BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)

13.12.2012 - (COM(2011)0834 – C7‑0463/2011 – 2011/0394(COD)) - ***I

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Jürgen Creutzmann


Verfahren : 2011/0394(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0420/2012
Eingereichte Texte :
A7-0420/2012
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)

(COM(2011)0834 – C7‑0463/2011 – 2011/0394(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

 in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0834),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 173 und 195 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0463/2011),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   in Kenntnis der vom schwedischen Parlament im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sei,

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. März 2012,

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0420/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  weist darauf hin, dass der im Legislativvorschlag angegebene Finanzrahmen nur als Anhaltspunkt für die Rechtsetzungsorgane dient und erst dann festgelegt werden kann, wenn Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014–2020 erzielt worden ist;

3.  erinnert an seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zum Thema „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“[1]; bekräftigt, dass im nächsten MFR ausreichend zusätzliche Mittel benötigt werden, damit die Europäische Union ihre bestehenden politischen Prioritäten umsetzen und die in dem Vertrag von Lissabon vorgesehenen neuen Aufgaben erfüllen sowie auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann; fordert den Rat auf, sofern er diesen Standpunkt nicht teilt, eindeutig anzugeben, welche seiner politischen Prioritäten oder Vorhaben trotz ihres nachgewiesenen europäischen Mehrwerts vollständig aufgegeben werden könnten; stellt fest, dass selbst bei einer Erhöhung des Volumens der Ressourcen für den nächsten MFR um mindestens 5 % im Vergleich zu 2013 nur ein begrenzter Beitrag zur Verwirklichung der vereinbarten Zielvorgaben und Verpflichtungen sowie des Grundsatzes der Solidarität der Union geleistet werden kann;

4.  bekräftigt seinen in der Entschließung vom 8. Juni 2011 dargelegten Standpunkt, dass im nächsten Finanzrahmen allen Programmen und Instrumenten, die KMU fördern, besonders diesem Programm und dem „Small Business Act“, mehr Unterstützung zukommen sollte;

5.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Die Kommission hat im März 2010 die Mitteilung „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (nachfolgend die „Strategie Europa 2020“) verabschiedet. Die Mitteilung ist im Juni 2010 vom Europäischen Rat gebilligt worden. Die Strategie Europa 2020 ist eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise und soll Europa auf das nächste Jahrzehnt vorbereiten. In ihr sind fünf ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima und Energie, Beschäftigung, Innovation, Bildung sowie soziale Eingliederung aufgeführt, die bis 2020 erreicht werden sollen, und es werden wesentliche Wachstumsmotoren aufgezeigt, durch die Europa dynamischer und wettbewerbsfähiger werden soll. Es wird außerdem betont, wie wichtig es ist, das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu stärken und zugleich für eine hohe Beschäftigung, eine kohlenstoffemissionsarme und ressourcen- und energieeffiziente Wirtschaft sowie sozialen Zusammenhalt zu sorgen.

(1) Die Kommission hat im März 2010 die Mitteilung „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (nachfolgend die „Strategie Europa 2020“) verabschiedet. Die Mitteilung ist im Juni 2010 vom Europäischen Rat gebilligt worden. Die Strategie Europa 2020 ist eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise und soll Europa auf das nächste Jahrzehnt vorbereiten. In ihr sind fünf ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima und Energie, Beschäftigung, Innovation, Bildung sowie soziale Eingliederung aufgeführt, die bis 2020 erreicht werden sollen, und es werden wesentliche Wachstumsmotoren aufgezeigt, durch die Europa dynamischer und wettbewerbsfähiger werden soll. Es wird außerdem betont, wie wichtig es ist, das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu stärken und zugleich für eine hohe Beschäftigung, eine kohlenstoffemissionsarme und ressourcen- und energieeffiziente Wirtschaft sowie sozialen Zusammenhalt zu sorgen. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sollten eine entscheidende Rolle für die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 spielen. Ihre Bedeutung spiegelt sich in dem Umstand wider, dass die KMU in sechs der sieben Leitinitiativen der Strategie Erwähnung finden.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Um sicherzustellen, dass Unternehmen eine zentrale Rolle für das Wirtschaftswachstum in Europa einnehmen, nahm die Kommission im Oktober 2010 die Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ an, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2010 bekräftigt wurde. Hierbei handelt es sich um eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020. In der Mitteilung wird eine Strategie dargelegt, mit der das Wachstum angetrieben und Beschäftigung geschaffen werden soll, indem eine starke, diversifizierte und wettbewerbsfähige Industriebasis in Europa erhalten bleibt und gestützt wird; dies soll insbesondere durch bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen erreicht werden, wie auch durch eine Stärkung bestimmter Teilbereiche des Binnenmarkts wie z. B. der unternehmensbezogenen Dienstleistungen.

(2) Um sicherzustellen, dass Unternehmen eine zentrale Rolle für das Wirtschaftswachstum in Europa – das von höchster Priorität ist – einnehmen, nahm die Kommission im Oktober 2010 die Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ an, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2010 bekräftigt wurde. Hierbei handelt es sich um eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020. In der Mitteilung wird eine Strategie dargelegt, mit der das Wachstum angetrieben und Beschäftigung geschaffen werden soll, indem eine starke, diversifizierte und wettbewerbsfähige Industriebasis in Europa erhalten bleibt und gestützt wird; dies soll insbesondere durch bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen erreicht werden, wie auch durch eine Stärkung bestimmter Teilbereiche des Binnenmarkts wie z. B. der unternehmensbezogenen Dienstleistungen.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(3a) Die Bürger, Verbraucher und Unternehmen, insbesondere KMU, werden durch die Lücken, die Zersplitterung und den unnötigen bürokratischen Aufwand innerhalb des Binnenmarkts daran gehindert, seine Vorteile in vollem Umfang zu nutzen. Viele KMU sind beispielsweise mit anhaltenden Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie grenzübergreifend Handel treiben möchten. Deshalb ist es dringend notwendig, dass die Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten sich gemeinsam darum bemühen, die Missstände bei der Umsetzung, den Rechtsvorschriften und den diesbezüglichen Informationen abzubauen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten auch zusammenarbeiten, um die übermäßige administrative, finanzielle und regulatorische Belastung der KMU zu verringern.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, zu stärken, die Wissensgesellschaft voranzubringen und eine Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums zu fördern, sollte ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU („das Programm“) aufgestellt werden.

(6) Um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, zu stärken, bestehende KMU zu unterstützen, den Unternehmergeist zu fördern und die Gründung und das Wachstum von KMU voranzubringen, sollte ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU („das Programm“) aufgestellt werden. Das Programm sollte sich nicht mit Programmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten überschneiden und für alle KMU, insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, besonders leicht zugänglich sein.

Begründung

COSME muss der Unterstützung bestehender KMU Priorität einräumen

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(6a) Die Ausgaben aus Mitteln der Union und der Mitgliedstaaten für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU sollten besser koordiniert werden, um Komplementarität, mehr Effizienz und größere Sichtbarkeit sowie mehr Haushaltssynergie herbeizuführen. Die reale Mittelausstattung des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME-Programm) sollte nicht geringer ausfallen als die für das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP-Programm) veranschlagten Mittel.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(6b) Damit die Ziele des Small Business Act erfüllt werden und seine Umsetzung unterstützt werden kann, müssen mindestens 0,5 % der Gesamtmittelausstattung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 für die Umsetzung des Programms aufgewendet werden.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8) Mit der Wettbewerbsfähigkeitspolitik der Union sollen die institutionellen und politischen Vereinbarungen umgesetzt werden, mit denen Bedingungen geschaffen werden, unter denen Unternehmen auf nachhaltige Weise wachsen können. Produktivitätszuwächse sind der beste Weg, nachhaltige Einkommenssteigerungen zu erreichen, die wiederum zu einem höheren Lebensstandard beitragen. Die Wettbewerbsfähigkeit hängt außerdem von der Fähigkeit der Unternehmen ab, die Möglichkeiten, die z. B. der europäische Binnenmarkt bietet, uneingeschränkt zu nutzen. Das ist besonders wichtig für KMU, die 99 % der Unternehmen in der EU ausmachen und auf die zwei Drittel der vorhandenen Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und 80 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze sowie mehr als die Hälfte des insgesamt von Unternehmen in der EU geschaffenen Mehrwerts entfallen. KMU sind ein wesentlicher Motor für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Integration.

(8) Mit der Wettbewerbsfähigkeitspolitik der Union sollen die institutionellen und politischen Vereinbarungen umgesetzt werden, mit denen Bedingungen geschaffen werden, unter denen Unternehmen auf nachhaltige Weise gegründet werden und wachsen können. Die Erreichung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit erfordert die Fähigkeit, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Produktivitätszuwächse, insbesondere bei der Ressourcen- und Energieproduktivität, sind der beste Weg, nachhaltige Einkommenssteigerungen zu erreichen, die wiederum zu einem höheren Lebensstandard beitragen. Die Wettbewerbsfähigkeit hängt außerdem von der Fähigkeit der Unternehmen ab, die Möglichkeiten, die z. B. der europäische Binnenmarkt bietet, uneingeschränkt zu nutzen. Das ist besonders wichtig für KMU, die 99 % der Unternehmen in der EU ausmachen und auf die zwei Drittel der vorhandenen Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und 80 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze sowie mehr als die Hälfte des insgesamt von Unternehmen in der EU geschaffenen Mehrwerts entfallen. KMU sind ein wesentlicher Motor für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Integration.

Begründung

Änderung des Änderungsantrags 3 (Berichtsentwurf): „Industrie“ wurde durch „Unternehmen“ ersetzt, weil dies Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen einschließt.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(8a) In der Mitteilung der Kommission „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“1 sind Schätzungen enthalten, dass durch politische Maßnahmen zu einem Übergang in eine grüne Wirtschaft, wie z. B. Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und Klimawandelpolitik, bis zum Jahr 2020 über fünf Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, vor allem im Sektor der KMU; Dabei wird in der darin enthaltenen Umfrage betont, dass die Entwicklung der Beschäftigung in der Umweltindustrie im Verhältnis zu vielen anderen Sektoren während der Rezession positiv war und voraussichtlich in den kommenden Jahren weiterhin solide bleiben wird. Initiativen auf EU-Ebene, die dafür sorgen, dass das Beschäftigungspotenzial des umweltfreundlichen Wachstums in vollem Umfang genutzt werden kann, insbesondere bei KMU, sollten Teil dieses Programms sein.

 

_______________

 

1 KOM (2012) 0173 endg.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(9) In den letzten Jahren lag das Augenmerk der Politik der Union auf der Wettbewerbsfähigkeit, da das Scheitern der Märkte und die politischen und institutionellen Mängel die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, untergraben.

(9) In den letzten Jahren lag das Augenmerk der Politik der Union auf der Wettbewerbsfähigkeit, da das Scheitern der Märkte und die politischen und institutionellen Mängel die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU untergraben, insbesondere der KMU, bei deren Gründung noch immer ein übermäßiger Verwaltungsaufwand entsteht.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Das Programm sollte daher auf die Beseitigung von Mängeln der Märkte ausgerichtet sein, die die globale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union in erster Linie dadurch beeinträchtigen, dass Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten in anderen Teilen der Welt nicht konkurrenzfähig sind.

(10) Das Programm sollte daher auf die Beseitigung von Mängeln der Märkte, die die globale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union in erster Linie dadurch beeinträchtigen, dass Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten in anderen Teilen der Welt nicht konkurrenzfähig sind, die Förderung der Umsetzung der Europa-2020-Prioritäten, wie z. B. Innovation, grüne Wirtschaft und Beschäftigung junger Menschen, die Anwendung der Grundsätze des „Small Business Act“ (SBA), die Berücksichtigung der Koordinierung mit den anderen Gemeinschaftsprogrammen und der Bedürfnisse von KMU sowie die Vereinfachung und den Abbau des sie betreffenden Verwaltungsaufwands ausgerichtet sein. Zu den oben genannten Mängeln gehören insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit der fehlenden Gegenseitigkeit zwischen der EU und ihren Wettbewerbern bei den Marktzugangsbedingungen.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(10a) Über seine Mittelausstattung hinaus sollten dem Programm die Beträge der Geldbußen, die die Kommission gegen Unternehmen bei Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts verhängt, zugewiesen werden.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Das Rahmenprogramm sollte speziell auf KMU entsprechend ihrer Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Kleinstunternehmen, Unternehmen des Handwerks und Sozialunternehmen zukommen. Außerdem sollten die besonderen Voraussetzungen und Anforderungen von Jungunternehmern, neuen und potenziellen Unternehmern sowie von Unternehmerinnen und ferner von besonderen Zielgruppen wie Migranten und Unternehmern aus sozial benachteiligten und gefährdeten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Außerdem sollten durch das Programm ältere Menschen dazu ermutigt werden, Unternehmer zu werden und es zu bleiben, und es sollte eine zweite Chance für Unternehmer gefördert werden.

(11) Das Rahmenprogramm sollte speziell auf KMU entsprechend ihrer Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet werden. Bei der Anwendung dieser Verordnung sollte die Kommission alle relevanten Interessengruppen anhören. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Kleinstunternehmen, Unternehmen des Handwerks, Selbständigen, freien Berufen und Sozialunternehmen in allen Tätigkeitsbereichen zukommen. Außerdem sollten die Voraussetzungen und Anforderungen von Jungunternehmern, neuen und potenziellen Unternehmern sowie von Unternehmerinnen und ferner von besonderen Zielgruppen wie Migranten und Unternehmern aus sozial benachteiligten und gefährdeten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Außerdem sollten durch das Programm ältere Menschen dazu ermutigt werden, Unternehmer zu werden und es zu bleiben, und es sollte eine zweite Chance für Unternehmer gefördert werden.

Begründung

Die begrenzten Mittel des Programms sollten auf die wichtigsten Unternehmergruppen konzentriert werden. Die Politik der zweiten Chance wird unten in der Erwägung 16 (in der geänderten Form) dargestellt.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11a) Gemäß den vier Prioritäten des SBA-Fortschrittsberichts sollten die besonderen Ziele des Programms darauf ausgerichtet sein, die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen und insbesondere der KMU in der Union zu verbessern, den Unternehmergeist zu fördern und den Zugang zu Finanzmitteln sowie zu den Märkten innerhalb der Union und weltweit zu erleichtern. Durch die den Einzelzielen des Programms entsprechenden Maßnahmen muss ein Beitrag zur Umsetzung des SBA geleistet werden.

Begründung

Die begrenzten Mittel des Programms sollten auf die wichtigsten Unternehmergruppen konzentriert werden.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11b) Der Zusammenschluss von KMU ist ein grundlegendes Instrument, um deren Fähigkeit zu Innovation und zum Einstieg in die Exportmärkte zu fördern. Kooperationsformen zwischen Unternehmen, wie Cluster, Unternehmensnetzwerke oder Exportkonsortien müssen über geeignete Maßnahmen und Instrumente angemessen gefördert werden.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11c) Weibliches Unternehmertum und weibliche KMU bilden eine der wichtigsten Quellen für den Anstieg der Beschäftigungsquote von Frauen, wodurch in stärkerem Maße das Bildungsniveau von Frauen nutzbringend eingesetzt werden kann. Weibliches Unternehmertum sorgt auch für Dynamik und Innovation in der Geschäftswelt, und das entsprechende Potenzial ist in der Union bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Eine Steigerung der Zahl von Unternehmerinnen hat positive Auswirkungen und stellt einen unverzüglichen Beitrag zur Wirtschaft insgesamt dar. Frauen weisen eine besondere Motivation für die Selbstständigkeit auf, da ihnen durch die Führung eines eigenen Unternehmens ermöglicht wird, ihre Arbeitszeiten selbst festzulegen, und somit Beruf und Familie besser zu vereinbaren sind. Bei einem instabilen Wirtschaftsklima werden Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmerinnen leicht vernachlässigt.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Viele der Probleme der EU im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit haben mit dem schwierigen Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu tun; diese können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Kreditwürdigkeit nachweisen und Zugang zu Risikokapital erhalten. Dies wirkt sich negativ auf das Niveau und die Qualität neu gegründeter Firmen und das Wachstum der Unternehmen aus. Der Mehrwert der vorgeschlagenen Finanzinstrumente für die EU liegt unter anderem darin, dass der europäische Binnenmarkt für Risikokapital gestärkt und ein europaweiter Finanzmarkt für KMU entwickelt wird. Die Maßnahmen der EU sollten den Einsatz von Finanzinstrumenten für KMU durch die Mitgliedstaaten ergänzen. Die mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten Einheiten sollten den Ergänzungscharakter sicherstellen und eine Doppelfinanzierung aus EU-Mitteln unterbinden.

(12) Viele der Probleme der EU im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit haben mit dem schwierigen Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu tun; diese können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Kreditwürdigkeit nachweisen und Zugang zu Risikokapital erhalten. Dies wirkt sich negativ auf das Niveau und die Qualität neu gegründeter Firmen und das Wachstum sowie die Überlebensrate von Unternehmen sowie auf die Bereitschaft neuer Unternehmer aus, rentable Unternehmen im Zuge von Unternehmensübertragungn bzw. Unternehmensnachfolge zu übernehmen. Die Finanzierungsinstrumente der EU, die im Zeitraum 2007-2013 geschaffen wurden, und insbesondere die KMU-Bürgschaftsfazilität, haben einen nachgewiesenen Zusatznutzen erbracht und für mindestens 120 000 KMU einen positiven Beitrag geleistet, wobei sie die Erhaltung von 851 000 Arbeitsplätzen seit Beginn der Finanzkrise 2008 ermöglicht haben. Der verbesserte Mehrwert der vorgeschlagenen Finanzinstrumente für die Union liegt unter anderem darin, dass der europäische Binnenmarkt für Risikokapital gestärkt und ein vereinfachter und transparenterer europaweiter Finanzmarkt für KMU entwickelt wird, sowie darin, dass Instrumente geschaffen werden, um auch Fälle von Marktversagen, auf die die Mitgliedstaaten nicht angemessen reagieren können, in Angriff nehmen zu können. Die Maßnahmen der EU sollten mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten für KMU durch die Mitgliedstaaten kohärent sein, im Einklang stehen und ihn ergänzen, und die Mitgliedstaaten sollten alles ihnen Mögliche unternehmen, um die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit dieser Instrumente auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbessern. Die mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten Einheiten sollten den Ergänzungscharakter sicherstellen und eine Doppelfinanzierung aus EU-Mitteln unterbinden. Durch das Programm sollte der Zugang zu Finanzmitteln für KMU während ihrer Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphase erleichtert werden. Außerdem ist eine Verbesserung des Zugangs zu erschwinglichen Bankdienstleistungen für kleine und Kleinstunternehmen in vielen Zuständigkeitsbereichen und Währungen der Schlüssel zur Entwicklung des Exportwachstums.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(12a) Umfragen haben auch ergeben, dass nicht nur der Zugang zu finanziellen Mitteln, sondern auch der Zugang zu Kompetenzen, wie z. B. Führungskompetenzen, und zu Wissen für KMU wichtige Faktoren sind, wenn es darum geht, auf vorhandene Mittel zuzugreifen, innovativ zu sein, sich dem Wettbewerb zu stellen und zu wachsen. Die Bereitstellung von Finanzierungsinstrumenten muss deshalb durch die Entwicklung von angemessenen Mentoring- und Coaching-Programmen sowie durch die Bereitstellung von wissensbasierten Unternehmensdienstleistungen ergänzt werden.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(12b) Kleinstkredite (das heißt Kredite unter 25 000 EUR) werden von den Finanzmittlern im Rahmen des Sicherungssystems zur Verfügung gestellt. In dem Programm ist kein Fenster für Kleinstkredite vorgesehen, da dies eine Überschneidung mit dem von der Kommission am 6. Oktober 2011 vorgeschlagenen „Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation“ darstellen würde, das speziell für Kleinstkredite gilt.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(12c) Außerdem sollte eine Initiative ergriffen werden, mit der sich bewerten lässt, wie neuartige Finanzierungsmaßnahmen, wie z. B. Gruppenfinanzierungen, Existenzgründern und KMU nützen können, ob und wie sie auf EU-Ebene gefördert werden und ob solche Maßnahmen eines gesetzlichen Rahmens bedürfen.

Begründung

Die Gruppenfinanzierung ermöglicht einem breiteren Pool kleinerer Investoren, gewöhnlich über Internetportale, in Projekte und kleine Unternehmen zu investieren. In den USA wurde der „Jumpstart Our Business Startups Act“ (JOBS Act) verabschiedet, um die Finanzierung kleinerer Unternehmen zu fördern, einen gesetzlichen Rahmen für Gruppenfinanzierung zu schaffen und somit Anlegerschutz mit der Förderung des Wirtschaftswachstums zu vereinbaren.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 13

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13) Das Enterprise Europe Network hat seinen Mehrwert für europäische KMU als zentrale Anlaufstelle gezeigt, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Geschäftschancen auf dem europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus zu nutzen. Die Straffung von Methodik und Arbeitsmethoden sowie Bestimmungen europäischer Dimension für unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen sind nur auf Unionsebene zu erreichen. Insbesondere hat das Netzwerk den KMU dabei geholfen, Kooperations- und Technologietransferpartner zu finden, und sie zu Finanzierungsquellen, geistigem Eigentum, Ökoinnovationen und nachhaltiger Produktion beraten. Außerdem hat es Rückmeldungen zu den Rechtsvorschriften und Normen der EU erhalten. Sein einzigartiges Fachwissen ist besonders wichtig für die Überwindung von Informationsasymmetrien und die Reduzierung der Kosten grenzüberschreitender Transaktionen.

(13) Das Enterprise Europe Network („das Netzwerk“) hat seinen Mehrwert für europäische KMU als zentrale Anlaufstelle gezeigt, die Unternehmen durch Dienstleistungen dabei unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Geschäftschancen auf dem europäischen Binnenmarkt und in Drittländern zu nutzen. Die Straffung von Methodik und Arbeitsmethoden sowie Bestimmungen europäischer Dimension für unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen sind nur auf Unionsebene zu erreichen. Insbesondere hat das Netzwerk den KMU dabei geholfen, auf dem Binnenmarkt und in Drittländern Kooperations‑ und Technologietransferpartner zu finden, und sie zu Finanzierungsquellen, geistigem Eigentum, Ökoinnovationen und nachhaltiger Produktion beraten. Außerdem hat es Rückmeldungen zu den Rechtsvorschriften und Normen der EU erhalten. Sein einzigartiges Fachwissen ist besonders wichtig für die Überwindung von Informationsasymmetrien und die Reduzierung der Kosten grenzüberschreitender Transaktionen. Nichtsdestoweniger muss die Leistungsfähigkeit des Netzwerks weiter verbessert werden, insbesondere im Hinblick auf die Annahme der vorgeschlagenen Dienstleistungen durch die KMU, vor allem durch eine bessere Zusammenarbeit des Netzwerks mit den Nationalen Kontaktstellen (NKS) von Horizont 2020, die weitere Einbeziehung von Internationalisierungs‑ und Innovationsdienstleistungen, die Verbesserung der Zusammenarbeit des Netzwerks mit anderen Interessengruppen und bestehenden Förderstrukturen, die Ausweitung der Konsultationen der Trägerorganisationen sowie durch Bürokratieabbau, die Verbesserung der IT-Unterstützung, die stärkere Profilierung des Netzwerks und die Verbesserung der geografischen Reichweite des Netzwerks. Im Hinblick auf die weitere Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Netzwerks sollte die Kommission eine EU-weite Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Steuerungsstrukturen durchführen und die Zusammenarbeit zwischen dem Netzwerk und den relevanten Interessengruppen, z. B. Vertretungsorganisationen von KMU und Innovationsagenturen, fördern. Die Aufgaben im Rahmen des Netzwerks sollten im Programm festgelegt werden, darunter Informationen, Rückmeldungen, Unternehmenskooperation und Internationalisierungsdienste im Binnenmarkt und in Drittländern, Innovationsdienstleistungen und Dienstleistungen, die die Beteiligung von KMU an Horizont 2020 fördern, wobei auf den positiven Erfahrungen mit dem Siebten Rahmenprogramm (RP7) aufgebaut wird.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 14

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(14) Die begrenzte Internationalisierung der KMU sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Aktuellen Schätzungen zufolge haben 25 % der KMU in der EU im Verlaufe der letzten drei Jahre exportiert oder tun dies zurzeit, davon lediglich 13 % regelmäßig in Drittländer außerhalb der EU, und nur 2 % haben außerhalb ihres eigenen Landes investiert. Im Einklang mit dem Small Business Act, in dem die EU und die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, KMU zu ermutigen, die wachsenden Märkte jenseits der Union zu nutzen, und ihnen dabei zu helfen, unterstützt die EU ein Netzwerk europäischer Wirtschaftsorganisationen in über 20 Märkten außerhalb der EU. Sie stellt dem Zentrum für industrielle Zusammenarbeit EU-Japan, Unternehmenskammern in Hongkong, Malaysia und Singapur, dem Europäischen Wirtschafts- und Technologiezentrum in Indien, den EU-KMU-Zentren in China und Thailand und dem KMU-Helpdesk für Rechte an geistigem Eigentum in China Finanzhilfen zur Verfügung. Ein Mehrwert für Europa entsteht durch die Bündelung nationaler Anstrengungen in diesem Bereich, durch die Doppelarbeit vermieden und die Zusammenarbeit gefördert wird, und durch das Angebot von Diensten, denen es auf nationaler Ebene allein an kritischer Masse fehlen würde.

(14) Die begrenzte Internationalisierung der KMU sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Aktuellen Schätzungen zufolge haben 25 % der KMU in der EU im Verlaufe der letzten drei Jahre exportiert oder tun dies zurzeit, davon lediglich 13 % regelmäßig in Drittländer außerhalb der EU, und nur 2 % haben außerhalb ihres eigenen Landes investiert. Eine 2012 durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zeigt darüber hinaus das noch nicht genutzte Wachstumspotenzial für KMU, das in umweltfreundlichen Märkten innerhalb und außerhalb der Union in den Bereichen Internationalisierung und Zugang zum öffentlichen Auftragswesen besteht. Im Einklang mit dem Small Business Act, in dem die EU und die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, KMU zu ermutigen, die wachsenden Märkte jenseits der Union zu nutzen, und ihnen dabei zu helfen, unterstützt die EU ein Netzwerk europäischer Wirtschaftsorganisationen in über 20 Märkten außerhalb der EU. Sie stellt dem Zentrum für industrielle Zusammenarbeit EU-Japan, Unternehmenskammern in Hongkong, Malaysia und Singapur, dem Europäischen Wirtschafts- und Technologiezentrum in Indien, den EU-KMU-Zentren in China und Thailand und dem KMU-Helpdesk für Rechte an geistigem Eigentum in China Finanzhilfen zur Verfügung. Ein Mehrwert für Europa entsteht durch die Bündelung nationaler Anstrengungen in diesem Bereich, durch die Doppelarbeit vermieden und die Zusammenarbeit gefördert wird, und durch das Angebot von Diensten, denen es auf nationaler Ebene allein an kritischer Masse fehlen würde. Diese Dienste müssen Informationen zu gewerblichen Schutzrechten sowie zu Normen und Möglichkeiten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge umfassen.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15) Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, insbesondere der KMU, zu steigern, müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission ein für sie günstiges Umfeld schaffen. Auf die Belange der KMU und die Branchen, in denen sie besonders stark tätig sind, muss dabei besondere Aufmerksamkeit gerichtet werden. Es sind Initiativen auf Unionsebene notwendig, damit gerechte Bedingungen für KMU geschaffen sowie Informationen und Wissen auf europäischer Ebene ausgetauscht werden.

