BERICHT über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2011

5.3.2012 - (2011/2244(INI))

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Sophia in 't Veld


Verfahren : 2009/0157(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0041/2012

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2011

(2011/2244(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–   unter Hinweis auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf das VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women – CEDAW) vom 18. Dezember 1979,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JHA[1],

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1949 zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer,

–   in Kenntnis der Erklärung und Aktionsplattform von Beijing, die am 15. September 1995 von der vierten Weltfrauenkonferenz angenommen wurde, sowie auf die entsprechenden Abschlussdokumente, die im Rahmen der VN-Sondertagungen Beijing +5 (2000), Beijing +10 (2005) und Beijing +15 (2010) angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat im März 2011 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020)[2],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2010 „Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern – eine Frauen-Charta“ (COM(2010)0078),

–   in Kenntnis das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 2. März 2010 mit dem Titel „Report on the progress on equality between women and men in 2010“ (Bericht über Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern im Jahr 2010) (SEC(2010)0193),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ (COM(2010)0491),

–   unter Hinweis auf den Bericht der Agentur für Grundrechte über Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechteridentität (2010),

–   unter Hinweis auf das EU-Maßnahmenpaket für Opfer, das aus der Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2011 mit dem Titel „Stärkung der Opferrechte in der EU“ (COM (2011)0274), dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe (COM(2011)0275) und dem Vorschlag für Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen (COM(2011)0276) besteht,

–   n Kenntnis der Mitteilung der Kommission „EUROPA 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur Umsetzung der Barcelona-Ziele auf dem Gebiet der Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter (COM(2008)0638),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/113/EG zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und der Versorgung mit diesen und das zugehörige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 1. März 2011 in der Rechtssache Test-Achats (C-236/09)[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu Frauen und Armut in der Europäischen Union[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2009 zur Beseitigung der geschlechtsbedingten Diskriminierung und zur Solidarität zwischen den Generationen[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2009[6] und vom 8. Februar 2011 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2010[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2011 zu Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen[8],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. März 2011 zu den Prioritäten und Grundzügen einer neuen EU-Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen[9],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zur Frauenarmut in der Europäischen Union[10],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 2010 zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Rezession und Finanzkrise,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0041/2012),

A. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein im Vertrag über die Europäische Union verankertes Grundprinzip der Europäischen Union ist und dass die Union es sich zur besonderen Aufgabe gemacht hat, den Gleichstellungsaspekt bei all ihren Tätigkeiten durchgängig zu berücksichtigen, und in der Erwägung, dass trotz des beständigen Fortschrittes in diesem Bereich weiterhin immer noch viele Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen;

B.  in der Erwägung, dass in Zeiten wirtschaftlicher Krise die Stärkung der Stellung der Frau im Arbeitsmarkt und ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit nicht nur eine moralische Pflicht sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist; in der Erwägung, dass die Strategie „Europa 2020“ das Kernziel enthält, die Beschäftigungsquote von Frauen und Männer zwischen 20 und 64 Jahren auf 75 % zu erhöhen;

C. in der Erwägung, dass die zukünftige wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und der Wohlstand Europas erheblich von seiner Fähigkeit abhängen, sein verfügbares Arbeitskräftepotential, einschließlich einer stärkeren Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt, umfassend auszuschöpfen; in der Erwägung, dass eine der Prioritäten von Europa 2020 eine erhöhte Anzahl von Frauen im Berufsleben ist, damit bis 2020 unter Frauen eine Beschäftigungsquote von 75 % erreicht wird; in der Erwägung, dass im Vergleich mehr Frauen als Männer in Teilzeitjobs oder in befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt sind und deshalb in Krisenzeiten leichter gekündigt werden können, und dass die Gefahr besteht, dass die gegenwärtige Rezession Fortschritte in Richtung der Geschlechtergleichstellung verzögern oder den Fortschritt sogar umkehren wird; in der Erwägung, dass sich Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit in einigen Fällen und für einige Zeit für Frauen und Männer im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben positiv auswirken können;

D. in der Erwägung, dass die Geschlechtergleichstellung nur über eine bessere politische Repräsentation von Frauen zu erreichen ist; in der Erwägung, dass sich der Anteil von Frauen in politischen Führungspositionen in den letzten Jahren nicht stetig verbessert hat – das Geschlechterverhältnis in den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU ist unverändert bei 24 % Frauen und 76 % Männern geblieben, und in einigen Mitgliedstaaten übersteigt der Anteil weiblicher Abgeordneter in den Parlamenten 15 % nicht, wobei Frauen nur 23 % aller Ministerposten besetzen; in der Erwägung, dass die Anzahl der Vizepräsidentinnen des Europäischen Parlaments in der zweiten Hälfte der Wahlperiode 2009—2014 zurückgegangen ist;

E.  in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise zunächst hauptsächlich die Arbeitsplätze von Männern betraf, dass aber Kürzungen bei öffentlichen Ausgaben voraussichtlich überproportionale Auswirkungen auf Arbeitsplätze und den Einkommensunterschied von Frauen haben werden, da sehr viel mehr Frauen als Männer im öffentlichen Dienst beschäftigt sind; in der Erwägung, dass Gesundheit, Bildung und Sozialfürsorge besonders kritische Sektoren sind, in denen hauptsächlich Frauen beschäftigt sind; in der Erwägung, dass es wichtig ist, nicht nur auf die Arbeitsplätze, sondern auch auf gleiche Arbeitsbedingungen und gleiche Arbeitsqualität zu achten, wozu auch Karrieremöglichkeiten und Einkommen zählen;

