BERICHT über den Umsetzungsbericht 2013: Weiterentwicklung und Anwendung von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff in Europa

4.12.2013 - (2013/2079(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Chris Davies
Verfasserin der Stellungnahme (*):Vicky Ford, Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
(*)Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2013/2079(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0430/2013
Eingereichte Texte :
A7-0430/2013
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Umsetzungsbericht 2013: Weiterentwicklung und Anwendung von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff in Europa

(2013/2079(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (CCS-Richtlinie)[1],

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. März 2013 zur Zukunft der CO2-Abscheidung und -Speicherung in Europa (COM(2013)0180),

–  in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 27. März 2013 mit dem Titel „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (COM(2013)0169),

–  unter Hinweis auf das Klima- und Energiepaket der EU vom Dezember 2008,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 über einen Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050[2],

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0430/2013),

A.    in der Erwägung, dass die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) eine vielversprechende Technologie ist, die möglicherweise der einzige Weg sein könnte, um eine erhebliche Senkung der CO2-Emissionen der Industrie herbeizuführen, und die über das Potenzial verfügt, CO2-Emissionen von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken erheblich zu senken, die aber Investitionen und eine Demonstration im industriellen Maßstab erfordert, um Innovation zu fördern, Kostensenkungen sicherzustellen und ihre Unbedenklichkeit für die Umwelt zu bestätigen;

B.  in der Erwägung, dass die Internationale Energieagentur damit rechnet, dass fossile Brennstoffe bis 2030 weiterhin 75 % des globalen Energiemixes ausmachen werden, und davon ausgeht, dass fast 20 % der bis 2050 erforderlichen CO2-Reduktion durch CCS erreicht werden muss, und ferner die Ansicht vertritt, dass ein zusätzlicher Investitionsbedarf für die Stromversorgung in Höhe von 40 % notwendig sein wird, wenn CCS nicht zum Einsatz kommt, um einen Anstieg der Temperatur von mehr als 2 Grad Celsius zu verhindern;

C.  in der Erwägung, dass CCS die einzige Technologie ist, die eine wesentliche Verringerung von CO2-Emissionen in wichtigen Industriesektoren, einschließlich Stahl, Zement, Chemikalien und Ölraffinerien, ermöglicht, und die in Verbindung mit der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung potenziell eine deutliche Verringerung von CO2-Emissionen fördern kann;

D.  in der Erwägung, dass der Einsatz von CCS in Anbetracht des derzeitigen und des projizierten künftigen Niveaus der Nutzung fossiler Brennstoffe als wesentlich erscheint, um das Ziel der Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf unter 2° C zu erreichen;

E.  in der Erwägung, dass die Entwicklung von CCS als eine Strategie anzusehen ist, die die Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ergänzt;

F.  in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der EU im Jahr 2007 darauf hinwirken wollten, bis 2015 bis zu 12 CCS-Demonstrationsanlagen in Betrieb zu haben, dass aber dieses Ziel nun nicht erreicht werden kann, weil die finanzielle Tragfähigkeit der Anlagen von einem hohen CO2-Preis abhing;

G.  in der Erwägung, dass die Entwicklung dieser Technologie nicht als Anreiz dienen darf, um den Anteil von Kraftwerken, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zu erhöhen;

H.  in der Erwägung, dass die EU dabei ist, ihren technologischen Vorsprung im Bereich CCS zu verlieren – nur noch ein Projekt wird für das Finanzierungsprogramm NER300 in Betracht gezogen, Projekte im Rahmen des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung wurden beendet oder ausgesetzt – und nunmehr über keine wirksame Strategie zur Förderung der Entwicklung von CCS-Vorzeigeprojekten verfügt;

I.  in der Erwägung, dass die allgemeine Öffentlichkeit jederzeit ein umfassendes und klares Bild über die Vorteile und möglichen Gefahren von CCS erhalten sollte, bevor Projekte in gewerbsmäßigem Umfang entwickelt werden;

Ausbau der Zielsetzungen

1.  erkennt an, dass die Einführung von CCS potenziell ermöglicht, dass die EU ihre Niedrigemissionsziele bis 2050 zu geringstmöglichen Kosten erreichen kann, und dass dies insbesondere für die Senkung der CO2-Emissionen von Industriezweigen mit hohem CO2-Ausstoß notwendig ist; vertritt die Ansicht, dass dies auch zur Vielfalt und Sicherheit der Energieversorgung – bei gleichzeitiger Erhaltung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten – beitragen könnte; bekräftigt die dringende Notwendigkeit, eine Reihe von Vorzeigeprojekten für die vollständige CCS-Kette zu entwickeln, damit die bestmöglichen und wirtschaftlichsten Lösungen erarbeitet werden können, und fordert die Kommission auf, Vorgaben für die Erreichung dieses Ziels zu machen; erkennt an, dass – in Anbetracht der erforderlichen umfassenden Investitionen – zusätzlich zum Emissionshandelssystem (EHS) der EU weitere Instrumente notwendig sind, um die Forschungsarbeit sowie die technische und sichere Anwendung von CCS zu fördern;

2.  ist der Auffassung, dass CCS zwar Teil der Lösung sein kann, um die Ziele zur Verringerung von Treibhausgasemissionen umzusetzen, es aber noch besser wäre, wenn die Mitgliedstaaten diese Ziele ohne die Anwendung von CCS erreichen könnten;

