BERICHT mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst zu den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan

27.3.2012 - (2011/2316(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Anneli Jäätteenmäki


Verfahren : 2011/2316(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0071/2012

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst zu den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan

(2011/2316(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und Aserbaidschan über das Assoziierungsabkommen,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zu Aserbaidschan vom 10. Mai 2010, in denen er die Verhandlungsleitlinien angenommen hat,

–   unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen Aserbaidschan und der Europäischen Union, das am 1. Juli 1999 in Kraft trat,

–   unter Hinweis auf den Aktionsplan Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) vom 14. November 2006,

–   unter Hinweis auf die von den Präsidenten von Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation am 2. November 2008 in Moskau unterzeichnete Erklärung,

–   unter Hinweis auf die von den Präsidenten von Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation am 23. Januar 2012 in Sotschi unterzeichnete gemeinsame Erklärung,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft am 7. Mai 2009 in Prag abgegeben wurde,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten vom 25. Oktober 2010 hinsichtlich der Östlichen Partnerschaft,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zum Südlichen Gastransportkorridor, die von dem Präsidenten von Aserbaidschan und der Kommission am 13. Januar 2011 unterzeichnet wurde,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft vom 29. und 30. September 2011 in Warschau abgegeben wurde,

–   unter Hinweis auf die Gründungsakte der Parlamentarischen Versammlung EU-Nachbarschaft Ost (EURONEST) vom 3. Mai 2011,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton zur Situation der Menschenrechte in Aserbaidschan vom 20. Mai, 27. Mai und 12. Oktober 2011,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Aserbaidschan, insbesondere die vom 12. Mai 2011[1],

–   unter Hinweis auf den OSZE/BDIMR-Abschlussbericht hinsichtlich der Parlamentswahlen vom 7. November 2010,

–   unter Hinweis auf die von der Venedig-Kommission des Europarats am 14./15. Oktober 2011 abgegebene Stellungnahme zur Kompatibilität der Rechtsvorschriften der Republik Aserbaidschan zu Nichtregierungsorganisationen mit Menschenrechtnormen,

–   unter Hinweis auf die von der Venedig-Kommission des Europarats am 16.-17. Dezember 2011 abgegebene Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes der Republik Aserbaidschan zu Änderungen an dem Gesetz über politische Parteien,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu der Notwendigkeit einer EU-Strategie für den Südkaukasus[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 20. Januar 2011 zu einer EU-Strategie für den Schwarzmeerraum[3] und vom 17. Januar 2008 zu einem regionalpolitischen Ansatz im Schwarzmeerraum[4],

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ vom 25. Mai 2011,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik vom 7. April 2011[5] (östliche Dimension) und 14. Dezember 2011[6],

–   in Kenntnis des am 25. Mai 2011 von der Kommission angenommenen Fortschrittsberichts zu Aserbaidschan,

–   in Kenntnis des Beschlusses 2011/518/GASP des Rates vom 25. August 2011 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien,

–   unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 13/2010 des Europäischen Rechnungshofs hinsichtlich der Ergebnisse des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) im Südkaukasus,

–   unter Hinweis auf das am 27. Dezember 2011 vom Präsidenten des Landes gebilligte neue nationale Aktionsprogramm für einen effektiveren Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Republik Aserbaidschan,

–   unter Hinweis auf das vom Präsidenten von Aserbaidschan am 26. Dezember 2011 unterzeichnete Begnadigungsdekret,

–   gestützt auf Artikel 90 Absatz 4 und Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7‑0071/2012),

A. in der Erwägung, dass Aserbaidschan eine wichtige Rolle in der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union spielt und das Wirtschaftswachstum in Aserbaidschan in den letzten Jahren bemerkenswert war;

B.  in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft die multilateralen Beziehungen der beteiligten Länder stärkt, den Informations- und Erfahrungsaustausch bei Umwandlungs-, Reform- und Modernisierungsfragen fördert und der Europäischen Union zusätzliche Instrumente zur Unterstützung dieser Prozesse zur Verfügung stellt;

C. in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft unter Berücksichtigung der besonderen Situation, des beiderseitigen Nutzens, der Ziele der EU und des Partnerlandes sowie des strategischen Interesses der EU an der Stabilität und der demokratischen Entwicklung der Region den politischen Rahmen für eine Stärkung der bilateralen Beziehungen durch neue Assoziierungsabkommen bietet;

