BERICHT über die Optimierung der Rolle der regionalen Entwicklung in der Kohäsionspolitik

11.12.2012 - (2011/2312(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Derek Vaughan

Verfahren : 2011/2312(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0421/2012
Eingereichte Texte :
A7-0421/2012
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Optimierung der Rolle der regionalen Entwicklung in der Kohäsionspolitik

(2011/2312(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Titel XVIII,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999[1],

–   unter Hinweis auf die Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 zu dem Fünften Kohäsionsbericht der Kommission und zur Strategie für die Kohäsionspolitik nach 2013[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zu dem derzeitigen Stand und den künftigen Synergien für mehr Effektivität zwischen dem EFRE und den übrigen Strukturfonds[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu dem Thema „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zur Europäischen Stadtpolitik und ihrer Zukunft im Rahmen der Kohäsionspolitik[6],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zum Thema „Ziel 3: eine Herausforderung für die territoriale Zusammenarbeit – die künftige Agenda für die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit“[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013[8],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu dem Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie bis 2020[9],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu der Verwirklichung der Synergien von für Forschung und Innovation in der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung vorgesehenen Mitteln in Städten und Regionen sowie in den Mitgliedstaaten und der Union[10],

–   unter Hinweis auf die vom Europäischen Parlament veröffentlichte Studie unter dem Titel „Cohesion policy after 2013: a critical assessment of the legislative proposals“ (Kohäsionspolitik nach 2013: eine kritische Bewertung der Legislativvorschläge),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des polnischen Ratsvorsitzes vom 24. und 25. November 2011 zur territorialen Dimension der EU-Politik und der künftigen Kohäsionspolitik[11],

–   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, COM(2011)0615,

–   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (COM(2011)0614),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2010 über die Schlussfolgerungen aus dem Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Die Zukunft der Kohäsionspolitik (COM(2010)0642),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2010 über die Überprüfung des EU-Haushalts (COM(2010)0700) und die zugehörigen technischen Anhänge (SEK(2010)7000),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (COM(2010)0553),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. März 2010 mit dem Titel „Kohäsionspolitik: Strategiebericht 2010 über die Umsetzung der Programme 2007–2013“ (COM(2010)0110),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf den unabhängigen Bericht vom April 2009 mit dem Titel „Eine Agenda für eine reformierte Kohäsionspolitik – Ein territorialer Ansatz, um den Herausforderungen und Erwartungen der Europäischen Union gerecht zu werden“, der im Auftrag von Danuta Hübner, für Regionalpolitik zuständiges Mitglied der Kommission, von Fabrizio Barca erstellt wurde,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0421/2012),

A. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik durch die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts die Unterschiede zwischen den Regionen der EU verringern soll und dass sie durch soziale und wirtschaftliche Entwicklung die europäische Integration erfolgreich vorangebracht hat;

B.  in der Erwägung, dass in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) gemeinsame Vorschriften aufgestellt werden, die für alle fünf europäischen Finanzierungsprogramme – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF), Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) – gelten, mit denen die Kohäsionspolitik, die Politik für die ländliche Entwicklung und die Fischereipolitik umgesetzt werden sollen;

C. in der Erwägung, dass der Gemeinsame Strategische Rahmen Mechanismen behandelt, die eine stärkere Koordinierung unter den von der Dachverordnung erfassten Fonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, ELER, EMFF) und eine bessere Verknüpfung dieser Fonds mit anderen EU-Politikbereichen schaffen sollen;

D. in der Erwägung, dass die territoriale Dimension ein Querschnittsaspekt der Kohäsionspolitik ist und den europäischen Regionen die Möglichkeit bietet, individuelles territoriales Potenzial zu nutzen, um auf die Erreichung der Ziele der Kohäsionspolitik hinzuarbeiten;

E.  in der Erwägung, dass der territoriale Zusammenhalt im Vertrag von Lissabon als grundlegendes Ziel der EU anerkannt wurde;

Übergeordnete Anliegen: Stärkung des territorialen Ziels

1.  erkennt ein vereinfachtes Mehrebenensystem als wesentlichen Bestandteil des Beschlussfassungsprozesses im Rahmen der Kohäsionspolitik an, wobei in allen Phasen eine Zusammenarbeit auf europäischer, einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene bei der Planung, Entwicklung und Durchführung europäischer Finanzierungsprogramme erforderlich ist; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass sich dies in der Entwicklung klarer und genau festgelegter Partnerschaftsverträge widerspiegelt;

2.  betont, wie wichtig der europäische Verhaltenskodex für Mitgliedstaaten, Regionen und lokale Gebietskörperschaften bei der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Finanzierungprogrammen ist; erkennt an, dass es zur Erreichung einer solchen Zusammenarbeit wichtig ist zu gewährleisten, dass Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden;

3.  betont, dass trotz bedeutender Fortschritte bei der Konvergenz in der EU die Ungleichgewichte (z. B. im Hinblick auf die Zugänglichkeit) zwischen den Regionen der EU nach wie vor bestehen und sogar größer werden; weist darauf hin, dass die Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik nach 2013 mindestens in ihrer derzeitigen Höhe beibehalten werden müssen, damit die Förderung weiterhin Gebiete, die einer wirtschaftlichen und sozialen Erneuerung bedürfen, in allen Regionen der EU erreicht;

4.  begrüßt die Vorschläge der Kommission, einen ergebnisorientierten Ansatz in den Mittelpunkt der Dachverordnung zu stellen, bei dem der Schwerpunkt auf messbaren Ergebnissen der Kohäsionspolitik liegt, um die Nachhaltigkeit von Investitionen zu erhöhen und die Wirksamkeit der Finanzierungsprogramme zu gewährleisten; betont, dass die Ausrichtung auf ein ergebnisorientiertes System Flexibilität auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene beinhalten muss, wobei Vereinfachung, Schwerpunkte der Programmplanung und Partnerschaft berücksichtigt werden müssen, damit ergebnisorientierte Systeme regionsspezifisch sind;

