BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2010
17.4.2012 - (C7‑0292/2011 – 2011/2233(DEC))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Monica Luisa Macovei
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2010
(C7‑0292/2011 – 2011/2233(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2010,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7‑0051/2012),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Errichtung der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde[3], insbesondere auf Artikel 14,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere auf Artikel 94,
– gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0127/2012),
1. erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2010;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Rechnungsabschluss der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2010
(C7‑0292/2011 – 2011/2233(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2010,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde[5],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7‑0051/2012),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[6], insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Errichtung der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde[7], insbesondere auf Artikel 14,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[8], insbesondere auf Artikel 94,
– gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0127/2012),
1. billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2010;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2010 sind
(C7‑0292/2011 – 2011/2233(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2010,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde[9],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7‑0051/2012),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[10], insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Errichtung der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde[11], insbesondere auf Artikel 14,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[12], insbesondere auf Artikel 94,
– gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0127/2012),
A. in der Erwägung, dass die Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde („die Agentur“) im Jahre 2006 Finanzautonomie erlangt hat;
B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, es sei ihm nicht möglich gewesen, zu einem Prüfungsurteil in Bezug auf den Rechnungsabschluss der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2007 zu gelangen, und darauf hingewiesen hat, dass die gesamte Architektur des Projekts Galileo im Laufe des Jahres 2007 geändert und der Jahresabschluss der Behörde vor dem Hintergrund einer unklaren Rechtslage ausgearbeitet worden war;
C. in der Erwägung, dass der Rechnungshof seine Zuverlässigkeitserklärung in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses der Agentur für das Haushaltsjahr 2008 und in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge mit einer Bemerkung versehen hat;
D. in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
E. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur sein Prüfungsurteil in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 eingeschränkt hat;
F. in der Erwägung, dass das Parlament dem Verwaltungsdirektor der Agentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009[13] erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem
– die Agentur nachdrücklich aufforderte, den von ihr am 31. März 2010 veröffentlichten endgültigen Haushaltsplan nachzubessern, da er nicht dem vom Verwaltungsrat gebilligten endgültigen Haushaltsplan 2009 entsprach und nicht die Einnahmen enthielt;
– die Agentur ferner aufforderte, den Unzulänglichkeiten abzuhelfen, die gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf die Anwendung der Zulassungskriterien bei Einstellungsverfahren, an denen interne und externe Bewerber teilnehmen können, verstoßen;
– die Agentur aufforderte, die Ausschlusskriterien für das Siebte Forschungsrahmenprogramm, die nicht veröffentlicht und überprüft worden waren, nachzubessern;
