BERICHT über die behauptete Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA: Weiterbehandlung des Berichts des TDIP-Ausschusses des EP

2.8.2012 - (2012/2033(INI))

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Hélène Flautre
Verfasserin der Stellungnahme (*): Sarah Ludford, Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2012/2033(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0266/2012

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur behaupteten Beförderung und zum rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA: Weiterbehandlung des Berichts des TDIP-Ausschusses des EP

(2012/2033(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 2, 3, 4, 6, 7 und 21,

–   unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 1, 2, 3, 4, 18 und 19,

–   in Kenntnis der Europäischen Menschenrechtskonvention und der dazugehörigen Protokolle,

–   in Kenntnis der einschlägigen UN-Menschenrechtsinstrumente, insbesondere des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 und der zugehörigen Protokolle, sowie des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006,

–   unter Hinweis auf Artikel 5 des Nordatlantikpakts von 1949,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten[1],

–   unter Hinweis auf das Stockholmer Programm – ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger[2] und in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 20. April 2010 mit dem Titel „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas: Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms“ (COM(2010)0171),

–   unter Hinweis auf die Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und die Leitlinien der EU zur Todesstrafe,

–   unter Hinweis auf die Brüsseler Erklärung vom 1. Oktober 2010, die auf der 6. Konferenz der Parlamentsausschüsse zur Kontrolle der Nachrichten- und Sicherheitsdienste der europäischen Mitgliedstaaten angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die gemeinsame UN-Studie zu weltweiten Praktiken im Zusammenhang mit geheimen Inhaftierungen im Kontext der Terrorismusbekämpfung, die vom Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus, Martin Scheinin, dem Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Manfred Novak, der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, vertreten durch ihre stellvertretende Vorsitzende, Shaheen Sardar Ali, sowie der Arbeitsgruppe zu erzwungenem oder unfreiwilligem Verschwinden, vertreten durch ihren Vorsitzenden, Jeremy Sarkin[3], erarbeitet wurde,

–   unter Hinweis auf den UN-Menschenrechtsratsbericht des Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, der sich auf Untersuchungsausschüsse als Reaktion auf Muster oder Praktiken der Folter oder anderer Formen der Misshandlung konzentriert[4],

–   unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus, Martin Scheinin, mit dem Titel „Compilation of good practices on legal and institutional frameworks and measures that ensure respect for human rights by intelligence agencies while countering terrorism, including on their oversight“[5],

–   unter Hinweis auf die Beiträge des Europarats, insbesondere die Arbeit des früheren Kommissars für Menschenrechte, Thomas Hammarberg, und des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) als auch auf die relevanten Beschlüsse der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, insbesondere die mit den Titeln „Alleged secret detentions and unlawful inter-state transfers of detainees involving Council of Europe member states“[6] und „Secret detentions and illegal transfers of detainees involving Council of Europe member states: second report“[7] sowie den Bericht des Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung für Recht und Menschenrechte mit dem Titel „Abuse of state secrecy and national security: obstacles to parliamentary and judicial scrutiny of human rights violations“[8],

–   unter Hinweis auf die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den Fällen von Al-Nashiri gegen Polen, Abu Zubaydah gegen Litauen, Abu Zubaydah gegen Polen und El Masri gegen die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – der am 16. Mai 2012 von der Großen Kammer angehört wurde – eingereichten Klagen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholmer Programm“[9],

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. Februar 2007[10] und 19. Februar 2009[11] zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Guantánamo, insbesondere vom 9. Juni 2011 mit dem Titel „Guantánamo: Entschließung zur drohenden Todesstrafe“[12], vom 4. Februar 2009 zur Rückführung und Neuansiedelung der Insassen des Gefangenenlagers[13] und vom 13. Juni 2006 zur Lage der Gefangenen in Guantánamo[14], und seine Empfehlung an den Rat vom 10. März 2004 zu dem Recht der Häftlinge in Guantánamo auf ein faires Verfahren[15],

–   unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2010 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2009) – wirksame Umsetzung nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon[16],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2011 zu der Politik der EU zur Bekämpfung des Terrorismus: wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen[17],

–   unter Hinweis auf die Rede von Jacques Barrot, Vizepräsident der Europäischen Kommission, vom 17. September 2008 in Straßburg[18],

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Kommission zur Notwendigkeit der Durchführung von Untersuchungen durch die betroffenen Mitgliedstaaten über Behauptungen hinsichtlich der Beteiligung am Programm der CIA zur illegalen Auslieferung und dem geheimen Festhalten und auf die durch die Kommission an den Berichterstatter übermittelten Dokumente, einschließlich vier Schreiben an Polen, vier an Rumänien und zwei an Litauen zwischen 2007 und 2010,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Oktober 2003 an den Rat und das Europäische Parlament zu Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union: Wahrung und Förderung der Grundwerte der Europäischen Union (COM(2003)0606),

–   unter Hinweis auf das Schreiben vom 29. November 2005 der EU-Präsidentschaft an die US-Außenministerin Condoleezza Rice, in dem um „Klärung, die die USA zu diesen Berichten [zur behaupteten Festhaltung oder Beförderung von Terrorverdächtigen in oder durch einige EU-Mitgliedstaaten] geben kann,“ gebeten wird, „in der Hoffnung, dass dies Bedenken des Parlaments und der Öffentlichkeit beschwichtigen wird“,

–   unter Hinweis auf die 2748./2749. Sitzung des Rats Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 15. September 2006, bei der der Punkt „Kampf gegen den Terrorismus – geheime Haftanstalten“ besprochen wurde,

–   unter Hinweis auf die EU-Erklärung vom 7. März 2011 bei der 16. Tagung des Menschenrechtsrats zur zuvor erwähnten gemeinsamen UN-Studie zur geheimen Inhaftierung,

–   unter Hinweis auf den Artikel mit dem Titel „Counter-terrorism and human rights“, von Villy Sovndal, Gilles de Kerchove und Ben Emmerson, veröffentlicht in der Ausgabe vom 19. März 2012 der „European Voice“,

–   unter Hinweis auf die Antwort von US-Außenministerin Condoleezza Rice vom 5. Dezember 2005 auf das Schreiben der EU-Präsidentschaft vom 29. November 2005 mit der Erklärung, dass „[...] Auslieferung ein unerlässliches Werkzeug im Kampf gegen den Terrorismus ist. Ihre Nutzung ist nicht auf die Vereinigten Staaten oder die gegenwärtige Regierung beschränkt.“, in dem weiterhin Vorwürfe der direkten Beteiligung der USA an Folter zurückgewiesen werden und betont wird, dass der „Zweck“ der Auslieferung nicht die Folter der ausgelieferten Person war, und auf die Erklärungen von US-Außenministerin Condoleezza Rice, in denen sie bestätigt, dass „wir [die USA] die Souveränität unserer Partner respektieren“[19],

–   unter Hinweis auf die Bestätigung der Existenz eines Programms zur Auslieferung und Inhaftierung an geheimen Orten, einschließlich Operationen im Ausland, unter Führung der CIA durch den ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush in seiner Rede aus dem East Room des Weißen Hauses vom 6. September 2006,

–   unter Hinweis auf die am 9. November 2010 veröffentlichten Memoiren des ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush,

–   unter Hinweis auf die nicht vertrauliche Version des Berichts des CIA-Generalinspektors John Helgerson von 2004 über die Befragungsoperationen der CIA während der Bush-Ära, veröffentlich im August 2009,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes von 2007 über die Behandlung von 14 wichtigen Häftlingen in Obhut der CIA, der 2009 öffentlich zugänglich wurde,

   unter Hinweis auf die zahlreichen Initiativen auf nationaler Ebene für die Beteiligung der Mitgliedstaaten am Programm der CIA zur Auslieferung und geheimen Inhaftierung, einschließlich der laufenden Untersuchung in Dänemark und vergangenen Untersuchungen in Schweden, der laufenden strafrechtlichen Untersuchungen in Polen und im Vereinigten Königreich, vergangener strafrechtlicher Verfahren in Italien, Deutschland, Litauen, Portugal und Spanien, der alle Fraktionen umfassenden parlamentarischen Untersuchung im Vereinigten Königreich sowie vergangener parlamentarischer Untersuchungen in Deutschland, Litauen, Polen und Rumänien,

   unter Hinweis auf die portugiesische richterliche Untersuchung, die im Jahre 2009 nach zwei Ermittlungsjahren unerwartet ad acta gelegt wurde,

   unter Hinweis auf die Ergebnisse der nationalen Untersuchungen, die bereits in einigen Mitgliedstaaten durchgeführt wurden,

–   unter Hinweis auf die zahlreichen Medienberichte und Aktivitäten im Bereich des investigativen Journalismus, vor allem, jedoch nicht ausschließlich, die Berichte der ABC News von 2005[20] und 2009[21] sowie die Berichte der Washington Post von 2005[22], ohne die die Auslieferungs- und Inhaftierungsfälle wahrhaftig unter Geheimhaltung geblieben wären,

–   unter Hinweis auf die seit 2005 durchgeführten Nachforschungen und Untersuchungen und vorgelegten Berichte unabhängiger Ermittler, zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie nationaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen, allen voran Human Rights Watch[23], Amnesty International und Reprieve,

–   unter Hinweis auf die Anhörungen seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), abgehalten am 27. März 2012, und seines Unterausschusses für Menschenrechte, abgehalten am 12. April 2012, den Besuch der LIBE-Delegation in Litauen vom 25.–27. April 2012, den Besuch der Berichterstatterin in Polen vom 16. Mai 2012 und alle schriftlichen und mündlichen Beiträge, die die Berichterstatterin erhalten hat,

–   unter Hinweis auf die vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und der Berichterstatterin am 16. April 2012 gemeinsam beim Generaldirektor von Eurocontrol eingereichte Anforderung von Flugdaten und die am 26. April 2012 von Eurocontrol erhaltene ausführliche Antwort,

–   unter Hinweis auf den Vermerk der GD IPOL mit dem Titel „The results of the inquiries into the CIA's programme of extraordinary rendition and secret prisons in European states in light of the new legal framework following the Lisbon Treaty“,

–   gestützt auf Artikel 48 und 50 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0266/2012),

A. in der Erwägung, dass das Parlament das von den USA geführte Programm der CIA zur Auslieferung und geheimen Inhaftierung unter mehrfachen Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich der ungesetzlichen und willkürlichen Festnahme, Folter und anderer Misshandlungen, Verletzungen des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sowie des Verschwindenlassens verurteilt; in der Erwägung, dass sein nichtständiger Ausschuss zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (im Folgenden der „nichtständige Ausschuss“) die Nutzung des europäischen Luftraums und Hoheitsgebiets durch die CIA dokumentiert, und in der Erwägung, dass das Parlament seither seine Forderung einer umfassenden Untersuchung der Zusammenarbeit nationaler Regierungen und Behörden mit dem CIA-Programm wiederholt hat;

B.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament wiederholt dazu aufgerufen hat, dass beim Kampf gegen den Terrorismus Menschenwürde, Menschenrechte und Grundfreiheiten – auch im Kontext der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet – auf Grundlage der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der EU-Charta der Grundrechte und der nationalen Verfassungen und Gesetze zu den Grundrechten in vollem Maße geachtet werden, und in der Erwägung, dass es diese Forderung zuletzt in seinem Bericht über die Politik der EU zur Bekämpfung des Terrorismus wiederholte, in dem es zudem erklärte, dass die Achtung der Menschenrechte eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der politischen Maßnahme ist;

C. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament unrechtmäßige Praktiken, die „außerordentlichen Überstellungen“, Entführung, Festhalten ohne Gerichtsverfahren, Verschwindenlassen, geheime Inhaftierung und Folter umfassen, wiederholt und vehement verurteilt hat und umfassende Ermittlungen über das vermeintliche Ausmaß der Beteiligung einiger Mitgliedstaaten an der Zusammenarbeit mit Behörden der USA, insbesondere der CIA, und der Beteiligung auf dem Hoheitsgebiet der EU verlangt hat;

D. in der Erwägung, dass der Zweck dieser Entschließung die Beauftragung „mit der politischen Begleitung der Arbeiten des nichtständigen Ausschusses und mit der Überwachung der Entwicklungen, und insbesondere für den Fall, dass der Rat und/oder die Kommission keine geeigneten Maßnahmen ergriffen haben, mit der Feststellung inwieweit eine eindeutige Gefahr eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Grundsätze und Werte der Union besteht, sowie damit, ihm auf der Grundlage der Artikel 6 und 7 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Union jede diesbezügliche für notwendig erachtete Entschließung zu empfehlen“[24], ist;

E.  in der Erwägung, dass die EU auf einem Bekenntnis zu Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechten und Grundfreiheiten und auf Achtung der Menschenwürde und des internationalen Rechts beruht, nicht nur in ihrer Innenpolitik, sondern auch in ihren Außenbeziehungen; in der Erwägung, dass sich die Verpflichtung der EU zur Wahrung der Menschenrechte, die durch Inkrafttreten der EU-Charta der Grundrechte und den Beitrittsprozess zur Europäischen Menschenrechtskonvention verstärkt wird, in allen Politikbereichen widerspiegeln muss, damit die Menschenrechtspolitik der EU wirksam und glaubwürdig wird;

F.  in der Erwägung, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren der Rechenschaftspflicht notwendig ist, um das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen der EU zu bewahren, die Menschenrechte in der Innen- und Außenpolitik der EU effektiv zu schützen und zu fördern und eine rechtmäßige und effektive Sicherheitspolitik auf Grundlage der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen;

G. in der Erwägung, dass bislang kein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen weder bezüglich des Schutzes, der Wahrung und der Achtung internationaler Menschenrechte noch bezüglich der Vorbeugung von Verstößen gegen internationale Menschenrechte in vollem Umfang nachgekommen ist;

H.  in der Erwägung, dass zu den Instrumenten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und die zwei Fakultativprotokolle sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter (CAT) und das dazugehörige Fakultativprotokoll, die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte, die EU-Charta der Grundrechte und das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gehören, die insgesamt nicht nur ein absolutes Folterverbot vorsehen, sondern auch eine positive Verpflichtung enthalten, mutmaßliche Fälle von Folter zu untersuchen und Abhilfe und Entschädigung zu leisten; in der Erwägung, dass die EU-Leitlinien zu Folter den Rahmen für die Bemühungen der EU „zur Verhütung und zur Abschaffung von Folter und Misshandlung in allen Teilen der Welt" bieten;

I.   in der Erwägung, dass sämtliche Assoziierungs-, Handels- und Kooperationsabkommen Menschenrechtsklauseln enthalten, die auf die Förderung des Völkerrechts und die Einhaltung der Menschenrechte abzielen, und dass die EU auch politische Dialoge mit Drittländern auf der Grundlage von Menschenrechtsleitlinien führt, die die Bekämpfung von Todesstrafe und Folter betreffen; in der Erwägung, dass die EU im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt, die sich dem Kampf gegen Folter verschrieben haben und Folteropfern ihre Unterstützung bei der Rehabilitation anbieten;

J.   in der Erwägung, dass geheime Inhaftierungen, die eine verstärkte Form des Verschwindenlassens von Personen darstellt, bei großflächigem oder systematischem Vorgehen zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit führen können; in der Erwägung, dass Notsituationen und der Kampf gegen den Terrorismus günstige Bedingungen für geheime Inhaftierungen schaffen;

K. in der Erwägung, dass – obwohl die EU über Verordnung (EG) Nr. 1236/2005[25] des Rates, zuletzt geändert im Dezember 2011[26], in der jeglicher Export und Import von Waren, die neben der Verwendung für die Todesstrafe, Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe keinen anderen praktischen Nutzen haben, ihre Bereitschaft geäußert hat, die Kollusion in Fällen von Folter zu vermeiden – weiterhin noch mehr für die umfassende Durchsetzung getan werden muss;

L.  in der Erwägung, dass ein alleiniger Verlass auf diplomatische Bestätigungen als Genehmigung für die Überstellung oder Deportation einer Person in ein Land, bei dem es hinlängliche Beweise gibt, dass Einzelpersonen womöglich Foltermaßnahmen oder Misshandlungen ausgesetzt würden, nicht mit dem uneingeschränkten Folterverbot im internationalen, europäischen und EU- Recht, den nationalen Verfassungen und dem Recht der Mitgliedstaaten [27]vereinbar ist;

M. in der Erwägung, dass der Rat am 15. September 2006 eingestanden hat, dass „die Existenz geheimer Haftanstalten, in denen inhaftierte Personen in einem rechtlichen Vakuum festgehalten werden, nicht dem humanitären Völkerrecht und dem internationalen Strafrecht entspricht“, jedoch bisher versäumt hat, die Beteiligung von Mitgliedstaaten an dem CIA-Programm anzuerkennen und zu verurteilen, obwohl die Nutzung des europäischen Luftraums und Hoheitsgebiets durch die CIA von den politischen und gerichtlichen Behörden der Mitgliedstaaten bestätigt wurde;

N. in der Erwägung, dass es fortdauernde Menschenrechtsverletzungen aufgrund des CIA-Programms gibt, wie belegt insbesondere durch die Verwaltungshaft von Abu Zubaydah und Abd al-Rahim Al-Nashiri in Guantánamo Bay, denen in der polnischen strafrechtlichen Untersuchung der geheimen Haftanstalten der CIA Opferstatus gewährt wurde;

O.  in der Erwägung, dass Nachforschungen durch die UN, den Europarat, nationale und internationale Medien, investigative Journalisten und die Zivilgesellschaft neue, konkrete Informationen über den Standort geheimer Hafteinrichtungen der CIA in Europa, Auslieferungsflüge durch den europäischen Luftraum und die beförderten oder festgehaltenen Personen ans Licht gebracht haben;

P.  in der Erwägung, dass sich rechtswidrige Handlungen auf dem EU-Hoheitsgebiet möglicherweise im Kontext von multilateralen oder bilateralen NATO-Abkommen entwickelt haben;

Q. in der Erwägung, dass nationale Untersuchungen und internationale Nachforschungen ergaben, dass NATO-Mitglieder einwilligten, Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus zu ergreifen, die einen geheimen Flugverkehr und die Nutzung des Gebiets von EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des CIA-Programms zur Auslieferung ermöglichten, und damit vor Augen führen, dass Mitgliedstaaten, die auch Mitglied der NATO sind, untereinander von dem Programm Bescheid wussten;

R.  in der Erwägung, dass in der gemeinsamen Studie der UN mit dem Titel „Joint study on global practices in relation to secret detention in the context of countering terrorism of the Special Rapporteur on the Promotion and Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms while Countering Terrorism“ (A/HRC/13/42) (Studie zu weltweiten Praktiken im Zusammenhang mit geheimen Inhaftierungen im Kontext der Terrorismusbekämpfung), die vom Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen und der Arbeitsgruppe zu erzwungenem oder unfreiwilligem Verschwinden erarbeitet wurde, in Einzelheiten die Nutzung von Geheimgefängnissen auf dem Hoheitsgebiet der Europäischen Union als Teil des CIA-Programms dargelegt ist, und in der Erwägung, dass Folgeschreiben an die Mitgliedstaaten verschickt wurden, in denen weitere Auskünfte – wie sie in den Kommunikationsberichten zu Sonderverfahren, einschließlich dem Bericht vom 23. Februar 2012[28], festgehalten wurden – angefordert wurden;

S.  in der Erwägung, dass der Bericht des Europarats von 2011 angibt, dass die 2009 und 2010 von den polnischen Behörden erhaltenen Daten „eindeutige Beweise erbringen“, dass sieben Flugzeuge mit CIA-Verbindung in Polen gelandet sind, und in der Erwägung, dass polnische Medien darüber berichteten, dass Anschuldigungen gegen ehemalige Leiter des polnischen Nachrichtendienstes erhoben wurden, und dass sie mögliche Kontakte zwischen Offizieren des Nachrichtendienstes und der polnischen Regierung bezüglich der Nutzung einer auf polnischem Hoheitsgebiet befindlichen Hafteinrichtung durch die CIA aufdeckten; in der Erwägung, dass im Jahre 2011 rumänische Enthüllungs-Journalisten auf Grundlage von Informationen früherer CIA-Angestellter versucht haben, die Existenz einer „Black Site“ im rumänischen nationalen Registeramt für klassifizierte Informationen [29]nachzuweisen; in der Erwägung, dass die Existenz dieser „Black Site“ von den rumänischen Behörden dementiert wurde und in der vom rumänischen Parlament durchgeführten Untersuchung nicht vorgewiesen wurde; in der Erwägung, dass frühere libysche Dissidenten Gerichtsverfahren gegen das Vereinigte Königreich für die direkte Beteiligung des MI6 an ihrer eigenen Auslieferung, ihrer geheimen Inhaftierung und Folterung sowie der ihrer Familienmitglieder eingeleitet haben;

T.  in der Erwägung, dass sich litauische Behörden darum bemüht haben, durch parlamentarische und juristische Untersuchungen Aufklärungsarbeit hinsichtlich einer Beteiligung Litauens am CIA-Programm zu leisten; in der Erwägung, dass die durch den Ausschuss für Nationale Sicherheit und Verteidigung der Seimas durchgeführte parlamentarische Untersuchung über die mutmaßliche Beförderung und Inhaftierung von auf litauischem Hoheitsgebiet durch die CIA festgehaltenen Personen ergeben hat, dass zwischen den Jahren 2003 und 2005 fünf Flugzeuge in Verbindung mit der CIA in Litauen landeten und zwei für die Inhaftierung von Häftlingen geeignete Einrichtungen in Litauen (Projekte Nr. 1 und 2) auf Ersuchen der CIA errichtet wurden; in der Erwägung, dass sich die LIBE-Delegation bei den litauischen Behörden für den freundlichen Empfang der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im April 2012 in Vilnius und der für die LIBE-Delegation erteilte Zugangsgenehmigung zu Projekt Nr. 2 bedankt; in der Erwägung, dass die Gebäude und deren Inneneinrichtung allem Anschein nach für die Inhaftierung von Gefangenen geeignet sind; in der Erwägung, dass viele Fragen im Zusammenhang mit CIA-Operationen in Litauen trotz der anschließend im Jahr 2010 durchgeführten gerichtlichen Untersuchung unbeantwortet bleiben und im Januar 2011 ad acta gelegt wurden; in der Erwägung, dass die litauischen Behörden ihre Bereitschaft äußerten, Untersuchungen wieder neu einzuleiten, gesetzt den Fall, es würden neue Informationen ans Licht gebracht werden, und in der Erwägung, dass die Staatsanwaltschaft anbot, weitere Informationen zum strafrechtlichen Verfahren als Antwort auf die schriftliche Anfrage vom Europäischen Parlament vorzulegen;

