BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation

30.3.2012 - (COM(2011)0715 – C7‑0396/2011 – 2011/0315(COD)) - ***I

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Robert Sturdy


Verfahren : 2011/0315(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0085/2012
Eingereichte Texte :
A7-0085/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation

(COM(2011)0715 – C7‑0396/2011 – 2011/0315(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0715),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0396/2011),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0085/2012),

1.  legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Hintergrundinformationen

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits (Russland) trat am 1. Dezember 1997 in Kraft[1]. Im Rahmen dieses Partnerschafts- und Kooperationsabkommens schlossen die Europäische Gemeinschaft und die Regierung der Russischen Föderation am 26. Oktober 2007 ein Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen[2].

Dieses Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (im Folgenden „das Abkommen“) wurde in der EU mit der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation durchgeführt[3]. Mit dem Abkommen wurden Kontingente (mengenmäßige Beschränkungen) für Einfuhren von Stahl aus der Russischen Föderation in die EU festgelegt. Ferner ist in Artikel 10 Absatz 4 des Abkommens niedergelegt, dass das Abkommen beendet werden müsste und die Kontingente abgeschafft werden müssten, wenn die Russische Föderation der Welthandelsorganisation (WTO) vor dem Auslaufen des Abkommens beitreten würde.

Der Kommission zufolge war Russland im Jahr 2010 mit über 6,5 Millionen Tonnen Stahl, die 24% der gesamten Stahleinfuhren in die EU entsprachen, der größte Exporteur von Stahl in die EU[4].

Gründe für die Aufhebung

Der Vorschlag der Kommission zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates zur Umsetzung des Abkommens in der EU ergibt sich aus dem vorgenannten Artikel 10 Absatz 4. Aufgrund der Tatsache, dass die Russische Föderation am 16. Dezember 2011 Mitglied der WTO wurde, hat die EU ab dem Tag des Beitritts Russlands zur WTO kein Recht mehr, die oben genannten Einfuhrkontingente für Stahl anzuwenden. Würde die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 Bestandteil des EU-Rechts bleiben und würden die geltenden Einfuhrkontingente für Stahl aufrechterhalten, würde dies einen Verstoß gegen die WTO-Regeln darstellen, und die EU müsste von der russischen Seite mit rechtlichen Schritten rechnen.

Folgen des Beitritts Russlands zur WTO für die verbleibenden Hindernisse für den Handel mit Stahlerzeugnissen zwischen der EU und Russland

Durch den Beitritt Russlands zu einem auf Regeln basierenden multilateralen Handelssystem der WTO dürfte die EU von einem liberaleren Zugang zum russischen Markt profitieren. Nach Schätzungen der Kommission sind zusätzliche Ausfuhren im Wert von ungefähr 107 Millionen EUR jährlich im Eisen- und Stahlsektor[5] zu erwarten. Die Kommission prognostiziert ferner, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Stahlsektor aufgrund der Verringerung der Exportzölle auf Eisenschrott von 15% derzeit auf 5% innerhalb von fünf Jahren ab dem Beitritt und aufgrund der angepassten Gaspreise für die einheimischen industriellen Verbraucher in Russland verbessern wird.

Die im bilateralen Handel mit Stahlerzeugnissen möglicherweise weiterhin bestehenden Hemmnisse dürften geringfügig sein und nur innerhalb der klaren Grundsätze der WTO-Regeln Anwendung finden, mit denen Aspekte wie Zölle, anwendbare handelspolitische Schutzmaßnahmen, technische Standards, spezifische Zollabwicklungsverfahren, usw. geregelt werden. Bei mangelnder Einhaltung der geltenden WTO-Regeln durch eine der beiden Parteien könnte auf den bestehenden Streitbeilegungsmechanismus der WTO zurückgegriffen werden müssen. Der Berichterstatter befürwortet, dass die nach dem Beitritt Russlands zur WTO verbleibenden Hindernisse für den Handel und für Investitionen einer sorgfältigen Überwachung unterzogen und beseitigt werden.

Standpunkt des Berichterstatters

Der Berichterstatter ist davon überzeugt, dass die WTO weiterhin der beste Garant für ein auf Regeln basierendes multilaterales Handelssystem ist, und hofft, dass sowohl ihr neues Mitglied Russland als auch die EU allen ihren Verpflichtungen innerhalb der WTO nachkommen werden. Der Berichterstatter hofft ferner, dass sich die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland in voller Übereinstimmung mit den gemeinsam vereinbarten Bestimmungen geltender bilateraler Abkommen entwickeln werden. Aus den oben aufgeführten Gründen empfiehlt der Berichterstatter dem Europäischen Parlament daher, der vorgeschlagenen Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates zuzustimmen.

  • [1]  ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 3.
  • [2]  ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 52.
  • [3]  ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 1.
  • [4]  http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/economic-sectors/industrial-goods/steel/
  • [5]  Hintergrundpapier der Europäischen Kommission vom 16. November 2011 für den Ausschuss für Handelspolitik mit dem Titel „Illustration of positive effects of Russia's WTO accession on the EU trade”, welches dem Rat, dem Europäischen Parlament und Interessenträgern übermittelt wurde.

VERFAHREN

Titel

Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2011)0715 – C7-0396/2011 – 2011/0315(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

9.11.2011

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

17.11.2011

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

17.11.2011

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

ITRE

22.11.2011

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Robert Sturdy

8.12.2011

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

25.1.2012

1.3.2012

 

 

Datum der Annahme

27.3.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Damien Abad, Laima Liucija Andrikienė, Maria Badia i Cutchet, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Marielle de Sarnez, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Vital Moreira, Paul Murphy, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Keith Taylor, Iuliu Winkler, Jan Zahradil, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Josefa Andrés Barea, Catherine Bearder, George Sabin Cutaş, Mário David, Elisabeth Köstinger, Jörg Leichtfried, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Gabriel Mato Adrover

Datum der Einreichung

30.3.2012