3.  fordert die Kommission auf, die Anwendung von CCS nicht nur im Zusammenhang mit der Stromerzeugung aus Kohle und Gas zu fördern, sondern auch in einer Reihe von Industriesektoren, wie zum Beispiel der chemischen Industrie, der Metall-, Eisen- und Stahl- sowie der Zementindustrie und in Raffinerien; vertritt nachdrücklich die Ansicht, dass die Kommission die Frage der Anwendung von CCS in dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 ansprechen und Vorschläge zur Förderung der frühzeitigen Entwicklung von CCS-Vorzeigeprojekten vorlegen sollte;

4.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitreichende Maßnahmen zu verabschieden, um die internationale Zusammenarbeit zu stärken und die Nutzung von Technologien, mit denen die Folgen des Klimawandels abgemildert werden, zu fördern, um zu erreichen, dass sich aufstrebende Industriezweige alternativen Entwicklungen – beispielsweise durch CCS –mit geringerem CO2-Ausstoß zuwenden;

5.  ist der Auffassung, dass im Aktionsplan für die Stahlindustrie insbesondere auf die Erfordernis hingewiesen werden sollte, CCS-Vorzeigeprojekte in diesem Sektor zu entwickeln;

Führungsrolle der Mitgliedstaaten

6.  erkennt an, dass die CCS-Entwicklung nicht ohne die Unterstützung der Mitgliedstaaten und privater Investoren erfolgen kann und dass erstere über das absolute und souveräne Recht verfügen, die Anwendung von CCS zu fördern oder zu verhindern; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten zwar darauf verweisen, dass CCS ihren Erwartungen nach keine Rolle bei der Erfüllung ihrer Strategien zur Emissionsreduzierung spielen wird, dass dies aber kein Hinderungsgrund dafür sein sollte, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die der Ansicht sind, dass die Technologie eine wirksame Rolle in ihrem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft spielen kann, entsprechende Initiativen ergreifen;

7.  erinnert die Kommission an die Forderung des Parlaments zur Einführung von Rechtsvorschriften, mit denen jeder Mitgliedstaat zur Ausarbeitung einer Strategie für eine CO2-arme Wirtschaft bis 2050 verpflichtet wird; schlägt die Aktualisierung dieser nationalen Fahrpläne im Fünfjahresrhythmus vor; erwartet, dass darin aufgezeigt wird, ob und wie CCS von dem jeweiligen Mitgliedstaat einzuführen ist;

8.  fordert die Kommission auf vorzuschlagen, dass die Mitgliedstaaten einzelstaatliche Fahrpläne für eine kohlenstoffarme Wirtschaft vor der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 2015 ausarbeiten und veröffentlichen sollten;

9.  betont, dass bei einem niedrigen CO2-Preis Mitgliedstaaten, die die Anwendung von CCS fördern möchten, im Hinblick auf die Bereitstellung eines transparenten Einnahmenflusses und jeder anderen finanziellen Unterstützung, die für den Bau und den Betrieb von Vorzeigeprojekten notwendig ist, eine zentrale Rolle spielen und für Betreiber, denen hohe Kosten für Vorreiteranlagen entstehen, die Investitionsrendite sicherstellen müssen; stellt fest, dass möglicherweise auch angemessene regulatorische Bestimmungen notwendig sind, wenn CCS auf kommerzieller Basis angewendet werden soll; erkennt an, dass die Umweltschutzstandards eingehalten werden müssen;

EU-Rechtsvorschriften und -Finanzierung

10.  fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines Investitionsfonds der EU für industrielle Innovationen zu prüfen, um die Entwicklung von innovativen, klimafreundlichen Technologien, einschließlich CCS-Vorzeigeprojekten, anderen innovativen CO2-armen Technologien und Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen energieintensiver Industriezweige und ihrer Prozesse zu unterstützen; schlägt vor, dass dies durch den Verkauf von Emissionszertifikaten aus dem Emissionshandelssystem (ETS) der EU finanziert werden könnte; unterstreicht, dass dies nicht zulasten des EU-Haushalts gehen sollte; ist sich bewusst, dass bei der Formulierung der Verwendungsbedingungen für ein solches Fondsguthaben die Erfahrungen berücksichtigt werden sollten, die hinsichtlich des bestehenden NER300-Finanzierungsmechanismus und dessen Einschränkungen und Inflexibilität gewonnen wurden;

11.  vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen und Strategien im Bereich CCS ausschließlich auf der Grundlage eines soliden Nachweises ihrer positiven Auswirkungen auf die Umwelt, die Stabilität der Industrie in der EU und die Beschäftigung in der der EU sowie auf die Bezahlbarkeit der Strompreise sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Industrie ausgearbeitet werden sollten;

12.  ist der Ansicht, dass eine längerfristige Unterstützung von CCS grundsätzlich aus einem angemessenen CO2-Preissignal bezogen werden sollte, schlägt aber vor, dass jede zwischenzeitliche finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten oder der EU am besten aus der Produktion und Einfuhr der fossilen Brennstoffe bezogen werden sollte, die für den Großteil der CO2- Emissionen verantwortlich sind; schlägt vor, dass die Kommission die Diskussion über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erleichtern sollte, indem sie eine Analyse der Systeme durchführt, die den Kauf von CCS-Zertifikaten erfordern, welche die Vermeidung von CO2-Emissionen durch Speicherung oder Behandlung im Verhältnis zu den CO2-Emissionen in Verbindung mit den in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffen nachweisen;