– feststellte, dass die Entlastungsbehörde nicht den systematischen Nachweis führte, dass die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen in Bezug auf die möglichen Empfänger in einem der Bereiche, denen nicht entsprochen worden war, überprüft worden waren;
G. stellt fest, dass die Agentur im Laufe des Jahres 2011 die vom Parlament geforderten Maßnahmen ergriffen hat, um Transparenz, Gleichbehandlung und Effizienz in ihren Auswahlverfahren zu gewährleisten;
H. in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf 15 900 000 EUR belief, während er sich im vorangegangenen Haushaltsjahr 2009 auf 44 400 000 EUR belaufen hatte, was einer Minderung um 64,19 % entspricht; in der Erwägung, dass die Agentur einen Beitrag der Europäischen Union zu ihrem Haushaltsplan für 2010 in Höhe von 8 690 000 EUR berichtet hat;
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
1. stellt fest, dass die Agentur im Einklang mit der Rechnungsführungspraxis des Programms Galileo im Jahr 2010 einen Betrag von 4 400 000 EUR für Komponenten in Form von Magnetspulen für Satelliten, Satelliten-Manövrieranlagen, Treibstofftanks für Satelliten (Überprüfung in der Erdumlaufbahn) und terrestrische Rubidium-Atomuhren (Volle Betriebsfähigkeit) als Forschungsausgaben aufgeführt hat;
2. stellt fest, dass diese Mittel als Forschungsausgaben aufgeführt wurden, statt sie als Mittel der Agentur zu verbuchen, die der Kommission übertragen werden; weist darauf hin, dass diese Rechnungsführungspraxis den Anforderungen der Union für die Verbuchung der Komponenten des Programms Galileo entspricht;
3. stellt fest, dass die Agentur in dem am 28. Februar 2012 übermittelten Bericht dem Parlament dargelegt hat, aus welchen Gründen diese Komponenten in der beschriebenen Weise in ihrer Rechnungsführung behandelt worden waren;
4. nimmt die diesbezügliche Antwort der Agentur an den Rechnungshof zur Kenntnis und weist darauf hin, dass die Agentur den Umstand, dass sie diese Ausrüstungen in ihren Büchern nicht als Vermögenswerte verbucht hat, folgendermaßen rechtfertigte:
– das Ziel der IOV/FAC-Phase (Überprüfung in der Erdumlaufbahn und Volle Betriebsfähigkeit) ist die Prüfung der technischen Durchführbarkeit des Systems, was 2010 nicht validiert wurde, da die Kommission, die das Galileo-Programm verwaltet und leitet, nicht beabsichtigt, diese Validierung für einen späteren Zeitpunkt vorzusehen;
– nach dem Matimop-Abkommen war nie vorgesehen, dass die Agentur die Ausrüstung erwirbt; die Ausrüstung war nie unter ihrer Kontrolle und wird ihr auch in Zukunft nicht unterliegen; dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erfassung eines Vermögenswertes gemäß den Rechnungslegungsnormen der Union;
– unter buchhalterischen Gesichtspunkten erschien es nicht umsichtig, einen Vermögenswert ohne wirtschaftlichen Nutzen/Wert für die Agentur anzusetzen;
– auf der Grundlage dieser Aspekte und entsprechend einer konsequenten Rechnungsführungspraxis der Kommission in einer solchen Situation wurden die Kosten für die Ausrüstung 2010 als Forschungsausgaben verbucht;
5. weist in Ergänzung der Bemerkungen des Rechnungshofs darauf hin, dass im Zuge des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo) [14]die meisten Aktivitäten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit den Programmen EGNOS und Galileo im Dezember 2009 auf die Kommission übertragen wurden, dass aber zum 31. Dezember 2010 der Charakter eines Betrags von 2 000 000 EUR, über die die Agentur in Bezug auf die technische Unterstützung durch die Europäische Weltraumagentur verfügte, nach wie vor einer Klärung bedurfte; nimmt von der Agentur zur Kenntnis, dass die Übertragung in Höhe von 2 000 000 EUR am 3. Oktober 2011 abgeschlossen wurde;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
6. nimmt von der Agentur zur Kenntnis, dass der endgültige Beitrag der Europäischen Union für die Agentur für das Haushaltsjahr 2010 insgesamt 8 690 000 EUR betrug und dass dieser Betrag den ursprünglichen Haushaltsplan von 5 135 000 EUR umfasst, ergänzt um die Wiedererlangung eines Überschusses in Höhe von 2 755 000 EUR und einen zusätzlichen Betrag von 800 000 EUR an Zahlungsermächtigungen zur Stärkung von Titel III (operative Ausgaben);