F.  in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich psychologischer Gewalt, hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern ein Hindernis ersten Ranges und eine Verletzung der Grundrechte von Frauen ist und – trotz der Maßnahmen, die Politiker zu ihrer Bekämpfung ergreifen – weiterhin die am weitesten verbreitete Menschenrechtsverletzung innerhalb der EU ist; in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Rezession Bedingungen schafft, die mit einer Zunahme von Gewalt in intimen Beziehungen verbunden ist, und dass Sparmaßnahmen, die sich auf soziale Dienste auswirken, dazu führen, dass Frauen, die Opfer von Gewalt sind, noch angreifbarer als unter normalen Umständen werden;

G. in der Erwägung, dass Wirtschaftswissenschaftler und Demografen (Weltbank, OECD, IWF) anhand ökonomischer und mathematischer Modelle sowohl den wirtschaftlichen Wert der vorwiegend von Frauen im Haushalt erzeugten Güter als auch die Tatsache hervorheben, dass der Beitrag von Frauen zum BIP sogar noch höher wäre, wenn ihre unbezahlte Arbeit eingerechnet werden würde, was wiederum die Diskriminierung, die es gegen die Arbeit von Frauen gibt, beweist;

H. in der Erwägung, dass Haushaltskürzungen bei sozialen Diensten wie Kinderbetreuung zusätzlich die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt behindern;

I.   in der Erwägung, dass der Zugang zu Diensten, die die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen betreuungsbedürftigen Personen bieten, wesentlich für die Erreichung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, an Bildung und an Weiterbildung ist; in der Erwägung, dass diejenigen, die Betreuungsdienste zu Hause übernehmen, weiterhin aufgrund der Nichtanrechnung ihrer Arbeitsjahre für die Rente und die Ansprüche diskriminiert werden;

J.   in der Erwägung, dass 2012 das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen ist und dass es wichtig ist zu betonen, dass mehr Frauen als Männer im Alter aufgrund der höheren Lebenserwartung in Einpersonenhaushalten leben;

K. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seinen Standpunkt zu dem Vorschlag für eine neue Richtlinie zum Mutterschaftsurlaub im Oktober 2011 angenommen hat, der vorsieht, dass der Mutterschaftsurlaub auf 20 Wochen bei voller Bezahlung ausgeweitet und auch ein Vaterschaftsurlaub von mindestens 2 Wochen eingeführt wird;

L.  in der Erwägung, dass der Zugang zu Kapital durch die Bankenkrise stark eingeschränkt ist, was ein Problem darstellt, das wahrscheinlich Unternehmerinnen überproportional treffen wird, da Frauen mehr und mehr als Selbstständige arbeiten, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können;

M. in der Erwägung, dass die Sammlung und Auswertung von nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten entscheidend sind für die Durchsetzung von Gleichheit zwischen Frauen und Männern in der Europäischen Union;

N. in der Erwägung, dass Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter unerträglich viel Zeit brauchen, insbesondere wirtschaftliche Gleichstellung; in der Erwägung, dass von politischen Führungspersönlichkeiten mehr kommen muss als Lippenbekenntnisse und dass sie sie zu einer Priorität bei ihren Wirtschaftsstrategien machen müssen;

O. in der Erwägung, dass das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen immer noch sehr hoch (in einigen Fällen mehr als 25 %) ist und dass das Gefälle trotz der Bemühungen und der erzielten Fortschritte nicht abnimmt sondern eher stagniert;

P.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquoten in ländlichen Gegenden niedriger ausfallen und darüber hinaus sehr viele Frauen gar nicht am offiziellen Arbeitsmarkt teilhaben und deshalb weder als arbeitslos gemeldet sind noch in den Statistiken über Arbeitslosigkeit auftauchen, was bestimmte finanzielle und rechtliche Probleme bei Leistungsanspruch bei Mutterschaft oder Krankheit, Erwerb eines Rentenanspruchs, Zugang zum System der sozialen Sicherheit und Probleme im Falle einer Scheidung mit sich bringt; in der Erwägung, dass im ländlichen Raum Nachteile durch den Mangel an guten Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen;

Q. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union durchschnittlich 3 von 10 Haushalten Einpersonenhaushalte sind, von denen die Mehrzahl aus allein lebenden, vor allem älteren, Frauen besteht, und dass dieser Anteil zunimmt; in der Erwägung, dass diese Haushalte schutzbedürftiger und einem größeren Risiko der Armut ausgesetzt sind, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten; in der Erwägung, dass Einpersonenhaushalten oder Haushalten, die nur ein Einkommen haben, in den meisten Mitgliedsstaaten eine ungünstige Behandlung sowohl in absoluter als auch in relativer Hinsicht zuteil wird, wenn es um Besteuerung, soziale Sicherheit, Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Versicherung und Renten geht; in der Erwägung, dass die staatliche Politik Menschen nicht deswegen schlechter stellen sollte, weil sie – freiwillig oder unfreiwillig – allein leben;

R.  in der Erwägung, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen und die damit verbundenen Rechte Menschenrechte sind und für alle Frauen gewährleistet werden sollten, ungeachtet ihres sozialen Status, ihres Alters, ihrer sexuellen Ausrichtung oder ihrer ethnischen Herkunft;

S.  in der Erwägung, dass viele Frauen, wie zum Beispiel behinderte Frauen, Frauen, die sich um Kinder, ältere Menschen und behinderte Frauen kümmern, Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, insbesondere Roma-Frauen, sowie Migrantinnen, unter mehrfacher und sich überschneidender Diskriminierung leiden und anfälliger sind für soziale Ausgrenzung, Armut und extreme Menschenrechtsverletzungen;

T.  in der Erwägung, dass das Modell „Familie“ in der Europäischen Union vielfältig ist und verheiratete, unverheiratete und als Partner lebende Eltern, Eltern unterschiedlichen Geschlechts und Eltern gleichen Geschlechts sowie Alleinerziehende und Pflegeeltern umfasst, die im nationalen Recht und im Recht der Europäischen Union alle gleichermaßen schützenswert sind;