5.  billigt die in der Dachverordnung enthaltenen übergreifenden Vorschläge der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands; betont daher, dass Vorschriften, Kontrollen und Förderungswürdigkeit von vornherein klargestellt werden müssen und dass eine erfolgreiche Vereinfachung der Verwaltungsverfahren durch einen integrierten Ansatz zur Bereitstellung der Mittel erreicht werden kann;

6.  betont, dass es bei der Planung und Umsetzung der Kohäsionspolitik wichtig ist, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der notwendigen Kontrolle der Verwendung der Mittel und deren Effizienz sicherzustellen;

7.  betont die Notwendigkeit, für einen flexiblen Ansatz bei der Festlegung von lokalen und regionalen Zielen zu sorgen, wobei die Interessenträger auf regionaler Ebene in allen Phasen beteiligt werden müssen, damit europäische Finanzierungsprogramme dem Bedarf an der Behebung sozialer und wirtschaftlicher Unterschiede gerecht werden;

8.  betont, dass Flexibilität sich auch darauf erstrecken sollte, dass stärker berücksichtigt wird, dass Projekte über die Grenzen der einzelnen von der Dachverordnung erfassten Fonds hinweg funktionieren und dass diese erhöhte Flexibilität helfen würde, die Verwirklichung von Projekten zu vereinfachen und die komplementären und Querschnittsaspekte europäischer Finanzierung zu erhöhen;

9.  betont, dass die Ziele der territorialen Kohäsion untrennbar mit wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen verbunden sind, und erkennt an, dass die Kohäsionspolitik einen wertvollen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 leisten kann, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung, indem sie der europäischen Wachstumsstrategie eine territoriale Dimension verleiht;

10. betont, dass bei der Annäherung an die Ziele der Strategie Europa 2020 die Nutzung weiterer Finanzierungsprogramme (z. B. Horizont 2020), möglicherweise angepasst an die Finanzierung aus Mitteln der Kohäsionspolitik, ebenfalls in Betracht gezogen werden sollte;

11. erkennt an, dass Städte und Stadtgebiete als Motor des Wirtschaftswachstums immer wichtiger werden;

12. betont, dass es wichtig ist, bestehende Verbindungen zwischen Stadt und Land zu stärken und neue zu fördern; weist darauf hin, dass hierzu eine deutliche Ausrichtung auf mehrere Ebenen sowie die Zusammenarbeit zwischen ländlichen und städtischen Interessenträgern erforderlich ist und dass die richtigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, und zwar durch die Förderung von Partnerschaften und Netzwerken zur Teilhabe ländlicher Gebiete an den integrierten Maßnahmen einer funktionalen geografischen Einheit;

13. betont, dass territoriale Kooperationsprogramme wirksamer mit territorialen Strategien verbunden werden müssen, und weist in diesem Zusammenhang auf das Potenzial Europäischer Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) hin;

14. betont, dass in Anbetracht der unterschiedlichen Größe, Mittel und sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der Städte und Stadtgebiete in der EU die Festlegung dieser Gebiete auf Ebene der Mitgliedstaaten erfolgen muss;

15. betont, dass der territoriale Zusammenhalt auch für den Zusammenhalt innerhalb von Gebieten gilt, d. h. dass dafür zu sorgen ist, dass das gesamte Gebiet einen wirtschaftlichen Beitrag leistet und nicht nur die großen Städte, und hebt hervor, dass das Potenzial kleiner und mittlerer Städte in ländlichen Gebieten, einen bedeutenden Beitrag zur Region zu leisten, nicht außer Acht gelassen werden sollte;

16. betont, dass angesichts der Querschnittsaspekte des territorialen Zusammenhalts sowie zur Erreichung greifbarer Ergebnisse auf regionaler Ebene und zur umfassenden Ausschöpfung des individuellen Potenzials der Regionen klare und genau festgelegte Partnerschaftsverträge erforderlich sind; weist darauf hin, dass dies nur durch die Einbeziehung der Akteure auf lokaler und regionaler Ebene erreicht werden kann, wodurch alle Seiten zur Ausarbeitung und Umsetzung von Programmen beitragen können; betont, dass dies besonders wichtig ist, wenn Gebiete unterstützt werden sollen, die besonderen Herausforderungen gegenüberstehen, wie beispielsweise Grenz-, Berg- und Inselregionen sowie Regionen in äußerster Randlage;

Stärkere Verknüpfung der europäischen Fonds für den Zeitraum 2014–2020

17. begrüßt die Vorschläge aus der Dachverordnung, die eine bessere Koordinierung und Verknüpfung der Finanzierungsprogramme fördern, um eine verstärkte Wirkung der Mittel zu gewährleisten, und die erhöhte Präsenz der territorialen Dimension der Kohäsionspolitik in dem Rahmen für die Jahre 2014–2020;

18. weist darauf hin, dass ein stärkerer und stärker integrierter Ansatz bei der Finanzierung durch EU-Mittel, zu dem ein angemessener Kapazitätsaufbau und die Einbeziehung von Partnern aus dem sozialen Bereich und der Zivilgesellschaft auf regionaler und lokaler Ebene – und zwar sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten – gehören, ein vielversprechender Weg ist sicherzustellen, dass Geld in die Bewältigung der langfristigen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen Europas gelenkt wird;

19. betont, dass eine in der Dachverordnung skizzierte verbesserte Harmonisierung zwischen der Kohäsionspolitik und anderen Politikbereichen es den europäischen Regionen ermöglichen wird, sich weiter wirtschaftlich zu entwickeln, indem sie ihre individuellen Stärken zur Geltung bringen;

20. nennt als Beispiel das Walisische Amt für EU-Fördermittel (WEFO) und dessen Absicht, europäische Fördermittel in Wales miteinander zu verbinden, indem es ein einheitliches Portal schafft, das Zugang zu den Informationen über alle von der Dachverordnung erfassten Fonds bietet; unterstreicht, dass das WEFO-Portal eine gemeinsame Plattform mit einem einheitlichen Prozess für Anträge, Zahlungen, Überwachung und Auswertung für alle von der Dachverordnung erfassten Fonds einbinden könnte; betont, dass dieser Ansatz eine leichtere Identifizierung potenzieller Synergien und eine Verknüpfung von Finanzierungsquellen ermöglichen und damit den Prozess der Beantragung europäischer Gelder harmonisieren und vereinfachen würde;