D. in der Erwägung, dass eine parlamentarische Zusammenarbeit sowohl im Rahmen der europäischen Östlichen Partnerschaft als auch in bilateraler Hinsicht ein wesentliches Element für eine bessere politische Zusammenarbeit zwischen der EU und Aserbaidschan darstellt;

E.  in der Erwägung, dass Aserbaidschan ein wichtiger Energielieferant für die EU sowie ein wichtiges Transitland für vor allem aus Zentralasien importierte Energieressourcen geworden ist, und in der Erwägung, dass die EU einen bedeutenden Energiemarkt für Aserbaidschan darstellt; in der Erwägung, dass gute Fortschritte bei der Zusammenarbeit im Energiebereich erzielt wurden, wozu auch Aserbaidschans Unterstützung für den Südlichen Gastransportkorridor zählt;

F.  in dert Erwägung, dass Aserbaidschan eine positive Rolle im Rahmen der ENP spielt und zur Lösung der Energiesicherheitsprobleme der EU beiträgt;

G. in der Erwägung, dass Assoziierungsabkommen den entsprechenden Rahmen für eine Vertiefung der Beziehungen darstellen, indem die politische Assoziierung, die wirtschaftliche Integration und die rechtliche Annäherung an die EU verbessert und kulturelle Beziehungen entwickelt werden, und somit einen wesentlichen Einfluss auf den Demokratisierungsprozess ausüben;

H. in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die multilaterale Dimension der Östlichen Partnerschaft eine untrennbare Ergänzung zur bilateralen Dimension darstellt und sie sich parallel zu den laufenden Verhandlungen über Assoziierungsabkommen entwickeln sollte, damit so der Weg für die vollständige Umsetzung der Abkommen geebnet und eine Grundlage für eine echte regionale Zusammenarbeit geschaffen wird, wie sie in den Grundsätzen der Europäischen Nachbarschaftspolitik festgelegt wurde;

I.   in der Erwägung, dass das Assoziierungsabkommen den Menschen in Aserbaidschan und der Europäischen Union greifbare Vorteile bringen soll;

J.   in der Erwägung, dass die Europäische Union die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu einem zentralen Aspekt der ENP erklärt hat;

K.  in der Erwägung, dass die aktive Verpflichtung von Aserbaidschan zu gemeinsamen Werten und Prinzipien wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Achtung der Menschenrechte wesentlich ist, damit der Prozess vorangetrieben werden kann und die Verhandlungen über die nachfolgende Umsetzung des Assoziierungsabkommens sinnvoll sind, in der Erwägung jedoch, dass momentan Bedenken darüber bestehen, ob die gegenwärtige Regierung Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit der politischen Gegner wahrt;

L.  in der Erwägung, dass Aserbaidschan große Fortschritte im Bereich der IKT erzielt hat − insbesondere hinsichtlich des E-Government, das die Transparenz der öffentlichen Verwaltung erhöht und im Kampf gegen Korruption Wirkung zeigt, den Zugang zu öffentlichen Diensten und Informationen erleichtert und einen zusätzlichen Impuls zur Demokratisierung Aserbaidschans gibt;

M. in der Erwägung, dass die Parlamentarische Versammlung EURONEST ihre zweite Plenartagung im April 2012 in Baku abhalten wird, wodurch ein bedeutsames Diskussionsforum für Fragen zu Demokratie, Politik, Energie, Sicherheit und Sozialpolitik geboten wird;

N. in der Erwägung, dass die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu Armenien und Aserbaidschan die Grundsätze der Souveränität und territorialen Integrität achtet und die Grundsätze der Schlussakte von Helsinki in ihren Lösungsansatz für die regionalen Konflikte einbezieht; in der Erwägung, dass der ungelöste Konflikt um Bergkarabach die Stabilität und Entwicklung der Region Südkaukasus gefährdet und die vollständige Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik behindert; in der Erwägung, dass die EU in ihrer Gemeinsamen Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ ihre Bestrebungen zum Ausdruck gebracht hat, aktiver auf eine Lösung des Konflikts im Südkaukasus hinzuarbeiten and ihre Unterstützung für die Vertrauensbildung zu intensivieren, und ihre Bereitschaft geäußert hat, ihre Beteiligung an Foren, in denen sie zurzeit nicht vertreten ist, wie z. B. der Minsker OSZE-Gruppe, zu verstärken;

