EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits, mit Ausnahme des Artikels 49 Absatz 3

16.12.2013 - (12399/2013 – C7-0425/2013 – 2012/0219A(NLE)) - ***I

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra

Verfahren : 2012/0219A(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0463/2013
Eingereichte Texte :
A7-0463/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits, mit Ausnahme des Artikels 49 Absatz 3

(12399/2013 – C7-0425/2013 – 2012/0219A(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (12399/2013),

–  in Kenntnis des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits (13368/2012),

–  in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 209 Absatz 2 sowie Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7‑0425/2013),

–  gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7‑0463/2013),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Zentralamerika wurde am 15. Dezember 2003 in Rom unterzeichnet. In Übereinstimmung mit dem zu jenem Zeitpunkt geltenden „Konsultationsverfahren“ konsultierte der Rat das Europäische Parlament, und das Europäische Parlament genehmigte den Abschluss des Abkommens im Jahr 2004[1].

Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und Abschluss des Ratifizierungsverfahrens durch die Mitgliedstaaten im Dezember 2011 legte die Kommission 2012 einen neuen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit vor. Obwohl sich der Wortlaut des in jenem Vorschlag enthaltenen Abkommens nicht geändert hat, entspricht der Wortlaut des Vorschlags nicht dem Wortlaut des Entwurfs eines Beschlusses des Rates, der dem Europäischen Parlament im Jahr 2004 vorgelegt wurde. Da das Zustimmungsverfahren im Falle von Änderungen am Entwurf eines Vorschlags, dem das Parlament zugestimmt hat, zu wiederholen ist, muss das Europäische Parlament erneut seine Zustimmung geben.

Das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit soll auf der bisherigen Zusammenarbeit aufbauen, die in dem Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika aus dem Jahr 1993 festgelegt ist. Die Parteien verpflichten sich in dem Abkommen, auf ein Assoziierungsabkommen hinzuarbeiten, das im Juni 2012 nach fünf Jahren Verhandlungen unterzeichnet wurde. Es findet derzeit jedoch nur der handelspolitische Teil des Assoziierungsabkommens Anwendung. Für die anderen Teile ist die Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten der EU erforderlich, die derzeit noch aussteht. Sobald das Assoziierungsabkommen in vollem Umfang in Kraft tritt, findet das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit nur noch Anwendung, sofern seine Vorschriften mit dem Assoziierungsabkommen vereinbar sind.

Ziel des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit ist es,

– den politischen Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu festigen, die 1984 im Rahmen des Dialogs von San José eingeleitet und 1996 in Florenz und 2002 in Madrid intensiviert wurden;

– das Kooperationsprogramm auszubauen, das in dem Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den betroffenen Republiken festgelegt ist;

– die nachhaltige Entwicklung in beiden Regionen im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft zu fördern, an der nach den Grundsätzen des Konsenses von Monterrey und der Erklärung von Johannesburg und des dazu beschlossenen Umsetzungsplans alle bedeutenden Interessengruppen einschließlich der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft beteiligt sind;

– eine Zusammenarbeit in Migrationsfragen aufzunehmen und den Weg für neue Initiativen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele und zur Schaffung einer gemeinsamen Basis in Bereichen wie regionale Integration, Eindämmung der Armut und sozialer Zusammenhalt, nachhaltige Entwicklung, regionale Sicherheit und Stabilität, Konfliktprävention und -beilegung, Menschenrechte, Demokratie, verantwortliche Staatsführung, Migration und Bekämpfung von Korruption, illegale Einwanderung, Terrorismusbekämpfung, Drogen und Kleinwaffen und leichten Waffen zu ebnen.

Mit dem Titel „Politischer Dialog“ wird der Dialog von San José institutionalisiert und intensiviert. Der Titel „Zusammenarbeit“ basiert auf der bisherigen Zusammenarbeit, bezieht aber auch neue Bereiche wie Menschenrechte, Migration und Terrorismusbekämpfung in die Zusammenarbeit ein.

  • [1]  ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 542.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.12.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Hiltrud Breyer, Elmar Brok, Jerzy Buzek, Arnaud Danjean, Mário David, Mark Demesmaeker, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Andrzej Grzyb, Anna Ibrisagic, Anneli Jäätteenmäki, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Paweł Robert Kowal, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Ryszard Antoni Legutko, Krzysztof Lisek, Marusya Lyubcheva, Willy Meyer, Francisco José Millán Mon, Raimon Obiols, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tonino Picula, Bernd Posselt, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, György Schöpflin, Werner Schulz, Marek Siwiec, Sophocles Sophocleous, Laurence J.A.J. Stassen, Davor Ivo Stier, Charles Tannock, Eleni Theocharous, Geoffrey Van Orden, Nikola Vuljanić, Sir Graham Watson, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesender Stellvertreter

Ivo Vajgl

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Andrea Cozzolino, Ivari Padar