BERICHT über den Energiefahrplan 2050, Energie für die Zukunft

7.2.2013 - (2012/2103(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Niki Tzavela


Verfahren : 2012/2103(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0035/2013

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Energiefahrplan 2050, Energie für die Zukunft

(2012/2103(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über den Energiefahrplan 2050 und die dazugehörigen Arbeitsdokumente (COM(2011)0885),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2012 zur Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 zu dem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 21. November 2012 zu Industrie-, Energie- und anderen Aspekten von Schiefergas und -öl[4] sowie zu den Umweltauswirkungen von Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl[5],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7‑0035/2013),

A. in der Erwägung, dass die Energiepolitik der EU im Wesentlichen auf Versorgungssicherheit (Diversifizierung der Quellen), wettbewerbsfähigen Preisen und Energieeffizienz ruht, ergänzt durch das politische Ziel, Treibhausgasemissionen zu reduzieren;

B.  in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU im Blick behalten werden muss, indem geeignete Maßnahmen und Instrumente angewandt werden und der Prozess der Reindustrialisierung der EU-Wirtschaft in Gang gesetzt wird;

C. in der Erwägung, dass es im Interesse der Mitgliedstaaten liegt, ihre Abhängigkeit von Energieeinfuhren mit schwankenden Preisen zu reduzieren und die Energieversorgung zu diversifizieren;

D. in der Erwägung, dass es im Interesse der Energieversorgungssicherheit darauf ankommt, Unsicherheiten, die zu zwischenstaatlichen Spannungen führen, zu beheben und Marktineffizienzen zu reduzieren, durch die Versorger und Verbraucher daran gehindert werden, die Vorteile des Handels zu nutzen;

E.  in der Erwägung, dass es wichtig ist, frühzeitig Hinweise darauf zu erhalten, ob die anspruchsvollen Ziele des Fahrplans erreicht werden können, und die Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU zu überprüfen, nicht zuletzt im Hinblick auf globale Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit;

F.  in der Erwägung, dass Mitgliedstaaten, Energieunternehmen und Allgemeinheit eine klare Vorstellung von der Ausrichtung der Energiepolitik der EU benötigen, die auf mehr Gewissheit gründen muss, z. B. auf Etappenzielen und übergeordneten Zielen für das Jahr 2030, mit Augenmerk auf der Schaffung von Anreizen und der Verringerung von Risiken bei langfristigen Investitionen;

Ziele des EU-Energiefahrplans 2050

1.  betont, welche Vorteile sich für die Mitgliedstaaten aus ihrer Zusammenarbeit im Hinblick auf den Umbau des Energiesystems ergeben; befürwortet daher den Energiefahrplan 2050 der Kommission als Basis für die Vorlage legislativer und anderer energiepolitischer Initiativen, durch die bis 2030 ein politischer Rahmen mit Etappenzielen und übergeordneten Zielen für Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz festgelegt werden soll, um letztlich einen anspruchsvollen und stabilen Rechts- und Regulierungsrahmen zu schaffen; stellt fest, dass eine gesamteuropäische Regelung erforderlich ist, um die energiepolitischen Zielvorgaben für 2050 und die Zeit bis dahin festzulegen; schlägt eine Strategie im Geiste der Solidarität vor, aufgrund deren die Mitgliedstaaten solidarisch bei dem Fahrplan zusammenarbeiten können und die in die Schaffung einer europäischen Energiegemeinschaft mündet; regt an, den Politikrahmen für 2030 innerhalb einer Frist festzulegen, die ausreicht, um den Investoren Sicherheit zu bieten;

2.  weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Szenarien für 2050 nicht bindend sind, sondern vielmehr als Grundlage für einen konstruktiven Dialog darüber dienen sollen, wie das europäische Energiesystem umzubauen ist, um die langfristigen Ziele zu erreichen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 % zu senken; betont, dass der Energiefahrplan wie alle Energieprognosen auf bestimmten Annahmen über die technische und wirtschaftliche Entwicklung beruht; fordert die Kommission daher auf, den Fahrplan regelmäßig zu aktualisieren; weist darauf hin, dass in der Folgenabschätzung der Kommission die Wege, die die einzelnen Mitgliedstaaten, Gruppen von Mitgliedstaaten oder Regionalverbünde bis 2050 beschreiten könnten, nicht eingehender untersucht wurden;

3.  begrüßt, dass im Energiefahrplan 2050 der Kommission verschiedene Szenarien skizziert werden; hebt hervor, dass sowohl die Szenarien, die auf aktuellen Tendenzen beruhen, als auch die Szenarien, die auf der Verringerung der CO2-Emissionen gründen, lediglich Hochrechnungen sind; stellt fest, dass sie demgemäß nicht allen möglichen Entwicklungen Rechnung tragen und daher nur Anhaltspunkte für die zukünftige Energieversorgungsstruktur Europas liefern;

4.  betont, dass die für den Energiefahrplan 2050 (auch auf Grundlage anderer Modelle als dem PRIMES-Modell) erstellten Hochrechnungen weiterentwickelt und durch weitere auf geringere CO2-Emissionen ausgerichtete Szenarien (wie etwa „stärkere Nutzung der Kernenergie“, „stärkere Nutzung von Gas mit CO2-Sequestrierung“) ergänzt werden müssen, um ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, welche alternativen Entwicklungsmöglichkeiten für die sichere, kostengünstige und emissionsarme Energieversorgung Europas in der Zukunft bestehen;

5.  nimmt zur Kenntnis, dass Strom aus CO2-armen Quellen unerlässlich ist, damit die Strombranche in der EU im Sinne der Verringerung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 nahezu CO2-frei wird;

6.  betont die Bedeutung der Energiepolitik der EU vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise; hebt hervor, dass die Energiebranche zur Ankurbelung des Wachstums, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU beiträgt; fordert die Kommission auf, Strategien für die Zeit nach 2020 vorzuschlagen und zügig einen politischen Rahmen für die Energiepolitik der EU bis 2030 vorzulegen; ist der Auffassung, dass dieser politische Rahmen mit den Zielen der EU in Bezug auf die Verringerung von CO2-Emissionen bis 2050 im Einklang stehen und den unbedenklichen Optionen des Energiefahrplans Rechnung tragen muss; fordert Maßnahmen zur Minimierung der von der Energiebranche ausgehenden Umweltbelastungen, wobei die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Mitgliedstaaten und der EU sowie auf die Sicherheit der Energieversorgung der Bürger zu berücksichtigen sind;

7.  weist darauf hin, dass eine Energiepolitik im Sinne der nachhaltigen Entwicklung, die heutigen und künftigen Generationen gleichberechtigten, flächendeckenden und wettbewerbsgeprägten Zugang zu Energieressourcen gewährt und zugleich dem Umweltschutz Rechnung trägt, sich nicht durch eine Umwelt- und Klimapolitik ersetzen lässt, bei deren Umsetzung Probleme wie Versorgungssicherheit nicht bedacht werden;

8.  legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre laufenden Anstrengungen zu verstärken, um die derzeitigen energiepolitischen Ziele für 2020 und insbesondere das Ziel der Steigerung der Energieeffizienz um 20 % zu erreichen, bei dem gegenwärtig keine ausreichenden Fortschritte zu verzeichnen sind; betont, dass die rechtzeitige und vollständige Umsetzung sämtlicher Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen[6] für das Erreichen der verbindlichen Ziele der EU von mindestens 20 % bis zum Jahr 2020 von zentraler Bedeutung ist;

9.  fordert die Kommission auf, eine Strategie für die regionale Spezialisierung im Energiebereich zu erstellen, aufgrund deren die Regionen die Energiequellen erschließen können, mit denen sich die Ziele des Energiefahrplans 2050 am effizientesten verwirklichen lassen, wie etwa Solarenergie im Süden und Windenergie im Norden; vertritt die Auffassung, dass die EU auf der Grundlage einer derartigen Spezialisierung dazu übergehen sollte, ihre energiepolitischen Ziele nicht auf nationaler Ebene, sondern EU-weit zu messen;

10. vertritt die Auffassung, dass der Übergang zu einer CO2-armen und energieeffizienten Wirtschaft eine Chance sowohl im Hinblick auf die Nachhaltigkeit als auch auf die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in Europa darstellt und dass die Verringerung der Treibhausgasemissionen ein Wettbewerbsvorteil auf dem weltweit wachsenden Markt für energiebezogene Waren und Dienstleistungen sein kann; hebt hervor, dass dies eine Chance für die auf dem Markt für erneuerbare Energieträger tätigen KMU in der EU ist und dass hierdurch die Entwicklung von Unternehmergeist und Innovation hervorragend vorangetrieben sowie unter Umständen wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen wird;

11. betont, dass klare, kohärente und einheitliche politische und regulatorische Rahmenbedingungen wesentlich sind, um Anreize für notwendige und – wie im Energiefahrplan gefordert – wirtschaftliche und nachhaltige Investitionen in unbedenkliche Technologien zu setzen; hebt die Kernziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum hervor und fordert, dieses politische Konzept über 2020 hinaus fortzusetzen; stellt fest, dass im Interesse einer sachkundigen und ausgewogenen Entscheidung über Strategien für die Zeit nach 2020 die bestehenden Strategien bis 2020 überprüft werden müssen; betont, dass eine Energiestrategie mit Schwerpunkt auf mehr Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in der EU, Schaffung von Arbeitsplätzen, sozialen Aspekten und ökologischer Nachhaltigkeit notwendig ist, unter anderem durch verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger, Diversifizierung der Versorgungswege, ‑unternehmen und ‑quellen, einschließlich besserer Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten, einer höheren Energieeffizienz sowie eine effizienteren und besseren Konzeption der Energiesysteme, um Investitionen in nachhaltige Energieerzeugung, Reservekapazitäten und Energieausgleichstechnologien zu fördern;

12. stellt fest, dass das Verhalten der Marktakteure, zu denen Wirtschaft und Verbraucher zählen, maßgeblich durch funktionierende CO2-Märkte und den Preis für den jeweiligen Energieträger bedingt ist; fordert einen Politikrahmen für die Zeit nach 2020, der auf dem Verursacherprinzip und langfristigen Regelungen fußt, um den Marktakteuren Sicherheit zu bieten;

13. weist erneut darauf hin, dass jeder Mitgliedstaat für die Festlegung seines eigenen Energiemixes zuständig ist; nimmt zur Kenntnis, dass der Energiefahrplan 2050 nationale, regionale und lokale Bemühungen um die Modernisierung der Energieversorgung ergänzt; stellt daher fest, dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage gemeinsamer Ziele zusammenarbeiten müssen; betont darüber hinaus, dass der EU beim gut koordinierten, EU-weiten, aufeinander abgestimmten und nachhaltigen Umbau des Energiesystems eine wichtige Rolle zukommt, indem sie beispielsweise dafür sorgt, dass die nationalen Strategien mit den Zielen und Vorschriften der EU vereinbar sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, auch künftig nach Lösungen zu suchen, wie die vom Rat vereinbarten langfristigen Energie- und Klimaschutzziele der EU im Rahmen der weltweiten Bemühungen technologisch vielfältig, nachhaltig, wirtschaftlich, wettbewerbsgeprägt, sicher und unter geringstmöglicher Marktverzerrung verwirklicht werden können, und ihre Bemühungen, das Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen – unter anderem mit Unterstützung der verfügbaren EU-Finanzinstrumente – in vollem Maße auszuschöpfen, auf nationaler Ebene fortzusetzen; weist zugleich darauf hin, welche Vorteile die Entwicklung eines koordinierten und nach Möglichkeit gemeinsamen EU-Konzeptes birgt, bei dem den Besonderheiten kleiner Energieerzeugungsanlagen und dem entsprechenden Flexibilitätsbedarf Rechnung zu tragen ist;

14. hebt hervor, dass es für die Energieversorgungssicherheit der EU maßgeblich ist, dass die Energiesysteme der EU-Mitgliedstaaten auf deren eigenen, ihnen zugänglichen Energieressourcen gegründet sind; ist angesichts dessen der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten sich möglichst der Entwicklung derjenigen Energietechnologien zuwenden sollten, in denen sie über Potenzial und Erfahrung verfügen und die ihnen eine ununterbrochene und sichere Energieversorgung unter Einhaltung der Umweltschutz- und Klimastandards gewährleistet;

15. weist darauf hin, dass der Schwerpunkt der geplanten Maßnahmen nicht wie bisher darauf liegen sollte, von oben nach unten gerichtete Szenarien für Reduktionsziele zu verwirklichen, sondern Handlungsszenarien umzusetzen, die etwa dem in den Mitgliedstaaten vorhandenen Potenzial, den Aussichten auf die Entwicklung wirtschaftlicher neuer Technologien und den weltweiten Folgen der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen Rechnung tragen, damit Reduktionsziele für die kommenden Jahre vorgelegt werden können (von unten nach oben gerichteter Ansatz);

16. nimmt die Schlussfolgerungen im Energiefahrplan 2050 zur Kenntnis, dass es technisch und wirtschaftlich möglich ist, zu einer nachhaltigen Energiebranche auf EU-Ebene überzugehen, und dass dies gemäß der Analyse der Kommission langfristig kostengünstiger ist, als an den derzeitigen politischen Konzepten festzuhalten; weist jedoch darauf hin, dass die nationalen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark variieren können;

17. ist der Ansicht, dass sich die Ziele für 2050 nur dann verwirklichen lassen, wenn die EU Verantwortung übernimmt und ihrer zentralen Rolle beim Übergang gerecht wird, insbesondere bei Großvorhaben wie der Errichtung von Hochseewindparks in der Nordsee; vertritt die Auffassung, dass die EU bei grenzüberschreitender Infrastruktur, die mehrere oder alle Mitgliedstaaten betrifft, vorrangige Vorhaben festlegen, als zentraler Investor fungieren und dadurch private Investitionen mobilisieren sollte;

18. nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der steigenden Bedeutung von Strom im zukünftigen Energiemix alle Möglichkeiten der CO2-armen Stromerzeugung (z. B. Umwandlungseffizienz, erneuerbare Energieträger, CO2-Sequestrierung bzw. CCS und Kernenergie) genutzt werden müssen, wenn die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, ohne Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit zu beeinträchtigen;

19. betont, dass der Aufbau einer ausgereiften grenzüberschreitenden Energieinfrastruktur und eines Informationsaustauschmechanismus innerhalb der Union die Voraussetzungen für den Erfolg des Fahrplans sind; betont daher, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten eng aufeinander abgestimmt werden müssen und gemeinsames Handeln, Solidarität und Transparenz in den Bereichen externe Energiepolitik, Energieversorgungssicherheit und Investitionen in neue Energieinfrastruktur erforderlich sind;

20. bedauert, dass die Kommission die unter Fachkollegen begutachteten Empfehlungen der Beratergruppe für den Energiefahrplan 2050 nicht umgesetzt hat; fordert die Kommission auf, eine aktualisierte Fassung des Energiefahrplans herauszugeben, in der diese Empfehlungen Berücksichtigung finden;

Wichtigste Elemente einer Langzeitstrategie

21. begrüßt die Schlussfolgerungen im Energiefahrplan 2050, nach denen die Maßnahmen, die in den analysierten Szenarien für einen Umbau des EU-Energiesystems ergriffen werden müssen, Gemeinsamkeiten aufweisen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerungen der Kommission, denen zufolge die verstärkte Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen sowie bessere Energieeffizienz und eine leistungsfähigere Energieinfrastruktur, wie etwa intelligente Netze, unbedenkliche Optionen sind, und zwar insbesondere dann, wenn sie sich am Markt orientieren, und unabhängig davon, welcher Weg nun genau beschritten wird, um bis 2050 ein CO2-armes Energiesystem zu schaffen; fordert die Kommission auf, ein Szenario zu prüfen, bei dem ein hoher Anteil erneuerbarer Energiequellen mit hoher Energieeffizienz einhergeht; vertritt die Auffassung, dass eine Entscheidung darüber getroffen werden sollte, welcher Weg eingeschlagen werden soll, um Investitionssicherheit zu gewährleisten;

22. ist der Auffassung, dass die Finanzkrise als Chance zur Umgestaltung des EU-Modells in Richtung einer hochgradig energieeffizienten, vollständig auf erneuerbaren Energiequellen gestützten und klimaresistenten Wirtschaft begriffen werden sollte;