U. in der Erwägung, dass das Urteil des EuGH in der Rechtssache „Test Achats“ den Bedarf an genauen, klaren und unmissverständlichen Bestimmungen in den Rechtsvorschriften zur Geschlechtergleichstellung unter Beweis stellt;

V. in der Erwägung, dass die Kluft zwischen den Geschlechtern vor Gründung einer Familie kleiner ist und mit der Paarbildung von Einzelpersonen zunimmt; in der Erwägung, dass bei der Beschäftigungsrate von Frauen bei der Geburt des ersten Kindes ein Rückgang zu verzeichnen ist und dass sich die arbeitsmarktbezogenen Nachteile in den Anfangsstadien ihres Lebenszyklus anhäufen, verbunden mit Kinderbetreuung, die in einem späteren Stadium in die Betreuung älterer Menschen übergeht, was dann häufig in „Armut trotz Arbeit” mündet;

W. in der Erwägung, dass sich Fördermaßnahmen für Frauen als grundlegend erwiesen haben, wenn es um ihre vollständige Einbindung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft im Allgemeinen geht;

X. in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten unter noch größerer Diskriminierung und stärkeren Geschlechterstereotypen leiden als Frauen in städtischen Gebieten und dass die Beschäftigungsquote dieser Frauen deutlich niedriger ist als die von Frauen in Städten;

Y. in der Erwägung, dass die Opfer von Menschenhandel meistens Frauen und Mädchen sind;

Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

1.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das Ehe-, Scheidungs- und Güterrecht nicht unmittelbar oder mittelbar eine finanzielle „Falle“ für Ehegatten, insbesondere Frauen, darstellt, und dafür zu sorgen, dass sich Paare, die heiraten wollen, in vollem Umfang und in einem angemessenen Zeitrahmen der rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Ehe und Scheidung bewusst sind und sie genau kennen;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in erschwingliche und hochwertige Betreuungseinrichtungen für Kinder, ältere Menschen und andere betreuungsbedürftige Personen zu investieren und sicherzustellen, dass sie flexible Zeiten haben und zugänglich sind, damit möglichst viele Menschen Berufstätigkeit und Privatleben in Einklang bringen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu gewährleisten, dass Männer und Frauen, die Kinder oder ältere Menschen betreuen, durch die Gewährung individueller Ansprüche in den Bereichen soziale Sicherheit und Altersversorgung Anerkennung erhalten; fordert die Sozialpartner auf, spezielle Initiativen vorzustellen, um die während eines betreuungsbezogenen Urlaubs erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuerkennen;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Schritt in Richtung individualisierter Sozialversicherungssysteme zu machen, um die Selbstbestimmung und die Position von Frauen in der Gesellschaft zu stärken;

4.  betont, dass das rechtliche Konzept des gemeinsamen Eigentums ausgebaut werden muss, um die vollständige Anerkennung der Rechte der im Agrarsektor tätigen Frauen, den angemessenen Schutz im Bereich der Sozialversicherung und die Anerkennung weiblicher Arbeit zu gewährleisten, und betont die Notwendigkeit, am Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und am Europäischen Sozialfonds (ESF) entsprechende Änderungen vorzunehmen, damit für den künftigen Programmplanungszeitraum 2014-2020 Fördermaßnahmen für Frauen durchgeführt werden können, was in früheren Zeiträumen möglich war, aber nicht im aktuellen, wobei sich diese Maßnahmen auf die Beschäftigung von Frauen im ländlichen Raum sehr positiv auswirken würden;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Vorschläge zu erarbeiten für die gegenseitige Anerkennung ziviler Partnerschaften und gleichgeschlechtlicher Familien in ganz Europa zwischen denjenigen Ländern, die bereits über die entsprechenden Rechtsvorschriften verfügen, um die Gleichbehandlung hinsichtlich Arbeit, Freizügigkeit, Besteuerung, sozialer Sicherheit, Schutz des Familieneinkommens und Kindern zu gewährleisten;

6.  begrüßt die Verabschiedung der Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und fordert die Mitgliedstaaten zur vollständigen zeitnahen Umsetzung der Richtlinie auf;

7.  bedauert, dass einige Mitgliedstaaten eine restriktive Definition von „Familie“ eingeführt haben, um gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und ihren Kindern Rechtsschutz zu versagen; erinnert daran, dass EU-Recht ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung gilt, in Übereinstimmung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;

8.  betont, dass eine Haushaltskonsolidierung ohne Berücksichtigung der Risiken für die Gleichstellung der Geschlechter zu vermehrten geschlechtsspezifischen Unterschieden auf dem Arbeitsmarkt, mehr prekären Beschäftigungsverhältnissen unter Frauen, einem größeren Lohngefälle zwischen den Geschlechtern, vermehrter Betroffenheit der Frauen von Armut und größeren Schwierigkeiten beim Ineinklangbringen von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit führt;

9.  fordert den Rat auf, sich in Bezug auf den Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Änderung der Mutterschutzrichtlinie weiter zu bewegen, insbesondere in Hinblick auf die Bezahlung von Frauen kurz nach der Geburt, um die fortgesetzte wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen in dieser Zeit zu gewährleisten;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung des Rahmenabkommens der Sozialpartner zur Elternzeit zu fördern und genau zu überwachen, insbesondere im Hinblick auf die nicht übertragbare Zeit, und zu gewährleisten, dass alle Hindernisse beseitigt werden, damit Männer dieses Angebot vermehrt wahrnehmen;

