines Forums für den Austausch bewährter Verfahren; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass ein leicht zugänglicher einheitlicher Zugangspunkt für potenzielle Beteiligte zu Beratung und finanzieller Unterstützung notwendig ist; kritisiert die derzeit mangelnde Transparenz und den Mangel an Informationen bezüglich künftiger Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungsprojekte, die zur Folge haben, dass Forscher und Institute sich nicht angemessen vorbereiten und folglich nicht teilnehmen können;

62. hebt hervor, dass eine konsistente Politik zur Schaffung einer wissensbasierten europäischen Gesellschaft die Stärkung der Verknüpfungen zwischen Ausbildung, Forschung und Innovation voraussetzt; betont, dass mit dem gemeinsamen strategischen Rahmen die gesamte Wissenskette umfasst und integriert werden sollte, beispielsweise durch Entwicklung von Infrastrukturen, Normung, Bildungsprogramme und Maßnahmen zur Stützung der Schlüsseltechnologien; befürwortet eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Unternehmen und Forschungsinstituten in jeder Form und ist der Ansicht, dass der Transfer von Fähigkeiten und Technologie dabei eine entscheidende Komponente darstellt; fordert die Bereitstellung praktischer Instrumente zur Förderung des Technologietransfers aus der Forschung in die industrielle Anwendung, sowohl im Dienstleistungssektor als auch in den Sektoren des verarbeitenden Gewerbes;

63. fordert eine stärkere zwischenstaatliche Beteiligung im Rahmen der gemeinsamen Planungsmaßnahmen, um die europaweite Zusammenarbeit im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation zu stärken;

64. betont die Bedeutung der Gemeinsamen Technologieinitiativen (GTI) und Europäischen Technologieplattformen (ETP), plädiert für einen gemeinsamen und zielgenauen Rahmen für alle ÖPP, mit klaren, allgemein gültigen Bedingungen und einer klaren Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen privater und öffentlicher Hand; hält es für notwendig, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz zu verbessern und diese Instrumente für KMU und den öffentlichen Forschungssektor zugänglich zu machen; fordert die Kommission auf, vor der Konsolidierung oder der Förderung der Schaffung zusätzlicher Partnerschaften eine eingehende Analyse des aktuellen Stands, der Auswirkungen und der Relevanz der derzeit bestehenden unterschiedlichen Formate öffentlich-privater Partnerschaften vorzunehmen, um ihre Verwaltung zu verbessern und somit eine bessere Einbeziehung einer größeren Vielfalt von Akteuren sowohl bei der Festlegung der Forschungsagenda als auch bei der Sicherstellung des Zugangs für neue Teilnehmer zu gewährleisten; ist außerdem der Ansicht, dass diese Instrumente eindeutiger auf gesamtgesellschaftliche prioritäre Ziele (Bewertung von gesellschaftlichen Ergebnissen und Ergebnissen im Bereich Nachhaltigkeit) ausgerichtet sein und als Multiplikator für private Investitionen fungieren sollten;

65. betont, dass der gemeinsame strategische Rahmen ein attraktiver Fördermechanismus für Akteure des öffentlichen und privaten Sektors (einschließlich nichtstaatliche und zivilgesellschaftlichen Organisationen) sein sollte; vertritt die Ansicht, dass alle Beteiligten an hochwirksamen Projekten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation sowie ETP sich an der Diskussion um die Prioritätensetzung beteiligen und Zugang zu Forschungsinfrastrukturen haben sollten;

Leitfaden für das nächste Rahmenprogramm

66. befürwortet die Hinwendung zu einem Ansatz, der sich auf wissenschaftliches Arbeiten stützt, und fordert gegenüber den Beteiligten in jeder Phase des Finanzierungssystems eine Haltung, die von Vertrauen in die Forscher geprägt ist und mehr Risiken in Kauf nimmt, einschließlich der Aufwertung von wissenschaftlicher Arbeit und Innovation; fordert ein angemessenes Finanzierungsmodell für akademische Forschung im nächsten Rahmenprogramm;

67. ist der Ansicht, dass der gemeinsame strategische Rahmen nicht allein auf forschungsorientierte oder technologische Innovation beschränkt sein darf, sondern damit verschiedene Innovationsquellen unterstützt werden sollten; stellt fest, dass viele Unternehmen – insbesondere KMU – auf andere Innovationsquellen zurückgreifen, wie Kunden, Märkte, Nutzer und nicht zuletzt die Arbeitnehmer, und dass diese Form der Innovation häufig einen stärkeren Praxisbezug hat und auf die Lösung spezifischer Probleme im Zusammenhang mit Verfahren, Dienstleistungen oder Produkten ausgerichtet ist, da die Lösungsvorschläge oftmals von Arbeitnehmern kommen, die dem Produktionsprozess, den Märkten und den Kunden am nächsten sind; vertritt daher die Auffassung, dass die EU praxisorienterte und arbeitnehmergestützte Innovation stärken sollte;

68. fordert die Kommission nachdrücklich auf sicherzustellen, dass die Gemeinkosten im Rahmen des Rahmenprogramms HORIZON 2020 überarbeitet werden; fordert die Kommission daher auf zu prüfen, welchen Anteil die Gemeinkosten im siebten Rahmenprogramm ausmachen, und Vorschläge dahingehend vorzulegen, wie dieser Anteil möglichst niedrig gehalten werden kann;

69. fordert, dass die Zusammenarbeit in der Forschung (das derzeitige Kooperationsprogramm) weiterhin den Mittelpunkt des Rahmenprogramms bildet und Synergien gestärkt werden mit dem Ziel, die Wirkung und Verbreitung von Forschungsprojekten zu verstärken und zu beschleunigen, die in Zusammenarbeit mit innerhalb und außerhalb der EU tätigen Partnern von Weltruf erfolgen; ist der Auffassung, dass die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Forschung thematisch flexibler sein sollte (weiter gefasste Aufforderungen) und nutzerfreundliche Finanzierungsregelungen beinhalten sollte, um herausragende Wissenschaftler gewinnen zu können und den Bedürfnissen sowohl großer Konsortien als auch kleinerer Gruppen gerecht zu werden; ist weiterhin der Auffassung, dass die gesamte Innovationskette von der Pionierforschung über große Pilotprojekte und -versuche abgedeckt werden sollte, gegebenenfalls mit zweckgebundenen Budgets für Sektoren, die eine strategische Vision zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen mit langfristigen Investitionszyklen entwickelt haben;

70. hat Zweifel daran, ob die Mittel, die für die Schaffung von Exzellenznetzen und die Durchführung von Tagungen und Veranstaltungen aufgewandt werden, effizient eingesetzt werden, und fordert verstärkte Maßnahmen zur elektronischen Vernetzung von Forschung und Innovation und eine Verbreitung der Forschungsergebnisse über das Internet;

71. ist skeptisch angesichts der Tatsache, dass häufig nur ein einziger Vorschlag pro Aufforderung finanziert werden kann, was einer Verschwendung von Mitteln für die Vorbereitung und Bewertung exzellenter Vorschläge gleichkommt und bedeutet, dass manche exzellenten Ideen nicht finanziert werden; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Finanzierung exzellenter, nicht ausgewählter Forschungsvorschläge durch einen zusätzlichen Forschungshaushalt (matching research funds) zu prüfen, an dem sich die Mitgliedstaaten und die Regional- und Strukturfonds beteiligen;

72. fordert die Konsolidierung der interdisziplinären und transdisziplinären Forschung und die Anerkennung ihrer sozialen Dimension; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die großen Herausforderungen für die Gesellschaft – abgesehen von technologischen Lösungen – durch Forschung auf europäischer Ebene im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften und der gesellschaftlichen Innovation in Angriff genommen werden sollten, die nach wie vor ausschlaggebend sind, wenn diese Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden sollen; vertritt daher die Ansicht, dass in dem gemeinsamen strategischen Rahmen sowohl ein eigenständiger Themenbereich „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ als auch dessen Einbeziehung als verstärkte Komponente in alle agendabezogenen Maßnahmen gewährleistet werden sollten;

73. fordert die Weiterführung des Themas Wissenschaft in der Gesellschaft, sowohl als eigenständigen Bereich als auch in seiner horizontalen Ausweitung auf die großen sozialen Herausforderungen, um das Interesse und die Beteiligung der Bürger und der Zivilgesellschaft an Forschung zusätzlich zu fördern; ist zudem der Ansicht, dass die Kommission die Weiterentwicklung und verstärkte Verbreitung ethischer Leitlinien und die Weiterentwicklung der auf zivilgesellschaftliche Organisationen zugeschnittenen Instrumente unterstützen sollte;

74. fordert eine transparentere und stärker partizipative Festlegung der Forschungsschwerpunkte und Forschungsziele durch die ausgewogene Beteiligung der Akteure wie der wissenschaftlichen Gemeinschaft, Wissenschaftlern (auch von kleineren Forschungseinrichtungen), dem öffentlichen Sektor, zivilgesellschaftlichen Organisationen und KMU; fordert die Schaffung einer besonderen Plattform für Gespräche zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wissenschaftlern über Forschungsschwerpunkte in spezifischen Sektoren; ist der Ansicht, dass besondere Plattformen für eine engere Zusammenarbeit zwischen KMU und Wissenschaftlern ebenfalls gefördert werden sollten;

75. ist der Ansicht, dass nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche, ethische und nachhaltigkeitsbezogene Prüfung und Bewertung der spezifischen Forschungsprogramme ein wichtiger Prozess ist, der sowohl auf europäischer Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten verbessert werden und umfassender gefördert werden muss; unterstützt Initiativen der Kommission in diesem Bereich, etwa die Entwicklung der Grundsätze verantwortungsvoller Forschung und Innovation, und setzt sich für ihre weitere Förderung und Ausweitung ein;

76. fordert, dass das Verhältnis zwischen Projekten „von unten“, wie dem derzeitigen FET-Open-Projekt, und denen „von oben“ (d. h. den großen gesellschaftlichen Herausforderungen) ausgewogen bleibt und dass kleinere Projekte und Verbundforschungsvorhaben „von unten nach oben“ auf den Weg gebracht werden; ist der Ansicht, dass eine Lockerung der Teilnahmebedingungen für Kooperationsprojekte eine Stärkung der wissenschaftlichen Kapazitäten bewirken würde; ist weiterhin der Ansicht, dass strategische Prioritäten mit aufkommenden Problemen verknüpft werden müssen; fordert die Kommission auf, das Verhältnis zwischen Projekten „von unten“ und Projekten „von oben“ zu untersuchen und sowohl unter gesellschaftlichen wie finanziellen Aspekten zu betrachten; betont die Notwendigkeit, bei der Zusammenstellung von Forschungsagenden mit Forschern, Industrie und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenzuarbeiten und sich mit ihnen zu beraten;