13.  fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Mitgliedstaaten im Hinblick auf verschiedene finanzielle und andere Mechanismen auszuarbeiten, die sie anwenden können, um die Weiterentwicklung von CCS zu fördern, sowie im Hinblick auf den Zugang zu Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt;

14.  weist auf die Entscheidung der Europäischen Investitionsbank hin, die Kreditvergabe für den Bau von Kohlekraftwerken zu untersagen, die mit Emissionen von mehr als 550 g CO2/kWh verbunden wären; unterstreicht, dass ohne Finanzhilfen für die Weiterentwicklung von CCS die Einführung strenger Emissionsstandards unerlässlich sein wird;

15.  schlägt vor, dass die Kommission die Nutzungsmöglichkeiten des EU-Forschungsfonds für Kohle und Stahl prüfen könnte, um die vorkommerzielle Demonstration von CCS in diesen Industriesektoren zu unterstützen;

16.  begrüßt die Förderung von CCS-Projekten innerhalb der EU durch die norwegische Regierung und verleiht seinem Anliegen Ausdruck, dass bei den Verhandlungen zum nächsten Programmplanungszeitraum Finanzhilfen für CCS-Vorzeigeprojekte beantragt werden sollten;

17.  fordert, dass die Kommission die Vorteile der Annahme und Entwicklung des CCS-Pilotprojekts Ciuden in Spanien bewertet, das als europäische Versuchsanlage für Abscheidungstechnologien und die CO2-Speicherung im Landesinneren mit 100 Mio. EUR aus EU-Mitteln finanziert wurde;

Transport und Speicherstätten

18.  stellt fest, dass bedeutende Einsparungen erzielt werden können, wenn CCS-Cluster von Industrieanlagen, die über gemeinsam genutzte Pipelines oder andere Systeme des CO2-Transports beliefert werden, geschaffen werden; weist darauf hin, dass von Kraftwerksbetreibern im Allgemeinen nicht erwartet werden kann, dass sie die künftigen Anforderungen anderer Anlagen berücksichtigen, und dass große Investitionen, wie Haupt-Pipelines, die zukünftig CO2aus zahlreichen Quellen führen sollen, durch Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor erschlossen werden könnten; unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten, die die Anwendung von CCS befürworten, bei der Sicherstellung der Bereitstellung des CCS-Transports und der Festlegung der Verfügbarkeit von Speicherinfrastrukturen unmittelbar gefordert sind;

19.  fordert eine engere Zusammenarbeit mit den USA und Kanada in Form eines Austauschs von Wissen und bewährten Vorgehensweisen vor dem Hintergrund der CCS-Maßnahmen im Rahmen des bilateralen kanadisch-amerikanischen Dialogs über saubere Energie;

20.  vertritt mit Nachdruck die Auffassung, dass neue CO2-arme Technologien nicht als konkurrierende, sondern vielmehr als sich ergänzende Technologien angesehen werden sollten; betont, dass sowohl die erneuerbaren Energiequellen wie auch CCS im künftigen Energiemix der EU eine Rolle spielen werden; betont ferner, dass CCS nicht der Erfüllung des verbindlichen Ziels der EU auf dem Gebiet der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zuwiderlaufen darf; fordert Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes beider Technologien, die im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorgeschlagen werden sollten;

21.  weist darauf hin, dass die geologischen Bedingungen in Europa eine Vielzahl möglicher Stätten für die permanente Bindung großer Mengen an CO2– nicht zuletzt unter der Nordsee, weit weg von Siedlungsgebieten – bieten; unterstützt EU-Maßnahmen sowie die Bereitstellung von EU-Mitteln zur Festlegung einer gemeinsamen Bestimmung der Eigenschaften einer Speicherstätte, zur Ermittlung geeigneter Speicherorte in Europa, zur Entwicklung von Pilotprojekten und zur Vorbereitung von Standorten für eine Speicherung im gewerblichen Maßstab auf dem Hoheitsgebiet mitwirkender Mitgliedstaaten;

22.  fordert die Kommission auf, die Anfertigung eines europäischen Atlas möglicher CO2-Speicherstätten zu fördern;

23.  erkennt an, dass Artikel 6 des Londoner Protokolls dahingehend geändert wurde, dass er nicht länger ein Hindernis für die grenzüberschreitende Verbringung von CO2 zur Bindung darstellen muss; stellt aber fest, dass die Ratifizierung dieser Änderung viele Jahre dauern könnte; fordert die Kommission auf klarzustellen, ob es Umstände gibt, unter denen sie die grenzüberschreitende Verbringung von CO2 vor der Ratifizierung des Protokolls gestatten wird;

Aus der Speicherung resultierende Haftung

24.  nimmt die Bedenken einiger potenzieller CCS-Entwickler zur Kenntnis, die die Ansicht vertreten, dass die Anforderungen und Haftungsbedingungen, die ihnen für die geologische CO2-Speicherung in von Mitgliedstaaten genehmigten Speicherstätten auferlegt werden, nicht quantifizierbar und übermäßig seien; verweist aber erneut auf die in der Richtlinie über die geologische Speicherung von CO2 (CCS-Richtlinie) festgelegten Anforderungen hinsichtlich der CO2-Speicherung und die Verpflichtungen, die den Inhabern einer Genehmigung für die CO2-Speicherung obliegen;