(15) Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, insbesondere der KMU, zu steigern, müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission im Einklang mit den Grundsätzen des SBA, insbesondere dem Grundsatz „Think small first“ (Vorfahrt für KMU,) ein für sie günstiges Umfeld schaffen. Es sind Initiativen auf Unionsebene notwendig, damit gerechte Bedingungen für KMU geschaffen sowie Informationen und Wissen auf europäischer Ebene ausgetauscht werden. Die Kommission sollte alle relevanten Interessenvertreter konsultieren, einschließlich KMU-Interessenverbänden.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15a) Mit dem Programm sollten auch die Entwicklung der KMU-Politik und die Zusammenarbeit zwischen politischen Entscheidungsträgern und Vertretungsorganisationen von KMU gefördert werden. Der Schwerpunkt dieser Maßnahmen sollte darin liegen, KMU den Zugang zu Programmen zu erleichtern und ihren Verwaltungsaufwand zu verringern, einschließlich des durch Rechtsvorschriften entstehenden Aufwands. Zur Beseitigung dieses Problems sollte ein Verfahren eingerichtet werden, bei dem KMU und entsprechende Expertengruppen auf breiter Ebene angehört werden, um eine Vereinfachung und eine bessere Regulierung zu erzielen und für gleiche Ausgangsbedingungen im Binnenmarkt und die Übereinstimmung mit anderen politischen Zielen zu sorgen. Dabei sollten so weit wie möglich bestehende Strukturen, wie das KMU-Beauftragten-Netzwerk, zum Einsatz kommen. COSME sollte zu diesen Zielen und zu den Bemühungen auf Unionsebene zur Einführung eines regelmäßig erscheinenden „Anzeigers“ betreffend die Verringerung der Verwaltungslast beitragen. In diesem Anzeiger sollten die Auswirkungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere KMU, gemessen werden. Diese Maßnahme sollte zur umfassenderen Strategie der Kommission zur messbaren Verringerung der Verwaltungslast beitragen, wobei die Erarbeitung geeigneter Indikatoren und Methoden zugrunde gelegt werden sollte.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15b) Ein günstiges Geschäftsumfeld für Unternehmen der Union ist durch Maßnahmen zur Verbesserung der Gestaltung, Umsetzung und Evaluierung der politischen Strategien sowie durch Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit bei der politischen Arbeit und des Austausches von bewährten Verfahren zu erreichen. Diese Maßnahmen sollten Studien, Folgenabschätzungen, Evaluierungen und Konferenzen umfassen.

(Siehe Artikel 6 Absatz 2 Buchstaben a und b)

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15c) Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen weiter zu steigern, muss der europäische Markt für öffentliche Aufträge für KMU leicht zugänglich sein. Damit sowohl die Kosten verringert als auch die Beteiligung der KMU verbessert werden können, sollte der Einsatz der elektronischen Auftragsvergabe gemäß der Mitteilung der Kommission „Eine Strategie für die e-Vergabe“1 und die „Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe“2 gefördert werden.

 

_______________

 

1 KOM(2012)0179

 

2 KOM(2011)0896

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15 d (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15d) Im Wege der ordnungsgemäßen Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung der alternativen Formen der Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten durch die Kommission und die Mitgliedstaaten würde die Streitbeilegung sowohl für die Verbraucher als auch die Händler schneller, preisgünstiger und weniger bürokratisch, und dadurch würden die KMU darin bestärkt, noch umfassender am Binnenmarkt teilzuhaben und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Änderungsantrag                 27

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15 e (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15e) Die Frage der elektronischen Identifizierung ist für den Handel in der EU von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollte die gegenseitige Anerkennung und Interoperabilität hinsichtlich der elektronischen Identifizierung, Authentifizierung, Signatur und Private-Key-Infrastruktur (PKI) gefördert werden, damit diese Möglichkeiten wirkungsvoll genutzt werden können.

Begründung

Diese Maßnahmen aus dem Bereich E-Government nutzen in erster Linie den KMU, die erheblichen Belastungen auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Handels ausgesetzt sind.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15 f (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15f) Durch das Programm können auch Initiativen zur Beschleunigung der Entstehung wettbewerbsfähiger und nachhaltiger Industriezweige auf der Grundlage der wettbewerbsfähigsten Geschäftsmodelle, verbesserter Erzeugnisse und Verfahren sowie Organisationsstrukturen oder veränderter Wertschöpfungsketten unterstützt werden. Obwohl der Schwerpunkt des Programms auf branchenübergreifenden Initiativen liegen sollte, können auch branchenspezifische Vorhaben in Bereichen unterstützt werden, in denen KMU besonders stark tätig sind und die wesentlich zum BIP der Union beitragen, wie etwa der Tourismus, für den der Mehrwert für die Union nachweisbar ist.

(Siehe Änderungsantrag zu Artikel 6 Absatz 3)

Änderungsantrag  29

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15 g (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15g) Gemäß der Mitteilung der Kommission „Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Europa nutzen“1 ist die elektronische Rechnungsstellung in den Händen der europäischen Unternehmen ein wichtiges Werkzeug zur Verringerung der Kosten der Rechnungsstellung und zur Steigerung der Effizienz. Die elektronische Rechnungsstellung hat noch weitere Vorteile, wie z. B. erhöhte Effizienz, kürzere Zahlungsfristen, weniger Fehler, eine bessere Erhebung der Mehrwertsteuer und geringere Kosten.

 

_______________

 

1 KOM(2010)0712

Änderungsantrag  30

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Ein weiterer Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, ist der relativ schwach ausgeprägte Unternehmergeist in der EU. Nur 45 % der Bürgerinnen und Bürger in der EU (bei den Frauen unter 40 %) wären gerne selbständig; in den USA sind es dagegen 55 % und in China 71 %. Vorführ- und Katalysatoreffekte wie etwa Europäische Auszeichnungen und Konferenzen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz und Konsistenz wie Benchmarking und der Austausch bewährter Verfahren bieten einen hohen Mehrwert für Europa.

(16) Ein weiterer Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, ist der relativ schwach ausgeprägte Unternehmergeist in der EU. Nur 45 % der Bürgerinnen und Bürger in der EU (bei den Frauen unter 40 %) wären gerne selbständig; in den USA sind es dagegen 55 % und in China 71 %. Laut SBA muss ein für das Unternehmertum günstiges Geschäftsumfeld für alle Situationen, auf die ein Unternehmer treffen kann, von der Gründung über Wachstum und Übertragung bis hin zur Insolvenz (die zweite Chance), gute Rahmenbedingungen bieten. Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz und Konsistenz wie Benchmarking und der Austausch bewährter Verfahren bieten einen hohen Mehrwert für Europa.

(Siehe Änderungsantrag zu Artikel 7)

Änderungsantrag  31

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16a) KMU werden häufig durch den übermäßigen Verwaltungsaufwand am Zugang zu Ausschreibungen öffentlicher Aufträge gehindert. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die diesbezüglichen Anforderungen vereinfachen, um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für KMU zu schaffen.

Änderungsantrag  32

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 17

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(17) Der globale Wettbewerb, demografische Veränderungen, die Ressourcenknappheit und aufkommende soziale Entwicklungen schaffen sowohl Herausforderungen als auch Gelegenheiten für einige Branchen. So sind beispielsweise in Branchen, die auf individuellem Design aufbauen, vor globalen Herausforderungen stehen und durch einen hohen KMU-Anteil gekennzeichnet sind, Anpassungen notwendig, um von den Entwicklungen profitieren zu können und das bisher nicht erschlossene Potenzial der hohen Nachfrage nach personalisierten, alles einschließenden Produkten zu nutzen. Da diese Herausforderungen für alle KMU in der EU in den betreffenden Branchen gelten, ist ein abgestimmtes Vorgehen auf Unionsebene erforderlich.

(17) Der globale Wettbewerb, demografische Veränderungen, die Ressourcenknappheit und aufkommende soziale Entwicklungen schaffen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für zahlreiche Branchen, die vor globalen Herausforderungen stehen und durch einen hohen KMU-Anteil gekennzeichnet sind. So sind beispielsweise in Branchen, die auf individuellem Design aufbauen, Anpassungen notwendig, um das bisher nicht erschlossene Potenzial der hohen Nachfrage nach personalisierten, alles einschließenden Produkten zu nutzen. Verbrauchsgüter mit individuellem Design sind ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Union, und die in ihm tätigen Unternehmen tragen maßgeblich zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Da diese Herausforderungen für alle KMU in der EU in den betreffenden Branchen gelten, ist ein abgestimmtes Vorgehen auf Unionsebene erforderlich, um zusätzliches Wachstum zu schaffen.

Begründung

Verbrauchsgüter mit individuellem Design sind ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Union, und die in ihm tätigen Unternehmen tragen maßgeblich zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Daher sollte das Programm Unternehmen in diesem Bereich unterstützen, der gleichzeitig einen hohen Anteil an KMU aufweist.

Änderungsantrag  33

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 17 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(17a) Das Programm sollte auch spezielle Maßnahmen zur Umsetzung des Small Business Act unterstützen, durch die KMU für Umwelt- und Energiefragen sensibilisiert und bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften, der Bewertung ihrer Umwelt- und Energieeffizienz und der Verbesserung ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen unterstützt werden sollen.

Begründung

Der Grundsatz 9 des Small Business Act (SBA) besagt: „Die KMU sollen in die Lage versetzt werden, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln.“

Änderungsantrag  34

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 18

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(18) Wie in der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010 „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ dargelegt, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2010 bekräftigt wurde, ist der Tourismus eine wichtige Branche in der EU. Die Unternehmen dieser Branche leisten einen erheblichen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU und zur Schaffung von Arbeitsplätzen; sie besitzen ein beträchtliches Potenzial für die Entwicklung unternehmerischer Tätigkeit, da dort hauptsächlich KMU tätig sind. Im Vertrag von Lissabon werden die Bedeutung des Tourismus anerkannt und der EU besondere Zuständigkeiten in diesem Bereich verliehen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen. Die Tourismusinitiative auf Unionsebene bringt einen klaren Mehrwert mit sich – insbesondere dadurch, dass Daten und Untersuchungen zur Verfügung stehen, grenzüberschreitende Werbestrategien entwickelt und bewährte Verfahren ausgetauscht werden.

(18) Wie in der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010 „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ dargelegt, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2010 bekräftigt wurde, ist der Tourismus eine wichtige Branche in der EU. Die Unternehmen dieser Branche leisten einen erheblichen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU und zur Schaffung von Arbeitsplätzen; sie besitzen ein beträchtliches Potenzial für die Entwicklung unternehmerischer Tätigkeit, da dort hauptsächlich KMU tätig sind. Im Vertrag von Lissabon werden die Bedeutung des Tourismus anerkannt und der EU besondere Zuständigkeiten in diesem Bereich verliehen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen. Das Programm sollte Initiativen mit einem klaren europäischen Mehrwert im Bereich Tourismus unterstützen, der 10 % des BIP der Union erwirtschaftet und 12 % aller Beschäftigten stellt, – insbesondere dadurch, dass Daten und Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden, ein gemeinsamer Ansatz für die Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen entwickelt wird und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie der Austausch bewährter Verfahren gefördert werden.

Änderungsantrag  35

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 18 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(18a) In Ergänzung der durch das Arbeitsprogramm abgedeckten Maßnahmen muss die Kommission regelmäßig Hilfsmaßnahmen verabschieden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus der Union zu fördern. Neben der Analyse und Entwicklung politischer Strategien müssen diese Maßnahmen insbesondere Folgenabschätzungen zu Maßnahmen der Union mit besonderer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, vor allem von KMU, umfassen. Die Folgenabschätzungen müssen die Folgen eines politischen Vorschlags für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen anhand seiner Folgen für die Geschäftskostenentwicklung, die Innovationsfähigkeit der betroffenen Branchen und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit („Wettbewerbsfähigkeitsprüfung“) in Betracht ziehen. Die Folgenabschätzungen müssen zudem einen eigenen Abschnitt zu KMU enthalten, der aus einer Vorabeinschätzung der wahrscheinlich betroffenen Unternehmen sowie aus Berechnungen der Auswirkungen auf KMU (Kosten-Nutzen-Analyse) und ggf. Abfederungsmaßnahmen („KMU-Test“) besteht. Beim KMU-Test muss den Kleinstunternehmen besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden.

(Siehe den Änderungsantrag zu Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

Änderungsantrag  36

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 18 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(18b) Die Union ist das wichtigste Reiseziel der Welt für internationale Gäste und es gilt diese Spitzenposition zu stärken, indem die Herausforderungen in Angriff genommen werden, die einerseits von einem stärkeren weltweiten Wettbewerb und einem ständig schwankenden Nachfragemarkt herrühren und andererseits von der Notwendigkeit, langfristig mehr Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Begründung

Siehe oben

Änderungsantrag  37

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 19

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(19) Das Programm sollte Maßnahmen aufzeigen, mit denen die aufgestellten Ziele erreicht werden sollen, und es sollten die dafür zur Verfügung stehende Gesamtmittelausstattung, verschiedene Arten von Durchführungsmaßnahmen und die Vorkehrungen für die Überwachung und Evaluierung und den Schutz der finanziellen Interessen der Union festgelegt werden.

(19) Das Programm sollte Maßnahmen aufzeigen, mit denen die aufgestellten Ziele erreicht werden sollen, und es sollten die dafür zur Verfügung stehende Gesamtmittelausstattung, verschiedene Arten von Durchführungsmaßnahmen und die transparenten Vorkehrungen für die Überwachung und Evaluierung und den Schutz der finanziellen Interessen der Union festgelegt werden.

Änderungsantrag  38

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(20) Das Programm sollte andere Programme der Union ergänzen, wobei anerkannt werden sollte, dass jedes Instrument nach einem eigenen, spezifischen Verfahren funktionieren sollte. Dieselben förderfähigen Kosten sollten somit keine doppelte Förderung erhalten. Um einen Mehrwert und eine substanzielle Wirkung der EU-Fördermittel zu erreichen, werden enge Synergien zwischen diesem Programm, anderen EU-Programmen und den Strukturfonds entwickelt.

(20) Das Programm sollte andere Programme der Union ergänzen, wobei anerkannt werden sollte, dass jedes Instrument nach einem eigenen, spezifischen Verfahren funktionieren sollte. Dieselben förderfähigen Kosten sollten somit keine doppelte Förderung erhalten. Um einen Mehrwert und eine substanzielle Wirkung der EU-Fördermittel zu erreichen, werden enge Synergien zwischen diesem Programm, anderen EU-Programmen, insbesondere Horizont 2020, und den Strukturfonds entwickelt. Diese Synergien können auch auf der nationalen und regionalen Bottom-up-Erfahrung der Eureka- und Eurostars-Programme zur Unterstützung der Innovations- und Forschungstätigkeiten von KMU aufbauen.

Änderungsantrag  39

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20a) Es ist wichtig, die Wirkung des Programms zu optimieren, indem öffentliche und private Finanzmittel mobilisiert und gebündelt werden und Hebelwirkung mit ihnen erzielt wird.

Änderungsantrag  40

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 21 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(21a) Dem Beschluss, finanzielle Unterstützung für KMU zu gewähren, sollte ein transparentes Verfahren vorausgehen. Die Gewährung einer solchen Unterstützung und ihre Auszahlung sollten transparent, unbürokratisch und nach den gemeinsamen Regeln erfolgen.

Änderungsantrag  41

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 21 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(21b) Das Programm sollte darauf ausgerichtet sein, den Zugang zu technischen, wissenschaftlichen, geschäftlichen und unterstützenden Netzwerken zu erleichtern, und es sollte eine geeignete Orientierung zu Bildung, Unterstützungsprogrammen und Mentoringsystemen für alle diejenigen bieten, die an der Gründung eines KMU interessiert sind, insbesondere junge Menschen und Frauen, mit dem Ziel, unternehmerische Fähigkeiten, Wissen, Unternehmergeist und Vertrauen zu entwickeln.

Änderungsantrag  42

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 23 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(23a) Das Programm sollte für ein Höchstmaß an Transparenz, Rechenschaftspflicht und demokratischer Kontrolle bei innovativen Finanzinstrumenten und ‑mechanismen sorgen, die den EU‑Haushalt betreffen, besonders was deren erwarteten und tatsächlich erreichten Beitrag zur Verwirklichung von Zielen der Union anbelangt.

Änderungsantrag  43

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 24

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(24) In dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in den Protokollen zu den Assoziationsabkommen ist die mögliche Teilnahme der jeweiligen Länder an EU-Programmen vorgesehen. Die Beteiligung anderer Drittländer sollte möglich sein, wenn Abkommen und Verfahren dies zulassen.

(24) In dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in den Protokollen zu den Assoziationsabkommen ist die mögliche Teilnahme der jeweiligen Länder an EU-Programmen vorgesehen. Die Beteiligung anderer Drittländer sollte möglich sein, wenn Abkommen und Verfahren dies zulassen. Die Teilnahme an dem Programm sollte auch in anderen Drittländern ansässigen Wirtschaftssubjekten möglich sein, grundsätzlich sollten diese aber keine EU-Fördermittel erhalten.

Änderungsantrag  44

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 24 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(24a) Es ist wichtig, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei dem Programm ebenso sicherzustellen wie seine möglichst wirkungsvolle und nutzerfreundliche Durchführung, wobei gleichzeitig für Rechtssicherheit und den Zugang aller Teilnehmer zu den Mitteln des Programms zu sorgen ist.

Änderungsantrag  45

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 25

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(25) Das Programm sollte überwacht und evaluiert werden, damit Anpassungen vorgenommen werden können.

(25) Das Programm sollte überwacht und evaluiert werden, damit Anpassungen vorgenommen werden können. Über die Umsetzung sollte ein jährlicher Bericht erstellt werden, in dem über die erzielten Fortschritte und die geplanten Vorhaben berichtet wird. Er sollte dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegt werden.

Änderungsantrag  46

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 25 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(25a) Die Durchführung des Programms sollte in Jahresabständen mithilfe von Schlüsselindikatoren zur Bewertung von Ergebnissen und Auswirkungen überwacht werden. Diese Indikatoren sollten zusammen mit der jeweiligen Ausgangslage die Mindestbasis für die Bewertung des Umfangs, in dem die Programmziele verwirklicht wurden, bilden.

Änderungsantrag  47

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 1a

 

Begriffsbestimmung

 

Für die Zwecke dieser Verordnung bedeutet „KMU“ Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen1.

 

_______________

 

1 ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36.

Änderungsantrag  48

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Das Programm soll zu den nachstehend beschriebenen allgemeinen Zielen beitragen, wobei die Aufmerksamkeit hauptsächlich auf die besonderen Bedürfnisse von KMU auf europäischer und weltweiter Ebene gelegt wird:

1. Das Programm soll zu den nachstehend beschriebenen allgemeinen Zielen beitragen, wobei die Aufmerksamkeit hauptsächlich auf die besonderen Bedürfnisse von KMU in der EU gelegt wird:

(a) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche;

(a) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, insbesondere der KMU;

(b) Unterstützung einer unternehmerischen Kultur und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU.

(b) Unterstützung der unternehmerischen Kultur und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU.

2. Die Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird anhand der folgenden Indikatoren gemessen:

2. Die Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird anhand der folgenden Indikatoren gemessen:

(a) Wachstum der Industrie der Union in Prozent im Vergleich zum Gesamtwachstum des BIP,

(a) Wachstum der Industrie und des Dienstleistungssektors der Union in Prozent im Vergleich zum Gesamtwachstum des BIP,

 

(aa) Änderungen beim Verwaltungsaufwand für neue und bereits bestehende KMU,

(b) Produktionszuwachs in der Umweltindustrie der EU,

(b) KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung, auch in der Umweltindustrie,

 

(ba) Änderungen bei der Erwerbstätigenquote in KMU,

(c) Änderungen bei den Verwaltungslasten für KMU,

(c) Änderungen beim Anteil der Bürgerinnen und Bürger, die gerne selbstständig wären.

(d) KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung und Anzahl der Beschäftigten,

 

(e) und die Fluktuationsrate bei KMU.

 

 

2a. Einzelheiten zu den Messungen und Leistungszielen hinsichtlich der Indikatoren, auf die in Absatz 2 dieses Artikels Bezug genommen wird, werden in Anhang I dargelegt.

3. Das Programm dient der Unterstützung der Umsetzung der Strategie Europa 2020 und trägt zur Erreichung des Ziels „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ bei. Das Programm leistet insbesondere einen Beitrag zur Verwirklichung des Kernziels hinsichtlich der Beschäftigung.

3. Das Programm dient der Unterstützung der Umsetzung der Strategie Europa 2020 und trägt zur Erreichung des Ziels „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ bei. Das Programm leistet insbesondere einen Beitrag zur Verwirklichung des Kernziels hinsichtlich der Beschäftigung.

Änderungsantrag  49

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Einzelziele des Programms sind:

1. Die Einzelziele des Programms sind:

(a) Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich derjenigen in der Tourismusbranche;

(a) Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, insbesondere der KMU, einschließlich derjenigen in der Tourismusbranche;

 

(aa) Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln;

(b) Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen;

(b) Förderung der unternehmerischen Initiative und der unternehmerischen Kultur, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen;

(c) Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln;

 

(d) Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union.

(d) Verbesserung des Zugangs zu den Märkten innerhalb der Union, aber auch weltweit.

 

1a. Die im Sinne der Einzelziele ergriffenen Maßnahmen müssen einen Beitrag zur Umsetzung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ gemäß der Kommissionsmitteilung „Small Business Act für Europa“ vom 25. Juni 2008 leisten.

2. Die notwendige Anpassung der Unternehmen an eine kohlenstoffarme, energie- und ressourceneffiziente Wirtschaft sowie an Klimaveränderungen sollte bei der Umsetzung des Programms gefördert werden.

2. Die notwendige Anpassung der Unternehmen an eine kohlenstoffarme, energie- und ressourceneffiziente Wirtschaft sowie an Klimaveränderungen sollte bei der Umsetzung des Programms gefördert werden.

3. Die Wirksamkeit des Programms bei der Erreichung der spezifischen in Absatz 1 genannten Ziele wird anhand von Leistungsindikatoren gemessen. Diese Indikatoren werden in Anhang I aufgelistet.

3. Die Wirksamkeit des Programms bei der Erreichung der spezifischen in Absatz 1 genannten Ziele wird anhand von Leistungsindikatoren gemessen. Diese Indikatoren werden in Anhang I aufgelistet.

Änderungsantrag  50

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 2,522 Milliarden EUR, wovon ungefähr 1,4 Milliarden EUR auf Finanzinstrumente entfallen.

1. Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beläuft sich auf [2,522 Milliarden] EUR, wovon mindestens 60 % auf Finanzinstrumente entfallen. Die Kommission kann im Wege delegierter Rechtsakte beschließen, den auf Finanzinstrumente entfallenden Anteil im Fall erheblicher Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage oder bei Verfügbarkeit zusätzlicher Mittel aus anderen Quellen zu erhöhen.

Änderungsantrag  51

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Finanzausstattung gemäß dieser Verordnung kann auch Ausgaben abdecken, die im Zusammenhang stehen mit Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Audit- und Evaluierungsaktivitäten, die für die Verwaltung des Programms und die Erreichung seiner Ziele erforderlich sind, insbesondere Studien, Sachverständigensitzungen, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen einschließlich der institutionellen Kommunikation über die politischen Schwerpunkte der Union, soweit sie mit den allgemeinen Zielen des Programms im Zusammenhang stehen, Ausgaben in Verbindung mit IT-Netzen, deren Schwerpunkte Informationsverarbeitung und -austausch sind, zusammen mit allen anderen Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, die der Kommission für die Verwaltung des Programms entstehen.

2. Die Finanzausstattung gemäß dieser Verordnung kann auch Ausgaben abdecken, die im Zusammenhang stehen mit Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Audit- und Evaluierungsaktivitäten, die für die Verwaltung des Programms und die Erreichung seiner Ziele erforderlich sind, insbesondere:

 

- Studien,

 

- Sachverständigensitzungen,

 

- Informations‑ und Kommunikationsmaßnahmen einschließlich der institutionellen Kommunikation über die politischen Schwerpunkte der Union, soweit sie mit den allgemeinen Zielen des Programms im Zusammenhang stehen,

 

- Ausgaben in Verbindung mit IT-Netzen, deren Schwerpunkte Informationsverarbeitung und -austausch sind,

 

- andere Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, die der Kommission für die Verwaltung des Programms entstehen. Diese Ausgaben dürfen den Wert von 5 % der Finanzausstattung nicht überschreiten.

Änderungsantrag  52

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe -a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(-a) überseeischen Ländern und Gebieten gemäß dem Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft (Übersee-Assoziationsbeschluss)1;

 

_______________

 

1 ABl. L 314 vom 30.11.2001, S. 1.

Änderungsantrag  53

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Organisationen mit Sitz in den in Absatz 1 genannten Ländern können an Maßnahmen im Rahmen des Programms teilnehmen, falls die in jenem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt sind oder wenn diese Länder beschließen, nicht an dem Programm teilzunehmen; Organisationen mit Sitz in anderen Drittländern können ebenfalls an Maßnahmen im Rahmen des Programms teilnehmen.

2. Eine Körperschaft mit Sitz in einem in Absatz 1 genannten Land kann an Teilen des Programms teilnehmen, wenn dieses Land unter den Bedingungen teilnimmt, die in den jeweiligen in Absatz 1 genannten Abkommen festgelegt sind.

Änderungsantrag  54

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Solche Organisationen sind nicht berechtigt, Finanzbeiträge von der EU zu erhalten, außer wenn dies für das Programm unerlässlich ist, insbesondere unter den Aspekten der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen und des Marktzugangs für EU-Unternehmen. Diese Ausnahme gilt nicht für Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind.

entfällt

(Siehe Artikel 5 a (in der neuen Fassung))

Änderungsantrag  55

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 5a

 

Teilnahme von Körperschaften aus nicht teilnehmenden Ländern

 

1. Körperschaften mit Sitz in einem in Artikel 5 genannten Land können an Teilen des Programms teilnehmen, an denen dieses Land nicht teilnimmt. Körperschaften mit Sitz in anderen Drittländern können ebenfalls an Maßnahmen im Rahmen des Programms teilnehmen.

 

2. Die in Absatz 1 genannten Körperschaften sind nicht berechtigt, Finanzbeiträge von der Europäischen Union zu erhalten, außer wenn dies für das Programm wesentlich ist, insbesondere unter den Aspekten der Wettbewerbsfähigkeit und des Marktzugangs von Unternehmen der Union. Diese Ausnahme gilt nicht für Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind.

(Siehe Artikel 5 Absatz 2)

Änderungsantrag  56

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Überschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union, insbesondere KMU

Änderungsantrag  57

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der Union, insbesondere der KMU, mit denen die Wirksamkeit, Kohärenz und Konsistenz der nationalen politischen Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und des Wachstums von Unternehmen in Europa verbessert werden sollen.

1. Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der Union, insbesondere der KMU, mit denen die Wirksamkeit, Kohärenz und Konsistenz der nationalen und regionalen politischen Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und des Wachstums von Unternehmen in Europa vergrößert werden soll, mit besonderem Schwerpunkt auf Unternehmen mit einer hohen potenziellen Wachstumsrate.