77. spricht sich dafür aus, dass kleine und mittlere Projekte den Schwerpunkt der künftigen Forschungsförderung darstellen; ist der Ansicht, dass kleine und mittlere Projekte von Hochschulen und KMU leichter und mit geringerem Aufwand zu managen sind; ist weiterhin der Ansicht, dass sie auch eine Steigerung der bisher zu niedrigen Erfolgsquoten bei der Antragsstellung ermöglichen werden;

78. ist der Ansicht, dass neue öffentliche Lizenzverfahren und Auszeichnungen als Innovationsanreize genutzt werden können, um die Forschung auf diese Bereiche zu fokussieren und die Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben sicherzustellen, wenn unsere derzeitigen Innovationsmodelle bestimmten gesellschaftlichen Erfordernissen nicht gerecht werden; fordert die Kommission auf, so früh wie möglich eine mögliche Pilotinitiative für Preisverleihungen als Innovationsanreize im medizinischen Sektor zu starten;

79. fordert eine kohärente Abdeckung der gesamten FEI-Kette durch Umsetzung von Transparenzbestimmungen und eine klare Abstimmung zwischen den verschiedenen mit Forschungs- und Innovationsförderung befassten GD;

80. fordert gegebenenfalls eine intensivere internationale Zusammenarbeit auf Gegenseitigkeit mit den strategischen Partnern der Europäischen Union, u.a. mit schnell wachsenden Ländern wie den BRIC-Staaten, um die globalen Herausforderungen besser bewältigen zu können; erinnert daran, dass vereinfachte Verfahren und deutlich kürzere Vorlaufzeiten für Anträge die Beteiligung von Forschern aus Drittländern fördern würden; betont, dass in den Nachbarländern auf der Grundlage einer besseren Koordinierung zwischen der Gemeinsamen Strategie und den Instrumenten der EU-Nachbarschaftspolitik mehr wissenschaftliche Kapazitäten aufgebaut werden müssen; vertritt die Auffassung, dass es für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Entwicklungsländern entscheidend ist, dass der Kapazitätsaufbau auch wirklich gestärkt wird und faire und umfassende Partnerschaften mit diesen Ländern eingegangen werden;

81. ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Forschung mit potenziellem doppeltem Verwendungszweck nur mit Ländern erfolgen sollte, die die Menschenrechte, die UNO-Resolutionen und das Völkerrecht achten;

82. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

1. Hintergrund

Die Europäische Kommission hat die Initiative ergriffen, ein Grünbuch zu veröffentlichen, in dem ein gemeinsamer strategischer Rahmen für die Finanzierung von Forschung und Innovation für den Zeitraum nach 2013 festgelegt wird. Dieser gemeinsame strategische Rahmen verbindet die europäischen Programme – in diesem Fall das Rahmenprogramm (RP) für Forschung, das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) – mit den Strukturfonds bzw. dem Kohäsionsfonds für die Bereiche Forschung und Innovation.

Eine gemeinsame Strategie für alle Finanzierungsinstrumente und -programme vorzuschlagen, trotz ihrer unterschiedlichen Finanzierungshöhe und Verankerung im europäischen Kontext, ist meiner Ansicht nach eine Gelegenheit, den Europäischen Forschungsraum zu stärken und einen Vorschlag auszuarbeiten, in dem es gelingt, diese Konsolidierung erfolgreich mit einer klaren Konvergenzstrategie zu verbinden.

In diesem Bericht wird eine Neuorganisation der bestehenden Instrumente und Programme vorgeschlagen, um den Herausforderungen zu begegnen, denen sich Europa gegenübersieht. Zusätzlich und für besondere Fälle schlägt die Berichterstatterin auch die Schaffung eines neuen Instruments vor – einer Europäischen Investitionsbank für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) – sowie die Verwendung von project bonds als Ergänzung zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Rahmen.

Die wesentlichen Ziele des hier vorgestellten Vorschlags sind Stabilität und Konvergenz. Keine gemeinsame Strategie wird eine Chance auf Erfolg haben, wenn wir weiterhin ständig die „Spielregeln“ ändern; keine Strategie zur Bewältigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation, in der wir uns gegenwärtig befinden, kann auf Investitionen in Forschung, Entwicklung oder Innovation zählen, wenn die im System begründeten Ungleichheiten und Asymmetrien beim Zugang zu den verfügbaren EU-Mitteln fortbestehen.

2. Das Gebäude und seine Stützen

Europa ist die reichste aller Weltregionen, doch hat sich daraus bislang kein entsprechendes Volumen an Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation ergeben. Die Vereinigten Staaten, Japan und die BRIC-Länder weisen höhere Investitionen auf. Zwar ist das Gesamtvolumen der Investitionen in Europa in den letzten Jahren gestiegen, doch dies führte nicht zu einem kohärenteren Europa, da zwischen den einzelnen Staaten erhebliche Ungleichheiten bestehen. Diese Ungleichheiten haben im Wesentlichen zweierlei Auswirkungen. Zum einen profitieren die Staaten, die wissenschaftlich und technologisch auf einem höheren Stand sind, weiterhin am stärksten von den auf europäischer Ebene bestehenden Programmen. Dies zeigt sich beispielweise an der Liste der „oberen 50“ der Begünstigten, die bislang Zugang zu den Mitteln des RP7 hatten. Daran wird deutlich, dass die neuen Mitgliedstaaten und die am Rande gelegenen Volkswirtschaften sowohl auf der Ebene akademischer Einrichtungen als auch auf der wirtschaftlichen Ebene weiterhin stark unterrepräsentiert sind, wenn sie überhaupt vertreten sind. Zum anderen haben die Ungleichheiten sehr unterschiedlich hohe Investitionen in den einzelnen Ländern zur Folge. Trotz des erklärten Ziels Europas, im Jahr 2020 eine Gesamtinvestition von 3 % des BIP zu erreichen, investieren gegenwärtig nur 6 Länder mehr als 2 % ihres BIP in Forschung und Innovation (Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich und die Schweiz), während 10 Länder ein Investitionsvolumen von weniger als 1 % ihres BIP aufweisen und der Wert in den 11 weiteren Ländern zwischen 1 und 2 % liegt. Nimmt man als Kriterium die Pro-Kopf-Investitionen, sind die Länder mit dem höchsten Investitionsanteil gleichzeitig auch die höchstplatzierten auf der Liste. Gemessen an den Pro-Kopf-Investitionen kommen andere Länder, die sowohl in Bezug auf die absolute Höhe als auch in Bezug auf den Anteil am BIP bescheidenere Investitionen aufweisen – wie Luxemburg – auf Spitzenwerte. Weiter unten stehen auch in diesem Fall die neuen Mitgliedstaaten und die am Rande gelegenen Volkswirtschaften.

Im heutigen Europa, in dem zu den bereits bestehenden Ungleichheiten immer noch weitere hinzukommen, muss also dafür gesorgt werden, dass der Weg der Zukunft in einer Annäherung an die bereits besser positionierten Länder sowie in der verstärkten Zusammenarbeit besteht. Zu diesem Zweck ist es außerdem notwendig, die Mittel für den Bereich Kohäsion ergänzend in diesen gemeinsamen Rahmen einzubeziehen, wobei sie jedoch eigenständige Mittel bleiben müssen.

Mit dem vorliegenden Vorschlag soll ein gemeinsamer Rahmen konzipiert werden, in dem zur Geltung kommt, dass Wissen nicht nur als potenziell gewinnbringendes Gut betrachtet werden darf und dass das Wissen als öffentliches Gut zu würdigen ist, dass, dass Innovation nicht vollständig auf Forschung beruht und dass nicht alle Forschung zwingend Innovationen bewirkt, dass es eine Grundlage für die Ausrichtung der verfügbaren Mittel zu schaffen gilt, damit ein Rahmen entsteht, der Kohärenz in den Beziehungen zwischen den Finanzierungsquellen und der Art und dem Umfang der Projekte ermöglicht. Darüber hinaus müssen die soziale Dimension von Forschung und Innovation und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft berücksichtigt und genauer untersucht werden, weil wir in Gesellschaften, die wir nicht kennen, nicht konkret etwas erreichen können.

Unabhängig davon, wie wir Industriepolitik sehen, ist das Beispiel Airbus ein Projekt, durch das Europa in den hier erörterten Bereichen klar gestärkt wurde. Ein langfristiges und hochinnovatives Projekt, in dem verschiedene Ressourcen miteinander verknüpft werden und das sich weltweit als Erfolgsgeschichte etablieren konnte. Der Erfolg der von der Kommission vorgeschlagenen Neuformulierung wird davon abhängen, inwieweit solche Projekte mit weiteren Projekten anderer Größenordnung und anderer Art verknüpft werden können, sodass die Zusammenarbeit ausgebaut und gleichzeitig die lokalen oder regionalen und nationalen Unterschiede respektiert und bewahrt werden.

3. Der Post-It-Effekt

Im Jahr 1968 schuf Spencer Silver einen Klebezettel der besonderen Art: Er klebte, ohne Spuren zu hinterlassen, und konnte mehrfach verwendet werden. An genau diesen Eigenschaften scheiterte das Produkt. Der Erfinder bemühte sich fünf Jahre lang, die Vorteile seiner Innovation zu vermitteln, jedoch ohne Erfolg. Erst 1974 beschloss Art Fry, Mitglied eines Kirchenchors, den von seinem Freund geschaffenen „gescheiterten“ Klebezettel zu verwenden, weil er es satt hatte, dass jedes Mal die Lesezeichen aus seinem Gesangbuch fielen, wenn er die gewünschte Seite aufschlug. Erst 1977 wurde die Spencer Silvers Erfindung auf den Markt gebracht, und nur ein Jahr später setzte sie sich durch. Heute wissen wir, was Post-Its sind und wie erfolgreich sie sind. Doch zunächst mussten zehn Jahre vergehen. Das Beispiel des Post-It zeigt deutlich, dass wir nicht nur solche Innovationen oder Projekte finanzieren dürfen, bei denen ein unmittelbarer Erfolg garantiert ist.

Aus eben diesem Grund ist es so wichtig, klar zwischen der Art der Unterstützung und der Projekte zu unterscheiden, sei es Unterstützung für Netze oder Projekte mit bereits gefestigten Strukturen, Unterstützung, um unzureichend konsolidierte Infrastrukturen zu stärken, oder Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten oder für Forschungsprojekte. Erst die Fähigkeit zur Unterscheidung ermöglicht uns, die einzelnen Elemente strategisch zu einem Ganzen zu verbinden. Das genannte Beispiel zeigt auch, dass gemeinsame Bemühungen notwendig sind, die über kurz- und mittelfristige Maßnahmen hinausgehen.

