BERICHT über die Änderung von Artikel 166 der Geschäftsordnung des Parlaments zur Schlussabstimmung und von Artikel 195 Absatz 3 zur Abstimmung im Ausschuss

20.1.2014 - (2014/2001(REG))

Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatter: Carlo Casini


Verfahren : 2014/2001(REG)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0035/2014
Eingereichte Texte :
A7-0035/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Änderung von Artikel 166 der Geschäftsordnung des Parlaments zur Schlussabstimmung und von Artikel 195 Absatz 3 zur Abstimmung im Ausschuss

(2014/2001(REG))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis des Vorschlags zur Änderung seiner Geschäftsordnung B7‑0252/2013,

–       gestützt auf die Artikel 211 und 212 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7‑0035/2014),

1.      beschließt, an seiner Geschäftsordnung die nachstehenden Änderungen vorzunehmen;

2.      erinnert daran, dass diese Änderungen am ersten Tag der nächsten Tagung in Kraft treten;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 166

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

Bei Abstimmungen über einen Vorschlag für einen Rechtsakt stimmt das Parlament in einer einzigen Abstimmung und/oder bei der Schlussabstimmung namentlich mittels elektronischer Abstimmungsanlage ab.

Bei Beschlüssen auf der Grundlage eines Berichts stimmt das Parlament in jeder einzigen Abstimmung und/oder bei der Schlussabstimmung gemäß Artikel 167 Absatz 2 namentlich ab.

Änderungsantrag  2

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 195 – Absatz 3

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

3. Im Ausschuss wird durch Handzeichen abgestimmt, es sei denn, dass ein Viertel der Ausschussmitglieder eine namentliche Abstimmung verlangt. In diesem Fall erfolgt die Abstimmung gemäß Artikel 167 Absatz 2.

3. Im Ausschuss wird durch Handzeichen abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt jedoch bei einer einzigen Abstimmung und/oder bei einer Schlussabstimmung über einen Bericht oder, wenn ein Viertel der Ausschussmitglieder dies verlangt, namentlich gemäß Artikel 167 Absatz 2.

VORSCHLAG ZUR ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS B7‑0252/2013 (15.1.2014)

eingereicht gemäß Artikel 212 der Geschäftsordnung

von Morten Messerschmidt

Änderung von Artikel 166 (Schlussabstimmung) und Artikel 195 Absatz 3 (Abstimmung im Ausschuss)

GESCHÄFTSORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Änderungsantrag  1

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 166

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

Bei Abstimmungen über einen Vorschlag für einen Rechtsakt stimmt das Parlament in einer einzigen Abstimmung und/oder bei der Schlussabstimmung namentlich mittels elektronischer Abstimmungsanlage ab.

Bei der Schlussabstimmung über einen Bericht des Parlaments wird namentlich mittels elektronischer Abstimmungsanlage abgestimmt.

Begründung

Unter Berücksichtigung der auf Antrag des Ausschusses für konstitutionelle Fragen durchgeführten Studie mit dem Titel: „Democratic scrutiny, transparency, and modalities of vote in the national parliaments of the Member States and in the European Parliament“ (Demokratische Kontrolle, Transparenz und Abstimmungsmodalitäten in den einzelstaatlichen Parlamenten in den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament) soll mit der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung die Praxis des Europäischen Parlaments an die bewährten Verfahren in anderen Parlamenten in der Europäischen Union angeglichen werden.

Der vorgeschlagene Änderungsantrag ist auch der Erhöhung der Transparenz und somit der demokratischen Rechenschaftspflicht der Mitglieder gegenüber ihren Wählern und den Bürgern förderlich. Die Wähler haben ein Recht darauf, zu wissen, wie ihre gewählten Vertreter abgestimmt haben, damit sie sie zur Rechenschaft ziehen können.

Änderungsantrag  2

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 195 – Absatz 3

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

3. Im Ausschuss wird durch Handzeichen abgestimmt, es sei denn, dass ein Viertel der Ausschussmitglieder eine namentliche Abstimmung verlangt. In diesem Fall erfolgt die Abstimmung gemäß Artikel 167 Absatz 2.

3. Im Ausschuss wird durch Handzeichen abgestimmt, es sei denn, es handelt sich um die Schlussabstimmung über einen Bericht dieses Ausschusses oder ein Viertel der Ausschussmitglieder verlangt eine namentliche Abstimmung. In diesem Fall erfolgt die Abstimmung gemäß Artikel 167 Absatz 2.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.12.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

7

0

Ja-Stimmen

Andrew Henry William Brons, Andrew Duff, Ashley Fox, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Sylvie Guillaume, Gerald Häfner, Daniel Hannan, Stanimir Ilchev, Anneli Jäätteenmäki, Constance Le Grip, David Martin, Morten Messerschmidt, Sandra Petrović Jakovina, Helmut Scholz, Indrek Tarand, Luis Yáñez-Barnuevo García

Nein-Stimmen

Alfredo Antoniozzi, Elmar Brok, Zdravka Bušić, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, György Schöpflin, Manfred Weber

Enthaltungen

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfredo Antoniozzi, Andrew Henry William Brons, Zdravka Bušić, Carlo Casini, Andrew Duff, Ashley Fox, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Gerald Häfner, Daniel Hannan, Stanimir Ilchev, Constance Le Grip, David Martin, Morten Messerschmidt, Sandra Petrović Jakovina, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, Indrek Tarand, Manfred Weber, Luis Yáñez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elmar Brok, Sylvie Guillaume, Anneli Jäätteenmäki, Helmut Scholz, György Schöpflin