2. Die Kommission kann Maßnahmen unterstützen, die der Entwicklung neuer Strategien für Wettbewerbsfähigkeit dienen sollen. Derartige Maßnahmen können Folgendes umfassen:

2. Die Kommission kann Maßnahmen unterstützen, die der Entwicklung neuer Strategien für Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsentwicklung dienen sollen. Derartige Maßnahmen können Folgendes umfassen:

(a) Maßnahmen zur Verbesserung der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung politischer Strategien, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, einschließlich der Katastrophenresistenz, auswirken, sowie zur Entwicklung von geeigneten Infrastrukturen, Clustern von Weltrang und Unternehmensnetzen und ferner Maßnahmen zur Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen und zur Entwicklung nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Prozesse;

(a) Maßnahmen zur Verbesserung der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung politischer Strategien, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen auswirken, und zur Unterstützung von Unternehmensnetzen, der grenzüberschreitenden Tätigkeit und Zusammenarbeit von Clustern und der Entwicklung nachhaltiger Produkte, Technologien, Dienstleistungen und Prozesse;

 

(aa) Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Unternehmen, insbesondere durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands. Solche Maßnahmen können z. B. Folgendes umfassen:

 

- Unterstützung für die Einführung eines regelmäßig erscheinenden Anzeigers, mit dem die Auswirkungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere KMU, gemessen werden,

 

- Einrichtung oder Unterstützung einer unabhängigen Expertengruppe, um die Kommission bezüglich der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Vereinfachung der Rechtsvorschriften der Union zu beraten,

 

- Informationen und Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der systematischen Anwendung des KMU-Tests bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht;

(b) Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit in der Politikgestaltung und zum Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, anderen am Programm teilnehmenden Ländern und den wichtigsten Wettbewerbern der Union sowie zum Umgang mit internationalen Aspekten der Wettbewerbspolitik;

(b) Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit in der Politikgestaltung und zum Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, anderen am Programm teilnehmenden Ländern und den wichtigsten weltweiten Handelspartnern der Union sowie zum Umgang mit internationalen Aspekten der Wettbewerbspolitik;

(c) Unterstützung der Weiterentwicklung der KMU-Politik und der Zusammenarbeit der politischen Entscheidungsträger, insbesondere im Hinblick auf eine Erleichterung des Zugangs von KMU zu Programmen und Maßnahmen.

(c) Unterstützung der nachweisgestützten Weiterentwicklung der KMU-Politik und der Zusammenarbeit der politischen Entscheidungsträger sowie der Zusammenarbeit mit Vertretungsorganisationen von KMU, insbesondere im Hinblick auf eine Erleichterung des Zugangs von KMU zu Programmen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene, einschließlich Horizont 2020 und Strukturfonds, und Förderung von Maßnahmen für KMU.

3. Die Kommission kann Initiativen zur Beschleunigung der Entstehung wettbewerbsfähiger Branchen unterstützen, die auf branchenübergreifenden Aktivitäten in Wirtschaftszweigen beruhen, die einen hohen KMU-Anteil aufweisen und einen hohen Beitrag zum BIP der Union leisten. Solche Maßnahmen dienen der Beschleunigung der Entwicklung neuer Märkte und des Angebots an Gütern und Dienstleistungen, die auf den wettbewerbsfähigsten Geschäftsmodellen oder auf modifizierten wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten beruhen. Sie umfassen Initiativen zur Verbesserung der Produktivität, der Ressourceneffizienz, der Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen.

3. Die Kommission kann Initiativen zur Beschleunigung der Entstehung wettbewerbsfähiger Branchen unterstützen, die gegebenenfalls auf branchenübergreifenden Aktivitäten in Wirtschaftszweigen beruhen, die einen hohen KMU-Anteil aufweisen und einen hohen Beitrag zum BIP der Union leisten. Solche Initiativen dienen der Beschleunigung der Entwicklung neuer Märkte und der Übernahme neuer Geschäftsmodelle sowie der gewerblichen Nutzung relevanter Ideen für neue Produkte und Dienstleistungen. Sie umfassen Initiativen zur Verbesserung der Produktivität, der Ressourcen‑ und Energieeffizienz, der Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen.

 

3a. Die Kommission kann zu diesem Zweck auch sektorspezifische Aktivitäten in Wirtschaftszweigen unterstützen, die einen hohen KMU-Anteil aufweisen und einen hohen Beitrag zum BIP der Union leisten, wie im Tourismus.

Änderungsantrag  58

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission trägt zur Förderung der unternehmerischen Initiative bei, indem sie die Rahmenbedingungen verbessert, die die Entwicklung der unternehmerischen Initiative beeinflussen. Die Kommission unterstützt ein wirtschaftliches Umfeld, das günstig für die Weiterentwicklung und das Wachstum von Unternehmen ist.

1. Die Kommission trägt zur Förderung der unternehmerischen Initiative und der unternehmerischen Kultur bei, indem sie Hindernisse für die Unternehmensgründung abbaut und die Rahmenbedingungen verbessert, die die Entwicklung der unternehmerischen Initiative beeinflussen. Die Kommission unterstützt ein wirtschaftliches Umfeld, das günstig für die Gründung zukunftsfähiger Unternehmen, die Weiterentwicklung, das Wachstum sowie die Übertragung von Unternehmen und die zweite Chance für Unternehmen ist.

Änderungsantrag  59

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Es wird die Maßnahme „Erasmus für junge Unternehmer” eingerichtet, die dem Ziel zu dienen hat, unternehmerische Kompetenzen auszubauen und Unternehmergeist anzuregen.

Änderungsantrag  60

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Die Kommission kann Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, mit denen eine unternehmerische Ausbildung sowie unternehmerische Fähigkeiten und Sichtweisen, insbesondere bei potenziellen und neuen Unternehmern, aufgebaut werden.

3. Die Kommission kann Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, mit denen eine unternehmerische Ausbildung sowie unternehmerische Fähigkeiten, Denkweisen und Sichtweisen, insbesondere in der allgemeinen und beruflichen Bildung und bei potenziellen und neuen Unternehmern, aufgebaut werden.

Änderungsantrag  61

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3a. Die Kommission kann Maßnahmen ergreifen, um den Bildungsweg künftiger Unternehmer mit Programmen für lebenslanges Lernen oder Erasmus für alle zu unterstützen, insbesondere durch „Erasmus für junge Unternehmer”, um deren technologisches Potenzial und Unternehmensverwaltung zu verbessern.

Änderungsantrag  62

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission unterstützt Maßnahmen, die der Verbesserung der Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase dienen und dabei die von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene eingesetzten Finanzinstrumente für KMU ergänzen. Um die Komplementarität zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen eng auf die im Rahmen der Kohäsionspolitik und auf nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen abgestimmt. Durch solche Maßnahmen soll die Bereitstellung sowohl von Eigenkapital- als auch von Fremdkapitalfinanzierungsmitteln angeregt werden.

1. Die Kommission unterstützt Maßnahmen, die der Vereinfachung und Verbesserung der Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase sowie der Übertragungsphase dienen und dabei die von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene eingesetzten Finanzinstrumente für KMU ergänzen. Um die Komplementarität zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen eng auf die im Rahmen der Kohäsionspolitik, des Programms Horizont 2020 sowie auf nationaler oder regionaler Ebene durchgeführten Maßnahmen abgestimmt. Durch solche Maßnahmen sollen die Bereitstellung und die Nutzung sowohl von Fremd- als auch Eigenfinanzierung angeregt werden, was eine Startfinanzierung, individuelle Investoren („angel funding“)und eigenkapitalähnliche Mittel umfassen kann. Die Kommission achtet auf die Erkennbarkeit der Gemeinschaftsfinanzierung, die den KMU gewährt wird, damit die Unterstützung durch die Union Bekanntheit und Anerkennung erreicht.

2. Im Rahmen der in Absatz 1 genannten Maßnahmen entwickelt die Kommission, vorbehaltlich der Nachfrage auf dem Markt, Maßnahmen, mit denen die grenzüberschreitende und mehrere Länder umfassende Finanzierung verbessert wird, um so den KMU unter Beachtung der EU-Rechtsvorschriften bei der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeit beizustehen.

2. Im Rahmen der in Absatz 1 genannten Maßnahmen entwickelt die Kommission, vorbehaltlich der Nachfrage auf dem Markt, Maßnahmen, mit denen die grenzüberschreitende und mehrere Länder umfassende Finanzierung verbessert wird, um so den KMU unter Beachtung der EU-Rechtsvorschriften bei der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeit beizustehen.

 

Die Kommission ist drüber hinaus berechtigt, je nach Marktbedarf die Möglichkeit der Entwicklung weiterer innovativer Finanzinstrumente zu prüfen.

3. Einzelheiten zu den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Maßnahmen sind in Anhang II festgelegt.

3. Einzelheiten zu den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Maßnahmen sind in den Artikeln 14a und 14b festgelegt.

Änderungsantrag  63

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Um mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Union und ihres Marktzugangs fortzufahren, erhält die Kommission ihre Unterstützung des „Enterprise Europe Network“ aufrecht.

1. Um mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Union und ihres Marktzugangs fortzufahren, führt die Kommission ihre Unterstützung des „Enterprise Europe Network“ im Einklang mit Artikel 9a fort.

2. Die Kommission kann Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zum Binnenmarkt unterstützen, z. B. durch Bereitstellung von Informationen und Sensibilisierungskampagnen.

2. Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zum Binnenmarkt, z. B. durch Bereitstellung von Informationen und Sensibilisierungskampagnen betreffend die Initiativen, Programme und Rechtsvorschriften der EU, auch mit dem Ziel, die Einhaltung der Anforderungen und Normen der EU zu erleichtern.

3. Spezifische Maßnahmen werden durchgeführt, um KMU den Zugang zu Märkten außerhalb der Union zu erleichtern und um bestehende Unterstützungsdienste in diesen Märkten zu stärken. KMU können im Rahmen des Programms unterstützt werden, was Normen und Rechte an geistigem Eigentum in vorrangigen Drittländern betrifft.

3. Spezifische Maßnahmen werden durchgeführt, um KMU den Zugang zu Märkten außerhalb der Union zu erleichtern und um bestehende Unterstützungsdienste in diesen Märkten zu stärken. KMU können im Rahmen des Programms unterstützt werden, was Informationen zu Markteintrittshindernissen, zur Vergabe öffentlicher Aufträge, zu Normen und zu Rechten an geistigem Eigentum in vorrangigen Drittländern betrifft. Diese Maßnahmen ergänzen die bestehenden Maßnahmen zur Handelsförderung, überlagern sie jedoch nicht.

4. Durch Maßnahmen im Rahmen des Programms kann darauf abgezielt werden, die internationale industrielle Zusammenarbeit zu fördern, u. a. durch den Industrie- und Regulierungsdialog mit Drittländern. Durch gezielte Maßnahmen können die Unterschiede zwischen der Union und anderen Ländern bei den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für Industrieprodukte, bei der Industriepolitik und bei der Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds verringert werden.

4. Durch Maßnahmen im Rahmen des Programms kann darauf abgezielt werden, die internationale Zusammenarbeit zu fördern, u. a. durch den Industrie- und Regulierungsdialog mit Drittländern. Durch gezielte Maßnahmen können die Unterschiede zwischen der Union und anderen Ländern bei den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für Produkte, bei der Unternehmens‑ und Industriepolitik und bei der Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds verringert werden.

Änderungsantrag  64

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 9 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 9a

 

Enterprise Europe Network

 

1. Die Kommission sorgt dafür, dass die Maßnahmen des Enterprise Europe Network („das Netzwerk“) fortgeführt und ausgebaut werden. Das Netzwerk bietet europäischen KMU, die Möglichkeiten im Binnenmarkt sowie in Drittländern erkunden möchten, integrierte Unterstützungsdienste für Unternehmen.

 

In Anbetracht der anerkannten Erfahrungen und Fähigkeiten der bestehenden nationalen Netze zur Unterstützung von Unternehmen können Maßnahmen im Rahmen des Netzes unter anderem Folgendes einschließen:

 

(a) Information und Beratung, einschließlich Internationalisierungsdienste im Binnenmarkt und in Drittländern, Unternehmenskooperation, Rückmeldungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Zugang zu Finanzmitteln und damit zusammenhängende Beratungs‑ und Schulungsprogramme;

 

(b) Innovationsdienste und Dienstleistungen beim Technologie- und Wissenstransfer; Dienstleistungen zur Förderung des Zugangs der KMU zu Fachwissen bezüglich Energieeffizienz, Klima und Umwelt;

 

(c) Dienstleistungen zur Ermunterung von KMU zur Teilnahme an Programmen der Union wie Horizont 2020 und den Strukturfonds;

 

(d) Unterstützung bei der Verbesserung von Führungskompetenzen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU;

 

3. Die durch das Netzwerk im Auftrag anderer EU-Programme bereitgestellten Dienstleistungen werden von diesen Programmen finanziert.

 

4. Das Netzwerk soll die Aktivitäten der bestehenden Organisationen, die im Bereich der Förderung der Tätigkeit von KMU tätig sind, nicht ersetzen oder überlagern, sondern ergänzen. Im Hinblick auf den Erlass weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen des Netzwerks überprüft die Kommission seine Wirksamkeit, Steuerung und geografische Verteilung, um die Nutzung der angebotenen Leistungen von KMU zu verbessern und eine ausgewogenere geografische Verteilung sicherzustellen.

Änderungsantrag  65

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 10 – Absätze 1, 1 a (neu) und 1 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Um das Programm durchzuführen, beschließt die Kommission ein Jahresarbeitsprogramm im Einklang mit dem in Artikel 16 Absatz 2 genannten Überprüfungsverfahren. Im Jahresarbeitsprogramm werden die verfolgten Ziele, die erwarteten Ergebnisse, das Verfahren für die Durchführung und der jeweilige Gesamtbetrag festgelegt. Ebenfalls enthalten ist eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, eine Angabe des jeder Maßnahme zugeteilten Betrags und ein vorläufiger Zeitplan sowie geeignete Indikatoren für die Überwachung der Wirksamkeit bei der Erzielung von Ergebnissen und der Erreichung von Zielen. Bei Finanzhilfen werden die Prioritäten, die wichtigsten Bewertungskriterien und der höchste Kofinanzierungssatz angegeben.

1. Die Kommission beschließt im Wege delegierter Rechtsakte ein Jahresarbeitsprogramm im Einklang mit Artikel 18. Im Jahresarbeitsprogramm werden die auf der Grundlage vorheriger Beratungen verfolgten Ziele, die erwarteten Ergebnisse, das Verfahren für die Durchführung, der jeweilige Gesamtbetrag sowie geeignete Indikatoren für die Überwachung der Wirksamkeit bei der Erzielung von Ergebnissen und der Erreichung von Zielen festgelegt. Bei Finanzhilfen werden die Prioritäten, die wichtigsten Bewertungskriterien und der höchste Kofinanzierungssatz angegeben.

 

1a. Die Kommission setzt die in Absatz 1 genannten Jahresarbeitsprogramme um, indem sie Folgendes festlegt:

 

(a) eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen;

 

(b) eine Angabe des jeder Maßnahme zugeteilten Betrags;

 

(c) einen vorläufigen Zeitplan.

 

1b. Die Maßnahmen gemäß Absatz 1 Buchstabe a werden nach dem in Artikel 16 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

Änderungsantrag  66

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 10 – Absatz 1 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1c. Die Kommission kann die Einrichtung integrierter und benutzerfreundlicher Online-Systeme fördern, durch die Informationen zu für KMU relevanten Programmen bereitgestellt werden, wobei sichergestellt wird, dass mit Blick auf bestehende Portale keine Doppelstrukturen entstehen.

Änderungsantrag  67

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in dem in Artikel 10 genannten Arbeitsprogramm vorgesehen sind, ergreift die Kommission regelmäßig unter anderem folgende unterstützende Maßnahmen:

1. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in dem in Artikel 10 genannten Arbeitsprogramm vorgesehen sind, ergreift die Kommission regelmäßig unter anderem folgende unterstützende Maßnahmen:

(a) Analyse und Überwachung von branchenspezifischen und branchenübergreifenden Wettbewerbsfragen;

(a) Analyse und Überwachung von branchenspezifischen und branchenübergreifenden Wettbewerbsfragen;

(b) Ermittlung bewährter Verfahren und politischer Konzepte und deren Weiterentwicklung;

(b) Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren und politischer Konzepte und deren Weiterentwicklung;

(c) Folgenabschätzungen zu Unionsmaßnahmen von besonderer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Hinblick auf die Ermittlung von Bereichen in den bestehenden Rechtsvorschriften, die vereinfacht werden müssen, oder von Bereichen, in denen neue Legislativmaßnahmen vorgeschlagen werden müssen;

(c) Eignungsprüfungen der bestehenden Rechtsvorschriften und Folgenabschätzungen zu neuen Unionsmaßnahmen, die für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind, im Hinblick auf die Ermittlung von Bereichen in den bestehenden Rechtsvorschriften, die vereinfacht werden müssen, und um dafür zu sorgen, dass die Belastung von KMU in Bereichen, in denen neue Legislativmaßnahmen vorgeschlagen werden, so gering wie möglich ausfällt; Vereinfachte Regelungen für KMU oder spezifische Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen werden durch den KMU-Test aufgezeigt und dürfen nicht gegen die grundlegenden Anforderungen der EU in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder gegen grundlegende Arbeitnehmerrechte der EU oder grundlegende Prinzipien der Umweltgesetzgebung der EU verstoßen;

(d) Evaluierung der unternehmensrelevanten Rechtsvorschriften, spezifischer industriepolitischer und auf die Wettbewerbsfähigkeit bezogener Maßnahmen.

(d) Evaluierung der unternehmensrelevanten, besonders der für KMU relevanten Rechtsvorschriften sowie spezifischer industriepolitischer und auf die Wettbewerbsfähigkeit bezogener Maßnahmen.

 

(da) Überwachung und Bewertung der Umsetzung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ gemäß der Kommissionsmitteilung „Small Business Act für Europa“ vom 25. Juni 2008.

2. Die in Absatz 1 genannten unterstützenden Maßnahmen sind nicht notwendigerweise Teil des in Artikel 10 genannten Jahresarbeitsprogramms.

2. Die in Absatz 1 genannten unterstützenden Maßnahmen sind nicht notwendigerweise Teil des in Artikel 10 genannten Jahresarbeitsprogramms und veranschlagen nicht mehr als 2,5°% der Mittelausstattung des Programms.

Änderungsantrag  68

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Kommission erstellt einen jährlichen Überwachungsbericht, in dem die Effizienz und Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Abwicklung, Ergebnisse und, soweit möglich, ihrer Auswirkungen untersucht werden. Der Bericht enthält Informationen über die Höhe der klimabezogenen Ausgaben und die Wirkung der Förderung von Klimaschutzzielen, insofern als die Erhebung dieser Informationen nicht zu einem ungerechtfertigten Verwaltungsaufwand für die KMU führen.

2. Die Kommission erstellt einen jährlichen Überwachungsbericht, in dem die Effizienz und Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Abwicklung, Ergebnisse und, soweit möglich, ihrer Auswirkungen untersucht werden. Der Bericht enthält grundlegende Informationen zu den Fördermittelempfängern sowie ggf. anonymisierte Basisinformationen zu Antragstellern. Der Bericht enthält darüber hinaus Informationen über die Höhe der klimabezogenen Ausgaben und die Wirkung der Förderung von Klimaschutzzielen, insofern als die Erhebung dieser Informationen nicht zu einem ungerechtfertigten Verwaltungsaufwand für die KMU führt. Der Jahresbericht wird dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Begründung

Die Angaben zu den Fördermittelempfängern und -antragstellern wären für die Evaluierung der durch das Programm vergebenen Fördermittel überaus hilfreich.

Änderungsantrag  69

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4. Es wird ein Bewertungsbericht über die längerfristigen Auswirkungen und Nachhaltigkeit der Auswirkungen der Maßnahmen verfasst, der in einen Beschluss über eine mögliche Verlängerung, Änderung oder Aussetzung einer Folgemaßnahme einfließt.

4. Es wird ein rückblickender Bewertungsbericht über die längerfristigen Auswirkungen und die Nachhaltigkeit der Auswirkungen der Maßnahmen verfasst.

Änderungsantrag  70

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

5. Ein Satz wichtiger Leistungsindikatoren wird erstellt, der als Grundlage für die Beurteilung dient, inwieweit die Ziele der im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen erreicht worden sind. Sie werden anhand zuvor festgelegter Bezugswerte gemessen, die die Situation vor der Durchführung der Maßnahmen widerspiegeln.

entfällt

Begründung

Da die Indikatoren von den Mitgesetzgebern festgelegt werden, besteht keine Notwendigkeit, weitere Indikatoren zu entwickeln.

Änderungsantrag  71

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

6a. Damit die Mittel bei den KMU ankommen, wird ein Überwachungssystem eingerichtet, mit dem dafür gesorgt wird, dass die Banken die Mittel und Garantien dazu nutzen, mehr Kredite an KMU zu vergeben. Dieses System kann auch Berichtssysteme und einen Verhaltenskodex für Banken umfassen, die Kredite an KMU vergeben. Mit dem Überwachungssystem wird außerdem sichergestellt, dass nicht nur mittlere, sondern auch kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen Kredite aus Unionsmitteln erhalten.

Änderungsantrag  72

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Finanzinstrumente im Rahmen des Programms werden mit der Absicht gehandhabt, dass wachstumsorientierten KMU der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird. Zu den Finanzinstrumenten gehören eine Eigenkapitalfazilität und eine Kreditbürgschaftsfazilität.

1. Die Finanzinstrumente im Rahmen des Programms werden mit der Absicht gehandhabt, dass KMU in der Gründungs‑, Wachstums‑ und Übertragungsphase ungeachtet des jeweiligen Geschäftsfeldes oder der Größe des Marktes der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird. Zu den Finanzinstrumenten gehören eine Eigenkapitalfazilität und eine Kreditbürgschaftsfazilität.

Änderungsantrag  73

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Finanzinstrumente für wachstumsorientierte KMU können gegebenenfalls mit anderen, von den Mitgliedstaaten und deren Verwaltungsbehörden nach [Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. XXX/201X [neue Strukturfondsverordnung]] eingerichteten Finanzinstrumenten und mit Finanzhilfen der Union, auch gemäß dieser Verordnung, kombiniert werden.

2. Die Finanzierungsinstrumente für KMU können gegebenenfalls mit anderen, von den Mitgliedstaaten und deren Verwaltungsbehörden nach [Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. XXX/201X [neue Strukturfondsverordnung]] eingerichteten Finanzinstrumenten und mit Finanzhilfen der Union, auch gemäß dieser Verordnung, kombiniert werden.

Änderungsantrag  74

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Die Eigenkapital- und Kreditbürgschaftsfazilitäten sind im Rahmen der Kohäsionspolitik als Ergänzung zu dem Einsatz von Finanzinstrumenten zugunsten der KMU durch die Mitgliedstaaten gedacht sowie als Ergänzung zu dem Einsatz von Finanzinstrumenten durch die Mitgliedstaaten zugunsten der KMU im Rahmen nationaler Förderprogramme.

Begründung

Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist dieser Text aus Anhang II in Artikel 14 zu verschieben. Darüber hinaus dienen die Mittel ebenfalls als Ergänzung zu den Finanzinstrumenten, die aufgrund nationaler Förderprogramme für KMU bereitgestellt werden.

Änderungsantrag  75

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 2 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2b. Bei der Eigenkapital- und der Kreditbürgschaftsfazilität ist gegebenenfalls eine Bündelung der Finanzmittel mit Mitgliedstaaten und/oder Regionen möglich, die bereit sind, einen Teil der ihnen zugeteilten Strukturfondsmittel gemäß [Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a der Strukturfondsverordnung] beizusteuern.

Änderungsantrag  76

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3a. Die Eigenkapital- und Kreditbürgschaftsfazilitäten müssen den in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften1 und in dem die Durchführungsbestimmungen ersetzenden delegierten Rechtsakt niedergelegten Bestimmungen zu Finanzinstrumenten genügen.

 

______________

 

1 ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

Begründung

Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist dieser Text aus Anhang II in Artikel 14 zu verschieben.

Änderungsantrag  77

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 3 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3b. Die Finanzierungsinstrumente des Programms werden in enger Abstimmung mit den Kreditbürgschafts- und Eigenkapitalfazilitäten des Programms Horizont 2020 eingesetzt, mit dem Ziel der Schaffung eines einzigen Instruments für Vermittler und der Befähigung von KMU, mittels einer gemeinsamen Informationsquelle das Programm auszuwählen, das ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Begründung

Dies dient zur Klarstellung, denn obwohl von Finanzmittlern nicht erwartet werden kann, dass sie sich für Finanzmittel unter beiden Programmen, COSME und Horizont 2020, anmelden, sollten beide Programme eng aufeinander abgestimmt werden, um Vermittlern ein einziges Instrument zu bieten und KMU zu dem Unterstützungsprogramm zu leiten, das ihren Bedürfnissen am besten entspricht, beispielsweise durch eine spezielle EU-Website.

Änderungsantrag  78

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 3 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3c. Die Kommission und die Mitgliedstaaten ergreifen angemessene Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen bei KMU und Vermittlern über zur Verfügung stehende Finanzmittel.

Änderungsantrag  79

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 3 d (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3d. Einnahmen und Rückzahlungen bezüglich des zweiten Fensters der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU gemäß dem Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013)1 werden auf die Finanzinstrumente dieses Programms übertragen.

 

______________

 

1 ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.

Begründung

Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist dieser Text aus Anhang II in Artikel 14 zu verschieben. Einnahmen und Rückzahlungen bezüglich des GIF 2 sind auf die Finanzinstrumente dieses Programms zu übertragen.

Änderungsantrag  80

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 3 e (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3e. Die Finanzinstrumente für KMU müssen in Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Bestimmungen für staatliche Beihilfen eingeführt werden. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss der Finanzinstrumente durch Subventionsregelungen sind in den Leitlinien und Referenzhandbüchern zum Programm klar dargelegt.

Begründung

Zur Vereinfachung der Verfahren und für einen leichteren Zugang zu COSME sollten die Voraussetzungen für einen Ausschluss der Finanzinstrumente durch Subventionsregelungen (zum Beispiel eine Geringfügigkeitsschwelle oder Vertragsbedingungen) in den COSME-Leitlinien und ‑Referenzhandbüchern klar dargelegt werden.

Änderungsantrag  81

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4. Im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. XXX/2012 [neue Haushaltsordnung] werden Einnahmen und Rückzahlungen, die durch ein Finanzierungsinstrument generiert werden, diesem Finanzierungsinstrument zugeordnet. Bei Finanzierungsinstrumenten, die bereits im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 eingerichtet wurden, werden durch in diesem Zeitraum begonnene Maßnahmen generierte Einnahmen und Rückzahlungen dem Finanzierungsinstrument im Zeitraum 2014-2020 zugeordnet.

4. Im Einklang mit Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. XXX/2012 [neue Haushaltsordnung] werden Einnahmen und Rückzahlungen, die durch ein Finanzierungsinstrument generiert werden, diesem Finanzierungsinstrument zugeordnet. Bei Finanzierungsinstrumenten, die bereits im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 eingerichtet wurden, werden durch in diesem Zeitraum begonnene Maßnahmen generierte Einnahmen und Rückzahlungen dem Finanzierungsinstrument im Zeitraum 2014-2020 zugeordnet.