23. nimmt zur Kenntnis, dass ein höherer Anteil erneuerbarer Energiequellen im Energiemix über das Jahr 2020 hinaus eine wichtige Voraussetzung für ein nachhaltigeres Energiesystem ist; ist sich außerdem bewusst, dass in sämtlichen in der Mitteilung der Kommission untersuchten Szenarien von einem erhöhten Anteil erneuerbarer Energiequellen im EU-Energiemix ausgegangen wird, der demnach bis 2030 bei ca. 30 % und bis 2050 bei mindestens 55 % des Bruttoendenergieverbrauchs liegen müsste; weist nachdrücklich darauf hin, dass sich der Anteil erneuerbarer Energiequellen erhöhen lässt, wenn Kurs auf eine wirksamere Energieeffizienzpolitik genommen wird; fordert die Kommission auf, bei Entwicklungsprognosen unbedingt die dezentrale Erzeugung zu berücksichtigen; fordert die Kommission außerdem auf, finanzielle, technische und infrastrukturelle Hemmnisse, die das Wachstum der dezentralen Erzeugung in den Mitgliedstaaten behindern, eindeutig zu erfassen;

Energieeffizienz

24. betont, dass eine verbesserte Energieeffizienz und Energieeinsparungen beim Umbau des Energiesystems von wesentlicher Bedeutung sind und dass das Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 eine Voraussetzung ist, um bis 2050 weitere Fortschritte zu erzielen; legt den Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht nahe, verstärkt darauf hinzuarbeiten, dass die unlängst verabschiedete Energieeffizienzrichtlinie vollständig umgesetzt wird, und Informationskampagnen und Energieeffizienzunterricht in ihre nationalen Lehrpläne aufzunehmen; empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Kommission, verstärkt nationale Konzepte und Förderbanken einzubeziehen und den Austausch über bewährte Verfahren zu fördern; weist erneut darauf hin, dass Energieeffizienz, sofern sie ordnungsgemäß umgesetzt wird, eine kostensparende Möglichkeit für die EU ist, ihre langfristigen Ziele hinsichtlich Energieeinsparungen, Klimaschutz sowie wirtschaftlicher Sicherheit und Energieversorgungssicherheit zu verwirklichen; ist sich bewusst, dass sich durch den Wandel hin zu einer energieeffizienteren Wirtschaft die Verbreitung innovativer technologischer Lösungen beschleunigen, die Einfuhr fossiler Brennstoffe verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft stärken lässt; ist der Auffassung, dass beim Schritt hin zu einer besseren Energieeffizienzpolitik Schwerpunkte auf der gesamten Versorgungs- und Nachfragekette, einschließlich Umwandlung, Übertragung, Verteilung und Versorgung, sowie auf dem Energieverbrauch in der Wirtschaft und von Gebäuden und Privathaushalten liegen sollten; betont, dass bei der langfristigen Energieeffizienzpolitik der EU die Verringerung des Energieverbrauchs von Gebäuden im Mittelpunkt stehen sollte, da die Renovierung des Gebäudebestands ein enormes Potenzial für Energieeinsparungen birgt; betont, dass die derzeitige Gebäuderenovierungsquote wesentlich erhöht und die Renovierungen erheblich verbessert werden müssen, damit die EU bis 2050 den Energieverbrauch des Gebäudebestands um 80 % gegenüber dem Stand von 2010 senken kann; fordert die Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund auf, im Einklang mit der Energieeffizienzrichtlinie anspruchsvolle, langfristige Gebäuderenovierungsstrategien zu erstellen;

25. hebt hervor, dass eine neue, modernisierte, intelligente und flexible Energieinfrastruktur und insbesondere intelligente Netze für flexiblere Reserve- und Ausgleichsenergiekapazitäten, z. B. Systeme für Energieerzeugung in Kleinanlagen und individuelle Speicherung, neue Stromnutzungsmöglichkeiten (wie etwa Elektrofahrzeuge), Laststeuerungsprogramme (wie etwa intelligente Stromzähler) und ein lückenloses europäisches Verbundnetz dringend erforderlich sind, um sämtliche Energiequellen in der EU einzubinden, was sich als notwendig erwiesen hat; weist erneut darauf hin, dass kostenoptimierte Maßnahmen sich je nach Nachfragemuster, Versorgungspotenzial, geografischen Merkmalen und wirtschaftlichem Umfeld vor Ort unterscheiden; hält es außerdem für dringend notwendig, einen stabilen und vorhersehbaren Regulierungsrahmen sowie EU-weite Marktmechanismen zu schaffen, um die Flexibilität zu fördern, z. B. was Kapazitätssteigerung und Speicherung anbelangt, und auch die Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten von gemeinsamem Interesse im Einklang mit den Leitlinien für die Energieinfrastruktur und der Fazilität „Connecting Europe“ aus EU-Mitteln zu ermöglichen;

26. weist darauf hin, dass die Finanzmittel der EU und der Mitgliedstaaten, Haushalts- und Investitionspolitik der EU inbegriffen, unter Berücksichtigung sowohl der Kosten für den Neubau von Anlagen als auch der Kosten für die Stilllegung veralteter Anlagen sowie für Umweltsanierungsmaßnahmen und soziale Wiedereingliederungsmaßnahmen in der betreffenden Region, eine zwingende Voraussetzung für den Aufbau einer neuen Energieinfrastruktur in Europa sind;

27. fordert die Kommission auf, das Energiespeicherpotenzial und mögliche Energiespeichertechnologien in der EU nach ganzheitlichen Maßstäben – d. h. unter Berücksichtigung des EU-Energiebinnenmarkts (und damit auch der Energienetzkapazitäten), der Energie- und Klimaschutzmaßnahmen sowie der Verbraucherinteressen – zu prüfen, damit die Energie- und Klimaschutzziele der EU verwirklicht werden können, die Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus Drittstaaten verringert wird und ein echter Energiebinnenmarkt sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Energie mit der größtmöglichen Energieversorgungssicherheit für die Zukunft geschaffen werden;

Erneuerbare Energieträger

28. betont, dass ein stärker europäisch geprägter Ansatz bei Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energieträger mittel- bis langfristig eminent wichtig ist; legt den Mitgliedstaaten und den Regionen nahe, enger zusammenzuarbeiten und dabei beispielsweise die in der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen verankerten Kooperationsmechanismen zu nutzen, um den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen effizienter zu gestalten, die Kosten für erneuerbare Energieträger zu senken und dafür zu sorgen, dass Investitionen verstärkt in den Regionen der EU getätigt werden, in denen sie unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten am produktivsten und wirksamsten sind; hebt hervor, dass unbedingt Ziele gesetzt werden müssen; betont in diesem Zusammenhang nochmals die wichtige Vermittlerrolle der Kommission bei der Koordinierung, finanziellen Unterstützung und Erstellung der erforderlichen Untersuchungen der erneuerbaren Energieträger und ihres Potenzials für die Mitgliedstaaten und begrüßt es, dass sie die Absicht bekundet hat, Leitlinien für den Handel mit Energie erneuerbaren Quellen auszuarbeiten; weist darauf hin, dass die erneuerbaren Energieträger in Europa langfristig ins Zentrum des Energiemixes rücken werden, wobei der Weg von der technologischen Entwicklung hin zur Massenproduktion und umfassenden Einführung, vom Einsatz im kleinen Maßstab hin zum Einsatz im großen Maßstab – unter Einbeziehung sowohl lokaler als auch weiter entfernt gelegener Ressourcen – und vom subventionierten hin zum wettbewerbsfähigen Produkt führen wird; hebt hervor, dass die zunehmende Verbreitung erneuerbarer Energiequellen einen Wandel der Strategie und der Struktur des Energiemarktes erfordert, um die Märkte an dieser Realität auszurichten und eine größere Marktintegration zu erreichen, indem vor allem Flexibilität und Dienstleistungen zur Wahrung stabiler Stromnetze gefördert werden; erachtet stabile Rechtsrahmen – sowohl aufseiten der EU als auch aufseiten der Mitgliedstaaten – für Investitionsanreize als wichtig; betont, dass einfachere Verwaltungsverfahren und stabile und effiziente Förderregelungen erforderlich sind, die im Laufe der Zeit angeglichen und abgeschafft werden können, wenn sich Technologien und Lieferketten weiterentwickeln und wettbewerbsfähig werden und Marktmängel behoben sind; hebt jedoch hervor, dass rückwirkende Veränderungen an Fördersystemen sich negativ auf das Vertrauen der Investoren auswirken und dadurch Investitionsrisiken und ‑kosten erhöhen;

29. würdigt, dass bei den Zielen für erneuerbare Energieträger durchaus Erfolge erzielt worden sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die für die Verwirklichung ihrer Ziele für 2020 erforderlichen konsequenten Maßnahmen umzusetzen;

30. weist erneut darauf hin, dass Vorhaben wie Desertec und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Nachbarregionen bedeutsam sind; hebt hervor, dass in absehbarer Zeit im Rahmen des Helios-Projekts Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen von Südost- nach Mitteleuropa transportiert wird und dass Windkraftanlagen in der Nordsee und anderen Regionen ausgebaut werden sollen; weist nachdrücklich darauf hin, dass nicht nur die Einfuhr von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen aus Nachbarregionen erwogen werden sollte, sondern auch die Erschließung regenerativer und emissionsarmer Energiequellen z. B. im südlichen Mittelmeerraum und im Nordseeraum gefördert und erleichtert werden muss und mehr Verbindungsleitungen in den europäischen Netzen erforderlich sind;

31. betont, dass aufgrund des derzeitigen Stands der Technologie vieler erneuerbarer Energieträger gegenwärtig keine Energieversorgungsstabilität gewährleistet werden kann und folglich aus konventionellen Energiequellen stammende Reserven weiterhin zur Bedarfsdeckung benötigt werden; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, zu untersuchen, wie sich erneuerbare Energiequellen nachhaltig erschließen lassen und, dringender noch, wie erneuerbare Energieträger versorgungsstabiler gemacht werden können; vertritt die Auffassung, dass im Falle weniger versorgungsstabiler Energieträger untersucht werden muss, inwieweit sich kostenwirksam Reservekapazitäten bereitstellen lassen, und dass Energiespeichertechnologien entwickelt werden sollten;

32. betont, dass es einer engeren Zusammenarbeit mit Nachbarländern und ‑regionen wie Norwegen, der Schweiz und dem südlichen Mittelmeerraum bedarf, damit die EU auf lange Sicht mit Strom versorgt wird, bei dessen Erzeugung keinerlei CO2 emittiert wird; hebt hervor, dass Europa die Erschließung der umfangreichen erneuerbaren Energiequellen in diesen Regionen nutzen kann, um sowohl die lokale Nachfrage als auch einen geringeren Teil der Nachfrage in der EU – durch den Ausbau von Verbindungsleitungen über lange Strecken – zu bedienen; weist darauf hin, dass der Ausbau von Verbindungsleitungen dafür sorgen wird, dass die Mitgliedstaaten Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Interesse einer verlässlichen Energieversorgung und zum Ausgleich von Schwankungen, etwa bei der Windenergie, exportieren und importieren können; macht darauf aufmerksam, dass die Verbindungsleitung zu Norwegen in diesem Sinne besondere Vorteile für die EU bietet, da sie Zugang zu den bedeutenden Stromspeichern der norwegischen Wasserkraftwerke eröffnet;

33. erachtet die Energieerzeugung in Kleinanlagen als wichtig für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen; hält die Energieerzeugung in Kleinanlagen zudem für bedeutsam, um die Energieeffizienz zu steigern, für Energieversorgungssicherheit zu sorgen, das Interesse der Bürger für ihren eigenen Energieverbrauch zu wecken und sie aktiv zum Klimaschutz beitragen zu lassen; betont diesbezüglich, dass eine kohärente EU-Strategie für die Energieerzeugung in Kleinanlagen erforderlich ist, die Maßnahmen für die Modernisierung der Energieinfrastruktur, den Abbau legislativer Hürden und den Austausch praxiserprobter Steueranreize umfasst;

34. betont, dass für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energieträger, die noch keine Netzparität erreicht haben, ein tragfähiger politischer Rahmen für die Zeit nach 2020 nötig ist, dessen Ziel es ist, Beihilfen zunächst anzugleichen und letztlich auslaufen zu lassen;

35. weist darauf hin, dass die Szenarien des Energiefahrplans 2050 eine größere Menge an Biokraftstoffen voraussetzen; ist der Auffassung, dass die Kommission diesbezüglich den Übergang zu Biokraftstoffen der dritten Generation, die auf Nutzpflanzenabfällen beruhen, unterstützen und für die Einfuhr von Biokraftstoffen ähnliche Bedingungen vorschreiben sollte;

36. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zu der Frage vorzulegen, wie erneuerbare Energieträger in der EU und ihren Regionen effizienter eingesetzt werden können, indem die Einführung eines Systems EU-weiter gemeinsamer Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energieträger ins Auge gefasst wird, mit dem bestimmte erneuerbare Energieträger in jenen Regionen der EU genutzt werden könnten, in denen sie am kostengünstigsten sind, und dadurch die Strompreise zu senken; ist davon überzeugt, dass mittelfristig Marktverbünde für erneuerbare Energieträger auf regionaler Ebene gegründet werden könnten;

37. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, offene marktpolitische Ansätze für auf erneuerbaren Energieträgern beruhende Waren auf globaler Ebene zu unterstützen und zu fördern, um den Abbau aller Handelsschranken sicherzustellen und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Förderung der Ausfuhr von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energieträger zu stärken;

38. würdigt, dass bei den Zielen für erneuerbare Energieträger durchaus Erfolge erzielt worden sind, und ist der Auffassung, dass die Ziele bis 2030 verlängert werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Kurs im Hinblick auf die Erfüllung ihrer für 2020 festgelegten Ziele beizubehalten; ist besorgt über die zunehmende Anzahl plötzlicher Änderungen an den Mechanismen zur Förderung erneuerbarer Energieträger in den Mitgliedstaaten, insbesondere über rückwirkende Änderungen und das Einfrieren von Fördermitteln; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen sorgfältig zu überwachen und, falls erforderlich, einzugreifen; fordert die Mitgliedstaaten auf, stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energieträger, wie etwa stabile und regelmäßig überprüfte Fördersysteme und schlanke Verwaltungsverfahren, zu schaffen;

39. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im kommenden mehrjährigen Finanzrahmen die für Energieeffizienzmaßnahmen bereitgestellten Mittel deutlich zu erhöhen;

Infrastruktur und Energiebinnenmarkt

40. betont, dass in Anbetracht der von der EU angestrebten Energieversorgungssicherheit und energiepolitischen Unabhängigkeit ein stärkerer Schwerpunkt auf der gegenseitigen Energieabhängigkeit der Mitgliedstaaten liegen muss, indem die zügige Vollendung des EU-Energiebinnenmarkts und des intelligenten EU-Superverbundnetzes zur Verbindung von Norden, Süden, Osten und Westen sichergestellt wird, um die komparativen Vorteile der einzelnen Mitgliedstaaten so gut wie möglich zu nutzen, und das gesamte Potenzial der dezentralisierten und im kleinen Maßstab durchgeführten Energieerzeugung und der intelligenten Energieinfrastruktur ausgeschöpft wird; betont, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass neue Maßnahmen und Vorschriften in den Mitgliedstaaten voll und ganz mit den Bestimmungen der drei Liberalisierungspakete im Einklang stehen und dass durch sie die verbliebenen Infrastrukturengpässe beseitigt und der Integration des Strom- und Erdgasmarkts keine neuen Hürden in den Weg gestellt werden; hebt ferner hervor, dass bei einzelstaatlichen energiepolitischen Entscheidungen auch auf deren mögliche Folgen für andere Mitgliedstaaten zu achten ist; regt an, zu prüfen, ob und wie das Wissen und die Einrichtungen der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) bei der Erfüllung dieser Aufgaben genutzt werden können;

41. erkennt an, dass Energieinfrastrukturvorhaben durch beträchtliche Vorabinvestitionen und eine Laufzeit von 20 bis 60 Jahren gekennzeichnet sind; weist erneut darauf hin, dass das derzeitige Marktumfeld äußerst unberechenbar ist, weswegen Investoren bei der Entwicklung der Energieinfrastruktur zögernd vorgehen; betont, dass neue Strategien und innovative Instrumente gefördert werden sollten, um Anreize für Infrastrukturinvestitionen zu setzen, die eine schnelle Anpassung an ein sich rasch wandelndes Umfeld ermöglichen;

