BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/015/SE/AstraZeneca, Schweden)

15.10.2012 - (COM(2012)0396 – C7‑0191/2012 – 2012/2155(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Dominique Riquet

Verfahren : 2012/2155(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0325/2012
Eingereichte Texte :
A7-0325/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/015/SE/AstraZeneca, Schweden)

(COM(2012)0396 – C7‑0191/2012 – 2012/2155(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat (COM(2012)0396 – C7‑0191/2012),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] (IIV vom 17. Mai 2006), insbesondere auf Nummer 28,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] (EGF-Verordnung),

–   unter Hinweis auf das in Nummer 28 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehene Trilog-Verfahren,

–   in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0325/2012),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die von den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten;

B.  in der Erwägung, dass der Anwendungsbereich des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert wurde und nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern beinhaltet, die als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind;

C. in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer im Einklang mit der in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommenen Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sowie unter gebührender Beachtung der IIV vom 17. Mai 2006 hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen zur Inanspruchnahme des EGF dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte;

D. in der Erwägung, dass Schweden Unterstützung beantragt hat für 987 Entlassungen, von denen 700 für eine Unterstützung vorgesehen sind, bei AstraZeneca pharmaceutical company in Schweden;

E.  in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt;

1.  stimmt der Kommission zu, dass die Kriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung erfüllt sind und Schweden daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung hat;

2.  begrüßt diese Anforderung eines Finanzbeitrags aus dem EGF durch die schwedische Regierung, obwohl dieser Mitgliedstaat gegen den EGF nach 2013 ist;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass die schwedischen Behörden den Antrag auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF am 23. Dezember 2011 einreichten und ihn bis zum 16. April 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzten, und dass die Kommission die Bewertung des Antrags am 16. Juli 2012 vorgelegt hat; begrüßt die Tatsache, dass das Bewertungsverfahren und die Übermittlung zusätzlicher Informationen seitens Schweden fristgerecht und korrekt abgewickelt wurden;

4.  nimmt zur Kenntnis, dass die betroffenen Betriebe sind in vier der 290 schwedischen Kommunen angesiedelt sind und die meisten Arbeitskräfte in Lund (Südschweden) entlassen wurden; die Schließung des Betriebs von AstraZeneca belastet die Kommune Lund schwer und wirkt sich auch auf die gesamte Arzneimittelbranche in Schweden aus; diese Entwicklung führt zu einem Ungleichgewicht auf dem regionalen Arbeitsmarkt; in der Zeit vom Januar 2009 bis November 2011 ist die Arbeitslosigkeit in allen betroffenen Kommunen gestiegen: in Lund von 2 467 auf 3 025, in Umeå von 3 725 auf 4 539, in Södertälje von 3 100 auf 5 555 und in Mölndal von 1 458 auf 1 663.

5.  nimmt zur Kenntnis, dass angesichts der bislang starken Position Schwedens in der medizinischen Forschung nicht mit den Massenentlassungen bei AstraZeneca gerechnet wurde; zwar hat man wegen der zunehmenden Dominanz von Generika durchaus eine Verschlechterung der Situation auf dem Arzneimittelmarkt erwartet, doch die Auswirkungen auf AstraZeneca sind schlimmer gewesen als erwartet;

6.  stellt fest, dass AstraZeneca die F&D-Aktivitäten vom Standort Lund zum Standort Mölndal verlagert hat; möchte wissen, ob Arbeitnehmern aus Lund die Möglichkeit einer Beschäftigung an dem erweiterten Standort Mölndal anstatt einer Entlassung angeboten wurde;

7.  begrüßt die Tatsache, dass die schwedischen Behörden im Sinne einer raschen Unterstützung für die Arbeitnehmer entschieden haben, mit der Umsetzung der betreffenden Maßnahmen am 26. Oktober 2011 zu beginnen, also lange vor der endgültigen Entscheidung über die Gewährung der EGF-Hilfe für das vorgeschlagene koordinierte Maßnahmenpaket;

