BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen

8.12.2011 - (COM(2011)0296 – C7‑0189/2011 – 2011/0128(NLE)) - *

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Hans-Peter Martin


Verfahren : 2011/0128(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0440/2011
Eingereichte Texte :
A7-0440/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen

(COM(2011)0296 – C7‑0189/2011 – 2011/0128(NLE))

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0296),

–   gestützt auf Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0189/2011),

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0440/2011),

1.  billigt den Standpunkt der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen:

4.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 975/98

Artikel 1g – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Zu dem in Absatz 1 genannten Zweck übermittelt der Ausgabemitgliedstaat der Kommission seine Gestaltungsentwürfe für die Euro-Münzen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Ausgabedatum. Die Kommission überprüft die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung unverzüglich, spätestens jedoch binnen zehn Arbeitstagen.

2. Zu dem in Absatz 1 genannten Zweck übermittelt der Ausgabemitgliedstaat der Kommission seine Gestaltungsentwürfe für die Euro-Münzen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Ausgabedatum. Die Kommission überprüft die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung unverzüglich, spätestens jedoch binnen zehn Arbeitstagen. Die Kommission unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die EZB binnen zehn Arbeitstagen über das Ergebnis einer derartigen Überprüfung.

BEGRÜNDUNG

Durch die Verringerung der im Umlauf befindlichen Gedenkmünzen wird eine Vereinfachung der entsprechenden Verwaltungsverfahren erreicht und außerdem der Wert jeder Gedenkmünze durch ihre größere Seltenheit gesteigert.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.11.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Udo Bullmann, Pascal Canfin, Rachida Dati, Leonardo Domenici, Derk Jan Eppink, Markus Ferber, Elisa Ferreira, Ildikó Gáll-Pelcz, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Gunnar Hökmark, Othmar Karas, Wolf Klinz, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Philippe Lamberts, Astrid Lulling, Hans-Peter Martin, Arlene McCarthy, Anni Podimata, Edward Scicluna, Peter Simon, Peter Skinner, Theodor Dumitru Stolojan, Ivo Strejček, Kay Swinburne, Marianne Thyssen, Ramon Tremosa i Balcells

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elena Băsescu, Pervenche Berès, Thijs Berman, Sari Essayah, Vicky Ford, Carl Haglund, Iliana Ivanova, Anne E. Jensen, Olle Ludvigsson