BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan II – Rat

2.4.2012 - (COM(2011)0473 – C7‑0258/2011 – 2011/2203(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Inés Ayala Sender


Verfahren : 2011/2203(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0095/2012

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan II – Rat

(COM(2011)0473 – C7‑0258/2011 – (2011)2203(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010[1],

–   in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (COM(2011)0473 - C7-0258/2011)[2],

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[3],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung[4] sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

–   gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf den Beschluss Nr. 31/2008 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates[6],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[7],

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0095/2012),

1.  schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung des Generalsekretärs des Rates zur Ausführung des Haushaltsplans des Rates für das Haushaltsjahr 2010 auf;

2.  legt seine Bemerkungen und Vorbehalte in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan II – Rat, sind

(COM(2011)0473 – C7‑0258/2011 – (2011)2203(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010[8],

–   in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (COM(2011)0473 - C7-0258/2011)[9],

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[10],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung[11] sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge für das Haushaltsjahr 2010,

–   gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[12], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf die Verfügung Nr. 31/2008 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates[13],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[14],

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0095/2012),

1.  verschiebt (gemäß der Befugnis des Parlaments, zwei Termine des Entlastungszeitplans in Anspruch zu nehmen, um in diesem Fall eine mögliche Einigung mit dem amtierenden Ratsvorsitz zu sondieren) seinen Beschluss, dem Generalsekretär des Rates die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Rates für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilen;

2.  nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 auf der Grundlage seiner Prüfergebnisse befand, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und anderen Ausgaben der Institutionen und Organe im Allgemeinen keine wesentlichen Fehler aufweisen; stellt fest, dass die wahrscheinlichste Fehlerquote im Bereich „Verwaltungsausgaben“ insgesamt auf 0,4 % geschätzt wird (Ziffern 7.9 und 7.10);

3.  bestätigt den Eingang zahlreicher Dokumente für das Entlastungsverfahren 2010 (Endabrechnungen für 2010 einschließlich Rechnungsabschlüsse, Bericht über die Finanztätigkeit und Zusammenfassung der internen Prüfungen 2010); wartet noch immer darauf, dass ihm alle für die Entlastung erforderlichen Dokumente (insbesondere die Dokumente zu der 2010 durchgeführten umfassenden internen Rechnungsprüfung) übermittelt werden;

4.  hofft, dass das Parlament den vollständigen jährlichen Tätigkeitsbericht erhalten wird; fordert, dass der jährliche Tätigkeitsbericht gleichermaßen einen detaillierten Überblick über alle Personalressourcen des Rates, aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppe, Besoldungsgruppen, Geschlecht, Teilnahme an der Berufsfortbildung und Nationalität verschafft;

5.  hebt hervor, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 die Finanzierung des Immobilienprojekts „Résidence Palace“ aufgrund von Vorauszahlungen kritisiert hat (Ziffer 7.19); weist darauf hin, dass der Rechnungshof für den Zeitraum 2008-2010 festgestellt hat, dass sich der Gesamtbetrag der Vorauszahlungen des Rates auf 235 000 000 EUR beläuft; stellt fest, dass die ausgezahlten Beträge aus nicht ausgeschöpften Haushaltslinien stammen; weist darauf hin, dass „nicht ausgeschöpft“ ein politisch korrekter Ausdruck für „zu hoch angesetzt“ ist; unterstreicht, dass der Rat im Jahr 2010 die Haushaltslinie „Erwerb von Immobilien“ um 40 000 000 EUR aufgestockt hat;

6.  nimmt die Erklärungen des Rates zur Kenntnis, dass die Mittel durch von der Haushaltsbehörde bewilligte Mittelübertragungen gemäß den in den Artikeln 22 und 24 der Haushaltsordnung vorgesehenen Verfahren zur Verfügung gestellt wurden;

7.  teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass ein solches Verfahren trotz der erzielten Einsparungen im Bereich der Mietzahlungen gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit verstößt;

