EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien

19.3.2014 - (16130/2013 – C7‑0011/2014 – 2013/0388(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Jarosław Leszek Wałęsa
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2013/0388(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0177/2014
Eingereichte Texte :
A7-0177/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien

(16130/2013 – C7‑0011/2014 – 2013/0388(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (16130/2013),

–       in Kenntnis des Entwurfs eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (16127/2013),

–       in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0011/2014),

–       gestützt auf Artikel 81 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 81 Absatz 2 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0177/2014),

1.      gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.      fordert die Kommission auf, dem Parlament die Protokolle und die Schlussfolgerungen der Sitzungen des für die Durchführung, Auslegung und Anwendung des Abkommens zuständigen Gemischten Ausschusses gemäß Artikel 9 des Abkommens und die Bewertung der bei der Durchführung des mehrjährigen sektoralen Programms gemäß Artikel 3 des Protokolls erzielten Fortschritte weiterzuleiten; fordert die Kommission auf, die Teilnahme von Vertretern des Parlaments als Beobachter an den Sitzungen des Gemischten Ausschusses zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat im letzten Jahr der Anwendung des Protokolls und vor der Aufnahme von Verhandlungen über seine Verlängerung einen vollständigen Bericht über seine Durchführung vorzulegen, ohne dabei den Zugang zu Dokumenten unnötig einzuschränken;

3.      fordert den Rat und die Kommission auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse das Parlament gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union und gemäß Artikel 218 Absatz 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in allen Phasen der mit dem neuen Protokoll und seiner Verlängerung in Zusammenhang stehenden Verfahren unverzüglich und umfassend zu unterrichten;

4.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Union der Komoren zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Im Jahr 2005 wurde zwischen der EU und der Union der Komoren ein partnerschaftliches Fischereiabkommen (FPA) mit einer Laufzeit von sieben Jahren abgeschlossen. Dieses Abkommen wurde am 1. Januar 2012 stillschweigend um weitere sieben Jahre verlängert und gilt nun bis zum 31. Dezember 2018. Das Protokoll zu diesem Abkommen trat am 31. Dezember 2010 für eine Laufzeit von drei Jahren in Kraft. Mit einer Referenzfangmenge von 4 850 Tonnen wurde mit dem Protokoll 45 Thunfisch-Wadenfängern und 25 Oberflächen-Langleinenfischern der Zugang zu den Gewässern der Komoren ermöglicht. Die in dem Protokoll festgelegte jährliche finanzielle Gegenleistung belief sich auf 615 250 EUR, von denen annähernd 50 % für die Unterstützung der Fischereipolitik der Union der Komoren bestimmt waren.

Seit 2005 nutzen die Thunfischfänger aufgrund der von Somalia ausgehenden Piraterie andere Routen. Durch die schrittweise Ausbreitung des von Piraterie betroffenen Gebiets, das sich während des – von nordöstlichen Winden verursachten – Monsuns, der in den Sommermonaten auf der Südhalbkugel auftritt, auf den gesamten nördlichen Teil des Indischen Ozeans bis hin zur Küste der Seychellen erstreckt, wurden Schiffe gezwungen, ihre Fischereirouten beträchtlich zu ändern. Angesichts dieser Schwierigkeiten und des hohen Gefahrenpotenzials befahren mehrere Schiffe den Indischen Ozean nicht mehr. Die Gesamtkapazität der europäischen Flotte ist zwischen 2005 und 2009 um 25 % gesunken. Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen auf Fischereifahrzeugen und einer geringeren Zahl an Piratenübergriffen konnten Schiffe in den letzten Monaten weiter Richtung Norden bis zur somalischen Küste fahren. Die Bedingungen für die Fischerei sind jedoch noch nicht auf dem Stand, auf dem sie vor 2005 waren.

Die Komoren betreiben zwar Fischereipolitik, sie haben jedoch nur wenige Möglichkeiten, diese durchzusetzen und folglich die kleine Küstenfischerei zu steuern und die Entwicklung der Fischerei voranzutreiben. Mehrere Entwicklungspartner beispielsweise aus Katar investieren derzeit auf den Komoren in die Errichtung von Fischverarbeitungsbetrieben.

Auf den Komoren wird Fischerei in kleinem Umfang oder als Existenzgrundlage betrieben. Die meisten Fänge werden mit Schleppangeln und hauptsächlich mit Fischsammelgeräten getätigt. Die gesamte Fangmenge in komorischen Gewässern wird auf 24 500 Tonnen geschätzt, von denen 19 500 Tonnen im Rahmen der kleinen Küstenfischerei und 5 000 Tonnen im Rahmen der industriell betriebenen Fischerei von ausländischen Schiffen gefangen werden. Aquakultur wird bislang nicht betrieben.