Änderungsantrag  82

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 14a

 

Eigenkapitalfazilität für die Wachstumsphase

 

1. Der Schwerpunkt der Eigenkapitalfazilität für die Wachstumsphase (EFG) liegt auf Mitteln für: Risikokapital- und Mezzaninefinanzierungen, wie z. B. nachrangige und Beteiligungsdarlehen, für Unternehmen in der Expansions‑ und Wachstumsphase, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen; zugleich ist es möglich, Investitionen in Frühphasenfonds in Verbindung mit der Eigenkapital‑Fazilität für Forschung und Innovation (FuI) im Rahmen von Horizont 2020 zu tätigen und Koinvestitions-Fazilitäten für individuelle Investoren („business angels“) bereitzustellen. Bei Frühphaseninvestitionen dürfen die Investitionen aus der EFG 20 % der gesamten EU-Investitionen nicht überschreiten, außer bei mehrstufigen Fonds und Dachfonds, bei denen die Finanzierung aus der EFG und der Eigenkapital‑Fazilität für FuI anteilsmäßig geleistet wird, je nach der Anlagestrategie des jeweiligen Fonds. Die Kommission muss Übernahme- oder Erneuerungsfinanzierungen mit dem Ziel der Zerschlagung von übernommenen Unternehmen verhindern. Die Kommission kann angesichts sich ändernder Marktbedingungen eine Änderung des Schwellenwertes von 20 % beschließen.

 

2. Die EFG wird als Fenster eines einheitlichen Eigenkapitalinstruments der EU eingeführt, mit dem das Wachstum und die FuI der Unternehmen in der EU von der Anfangsphase (einschließlich Startkapital) bis zur Wachstumsphase unterstützt werden, und das finanziell von Horizont 2020 und dem Programm getragen wird.

 

Die EFG und die im Rahmen von Horizont 2020 einzuführende Eigenkapitalfazilität für FuI nutzen denselben Durchführungsmechanismus.

 

3. Die Unterstützung durch die EFG wird in Form einer der folgenden Arten von Investitionen geleistet:

 

(a) direkt durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder andere im Namen der Kommission mit der Durchführung beauftragten Einheiten; oder

 

(b) durch öffentliche oder private grenzüberschreitend investierende Dachfonds oder Investitionsinstrumente, die vom EIF oder anderen im Namen der Kommission mit der Durchführung beauftragten Einheiten gemeinsam mit privaten Investoren und/oder öffentlichen Finanzinstitutionen und Risikokapitalgebern auf regionaler und lokaler Ebene eingerichtet werden;

 

4. Die Anlagen der EFG erfolgen in zwischengeschaltete Risikokapitalfonds, die üblicherweise in in der Expansions- oder Wachstumsphase befindliche KMU investieren. Die Anlagen im Rahmen der EFG müssen langfristig sein, d. h. sie weisen in Risikokapitalfonds üblicherweise Positionen mit Laufzeiten von 5 bis 15 Jahren auf. In keinem Fall darf die Lebensdauer der Anlagen im Rahmen der EFG 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Kommission und der mit der Durchführung beauftragten Stelle überschreiten.

Änderungsantrag  83

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 14b

 

Kreditbürgschaftsfazilität

 

1. Die Kreditbürgschaftsfazilität (Loan Guarantee Facility, LGF) wird vom EIF oder anderen im Namen der Kommission mit der Durchführung beauftragten Stellen verwaltet. Diese Fazilität bietet:

 

(a) Rückbürgschaften und andere Risikoteilungsvereinbarungen für Bürgschaftsmodelle;

 

(b) Direktbürgschaften und andere Risikoteilungsvereinbarungen für andere Finanzvermittler, die die Förderkriterien erfüllen.

 

2. Die LGF wird als Teil eines einzelnen EU-Darlehenfinanzierungsinstruments für Wachstum und FuI von Unternehmen in der EU umgesetzt; dabei wird der gleiche Durchführungsmechanismus wie beim bedarfsorientierten KMU-Teil der Bürgschaftsfazilität für FuI im Rahmen von Horizont 2020 (RSI II) angewandt.

 

3. Die LGF umfasst:

 

(a) Fremdfinanzierung durch Kreditbürgschaften, einschließlich nachrangiger oder Beteiligungsdarlehen bzw. Leasing, die die besonderen Schwierigkeiten verringern soll, denen KMU beim Zugang zu Finanzmitteln begegnen, weil entweder das mit ihnen verbundene Risiko als hoch eingeschätzt wird oder sie nicht genügend Sicherheiten vorweisen können;

 

(b) Verbriefung von KMU-Kredit-Portfolios, um zusätzliche Fremdfinanzierungsmittel für KMU zu mobilisieren, wobei mit den anvisierten Instituten eine angemessene Risikoteilung vereinbart wird. Voraussetzung für die Unterstützung dieser Transaktionen ist die Verpflichtung der Kreditgeber, einen erheblichen Teil der daraus entstehenden Liquidität oder des mobilisierten Kapitals innerhalb eines vertretbaren Zeitraums für die Vergabe neuer Kredite an KMU zu verwenden. Der Umfang dieser neuerlichen Fremdkapitalfinanzierung wird im Verhältnis zum Umfang des gesicherten Portfoliorisikos berechnet. Er wird zusammen mit der Laufzeit mit dem jeweiligen Finanzinstitut einzeln ausgehandelt.

 

4. Die LGF umfasst, außer bei Darlehen im verbrieften Portfolio, Darlehen bis zur Höhe von 150 000 EUR, die frühestens nach 12 Monaten fällig werden. Durch die LGF werden auch Darlehen in Höhe von mehr als 150 000 EUR und mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten gedeckt, wenn ein KMU die Förderkriterien des KMU-Fensters bei der Darlehensfazilität des Programms Horizont 2020 nicht erfüllt. Die Kommission kann an KMU gerichtete Kommunikationsmaßnahmen einleiten.

 

5. Die LGF ist so zu gestalten, dass eine Berichterstattung über die unterstützten KMU sowohl im Hinblick auf die Anzahl als auch den Umfang der Darlehen möglich ist.

Änderungsantrag  84

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 17 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 18 zu erlassen, um Änderungen an den Einzelheiten der in Anhang II dieser Verordnung enthaltenen spezifischen Maßnahmen vorzunehmen, falls Marktentwicklungen dies erfordern, oder abhängig von den Ergebnissen der Kreditbürgschaftsfazilität (LGF) des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und des Risikoteilungsinstruments (RSI) der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis im Zuge des 7. Rahmenprogramms.

2. Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 18 zu erlassen, um Änderungen an den Indikatoren in Artikel 2 Absatz 2 sowie in Anhang I, am Haushaltsansatz für Finanzinstrumente in Artikel 4 Absatz 1 und an den Finanzinstrumenten selbst in den Artikeln 14, 14a und 14b vorzunehmen, falls Marktentwicklungen dies erfordern, oder abhängig von den Ergebnissen der Kreditbürgschaftsfazilität (LGF) des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und des Risikoteilungsinstruments (RSI) der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis im Zuge des 7. Rahmenprogramms.

(Siehe Artikel 4 Absatz 1, Artikel 14, Artikel 14a (neu), Artikel 14b (neu))

Änderungsantrag                 85

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Allgemeines Ziel 1

Allgemeines Ziel:

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche

Wirkungsindikator

Derzeitige Situation

Langfristiges Ziel und Meilenstein (2020)

Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie

2009: -3,1%, 2008: -0,3%, 2007: +0,7%

Jahreswachstum von 1 % und Wachstum von 5 % im Jahr 2015

Veränderungen bei den Verwaltungslasten für KMU (Dauer der Gründung eines neuen Unternehmens in Tagen)

2009: -3.1% Anzahl Tage bis zur Gründung eines neuen KMU: 7 Arbeitstage

Reduzierung der Anzahl der Tage bis zur Gründung eines neuen KMU: 3 Arbeitstage im Jahr 2020.

Produktionszuwachs im Verarbeitenden Gewerbe der EU im Bereich der Ökoindustrie im Vergleich zum Vorjahr

Jahreswachstum von 6-7 % in den letzten Jahren

Jahreswachstum von durchschnittlich 8 % in den nächsten zehn Jahren; bis 2015 wird eine Steigerung der Produktion um 50 % angestrebt.

 

Geänderter Text

Allgemeines Ziel:

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, insbesondere der KMU

Wirkungsindikator

Derzeitige Situation

Langfristiges Ziel und Meilenstein (2020)

Wachstum der Industrie und des Dienstleistungssektors der Union in Prozent im Vergleich zum gesamten Bruttoinlandsprodukt (BIP)

2009: -3,1%, 2008: -0,3%, 2007: +0,7%

Jahreswachstum von 1 %

Veränderung bei den Verwaltungslasten für neue und bestehende KMU (Dauer in Tagen und Kosten der Gründung eines neuen Unternehmens, des Zeitaufwands für die Beschaffung der zur Aufnahme und zum Betreiben der konkreten Tätigkeit eines Unternehmens erforderlichen Konzessionen und Genehmigungen)

Anzahl Tage bis zur Gründung eines neuen KMU im Jahr 2011: 6,5 Arbeitstage

Reduzierung der Anzahl der Tage bis zur Gründung eines neuen KMU auf 3 Arbeitstage.

 

Gründungskosten: 379 EUR.

Reduzierung der Gründungskosten auf 100°EUR.1

 

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den Small Business Act zur Reduzierung des Zeitaufwands für die Beschaffung der zur Aufnahme und zum Betreiben der konkreten Tätigkeit eines Unternehmens erforderlichen Konzessionen und Genehmigungen (einschließlich Umweltgenehmigungen) auf einen Monat erfüllen: 2

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den Small Business Act zur Reduzierung des Zeitaufwands für die Beschaffung der zur Aufnahme und zum Betreiben der konkreten Tätigkeit eines Unternehmens erforderlichen Konzessionen und Genehmigungen (einschließlich Umweltgenehmigungen) auf einen Monat erfüllen: 242

 

Anzahl der Mitgliedstaaten mit einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmensgründer, damit Unternehmer sämtliche erforderlichen Verfahren (z. B. Eintragung, Steuer, Mehrwertsteuer, Sozialversicherung) mit einem einzigen administrativen Kontakt, ob physisch (ein Büro) oder virtuell (Web) oder beidem, erledigen können, im Jahr 2009: 18

Erhöhung der Anzahl der Mitgliedstaaten mit einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmensgründer auf 283

Produktionszuwachs im Verarbeitenden Gewerbe der EU im Bereich der Umweltindustrie im Vergleich zum Vorjahr

Jahreswachstum von 6-7 % in den letzten Jahren

Jahreswachstum von durchschnittlich 8 % in den nächsten zehn Jahren; bis 2015 wird eine Steigerung der Produktion um 50 % angestrebt.

 

 

__________________

 

 

1 Die Entschließungen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit vom 31. Mai 2011 enthielten einen Aufruf an die Mitgliedstaaten „zur Verkürzung der Gründungsdauer für neue Unternehmen auf 3 Tage sowie eine Senkung der Kosten auf 100 EUR bis 2012“.

 

 

2 Der SBA-Fortschrittsbericht forderte Mitgliedstaaten auf „die Zeit, die für die Erlangung der Lizenzen und Genehmigungen (einschließlich Umweltgenehmigungen) zur Übernahme eines Unternehmens und Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit erforderlich ist, bis Ende 2013 auf einen Monat zu verkürzen”. 24 Mitgliedstaaten haben diesen Zeitraum schon auf 3 Monate verkürzt.

 

 

3 Den Schlussfolgerungen des Frühjahrsgipfels von 2006 zufolge sollten „alle Mitgliedstaaten ... eine zentrale Anlaufstelle für die schnelle und einfache Gründung von Unternehmen einrichten oder Vorkehrungen treffen, die zu demselben Ergebnis führen.“

Änderungsantrag  86

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Allgemeines Ziel 2

Allgemeines Ziel:

2. Unterstützung eines unternehmerischen Umfelds und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU

Wirkungsindikator

Derzeitige Situation

Langfristiges Ziel und Meilenstein (2020)

KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung und Beschäftigten

2010 entfielen auf KMU über 58 % des Gesamtumsatzes in der EU (BWS);

Zunahme der Bruttowertschöpfung der KMU um 4 % pro Jahr;

Rückmeldungen von KMU und anderen Endempfängern zu Mehrwert, Nutzen und Relevanz des Programms (in den Programmevaluierungen zu messen) durch das Enterprise Europe Network und Online-Umfragen

Gesamtzahl der Beschäftigten in KMU: 87,5 Mio. (67 % der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft in der EU)

jährlicher Personalzuwachs bei KMU um 1 %

KMU-Fluktuationsrate (Neugründungen und Schließungen)

78 % Zufriedenheit und positive Rückmeldungen zum Nutzwert des EEN

Steigerung des Wertes der Zufriedenheit mit dem Mehrwert des EEN auf über 80 %

 

Geänderter Text

Allgemeines Ziel:

2. Unterstützung eines unternehmerischen Umfelds und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU

Wirkungsindikator

Derzeitige Situation

Langfristiges Ziel und Meilenstein (2020)

KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung (Eurostat)

2010 entfielen auf KMU über 58 % des Gesamtumsatzes in der EU (BWS);

Zunahme der Bruttowertschöpfung der KMU um 4 % pro Jahr;

Änderungen bei der Erwerbstätigenquote in KMU (Eurostat)

Gesamtzahl der Beschäftigten in KMU im Jahr 2010: 87,5 Mio. (67 % der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft in der EU)

jährlicher Personalzuwachs bei KMU um 1 %

Änderungen beim Anteil der EU-Bürger, die gerne selbstständig wären

Die Werte aus den Jahren 2007 und 2009 liegen unverändert bei 45 %

Steigerung des Anteils der EU-Bürger, die gerne selbstständig wären, auf 50 – 55 %

Änderungsantrag  87

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche – Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Einzelziel

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

 

 

Zahl der ergriffenen Vereinfachungsmaßnahmen

Das Vereinfachungsprogramm der Kommission wurde 2010 aktualisiert und ist auf einem guten Weg hin zu einem Bürokratieabbau um 25 % im Jahr 2012. Bis 2010 wurden pro Jahr 5 Vereinfachungsmaßnahmen durchgeführt.

Ca. 7 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr

Zahl der Eignungsprüfungen zu Qualität und Mehrwert der Aktivitäten

2010 wurden unter Einbeziehung der Interessengruppen vier Eignungsprüfungen in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Beschäftigung und Industriepolitik eingeleitet. Die Rückmeldungen umfassten Kommentare zu Rechtsvorschriften und dem Mehrwert der Aktivitäten.

Der Rückmeldeansatz mit „Eignungsprüfungen“ wird auf andere Politikfelder ausgedehnt und wird zu Vereinfachungen mit positiven Auswirkungen auf die Industrie führen. Es sind bis zu zwölf „Eignungsprüfungen“ vorgesehen, Ziel ist eine bessere Rechtsetzung.

Ausmaß, in dem Unternehmen europäische Instrumente für die nachhaltige Produktion und nachhaltige Produkte in Anspruch nehmen (EMAS, Umweltzeichen und Ökodesign)

Ca. 35 000 ISO 14001 EMS-Zertifizierungen und 4500 EMAS-Registrierungen, 18 000 Lizenzen für das EU-Umweltzeichen

Eine beträchtliche Zahl an Unternehmen kontrolliert ihr Ergebnis, wendet Umweltmanagementsysteme an und erreicht Verbesserungen der Ressourcenproduktivität und der Umweltverträglichkeit. Ein erheblicher Teil der Produkte ist ressourceneffizient und umweltverträglich.

 

Geänderter Text

Einzelziel

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Unternehmen der Union, insbesondere der KMU, einschließlich der Tourismusbranche

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (2017)

Langfristiges Ziel (2020)

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

 

 

 

Zahl der ergriffenen Vereinfachungsmaßnahmen

Das fortlaufende Vereinfachungsprogramm der Kommission wird jährlich in Anhang II des Arbeitsprogramms der Kommission aufgenommen. In den vergangenen Jahren wurden pro Jahr durchschnittlich zwischen 5 und 10 Vereinfachungsmaßnahmen durchgeführt.

Ca. 7 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr

 

Ca. 7 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr

 

Zahl der Eignungsprüfungen zu Industriepolitik / Rechtsvorschriften für Industrieprodukten

2012 wurde eine Eignungsprüfung im Bereich Industriepolitik aufgelegt (Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen).

 

Einleitung von bis zu 3 Eignungsprüfungen

Einleitung von bis zu 5 Eignungsprüfungen

Anzahl der Mitgliedstaaten, die die Prüfung auf Verträglichkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit durchführen:

Anzahl der Mitgliedstaaten, die eine Wettbewerbsfähigkeitsprüfung durchführen: 0

Anzahl der Mitgliedstaaten, die eine Wettbewerbsfähigkeitsprüfung durchführen: 10

Anzahl der Mitgliedstaaten, die eine Wettbewerbsfähigkeitsprüfung durchführen: 28

Ausmaß, in dem Unternehmen europäische Instrumente für die nachhaltige Produktion und nachhaltige Produkte in Anspruch nehmen (EMAS, Umweltzeichen und Ökodesign)

 

Ca. 35 000 ISO 14001 EMS-Zertifizierungen und 4500 EMAS-Registrierungen, 18 000 Lizenzen für das EU-Umweltzeichen

Beträchtliche Steigerung der Zahl an Unternehmen, die ihr Ergebnis kontrollieren und Umweltmanagementsysteme anwenden.

Beträchtliche Steigerung der Zahl an Unternehmen, die ihr Ergebnis kontrollieren und Umweltmanagementsysteme anwenden.

Änderungsantrag  88

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche – Entwicklung der KMU-Politik

Einzelziel

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Entwicklung der KMU-Politik

 

 

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen: 15

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen: 21

Größerer EU-weiter Bekanntheitsgrad der European Enterprise Awards durch Medienveröffentlichungen/Presseausschnitte in allen Mitgliedstaaten

Anzahl der Medienveröffentlichungen/Presseausschnitte in allen Mitgliedstaaten: 60 im Jahr 2010

Anzahl der Medienveröffentlichungen/Presseausschnitte in allen Mitgliedstaaten: 80

Reduzierung des zeitlichen Aufwands und der Komplexität bei Unternehmensgründungen

Reduzierung des zeitlichen Aufwands bei Unternehmensgründungen: 7 Arbeitstage

Reduzierung des zeitlichen Aufwands bei Unternehmensgründungen: 5 Arbeitstage

 

Geänderter Text

Einzelziel

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Unternehmen der Union, insbesondere der KMU, einschließlich der Tourismusbranche

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (2017)

Langfristiges Ziel (2020)

Entwicklung der KMU-Politik

 

 

 

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen: 15

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen: 21

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen: 28

Änderungsantrag  89

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche – Neue Unternehmenskonzepte

Einzelziel

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Neue Unternehmenskonzepte

 

 

Anzahl von neuen Produkten/Diensten auf dem Markt

Bisher beschränkte sich diese Tätigkeit auf Analysen von begrenztem Umfang.

Ziel für die Gesamtzahl neuer Produkte/Dienste: 5 im Jahr 2017 (zu erhöhen auf 15 im Jahr 2018 und 25 im Jahr 2019)

Umfang der zusätzlichen Exporte und der entsprechenden Geldbeträge

 

Bei den Exporten wird bis 2017 keine Wirkung erwartet. Der Anteil der Exporte der ersten Generation teilnehmender KMU soll bis 2018 um 20 % ansteigen.

Rückmeldungen der Interessengruppe zu Qualität und Mehrwert der Aktivitäten

 

Mindestens 70 % der im Jahr 2014 teilnehmenden KMU sollen in einer Ende 2017 durchzuführenden Umfrage eine positive Wirkung auf ihren Umsatz angeben.

 

Geänderter Text

Einzelziel

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, insbesondere der KMU, einschließlich der Tourismusbranche

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (2017)

Langfristiges Ziel (2020)

Neue Unternehmenskonzepte

 

 

 

Anzahl von neuen Produkten/Diensten auf dem Markt

Bisher beschränkte sich diese Tätigkeit auf Analysen von begrenztem Umfang.

Ziel für die Gesamtzahl neuer Produkte/Dienste: 5 im Jahr 2017.

Ziel für die Gesamtzahl neuer Produkte/Dienste: 30 im Jahr 2020.

Umfang der zusätzlichen Exporte und der entsprechenden Geldbeträge

Bisher beschränkte sich diese Tätigkeit auf Analysen von begrenztem Umfang.

Bei den Exporten wird bis 2017 keine Wirkung erwartet. Der Anteil der Exporte der ersten Generation teilnehmender KMU soll bis 2018 um 20 % ansteigen.

Der Anteil der Exporte der teilnehmenden KMU soll bis 2020 einen Zielwert von 25 % erreichen.

Rückmeldungen der Interessengruppe zu Qualität und Mehrwert der Aktivitäten

Bisher beschränkte sich diese Tätigkeit auf Analysen von begrenztem Umfang.

Mindestens 70 % der im Jahr 2014 teilnehmenden KMU sollen in einer Ende 2017 durchzuführenden Umfrage eine positive Wirkung auf ihren Umsatz angeben.

Mindestens 80 % der im Jahr 2014 teilnehmenden KMU sollen in einer Ende 2020 durchzuführenden Umfrage eine positive Wirkung auf ihren Umsatz angeben.

Änderungsantrag  90

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche – Tourismus

Einzelziel

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Tourismus

 

 

Anzahl der Anträge auf Finanzierung

Gesamtzahl der Finanzierungsanträge (alle Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen): rund 75 pro Jahr (Durchschnitt für 2011)

Gesamtzahl der Finanzierungsanträge (alle Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen): mehr als 100 pro Jahr

Prozentualer Anteil von KMU an den Anträgen auf Finanzierung von tourismusbezogenen Aktivitäten (und Trend)

Bislang richteten sich noch keine Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen direkt an KMU.

30 % der Aufrufe direkt an KMU gerichtet

Anzahl der Organisationen, die das Europäische Tourismusgütesiegel übernehmen

Bislang führt noch keine Organisation das Europäische Tourismusgütesiegel (Aktion ist in Arbeit).

Abdeckung von 50 % der Bewertungssysteme, die für die Teilnahme am Europäischen Tourismusgütesiegel in Frage kommen

Anzahl der Reiseziele, die die Modelle zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus übernehmen, die von EDEN (European Destinations of Excellence - „Herausragende europäische Reiseziele“) gefördert werden

Anzahl der Reiseziele, denen die Bezeichnung EDEN verliehen wurde: insgesamt 98 (durchschnittlich 20 pro Jahr – 2007: 10, 2008: 20, 2009: 22, 2010: 25, 2011: 21)

Mindestens 200 Reiseziele, die die Modelle zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus übernehmen, die von EDEN gefördert werden (bis zu 30 pro Jahr)

Geänderter Text

Einzelziel :

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Unternehmen der Union, insbesondere der KMU, einschließlich der Tourismusbranche

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Tourismus

 

 

Anzahl der Organisationen, die das Europäische Tourismusgütesiegel übernehmen

Bislang führt noch keine Organisation das Europäische Tourismusgütesiegel (Aktion ist in Arbeit).

Abdeckung von 50 % der Bewertungssysteme, die für die Teilnahme am Europäischen Tourismusgütesiegel in Frage kommen

Anzahl der Reiseziele, die die Modelle zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus übernehmen, die von EDEN (European Destinations of Excellence - „Herausragende europäische Reiseziele“) gefördert werden

Anzahl der Reiseziele, denen die Bezeichnung EDEN verliehen wurde: insgesamt 98 (durchschnittlich 20 pro Jahr – 2007: 10, 2008: 20, 2009: 22, 2010: 25, 2011: 21)

Mindestens 200 Reiseziele, die die Modelle zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus übernehmen, die von EDEN gefördert werden (bis zu 30 pro Jahr)

 

 

 

 

 

Änderungsantrag  91

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel: Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen

Einzelziel

Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Förderung der unternehmerischen Initiative

 

 

Rückmeldungen zur öffentlichen Wahrnehmung der unternehmerischen Initiative (Prozentsatz der EU-Bürger, die gern selbständig wären, gemessen mittels Eurobarometer)

Werte aus den Jahren 2007 und 2009 liegen unverändert bei 45 %

Erhöhung des Anteils der EU-Bürger, die gern selbständig wären, auf 50 %

Anzahl der Länder, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden, die auf EU-Ebene entwickelt wurden

Anzahl der Länder, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden, die auf EU-Ebene entwickelt wurden: 22 (2010)

Anzahl der Länder, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden, die auf EU-Ebene entwickelt wurden: 25

Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen

Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen: 5

Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen: 10

Zahl der ergriffenen Vereinfachungsmaßnahmen für KMU

5 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr (2010)

Ca. 7 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr

 

Geänderter Text

Einzelziel

Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (2017)

Langfristiges Ziel (2020)

Förderung der unternehmerischen Initiative

 

 

 

Gestiegene Anzahl der Mitgliedstaaten, die Lösungen zur Förderung der unternehmerischen Initiative einsetzen, die auf der Grundlage mithilfe des Programms ermittelter bewährter Verfahren entwickelt wurden.

Anzahl der Mitgliedstaaten, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden: 22 (2010)

Anzahl der Mitgliedstaaten, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden: 25

Anzahl der Mitgliedstaaten, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden: 28.

Gestiegene Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen

Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen: 5

Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen: 10

Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen: 15

Änderungsantrag  92

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel: Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln – Finanzinstrumente zur Wachstumsförderung

Einzelziel

Die Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Finanzinstrumente für Wachstum

 

 

Anzahl der Unternehmen, die Anleihe- bzw. Kreditbürgschaften erhalten und Höhe der Kreditvergabe

Vorgeschlagene Instrumente werden noch nicht eingesetzt und entsprechen nicht den derzeitigen, weshalb Daten über die derzeitigen Instrumente eventuell nicht vergleichbar sind.

Anzahl der Unternehmen, die Anleihe- bzw. Kreditbürgschaften erhalten (+/- 95 000) und Höhe der Kreditvergabe (+/- 10,7 Mrd. EUR)

Anzahl der Unternehmen, die mit Risikokapital gestützt werden, und Wert der Investitionen (sowie Anteil grenzüberschreitender Geschäfte)

 

Anzahl der Unternehmen, die mit Risikokapital gestützt werden: (+/- 180) und Wert der Investitionen (+/- 220 Mio. EUR)

 

Geänderter Text

Einzelziel

Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (2017)

Langfristiges Ziel (2020)

Finanzinstrumente für Wachstum

 

 

 

Anzahl der Unternehmen, die Anleihe- bzw. Kreditbürgschaften erhalten, und von einer Bürgschaft aus dem Programm profitieren, sowie Höhe der Kreditvergabe

Zum 31. Dezember 2011 vergebene Darlehensmittel: 10,2 Mrd. EUR an 171 000 KMU (KMU-Bürgschaftsfazilität)

Anzahl der Unternehmen, die Anleihe- bzw. Kreditbürgschaften erhalten und von einer Bürgschaft profitieren (+/- 145 000), sowie Höhe der Kreditvergabe (+/- 9,6 Mrd. EUR)

Anzahl der Unternehmen, die Anleihe- bzw. Kreditbürgschaften erhalten und von einer Bürgschaft profitieren (+/- 344 000), sowie Höhe der Kreditvergabe (+/- 22 Mrd. EUR)

Anzahl der Unternehmen, die im Rahmen des Programms Risikokapital erhalten, und Gesamtumfang der Anlage

Zum 31. Dezember 2011 mobilisiertes Risikokapital: 1,9 Mrd. EUR an 194 KMU (Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF))

Anzahl der Unternehmen, die im Rahmen des Programms Risikokapital erhalten, und Gesamtumfang der Anlage: (+/- 240) und Wert der Investitionen (+/- 2,0 Mrd. EUR)

Anzahl der Unternehmen, die im Rahmen des Programms Risikokapital erhalten, und Gesamtumfang der Anlage: (+/- 560) und Wert der Investitionen (+/- 4,7 Mrd. EUR)

Änderungsantrag  93

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel: Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union – Enterprise Europe Network (EEN)

Einzelziel

Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Enterprise Europe Network

Enterprise Europe Network

Enterprise Europe Network

Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen

Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen: 1.950 (2010)

Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen: 3.000/Jahr

Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ und der Markenkultur (z. B. Markenbewusstsein der KMU-Population)

Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ und der Markenkultur: noch nicht gemessen

Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ und der Markenkultur: 30 % der KMU erreicht

Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes)

Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes): 78%

Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes): >80 %

Anzahl der KMU, die Unterstützungsdienste erhalten

Anzahl der KMU, die Unterstützungsdienste erhalten: 435 000 (2010) 435 000 (2010)

Anzahl der KMU, die von Unterstützungsdienstleistungen profitieren: 500 000/Jahr

Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen

Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen: 45 000 (2010)

Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen: 60 000/Jahr

 

Geänderter Text

Einzelziel

Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (2017)

Langfristiges Ziel (2020)

Enterprise Europe Network

 

 

 

Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen

Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen: 1.950 (2010)

Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen: 2.200/Jahr

Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen: 2.500/Jahr

Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ unter KMU (z. B. Markenbewusstsein der KMU-Population)

Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ unter KMU: noch nicht gemessen. Eine Erhebung ist in Arbeit.