21. betont, dass sich angesichts der gemeinsamen Merkmale der von der Dachverordnung und anderen Finanzierungsprogrammen erfassten Fonds (z. B. Horizont 2020, LIFE+) die Effektivität der europäischen Finanzierung durch eine Erschließung der potenziellen Komplementarität dieser Fonds steigern ließe;

Mechanismen zur Verknüpfung europäischer Fonds

22. begrüßt die Vorschläge für einen Regelungsrahmen mit Schwerpunkt auf lokaler und integrierter Entwicklung durch „von örtlichen Akteuren gelenkte lokale Entwicklung“, „gemeinsame Aktionspläne“ und „integrierte territoriale Investitionen“;

23. betont, dass nach den Vorschlägen der Kommission alle Investitionen lokalen Bedarf ergänzen müssen und sich nicht mit anderen Projekten überschneiden dürfen;

24. fordert einen vollständig integrierten Ansatz bei den entsprechenden Umsetzungsinstrumenten (von örtlichen Akteuren gelenkte lokale Entwicklung (CLLD), integrierte territoriale Investitionen, gemeinsame Aktionspläne), damit lokale Partnerschaften je nach ihrem individuellen Bedarf verschiedene Kombinationen dieser Instrumente auswählen können, wobei gleichzeitig die Möglichkeit erörtert werden muss, einen flexiblen Mechanismus für einen gezielten Mitteleinsatz anzuwenden, bei dem die spezifischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und Regionen Berücksichtigung finden;

25. weist darauf hin, dass die Anwendung des vorgeschlagenen Instruments möglichst einfach gehalten werden muss, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die lokalen Gebietskörperschaften zu vermeiden und die Ziele der Vereinfachung einzuhalten;

26. ist der Überzeugung, dass institutionelle Kapazität auf unterschiedlichen Interventionsebenen ein entscheidendes Element ist, das die erfolgreiche Anwendung des territorialen Ansatzes sicherstellt;

27. weist auf das Beispiel der Weiterübertragung an die Räte in den Niederlanden hin, die Teile von Finanzierungsprogrammen (z. B. EFRE) umfasst, die von der regionalen Gebietskörperschaft an lokale Gebietskörperschaften übertragen werden, wobei die Maßnahmen auf lokaler Ebene durchgeführt werden, um lokalen Bedarf zu befriedigen; betont, dass die Zuweisung von Verwaltungszuständigkeit an lokale Gebietskörperschaften ein größeres Potenzial bietet, die beste auf lokalen Bedarf zugeschnittene Kombination von Mitteln zu vereinen; betont, dass dieser Ansatz für die Verwirklichung von integrierten territorialen Investitionen auf lokaler oder sublokaler Ebene nützlich sein könnte, wenn die Verwaltungsstrukturen auf lokaler Ebene bereits bestehen;

Von örtlichen Akteuren gelenkte lokale Entwicklung (CLLD)

28. unterstützt die Vorschläge der Kommission zur CLLD als wichtige Bestimmung der Dachverordnung, deren Schwerpunkt darauf liegen wird, Synergien zwischen allen von der Dachverordnung erfassten Fonds zu entwickeln;

29. erachtet dieses Instrument als ausgezeichneten Weg, eine Bottom-up-Beteiligung eines Querschnitts lokaler Akteure, die auf nachhaltige territoriale Ziele hinarbeiten, zu fördern; begrüßt in diesem Zusammenhang die weitere Stärkung der Verwaltungskapazität auf regionaler und lokaler Ebene, durch welche die Beteiligung sowohl der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als auch der Sozialpartner verbessert werden soll;

30. erkennt den Erfolg des Programms LEADER in der Vergangenheit als wichtiges Instrument für die Umsetzung der Politik der Entwicklung des ländlichen Raums an und ist überzeugt, dass durch die CLLD dieser Umsetzungsmechanismus nutzbringend für die Bewältigung lokaler und regionaler Herausforderungen eingesetzt werden kann; unterstützt darüber hinaus den Rückgriff auf die CLLD zu Zwecken der städtischen Entwicklung;

31. fordert die Kommission auf, ihre Vorschläge zur CLLD in der Durchführungsphase zu klären, um es potenziellen Teilnehmern zu ermöglichen, den wahrscheinlichen Zweck, den wahrscheinlichen Anwendungsbereich und die wahrscheinliche Wirkung der CLLD umfassend festzustellen; sieht der Veröffentlichung eines Leitfadens für Verwaltungsbehörden zur CLLD erwartungsvoll entgegen;

32. erkennt die Fortschritte, die seit 2007 mit den lokalen Fischereiaktionsgruppen erzielt wurden, die mit lokalen LEADER-Aktionsgruppen zusammenarbeiteten, als Beispiel dafür an, wie die künftige CLLD die Mittel auf lokaler Ebene über die Grenzen der von der Dachverordnung erfassten Fonds hinweg kombinieren könnte; weist auf das Beispiel von elf lokalen Partnerschaften in Dänemark hin, die sowohl den ELER (LEADER) als auch den Europäischen Fischereifonds (Schwerpunkt 4) nutzen, um Projekte zu finanzieren, und dabei dasselbe Umsetzungssystem und dieselbe Verwaltung verwenden;

33. unterstreicht die Notwendigkeit, sich im kommenden Programmplanungszeitraum Beispiele wie die integrierte Verwendung von Mitteln aus ELER und EFF durch Maßnahmen der CLLD als Weg zur Entwicklung von Synergien zwischen allen von der Dachverordnung erfassten Fonds anzusehen;

Gemeinsame Aktionspläne

34. unterstützt in der Dachverordnung enthaltene Vorschläge, gemeinsame Aktionspläne einzuführen, damit Gruppen von Projekten durch mehrere operationelle Programme finanziert werden können;

35. anerkennt gemeinsame Aktionspläne als positiven Schritt hin zu ergebnisorientiertem Management im Einklang mit einem der übergeordneten Ziele der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2013;

