EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

8.2.2012 - (16696/1/2011 – C7‑0011/2012 – 2010/0326(COD)) - ***II

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Janusz Wojciechowski

Verfahren : 2010/0326(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0031/2012
Eingereichte Texte :
A7-0031/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

(16696/1/2011 – C7‑0011/2012 – 2010/0326(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (16696/1/2011 – C7‑0011/2012),

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. März 2011[1],

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[2] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2010)0666),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 72 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für die zweite Lesung (A7-0031/2012),

1.  billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.  stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. (NAT/512 - CESE 538/11).
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0147.

VERFAHREN

Titel

Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

16696/1/2011 – C7-0011/2012 – 2010/0326(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

7.4.2011                     T7-0147/2011

Vorschlag der Kommission

05499/2011 - C7-0032/2011

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

19.1.2012

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI

19.1.2012

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

23.1.2012

 

 

 

Datum der Annahme

6.2.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Liam Aylward, Luis Manuel Capoulas Santos, Vasilica Viorica Dăncilă, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Hynek Fajmon, Martin Häusling, Esther Herranz García, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Stéphane Le Foll, George Lyon, Gabriel Mato Adrover, Mariya Nedelcheva, Wojciech Michał Olejniczak, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella, Janusz Wojciechowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Salvatore Caronna, Sandra Kalniete, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Emilio Menéndez del Valle

Datum der Einreichung

8.2.2012