BERICHT über die vorgeschlagene Ernennung von Klaus-Heiner Lehne zum Mitglied des Rechnungshofs

27.1.2014 - (C7‑0423/2013 – 2013/0813(NLE))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Inés Ayala Sender

Verfahren : 2013/0813(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0050/2014
Eingereichte Texte :
A7-0050/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die vorgeschlagene Ernennung von Klaus-Heiner Lehne zum Mitglied des Rechnungshofs

(C7‑0423/2013 – 2013/0813(NLE))

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7‑0423/2013),

–   gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0050/2014),

A. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

B.  in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 23. Januar 2014 den Bewerber, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs der Rat vorschlägt, angehört hat;

1.  gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Klaus-Heiner Lehne zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

ANLAGE 1: LEBENSLAUF VON Klaus-Heiner Lehne

Geboren am 28. Oktober 1957 in Düsseldorf

Bildung und berufliche Tätigkeit

1976               Abitur in Erkrath

1976 - 1978   Studium der Physik und der Philosophie in Düsseldorf

1978 - 1983   Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Köln und Bonn

1980               Studium in Berkeley, USA

1983               1. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf

1986               2. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf

seit 1986         Rechtsanwalt in Düsseldorf, derzeit Partner in der Anwaltskanzlei Taylor-Wessing

Öffentliche Ämter und Funktionen

1977-1979     Mitglied der Stadtbezirksvertretung Mitte in Düsseldorf

1984-1992     Ratsmitglied in Düsseldorf, unter anderem Mitglied des Finanz-, des Rechnungsprüfungs-, des Jugendhilfeausschusses und des Bauvergabeausschusses sowie des Aufsichtsrates der Stadtwerke Düsseldorf

1992-1994     Mitglied des Deutschen Bundestages, unter anderem Mitglied des Rechtsausschuss, des Verkehrsausschusses sowie des Treuhand-Untersuchungsauschusses und der Enquete-Kommission über die SED

Seit 1994        Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied des Rechtsausschusses

1999-2009     Koordinator der EVP-Fraktion im Rechtsausschuss

Seit 2009        Vorsitzender des Rechtsausschusses und der Konferenz der Ausschussvorsitze

Unterricht

Seit 2004        Vorlesungen über Europarecht an der Universität in Düsseldorf sowie an der     Universität in Köln

ANLAGE 2: ANTWORTEN VON Klaus-Heiner Lehne AUF DEN FRAGEBOGEN

Berufserfahrung

1. Beschreiben Sie die wichtigsten Aspekte Ihrer Berufserfahrung in den Bereichen öffentliche Finanzen, Verwaltung oder Verwaltungsprüfung.

Mit den Grundlagen des Staatshaushalts habe ich mich bereits während meiner juristischen Ausbildung vertraut gemacht. Gegenstand der Ausbildung und eines der Prüfungshauptfächer bei beiden Staatsexamina war das öffentliche Recht. Dazu gehören unter anderem das Haushaltsrecht des Bundes, der Länder und der Kommunen. Erste Berufserfahrung im Bereich Staatshaushalt konnte ich als Rechtsreferendar im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes sammeln, wo ich unter anderem in der öffentlichen Verwaltung einer Gemeinde mit Haushalts- und Finanzfragen befasst war. In meiner späteren Tätigkeit als Ratsherr der Landeshauptstadt Düsseldorf (ca. 600.000 Einwohner, Haushaltsvolumen aktuell ca. 2,7 Mrd. Euro) war ich Mitglied des Finanz- und des Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Bauvergabe- und Jugendhilfeausschusses und hier an Entscheidungen und Prüfungen im Bereich des Sozial-, Jugend- und Familienetats beteiligt. Zudem hatte ich während dieser Zeit Mandate in kommunalen Aufsichtsräten inne, darunter dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf, die schon damals zu den 300 größten Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland gehörten. Auch hier lag einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte auf bilanzrechtlichen Fragen.

In meiner Zeit im Deutschen Bundestag war ich unter anderem Mitglied im Treuhand-Untersuchungsausschuss, der die Tätigkeit der Treuhand bei der Abwicklung des ehemaligen Staatseigentums der DDR untersuchte. Hier wurden beim Einsatz von Bundesmitteln Unregelmäßigkeiten bekannt, die untersucht werden mussten. Im Rahmen meiner Tätigkeit im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages war ich an der Privatisierung von Verkehrsunternehmen beteiligt und mit dem Bundesverkehrswegeplan befasst. Als Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages habe ich als Berichterstatter zahlreiche Kostengesetze des Bundes betreut.