8.  erinnert daran, wie wichtig es ist, die Beschäftigungsmöglichkeiten aller Arbeitnehmer durch eine adäquate Fortbildung und die Anerkennung der während der beruflichen Laufbahn erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern; erwartet, dass die im koordinierten Maßnahmenpaket angebotenen Fortbildungsmaßnahmen dem Niveau und den Erfordernissen der entlassenen Arbeitnehmer entsprechen, insbesondere da es sich bei der Mehrheit der entlassenen Arbeitnehmer spezialisiertes wissenschaftliches Personal und technische Ingenieure handelt;

9.  stellt fest, dass die von AstraZeneca entlassenen Arbeitnehmer hoch qualifiziert und gut ausgebildet sind und deswegen einer speziellen Vorgehensweise bedürfen; bedauert, dass die schwedischen Behörden nicht angeben, in welchen Bereichen die Ausbildungsmaßnahmen und die Berufsberatung vorgesehen sind und ob und wie sie an den von den Entlassungen betroffenen örtlichen Arbeitsmarkt angepasst wurden;

10. begrüßt die Tatsache, dass die Sozialpartner an den Gesprächen im Zusammenhang mit dem EGF-Antrag teilnahmen und dass davon ausgegangen wird, dass sie an dem Lenkungsausschuss, der die durchführe der EGF-Hilfe überwacht, beteiligt werden;

11. begrüßt die Tatsache, dass die schwedischen Behörden die Durchführung einer Sensibilisierungskampagne über die Tätigkeiten, die durch den EGF unterstützt werden, durchzuführen;

12. stellt fest, dass im Zuge des koordinierten Pakets verschiedene Anreize zur Beteiligung vorgesehen wurden, um die Teilnahme an den Maßnahmen zu fördern: Beihilfe für die Arbeitsuche von 7 170 EUR (berechnet für eine durchschnittlich 6-monatige Teilnahme), Mobilitätsbeihilfe von 500 EUR; erinnert daran, dass die EGF-Mittel vorrangig für Ausbildung und Arbeitssuche sowie für Weiterbildungsprogramme eingesetzt werden sollten, anstatt direkt als Beitrag zu den Arbeitslosenleistungen, die in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen;

13. unterstreicht die Tatsache, dass Lehren gezogen werden sollten aus der Vorbereitung und Umsetzung dieser und anderer Anträge in Bezug auf Massenentlassungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Vorfeld von Entlassungen und der rechtzeitigen Vorbereitung von EGF-Anträgen;

14. fordert die beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfahrens- und Haushaltsvorschriften zu verbessern und die Inanspruchnahme des EGF somit zu beschleunigen; bekundet seine Wertschätzung für das verbesserte Verfahren, das die Kommission aufgrund der Forderung des Parlaments nach Beschleunigung der Freigabe der Finanzhilfen eingeführt hat und das darauf abzielt, der Haushaltsbehörde die Bewertung der Kommission hinsichtlich der Förderfähigkeit eines EGF-Antrags zusammen mit dem Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds vorzulegen; hofft, dass weitere Verbesserungen bezüglich des Verfahrens in die neue Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) einfließen und ein höheres Maß an Effizienz, Transparenz und Follow-up sowie eine bessere Wahrnehmbarkeit des EGF erreicht werden;

15. erinnert an die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des EGF zu gewährleisten und eine einmalige, zeitlich begrenzte und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung und der Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden; unterstreicht die Rolle, die der EGF bei der Wiedereingliederung von entlassenen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt übernehmen kann;

16. unterstreicht, dass gemäß Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass aus dem EGF die langfristige Wiedereingliederung einzelner entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsleben unterstützt wird; betont ferner, dass aus Mitteln des EGF nur aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen kofinanziert werden dürfen, die zu einer dauerhaften und langfristigen Beschäftigung führen; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen sein darf, die gemäß innerstaatlichem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Industriebereichen; bedauert, dass der EGF für Unternehmen einen Anreiz darstellen könnte, ihre Vertragsbeschäftigten durch nicht abgesicherte und vertraglich kurzfristiger gebundene Arbeitskräfte zu ersetzen;