42. betont, dass die derzeitigen Maßnahmen und Regelungen umgesetzt werden müssen, damit die vorhandene Energieinfrastruktur im Sinne der Verbraucher in der EU besser genutzt wird; fordert die Kommission und die ACER auf, die Umsetzung der Regelungen in den Mitgliedstaaten, wie etwa der Vorschriften zum Grundsatz des Verfalls bei Nichtnutzung („use it or lose it“) strenger zu überwachen;

43. betont, dass der EU-Energiebinnenmarkt bis 2014 vollendet sein muss; hebt hervor, dass die Rechtsvorschriften für den Energiebinnenmarkt in allen Mitgliedstaaten uneingeschränkt umzusetzen sind und Sorge dafür zu tragen ist, dass weder einzelne Mitgliedstaaten noch einzelne Regionen nach 2015 vom europäischen Erdgas- und Stromnetz ausgeschlossen sind; betont, dass bei den Bemühungen darum, die Energiepreise transparenter zu gestalten und die tatsächlichen Kosten – zu denen auch die Umweltkosten zählen, sofern sie noch nicht umfassend berücksichtigt worden sind – angemessener deutlich werden zu lassen, auf die sozialen Auswirkungen und die Energiekosten geachtet werden muss;

44. stellt fest, dass ein Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern geschaffen wurde, der dazu dient, die Transparenz, die Koordinierung und die Effizienz von Maßnahmen in der gesamten EU zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich stärker dafür einzusetzen, dass keine Abkommen geschlossen werden, die den Rechtsvorschriften des Energiebinnenmarktes zuwiderlaufen; vertritt die Ansicht, dass es der Kommission möglich sein sollte, Abkommensentwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit diesen Rechtsvorschriften zu prüfen und, falls erforderlich, an den Verhandlungen teilzunehmen; ist der Auffassung, dass der Informationsaustauschmechanismus einen Schritt hin zur weiteren Koordinierung des Energiezukaufs aus Drittländern darstellt, die für die Verwirklichung der Ziele des Energiefahrplans 2050 maßgeblich ist;

45. weist nachdrücklich darauf hin, dass im Energiemarkt mehr Anreize für Investoren geschaffen werden müssen, indem die Rentabilität erhöht wird und die Verwaltungsverfahren vereinfacht werden, ohne sie zu lockern;

46. räumt ein, dass es infolge der Finanzkrise schwieriger geworden ist, die Investitionen anzuziehen, die nötig sind, um den Umbau des Energiesystems zu finanzieren; weist erneut auf die neuen Aufgaben hin, wie etwa die erforderlichen flexiblen Reserve- und Ausgleichskapazitäten im Stromsystem (z. B. flexible Energieerzeugung, belastbares Übertragungsnetz, Speicherung, Nachfragemanagement, Energieerzeugung in Kleinanlagen und Verbindungsleitungen), durch die sich der erwartete Anstieg des Anteils von Strom aus schwankungsanfälligen erneuerbaren Energiequellen bewältigen lässt; stellt fest, dass die Verteilungsinfrastruktur von wesentlicher Bedeutung ist und dass aktiven Verbrauchern und Verteilernetzbetreibern bei der Einspeisung dezentral erzeugter Energie in das Netz und bei nachfrageseitigen Effizienzmaßnahmen eine wichtige Aufgabe zukommt; betont, dass eine sachgemäße Bewertung der in Europa vorhandenen Kapazitäten vorgenommen werden muss und dass flexible Reservekapazitäten zum Energieausgleich erforderlich sind, um den Versorgungsbedarf zu decken und so die Strom- und Erdgasversorgungssicherheit zu gewährleisten; weist darauf hin, dass eine höhere Gewichtung der Nachfragesteuerung und der nachfrageseitigen Energieerzeugung die Einspeisung von dezentral erzeugter Energie in das Netz deutlich erleichtern und die Verwirklichung der energiepolitischen Gesamtziele fördern würde;

47. betont, dass jedes der Szenarien aus der Mitteilung der Kommission zum Energiefahrplan 2050 angesichts der derzeitigen Überalterung der Infrastruktur enorme Investitionen erfordert; weist darauf hin, dass in jedem Szenario von einem Anstieg der Energiepreise bis 2030 ausgegangen wird; weist außerdem darauf hin, dass der Kommission zufolge der Großteil dieses Anstiegs bereits im Referenzszenario berücksichtigt worden ist, was damit zusammenhängt, dass demnächst zwanzig Jahre alte und bereits vollständig abgeschriebene Energieerzeugungskapazitäten ersetzt werden;

48. betont, dass die Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union auch von einer Diversifizierung ihrer Einfuhrquellen abhängt; hebt deshalb hervor, dass die EU enger mit ihren Partnern zusammenarbeiten muss; stellt fest, dass sich die Fertigstellung des südlichen Korridors verzögert; betont, dass für Energieversorgungssicherheit Diversifizierung vonnöten ist, weist nochmals darauf hin, dass Flüssiggas und Flüssiggasflotten für die Energieversorgung in der EU große Bedeutung zukommt und macht auf das Potenzial eines zusätzlichen Korridors für Flüssiggas am östlichen Mittelmeer und am Schwarzen Meer aufmerksam, das als flexibler Energieträger und Anreiz für mehr Wettbewerb auf dem EU-Energiebinnenmarkt dienen könnte;

49. weist darauf hin, dass die strategischen Partnerschaften der Union mit Erzeuger- und Transitländern, vor allem mit den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), geeignete Instrumente, Berechenbarkeit, Stabilität und langfristige Investitionen erforderlich machen; hebt hervor, dass die Klimaschutzziele der Union aus diesem Grund mit EU-Infrastrukturinvestitionsvorhaben, wie z. B. Nabucco, flankiert werden sollten, die darauf abzielen, die Versorgungswege zu diversifizieren und die Energieversorgungssicherheit der Union zu stärken;

50. erinnert daran, dass den Marktakteuren bei der Finanzierung der Energieinfrastruktur entsprechend dem Binnenmarktpaket weiterhin die Hauptrolle zukommt; stellt fest, dass einige innovative oder strategisch bedeutende Vorhaben, die aus Gründen der Versorgungssicherheit, Solidarität und Nachhaltigkeit gerechtfertigt sind, aber keine ausreichende Finanzierung über den Markt erhalten, in begrenztem Umfang der öffentlichen Förderung bedürfen, um die private Finanzierung zu mobilisieren; betont, dass solche Vorhaben anhand klarer, transparenter Kriterien ausgewählt werden, den Wettbewerb nicht verzerren, Verbraucherinteressen Rechnung tragen und voll und ganz den Energie- und Klimaschutzzielen der EU entsprechen sollten;

51. hebt hervor, dass die meisten Szenarien des Energiefahrplans 2050 nicht ohne die Entwicklung intelligenter lokaler und regionaler Verteilungsnetze für Strom und Erdgas umsetzbar sein werden; vertritt die Auffassung, dass die Union neben grenzüberschreitenden Projekten Maßnahmen zur Förderung der Schaffung oder Erneuerung von lokalen Netzen und insbesondere zur Förderung des Zugangs für geschützte Verbraucher ergreifen sollte;

52. betont die Bedeutung der Fazilität „Connecting Europe“, in deren Rahmen ein bedeutender Betrag für Umbau und Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur in der EU vorgesehen ist; hebt hervor, dass maßgebliche nachhaltige Vorhaben ermittelt und im großen und im kleinen Maßstab gefördert werden müssen;

53. betont, dass Zulassungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und Verwaltungsformalitäten für Unternehmen, die eine Genehmigung für die Entwicklung von Energieinfrastruktur beantragen, reduziert werden können, wenn bei der Umsetzung der von der EU angestrebten Vereinfachung mit dem Ziel des Bürokratieabbaus eine Lösung mit einer einzigen Anlaufstelle gewählt wird, zumal dabei die Einhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften sichergestellt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre einschlägigen Verfahren zu überprüfen;

54. fordert die Kommission dringend auf, sich mit dem Problem der Rechtsunsicherheit zu befassen, dem sich institutionelle Anleger bei der Interpretation des dritten Energiepakets gegenübersehen, wenn sie als passive Investoren in Übertragungs- sowie Erzeugungskapazitäten investieren;

55. fordert die Kommission dringend auf, sich mit dem Problem der mangelnden Anreize für Investitionen von Verteiler- und Übertragungsnetzbetreibern in intelligente Stromnetze sowie in Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und andere innovative Technologien zu befassen, mit denen das vorhandene Netz besser und umfassender genutzt werden kann;

Soziale Dimension

56. begrüßt die Berücksichtigung der sozialen Dimension im Energiefahrplan 2050; hält es vor diesem Hintergrund für angebracht, besonderes Augenmerk auf Energiearmut und Beschäftigung zu richten; betont hinsichtlich der Energiearmut nachdrücklich, dass Energie für alle erschwinglich sein sollte, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie die lokalen Gebietskörperschaften und die zuständigen sozialen Einrichtungen auf, gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen für Probleme wie Strom- und Wärmearmut zu erarbeiten und dabei den Schwerpunkt auf schutzbedürftige Haushalte mit niedrigem Einkommen zu legen, die von höheren Energiepreisen am stärksten betroffen sind; ist daher der Ansicht, dass im Rahmen einer solchen Strategie Energieeffizienz und -einsparungen gefördert werden sollten, da sich Energierechnungen auf diese Weise am wirksamsten senken lassen, dass dabei einzelstaatliche Maßnahmen wie Besteuerung, Vergabe öffentlicher Aufträge und Heizpreisgestaltung zumal dann untersucht werden sollten, wenn sie Energieeffizienzinvestitionen bzw. der Optimierung der Wärmeerzeugung und -nutzung im Wege stehen, und dass in diesem Rahmen auf bewährte und ungeeignete Verfahren hingewiesen werden sollte; betont, dass energieeffizientere Maßnahmen ausgearbeitet und verbreitet, Anreize für nachfrage- und angebotsseitige Maßnahmen gesetzt und Informationskampagnen zur Anregung der nötigen Verhaltensänderungen ins Leben gerufen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, regelmäßig über die Maßnahmen zu berichten, die zum Schutz der Haushalte vor steigenden Energierechnungen und Energiearmut ergriffen werden; fordert die Kommission auf, Bildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für die Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse zu fördern, damit die Mitgliedstaaten hochqualifizierte Arbeitskräfte ausbilden können, die bereit sind, ihren Teil zur Energiewende beizutragen; fordert die Kommission auf, dem Parlament bis Ende 2013 mehr Informationen über die Auswirkungen der Energiewende auf den Arbeitsmarkt in Energiewirtschaft, Industrie und Dienstleistungsbranche zur Verfügung zu stellen und konkrete Verfahren für die Unterstützung der betroffenen Erwerbstätigen und Wirtschaftszweige zu entwickeln; empfiehlt den Mitgliedstaaten, die externen Kosten und Nutzen von Energieerzeugung und ‑verbrauch zu berücksichtigen, wie etwa den gesundheitlichen Nutzen, der sich aus einer Verbesserung der Luftqualität ergibt; vertritt die Auffassung, dass der soziale Dialog über die Auswirkungen des Energiefahrplans, in den alle Beteiligten eingebunden werden sollten, eine wesentliche Rolle spielt und während der Übergangszeit auch weiterhin spielen wird;

57. weist darauf hin, dass es zu einem drastischen Anstieg der Energiearmut – die als Situation definiert wird, in der mehr 10 % der Mittel der privaten Haushalte für Energie aufgewendet werden – führen könnte, wenn eine Strategie zur Verringerung der CO2-Emissionen verabschiedet wird, ohne der Lage mancher Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen;

58. betont, dass die Verbraucher vor hohen Energiepreisen und die Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb sowie künstlich niedrig gehaltenen Preisen von Unternehmen aus Drittländern geschützt werden müssen, wie auf dem Rio+20-Gipfel im Zusammenhang mit der Stärkung der Rolle der WTO gefordert;

59. fordert die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft dringend auf, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen zu fördern, die in der Lage sind, in den Bereichen sichere Energieversorgung und -nutzung, Energieversorgungssicherheit und Energieeffizienz qualifizierte Arbeitskräfte sowie die nächste Generation von Wissenschaftlern und Innovatoren hervorzubringen; erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtige Rolle des Programms Horizont 2020 und des Europäischen Instituts für Innovation and Technologie bei der Überwindung der Kluft zwischen Bildung, Forschung und Praxis in der Energiewirtschaft;

60. hebt die zentrale Rolle von Preistransparenz und Verbraucherinformationen hervor; ist daher der Ansicht, dass die Kommission die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Energiekosten von Privathaushalten und Unternehmen in den verschiedenen Szenarien, die gewählt wurden, so genau wie möglich benennen sollte;

Einzelne Energiequellen

61. vertritt die Auffassung, dass alle Arten von CO2-armen Technologien benötigt werden, um das ehrgeizige Ziel der Verringerung der CO2-Emissionen der EU-Energiewirtschaft im Allgemeinen und der Strombranche im Besonderen zu verwirklichen; weist darauf hin, dass nicht abzusehen ist, welche Technologien sich im vorgesehenen zeitlichen Rahmen technisch und wirtschaftlich bewähren; betont, dass im Interesse der Anpassung an die bevorstehenden technologischen und sozioökonomischen Änderungen Flexibilität gewahrt bleiben muss;

62. räumt ein, dass konventionelle fossile Brennstoffe zumindest während des Übergangs zu einem CO2-armen Energiesystem wahrscheinlich weiterhin Bestandteil des Energiesystems sein werden;

63. nimmt zur Kenntnis, dass die Kernenergie derzeit als wichtiger emissionsarmer Energieträger genutzt wird; fordert die Kommission auf, sich unter Berufung auf die Ergebnisse der jüngsten Stresstests von Kernkraftwerken für eine stärkere öffentliche Akzeptanz der Kernenergie einzusetzen;

64. stimmt mit der Kommission darin überein, dass Kernenergie auch künftig einen wichtigen Beitrag leisten wird, da sie von manchen Mitgliedstaaten weiterhin als sichere, zuverlässige und erschwingliche CO2-armen Stromquelle angesehen wird; erkennt an, dass sich aus den Szenarioanalysen ergibt, dass Kernenergie zu niedrigeren Systemkosten und Strompreisen beitragen kann;

65. pflichtet der Kommission bei, dass Erdgas beim Umbau des Energiesystems kurz- bis mittelfristig von Bedeutung ist, da sich durch Erdgas rasch und kostengünstig die Abhängigkeit von umweltschädlicheren fossilen Brennstoffen verringern lässt; betont, dass die Wege, auf denen die Europäische Union mit Gas versorgt wird, diversifiziert werden müssen; warnt vor Investitionen, durch die die langfristige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zementiert wird;

66. weist auf das Potenzial hin, über das Erdgas als flexible Reservekapazität zum Ausgleich von Schwankungen bei der Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen sowie hinsichtlich Stromspeicherung, Verbindungsleitungen und bedarfsgerechter Versorgung verfügt; ist der Ansicht, dass Erdgas größere Bedeutung beigemessen werden sollte, zumal wenn Technologien für Kohlendioxidabscheidung und ‑speicherung weitere Verbreitung finden; vertritt die Auffassung, dass das Ziel der Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei allen diesbezüglichen Überlegungen im Mittelpunkt stehen und die energiepolitischen Entscheidungen lenken sollte;

67. hebt hervor, dass es im Hinblick auf die Sicherung der Energieversorgung notwendig ist, sich kurz- und mittelfristig mit dem erwarteten Anstieg der Erdgas- und Stromeinfuhren aus Drittländern in die EU auseinanderzusetzen; weist nochmals darauf hin, dass dieses Problem im Falle einiger Regionen und Mitgliedstaaten eng mit der Abhängigkeit von den Erdöl- und Erdgaseinfuhren aus einem einzigen Drittland verbunden ist; nimmt zur Kenntnis, dass es zur Lösung dieses Problems unter anderem notwendig ist, die für die Gewährleistung von Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit ausschlaggebenden eigenen Energieressourcen und erneuerbaren Energieträger aufzuwerten und Maßnahmen zu treffen, die der Diversifizierung der Palette der Energielieferanten, Versorgungswege und Energiequellen dienen; nimmt zur Kenntnis, dass diesbezüglich ein strategisches Ziel darin besteht, den südlichen Gaskorridor fertigzustellen, um über diesen Versorgungsweg bis 2020 etwa 10 bis 20 % der Erdgasnachfrage in der EU decken zu können, sodass alle europäischen Regionen physischen Zugang zu mindestens zwei verschiedenen Erdgasversorgungsquellen haben;