 

Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ unter KMU um: 20 % erreicht gegenüber dem Ergebnis der Anfangserhebung.

Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ unter KMU um: 30 % erreicht gegenüber dem Ergebnis der Anfangserhebung.

Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes)

Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes): 78%

Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes): >80%

Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes): >82%

Anzahl der KMU, die Unterstützungsdienste erhalten

 

Anzahl der KMU, die Unterstützungsdienste erhalten: 435 000 (2010) 435 000 (2010)

Anzahl der KMU, die Unterstützungsdienste erhalten: 470 000/Jahr

Anzahl der KMU, die Unterstützungsdienste erhalten: 500 000/Jahr

 

Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen

Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen: 45 000 (2011)

Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen: 48 000/Jahr

Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen: 50 000/Jahr

Prozentualer Anteil der KMU, die in den Binnenmarkt exportieren

25 % der KMU exportieren in den Binnenmarkt

27 % der KMU exportieren in den Binnenmarkt

30 % der KMU exportieren in den Binnenmarkt

Änderungsantrag  94

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel: Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union – Förderung der Tätigkeit von KMU auf Märkten außerhalb der EU

Einzelziel

Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Förderung der Tätigkeit von KMU auf Märkten außerhalb der EU

 

 

Prozentualer Anteil der KMU, die an internationalen Aktivitäten (Exporte, Importe, FDI und andere Aktivitäten) außerhalb der EU beteiligt sind

13 % (2009)

17 % (2017)

 

Geänderter Text

Einzelziel

Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (2017)

Langfristiges Ziel (2020)

Förderung der Tätigkeit von KMU im Binnenmarkt und auf Märkten außerhalb der EU

 

 

 

Prozentualer Anteil der KMU, die in Länder außerhalb der EU exportieren

13 % (für den Zeitraum 2006-2008)

17 %

20 %

Änderungsantrag  95

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel: Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union – Internationale industrielle Zusammenarbeit

Einzelziel

Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Internationale industrielle Zusammenarbeit

 

 

Anzahl der Fälle einer verbesserten Abstimmung zwischen den EU-Vorschriften für Industrieprodukte und denen von Drittländern

Schätzungen zufolge gibt es bei der Zusammenarbeit in ordnungspolitischen Fragen mit den wichtigen Handelspartnern (USA, Japan, China, Brasilien, Russland, Kanada, Indien) im Schnitt 2 relevante Bereiche, in denen es zu einer bedeutenden Angleichung der technischen Vorschriften kommt

3 relevante Bereiche bedeutender Angleichung der technischen Vorschriften mit wichtigen Handelspartnern (USA, Japan, China, Brasilien, Russland, Kanada, Indien) (2017)

Anzahl der Bereiche und der bewährten Verfahren aus dem „Small Business Act“ der EU, die in Nachbarschafts- und Kandidatenländern übernommen wurden

Schätzungen zufolge wurden im Schnitt in den drei politischen Regionen (Region Kandidatenländer, Region Nachbarschaft Ost und Region Nachbarschaft MED) mindestens 3 der 10 Politikbereiche des SBA in diesen Ländern reguliert.

5 Politikbereiche des SBA in den drei politischen Regionen (Region Kandidatenländer, Region Nachbarschaft Ost und Region Nachbarschaft MED) (2017)

 

Geänderter Text

Einzelziel

Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union

Ergebnisindikator

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (2017)

Langfristiges Ziel (2020)

Internationale industrielle Zusammenarbeit

 

 

 

Anzahl der Fälle einer verbesserten Abstimmung zwischen den EU-Vorschriften für Industrieprodukte und denen von Drittländern

Schätzungen zufolge gibt es bei der Zusammenarbeit in ordnungspolitischen Fragen mit den wichtigen Handelspartnern (USA, Japan, China, Brasilien, Russland, Kanada, Indien) im Schnitt 2 relevante Bereiche, in denen es zu einer bedeutenden Angleichung der technischen Vorschriften kommt

3 relevante Bereiche bedeutender Angleichung der technischen Vorschriften mit wichtigen Handelspartnern (USA, Japan, China, Brasilien, Russland, Kanada, Indien) (2017).

4 relevante Bereiche bedeutender Angleichung der technischen Vorschriften mit wichtigen Handelspartnern (USA, Japan, China, Brasilien, Russland, Kanada, Indien) (2017).

Anzahl der Bereiche und der bewährten Verfahren aus dem „Small Business Act“ der EU, die in Nachbarschafts- und Kandidatenländern übernommen wurden

Schätzungen zufolge wurden im Schnitt in den drei politischen Regionen (Region Kandidatenländer, Region Nachbarschaft Ost und Region Nachbarschaft MED) mindestens 3 der 10 Politikbereiche des SBA in diesen Ländern reguliert.

5 Politikbereiche des SBA in den drei politischen Regionen (Region Kandidatenländer, Region Nachbarschaft Ost und Region Nachbarschaft MED) (2017).

5 Politikbereiche des SBA in den drei politischen Regionen (Region Kandidatenländer, Region Nachbarschaft Ost und Region Nachbarschaft MED).

Änderungsantrag  96

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang II

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Anhang entfällt

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird von Mängeln des Marktes, der Politik und der Institutionen, wie zum Beispiel den fehlenden Zugang zu Finanzmitteln und Märkten oder den immensen Verwaltungsaufwand, untergraben. Im Ergebnis legen die europäischen KMU eine geringere Produktivität an den Tag und wachsen langsamer als ihre Pendants in anderen Teilen der Welt; zudem sind sie weniger in der Lage, sich erfolgreich an Veränderungen anzupassen als größere Unternehmen in Europa. Diese Schwierigkeiten wurden durch die Wirtschaftskrise von 2008 weiter verschärft, da die KMU von ihr unverhältnismäßig schwer betroffen waren.

Innerhalb ihres aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) finanziert die EU Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmergeist und Innovation sowie zur Förderung der Entwicklung und des Wachstums von KMU durch das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP – Entrepreneurship and Innovation Programme), eine der drei Säulen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP – Competitiveness and Innovation Framework Programme). Im nächsten MFR (2014 – 2020) wird das EIP vom Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) abgelöst. Im Zusammenhang mit ihrer Entscheidung, Forschung und Innovation näher zusammenzubringen, hat die Europäische Kommission angeregt, die innovationsbezogenen Maßnahmen des aktuellen EIP in das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont 2020, einzubringen. Das Hauptaugenmerk des COSME wird daher auf Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Unternehmergeist liegen.

Der Berichterstatter begrüßt den Programmvorschlag für COSME, das einzige Förderprogramm der EU mit der ausdrücklichen Zielsetzung der Förderung von KMU, mit aller Entschiedenheit. Um den Vorschlag noch weiter zu verbessern, möchte er die nachfolgenden allgemeinen und gezielten Anmerkungen vorbringen:

Allgemeine Bemerkungen

1. Schwerpunkt beim Abbau des Verwaltungsaufwands sowie beim Zugang zu Finanzmitteln und Märkten

Angesichts des beschränkten Budgets sollten die Maßnahmen im Rahmen des COSME-Programms auf die mit der größten Durchschlagskraft und der größten Hebelwirkung konzentriert werden. Der Berichterstatter schlägt eine Bündelung in drei Bereichen vor: den Abbau des Verwaltungsaufwands sowie den Zugang zu Finanzmitteln einer- und Märkten andererseits.

Nach dem erfolgreichen Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union benötigt die EU ein neues, ehrgeizigeres Verringerungsziel für 2020, und die Arbeit der Hochrangigen Gruppe für den Bürokratieabbau sollte im Rahmen von COSME weiterhin unterstützt werden.

Im Sog der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich der Zugang zu Finanzmitteln zur Hauptsorge für den europäischen Mittelstand entwickelt, da die Banken bei der Kreditvergabe sehr zurückhaltend geworden sind und Privatanleger Risiken zunehmend scheuen. Die Finanzinstrumente des EIP haben sich als erfolgreich erwiesen, wenn es darum geht, KMU dabei zu unterstützen, Finanzmittel zu erhalten, wobei sie beachtliche Hebelwirkungen sowie in der Folge Zuwächse bei Umsatz und Arbeitsplätzen erbracht haben, sie sollten im Rahmen von COSME weitergeführt werden.

Der Zugang zu Märkten in Europa und in Drittländern sollte der dritte Prioritätsbereich des COSME-Programms sein. Das Enterprise Europe Network verfügt in dieser Beziehung nach wie vor über ein großes ungenutztes Potenzial. Die Verwaltung des EEN muss weiter verbessert und seine Sichtbarkeit erhöht werden.

2. Alle KMU als Zielgruppe

Das Hauptaugenmerk des COSME-Programms sollte nicht nur auf KMU liegen, die grenzüberschreitend tätig sind, sondern auch auf lokal, regional oder landesweit tätigen KMU, wenn ein Wertzuwachs für die EU nachweisbar ist. Ein EU-Mehrwert besteht auch im Aufgreifen von Marktversagen, das durch die Mitgliedstaaten allein nicht behoben werden kann.

3. Stärkere Verknüpfung mit dem Small Business Act

Bei der Verfolgung der Maßnahmen im Rahmen von COSME ist den zehn Grundsätzen des Small Business Act (SBA), durch den für die EU und ihre Mitgliedstaaten erstmals ein umfassender politischer Orientierungsrahmen zur Konzeption und Umsetzung politischer Strategien auf der Grundlage des Ansatzes „Vorfahrt für KMU“ eingeführt wurde, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

4. Stärkere Beteiligung der mittelständischen Interessenverbände

Das COSME wurde insbesondere für KMU entwickelt. Zur Erreichung der Programmziele ist eine stärkere Beteiligung der mittelständischen Interessenverbände unverzichtbar. So sollte die Kommission beispielsweise bei der Gestaltung der Mittelstandspolitik die Zusammenarbeit mit Mittelstandsorganisationen fördern. Außerdem sollte die Kommission die Mittelstandsorganisationen gegebenenfalls bei der Erarbeitung der Indikatoren und vor der Festlegung der Ziele für die Jahresarbeitsprogramme anhören.

5.        Hilfe bei Unternehmensübergaben

Unternehmensübergaben haben eine große Bedeutung für das Wachstum und die Entwicklung von KMU. Alljährlich besteht die Gefahr des Verlustes von 150 000 Unternehmen und 600 000 Arbeitsplätzen aufgrund von Unzulänglichkeiten im System der Unternehmensübergaben. Durch COSME wird dieses Versagen des Marktes in Angriff genommen.

6.        Mehr Haushaltsmittel für den Mittelstand

Unter politischen Entscheidungsträgern ist der Umstand gut bekannt, dass die 23 Millionen KMU eine große Quelle für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union darstellen. Unglücklicherweise schlägt sich die politische Bedeutung des Mittelstands im Haushaltsansatz für das COSME nicht nieder: mit 2,5 Mrd. EUR entfallen lediglich 0,2 % des vorgeschlagenen Haushalts des MFR auf das COSME. Vor dem Hintergrund seiner Empfehlungen, dass die Finanzinstrumente auch zur Unterstützung von Unternehmensübergaben verwendet

und der Schwellenwert der LGF für Darlehen in Höhe von mehr als 150 000 EUR für nicht innovative KMU abgeschafft werden sollte, erachtet der Berichterstatter den vorgeschlagenen Haushaltsansatz für die ehrgeizigen Ziele als unzureichend. Er schlägt deshalb vor, das Budget auf 0,5 % des Haushalts des MFR zu erhöhen. Dadurch würde gezeigt, dass die EU es mit der Mittelstandsförderung wirklich ernst meint.

Besondere Bemerkungen

1.  Allgemeine Ziele

1.1.  Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a)

Das erste allgemeine Ziel sollte die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und insbesondere der KMU der Europäischen Union sein. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind nicht als unabhängige Ziele zu betrachten, da die Wettbewerbsfähigkeit langfristig von der Nachhaltigkeit abhängig ist, und Politik sollte sich stets auf eine langfristige Strategie stützen. Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit spiegelt die Fähigkeit wider, die (wirtschaftliche) Wettbewerbsfähigkeit einer Industrie im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen und aufrechtzuerhalten.

1.2. Tourismus (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a und 3 Absatz 1 Buchstabe a)

Der Berichterstatter vertritt die Ansicht, dass Initiativen in der Tourismusbranche wie in jedem anderen Industriezweig mit einem hohen prozentualen Anteil an KMU und einem erheblichen Beitrag zum BIP auch dann Anspruch auf Förderung im Rahmen des COSME-Programms haben werden, wenn durch sie nachweislich ein EU-Mehrwert entsteht. Im Rahmen des COSME sollte jedoch nicht von vornherein eine unterschiedliche Behandlung der Branchen praktiziert werden. Folglich wird es als unangemessen erachtet, die Tourismusbranche bei den Programmzielen besonders zu betonen. Gleichwohl sollte der Tourismus, angesichts der Tatsache, dass er erst vor kurzem zu einer geteilten Zuständigkeit der EU geworden ist, bei den Einzelmaßnahmen hervorgehoben werden.

2. Einzelziele

2.1.  Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit (Artikel 6):

In Anbetracht der beschränkten Mittel müssen die Fördermaßnahmen auf branchenübergreifende Initiativen konzentriert werden, von denen das größtmögliche Spektrum an KMU profitiert. Gleichwohl muss die Kommission in die Lage versetzt werden, branchenspezifische Initiativen für Branchen mit einem hohen Anteil an KMU und einem erheblichen Beitrag zum BIP der Union zu unterstützen, wenn durch die jeweilige Initiative nachweislich ein EU-Mehrwert entsteht.

2.2. Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative (Artikel 7)

Ein für das Unternehmertum günstiges Geschäftsumfeld muss gute Rahmenbedingungen für alle Lagen bieten, in die ein Unternehmer geraten kann. Gemäß dem SBA ist darin nicht nur die Wachstumsphase enthalten, sondern auch Gründung, Übergabe und Insolvenz (die zweite Chance).

2.3.  Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln (Artikel 8)

KMU benötigen nicht nur in der Gründungs- und Wachstumsphase Zugang zu Finanzmitteln, sondern auch im Stadium der Übergabe (siehe oben). Das gilt auch für die Finanzinstrumente.

2.4. Maßnahmen zur Verbesserung des Marktzugangs (Artikel 9)

Der Berichterstatter stimmt mit der Kommission darin überein, dass diese ihre Unterstützung für das Enterprise Europe Network (EEN) aufrechterhalten solle. Die Leistungsfähigkeit des Netzwerks wurde kontinuierlich gesteigert und bietet ein weites Spektrum an Unterstützungsleistungen für Unternehmen und einen deutlichen EU-Mehrwert. Dennoch muss seine Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Analyse der unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen und der Inanspruchnahme in allen Mitgliedstaaten weiter verbessert werden.

Sondermaßnahmen zur Erleichterung des Marktzugangs für KMU in Drittländern, wie der China IPR SME Helpdesk, sind zu unterstützen, solange durch sie nicht von den Mitgliedstaaten oder das EEN getragene Maßnahmen dupliziert werden. Der Berichterstatter befürwortet ebenfalls die Unterstützung hinsichtlich der Normen und der öffentlichen Auftragsvergabe in Drittländern. Vor der Einführung neuer Maßnahmen sollte die Kommission eine Bestandsaufnahme der bestehenden Fördermaßnahmen durchführen.

3.   Finanzinstrumente (Artikel 4 und 14 sowie Anhang II)

Der Berichterstatter begrüßt die vorgeschlagenen Finanzinstrumente zur Erleichterung des Zugangs zu Fremd- und Eigenkapital für KMU. Aber er ist auch besorgt, dass die angestrebte Trennung zwischen den Programmen COSME und Horizont 2020 zu neuen Effizienzverlusten und weiterem Verwaltungsaufwand führen kann. Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass die Fazilitäten beider Programme wirklich als Teile eines einzigen Instruments eingeführt werden, auf das sowohl KMU als auch Vermittler über eine zentrale Anlaufstelle zugreifen können.

Der Berichterstatter begrüßt, dass 55,5 % des Haushalts für Finanzinstrumente vorgesehen sind. Angesichts des überhöhten Bedarfs und der großen Hebelwirkungen schlägt der Berichterstatter vor, mindestens 55,5 % der Haushaltsmittel für Finanzinstrumente vorzusehen. Die Kommission sollte jedoch die Möglichkeit haben, diesen Schwellenwert zu ändern, wenn das Angebot an Finanzinstrumenten den Bedarf übersteigt. Während die Haushaltsmittelzuweisung für die einzelnen Instrumente lediglich hinweisenden Charakter hat, ist bei der Mittelausstattung zu den verschiedenen Fazilitäten der Marktbedarf zu berücksichtigen.

3.1      Die Eigenkapitalfazilität für Investitionen in der Wachstumsphase (Artikel 14 und Anhang II)

Der Berichterstatter begrüßt den Vorschlag einer Eigenkapitalfazilität für in der Wachstumsphase befindliche KMU als Ergänzung zu der Eigenkapitalfazilität im Rahmen von Horizont 2020, bei der der Schwerpunkt auf Neugründungen gelegt wird. Die Bereitstellung von Mezzaninfinanzierungen ist besonders wichtig, da den Eigentümern von KMU dadurch Zugang zu Grundkapital verschafft wird, ohne dass sie ihr Eigentum aufgeben müssen.

3.2      Die Kreditbürgschaftsfazilität (Artikel 14 und Anhang II)

Die Kommission hat vorgeschlagen, dass durch die Kreditbürgschaftsfazilität lediglich Darlehen bis zu einer Höhe von 150 000 EUR gedeckt werden sollen, während höhere Darlehen unter die RSI II im Rahmen von Horizont 2020 fallen, auf die jedoch nur innovative Unternehmen Anspruch haben. Es besteht jedoch eine Finanzierungslücke für Kredite in Höhe von mehr als 150 000 EUR an nicht innovative KMU, insbesondere bei Unternehmensübergaben, die nach Ansicht des Berichterstatters von der Kreditbürgschaftsfazilität aufgegriffen werden müssten. Aus diesem Grund regt er an, dass durch die Kreditbürgschaftsfazilität auch Kredite von mehr als 150 000 EUR gedeckt werden sollten, wenn das betreffende KMU die RSI-II-Anspruchskriterien nicht erfüllt.

4.   Indikatoren (Anhang I)

Der Berichterstatter ist der Meinung, dass mehr und bessere Indikatoren erforderlich sind, um eine aussagekräftige und zuverlässige Erfolgsmessung zu ermöglichen. Zudem müssten die Leistungsziele ehrgeiziger sein, und es müssten bei den Einzelzielen zwei getrennte Etappenziele festgelegt werden, um eine Zwischenauswertung im Jahr 2017 zu ermöglichen und einen Bezugswert für 2020 zu haben.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (18.9.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)
(COM(2011)0834 – C7‑0463/2011 – 2011/0394(COD))

Verfasser der Stellungnahme: Paul Rübig

KURZE BEGRÜNDUNG

Die europäischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) haben sich als der wichtigste Faktor für Wachstum und mehr bzw. bessere Arbeitsplätze in der gesamten Union erwiesen. Sie gehören zum Kernbereich der Strategie Europa 2020 und werden dazu beitragen, die Ziele im Zusammenhang mit intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum zu erreichen. In der derzeitigen Wirtschaftslage wird das besonders relevant: KMU können den Ausweg aus der gegenwärtigen Wirtschafts- und Beschäftigungskrise ebnen. Schließlich entfielen im Zeitraum 2002–2010 85% aller neuen Arbeitsplätze in der EU auf sie.

Damit sie diese bedeutenden Aufgaben erfüllen können, müssen die europäischen KMU politisch und haushaltsmäßig von der Union gefördert werden Die Union steht derzeit vor der schweren Aufgabe, Marktausfälle und politische Fehlschläge zu bewältigen, die die Wettbewerbsfähigkeit von KMU erheblich geschwächt haben, und das Wachstumspotential dieses Sektors zur Geltung kommen zu lassen. Dazu gehört, dass bürokratischer Aufwand und Verwaltungslasten verringert und der Zugang zu Finanzmitteln und zu Märkten für alle KMU verbessert werden. Die Kommission hat im Rahmen des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 das Programm COSME vorgelegt, das eine deutliche Antwort auf die genannten Probleme geben soll, indem es die Rahmenbedingungen für die EU-Wirtschaft verbessert und das Unternehmertum stärkt

Für das Programm COSME wird eine Gesamtmittelausstattung von 2,5 Mrd. EUR vorgeschlagen. Angesichts der sehr schwierigen laufenden Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen betont der Verfasser der Stellungnahme, dass selbst bei allgemeiner Beschränkung der Finanzmittel keine Mittelkürzung bei Programmen wie COSME, die im Kern der Bemühungen um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der EU liegen, gerechtfertigt ist. Der Verfasser ist sogar überzeugt, dass es nicht in Frage kommt, den Finanzrahmen für das Programm COSME real auch nur im Geringsten niedriger zu veranschlagen als die gegenwärtige Mittelausstattung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Ebenso spricht sich der Verfasser nachdrücklich dafür aus, diesem Programm zusätzlich die Beträge möglicher Geldstrafen zuzuweisen, die die Kommission Unternehmen auferlegt, wenn sie das EU-Wettbewerbsrecht nicht einhalten; damit soll erreicht werden, dass diesem Bereich möglichst viele Ressourcen zufließen.

In dem neuen Programm sollte der Schwerpunkt auf jungen Unternehmern liegen. Der Verfasser der Stellungnahme empfiehlt die Einbeziehung der Maßnahme „Erasmus für junge Unternehmer” als separate Maßnahme in das Programm COSME. Diese Maßnahme, die ursprünglich als vorbereitende Maßnahme vom Europäischen Parlament vorgeschlagen worden war, ist in den letzten Jahren mit Erfolg ausgeführt worden und hat jungen Unternehmern die Möglichkeit gegeben, aus Erfahrungen und bewährter Praxis in anderen Mitgliedstaaten zu lernen und darauf aufzubauen. „Erasmus für junge Unternehmer” ist eindeutig eine Erfolgsgeschichte und verdient einen festen Platz in dem neuen Programm mit dem Ziel, unternehmerische Kompetenzen und Unternehmergeist bei jungen Menschen zu stimulieren

Beim Thema der Rückflüsse aus Finanzinstrumenten, die in COSME vorgesehen sind, unterstützt der Verfasser voll und ganz den Vorschlag der Kommission, dass Einnahmen und Rückzahlungen, die auf einem Finanzinstrument beruhen, diesem Instrument zugewiesen werden. Er ist überzeugt, dass der Multiplikatoreffekt dieser Instrumente dazu angetan ist, den KMU eine wirtschaftlich tragfähige und dauerhafte Zukunftsbasis zu bieten.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 a (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

 

1a. weist darauf hin, dass der im Legislativvorschlag angegebene Finanzrahmen nur als Anhaltspunkt für die Rechtsetzungsorgane dient und erst dann festgelegt werden kann, wenn Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014–2020 erzielt worden ist;

Änderungsantrag  2

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 b (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

 

1b. verweist auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zur „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa"1; bekräftigt, dass im nächsten MFR ausreichend zusätzliche Mittel benötigt werden, damit die Europäische Union ihre bestehenden politischen Prioritäten umsetzen und die in dem Vertrag von Lissabon vorgesehenen neuen Aufgaben erfüllen sowie auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann; fordert den Rat auf, sofern er diesen Standpunkt nicht teilt, eindeutig anzugeben, welche seiner politischen Prioritäten oder Vorhaben trotz ihres nachgewiesenen europäischen Mehrwerts vollständig aufgegeben werden könnten; stellt fest, dass selbst bei einer Aufstockung des Volumens der Ressourcen für den nächsten MFR um mindestens 5 % im Vergleich zu 2013 nur ein begrenzter Beitrag zur Verwirklichung der vereinbarten Zielvorgaben und Verpflichtungen der Union sowie des Grundsatzes der Solidarität der Union geleistet werden kann;

 

_______________

 

1 Angenommene Texte, P7_TA(2011)0266.

Änderungsantrag  3

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 c (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

 

1c. bekräftigt seinen in der Entschließung vom 8. Juni 2011 dargelegten Standpunkt, dass im nächsten Finanzrahmen allen Programmen und Instrumenten, die KMU fördern, besonders diesem Programm und dem „Small Business Act“, mehr Unterstützung zukommen sollte;

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(6a) Die Ausgaben aus Mitteln der Union und der Mitgliedstaaten für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU sollten besser koordiniert werden, um Komplementarität, mehr Effizienz und größere Sichtbarkeit sowie mehr Haushaltssynergie herbeizuführen. Die reale Mittelausstattung des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME-Programm) sollte nicht geringer ausfallen als die für das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP-Programm) veranschlagten Mittel.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(10a) Über seine Mittelausstattung hinaus sollten dem Programm die Beträge der Geldbußen, die die Kommission gegen Unternehmen bei Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts verhängt, zugewiesen werden.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Das Rahmenprogramm sollte speziell auf KMU entsprechend ihrer Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Kleinstunternehmen, Unternehmen des Handwerks und Sozialunternehmen zukommen. Außerdem sollten die besonderen Voraussetzungen und Anforderungen von Jungunternehmern, neuen und potenziellen Unternehmern sowie von Unternehmerinnen und ferner von besonderen Zielgruppen wie Migranten und Unternehmern aus sozial benachteiligten und gefährdeten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Außerdem sollten durch das Programm ältere Menschen dazu ermutigt werden, Unternehmer zu werden und es zu bleiben, und es sollte eine zweite Chance für Unternehmer gefördert werden.

