EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

11.10.2011 - (09189/2011 – C7‑0122/2011 – 2010/0180(NLE)) - ***

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatterin: Olga Sehnalová
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2010/0180(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0347/2011
Eingereichte Texte :
A7-0347/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

(KOM09189/2011 – C7‑0122/2011 – 2010/0180(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (09189/2011),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (14366/2010),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0122/2011),

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0347/2011),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Haschemitischen Königreichs Jordanien zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Zielsetzung des Abkommens

Luftverkehrsdienste zwischen der EU und Jordanien werden derzeit auf der Grundlage bilateraler Abkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Jordanien betrieben. Diese bilateralen Abkommen wurden durch ein horizontales Luftverkehrsabkommen, das im Jahr 2008 mit Jordanien geschlossen wurde, mit dem EU-Recht harmonisiert.

Die Europäische Kommission hat nun ein viel ehrgeizigeres globales Abkommen ausgehandelt; dieses Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und Jordanien tritt nun an die Stelle der bisherigen bilateralen Abkommen. Mit diesem Abkommen werden einheitliche Bedingungen für die Luftfahrtunternehmen in allen 27 Mitgliedstaaten geschaffen, und es bietet ihnen Vorteile ungeachtet ihrer Staatszugehörigkeit. Die Luftfahrtunternehmen aus der EU können nun ihre Dienste zwischen allen Orten in der EU und Jordanien anbieten, was bislang unter anderem nur mittels eines bilateralen Abkommens zwischen dem betreffenden Mitgliedstaat und Jordanien möglich war.

Die Ziele des Abkommens sind:

- schrittweise Marktöffnung hinsichtlich Streckenzugang und Kapazität auf gegenseitiger Grundlage,

- Nichtdiskriminierung und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten auf der Grundlage der Prinzipien der EU-Verträge,

- Ausrichtung des jordanischen Luftfahrtrechts an den EU-Rechtsvorschriften in Bereichen wie Luftsicherheit, Flugsicherheit und Flugverkehrsmanagement.

Gemäß Artikel 21 des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingerichtet, der die ordnungsgemäße Anwendung des Abkommens sicherstellen soll. Der Gemeinsame Ausschuss wird den Austausch von Sachverständigen bei neuen Initiativen und Entwicklungen im Bereich Gesetzgebung und Regulierung unterstützen und potenzielle Bereiche für eine Weiterentwicklung des Abkommens untersuchen. Er setzt sich aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten zusammen.

Verfahrensfragen

Der Rat erteilte der Kommission die Befugnis, im November 2007 die Verhandlungen über das Luftverkehrsabkommen mit Jordanien aufzunehmen. Das Abkommen wurde am 17. März 2010 paraphiert. Es wurde am 15. Dezember 2010 unterzeichnet und ist nicht vorläufig angewendet worden. Der Rat hat das Parlament in seinem Schreiben vom 17. Mai 2011 ersucht, dem Abschluss des Abkommens zuzustimmen.

Das Abkommen regelt sowohl Bereiche, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, als auch solche, die in die innerstaatliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Daher bedarf es für den Abschluss des Abkommens nicht nur der Ratifikation auf EU-Ebene, sondern auch der Ratifikation durch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten.

Das Europäische Parlament wird das Abkommen im Wege des Verfahrens der Zustimmung gemäß Artikel 81 der Geschäftsordnung in einer einzigen Abstimmung behandeln, bei dem keine Änderungsanträge eingereicht werden können.

Empfehlung der Berichterstatterin

Grundlage der Beziehungen zwischen der EU und Jordanien ist das Assoziierungsabkommen, das im Jahr 2002 in Kraft trat und dessen Ziel die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und Jordanien ist. Beide Seiten arbeiten außerdem im Bereich demokratischer Reformen und der Modernisierung der jordanischen Wirtschaft eng zusammen. Die Europäische Union ist nach Saudi-Arabien der größte Handelspartner Jordaniens.

Der Abschluss des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens mit Jordanien ist seit langem eine Priorität der EU und ein wichtiges Element bei der Entwicklung der EU-Nachbarschaftspolitik.

Laut Schätzungen im Auftrag der Kommission durchgeführter externer Studien würde ein gemeinsamer Luftverkehrsraum zwischen der EU und Jordanien im ersten Jahr der effektiven Marktöffnung zu einem zusätzlichen Aufkommen von 54 000 Fluggästen und Verbrauchervorteilen von bis zu 30 Mio. EUR führen. Ein ähnliches Abkommen, das 2006 mit Marokko geschlossen wurde, hat zu einem merklichen Ausbau der Luftverkehrsdienste zwischen der EU und Marokko geführt.

In dem Abkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, dieses auszuweiten, um mit allen anderen Partnern im Mittelmeerraum einen gemeinsamen Luftverkehrsraum Europa-Mittelmeer zu schaffen.

Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass der Abschluss des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens mit Jordanien im Interesse der Bürger und Unternehmen in der Europäischen Union ist sowie im Einklang mit der EU-Nachbarschaftspolitik steht, und empfiehlt daher dem Parlament, dem Abschluss dieses Abkommens zuzustimmen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.10.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Antonio Cancian, Michael Cramer, Ryszard Czarnecki, Philippe De Backer, Luis de Grandes Pascual, Christine De Veyrac, Saïd El Khadraoui, Ismail Ertug, Carlo Fidanza, Knut Fleckenstein, Jacqueline Foster, Mathieu Grosch, Dieter-Lebrecht Koch, Werner Kuhn, Jörg Leichtfried, Marian-Jean Marinescu, Gesine Meissner, Mike Nattrass, Hubert Pirker, David-Maria Sassoli, Vilja Savisaar-Toomast, Olga Sehnalová, Debora Serracchiani, Brian Simpson, Keith Taylor, Silvia-Adriana Ţicău, Georgios Toussas, Giommaria Uggias, Thomas Ulmer, Peter van Dalen, Dominique Vlasto, Artur Zasada, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Dominique Riquet, Laurence J.A.J. Stassen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Margrete Auken