36. betont, dass unbedingt dafür Sorge zu tragen ist, dass diese Instrumente parallel zur CLLD entwickelt werden, damit diese zu mehr als nur einem strategischen Instrument für den Ausbau lokaler Kapazitäten heranwächst und nicht ein eigenes Investitionsziel wird, und dass dabei unter anderem die soziale Integration und die Bekämpfung der Armut gefördert werden;

37. fordert eine Klärung des Anwendungsbereichs gemeinsamer Aktionspläne und ihrer Verknüpfung untereinander sowie der Frage, ob sie eingesetzt werden, um ganze Programme oder nur Teile davon zu verwirklichen;

38. erkennt an, dass gemeinsame Aktionspläne wirksame Unterstützung bei der ausgewogenen Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt leisten können; weist jedoch darauf hin, dass allzu lange Entscheidungsprozesse und Verwaltungsabläufe vermieden werden sollten;

Integrierte territoriale Investitionen

39. begrüßt die Vorschläge für integrierte territoriale Investitionen, die den Städten die Möglichkeit eröffnen könnten, ihre eigenen spezifischen Bedürfnisse zu befriedigen, indem sie Finanzmittel aus mehreren Schwerpunkten in Anspruch nehmen, um operationelle Programme auf integrierte Weise durchzuführen;

40. begrüßt die weitere Klarstellung des Anwendungsbereichs integrierter territorialer Investitionen und das Potenzial des Instruments, auch in nichtstädtischen und Stadtrandgebieten zum Einsatz zu gelangen, wenn dies dem lokalen Bedarf entspricht, wobei alle von der Dachverordnung erfassten Fonds zum Einsatz kommen können; weist darauf hin, dass die Übereinstimmung der integrierten territorialen Investitionen mit regionalen Strategien für nachhaltige Entwicklung sichergestellt werden muss, um die wirtschaftliche und soziale Kohäsion nicht nur zwischen den Regionen, sondern auch zwischen städtischen und nichtstädtischen Gebieten innerhalb der Regionen zu verbessern;

41. weist auf das Beispiel eines vorgeschlagenen Modells für integrierte territoriale Investitionen aus dem Ballungsgebiet von Manchester hin, bei dem Finanzierungen aus möglichst vielen Quellen miteinander verknüpft werden, um Investitionen rentabler zu machen; weist darauf hin, dass die Entwicklung dieses Modells noch im Gange ist und möglicherweise verwendet werden könnte, um eine Strategie zu unterstützen, die der Großstadtregion viele wirtschaftliche und soziale Vorteile einbringt; betont, dass bei den vorgeschlagenen integrierten territorialen Investitionen EFRE-Schwerpunkte mit ESF-Maßnahmen verknüpft würden und dass in Anbetracht der verstärkten Ausrichtung des EFRE auf KMU und Innovation ein Potenzial besteht, künftig Verbindungen zu Projekten des Programms Horizont 2020 herzustellen;

Finanzinstrumente

42. begrüßt die Vorschläge der Kommission für einen verstärkten Einsatz von Finanzierungsinstrumenten und die Ausweitung ihres Anwendungsbereichs durch die Schaffung einfacherer und klarerer Vorschriften, um eine erhöhte Wirksamkeit aller fünf von der Dachverordnung erfassten Fonds zu gewährleisten;

43. weist auf das Potenzial von Finanzierungsinstrumenten einschließlich Kleinstkrediten hin, für ein breites Spektrum von Akteuren alternative Finanzierungsquellen zu erschließen, um herkömmliche Finanzierungsmethoden zu ergänzen; betont, dass im künftigen Finanzierungsrahmen Finanzinstrumente befähigt sein sollten, private Finanzierungen zu hebeln und den Mitgliedstaaten und Regionen die notwendige Flexibilität dahingehend zu ermöglichen, dass sie die Bereiche, in die investiert wird, und die Umsetzungsmethoden ihren spezifischen Bedürfnissen anpassen können;

44. betont, dass Finanzierungsinstrumente als Mechanismen, die eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Organisationen des öffentlichen Sektors und Bildungseinrichtungen ermöglichen, auch als Mittel zur Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Finanzierung gefördert werden sollten;

Verknüpfung der von der Dachverordnung erfassten Fonds mit anderen Strategien und Instrumenten der EU

45. begrüßt die im Gemeinsamen Strategischen Rahmen enthaltenen Vorschläge, wonach in Partnerschaftsverträgen eine potenzielle Übereinstimmung zwischen den von der Dachverordnung erfassten Fonds und anderen Finanzierungsprogrammen wie etwa dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (vormals Siebtes Rahmenprogramm, jetzt Horizont 2020), LIFE + oder der Fazilität „Connecting Europe“ skizziert werden soll;

46. erkennt an, dass, während bei Finanzierungsprogrammen wie Horizont 2020 in erster Linie Spitzenleistungen im Mittelpunkt stehen, zuvor die Strukturfonds beim Aufbau von Kapazitäten erfolgreich waren, indem sie die Entwicklung von Unternehmen oder Organisationen finanzierten, die im weiteren Verlauf Partner bei Projekten des Siebten Rahmenprogramms oder des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) wurden;

47. betont, dass die vorhandenen Synergien zwischen den von der Dachverordnung erfassten Fonds und Horizont 2020 bedeuten, dass beim Hinarbeiten auf einander ergänzende thematische Ziele potenziell beide Finanzierungsquellen eingesetzt werden könnten;

Beschäftigung und Soziales

48. betont, dass Beschäftigung und Sozialpolitik eine wichtige Rolle bei einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen regionalen Entwicklung spielen und viel zu einer Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen, zu einer Steigerung des Wohlbefindens sowie zur Chancengleichheit aller Bürger beitragen können;

49. betont, dass die Bekämpfung von Ausgrenzung Teil der Armutsbekämpfung ist und dass ländliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte oder einer Überalterung der Bevölkerung mit unzureichenden Gesundheitsdiensten konfrontiert sind, was in gewissem Umfang durch eine bessere Breitbandversorgung und die Förderung von Telemedizin kompensiert werden könnte;