Der Weg zur Spitzenleistung („Exzellenz“), deren Kriterien sich nach den jeweiligen Akteuren richten, ist ohne Zuweisung der erforderlichen Mittel nicht möglich (daher die Notwendigkeit, den Umfang der Investitionen deutlich zu erhöhen), und auch nicht ohne eine gezielte Vereinfachung der Verfahren und ohne Abbau des bürokratischen und administrativen Aufwands. Die anhaltenden Probleme führen dazu, dass die redaktionelle „Exzellenz“ von Vorschlägen häufig mehr gewürdigt wird als die „Exzellenz“ der Vorschläge selbst. Die beiden genannten Voraussetzungen sind daher entscheidend dafür, dass die geografische Diversität und die Vielfalt der Teilnehmer an europäischen Programmen gesteigert werden kann. Dies kann außerdem nicht gelingen, wenn nicht die Vielzahl der wissenschaftlichen Disziplinen berücksichtigt wird, die Vielschichtigkeit von Innovation, der Raum für Originalität und gegebenenfalls die Möglichkeit des Scheiterns, die soziale Funktion von Wissenschaft und Innovation sowie der Zeitbedarf für die Konsolidierung, der je nach der Art und der Größenordnung der Projekte unterschiedlich groß sein kann.

Abschließend gilt es unbedingt Spielraum für eine Abwägung zwischen „Bottom-up“-Projekten und denjenigen Projekten zu ermöglichen, die Antworten auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen liefern sollen, um Raum für Neugier zuzulassen, einen entscheidenden Faktor für die Konsolidierung der wissenschaftlichen Tätigkeit. Das Beispiel des Post-It erinnert uns auch daran, dass manchmal hervorragende Marktchancen in unerwarteten Bereichen entstehen können, wenn der Markt auch nicht das höchste Ziel der Schaffung von Wissen ist.

4. Unser heutiges Europa

Dieser Bericht ist ein Versuch, die bestehenden Instrumente und Programme neu zu organisieren und gleichzeitig neue Instrumente zu verwenden, um eine Strategie der positiven Summe für die einzelnen Beteiligten zu entwerfen. Es wird von der Annahme ausgegangen, dass Forschung und Innovation unentbehrliche Instrumente für die Konsolidierung einer Wachstumsstrategie sind, die den Anspruch hat, nachhaltig und integrativ zu sein. Diese Annahme ist umso wichtiger, wenn wir die gegenwärtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise betrachten.

Eine stärkere Konvergenz ebenso wie eine solidere weltweite Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union – auf der Grundlage eines Kooperationsmodells – sind Teil des Rezepts für die Neubelebung der Wirtschaft und für ein auf nachhaltigem Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen beruhendes Entwicklungsmodell.

In unserem heutigen Europa gibt es viele Unterschiede bei den wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten und der Wirtschaftsstruktur der einzelnen Länder. Es gibt jedoch auch ein verbindendes Element: Den größten Anteil an der europäischen Wirtschaft und den Anteil, der am meisten zur Beschäftigungsfähigkeit beiträgt, haben die kleinen und mittleren Unternehmen. Aus genau diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren die Instrumente ausgebaut, mit denen ihre verstärkte Beteiligung sichergestellt wird. Dieser Ausbau hatte jedoch nicht die gewünschte Wirkung, worin eine der größten Schwächen des derzeitigen Rahmens besteht. Einer der Gründe für diese schwache Beteiligung liegt in der Unangemessenheit der bestehenden Instrumente, die akademische Einrichtungen und große Unternehmen am stärksten begünstigen. Daher muss sichergestellt werden, dass die bestehenden Instrumente und Programme nicht Dinge, die von vornherein ungleich sind, gleich behandeln. Vor diesem Hintergrund wird ein Drei-Schichten-Modell vorgeschlagen, das im Folgenden schematisch dargestellt ist:

 

Wird der Erfolg eines Projekts im Fall einer akademischen Einrichtung beispielsweise an der Zahl der Veröffentlichungen oder der Zitate oder an der Anerkennung durch andere Akademiker gemessen, wird dieser Begriff des Erfolgs im Fall kleiner und mittlerer Unternehmen mit der Möglichkeit gleichgesetzt, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu vermarkten.

Mit dem vorgestellten Modell sollen, zusammengefasst, die Verzahnung der bestehenden Programme und Instrumente mit neuen Instrumenten verstärkt und die bestehenden Ungleichgewichte in punkto Zugänglichkeit und Beteiligung beseitigt werden.

Die Vorschläge dieses Berichts lassen sich daher wie folgt zusammenfassen: Kohärenz und möglichst umfassende Abdeckung des europäischen Forschungs- und Innovationssystems, von den Hochschulen bis zum Markt, mit besserer Einbeziehung derjenigen Bürger und Akteure, die in unserem herkömmlichen System nicht an dem Prozess beteiligt sind, sowie Transparenz und Festlegung klarer Regeln.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (13.7.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Grünbuch mit dem Titel „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“
(2011/2107(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Carl Haglund

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt mit Nachdruck hervor, dass mit der gemeinsamen Strategie das Ziel verfolgt wird, alle einschlägigen EU-Finanzierungen für Forschung und Innovation, die derzeit über das RP7, das CIP und EU-Initiativen wie das EIT bereitgestellt werden, auf der Grundlage kohärenter Ziele und gemeinsamer strategischer Ziele einzubeziehen;

2.  vertritt die Auffassung, dass der Strukturfonds und der Kohäsionsfonds die EU-Mittel für Forschung und Innovation zwar ergänzen sollten, sie jedoch nicht ersetzen können, und dass diese Fonds, da ihre Hauptziele unterschiedlich sind, beim nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) weiterhin voneinander getrennt bleiben sollten; ist ferner der Auffassung, dass die Schaffung stärkerer Synergien zwischen diesen Fonds eine wichtige Möglichkeit zur Gewährleistung eines europäischen Mehrwerts darstellt;

3.  begrüßt die Vorschläge der Kommission, den Rückgriff auf innovative Finanzinstrumente auszuweiten, um die Hebelwirkung des EU-Haushalts zu verstärken, wobei die Rechte der Haushalts- und der Entlastungsbehörde voll gewahrt bleiben sollen; ersucht die Kommission, die Rahmenbedingungen und den Zugang für die vorrangigen Zielgruppen, wie KMU (und insbesondere Unternehmen in der Gründungs- und Startphase), Hochschulen und Forschungszentren zu verbessern; fordert, dass etwaige, speziell auf KMU zugeschnittene Tätigkeiten unter der Federführung der EIB-Gruppe erfolgen sollen, sofern nicht dadurch dem RP7 Mittel entzogen werden; fordert eine weitere Bewertung des Konzepts der sogenannten zinsvergünstigten Darlehen; äußert Bedenken hinsichtlich solcher Darlehensvereinbarungen, die die Möglichkeit einer Umwandlung von Darlehen in Zuschüsse vorsehen; ersucht die Kommission und die EIB, die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) als Schlüsselinstrument zur Finanzierung von Forschungs- und Innovationsprojekten sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen, um so langfristig Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa zu gewährleisten;

4.  betont, dass durch eine risikoscheue Finanzierungskultur der EU im Forschungsbereich die Finanzierung von Forschungsideen, die mit einem hohen Risiko, aber auch den größten Möglichkeiten für bahnbrechende Erkenntnisse verbunden sind, verhindert würde, und befürwortet infolgedessen einen Ansatz, der auf Vertrauen und einer höheren Toleranz gegenüber Risiken und Misserfolgen basiert und den Rückgriff auf die Vergabe von Preisen, die jedoch keine ordnungsgemäß strukturierte Finanzierung ersetzen, beinhaltet, anstelle eines rein ergebnisorientierten Ansatzes, der im Widerspruch zum Wesen der innovativen wissenschaftlichen Forschung steht;

5.  ist der Überzeugung, dass horizontale Vereinfachungsmaßnahmen bei allen Forschungs- und Innovationsprogrammen in Verbindung mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Flexibilität zu den obersten Prioritäten des neuen Programmplanungszeitraums zählen sollten, und weist auf die wichtigen Beschlüsse hin, die bei der laufenden Revision der Haushaltsordnung im Hinblick auf eine Vereinfachung in Fragen zu fassen sind, zu denen die Vereinfachung der Vorschriften über die Vorfinanzierung und die Zuschussfähigkeit von Kosten wie auch die Ausweitung der Möglichkeiten für die Vergabe von Forschungspreisen gehören; hebt die Notwendigkeit einer weiteren Vereinfachung der Antragsverfahren und der Kontrollmechanismen zugunsten der Antragsteller, die an europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen teilnehmen wollen, hervor;

6.  ersucht die Kommission, eine „Leiter zur Spitzenforschung“ für alle potenziellen Forschungs- und Innovationsträger in den Mitgliedstaaten zu schaffen, die eine niedrige Beteiligung am 7. Rahmenprogramm aufweisen, indem diesbezüglich u. a. eine effizientere und flexiblere Inanspruchnahme des Strukturfonds und des Kohäsionsfonds gefördert wird, einschließlich Möglichkeiten zur Maximierung von Synergien zwischen den Fonds; unterstreicht die Bedeutung der transnationalen Zusammenarbeit im Wege gemeinsamer Projekte und hebt die Notwendigkeit der Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Förderung der Exzellenz in ganz Europa hervor;

7.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass beim mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2013 die finanziellen Mittel für Großprojekte, wie ITER und Galileo, für den gesamten Programmplanungszeitraum festgelegt und zweckgebunden werden sollten, um die Kontinuität der Projektplanung und die Stabilität der Projektorganisation sicherzustellen; ist der Ansicht, dass jede Kostenüberschreitung im Rahmen der Haushaltsflexibilität und nicht durch die Umschichtung von Mitteln zu Lasten anderer Programme, wie der für Forschung und Innovation, finanziert werden muss;

8.  befürwortet nachdrücklich eine weitere substanzielle Aufstockung der jährlichen Haushaltsmittel der EU für Forschung und Innovation, da sie erwiesenermaßen einen hervorragenden europäischen Mehrwert erbringen, die Überwindung der Wirtschaftskrise unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die vom Rat beschlossene Strategie „Europa 2020” für Wachstum und Beschäftigung ausdrücklich die Notwendigkeit zusätzlicher Mittel für Forschung und Innovation vorsieht;