7. stellt aufgrund des Berichts der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement fest, dass der Haushaltsplan der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 Gegenstand einer Berichtigung durch den Verwaltungsrat gewesen ist; nimmt zur Kenntnis, dass der Berichtigungshaushaltsplan einen Beschluss der GD ENTR zur Stärkung der Zahlungsermächtigungen der Agentur in der Haushaltslinie 3100 „Ausgaben für Studien“ um 800 000 EUR im Hinblick auf die Wahrung der Zahlungsfähigkeit in Bezug auf Verpflichtungen, die aus den vorangegangenen Haushaltsjahren auf die in den Haushaltsplan 2010 eingesetzten Verpflichtungen übertragen worden waren, widerspiegelte;
8. stellt aufgrund des Berichts der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement fest, dass die Gesamtausführungsrate bei den Ausgaben, die mit der operativen Beihilfe der Union finanziert wurden, bei 97 % lag, und bei 89 % für die operativen Aktivitäten, die aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert wurden; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Haushaltsausführung der Agentur folgende Werte erreichte:
– 96 % in Form von Verpflichtungen und 89 % in Form von Zahlungen nach Titel I (Personalausgaben);
– 99 % in Form von Verpflichtungen und 78 % in Form von Zahlungen nach Titel II (Verwaltungsausgaben);
– 99 % in Form von Verpflichtungen und 60 % in Form von Zahlungen nach Titel III (Operative Ausgaben);
bekundet seine Besorgnis darüber, dass unter Titel III die Ausführungsrate in Form von Zahlungen bei lediglich 60 % lag, im Vergleich zu 97 % im Haushaltsjahr 2009; begrüßt den Umstand, dass die Agentur die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um diesem Sachverhalt abzuhelfen, und dass diese im Haushaltsjahr 2011 zu einer hohen Ausführungsrate geführt haben (90 % für Titel III und 94 % für den Gesamthaushalt);
9. stellt aufgrund des Berichts der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement fest, dass zwei interne Mittelübertragungen in Höhe eines Gesamtbetrags von 205 000 EUR vom Direktor im Haushaltsjahre 2010 genehmigt worden waren;
10. entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Agentur gemäß der Delegationsvereinbarung des Siebten Forschungsrahmenprogramms Vorfinanzierungen von Seiten der Kommission in Höhe von 2 606 675 EUR und 4 556 158 EUR erhielt;
Finanzhilfeverfahren
11. fordert die Agentur auf, die Mängel, die der Rechnungshof im Rahmen des Bewertungsprozesses in Bezug auf die Finanzhilfeverfahren zum Siebten Forschungsrahmenprogramm/Galileo/Zweiter Aufruf mit Haushaltsmitteln in Höhe von 26 000 000 EUR festgestellt hat, zu beheben; weist insbesondere auf die Feststellungen des Rechnungshofes hin, denen zufolge die Kriterien für die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerber nicht festgelegt waren und der Status der Bewerber von der Agentur nicht überprüft worden war, obwohl gerade dieser Status zur Bestimmung der Erstattungshöchstquote herangezogen wird;
12. fordert die Agentur außerdem nachdrücklich auf, die vom Rechnungshof bei zwei Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen des Sechsten Forschungsrahmenprogramms/Dritter Aufruf festgestellten Schwächen zu beseitigen; stellt insbesondere fest, dass die von den Empfängern eingereichten Kostenforderungen auf Standardraten beruhten und nicht auf den tatsächlich entstandenen Kosten; erinnert die Agentur daran, dass diese Vorgehensweise nicht dem Grundsatz der Gewinnfreiheit für Finanzbeiträge der Union entspricht und dass sie diesen Sachverhalt umgehend bereinigen sollte;