O. in der Erwägung, dass der EU-Sonderbeauftragte für den Südkaukasus eine wichtige Rolle für die friedliche Beilegung des Konflikts in der Region spielt;

P.  in der Erwägung, dass Aserbaidschan sich stark in der multilateralen parlamentarischen Zusammenarbeit innerhalb der Parlamentarischen Versammlung EURONEST engagiert und das erste Land der Östlichen Partnerschaft ist, das eine Plenartagung der Versammlung ausrichten wird (in Baku vom 2.-4. April 2012);

Q. in der Erwägung, dass die Wahl von Aserbaidschan in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2012-2013 eine gute Gelegenheit darstellt, die Politik dieses Landes zu erörtern und mit den Erklärungen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU in Einklang zu bringen, mit dem Ziel einer weltweiten Förderung von Frieden und Stabilität;

1.  richtet folgende Empfehlungen an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst: Sie sollen

a)  sicherstellen, dass das Assoziierungsabkommen einen umfassenden und vorausschauenden Rahmen für die zukünftige Entwicklung der Beziehungen mit Aserbaidschan darstellt, dass es die politische Assoziierung, die wirtschaftliche Annäherung und die Angleichung der Rechtssysteme verbessert und die Beziehungen reflektiert, die die Europäische Union und Aserbaidschan entwickeln wollen;

b) sicherstellen, dass die Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan sowie zwischen der EU und Armenien entsprechend den Forderungen im Bericht des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 über die Notwendigkeit einer Strategie der EU für den Südkaukasus und den in der gemeinsamen Erklärung von L’Aquila vom 19. Juli 2009 verankerten Grundsätzen der Minsker OSZE-Gruppe an die konstruktiven Bemühungen Aserbaidschans geknüpft sind, beachtliche Fortschritte bei der friedlichen Beilegung des Konflikts um Bergkarabach zu erzielen. Dazu zählen beispielsweise vertrauensbildende Maßnahmen wie eine allgemeine Entmilitarisierung, der Abzug von Scharfschützen von der Kontaktlinie, der Rückzug armenischer Truppen aus allen besetzten Gebieten Aserbaidschans um Bergkarabach und die Wiedererlangung der aserbaidschanischen Kontrolle über diese Gebiete, ein Mechanismus zur aktiven Verhütung von Zwischenfällen und die Untersuchung von Verletzungen des Waffenstillstands an der Kontaktlinie, das Recht aller Binnenvertriebenen und Flüchtlinge, zu ihren Wohnorten und ihrem Eigentum zurückzukehren, sowie internationale Sicherheitsgarantien, die eine echte multinationale Friedensmission umfassen, um geeignete Bedingungen für die zukünftige rechtsverbindliche freie Willensäußerung bezüglich des endgültigen Status von Bergkarabach zu schaffen;

c) in das Assoziierungsabkommen Klauseln und Ziele betreffend den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, insbesondere hinsichtlich Medien-, Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, aufnehmen, die die Prinzipien und Rechte aus der Verfassung von Aserbaidschan und die höchsten internationalen und europäischen Standards widerspiegeln, wobei man sich so umfassend wie möglich auf die Rahmenregelungen des Europäischen Rates und der OSZE stützen soll, denen Aserbaidschan zugestimmt hat; die Regierung von Aserbaidschan soll aufgefordert werden, diese Verpflichtungen umzusetzen und sicherzustellen, dass die Verhandlungen die Notwendigkeit, die Rechte und Lebensgrundlagen der Binnenvertriebenen und der Flüchtlinge zu schützen, in vollem Umfang berücksichtigen;

d) die Auffassung vertreten, dass die Beteiligung der EU an der Minsker OSZE-Gruppe den Beitrag der EU an der Beilegung des Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan erhöht;

e)  im Assoziierungsabkommen betonen, wie wichtig es ist, dass die fundamentalen Rechte und Freiheiten der Bürger, einschließlich des Vereinigungs- und Versammlungsrechts und der Privateigentumsrechte, sowie die Entwicklung der Zivilgesellschaft, die Rechtsstaatlichkeit, der kontinuierliche Kampf gegen Korruption, der politische Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien und der Justiz garantiert werden;