68. weist darauf hin, dass auch die Braunkohle in dem diversifizierten Energiemix der Zukunft ihren Platz haben wird; betont, dass die Braunkohleförderung auch unter den geltenden Klimaschutzzielen der EU wettbewerbsfähig ist, zumal sie den Vorteil der relativ günstigen Gewinnungskosten hat;

69. stellt fest, dass die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) bei der Verringerung der CO2-Emissionen bis 2050 eine Rolle spielen könnte; räumt jedoch ein, dass die CCS-Technologie sich noch im Forschungs- und Entwicklungsstadium befindet; merkt an, dass bei der CCS-Entwicklung aufgrund von ungelösten Fragen wie nicht näher erläuterten Verzögerungen, hohen Kosten und Effizienzproblemen ein hohes Maß an Unsicherheit mitschwingt; betont, dass wirtschaftlich, sicher und nachhaltig entwickelte CCS-Technologie so bald wie möglich kommerziell genutzt werden muss; hebt hervor, dass die CCS-Technologie außerdem eine wichtige Möglichkeit zur Verringerung von CO2-Emissionen in mehreren energieintensiven Industriezweigen ist, etwa bei Erdölraffination, Aluminiumschmelzung und Zementproduktion; fordert die Kommission auf, einen Zwischenbericht über die Ergebnisse der von der EU geförderten Demonstrationsvorhaben vorzulegen, die in Kohlekraftwerken eingesetzt werden könnten;

70. betont, dass politische Maßnahmen, öffentliche Mittel und angemessene CO2-Preise für die Demonstration und Sicherstellung des baldigen Einsatzes der CCS-Technologie in Europa ab 2020 erforderlich sind; hebt hervor, dass ein EU-Demonstrationsprogramm nötig ist, damit die CCS-Technologie von der Öffentlichkeit als wichtig für die Verringerung von Treibhausgasemissionen akzeptiert und unterstützt wird;

71. fordert die Kommission auf, den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit innerhalb der EU und im internationalen Maßstab zu unterstützen und zu fördern, damit die besten technischen Lösungen bei CCS-Demonstrationsprojekten eins zu eins in die Praxis umgesetzt werden können; fordert die Kommission auf, frühzeitige Investitionen in die Rohrleitungsinfrastruktur zu fördern und die grenzübergreifende Planung zu koordinieren, um ab 2020 den Zugang zu CO2-Senken sicherzustellen, und geeignete Speicherstätten in Europa zu erforschen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft über die Vorteile und die Sicherheit der CCS-Technologie zu informieren, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Technologie zu gewinnen;

72. weist darauf hin, dass die optimale, sichere und nachhaltige Entwicklung und Nutzung inländischer und regionaler Energieressourcen sowie die für die sichere Versorgung mit inländischer bzw. eingeführter Energie notwendige wettbewerbsfähige Infrastruktur zur Steigerung der Energieversorgungssicherheit beitragen können und daher bei der Gestaltung der EU-Energiepolitik vorrangig behandelt werden sollten;

73. stellt fest, dass Europa in der Raffinerieindustrie präsent bleiben muss, solange Bedarf an rohölbasierten Erzeugnissen besteht, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, nachgelagerte Wirtschaftszweige wie die petrochemische Industrie zu unterstützen, weltweit Qualitätsmaßstäbe für die Raffination von Kraftstoffen zu setzen, die Einhaltung von Umweltauflagen zu garantieren und Arbeitsplätze in den betreffenden Branchen zu erhalten; verweist auch auf die Feststellung im Energiefahrplan, dass Erdöl – wenn auch in weit geringerem Maße als heute – auch 2050 noch Bestandteil des Energiemixes sein und vor allem für den Langstreckenpersonen- und -güterverkehr verwendet werden dürfte;

74. ist der Auffassung, dass den Regionen der Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, in denen Kohle zurzeit die vorherrschende Energiequelle ist bzw. in denen Kohleförderung und kohlebetriebene Stromerzeugung wesentlich für die Beschäftigung vor Ort sind; ist der Meinung, dass zusätzliche durch die EU unterstützte sozialpolitische Maßnahmen erforderlich sind, wenn die Szenarien des Energiefahrplans 2050 in der Bevölkerung dieser Regionen Akzeptanz finden sollen;

Weltweite Aufgaben im Energiebereich

75. ist sich bewusst, dass die EU in einem globalen Kontext handelt und ein Alleingang vielleicht nicht alle erhofften Vorteile mit sich bringt, und verweist auf die Schlussfolgerungen des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ vom November 2011 zur Verstärkung der externen Dimension der EU-Energiepolitik, in denen der Rat betont, dass ein breiter gefächertes und stärker koordiniertes Konzept der EU für die internationalen Energiebeziehungen erforderlich ist, um die globalen Herausforderungen im Energiebereich und den Klimawandel zu bewältigen, und dass die Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit und der Verlagerung von CO2-Emissionen stellen, gelöst sowie die höchsten Standards im Bereich der nuklearen Sicherheit erhalten und gefördert werden müssen, während zugleich eine sichere, nachhaltige und diversifizierte Energieversorgung sicherzustellen ist;

76. betont, dass Energieversorgungssicherheit und spätere Selbstversorgung der EU gewährleistet werden müssen, vor allem durch die Förderung von Energieeffizienz, Energieeinsparungen und erneuerbaren Energiequellen, was zusammen mit anderen alternativen Energiequellen die Abhängigkeit von Einfuhren verringern wird; stellt fest, dass das Interesse an der Exploration von Erdöl- und Erdgasfeldern in Mittelmeer und Schwarzem Meer zunimmt; vertritt die Auffassung, dass dringend eine umfassende politische Strategie der EU für Erdöl- und Erdgasbohrungen auf See erforderlich ist; ist der Ansicht, dass ein Schwerpunkt auf die Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der betreffenden EU-Mitgliedstaaten und der maßgeblichen Drittstaaten in Übereinstimmung mit dem UNCLOS-Übereinkommen gelegt werden sollte, das von allen EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst unterzeichnet wurde;

77. weist darauf hin, dass die Gewährung von Bohrrechten und die Abgrenzung von AWZ zu Spannungen mit Drittländern führen werden und dass die EU dieser Frage weiterhin hohen politischen Stellenwert beimessen und danach streben sollte, internationale Dissonanzen zu unterbinden; betont, dass Energie als Antrieb für Frieden, die Erhaltung einer intakten Umwelt, Zusammenarbeit und Stabilität eingesetzt werden sollte;

78. fordert, dass der Energiefahrplan EU-Russland auf den Grundsätzen der gegenseitigen Achtung und der Gegenseitigkeit beruhen und sich auf die Vorschriften stützen muss, die in der Welthandelsorganisation sowie gemäß dem Vertrag über die Energiecharta und dem dritten Energiepaket gelten; fordert die Kommission auf, die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln der EU gegenüber allen im Gebiet der Union tätigen Unternehmen der Energiewirtschaft wirksam umzusetzen und durchzusetzen; begrüßt diesbezüglich die laufenden Ermittlungen gegen das Unternehmen Gasprom und seine europäischen Tochtergesellschaften wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und bedauert den politisch motivierten Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation, durch den die Zusammenarbeit russischer Energieunternehmen mit den EU-Organen verhindert wird; weist nachdrücklich darauf hin, dass von allen Energieunternehmen erwartet wird, dass sie ohne Einschränkungen mit den Ermittlungsbehörden kooperieren, fordert die Kommission auf, eine angemessene Reaktion auf diesen Erlass vorzuschlagen und dafür zu sorgen, dass die Ermittlungen vonstattengehen können;

79. fordert die Kommission auf, ein umfassendes Verzeichnis kurz-, mittel- und langfristiger energiepolitischer Prioritäten aufzustellen, die die EU in den Beziehungen zu ihren Nachbarn verfolgen sollte, um einen gemeinsamen Rechtsraum einzurichten, der auf den besitzstandsbezogenen Grundsätzen und Normen des Energiebinnenmarkts beruht; hebt hervor, dass die Energiegemeinschaft weiter ausgedehnt werden und vor allem auch die Bewerberländer und die Länder der Östlichen Partnerschaft, Mittelasiens und des Mittelmeerraums umfassen muss sowie dass rechtliche Kontrollmechanismen geschaffen werden müssen, damit im Falle einer ungenügenden Umsetzung des Besitzstands reagiert werden kann; fordert die Union zur Solidarität mit ihren Partnerländern auf, die Mitglied der Energiegemeinschaft sind; verurteilt in diesem Zusammenhang die unlängst gegen die Republik Moldau gerichteten Drohungen der Russischen Föderation;

80. hebt hervor, dass die EU-Energiepolitik den bei der Gründung der EU verankerten Grundsätzen, vor allem der Demokratie und den Menschenrechten, in keiner Weise zuwiderlaufen darf; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass in den energiepolitischen Beziehungen jene Erzeuger- und Transitländer Vorrang genießen, die dieselben Werte wie die EU haben und diese fördern;

81. betont, dass die Zusammenarbeit und der Dialog mit anderen strategischen Energiepartnern intensiviert werden müssen; ist der Auffassung, dass es für die EU aufgrund des zunehmenden Einflusses der Schwellenländer auf den weltweiten Energiemärkten sowie ihrer steigenden Energienachfrage unabdingbar ist, sich mit diesen Partnern in allen Energiebereichen umfassend auseinanderzusetzen; stellt fest, dass die Europäische Union langfristig die Energieeinkäufe aus Drittländern besser koordinieren muss; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst, damit die EU im Einklang mit den Rechtsvorschriften der EU und den Hinweisen der Generaldirektion Energie der Kommission in energiepolitischen Fragen mit einer Stimme sprechen kann; weist erneut darauf hin, dass das Parlament regelmäßig von den diesbezüglichen Entwicklungen in Kenntnis gesetzt werden sollte;

82. betont, dass die im EU-Vertrag geforderte Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sowohl Teil des Tagesgeschäfts als auch Teil des Krisenmanagements der internen und externen Energiepolitik sein sollte; fordert die Kommission auf, den Begriff „Energiesolidarität“ so klar zu bestimmen, dass sich alle Mitgliedstaaten tatsächlich danach richten;

83. betont, dass in puncto Sicherheit und Gefahrenabwehr weder bei konventionellen (z. B. Kernenergie) noch bei neuen Energiequellen (z. B. nichtkonventionelles Öl und Gas) Abstriche gemacht werden, und ist der Auffassung, dass die EU die Bemühungen um eine Stärkung des Rahmens für Sicherheit und Gefahrenabwehr fortsetzen und eine Führungsrolle bei den weltweiten Anstrengungen in diesem Bereich übernehmen sollte;

84. betont, dass nun, da die Mitgliedstaaten beginnen, ihre nationalen Märkte durch Infrastrukturinvestitionen und die Verabschiedung gemeinsamer Regelungen zu vernetzen und zu vereinheitlichen, auch fortlaufende Anstrengungen um eine Kooperation mit Russland unternommen werden sollten, um so kreative und beiderseits annehmbare Maßnahmen zu ermitteln, wie die Diskrepanzen zwischen den beiden Energiemärkten reduziert werden können;

85. weist darauf hin, dass die EU angesichts der Verlagerung der Energieversorgung in die Schwellen- und Entwicklungsländer einen intensiven Dialog und eine enge Zusammenarbeit mit den BRICS-Staaten in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, saubere Kohle, CO2-Abscheidung und -Speicherung, intelligente Energienetze, Fusionsforschung und kerntechnische Sicherheit in Gang setzen muss; weist ferner darauf hin, dass die EU eine eindeutige Strategie für die energiepolitische Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit diesen Ländern erarbeiten sollte;

86. fordert die EU auf, weiterhin eine aktive Rolle bei den internationalen Verhandlungen über das weltweite Klimaschutzabkommen zu spielen; hebt hervor, dass die EU sich der Folgen bewusst sein muss, die sich ergäben, wenn kein weltweites Klimaschutzabkommen geschlossen würde; bedauert, dass in dem Energiefahrplan kein Szenario enthalten ist, in dem davon ausgegangen wird, dass kein derartiges Abkommen zustande kommt; betont, dass der Abschluss eines weltweit rechtsverbindlichen Abkommens zur Reduzierung der Treibhausgase, an dem sich auch die weltweit größten Emittenten wie China, Indien, die USA oder Brasilien beteiligen, Möglichkeiten für eine reale Verringerung der Treibhausgasemissionen eröffnet; weist darauf hin, dass dem Problem der Verlagerung von Emissionen begegnet werden muss, indem die Abwanderung energieintensiver Industriezweige in Drittländer unterbunden wird;

Emissionshandelssystem (EHS)

87. ist sich bewusst, dass das EHS derzeit das wichtigste – wenngleich nicht das einzige – Instrument zur Verringerung der Treibhausgasemissionen der Industrie und zur Förderung von Investitionen in sichere und nachhaltige CO2-arme Technologien ist; stellt fest, dass weitere strukturelle Verbesserungen des EHS erforderlich sind, damit das System besser auf konjunkturelle Ab- und Aufschwünge reagieren, das Vertrauen der Anleger wiederherstellen und stärkere marktgestützte Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien und deren Nutzung liefern kann; stellt fest, dass jede strukturelle Änderung des EHS eine umfassende Abschätzung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie der Auswirkungen auf Investitionen in CO2-arme Technologien, Strompreise und Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen erfordert, insbesondere hinsichtlich des Risikos der Verlagerung von Emissionen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung innovativer, sicherer und nachhaltiger technologischer Lösungen durch die Industrie in der EU zu erleichtern und zu fördern;

88. fordert die Kommission auf, eine einheitliche und kohärente Politik für die Branchen der EU zu betreiben, die durch die Kosten der indirekten CO2-Emissionen bedroht sind, um so eine Vertiefung der Kluft zwischen energieabhängigen Branchen in wirtschaftlich starken Ländern und Branchen in Mitgliedstaaten zu verhindern, die mit den Folgen der Schuldenkrise konfrontiert sind;

89. fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich eine zusätzliche Bewertung vorzulegen, in der Empfehlungen für Maßnahmen vorgeschlagen werden, durch die der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen, die bei Verlagerungen von Produktionsstätten in Drittländer besteht, entgegengewirkt werden könnte, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf zusätzliche Szenarien für den Fall gelegt werden sollten, dass weltweit nur begrenzte oder keine weiteren Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen erfolgen;

90. betont, dass auf die nicht unter das EHS fallenden Branchen 55 % der Treibhausgasemissionen der EU entfallen und dringend dafür gesorgt werden muss, dass diese Branchen ihrer Verantwortung für die Verringerung der Emissionen ebenso gerecht werden wie die Branchen, die unter das EHS fallen; hebt hervor, dass zur Beseitigung dieses Problems politische Vorgaben auf EU-Ebene und konkrete Maßnahmen erforderlich sind;

91. räumt ein, dass beim EHS Probleme aufgetreten sind, die ursprünglich nicht absehbar waren, und dass der wachsende Überschuss an Zertifikaten den Anreiz für die Förderung von Investitionen in CO2-arme Technologien noch für viele Jahre mindern wird; stellt fest, dass dadurch die Wirksamkeit des EHS als wichtigster Mechanismus gefährdet wird, über den die EU verfügt, um die Emissionen in einer Weise zu reduzieren, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für konkurrierende Technologien schafft, den Unternehmen einen Spielraum für die Entwicklung ihrer eigenen Emissionsreduktionsstrategie bietet und spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Verlagerung von CO2-Emissionen ermöglicht; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, mit denen die Mängel des EHS behoben werden, damit das EHS in der ursprünglich vorgesehenen Weise funktionieren kann; regt beispielsweise an,

a)  dass dem Parlament und dem Rat so bald wie möglich ein Bericht vorgelegt wird, in dem unter anderem die Auswirkungen auf die Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien und das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen untersucht werden; vor Beginn der dritten Phase nimmt die Kommission gegebenenfalls eine Änderung der in Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG genannten Verordnung vor, um geeignete Maßnahmen durchzuführen, zu denen das Zurückhalten der erforderlichen Anzahl von Zertifikaten zählen kann;

b)  dass möglichst bald Rechtsvorschriften vorgeschlagen werden, durch die die geforderte jährliche lineare Verringerung der Obergrenze um 1,74 % geändert wird, um die Zielvorgabe der Verringerung der CO2-Emissionen bis 2050 zu erfüllen;

c)  dass eine Bewertung des Nutzens eines festgesetzten Mindestpreises für die Versteigerung von Zertifikaten durchgeführt und veröffentlicht wird;

d)  dass Maßnahmen für eine verstärkte Erfassung einschlägiger Informationen und eine erhöhte Transparenz des EHS-Registers ergriffen werden, damit es wirksamer überwacht und bewertet werden kann;