8.  nimmt die Antwort des Rates zur Kenntnis, wonach sich die Beträge der Haushaltslinien für Dolmetschen und die Reisekosten der Delegationen stärker am tatsächlichen Verbrauch orientieren sollten, und fordert eine bessere Haushaltsplanung, damit die bestehenden Praktiken künftig vermieden werden;

9.  erinnert den Rechnungshof an die Forderung des Parlaments, im Rahmen der Vorbereitung des Jahresberichts des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010 eine eingehende Bewertung der Überwachungs- und Kontrollverfahren im Rat vorzunehmen, ähnlich denjenigen, die im Gerichtshof, beim Europäischen Bürgerbeauftragten und beim Europäischen Datenschutzbeauftragten durchgeführt wurden;

10. bedauert die im Rahmen der Entlastungsverfahren für die Haushaltsjahre 2007, 2008 und 2009 aufgetretenen Schwierigkeiten, die auf dien fehlenden Willen des Rates zurückzuführen waren, mit dem Haushaltskontrollausschuss in einen offenen und formellen Dialog zu treten und die Fragen des Ausschusses zu beantworten; erinnert daran, dass das Parlament aus den in seinen Entschließungen vom 10. Mai 2011[15] und 25. Oktober 2011[16] aufgeführten Gründen dem Generalsekretär des Rates die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Rates für das Haushaltsjahr 2009 verweigert hat;

11. bekräftigt seine Ansicht, dass der europäische Steuerzahler erwarten kann, dass der Haushaltsplan der Union in seiner Gesamtheit einschließlich aller Mittel, die von ihren Organen und Agenturen alleinverantwortlich verwaltet werden, einer umfassenden öffentlichen Überprüfung unterzogen wird;

12. bedauert die Tatsache, dass der Rat als einziges Organ der Europäischen Union der Auffassung ist, dass er über die ihm anvertrauten Mittel keine Rechenschaft ablegen muss;

13. weist auf den Fehler in der Argumentation des Rates hin, wonach eine Entlastung der Kommission als Entlastung für den gesamten Haushaltsplan der Union einschließlich der vom Rat verwendeten Haushaltsmittel zu betrachten sei, was im Widerspruch zu dem beharrlich von ihm vertretenen Standpunkt steht, dass die Kommission nicht befugt sein sollte, seinen Haushaltsplan zu überwachen und zu verwalten; ist der Ansicht, dass die einzige logische Lösung dieses Konflikts darin besteht, dass der Rat die Kommission auffordert, seine Finanzen zu kontrollieren oder sich in vollem Umfang an einem ordentlichen Entlastungsverfahren zu beteiligen;

14. bekräftigt, dass das Parlament noch immer auf eine Antwort des Rates wartet, was die Maßnahmen und die angeforderten Dokumente betrifft, die in den beiden oben genannten Entschließungen aufgeführt sind; fordert den Generalsekretär des Rates auf, dem für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss des Parlaments umfassende Antworten in schriftlicher Form auf die folgenden Fragen zu übermitteln:

a)  Der Rat hat an den früheren Debatten über die Entlastung des Rates im zuständigen Ausschuss des Parlaments nicht regelmäßig teilgenommen; es ist jedoch außerordentlich wichtig, dass der Rat daran teilnimmt, um auf die Fragen von Ausschussmitgliedern betreffend die Entlastung des Rates zu antworten. Ist der Rat damit einverstanden, an künftigen Debatten über seine Entlastung im für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss des Parlaments teilzunehmen?

b)  Warum ändert der Rat jedes Jahr die Aufmachung/das Format der internen Prüfung? Warum ist der interne Prüfbericht jedes Jahr so kurz, so allgemein gehalten und so unklar? Kann der Rat ab der Entlastung 2010 den internen Prüfbericht in einer anderen Sprache bzw. anderen Sprachen als Französisch vorlegen?

c)  Wurde eine externe Prüfung durchgeführt? Falls ja, kann der für das Entlastungsverfahren zuständige Ausschuss des Parlaments darin Einsicht nehmen? Falls keine externe Prüfung durchgeführt wurde, warum wollte der Rat nie eine solche Prüfung durchführen?