25.  erkennt in vollem Umfang an, dass jede unbeabsichtigte Freisetzung von CO2 aus einer Speicherstätte verhindert werden muss und dass die Umweltintegrität des Projekts gemäß Artikel 1 der CCS-Richtlinie gewahrt werden muss; fordert die Kommission auf, Beratung anzubieten in Bezug auf die Frage, bis zu welchem Grad die Einzelheiten für die Regelungen in Bezug auf die Einhaltung der Bedingungen im Voraus durch Verhandlungen zwischen potenziellen Betreibern und den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten festgelegt werden sollten;

26.  weist darauf hin, dass den Mitgliedstaaten unter der CCS-Richtlinie bei der Festlegung der finanziellen Sicherheiten, die von den CCS-Betreibern gestellt werden müssen, und des Zeitraums, bevor die Zuständigkeit für eine geschlossene Speicherstätte an die zuständige Behörde übergeht, viel Flexibilität eingeräumt wird; weist darauf hin, dass Mitgliedstaaten, die die CCS-Entwicklung fördern wollen, ihre Rolle stärker unternehmerisch ausrichten und eine größere Mitverantwortung übernehmen müssen als bisher;

27.  ruft die Kommission auf, ihre Leitfäden zu der CCS-Richtlinie zu überarbeiten, um diese Punkte klarzustellen;

28.  weist darauf hin, dass bei der Anforderung in der CCS-Richtlinie, nach der die Betreiber im Falle eines CO2-Austritts Zertifikate abgeben müssen, die erforderlichen kostenintensiven Abhilfebemühungen nicht berücksichtigt werden; befürchtet, dass diese Verpflichtung ein weiteres Hindernis für die Weiterentwicklung von CCS darstellt; fordert die Kommission auf, in ihrer Bewertung der CCS-Richtlinie eine Überarbeitung vorzuschlagen;

Einsatzbereitschaft für Abscheidung und Speicherung

29.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass Investitionen in Kraftwerke oder Industrieanlagen mit einem voraussichtlich hohen CO2-Ausstoß ohne Berücksichtigung einer zukünftigen Senkung solcher Emissionen nicht länger hinnehmbar sind;

30.  betont, dass CCS der europäischen Bevölkerung einer Eurobarometer-Umfrage zufolge weitgehend unbekannt ist, dass jedoch diejenigen, die diese Technologie kennen, sie tendenziell eher für unterstützenswert halten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, CCS durch eine bessere Kommunikation stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken, und vertritt die Auffassung, dass mit einem besseren Verständnis dieser Technologie auch die öffentliche Akzeptanz steigen und damit der Einsatz von CCS leichter durchsetzbar sein wird;

31.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der CCS-Richtlinie, nach denen eine Bewertung der Abscheidungs-, Transport- und Speicherkapazitäten vor Ausstellung einer Betriebserlaubnis für Kraftwerke erfolgen muss, auf unterschiedliche Weise bewerten dürfen;

32.  fordert die Kommission auf, – für die Mitgliedstaaten, die sich zum Einsatz der CCS-Technologie entschieden haben – eine mögliche Bauauflage vorzuschlagen, nach der bei allen neuen, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken und emissionsintensiven Industrieanlagen oberhalb einer vereinbarten Größe angemessene Vorkehrungen für den Einsatz von CCS oder andere den CO2-Ausstoß wesentlich reduzierende Maßnahmen getroffen werden müssen, es sei denn, eine Anlage dient dem Ausgleich von Stromverbrauchsspitzen oder ein Mitgliedstaat ist der gesetzlich geforderten Veröffentlichung eines Fahrplans nachgekommen, aus dem hervorgeht, wie der Mitgliedstaat die CO2-Reduktionsziele bis 2050 ohne den Einsatz von CCS erreichen wird;

33.  fordert die Kommission auf zu untersuchen, auf welchem Niveau sich die CO2-Abscheidung und -Speicherung bis zu bestimmten Stichdaten, beispielsweise 2030, bewegen muss, um wesentlich zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele bis 2050 beizutragen, und einen entsprechenden Bericht vorzulegen;

Abscheidung und Nutzung von CO2

34.  begrüßt die unterschiedlichen Initiativen, CO2 so zu nutzen, dass die in die Atmosphäre gelangenden Gesamtemissionen reduziert werden, sowie die Entwicklung alternativer Produkte, wie von nachhaltigem Kraftstoff; ruft die Kommission insbesondere dazu auf, umgehend das Potenzial einer sicheren Nutzung von CO2 für die Verbesserung der Öl- und Gasgewinnung in der EU zu prüfen;

o

o    o

35.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]    ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114.
  • [2]    ABl. C 251 E vom 31.8.2013, S. 75.

BEGRÜNDUNG

Vor fünf Jahren bestanden große Hoffnungen, dass die Europäische Union bei der CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) eine weltweite Führungsrolle übernehmen würde. Der Europäische Rat hatte nicht nur die Pläne begrüßt, bis 2015 bis zu 12 CCS-Demonstrationsprojekte in Betrieb zu nehmen, sondern auch einen Vorschlag des Europäischen Parlaments zu einem Finanzierungsmechanismus (NER300) befürwortet, der geeignet zu sein schien, eine ausreichende Unterstützung durch den öffentlichen Sektor und damit auch die Umsetzung sicherzustellen.