11. unterstreicht, dass Einnahmen sowie die bezahlte und qualitativ hochwertige Beschäftigung von Frauen der Schlüssel zu ihrer wirtschaftlichen Autonomie und zu einem höheren Maß an Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft insgesamt sind;

12. fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, insbesondere weibliche Arbeitnehmer in Schulungsmaßnahmen und berufliche Weiterbildung zu umweltverträglichen Arbeitsplätzen einzubeziehen, welche die EU-Kommission als „Schlüsselwachstumssegment“ des europäischen Arbeitsmarktes sieht;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse zu analysieren und zu beseitigen, die dem (Wieder-)Einstieg von Roma-Frauen in den Arbeitsmarkt und in die Selbständigkeit im Wege stehen, und darüber hinaus entsprechendes Augenmerk auf die Rolle der Frau in Bezug auf die wirtschaftliche Stärkung marginalisierter Roma und auf Unternehmensgründungen zu legen;

14. fordert, dass auf nationaler und europäischer Ebene Maßnahmen eingeleitet werden, durch die der Unternehmergeist von Frauen durch die Schaffung von Strukturen für Bildung sowie für professionelle und rechtliche Beratung gefördert und der Zugang zu öffentlicher und privater Finanzierung erleichtert wird;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise durch entsprechende Untersuchungen und die nachfolgende Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung zu bewerten;

16. fordert die Mitgliedstaaten auf, die derzeitigen Mittel der Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 in den Ausbau von Betreuungseinrichtungen zu investieren, damit sowohl Frauen als auch Männer Berufstätigkeit und Privatleben in Einklang bringen können;

Gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit

17. stellt fest, dass trotz zahlloser Kampagnen, Zielsetzungen und Maßnahmen in den vergangenen Jahren das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen immer noch unveränderlich groß ist, denn Frauen verdienen in der gesamten EU durchschnittlich 17,5 % weniger als Männer, und in den letzten paar Jahren gab es nur eine verschwindend geringe Verminderung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen; ersucht die Mitgliedstaaten, sich verstärkt für die Umsetzung der geltenden europäischen Bestimmungen einzusetzen, um dieses Gefälle zu verringern;

18. fordert eine vielseitige Strategie von den europäischen Institutionen, den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern, um sich mit der gesamten Bandbreite der Ursachen des anhaltenden Lohngefälles zwischen Männern und Frauen zu befassen, einschließlich einer europäischen Zielsetzung für Lohngleichheit, um das Lohngefälle in jedem Mitgliedstaat um 10 Prozentpunkte zu verringern, um gleiche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation zu gewährleisten, und begrüßt die Initiative der Kommission zur Einführung eines Europäischen Tages der Lohngleichheit (European Equal Pay Day (EEPD)); bedauert, dass die Kommission seit der Annahme der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 und ihrer Empfehlungen keinen Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt hat;

19. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, geeignete Schritte zu unternehmen, um das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Altersbezügen als direkte Folge des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen zu verringern und die Auswirkungen der neuen Rentensysteme auf die einzelnen Kategorien von Frauen – mit besonderem Augenmerk auf Teilzeit- und Nichtstandard-Verträgen – zu bewerten;

20. fordert die Mitgliedsstaaten auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um für eine Besserstellung und gerechtere finanzielle Bewertung der sozialen Beschäftigungen zu sorgen; ist der Auffassung, dass Tätigkeiten in Erziehung und Pflege finanziell mit anderen Berufstätigkeiten gleich gestellt sein müssen und dass keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen, weil Männer und Frauen sich für soziale Tätigkeiten entscheiden;

21. äußert seine Sorge, dass die Wirtschaftskrise und die Haushaltskürzungen das Problem verschärfen werden, da Frauen überproportional betroffen sein werden, und fordert deshalb die Regierungen der Mitgliedstaaten sowie die Sozialpartner auf, einen Aktionsplan und konkrete, anspruchsvolle Ziele auszuarbeiten;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Fähigkeiten von hochqualifizierten Migrantinnen besser zu nutzen und Zugang zu Bildung und Weiterbildung, einschließlich Sprachkursen, zu gewähren, um Dequalifizierung zu vermeiden und gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten sowie die Integration von Migranten und Migrantinnen zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf die Verabschiedung von Maßnahmen für Migrantinnen zu achten, und empfiehlt die Konsultation von nichtstaatlichen Organisationen und Migrantinnen-Organisationen zu Strategien und Maßnahmen, die auf ihre soziale Integration abzielen;

23. äußert Besorgnis über die bestehenden Vorschriften in einigen Mitgliedsstaaten, welche nicht ausdrücklich die Möglichkeit untersagen, dass sich die Arbeitgeber von den Frauen bei deren Einstellung Blanko-Kündigungen geben lassen, um den Mutterschutz zu umgehen;

Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

24. ist der Überzeugung, dass die aktive Beteiligung und umfassende Integration von Frauen am bzw. in den europäischen Arbeitsmarkt neben den positiven Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugute kommt und eine Frage von Grundrechten und Demokratie ist: Frauen stellen 60 % der neuen Hochschulabgänger, sind aber weiterhin in Führungspositionen in der Wirtschaft unterrepräsentiert;