17. stellt fest, dass die übermittelten Angaben über das aus dem EGF zu finanzierende koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen Informationen über die Komplementarität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, einschließen; fordert die Kommission erneut auf, in ihren Jahresberichten eine vergleichende Bewertung dieser Angaben vorzulegen, um die uneingeschränkte Einhaltung der bestehenden Verordnungen sicherzustellen und zu gewährleisten, dass von der Union finanzierte Dienstleistungen einander nicht überschneiden;

18. begrüßt die Tatsache, dass im Anschluss an wiederholte Forderungen des Parlaments im Haushaltsplan 2012 Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 000 000 EUR in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 veranschlagt sind; erinnert daran, dass der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen geschaffen wurde und daher zweckgebundene Mittel rechtfertigt, wodurch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien, wie sie in der Vergangenheit erfolgt sind, vermieden werden, die sich negativ auf die Verwirklichung der verschiedenen politischen Ziele des EGF auswirken könnten;

19. bedauert den Beschluss des Rates, die Verlängerung der „Krisenausnahmeregelung“ zu blockieren, unter der die Bereitstellung von Mitteln für Arbeitnehmer, die infolge der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. wegen Veränderungen im Welthandelsgefüge ihren Arbeitsplatz verloren haben, sowie die Erhöhung der Kofinanzierungsrate der Programmkosten seitens der Union auf 65 % möglich ist, wenn Anträge nach dem Fristende am 31. Dezember 2011 gestellt wurden; fordert den Rat auf, diese Maßnahme unverzüglich wieder einzuführen;

20. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

21. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom xxx

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/015/SE/AstraZeneca, Schweden)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)      Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)      Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)      Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)      Schweden hat am 23. Dezember 2011 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF aufgrund von Entlassungen in dem Unternehmen AstraZeneca eingereicht und diesen Antrag bis zum 16. April 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 4 325 854 EUR bereitzustellen.

(5)      Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Schwedens bereitzustellen –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 4 325 854 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Brüssel, den

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                             Der Präsident

  • [1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

BEGRÜNDUNG

I. Hintergrund

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde errichtet, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen.

Gemäß den Bestimmungen von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] und Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[2] darf der Fonds einen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR nicht überschreiten; dieser Betrag wird der Marge unter der globalen Ausgabenobergrenze vom Vorjahr und/oder den annullierten Verpflichtungen aus den vorangegangenen beiden Jahren – mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Rubrik 1b beziehen – entnommen. Nachdem festgestellt wurde, dass ausreichende Spielräume und/oder in Abgang gestellte Mittel verfügbar sind, werden die betreffenden Mittel umgehend als Rückstellung in den Haushaltsplan eingesetzt.

Das Verfahren sieht vor, dass die Kommission im Falle einer positiven Bewertung eines Antrags im Hinblick auf die Aktivierung des Fonds der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für dessen Inanspruchnahme und gleichzeitig einen entsprechenden Antrag auf Mittelübertragung vorlegt. Parallel dazu könnte ein Trilog einberufen werden, um eine Einigung über den Einsatz des Fonds und die erforderlichen Beträge zu erzielen. Der Trilog kann in vereinfachter (schriftlicher) Form stattfinden.

II. Sachstand: Vorschlag der Kommission

Am 16. Juli 2012 nahm die Kommission einen neuen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zugunsten Schwedens an, um Arbeitnehmer, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung entlassen worden sind, bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Dies ist der sechste Antrag, der im Rahmen des Haushaltsplans 2012 geprüft wird; er bezieht sich auf die Bereitstellung eines Gesamtbetrags von 4 325 854 EUR aus dem EGF für Schweden. In dem Antrag werden 543 Entlassungen bei AstraZeneca während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 15. Juni 2011 bis 15. Oktober 2011 aufgeführt. Weitere 444 Personen (insgesamt 987) wurden vor oder nach dem Bezugszeitraum im Rahmen derselben Massenentlassung entlassen. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Der Antrag wurde der Kommission am 23. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 16. April 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Antrag die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt und innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht wurde.