Hierfür gab es gute Gründe. Wenn die CO2-Emissionen bis 2050 zu geringstmöglichen Kosten drastisch verringert werden sollen, ist der Einsatz der CCS-Technologie unerlässlich. CCS ist zur Drosselung der Emissionen großer Industrieanlagen erforderlich und bietet die Möglichkeit, fossile Brennstoffe weiterhin in gewissem Umfang – bei deutlich reduzierten Auswirkungen auf die globale Erwärmung – zu nutzen.

Leider sind die Ergebnisse bei aller anfänglichen Begeisterung nur dürftig. Von den ursprünglichen Bewerbern für die erste Förderphase im Rahmen von NER300, zu denen dreizehn bedeutende Projekte in sechs Ländern zählten, wurden die meisten zurückgezogen oder konnten die strengen, unflexiblen Anforderungen nicht erfüllen. In der zweiten Phase läuft bisher nur ein einziges Projekt (Vereinigtes Königreich, „White Rose“), doch ist es keineswegs sicher, dass die vom Mitgliedstaat und von der Kommission gestellten Anforderungen soweit zusammenpassen, dass eine Zusage gemacht werden kann. Unterdessen wurde der Großteil der 2009 über das Europäische Konjunkturprogramm für CCS-Pilotprojekte zur Verfügung gestellten 1 Mrd. EUR nicht ausgegeben und wird auch nicht neu zugewiesen.

Technologien zur CO2-Abtrennung und -Abscheidung sind seit den 1930er Jahren verfügbar. Der CO2-Transport über Pipelines ist in der ganzen Welt weit verbreitet. Die Sicherheit der unterirdischen CO2-Speicherung konnte nachgewiesen werden, nicht zuletzt durch Sleipner, wo Norwegen seit 1996 jährlich 1 Mio. Tonnen CO2 in die Gesteinsschichten tief unter der Nordsee einpresst, ohne dass es dabei irgendwelche Anzeichen für unerwartete Bewegungen gegeben hätte.

Durch Studie um Studie wird belegt, dass die Kosten je vermiedene Tonne CO2 bei CCS niedriger liegen als bei Offshore-Windenergie oder Solarenergie. Warum wurde die Technologie also nicht mit größerer Begeisterung aufgenommen?

Der mit Abstand wichtigste Grund ist, dass weder die Europäische Union noch ihre Mitgliedstaaten ein Geschäftsmodell zur Förderung privater Investitionen entwickelt haben. Während Entwickler erneuerbarer Energien Barzuschüsse auf Kosten der Stromnutzer erhielten, hing die Förderung von CCS fast ausschließlich davon ab, dass die Preise von CO2-Zertifikaten so hoch lagen, dass Investoren nach Alternativen zu deren Erwerb suchten, indem sie sicherstellten, dass CO2-Emissionen vermieden wurden. Der Nutzen des NER300-Fördermechanismus hing ebenfalls unmittelbar vom CO2-Preis ab. Insofern war dessen Einbruch ein doppelter Schlag für die Hoffnungen auf den Einsatz von CCS.

Zweifellos würde ein CO2-Preis von 60-70 EUR pro Tonne die Notwendigkeit der Förderung erneuerbarer Energien erheblich verringern und Investitionen in CCS anregen, doch ein solcher Preis dürfte noch viele Jahre lang nicht realisierbar sein. Daher ist ein alternativer Ansatz erforderlich. Der Berichterstatter zeigt in diesem Bericht, in welche Richtung ein solcher Ansatz gehen könnte und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind.

Er unterstreicht, dass die politische und finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten für eine Weiterentwicklung von CCS unerlässlich ist. Während kein Mitgliedstaat dazu gezwungen ist, die Technologie gegen den eigenen Willen einzuführen, bezweifelt er, dass alle EU-Regierungen wissen, wie sie ihre Ziele zur Verringerung der CO2-Emissionen bis 2050 erreichen sollen, oder ausreichend berücksichtigt haben, welche Rolle CCS dabei spielen könnte. Unter anderem deshalb betont er, dass jeder Mitgliedstaat durch EU-Rechtsvorschriften dazu verpflichtet sein sollte, eine indikative Strategie zu veröffentlichen, aus der hervorgeht, wie der betreffende Mitgliedstaat das für 2050 gesteckte Ziel erreichen will.

Nicht alles kann dem Privatsektor überlassen werden. Mitgliedstaaten, die das Potenzial von CCS anerkennen, sollten bereit sein, eine aktive Rolle bei ihrer Entwicklung zu spielen. Dazu müssen sie Finanzierungsmechanismen entsprechend denen zur Förderung erneuerbarer Energien einführen, wie zum Beispiel Einspeisetarife. Gegebenenfalls müssen sie auch den Bau eines Pipeline-Netzes unterstützen und dabei helfen, Speicherstätten zu ermitteln und vorzubereiten. Sie müssen möglicherweise die Initiative ergreifen, wenn es darum geht, eine skeptische Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass von der CO2-Speicherung weniger Risiken ausgehen als von vielen anderen industriellen Tätigkeiten. Sie werden einen Teil der finanziellen Haftung übernehmen müssen, falls an einer von ihnen genehmigten Speicherstätte Schwierigkeiten auftreten.