f)   im Assoziierungsabkommen betonen, wie wichtig es ist, dass die Republik Aserbaidschan die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollständig befolgt;

g) im Assoziierungsabkommen darauf hinweisen, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Meinungsfreiheit politischer Gegner gewahrt wird und dass engere Beziehungen mit der EU davon abhängig sind, dass die aserbaidschanischen Behörden sich an die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit halten, wodurch gewährleistet ist, dass alle Gefangenen ein gerechtes Gerichtsverfahren erhalten und alle politischen Gefangenen bedingungslos freigelassen werden;

h) das Parlament von Aserbaidschan sowohl technisch als auch finanziell unterstützen, damit sich seine verfassungsrechtlichen Funktionen, Organe und Dienste – darunter auch eine bessere Interaktion mit der Zivilgesellschaft – in vollem Umfang entwickeln können;

i)   Entwicklungshilfeprogramme unterstützen, die in Aserbaidschan zu besseren Lebensbedingungen für Flüchtlinge und Vertriebene führen sollen;

j)   in das Abkommen Klauseln zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern einbauen, die im Einklang mit den EU-Leitlinien in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger stehen;

k) dem PACE-Sonderberichterstatter über politische Gefangene ein Visum bewilligen, damit er dem Land entsprechend seinem Mandat einen Besuch abstatten kann;

l)   Besorgnis über die zunehmende Zahl der Inhaftierungen von Menschenrechtsaktivisten und jugendlichen Aktivisten, die aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Registrierung von NGO und politischen Parteien sowie die Einschüchterungen und Einschränkungen von Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Internetfreiheit ausdrücken und Richtwerte in diesen Bereichen verbunden mit der Bestimmung festlegen, dass das Abkommen im Falle einer Nichteinhaltung dieser Richtwerte ausgesetzt wird;

m) die Behörden von Aserbaidschan auffordern, Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung zu erlassen, die die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität in allen Bereichen unterbinden;

n)  die Ziele des Assoziierungsabkommens in Einklang bringen mit der Gemeinsamen Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“, wobei es den Organisationen der Zivilgesellschaft in Aserbaidschan ermöglicht werden soll, dies intern zu überwachen und sicherzustellen, dass die Regierung für ihre Reformen und Verpflichtungen stärker zur Verantwortung gezogen wird;

o) sicherstellen, dass die Kohärenz des Assoziierungsabkommens mit den Grundsätzen des Völkerrechts – insbesondere mit den in der UN-Charta, in der Schlussakte von Helsinki und im Rahmen der OSZE festgehaltenen Grundsätzen, nämlich Gewaltverzicht, territoriale Integrität und Recht auf Selbstbestimmung – gewährleistet ist und dass das Abkommen nach seiner Unterzeichnung für das gesamte Hoheitsgebiet von Aserbaidschan gilt;

p)  die Konfliktlösungs- und Vermittlungskapazität der Europäischen Union stärken und eine aktivere und wirksamere Rolle bei der Vertrauensbildung zwischen den Konfliktparteien einnehmen und diese Parteien auch mittels EU-finanzierter Projekte für die Vertrauensbildung fördern, die die Unterstützung der Bevölkerung für gegenseitige Zugeständnisse und eine friedliche Lösung verstärken sollen; die Notwendigkeit betonen, den EU-Beauftragten einen bedingungslosen Zugang zur Region Bergkarabach und den angrenzenden besetzten Gebieten zu gewähren; darauf bestehen, dass die EU eine stärkere Rolle in der Beilegung des Konflikts um Bergkarabach spielen sollte, indem sie die Durchführung vertrauensbildender Maßnahmen unterstützt, die die armenischen und aserbaidschanischen Gemeinschaften zusammenführen und den Gedanken des Friedens, der Versöhnung und des Vertrauens unter allen beteiligten Seiten verbreiten werden;

q)  die Arbeit begrüßen, die die Ko-Vorsitzenden der Minsker OSZE-Gruppe und die Parteien geleistet haben, um Fortschritte in der Einigung über die Grundsätze zu erzielen, und zur weiteren Unterstützung ihrer Arbeit aufrufen; betonen, dass sowohl Aserbaidschan als auch Armenien angemessene Maßnahmen ergreifen sollten, um zu gewährleisten, dass alle Entscheidungen, die im Rahmen der Minsker Gruppe getroffen werden und zur Erarbeitung und Konsolidierung einer friedlichen Lösung des Bergkarabach-Konflikts dienen, vollständig und zeitnah umgesetzt werden; eine direkte und aktivere Beteiligung der EU in der Minsker Gruppe in der Erwägung ziehen;