9.  betont die Bedeutung der weiteren Förderung der Komplementarität zwischen der EU‑Finanzierung und der einzelstaatlichen Finanzierung im FEI-Bereich; fordert diesbezüglich eine stärkere Koordinierung auf EU-Ebene und nationaler Ebene im Wege verstärkter gemeinsamer Anstrengungen auf dem Gebiet der Programmplanung, vereinbarter gemeinsamer Normen sowie schneller greifender, flexiblerer und einfacherer Kofinanzierungsinstrumente;

10. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, sich ohne weitere Verzögerungen auf einen spezifischen Fahrplan zur Erreichung des im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziels, 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für FEI aufzuwenden, zu verständigen; fordert diesbezüglich eine jährliche Bewertung des Stands der Verwirklichung der Zielvorgabe von 3 % im Rahmen des Europäischen Semesters und weist auf das enorme wirtschaftliche Engagement hin, das diese Zielvorgabe bedingen würde und das sich auf einen Betrag von etwa 130 Milliarden EUR jährlich sowohl für den EU-Haushalt als auch für die nationalen Haushalte belaufen würde, wobei der private Sektor den doppelten Betrag aufbringen müsste; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung öffentlich-privater Partnerschaften für die angestrebte erfolgreiche Schaffung des Europäischen Forschungsraums und einer „Innovationsunion“.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.7.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Damien Abad, Alexander Alvaro, Andrea Cozzolino, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Estelle Grelier, Carl Haglund, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Anne E. Jensen, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Barbara Matera, Claudio Morganti, Miguel Portas, Dominique Riquet, László Surján, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Maria Da Graça Carvalho, Frédéric Daerden, Roberto Gualtieri, María Muñiz De Urquiza

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (14.7.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Grünbuch „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“
(2011/2107(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Lara Comi

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert, dass der gemeinsame strategische Rahmen im Einklang mit der Industriepolitik steht und die Koordinierung zwischen den Forschungs- und Innovationsprogrammen und dem Kohäsionsfonds fördert, allerdings nicht auf Kosten der für die Fonds bereitgestellten Mittel;

2.  vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union in den Bereichen Forschung und Innovation hinter größeren Volkswirtschaften wie den USA und Japan sowie bedeutenden aufstrebenden Volkswirtschaften wie China zurückfällt; legt der Kommission daher nahe, einen Vorschlag für einen gemeinsamen strategischen Rahmen vorzulegen, mit dem eine effektive Verwendung der EU-Mittel für Forschung und Innovation sichergestellt werden soll; erachtet einen stärker integrierten Ansatz für erforderlich, um Bildung, Forschung und Innovation weiterzuentwickeln und das Ziel zu verwirklichen, 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben;

3.  fordert im Rahmen des gemeinsamen strategischen Rahmens eine Vereinfachung der Verwaltung dank stärker standardisierter Regeln, die für alle Teilnehmer der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme gelten; stimmt mit der Kommission überein, dass europäische Normen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Erzielung der Marktreife und zur Validierung von Technologien sind und dass Normen diese Schlüsselrolle nur dann spielen können, wenn sie mit der Entwicklung von Technologien und mit den immer kürzeren Produktentwicklungszyklen Schritt halten;

4.  unterstreicht, dass die Normung eine wichtige Rolle bei der Förderung von Forschung und Innovation spielen kann, indem sie zur Wettbewerbsfähigkeit beiträgt und den Verbrauchern größere Sicherheit bietet; fordert daher, dass die der Normung eingeräumte Bedeutung eines der Kriterien für die Bewertung von Projekten sein sollte;

5.  ist der Auffassung, dass Innovation und Kreativität eine Schlüsselfunktion für den wirtschaftlichen Aufschwung zukommt und dass die Bedeutung der Umsetzung wissenschaftlicher und technologischer Neuerungen in der Union in neue Waren und Dienstleistungen nicht unterschätzt werden darf; erwartet, dass ausreichende Mittel und neue Investitionen für die Schaffung eines wirklichen Binnenmarkts für Wissen zur Verfügung gestellt werden, der mehr innovationsfreundliche Unternehmen und Unternehmer anziehen und so zur Schaffung neuer Arbeitsplätze mit hohem Mehrwert und zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen beitragen kann;

6.  betont, wie wichtig die Schaffung von Spitzenleistungsnetzen und die Integration der Politikansätze der EU und der von den Mitgliedstaaten in die Wege geleiteten Strategien ist, wobei die Rolle der regionalen und lokalen Regierungen gestärkt werden muss; vertritt die Auffassung, dass eine Bündelung der von den Mitgliedstaaten für Forschung und Innovation bereitgestellten Mittel einen größeren Mehrwert bei den Ergebnissen zur Folge haben wird, weil sich auf diese Weise neue Finanzierungsmöglichkeiten für strategische Großprojekte eröffnen;

7.  empfiehlt, dass das Europäische Technologieinstitut vollständig in den gemeinsamen strategischen Rahmen integriert wird, um so ein europäisches Exzellenzzentrum für Unternehmen und Industrie aufzubauen, das durch Förderung und Unterstützung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU mit den internationalen wissenschaftlichen Akteuren konkurrieren kann und gleichzeitig Maßnahmen ergreift, um der Abwanderung von Fachkräften entgegenzuwirken, talentierte Wissenschaftlicher aus aller Welt anzuziehen und in die wissensgestützte Wirtschaft zu investieren;

8.  hält es für wichtig, die Einrichtung von Partnerschaften zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft zu fördern; fordert eine Vereinfachung der gemeinsamen Technologieinitiativen, damit umfangreiche finanzielle Ressourcen nicht nur in einige wenige Projekte fließen, und fordert eine Vereinfachung der Bestimmungen über staatliche Beihilfen mit absoluter Transparenz und effizienten, aber nicht bürokratischen Überwachungsverfahren, damit Innovationen nicht durch langwierige Verfahren gehemmt werden;

9.  ruft dazu auf, die Kaufkraft des öffentlichen Sektors freizusetzen, um die Innovation durch öffentliche Aufträge einschließlich der vorkommerziellen Auftragsvergabe zu stimulieren, sodass die öffentlichen Behörden die Risiken und Vorteile mit den Lieferanten teilen, ohne dass staatliche Beihilfen involviert sind; betont, dass unbedingt dafür zu sorgen ist, dass öffentliche Auftraggeber den Grundsatz der Vertraulichkeit innovativer Lösungen der Bieterunternehmen, insbesondere mit Blick auf das Know-how, achten; schlägt vor, die geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen und das öffentliche Beschaffungswesen zu vereinfachen und gegebenenfalls flexibler zu gestalten; fordert vorausschauende Maßnahmen in den Bereichen Unterstützung und Ausbildung in Hinblick auf die Rechtssicherheit für öffentliche Behörden und Lieferanten, die sich für innovative Lösungen entscheiden;

10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Finanzprüfung der Prioritäten des EU-Haushaltsplans für den nächsten Finanzrahmen vorzunehmen und Projekten mit europäischem Mehrwert, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Integration in den Bereichen Forschung, Wissen und Innovation gestärkt werden können, Vorrang einzuräumen;

11. begrüßt die Absicht der Kommission, die Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen, insbesondere in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums und die Annahme des Europäischen Patents, sowie die europäischen Normungsvorschriften zu verbessern; betont, dass die Rechte des geistigen Eigentums einen Ausgleich zwischen Nutzung und Technologietransfer gewährleisten sowie einen Zugang und eine rasche Verbreitung von wissenschaftlichen Ergebnissen sicherstellen müssen; vertritt die Auffassung, dass für junge innovative Unternehmen insbesondere im Zuge der Schaffung des Europäischen Patents eine Beihilfe für die Patentanmeldung vorgesehen werden sollte;

12. ist überzeugt, dass die Staatsausgaben für Forschung und Innovation im Rahmen der Berechnung der öffentlichen Ausgaben zur Evaluierung der mittelfristigen Haushaltsziele qualitativ bewertet werden müssen;

13. ist daher der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Bedeutung von KMU für die Innovationsförderung anerkennen sollten; betont, dass weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Forschungsmaßnahmen von KMU und zur Erleichterung ihrer Teilnahme an EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen durch die Bereitstellung entsprechender Informationen notwendig sind; vertritt die Auffassung, dass die Kommission kleinen Marktteilnehmern, kleinen Forschungseinrichtungen, kleinen und kleinsten Forschungsunternehmen und KMU von Jungunternehmern und von Unternehmerinnen den Zugang zu Finanzierungen erleichtern und einen Teil der für Forschungszwecke bereitgestellten Mittel zuweisen und damit die Schaffung von Netzen oder Clustern unterstützen sollte;

14. fordert eine Erprobung neuer und innovativer Finanzierungsmethoden wie projektspezifischer EU-Anleihen und des EU-Innovationsgutscheins, mit dem die Unternehmen diese Mittel unmittelbar in zugelassenen Forschungszentren einsetzen können; vertritt die Auffassung, dass für diese Gutscheine keine Kostenabrechnung notwendig sein sollte, da ihr Einsatz von den Zentren, in denen sie eingelöst werden, geprüft würde; ist der Auffassung, dass die Akkreditierungszentren auf nationaler oder regionaler Ebene errichtet und von einer europäischen Einrichtung wie beispielsweise der Gemeinsamen Forschungsstelle validiert werden könnten;

15. empfiehlt, die Beteiligung von Risikokapitalfonds und von außerhalb der EU ansässigen Akteuren an den Projekten zu unterstützen;

16. betont, dass die Verfahren vereinfacht und flexible Mechanismen bereitgestellt werden müssen, um mit dem raschen weltweiten Wandel Schritt halten und die politischen Prioritäten aktualisieren zu können;

17. hält die Synergien zwischen den nationalen und regionalen Verwaltungen, den Universitäten und Forschungszentren, den Unternehmen und KMU sowie der Zivilgesellschaft für den Erfolg der Verknüpfung der Forschung mit den Bedürfnissen der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung; unterstreicht, dass ein System entwickelt werden muss, das die Mobilität der Forscher und Wissenschaftler zwischen den Universitäten und wissenschaftlichen Zentren in Europa aktiv fördert, auch durch Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen und die Gewährleistung der Übertragbarkeit von Rentenansprüchen; unterstreicht, dass dies die Weitergabe von Wissen stimulieren und der Innovation sowie der Entwicklung einer wissensgestützten Wirtschaft in Europa in höchstem Maße zugute kommen würde;

18. fordert eine Stärkung der Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle als derjenigen Stelle, die intern wissenschaftliche und wirtschaftliche Analysen für die Entwicklungspolitik nach Maßgabe der Strategie Europa 2020 bereitstellt; vertritt die Auffassung, dass der Beitrag der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Innovation im Rahmenprogramm eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umfassen sollte;