Eines der Kriterien bei der Einschätzung der Kommission war die Frage, ob eine Verbindung zwischen den Entlassungen und weitreichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung besteht. Die schwedischen Behörden führen an, dass die Pharmaindustrie in zunehmendem Maße von der Globalisierung betroffen sei. In dem Bestreben, ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem schwierigen Umfeld zu erhalten, durchläuft die Pharmaindustrie derzeit einen grundlegenden Wandel. Viele Unternehmen befinden sich in einer Übergangsphase; um Wachstumszentren zu erhalten, werden Umorganisationen, Konsolidierungen, Fusionen und Übernahmen in Erwägung gezogen. Die Branche bemüht sich verstärkt um Synergien und will so die steigenden Kosten für Forschung und Entwicklung (F&E) eindämmen.

Die schwedischen Behörden führen weiter an, dass Investitionen und biotechnologische Forschungsprojekte weltweit zunähmen; aus China, Brasilien und Indien kämen neue Konkurrenten. In den USA rechnet man mit Wachstum, in Europa könnte die Austeritätspolitik das Investitionsklima über Jahre hinweg dämpfen, während die meisten asiatischen Länder die F&E weiterhin umfassend finanzieren (Anteil an den weltweiten Ausgaben für F&E im Zeitraum 2009-2011: USA (34,71 %-34,0 %), Asien (33,6 %-35,3 %), Europa (24,1 %-23,2 %)). In der Rezession haben die asiatischen Forschungseinrichtungen ihre Investitionen gesteigert und an Ansehen gewonnen. Im weltweiten Vergleich gibt der Zustand von F&E in der EU den größten Anlass zur Besorgnis. Die Regierungen versuchen, die Rezession zu überwinden, und sind gezwungen, ihre Defizite zu verringern, was sich wiederum auf die staatliche Förderung von F&E auswirken kann[3]. Die Wachstumsberatungsfirma Frost & Sullivan geht in ihrem Bericht aus dem Jahr 2010[4] davon aus, dass voraussichtlich 70 % der befragten Pharmaunternehmen ihre Herstellung nach Asien verlegen werden. Auf diesen Märkten wird auch verlangt, dass Arzneimittel an der einheimischen Bevölkerung getestet werden, so dass F&E auf den asiatischen Märkten an Bedeutung gewinnt.

Darüber hinaus stellt die zunehmende Präsenz von Generika in dem Maße eine Herausforderung für die Pharmaindustrie dar, wie der Patentschutz für bekannte Markenprodukte ausläuft. In der Generikabranche hat in den letzten Jahren eine erhebliche Umstrukturierung stattgefunden. Durch Fusionen und Übernahmen wächst der Anteil der großen Marktführer am globalen Markt für Generika. Generika werden im Allgemeinen in asiatischen Niedriglohnländern hergestellt und kosten nach Auslaufen des Patentschutzes etwa 10 % des ursprünglichen Preises. Infolgedessen sind viele Unternehmen betroffen und müssen ihre Kosten senken. Die großen europäischen Hersteller konzentrieren sich auf die Durchführung der teuren klinischen Versuche sowie auf das Marketing und die Zulassung. Es wird immer weniger geforscht.

Viele nichteuropäische Länder arbeiten an Strategien für die Biowissenschaften und die Industrie auf den Gebieten Arzneimittel, Biotechnologie und Medizintechnik. Die europäischen Unternehmen müssen ihre Produktion an diese veränderten Gegebenheiten anpassen. Das Unternehmen AstraZeneca (das in Schweden drei F&E-Zentren betrieb) folgte diesem Trend und beschloss im Jahr 2010 eine neue F&E-Strategie. Darin wurde die Notwendigkeit betont, sich auf weniger Anwendungsgebiete zu konzentrieren, Betriebe zu schließen (darunter diejenigen in Lund und Umeå) und durch Outsourcing in erheblich größerem Umfang auf externe Ressourcen zurückzugreifen. Im Einklang mit den globalen Trends tätigte auch AstraZeneca mehr F&E-Investionen in China und Russland (AZ China ist das größte multinationale Unternehmen auf dem chinesischen Verschreibungsmarkt; im Jahr 2011 gab AZ auch die Eröffnung eines Zentrums für „Predictive Science“ in St. Petersburg bekannt).