r)   die politische Führung von Armenien und Aserbaidschan auffordern, verantwortungsbewusst zu handeln, Äußerungen abzumildern und aufrührerische Reden zu vermeiden, um den Weg für einen echten Dialog auf allen Ebenen der Gesellschaft freizumachen, damit die Öffentlichkeit die Vorzüge einer umfassenden Konfliktlösung akzeptiert und vollständig versteht und dadurch der Weg für wirksame vertrauensbildende Maßnahmen geebnet wird;

s)  Besorgnis über die militärische Aufrüstung der Region und insbesondere über die hohen Militärausgaben Aserbaidschans zum Ausdruck bringen und die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht auffordern, die Waffen- und Munitionslieferungen an Aserbaidschan und Armenien gemäß der OSZE-Aufforderung vom Februar 1992 einzustellen, solange keine Einigung über eine umfassende Konfliktlösung erzielt und von den beiden Seiten unterzeichnet wurde;

t)   betonen, dass weiterhin alles im Rahmen der Östlichen Partnerschaft Mögliche getan werden muss, um eine politische und wirtschaftliche Wiederannäherung zwischen Armenien und Aserbaidschan herbeizuführen und die regionale Konfliktlösung als einen zentralen Bestandteil davon festzumachen;

u) betonen, dass Hunderttausende Flüchtlinge und Binnenvertriebene, die während des Bergkarabach-Krieges und im Zusammenhang damit aus ihren Wohnorten geflohen sind, immer noch vertrieben sind und dass ihnen Rechte wie das Rückkehrrecht, Eigentumsrechte und das Recht auf ihre persönliche Sicherheit verwehrt bleiben; unterstreichen, dass diese Rechte bedingungslos geachtet und unverzüglich gewährt werden sollten; die Kommission und die Mitgliedstaaten auffordern, die Unterstützung und Beihilfen der EU für Aserbaidschan hinsichtlich der Situation der Vertriebenen fortzusetzen und auszudehnen;

v) unterstreichen, dass das Assoziierungsabkommen als Plattform zur Förderung regionaler Synergien und Kooperation zu nutzen ist; die sich gegenseitig bestärkenden Verbindungen zwischen der demokratisch-pluralistischen Entwicklung und der Konfliktbeilegung unterstreichen und sicherstellen, dass das Assoziierungsabkommen Bestimmungen zur leichteren Ausstellung von Visa für alle Menschen der Länder des südlichen Kaukasus enthält;

w) abklären, wie der beträchtliche Grad an Komplementarität zwischen den diversen EU-Initiativen in der Region – genauer gesagt der Östlichen Partnerschaft und der Schwarzmeersynergie – genutzt werden kann;

x)  die Türkei auffordern, eine konstruktive Rolle in der Beilegung des Konflikts um Bergkarabach einzunehmen und ihre Verantwortung in dieser Region wahrzunehmen;

y) sicherstellen, dass der Teil des Assoziierungsabkommens, der den Handel betrifft, in ein tief greifendes und umfassendes Freihandelsabkommen umgewandelt werden kann, sobald Aserbaidschan alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, einschließlich des Beitritts zur WTO und der Erfüllung seiner Verpflichtungen bezüglich der Menschenrechte, und mit diesem Ziel vor Augen die notwendige technische Unterstützung bieten, um Aserbaidschan auf die Verhandlungen vorzubereiten und die Umsetzung der erforderlichen Reformen zu fördern;

z)  Aserbaidschan auffordern, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

aa) schnelle Verhandlungen zu Visumserleichterungen und Rückübernahmeabkommen sicherstellen, damit direkte persönliche Kontakte gefördert und die Mobilität von jungen Menschen und Akademikern als Priorität behandelt werden; den Kampf gegen illegale Immigration unterstützen und sicherstellen, dass die Asylbestimmungen in vollem Umfang mit den internationalen Verpflichtungen und EU-Standards übereinstimmen, insbesondere im Bereich der Menschenrechte;