U. in der Erwägung, dass vonseiten der portugiesischen Behörden noch Klärungsbedarf bezüglich der zahlreichen Anzeichen besteht, dass viele Flüge – die unter anderem durch den nichtständigen Ausschuss aufgedeckt wurden – Auslieferungszwecken zwischen geheimen Haftanstalten, Bagram, Diego Garcia und Guantánamo dienten;

V.  in der Erwägung, dass Nachforschungen und gerichtliche Untersuchungsergebnisse zur Logistik hinsichtlich der Deckung dieser illegalen Operationen – einschließlich Scheinflugplänen, als staatlich klassifizierte Flüge in Zivil- und Militärflugzeugen und die Nutzung von privaten Flugunternehmen zur Ausführung von CIA-Auslieferungen – den systematischen Charakter und das Ausmaß der europäischen Beteiligung an dem CIA-Programm weiter offengelegt haben; in der Erwägung, dass eine Analyse der neuen von Eurocontrol bereitgestellten Daten in erster Linie das Argument bekräftigt, dass Auftragnehmer, die Auslieferungsoperationen durchführten, auf einer Flugstrecke in ein anderes Flugzeug umstiegen, um den Ursprungs- und Zielort der Gefangenen zu verschleiern;

W. in der Erwägung, dass die EU interne Maßnahmen für Sicherheit und Terrorismusbekämpfung auf Grundlage der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und der Förderung des Austauschs nachrichtendienstlicher Erkenntnisse entwickelt hat; in der Erwägung, dass diese Politik auf der Wahrung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit und der effektiven demokratischen parlamentarischen Überwachung von Nachrichtendiensten gründen sollte;

X. in der Erwägung, dass laut der CPT die in den ausländischen CIA-geführten Haftanstalten angewendeten Verhörmethoden aller Wahrscheinlichkeit nach gegen das Folterverbot und das Verbot einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung verstoßen haben[30];

Y. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und den USA eine starke Partnerschaft und Zusammenarbeit auf vielen Gebieten und die gemeinsamen Werte Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Grundrechte als Grundlage haben; in der Erwägung, dass die EU und die USA seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ihr Engagement im Kampf gegen den Terrorismus verstärkt haben, insbesondere durch die Gemeinsame Erklärung zur Terrorismusbekämpfung vom 3. Juni 2010, dass es jedoch wichtig ist, eine Einhaltung der erklärten Verpflichtungen in der Praxis zu gewährleisten und Diskrepanzen zwischen der Antiterrorpolitik der EU und den USA zu überwinden;

Z.  in der Erwägung, dass im Dezember 2011 die US-Behörden den National Defense Authorization Act (NDAA) verabschiedet haben, der die unbefristete Inhaftierung von Personen gesetzlich erlaubt, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten in den USA beteiligt zu sein, und dass durch dieses Gesetz das Recht auf ein ordnungsgemäßes und faires Verfahren untergraben wird; in der Erwägung, dass der Geltungsbereich dieses Gesetzes juristisch angefochten wurde;

AA.     in der Erwägung, dass Präsident Obama am 22. Januar 2009 drei Durchführungsverordnungen unterzeichnete, mittels derer Foltermaßnahmen bei Verhören verboten wurden, eine dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Auftrag einberufen wurde, eine systematische Überprüfung der Politik und der Verfahren der Festnahmen sowie aller einzelner Fälle vorzunehmen, und die Schließung der Haftanstalt in Guantánamo Bay angeordnet wurde;

AB.     in der Erwägung, dass die Haftanstalt in Guantánamo Bay noch immer nicht geschlossen wurde, da der US-Kongress starken Widerstand leistet; in der Erwägung, dass die USA in dem Bestreben, die Schließung Guantánamos voranzutreiben, die Mitgliedstaaten der EU gebeten hat, Guantánamo-Insassen aufzunehmen; in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte ihre tiefe Enttäuschung über die misslungene Schließung der Haftanstalt in Guantánamo Bay und die Verfestigung eines Systems willkürlicher Festnahmen geäußert hat;

AC.     in der Erwägung, dass Guantánamo-Insassen noch immer der Militärgerichtsbarkeit unterliegen, vor allem nach dem Beschluss des US-Präsidenten vom 7. März 2011, die Durchführungsverordnung zu unterzeichnen, die die zweijährige Aussetzung von neuen Militärgerichtsverfahren aufhob, und dem Gesetz vom 7. Januar 2012, das die Verlegung von Guantánamo-Insassen in die USA für Gerichtsprozesse verhindert;

Allgemeines

1.  weist darauf hin, dass Strategien zur Terrorismusbekämpfung nur dann wirksam sein können, wenn sie unter strikter Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen und insbesondere des Grundsatzes eines fairen Verfahrens verfolgt werden;

2.  weist erneut darauf hin, dass die Effizienz der Antiterrormaßnahmen und die Achtung der Menschenrechte nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern dass sie einander ergänzende Ziele sind, die sich gegenseitig verstärken; erinnert daran, dass die Achtung der Grundrechte ein wesentlicher Bestandteil des Erfolgs der Politik zur Bekämpfung des Terrorismus ist;

3.  bekräftigt den hoch sensiblen Charakter der Terrorbekämpfungspolitik; ist der Ansicht, dass nur triftige nationale Sicherheitsgründe die Geheimhaltung rechtfertigen; erinnert jedoch daran, dass das Staatsgeheimnis unter keinen Umständen Vorrang vor den unantastbaren Grundrechten haben darf und dass daher Argumente, die auf einem Staatsgeheimnis aufbauen, zu keiner Zeit herangezogen werden dürfen, um die gesetzlichen Verpflichtungen eines Landes, Fälle von schweren Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, einzuschränken; ist der Auffassung, dass die Einstufung bestimmter Informationen und des Staatsgeheimnisses nicht übermäßig weit ausgelegt werden dürfen und dass die missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Staatsgeheimnisses und der nationalen Sicherheit ein ernsthaftes Hindernis für die demokratische Kontrolle darstellen;

4.  unterstreicht, dass Personen, die unter Terrorismusverdacht stehen, keinen Sonderverfahren unterzogen werden dürfen; erinnert daran, dass jeder in der Lage sein muss, sämtliche Garantien in Anspruch zu nehmen, die im Grundsatz des fairen Verfahrens vorgesehen sind, wie er in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention dargelegt ist;

5.  verurteilt erneut die Praktiken der außerordentlichen Überstellung, der geheimen Haftanstalten und der Folter, die nach einzelstaatlichem und internationalem Recht zur Wahrung der Menschenrechte verboten sind und unter anderem die Rechte auf Freiheit, Sicherheit, humane Behandlung, die Unterlassung von Folter, die Nichtzurückweisung, die Unschuldsvermutung, ein faires Verfahren, Rechtsbeistand und gleichen Schutz aller durch das Gesetz verletzen;

6.  betont die Notwendigkeit, Garantien vorzusehen, um zukünftig jedwede Verletzung der Grundrechte bei der Umsetzung der Antiterrorpolitik zu vermeiden;

7.  ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten zwar ihre Bereitschaft, sich an das internationale Recht zu halten, erklärt haben, jedoch bislang noch nicht die positive Verpflichtung, die allen Mitgliedstaaten auferlegt wurde, erfüllt haben, schwere Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit dem CIA-Programm zu untersuchen, und bedauert in dieser Hinsicht die eingetretenen Verzögerungen bei der vollständigen Aufklärung dieser Angelegenheit, um den Opfern gegenüber möglichst rasch umfassende Wiedergutmachung zu leisten, darunter gehören gegebenenfalls auch Entschuldigungen und Entschädigungen;

8.  vertritt die Auffassung, dass sich die Schwierigkeiten, auf die die Mitgliedstaaten dabei stoßen, ihre Verantwortung zur Durchführung von Nachforschungen zu übernehmen, in einem Versagen niederschlagen, ihren internationalen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen, wodurch das gegenseitige Vertrauen in den Schutz der Grundrechte unterminiert und somit zur Verantwortung der EU insgesamt wird;

9.  wiederholt, dass die Bereitschaft der Mitgliedstaaten und der EU, die europäische Beteiligung an dem CIA-Programm zu untersuchen, im Einklang mit dem Prinzip der ehrlichen und loyalen Zusammenarbeit steht, das in Artikel 4 Absatz 3 des EUV verankert ist;

Verfahren der Rechenschaftspflicht in den Mitgliedstaaten

10. bringt Bedenken hinsichtlich der Hindernisse zum Ausdruck, auf die nationale parlamentarische und richterliche Untersuchungen über die Beteiligung einiger Mitgliedstaaten an dem CIA-Programm gestoßen sind, wie dies detailliert durch den Bericht des Europarats von 2011 über den Missbrauch staatlicher Geheimhaltung und nationaler Sicherheit dokumentiert wurde, der zudem die mangelnde Transparenz, die Klassifizierung von Dokumenten, die Dominanz von nationalen und politischen Interessen, die eng gefassten Untersuchungsfelder, die Einschränkung der Rechte bei der effektiven Teilnahme und Verteidigung der Opfer, die unzureichend strengen Ermittlungsmethoden und die mangelnde Zusammenarbeit unter den Ermittlungsbehörden der einzelnen EU-Länder aufzeigte; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen strafrechtlichen Verfahren nicht auf Rechtsmittel wie Verjährungsbestimmungen zu stützen, die zur Niederschlagung strafrechtlicher Verfahren und zur Straflosigkeit führen, und den Grundsatz des internationalen Gewohnheitsrechts zu achten, demzufolge die Verjährung bei schweren Menschenrechtsverletzungen weder gelten kann noch darf;

11. hält diejenigen Mitgliedstaaten, die ihrer positiven Verpflichtung nicht nachgekommen sind, dazu an, Verletzungen der Menschenrechte mittels Durchführung unabhängiger und effektiver Nachforschungen unter Berücksichtigung aller neuen Beweise, die ans Licht gekommen sind, zu untersuchen; fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, Ermittlungen in Bezug auf die Existenz von Geheimgefängnissen auf ihrem Staatsgebiet oder in Bezug darauf, ob Operationen stattfanden, bei denen Personen im Rahmen des CIA-Programms unter Aufenthalt in Einrichtungen auf ihrem Staatsgebiet der Freiheit beraubt wurden, aufzunehmen;

12. weist darauf hin, dass die in Rumänien durchgeführte parlamentarische Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sich kein Beweis zum Nachweis der Existenz einer geheimen Hafteinrichtung der CIA auf dem Hoheitsgebiet Rumäniens erbringen lässt; fordert die Justizbehörden auf, eine unabhängige Untersuchung der mutmaßlichen geheimen Inhaftierungsorte der CIA in Rumänien einzuleiten, die in erster Linie in Anbetracht des neuen Beweismaterials zu Flugverbindungen zwischen Rumänien und Litauen erfolgen soll;

13. fordert Polen auf, sich weiterhin bei der laufenden strafrechtlichen Untersuchung von geheimen Inhaftierungen zu engagieren, bedauert jedoch die mangelhafte offizielle Kommunikation zum Umfang, Verlauf und Stand der Untersuchung; fordert die polnischen Behörden dazu auf, eine genaue Untersuchung mit angemessener Transparenz durchzuführen, die eine effektive Beteiligung der Opfer und ihrer Anwälte ermöglicht;