Forschung, Humanressourcen, neue Technologien und alternative Brennstoffe

92. vertritt die Auffassung, dass Preise für Investitionen in den Energiebereich und die Energieerzeugung eine entscheidende Rolle spielen; weist darauf hin, dass die politischen Ansätze der einzelnen Mitgliedstaaten zur Förderung erneuerbarer Energiequellen als Lernkurve betrachtet werden sollten; vertritt die Auffassung, dass die in jüngster Zeit verhältnismäßig hohen Preise für fossile Brennstoffe die Erschließung erneuerbarer Energiequellen vorantreiben werden, sofern Politik- und Marktversagen abgestellt werden; schlägt den Mitgliedstaaten vor, wirksamere Förderprogramme für erneuerbare Energiequellen zu unterstützen, um den Anstieg der Energiepreise möglichst gering zu halten; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie ein besser koordiniertes, stärker angeglichenes und einheitlicheres europäisches Fördersystem für erneuerbare Energiequellen erzielt werden kann;

93. ist der Ansicht, dass sich aufgrund der steigenden Energierechnungen in der EU in den letzten Jahren ein intelligenter und vernünftiger Ansatz zur Senkung des Energieverbrauchs durch Energieeffizienz und Energieeinsparungen herausgebildet hat; betont, dass dieser natürliche, aber nicht ausreichende Verhaltenswandel mit den richtigen politischen Maßnahmen und finanzieller Unterstützung einhergehen muss, damit weitere Energieeinsparungen erzielt werden; hält es für notwendig, die Verbraucher zur Eigenerzeugung von Energie anzuhalten; betont, dass die IKT und ihre Anwendung in intelligenten Netzen immer wichtiger für einen effizienten Energieverbrauch und insbesondere für die Entwicklung von Laststeuerungsprogrammen (etwa von intelligenten Zählern) werden, die dazu beitragen sollten, die Verbraucher zu aktiven Mitgestaltern der Energieeffizienz werden zu lassen, indem ihnen leicht verständliche Echtzeitdaten zum Energieverbrauch in Haushalten und Unternehmen und zu Überschüssen, die ins Netz zurückgespeist werden, ebenso zur Verfügung gestellt werden wie Informationen über Energieeffizienzmaßnahmen und ‑möglichkeiten;

94. vertritt die Auffassung, dass die Energieinfrastruktur stärker an den Endverbrauchern ausgerichtet werden sollten, wobei der Wechselbeziehung zwischen Verteilernetzkapazitäten und Verbrauch mehr Beachtung zu schenken ist, und betont, dass Leistungs- und Informationsflüsse in beiden Richtungen und in Echtzeit erforderlich sind; macht auf den Nutzen neuer Technologien für die Verbraucher aufmerksam, beispielsweise auf Nachfragesteuerungssysteme und Systeme für die bedarfsgerechte Versorgung, durch die die Energieeffizienz von Angebot und Nachfrage verbessert wird;

95. ist der Ansicht, dass die Einführung intelligenter Energienetze dringend erforderlich ist, da ohne sie die Einbindung dezentral erzeugter erneuerbarer Energie und ein effizienterer Energieverbrauch (die grundlegend für die Verwirklichung der 20-20-20-Ziele des Klima- und Energiepakets sind) nicht möglich sein wird;

96. hebt die Rolle der intelligenten Netze hervor, die eine in beide Richtungen laufende Kommunikation zwischen Stromerzeugern und Kunden ermöglichen, und weist darauf hin, dass intelligente Netze Verbraucher in die Lage versetzen können, ihren Stromverbrauch zu beobachten und entsprechend anzupassen; weist darauf hin, dass umfangreiche Programme zum Schutz personenbezogener Daten und Programme zur Aufklärung der Verbraucher, wie Informationskampagnen in Schulen und Universitäten, von grundlegender Bedeutung sind, zumal dann, wenn intelligente Zähler wirklich Einfluss haben sollen; betont, dass die Mitgliedstaaten die einschlägigen Informationen auf Internetportalen für Verbraucher zur Verfügung stellen sollten und dass alle relevanten Akteure, wie etwa Bauherren, Architekten oder Anbieter von Heiz-, Kühl- und Elektrogeräten, aktuelle Informationen erhalten sowie Preise und Dienstleistungen vergleichen sollten, damit sie den für ihre Zwecke günstigsten Energieversorger wählen können;

97. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass bei Horizont 2020 und den Europäischen Innovationspartnerschaften im Rahmen der Innovationsunion der Schwerpunkt auf die Optimierung des Energiesystems und auf die Notwendigkeit gelegt wird, die Entwicklung aller Arten von nachhaltigen, CO2-armen Technologien voranzutreiben, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern sowie Anreize für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Energie zu setzen; befürwortet die diesbezüglichen Ziele des EU-Strategieplans für Energietechnologie und der damit verbundenen Europäischen Industrieinitiativen; betont, dass der Förderung der Energieeffizienz und der Verringerung der Kosten erneuerbarer Energieträger durch technologische Verbesserungen und Innovationen ebenfalls höchste Priorität eingeräumt werden sollte, indem unter anderem mehr Forschungsmittel der öffentlichen Haushalte für Forschung in den Bereichen erneuerbaren Energieträger und Energieeffizienz vorgesehen werden, und zwar insbesondere im Rahmen von Horizont 2020 und des SET-Plans;

98. betont, dass Forschungen auf dem Gebiet der neuen alternativen Brennstoffe zur Verwirklichung der langfristigen Umwelt- und Klimaziele unerlässlich sind, und erwartet deshalb, dass im Rahmen des Programms Horizont 2020 entsprechende Anreize geschaffen werden;

99. betont, dass die öffentlichen Einrichtungen und die Wirtschaft im Interesse einer größeren Energieeffizienz und des stärkeren Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern und Erdgas im Straßen, See- und Flugverkehr weitere Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen unternehmen müssen;

Wärme- und Kälteerzeugung

100. fordert dazu auf, der Wärme- und Kälteerzeugung mehr Aufmerksamkeit zu widmen; fordert die EU vor diesem Hintergrund auf, die Wärme- und Kälteerzeugung umfassend in den Umbau des Energiesystems einzubeziehen; weist darauf hin, dass heute ca. 45 % des Endenergieverbrauchs in Europa auf diese Branche entfallen und dass die große Bedeutung der Wärme- und Kälteerzeugung stärker ins Bewusstsein gerückt werden muss; fordert die Kommission daher auf, die erforderlichen Daten zur Darstellung der Quellen und Anwendungen von Wärme- und Kälteerzeugung sowie zur Wärmeversorgung verschiedener Gruppen von Endverbrauchern (z. B. Wohngebäude, Wirtschaft, tertiärer Sektor) zusammenzutragen; regt die Entwicklung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung an, die Wärme aus erneuerbaren Energiequellen oder rückgewonnene Wärme bzw. Abwärme nutzen, und unterstützt eine weitergehende Forschung im Bereich Heiz- und Kühlanlagen im Hinblick auf die Umsetzung der ehrgeizigen Maßnahmen der EU; fordert die staatlichen Stellen auf, die Prognosen für die bis 2050 zu erwartende Nachfrage zu aktualisieren und im Interesse der optimalen Mittelzuweisung Abschätzungen der Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Untergrunds in den Regionen zu erstellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zudem auf, zum Beispiel über FuE- und innovative Finanzinstrumente mehr Mittel für lokale Energieinfrastruktur wie Fernwärme und Fernkälte zur Verfügung zu stellen, die effiziente, CO2-arme und CO2-freie Lösungen mit sich bringen, die an die Stelle von Energieeinfuhren und des europaweiten Energiehandels bzw. -transports treten; weist darauf hin, dass Elektrifizierung und ohne Weiteres verfügbare regenerative Lösungen (Geothermie, Biomasse, einschließlich biologisch abbaubarer Abfälle, Solarthermie und Hydro‑/Aerothermie) in Verbindung mit Energieeffizienzmaßnahmen das Potenzial haben, die durch den Wärmebedarf bedingten CO2-Emissionen bis 2050 kosteneffizienter zu verringern und zugleich dem Problem der Energiearmut entgegenzuwirken;

Abschließende Bemerkungen

101. begrüßt die angekündigten Mitteilungen der Kommission zu CCS, Binnenmarkt, Energieeffizienz und Energietechnologien, damit weitere Fortschritte bei den politischen Weichenstellungen des Energiefahrplans 2050 erzielt werden können;

102. ist der Auffassung, dass den Gebieten an den EU-Außengrenzen im Interesse der Energieversorgungssicherheit besondere Beachtung geschenkt werden sollte, indem die Vernetzung gefördert und der Aufbau einer neuen gemeinsamen Energieinfrastruktur mit den Nachbarländern unterstützt wird;

103. stellt fest, dass es aufgrund unterschiedlicher geografischer Gegebenheiten unmöglich ist, eine pauschal formulierte Energiepolitik in allen Regionen umzusetzen; vertritt – ohne die Kriterien der gemeinsamen Aktion außer Acht zu lassen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Politikrahmen der EU eingehalten werden müssen – die Auffassung, dass jede Region Europas einen eigenen Plan verfolgen können sollte, der ihrer Lage und wirtschaftlichen Situation entspricht, und so die Möglichkeit haben sollte, die Nutzung jener nachhaltigen Energiequellen auszubauen, mit denen die Ziele des Energiefahrplans 2050 möglichst wirksam erreicht werden; erinnert daran, dass vor allem die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen eine wesentliche Rolle für die Entwicklung und die Beschäftigung im ländlichen Raum spielt; fordert daher alle Regionen auf, Energiestrategien auszuarbeiten und umzusetzen und die Aufnahme des Bereichs Energie in ihre Forschungs- und Innovationsstrategien zur intelligenten Spezialisierung zu erwägen; vertritt die Auffassung, dass die EU auf der Grundlage einer derartigen Spezialisierung ihre energiepolitischen Ziele nicht auf nationaler Ebene, sondern EU-weit messen sollte;

104. hält bei Beziehungen zu Drittländern im Energiebereich Transparenz, demokratische Kontrolle und die Teilhabe der Zivilgesellschaft für überaus wichtig;

105. betont, dass der Gesamtenergieverbrauch verringert und die Energieeffizienz im Verkehrsbereich verringert muss, unter anderem durch Verkehrsplanung und Förderung öffentlicher Verkehrsmittel auf der Ebene der Mitgliedstaaten; betont ferner, dass die Durchführung von Vorhaben im Bereich erneuerbare Energieträger im Rahmen des TEN-V und des TEN-E beschleunigt werden sollte;

106. vertritt die Auffassung, dass das Ziel, die CO2-Emissionen insgesamt zu verringern, eine wesentliche Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen erforderlich macht, was die verstärkte Entwicklung alternativer Kraftstoffe, Verbesserungen bei der Effizienz der Verkehrsmittel und einen erheblichen Anstieg der Stromnutzung und folglich hohe Investitionen in die Elektrizitätsinfrastruktur, den Netzbetrieb und die Energiespeicherung voraussetzt; stellt fest, dass ein rasches Handeln vonnöten ist, damit nicht auf Dauer höhere Emissionen infolge des langen Lebenszyklus der Infrastrukturen bewirkt werden;

107. fordert nachdrücklich dazu auf, die Schlussfolgerungen aus dem Arbeitspapier der Kommission „Regionen 2020 – Bewertung der künftigen Herausforderungen für die EU-Regionen“ zu übernehmen, denen zufolge auch das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage und der weniger weit entwickelten Gebiete im Bereich der Energieversorgung in den kommenden Jahren berücksichtigt werden muss;

108. weist auf die komplexe Beziehung zwischen der Energie- und Nahrungsmittelversorgung und sicherheitsbezogenen Entwicklungen hin, insbesondere im Hinblick auf nicht nachhaltige Biokraftstoffe der ersten Generation, die negative soziale und ökologische Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben können; empfiehlt aus diesem Grund, stärker in nachhaltige moderne Biokraftstoffe aus landwirtschaftlichen Abfällen und Algen zu investieren und intensiver an der Entwicklung dieser Kraftstoffe zu arbeiten;

109. weist auf die Bedeutung einer umweltverträglichen Energieerzeugung hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung konsequent und bei allen Arten der Energieerzeugung, auch beim nichtkonventionellen Erdgas, anzuwenden;

110. fordert die Kommission auf, sich für die Aufnahme der sogenannten Energieversorgungssicherheitsklausel in alle Handels-, Assoziierungs-, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Erzeuger- und Transitländern einzusetzen, wodurch ein Verhaltenskodex festgeschrieben und ausdrücklich Maßnahmen für den Fall einer einseitigen Änderung der Bedingungen durch einen der Partner vorgegeben würden;

111. weist darauf hin, dass insbesondere die Staaten des euroatlantischen Raums umfassend in der Arktis zusammenarbeiten müssen und dass eine Sonderreglung vereinbart werden sollte; fordert daher die Kommission zu einer ganzheitlichen Bewertung der Vorteile und Risiken eines EU-Engagements in der Arktis auf, die auch eine Umweltrisikoanalyse umfasst, da es insbesondere in der Hocharktis überaus schutzbedürftige, unentbehrliche Gebiete gibt;

112. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (14.11.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Energiefahrplan 2050: Energie für die Zukunft
(2012/2103(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jacek Saryusz-Wolski

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erinnert die Kommission daran, dass die Energiepolitik der EU mit Hinblick auf Klimawandel und Umweltpolitik mit anderen Politikbereichen von vorrangiger Bedeutung, einschließlich der Sicherheits-, Außen- und Nachbarschaftspolitik, der Handels- und Entwicklungspolitik sowie der Politik der EU für Menschenrechte und Demokratie im Einklang stehen muss; fordert eine stärkere Angleichung mit sofortiger Wirkung, damit eine wirksame Energiepolitik sowie die Kohärenz und die Glaubwürdigkeit der EU-Außenpolitik sichergestellt werden; unterstreicht, dass das Hinarbeiten auf die Energieunabhängigkeit der EU die Wahrnehmung der Union als globalen Akteur verbessert;

2.  weist die Kommission darauf hin, dass die Hauptziele der Energiepolitik der EU darin bestehen müssen, die Energieversorgung sicherzustellen und die sehr starke Energieabhängigkeit der EU zu verringern;

3.  hebt hervor, dass die EU-Energiepolitik ein größeres Maß an Unabhängigkeit anstreben sollte – unter anderem durch das Bemühen um eine Steigerung der Energieeffizienz, die Förderung erneuerbarer und die Umstellung auf emissionsarme Energiequellen – und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit der EU nicht gefährden sondern stärken sollte; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck Initiativen vorzulegen, die dem Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der EU dienen, um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden, die bei der Produktionsverlagerung in Drittländer insbesondere für den Fall bestehen, dass nur begrenzte oder keine weiteren globalen Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen erfolgen; weist darauf hin, dass die EU-Energiepolitik so ausgewogen sein sollte, dass die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Zugriffs auf die drei Säulen abgesicherter, nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Energie gewährleistet wird;

4.  hebt die aktuellen Entwicklungen auf den weltweiten Energiemärkten hervor, einschließlich der zunehmenden Bedeutung von Erdgas aus unkonventionellen Energiequellen und neuer Technologien, der sich verändernden Angebots- und Nachfragemuster und des Auftretens neuer Erzeuger- und Transitländer. Diese Entwicklungen sollten alle bei der Gestaltung der EU-Energiepolitik berücksichtigt werden;

5.  betont, dass die im EU-Vertrag geforderte Solidarität zwischen Mitgliedstaaten sowohl Teil des Tagesgeschäfts als auch Teil des Krisenmanagements der internen und externen Energiepolitik sein sollte; fordert die Kommission auf, eine klare Definition von „Energiesolidarität“ zu vorzulegen, damit sichergestellt ist, dass alle Mitgliedstaaten den Grundsatz der Energiesolidarität beachten;

6.  fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, unter Berücksichtigung der sehr starken Energieabhängigkeit Europas strategische Prioritäten für die externe Energiepolitik festzulegen und gleichzeitig durch Einbeziehung aller Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und insbesondere wichtiger Partner wie der Vereinigten Staaten und der BRICS-Länder eine aktive Klimapolitik zu verfolgen; hebt insbesondere hervor, dass der Dialog zu strategisch wichtigen Energiefragen von gemeinsamem Interesse intensiviert, die Zusammenarbeit in der Energiepolitik gefördert und die Forschungszusammenarbeit in den entsprechenden Foren wie dem Energierat EU-USA verstärkt werden sollten;