ab) den hohen Stellenwert der Schaffung und Entwicklung eines starken Jugendsektors betonen und in dieser Hinsicht die diversen Staatsprogramme für Stipendien für Auslandsbildungsaufenthalte begrüßen;

ac) Aserbaidschan auffordern, die Visavergabe für in Armenien geborene Menschen aus Drittländern, die nach Aserbaidschan einreisen möchten, nicht zu erschweren und das Verbot für Telefonate nach Armenien aufzuheben;

ad) die umfassende sektorbezogene Zusammenarbeit zwischen der EU und Aserbaidschan fördern; insbesondere die Vorteile von ordnungspolitischer Konvergenz erklären und diese fördern und die nötige technische Unterstützung in diesem Bereich anbieten;

ae) die aserbaidschanischen Behörden auffordern, die Durchführung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) voranzutreiben;

af) die Transparenz bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen steigern und die Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen verbessern, um signifikant zu verantwortungsvoller Regierungsführung und transparenter Entscheidungsfindung beizutragen; in diesem Zusammenhang die Beteiligung Aserbaidschans an der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft begrüßen, die die Offenlegung von Öl- und Gaseinnahmen erhöhen soll, und kontrollieren, ob die aserbaidschanische Regierung ihrer Verpflichtung, Informationen über öffentliche Finanzen im Einklang mit den Rechtsvorschriften zum Recht auf Zugang zu Informationen zu veröffentlichen, nachkommt;

ag) die erforderlichen Schritte zur Aufnahme von Bestimmungen in das Assoziierungsabkommen ergreifen, die es Aserbaidschan als wirkungsvolles Instrument zur Förderung der europäischen Integration in allen Bereichen ermöglichen, an Programmen und Einrichtungen der Gemeinschaft teilzunehmen;

ah) die von den aserbaidschanischen Behörden im Hinblick auf eine größere Unabhängigkeit der Richter, die Verbesserung von Auswahl- und Ernennungsverfahren und die Beseitigung der Korruption in der Justiz und der Anfälligkeit für den Einfluss der ausführenden Gewalt durchgeführten Justizreformen begrüßen; anerkennen, dass die damit verbundenen Gesetze, einschließlich des Rechtsanwaltsgesetzes, erlassen wurden; die verantwortlichen Behörden ermutigen, weiterhin Rechtsakte im Kampf gegen Korruption zu erlassen, das Augenmerk auf schwere Korruptionsfälle zu legen und die Transparenz der öffentlichen Ausgaben sowie die Finanzierung politischer Parteien maßgeblich zu verbessern; unterstreichen, dass die Unabhängigkeit, Wirksamkeit und Mittel des Justizwesens verbessert werden müssen; daran erinnern, wie wichtig es ist, dass das Gerichtssystem ohne politische Einmischung funktioniert; betonen, dass eine aussagekräftige Datensammlung zur Rekrutierung und Ernennung von Richtern und Staatsanwälten, die unter Anwendung von einheitlichen, transparenten, objektiven und landesweit gültigen Kriterien erfolgen soll, und eine Datensammlung zu Strafverfolgungsprozessen und Urteilsverkündungen angelegt werden müssen, an denen sich Fortschritte ablesen lassen; zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung aufrufen, damit ein kalkulierbares Rechtssystem und öffentliches Vertrauen gewährleistet werden können;

ai) Partnerschaftsprogramme zwischen EU-Regionen und lokalen Gemeinschaften mit nationalen Minderheiten, die sich durch einen hohen Autonomiegrad auszeichnen, entwickeln;

aj) die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft unterstreichen, insbesondere durch die Verbesserung der Diversifizierung; größere Offenheit und Transparenz im Energiesektor fördern und sicherstellen, dass dessen Entwicklung die internationalen Umweltstandards erfüllt; die Entwicklung eines Marktes für erneuerbare Energien unterstützen; die Notwendigkeit einer entsprechenden umweltpolitischen Gesetzgebung betonen;

ak) die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen der EU und Aserbaidschan im Energiesektor bei der Erhöhung der Vielfalt der Energieversorgungsquellen und bei den Wegen der Energielieferung nach Europa unterstreichen; diesbezüglich an die Gemeinsame Erklärung über Gaslieferungen, die am 13. Januar 2011 vom Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, und dem Präsidenten von Aserbaidschan, Ilham Aliyev, in Baku unterzeichnet wurde, als einen bedeutenden Schritt zur Verwirklichung des Südlichen Gastransportkorridors erinnern und die Bemühungen Aserbaidschans um die Förderung von wegweisenden Projekten wie der Baku-Tiflis-Ceyhan-Pipeline und der Baku-Tiflis-Erzurum-Pipeline sowie die Fertigstellung des AGRI-Projekts anerkennen;