Obwohl einzelne Mitgliedstaaten eine Führungsrolle übernehmen sollten, wurde stets akzeptiert, dass auch die EU insgesamt einen Beitrag zur Förderung der CCS-Entwicklung leisten und den Wissensaustausch zum Wohl aller sicherstellen sollte. Nach jetzigem Stand hat die EU hierfür keine wirksame politische Strategie mehr.

Der Berichterstatter schlägt die Vereinbarung eines EU-Ziels vor, um Kräfte zu bündeln und den Einsatz eines Teils der begrenzten vorhandenen Mittel anzuregen, die zur Erreichung des Ziels zur Verfügung stehen könnten. Er argumentiert, dass wir die Entwicklung einer Reihe von CCS-Vorzeigeprojekten einfach unterstützen müssen, wenn Innovation gefördert werden soll, Kosten gesenkt werden sollen und die Technologie als gangbare Option akzeptiert werden soll. Er schlägt ein bescheidenes Ziel vor, und zwar dass bis zum Jahr 2020 genügend CCS-Projekte im Betrieb oder im Bau sein sollten, um eine jährliche Speicherkapazität von 10 Mio. Tonnen CO2 zu ermöglichen. Dies entspricht einem Fünftel des von der Internationalen Energie-Agentur vorgeschlagenen weltweiten Jahresziels.

Kurzfristig wird eine zusätzliche Finanzierungsquelle erforderlich sein. Der Berichterstatter befürwortet die Einrichtung eines industriellen Innovationsfonds mit Mitteln aus dem Verkauf von CO2-Zertifikaten. Die Mittel könnten nicht nur zur Förderung von CCS genutzt werden, sondern auch zur Entwicklung innovativer Projekte für erneuerbare Energien und von Wegen zur Verringerung der CO2-Emissionen energieintensiver Industriezweige.

Die Kommission geht davon aus, dass CCS bis 2035 eigenständig tragfähig ist, doch für die Vorvermarktungsphase nach 2020 ist der Berichterstatter der Ansicht, dass die Mittel zur CCS-Förderung über fossile Brennstoffe als Verursacher von CO2-Emissionen aufgebracht werden sollten. Er empfiehlt die Einrichtung eines Systems für CCS-Zertifikate in Anlehnung an die „Renewables Obligation“ des Vereinigten Königreichs oder an das Zertifikatssystem in Schweden und Norwegen. Er empfiehlt, dass der verpflichtende Erwerb einer Anzahl von CCS-Zertifikaten insbesondere für die Hersteller und Importeure fossiler Brennstoffe gelten sollte.

Wenn keine finanzielle Unterstützung für CCS zur Verfügung gestellt wird, ist die Alternative ein regulatorischer Ansatz. Der Berichterstatter möchte die Einführung strenger Emissionsstandards vermeiden, akzeptiert jedoch, dass sie künftig zum Tragen kommen könnten.

Das Europäische Parlament hat im Jahr 2008 durch seinen Vorschlag für einen Finanzierungsmechanismus zur Förderung von CCS einen positiven Beitrag geleistet, der die Unterstützung des Rates und der Kommission fand. Der Berichterstatter hofft, dass die MdEP erneut die Initiative ergreifen und dass das Parlament in diesem Bericht Wege aufzeigen wird, wie der Einsatz einer Technologie sichergestellt werden kann, die eine Schlüsselrolle im Kampf gegen die Bedrohung durch die globale Erwärmung spielt.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (6.11.2013)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zum Umsetzungsbericht 2013: Entwicklung und Anwendung der Technologie zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid in Europa
(2013/2079(INI))

Verfasserin der Stellungnahme (*): Vicky Ford(*)  Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung die einzige derzeit verfügbare Technologie ist, mit der sich bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe nachweislich in großem Maßstab Kohlendioxid abscheiden lässt, um CO2-arm Strom zu erzeugen;

B.  in der Erwägung, dass in der Energiebranche Alternativen zu fossilen Brennstoffen vorhanden sind, sich jedoch in mehreren Branchen – wie der chemischen, der Stahl-, der Raffinerie- und der Zementindustrie – eine weitgehende Verringerung der Emissionen nur mit der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung erreichen lässt; in der Erwägung, dass daher die Entwicklung der industriellen CO2-Abscheidung und ‑Speicherung vorrangig ist;

C.  in der Erwägung, dass die Zukunft der für die Wirtschaft der EU weiterhin unverzichtbaren Kohle in Europa auf einer stabilen Entwicklungsstrategie beruhen sollte; in der Erwägung, dass die Herausforderung darin besteht, dass der Energiemix der EU nach 2030 unter Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit der Mitgliedstaaten ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum und die rasche Entwicklung neuer Energietechnologien, unter anderem auf der Grundlage von Kohle, ermöglichen muss;

D.  in der Erwägung, dass die zur Bekämpfung des Klimawandels verabschiedeten Maßnahmen nicht die erwarteten Folgen gezeitigt und in vielen Fällen zu einer Verlagerung von Unternehmen innerhalb der EU sowie zu einem Anstieg der Strompreise geführt haben, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der EU abgenommen hat und unter den Bürgern der EU Armut entstanden ist;