14. nimmt zur Kenntnis, dass sich durch die parlamentarischen und richterlichen Untersuchungen, die zwischen 2009 und 2011 in Litauen stattfanden, nicht nachweisen ließ, dass Häftlinge heimlich in Litauen untergebracht worden waren; fordert die litauischen Behörden auf, im Falle von neu zum Vorschein kommenden Hinweisen ihrer Verpflichtung zur Wiederaufnahme der strafrechtlichen Untersuchung zur Beteiligung Litauens am CIA-Programm nachzukommen, was in Anbetracht der neuen von Eurocontrol vorgelegten Daten von Bedeutung ist, die belegen, dass das Flugzeug N787W, das vermutlich Abu Zubaydah transportierte, am 18. Februar 2005 auf seiner Strecke nach Rumänien und Litauen in Marokko zwischengelandet ist; weist darauf hin, dass eine Analyse der Daten von Eurocontrol zudem neue Informationen zu Flugplänen offenlegte, worin sich zeigte, dass am 5. Oktober 2005 auf der Strecke Rumänien-Litauen ein Flugzeugwechsel in Tirana (Albanien) und am 26. März 2006 auf der Strecke Litauen-Afghanistan eine Zwischenlandung in Kairo (Ägypten) erfolgte; hält es für wesentlich, dass sich der Umfang neuer Untersuchungen, neben der Untersuchung im Hinblick auf einen Machtmissbrauch durch Staatsbeamte, auch im Hinblick auf eine möglicherweise unrechtmäßige Festnahme und Misshandlung von Personen auf litauischem Hoheitsgebiet erstreckt; legt der Generalstaatsanwaltschaft nahe, die beim Besuch der LIBE-Delegation abgegebenen Erklärungen dahingehend schriftlich zu konkretisieren, dass die „kategorischen“ Schlussfolgerungen der gerichtlichen Untersuchung lauten, dass „keine Häftlinge in den Einrichtungen der Projekte Nr. 1 und Nr. 2 in Litauen festgehalten wurden“;

15. nimmt die im Vereinigten Königreich veranlasste strafrechtliche Untersuchung zu Auslieferungen an Libyen zur Kenntnis und begrüßt die Entscheidung zur Fortsetzung der umfassenderen Untersuchung der Verantwortung des Vereinigten Königreichs in dem CIA-Programm, sobald die Untersuchung abgeschlossen wurde; fordert das Vereinigte Königreich auf, diese Untersuchung mit der gebührenden Transparenz durchzuführen und eine effektive Beteiligung der Opfer und der Zivilgesellschaft zuzulassen;

16. erkennt an, dass die Untersuchungen in den Mitgliedstaaten nicht nur auf Vermutungen vonseiten der Medien oder der Öffentlichkeit, sondern zum einen auf handfestem richterlichem Beweismaterial und zum anderen auf der Achtung der nationalen Rechtssysteme und des EU-Rechts aufbauen müssen;

17. fordert Mitgliedstaaten wie etwa Finnland, Dänemark, Portugal, Italien, das Vereinigte Königreich, Deutschland, Spanien, Irland, Griechenland, Zypern, Rumänien und Polen, die im Bericht des nichtständigen Ausschusses aufgeführt wurden, auf, alle erforderlichen Informationen über alle verdächtigen Flugzeuge mit Verbindungen zwischen der CIA und ihrem Hoheitsgebiet offenzulegen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Freiheit, Informationen anfordern zu dürfen, zu respektieren und Forderungen zum Informationszugang angemessen nachzukommen; drückt angesichts dieser Situation seine Besorgnis aus, dass die meisten Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Dänemark, Finnland, Deutschland, Irland und Litauen, der Forderung von „Reprieve and Access Info Europe“ zum Informationszugang zum Zwecke ihrer Ermittlungen der außerordentlichen Überstellungen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, folterbegünstigende Verfügungen oder Interpretationen, wie das Rechtsgutachten von Michael Wood (in der zuvor erwähnten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2007 angeführt), in dem es zur Bestürzung der internationalen Rechtsprechung für legitim erklärt wird, unter Folter gewonnene Informationen zu akzeptieren und zu nutzen, sofern keine unmittelbare Verantwortlichkeit für die Folter bestand (was zum „Auslagern“ der Folter ermuntert und dieses rechtfertigt), zu überprüfen;

19. fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts der zunehmenden Zusammenarbeit und dem zunehmenden Informationsaustausch zwischen den Nachrichten- und Sicherheitsdiensten der einzelnen Mitgliedstaaten über eine geeignete interne, ausführende, richterliche und unabhängige parlamentarische Überwachung die volle demokratische Aufsicht über diese Dienste und deren Tätigkeit zu gewährleisten, vorzugsweise über parlamentarische Fachausschüsse, die über umfassende Aufgabenbereiche, weitreichende Befugnisse – einschließlich der Befugnis, Informationen anzufordern – und ausreichende Mittel für Untersuchungen und Nachforschungen verfügen, um nicht nur politische, Verwaltungs- und Finanzfragen, sondern auch die operativen Tätigkeiten der Dienste untersuchen zu können;

Reaktion der EU-Institutionen

21. hält es für wesentlich, dass die EU alle missbräuchlichen Praktiken beim Kampf gegen den Terrorismus verurteilt, einschließlich jeglicher solcher Aktivitäten, die auf ihrem Hoheitsgebiet verübt werden, nicht nur damit die EU ihren Werten gerecht wird, sondern auch damit sie diese in ihren Außenbeziehungen glaubwürdig vertreten kann;

22. erinnert daran, dass sich der Rat formell nie dafür entschuldigt hat, das in den Verträgen dargelegte Prinzip der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsinstitutionen verletzt zu haben, als er versuchte, das Europäische Parlament in die Irre zu leiten, indem er bewusst verkürzte Fassungen der Tagungsprotokolle der Tagungen der COJUR (Arbeitsgruppe des Rates Internationales Öffentliches Recht) und der COTRA (Arbeitsgruppe des Rates zu transatlantischen Beziehungen) zur Verfügung stellte; erwartet, dass sich der Rat entschuldigt;

23. erwartet, dass der Rat endlich eine Erklärung abgibt, in der die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem CIA-Programm und die Schwierigkeiten, auf die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Untersuchungen stoßen, anerkannt werden;

24. fordert den Rat auf, die Verfahren zur Wahrheitsfindung und zur Rechenschaftspflicht durch formelle Ansprache des Themas bei Tagungen zu Justiz und Innerem durch Mitteilung aller Informationen, Unterstützung der Untersuchungen und insbesondere durch Zustimmung zu Anfragen auf Zugang zu Dokumenten umfassend zu befördern;

25. fordert den Rat auf, Anhörungen mit relevanten EU-Sicherheitsbehörden, insbesondere Europol, Eurojust und dem EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung, abzuhalten, um ihr Wissen über die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem CIA-Programm und die Antwort der EU zu klären; fordert außerdem den Rat auf, Sicherungsmaßnahmen vorzuschlagen, um die Achtung der Menschenrechte beim Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und eine strenge Abgrenzung zwischen nachrichtendienstlichen und Strafverfolgungsaktivitäten zu garantieren, sodass es den Nachrichtenagenturen nicht gestattet ist, Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung zu erlangen, und innerhalb von einem Jahr dem Parlament Bericht zu erstatten;

26. fordert den Rat auf, die Weitergabe bewährter Verfahren in Bezug auf die parlamentarische und gerichtliche Kontrolle von Nachrichtendiensten zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament in diese Bemühungen einzubeziehen;

27. bekräftigt erneut seine Forderung an den Rat und die Mitgliedstaaten, sich als Grundlage für die Überstellungen oder Deportationen von Personen, die als eine Gefährdung für die nationale Sicherheit angesehen werden, nicht auf uneinklagbare diplomatische Bestätigungen zu verlassen, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass diese Personen Foltermaßnahmen oder Misshandlungen ausgesetzt werden oder mit in Folge dessen erhaltenen Beweisen vor Gericht gestellt werden;

28. fordert alle zuständigen Organe auf, sich im Bereich der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit routinemäßig nicht auf das Staatsgeheimnis zu berufen, um Rechenschaftspflicht und Rechtsmittel auszuschließen, und verweist mit Nachdruck darauf, dass nur stichhaltige Gründe der nationalen Sicherheit eine Geheimhaltung rechtfertigen, wobei unveräußerliche Menschenrechtsverpflichtungen wie das absolute Verbot von Folter in jedem Falle schwerer wiegen;

29. fordert die zuständigen Behörden nachdrücklich dazu auf, für eine strenge Trennung zwischen den Tätigkeiten der Nachrichten- und Sicherheitsdienste einerseits und der Strafverfolgungsbehörden andererseits zu sorgen, damit der allgemeine Grundsatz „nemo iudex in sua causa“ beachtet wird;

30. betont, dass der nichtständige Ausschuss, der die Untersuchung durchführte, die den Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2007 und 19. Februar 2009 zugrunde liegt, aufdeckte, inwiefern die Genehmigungs- und Kontrollverfahren für Zivilflugzeuge, die den Luftraum von Mitgliedstaaten überflogen oder auf deren Hoheitsgebiet landeten, erhebliche Mängel aufwiesen und daher nicht nur die außerordentlichen Überstellungen der CIA ermöglichten, sondern auch leicht von jeglichen Akteuren des organisierten Verbrechens, darunter auch Terrornetzwerken, umgangen werden konnten; erinnert zudem an die Zuständigkeit der EU im Bereich Verkehrssicherheit und die Empfehlungen des Europäischen Parlaments an die Kommission, die Verwaltung des EU-Luftraums, der EU-Flughäfen und der nichtkommerziellen Luftfahrt der EU zu regeln und zu überwachen; fordert daher von der EU und ihren Mitgliedstaaten eine unverzügliche und gründliche Überprüfung der Umsetzung des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Chicago-Abkommen) hinsichtlich Genehmigung und Kontrollen von Zivilflugzeugen, die den Luftraum der Mitgliedstaaten überfliegen oder auf ihrem Hoheitsgebiet landen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit erhöht wird und Kontrollen systematisch durchgeführt werden, wodurch eine Identifizierung von Passagieren und Flugbegleitern im Vorfeld erforderlich wird und sichergestellt werden muss, dass alle Flüge mit dem Status „Staatsflug“ (die nicht unter das Chicago-Abkommen fallen) eine ordentliche vorherige Genehmigung erhalten; erinnert zudem an die Empfehlung des Europäischen Parlaments, dass die Mitgliedstaaten das Tokio-Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen wirksam durchsetzen;

31. nimmt die Initiativen der Kommission in Reaktion auf die Empfehlung des Parlaments zur Kenntnis; empfindet es jedoch als bedauernswert, dass sie nicht Teil einer umfassenderen Agenda und Strategie zur Sicherstellung der Rechenschaftspflicht für im Kontext des CIA-Programms begangene Menschenrechtsverletzungen und deren nötige Wiedergutmachung und Entschädigung für Opfer sind;

32. fordert die Kommission auf, zu untersuchen, ob die Vorschriften der EU, insbesondere diejenigen zu Asyl und justizieller Zusammenarbeit, durch die Zusammenarbeit mit dem CIA-Programm verletzt wurden;