25. bedauert, dass Programme zur Förderung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs noch immer im Wesentlichen auf von Männern dominierte Beschäftigungssektoren konzentriert sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich mit der Gleichstellung der Geschlechter bei der Umsetzung der Strategie EU 2020 und der nationalen Reformprogramme in einheitlicher Weise zu befassen und dem Thema Hindernisse für die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt hohe Priorität einzuräumen, wobei besonderes Augenmerk auf Frauen mit Behinderungen, Frauen, die einer Migrantengruppe oder ethnischen Minderheit angehören, Frauen in der Altersgruppe 54-65 Jahre sowie Roma-Frauen gelegt werden sollte; weist darauf hin, dass Frauen und Männern der Zugang zu flexiblen Arbeitsformen, darunter Telearbeit, ermöglicht werden muss, um Familie und Beruf problemlos in Einklang bringen zu können und um finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen; stellt fest, dass Frauen in Sektoren unterrepräsentiert sind, die wahrscheinlich expandieren werden, wie etwa dem Sektor der erneuerbaren Energiequellen sowie wissenschafts- und technologieintensive Arbeitsplätze, und fordert deshalb den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch beschäftigungspolitische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Männer und Frauen in diesen neuen Sektoren in ausgewogenem Verhältnis vertreten sind;

26. ruft dazu auf, Initiativen und Kampagnen zum Abbau von Stereotypen, die sich auf die geringe Arbeitseffektivität der Frauen und die Unfähigkeit zu leiten beziehen, zu unterstützen; fordert dazu auf, Frauen auf dem Weg der beruflichen Weiterentwicklung und beim Streben nach Führungspositionen zu unterstützen;

27. stellt fest, dass in der EU durchschnittlich nur 12 % der Führungskräfte in den größten börsennotierten Unternehmen Frauen sind und dass nur 3 % von ihnen von einer Frau geleitet werden ;

28. fordert die Kommission auf, sobald wie möglich umfassende aktuelle Daten sowohl zur Vertretung von Frauen in allen Arten von Unternehmen in der EU und zu den verbindlichen und nicht verbindlichen Maßnahmen vorzulegen, die von der Wirtschaft ergriffen wurden, als auch zu den Maßnahmen, die in jüngster Zeit von den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Steigerung der Vertretung im Anschluss an diese Aktion ergriffen wurden, und in dem Fall, dass sich die von den Unternehmen und den Mitgliedstaaten unternommenen Schritte als ungeeignet erweisen, Rechtsvorschriften, einschließlich Quoten, bis 2012 vorzuschlagen, um die Vertretung von Frauen in Leitungsorganen von Unternehmen bis 2015 auf 30 % und bis 2020 auf 40 % zu erhöhen, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten und ihre wirtschaftlichen, strukturellen (d. h. im Zusammenhang mit der Größe von Unternehmen), rechtlichen und regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen sind;

29. besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, vor allem durch legislative Mittel, durch die verbindliche Ziele bestimmt werden, die bewirken, dass in Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung und in politischen Organen Frauen und Männer zu gleichen Teilen in Führungspositionen vertreten sind; nimmt auf die erfolgreichen Beispiele Norwegens, Spaniens, Deutschlands, Italiens und Frankreichs Bezug;

30. erinnert daran, dass die Europawahlen im Jahr 2014 sowie die nachfolgende Ernennung der nächsten Kommission und die Nominierungen für die obersten Führungspositionen in den EU-Organen eine Chance darstellen, auf EU-Ebene eine paritätische Demokratie zu erreichen;

31. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für Parität einzusetzen, indem sie eine Frau und einen Mann als ihre Kandidaten für das Amt eines Mitglieds der Kommission vorschlagen; fordert den nominierten Präsidenten der Kommission auf, bei der Bildung der Kommission Parität anzustreben; fordert die derzeitige Kommission auf, dieses Verfahren öffentlich zu unterstützen;

32. weist darauf hin, dass sich Quotenregelungen positiv auf die Vertretung von Frauen auswirken, und begrüßt die gesetzlichen Paritätssysteme und Geschlechterquoten in Frankreich, Spanien, Belgien, Slowenien, Portugal und Polen; fordert die Mitgliedstaaten mit besonders niedrigem Frauenanteil in politischen Vertretungen auf, die Einführung gleichwertiger Maßnahmen zu erwägen;

33. begrüßt den erheblichen Anstieg der Anzahl der Sitze von Frauen in den parlamentarischen Ausschüssen und der Anzahl der weiblichen Mitglieder des Europäischen Parlaments in der Wahlperiode 2009-2014, bedauert aber den Rückgang von weiblichen Vizepräsidenten des EP in der zweiten Hälfte der Wahlperiode und empfiehlt deshalb Maßnahmen für ein absolutes ausgeglichenes Verhältnis bei den Posten der Vizepräsidenten; fordert die Mitgliedstaaten auf, Unternehmensgründungen von Frauen zu fördern und finanzielle Unterstützung, Berufsberatung und Weiterbildung anzubieten, um Frauen bei der Gründung eigener Unternehmen zu unterstützen;

34. fordert die Mitgliedstaaten auf, Unternehmensgründungen von Frauen zu fördern und finanzielle Unterstützung, Berufsberatung und Weiterbildung anzubieten, um Frauen bei der Gründung eigener Unternehmen zu unterstützen;

Würde, Unversehrtheit und Ende der geschlechtsspezifischen Gewalt

35. fordert die Kommission nachdrücklich auf, homophobische und transphobische Gewalt und Schikanierung in ihre Aktionsprogramme gegen geschlechtsspezifische Gewalt aufzunehmen;

36. lobt die im Kampf gegen auf Frauen ausgerichtete Gewalt sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf nationaler Ebene bereits unternommenen Anstrengungen, wie die Europäische Schutzanordnung, die Richtlinie gegen den Menschenhandel und das Gesetzespaket, durch das die Rechte der Opfer in der EU gestärkt werden sollen, betont jedoch, dass dieses Phänomen weiterhin ein wichtiges Problem darstellt, das noch nicht gelöst ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, politische Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen der Gewalt gegen Frauen, einschließlich aller Formen sexuellen, körperlichen und psychologischen Missbrauchs, häuslicher Gewalt sowie Belästigung, anzunehmen und umzusetzen, und betont, dass die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt in die Außenpolitik und die Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union integriert werden muss; betont, dass die tatsächliche Reichweite des Problems der geschlechtsspezifischen Gewalt in der EU ermittelt werden muss; weist auf den wichtigen Beitrag hin, den auf diesem Gebiet die Europäische Beobachtungsstelle für Gewalt gegen Frauen leisten wird, und fordert daher, dass diese Beobachtungsstelle so bald wie möglich ihre Arbeit aufnimmt;