7.  hebt hervor, dass die EU-Energiepolitik den bei der Gründung der EU verankerten Grundsätzen, vor allem der Demokratie, und den Menschenrechten in keiner Weise zuwiderlaufen darf; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass in den energiepolitischen Beziehungen jene Erzeuger- und Transitländer Vorrang genießen, die dieselben Werte teilen und unterstützen;

8.  fordert die Kommission auf, eine umfassende Reihe kurz-, mittel- und langfristiger energiepolitischer Prioritäten für die EU in den Beziehungen zu ihren Nachbarn aufzustellen, um eine gemeinsame rechtliche Grundlage zu schaffen, die auf den besitzstandsbezogenen Grundsätzen und Normen des Energiebinnenmarkts beruht; hebt hervor, dass die Energiegemeinschaft weiter ausgedehnt und vor allem auch die Beitrittskandidaten, die Länder der Östlichen Partnerschaft, Mittelasiens und des Mittelmeerraums umfassen muss, und dass rechtliche Kontrollmechanismen geschaffen werden müssen, damit im Falle einer ungenügenden Umsetzung des Besitzstands reagiert werden kann; fordert die Union auf, Solidarität mit ihren Partnern zu üben, die Mitglied der Energiegemeinschaft sind; verurteilt in diesem Zusammenhang die jüngsten an die Republik Moldau gerichteten Drohungen der Russischen Föderation;

9.  weist des Weiteren auf die zunehmende Bedeutung der Exploration von Erdöl- und Erdgasfeldern im Mittelmeer und in der Arktis hin; vertritt die Auffassung, dass es dringend notwendig ist, eine EU-Politik für Erdöl- und Erdgasbohrungen auf See zu entwickeln, einschließlich der Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der EU-Mitgliedstaaten und der maßgeblichen Drittstaaten in Übereinstimmung mit dem UNCLOS-Übereinkommen, das von allen EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst unterzeichnet wurde;

10. hebt hervor, dass die EU eine starke politische Präsenz bei der Abgrenzung von AWZ und dem Verfahren zur Gewährung von Bohrrechten beibehalten sollte, damit Spannungen mit Drittländern vermieden werden; betont, dass Energie als Antrieb für Frieden, Zusammenarbeit und Stabilität eingesetzt werden sollte;

11. ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit den Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern durch ein effektiveres Management auf globaler Ebene verbessert würde; vertritt die Auffassung, dass die EU deshalb im internationalen Management der Energiepolitik eine größere Rolle einnehmen sollte hinsichtlich der Förderung transparenter und diskriminierungsfreier Grundsätze, der Verfolgung des Ziel der Nachhaltigkeit, der Senkung der Preise und Transaktionskosten und der Schaffung von Anreizen für Marktteilnehmer, um in einen Preis- und Qualitätswettbewerb einzutreten;

12. weist darauf hin, dass im Rahmen der strategischen Partnerschaften der Union mit Energieerzeuger- und Transitländern, vor allem mit den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), geeignete Instrumente, Berechenbarkeit, Stabilität und langfristige Investitionen notwendig sind, die den für den Energiebinnenmarkt geltenden Rechtsvorschriften in jeder Hinsicht genügen; weist nochmals darauf hin, dass die Verbindungsleitungen zu Nachbarländern zügig fertig gestellt werden müssen, da dies eine Möglichkeit ist, die Beziehungen zu den betreffenden Ländern zu festigen; hebt hervor, dass die Klimaschutzziele der Union aus diesem Grund mit den auf eine Diversifizierung der Versorgungsrouten und Energiequellen und eine besser abgesicherte Energieversorgung der Union ausgerichteten langfristigen Investitionsvorhaben der EU im Bereich Infrastruktur – wie die Süd-Trasse oder die Nabucco-Erdgaspipeline und deren potenzielle Verbindung mit den Ländern Ost- und Mitteleuropas – im Einklang stehen müssen;

13. hält Transparenz, demokratische Kontrolle und die Beteiligung der Zivilgesellschaft bei Beziehungen zu Drittländern im Energiebereich für sehr wichtig;

14. weist auf die komplexe Beziehung zwischen Energie, Nahrungsmittelversorgung und sicherheitsbezogenen Entwicklungen hin, insbesondere im Hinblick auf nicht nachhaltige Biokraftstoffe der ersten Generation, die negative soziale und ökologische Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben können; empfiehlt aus diesem Grund, verstärkt in nachhaltige moderne Biokraftstoffe aus landwirtschaftlichen Abfällen und Algen zu investieren und diese weiter zu entwickeln;

15. ist davon überzeugt, dass der Rat der Kommission ein Mandat für Verhandlungen über Infrastrukturprojekte von strategischer Bedeutung erteilen sollte, von denen die Sicherheit der Energieversorgung der EU als Ganzes betroffen ist, und dass solch ein Mandat ebenfalls erwogen werden sollte, wenn andere zwischenstaatliche Vereinbarungen erhebliche Auswirkungen auf die langfristigen energiepolitischen Ziele der EU, insbesondere auf die Energieunabhängigkeit, haben könnten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Fortschritte, die bei den von der Kommission geführten Verhandlungen zu dem Vertrag zwischen der EU, Aserbaidschan und Turkmenistan über den Bau eines transkaspischen Pipeline-Systems erzielt wurden;

16. nimmt die Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Energiebereich zur Kenntnis, sofern dieser Mechanismus dazu dient, die Transparenz, die Koordinierung und die Effizienz von Maßnahmen in der gesamten EU zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich weiter dafür einzusetzen, dass sichergestellt wird, dass gegen die Rechtsvorschriften des Energiebinnenmarktes verstoßende Abkommen nicht umgesetzt werden; vertritt die Ansicht, dass die Kommission über die Möglichkeit verfügen sollte, Abkommensentwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit diesen Rechtsvorschriften zu prüfen und, falls erforderlich, an den Verhandlungen teilzunehmen; ist der Auffassung, dass der Mechanismus für den Informationsaustausch einen Schritt zur weiteren Koordinierung des Energiezukaufs außerhalb der EU darstellt, die für das Erreichen der Ziele des Energiefahrplans 2050 von entscheidender Bedeutung ist;

17. fordert, dass der Energiefahrplan EU-Russland auf den Grundsätzen der gegenseitigen Achtung und der Gegenseitigkeit beruhen und sich auf die Vorschriften stützen muss, die in der Welthandelsorganisation sowie gemäß dem Vertrag über die Energiecharta und dem dritten Energiepaket gelten; fordert die Kommission auf, die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln der EU gegenüber allen im Gebiet der Union tätigen Unternehmen des Energiesektors wirksam umzusetzen und durchzusetzen; begrüßt diesbezüglich die jüngsten Ermittlungen wegen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen bei Gazprom und europäischen Gazprom-Tochtergesellschaften, und bedauert den politisch motivierten Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation, durch den eine Zusammenarbeit russischer Energieunternehmen mit EU-Organen verhindert wird; weist nachdrücklich darauf hin, dass von allen Unternehmen des Energiesektors erwartet wird, dass sie ohne Einschränkungen mit den Ermittlungsbehörden kooperieren; fordert die Kommission auf, eine angemessene Reaktion auf diesen Erlass vorzuschlagen und dafür zu sorgen, dass die Ermittlungen fortschreiten können;

18. hebt hervor, dass es notwendig ist, sich kurz- und mittelfristig mit dem erwarteten Anstieg der Elektrizitäts- und Erdgaseinfuhren aus Drittländern in die EU im Hinblick auf die Sicherstellung der Energieversorgung auseinanderzusetzen; weist nochmals darauf hin, dass dieses Problem im Falle einiger Regionen und Mitgliedstaaten eng mit der Abhängigkeit von den Erdöl- und Erdgaseinfuhren aus einem einzigen Drittland verbunden ist; nimmt zur Kenntnis, dass es zur Lösung dieses Problems unter anderem notwendig ist, die Bedeutung der eigenen Energieressourcen und der erneuerbaren Energiequellen aufzuwerten, die ausschlaggebend sind, wenn es darum geht, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sicherzustellen und Maßnahmen zu treffen, die der Diversifizierung des Bestands der Energielieferanten, Versorgungswege und Energiequellen dienen; nimmt zur Kenntnis, dass ein strategisches Ziel in diesem Zusammenhang darin besteht, dass die südliche Erdgastrasse fertig gestellt wird und über diesen Versorgungsweg in die EU bis 2020 etwa 10-20 % der in der EU bestehenden Erdgasnachfrage abgedeckt werden können, so dass alle europäischen Regionen physischen Zugang zu mindestens zwei verschiedenen Erdgasversorgungsquellen haben;

19. nimmt die Bedeutung einer umfassenden Zusammenarbeit in der Arktis zur Kenntnis, insbesondere zwischen den Staaten des euroatlantischen Raums; fordert daher die Kommission zu einer ganzheitlichen Bewertung der Vorteile und Risiken eines EU-Engagements in der Arktis auf, die auch eine Umweltrisikoanalyse umfasst, da es sich bei der Arktis, vor allem bei der Hocharktis, um sehr fragile, unentbehrliche Gebiete handelt;

20. fordert die Kommission auf, sich für die Aufnahme der sogenannten Energieversorgungssicherheitsklausel in alle Handels-, Assoziierungs-, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Erzeuger- und Transitländern einzusetzen, wodurch ein Verhaltenskodex festgeschrieben und ausdrücklich Maßnahmen für den Fall einer einseitigen Änderung der Bedingungen durch einen der Partner vorgegeben würden;

21. fordert eine engere Zusammenarbeit von Rat, Kommission und EAD, damit diese in Fragen der externen Energiepolitik mit einer Stimme sprechen und gemeinsam handeln können; hält es für notwendig, einen EAD-Stab für Energiepolitik zu schaffen und EU-Delegationen in die Energiediplomatie vor Ort einzubeziehen; erinnert daran, dass es über die Entwicklungen in diesem Bereich regelmäßig unterrichtet werden sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.11.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

2

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Franziska Katharina Brantner, Frieda Brepoels, Elmar Brok, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Anna Ibrisagic, Liisa Jaakonsaari, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Mario Mauro, Francisco José Millán Mon, Alexander Mirsky, María Muñiz De Urquiza, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, Fiorello Provera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nikolaos Salavrakos, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Marek Siwiec, Laurence J.A.J. Stassen, Charles Tannock, Inese Vaidere, Sir Graham Watson, Karim Zéribi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Véronique De Keyser, Norbert Neuser, Alf Svensson, László Tőkés, Ivo Vajgl, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Leonidas Donskis, Jolanta Emilia Hibner, Michèle Striffler, Rui Tavares, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (15.10.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

Energiefahrplan 2050: Energie für die Zukunft
(2012/2103(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Romana Jordan

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Verpflichtung der EU, die Treibhausgasemissionen zu senken, als Beitrag zu den weltweiten Bemühungen, den globalen durchschnittlichen Temperaturanstieg auf weniger als 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen; begrüßt ferner das Ziel der Kommission, mögliche Wege zur Verwirklichung des Dekarbonisierungsziels der EU bei gleichzeitiger Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit Europas zu prüfen;

2.  hält es für bedauerlich, dass die Kommission bei allen ihren Dekarbonisierungsszenarios von der Annahme ausgeht, dass globale Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden, und keine Analyse vorgenommen hat, um die Ziele der EU für den Fall festzulegen, dass es zu Verzögerungen bei den globalen Maßnahmen kommt; bedauert ferner, dass es die Kommission versäumt hat, ein Szenario zu prüfen, das auf einer hohen Energieeffizienz und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien beruht und das bei einem Anstieg der Erdölpreise oder einem Rückgang der Erdöllieferungen am tragfähigsten wäre;

3.  unterstützt die Schlussfolgerung, dass eine Dekarbonisierung in der EU bis 2050 möglich ist und in hohem Maße Investitionen, F&E, Verhaltensänderungen und eine Nachfragesteuerung erforderlich machen wird; betont, dass jetzt Investitionen getätigt werden müssen, um eine weitere Abhängigkeit von nicht nachhaltigen Technologien zu vermeiden; fordert die Kommission auf, durch einen Abbau der Überregulierung und klare, ehrgeizige und verbindliche Ziele für 2030, die gemäß der jeweiligen Bewertung für Emissionssenkungen, Effizienz und erneuerbare Energieträger festgelegt werden und die auf einem Szenario mit einer hohen Effizienz und einem hohem Anteil erneuerbarer Energieträger beruhen, Klarheit und Stabilität für die Investoren zu gewährleisten; hebt mit Nachdruck hervor, dass die lokalen Akteure von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung einer wirklich erfolgreichen Vision von einer emissionsarmen Zukunft und für die Förderung eines integrierten Energiekonzepts sind und daher von der Kommission durch eine angemessene Unterstützung bei der Planung und Finanzierung gefördert werden sollten;

4.  unterstützt die Schlussfolgerung der Kommission, dass die beiden wichtigsten „No-regret“-Optionen für den Umbau unseres Energiesystems die Energieeffizienz und ein hoher Anteil erneuerbarer Energien sind; vertritt die Auffassung, dass der alleinige Rückgriff auf das Emissionshandelssystem (ETS) zur Umgestaltung unseres Energiesystems einen hohen CO2-Preis erforderlich machen würde, der die Gefahr von CO2-Verlagerungen erhöhen könnte; ist daher der Ansicht, dass es zusätzlicher Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieträger bedarf;

5.  vertritt die Auffassung, dass die in der Folgenabschätzung der Kommission fehlenden Untersuchungen für die einzelnen Mitgliedstaaten zu den sozioökonomischen Auswirkungen der Kosten weiterer Reduktionen der Treibhausgase in den einzelnen Energiemixen der verschiedenen Länder umgehend hinzugefügt werden müssen; ist der Ansicht, dass diese Untersuchungen eine Grundlage für die Formulierung gerechter und langfristiger klimaenergetischer Optionen bilden;

6.  fordert die Kommission auf, durch die Festlegung einer ehrgeizigen Zielvorgabe für die CO2-Reduzierung, die den Zielvorgaben für die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz Rechnung trägt, ein klares Ziel für 2030 vorzuschlagen; bekräftigt die Notwendigkeit, zumindest die im Fahrplan für eine CO2-arme Wirtschaft genannten Etappenziele für die Emissionsreduzierung einzuhalten und so rasch wie möglich für die Zeit nach 2020 angemessene Zielwerte für die verschiedenen Vorgaben vorzuschlagen;

7.  macht darauf aufmerksam, dass Millionen von EU-Bürgern gegenwärtig unter Energiearmut leiden, und weist darauf hin, dass ihre Zahl weiter ansteigen kann, wenn die Kommission nicht den Übergang zu einer CO2-armen, energieeffizienten Wirtschaft mit Hilfe von Mechanismen sowohl auf der Angebotsseite als auch auf der Nachfrageseite vorantreibt und auf grundlegende Veränderungen im Verhalten der Energieverbraucher hinwirkt;

8.  vertritt die Auffassung, dass für die Zeit nach 2020 weitere Verpflichtungen der EU bei der Festlegung neuer Reduktionsziele über die bestehenden Ziele hinaus von einer durch die Kommission vorzunehmenden Analyse und Vorlage der Ergebnisse, die bei der Umsetzung der verpflichtenden Reduktionsziele für 2020 erzielt wurden, abhängig gemacht werden sollten;

9.  vertritt die Auffassung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2050 Schritt für Schritt vorangetrieben werden soll und daher indikative Ziele bis zum Jahr 2050 bereits jetzt festgelegt werden sollen; hält die Festlegung eines verbindlichen Ziels für das Jahr 2030 für dringend erforderlich, um Investitionssicherheit für die Akteure zu schaffen;

10. betont, dass der Abschluss eines globalen und rechtlich verbindlichen Abkommens zur Reduzierung der Treibhausgase, an dem sich auch die weltweit größten Emittenten beteiligen, wie etwa China, Indien, die USA oder Brasilien, Möglichkeiten zu einer realen Senkung der Treibhausgasemissionen eröffnet;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen für eine solide Finanzierung der Energiewende zu schaffen, wozu ein verstärktes Emissionshandelssystem, Innovationsinitiativen wie Horizont 2020, eine verstärkte Beteiligung der Europäischen Investitionsbank an der Finanzierung von Projekten in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie marktgestützte Mechanismen gehören, und auch den Ausbau der grenzüberschreitenden Energienetze zu fördern;