19. vertritt in Anbetracht der Tatsache, dass die EU der weltweit größte Markt ist und die Weltwirtschaft immer wissensintensiver wird, die Auffassung, dass die verschiedenen EU-Forschungs- und Innovationsinstrumente unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes kontinuierlich an die Marktentwicklungen angepasst werden sollten;

20. schlägt vor, dass die Kommission konkrete Referenzwerte für die Erfassung der Leistung und der Fortschritte im Bereich der Innovation und für alle verschiedenen EU-Forschungs- und Innovationsinstrumente ermittelt; vertritt die Auffassung, dass die Verbreitung der Informationen und der Ergebnisse der einzelnen Finanzierungsprogramme und -projekte verbessert werden muss, damit das Verständnis des Innovationsprozesses erleichtert und die europäischen Bürger stärker in die wissenschaftliche und technologische Entwicklung eingebunden werden können;

21. fordert angesichts der Vielfalt an Instrumenten eine Vereinfachung und Straffung der Verfahren innerhalb des Europäischen Forschungsraums (EFR);

22. ruft in Erinnerung, dass sich das Ziel eines Anteils von drei Prozent am BIP zu zwei Prozent aus einem privaten und zu einem Prozent aus einem mit öffentlichen Geldern finanzierten Teil zusammensetzt; stellt fest, dass es immer noch erhebliche Defizite im Bereich der privaten Forschungsausgaben gibt, die nur behoben werden können, wenn das ordnungspolitische Umfeld für die Unternehmen einschließlich der KMU angepasst wird; unterstützt insbesondere die Arbeit der Kommission an der Entwicklung eines neuen Leitindikators, der auf der Innovationsleistung basiert, da dies aussagekräftiger wäre als eine Messung der Leistung anhand zahlenmäßiger Zielvorgaben;

23. begrüßt das Innovations- und Forschungsprogramm der EU für kleine Unternehmen (SBIR-Programm), mit dem Herausforderungen im technologieorientierten öffentlichen Sektor ermittelt und FEI-Vorhaben zur Entwicklung neuer Lösungen sowohl für alte als auch für sich abzeichnende neue Probleme finanziert werden sollen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.7.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Adam Bielan, Lara Comi, António Fernando Correia De Campos, Jürgen Creutzmann, Christian Engström, Evelyne Gebhardt, Louis Grech, Małgorzata Handzlik, Iliana Ivanova, Philippe Juvin, Eija-Riitta Korhola, Edvard Kožušník, Kurt Lechner, Hans-Peter Mayer, Phil Prendergast, Robert Rochefort, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Kyriacos Triantaphyllides, Emilie Turunen, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

María Irigoyen Pérez, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Olle Schmidt, Wim van de Camp

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (12.7.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Grünbuch „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“
(2011/2107(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Hermann Winkler

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  verweist darauf, dass Forschung und Innovation wesentliche Triebkräfte dafür sind, dass die EU ihre Wettbewerbsposition behauptet und verbessert, und betont, dass die Kohäsionspolitik einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Forschung und Innovation in den Regionen leistet; betont in diesem Zusammenhang, dass die Bedeutung der regionalen Förderung von Innovation, Forschung und Unternehmertum über die Jahrzehnte zu Recht immer weiter gestiegen ist; stellt fest, dass Kohäsionsfondsmittel in Höhe von etwa 86 Mrd. EUR – ca. 25 % der gesamten Haushaltmittel für die Kohäsionspolitik – dafür zweckgebunden wurden, und fordert die Kommission auf, zu untersuchen, ob den aus den Strukturfonds finanzierten Innovationsvorhaben ebensolche Geltung verschafft werden kann wie den durch die Forschungsrahmenprogramme finanzierten Innovationsvorhaben; ist der Ansicht, dass gemäß den Grundsätzen und Zielen der Strategie Europa 2020 und der Leitinitiative „Innovationsunion“ dieser Trend unbedingt aufrechterhalten werden sollte, so dass sich die (auch ökologisch und sozial) nachhaltige Entwicklung in der Mittelzuweisung widerspiegelt, wofür eine starke und mit ausreichenden Mitteln ausgestattete Regionalpolitik eine Voraussetzung darstellt; fordert eine eindeutige Koordinierung von bestehenden und neuen Initiativen im Rahmen der EU-2020-Strategie, in deren Rahmen unter anderem Innovationen in Gesellschaften auf der Grundlage von öffentlich-privaten und individuellen Partnerschaften gefördert werden;

2.  betont, dass eine verstärkte Koordination und Synergien zwischen dem künftigen regionalpolitischen „Gemeinsamen strategischen Rahmen“ und der künftigen „Gemeinsamen Strategie“ für Forschungs- und Innovationsprogramme erforderlich sind, um die europäischen Innovationszyklen zu verstärken; fordert die Kommission auf, die Komplementarität sicherzustellen und darzulegen, wie dies konkret erfolgen soll; weist in diesem Zusammenhang auf das Potenzial für die Schaffung von Synergien zwischen diesen beiden Politikbereichen hin, die gewährleisten, dass die jeweils andere Politik umgesetzt wird; betont, dass die zentrale Herausforderung für die Mitgliedstaaten und die Regionen darin besteht, Synergien zwischen den unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten im Bereich Forschung und Innovation im öffentlichen und privaten Sektor und für die Anschlussfinanzierung für die Verbreitung und bessere Sichtbarkeit der Ergebnisse solcher Projekte zu schaffen; ersucht die Mitgliedstaaten, für die Umsetzung dieser Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene Sorge zu tragen, insbesondere wenn verschiedene nationale Behörden für die einzelnen EU-Fonds zuständig sind, damit sich die jeweiligen Programme gegenseitig besser ergänzen;

3.  ruft in Erinnerung, dass es in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen entscheidend ist, die Mittel mit Bedacht auf intelligent ausgesuchte Prioritäten der Regionen zu verteilen, um so eine kritische Masse zu erreichen;

4.  fordert, dass angesichts der zukünftigen Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf die Strategie EU 2020 die Priorität „Innovation“ sowohl für die Ziel-1- als auch die Ziel-2-Regionen verpflichtend wird, was sich auch in der Mittelausstattung auf allen Ebenen niederschlagen muss; verweist jedoch darauf, dass weiterreichende Zielvorgaben für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaufwendungen allein keine Ergebnisse bringen werden, solange diese Maßnahmen nicht mit gesamtstrukturellen Entwicklungen in den Gesellschaften einhergehen;

5.  fordert die Kommission auf, alternativ weitere Anreize für die Verwendung der Strukturfondsmittel im Bereich Innovation vorzuschlagen;

6.  spricht sich im Hinblick auf Innovation für den Bottom-up-Ansatz aus und betont, dass sich alle lokalen und regionalen Akteure aktiv an der Ausarbeitung und Durchführung ihrer regionalen Innovationsstrategien beteiligen und daran mitwirken müssen;

7.  ruft die Regionen auf, im Sinne des Konzepts der „intelligenten Spezialisierung“ maßgeschneiderte Innovationsstrategien zu entwickeln, die auf regionalen Kompetenzen, aktuellen Stärken und Vorteilen beruhen; legt den Regionen nahe, klarzustellen, wie mögliche Synergieeffekte zwischen der Strukturfondsförderung und den künftigen Forschungs- und Innovationsprogrammen konkret genutzt werden können, um starke, international wettbewerbsfähige Cluster und regionale Exzellenzzentren zu schaffen und den Aufholprozess gegenüber anderen Regionen voranzutreiben, um die regionale Wirtschaft zu stärken;

8.  betont aber, dass neben dem Interesse der einzelnen Regionen am Wirtschaftswachstum gleichzeitig die EU als Ganzes als Innovationsraum gesehen werden sollte, um eine stärkere Komplementarität der Regionen zu fördern und so international wettbewerbsfähiger zu werden; fordert diesbezüglich eine bessere Abstimmung und Koordinierung nicht nur zwischen den regionalen Akteuren und Behörden, sondern auch zwischen den Mitgliedstaaten und den europäischen Behörden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterstützung durch die Kommission, die den Regionen wertvolle Hilfe leisten sowie die Qualität der Strategien gewährleisten sollte, ohne das Subsidiaritätsprinzip in Frage zu stellen; betont in diesem Zusammenhang, dass die territoriale Kooperation und Finanzierung noch weiter ausgebaut werden müssen;

9.  fordert eine stärkere zwischenstaatliche Beteiligung an gemeinsamen Programmplanungsmaßnahmen sowie an Interreg III B, um so die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation europaweit zu verbessern und die Einbeziehung neuer Mitgliedstaaten in sämtliche europäische Forschungsprogramme zu stärken und zu verbessern;

10. vertritt die Ansicht, dass lokale und regionale Stellen zu Innovation ermuntert werden sollten, u. a. durch die Fortführung und den Ausbau von Initiativen wie „Wissensorientierte Regionen“, „Living Labs“ und „Smart Cities“, in deren Rahmen die territoriale Dimension von Forschung und Entwicklung gefördert wird;

11. unterstreicht, dass eine Grundvoraussetzung einer solch synergiefördernden integrierten Strategie die Kenntnis aller Fördermöglichkeiten durch die beteiligten Behörden ist; weist darauf hin, dass solche Aufklärungsmaßnahmen auch aus den Strukturfondsgeldern finanziert werden;

12. weist darauf hin, dass Innovation ein umfassendes Konzept ist, das vor allem bedarfs- und nutzerorientiert ist, da es durch die Interaktion mit dem Markt entsteht; erkennt die Kluft zwischen den neuesten Forschungserkenntnissen und deren praktischer Umsetzung; empfiehlt also als notwendige Ergänzung zur Exzellenz in der technologisch orientierten Forschung, den Fokus der Regionalförderung zum einen auf den Aufbau der regionalen Exzellenz vor allem an Universitäten und in Forschungszentren und zum anderen auf die Anwendungsförderung zu legen, um die Unternehmen dazu zu ermuntern, im Interesse der Gemeinschaft innovative Verfahren zu entwickeln, Innovationen marktfähig zu machen sowie den Technologietransfer und Wissensaustausch zu fördern;

13. unterstreicht, dass ein Konzept der „Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz“ festgelegt werden muss, in dessen Rahmen regionale Netzwerke zwischen Forschungsinstituten, Universitäten, KMU und anderen relevanten Akteuren verbessert werden müssen, um Cluster, regionale Technologieplattformen und Exzellenzzentren zu schaffen und diesen zu helfen, sich an EU-Kooperationsprojekten und Programmen für Forschung und Innovation zu beteiligen;