37. betont erneut, dass die Kommission eine EU-weite Strategie zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich eines strafrechtlichen Instruments zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, vorlegen muss, wie das Parlament dies in verschiedenen Entschließungen gefordert hat; fordert die Kommission auf, 2015 als das EU-Jahr zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen festzulegen;

38. fordert die Mitgliedsstaaten auf, Informationsprogramme zu schaffen, die sich auf die Belästigung am Arbeitsplatz und Mobbing beziehen, sodass Frauen, die diese Erfahrungen gemacht haben, wirksam dagegen vorgehen können;

39. versteht unter häuslicher Gewalt jede Form von sexueller, körperlicher, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt oder Ausbeutung; weist darauf hin, dass geschlechtsspezifische Gewalt alljährlich viele Todesopfer in der gesamten EU fordert; fordert deswegen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit geschlechtsspezifischer Gewalt als eine Frage von öffentlicher Relevanz und eine Verletzung von Grundrechten und nicht als ein privates, häusliches Problem behandelt wird, indem unter anderem der Zugang zu Präventionsmöglichkeiten, rechtlichem Schutz und Beistand, auch in Bezug auf Stalking, garantiert wird;

40. erklärt sich zufrieden mit der vor Kurzem erfolgten Verabschiedung der Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung, welche unter anderem Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt schützen soll, und legt den Mitgliedstaaten nahe, diese baldmöglichst in ihr nationales Recht umzusetzen, damit die Europäische Schutzanordnung ordnungsgemäß funktionieren kann;

41. nimmt in diesem Zusammenhang das EU-Maßnahmenpaket für Opfer zur Kenntnis; fordert die Mitgliedstaaten auf, spezielle Maßnahmen und Ressourcen zur Bekämpfung aller Formen der Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt, Belästigung, sogenannter Ehrenmorde, Genitalverstümmelung von Frauen, Zwangsehen und anderer Formen von Gewalt und Verletzung individueller Rechte in dieses Paket aufzunehmen;

42. fordert die Mitgliedsstaaten auf, Resozialisierungsmaßnahmen und psychologische Maßnahmen für Gewalttäter zu schaffen, dank derer der Prozentsatz der Gewaltanwendung sinken würde; weist auf die gestiegene Aggressivität unter Mädchen hin;

43. fordert die Kommission auf, ihre Zusage zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem einzuhalten;

44. betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, dass die Wiedereingliederung von Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, in den Arbeitsmarkt durch Instrumente wie den ESF oder das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität (Progress) erleichtert wird;

45. betont, dass wirtschaftliche Schwäche einer der Hauptgründe, aber nicht der alleinige Grund für häusliche Gewalt ist; merkt an, dass die Stärkung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Selbstbestimmung eine wichtige Voraussetzung für die Bekämpfung von Gewalt ist;

46. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Gleichstellungsaspekt im Gesundheitswesen als wesentlichen Teil der Gesundheitspolitik der EU anzuerkennen und ihre Anstrengungen weiter zu verstärken, um eine duale Strategie mit durchgängiger Berücksichtigung von geschlechts- und altersspezifischen Aspekten sowie speziellen gleichstellungsbezogenen Maßnahmen in der Gesundheitspolitik der EU und der einzelnen Staaten umzusetzen;

47. bekräftigt seinen Standpunkt zu Rechten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, den es in seinen Entschließungen vom 1. Februar 2010 und 8. Februar 2011 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2009 bzw. 2010 – vertreten hat; äußert in diesem Zusammenhang Bedenken gegen jüngste Finanzkürzungen bei Familienplanung und Sexualunterricht und auch Beschränkungen des Zugangs zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in einigen Mitgliedstaaten, besonders in Bezug auf den Schutz von Schwangeren und Müttern und die sichere und legale Schwangerschaftsunterbrechung; betont, dass alle Frauen die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben müssen, auch dadurch, dass sie Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Verhütungsmitteln haben;

48. gibt seiner Sorge über die zunehmende Zahl von Fällen von HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere bei Frauen, Ausdruck; weist darauf hin, dass 45 % der mit HIV Neuinfizierten junge Frauen und Mädchen zwischen 15 und 24 Jahren sind; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, in ihrer Strategie zur HIV/AIDS-Bekämpfung den Schwerpunkt verstärkt auf Prävention zu legen, durch Einbeziehung von Sexualerziehung sowie freiem Zugang zu Kondomen und zu HIV-Tests das allgemeine Bewusstsein über die Gefahr vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu steigern und die Anzahl der HIV-Neuansteckungen zu reduzieren;

49. fordert eine Debatte auf europäischer Ebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten darüber, was gegen die Klischees unternommen werden könnte, die mit typisch weiblichen und typisch männlichen Rollen einhergehen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die Darstellung des Frauenbildes in einer Weise zu fördern, welche der Würde von Frauen gerecht wird, und etwas gegen noch fortbestehende geschlechtsspezifische Klischees und vor allem gegen erniedrigende Darstellungen zu unternehmen, wobei allerdings die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit in keiner Weise angetastet werden dürfen;

50. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, als Teil der Anforderung der durchgehenden Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei allen ihren Gesetzen den Schwerpunkt besonders auf Frauen mit besonderen Bedürfnissen zu legen;