Die Ausschöpfungsquote der Fangmöglichkeiten (die Zahl der im Rahmen des Protokolls ausgegebenen Fanglizenzen in Bezug auf die Höchstzahl der im Rahmen des Protokolls zu vergebenden Lizenzen) betrug während der Laufzeit des letzten Protokolls (2005-2011) im Fall von Thunfisch-Wadenfängern durchschnittlich 78 % und im Fall von Langleinenfischern annähernd 0 % (während der gesamten Laufzeit des Protokolls wurde nur eine Fanglizenz ausgegeben). Bei dem derzeit gültigen Protokoll beläuft sich die Ausschöpfungsquote auf jeweils 47 % bzw. 0 %.

2011 entrichtete die EU den Betrag in Höhe von 615 250 EUR, von denen 315 250 EUR als finanzieller Ausgleich für den Zugang geleistet wurden und 300 000 EUR für die Unterstützung der Entwicklung und der Steuerung der Fischerei der Komoren bestimmt waren. Schiffsbetreiber entrichteten 81 400 EUR an Zugangsgebühren und 79 934 EUR aufgrund der Überschreitung der Referenzfangmenge. Insgesamt wurden mehr als 776 000 EUR an die Komoren ausbezahlt.

Bewertung des aktuellen Protokolls[1]

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen mit den Komoren führt unmittelbar zu 16 Erwerbsmöglichkeiten (Seeleute und Personal für das Flottenmanagement). Es bestehen außerdem 12 bzw. 71 indirekte Erwerbsmöglichkeiten (den Fangtätigkeiten vorgelagert im Zusammenhang mit der Ausrüstung von Schiffen bzw. nachgelagert im Rahmen der Verarbeitung des Fisches an Land). Mit dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen wurden insgesamt 100 Arbeitsplätze geschaffen, von denen jedoch keiner mit komorischen Staatsangehörigen besetzt ist.

Die Bruttowertschöpfung betrug im Jahr 2011 – dem einzigen Bezugsjahr – 2,5 Mio. EUR. Für die Komoren beläuft sie sich auf ca. 215 000 EUR jährlich. Sie setzt sich aus Gebühren und etwaigen Ausgleichszahlungen zusammen, die geleistet werden, wenn während der Fangsaison in komorischen Gewässern pro Schiff nicht wenigstens ein Seemann von den Komoren an Bord genommen wird. Ein weiterer Teil der Wertschöpfung (225 000 EUR) wird an den Komoren benachbarte Länder wie beispielsweise die Seychellen oder Mauritius für die Hafendienstleistungen entrichtet, die europäische Schiffe im Rahmen von Anlandungen und Umlandungen in Anspruch nehmen. Die Wertschöpfung für die EU setzt sich aus Personalausgaben und Steuern (MwSt und anderen Steuern) zusammen, der Wirtschaftsgewinn einschließlich Steuern und Gewinn beläuft sich auf 2 Mio. EUR jährlich.

Sachdienlichkeit – Das Protokoll als solches ist sachdienlich. Mit dem Fischereiabkommen werden EU-Schiffen, die schwerpunktmäßig den Fang von weit wanderndem Thunfisch und verwandten Arten im südwestlichen Indischen Ozean anstreben, dauerhafte Fangtätigkeiten ermöglicht.

Kohärenz – Die Kohärenz zwischen dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen und dem dazugehörigen Protokoll ist insgesamt zufriedenstellend. Das Protokoll ist sowohl auf EU-Ebene (Cotonou-Abkommen, Beziehungen mit den AKP-Ländern, Entwicklungspolitik, gemeinsame Fischereipolitik usw.) als auch auf der Ebene der Komoren (sektorspezifische Politik und nationale Entwicklungspolitik) zufriedenstellend. Das partnerschaftliche Fischereiabkommen ist außerdem mit den Steuerungs- und Erhaltungsmaßnahmen der IOTC kohärent.

Effizienz – Die Effizienz ist insgesamt als gut zu bewerten. Das Protokoll wird eingehalten, und die Ausschöpfung der Referenzfangmenge ist im Fall von Thunfisch-Wadenfängern zufriedenstellend. Die Kapazität zur Aufnahme der für die Unterstützung des Sektors bestimmten Mittel ist vorhanden, da die für die Umsetzung der Fischereipolitik vorgesehenen Mittel jedes Jahr in vollem Umfang eingesetzt werden. Die Verwendung ist jedoch nicht ausreichend transparent.

Wirksamkeit – Indem in dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen die Grundsätze der verantwortungsvollen Fischereipolitik und der verantwortungsvollen Fischerei geachtet werden, leistet es einen Beitrag zu den Bemühungen der EU, der IOTC und anderer regionaler Organisationen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Befischung der Bestände an Thunfisch und verwandten Arten im Indischen Ozean.