14. spricht sich für einen Aktionsplan für die „Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz“ und den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen im Rahmen des Kohäsionsfonds und des EFRE aus, um die Beteiligung dieser Länder am nächsten Gemeinsamen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation zu fördern;

15. weist auf die bedeutende Rolle der KMU für die lokale und regionale Entwicklung und für die Wirtschaft in der EU sowie für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Union hin und stellt fest, dass KMU die Hauptarbeitgeber in der Union sind; sieht angesichts der erforderlichen stärkeren Teilhabe von KMU an der Forschungs- und Innovationsförderung die Notwendigkeit, den Fokus der regionalen Innovationsförderung auf KMU zu legen, die Verwaltungslasten für die Begünstigten zu verringern und die Finanzierungsprogramme flexibler zu gestalten; betont in diesem Zusammenhang insbesondere den Mehrwert der Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Verbesserung der Innovationsfähigkeit von regional orientierten und in traditionellen Branchen tätigen KMU im Hinblick auf einen verbesserten Zugang zu anwendungsbezogener Forschung, Technologietransfer und Innovation, Entwicklung von Fähigkeiten, Förderung einer Innovationskultur und insbesondere Internationalisierung oder Förderung von verschiedenen Arten des Unternehmertums, etwa durch mehr Beratungsangebot und leicht zugängliche Förderangebote, auch durch die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen, um die KMU zu ermuntern, neue Möglichkeiten zu prüfen und die ihnen zur Verfügung stehenden regionalen Mittel besser zu nutzen; weist in diesem Zusammenhang zudem auf den möglichen Mehrwert einer verbesserten Beteilung von KMU an Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) hin;

16. betont, dass im Interesse der Kohäsion und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft Maßnahmen für einen verbesserten Zugang von KMU, auch solcher mit Standorten in schwach entwickelten, abgelegenen und ländlichen Regionen, zu diesen Programmen getroffen werden sollten, etwa durch Vereinfachung der Teilnahmeverfahren und durch Informationsarbeit;

17. räumt ein, dass sowohl der zentral verwaltete Ansatz des RP7 und des CIP als auch der dezentrale Ansatz der Strukturfonds ihre Berechtigung haben; betont jedoch, dass die Regeln, Verfahren und Methoden im Rahmen des Möglichen trotz der unterschiedlichen Verwaltungssysteme harmonisiert werden müssen und gleichzeitig die erforderliche Flexibilität gewährleistet werden muss; betont, dass die Finanzierung von Forschung und Innovation auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU effizienter und effektiver erfolgen muss und dass sich die Akteure verpflichten sollten, diese Finanzierung im Hinblick auf die Ausarbeitung einer strategischen europäischen Forschungs- und Innovationsagenda zu optimieren; sieht in den übermäßigen administrativen Anforderungen ein wesentliches Hemmnis zur Erreichung der Ziele der Kohäsionspolitik und fordert daher effiziente Maßnahmen zur deutlichen Vereinfachung der Förderabwicklung und der Kontrollsysteme;

18. begrüßt die Ambitionen der Kommission und der EIB, neben Risikoteilungsfazilitäten weiterhin moderne Finanzierungsinstrumente wie beispielsweise revolvierende Fonds zu nutzen, um mehr private Investoren anzuziehen sowie vorhandene öffentliche Gelder effizienter zu nutzen; empfiehlt den regionalen Akteuren ausdrücklich, diese Möglichkeiten zu nutzen;

19. ersucht die Kommission, Synergien zwischen verschiedenen Instrumenten und Fonds verstärkt zu nutzen, einen Multifonds-Ansatz zu fördern, neue Möglichkeiten der Mischfinanzierung zu prüfen und stärker auf Kreuzfinanzierungen unter den Strukturfonds zurückzugreifen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.7.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Charalampos Angourakis, Catherine Bearder, Victor Boştinaru, Zuzana Brzobohatá, John Bufton, Alain Cadec, Francesco De Angelis, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Elie Hoarau, Brice Hortefeux, Danuta Maria Hübner, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Mojca Kleva, Petru Constantin Luhan, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Miroslav Mikolášik, Franz Obermayr, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Michael Theurer, Michail Tremopoulos, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Joachim Zeller, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Andrea Cozzolino, Karima Delli, Ivars Godmanis, Karin Kadenbach, Marek Henryk Migalski, Vilja Savisaar-Toomast, Elisabeth Schroedter, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Norica Nicolai

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (15.7.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Grünbuch „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“
(KOM(2011)0048)

Verfasser der Stellungnahme: Giovanni La Via

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont die Bedeutung von Forschung und Entwicklung als wesentliche Faktoren für sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand in Europa im Hinblick auf die Stärkung des territorialen Zusammenhalts; ist der Ansicht, dass die Finanzierung von Forschung und technologischer Entwicklung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene effektiver werden muss, insbesondere in einem Sektor wie der Landwirtschaft, die in sozioökonomischer und ökologischer Hinsicht sowie in Bezug auf die Ernährungssicherheit von strategischer Bedeutung ist;

2.  befürwortet im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 die Verwirklichung des in diesem Rahmen vorgegebenen Ziels eines intelligenten und nachhaltigen Wachstums sowie das Ziel, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2020 auf 3 % des BIP anzuheben;

3.  ist der Auffassung, dass die Landwirtschaft in den kommenden Jahrzehnten auf besondere Herausforderungen reagieren muss: die Sicherung des Lebensmittelbedarfs einer wachsenden Bevölkerung mithilfe ressourcenschonenderer und umweltverträglicherer Methoden, um der wachsenden Ressourcenknappheit (Wasser, Energie, Bodenverarmung usw.) zu begegnen, wobei die Notwendigkeit der Eindämmung des Klimawandels (Dürren, Hochwasser, Versalzung) und der Anpassung daran zu berücksichtigen ist; vertritt die Ansicht, dass die Landwirtschaft neben diesen Problemen künftig immer stärker von Entwicklungen betroffen sein wird wie dem starken Rückgang der Zahl der Landwirte und der abnehmenden Vielfalt der Kulturen; hebt hervor, dass die regionale und die lokale Ebene dafür geeignet sind, Synergien zwischen der Forschungs- und Entwicklungspolitik und der Kohäsionspolitik zu schaffen, die sich auf die wirtschaftliche und industrielle Tätigkeit und die sozialen Verhaltensweisen auswirken werden; hebt hervor, dass Forschung und ökologische Innovation wichtig sind, um die Landwirtschaft nachhaltiger, umweltfreundlicher und im internationalen Maßstab wettbewerbsfähiger zu gestalten;

4.  fordert mehr Forschung, um die intelligente Nutzung von biologischen (Erzeugung und Gesundheit von Tieren und Pflanzen und die dazugehörigen Vorleistungen, Verfügbarkeit von Biomasse, Waldbewirtschaftung, Abfälle) und physischen Ressourcen (Flächennutzung, Integrität des Bodens, Verfügbarkeit von Wasser, Klimaschutz) zu fördern und wirtschaftlich und ökologisch ausgewogene Wirtschaftstätigkeiten zu entwickeln; ist der Ansicht, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums einen wichtigen Beitrag zum Ausbau von Forschung und Ausbildung im Bereich der Landwirtschaft leisten kann; fordert dazu auf, die im Rahmen dieses Fonds verfügbaren Mittel mindestens auf dem derzeitigen Niveau beizubehalten;

5.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Investitionen in die unabhängige biotechnische und biotechnologische Forschung zu verstärken, um der Herausforderung der weltweiten Ernährungssicherheit zu begegnen;

6.  ist der Auffassung, dass im Rahmen der Forschung und Innovation im Bereich der Pflanzen- und Tiergesundheit die mögliche Verbreitung von Krankheiten und andere wachstumshemmende Faktoren, einschließlich jener, die auf den Klimawandel zurückzuführen sind, untersucht werden sollten; stellt fest, dass neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der nachhaltigen Bewirtschaftung, der Produktion und des Einsatzes biologischer Ressourcen (Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere) die Grundlage für unbedenklichere, umweltschonendere und wettbewerbsfähigere Produkte und Dienstleistungen für die Landwirtschaft und verwandte Wirtschaftszweige schaffen; weist darauf hin, dass sich die EU alle verfügbaren Innovationen zunutze machen sollte, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu erhalten;

7.  konstatiert mit Sorge das verminderte Tempo der Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion bei gleichzeitiger Verlangsamung der Fortschritte auf dem Gebiet der Forschung und Innovation im Agrarbereich;

8.  verweist auf die wichtige Rolle von Forschung und Innovation, sowohl im Hinblick auf das Ziel der Verringerung der CO2-Emissionen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit als auch auf den Ausbau erneuerbarer Energieträger und die effizientere Erzeugung von Bioenergie, wenn es gilt, die Auswirkungen auf den Agrar- und Nahrungsmittelsektor zu mildern;

9.  hält es für wesentlich, dass Investitionen in die Wissenschaft mit Investitionen in die Qualifikationen der Menschen einhergehen, um eine moderne Landwirtschaft und die Vielfalt der Wirtschaftstätigkeiten im ländlichen Raum zu fördern; stellt fest, dass Bildung, Ausbildung und Beratung wesentliche Komponenten für ein wissensbasiertes Wachstum landwirtschaftlicher Betriebe sind; hält es daher für notwendig, Beratungs- und Ausbildungsdienste gezielt auf Innovation auf allen Ebenen (Produkt-, Verfahrens- und Verwaltungsinnovation) auszurichten; betont, dass es besonders wichtig ist, junge Landwirte bei der Entwicklung der Kenntnisse und Fähigkeiten zu unterstützen, die für die Verwaltung und Führung landwirtschaftlicher Betriebe nötig sind;

10. stellt fest, dass die Landwirtschaft eine fachgebietsübergreifende Tätigkeit ist und daher am besten durch interdisziplinäre Forschung unterstützt wird; weist darauf hin, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit die Ergebnisse verschiedener Forschungsfelder, z. B. der Technologie und der Biowissenschaften, zusammenführt und stark von der öffentlichen Politik abhängig ist; stellt ferner fest, dass dem Transfer von Kenntnissen und Erfahrungen zwischen europäischen Landwirten vorrangige Beachtung geschenkt werden sollte, indem etwa Programme für Studienbesuche für junge Landwirte finanziert werden;

11. empfiehlt, dass die Hindernisse für die Weitergabe von Forschungsergebnissen, von der Forschungsstätte bis zu den Phasen Entwicklung, Vermarktung und Anwendung in der Lebensmittelerzeugungskette und der agroindustriellen Kette, ausgemacht und beseitigt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu verbessern;