51. ruft die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, besonders auf schutzbedürftige Gruppen von Frauen zu achten; stellt fest, dass behinderte Frauen, ältere Frauen, Frauen mit geringer oder gar keiner Ausbildung, Frauen, die sich um betreuungsbedürftige Personen kümmern, Migrantinnen und Angehörige von Minderheiten spezielle Gruppen sind, für die Maßnahmen ergriffen werden müssen, die an ihre jeweiligen Umstände angepasst sind;

52. ruft die nationalen, regionalen und lokalen Einrichtungen, die sich mit Gleichstellungsfragen beschäftigen, auf, integrierte Ansätze einzuführen, um besser auf Fälle multipler Diskriminierung reagieren und diese auch besser bearbeiten zu können; verlangt, dass diese Einrichtungen Richtern, Juristen und dem Personal im Allgemeinen entsprechende Schulungsmaßnahmen anbieten, damit diese Personen Situationen, in denen multiple Diskriminierung vorliegt, erkennen und verhindern sowie in entsprechenden Fällen richtig handeln können;

Gleichstellung von Frauen und Männern über die Union hinaus

53. fordert, den Menschenrechten für Frauen und der Möglichkeit, sie effektiv zu nutzten, höchste Priorität in der auswärtigen Politik der EU einzuräumen; fordert auch die Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EG zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer;

54. begrüßt zwar, dass sich die Länder des südlichen Mittelmeerraums zu mehr Demokratie und Freiheit hin bewegen, äußert aber seine Sorge, dass die Rechte von Frauen aus dem arabischen Frühling sogar geschwächt hervorgehen könnten; fordert die Kommission auf, spezielle Unterstützungsmaßnahmen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesen Ländern zu erarbeiten;

55. beklagt, dass Vergewaltigung in einigen Regionen der Welt immer noch als Kriegswaffe eingesetzt wird; fordert die Europäische Union auf, dieses Phänomen mit Hilfe des Europäischen Auswärtigen Dienstes als Priorität in ihre politische Agenda aufzunehmen;

56. stellt fest, dass die Weltbevölkerung dieses Jahr 7 Milliarden erreicht hat; äußert seine Überzeugung, dass Familienplanung ganz oben auf der politischen Agenda stehen sollte;

57. äußert seine Besorgnis über dem langsamen Fortschritt auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere zum Entwicklungsziel 5: „Die Gesundheit der Mütter verbessern“, und über die Tatsache, dass ein großer Rückstand beim Fortschritt auf dem Weg zur Senkung der Müttersterblichkeit um drei Viertel zu verzeichnen ist und dass das Ziel der Erreichung allgemeinen Zugangs zu reproduktiver Gesundheit bis 2015 bei weitem noch nicht erreicht ist; stellt fest, dass mehr als 1 000 Frauen tagtäglich an durchaus vermeidbaren Komplikationen, die mit Schwangerschaft oder Entbindung im Zusammenhang stehen, sterben;

58. fordert die politischen und religiösen Führer nachdrücklich auf, ihre Autorität öffentlich zu Gunsten des Entwicklungsziels 5 geltend zu machen und moderne Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu unterstützen;

59. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre politische und finanzielle Unterstützung für die Millenniums-Entwicklungsziele aufrechtzuerhalten und die Bemühungen zur Erreichung des Entwicklungsziels 5 – auch in Zeiten einer wirtschaftlichen Rezession – sogar noch zu verstärken;

60. begrüßt den aktuellen Beschluss der Vereinten Nationen zur Einführung eines Welt-Mädchentags am 11. Oktober, der eine wirkungsvolle Maßnahme darstellt, auf die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Mädchen aufmerksam zu machen, sowie stärkeres Handeln und mehr Investitionen zu fordern, damit Mädchen ihr ganzes Potenzial nutzen können, in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsstandards und -verpflichtungen, einschließlich der Millenniums-Entwicklungsziele;

61. erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtung, die Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats umzusetzen, und fordert nachdrücklich, dass die von den USA auferlegten Beschränkungen für humanitäre Hilfe nicht mehr für die humanitäre Hilfe der EU gelten sollen, insbesondere durch die Gewährung des Zugangs zu Schwangerschaftsunterbrechungen für Frauen und Mädchen, die im Rahmen bewaffneter Konflikte Opfer von Vergewaltigungen geworden sind;

Steuerung

62. fordert den kommenden Rat auf, den Grundsatz der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung im Hinblick auf eine Annahme während der dänischen Präsidentschaft erneut zu prüfen;

63. fordert die Kommission auf, auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aktionsplan des Stockholm-Programms hin tätig zu werden;

64. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Rechtssache Test-Achats bei künftigen Gesetzen zu berücksichtigen, um die Rechtssicherheit insbesondere und dringend in Bezug auf die Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und der Versorgung mit diesen zu verbessern;

65. fordert den Rat auf, im Rahmen der laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 der EU die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in das EU-Haushaltsverfahren einzuführen sowie die Planbarkeit und den Ausschluss von Kürzungen der EU-Mittel für Maßnahmen zu Frauenrechten und Gleichstellung zu garantieren, einschließlich der Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, und zwar sowohl in Bezug auf die Innen- als auch die Außenpolitik;

66. bedauert den mangelnden Fortschritt durch die Mitgliedstaaten bei Plänen zur Modernisierung der Rechtsvorschriften zum Mutter- und Vaterschaftsurlaub und fordert einen ausgewogenen Kompromiss mit der künftigen dänischen Präsidentschaft der EU im Hinblick auf eine Annahme in der ersten Hälfte des Jahres 2012, um den Bedürfnissen europäischer Familien und der europäischen Wirtschaft zu entsprechen; fordert die Kommission auf, Vorschläge für Urlaubsregelungen für die Versorgung von alten Menschen und kranken Verwandten vorzulegen;