50. ist der Ansicht, dass sich der territoriale Ansatz als wirksamer Mechanismus erweisen sollte, der KMU dabei unterstützt, neue und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen und Programme für die berufliche Bildung zu initiieren oder zu entwickeln; ist der Auffassung, dass auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichtete Unternehmertätigkeit und die Ausschöpfung des Potenzials über administrative territoriale Grenzen hinweg funktionieren können, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Bedingungen für neue Unternehmer zu verbessern, um deren großes Potenzial für die Schaffung neuer dauerhafter Arbeitsplätze besser nutzen zu können;

51. unterstreicht die Bedeutung der Bildung starker Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Politikbereichen, um die Effektivität der Kohäsionspolitik im Umgang mit Beschäftigung und sozialen Herausforderungen zu gewährleisten;

52. weist darauf hin, dass territoriale Zusammenarbeit und makroregionale Strategien nützliche Instrumente sein können, um Unterschiede zwischen den Regionen zu erkennen und zu bekämpfen, z. B. hinsichtlich des Zugangs zu Bildung und Beschäftigung, und um die Konvergenz zwischen europäischen Regionen zu fördern;

53. ist der Überzeugung, dass freiwillige Mobilität von Arbeitskräften und jungen Absolventen in der EU eine Lösung für regionale und lokale Arbeitsmarktengpässe sein kann, und empfiehlt den Mitgliedstaaten und Regionen, diese Mobilität effizienter zu nutzen, um die Gebietsentwicklung und die Kohäsion zu fördern;

54. ist der Ansicht, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die vom ESF unterstützten Aktionen auf verschiedenen politischen Ebenen zu koordinieren, um einen wirksamen territorialen Ansatz zu ermöglichen; ist vor allem der Überzeugung, dass es nötig ist, Bildungsdienste und -einrichtungen mit den Bedürfnissen des lokalen Arbeitsmarkts zu verknüpfen;

55. ist der Auffassung, dass die Förderung des Austausches bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen einer wesentlichen, effizienten und langfristigen Planung territorialer Entwicklung, auch durch Stärkung der menschenwürdigen und nachhaltigen Beschäftigung durch Vorbeugung und Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit außerordentlich wichtig ist;

56. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
  • [2]  ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.
  • [3]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0316.
  • [4]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0286.
  • [5]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0266.
  • [6]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0284.
  • [7]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0285.
  • [8]  ABl. C 371 E vom 20.12.2011, S. 39.
  • [9]  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0191.
  • [10]  ABl. C 161 E vom 31.05.2011, S. 104.
  • [11]  Schlussfolgerungen des polnischen Ratsvorsitzes zu der territorialen Dimension der EU-Politik und der künftigen Kohäsionspolitik: „Towards an integrated, territorially differentiated and institutionally smart response to EU challenges“ (Auf dem Weg zu einer integrierten, territorial differenzierten und institutionell intelligenten Antwort auf die Herausforderungen der EU), 24.–25. November 2011, Posen (Poznań).

BEGRÜNDUNG

Der Schwerpunkt dieses Initiativberichts liegt auf der Erschließung wirksamer und effizienter Mechanismen, um Synergien zwischen den im Gemeinsamen Strategischen Rahmen der Kommission erfassten europäischen Finanzierungsprogrammen zu schaffen; die Verknüpfung der Umsetzung von Finanzierungsprogrammen wird die Wirksamkeit europäischer Finanzmittel auf lokaler und regionaler Ebene verbessern. Dieses Dokument enthält Beispiele für Mechanismen, die derzeit bestehen, oder für solche, die für eine Einführung in europäischen Regionen in Betracht gezogen werden. Der Berichterstatter begrüßt die weitere Diskussion und zusätzliche Beispiele einer Verknüpfung europäischer Finanzierungsprogramme, insbesondere die Prüfung der Möglichkeit, eine Reihe getrennter Finanzierungsprogramme zu einem einzigen Fonds zu kombinieren.

Das Legislativpaket für die Kohäsionspolitik 2014–2020, das die Kommission am 6. Oktober 2011 vorstellte, enthält gemeinsame Bestimmungen für alle fünf von der Dachverordnung erfassten Fonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, Europäischer Meeres- und Fischereifonds).

Das Mandat des Europäischen Parlaments zur Verhandlung über die Rechtsvorschriften steht nun fest, wobei zu den Schwerpunkten eine stärkere Beteiligung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und erhöhte Flexibilität für die Regionen, nach ihrem eigenen territorialen Bedarf Schwerpunkte festzulegen, gehören. Im Standpunkt des Parlaments wird auch unterstrichen, dass das Augenmerk verstärkt auf die Förderung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit gelegt werden muss, wobei auf Finanzierungsinstrumente als wichtiger Mechanismus für die Erreichung dieser Ziele hingewiesen wird.

Nachdem der territoriale Zusammenhalt nun in Artikel 174 zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt als Vertragsziel hinzugefügt worden ist, besteht ein zunehmender Bedarf an einem von der Basis ausgehenden Ansatz, um das Potenzial lokaler und regionaler Entwicklung zu mobilisieren. Um dies zu erreichen, sind nach Auffassung des Berichterstatters gemeinsame Bestimmungen und eine enge Koordinierung aller von der Dachverordnung erfassten Fonds von wesentlicher Bedeutung. Überdies sollte die Umsetzung von Strategien auf lokaler Ebene unter die Zuständigkeit lokaler Akteure und Gebietskörperschaften fallen, um sicherzustellen, dass auf wirtschaftliche und soziale Bedürfnisse möglichst bürgernah eingegangen wird.

Übergeordnete Anliegen: Stärkung des territorialen Ziels

Im derzeitigen wirtschaftlichen Klima liegt es auf der Hand, dass die Finanzierung der Kohäsionspolitik für Europas Regionen immer wichtiger wird, und es besteht ein zunehmendes Bedürfnis, dafür zu sorgen, dass das Geld effektiver ausgegeben wird, sodass die Bürger die europäischen Finanzmittel uneingeschränkt nutzen können. Die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in jedem Stadium der Planung, Entwicklung und Durchführung europäischer Finanzierungsprogramme ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass lokale Bedürfnisse befriedigt werden.