Die schwedischen Behörden führen aus, dass sie angesichts der bislang starken Position Schwedens in der medizinischen Forschung nicht mit den Massenentlassungen bei AstraZeneca gerechnet hätten. Zwar habe man wegen der zunehmenden Dominanz von Generika durchaus eine Verschlechterung der Situation auf dem Arzneimittelmarkt erwartet, doch seien die Auswirkungen auf AstraZeneca schlimmer gewesen als erwartet. AstraZeneca hatte aufgrund seiner langen und erfolgreichen Geschichte als stabiles Unternehmen gegolten, das in der schwedischen Wissenschaftsbranche eine vorherrschende Stellung einnahm; ein Viertel aller Beschäftigten im Bereich der Biowissenschaften arbeiteten bei AstraZeneca. Darüber hinaus hat die schwedische Regierung sehr lange die Ansiedlung eines interdisziplinären Forschungszentrums (European Spallation Source) in Lund gefördert, und es wurde damit gerechnet, dass AstraZeneca noch weitere Mittel für die Forschung in Lund bereitstellt. In Anbetracht des großen Bedarfs im Bereich der Atemwegs-/Entzündungserkrankungen kam die Schließung des F&E-Zentrums in Lund, das sich mit einschlägigen Therapien befasste, überraschend.

Das zu finanzierende koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen, einschließlich seiner Vereinbarkeit mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, umfasst Maßnahmen zur Wiedereingliederung der 700 zu unterstützenden Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt, wie etwa Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Hilfen zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Beihilfen für die Arbeitsuche, Mobilitätsbeihilfen und Maßnahmen zur Motivierung älterer Arbeitnehmer.

Laut den schwedischen Behörden bilden alle oben genannten Maßnahmen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen und stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen mit dem Ziel dar, die Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern: Diese personalisierten Dienstleistungen begannen am 26. Oktober 2010.

Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der spanischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.

· Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

· Es wurde bestätigt, dass für die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten in Anspruch genommen wird.

Hinsichtlich der Management- und Kontrollsysteme hat Schweden der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag vom schwedischen Staatlichen Arbeitsmarktdienst (PES) verwaltet werde, der zur Verwaltungs- und Zahlungsbehörde ernannt worden ist. Die Rechnungsführung wird vom Referat Interne Rechnungsprüfung geprüft; dieses Referat ist eine dem PES-Vorstand zugeordnete separate Stelle.

Der Bewertung der Kommission zufolge erfüllt der Antrag die in der EGF-Verordnung aufgestellten Förderkriterien, und sie empfiehlt der Haushaltsbehörde die Genehmigung des Antrags.

Im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Fonds hat die Kommission der Haushaltsbehörde einen Antrag auf Mittelübertragung über einen Gesamtbetrag von 4 325 854 EUR aus der EGF-Reserve (40 02 43) als Verpflichtungen auf die EGF-Haushaltslinie 04 05 01 unterbreitet.

Der Berichterstatter begrüßt die Tatsache, dass im Haushaltsplan 2012, wie vom Parlament gefordert, Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 000 000 EUR in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 ausgewiesen sind.

Diesbezüglich weist er darauf hin, dass der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen eingerichtet wurde und daher eine entsprechende Zweckbindung rechtfertigt, wodurch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien – wie sie in der Vergangenheit vorgenommen wurden – vermieden werden, die sich negativ auf die Verwirklichung der einzelnen politischen Ziele auswirken könnten.

Nach der IIV kann der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Millionen Euro in Anspruch genommen werden.