E.  in der Erwägung, dass der Klimawandel nur dann erfolgreich bekämpft werden kann, wenn weltweit spezifische Maßnahmen umgesetzt werden;

1.  ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten durch die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung in die Lage versetzt werden könnten, ihre heimischen kohlenstoffbasierten Energieträger bedarfsabhängig zu nutzen, dadurch zur Diversifizierung, zur Sicherheit der Energieversorgung und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beizutragen und dabei sowohl Industriearbeitsplätze zu erhalten als auch neue spezialisierte Arbeitsplätze in der Union zu schaffen; weist darauf hin, dass eine Steigerung der Nutzung fossiler Brennstoffe in der Energiebranche derweil Hand in Hand mit der Anwendung der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung und der Schaffung von Investitionsanreizen gehen muss;

2.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitreichende Maßnahmen zu verabschieden, um die internationale Zusammenarbeit zu stärken und die Nutzung von Technologien, mit denen die Folgen des Klimawandels abgemildert werden, zu fördern, um zu erreichen, dass sich aufstrebende Industriezweige alternativen Entwicklungen mit geringerem CO2-Ausstoß zuwenden, beispielsweise durch CO2-Abscheidung und ‑Speicherung;

3.  verweist darauf, dass der größte Anteil am Energiemix in den kommenden Jahrzehnten weiterhin auf die fossilen Brennstoffe entfallen wird (der Internationalen Energie-Agentur IEA zufolge 75 % im Jahr 2030), weshalb die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung eine wertvolle Technologie ist, die es zu erschließen gilt;

4.  betont, dass den energietechnologischen Perspektiven 2012 der IEA zufolge der zusätzliche Investitionsbedarf für die Stromversorgung bei einem globalen Temperaturanstieg von höchstens zwei Grad um weitere 40 % zunehmen würde, sollte die CO2-Abscheidungs- und ‑Speicherungstechnologie nicht zur Verfügung stehen;

5.  weist darauf hin, dass die einzelstaatlichen, unions- und weltweiten Klimaschutzmaßnahmen erheblich beeinträchtigt werden, wenn die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung nicht in eine langfristige Energiestrategie einbezogen wird;

6.  vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen und Strategien im Bereich der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung ausschließlich auf der Grundlage eines soliden Nachweises ihrer positiven Auswirkungen auf die Umwelt, die Stabilität der Industrie in der EU und die Beschäftigung im Hoheitsgebiet der EU sowie auf die Bezahlbarkeit der Strompreise sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Industrie ausgearbeitet werden dürfen;

7.  vertritt die Auffassung, dass neue CO2-arme Technologien nicht als konkurrierende, sondern vielmehr als sich ergänzende Technologien zur Verwirklichung der langfristigen Ziele der EU zur Reduzierung der CO2-Emissionen verstanden werden sollten; betont, dass sowohl die erneuerbaren Energiequellen als auch die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung eine wichtige Rolle im künftigen Energiemix der EU spielen werden; fordert deshalb gemäß Artikel 194 Absatz 2 AEUV im anstehenden Klima- und Energiepaket der EU bis 2030 sowohl für die erneuerbaren Energiequellen als auch für die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung maßgeschneiderte Mechanismen zur Herstellung von Investitionssicherheit, um gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen und einen fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen CO2-armen Energietechnologien zu ermöglichen;

8.  vertritt die Auffassung, dass Anschubförderung von Projekten, neue Erfahrungen und Wissensaustausch die Voraussetzungen für eine detaillierte Planung längerfristiger Maßnahmen zur Förderung der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung bzw. der CO2-Abscheidung und ‑Nutzung sind und zu einer Kostensenkung beim Einsatz dieser Technologien führen könnten; fordert deshalb eine kontinuierliche internationale Zusammenarbeit zwischen der Industrie, einschließlich innovativer KMU, und den Organen, damit bewährte Verfahren zum Einsatz kommen; weist zugleich auf die Herausforderungen in den verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsphasen und bei der Markteinführung neuer Technologien hin und erachtet es dafür für erforderlich, die Instrumente zur Unterstützung von Vorhaben auf Unionsebene zu stärken, damit sie das Engagement von Unternehmen für die Zusammenarbeit mit Forschungszentren tatsächlich fördern können;

9.  fordert eine engere Zusammenarbeit mit den USA und Kanada in Form eines Austauschs von Wissen und bewährten Vorgehensweisen vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur CO2-Abscheidung und ‑Speicherung im Rahmen des bilateralen kanadisch-amerikanischen Dialogs über saubere Energie;

10.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die größten rechtlichen, finanziellen und gesellschaftlichen Hindernisse für den Einsatz der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung anzugehen, beispielsweise die Erteilung von Zulassungen und die Finanzierung, den Aufbau einschlägiger Fachkenntnisse sowie die Entwicklung und Erprobung von Technologien für die effiziente Abscheidung, Beförderung und Speicherung;

11.  vertritt die Auffassung, dass Anreize und politische Maßnahmen sowohl auf die Demonstration der CO2-Abscheidungs- und ‑Speicherungstechnik als auch auf anschließende längerfristige operationelle Projekte abzielen sollten und für mehr Investitionssicherheit in der Privatwirtschaft sorgen müssen; vertritt ferner die Auffassung, dass die Anreize und Maßnahmen für eine effiziente Förderung sowohl in der Energieerzeugungsbranche als auch in industriellen Produktionsprozessen sorgen sollten;