67. fordert die Kommission auf, eine umfassende Mitteilung zur Lage von Einpersonenhaushalten in der EU mit politischen Vorschlägen vorzulegen, um eine faire Behandlung in allen Bereichen, wie etwa Besteuerung, soziale Sicherheit, Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Versicherung und Renten, auf der Grundlage des Prinzips politischer Neutralität in Bezug auf die Zusammensetzung des Haushalts zu erreichen;

68. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verlässliche Daten, die nach Geschlecht aufgeschlüsselt sind, und qualitative Gleichstellungsindikatoren zu erheben, zu analysieren und zu veröffentlichen, damit die Strategie der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010-2015) ordentlich bewertet und aktualisiert und die Transversalität der Gleichstellung der Geschlechter in allen politischen Bereichen überwacht werden können;

69. bekräftigt seine Forderung an die Kommission nach einem Fahrplan für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen entsprechend dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern;

70. äußert seine ernste Sorge über Medienberichte über Opfer von Menschenhandel, die wie Kriminelle behandelt werden, anstatt Unterstützung zu bekommen, und fordert die Kommission auf, die Behandlung von Opfern von Menschenhandel und Prostitution in den Mitgliedstaaten zu untersuchen;

71. lenkt die Aufmerksamkeit auf die Situation von institutionellen Mechanismen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter in den Mitgliedstaaten, damit wirtschaftlicher Abschwung, laufende Reformen und andere Umstrukturierungen keine besonders negativen Auswirkungen auf diese Mechanismen haben, ohne die die horizontale Priorität der Gleichstellung von Mann und Frau mit den Besonderheiten ihrer Steuerung kaum erfolgreich wäre;

72. weist darauf hin, dass die Systeme der Zusammenarbeit und der Beteiligung von Frauenorganisationen und der Zivilgesellschaft im Allgemeinen verbessert werden müssen, was die Verfahren zur Integration der geschlechtsspezifischen Perspektive anbelangt;

73. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1.
  • [2]  Anlage zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 7. März 2011.
  • [3]  ABl. C 130 vom 30.4.2011, S. 4.
  • [4]  ABl. C 233E vom 28.9.2006, S. 130
  • [5]  ABl. C 67E vom 18.3.2010, S. 31.
  • [6]  ABl. C 341E vom 16.12.2010, S. 35.
  • [7]  Angenommene Texte vom 8.3.2011, P7_TA(2011)0085.
  • [8]  Angenommene Texte vom 6.7.2011, P7_TA(2011)0330.
  • [9]  Angenommene Texte vom 5.4.2011, P7_TA(2011)0127.
  • [10]  Angenommene Texte vom 11.11.2011, P7_TA(2011)0086.

BEGRÜNDUNG

Die Europäische Union war schon immer einen wichtiger Akteur im Kampf für die Gleichstellung von Frauen und Männern und gegen Diskriminierung. Allerdings sind wir in der EU trotz aller Anstrengungen noch weit von der Gleichstellung von Frauen und Männern entfernt. Die Rechtsvorschriften haben sich vielleicht geändert, aber klassische Geschlechterrollen sowie Stereotypen und Tabus im Zusammenhang mit dem Geschlecht sind weiterhin bedeutende Hindernisse für einen grundsätzlichen Wandel.

Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit und Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Männern und Frauen ist der Schlüssel zur Gleichstellung der Geschlechter. Bei der derzeitigen Wirtschaftskrise besteht die Gefahr, dass wir um Jahre zurückgeworfen werden, da sie am Ende Frauen härter treffen wird als Männer. Deshalb müssen Bemühungen zur Verbesserung der Teilnahme am Arbeitsmarkt und des Zugangs zu Machtpositionen, wie etwa in der Unternehmensleitung, weiterhin oben auf der Agenda stehen.

Gleichstellung von Frauen und Männern über die Union hinaus

Das Gefälle zwischen der Position und dem Status von Frauen und Männern in einigen Ländern außerhalb Europas ist oft dramatisch. Frauen haben weniger Rechte oder gar keine Rechte. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen sehr viel mehr tun, um die Situation dieser Frauen zu verbessern, wobei man bei der Gesundheit beginnen sollte. Nicht nur ausreichende Mittel werden benötigt, sondern auch ein radikaler Wandel bei Mentalität und Tradition.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben eine große Bandbreite politischer Maßnahmen zur Unterstützung von Familien mit Kindern, z. B. die Allianz für Familien, entwickelt. Die Gründung einer Familie ist ein Grundrecht, und die Politik muss dafür sorgen, dass die Menschen in der Lage sind, dies unter günstigen Bedingungen zu tun. Allerdings wird den sich verändernden demographischen Realitäten nicht Genüge getan, wenn der Schwerpunkt ausschließlich auf Familien mit Kindern gelegt wird. Heutzutage sind 3 von 10 Haushalten Einpersonenhaushalte. Oft werden sie sowohl in absoluter als auch in relativer Hinsicht benachteiligt. Diese Unausgewogenheit muss beseitigt werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.2.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

7

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Andrea Češková, Edite Estrela, Iratxe García Pérez, Sophia in ‘t Veld, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Nicole Kiil-Nielsen, Silvana Koch-Mehrin, Constance Le Grip, Astrid Lulling, Elisabeth Morin-Chartier, Siiri Oviir, Raül Romeva i Rueda, Joanna Senyszyn, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Angelika Werthmann, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Vilija Blinkevičiūtė, Christa Klaß, Kartika Tamara Liotard, Gesine Meissner, Mariya Nedelcheva, Katarína Neveďalová, Antigoni Papadopoulou, Sirpa Pietikäinen