Nachhaltigkeit – Da die Laufzeit des Protokolls noch nicht abgeschlossen ist, kann die Nachhaltigkeitsanalyse von den Prüfern nur teilweise vorgenommen werden. Es wurde jedoch festgestellt, dass das Protokoll nur geringe Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des fischverarbeitenden Sektors in der EU hat. Durch die im Rahmen des Protokolls finanzierten Entwicklungsmaßnahmen wirkt es sich jedoch indirekt auf den Fangsektor der Komoren aus.

Inhalt des neuen Protokolls

Hauptzweck des Protokolls ist es, abhängig vom verfügbaren Überschuss Schiffen der Europäischen Union Fangmöglichkeiten in der Fischereizone der Union der Komoren zu eröffnen.

Wege zu einer nachhaltigen Fischerei: Allgemeines Ziel ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Schaffung eines partnerschaftlichen Rahmens für die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik und einer verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen in der komorischen Fischereizone im Interesse beider Vertragsparteien.

Finanzielle Gegenleistung: Die finanzielle Gegenleistung wird auf insgesamt 600 000 EUR jährlich über den gesamten Bezugszeitraum festgesetzt. Dieser Betrag beruht auf einer Referenzfangmenge von 6 000 Tonnen, wobei sich der mit dem Zugang verbundene Betrag auf 300 000 EUR beläuft. Übersteigen die von den Schiffen der Europäischen Union in der Fischereizone der Union der Komoren getätigten Gesamtfänge die Referenzfangmenge, erhöht sich der Gesamtbetrag der jährlichen finanziellen Gegenleistung um 50 EUR für jede zusätzlich in dem betreffenden Jahr gefangene Tonne. Der insgesamt von der Europäischen Union zu entrichtende Betrag darf jedoch das Doppelte des genannten Betrags nicht übersteigen. Übersteigen die Fänge der EU-Schiffe die dem Doppelten des jährlichen Gesamtbetrags entsprechenden Mengen, so wird der Betrag für die über diese Höchstmenge hinausgehenden Fänge im darauffolgenden Jahr gezahlt. Der für die Unterstützung der Entwicklung der sektorspezifischen Fischereipolitik der Union der Komoren bestimmte Betrag beläuft sich auf 300 000 EUR. Diese Förderung steht mit den Zielen der nationalen Fischereipolitik im Einklang, insbesondere mit den Erfordernissen bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei in der Union der Komoren.

Fangmöglichkeiten: 42 Thunfisch-Wadenfängern und 20 Oberflächen-Langleinenfischern werden Fangtätigkeiten gestattet. Der Gemischte Ausschuss kann diese Fangmöglichkeiten überprüfen und einvernehmlich anpassen, sofern die angepassten Fangmöglichkeiten weiterhin den Grundsätzen der nachhaltigen Fischerei Rechnung tragen. In diesem Fall wird die finanzielle Gegenleistung zeitanteilig entsprechend angepasst.

Der Gemischte Ausschuss kann, wenn erforderlich, die Bestimmungen über die Ausübung von Fangtätigkeiten sowie die Durchführungsmodalitäten dieses Protokolls und seiner Anlagen prüfen und einvernehmlich ändern.

Die Verringerung der Zahl der Schiffe in den komorischen Gewässern – die Zahl der im Indischen Ozean tätigen Schiffe der EU ging um 25 % zurück – und der bedeutende Rückgang der Fänge in der Region gehen vor allem darauf zurück, dass es in dem Gebiet immer mehr somalische Piraten gibt. Außerdem wurden europäische Schiffe durch die Übergriffe somalischer Piraten zeitweise gezwungen, paarweise und in gefährdeten Gebieten zu fischen.

Bei den Überlegungen, der europäischen Flotte einen Zugang zu fischreicheren Gewässern und Schutz vor etwaigen Übergriffen somalischer Piraten zu gewähren, muss außerdem berücksichtigt werden, dass die Fangmöglichkeiten im Westindischen Ozean nicht konstant sind, sondern im Gegenteil während einer Saison aufgrund der Verteilung und der Wanderung der wichtigsten Beutefische (Thunfisch) variieren.

Geltungsdauer des Abkommens: Das Protokoll sollte vom 1. Januar 2014 für einen Zeitraum von drei Jahren gelten. Es enthält außerdem spezifische Klauseln für eine Aussetzung oder Beendigung.

Standpunkt des Berichterstatters

Angesichts der obigen Ausführungen hat der Berichterstatter keine größeren Einwände gegen den Vorschlag und fordert die Annahme dieses Fischereiprotokolls zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren, da es beiden Parteien und den Fischern in der Region zugutekommt. Mit dem Abkommen werden Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen; es sollte somit unterstützt werden.