33. fordert die Kommission auf, eine gegenseitige Rechtshilfe, die mit den Menschenrechten kompatibel ist, sowie eine richterliche Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und eine Zusammenarbeit zwischen Anwälten, die an Tätigkeiten zur Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten beteiligt sind, zu erleichtern und zu unterstützen und insbesondere den Austausch wichtiger Informationen und die effektive Nutzung aller verfügbaren Instrumente und Ressourcen der EU zu gewährleisten;

34. fordert die Kommission auf, innerhalb von einem Jahr einen Rahmen, einschließlich Berichterstattungsauflagen für die Mitgliedstaaten, zur Überwachung und Unterstützung nationaler Verfahren der Rechenschaftspflicht, einschließlich Richtlinien zu Untersuchungen in Übereinstimmung mit den Menschenrechten, auf Grundlage der von dem Europarat und der UN entwickelten Standards einzuführen;

35. fordert die Kommission auf, angesichts der institutionellen Defizite, die im Kontext des CIA-Programms zu Tage traten, Maßnahmen für die Stärkung der Kapazität der EU zur Verhinderung und Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen auf EU-Ebene zu ergreifen und für eine Stärkung der Rolle des Parlaments zu sorgen;

36. fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, Maßnahmen für eine dauerhafte Zusammenarbeit und einen dauerhaften Informationsaustausch zwischen dem Europäischen Parlament und den Parlamentsausschüssen zur Kontrolle der Nachrichten- und Sicherheitsdienste der Mitgliedstaaten für die Fälle vorzuschlagen, für die Hinweise vorliegen, dass die Nachrichten- und Sicherheitsdienste auf dem Hoheitsgebiet der EU gemeinsamen Aktivitäten nachgegangen sind;

37. fordert die Kommission auf, Vorschläge für die Entwicklung von Möglichkeiten zur demokratischen Aufsicht von grenzübergreifenden Nachrichtentätigkeiten im Kontext der Anti-Terror-Politik der EU zu unterbreiten; verfolgt die Absicht, seine eigenen parlamentarischen Befugnisse in vollstem Maße zu nutzen, um im Einklang mit den Empfehlungen der von der zuständigen Abteilung des Europäischen Parlaments angefertigten Studie (PE453.207) politische Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung genauestens zu prüfen;

38. fordert den europäischen Bürgerbeauftragten auf, als Antwort auf die Empfehlungen des TDIP das Versagen der Kommission, des Rats und der EU-Sicherheitsbehörden, insbesondere Europol und Eurojust, hinsichtlich der Achtung der Grundrechte und Grundsätze der guten Regierungsführung und der loyalen Zusammenarbeit zu untersuchen;

39. fordert die EU auf, sicherzustellen, dass ihre eigenen internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt eingehalten und die EU-Strategien und außenpolitischen Instrumente wie die Leitlinien zur Folter und die Menschenrechtsdialoge vollständig umgesetzt werden, damit sie in einer stärkeren Position ist, wenn sie die genaue Umsetzung von Menschenrechtsklauseln in allen von ihr unterzeichneten internationalen Abkommen verlangt und ihre wichtigsten Verbündeten wie die USA auffordert, ihre eigenen innerstaatlichen und internationalen Gesetze zu befolgen;

40. bekräftigt, dass der internationale Kampf gegen den Terrorismus und bilaterale oder multilaterale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, auch innerhalb der NATO oder zwischen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten, nur unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie unter ordnungsgemäßer demokratischer und justizieller Kontrolle erfolgen dürfen; fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und den Rat auf, sicherzustellen, dass diese Grundsätze in ihren Außenbeziehungen angewendet werden, und betont nachdrücklich, dass sie umfassend die Einhaltung der Menschenrechte durch ihre Partner bewerten sowie die derzeit gültigen Übereinkünfte prüfen und im Falle von Nichteinhaltung der Menschenrechte durch die Gegenpartei überdenken sollten, bevor sie irgendeine neue Übereinkunft, insbesondere in Bezug auf die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit und den Informationsaustausch, treffen, und fordert sie auf, das Parlament über die Schlussfolgerungen von derlei Beurteilungen und Einschätzungen in Kenntnis zu setzen;

41. fordert eindringlich, zu gewährleisten, dass sich Verstöße durch Einmischung ausländischer Nachrichtendienste in die Angelegenheiten der souveränen EU-Mitgliedstaaten zukünftig nicht wiederholen und dass der Kampf gegen den Terrorismus unter Achtung von Menschenrechten, Grundfreiheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfolgt;

42. erinnert daran, dass das Fakultativprotokoll zum CAT die Einrichtung eines Überwachungssystems erforderlich macht, das alle Situationen des Freiheitsentzugs abdecken soll, und betont, dass die Einhaltung dieses internationalen Instruments für zusätzlichen Schutz sorgt; fordert die EU-Partnerländer nachdrücklich auf, das Fakultativprotokoll zu ratifizieren, unabhängige nationale Vorbeugemechanismen zu schaffen, die mit den Pariser Grundsätzen in Einklang stehen, und das internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu ratifizieren;

43. wiederholt im Einklang mit dem internationalen Recht und vor allem gemäß Artikel 12 des CAT seine Forderung an alle Länder, denen glaubhafte Anschuldigungen anlasten, keine Mühen zu scheuen, um alle nötigen Informationen zur Klärung der Angelegenheit vorzulegen und, sollten weiterhin Hinweise bestehen, eingehende Untersuchungen aller mutmaßlichen Aktivitäten der außerordentlichen Überstellungen, geheimen Haftanstalten, Foltermaßnahmen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen durchzuführen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen und gegebenenfalls die Verantwortlichkeit zuzuweisen, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Straflosigkeit zu vermeiden, darunter zählt zudem, dass Einzelpersonen, denen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zugewiesen wurde, vor Gericht geführt werden; fordert in diesem Zusammenhang die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin sowie die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass eine richtige Nachbereitung zu der gemeinsamen Studie der UN mit dem Titel „Joint study on global practices in relation to secret detention in the context of countering terrorism“ vorgelegt wird, vor allem in Bezug auf das Folgeschreiben, das von den Sondermandatsträgern am 21. Oktober 2011 an 59 Länder verschickt wurde und in dem die jeweiligen Regierungen ersucht wurden, den neusten Stand der Umsetzung der in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen mitzuteilen;

44. fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass ihre Mitgliedstaaten, assoziierte Staaten und Partnerstaaten – insbesondere die des Cotonou-Abkommens –, die sich bereiterklärt haben, ehemalige Guantánamo-Insassen aufzunehmen, diesen ehemaligen Häftlingen ihre uneingeschränkte Unterstützung für gute Lebensbedingungen anbieten und Bemühungen anstrengen, deren Integration in die Gesellschaft, deren medizinische Versorgung, darunter auch deren psychische Genesung, deren Zugang zu Ausweis- und Reisedokumenten, deren Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung und alle anderen Grundrechte, die politischen Asylsuchenden zustehen, zu ermöglichen;

45. ist besonders über das Verfahren besorgt, das von einer US-Militärkommission im Fall Abd al-Rahim al-Nashiri angewendet wurde, der zum Tode verurteilt werden könnte, falls er für schuldig befunden wird; fordert die US-Behörden auf, die Option, al-Nashiri der Todesstrafe auszusetzen, auszuschließen, und bekräftigt erneut seine bereits seit Längerem geäußerte Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen; weist darauf hin, dass der Fall al-Nashiri seit dem 6. Mai 2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelt wird; fordert die Behörden aller Länder, in denen sich al-Nashiri in Haft befand, auf, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um zu gewährleisten, dass er nicht der Todesstrafe unterzogen wird; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, den Fall al-Nashiri den USA gegenüber als einen Fall mit hoher Priorität und unter Anwendung der Leitlinien der EU zur Todesstrafe vorzubringen;

46. bekräftigt erneut, dass die volle Anwendung der Menschenrechtsklausel in Abkommen mit Drittländern wesentlich für die Beziehungen zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und diesen Drittländern ist, und ist der Ansicht, dass es eine echte Entwicklung in der Hinsicht gibt, dass überprüft wird, wie europäische Regierungen im Namen der Terrorismusbekämpfung mit dem Unterdrückungsapparat von Diktaturen zusammengearbeitet haben; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die neue überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik eine große Unterstützung für die Reform des Sicherheitssektors sein muss, die vor allen Dingen eine eindeutige Unterscheidung von Nachrichten- und Strafverfolgungsfunktionen gewährleisten muss; fordert den EAD, den Rat und die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit dem Komitee zur Verhütung von Folter und mit anderen relevanten Dienststellen des Europarats bei der Planung und Umsetzung von Terrorismusbekämpfungsprojekten mit Drittländern und bei allen Dialogen mit Drittländern zum Thema Terrorismusbekämpfung auszubauen;

47. fordert die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (EJRM) auf, Verantwortung und Rechenschaft für die Entführung zu übernehmen, der anscheinend ein Irrtum über die Identität von Khaled El-Masri zugrunde liegt und die zur unrechtsmäßigen Inhaftierung und zu mutmaßlichen Foltermaßnahmen seiner Person führten, zu gewährleisten; bedauert die mangelnden Aktivitäten der Staatsanwaltschaft von Skopje hinsichtlich der Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu El-Masris Klage; weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diesen Fall aufgenommen hat und die erste Anhörung der Großen Kammer am 16. Mai 2012 stattfand; ist der Ansicht, dass das mutmaßliche Verhalten der mazedonischen Regierung in diesem Fall nicht im Einklang mit den Gründungsprinzipien der EU zu Grundrechten und Rechtstaatlichkeit steht und von der Kommission im Rahmen des mazedonischen Beitrittsprozesses zur EU gebührend zur Sprache gebracht werden muss;

48. fordert die NATO und die Organe der USA auf, eigene Ermittlungen anzustellen, um eng mit der EU und den Mitgliedstaaten bei parlamentarischen oder gerichtlichen Untersuchungen in diesen Bereichen[31] zusammenzuarbeiten und gegebenenfalls umgehend die Anfragen zu gegenseitiger Rechtshilfe zu beantworten, um Informationen über Programme der außerordentlichen Überstellung und andere Methoden, die gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen, offenzulegen und um den Rechtsvertretern der Verdächtigten alle nötigen Informationen für die Verteidigung ihrer Mandanten zukommen zu lassen; fordert die Bestätigung, dass alle NATO-Abkommen sowie NATO-EU- und andere transatlantische Vereinbarungen die Grundrechte wahren;

49. würdigt die zivilgesellschaftlichen Initiativen in den USA, im Jahre 2010 eine parteiübergreifende unabhängige Arbeitsgruppe mit der Aufgabe ins Leben zu rufen, Politik und Handlungen der US-Regierung zu untersuchen, die sich auf Festnahme, Haft und strafrechtliche Verfolgung „mutmaßlicher Terroristen“ und deren US-Gewahrsam unter den Regierungen Clinton, Bush und Obama beziehen;

50. fordert die USA in Anbetracht der entscheidenden Rolle der transatlantischen Partnerschaft und der Führungsrolle der Vereinigten Staaten auf diesem Gebiet auf, in Bezug auf sämtliche von ihnen begangenen missbräuchlichen Praktiken eingehende Untersuchungen anzustellen und die Rechenschaftspflicht sicherzustellen, um dafür zu sorgen, dass das geltende nationale und internationale Recht in vollem Umfang und in Hinblick darauf Anwendung findet, dass rechtlichen schwarzen Löchern und Militärverfahren ein Ende gesetzt wird und dass bei Terrorismusverdächtigen in vollem Umfang das Strafrecht angewendet wird und dass die Prüfung der Inhaftierung, des Habeas-Corpus-Grundsatzes, des Prinzips des fairen Verfahrens, der Unterlassung von Folter und der Nichtdiskriminierung von Ausländern gegenüber Bürgern der USA wieder eingeführt wird;