In meiner Zeit als Mitglied des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments übertrug mir meine Fraktion die Berichterstattung oder Schattenberichterstattung für nahezu alle bilanzrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben der letzten 20 Jahre. Zuletzt war ich Berichterstatter für die vollständige Überarbeitung der 4. und 7. gesellschaftsrechtlichen Richtlinien und damit der Grundregeln des Europäischen Bilanzrechtes.

Da die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, der ich ebenfalls vorsitze, mit der Funktion eines Aufsichtsgremiums für das durch Parlamentsdienststellen durchzuführende Impact Assessment (Gesetzesfolgenabschätzung) betraut wurde, bin ich auch mit diesen Fragen seit Jahren intensiv befasst. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Umsetzung europäischer Gesetze und Programme von Bedeutung.

Darüber hinaus bin ich seit vielen Jahren Lehrbeauftragter an den Universitäten Düsseldorf und Köln. An der Universität zu Köln habe ich insbesondere Lehrveranstaltungen für Wirtschaftsjuristen zu Fragen des europäischen Wirtschaftsrechtes abgehalten. Der Schwerpunkt meiner Vorlesungen an der Universität Düsseldorf liegt auf Fragen der allgemeinen Rechtspolitik, darunter aber auch auf den Entwicklungen im europäischen öffentlichen Recht.

Bedingt durch meine Funktion als Parteivorsitzender der CDU Düsseldorf sitze ich zurzeit in zwei kommunalen Aufsichtsräten, namentlich dem Aufsichtsrat der Messegesellschaft Düsseldorf sowie der Multifunktionsarena Düsseldorf. In beiden Funktionen spielen Fragen der öffentlichen Finanzen eine wesentliche Rolle. Zudem bin ich seit vielen Jahren Mitglied im Beirat der ARAG Versicherung.

2. Welches sind die drei wichtigsten Entscheidungen, an denen Sie in Ihrem Berufsleben beteiligt waren?

- Die Verabschiedung der Geldwäscherichtlinie

Als Berichterstatter konnte ich eine deutliche qualitative Verbesserung der Geldwäschebekämpfung durch die Einbeziehung weiterer Unternehmen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors erreichen. Beratung und Vermittlung waren ein schwieriger Balanceakt, weil auf der einen Seite die Geldwäschebekämpfung effektiv ausgestaltet, auf der anderen Seite aber auch der Grundrechtsschutz gewährleistet werden musste. Unter dem Eindruck der Ereignisse von September 2001 und der damit verbundenen Einbeziehung der Terrorismusbekämpfung wurde in äußerst schwierigen Verhandlungen mit der belgischen Ratspräsidentschaft ein Kompromiss erzielt, der in seinen Grundelementen bis heute hält. Die 3. Geldwäscherichtlinie schreibt im Wesentlichen diesen Kompromiss fort. Gleiches gilt für die inzwischen vorgelegte, aber noch nicht vom Gesetzgeber verabschiedete 4. Geldwäscherichtlinie.

- Deutsche Wiedervereinigung

Von besonderer Bedeutung für mich war auch, in der ersten Legislaturperiode nach der deutschen Wiedervereinigung Mitglied des Deutschen Bundestags zu werden. Als Mitglied des Rechtsausschusses war ich dort an vielen Vorhaben zur Anpassung des ostdeutschen an das künftige gesamtdeutsche Recht befasst. Ich habe an zahlreichen Gesetzen zur Schuldrechts- und Sachenrechtsanpassung mitwirken können. Dies war eine der wesentlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche deutsche Wiedervereinigung.

- Kindergartenbauprogramm

Als stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses der Stadt Düsseldorf habe ich in den 1980er-Jahren an der Entwicklung des Investorenmodells zur Förderung des Kindergartenbaus mitgewirkt. Dadurch ist es der Stadt Düsseldorf in kürzester Zeit gelungen, die Anzahl der Kindergartenplätze deutlich zu erhöhen und damit die gesetzlichen Vorgaben zur Kindergartenversorgung vorzeitig zu erfüllen.

Unabhängigkeit

3. Der Vertrag schreibt vor, dass die Mitglieder des Rechnungshofs ihre Tätigkeit in „voller Unabhängigkeit“ ausüben müssen. Wie würden Sie dieser Verpflichtung bei der Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben nachkommen?

Ich werde sämtliche Nebentätigkeiten, einschließlich meiner anwaltlichen Tätigkeit, aufgeben. Dies sieht das europäische Primärrecht wie auch das Sekundärrecht mit gutem Grund vor. Denn die Unabhängigkeit der Mitglieder des Rechnungshofes ist eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Institution. Falls ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Mitglied des Rechnungshofs mit einem Thema befasst werden sollte, das zu einem tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt führen oder auch nur den Anschein eines Interessenkonfliktes auslösen könnte, werde ich den Präsidenten des Rechnungshofes bitten, mich von den betreffenden Aufgaben zu entbinden und diese anderen Mitgliedern des Rechnungshofes zu übertragen. Sollte ich zum Mitglied des Rechnungshofs berufen werden, werde ich darüber hinaus auch nach Ablauf meiner dortigen Amtszeit die gebotene Zurückhaltung bei allen Tätigkeiten üben, um das Ansehen der Institution zu schützen.