Das Europäische Parlament wird jedoch – wie im Protokoll vorgesehen – die sektorspezifische Politik und die sektorale Unterstützung weiterhin überwachen. Es wird empfohlen, dass die nationalen Stellen ihre Organisation dahingehend optimieren, dass die sektorale Unterstützung möglichst wirksam gewährt werden kann. Außerdem muss über die Verwendung dieser Mittel verstärkt Rechenschaft abgelegt werden. Mit der sektoralen Unterstützung sollte der dauerhafte Betrieb des Fischereiüberwachungszentrums der Komoren (CNCSP) und des nationalen Schiffsregisters sichergestellt und ein nationaler Aktionsplan gegen die IUU-Fischerei, die von unter komorischer Flagge fahrenden Schiffen bzw. in komorischen Gewässern betrieben wird, ausgearbeitet und umgesetzt werden. Es wird außerdem empfohlen, ein regionales Fischereiüberwachungszentrum unter der Verwaltung der IOTC und der IOC einzurichten.

Überwachung, Kontrolle und Aufsicht auf See sollten im Wege von elektronischen Fischereilogbüchern nach dem geltenden europäischen Rechtsrahmen umgesetzt werden. Das Parlament wünscht außerdem, über Sitzungen und Ereignisse im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens unterrichtet zu werden, und ersucht um die Übermittlung einer Tabelle mit einer Auflistung der Posten für die sektorale Unterstützung, um die Tätigkeiten in diesem Bereich überwachen zu können.

  • [1]  Abschlussbericht – Rahmenvertrag MARE/2011/01 – Bewertung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren (Januar 2013, IOC123R02H).

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (4.3.2014)

für den Fischereiausschuss

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien
(16130/2013 – C7‑0011/2014 – 2013/0388(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: François Alfonsi

KURZE BEGRÜNDUNG

Auf der Grundlage eines Mandats des Rates hat die Kommission mit der Union der Komoren Verhandlungen zur Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren aufgenommen. Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurde am 5. Juli 2013 ein neues Protokoll paraphiert. Das neue Protokoll gilt ab dem Datum der vorläufigen Anwendung gemäß Artikel 13, d. h. ab dem 1. Januar 2014, für einen Zeitraum von drei Jahren.

Hauptzweck des Protokolls ist es, abhängig vom verfügbaren Überschuss Schiffen der Europäischen Union Fangmöglichkeiten in der Fischereizone der Union der Komoren zu eröffnen. Dabei stützte sich die Kommission unter anderem auf die Ergebnisse einer Ex-post-Bewertung durch externe Sachverständige.

Allgemeines Ziel ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Schaffung eines partnerschaftlichen Rahmens für die Ausarbeitung einer nachhaltigen Fischereipolitik und einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Union der Komoren im Interesse beider Vertragsparteien.

Das neue Protokoll sieht eine finanzielle Gegenleistung von insgesamt 1 800 000 EUR für den gesamten Zeitraum vor. Die jährliche finanzielle Gegenleistung in Höhe von 600 000 EUR setzt sich wie folgt zusammen: a) einem Betrag von 300 000 EUR für den Zugang zu den Ressourcen und eine Referenzfangmenge von 6 000 Tonnen sowie b) einem Beitrag zur Förderung der Fischereipolitik der Union der Komoren in Höhe von 300 000 EUR. Diese Förderung steht mit den Zielen der nationalen Fischereipolitik im Einklang, insbesondere mit den Erfordernissen bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei in der Union der Komoren.

Art der Ausgaben

2014

2015

2016

INSGESAMT

Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen

600 000 €

600 000 €

600 000 €

1 800 000 €

Insgesamt

600 000 €

600 000 €

600 000 €

1 800 000 €

Es sollte berücksichtigt werden, dass zwischen den Komoren und Unternehmen aus der EU auch private Abkommen bestehen, nach denen die Fischerei mit Fischereifahrzeugen, die nicht die Flagge eines EU-Mitgliedstaats führen, zulässig ist. Das ist zwar kein ausdrücklicher Verstoß gegen die Ausschließlichkeitsklausel, doch stellen sich Fragen nach unlauterem Wettbewerb und dem Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Einsatz von EU-Mitteln.

******

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Věra Flasarová, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, George Lyon, Claudio Morganti, Jan Mulder, Nadezhda Neynsky, Andrej Plenković, Dominique Riquet, Alda Sousa, Helga Trüpel, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

François Alfonsi, Frédéric Daerden, Edit Herczog, Paul Rübig, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis, Nils Torvalds, Catherine Trautmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Inés Ayala Sender, Antonio Cancian, María Auxiliadora Correa Zamora

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Antonello Antinoro, Alain Cadec, Chris Davies, Pat the Cope Gallagher, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Maria do Céu Patrão Neves, Crescenzio Rivellini, Ulrike Rodust, Raül Romeva i Rueda, Struan Stevenson, Isabelle Thomas, Nils Torvalds, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Paul Besset, Jens Nilsson, Mario Pirillo