51. fordert Präsident Obama auf, seiner Zusage vom Januar 2009 Folge zu leisten, die Haftanstalt in Guantánamo Bay zu schließen, jedem Gefangenen, gegen den keine Anklage erhoben werden soll, die schnellstmögliche Rückkehr in sein Heimatland oder ein anderes sicheres Land zu ermöglichen und sicherzustellen, dass bei Guantánamo-Häftlingen, gegen die ausreichend zulässiges Beweismaterial vorliegt, unverzüglich ein ordentliches Verfahren mit einer fairen und öffentlichen Verhandlung vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht durchgeführt wird und zu gewährleisten, dass sie im Falle einer Verurteilung im Einklang mit den geltenden internationalen Standards und Grundsätzen in den USA inhaftiert werden; fordert gleichermaßen eine Untersuchung der in Guantánamo vorgefallenen Menschenrechtsverletzungen und die Klärung der Verantwortung;

52. fordert, dass Gefangenen, gegen die keine Anklage erhoben werden soll, die jedoch nicht rückgeführt werden können, weil die konkrete Gefahr besteht, dass sie in ihrem Herkunftsland unter Folter oder Verfolgung zu leiden haben, die Möglichkeit geboten wird, in den USA aufgenommen zu werden und dort humanitären Schutz und Entschädigung zu erhalten[32], und fordert die Mitgliedstaaten auf, zudem bereit zu sein, solche ehemaligen Guantánamo-Häftlinge aufzunehmen;

53. fordert die US-Behörden auf, die durch das NDAA erteilte Befugnis, Terrorverdächtige ohne Anklage oder Gerichtsprozess auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren, wieder aufzuheben;

54. fordert die Konferenz der Delegationsvorsitze auf, zu gewährleisten, dass parlamentarische Dialoge über den Schutz der Grundrechte in Gang gesetzt werden und der Kampf gegen den Terrorismus auf Grundlage der Erkenntnisse der gemeinsamen Studie der UN mit dem Titel „Joint study on global practices in relation to secret detention in the context of countering terrorism“, der in mit dieser Studie verbundenen Nachbereitung und der Zusammenstellung der UN mit dem Titel „Compilation of good practices on legal and institutional frameworks and measures that ensure respect for human rights by intelligence agencies while countering terrorism, including on their oversight“ erfolgt;

55. verpflichtet sich, sein nächstes gemeinsames parlamentarisches Treffen mit nationalen Parlamenten der Prüfung der Rolle der Parlamente bei der Sicherung der Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen im Kontext mit dem CIA-Programm sowie der Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit und eines regelmäßigen Austauschs zwischen nationalen Aufsichtsbehörden, die für die Überprüfung der Nachrichtendienste zuständig sind, in Gegenwart der relevanten nationalen Behörden, EU-Institutionen und Agenturen zu widmen;

56. ist entschlossen, das ihr durch den nichtständigen Ausschuss erteilte Mandat gemäß Artikel 2, 6 und 7 des VEU weiterhin zu erfüllen; beauftragt seinen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gemeinsam mit dem Unterausschuss für Menschenrechte, das Parlament im Plenum zu dem Thema ein Jahr nach der Annahme dieser Entschließung anzusprechen; hält es für grundlegend, dass zu diesem Zeitpunkt bewertet wird, inwieweit die durch das Europäische Parlament angenommenen Empfehlungen erfüllt wurden, und dass die Gründe dafür untersucht werden, warum Empfehlungen nicht umgesetzt wurden;

57. fordert den Rat, die Kommission, den Bürgerbeauftragten, die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten, die Beitrittskandidaten und die assoziierten Länder sowie den Europarat, die NATO, die Vereinten Nationen sowie die US-Regierung und die beiden Häuser des US-Kongresses auf, das Europäische Parlament über alle Entwicklungen in den Themenbereichen zu unterrichten, die dieser Bericht abdeckt;

58. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Beitrittskandidaten und den assoziierten Ländern sowie dem Europarat, der NATO, den Vereinten Nationen sowie der US-Regierung und den beiden Häusern des US-Kongresses zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 200 vom 30.7.2005, S. 1.
  • [2]  ABl. C 115 vom 4.5.2010, S. 1.
  • [3]  A/HRC/13/42, 19.2.2010.
  • [4]  A/HRC/19/61, 18.1.2012.
  • [5]  A/HRC/14/46, 17.5.2010.
  • [6]  Beschluss 1507 (2006).
  • [7]  Beschluss 1562 (2007).
  • [8]  Dok. 12714 vom 16.9.2011.
  • [9]  ABl. C 285E vom 21.10.2010, S. 12.
  • [10]  ABl. C 287E vom 29.11.2007, S. 309.
  • [11]  ABl. C 76E vom 25.3.2010, S. 51.
  • [12]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0271.
  • [13]  ABl. C 67E, vom 18.3.2010, S. 91.
  • [14]  ABl. C 300E vom 9.12.2006, S. 136.
  • [15]  ABl. C 102E, vom 28.4.2004, S. 521.
  • [16]  ABl. C 169E vom 15.6.2012, S. 49.
  • [17]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0577.
  • [18]  SPEECH/08/716 mit dem Titel „Une politique visant à assurer l’effectivité des droits fondamentaux sur le terrain“.
  • [19]  „Remarks en route to Germany“, Presseinterview mit Condoleezza Rice, Berlin, 5. Dezember 2005 und „Press Availability at the Meeting of the North Atlantic Council“, Brüssel, 8. Dezember 2005.
  • [20]  „Sources Tell ABC News Top Al Qaeda Figures Held in Secret CIA Prisons“, ABC News, 5.12.2005.
  • [21]  „Lithuania Hosted Secret CIA Prison to Get ‘Our Ear’“, ABC News, 20.8.2009.
  • [22]  „CIA Holds Terror Suspects in Secret Prisons“, 2.11.2005 und „Europeans Probe Secret CIA Flights“, Washington Post, 17.11.2005.
  • [23]  Unter anderem: Human Rights Watch Statement on U.S. Secret Detention Facilities in Europe, 6.11.2005; Bericht von Amnesty International Europe mit dem Titel „Open secret: Mounting evidence of Europe’s complicity in rendition and secret detention“ vom 15.11.2010; Vollstreckungsbericht mit dem Titel „Rendition on Record: Using the Right of Access to Information to Unveil the Paths of Illegal Prisoner Transfer Flights“ vom 15.12.2011.
  • [24]  Ziffer 232 seiner zuvor erwähnten Entschließung vom 14. Februar 2007.
  • [25]  ABl. L 200 vom 30.7.2005, S. 1.
  • [26]  ABl. L 338 vom 21.12.2011, S. 31.
  • [27]  Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und das dazugehörige Fallrecht sowie Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
  • [28]  A/HRC/19/44.
  • [29]  „Inside Romania’s secret CIA prison“, The Independent, 9.12.2011.
  • [30]  Bericht des CPT vom 19. Mai 2011 über seinen Besuch in Litauen vom 14. bis 18. Juni 2010.
  • [31]  Siehe unter anderem die zuvor erwähnte Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2011.
  • [32]  Siehe Ziffer 3 der zuvor erwähnten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (6.7.2012)

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu der behaupteten Beförderung und dem rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA: Weiterbehandlung des Berichts des TDIP-Ausschusses des EP
(2012/2033(INI))

Verfasserin: Sarah Ludford (*)

(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 50 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union auf einem Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Grundfreiheiten und auf Achtung der Menschenwürde und des internationalen Rechts beruht, nicht nur in ihrer Innenpolitik, sondern auch in ihren Außenbeziehungen; in der Erwägung, dass sich die Verpflichtung der EU zur Wahrung der Menschenrechte, die durch Inkrafttreten der EU-Charta der Grundrechte und den Beitrittsprozess zur Europäischen Menschenrechtskonvention verstärkt wird, in allen Politikbereichen widerspiegeln muss, damit die Menschenrechtspolitik der EU wirksam und glaubwürdig wird;

B. in der Erwägung, dass zu den Instrumenten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und dessen zwei Fakultativprotokolle sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter (CAT) und das dazugehörige Fakultativprotokoll, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und die EU-Charta der Grundrechte und das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gehören, die alle nicht nur ein absolutes Folterverbot vorsehen, sondern auch eine positive Verpflichtung enthalten, mutmaßliche Fälle von Folter zu untersuchen und Abhilfe und Entschädigung zu leisten; in der Erwägung, dass die EU-Leitlinien zu Folter den Rahmen für die Bemühungen der EU „zur Verhütung und zur Abschaffung von Folter und Misshandlung in allen Teilen der Welt“ bieten;

C. in der Erwägung, dass geheime Inhaftierungen, die eine verstärkte Form des Verschwindens von Personen darstellen, bei großflächigem oder systematischem Vorgehen zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit führen können; in der Erwägung, dass Notsituationen und der Kampf gegen den Terrorismus günstige Bedingungen für geheime Inhaftierungen schaffen;

D. in der Erwägung, dass alle Gesellschafts-, Handels- und Zusammenarbeitsabkommen Menschenrechtsklauseln enthalten, um die Verbesserung des internationalen Rechts und die Wahrung der Menschenrechte zu gewährleisten, und in der Erwägung, dass die EU ebenfalls auf der Grundlage von Menschenrechtsrichtlinien politische Dialoge mit Drittländern unterhält, worunter auch die Bekämpfung der Todesstrafe und Foltermaßnahmen zählen; in der Erwägung, dass die EU im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt, die sich dem Kampf gegen Folter verschrieben haben und Folteropfern ihre Unterstützung bei der Rehabilitation anbieten;

E.  in der Erwägung, dass in der gemeinsamen Studie der UN mit dem Titel „Joint study on global practices in relation to secret detention in the context of countering terrorism of the Special Rapporteur on the Promotion and Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms while Countering Terrorism“ (A/HRC/13/42), die vom Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen und der Arbeitsgruppe zu erzwungenem oder unfreiwilligem Verschwinden erarbeitet wurde, in Einzelheiten die Nutzung von Geheimgefängnissen auf dem Hoheitsgebiet der Europäischen Union als Teil des CIA-Programms dargelegt ist und Folgeschreiben an die Mitgliedstaaten verschickt wurden, in denen weitere Auskünfte – wie sie in den Kommunikationsberichten zu Sonderverfahren, einschließlich dem Bericht vom 23. Februar 2012 (A/HRC/19/44), festgehalten wurden – angefordert wurden;

F.  in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten eine starke Partnerschaft und Zusammenarbeit auf vielen Gebieten und die gemeinsamen Werte Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Grundrechte als Grundlage haben; in der Erwägung, dass die EU und die Vereinigten Staaten seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ihr Engagement im Kampf gegen den Terrorismus verstärkt haben, insbesondere durch die Gemeinsame Erklärung zur Terrorismusbekämpfung vom 3. Juni 2010, dass es jedoch wichtig ist, eine Einhaltung der erklärten Verpflichtungen in der Praxis zu gewährleisten und Diskrepanzen zwischen der Antiterrorpolitik der EU und den USA zu überwinden;