12. vertritt die Ansicht, dass Forschung und technologische Innovation darauf ausgerichtet sein müssen, alle an der Lebensmittelerzeugungskette Beteiligten in möglichst ausgewogener Form zu unterstützen;

13. weist darauf hin, dass die bisherige und die zukünftige öffentliche Politik zu Innovationen beitragen sollten; ist der Auffassung, dass dabei entschiedener vorgegangen und der Schwerpunkt auf die wichtigsten Ziele und eine wesentliche Vereinfachung der Verwaltung gelegt werden sollte; stellt fest, dass mögliche Veränderungen im Verwaltungs- und Finanzsystem mit einer multidisziplinären, politikbereichs- und fondsübergreifenden Finanzierung von Innovationen einhergehen sollten;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.7.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Richard Ashworth, Liam Aylward, José Bové, Luis Manuel Capoulas Santos, Vasilica Viorica Dăncilă, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Lorenzo Fontana, Iratxe García Pérez, Béla Glattfelder, Sergio Gutiérrez Prieto, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Agnès Le Brun, George Lyon, Gabriel Mato Adrover, Mairead McGuinness, Mariya Nedelcheva, James Nicholson, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Alyn Smith, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Luís Paulo Alves, Salvatore Caronna, Spyros Danellis, Giovanni La Via, Maria do Céu Patrão Neves

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Oreste Rossi

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (13.7.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zum Grünbuch „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“
(2011/2107(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jarosław Leszek Wałęsa

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass in der EU 70 Millionen Menschen vom Fischereisektor abhängig sind; fordert angesichts dessen die Mitgliedstaaten auf, Forschung und Entwicklung zu fördern, um den Fischereisektor wettbewerbsfähiger, nachhaltiger und moderner zu gestalten; weist darauf hin, dass konsolidierte Gemeinschaftspolitiken wie Landwirtschaft und Fischerei, die die Grundlage für die europäische Wirtschaft, vor allem in den Randgebieten der Union, bilden, eine angemessene und zielgerichtete wissenschaftliche Unterstützung benötigen; hebt hervor, dass traditionelle Lösungen für sektorspezifische Probleme wie Umweltfolgen, Futtermittelversorgung, Gesundheitsschutz und die Integration in Küstengebieten seit langem nicht mehr die ersten und wichtigsten Lösungswege darstellen; empfiehlt, dass der Finanzrahmen Möglichkeiten der Finanzierung von Einrichtungen und Forschungsausrüstungen im Bereich der Fischerei über den Europäischen Fischereifonds bieten sollte;

2.  misst der Umsetzung des in dem Grünbuch formulierten Grundsatzes, dass der Schwerpunkt des künftigen EU-Haushaltes auf Instrumenten mit europäischem Mehrwert und auf einer stärkeren Ergebnisorientierung liegen sollte, maßgebliche Bedeutung bei; hält herausragende Leistungen zwar weiterhin für das wissenschaftliche Hauptkriterium, betont jedoch, dass die angewandte Forschung in bestimmten Sektoren, wie beispielsweise in der Fischerei, für die Festlegung und Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen unabdingbar ist; ruft in Erinnerung, dass die Ziele der neuen GFP auf einem ökosystemorientierten Ansatz und den höchstmöglichen Dauererträgen beruhen und die Voraussetzung dafür fächerübergreifende Kenntnisse und Bewertungen vor Ort sind, da auf Grundlage dieser Daten schnell Schlüsse gezogen werden können, die wiederum Auswirkungen auf eine große Anzahl von Unternehmensentscheidungen, auf Arbeitsplätze und auf Eingriffe in das marine Ökosystem haben;

3.  hofft, dass das Grünbuch in diesem Zusammenhang eine Wende in der Wissenschaftspolitik im Bereich der Fischerei einleiten wird, da das reine Abzielen auf wissenschaftliche Spitzenleistungen zur Vernachlässigung zentraler Forschungsbereiche geführt hat, beispielsweise was die Artenkenntnis und das Artverhalten betrifft, und in Bezug auf die Frage, wie sich diese Kenntnisse für die Fangflotten nutzbar machen lassen und wie sie sich auf die Bewirtschaftungsmaßnahmen auswirken; stellt fest, dass dies zudem eine Entfremdung vieler Forscher von der angewandten Fischereiforschung sowie eine Ablehnung dieses Forschungsbereiches durch junge Forscher bewirkt hat, woraus ein schwerwiegender Mangel an Fachpersonal resultiert, obgleich der Zustand der Bestände genau das Gegenteil erfordern würde;

4.  vertritt die Auffassung, dass die konkrete Zuweisung von Haushaltsmitteln für Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen innerhalb des neuen Rahmenprogramms und in diesem Zusammenhang getroffene Maßnahmen einen Beitrag zur Bekämpfung vieler Schwächen und Mängel des Sektors sowie zur Stärkung der Stellung von Fischerei- und Aquakulturforschern leisten würde; hebt ferner hervor, dass der Aufbau einer leistungsfähigen Forschungs- und Innovationsbasis sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedstaaten die weitere Entwicklung und Förderung eines nachhaltigen Fischerei- und Aquakultursektors unterstützen würde und dieser dadurch wettbewerbsfähiger und stabiler sowie besser für die Bewältigung von ökologischen Herausforderungen gerüstet wäre, damit die Unabhängigkeit des europäischen Fischereisektors vom Rest der Welt sowie die Überlebensfähigkeit mariner Ökosysteme und der Wohlstand der Akteure des Fischereisektors sichergestellt werden;

5.  betont, dass große Wissenslücken über den Zustand der marinen Ökosysteme und der Fischereiressourcen bestehen und wesentlich mehr zuverlässige wissenschaftliche Daten zu Ziel- und Nicht-Zielarten erforderlich sind, einschließlich der Tiefseearten, weshalb die mehrdimensionalen, sektorübergreifenden Forschungsbemühungen in diesem Bereich im Hinblick auf eine angemessene Regulierung der Fischerei und insbesondere die Anwendung des Ökosystemansatzes verstärkt werden müssen; weist darauf hin, dass dazu die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Wissenschaftlerteams und Einrichtungen in der EU sowie die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlerteams aus der EU und ihren Kollegen außerhalb der Gemeinschaft von wesentlicher Bedeutung sind; ist zudem der Ansicht, dass die Zusammenarbeit der Fischereiregionen gefördert werden muss, um den gegenseitigen Austausch von bewährten Verfahren und Wissen zu ermöglichen; fordert den betreffenden Wirtschaftssektor auf, die Forschungsergebnisse korrekt und effizient umzusetzen; ist der Auffassung, dass sowohl die unmittelbar Betroffenen als auch die allgemeine Öffentlichkeit besser über die Forschungsprogramme und deren Ergebnisse unterrichtet werden sollten;

6.   begrüßt, dass im Grünbuch betont wird, dass die Forschung die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit steigern muss, was den Fischereibetrieben in Verbindung mit den im Rahmen des EFF vorgesehenen Maßnahmen neue Wege zur Investition in die Entwicklung neuer, nachhaltigerer Fischereimethoden eröffnet, beispielsweise in Bezug auf neue Fanggeräte, umweltschonendere, sicherere und bequemere Schiffe und eine bessere Verwertung und Nutzbarmachung von Fischereiprodukten;

7.   hält eine effizientere Koordinierung zwischen den Forschungsrahmenprogrammen und den Instrumenten, die der Europäische Fischereifonds bietet, sowie anderen europäischen Programmen für erforderlich;

8.  vertritt die Ansicht, dass die verstärkte Beteiligung von Unternehmen am nächsten Rahmenprogramm für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sein wird; ist der Auffassung, dass Unternehmer, insbesondere Eigentümer von Kleinst- und Kleinunternehmen wie kleine Küstenfischereifirmen, durch die Schaffung eines stärker vereinfachten, weniger bürokratischen, transparenteren und leicht zugänglichen Systems für die Teilnahme an europäischen Programmen gewonnen werden könnten; vertritt die Ansicht, dass verschiedene Beteiligte wie nicht-staatliche Organisationen, Berufsverbände der Fischer und die regionalen Beratungsgremien sich auch für kleine, praxisorientierte Projekte bewerben können sollten;

9.  weist darauf hin, dass sich die Forschungsrahmenprogramme in erster Linie auf die Grundlagenforschung konzentrieren, so dass die Forschungsprogramme mit speziell für die Fischerei- und Aquakulturforschung vorgesehenen ausreichenden Mitteln ausgestattet werden müssen, damit der Sektor gestärkt wird und die Umwelt- und Hygienebedingungen der in die Lebensmittelkette eingebrachten Fischereiprodukte verbessert werden;

10. verweist darauf, dass der Zweck der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik darin besteht, die Nachhaltigkeit der Fischereipraktiken zu gewährleisten, und es daher notwendig ist, die Forschung zur Entwicklung neuer Technologien beispielsweise zur Erhöhung der Selektivität der Fischereifahrzeuge oder zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs ihrer Motoren zu finanzieren;

11. vertritt die Auffassung, dass die aktuellen Finanzierungsinstrumente für Forschung und Innovation in der EU nicht ausreichend auf den Forschungsbedarf in der Fischerei und Aquakultur zugeschnitten sind; unterstreicht, dass diese Instrumente angepasst werden müssen, um den Herausforderungen und Erfordernissen in diesem Sektor unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten speziell auf dem Gebiet der angewandten Forschung voll und ganz entsprechen zu können;

12. vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung der Flotte ebenfalls gefördert werden muss, um einen nachhaltigen Fischfang und günstige Bedingungen für die Kleinfischerei zu schaffen, weshalb der Schwerpunkt im neuen Finanzrahmen auf Forschung und Innovation in diesem Bereich gelegt werden muss;

13. stellt fest, dass die Verwendung von Strukturfondsmitteln für Investitionen in Forschungsinfrastrukturen dazu beiträgt, das Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten in Hinblick auf die wissenschaftlichen Kapazitäten zu verringern und die Beteiligung bestimmter Mitgliedstaaten und Regionen an gemeinschaftlichen Forschungsprogrammen zu verbessern;