(11) Das Rahmenprogramm sollte speziell auf KMU entsprechend ihrer Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Kleinstunternehmen, Unternehmen des Handwerks und Sozialunternehmen zukommen. Außerdem sollten die besonderen Voraussetzungen und Anforderungen von Jungunternehmern, Selbständigen, neuen und potenziellen Unternehmern und Unternehmerinnen sowie von besonderen Zielgruppen wie Migranten und Unternehmern aus sozial benachteiligten und gefährdeten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Außerdem sollten durch das Programm ältere Menschen dazu ermutigt werden, Unternehmer zu werden und es zu bleiben, und es sollte eine zweite Chance für Unternehmer gefördert werden. Junge Unternehmer sollten besonders wichtig genommen werden, vor allem durch die Aufstellung des Programms „Erasmus für junge Unternehmer“.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Viele der Probleme der EU im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit haben mit dem schwierigen Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu tun; diese können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Kreditwürdigkeit nachweisen und Zugang zu Risikokapital erhalten. Dies wirkt sich negativ auf das Niveau und die Qualität neu gegründeter Firmen und das Wachstum der Unternehmen aus. Der Mehrwert der vorgeschlagenen Finanzinstrumente für die EU liegt unter anderem darin, dass der europäische Binnenmarkt für Risikokapital gestärkt und ein europaweiter Finanzmarkt für KMU entwickelt wird. Die Maßnahmen der EU sollten den Einsatz von Finanzinstrumenten für KMU durch die Mitgliedstaaten ergänzen. Die mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten Einheiten sollten die Zusätzlichkeit sicherstellen und eine Doppelfinanzierung aus EU-Mitteln vermeiden.

(12) Viele der Probleme der EU im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit haben mit dem schwierigen Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu tun; diese können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Kreditwürdigkeit nachweisen und Zugang zu Risikokapital erhalten. Dies wirkt sich negativ auf das Niveau und die Qualität neu gegründeter Firmen und das Wachstum von Unternehmen sowie auf die Bereitschaft neuer Unternehmer aus, rentable Unternehmen im Zuge von Unternehmensübergaben bzw. Unternehmensnachfolge zu übernehmen. Die Finanzierungsinstrumente der EU, die im Zeitraum 2007-2013 geschaffen wurden, und insbesondere die KMU-Bürgschaftsfazilität, haben einen nachgewiesenen Zusatznutzen erbracht und für mindestens 120 000 KMU einen positiven Beitrag geleistet, wobei sie die Erhaltung von 851 000 Arbeitsplätzen seit Ausbruch der Finanzkrise 2008 ermöglicht haben. Der verbesserte Mehrwert der vorgeschlagenen Finanzinstrumente für die EU liegt unter anderem darin, dass der europäische Binnenmarkt für Risikokapital gestärkt und ein europaweiter Finanzmarkt für KMU entwickelt wird. Die Maßnahmen der EU sollten den Einsatz von Finanzinstrumenten für KMU durch die Mitgliedstaaten ergänzen, und die Mitgliedstaaten sollten alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit dieser Instrumente auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbessern. Die mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten Einheiten sollten die Zusätzlichkeit sicherstellen und eine Doppelfinanzierung aus EU-Mitteln vermeiden.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20a) Es ist wichtig, die Wirkung des Programms zu optimieren, indem öffentliche und private Finanzmittel mobilisiert und gebündelt werden und damit mit ihnen eine Hebelwirkung erzielt wird.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 23 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(23a) Das Programm sollte für ein Höchstmaß an Transparenz, Rechenschaftspflicht und demokratischer Kontrolle bei innovativen Finanzinstrumenten und Mechanismen sorgen, an denen der Haushalt der Union beteiligt ist, besonders was den erwarteten und den tatsächlich erreichten Beitrag zur Verwirklichung von Zielen der Union angeht.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 24 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(24a) Es ist wichtig, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei dem Programm ebenso sicherzustellen wie seine möglichst wirkungsvolle und nutzerfreundliche Durchführung, wobei gleichzeitig für Rechtssicherheit und den Zugang aller Teilnehmer zu den Mitteln des Programms zu sorgen ist.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 25 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(25a) Die Durchführung des Programms sollte in Jahresabständen mithilfe von Schlüsselindikatoren zur Bewertung von Ergebnissen und Auswirkungen überwacht werden. Die Indikatoren sollten zusammen mit der jeweiligen Ausgangslage die Mindestbasis für die Bewertung des Umfangs, in dem die Programmziele verwirklicht wurden, bilden.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 wird ein Programm für Maßnahmen der Union zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, mit besonderem Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aufgelegt („das Programm“).

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 wird ein Programm für Maßnahmen der Union zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, mit besonderem Schwerpunkt auf Selbständigen, Kleinstunternehmen, Handwerksbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aufgelegt („das Programm“).

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe d a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(da) Differenz zwischen der Zahl neu gegründeter und bestehender KMU,

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen;

(b) Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen, vor allem junge Unternehmer;

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 2,522 Milliarden EUR, wovon ungefähr 1,4 Milliarden EUR auf Finanzierungsinstrumente entfallen.

1. Im Sinne der Nummer [17] der Interinstitutionellen Vereinbarung vom xxx/201y zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung beläuft sich die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms während seiner gesamten Laufzeit auf […] der Obergrenzen der im MFR 2014-2020 vorgesehenen Gesamtmittel, wovon ungefähr 60 % auf Finanzierungsinstrumente entfallen. Dieser Betrag bildet für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1a. Der für Finanzierungsinstrumente bereitgestellte Betrag gemäß Absatz 1 ist ein Richtwert, der die Vorrechte der Haushaltsbehörde unberührt lässt. Er kann im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens nach oben und nach unten angepasst werden, je nach den Ergebnissen, die bei der Umsetzung der verschiedenen Finanzierungsinstrumente nach Anhang II erzielt werden.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Es wird die Maßnahme „Erasmus für junge Unternehmer” eingerichtet, die dem Ziel zu dienen hat, unternehmerische Kompetenzen auszubauen und Unternehmergeist zu stimulieren.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Die Kommission kann Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, mit denen eine unternehmerische Ausbildung sowie unternehmerische Fähigkeiten und Sichtweisen, insbesondere bei potenziellen und neuen Unternehmern, aufgebaut werden.

3. Die Kommission kann Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, mit denen eine unternehmerische Ausbildung sowie unternehmerische Fähigkeiten, Denkweisen und Sichtweisen, insbesondere in der allgemeinen und beruflichen Bildung und bei potenziellen und neuen Unternehmern, aufgebaut werden.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4. Im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. XXX/2012 [neue Haushaltsordnung] werden Einnahmen und Rückzahlungen, die durch ein Finanzierungsinstrument generiert werden, diesem Finanzierungsinstrument zugeordnet. Bei Finanzierungsinstrumenten, die bereits im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 eingerichtet wurden, werden durch in diesem Zeitraum begonnene Maßnahmen generierte Einnahmen und Rückzahlungen dem Finanzierungsinstrument im Zeitraum 2014-2020 zugeordnet.

4. Im Einklang mit Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. XXX/2012 [neue Haushaltsordnung] werden Einnahmen und Rückzahlungen, die durch ein Finanzierungsinstrument generiert werden, diesem Finanzierungsinstrument zugeordnet. Bei Finanzierungsinstrumenten, die bereits im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 eingerichtet wurden, werden durch in diesem Zeitraum begonnene Maßnahmen generierte Einnahmen und Rückzahlungen dem Finanzierungsinstrument im Zeitraum 2014-2020 zugeordnet.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang II – Abschnitt „Die Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF)“ – Nummer 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Die LGF umfasst, außer bei Darlehen im verbrieften Portfolio, Darlehen bis zur Höhe von 150 000 EUR, die frühestens nach 12 Monaten fällig werden. Die LGF wird so gestaltet, dass eine Berichterstattung über die unterstützten innovativen KMU möglich ist, im Hinblick auf sowohl die Anzahl als auch den Umfang der Darlehen.

3. Die LGF umfasst, außer bei Darlehen im verbrieften Portfolio, Darlehen bis zur Höhe von 250 000 EUR, die frühestens nach 12 Monaten fällig werden. Im Fall der Finanzierung von Unternehmensübergaben kann der Darlehensbetrag bis zu 1 000 000 EUR ausmachen. Die LGF wird so gestaltet, dass eine getrennte Berichterstattung über Unternehmensgründungen, Unternehmensübergaben, die Erweiterung bestehender Unternehmen und die unterstützten innovativen KMU möglich ist, im Hinblick auf sowohl die Anzahl als auch den Umfang der Darlehen

VERFAHREN

Titel

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2011)0834 – C7-0463/2011 – 2011/0394(COD)

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

13.12.2011

 

 

 

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

13.12.2011

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Paul Rübig

6.2.2012

Prüfung im Ausschuss

20.6.2012

 

 

 

Datum der Annahme

6.9.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Richard Ashworth, Reimer Böge, Zuzana Brzobohatá, Jean Louis Cottigny, Jean-Luc Dehaene, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Giovanni La Via, George Lyon, Claudio Morganti, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Burkhard Balz, Maria Da Graça Carvalho, Edit Herczog, Peter Jahr, Jürgen Klute, Paul Rübig, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Luigi Berlinguer

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (10.7.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014–2020)
(COM(2011)0834 – C7‑0463/2011 – 2011/0394(COD))

Verfasserin der Stellungnahme: Emma McClarkin

KURZE BEGRÜNDUNG

Die Verfasserin der Stellungnahme begrüßt das von der Kommission für 2014–2020 vorgeschlagene Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU, das auf die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der Europäischen Union abzielt, die Umsetzung der Strategie Europa 2020 unterstützen soll und zur Erreichung des Ziels „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ beiträgt. Das Programm sollte in der Tat darauf ausgerichtet sein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der EU – und insbesondere von KMU – zu fördern. Darüber hinaus sollten mit diesem Programm der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert und die unternehmerische Initiative, auch von Zielgruppen wie jungen Menschen und Frauen, gefördert werden. Die Vereinfachung des Zugangs zu Märkten, insbesondere innerhalb, aber auch außerhalb der EU, ist ein weiteres wichtiges Ziel.

Die selbständige Tätigkeit und der Aufbau eines Unternehmens sind wichtige Quellen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auf der Ebene der EU. Deshalb müssen die Bedingungen für Unternehmen, insbesondere KMU, und für Bürger, die ein Unternehmen gründen möchten, verbessert werden. Bei der Ausarbeitung dieser Stellungnahme hat sich die Verfasserin auf wenige Kernbereiche konzentriert, die zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen könnten:

· Förderung der Übernahme neuer wettbewerbsfähiger Geschäftsmodelle und der Zusammenarbeit von KMU in neuen Wertschöpfungsketten und auf neuen Märkten;

· Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase;

· Abbau und Vereinfachung zeitraubender Hemmnisse für KMU;

· deutlichere Hinweise auf das Programm COSME (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU) und auf die für KMU bereitgestellten Finanzmittel, damit die KMU auch wissen, welche Finanzierungsmöglichkeiten sie nutzen können;

· Finanzierung des „Enterprise Europe Network“, vor allem mit dem Ziel, EU-Programme zu ermitteln, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum von Unternehmen auf dem Binnenmarkt verbessert bzw. gefördert wird;

· Unterstützung von KMU durch Beratung und die Bereitstellung von Informationen zu Themen wie Markteintrittsbarrieren, Geschäftschancen, Normen und Rechte des geistigen Eigentums in vorrangigen Drittländern;

· Förderung der Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit digitalen Diensten;

· Einrichtung eines Überwachungssystems, mit dem dafür gesorgt wird, dass die Banken die bereitgestellten Mittel und Garantien nutzen, um mehr Kredite an KMU zu vergeben.

Die Europäische Union sollte keine Maßnahmen treffen, die bereits von den Mitgliedstaaten getroffen wurden, damit keine Doppelstrukturen entstehen. Deshalb ist den Ergebnissen der Bestandsaufnahme, die die Kommission derzeit durchführt, erwartungsvoll entgegenzusehen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass mit dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU ein Mehrwert erzielt wird und das dafür ausgegebene Geld in Maßnahmen fließt, mit denen Wachstum geschaffen wird.

Was unterstützende Maßnahmen und die Vereinfachung anbelangt, sei der Nutzen sinnvoller Rechtsvorschriften nochmals betont, wozu auch Eignungsprüfungen der bestehenden Rechtsvorschriften und Folgenabschätzungen zu Unionsmaßnahmen von besonderer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum von Unternehmen beitragen. Um den Unternehmen mehr Freiheit zu bieten und gegebenenfalls Wachstum zu fördern, sollten Rechtsvorschriften vereinfacht oder aufgehoben werden, und die Belastung von KMU durch künftige Rechtsvorschriften sollte auf ein Mindestmaß begrenzt werden.

Die Verfasserin der Stellungnahme schließt sich dem Ansatz der Kommission an, demzufolge Kleinstunternehmen von den EU-Rechtsvorschriften ausgenommen werden sollten, solange es keine anderweitigen Gründe für ihre Einbeziehung gibt. Für die Verringerung der Belastung sind der KMU-Test und der Test zum Nachweis der Wettbewerbsfähigkeit, die auch von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollten, von entscheidender Bedeutung.

Was den Tourismus anbelangt, bestehen Zweifel daran, ob diese Branche gesondert erwähnt werden sollte, wo doch andere Bereiche wie die Vergabe öffentlicher Aufträge und der öffentliche Dienst, die für das Wachstum sehr wichtig sind, keine Erwähnung gefunden haben. Es ist sehr wichtig, das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU einschließlich seiner Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum zu bewerten und dabei zu prüfen, wie gut die Ziele des Programms verwirklicht werden.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Die Kommission nahm im März 2010 die Mitteilung „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ an (die „Strategie Europa 2020“). Diese Mitteilung wurde vom Europäischen Rat im Juni 2010 begrüßt. Die Strategie Europa 2020 stellt eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise dar und soll Europa auf das nächste Jahrzehnt vorbereiten. In ihr sind fünf ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima und Energie, Beschäftigung, Innovation, Bildung sowie soziale Eingliederung aufgeführt, die bis 2020 erreicht werden sollen, und es werden wesentliche Wachstumsmotoren aufgezeigt, durch die Europa dynamischer und wettbewerbsfähiger werden soll. Es wird außerdem betont, wie wichtig es ist, das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu stärken und zugleich für eine hohe Beschäftigung, eine kohlenstoffemissionsarme und ressourcen- und energieeffiziente Wirtschaft sowie sozialen Zusammenhalt zu sorgen.

(1) Die Kommission nahm im März 2010 die Mitteilung „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ an (die „Strategie Europa 2020“). Diese Mitteilung wurde vom Europäischen Rat im Juni 2010 begrüßt. Die Strategie Europa 2020 stellt eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise dar und soll Europa auf das nächste Jahrzehnt vorbereiten. In ihr sind fünf ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima und Energie, Beschäftigung, Innovation, Bildung sowie soziale Eingliederung aufgeführt, die bis 2020 erreicht werden sollen, und es werden wesentliche Wachstumsmotoren aufgezeigt, durch die Europa dynamischer und wettbewerbsfähiger werden soll. Es wird außerdem betont, wie wichtig es ist, das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu stärken und zugleich für eine hohe Beschäftigung, eine CO2-emissionsarme und ressourcen- und energieeffiziente Wirtschaft sowie sozialen Zusammenhalt zu sorgen, beispielsweise mit Hilfe von KMU, die im Hinblick auf die Verwirklichung dieser Ziele eine wichtige Aufgabe haben.

Begründung

Die wichtige Aufgabe der KMU im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 zeigt sich auch darin, dass KMU in sechs von sieben Leitinitiativen der Strategie Erwähnung finden. Die Bedeutung von KMU sollte konsequenterweise auch in der Beschreibung des Programms hervorgehoben werden.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Um sicherzustellen, dass Unternehmen eine zentrale Rolle für das Wirtschaftswachstum in Europa einnehmen, nahm die Kommission im Oktober 2010 die Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ an, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2010 bekräftigt wurde. Hierbei handelt es sich um eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020. In der Mitteilung wird eine Strategie dargelegt, mit der das Wachstum angetrieben und Beschäftigung geschaffen werden soll, indem eine starke, diversifizierte und wettbewerbsfähige Industriebasis in Europa erhalten bleibt und gestützt wird; dies soll insbesondere durch bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen erreicht werden, wie auch durch eine Stärkung bestimmter Teilbereiche des Binnenmarkts wie z. B. der unternehmensbezogenen Dienstleistungen.

(2) Um sicherzustellen, dass Unternehmen eine zentrale Rolle für das Wirtschaftswachstum in Europa – das von höchster Priorität ist – einnehmen, nahm die Kommission im Oktober 2010 die Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ an, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2010 bekräftigt wurde. Hierbei handelt es sich um eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020. In der Mitteilung wird eine Strategie dargelegt, mit der das Wachstum angetrieben und Beschäftigung geschaffen werden soll, indem eine starke, diversifizierte und wettbewerbsfähige Industriebasis in Europa erhalten bleibt und gestützt wird; dies soll insbesondere durch bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen erreicht werden, wie auch durch eine Stärkung bestimmter Teilbereiche des Binnenmarkts wie z. B. der unternehmensbezogenen Dienstleistungen.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(3a) Die Bürger, Verbraucher und Unternehmen, insbesondere KMU, werden durch die Lücken, die Zersplitterung und den unnötigen bürokratischen Aufwand des Binnenmarkts daran gehindert, seine Vorteile in vollem Umfang zu nutzen. Viele KMU sind beispielsweise ständig mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie grenzübergreifend Handel treiben möchten. Deshalb ist es dringend notwendig, dass die Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten sich gemeinsam darum bemühen, die Missstände bei der Umsetzung, den Rechtsvorschriften und den diesbezüglichen Informationen abzubauen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten auch zusammenarbeiten, um die übermäßige administrative, finanzielle und regulatorische Belastung der KMU zu verringern.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, zu stärken, die Wissensgesellschaft voranzubringen und eine Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums zu fördern, sollte ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU („das Programm“) aufgestellt werden.

(6) Um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, zu stärken, die Wissensgesellschaft voranzubringen und eine Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums zu fördern, sollte ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU („das Programm“) aufgestellt werden. Das Programm sollte sich nicht mit Programmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten überschneiden und für alle KMU, insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, besonders leicht zugänglich sein.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8) Mit der Wettbewerbsfähigkeitspolitik der Union sollen die institutionellen und politischen Vereinbarungen umgesetzt werden, mit denen Bedingungen geschaffen werden, unter denen Unternehmen auf nachhaltige Weise wachsen können. Produktivitätszuwächse sind der beste Weg, nachhaltige Einkommenssteigerungen zu erreichen, die wiederum zu einem höheren Lebensstandard beitragen. Die Wettbewerbsfähigkeit hängt außerdem von der Fähigkeit der Unternehmen ab, die Möglichkeiten, die z. B. der europäische Binnenmarkt bietet, uneingeschränkt zu nutzen. Das ist besonders wichtig für KMU, die 99 % der Unternehmen in der EU ausmachen und auf die zwei Drittel der vorhandenen Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und 80 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze sowie mehr als die Hälfte des insgesamt von Unternehmen in der EU geschaffenen Mehrwerts entfallen. KMU sind ein wesentlicher Motor für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Integration.

(8) Mit der Wettbewerbsfähigkeitspolitik der Union sollen die institutionellen und politischen Vereinbarungen umgesetzt werden, mit denen Bedingungen geschaffen werden, unter denen Unternehmen gegründet werden und auf nachhaltige Weise wachsen können. Produktivitätszuwächse sind der beste Weg, nachhaltige Einkommenssteigerungen zu erreichen, die wiederum zu einem höheren Lebensstandard beitragen. Die Wettbewerbsfähigkeit hängt außerdem von der Fähigkeit der Unternehmen ab, die Möglichkeiten, die z. B. der europäische Binnenmarkt bietet, uneingeschränkt zu nutzen. Das ist besonders wichtig für KMU, die 99 % der Unternehmen in der EU ausmachen und auf die zwei Drittel der vorhandenen Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und 80 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze sowie mehr als die Hälfte des insgesamt von Unternehmen in der EU geschaffenen Mehrwerts entfallen. KMU sind ein wesentlicher Motor für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Integration.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Das Rahmenprogramm sollte speziell auf KMU entsprechend ihrer Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Kleinstunternehmen, Unternehmen des Handwerks und Sozialunternehmen zukommen. Außerdem sollten die besonderen Voraussetzungen und Anforderungen von Jungunternehmern, neuen und potenziellen Unternehmern sowie von Unternehmerinnen und ferner von besonderen Zielgruppen wie Migranten und Unternehmern aus sozial benachteiligten und gefährdeten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Außerdem sollten durch das Programm ältere Menschen dazu ermutigt werden, Unternehmer zu werden und es zu bleiben, und es sollte eine zweite Chance für Unternehmer gefördert werden.

(11) Das Rahmenprogramm sollte speziell auf KMU entsprechend ihrer Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Kleinstunternehmen und Unternehmen des Handwerks zukommen. Außerdem sollten die besonderen Voraussetzungen von Zielgruppen wie Jungunternehmern, neuen und potenziellen Unternehmern sowie von Unternehmerinnen berücksichtigt werden. Besonderen Gruppen wie Migranten und Menschen mit Behinderungen sollten gezielte Informationen bereitgestellt werden. Außerdem sollten durch das Programm ältere Menschen dazu ermutigt werden, Unternehmer zu werden und es zu bleiben, und es sollten Unternehmensübertragungen, Ausgliederungen von Unternehmensteilen und eine zweite Chance für Unternehmer gefördert werden.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Viele der Probleme der EU im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit haben mit dem schwierigen Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu tun; diese können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Kreditwürdigkeit nachweisen und Zugang zu Risikokapital erhalten. Dies wirkt sich negativ auf das Niveau und die Qualität neu gegründeter Firmen und das Wachstum der Unternehmen aus. Der Mehrwert der vorgeschlagenen Finanzinstrumente für die EU liegt unter anderem darin, dass der europäische Binnenmarkt für Risikokapital gestärkt und ein europaweiter Finanzmarkt für KMU entwickelt wird. Die Maßnahmen der EU sollten den Einsatz von Finanzinstrumenten für KMU durch die Mitgliedstaaten ergänzen. Die mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten Einheiten sollten die Zusätzlichkeit sicherstellen und eine Doppelfinanzierung aus EU-Mitteln vermeiden.

(12) Viele der Probleme der EU im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit haben mit dem schwierigen Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu tun; diese können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Kreditwürdigkeit nachweisen und Zugang zu Risikokapital erhalten. Dies wirkt sich negativ auf das Niveau und die Qualität neu gegründeter Firmen und das Wachstum der Unternehmen und auf den Erfolg des Eigentümer- und Generationswechsels aus. Der Mehrwert der vorgeschlagenen Finanzinstrumente für die EU liegt unter anderem darin, dass der europäische Binnenmarkt für Risikokapital gestärkt und ein vereinfachter und transparenterer europaweiter Finanzmarkt für KMU entwickelt wird. Die Maßnahmen der EU sollten mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten für KMU durch die Mitgliedstaaten kohärent sein, im Einklang stehen und ihn ergänzen. Die mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten Einheiten sollten die Zusätzlichkeit sicherstellen und eine Doppelfinanzierung aus EU-Mitteln unterbinden.

Begründung

Die Sicherung der Bedingungen für die Überlassung des Unternehmens ist ein sehr wichtiger Teil der Sicherung des Zugangs zu Finanzmitteln. Das Vorhandensein von Kapital im Falle des Eigentümerwechsels gehört zu den wichtigsten Herausforderungen der Unternehmenspolitik.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 13

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13) Das Enterprise Europe Network hat seinen Mehrwert für europäische KMU als zentrale Anlaufstelle gezeigt, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Geschäftschancen auf dem europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus zu nutzen. Die Straffung von Methodik und Arbeitsmethoden sowie Bestimmungen europäischer Dimension für unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen sind nur auf Unionsebene zu erreichen. Insbesondere hat das Network den KMU dabei geholfen, Kooperations- und Technologietransferpartner zu finden, und sie zu Finanzierungsquellen, geistigem Eigentum, Ökoinnovationen und nachhaltiger Produktion beraten. Außerdem hat es Rückmeldungen zu den Rechtsvorschriften und Normen der EU erhalten. Sein einzigartiges Fachwissen ist besonders wichtig für die Überwindung von Informationsasymmetrien und die Reduzierung der Kosten grenzüberschreitender Transaktionen.

(13) Das Enterprise Europe Network sollte auch künftig seinen Mehrwert für europäische KMU unter Beweis stellen, indem es geeignete EU-Förderprogramme und Dienstleistungen für Unternehmen ermittelt, mit denen KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und Geschäftschancen auf dem europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus nutzen. Die Straffung von Methodik und Arbeitsmethoden sowie Bestimmungen europäischer Dimension für unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen sind nur auf Unionsebene zu erreichen. Insbesondere hat das Network den KMU dabei geholfen, Kooperations- und Technologietransferpartner zu finden, und sie zu EU-Finanzierungsquellen und geistigem Eigentum sowie zu EU‑Programmen zur Förderung von Ökoinnovationen und nachhaltiger Produktion beraten. Außerdem hat es Rückmeldungen zu den Rechtsvorschriften und Normen der EU erhalten und KMU mit Erfolg dazu angeregt, sich an EU‑Förderprogrammen wie dem Siebten Forschungsrahmenprogramm zu beteiligen. Sein einzigartiges Fachwissen ist besonders wichtig für die Überwindung von Informationsasymmetrien und die Reduzierung der Kosten grenzüberschreitender Transaktionen. Es sollte gegebenenfalls weiter optimiert werden, indem die Kontakte zu den nationalen Kontaktstellen ausgebaut werden und seine Sichtbarkeit in den Mitgliedstaaten verbessert wird.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 14 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(14a) Durch Aktivitäten in diesem Bereich können gleiche Wettbewerbsbedingungen für KMU geschaffen werden, die beabsichtigen, außerhalb ihres Heimatlandes tätig zu werden. Zu diesen Aktivitäten sollten unter anderem Informationen über die Rechte des geistigen Eigentums und technische Normen zählen.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15) Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, insbesondere der KMU, zu steigern, müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission ein für sie günstiges Umfeld schaffen. Auf die Belange der KMU und die Branchen, in denen sie besonders stark tätig sind, muss dabei besondere Aufmerksamkeit gerichtet werden. Es sind Initiativen auf Unionsebene notwendig, damit gerechte Bedingungen für KMU geschaffen sowie Informationen und Wissen auf europäischer Ebene ausgetauscht werden.

(15) Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, insbesondere der KMU, zu steigern, müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission ein für sie günstiges Umfeld schaffen, indem sie den durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungsaufwand verringern. Auf die Belange der KMU muss dabei besondere Aufmerksamkeit gerichtet werden. Es sind Initiativen auf Unionsebene notwendig, damit gerechte Bedingungen für KMU geschaffen und Informationen und Wissen auf europäischer Ebene ausgetauscht werden sowie die Ausarbeitung einer gemeinsamen Politik der Union für KMU mit europäischem Mehrwert gefördert wird. Digitale Dienste können in diesem Bereich besonders kostenwirksam sein.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15a) Im Wege der ordnungsgemäßen Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung der alternativen Formen der Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten durch die Kommission und die Mitgliedstaaten würde die Streitbeilegung sowohl für die Verbraucher als auch die Händler schneller, preisgünstiger und weniger bürokratisch, und dadurch würden die KMU darin bestärkt, noch umfassender am Binnenmarkt teilzuhaben und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Ein weiterer Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, ist der relativ schwach ausgeprägte Unternehmergeist in der EU. Nur 45 % der Bürgerinnen und Bürger in der EU (bei den Frauen unter 40 %) wären gerne selbständig; in den USA sind es dagegen 55 % und in China 71 %. Demonstrations- und Katalysatoreffekte (beispielsweise durch den Europäischen Unternehmerpreis und Konferenzen) sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz und Konsistenz wie z. B. Benchmarking und der Austausch bewährter Verfahren bieten einen hohen Mehrwert für Europa.