d)  Bisher implizierte die Tätigkeit des Rates eine Kofinanzierung zusammen mit der Kommission, deren Volumen nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zugenommen hat. Welche Rechnungsprüfungs- und Kontrollsysteme wurden eingerichtet, um für volle Transparenz zu sorgen? Im Zuge des Vertrags von Lissabon hat das Volumen der Kofinanzierung zusammen mit der Kommission zugenommen; was versteht der Rat angesichts dessen unter „auf zweckdienliche Nachforschungen reagieren“?

e)  Der Rechnungshof ist in seinem Jahresbericht 2009 zu der Erkenntnis gelangt, dass der Rat bei zwei von sechs geprüften Vergabeverfahren die Vorschriften der Haushaltsordnung für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Verfahrens nicht eingehalten hat. Hat der Rat noch mehr ähnliche Vergabeverfahren stichprobenartig geprüft? Wurde das interne Verfahren rationalisiert, um künftig ähnliche Fälle zu vermeiden?

f)   Personal der Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR): Es wird um Angaben zum Personalbestand (gesamtes Personal, im Stellenplan vorgesehenes Personal u. a.) – Stellenzahl, Besoldungsgruppe – für die EU-Sonderbeauftragten im Rat 2009 gebeten. Wie und wann werden die Planstellen für die Mitarbeiter der EU-Sonderbeauftragten zwischen dem Rat und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) verteilt? Wie viele Mittel wurden für Reisekosten für die einzelnen EU-Sonderbeauftragten veranschlagt? Wie viele Mitarbeiter der EU-Sonderbeauftragten wurden am 1. Januar 2011 zum EAD versetzt? Wie viele Mitarbeiter bleiben beim Rat und warum?

g)  Der Rat weist in Abschnitt 2.2. des Berichts über die Finanztätigkeit (11327/10, FIN 278) auf die haushaltsrelevanten Probleme infolge des Vertrags von Lissabon hin. Hat der Rat die Probleme betreffend die Ausgaben von Herrn Solana gelöst? Welcher Teil der Ausgaben entfällt auf den Haushalt des Rates und welcher auf den der Kommission?

h)  Welche operativen Ausgaben und welche Verwaltungs-, Personal- und Gebäudeausgaben usw. hat der Rat 2009 zur Einsetzung der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission veranschlagt?

i)   Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission hat am 1. Dezember 2009 ihr Amt angetreten. Wie verteilten sich die Kosten zwischen Rat und Kommission (für Personal, Reisen usw.)? Wie hat der Rat den Haushaltsplan der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission für 2010 aufgestellt? Welche Haushaltslinien und welche Beträge waren für ihre Tätigkeit vorgesehen?

j)   Inwiefern werden die Pläne des Rates für Gebäude durch den durch die Versetzung von Personal zum EAD freiwerdenden Büroraum beeinflusst? Wurden Vorkehrungen für die spätere Nutzung solchen Büroraums getroffen? Mit welchen Umzugskosten wird gerechnet? Wann (wenn überhaupt) wurden Ausschreibungen für die Umzüge veröffentlicht?

k)  Welche Verwaltungsausgaben und operativen Ausgaben sind im Zusammenhang mit den Aufgaben der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)/Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) angefallen, die 2009 zumindest teilweise aus dem Haushaltsplan der Union finanziert wurden? Wie hoch fielen die Ausgaben für die GASP 2009 insgesamt aus? Kann der Rat für 2009 zumindest die wichtigsten Missionen nennen und ihre Kosten angeben?

l)   Welche Kosten fielen für die Sitzungen von Arbeitsgruppen des Rates zur GASP/GSVP in Brüssel und anderswo an, und wo fanden diese Sitzungen statt?

m) Welche Verwaltungsausgaben fielen für die Durchführung von militärischen Einsätzen im Rahmen der GASP/GSVP an? Welcher Anteil an den Gesamtausgaben für militärische Einsätzen wurde aus dem Haushaltsplan der Union bestritten?