4. Wurde Ihnen für die von Ihnen zuvor ausgeübte Verwaltungstätigkeit Entlastung erteilt, falls ein solches Verfahren vorgesehen war?

Die Tätigkeiten, die ich bisher ausgeübt habe, sahen kein Entlastungsverfahren vor.

5. Verfügen Sie über Geschäfts- oder Kapitalanteile oder andere Verpflichtungen, die mit Ihren künftigen Aufgaben kollidieren könnten? Sind Sie bereit, dem Präsidenten des Hofes alle Ihre finanziellen Interessen und sonstigen Verpflichtungen mitzuteilen und sie öffentlich bekannt zu geben? Könnten Sie, falls Sie in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt sind, bitte Einzelheiten mitteilen?

Ich verfüge über keine Geschäfts- oder Kapitalanteile, die mit meinen künftigen Aufgaben als Mitglied des Rechnungshofes kollidieren könnten. Ebenso wenig gibt es andere Verpflichtungen, die zu solchen Kollisionen führen könnten. Ich werde auch bei der Kanzlei Taylor Wessing mit Beginn meiner Tätigkeit am Rechnungshof als Partner ausscheiden. Selbstverständlich bin ich bereit, dem Präsidenten des Hofes alle meine finanziellen Interessen und sämtliche Verpflichtungen mitzuteilen und diese auch öffentlich bekannt zu geben. Ich bin zur Zeit in kein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt.

6. Sind Sie bereit, nach Ihrer Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs von einem Wahlamt zurückzutreten oder eine aktive Funktion, die mit Verantwortung in einer politischen Partei verbunden ist, aufzugeben?

Ja.

7. Wie würden Sie sich bei einer schweren Unregelmäßigkeit oder gar einem Betrugs- und/oder Korruptionsfall verhalten, an dem Personen Ihres Herkunftsmitgliedstaats beteiligt wären?

Ich würde mich nicht anders verhalten als in einem Fall, an dem Personen aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten beteiligt sind. Selbstverständlich würde ich mich streng an die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch die internen Bestimmungen des Hofes halten.

Ausübung der Tätigkeit

8. Worin sollten die wichtigsten Merkmale einer Kultur der Wirtschaftlichkeit der Haus­haltsführung in einer öffentlichen Verwaltung bestehen?

Alle, die mit öffentlichen Geldern umgehen, müssen sich strikt und konsequent an die einschlägigen Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen halten. Es handelt sich um Gelder des Steuerzahlers, deren Verwendung deshalb mit äußerster Sorgfalt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen muss. Hierauf hat der Bürger einen Anspruch. Daher bestimmt auch Artikel 30 der Haushaltsordnung, dass die Mittel im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit zu verwenden sind.

Die ineffiziente Erhebung und Verwendung öffentlicher Mittel ist eine der Ursachen für die derzeitige Krise. Eine hinreichende Kontrolle der Ausgaben- und Einnahmepraxis der öffentlichen Verwaltung durch Parlament und Rechnungshof ist unabdingbar, um einen effizienten Mitteleinsatz und die Verlässlichkeit und Verantwortlichkeit öffentlichen Verwaltungshandelns gegenüber dem Bürger sicherzustellen. Dabei ist insbesondere eine größtmögliche Transparenz herzustellen. Verwaltungshandeln und Haushaltsplan müssen kohärent sein.

9. Nach dem Vertrag hat der Hof das Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans zu unterstützen. Wie würden Sie Ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Berichterstattung gegenüber dem Europäischen Parlament und insbesondere seinem Haushaltskontrollausschuss beschreiben?

Das Parlament ist als Haushaltsbehörde zuständig für die Entlastung der diversen Administrationen auf europäischer Ebene. Entscheidendes Instrument zur Vorbereitung der Entlastung ist das Prüfungsergebnis des Rechnungshofes. Der Rechnungshof ist entsprechend den Bestimmungen des Vertrages Dienstleister gegenüber dem Parlament und dem Bürger. Neben der Herstellung zusätzlicher Transparenz ist es seine vornehmste Aufgabe, dem Parlament bei der Erfüllung seiner Kontrollfunktionen gegenüber der Administration behilflich zu sein. Vor diesem Hintergrund ist es selbstverständlich, dass Wünsche des Parlaments oder seiner Ausschüsse, insbesondere des Haushaltskontrollausschusses, bei der Festlegung der Strategie des Hofes besondere Priorität genießen sollten.