(16) Ein weiterer Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, ist der relativ schwach ausgeprägte Unternehmergeist in der EU. Nur 45 % der Bürgerinnen und Bürger in der EU (bei den Frauen unter 40 %) wären gerne selbständig; in den USA sind es dagegen 55 % und in China 71 %. Demonstrations- und Katalysatoreffekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz und Konsistenz wie z. B. Benchmarking und der Austausch bewährter Verfahren bieten einen hohen Mehrwert für Europa.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16a) KMU werden häufig durch den übermäßigen Verwaltungsaufwand am Zugang zu Ausschreibungen öffentlicher Aufträge gehindert. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die diesbezüglichen Anforderungen vereinfachen, um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für KMU zu schaffen.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 17

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(17) Der globale Wettbewerb, demografische Veränderungen, die Ressourcenknappheit und aufkommende soziale Entwicklungen schaffen sowohl Herausforderungen als auch Gelegenheiten für einige Branchen. So sind beispielsweise in Branchen, die auf individuellem Design aufbauen, vor globalen Herausforderungen stehen und durch einen hohen KMU-Anteil gekennzeichnet sind, Anpassungen notwendig, um von den Entwicklungen profitieren zu können und das bisher nicht erschlossene Potenzial der hohen Nachfrage nach personalisierten, alles einschließenden Produkten zu nutzen. Da diese Herausforderungen für alle KMU in der EU in den betreffenden Branchen gelten, ist ein abgestimmtes Vorgehen auf Unionsebene erforderlich.

(17) Der globale Wettbewerb, demografische Veränderungen, die begrenzte Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen und aufkommende soziale Entwicklungen schaffen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für zahlreiche Branchen, die vor globalen Herausforderungen stehen und durch einen hohen KMU-Anteil gekennzeichnet sind. So sind beispielsweise in Branchen, die auf individuellem Design aufbauen, Anpassungen notwendig, um das bisher nicht erschlossene Potenzial der hohen Nachfrage nach personalisierten, alles einschließenden Produkten zu nutzen. Verbrauchsgüter mit individuellem Design sind ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Union, und die in ihm tätigen Unternehmen tragen maßgeblich zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Da diese Herausforderungen für alle KMU in der EU in den betreffenden Branchen gelten, ist ein abgestimmtes Vorgehen auf Unionsebene erforderlich, um zusätzliches Wachstum zu schaffen.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 18

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(18) Wie in der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010 „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ dargelegt, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2010 bekräftigt wurde, ist der Tourismus eine wichtige Branche in der EU. Die Unternehmen dieser Branche leisten einen erheblichen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU und zur Schaffung von Arbeitsplätzen; sie besitzen ein beträchtliches Potenzial für die Entwicklung unternehmerischer Tätigkeit, da dort hauptsächlich KMU tätig sind. Im Vertrag von Lissabon werden die Bedeutung des Tourismus anerkannt und der EU besondere Zuständigkeiten in diesem Bereich verliehen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen. Die Tourismusinitiative auf Unionsebene bringt einen klaren Mehrwert mit sich – insbesondere dadurch, dass Daten und Untersuchungen zur Verfügung stehen, grenzüberschreitende Werbestrategien entwickelt und bewährte Verfahren ausgetauscht werden.

(18) Wie in der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010 „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ dargelegt, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2010 bekräftigt wurde, ist der Tourismus eine wichtige Branche in der EU. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind die besonderen Zuständigkeiten der EU in diesem Bereich genannt. Die Unternehmen dieser Branche leisten einen erheblichen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU und zur Schaffung von Arbeitsplätzen; sie besitzen ein beträchtliches Potenzial für die Entwicklung unternehmerischer Tätigkeit, da dort, wie in den meisten Branchen, hauptsächlich KMU tätig sind. Initiativen im Tourismus sollten durch das Programm unterstützt werden, sofern sie einen klaren Mehrwert auf Unionsebene mit sich bringen.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 19

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(19) Das Programm sollte Maßnahmen aufzeigen, mit denen die aufgestellten Ziele erreicht werden sollen, und es sollten die dafür zur Verfügung stehende Gesamtmittelausstattung, verschiedene Arten von Durchführungsmaßnahmen und die Vorkehrungen für die Überwachung und Evaluierung und den Schutz der finanziellen Interessen der Union festgelegt werden.

(19) Das Programm sollte Maßnahmen aufzeigen, mit denen die aufgestellten Ziele erreicht werden sollen, und es sollten die dafür zur Verfügung stehende Gesamtmittelausstattung, verschiedene Arten von Durchführungsmaßnahmen und transparente Vorkehrungen für die Überwachung und Evaluierung und den Schutz der finanziellen Interessen der Union festgelegt werden.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(20) Das Programm sollte andere Programme der EU ergänzen, wobei anerkannt werden sollte, dass jedes Instrument nach einem eigenen, spezifischen Verfahren funktionieren sollte. Dieselben förderfähigen Kosten sollten somit keine doppelte Förderung erhalten. Um einen Mehrwert und eine substanzielle Wirkung der EU-Fördermittel zu erreichen, werden enge Synergien zwischen diesem Programm, anderen EU-Programmen und den Strukturfonds entwickelt.

(20) Das Programm sollte andere Programme der EU ergänzen, wobei anerkannt werden sollte, dass jedes Instrument nach einem eigenen, spezifischen Verfahren funktionieren sollte. Dieselben förderfähigen Kosten sollten somit keine doppelte Förderung erhalten. Um einen Mehrwert und eine substanzielle Wirkung der EU-Fördermittel zu erreichen, werden enge Synergien zwischen diesem Programm und anderen EU-Programmen wie Horizont 2020 und den Strukturfonds entwickelt.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche;

(a) Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der Europäischen Union, insbesondere der KMU;

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) Unterstützung einer unternehmerischen Kultur und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU.

(b) Unterstützung des Unternehmergeists, einer unternehmerischen Kultur und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) Änderungen bei den Verwaltungslasten für KMU,

(c) Verringerung der Verwaltungs- und Regelungsaufwands für KMU,

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe e

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(e) KMU-Fluktuationsrate.

(e) KMU-Gründungen, KMU-Wachstum und Verringerung der Anzahl gescheiterter KMU.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche;

(a) Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, Internationalisierung und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, insbesondere der KMU, auch in den Branchen Dienstleistungen und Tourismus, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und für neues Unternehmertum;

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen;

(b) Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen wie junge Menschen und Frauen;

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln;

(c) Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln, insbesondere Risikokapital;

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe d

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(d) Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union.

(d) Verbesserung des Zugangs zu Märkten, insbesondere innerhalb wie auch außerhalb der Union.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 2 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Maßnahmen zur Verbesserung der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung politischer Strategien, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, einschließlich der Katastrophenresistenz, auswirken, sowie zur Entwicklung von geeigneten Infrastrukturen, Clustern von Weltrang und Unternehmensnetzen und ferner Maßnahmen zur Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen und zur Entwicklung nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Prozesse;

(a) Maßnahmen zur Verbesserung der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung politischer Strategien, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, einschließlich der Katastrophenresistenz, auswirken, sowie zum Austausch bewährter Verfahren für die Entwicklung von geeigneten Infrastrukturen, Clustern von Weltrang und Unternehmensnetzen und ferner Maßnahmen zur Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen und zur Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Prozesse;

Änderungsantrag  27

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 2 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) Unterstützung der Weiterentwicklung der KMU-Politik und der Zusammenarbeit der politischen Entscheidungsträger, insbesondere im Hinblick auf eine Erleichterung des Zugangs von KMU zu Programmen und Maßnahmen.

(c) Unterstützung der Weiterentwicklung der KMU-Politik und der Zusammenarbeit der politischen Entscheidungsträger, insbesondere im Hinblick auf eine Erleichterung des Zugangs von KMU zu Programmen und Maßnahmen und die Verringerung des Verwaltungs- und Regelungsaufwands für KMU.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 2 – Buchstabe c a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ca) Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von KMU zu öffentlichen Aufträgen, insbesondere durch bessere Informationen und Hilfestellung bei Ausschreibungen und zu den neuen Möglichkeiten des modernisierten EU‑Rechtsrahmens sowie durch den Austausch bewährter Verfahren und die Organisation von Schulungen und Veranstaltungen unter Beteiligung von öffentlichen Auftraggebern und KMU;

Begründung

Politische Instrumente sollen KMU-gerecht gestaltet werden. Dabei sollte den Verhaltenskodex beachtet werden, der es den Vergabestellen erleichtern soll, den Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge so anzuwenden, dass die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für KMU einfacher wird. Mit dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU sollten Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von KMU zu öffentlichen Ausschreibungen gefördert werden, um den Grundsatz V aus dem SBA – „Politische Instrumente sollen KMU-gerecht gestaltet werden, so dass die KMU leichter an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen und staatliche Beihilfemöglichkeiten besser nutzen können“ – umzusetzen.

Änderungsantrag  29

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Die Kommission kann Initiativen zur Beschleunigung der Entstehung wettbewerbsfähiger Branchen unterstützen, die auf sektorübergreifenden Aktivitäten in Wirtschaftszweigen beruhen, die einen hohen KMU-Anteil aufweisen und einen hohen Beitrag zum BIP der Union leisten. Solche Maßnahmen dienen der Beschleunigung der Entwicklung neuer Märkte und des Angebots an Gütern und Dienstleistungen, die auf den wettbewerbsfähigsten Geschäftsmodellen oder auf modifizierten wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten beruhen. Sie umfassen Initiativen zur Verbesserung der Produktivität, der Ressourceneffizienz, der Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen.

3. Die Kommission unterstützt Initiativen zur Beschleunigung der Entstehung wettbewerbsfähiger Branchen, die auf sektorübergreifenden Aktivitäten in Wirtschaftszweigen beruhen, die einen hohen KMU-Anteil aufweisen und einen hohen Beitrag zum BIP der Union leisten. Solche Maßnahmen dienen der Übernahme neuer wettbewerbsfähiger Geschäftsmodelle, der Zusammenarbeit von KMU in neuen Wertschöpfungsketten und dem Aufbau neuer Märkte, und mit ihnen werden verbesserte Produkte und Prozesse und flexible Organisationsstrukturen gefördert. Sie können Initiativen zur Verbesserung der Produktivität, der Ressourceneffizienz, der Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen umfassen. Mit den Aktivitäten werden die Übernahme neuer Geschäftsmodelle und die kommerzielle Nutzung von Ideen für neue Produkte und Dienstleistungen gefördert. Die Kommission kann zu diesem Zweck auch sektorbezogene besondere Aktivitäten in Wirtschaftszweigen unterstützen, die einen hohen KMU-Anteil aufweisen und einen hohen Beitrag zum BIP der Union leisten, wie die Tourismusbranche, sofern der Mehrwert für die Union hinreichend nachgewiesen werden kann.

Änderungsantrag  30

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission trägt zur Förderung der unternehmerischen Initiative bei, indem sie die Rahmenbedingungen verbessert, die die Entwicklung der unternehmerischen Initiative beeinflussen. Die Kommission unterstützt ein wirtschaftliches Umfeld, das günstig für die Weiterentwicklung und das Wachstum von Unternehmen ist.

1. Die Kommission trägt zur Förderung des Unternehmergeists bei, indem sie die Rahmenbedingungen verbessert, die die Entwicklung der unternehmerischen Initiative beeinflussen. Die Kommission unterstützt ein wirtschaftliches Umfeld, das günstig für die Gründung, die Weiterentwicklung, die Übergabe, das Wachstum und eine zweite Chance von Unternehmen ist.

Begründung

KMU sind sich rasch wandelnden Marktbedingungen ausgesetzt, und bei der Bereitstellung von Mitteln muss ein gewisses Maß an Flexibilität gewahrt bleiben.

Änderungsantrag  31

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 8 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission unterstützt Maßnahmen, die der Verbesserung der Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase dienen und dabei die von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene eingesetzten Finanzinstrumente für KMU ergänzen. Um die Komplementarität zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen eng auf die im Rahmen der Kohäsionspolitik und auf nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen abgestimmt. Durch solche Maßnahmen soll die Bereitstellung sowohl von Eigenkapital- als auch von Fremdkapitalfinanzierungsmitteln angeregt werden.

1. Die Kommission unterstützt Maßnahmen, die der Verbesserung der Finanzierung von KMU und dem Abbau und der Vereinfachung zeitraubender Hemmnisse für KMU in der Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphase dienen, keinen zusätzlichen Verwaltungs- und Regelungsaufwand für KMU verursachen und dabei die von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene eingesetzten Finanzinstrumente für KMU ergänzen. Um die Komplementarität zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen eng auf die im Rahmen der Kohäsionspolitik und auf nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen abgestimmt. Durch solche Maßnahmen soll die Bereitstellung sowohl von Eigenkapital- als auch von Fremdkapitalfinanzierungsmitteln angeregt werden.

Änderungsantrag  32

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 9 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Um mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Union und ihres Marktzugangs fortzufahren, erhält die Kommission ihre Unterstützung des „Enterprise Europe Network“ aufrecht.

1. Um mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Union und ihres Marktzugangs fortzufahren, finanziert die Kommission das „Enterprise Europe Network“, damit geeignete EU-Programme ermittelt werden, die dazu beitragen könnten, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu verbessern und Geschäftschancen zu nutzen, vor allem auf dem Binnenmarkt, und dabei im Hinblick auf die Bemühungen der Mitgliedstaaten Doppelstrukturen zu verhindern.

Änderungsantrag  33

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 9 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Kommission kann Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zum Binnenmarkt unterstützen, z. B. durch Bereitstellung von Informationen und Sensibilisierungskampagnen.

2. Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zum Binnenmarkt, z. B. durch Bereitstellung von Informationen (unter anderem über digitale Dienste) und Sensibilisierungskampagnen zu Themen wie grenzübergreifende Geschäftschancen. Diese Maßnahmen können auch auf den Abbau rechtlicher und regulatorischer Hindernisse abzielen. Mit den Maßnahmen kann auch das Europe Enterprise Network auf gezielte und maßgeschneiderte Unterstützung für KMU ausgerichtet und dafür gesorgt werden, dass den Kontaktstellen des Europe Enterprise Network und des Diensts Europe Direct angemessene Informationen bereitgestellt und sie gegebenenfalls entsprechend geschult werden, damit sie KMU hochwertige Leistungen bieten können.

Änderungsantrag  34

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 9 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Spezifische Maßnahmen werden durchgeführt, um KMU den Zugang zu Märkten außerhalb der Union zu erleichtern und um bestehende Unterstützungsdienste in diesen Märkten zu stärken. KMU können im Rahmen des Programms unterstützt werden, was Normen und Rechte an geistigem Eigentum in vorrangigen Drittländern betrifft.

3. Spezifische Maßnahmen werden durchgeführt, um KMU den Zugang zu Märkten außerhalb der Union zu erleichtern und um bestehende Unterstützungsdienste in diesen Märkten zu stärken. KMU können im Rahmen des Programms unterstützt, beraten und informiert werden, was unter anderem Markteintrittsbarrieren, Geschäftschancen, Normen und Rechte des geistigen Eigentums in vorrangigen Drittländern betrifft. Diese Maßnahmen sollen die Kernaufgaben der Handelsförderung der Mitgliedstaaten ergänzen, jedoch nicht überlagern.

Änderungsantrag  35

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 10 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Um das Programm durchzuführen, beschließt die Kommission ein Jahresarbeitsprogramm im Einklang mit dem in Artikel 16 Absatz 2 genannten Überprüfungsverfahren. Im Jahresarbeitsprogramm werden die verfolgten Ziele, die erwarteten Ergebnisse, das Verfahren für die Durchführung und der jeweilige Gesamtbetrag festgelegt. Ebenfalls enthalten ist eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, eine Angabe des jeder Maßnahme zugeteilten Betrags und ein vorläufiger Zeitplan sowie geeignete Indikatoren für die Überwachung der Wirksamkeit bei der Erzielung von Ergebnissen und der Erreichung von Zielen. Bei Finanzhilfen werden die Prioritäten, die wichtigsten Bewertungskriterien und der höchste Kofinanzierungssatz angegeben.

1. Um das Programm durchzuführen, beschließt die Kommission ein Jahresarbeitsprogramm im Einklang mit dem in Artikel 16 Absatz 2 genannten Überprüfungsverfahren. Im Jahresarbeitsprogramm werden die auf der Grundlage vorheriger Beratungen verfolgten Ziele, die erwarteten Ergebnisse, das Verfahren für die Durchführung und der jeweilige Gesamtbetrag festgelegt. Ebenfalls enthalten ist eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, eine Angabe des jeder Maßnahme zugeteilten Betrags und ein vorläufiger Zeitplan sowie geeignete Indikatoren für die Überwachung der Wirksamkeit bei der Erzielung von Ergebnissen und der Erreichung von Zielen. Bei Finanzhilfen werden die Prioritäten, die wichtigsten Bewertungskriterien und der höchste Kofinanzierungssatz angegeben.

Änderungsantrag  36

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) Folgenabschätzungen zu Unionsmaßnahmen von besonderer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Hinblick auf die Ermittlung von Bereichen in den bestehenden Rechtsvorschriften, die vereinfacht werden müssen, oder von Bereichen, in denen neue Legislativmaßnahmen vorgeschlagen werden müssen;

(c) Eignungsprüfungen der bestehenden Rechtsvorschriften und Folgenabschätzungen zu Unionsmaßnahmen von besonderer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum von Unternehmen, insbesondere von KMU, im Hinblick auf die Ermittlung von Bereichen in den bestehenden Rechtsvorschriften, die vereinfacht oder aufgehoben werden müssen, und Begrenzung der Belastung von KMU in Bereichen, in denen neue Legislativmaßnahmen vorgeschlagen werden, auf ein Mindestmaß;

Änderungsantrag  37

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe d

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(d) Evaluierung der unternehmensrelevanten Rechtsvorschriften, spezifischer industriepolitischer und auf die Wettbewerbsfähigkeit bezogener Maßnahmen.

(d) Evaluierung der für Unternehmen und insbesondere KMU relevanten Rechtsvorschriften, spezifischer industriepolitischer und auf die Wettbewerbsfähigkeit bezogener Maßnahmen.

Begründung

Die Bedeutung von KMU sollte konsequenterweise auch in der Beschreibung des Programms hervorgehoben werden.

Änderungsantrag  38

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Kommission erstellt einen jährlichen Überwachungsbericht, in dem die Effizienz und Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Abwicklung, Ergebnisse und, falls möglich, ihrer Auswirkungen untersucht werden. Der Bericht enthält Informationen über die Höhe der klimabezogenen Ausgaben und die Wirkung der Förderung von Klimaschutzzielen, insofern als die Erhebung dieser Informationen nicht zu einem ungerechtfertigten Verwaltungsaufwand für KMU führen.

2. Die Kommission erstellt einen jährlichen Überwachungsbericht, in dem die Effizienz und Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Abwicklung, ihrer Ergebnisse und ihrer Auswirkungen, darunter insbesondere hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum, untersucht werden. Der Bericht enthält Informationen über die Höhe der klimabezogenen Ausgaben und die Wirkung der Förderung von Klimaschutzzielen, insofern als die Erhebung dieser Informationen nicht zu einem ungerechtfertigten Verwaltungsaufwand für KMU führen.

Änderungsantrag  39

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Bis spätestens 2018 erstellt die Kommission im Hinblick auf einen Beschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der Maßnahmen einen Bewertungsbericht über das Erreichen der Ziele aller Maßnahmen, die im Rahmen des Programms gefördert werden (bezogen auf die Ergebnisse und Auswirkungen), über die Effizienz des Ressourceneinsatzes und über den europäischen Mehrwert. In dem Bewertungsbericht soll außerdem auf den Spielraum für Vereinfachungen, auf die interne und externe Kohärenz, auf die Frage, ob alle Ziele weiterhin relevant sind, und auf den Beitrag der Maßnahmen zu den Unionsprioritäten intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum eingegangen werden. Zu berücksichtigen sind Bewertungsergebnisse zu den langfristigen Auswirkungen der Vorgängermaßnahmen.

3. Bis spätestens 2018 erstellt die Kommission im Hinblick auf einen Beschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der Maßnahmen einen Bewertungsbericht, der alle drei Jahre veröffentlicht wird, über das Erreichen der Ziele aller Maßnahmen, die im Rahmen des Programms gefördert werden (bezogen auf die Ergebnisse und Auswirkungen), insbesondere über die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum, über die Effizienz des Ressourceneinsatzes und über den europäischen Mehrwert. In dem Bewertungsbericht soll außerdem auf den Spielraum für Vereinfachungen, auf die interne und externe Kohärenz, auf die Frage, ob alle Ziele weiterhin relevant sind, und auf den Beitrag der Maßnahmen zu den Unionsprioritäten intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum eingegangen werden. Zu berücksichtigen sind Bewertungsergebnisse zu den langfristigen Auswirkungen der Vorgängermaßnahmen.

Änderungsantrag  40

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

6a. Damit die Mittel bei den KMU ankommen, wird ein Überwachungssystem eingerichtet, mit dem dafür gesorgt wird, dass die Banken die Mittel und Garantien dazu nutzen, mehr Kredite an KMU zu vergeben. Dieses System kann auch Berichtssysteme und einen Verhaltenskodex für Banken umfassen, die Kredite an KMU vergeben. Mit dem Überwachungssystem wird außerdem sichergestellt, dass nicht nur mittlere, sondern auch kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen Kredite aus Unionsmitteln erhalten.

Änderungsantrag  41

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Finanzinstrumente im Rahmen des Programms werden mit der Absicht gehandhabt, dass wachstumsorientierten KMU der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird. Zu den Finanzierungsinstrumenten gehören eine Eigenkapitalfazilität und eine Kreditbürgschaftsfazilität.

1. Die Finanzinstrumente im Rahmen des Programms werden mit der Absicht gehandhabt, dass KMU in der Gründungs‑, Wachstums- und Übertragungsphase der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird. Zu den Finanzierungsinstrumenten gehören eine Eigenkapitalfazilität und eine Kreditbürgschaftsfazilität.

Begründung

KMU sind sich rasch wandelnden Marktbedingungen ausgesetzt, und bei der Bereitstellung von Mitteln muss ein gewisses Maß an Flexibilität gewahrt bleiben.

Änderungsantrag  42

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Finanzierungsinstrumente für wachstumsorientierte KMU können gegebenenfalls mit anderen, von den Mitgliedstaaten und deren Verwaltungsbehörden nach [Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. XXX/201X [neue Strukturfondsverordnung]] eingerichteten Finanzinstrumenten und mit Finanzhilfen der Union, auch gemäß dieser Verordnung, kombiniert werden.

2. Die Finanzierungsinstrumente für KMU können gegebenenfalls mit anderen, von den Mitgliedstaaten und deren Verwaltungsbehörden nach [Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. XXX/201X [neue Strukturfondsverordnung]] eingerichteten Finanzinstrumenten und mit Finanzhilfen der Union, auch gemäß dieser Verordnung, kombiniert werden.

Änderungsantrag  43

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Allgemeines Ziel 1 – Überschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche

1. Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der Europäischen Union

Änderungsantrag  44

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Allgemeines Ziel 1 – Wirkungsindikator – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Veränderungen bei den Verwaltungslasten für KMU (Dauer der Gründung eines neuen Unternehmens in Tagen)

Verringerung der Verwaltungs- und Regelungsaufwands für KMU (Dauer der Gründung eines neuen Unternehmens in Tagen)

Änderungsantrag  45

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel 1 – Entwicklung der KMU-Politik – Ergebnisindikator – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen

Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test und den Test zum Nachweis der Wettbewerbsfähigkeit durchführen

Änderungsantrag  46

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Einzelziel 2 – Förderung der unternehmerischen Initiative – Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017 – Absatz 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Ca. 7 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr

Annahme von mindestens 7 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr

Änderungsantrag  47

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang II – Absatz 2 – Nummer 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Der Schwerpunkt der EFG liegt auf Fonds, die Unternehmen in der Expansions- und Wachstumsphase, insbesondere grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, Risiko- und Mezzaninekapital zur Verfügung stellen, wie z. B. nachrangige oder Beteiligungsdarlehen; zugleich sind in Verbindung mit der Eigenkapital-Fazilität für FEI im Rahmen von Horizont 2020 Investitionen in Unternehmen in der Anfangsphase möglich. Im letzteren Fall überschreiten die Investitionen aus der EFG nicht 20 % der gesamten EU-Investitionen, außer bei mehrstufigen Fonds, bei denen die Finanzierung aus der EFG und der Eigenkapital-Fazilität für FEI anteilmäßig geleistet wird, je nach der Investitionspolitik des Fonds. Bei der EFG werden Buy-out-Übernahmen oder Ersatzfinanzierungen, die auf die Zerschlagung des übernommenen Unternehmens abzielen, vermieden. Die Kommission kann beschließen, angesichts sich ändernder Marktbedingungen die 20 %-Schwelle zu ändern.

1. Der Schwerpunkt der EFG liegt auf Fonds, die Unternehmen in der Expansions- und Wachstumsphase (zu denen auch innovative Unternehmen in der Expansions- und Wachstumsphase zählen), insbesondere grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, Risiko- und Mezzaninekapital zur Verfügung stellen, wie z. B. nachrangige oder Beteiligungsdarlehen; zugleich sind in Verbindung mit der Eigenkapital-Fazilität für FEI im Rahmen von Horizont 2020 Investitionen in Unternehmen in der Anfangsphase möglich. Im letzteren Fall überschreiten die Investitionen aus der EFG nicht 20 % der gesamten EU-Investitionen, außer bei mehrstufigen Fonds, bei denen die Finanzierung aus der EFG und der Eigenkapital-Fazilität für FEI anteilmäßig geleistet wird, je nach der Investitionspolitik des Fonds. Bei der EFG werden Buy-out-Übernahmen oder Ersatzfinanzierungen, die auf die Zerschlagung des übernommenen Unternehmens abzielen, vermieden. Die Kommission kann beschließen, angesichts sich ändernder Marktbedingungen die 20 %-Schwelle zu ändern.

VERFAHREN

Titel

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014–2020)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2011)0834 – C7-0463/2011 – 2011/0394(COD)

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

13.12.2011

 

 

 

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

IMCO

13.12.2011

Verfasserin der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Emma McClarkin

29.2.2012

Prüfung im Ausschuss

25.4.2012

30.5.2012

9.7.2012

 

Datum der Annahme

10.7.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Adam Bielan, Sergio Gaetano Cofferati, Birgit Collin-Langen, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, António Fernando Correia de Campos, Cornelis de Jong, Vicente Miguel Garcés Ramón, Evelyne Gebhardt, Louis Grech, Philippe Juvin, Sandra Kalniete, Edvard Kožušník, Toine Manders, Hans-Peter Mayer, Sirpa Pietikäinen, Phil Prendergast, Mitro Repo, Robert Rochefort, Heide Rühle, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Catherine Stihler, Emilie Turunen, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Raffaele Baldassarre, Jürgen Creutzmann, María Irigoyen Pérez, Emma McClarkin, Sabine Verheyen, Anja Weisgerber

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (25.9.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)
(COM(2011)0834 – C7‑0463/2011 – 2011/0394(COD))

Verfasserin der Stellungnahme: Marina Yannakoudakis

KURZE BEGRÜNDUNG

Angesichts der Wirtschaftskrise in der gesamten EU ist es entscheidend, dass wir unsere Ressourcen gut und möglichst Gewinn bringend einsetzen. Der wichtigste Vermögenswert aller Unternehmen sind ihre Mitarbeiter und die Unternehmer, die innovative und nicht innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gründen. Diese Mitarbeiter und die KMU, die sie bilden, sind das Herzstück der europäischen Wirtschaft.