Als Querschnittsaspekt der Kohäsionspolitik bietet die territoriale Dimension den europäischen Regionen die Möglichkeit, bei der Arbeit an der Erreichung der Ziele der Kohäsionspolitik individuelles territoriales Potenzial zu nutzen. Der Berichterstatter begrüßt die Vorschläge zur Vereinfachung und zu einem stärker ergebnisorientierten Ansatz zur Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014–2020. Ein ergebnisorientierter Ansatz kann einen wertvollen Beitrag zu einer wirksamen und effizienten Kohäsionspolitik leisten, während Bemühungen, die Umsetzung und Durchführung von Programmen zu vereinfachen, den Behörden und den Begünstigten zugutekommen.

Der Berichterstatter begrüßt die verstärkte Ausrichtung auf regionale und lokale Gebietskörperschaften, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss von Partnerschaftsverträgen im Einklang mit dem Mehrebenensystem. Im Partnerschaftsvertrag sollte ein integrierter Ansatz zur territorialen Entwicklung skizziert werden, indem Maßnahmen einbezogen werden, die etwa dafür sorgen, dass gesamtstaatliche und regionale Mechanismen vorhanden sind, um die Koordinierung zwischen von der Dachverordnung erfassten Fonds und anderen europäischen und innerstaatlichen Finanzierungsinstrumenten zu fördern.

Stärkere Verknüpfung der europäischen Fonds für den Zeitraum 2014–2020

Eine stärkere Verknüpfung der Finanzierungsquellen für 2014–2020 wurde von den meisten europäischen Organen (Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Ausschuss der Regionen) sowie Regionalregierungen und lokalen und regionalen Interessenträgern aus der gesamten EU gefordert.

Der Berichterstatter ist überzeugt, dass der Umstand, dass Mitgliedstaaten, regionale und lokale Gebietskörperschaften Chancen erhalten, mehrere europäische Finanzierungsprogramme zu nutzen, um Projekte zu fördern, die Wirksamkeit europäischer Finanzmittel verbessern, ihre Inanspruchnahme vereinfachen und potenziellen Begünstigten einen leichteren Zugang zu den Finanzmitteln verschaffen wird.

In die Dachverordnung sind mehrere neue Instrumente eingeführt worden, um die lokale Dimension der Kohäsionspolitik zu stärken, die territoriale Zusammenarbeit strategisch stärker zu fokussieren und auf allen Regierungsebenen einen stärker koordinierten Ansatz einzuführen.

In den Vorschlägen werden zwar Instrumente für eine potenzielle Verknüpfung europäischer Finanzmittel skizziert, die Anwendung dieser Instrumente bedarf aber weiterer Erläuterung. Zudem bleiben die verschiedenen Wege, wie diese Instrumente verwendet werden können, vage und erfordern eine genauere Klärung durch die Kommission.

Der Berichterstatter hat auf Beispiele hingewiesen, wie Ansätze, die den vorgeschlagenen Instrumenten (von örtlichen Akteuren gelenkte lokale Entwicklung (CLLD), integrierte territoriale Investitionen) ähneln, im vorangegangenen Finanzierungszeitraum von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften verwendet worden sind. Diese Beispiele können anderen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften mögliche Anregungen für die Nutzung der CLLD und integrierter territorialer Investitionen liefern.

Die CLLD als Option für EFRE und ESF und als verpflichtendes Element für ELER und EMFF könnte sich als für die Einführung von der Basis ausgehender Initiativen für lokale Entwicklung als unerlässlich erweisen. Die CLLD kann zur Bewältigung territorialer Aufgaben aller Art (städtischer, ländlicher, grenzübergreifender usw.) eingesetzt und von mehreren EU-Instrumenten finanziert werden. Es ist jedoch klar, dass von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung nur erfolgreich sein können, wenn sie im Gemeinsamen Strategischen Rahmen und im Verhaltenskodex hinreichend dargelegt sind. In den operationellen Programmen muss ebenfalls darauf hingewiesen werden, welchen besonderen Beitrag dieses Instruments zur Integration der Mittel leistet, indem die Gebiete genannt werden, in denen die CLLD durchgeführt werden könnte.

Das Beispiel aus dem Ballungsgebiet von Manchester zeigt, wie integrierte territoriale Investitionen möglicherweise zu einem Hebel für eine Finanzierung aus umfassenderen EU-Programmen werden können. Der Berichterstatter begrüßt die Entwicklung von Modellen wie diesem als Veranschaulichung des potenziellen Anwendungsbereichs der neuen Instrumente für den Finanzierungszeitraum 2014–2020.

In dem Dokument hat der Berichterstatter auch auf ein Beispiel eines Mechanismus hingewiesen, der zur Einführung in Wales vorbereitet wird, wo das Walisische Amt für EU-Fördermittel (WEFO) die Verwaltungs- und Zertifizierungsinstanz aller Strukturfonds ist. Die Regierung des Vereinigten Königreichs überträgt die Befugnis zur Entwicklung, Durchführung und Überwachung der Strukturfonds und der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Wales der walisischen Regierung. In Wales unterstehen alle europäischen Finanzquellen demselben ministeriellen Ressort, das bei der möglichen weiteren Integration europäischer Finanzierungsquellen Unterstützung leistet. Das Portal, wie es das WEFO vorschlägt, wird ein zentralisiertes System für alle öffentlichen, privaten und gemeinwirtschaftlichen Organisationen für den Zugang zu Informationen über eine potenzielle europäische Finanzierung bieten.

Die Verwendung von Strukturfonds zum Aufbau von Kapazitäten als Hebel für Investitionen in Forschung und Entwicklung (z. B. das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, vormals Siebtes Rahmenprogramm, jetzt Horizont 2020) gibt es schon. Dies zeigt, dass derzeit Synergien zwischen den von der Dachverordnung erfassten Fonds und anderen Finanzierungsprogrammen bestehen, und diese Synergien sollten umfassend genutzt werden, um auf ergänzende thematische Ziele hinzuarbeiten. So könnten beispielsweise die von der Dachverordnung und Horizont 2020 erfassten Fonds gemeinsam für Projekte zur Stärkung der Forschung, technologischen Entwicklung und Innovation eingesetzt werden. Das auf die verstärkte Nutzung und verbesserte Qualität von IKT ausgerichtete Ziel ist ein Beispiel dafür, wie der ESF bei der Bereitstellung von Finanzmitteln mit „Erasmus für Alle“ koordiniert werden könnte. Derweil könnten Projekte, die auf die thematischen Ziele 5, 6 oder 7 ausgerichtet sind, die die Senkung der CO2-Emissionen, den Klimawandel und die Umwelt betreffen, die von der Dachverordnung erfassten Fonds neben dem Programm LIFE+ oder dem Programm NER 300 verwenden.