12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Maßnahmen zu entwickeln und gemeinsame Infrastrukturen zu schaffen, die sicherstellen sollen, dass die EU bis 2050 zur Selbstversorgung übergegangen ist und ihren Gesamtenergiebedarf zu mindestens 50 % aus eigener Erzeugung decken kann;

13. weist darauf hin, dass die Ausweitung des ETS-Systems strengen Regeln unterliegen muss und nicht darauf hinauslaufen darf, dass das Preisniveau für Emissionsrechte durch Mechanismen wie das sogenannte „Set aside“ künstlich in die Höhe getrieben wird;

14. betont die Notwendigkeit, der realen Gefahr der Verlagerung von energieintensiven Industrien in Drittländer („carbon leakage“) entgegenzuwirken;

15. ersucht die Kommission, so rasch wie möglich eine zusätzliche Bewertung vorzulegen, in der Empfehlungen für Maßnahmen vorgeschlagen werden, durch die die Risiken einer Verlagerung von CO2-Emissionen, die bei Produktionsverlagerungen in Drittländer bestehen, vermieden werden könnten, wobei insbesondere eine Bewertung zusätzlicher Szenarien für den Fall erfolgen sollte, dass nur begrenzte oder keine weiteren globalen Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen erfolgen;

16. fordert die Kommission auf, bei der Konzipierung von Energieinfrastrukturplänen die potenziellen Risiken einer Verlagerung von CO2-Emissionen, insbesondere in Mitgliedstaaten, die weitläufige Grenzen und eine geografische Nähe zu Drittländern aufweisen, zu berücksichtigen;

17. fordert die Kommission auf, die Entwicklung und den Einsatz nachhaltiger und klimafreundlicher Technologien zu intensivieren, die Rolle der erneuerbaren Energieträger (u.a. durch deren vorrangige Inanspruchnahme und intensivere Vermarktung, z.B. mit Hilfe stabiler und berechenbarer Förderregelungen) zu stärken, die effiziente Nutzung der Energiequellen voranzutreiben und Brennstoffsubventionen schrittweise abzubauen, die einem verschwenderischen Verbrauch und einer ineffizienten Nutzung von Ressourcen Vorschub leisten und zusammen mit anderen Marktmängeln, wie Marktkonzentration, regulierten Energiepreisen und mangelnder Liquidität auf den Intraday- und Ausgleichsmärkten, die Wettbewerbsfähigkeit ausgereifter Technologien für erneuerbare Energien hemmen ; bekräftigt diesbezüglich seine Forderung nach Nachhaltigkeitskriterien für die energetische Nutzung von Biomasse, die sowohl eine allgemeine Ressourceneffizienz als auch einen Nutzen für den Klimaschutz innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens gewährleisten würden und gleichzeitig die Funktionsweise des Binnenmarktes für Energie stärken würden;

18. vertritt die Auffassung, dass das allgemeine Dekarbonisierungsziel eine wesentliche Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen erforderlich macht, was die verstärkte Entwicklung alternativer Kraftstoffe, Verbesserungen bei der Effizienz der Verkehrsmittel und einen erheblichen Anstieg der Stromnutzung und folglich hohe Investitionen in die Elektrizitätsinfrastruktur, den Netzbetrieb und die Energiespeicherung voraussetzt; stellt fest, dass ein rasches Handeln vonnöten ist, um die Festschreibung eines Emissionspfads mit höheren Emissionen infolge des langen Lebenszyklus der Infrastrukturen zu vermeiden;

19. begrüßt die wichtige Rolle, die den erneuerbaren Energieträgern bei der Dekarbonisierung und der Energieversorgungssicherheit zukommt, und fordert, dass ihre Vermarktung verstärkt wird; ist angesichts der weiteren Nutzung von Kohle als Energiequelle, die weltweit zu erwarten ist, über den nur langsam voranschreitenden Ausbau und Einsatz der CCS-Technologien besorgt; ist sich bewusst, dass die Kernenergie gegenwärtig als ein wichtiger emissionsarmer Energieträger eingesetzt wird, und fordert die Kommission auf, mit Hilfe der Stresstestergebnisse darauf hinzuarbeiten, die Akzeptanz der Kernenergie in der Öffentlichkeit zu verbessern; empfiehlt Initiativen für eine umfassende Information der Öffentlichkeit, um die öffentliche Akzeptanz der Standortwahl für die Anlagen zu verbessern;

20. fordert die Kommission auf, ihre Arbeiten zur Schaffung eines gemeinsamen und vollständig harmonisierten Energiemarktes in der Europäischen Union schnellstmöglich abzuschließen, da dessen reibungsloses Funktionieren zur Verwirklichung der grundlegenden Ziele in den Bereichen Energie und Klima beitragen wird;

21. ist der Ansicht, dass es unmöglich ist, EU-weit eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen, solange nicht das gesamte Gebiet der EU mit intelligenten Netzen ausgestattet ist, und fordert daher die Kommission auf, eine aktivere Rolle im Hinblick auf eine schnellstmögliche Einführung derartiger Netze zu spielen und vor allem dafür zu sorgen, dass es keine EU-Mitgliedstaaten mehr gibt, die nicht an die gemeinsamen Elektrizitätsnetze der EU angebunden sind;

22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, alle bestehenden Technologien und Infrastrukturen zu integrieren, um ein wirkliches EU-Supernetz für Strom und Gas zu schaffen, das Möglichkeiten einer effizienten, intelligenten Messung für die Bürger bietet, damit diese über eine sichere Versorgung zu angemessenen und gerechten Preisen verfügen;

23. fordert die EU auf, die uneingeschränkte Einbeziehung des Heizungs- und Kühlungssektors in die Pfade zu einem CO2-armen Energiesystem für 2050 zu prüfen; stellt fest, dass auf diesen Sektor gegenwärtig ca. 45 % des Energieendverbrauchs in Europa entfallen und dass ein besseres Verständnis der wichtigen Rolle des Heizungs- und Kühlungssektors im Hinblick auf CO2-arme Energiesysteme erforderlich ist;

24. ersucht die Kommission, das Energiespeicherpotential und die verschiedenen möglichen Technologien für die Energiespeicherung in der EU nach einem ganzheitlichen Konzept zu prüfen, bei dem die Maßnahmen der EU im Bereich des Binnenmarktes, ihre Energienetzkapazitäten und ihre Energie- und Klimaschutzpolitik wie auch die Interessen der Verbraucher einbezogen werden, damit die Energie- und Klimaschutzziele der EU verwirklicht werden können, die Abhängigkeit von Energie aus Drittstaaten verringert wird und ein echter Energiebinnenmarkt sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Energie mit der größtmöglichen Energieversorgungssicherheit für die Zukunft geschaffen werden;

25. weist darauf hin, dass jeder Mitgliedstaat im Einklang mit den Verträgen das Recht hat, seinen Energiemix gemäß seinen geographischen und technischen Möglichkeiten und den verfügbaren einheimischen Energieträgern frei zu wählen;

26. weist auf die Bedeutung einer umweltverträglichen Energieerzeugung hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung strikt für alle Arten der Energieerzeugung, einschließlich nichtkonventionelles Erdgas, anzuwenden;

27. weist auf die verstärkten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Exploration von Erdöl- und Erdgasvorkommen im Mittelmeer und in der Arktis hin; vertritt die Auffassung, dass die EU auf die Schaffung eines internationalen Rechtsrahmens für den Schutz der Hocharktis hinwirken sollte, der dem vergleichbar ist, welcher bereits für die Antarktis im Antarktis-Vertrag und dem Umweltschutzprotokoll vorgesehen wurde; ist der Ansicht, dass es in Bezug auf andere Teile der Arktis, die zu den ausschließlichen Wirtschaftszonen der EU-Mitgliedstaaten oder der EWR-Länder gehören, dringend erforderlich ist, dass in die vorgeschlagene Verordnung über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten bei Erdöl und Erdgas auch Vorschriften für Bohrungsarbeiten aufgenommen werden, durch die sichergestellt wird, dass entlegene Gebiete nicht einem höherem Risiko ausgesetzt sind als andere Gebiete und dass extreme Betriebsbedingungen, wie lang anhaltende Dunkelheit, Eisverhältnisse oder Tiefseeumgebung, bei den Genehmigungsverfahren strikt berücksichtigt werden;

28. weist darauf hin, dass eine Anpassung des EU-Haushalts an die Klima-, Umwelt- und Energieziele der EU erforderlich ist.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.10.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

52

9

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Martina Anderson, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Lajos Bokros, Milan Cabrnoch, Martin Callanan, Nessa Childers, Yves Cochet, Chris Davies, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Holger Krahmer, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Andres Perello Rodriguez, Mario Pirillo, Pavel Poc, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Kārlis Šadurskis, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Salvatore Tatarella, Thomas Ulmer, Åsa Westlund, Sabine Wils

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Adam Gierek, Julie Girling, Romana Jordan, Csaba Sándor Tabajdi, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Anna Záborská, Andrea Zanoni

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (6.12.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

Energiefahrplan 2050: Energie für die Zukunft
(2012/2103(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Olle Schmidt

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission und unterstreicht, wie wichtig konkrete Vorschläge für Maßnahmen sind; ist der Ansicht, dass es – im Interesse der Planungssicherheit für Industrie und Verbraucher – von entscheidender Bedeutung ist, sich auf die Richtung der langfristigen Politik der EU zu einigen, sobald die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht wurden;

2.  hält es für entscheidend, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission eine rechtzeitige, ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften – darunter die Regulierungsmaßnahmen im Rahmen des dritten Energiebinnenmarktpakets – sowie faire Wettbewerbsregeln für alle im Gebiet der Union tätigen Unternehmen des Energiesektors sicherstellen, um so bis 2014 einen integrierten und wettbewerbsgeprägten europäischen Energiebinnenmarkt zu schaffen; fordert die Kommission und die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) auf, die Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten strenger zu überwachen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln;

3.  unterstreicht die Bedeutung des Energiebinnenmarkts und betont, dass noch große Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Energieabhängigkeit von Drittländern zu verringern und um sicherzustellen, dass die EU sich im Jahr 2050 in stärkerem Maße selbst versorgen und mehr Energie selbst erzeugen kann; ersucht die Mitgliedstaaten, die TEN-E-Leitlinien durchzuführen sowie die Interkonnektivität und Interoperabilität im Energiebereich auf EU-Ebene sicherzustellen;

4.  vertritt die Auffassung, dass ein offener, transparenter, integrierter, harmonisierter und wettbewerbsgeprägter Energiebinnenmarkt erforderlich ist, damit wettbewerbskonforme Energiepreise, Energieversorgungssicherheit und Nachhaltigkeit sowie eine effiziente und großflächige Nutzung erneuerbarer und nichtkonventioneller Energiequellen bewirkt werden, und dass die Vollendung dieses Binnenmarkts in allen Mitgliedstaaten nach wie vor eine große Herausforderung darstellt; begrüßt die Liberalisierung des Energiebinnenmarktes als einen notwendigen Schritt, um die Kosten von Strom und Gas für die Verbraucher zu senken und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Energiemärkte transparenter werden und besser überwacht sind, um letztlich wettbewerbskonforme und für die Verbraucher gerechte Preise zu gewährleisten; erachtet es hierfür ferner als wesentlich, dafür zu sorgen, dass die nationalen Regulierungsbehörden gut funktionieren und auf europäischer Ebene koordiniert werden;

5.  vertritt die Auffassung, dass der Übergang zu einer emissionsarmen und energieeffizienten Wirtschaft eine Chance sowohl im Hinblick auf die Nachhaltigkeit als auch auf die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in Europa darstellt, und dass die Verringerung der Treibhausgasemissionen ein Wettbewerbsvorteil auf dem wachsenden globalen Markt für energiebezogene Waren und Dienstleistungen sein kann; unterstreicht, dass dies eine Chance für die europäischen KMU darstellt, die auf dem Markt für erneuerbare Energien tätig sind, sowie der Entwicklung von Unternehmergeist und Innovation einen ausgezeichneten Impuls gibt und eine der wichtigsten Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellen kann;

6.  betont, dass Energieeffizienz für Europa eine äußerst kosteneffiziente Möglichkeit ist, seine Energie-, Klima- und Wirtschaftsziele zu erreichen; erinnert an das enorme Potenzial der Energieeffizienz, wenn es darum geht, unsere Abhängigkeit von importierter Energie zu verringern und die Wirtschaft wieder anzukurbeln; ist sich der Tatsache bewusst, dass der Umstieg auf eine energieeffizientere Wirtschaft die Verbreitung innovativer technologischer Lösungen beschleunigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Union verbessern und dadurch das Wirtschaftswachstum fördern und hochwertige Arbeitsplätze in einer Reihe von Sektoren, die mit der Energieeffizienz zusammenhängen, schaffen würde;

7.  betont die Notwendigkeit, dass die kleinen dezentralen Erzeuger erneuerbarer Energien, einschließlich regionaler und lokaler Behörden, so gestützt werden, dass ihre Integration ins Netz erleichtert wird, wobei regionale und lokale Gebietskörperschaften weiterhin in den Genuss eines vereinfachten Zugangs zur Finanzierung der Europäischen Investitionsbank (EIB) für nachhaltige Energie kommen müssen;

8.  weist darauf hin, dass das gegenwärtige System der Förderung erneuerbarer Energiequellen aufgrund der vielen unterschiedlichen Programme in den einzelnen Mitgliedstaaten wirtschaftlich ineffizient ist; fordert einen klaren Politikrahmen auf Unionsebene, um wirtschaftlich effiziente Investitionen in CO2-arme Energiequellen auf lokaler, regionaler, nationaler und Unionsebene strategisch zu fördern;

9.  betont, dass die Festlegung des Energiemixes zwar in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt, aber unter Berücksichtigung der gemeinsamen Ziele erfolgen und möglicherweise Ziel eines koordinierten europäischen Ansatzes sein muss, weil ansonsten die vorgeschlagenen Ziele, insbesondere im Hinblick auf Anstrengungen zur Kombination erneuerbarer Energiequellen, nicht erreicht werden; erinnert daran, dass sich der ungefähre Bedarf an Investitionen in Energieinfrastrukturen nur voraussagen lässt, indem man schätzt, wie sich dieser Mix 2030 zusammensetzt;

10. betont die Rolle der Energie bei der Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU; fordert die Kommission auf, eine Strategie für den Zeitraum nach 2020 sowie einen Politikrahmen für die europäische Energiepolitik bis 2030 mit einem einheitlichen Ziel im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen, das mit der angestrebten Dekarbonisierung der EU bis zum Jahr 2050 vereinbar ist und durch eine Folgenabschätzung gestützt wird, vorzulegen; legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre laufenden Anstrengungen zu verstärken, um die derzeitigen energiepolitischen Europa-2020-Ziele zu erreichen;

11. erachtet es als vorrangig, die Aufmerksamkeit der Union und der Mitgliedstaaten auf Investitionen in Infrastrukturen auszurichten, die die Sicherheit und die Modernisierung der Energieversorgung begünstigen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die wirksamste Methode, diese Art von Investitionen langfristig zu fördern, darin besteht, sie mit konkreten Regulierungsmaßnahmen und finanzpolitischen Maßnahmen sowie geeigneter interner öffentlicher Politik zu kombinieren;

12. weist darauf hin, dass die Auswirkungen von CO2-Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung noch nicht klar sind; nimmt den Bericht der Internationalen Energieagentur mit dem Titel „World Energy Outlook 2012“ zur Kenntnis, in dem betont wird, wie wichtig die CO2-Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung im Rahmen bestimmter politischer Szenarien ist; nimmt zur Kenntnis, dass es in der Öffentlichkeit Bedenken in Bezug auf diese Technologie gibt, und fordert die Kommission auf, einen Zwischenbericht über die Ergebnisse des Einsatzes der von der EU geförderten Demonstrationsprojekte für Kohlekraftwerke vorzulegen;