n)  Welche Verwaltungsausgaben fielen für den ATHENA-Mechanismus an; wie viele Stellen wurden für diesen Mechanismus benötigt, und werden einige der betreffenden Stellen zum EAD verlagert? Wem gegenüber sind die Stelleninhaber rechenschaftspflichtig?

o)  Die Stellenbesetzungsrate im Stellenplan des Rates ist niedrig (2009 91%, 2008 90%). Hat diese anhaltend niedrige Rate irgendwelche Auswirkungen auf die Aufgaben des Generalsekretariats des Rates? Kann das Generalsekretariat des Rates bei der derzeitigen Stellenbesetzungsrate all seine Aufgaben erfüllen? Sind bestimmte Dienststellen in besonderem Maße von niedrigen Stellenbesetzungsraten betroffen? Was sind die Gründe für diese anhaltende Diskrepanz?

p)  Wie viele Planstellen sind insgesamt für den Bereich „Politische Koordinierung“ und für administrative Unterstützung (wie in den Jahresberichten der Kommission über die Beurteilung des Personals definiert) vorgesehen? Welches ist der prozentuale Anteil dieser Stellen bezogen auf die Gesamtstellenzahl?

q)  Zur Erreichung der Verwaltungsziele 2009 hat der Rat die Telearbeit zusätzlich in seine Arbeitsverfahren aufgenommen. Wie weist der Rat die Wirksamkeit dieses Arbeitsverfahrens nach? Darüber hinaus wird der Rat aufgefordert, über die weiteren diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen – insbesondere zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung – sowie über ihre Auswirkungen Bericht zu erstatten.

r)   Der Rat hat seine Stellenzahl um 15 Stellen (8 AD und 7 AST) erhöht, um den Personalbedarf des irischen Sprachreferats zu decken. Wie viele Mitarbeiter sind in den anderen Sprachreferaten beschäftigt (Mitarbeiter pro Sprache)? Werden bereits Mitarbeiter für die Beitrittsländer sowie aus diesen Ländern beschäftigt? Falls ja, wie viele Stellen sind davon betroffen (aufgeschlüsselt nach Land und Sprache)?

s)  Die „Reflexionsgruppe“ wurde am 14. Dezember 2007 eingerichtet, und ihre Mitglieder wurden am 15./16. Oktober 2008 benannt. Aus welchen Gründen wurden die notwendigen Finanzmittel nicht im Haushaltsplan 2009 veranschlagt? Ist eine Mittelübertragung im Haushaltsplan 2009 aus den Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben auf einen Haushaltsposten, aus dem eine 2007 konzipierte Struktur finanziert werden soll, streng haushaltsneutral? Der Rat hat 1 600 000 EUR für die „Reflexionsgruppe“ zweckbestimmt. Wie viele Stellen können dieser Gruppe zugewiesen werden?

t)   Die Ausgaben für Delegationsreisen scheinen immer noch problematisch zu sein (vgl. Vermerk des Rates vom 15. Juni 2010, SGS10 8254, Unterpunkt II, Seite 4). Warum erscheinen diese Ausgaben in so vielen unterschiedlichen Haushaltslinien?

u)  Warum hält es die interne Rechnungsprüfung noch immer für notwendig, „die Reisekosten der Delegierten und die Dolmetschkosten“ – nach der scharfen Kritik in den letzten beiden Entschließungen des Parlaments zur Entlastung des Rates – hinzuzufügen?