Dies ist der sechste Vorschlag für eine Inanspruchnahme des Fonds, der der Haushaltsbehörde 2012 unterbreitet wird. Werden die hiermit beantragten Mittel in Höhe von 4 325 854 EUR daher von den verfügbaren Mitteln in Abzug gebracht, so verbleibt bis Ende 2012 noch ein Betrag von 478 320 471 EUR. Damit bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres 2012 auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der EGF-Verordnung gefordert.

III. Verfahren

Die Kommission hat einen Antrag auf Mittelübertragung vorgelegt, damit die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden, wie dies unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist.

Der Trilog über den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF könnte in vereinfachter Form erfolgen, wie dies in Artikel 12 Absatz 5 der Rechtsgrundlage vorgesehen ist, es sei denn, zwischen Parlament und Rat kommt es zu keiner Einigung.

Gemäß einer internen Übereinkunft sollte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Bewertung der Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat beschlossen, Änderungsanträge sowie die herkömmliche Stellungnahme in Form eines Schreibens zum Bericht einzureichen, um seinen Standpunkt und seinen konstruktiven Beitrag deutlich zu machen.

In der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, wird bestätigt, wie wichtig es ist, unter gebührender Beachtung der Interinstitutionellen Vereinbarung ein zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu gewährleisten.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.
  • [3]               2011 Global R&D Funding Forecast, www.rdmag.com
  • [4]               „Dynamics in the Pharma and Biotech Industry”, Frost & Sullivan, 2010, www.frost.com

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN

EK/ic

D(2012)47877

Herrn

Alain Lamassoure

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

ASP 13E158

Betrifft:          Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für den Antrag EGF/2011/015 SE/AstraZeneca, Schweden (COM(2012)396 endg.)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) sowie seine Arbeitsgruppe zum EGF haben die Inanspruchnahme des EGF für den Antrag EGF/2011/015 SE/AstraZeneca geprüft und folgende Stellungnahme angenommen.

Der EMPL-Ausschuss und die Arbeitsgruppe zum EGF befürworten die Inanspruchnahme des Fonds im Falle dieses Antrags. Der EMPL-Ausschuss formuliert diesbezüglich einige Bemerkungen, ohne jedoch die Mittelübertragung als solche in Frage zu stellen.

Die Anmerkungen des EMPL-Ausschusses stützen sich auf folgende Überlegungen:

A)  Dieser Antrag stützt sich auf Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung und betrifft die Unterstützung von 700 von insgesamt 987 Arbeitnehmern, die innerhalb des Bezugszeitraums vom 15. Juni 2011 bis 15. Oktober 2011 im Unternehmen AstraZeneca entlassen wurden.

B)  Die schwedischen Behörden machen geltend, dass die Entlassungen durch große strukturelle Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung verursacht worden seien, die die Pharmaindustrie in zunehmendem Maße beträfen.

C)  Infolge der Globalisierung findet in der Pharmaindustrie derzeit eine erhebliche Umstrukturierung statt, um dem zunehmenden Wettbewerb von asiatischen Produzenten standhalten zu können.

D)  Die schwedischen Behörden führen an, dass geringe finanzielle Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der EU und die steigende Präsenz von Generika durch Auslaufen von Patenten zu weiteren Kürzungen in der europäischen Industrie, weniger Investitionen in F&E, Verlagerung von Produktion und Forschung nach Asien und einem stärkeren Rückgriff auf Outsourcing geführt hätten.

E)  Die schwedischen Behörden weisen darauf hin, dass die Schließung des F&E-Zentrums in Lund angesichts der soliden Aufstellung von AstraZeneca auf den europäischen Märkten und seiner Dominanz in der wissenschaftlichen Industrie in Schweden überraschend gekommen sei.

F)  36,43 % der von den Maßnahmen erfassten Arbeitnehmer sind Männer und 63,57 % Frauen; 76,57 % der Arbeitnehmer sind zwischen 24 und 54 Jahre alt und 23,29 % älter als 55 Jahre.

