BERICHT betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2013 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan III – Kommission

6.9.2013 - (11694/2013 – C7‑0246/2013 – 2013/2070(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Giovanni La Via

Verfahren : 2013/2070(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0284/2013
Eingereichte Texte :
A7-0284/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2013 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan III – Kommission

(11694/2013 – C7‑0246/2013 – 2013/2070(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–   gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[1], insbesondere auf Artikel 18,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, der am 12. Dezember 2012 endgültig erlassen wurde[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[4],

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2013, der von der Kommission am 15. April 2013 vorgelegt wurde (COM(2013)0224),

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2013, der vom Rat am 9. Juli 2013 festgelegt wurde (11694/2013 – C7‑0246/2013),

–   gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0284/2013),

A. in der Erwägung, dass das Ziel des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2013 darin besteht, den Überschuss des Haushaltsjahres 2012, der sich auf 1 023, 3 Millionen EUR beläuft, in den Haushaltsplan 2013 einzustellen;

B.  in der Erwägung, dass sich dieser Überschuss im Wesentlichen aus einer Ausgabenunterschreitung um 244,3 Millionen EUR, einem positiven Ergebnis bei den Einnahmen von mehr als 719,1 Millionen EUR und einer positiven Wechselkursdifferenz von 59,9 Millionen EUR zusammensetzt;

C. in der Erwägung, dass der Zuwachs auf der Einnahmenseite in erster Linie auf Erstattungen und Beiträge im Rahmen der Abkommen und Programme der EU (350 Millionen EUR), einen Überschuss der tatsächlich erhobenen Eigenmittel gegenüber den veranschlagten Eigenmitteln (231 Millionen EUR) und Geldbußen und Verzugszinsen (159 Millionen EUR) zurückzuführen ist;

D. in der Erwägung, dass sich die Ausgabenunterschreitung auf 244 Millionen EUR beläuft, wovon 168 Millionen EUR die Mittel des Haushaltsjahres 2012 und 76 Millionen EUR die Mittelübertragungen aus 2011 betreffen;

1.  nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2013, der nur die Einstellung des Überschusses des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 1 023,3 Millionen EUR in den Haushaltsplan gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung zum Gegenstand hat, sowie dem diesbezüglichen Standpunkt des Rates;

2.  weist darauf hin, dass sich durch den Erlass dieses Berichtigungshaushaltsplans der Anteil des BNE-Beitrags der Mitgliedstaaten zum Unionshaushalt verringern wird und damit ihr Beitrag zur Finanzierung des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2013 teilweise ausgeglichen wird; unterstreicht daher, dass für die beiden Vorgänge ein gemeinsamer Annahmezeitplan gelten muss, da sie in politischer Hinsicht eng miteinander verknüpft sind;

3.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2013;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2013 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [2]  ABl. L 66 vom 8.3.2013.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [4]  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Zuzana Brzobohatá, Jean Louis Cottigny, Jean-Luc Dehaene, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Claudio Morganti, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Andrej Plenković, Dominique Riquet, Alda Sousa, Oleg Valjalo, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Maria Da Graça Carvalho, Frédéric Daerden, Paul Rübig, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis, Nils Torvalds, Catherine Trautmann