v)  Der Rat hat erneut weniger Mittel für Dolmetschen in Anspruch genommen, um so zusätzliche Finanzmittel für die Reisekosten der Delegationen aufzubringen. Als Folge davon machten die tatsächlich für Reisekosten gebundenen Mittel 2009 wesentlich weniger aus als ursprünglich veranschlagt und lagen bei weniger als der Hälfte des nach der Mittelübertragung verfügbaren Betrags (36 100 000 EUR ursprünglich und 48 100 000 EUR nach der Mittelübertragung gegenüber 22 700 000 EUR an gebundenen Mitteln). Was waren die Gründe für diese Mittelübertragung im Umfang von 12 000 000 EUR (vgl. den Bericht über die Finanztätigkeit – 11327/10, FIN 278 - Abschnitt 3.3.2, Unterpunkt VI)? Warum werden die vom Dolmetschen auf Delegationsreisen übertragenen Mittel vom Rat auf Seite 12 mit 12 000 000 EUR und auf Seite 13 mit 10 558 362 EUR beziffert? Wofür wurden die übrigen vom Dolmetschen übertragenen Mittel verwendet (insgesamt wurden vom Dolmetschen 17 798 362 EUR übertragen)? Darüber hinaus wird der Rat aufgefordert, dem Parlament zu erklären, warum so viele Beträge, für die vor 2009 Einziehungsanordnungen erlassen worden waren, erst 2009 eingefordert wurden (12 300 000 EUR), und zu erläutern, warum Beträge eingezogen wurden, die aus Erklärungen stammen, die sich auf 2007 beziehen (6 300 000 EUR).

w) Der Rat hat 2009 wie bereits 2008 einen erheblichen Teil seiner Haushaltsmittel für die Immobilienpolitik umgeschichtet und insbesondere die ursprünglich für den Erwerb des Résidence-Palace-Gebäudes veranschlagten Mittel mehr als verdoppelt (zusätzlich zu den im Haushaltsplan für 2009 veranschlagten 15 000 000 EUR wurden weitere 17 800 000 EUR umgeschichtet). Was sind die Gründe dafür? Kann der Generalsekretär des Rates konkrete Zahlen zu den dabei erzielten Einsparungen vorlegen? Welche Kosten wurden ursprünglich für das Résidence-Palace-Gebäude veranschlagt? Glaubt der Rat, dass die ursprünglich veranschlagten Kosten genau einzuhalten sind, oder könnten die Kosten höher sein als erwartet? Welche Maßnahmen sind zur Finanzierung des Gebäudes geplant?

x)  Vollzug des Haushaltsplans des Rates – übertragene Mittel: Kann der Rat den geschätzten Umfang und den Gegenstand der Rechnungen für 2009 angeben, die nicht bis Juni 2010 eingegangen sind und deshalb auf das Folgejahr übertragen wurden?

y)  Von den 2009 aufgelaufenen zweckgebundenen Einnahmen wurden 31 800 000 EUR auf das Haushaltsjahr 2010 übertragen. Dies sind etwa 70% der zweckgebundenen Einnahmen für 2009. Was sind die Gründe für diesen hohen Anteil an übertragenen Mitteln? Was geschieht mit diesen Einnahmen 2010 bzw. was ist damit geschehen?

z)  Was bedeutet „technische Mittelausstattung von 25 000 000 EUR für die Aufnahme der Tätigkeit des Europäischen Rates im Jahr 2010“? (vgl. Bericht über die Finanztätigkeit – 11327/10, FIN 278 - Abschnitt 3.1, Unterpunkt IV)

aa) Welches Maß an Vertraulichkeit ist bezüglich der verschiedenen Haushaltslinien des Haushaltsplans des Rates zu wahren?

ab) Kann der Rat angeben, welche spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung des Rates ergriffen wurden, insbesondere hinsichtlich der Aspekte, die in Ziffer 5 der Entschließung des Parlaments vom 25. November 2009[17] mit seinem Beschluss zur Entlastung des Rates für das Haushaltsjahr 2007 angesprochen wurden?

ac) fordert den Generalsekretär des Rates auf, dem für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss des Parlaments folgende Dokumente zu übermitteln:

–  die vollständige Liste der Mittelübertragungen betreffend den Haushaltsplan des Rates für 2009,

–  eine schriftliche Erklärung zu den Kosten, die dem Rat durch Dienstreisen von EU-Sonderbeauftragten entstanden sind,

–  die Erklärung der Mitgliedstaaten für 2007 (vgl. Bericht über die Finanztätigkeit – 11327/10, FIN 278 - Abschnitt 3.2.2, Unterpunkt II), und

–  den Bericht der „Reflexionsgruppe“, um verstehen zu können, warum ein solcher Bericht 1 060 000 EUR kostet (vgl. Bericht über die Finanztätigkeit – 11327/10, FIN 278 - Abschnitt 2).