12.  vertritt die Auffassung, dass Projekte zur Demonstration der CO2-Abscheidung und ‑speicherung darauf abzielen sollten, standortbezogene Strategien für die CO2-Abscheidung und ‑Nutzung mit dem Ziel eines in sich abgeschlossenen CO2-Zyklus zu entwickeln, damit die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung ein rentables und ökologisch nachhaltiges Niveau erreicht, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Forschung und technische Entwicklung in den entsprechenden Disziplinen zu fördern;

13.  vertritt die Auffassung, dass mit den bewährten Verfahren zur Förderung von Demonstrationsvorhaben unter Nutzung des Finanzierungsinstruments der Neuanlagenreserve (NER300) kein attraktives Geschäftsmodell für langfristige Investitionen der Privatwirtschaft in die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung geschaffen werden konnte und dass die erforderlichen Investitionskosten und vor allem die Betriebskosten für derartige Technologien nach wie vor zu hoch sind;

14.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ungeachtet der anhaltenden Diskussion über die langfristige Strukturreform des Emissionshandelssystems auf, spezifische andere politische Maßnahmen und ein flexibleres Finanzierungsmodell umzusetzen, damit 2020 die ersten operationellen Projekte zur CO2-Abscheidung und ‑Speicherung in der EU durchgeführt werden können;

15.  vertritt die Auffassung, dass die Förderung auf EU-Ebene unter anderem über die Europäische Industrieinitiative CO2-Abscheidung und ‑Speicherung und das Programm Horizont 2020 weitergeführt werden sollte;

16.  betont, dass die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung der europäischen Bevölkerung einer Eurobarometer-Umfrage zufolge weitgehend unbekannt ist, dass jedoch diejenigen, die sie kennen, sie tendenziell eher für unterstützenswert halten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung durch eine bessere Kommunikation stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken, und vertritt die Auffassung, dass mit einem besseren Verständnis dieser Technologie auch die öffentliche Akzeptanz steigen und damit der Einsatz der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung leichter durchsetzbar sein wird;

17.  äußert Besorgnis darüber, dass durch Artikel 6 des Londoner Protokolls die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen aus der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung behindert und damit der Einsatz der Technologie in Mitgliedstaaten ohne nachweisbare Lagerungsstätten eingeschränkt wird; fordert deshalb die Vertragsparteien auf, eine Lösung zu finden, beispielsweise durch die Ratifizierung der Änderung von Artikel 6 aus dem Jahr 2009, damit dies nicht zum Hemmschuh für den Einsatz der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung wird;

18.  fordert die Kommission auf zu untersuchen, auf welchem Niveau sich die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung bis zu bestimmten Stichdaten, beispielsweise 2030, bewegen muss, um wesentlich zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele bis 2050 beizutragen, und einen entsprechenden Bericht vorzulegen;

19.  vertritt die Auffassung, dass gemäß den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung neben der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung auch die Forschung und Innovation in Bezug auf die Nutzung von CO2 gefördert werden sollte;

20.  fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Prognosen für die Entwicklung von Emissionen, Technologien und Kosten für ein besseres Verständnis des Potenzials der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung in Industrieanwendungen zu sorgen, damit der industriellen CO2-Abscheidung und ‑Speicherung in kurz- und mittelfristigen politischen Entscheidungen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird;

21.  erkennt an, dass die Planung nach wie vor in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, und fordert die Kommission sowie die Mitgliedstaaten und lokalen Gebietskörperschaften auf, die Einsatzmöglichkeiten der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung für Industrieanlagen mit hohen Emissionen umfassender und konsistenter zu erfassen und so die Entscheidungen über Infrastruktur und Speicherung erheblich zu erleichtern; vertritt die Auffassung, dass sich diese Anlagen zusammenschließen und die Vorteile einer gemeinsam genutzten Infrastruktur nutzen könnten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.11.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Josefa Andrés Barea, Jean-Pierre Audy, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Vicky Ford, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Kent Johansson, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Salvador Sedó i Alabart, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Evžen Tošenovský, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Vladimir Urutchev

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jerzy Buzek, Ioan Enciu, Andrzej Grzyb, Roger Helmer, Seán Kelly, Bernd Lange, Zofija Mazej Kukovič, Franck Proust, Algirdas Saudargas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Nikos Chrysogelos

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.11.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

51

12

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Elena Oana Antonescu, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Lajos Bokros, Franco Bonanini, Biljana Borzan, Yves Cochet, Spyros Danellis, Chris Davies, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Martin Kastler, Holger Krahmer, Corinne Lepage, Kartika Tamara Liotard, Linda McAvan, Miroslav Ouzký, Gilles Pargneaux, Andrés Perelló Rodríguez, Pavel Poc, Frédérique Ries, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Kārlis Šadurskis, Carl Schlyter, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Dubravka Šuica, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Salvatore Tatarella, Thomas Ulmer, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Erik Bánki, Gaston Franco, Julie Girling, Eduard-Raul Hellvig, Georgios Koumoutsakos, Marusya Lyubcheva, Judith A. Merkies, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Alojz Peterle, Vittorio Prodi, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Anna Záborská, Andrea Zanoni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Esther de Lange