14. stellt fest, dass die Nachhaltigkeit der Primärproduktion von Lebensmitteln und anderer meeresbasierter Tätigkeiten in gemeinsam genutzten Meeren davon abhängt, dass die Lösungskonzepte mit den Nachbarländern abgestimmt werden; betont, dass in den Nachbarländern auf der Grundlage einer besseren Koordinierung zwischen der Gemeinsamen Strategie und den Instrumenten der EU-Nachbarschaftspolitik mehr wissenschaftliche Kapazitäten aufgebaut werden müssen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.7.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Josefa Andrés Barea, Antonello Antinoro, Kriton Arsenis, Alain Cadec, João Ferreira, Carmen Fraga Estévez, Marek Józef Gróbarczyk, Carl Haglund, Iliana Malinova Iotova, Werner Kuhn, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Guido Milana, Maria do Céu Patrão Neves, Crescenzio Rivellini, Ulrike Rodust, Struan Stevenson, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Chris Davies, Estelle Grelier, Raül Romeva i Rueda, Nikolaos Salavrakos, Antolín Sánchez Presedo, Ioannis A. Tsoukalas

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (18.7.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Grünbuch „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“
(2011/2107(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Britta Thomsen

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. unter Hinweis darauf, dass 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, dass aber die Mehrheit der leitenden Positionen an Hochschulen (z. B. Doktoratsstellen und Lehrstühle) noch immer von Männern besetzt sind;

B.  unter Hinweis darauf, dass seit der Arbeitsaufnahme des Europäischen Forschungsrats (EFR) im Jahr 2007 1 700 Projekte zur Förderung durch den EFR ausgewählt wurden, die rund 2,5 Mrd. EUR an Zuschüssen erhielten, und in der Erwägung, dass 90 % dieser Zuschüsse an männliche Bewerber gingen;

C. in der Erwägung, dass für Wissenschaftlerinnen eine hochproblematische „gläserne Decke“ zu bestehen scheint, so dass auf den höheren Laufbahnstufen der Anteil von Wissenschaftlerinnen abnimmt;

D. in der Erwägung, dass weibliches Unternehmertum eine wesentliche Grundlage für die Anhebung der Frauenbeschäftigungsquote bietet, was eines der Ziele der Strategie Europa 2020 ist, und in der Erwägung, dass weibliches Unternehmertum für Dynamik und Innovation in der Wirtschaft sorgt und ein Potenzial bietet, das in der Union bei Weitem nicht ausgeschöpft wird;

E.  unter Hinweis darauf, dass der Zielwert für die Beteiligung von Frauen an der Forschung im Siebten Rahmenprogramm bei 40 % angesetzt wurde, dieser Wert bei der Halbzeitbewertung bedauerlicherweise aber nur bei 25,5 % lag; jedoch in der Erwägung, dass dies eine leichte Verbesserung gegenüber der Beteiligungsquote von Forscherinnen im Rahmen des RP6 bedeutet;

F.  in der Erwägung, dass aus der öffentlichen Konsultation zum Grünbuch zu einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation deutlich wurde, dass die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern bei allen Aspekten der gemeinsamen Strategie umfassend berücksichtigt werden sollte;

1.  weist die Kommission darauf hin, dass bei der Ex-Post-Bewertung des RP6 ein Aktionsplan zur Geschlechtergleichstellung empfohlen wurde; verlangt, dass als Teil des gemeinsamen strategischen Rahmens ein Aktionsplan zur Geschlechtergleichstellung aufgestellt wird;

2.  kritisiert, dass im Grünbuch „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“ die Gleichstellung der Geschlechter nicht behandelt und das Gender Mainstreaming nicht angemessen berücksichtigt wird;

3.  fordert die Kommission auf, im gemeinsamen strategischen Rahmen – und auch in allen zum gemeinsamen strategischen Rahmen gehörenden Programmen – durch die Festlegung von Gleichstellungsindikatoren zur Beteiligung von Frauen an der von der EU finanzierten Forschung und durch die Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten zur Beteiligung von Frauen und Männern sowie zur Verteilung der Finanzmittel Gender Mainstreaming zu verwirklichen;

4.  fordert die Kommission auf, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und die Rolle von Frauen in diesem Zusammenhang zu stärken;

5.  fordert Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf, Gleichstellungsstrategien umzusetzen und die Mitarbeit von Frauen in wissenschaftlichen Fachbereichen zu ermöglichen;

6.  fordert die Kommission auf, im FEI-Bereich Leistungskriterien zu fördern, die dazu beitragen, dass Frauen die gleichen Aufstiegschancen wie Männer haben und Methoden der positiven Diskriminierung für Forschungsprojekte zu erarbeiten, bei denen Forscherinnen zu 40 % vertreten sind, was auch die Zielsetzung für die Beteiligung von Frauen am gemeinsamen strategischen Rahmen sein sollte;

7.  fordert die Kommission auf, im Zuge des gemeinsamen strategischen Rahmens einen sektorübergreifenden Ausschuss zur Überwachung und Beratung in Bezug auf die Vertretung von Wissenschaftlerinnen einzusetzen;

8.  stellt fest, dass in den Bildungssystemen vieler Mitgliedstaaten in Forschungsbereichen wie den Naturwissenschaften nach wie vor viele Geschlechterstereotypen vorherrschen[1];

9.  hält eine Überprüfung der Kriterien für die Beförderung in gehobene Positionen in der Forschung (z. B. Lehrstühle) für notwendig, um eine starke Geschlechterperspektive aufzunehmen und das Frauendefizit in diesen Stellen zu beheben;

10. fordert die Kommission auf, deutliche Verbindungen zwischen dem gemeinsamen strategischen Rahmen und dem Institut für Gleichstellung in Vilnius herzustellen, um eine Wissensbasis für das Gender Mainstreaming einzurichten und für eine starke Beteiligung von Wissenschaftlerinnen an diesem Rahmen zu sorgen; fordert das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) auf, sich mit der so genannten „Leaking Pipeline“ zu befassen, d. h. mit dem Umstand, dass viele Jungforscherinnen im Laufe der Zeit ihre wissenschaftliche Karriere aufgeben[2];

11. fordert dazu auf, das immaterielle Vermögen und die gesellschaftsbezogene Rechnungslegung zur Förderung einer Unternehmenskultur zu nutzen;

12. fordert die Kommission auf, sich besonders um die Erhöhung der Zahl der Unternehmerinnen, die sich am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation beteiligen, zu bemühen und ihren Zugang zu angemessenen Finanzmitteln zu fördern; begrüßt die Pläne der Kommission, das weibliche Unternehmertum durch die Einrichtung von Unternehmerinnen-Netzwerken zu fördern, unterstreicht jedoch, dass angemessene Finanzmittel und weitere ehrgeizige Maßnahmen erforderlich sind;

13. betont, dass die Mobilität von Forscherinnen eine wichtige Voraussetzung für deren berufliches Fortkommen ist, und empfiehlt, dass das nächste Rahmenprogramm geeignete Maßnahmen beinhaltet, die es Wissenschaftlerinnen ermöglichen, im EU-Raum mobil zu sein und dabei Familien- und Berufsleben miteinander zu vereinbaren;

14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation von Wissenschaftlerinnen und Unternehmerinnen durch verbesserte Kinderbetreuungseinrichtungen, Vorschriften über soziale Sicherheit und Mutterschaftsurlaub zu verbessern; betont, dass sowohl Männer als auch Frauen dafür verantwortlich sind, Beruf und Familienleben miteinander zu vereinbaren;

15. betont, dass gemäß dem Gender Mainstreaming Wissenschaftler auf allen Ebenen die Möglichkeit erhalten müssen, bei Projekten, bei denen dies durchführbar ist, aus Gründen von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub die Einleitung eines Förderverfahrens bzw. dessen Ausführung aufzuschieben, und dass es ihnen bei Projekten, die keinem Aktualitätsverlust unterliegen, gestattet wird, Förderverträge aus den genannten Gründen zu verlängern; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Wissenschaftlern diese Möglichkeiten einzuräumen;

16. fordert nachdrücklich, dass die Strukturfonds und die Kohäsionspolitik in Synergie mit dem gemeinsamen strategischen Rahmen zur Finanzierung von Initiativen zur Gewährleistung der Chancengleichheit und zur Steigerung der Beschäftigung von Frauen in den Bereichen Technologie und Innovation sowie zur Heranbildung von Wissenschaftlerinnen eingesetzt werden;

17. betont, dass nicht nach Geschlechtern getrennte Forschungsbereiche unbedingt gefördert werden müssen; fordert von den Hochschulen, den EU-Organen und den Mitgliedstaaten, die Wissenschaft von frühen Bildungsphasen an als interessanten Tätigkeitsbereich für beide Geschlechter herauszustellen, indem man Wissenschaftlerinnen als Vorbilder propagiert und Informationskampagnen über die Möglichkeit, in die Forschung zu gehen, und die Chancen im Bereich der Wissenschaft durchführt;

18. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Frauen in Forschungseinrichtungen sowie bei konkreten Forschungsprojekten leitende Positionen einnehmen;

19. fordert die Hochschulen auf, mindestens eine Professorin als Vertreterin in ihre jeweiligen Entscheidungsgremien, insbesondere die Berufungskommissionen, zu benennen;

20. begrüßt und unterstützt die Tätigkeit von Plattformen, über die die Wissenschaftlerinnen Informationen über die Beteiligung an Programmen, Zuschüsse und internationale Projekte erhalten und austauschen können, die ihnen Zugang zu wissenschaftlichen Netzwerken bieten sowie bei der Kontaktaufnahme helfen; fordert die Kommission daher auf, mit sozialen Netzwerken zusammenzuarbeiten und deren Tätigkeit zu unterstützen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.7.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Marije Cornelissen, Silvia Costa, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Zita Gurmai, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Nicole Kiil-Nielsen, Astrid Lulling, Barbara Matera, Angelika Niebler, Siiri Oviir, Antonyia Parvanova, Nicole Sinclaire, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Eva-Britt Svensson, Britta Thomsen, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Izaskun Bilbao Barandica, Vilija Blinkevičiūtė, Christa Klaß, Mojca Kleva, Mariya Nedelcheva, Norica Nicolai, Chrysoula Paliadeli, Antigoni Papadopoulou, Sirpa Pietikäinen, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Jacek Włosowicz

  • [1]  Siehe Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema „Frauen und Wissenschaft“, Ziffer 2. Angenommene Texte: P6_TA(2008)0221.
  • [2]  Siehe Bericht „Gleichstellung von Frauen und Männern - 2010“ (KOM(2009)0694).

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

31.8.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Lena Ek, Ioan Enciu, Vicky Ford, Gaston Franco, Norbert Glante, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Romana Jordan Cizelj, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Philippe Lamberts, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Michèle Rivasi, Paul Rübig, Konrad Szymański, Michael Theurer, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Claude Turmes, Niki Tzavela, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Francesco De Angelis, Satu Hassi, Jiří Havel, Marian-Jean Marinescu, Alajos Mészáros, Vladko Todorov Panayotov, Mario Pirillo, Silvia-Adriana Ţicău, Lambert van Nistelrooij, Hermann Winkler