G. in der Erwägung, dass im Dezember 2011 die US-Behörden den National Defense Authorization Act (NDAA) verabschiedet haben, der die unbefristete Inhaftierung von Personen gesetzlich erlaubt, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten in den USA beteiligt zu sein, und dass durch dieses Gesetz das Recht auf ein ordnungsgemäßes und faires Verfahren untergraben wird; in der Erwägung, dass der Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gesetzliche Herausforderung ist;

H. in der Erwägung, dass Präsident Obama am 22. Januar 2009 drei Durchführungsverordnungen unterzeichnete, mittels derer Foltermaßnahmen bei Verhören verboten wurden, eine dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Auftrag einberufen wurde, die Politik und die Verfahren der Festnahmen systematisch zu prüfen und alle einzelnen Fälle zu überprüfen, und die Schließung von Guantánamo angeordnet wurde;

I.   in der Erwägung, dass die Haftanstalt in Guantánamo Bay noch immer nicht geschlossen wurde, da der US-Kongress starken Widerstand leistet; in der Erwägung, dass die USA in dem Bestreben, die Schließung Guantánamos voranzutreiben, die Mitgliedstaaten der EU gebeten hat, Guantánamo-Insassen aufzunehmen; in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte ihre tiefe Enttäuschung über die misslungene Schließung Guantánamos und die Verfestigung eines Systems willkürlicher Festnahmen geäußert hat;

J.   in der Erwägung, dass Guantánamo-Insassen noch immer der Militärgerichtsbarkeit unterliegen, vor allem nach dem Beschluss des US-Präsidenten vom 7. März 2011, die Durchführungsverordnung zu unterzeichnen, die die zweijährige Aussetzung von neuen Militärgerichtsverfahren aufhob, und dem Gesetz vom 7. Januar 2012, das die Verlegung von Guantánamo-Insassen in die USA für Gerichtsprozesse verhindert;

K. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament wiederholt dazu aufgerufen hat, dass beim Kampf gegen den Terrorismus Menschenwürde, Menschenrechte und Grundfreiheiten – auch bei der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet – auf Grundlage der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der EU-Charta der Grundrechte und der nationalen Verfassungen und Gesetze zu den Grundrechten in vollem Maße geachtet werden, und diese Forderung zuletzt in seinem Bericht über die Politik der EU zur Bekämpfung des Terrorismus wiederholte, in dem es zudem erklärte, dass die Achtung der Menschenrechte eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der politischen Maßnahme ist;

L.  in der Erwägung, dass – obwohl die EU über Verordnung (EG) Nr. 1236/2005[1] des Rates, zuletzt geändert im Dezember 2011[2], in der jeglicher Export und Import von Waren, die neben der Verwendung für die Todesstrafe, Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe keinen anderen praktischen Nutzen haben, ihre Bereitschaft geäußert hat, die Zusammenarbeit bei Folter zu vermeiden – weiterhin noch mehr für die umfassende Durchsetzung getan werden muss;

M. in der Erwägung, dass ein alleiniger Verlass auf diplomatische Bestätigungen als Genehmigung für die Überstellung oder Deportation einer Person in ein Land, bei dem es hinlängliche Beweise gibt, dass Einzelpersonen womöglich Foltermaßnahmen oder Misshandlungen ausgesetzt würden, nicht mit dem uneingeschränkten Folterverbot im internationalen, europäischen und EU-Recht, den nationalen Verfassungen und dem Recht der Mitgliedstaaten [3]vereinbar ist;

N. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die unrechtmäßige Praxis, wie die „außerordentlichen Überstellungen“, die möglicherweise Entführung, Verschleppung, Festhalten ohne Gerichtsverfahren, Verschwindenlassen, geheime Inhaftierung und Folter umfassen, wiederholt und vehement verurteilt hat und umfassende Ermittlungen über das vermeintliche Ausmaß der Beteiligung einiger Mitgliedstaaten in der Zusammenarbeit mit Behörden der Vereinigten Staaten, insbesondere der CIA, und der Beteiligung auf dem Hoheitsgebiet der EU verlangt hat;

O. in der Erwägung, dass rechtswidrige Handlungen auf EU-Hoheitsgebiet sich möglicherweise im Kontext von multilateralen oder bilateralen NATO-Abkommen der abgespielt haben;

1.  weist darauf hin, dass Strategien zur Terrorismusbekämpfung nur dann wirksam sein können, wenn sie unter strikter Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen und insbesondere des Grundsatzes eines fairen Verfahrens verfolgt werden;

2.  verurteilt erneut die Praktiken der außerordentlichen Überstellung, der geheimen Inhaftierung und der Folter, die nach einzelstaatlichen und internationalen Menschenrechtsnormen verboten sind und unter anderem die Rechte auf Freiheit, Sicherheit, humane Behandlung, die Unterlassung von Folter, die Nichtzurückweisung, die Unschuldsvermutung, ein faires Verfahren, Rechtsbeistand und gleichen Schutz aller durch das Gesetz verletzen;

3.  hält es für wesentlich, dass die EU alle missbräuchlichen Praktiken beim Kampf gegen den Terrorismus verurteilt, einschließlich jeglicher solcher Aktivitäten, die auf ihrem Hoheitsgebiet verübt werden, nicht nur damit die EU ihren Werten gerecht wird, sondern auch damit sie diese in ihren Außenbeziehungen glaubwürdig vertreten kann;

4.  bekräftigt erneut, dass die volle Anwendung der Menschenrechtsklausel in Abkommen wesentlich für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und Drittstaaten ist, und ist der Ansicht, dass es eine echte Entwicklung in der Hinsicht gibt, dass überprüft wird, wie europäische Regierungen im Namen der Terrorismusbekämpfung mit dem Unterdrückungsapparat von Diktaturen zusammengearbeitet haben; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die neu überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik die Reform des Sicherheitssektors wesentlich unterstützen muss, die vor allem für eine klare Trennung von nachrichtendienstlichen und Strafverfolgungsfunktionen sorgen muss; fordert den EAD, den Rat und die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit dem Komitee zur Verhütung von Folter und mit anderen relevanten Dienststellen des Europarats bei der Planung und Umsetzung von Terrorismusbekämpfungsprojekten mit Drittländern und bei allen Dialogen mit Drittländern zum Thema Terrorismusbekämpfung auszubauen;

5.  wiederholt im Einklang mit dem internationalen Recht und vor allem gemäß Artikel 12 des CAT seine Forderung an alle Länder, denen glaubhafte Anschuldigungen anlasten, keine Mühen zu scheuen, um alle nötigen Informationen zur Klärung der Angelegenheit vorzulegen und, sollten weiterhin Hinweise bestehen, eingehende Untersuchungen aller mutmaßlichen Aktivitäten der außerordentlichen Überstellungen, geheimen Haftanstalten, Foltermaßnahmen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen durchzuführen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen und gegebenenfalls die Verantwortlichkeit zuzuweisen, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Straflosigkeit zu vermeiden, darunter zählt zudem, dass Einzelpersonen, denen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zugewiesen wurde, vor Gericht geführt werden; fordert in diesem Zusammenhang die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin sowie die EU-Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass eine angemessene Nachbereitung zu der gemeinsamen Studie der UN mit dem Titel „Joint study on global practices in relation to secret detention in the context of countering terrorism“ vorgelegt wird, vor allem in Bezug auf das Folgeschreiben, das von den Sondermandatsträgern am 21. Oktober 2011 an 59 Länder verschickt wurde und in dem die jeweiligen Regierungen ersucht wurden, den neusten Stand der Umsetzung der in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen mitzuteilen;

6.  fordert die NATO und die Organe der Vereinigten Staaten auf, eigene Ermittlungen anzustellen, eng mit der EU und den Mitgliedstaaten bei parlamentarischen oder gerichtlichen Untersuchungen in diesen Bereichen[4] zusammenzuarbeiten und gegebenenfalls umgehend die Anfragen der MLA zu beantworten, Informationen über Programme der außerordentlichen Überstellung und andere Methoden, die gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen, offenzulegen und den Rechtsvertretern der Verdächtigten alle nötigen Informationen für die Verteidigung ihrer Mandanten zukommen zu lassen; fordert die Bestätigung, dass alle NATO-Abkommen sowie NATO-EU- und andere transatlantische Vereinbarungen mit den Grundrechten in Einklang stehen;

7.  würdigt die zivilgesellschaftlichen Initiativen in den USA, im Jahre 2010 eine parteiübergreifende unabhängige Arbeitsgruppe mit der Aufgabe ins Leben zu rufen, Politik und Handlungen der US-Regierung zu untersuchen, die sich auf Festnahme, Haft und strafrechtliche Verfolgung „mutmaßlicher Terroristen“ und deren US-Gewahrsam unter den Regierungen Clinton, Bush und Obama beziehen;

8.  fordert alle zuständigen Organe auf, sich im Bereich der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit routinemäßig nicht auf das Staatsgeheimnis zu berufen, um Rechenschaftspflicht und Rechtsmittel auszuschließen, und verweist mit Nachdruck darauf, dass nur stichhaltige Gründe der nationalen Sicherheit eine Geheimhaltung rechtfertigen, wobei unveräußerliche Menschenrechtsverpflichtungen wie das absolute Verbot von Folter in jedem Falle schwerer wiegen;

9.  fordert die EU auf, sicherzustellen, dass ihre eigenen internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt eingehalten und die EU-Strategien und außenpolitischen Instrumente wie die Leitlinien zur Folter und die Menschenrechtsdialoge vollständig umgesetzt werden, damit sie in einer stärkeren Position ist, wenn sie die genaue Umsetzung von Menschenrechtsklauseln in allen von ihr unterzeichneten internationalen Abkommen verlangt und ihre wichtigsten Verbündeten wie die Vereinigten Staaten auffordert, ihre eigenen innerstaatlichen und internationalen Gesetze zu befolgen;

10. erinnert daran, dass das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter die Einrichtung eines Überwachungssystems erforderlich macht, das alle Situationen des Freiheitsentzugs abdecken soll, und besteht auf der Tatsache, dass die Einhaltung dieses internationalen Instruments für zusätzlichen Schutz sorgt; fordert die EU-Partnerländer nachdrücklich auf, das Fakultativprotokoll zu ratifizieren und unabhängige nationale Vorbeugemechanismen zu schaffen, die mit den Pariser Grundsätzen übereinstimmen, und das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu ratifizieren;

11. fordert die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (EJRM) auf, Verantwortung zu übernehmen und Rechenschaft für die Entführung, der anscheinend ein Irrtum über die Identität von Khaled El-Masri zugrunde liegt und die zur unrechtsmäßigen Inhaftierung und zu mutmaßlichen Foltermaßnahmen seiner Person führten, zu gewährleisten; bedauert die mangelnden Aktivitäten der Staatsanwaltschaft von Skopje hinsichtlich der Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu El-Masris Klage; weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diesen Fall aufgenommen hat und die erste Anhörung der Großen Kammer am 16. Mai 2012 stattfand; ist der Ansicht, dass das mutmaßliche Verhalten der mazedonischen Regierung in diesem Fall nicht im Einklang mit den Gründungsprinzipien der EU zu Grundrechten und Rechtstaatlichkeit steht und von der Kommission im Rahmen des mazedonischen Beitrittsprozesses zur EU gebührend zur Sprache gebracht werden muss;