al) die große Bedeutung der einzigartigen geografischen Lage Aserbaidschans betonen, die es ermöglicht, eine direkte und ungehinderte Transitverbindung zwischen der EU und den Ländern Zentralasiens herzustellen; die Bemühungen um die Entwicklung einer transkaspischen Transitzusammenarbeit mit Kasachstan begrüßen und die Möglichkeiten für den Aufbau einer derartigen Zusammenarbeit mit Turkmenistan aufzeigen; das am 12. September 2011 unterzeichnete Ratsmandat, ein rechtskräftiges Übereinkommen zwischen der EU, Aserbaidschan und Turkmenistan zur transkaspischen Pipeline zu schließen, begrüßen;

am) die fortwährende Konzentration der EU auf die Entwicklung der Zusammenarbeit mit Aserbaidschan im Energiesektor und die nachhaltige Unterstützung der EU sicherstellen; der aserbaidschanischen Behörde für alternative und erneuerbare Energiequellen technische Unterstützung anbieten, um Aserbaidschan bei der Erhöhung der Vielfalt seiner Energieversorgungsquellen zu unterstützen, die Energieeffizienz voranzutreiben und das Land auf die EU-Klimaziele auszurichten;

an) Wege finden, wie Dialog und regionale Zusammenarbeit angeregt werden können, indem Organisationen wie das regionale Umweltzentrum durch gemeinsame grenzübergreifende Projekte unterstützt werden, die NRO, lokale Gemeinschaften und Interessenvertreter aus Armenien, Aserbaidschan und Georgien einbeziehen;

ao) in das Assoziierungsabkommen eine starke parlamentarische Dimension aufnehmen, die die vollständige Einbeziehung des Milli Mejlis und des Europäischen Parlaments ermöglicht und die Arbeit der Parlamentarischen Versammlung EURONEST verbessert;

ap) das Europäische Parlament vollständig in die Umsetzung und Überwachung des Assoziierungsabkommens einbeziehen; klare Zielvorgaben für die Umsetzung des Assoziierungsabkommens festlegen und Überwachungsmechanismen, einschließlich der regelmäßigen Berichterstattung an das Europäische Parlament, einführen;

aq) Aserbaidschan gezieltere technische Hilfe zur Verfügung stellen, damit gewährleistet ist, dass es die Verpflichtungen erfüllen kann, die sich aus den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen und dessen vollständiger Umsetzung ergeben, indem die umfassenden Programme für den Aufbau von Institutionen weiter aufgelegt werden;

ar) das EU-Verhandlungsteam ermutigen, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament fortzusetzen und eine ständige Rückmeldung, unterstützt durch Dokumentation zu den Fortschritten, gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV zu geben, wonach das Parlament in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet wird;

as) weiterhin eine starke Zusammenarbeit mit und innerhalb der Östlichen Partnerschaft empfehlen sowie das Europäische Parlament in regelmäßigen Abständen über die erzielten Fortschritte unterrichten;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und Aserbaidschan zu übermitteln.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.3.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

59

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pino Arlacchi, Frieda Brepoels, Tarja Cronberg, Mário David, Michael Gahler, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Liisa Jaakonsaari, Anneli Jäätteenmäki, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Nicole Kiil-Nielsen, Evgeni Kirilov, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Paweł Robert Kowal, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Krzysztof Lisek, Mario Mauro, Kyriakos Mavronikolas, Francisco José Millán Mon, María Muñiz De Urquiza, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Ria Oomen-Ruijten, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Fiorello Provera, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nikolaos Salavrakos, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Werner Schulz, Marek Siwiec, Charles Tannock, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Nikolaos Chountis, Corina Creţu, Andrew Duff, Knut Fleckenstein, Kinga Gál, Emilio Menéndez del Valle, Nadezhda Neynsky, Marietje Schaake, Alf Svensson, Traian Ungureanu, Ivo Vajgl, Janusz Władysław Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Marije Cornelissen, Leonidas Donskis, Jörg Leichtfried