Schließlich begrüßt der Berichterstatter weitere Verhandlungen über das Legislativpaket der Kommission und Diskussionen mit der Kommission, regionalen Akteuren und Begünstigten über mögliche Mechanismen für eine Harmonisierung europäischer Finanzierungen. Der Berichterstatter hofft, dass die von der Kommission zur Förderung verstärkter Synergien zwischen den Fonds vorgeschlagenen Instrumente letztlich mit konkreten Mechanismen für die Umsetzung auf regionaler und lokaler Ebene unterstützt werden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (5.6.2012)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zur Optimierung der Rolle der regionalen Entwicklung in der Kohäsionspolitik
(2011/2312(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Filiz Hakaeva Hyusmenova

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass Beschäftigung und Sozialpolitik eine wichtige Rolle in einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen regionalen Entwicklung spielen und dabei viel zu einer Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen, zu einer Steigerung des Wohlbefindens sowie zur Chancengleichheit aller Bürger beitragen können;

2.  ist der Ansicht, dass der territoriale Ansatz ein wirksamer Mechanismus für die Durchführung der Maßnahmen zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und der Unterstützung von Entwicklung, nachhaltiger und angemessener Beschäftigung, Bildung, Armutsbekämpfung und sozialer Integration ist, die die Kernziele der Strategie Europa 2020 darstellen;

3.  betont, dass die Bekämpfung von Ausgrenzung Teil der Armutsbekämpfung ist und dass ländliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte oder einer Überalterung der Bevölkerung mit unzureichenden Gesundheitsdiensten konfrontiert sind, die in gewissem Umfang durch eine bessere Breitbandversorgung und die Förderung von Telemedizin kompensiert werden könnte;

4.  ist der Ansicht, dass sich der territoriale Ansatz als wirksamer Mechanismus erweisen sollte, der KMU dabei unterstützt, neue und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen und Programme für die berufliche Bildung zu initiieren oder zu entwickeln; ist der Auffassung, dass auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichtete Unternehmertätigkeit und die Ausschöpfung des Potenzials über administrative territoriale Grenzen hinweg funktionieren können, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Bedingungen für neue Unternehmer zu verbessern, um ihr großes Potenzial für die Schaffung neuer, dauerhafter Arbeitsplätze besser nutzen zu können;

5.  ist der Ansicht, dass ein integrierter territorialer Ansatz für den ESF und die anderen EU-Fonds entscheidend für die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips in einem Mehrebenensystem ist; unterstreicht die Bedeutung eines angemessenen Kapazitätsaufbaus, die Einbeziehung von Sozialpartnern und Partnern aus der Zivilgesellschaft auf lokaler, regionaler und mikroregionale Ebene, sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten, unter anderem durch Schulungen im Hinblick auf Planungsverfahren, Finanzmittelzuweisung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik sowie einem verbesserten Zugang zu Informationen über die bessere Nutzung von EU-Mitteln für die Regionalentwicklung;

6.  unterstreicht die Bedeutung der Bildung starker Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Politikbereichen, um die Effektivität der Kohäsionspolitik im Umgang mit Beschäftigung und sozialen Herausforderungen zu gewährleisten;

7.  betont, dass es bei der Planung und Umsetzung der Kohäsionspolitik wichtig ist, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der notwendigen Kontrolle der Verwendung der Mittel und deren Effizienz sicherzustellen;

8.  weist darauf hin, dass territoriale Zusammenarbeit und makroregionale Strategien nützliche Instrumente sein können, um Unterschiede zwischen den Regionen zu erkennen und zu bekämpfen, z. B. hinsichtlich des Zugangs zu Bildung und Beschäftigung, und um die Konvergenz zwischen europäischen Regionen zu fördern;

9.  weist darauf hin, dass es erhebliche Ungleichgewichte im Beschäftigungsbereich und soziale Ungleichheiten sowohl zwischen als auch innerhalb von Regionen gibt, die sich nicht immer mit den vorhandenen Indikatoren wiedergeben lassen; ist der Ansicht, dass Armut dort, wo sie vor allem auf mikroregionaler Ebene konzentriert ist, entsprechend in Angriff zu nehmen ist; ist der Ansicht, dass Programme auf regionale und subregionale Bedürfnisse zugeschnitten werden müssen und sich auf Prioritäten gemäß den spezifischen Herausforderungen konzentrieren sollten; ist der Auffassung, dass der ESF und die anderen EU-Fonds als die wichtigsten Instrumente angesehen werden sollten, um auf lokaler Ebene den Bedürfnissen im Bereich der Beschäftigung (vor allem der Beschäftigung von Jugendlichen), des Zugangs zu Gesundheitsversorgung, der sozialen Integration und der Bekämpfung der Armut gerecht zu werden;

10. ist der Überzeugung, dass es für eine angemessene Behebung der sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede wichtig ist, dass die Programme auf die komplementären Beziehungen zwischen Maßnahmen Rücksicht nehmen, die als „harte“ (EFRE-Typ, z. B. Infrastruktur) bzw. „weichen“ (vor allem ESF-Typ, z. B. Ausbildung) angesehen werden können; ist der Überzeugung, dass angemessene Maßnahmen für die Anforderungen an die thematische Konzentration solche Bedürfnisse berücksichtigen sollten und entsprechend der Einsatz komplementärer Ressourcen genehmigt werden sollte, die vor allem im Bereich der Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur verwendet werden;

11. ersucht die Kommission um genauere Angaben dazu, inwiefern die Maßnahmen der Kohäsionspolitik sich für die Zwecke der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der Armutsbekämpfung auswirken;