15. nimmt Kenntnis von der Antwort der Kommission vom 25. November 2011 auf das Schreiben des Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses, in der die Kommission es als wünschenswert bezeichnet, dass das Parlament auch weiterhin den anderen Organen die Entlastung erteilt, die Entlastung verschiebt bzw. die Entlastung verweigert;

16. erinnert daran, dass der Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses in seinem am 31. Januar 2012 an den amtierenden Ratsvorsitz gerichteten Schreiben den Wunsch geäußert hat, den politischen Dialog wiederaufzunehmen und dem Rat zusätzliche Fragen des parlamentarischen Ausschusses betreffend die Entlastung mitgeteilt hat; hofft daher, dass der Rat dem für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss für die Plenardebatte eine Antwort auf den Fragebogen erteilen wird, der dem Schreiben des Vorsitzenden beigefügt war;

17. bedauert dennoch, dass sich der Rat geweigert hat, an offiziellen Sitzungen des Haushaltskontrollausschusses teilzunehmen, die seine Entlastung betrafen;

18. unterstreicht das Recht des Parlaments, auf Empfehlung des Rates die Entlastung nach dem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren zu erteilen, und weist darauf hin, dass dieses Verfahren unter dem Blickwinkel seines Kontexts und seiner Zielvorgabe ausgelegt werden muss, die darin besteht, die Ausführung des Haushaltsplans der Union in seiner Gesamtheit und ohne Ausnahme der parlamentarischen Kontrolle und Überwachung zu unterziehen und auf autonome Weise Entlastung nicht nur für den von der Kommission ausgeführten Einzelplan zu erteilen, sondern auch für die Einzelpläne des Haushaltsplans, die von den übrigen Organen gemäß Artikel 1 der Haushaltsordnung ausgeführt werden;

19. unterstreicht, dass der Rat gegenüber den europäischen Bürgern transparent auftreten und in vollem Maße rechenschaftspflichtig sein sollte, was die Mittel angeht, die ihm als Organ der Union anvertraut wurden;

20. ist der Auffassung, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Rat äußerst wichtig ist, wenn es um die Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans der Union geht; fordert daher den Rat auf, den ihm vom Parlament übermittelten Fragebogen zu beantworten;

21. fordert den Rat auf, die Frage der jährlichen Entlastung für den Gesamthaushaltsplan der Union im öffentlichen Teil einer Ratstagung zu erörtern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Andrea Češková, Ryszard Czarnecki, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Bogusław Liberadzki, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Aldo Patriciello, Crescenzio Rivellini, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard, Michael Theurer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Zuzana Brzobohatá, Edit Herczog, Véronique Mathieu, Olle Schmidt, Derek Vaughan

  • [1]     ABl. L 64 vom 12.3.2010.
  • [2]     ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.
  • [3]     ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.
  • [4]     ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.
  • [5]     ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]     Verfügung gemäß der Geschäftsordnung des Rates vom 22. Juli 2002 (ABl. L 230 vom 28.8.2002, S. 7).
  • [7]     ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [8]     ABl. L 64 vom 12.3.2010.
  • [9]     ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.
  • [10]    ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.
  • [11]    ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.
  • [12]    ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [13]    Verfügung gemäß der Geschäftsordnung des Rates vom 22. Juli 2002 (ABl. L 230 vom 28.8.2002, S. 7).
  • [14]    ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [15]    ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 25.
  • [16]    ABl. L 313 vom 26.11.2011, S. 13.
  • [17]    ABl. L 19 vom 23.1.2010, S. 9.