13. hebt die Rolle der intelligenten Netze hervor, die eine in beide Richtungen laufende Kommunikation zwischen Stromerzeugern und Kunden ermöglichen, und weist darauf hin, dass intelligente Netze Verbraucher in die Lage versetzen können, ihren Stromverbrauch zu beobachten und entsprechend anzupassen; weist darauf hin, dass umfangreiche Programme zum Schutz personenbezogener Daten und Programme zur Aufklärung der Verbraucher, wie Informationskampagnen in Schulen und Universitäten, von grundlegender Bedeutung sind, insbesondere wenn intelligente Zähler wirklich Einfluss haben sollen; betont, dass die Mitgliedstaaten die einschlägigen Informationen auf Webseiten für Verbraucher zur Verfügung stellen sollten und dass alle relevanten Akteure, wie Bauherren, Architekten oder Lieferanten von Heiz-, Kühl- und Elektroausstattung, aktuelle Informationen erhalten sowie Preise und Dienstleistungen vergleichen sollten, damit sie so den für ihre Zwecke günstigsten Energieversorger wählen können;

14. erachtet es als wesentlich, die Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu fördern und von europäischer Seite stark auf Innovation und Forschung zu setzen, da die Entwicklung innovativer Technologien dazu beitragen wird, die Sicherheit im Energiebereich zu erhöhen und Investitionen anzuziehen;

15. verweist auf die Energiepolitik für Europa, die den Beitrag der Kernenergie in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Kostenwirksamkeit, Verringerung der CO2-Emissionen und Versorgungssicherheit anerkennt; weist darauf hin, dass die Kernenergie-Technologien über das Potenzial verfügen, kurz- wie langfristig die Energie- und Klimaziele zu erfüllen, sofern bei ihrem Betrieb alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind und der gesamte Lebenszyklus der jeweiligen Vorhaben in Betracht gezogen wird;

16. erkennt an, dass Instrumente wie Energiesteuern, CO2-Steuern und Emissionshandelssysteme Schlüsselfaktoren sind, um die Ziele der Emissionsreduktion auf kosteneffiziente Weise zu erreichen; ist jedoch der Ansicht, dass sie die Verbraucher letztendlich durch höhere Energiepreise belasten werden;

17. betont die Bedeutung eines verringerten Gesamtenergieverbrauchs und einer erhöhten Energieeffizienz im Verkehrsbereich, unter anderem bei der Verkehrsplanung und der Unterstützung öffentlicher Verkehrsmittel auf Ebene der Mitgliedstaaten; betont ferner, dass bei Vorhaben im Bereich erneuerbarer Energiequellen im Rahmen des TEN-V und des TEN-E schneller vorgegangen werden sollte;

18. betont, dass die nationalen Zielsetzungen betreffend Energie aus Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen für den Verkehr entscheidend sind, da sie ausschlaggebend dafür sind, die in der Mitteilung der Kommission genannten Ziele zu erreichen; weist darauf hin, dass diese Zielsetzungen den Investoren Sicherheit geben und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen fördern; betont jedoch, dass es wichtig ist, die Verwendung von Biokraftstoffen der zweiten Generation zu fördern, die aus Abfällen, Reststoffen und anderem nicht als Lebensmittel verwendbaren zellulosehaltigen Material hergestellt werden;

19. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Behörden dazu anhalten sollten, Aktionspläne für erneuerbare Energiequellen auszuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Öffentlichkeit für die Vorteile von Energie aus erneuerbaren Quellen stärker zu sensibilisieren;

20. vertritt die Ansicht, dass deutlich gemacht werden sollte, was mittels Energiepolitik und was mittels Sozialpolitik getan werden kann; weist darauf hin, dass alle von der Kommission präsentierten Szenarien darauf hinweisen, dass die Kosten von Energie und Verkehr steigen und einen immer größeren Anteil an den Ausgaben der Verbraucher und KMU ausmachen werden; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen entwickeln sollten, um erschwingliche, zugängliche und verfügbare Energie für alle Bürger, insbesondere für die Schutzbedürftigsten in der Gesellschaft, zu gewährleisten;

21. meint, dass die Energieerziehung der Schlüssel zu einer Verhaltensänderung und eines der grundlegenden Instrumente für den Aufbau eines neuen Modells nachhaltiger Entwicklung ist; fordert die Kommission dringend auf, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für die Energieerziehung die notwendigen Mittel bereitzustellen;

22. weist darauf hin, dass die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Vertretern der Zivilgesellschaft regelmäßig europäische Aufklärungskampagnen über die Energieerziehung in europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Medien sowie interaktive Kampagnen durchführen sollte, in denen die Information klar, verständlich und für alle Bürger, Unternehmen und Branchenverbände zugänglich ist; erkennt auch die Notwendigkeit an, Aufklärungskampagnen in Schulen und an Universitäten durchzuführen, um die junge Generation in die Verhaltensänderung einzubeziehen;

23. nimmt zur Kenntnis, dass sich die Union verpflichtet hat, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % unter den Stand von 1990 zu senken; hebt den dringenden Handlungsbedarf auf lokaler, regionaler, nationaler, internationaler und globaler Ebene hervor, wenn es darum geht, den weltweiten Anstieg der durchschnittlichen Oberflächentemperatur auf geeignete Weise auf weniger als zwei Grad Celsius zu beschränken, um weitere gefährliche Klimaveränderungen abzuwenden;

24. ist der Auffassung, dass die Finanzkrise als Chance zur Umgestaltung unseres gesellschaftlichen Entwicklungsmodells in Richtung einer hoch energieeffizienten, vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden und klimaresistenten Wirtschaft genutzt werden sollte; hält es für notwendig, dass die Kommission Vorschläge für ein Energie- und Klimapaket 2030 vorlegt, das auf den jetzigen drei Säulen – Verringerung der Treibhausgasemissionen, Förderung erneuerbarer Energieträger und verbesserte Energieeffizienz – beruht;

25. betont, dass dem Energieverbrauch unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, wenn der Umbau des Energiesystems verwirklicht werden soll; betont, dass der Nachfragesteuerung eine höhere Priorität zukommen muss, damit sichergestellt ist, dass auf der Endverbraucherseite Technologien und Systeme eingesetzt werden, mit denen der Umbau des Energiesystems zu erschwinglichen und nachhaltigen Kosten für die Gesellschaft erreicht werden kann;

26. fordert die Kommission auf, eine umfassende Reihe kurz-, mittel- und langfristiger energiepolitischer Prioritäten aufzustellen, die die EU in den Beziehungen zu ihren Nachbarn verfolgen sollte, um einen gemeinsamen Rechtsraum einzurichten, der auf den besitzstandsbezogenen Grundsätzen und Normen des Energiebinnenmarkts beruht;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.11.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Cristian Silviu Buşoi, Birgit Collin-Langen, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, Cornelis de Jong, Vicente Miguel Garcés Ramón, Thomas Händel, Malcolm Harbour, Sandra Kalniete, Edvard Kožušník, Toine Manders, Franz Obermayr, Sirpa Pietikäinen, Phil Prendergast, Mitro Repo, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Gino Trematerra, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Raffaele Baldassarre, Regina Bastos, Jürgen Creutzmann, Ashley Fox, Marielle Gallo, María Irigoyen Pérez, Morten Løkkegaard, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Marc Tarabella, Patricia van der Kammen, Kerstin Westphal

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (29.11.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Energiefahrplan 2050: Energie für die Zukunft
(2012/2103(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Lena Kolarska-Bobińska

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt den Energiefahrplan 2050 der Kommission und dessen Ziel, für alle europäischen Bürger und Bürgerinnen den gleichen und allgemeinen Zugang zu einer nachhaltigen Energieversorgung sicherzustellen;

2.  hebt die Notwendigkeit hervor, die Umsetzung der Klimaziele und die Notwendigkeit von nachhaltigem und wettbewerbsfähigem Wachstum und Energiesicherheit in den Regionen miteinander in Einklang zu bringen; verleiht diesbezüglich seinem tiefen Bedauern Ausdruck, dass der Zeitplan ausschließlich auf EU-weiten Szenarien beruht und weder die Auswirkungen der ausgewählten Maßnahmen auf die einzelnen Mitgliedstaaten darstellt, noch die lokalen und regionalen Besonderheiten berücksichtigt; ist der Ansicht, dass deren Beteiligung an allen Phasen und allen Modalitäten der Umsetzung zur Wahrung des territorialen Zusammenhalts unverzichtbar ist;

3.  unterstützt die Empfehlung der Beratungsgruppe zum Energiefahrplan, mögliche Abwägungen und Synergien bezüglich der Verringerung des Kohlenstoffausstoßes, der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit in jedem Szenario ausdrücklich darzulegen und transparent zu machen;

4.  fordert nachdrücklich dazu auf, die Schlussfolgerungen aus dem Arbeitspapier der Kommission „Regionen 2020 – Bewertung der künftigen Herausforderungen für die EU-Regionen“ in Bezug darauf, dass auch das Potenzial der Regionen in äußerster Randlage und der weniger weit entwickelten Regionen im Bereich der Energieversorgung in den kommenden Jahren berücksichtigt werden muss, zu übernehmen;

5.  betont, dass jedes zukünftige Maßnahmenbündel im Bereich Energie eine gerechte Lastenteilung zwischen den europäischen Regionen unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten vorsehen muss;

6.  ist der Auffassung, dass den Regionen Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, in denen Kohle nach wie vor die vorherrschende Energiequelle ist bzw. in denen Kohleförderung und kohlebetriebene Stromerzeugung wichtige regionale Arbeitgeber sind; ist der Meinung, dass zusätzliche, auf EU-Ebene nachdrücklich geförderte sozialpolitische Maßnahmen vonseiten der Mitgliedstaaten erforderlich sind, damit eine Anpassung der regionalen Arbeitsmärkte an die grünen Arbeitsplätze und Berufsausbildungen erfolgen kann und damit die Szenarien des Energiefahrplans 2050 in der Bevölkerung dieser Regionen Akzeptanz finden; vertritt die Ansicht, dass man sich für die Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeinsparungen entsprechend den Europa-2020-Zielen entscheiden muss;

7.  ist der Auffassung, dass die Vorschläge des Energiefahrplans durch eine angemessene Mittelausstattung der einzelnen Programme unterstützt werden müssen und dass die Kohäsionspolitik nicht als ein Ersatz für diese Mittelausstattung betrachtet werden sollte; hebt hervor, dass bestimmte Bereiche wie etwa die Energieeffizienz aus Mitteln der Kohäsionspolitik gefördert werden können, allerdings nur, wenn mit den betroffenen Programme die Ziele der Kohäsionspolitik vorangetrieben werden;

8.  hebt hervor, dass die meisten der Szenarien des Energiefahrplans nicht ohne eine stärkere Vernetzung und die Entwicklung lokaler und regionaler intelligenter Verteilungsnetze für Strom und Gas sowie eine dezentrale und auf Mikrosystemen basierende Erzeugung erneuerbarer Energie umsetzbar sein werden; vertritt die Auffassung, dass die Union neben grenzüberschreitenden Projekten auch Maßnahmen zur Förderung dieser Art der Schaffung oder Erneuerung lokaler und regionaler intelligenter Energieinfrastruktur in allen europäischen Regionen ergreifen sollte;

9.  ist der Auffassung, dass zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit den Regionen an der Außengrenze der Gemeinschaft durch Unterstützung der Vernetzung und der Entwicklung neuer Energieinfrastrukturen gemeinsam mit den Nachbarländern besondere Beachtung geschenkt werden sollte;

10. stellt fest, dass alle Prognosen im Energiebereich, einschließlich des Energiefahrplans, auf ungewissen Annahmen beruhen, was die technische und wirtschaftliche Entwicklung angeht; hebt aus diesem Grund hervor, dass jede Entscheidung über Maßnahmen und Programme, einschließlich der auf die Kohäsionspolitik bezogenen, stetigen Überprüfungen und Anpassungen unterworfen werden und auf möglichst vorsichtigen Annahmen beruhen muss;

11. betont, dass in Anbetracht des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds ein integrierter energiepolitischer Ansatz, bei dem den wirtschafts-, umwelt- und gesellschaftspolitischen Aspekten gebührend Rechnung getragen wird, wichtiger denn je ist; ist der Ansicht, dass es dabei unbedingt gilt, sowohl die positiven als auch die negativen Nebeneffekte für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Sicherung des Zugangs aller europäischen Bürgerinnen und Bürger zu einer sicheren, nachhaltigen und erschwinglichen Energie zu beachten;

12. ist – angesichts der Tatsache, dass jedes Szenario des Energiefahrplans auf einen Anstieg der Energiepreise in den kommenden Jahren verweist – der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen vereinbaren sollten, mit denen sichergestellt wird, dass Preisanstiege proportional zum jeweiligen Niveau des Haushaltseinkommens in Europa erfolgen und ein Anstieg der Energiearmut in Europa verhindert wird;

13. stellt fest, dass es aufgrund unterschiedlicher geografischer Gegebenheiten unmöglich ist, eine pauschal formulierte Energiepolitik in allen Regionen umzusetzen; vertritt – ohne die Kriterien der gemeinsamen Aktion außer Acht zu lassen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Politikrahmen der EU eingehalten werden müssen – die Auffassung, dass jede Region Europas einen eigenen Plan verfolgen können sollte, der ihrer Lage und wirtschaftlichen Situation entspricht, und so die Möglichkeit haben sollte, jene nachhaltigen Energiequellen auszubauen, mit denen die Ziele des Energiefahrplans 2050 möglichst wirksam erreicht werden; erinnert daran, dass vor allem die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern eine wesentliche Rolle für die Entwicklung und die Beschäftigung im ländlichen Raum spielt; fordert alle Regionen daher auf, Energiestrategien zu entwickeln und umzusetzen und die Aufnahme des Bereichs Energie in ihre Forschungs- und Innovationsstrategien zur intelligenten Spezialisierung zu erwägen; vertritt die Auffassung, dass die EU auf der Grundlage einer derartigen Spezialisierung europäische Energieziele europaweit und nicht anhand von nationalen Zielen messen sollte;

14. bedauert, dass die Kommission die unter Fachkollegen begutachteten Empfehlungen der Beratergruppe für den Energiefahrplan 2050 nicht umgesetzt hat; fordert die Kommission auf, eine aktualisierte Fassung des Energiefahrplans herauszugeben, in der diese Empfehlungen Berücksichtigung finden;

15. erinnert daran, dass die regionale Dimension der energiewirtschaftlichen Herausforderung wesentlich durch die einzelstaatlichen Entscheidungen über den Energiemix und die Energieinfrastrukturentwicklung bestimmt wird; unterstreicht deshalb, dass die EU eine wirklich gemeinsame Energiepolitik entwickeln muss, die das Funktionieren des Binnenmarktes und die Sicherheit der Energieversorgung gewährleistet und für alle Regionen gilt;

16. befürwortet ein internationales Klimaschutzübereinkommen; bedauert aber, dass der Fahrplan keine Vorschläge für ein Szenario enthält, falls ein solches Übereinkommen nicht erzielt wird; hebt das die europäische Schwerindustrie betreffende Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen und deren Folgen für die regionale Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt hervor;

17. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, der sich mit der Frage befasst, wie erneuerbare Energieträger in der EU und ihren Regionen effizienter eingesetzt werden können, indem die Einführung eines Systems EU-weiter gemeinsamer Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energieträger ins Auge gefasst wird, mit dem es möglich wäre, bestimmte erneuerbare Energieträger in jenen Regionen der EU einzusetzen, in denen sie am kostengünstigsten sind, und dadurch die Strompreise zu senken; ist davon überzeugt, dass mittelfristig Marktgruppen für erneuerbare Energieträger auf regionaler Ebene eingeführt werden könnten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.11.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Victor Boştinaru, John Bufton, Salvatore Caronna, Nikos Chrysogelos, Francesco De Angelis, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Mojca Kleva, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Ramona Nicole Mănescu, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Jens Nilsson, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Tomasz Piotr Poręba, Ewald Stadler, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jan Březina, Andrea Cozzolino, Ivars Godmanis, Karin Kadenbach, Lena Kolarska-Bobińska, Heide Rühle, Vilja Savisaar-Toomast, Elisabeth Schroedter

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.1.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

9

14

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Josefa Andrés Barea, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Jürgen Creutzmann, Pilar del Castillo Vera, Dimitrios Droutsas, Christian Ehler, Vicky Ford, Gaston Franco, Adam Gierek, Robert Goebbels, Fiona Hall, Jacky Hénin, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Michèle Rivasi, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Salvador Sedó i Alabart, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Catherine Trautmann, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Niki Tzavela, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Antonio Cancian, Daniel Caspary, Françoise Grossetête, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Seán Kelly, Holger Krahmer, Bernd Lange, Werner Langen, Markus Pieper

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Catherine Bearder, Jean-Paul Besset, Karima Delli, Nikolaos Salavrakos