12. ist besonders über das Verfahren besorgt, das von einer US-Militärkommission im Fall Abd al-Rahim al-Nashiri angewendet wurde, der zum Tode verurteilt werden könnte, falls er für schuldig befunden wird; fordert die US-Behörden auf, auszuschließen, dass für al-Nashiri die Todesstrafe verhängt wird, und bekräftigt erneut seine bereits seit Längerem geäußerte Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen; weist darauf hin, dass der Fall al-Nashiri seit dem 6. Mai 2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelt wird; fordert die Behörden aller Länder, in denen sich al-Nashiri in Haft befand, auf, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um zu gewährleisten, dass er nicht der Todesstrafe unterzogen wird; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, den Fall al-Nashiri den USA gegenüber als einen Fall mit hoher Priorität und unter Anwendung der Leitlinien der EU zur Todesstrafe vorzubringen;

13. bekräftigt, dass der internationale Kampf gegen den Terrorismus und bilaterale oder multilaterale Zusammenarbeit auf internationaler Ebene in diesem Bereich, auch innerhalb der NATO oder zwischen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten, nur unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie unter ordnungsgemäßer demokratischer und justizieller Kontrolle erfolgen dürfen; fordert die EU-Mitgliedstaaten, die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und den Rat auf, sicherzustellen, dass diese Grundsätze in ihren Außenbeziehungen angewendet werden, und betont nachdrücklich, dass sie umfassend die Einhaltung der Menschenrechte durch ihre Partner bewerten sowie die derzeit gültigen Übereinkünfte prüfen und im Falle von Nichteinhaltung der Menschenrechte durch die Gegenpartei überdenken sollten, bevor sie irgendeine neue Übereinkunft, insbesondere in Bezug auf die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit und den Informationsaustausch, treffen, und fordert sie auf, das Parlament über die Schlussfolgerungen von derlei Beurteilungen und Einschätzungen in Kenntnis zu setzen;

14. bekräftigt erneut seine Forderung an den Rat und die Mitgliedstaaten, sich als Grundlage für die Überstellungen oder Deportationen von Personen, die als eine Gefährdung für die nationale Sicherheit angesehen werden, nicht auf uneinklagbare diplomatische Bestätigungen zu verlassen, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass diese Personen Foltermaßnahmen oder Misshandlungen ausgesetzt werden oder mit in Folge dessen erhaltenen Beweisen vor Gericht gestellt werden;

15. fordert die zuständigen Behörden nachdrücklich dazu auf, für eine strenge Trennung zwischen den Tätigkeiten der Nachrichten- und Sicherheitsdienste einerseits und der Strafverfolgungsbehörden andererseits zu sorgen, damit der allgemeine Grundsatz „nemo iudex in sua causa“ beachtet wird;

16. betont, dass der nichtständige Ausschuss des Europäischen Parlaments, der die Untersuchung durchführte, die den Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2007 und 19. Februar 2009 zugrunde liegt, aufdeckte, inwiefern die Genehmigungs- und Kontrollverfahren für Zivilflugzeuge, die den Luftraum von Mitgliedstaaten überflogen oder auf deren Hoheitsgebiet landeten, erhebliche Mängel aufwiesen und daher nicht nur die außerordentlichen Überstellungen der CIA ermöglichten, sondern auch leicht von jeglichen Akteuren des organisierten Verbrechens, darunter auch Terrornetzwerken, umgangen werden konnten; erinnert zudem an die Zuständigkeit der Gemeinschaft im Bereich Verkehrssicherheit und die Empfehlungen des Europäischen Parlaments an die Kommission, die Verwaltung des EU-Luftraums, der EU-Flughäfen und der nichtkommerziellen Luftfahrt der EU zu regeln und zu überwachen; fordert daher von der EU und ihren Mitgliedstaaten eine unverzügliche und gründliche Überprüfung der Umsetzung des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Chicago-Abkommen) hinsichtlich Genehmigung und Kontrollen von Zivilflugzeugen, die ihren Luftraum überfliegen oder auf ihrem Hoheitsgebiet landen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit erhöht wird und Kontrollen systematisch durchgeführt werden, wodurch eine Identifizierung von Passagieren und Flugbegleitern im Vorfeld erforderlich wird und sichergestellt werden muss, dass alle Flüge mit dem Status „Staatsflug“ (die nicht unter das Abkommen fallen) eine ordentliche vorherige Genehmigung erhalten; erinnert zudem an die Empfehlung des Europäischen Parlaments, dass die Mitgliedstaaten das Tokio-Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen wirksam durchsetzen;

17. fordert die Konferenz der Delegationsvorsitze auf zu gewährleisten, dass parlamentarische Dialoge über den Schutz der Grundrechte in Gang gesetzt werden und der Kampf gegen den Terrorismus auf Grundlage der Erkenntnisse der gemeinsamen Studie der UN mit dem Titel „Joint study on global practices in relation to secret detention in the context of countering terrorism“, der in mit dieser Studie verbundenen Nachbereitung und der Zusammenstellung der UN mit dem Titel „Compilation of good practices on legal and institutional frameworks and measures that ensure respect for human rights by intelligence agencies while countering terrorism, including on their oversight“ erfolgt;

18. fordert die Vereinigten Staaten in Anbetracht der entscheidenden Rolle der transatlantischen Partnerschaft und der Führungsrolle der Vereinigten Staaten auf diesem Gebiet auf, in Bezug auf sämtliche von ihnen begangenen missbräuchlichen Praktiken eingehende Untersuchungen anzustellen und die Rechenschaftspflicht sicherzustellen, um dafür zu sorgen, dass das geltende nationale und internationale Recht in vollem Umfang und in Hinblick darauf Anwendung findet, dass rechtliche schwarze Löcher und Militärverfahren ein Ende gesetzt wird, und dass bei Terrorismusverdächtigen in vollem Umfang das Strafrecht angewendet wird, und um die Prüfung der Inhaftierung und des Habeas-Corpus-Grundsatzes, des Prinzips des fairen Verfahrens, der Unterlassung von Folter und der Nichtdiskriminierung von Ausländern gegenüber Bürgern der Vereinigten Staaten wieder einzuführen;

19. fordert Präsident Obama auf, seiner Zusage vom Januar 2009 Folge zu leisten, Guantánamo zu schließen, jedem Gefangenen, gegen den keine Anklage erhoben werden soll, die schnellstmögliche Rückkehr in sein Heimatland oder ein anderes sicheres Land zu ermöglichen und sicherzustellen, dass bei Guantánamo-Häftlingen, gegen die ausreichend zulässiges Beweismaterial vorliegt, unverzüglich ein ordentliches Verfahren mit einer fairen und öffentlichen Verhandlung vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht durchgeführt wird, und zu gewährleisten, dass sie im Falle einer Verurteilung im Einklang mit den geltenden internationalen Standards und Grundsätzen in den Vereinigten Staaten inhaftiert werden; fordert gleichermaßen eine Untersuchung der in Guantánamo vorgefallenen Menschenrechtsverletzungen und die Klärung der Verantwortung;

20. fordert die US-Behörden auf, die durch das NDAA erteilte Befugnis, Terrorverdächtige ohne Anklage oder Gerichtsprozess auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren, wieder aufzuheben;

21. fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, das UN-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

22. fordert, dass Gefangenen, gegen die keine Anklage erhoben werden soll, die jedoch nicht rückgeführt werden können, weil die konkrete Gefahr besteht, dass sie in ihrem Herkunftsland unter Folter oder Verfolgung zu leiden haben, die Möglichkeit geboten wird, in den Vereinigten Staaten aufgenommen zu werden und dort humanitären Schutz und Entschädigung zu erhalten[5], und fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, zudem bereit zu sein, solche ehemaligen Guantánamo-Häftlinge aufzunehmen;

23. fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass EU-Mitgliedstaaten, assoziierte Staaten und Partnerstaaten – insbesondere die des Cotonou-Abkommens –, die sich bereiterklärt haben, ehemalige Guantánamo-Insassen aufzunehmen, diesen ehemaligen Häftlingen ihre uneingeschränkte Unterstützung für gute Lebensbedingungen anbieten und deren Integration in die Gesellschaft, deren medizinische Versorgung, darunter auch deren psychische Genesung, deren Zugang zu Ausweis- und Reisedokumenten, deren Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung und alle anderen Grundrechte, die politischen Asylsuchenden zugeschrieben werden, ermöglichen.

RÜCKÜBERWEISUNG AN DEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.7.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

60

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pino Arlacchi, Elmar Brok, Jerzy Buzek, Tarja Cronberg, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Andrzej Grzyb, Anna Ibrisagic, Liisa Jaakonsaari, Anneli Jäätteenmäki, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Nicole Kiil-Nielsen, Evgeni Kirilov, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Paweł Robert Kowal, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Ryszard Antoni Legutko, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Mario Mauro, Francisco José Millán Mon, Alexander Mirsky, María Muñiz De Urquiza, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Kristiina Ojuland, Ria Oomen-Ruijten, Pier Antonio Panzeri, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Hans-Gert Pöttering, Libor Rouček, Tokia Saïfi, Nikolaos Salavrakos, György Schöpflin, Werner Schulz, Adrian Severin, Marek Siwiec, Geoffrey Van Orden, Kristian Vigenin, Sir Graham Watson, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Charalampos Angourakis, Jean-Jacob Bicep, Véronique De Keyser, Andrew Duff, Tanja Fajon, Hélène Flautre, Elisabeth Jeggle, Baroness Sarah Ludford, Carmen Romero López, Helmut Scholz, Indrek Tarand, Alejo Vidal-Quadras, Dominique Vlasto, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Petru Constantin Luhan

  • [1]  ABl. L 200 vom 30.7.2005, S. 1.
  • [2]  ABl. L 338 vom 21.12.2011, S. 31.
  • [3]  Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und das dazugehörige Fallrecht sowie Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
  • [4]  Siehe unter anderem Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2011 zu Guantánamo: unmittelbar bevorstehende Entscheidung über ein Todesurteil (P7_TA(2011)0271).
  • [5]  Siehe Ziffer 3 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu der Rückführung und Neuansiedlung der Insassen des Gefangenenlagers Guantánamo (P6_TA (2009)0045).

RÜCKÜBERWEISUNG AN DEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.7.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

2

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Edit Bauer, Mario Borghezio, Rita Borsellino, Emine Bozkurt, Arkadiusz Tomasz Bratkowski, Simon Busuttil, Philip Claeys, Carlos Coelho, Ioan Enciu, Frank Engel, Cornelia Ernst, Monika Flašíková Beňová, Hélène Flautre, Kinga Gál, Kinga Göncz, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Salvatore Iacolino, Sophia in ‘t Veld, Lívia Járóka, Timothy Kirkhope, Juan Fernando López Aguilar, Baroness Sarah Ludford, Monica Luisa Macovei, Svetoslav Hristov Malinov, Véronique Mathieu, Anthea McIntyre, Louis Michel, Claude Moraes, Antigoni Papadopoulou, Georgios Papanikolaou, Carmen Romero López, Renate Sommer, Rui Tavares, Nils Torvalds, Kyriacos Triantaphyllides, Wim van de Camp, Axel Voss, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elena Oana Antonescu, Michael Cashman, Anna Maria Corazza Bildt, Leonidas Donskis, Dimitrios Droutsas, Lorenzo Fontana, Mariya Gabriel, Monika Hohlmeier, Hubert Pirker, Raül Romeva i Rueda, Salvador Sedó i Alabart, Michèle Striffler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Zita Gurmai, Nadja Hirsch, Elisabeth Jeggle