13. weist außerdem auf die Feststellungen des Rechnungshofs hin, denen zufolge bei fünf geprüften Finanzhilfen in Verbindung mit dem Sechsten Forschungsrahmenprogramm Verspätungen von zwischen einem und drei Jahren bei deren Umsetzung sowie spätere Steigerungen des ursprünglichen Vertragswertes festgestellt wurden; stellt fest, dass die Agentur diese Verspätungen mit dem Hinweis begründet hat, dass der technologische Spitzencharakter dieser Aktivitäten raschen Wandlungen unterliege und die Agentur deshalb beschlossen habe, dass diese Berichtigungen und zeitlichen Streckungen notwendig und für das gesamte Galileo-Programm von Vorteil seien; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur angibt, die für Aufträge vorgesehene Haushaltsobergrenze insgesamt zu keinem Zeitpunkt überschritten zu haben;
Beschaffungstätigkeiten
14. entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur, dass sie im Haushaltsjahr 2010 über folgende Beschaffungstätigkeiten verfügte:
– 65 Lieferaufträge über einen Gesamtbetrag von rund 900 000 EUR;
– 6 Verhandlungsverfahren über einen Gesamtbetrag von rund 470 000 EUR;
– 3 offene Ausschreibungen über einen Gesamtbetrag von rund 9 400 000 EUR;
Kohärenz des Jahresarbeitsprogramms und des jährlichen Tätigkeitsberichts
15. stellt fest, dass der jährliche Tätigkeitsbericht der Agentur nicht unbedingt ihr Jahresarbeitsprogramm widerspiegelt; stellt ferner fest, dass die in ihrem Jahresarbeitsprogramm aufgeführten Zielsetzungen eher unbestimmter Natur sind und dass es deshalb recht schwer fällt, zu beurteilen und zu prüfen, inwieweit sie tatsächlich erreicht wurden; fordert die Agentur deshalb nachdrücklich auf, ihr Jahresarbeitsprogramm zu verbessern und damit die Entlastungsbehörde in die Lage zu versetzen, die Effizienz dieser Agentur besser zu beurteilen; weist darauf hin, dass die Agentur die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Kenntnis genommen hat, und begrüßt den Umstand, dass daraufhin das Format der anstehenden Jahresarbeitsprogramme an die Anforderungen angepasst werden wird;
Personal
16. fordert die Agentur eindringlich auf, die Auswahlverfahren zu verbessern, um die Transparenz der Einstellungsverfahren nicht zu gefährden; nimmt die Feststellungen des Rechnungshofs zur Kenntnis, denen zufolge bei den geprüften Personalauswahlverfahren für die Zulassung zu den schriftlichen Prüfungen und den Interviews und auch für die Aufnahme in die Liste der in Frage kommenden Bewerber keine Schwellenwerte festgelegt worden waren;
17. entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Agentur 16 Einstellungsverfahren in die Wege geleitet und bis zum Jahresende 2010 eine Anzahl von 40 solcher Verfahren erreicht hatte;
18. entnimmt dem Jahresarbeitsprogramm der Agentur ferner, dass sie insgesamt 42 Mitarbeiter vorgesehen hatte, wohingegen der Personalbestand zum 31. Dezember 2010 bei insgesamt 40 Mitarbeitern lag (5 Personen mehr als im Jahre 2009); stellt fest, dass sich dieser Personalbestand aus 18 operativen, 14 verwaltungstechnischen und 8 gemischten Arbeitskräften zusammensetzt;
Interne Prüfung
19. stellt aufgrund des jährlichen Tätigkeitsberichts der Agentur fest, dass sie ihre Politik zum Risikomanagement abgeschlossen hat und dass ein Risikoregister erstellt worden ist;
20. entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur ferner, dass Ende 2010 keine kritischen Empfehlungen von Seiten der Dienststelle Interne Prüfung, dagegen aber fünf offene Empfehlungen im Zusammenhang mit folgenden Punkten offenstanden:
– Offenlegung der Ziele und der Leistungsindikatoren im Jahresarbeitsprogramm;
– notwendige Formalisierung der Ernennung des Rechnungsführers durch den Verwaltungsrat;
– Erstellung angemessener Finanzbeschlüsse;
– verstärkte Schlüsselkontrollen bei der Verwaltung der Finanzhilfen;
– Aktualisierung der Delegationen im Finanzbereich und regelmäßige Überprüfung der Benutzerrechte der Rechnungsführungssoftware ABAC;
21. begrüßt den Umstand, dass die oben erwähnten fünf offenen Empfehlungen der Agentur gemäß dem im Dezember 2011 vorgelegten Jahresbericht der Agentur über die Umsetzung von Empfehlungen inzwischen umgesetzt worden sind;
22. verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung in der Anlage zu dieser Entschließung;
23. verweist in Bezug auf die übrigen horizontalen Bemerkungen im Zusammenhang mit seinem Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom … 2012 zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.
Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
|
Haushaltsführung und Finanzmanagement |
Schwächen bei der operativen Umsetzung der Management- und Kontrollsysteme: in 12 Fällen verfügte der für die Initiierung der Maßnahme zuständige Beamte nicht über die erforderliche Befugnisübertragung und der angemessene Finanzkreislauf wurde nicht beachtet
Unsicherheiten in Bezug auf die Mittel für die Projekte Galileo und EGNOS |
Schwächen bei der Verwaltung der Haushaltsmittel: fehlende eindeutige Verbindung zwischen dem Arbeitsprogramm der Behörde und dem Haushaltsplan, weder angemessen begründete noch angemessen dokumentierte Mittelübertragungen, wiederholte verspätete Buchung von Einziehungsanordnungen in den Haushaltskonten und uneinheitliche Vorstellung der Ausführung des Haushaltsplans Selbst bei einer Verringerung der Haushaltsmittel um faktisch 50 % blieb die Absorptionsrate der Verpflichtungsermächtigungen und der Zahlungsermächtigungen für operative Maßnahmen niedrig: 63 % bei den Verpflichtungen und 51 % bei den Zahlungen Bedauern darüber, dass der Rechnungshof seine Zuverlässigkeitserklärung in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses 2007 und in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge mit einer Bemerkung versehen hat Unsicherheiten in Bezug auf die Mittel für die Projekte Galileo und EGNOS |
Schwächen bei der Verwaltung der Haushaltsmittel: Ein ordnungsgemäßer Berichtigungshaushaltsplan wurde nicht aufgestellt
Bedauern darüber, dass der Rechnungshof seine Zuverlässigkeitserklärung in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses 2008 und in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge mit einer Bemerkung versehen hat
Unsicherheiten in Bezug auf die Mittel für die Projekte Galileo und EGNOS |
Die Ausschlusskriterien für das Siebte Forschungsrahmenprogramm waren nicht veröffentlicht und überprüft worden, und die Behörde führte nicht systematisch den Nachweis, dass sie sich vergewissert hatte, dass die für KMU geltenden Kriterien für die an einem der Themen potentiell teilnehmenden Empfänger nicht erfüllt waren
Der von der Agentur am 31. März 2010 veröffentlichte endgültige Haushaltsplan entsprach nicht dem vom Verwaltungsrat gebilligten endgültigen Haushaltsplan 2009 und enthielt nicht die entsprechenden Einnahmen; die Agentur wird deshalb aufgefordert, den Sachverhalt zu beheben und der Entlastungsbehörde die entsprechenden Änderungen mitzuteilen |
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Personal |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
– Mängel bei den Personalauswahlverfahren Erforderliche Beseitigung von Mängeln, die gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf die Anwendung der Zulassungskriterien bei Einstellungsverfahren, an denen interne und externe Bewerber teilnehmen können, verstoßen |
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Interne Prüfungen |
k.A. |
k.A. |
- fordert die Agentur auf, die beiden letzten Empfehlungen der Dienststelle Interne Prüfung aus dem Jahre 2007 in Bezug auf sensible Planstellen und Stellenbeschreibungen umzusetzen |
- stellt fest, dass die beiden wichtigen noch umzusetzenden Empfehlungen des Internen Prüfers sensible Stellen und Stellenbeschreibungen betreffen |
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ANLAGE
Empfehlungen des Europäischen Parlaments aus den letzten Jahren
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.3.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 1 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean-Pierre Audy, Ryszard Czarnecki, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Iliana Ivanova, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Aldo Patriciello, Crescenzio Rivellini, Petri Sarvamaa, Theodoros Skylakakis, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard, Michael Theurer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Amelia Andersdotter, Philip Bradbourn, Zuzana Brzobohatá, Edit Herczog, Derek Vaughan |
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- [1] ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 112.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.
- [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [5] ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 112.
- [6] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [7] ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.
- [8] ABl. L 357 vom 31.12.2022, S. 72.
- [9] ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 112.
- [10] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [11] ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.
- [12] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [13] ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 232.
- [14] ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.