G)  Die Beschäftigungsstruktur der entlassenen Arbeitnehmer ist hoch qualifiziert und vielfältig. Bei der Hälfte der betroffenen Arbeitnehmer handelt es sich um Physiker, Chemiker, wissenschaftliche Techniker in den Bereichen Physik und Ingenieurwissenschaften sowie wissenschaftliches Personal in den Bereichen Informatik und Biowissenschaften.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht daher den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zum Antrag Schwedens zu übernehmen:

1.  begrüßt diese Anforderung eines Finanzbeitrags aus dem EGF durch die schwedische Regierung, obwohl dieser Mitgliedstaat gegen den EGF nach 2013 ist;

2.  stimmt der Kommission zu, dass die Kriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung (1927/2006) erfüllt sind und Schweden daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung hat;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass die schwedischen Behörden den Antrag auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF am 23. Dezember 2011 einreichten und dass die Kommission die Bewertung des Antrags am 16. Juli 2012 vorgelegt hat; bedauert die Länge des Bewertungszeitraums;

4.  bedauert die Entscheidung von AstraZeneca, die F&E-Investitionen in Ländern wie China und Russland zu erhöhen, was Ausdruck einer Strategie ist, die hoch qualifizierten Arbeitsplätzen in der EU schadet und gegen die Strategie Europa 2020 verstößt;

5.  fordert handelspolitische Gegenseitigkeit im Handel zwischen der Union und Drittländern als einer wesentlichen Voraussetzung dafür, dass EU-Unternehmen Zugang zu neuen Märkten außerhalb Europas erhalten;

6.  stellt fest, dass die von AstraZeneca entlassenen Arbeitnehmer hoch qualifiziert und gut ausgebildet sind und deswegen einer speziellen Vorgehensweise bedürfen; bedauert, dass die schwedischen Behörden nicht angeben, in welchen Bereichen die Ausbildungsmaßnahmen und die Berufsberatung vorgesehen sind und ob und wie sie an den von den Entlassungen betroffenen örtlichen Arbeitsmarkt angepasst werden;

7.  stellt fest, dass AstraZeneca die F&D-Aktivitäten vom Standort Lund zum Standort Mölndal verlagert hat; möchte wissen, ob Arbeitnehmern aus Lund die Möglichkeit einer Beschäftigung an dem erweiterten Standort Mölndal anstatt einer Entlassung angeboten wurde;

8.  begrüßt die Tatsache, dass die schwedischen Behörden im Sinne einer raschen Unterstützung für die Arbeitnehmer entschieden haben, mit der Umsetzung der betreffenden Maßnahmen am 26. Oktober 2011 zu beginnen, also lange vor der endgültigen Entscheidung über die Gewährung der EGF-Hilfe für das vorgeschlagene koordinierte Maßnahmenpaket;

9.  stellt fest, dass im Zuge des koordinierten Pakets verschiedene Anreize zur Beteiligung vorgesehen wurden, um die Teilnahme an den Maßnahmen zu fördern: Beihilfe für die Arbeitsuche von 7 170 EUR (berechnet für eine durchschnittlich 6-monatige Teilnahme), Mobilitätsbeihilfe von 500 EUR; erinnert daran, dass die EGF-Mittel vorrangig für Ausbildung und Arbeitssuche sowie für Weiterbildungsprogramme eingesetzt werden sollten, anstatt direkt als Beitrag zu den Arbeitslosenleistungen, die in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen;

10.  begrüßt die Tatsache, dass die schwedischen Behörden die Durchführung einer Sensibilisierungskampagne über die Tätigkeiten, die durch den EGF unterstützt werden, planen;

Mit freundlichen Grüßen

Pervenche Berès

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.10.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

5

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Richard Ashworth, Francesca Balzani, Reimer Böge, Zuzana Brzobohatá, Göran Färm, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Barbara Matera, Juan Andrés Naranjo Escobar, Nadezhda Neynsky, Dominique Riquet, Potito Salatto, Alda Sousa, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Jürgen Klute, Georgios Papastamkos, Nils Torvalds, Catherine Trautmann