10. Worin besteht Ihrer Ansicht nach der Zusatznutzen einer Leistungskontrolle (performance audit), und wie sollten die Feststellungen im Rahmen der Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden?

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung kann festgestellt werden, ob die vorhandenen Mittel tatsächlich zielführend, also sparsam, wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden. Sie ist von besonderer Bedeutung, um auf lange Sicht einen effektiven Ressourceneinsatz sicherzustellen, und stellt damit eine wichtige Ergänzung der Prüfung der Rechnungsführung und der Compliance-Prüfung dar. Meiner Ansicht nach sollte der Rechnungshof daher - wie dies andere Rechnungshöfe auf der Welt auch tun - neben der reinen Prüfung des Zahlenwerkes noch stärker die Geeignetheit und Effizienz sowohl der legislativen Instrumente als auch des nachfolgenden verwaltungsmäßigen Handelns einer Bewertung unterziehen. Selbstverständlich entscheidet nicht der Rechnungshof über legislative oder administrative Schlussfolgerungen. Dies ist vielmehr Aufgabe der Legislative bzw. der Exekutive. Der Rechnungshof kann und sollte aber – etwa im Rahmen von Sonderberichten – entsprechende inhaltliche Empfehlungen je nach dem Stand seiner Erkenntnisse und Bewertungen an den Gesetzgeber bzw. die Administration richten. In diesem Zusammenhang sollte er auch in einem stärkeren Maße als bisher im Rahmen einer Ex-Post-Betrachtung die Folgen gesetzlicher Bestimmungen beschreiben und bewerten und ggf. konkrete Vorschläge für Verbesserungen machen.

11. Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof, den nationalen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Parlament (Haushaltskontroll­ausschuss) bei der Prüfung des EU-Haushalts verbessert werden?

Dazu kann ich im Augenblick keine abschließende Antwort geben, da ich dies weder aus der Sicht des Haushaltskontrollausschusses, noch aus der Sicht des Rechnungshofes beurteilen kann. Die entsprechende Erfahrung muss ich durch meine praktische Tätigkeit am Rechnungshof erst sammeln. Klar ist, dass dem in Artikel 287 Abs. 3 AEUV festgeschriebenen Kooperationsverhältnis zwischen Rechnungshof und einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorganen besondere Bedeutung für eine effektive Haushaltsprüfung zukommt. Insbesondere bezüglich der geteilten Mittelverwaltung liegt es auf der Hand, auf die Expertise der nationalen Prüfer zurückzugreifen. In dem Berichtsentwurf des Haushaltskontrollausschusses über die künftige Rolle des Rechnungshofes und den hierzu eingereichten Änderungsanträgen werden zahlreiche hilfreiche Empfehlungen gegeben, wie man die Zusammenarbeit verstärken kann. Man wird im Einzelnen prüfen müssen, wie etwa die Methodik und die zeitlichen Abläufe verstärkt aufeinander abgestimmt oder gemeinsame Prüfungen ausgebaut werden können. Es ist unabdingbar, dass sich auch das Europäische Parlament (Haushaltskontrollausschuss) zu diesen Aspekten einbringt und künftige Entscheidungen nicht allein den Obersten Rechnungskontrollbehörden überlässt. Alle Maßnahmen müssen jedenfalls den rechtlichen Rahmen der Kooperation beachten, namentlich auf der einen Seite die Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit und auf der anderen Seite die Unabhängigkeit sowohl des Rechnungshofs wie auch der einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane.

Sonstige Fragen

Würden Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, falls sich das Parlament gegen Ihre Ernennung zum Mitglied des Hofes aussprechen sollte?

Ja. Ich bin jetzt seit 20 Jahren Mitglied dieses Hauses und seit 22 Jahren Mitglied eines Parlaments. Das Haus hat mir verantwortungsvolle Aufgaben wie den Vorsitz des Rechtsausschusses und den Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze übertragen. Es hat mich mit schwierigen Verhandlungen im interinstitutionellen Gefüge als Verhandlungsführer betraut, zum Beispiel für die interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen Parlament und Kommission. Ich bin dankbar für die Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten, die mir übertragen worden sind. Mein Selbstverständnis als Mitglied dieses Hauses und der Respekt gegenüber dem Haus und den Kolleginnen und Kollegen gebietet es, in einem solchen Fall meine Regierung zu bitten, einen neuen Personalvorschlag für dieses Amt zu unterbreiten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.1.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Inés Ayala Sender, Zuzana Brzobohatá, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Eva Ortiz Vilella, Monika Panayotova, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Karin Kadenbach, Ivailo Kalfin, Jan Olbrycht, Markus Pieper

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Burkhard Balz, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Doris Pack, Hans-Gert Pöttering, Dagmar Roth-Behrendt, Axel Voss