Innerhalb von KMU hat der von Frauen geleistete Beitrag noch nicht sein volles Potenzial erreicht[1], und wir müssen darauf hinarbeiten, dass sichergestellt wird, dass die Beteiligung von Frauen in diesem Bereich zunimmt, und gleichzeitig praktische Empfehlungen fördern, die der Realität des Geschäfts- und Wirtschaftslebens in einem wettbewerbsorientierten Marktumfeld Rechnung tragen.

Zwar sollten alle Wirtschaftssektoren gleichberechtigten Zugang zu dem künftigen Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) haben, aber wir sollten auch dafür sorgen, dass wir innerhalb dieser Unternehmen genau untersuchen, ob es einen Bedarf an Gleichstellung der Geschlechter durch die Anerkennung einer Gleichberechtigungskomponente innerhalb des Vorschlags gibt.

Auch ist es wichtig, dass wir darauf achten, dass wir ein moralisches Engagement bewahren, um dazu beizutragen, das Risiko der Armut und der sozialen Ausgrenzung in der gesamten EU zu verringern, denn 16 % der Bevölkerung der 27 Mitgliedstaaten waren im Jahr 2010 von Armut bedroht, weil ihr verfügbares Einkommen unterhalb der Gefahrenschwelle lag.[2] Diese Statistik verdeutlicht eindringlich den Wert und die Bedeutung einer höheren Zahl von Unternehmerinnen, die eine heterogene Gruppe unterschiedlichen Alters und Hintergrunds und verschiedener Bildungsabschlüsse bilden.

Da sich die europäische Wirtschaftskrise fortsetzt, ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass wir auf das Preis-Leistungs-Verhältnis aller EU-Initiativen achten, denn sie sind wichtige Hilfsmittel zur Unterstützung des wirtschaftlichen und sozialen Wachstums am Arbeitsplatz. Dies ist der Ausgangspunkt der Verfasserin der Stellungnahme, und sie zielt darauf ab, das Bewusstsein für den Einsatz bestehender Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa Mikrofinanzierung, spezielle Zuschüsse und Risikokapital, mit Schwerpunkt auf der Geschlechterperspektive zu schärfen.

Die Verfasserin der Stellungnahme ist der Meinung, dass umständliche EU-Rechtsvorschriften nicht der praktischste Weg nach vorne sind, insbesondere wenn wir berücksichtigen, dass „Beschäftigung“ in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die Verfasserin der Stellungnahme ist der Auffassung, dass die Empfehlungen zum Austausch bewährter Praktiken der wirksamste Weg sind, nachhaltigen Wettbewerb und tragfähige Unternehmen zu fördern. Dies hat den doppelten Vorteil, dass Unternehmerinnen gefördert werden und relativ geringe finanzielle Kosten anfallen.

Empfehlungen hinsichtlich bewährter Praktiken

Um sich ein zutreffendes Bild von dem Problem machen zu können, ist es notwendig, präzise, zutreffende und aktuelle Daten im Einklang mit den Datenschutzregelungen zu erheben. Diese Daten sollten nach Informationen über Geschlecht, ethische Herkunft, Alter, Bereich sowie Größe und Umfang des Betriebs aufgeschlüsselt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Mittel in die richtigen und effektivsten Bereiche fließen, um das Wachstum und die Unterstützung von Frauen in KMU sicherzustellen.

Zusätzlich wird in der Stellungnahme anerkannt, dass die Gleichstellung der Geschlechter am besten über solide Bildung erreicht wird, durch die Fairness gefördert wird und Frauen ermuntert werden, ihr volles Potenzial in allen Beschäftigungsbereichen auszuschöpfen. Die Verfasserin der Stellungnahme begrüßt bildungspolitische Mentoring-Regelungen zur Unterstützung, wie etwa das Europäische Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums (ENFEA), gibt aber zu bedenken, dass die Schlagkraft der Initiative nur gesteigert werden kann, wenn die Mitgliedstaaten die bestehenden EU-Fazilitäten nutzen, um sich die Regelung zu Eigen zu machen und sie durchzuführen.

Auch die Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) kann zum reibungslosen Betrieb von KMU dadurch beitragen, dass flexible Möglichkeiten am Arbeitsplatz geboten werden. Die Mitgliedstaaten sollten ermuntert werden, sich der IKT zu bedienen, damit sie zur Bewusstseinsbildung beitragen und Unterstützung der Vernetzung für Frauen durch die Benutzung von internetgestützten Portalen und Blogs bieten können, durch die Links zu Kontakten, Vertretern/Vertreterinnen und Ereignissen, die für Unternehmerinnen von Belang sind, zur Verfügung gestellt werden. Das Internet und online-Unterstützung können auch denjenigen Frauen Wahlmöglichkeiten bieten, die von zuhause arbeiten oder in entlegenen Gebieten leben. Die Unterstützung muss sowohl einen nationalen als auch regionalen Umfang haben, und sie muss über verschiedene Kommunikationsmedien zugänglich sein.

Übersicht/Zusammenfassung

Eine bessere Gleichstellung der Geschlechter in der Geschäftswelt erfordert einen facettenreichen Ansatz, nach dem Empfehlungen hinsichtlich bewährter Praktiken entsprochen wird, die Wahlmöglichkeiten, Flexibilität und Chancen für Frauen bieten. Um das zu erreichen, bedarf es präziser, zutreffender und aktueller Daten, des Zugangs zu Mikrofinanzierung, solider Bildung, Unterstützungssysteme, Rollenmodelle und Informations- und Kommunikationstechnologien, bei denen durchweg ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis gegeben sein muss. Der Notwendigkeit solcher Maßnahmen liegt der Anspruch zu Grunde, sich mit dem moralischen Engagement zu befassen, um dazu beizutragen, das Risiko der Armut und der sozialen Ausgrenzung in der gesamten EU zu verringern.

Das Programm stellt einen praktischen Fahrplan für die nächsten fünf Jahre dar, und der Verfasserin der Stellungnahme liegt daran, dass im endgültigen Text dem einzigartigen Beitrag Rechnung getragen wird, den Frauen in der Geschäftswelt dadurch leisten können, dass sie Wachstum stärken und fördern, was ausschlaggebend dafür sein wird, zur Abmilderung der ernsten Wirtschaftskrise beizutragen, unter der Europa und darüber hinaus die gesamte Weltwirtschaft derzeit leiden.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Die Kommission nahm im März 2010 die Mitteilung „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ an (die „Strategie Europa 2020“). Diese Mitteilung wurde vom Europäischen Rat im Juni 2010 begrüßt. Die Strategie Europa 2020 stellt eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise dar und soll Europa auf das nächste Jahrzehnt vorbereiten. In ihr sind fünf ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima und Energie, Beschäftigung, Innovation, Bildung sowie soziale Eingliederung aufgeführt, die bis 2020 erreicht werden sollen, und es werden wesentliche Wachstumsmotoren aufgezeigt, durch die Europa dynamischer und wettbewerbsfähiger werden soll. Es wird außerdem betont, wie wichtig es ist, das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu stärken und zugleich für eine hohe Beschäftigung, eine kohlenstoffemissionsarme und ressourcen- und energieeffiziente Wirtschaft sowie sozialen Zusammenhalt zu sorgen.

(1) Die Kommission nahm im März 2010 die Mitteilung „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ an (die „Strategie Europa 2020“). Diese Mitteilung wurde vom Europäischen Rat im Juni 2010 begrüßt. Die Strategie Europa 2020 stellt eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise dar und soll Europa auf das nächste Jahrzehnt vorbereiten. In ihr sind fünf ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima und Energie, Beschäftigung, Innovation, Bildung sowie soziale Eingliederung aufgeführt, die bis 2020 erreicht werden sollen, und es werden wesentliche Wachstumsmotoren aufgezeigt, durch die Europa dynamischer und wettbewerbsfähiger werden soll. Es wird außerdem betont, wie wichtig es ist, das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu stärken und zugleich für eine hohe Beschäftigung und eine kohlenstoffemissionsarme und ressourcen- und energieeffiziente Wirtschaft sowie sozialen Zusammenhalt für Frauen und Männer gleichermaßen zu sorgen.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Im Juni 2008 nahm die Kommission die Mitteilung „Vorfahrt für KMU in Europa – Der „Small Business Act“ für Europa” an, die vom Europäischen Rat im Dezember 2008 bekräftigt wurde. Mit dem Small Business Act (SBA) werden umfassende politische Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) festgelegt, unternehmerische Initiative gefördert und der Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ in Gesetzgebung und Politik verankert, um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken. In ihm werden zehn Grundsätze aufgestellt und politische und gesetzgeberische Maßnahmen dargestellt, mit denen das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial der KMU gefördert werden soll. Die Umsetzung des SBA trägt dazu bei, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen. In den Leitinitiativen sind bereits mehrere Maßnahmen für KMU dargelegt.

(3) Im Juni 2008 nahm die Kommission die Mitteilung „Vorfahrt für KMU in Europa – Der „Small Business Act“ für Europa” an, die vom Europäischen Rat im Dezember 2008 bekräftigt wurde. Mit dem Small Business Act (SBA) werden umfassende politische Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) festgelegt, unternehmerische Initiative gefördert, das Ziel verfolgt, das unternehmerische Potenzial bei jungen Menschen und Frauen auszuschöpfen, und der Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ in Gesetzgebung und Politik verankert, um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken. In ihm werden zehn Grundsätze aufgestellt und politische und gesetzgeberische Maßnahmen dargestellt, mit denen das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial der KMU gefördert werden soll. Die Umsetzung des SBA trägt dazu bei, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen. In den Leitinitiativen sind bereits mehrere Maßnahmen für KMU dargelegt.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Mit dem am 29. Juni 2011 angenommenen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 legte die Kommission eine Reihe von Legislativvorschlägen und Dokumenten für den EU-Haushalt von 2014-2020 vor. Im mehrjährigen Finanzrahmen wird beschrieben, wie die politischen Ziele, in Europa das Wachstum zu steigern und mehr Beschäftigung zu schaffen sowie auf eine die Umwelt stärker berücksichtigende, kohlenstoffarme Wirtschaftsweise umzustellen und ein international herausragendes Niveau Europas zu erreichen, umgesetzt werden können.

(5) Mit dem am 29. Juni 2011 angenommenen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 legte die Kommission eine Reihe von Legislativvorschlägen und Dokumenten für den EU-Haushalt von 2014-2020 vor. Im mehrjährigen Finanzrahmen wird beschrieben, wie die politischen Ziele, in Europa das Wachstum zu steigern und mehr Beschäftigung für Frauen und Männer gleichermaßen zu schaffen sowie auf eine die Umwelt stärker berücksichtigende, kohlenstoffarme Wirtschaftsweise umzustellen und ein international herausragendes Niveau Europas zu erreichen, umgesetzt werden können.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11a) Weibliches Unternehmertum und weibliche KMU bilden eine der wichtigsten Quellen für den Anstieg der Beschäftigungsquote von Frauen, wodurch in stärkerem Maße das Bildungsniveau von Frauen nutzbringend eingesetzt werden kann. Weibliches Unternehmertum sorgt auch für Dynamik und Innovation in der Geschäftswelt, und das entsprechende Potenzial ist in der Union bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Eine Steigerung der Zahl von Unternehmerinnen hat positive Auswirkungen und stellt einen unverzüglichen Beitrag zur Wirtschaft insgesamt dar. Frauen weisen eine besondere Motivation für die Selbstständigkeit auf, da ihnen durch die Führung eines eigenen Unternehmens ermöglicht wird, ihre Arbeitszeiten selbst festzulegen, und somit Beruf und Familie besser zu vereinbaren sind. Bei einem instabilen Wirtschaftsklima werden Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmerinnen leicht vernachlässigt.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11b) Angesichts des geringen Anteils von Unternehmerinnen (nur 30 % in Europa) sollte durch das Programm das weibliche Unternehmertum gefördert werden, da Unternehmerinnen beträchtliche Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, nicht nur dadurch, dass sie in der Lage sind, Arbeitsplätze für sich selbst zu schaffen, sondern auch Arbeitsplätze für andere. Durch die derzeitigen weltweiten wirtschaftlichen Umstände wird eindeutig hervorgehoben, wie wichtig die Dimension weiblichen Unternehmertums als einer aufkommenden Wirtschaftskraft ist und dass es gefördert werden muss.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11c)Durch das Programm sollte betont werden, wie wichtig die Förderung eines nicht nach Geschlechtern getrennten Eigentums an Unternehmen, allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Interessenvertretung sind, indem allen Interessenträgern einschlägige Informationen durchgehend in dem System auch durch die Einleitung von Kampagnen und über die Netze der sozialen Medien zur Verfügung gestellt werden. Es sollte gleichermaßen über Hochschulen, EU-Institutionen, Bildungsministerien und Politikgestalter in den Mitgliedstaaten sowohl das weibliche Unternehmertum als einen Interessenfeld für beide Geschlechter schon von den frühen Phasen der Ausbildung an als auch das Bild von Unternehmerinnen als einem Rollenmodell fördern.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(12a) Kleinstkredite (das heißt Kredite unter 25 000 EUR) werden von den Finanzmittlern im Rahmen des Sicherungssystems zur Verfügung gestellt. In dem Programm ist kein Fenster für Kleinstkredite vorgesehen, da dies eine Überschneidung mit dem von der Kommission am 6. Oktober 2011 vorgeschlagenen „Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation“ darstellen würde, das speziell für Kleinstkredite gilt.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Ein weiterer Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, ist der relativ schwach ausgeprägte Unternehmergeist in der EU. Nur 45 % der Bürgerinnen und Bürger in der EU (bei den Frauen unter 40 %) wären gerne selbständig; in den USA sind es dagegen 55 % und in China 71 %. Vorführ- und Katalysatoreffekte wie etwa Europäische Auszeichnungen und Konferenzen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz und Konsistenz wie Benchmarking und der Austausch bewährter Verfahren bieten einen hohen Mehrwert für Europa.

(16) Ein weiterer Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, ist der relativ schwach ausgeprägte Unternehmergeist in der EU, der durch innovative und unterschiedliche Ansätze gefördert werden muss, die sich an spezielle Zielgruppen richten, insbesondere junge Menschen und Frauen. Nur 45 % der Bürgerinnen und Bürger in der EU (bei den Frauen unter 40 %) wären gerne selbständig; in den USA sind es dagegen 55 % und in China 71 %. Demonstrations- und Katalysatoreffekte (beispielsweise durch den Europäischen Unternehmerpreis und Konferenzen zu Unternehmertum, Projekte, Workshops und Mentorprogramme) sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz und Konsistenz wie z. B. Benchmarking und der Austausch bewährter Verfahren bieten einen hohen Mehrwert für Europa. Die Befassung mit Hindernissen, die sich aus den Umständen ergeben, traditionellen Sichtweisen und Stereotypen bezüglich Frauen sowie die Erhöhung der Glaubwürdigkeit von Frauen als Unternehmerinnen sind besonders wichtig, wenn man Frauen das Unternehmertum näher bringen, sie zur Weiterverfolgung ihrer Karrieren als Unternehmerinnen veranlassen und ihr Profil als Rollenmodelle schärfen möchte.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 19 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(19a) Daten, die als Indikatoren dafür dienen um zu messen, ob Ziele erreicht wurden, sollten – wo immer das praktisch möglich ist – im Einklang mit den Vorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz personenbezogener Daten mit Unterstützung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen erhoben und nach Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Gebiet sowie Größe und Dauer des Gewerbebetriebs aufgeschlüsselt werden. Soweit dies möglich ist, sollten solche Daten in einer Weise erhoben werden, dass KMU nicht zusätzlich belastet werden, und sie sollten dazu beitragen, dass Entscheidungsträger ein Bild von den spezifischen Problemen bekommen, mit denen Unternehmerinnen konfrontiert sind.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(20) Das Programm sollte andere Programme der EU ergänzen, wobei anerkannt werden sollte, dass jedes Instrument nach einem eigenen, spezifischen Verfahren funktionieren sollte. Dieselben förderfähigen Kosten sollten somit keine doppelte Förderung erhalten. Um einen Mehrwert und eine substanzielle Wirkung der EU-Fördermittel zu erreichen, werden enge Synergien zwischen diesem Programm, anderen EU-Programmen und den Strukturfonds entwickelt.

(20) Das Programm sollte andere Programme der EU ergänzen, wobei anerkannt werden sollte, dass jedes Instrument nach einem eigenen, spezifischen Verfahren funktionieren sollte. Dieselben förderfähigen Kosten sollten somit keine doppelte Förderung erhalten. Um einen Mehrwert und eine substanzielle Wirkung der EU-Fördermittel zu erreichen, werden enge Synergien zwischen diesem Programm, anderen EU-Programmen und den Strukturfonds entwickelt. Besondere Maßnahmen werden benötigt, um es Frauen zu erleichtern, die Finanzierung zu erhalten, die für eine unternehmerische Tätigkeit erforderlich ist.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20a) Durch das Programm sollte der Zugang von Unternehmerinnen zu Finanzmitteln, die zur Verfügung stehen werden, erleichtert werden, wobei das Ziel in der Förderung und Steigerung von Unternehmertum bei Frauen durch die Gewährung spezieller Zuschüsse und von Risikokapital bestehen sollte.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20b) Durch das Programm sollte denjenigen Unternehmerinnen Hilfe gewährt werden, die weniger gut über verfügbare Optionen der Finanzierung Bescheid wissen und über weniger Erfahrung im Finanzmanagement verfügen, was auf soziale Faktoren zurückgeht. Diese Unternehmerinnen brauchen Unterstützung nicht nur in der Gründungsphase sondern auch während des gesamten Geschäftszyklus der Firma und erforderlichenfalls ihrer Abwicklung.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 21

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(21) Den Grundsätzen der Transparenz und der Chancengleichheit für Männer und Frauen sollte in allen vom Programm erfassten Initiativen und Maßnahmen Rechnung getragen werden. Die Menschenrechte und freiheitlichen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger sollten bei diesen Initiativen und Tätigkeiten ebenfalls respektiert werden.

(21) Den Grundsätzen der Transparenz sollte Rechnung getragen werden, und die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen sollte in allen vom Programm erfassten Initiativen und Maßnahmen gefördert werden. Das gleiche gilt für die zusätzlichen Faktoren und Hindernisse, die dazu führen, dass die Option des Unternehmertums für Frauen noch weniger attraktiv oder durchführbar ist, wie etwa das Ungleichgewicht zwischen Familien- und Arbeitsleben, der Mangel an Rollenmodellen und Mentoren, soziale Stereotypen und die mangelnde Vermittlung unternehmerischer Fähigkeiten in der Ausbildung. Die Menschenrechte und freiheitlichen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger sollten bei diesen Initiativen und Tätigkeiten ebenfalls respektiert werden.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 21 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(21a) Das Programm sollte darauf ausgerichtet sein, den Zugang zu technischen, wissenschaftlichen, geschäftlichen und unterstützenden Netzwerken zu erleichtern, und es sollte eine geeignete Orientierung zu Bildung, Unterstützungsprogrammen und Mentoringsystemen für alle diejenigen bieten, die an der Gründung eines KMU interessiert sind, insbesondere junge Menschen und Frauen, mit dem Ziel, unternehmerische Fähigkeiten, Wissen, Unternehmergeist und Vertrauen zu entwickeln, wie etwa das Europäische Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums (ENFEA), das auf die wichtige Rolle verweist, die Frauen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit spielen können, indem Frauen und junge Mädchen über Aktivitäten in Schulen, Hochschulen, Gemeindegruppen und die Medien angeregt werden, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 21 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(21b) Unternehmerinnen und Unternehmern sollten Angebote zur Persönlichkeitsbildung, zur Weiterbildung im EDV-Bereich und zum Ausbau der Sprachkompetenz zur Verfügung gestellt werden, um somit auch Kompetenzen für den internationalen Markt zu entwickeln.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 21 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(21c) Frauen stehen unter Umständen vor Hindernissen in ländlichen Gebieten, wenn es um den Zugang zu Unterstützung durch Informationen sowie zu finanziellen und technischen Hilfsmitteln und Dienstleistungen geht, wodurch ihre Fähigkeit, ein Unternehmen zu gründen oder ihren Geschäftsbetrieb auszuweiten, stark einschränkt werden kann. Deshalb sollte mit dem Vorschlag das Ziel verfolgt werden, alle Gebiete geographisch zu erfassen, indem die „Botschaft vermittelt wird“ durch proaktive Marketingkampagnen, durch die dem europäischen Steuerzahler ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis geboten werden kann und vernachlässigte ländliche Gemeinschaften verjüngt werden können.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe a a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(aa) Beitrag zur Erreichung der übergreifenden Priorität der Gleichstellung der Geschlechter und der Förderung der Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von Frauen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung bestehender Hindernisse für Unternehmerinnen, einschließlich des mangelnden Zugangs zu Finanzierung, Bildung und Informationstechnologie, was ein Problem bei der Erreichung eines ausgeglichenen Verhältnisses zwischen Arbeit und Leben darstellt, sowie der negativen kulturellen Sichtweisen und Stereotypen bezüglich Unternehmerinnen;

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) Förderung einer unternehmerischen Kultur und Unterstützung der Neugründung und des Wachstums von KMU.

(b) Förderung einer unternehmerischen Kultur, bei der es keine Vorurteile wegen des Geschlechts gibt, und Unterstützung der Neugründung und des Wachstums von KMU, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen wie junge Menschen, Frauen und Randgruppen der Gesellschaft.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe d

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(d) KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung und Anzahl der Beschäftigten sowie

(d) KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung und Anzahl der Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Alter, Bereich sowie Größe und Umfang des Betriebs und im Einklang mit den Regelungen der Mitgliedstaaten zum Schutz personenbezogener Daten, sowie

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe d a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(da) positive Steigerung der Zahl weiblicher Beschäftigter, insbesondere in der Geschäftsführung und der strategischen Leitung von KMU;

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Das Programm dient der Unterstützung der Umsetzung der Strategie Europa 2020 und trägt zur Erreichung des Ziels „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ bei. Das Programm leistet insbesondere einen Beitrag zur Verwirklichung des Kernziels für die Beschäftigung.

3. Das Programm dient der Unterstützung der Umsetzung der Strategie Europa 2020 und trägt zur Erreichung des Ziels „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ bei. Das Programm leistet insbesondere einen Beitrag zur Verwirklichung des Kernziels hinsichtlich der Beschäftigung, wobei das Ziel einer Beschäftigungsfähigkeit von 75 % bei Männern und Frauen gleichermaßen ist.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen;

(b) Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen wie junge Menschen, Frauen und Randgruppen der Gesellschaft;

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln;

(c) Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln und Erteilung von Informationen für potentielle Empfänger, einschließlich spezifischer Gruppen wie junge Menschen, Frauen und Randgruppen der Gesellschaft, um sie zu sensibilisieren;

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 2 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Maßnahmen zur Verbesserung der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung politischer Strategien, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, einschließlich der Katastrophenresistenz, auswirken, sowie zur Entwicklung von geeigneten Infrastrukturen, Clustern von Weltrang und Unternehmensnetzen und ferner Maßnahmen zur Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen und zur Entwicklung nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Prozesse;

(a) Maßnahmen zur Verbesserung der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung politischer Strategien, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, einschließlich der Katastrophenresistenz, auswirken, sowie zur Entwicklung von geeigneten Infrastrukturen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich, Clustern von Weltrang und Unternehmensnetzen und ferner Maßnahmen zur Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen und zur Entwicklung nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Prozesse;

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Dabei wird die Aufmerksamkeit vor allem auf Jungunternehmer, neue und potenzielle Unternehmer sowie auf Unternehmerinnen und ferner auf besondere Zielgruppen gerichtet.

2. Dabei wird die Aufmerksamkeit vor allem auf Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer aus Randgruppen der Gesellschaft sowie neue und potenzielle Unternehmerinnen und Unternehmer und ferner auf besondere Zielgruppen wie junge Menschen und Frauen gerichtet.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Die Kommission kann Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, mit denen eine unternehmerische Ausbildung sowie unternehmerische Fähigkeiten und Sichtweisen, insbesondere bei potenziellen und neuen Unternehmern, aufgebaut werden.

3. Die Kommission kann Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, mit denen eine unternehmerische Ausbildung sowie unternehmerische Fähigkeiten und Sichtweisen, insbesondere bei potenziellen und neuen Unternehmerinnen und Unternehmer, aufgebaut werden. Dabei sind besonders Frauen in den ländlichen Gebieten zu unterstützen.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 16 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dabei handelt es sich um einen Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dabei handelt es sich um einen Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. Bei der Zusammensetzung des Ausschusses ist für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu sorgen, indem Geschlechterquoten umgesetzt werden.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I - Einzelziel: Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen – Spalte 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Erhöhung des Anteils der EU-Bürger, die gern selbständig wären, auf 50 %

Erhöhung des Anteils der EU-Bürger, die gern selbständig wären, auf 50 % (gleichermaßen bei Männern und Frauen)

VERFAHREN

Titel

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2011)0834 – C7-0463/2011 – 2011/0394(COD)

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

13.12.2011

 

 

 

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM 18.1.2007

13.12.2011

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Marina Yannakoudakis

20.12.2011

Prüfung im Ausschuss

10.7.2012

 

 

 

Datum der Annahme

19.9.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Marije Cornelissen, Edite Estrela, Iratxe García Pérez, Mikael Gustafsson, Mary Honeyball, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Nicole Kiil-Nielsen, Silvana Koch-Mehrin, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Astrid Lulling, Barbara Matera, Krisztina Morvai, Norica Nicolai, Joanna Senyszyn, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Britta Thomsen, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Silvia Costa, Mariya Gabriel, Ana Miranda, Doris Pack, Antigoni Papadopoulou, Angelika Werthmann

  • [1]  In der EU sind 10 % der Frauen Unternehmer gegenüber 25 % der Männer. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2011 von Marina Yannakoudakis MdEP zu der unternehmerischen Tätigkeit von Frauen in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).
  • [2]  Eurostat, 8. Februar 2012.

VERFAHREN

Titel

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2011)0834 – C7-0463/2011 – 2011/0394(COD)

Datum der Konsultation des EP

30.11.2011

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

13.12.2011

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

13.12.2011

ECON

13.12.2011

EMPL

13.12.2011

IMCO

13.12.2011

 

TRAN

13.12.2011

FEMM

13.12.2011

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

ECON

17.1.2012

EMPL

15.12.2011

TRAN

19.12.2011

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Jürgen Creutzmann

17.1.2012

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

18.6.2012

18.9.2012

 

 

Datum der Annahme

29.11.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

49

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Josefa Andrés Barea, Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Jürgen Creutzmann, Pilar del Castillo Vera, Dimitrios Droutsas, Vicky Ford, Gaston Franco, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Edit Herczog, Kent Johansson, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Salvador Sedó i Alabart, Francisco Sosa Wagner, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Antonio Cancian, Ioan Enciu, Roger Helmer, Jolanta Emilia Hibner, Seán Kelly, Bernd Lange, Zofija Mazej Kukovič, Alajos Mészáros, Vladimír Remek, Silvia-Adriana Ţicău, Henri Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Keith Taylor

Datum der Einreichung

13.12.2012