12. betont, dass eine effiziente Reaktion auf zahlreiche Probleme im Bereich der sozialen Ausgrenzung und der Armut einen angepassten und differenzierten Ansatz erfordert, der die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Gebiets (z. B. eines städtischen oder eines ländlichen Gebiets) berücksichtigt;

13. hält es für wesentlich, dass die Kohäsionspolitik das gesamte Gebiet der EU abdecken sollte, und unterstützt daher den Vorschlag der Kommission, eine Kategorie „Übergangsbereich“ zu schaffen, die dazu beitragen soll, eine verhältnismäßige und zielgerichtete Reaktion auf die Lage sowohl in den Regionen mit steigendem als auch denen mit fallendem BIP sicherzustellen;

14. ist der Überzeugung, dass freiwillige Mobilität von Arbeitskräften und jungen Absolventen in der EU eine mögliche Lösung für regionale und lokale Arbeitsmarktengpässe sein kann, und empfiehlt den Mitgliedstaaten und Regionen, diese Mobilität effizienter einzusetzen, um die Gebietsentwicklung und die Kohäsion zu fördern;

15. ist der Ansicht, dass es wesentlich ist, die vom ESF unterstützten Aktionen auf verschiedenen politischen Ebenen zu koordinieren, um einen wirksamen territorialen Ansatz zu ermöglichen; ist vor allem der Überzeugung, dass es nötig ist, Bildungsdienste und ‑einrichtungen mit den Bedürfnissen des lokalen Arbeitsmarkts zu verknüpfen;

16. hält es für wichtig, dass Partnerschaftsverträge und operationelle Programme eine umfassende Analyse der Unterschiede in der sozialen und Beschäftigungslage und bei den Entwicklungsbedürfnissen bestimmter Regionen sowie integrierte Strategien umfassen sollten, darunter relevante Fonds, die auf die besonderen Bedürfnisse der geografischen Regionen ausgerichtet sind, die am stärksten von Arbeitslosigkeit, Armut und unzureichenden Gesundheitsdiensten betroffen sind, sowie an die speziellen Bedürfnisse der Zielgruppen, die am stärksten von Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind; weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Gemeinschaften gelegt werden sollte;

17. ist der Auffassung, dass die Förderung des Austausches bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen einer wesentlichen, effizienten und langfristigen Planung territorialer Entwicklung, auch durch Stärkung der menschenwürdigen und nachhaltigen Beschäftigung durch Vorbeugung und Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit, von immenser Wichtigkeit ist;

18. ist der Überzeugung, dass operationelle Programme und Projekte auf der entsprechenden Ebene entwickelt und eingeführt werden müssen und dass dabei der Rolle von Städten, funktionalen geografischen Gebieten und Bereichen mit besonderen geografischen oder demografischen Probleme geachtet werden muss;

19. weist darauf hin, dass für die Beschäftigung und Integration derjeniger in die Arbeitsmärkte gesorgt werden muss, die sich in am stärksten benachteiligten Verhältnissen befinden;

20. ist der Überzeugung, dass institutionelle Kapazität auf unterschiedlichen Interventionsebenen ein entscheidendes Element ist, das den Erfolg bei der Anwendung des territorialen Ansatzes sicherstellt;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, durch die Anwendung des Partnerschaftsprinzips[1] einen offenen Dialog mit Konsultation und Einbeziehung der betroffenen Parteien, wie etwa von lokalen Behörden, Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen, im Rahmen der Vorbereitung der Partnerschaftsverträge und der gesamten Bandbreite der einsatzfähigen Programme, insbesondere in Bereichen wie Umwelt, soziale Integration, Gleichstellung und Chancengleichheit, sicherzustellen; ist der Ansicht, dass es für die wirksame Nutzung des territorialen Ansatzes für aus Mitteln des ESF finanzierte Maßnahmen entscheidend ist, gegenseitiges Vertrauen und Kooperationen zwischen den oben genannten Interessenträgern aufzubauen;

22. erinnert daran, dass es von großer Bedeutung ist, die Einrichtung von Koordinationsplattformen für innovative Projekte zu erleichtern, die bei der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und der Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdienen zu hervorragenden Ergebnissen geführt haben;

23. fordert die Kommission zur Vorlage eines Plans auf, der die effiziente Verwendung des ESF durch die Mitgliedstaaten ermöglicht, die vor den größten finanziellen Schwierigkeiten stehen;

24. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, geeignete Empfehlungen zur Stärkung eines auf Ergebnissen und dokumentierten Aussagen basierenden politischen Ansatzes zu geben, um die Implementierung der Kohäsionspolitik noch effektiver zu gestalten.

Ergebnis der schlussabstimmung im Ausschuss

Datum der Annahme

31.5.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Heinz K. Becker, Jean-Luc Bennahmias, Phil Bennion, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Philippe Boulland, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Minodora Cliveti, Marije Cornelissen, Frédéric Daerden, Karima Delli, Sari Essayah, Richard Falbr, Thomas Händel, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Ádám Kósa, Jean Lambert, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Konstantinos Poupakis, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Tamás Deutsch, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Iliana Malinova Iotova, Svetoslav Hristov Malinov, Ramona Nicole Mănescu, Anthea McIntyre, Jens Nilsson, Ria Oomen-Ruijten, Antigoni Papadopoulou, Evelyn Regner, Csaba Sógor

  • [1]  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über das Partnerschaftsprinzip bei der Umsetzung der Fonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt – Elemente eines europäischen Verhaltenskodex für die Partnerschaft (SWD (2012) 0106).

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.11.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Victor Boştinaru, John Bufton, Salvatore Caronna, Nikos Chrysogelos, Francesco De Angelis, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Mojca Kleva Kekuš, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Ramona Nicole Mănescu, Vladimír Maňka, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Miroslav Mikolášik, Jens Nilsson, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Monika Smolková, Ewald Stadler, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jan Březina, Andrea Cozzolino, Ivars Godmanis, Karin Kadenbach, Lena Kolarska-Bobińska, Heide Rühle, Vilja Savisaar-Toomast, Elisabeth Schroedter