BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

21.3.2014 - (COM(2013)0570 – C7‑0279/2013 – 2013/2202(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Bogusław Sonik

Verfahren : 2013/2202(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0226/2014
Eingereichte Texte :
A7-0226/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

(COM(2013)0570 – C7‑0279/2013 – 2013/2202(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012[1],

–       in Kenntnis der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (COM(2013)0570 – C7-0279/2013)[2],

–       in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 zusammen mit den Antworten der Organe[3],

–       in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–       gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[6], insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0226/2014),

1.      erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses der Regionen für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, sind

(COM(2013)0570 ‑ C7-0279/2013 – 2013/2202(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012[7],

–       in Kenntnis der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (COM(2013)0570 – C7-0279/2013)[8],

–       in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 zusammen mit den Antworten der Organe[9],

–       in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[10],

–       gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[12], insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,

–       unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0226/2014),

1.      nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2012 festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung des Ausschusses der Regionen (nachstehend „der Ausschuss“) bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine signifikanten Mängel festgestellt wurden;

2.      begrüßt, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2012 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

3.      stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2012 bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von 86 503 000 EUR (2011: 84 059 000 EUR), darunter Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 85 000 000 EUR, zur Verfügung hatte und dass die Verwendungsrate 98,2 % betrug; betont, dass der Haushalt des Ausschusses ein reiner Verwaltungshaushalt ist;

4.      stellt mit Befriedigung fest, dass die Verwendungsrate für 2012 mit 98,2 % über der des Jahres 2011 (97,5 %) liegt; erwartet für die kommenden Jahre weitere Verbesserungen beim Haushaltsvollzug;

5.      begrüßt die Einsetzung eines Lenkungsausschusses Subsidiarität, womit die politische Governance des Ausschusses gestärkt und der Ausschuss in die Lage versetzt werden soll, seine auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zurückgehende neue, gewichtigere Rolle wahrzunehmen;

6.      begrüßt die Projekte im Bereich der internen Organisation des Ausschusses, deren erklärte Ziele die Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und die Erzielung von Synergien bei gemeinsamen Tätigkeiten und gemeinsamen Maßnahmen sind; begrüßt, was die Empfehlungen des vergangenen Jahres betrifft, die erteilten Informationen und fordert, über die Projekte kontinuierlich auf dem Laufenden gehalten und über die budgetären Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen informiert zu werden;

7.      nimmt Kenntnis von den Informationen zum Energieverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen; stellt mit Befriedigung fest, dass der gesamte Energieverbrauch des Ausschusses aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird;

8.      stellt mit Genugtuung fest, dass die Empfehlungen und Forderungen des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments von der für den Haushaltsplan zuständigen Stelle des Ausschusses in einer zentralen Datenbank erfasst und die bei der Umsetzung erreichten Fortschritte regelmäßig überprüft werden;

9.      fordert den Ausschuss auf, die Personalstruktur weiter im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass die Stellenorganisation in vollem Umfang effizient ist und zu einer besseren Verausgabung der bewilligten Haushaltsmittel beiträgt;

10.    ist der Ansicht, dass die Personalverwaltung über eine wirksame IT-Unterstützung verfügen sollte; möchte über etwaige Verzögerungen bei der Anwendung des neuen Personalverwaltungssystems unterrichtet werden;

11.    ersucht um nähere Erläuterungen zum Prüfungsprogramm 2012 des Ausschusses, insbesondere zu riskanten Operationen und zum entsprechenden Aktionsplan, mit dem derartige Operationen verhindert werden sollen;

12.    nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom Rückgang der externen Übersetzungen von 5,8 % im Jahr 2011 auf 4,5% im Jahr 2012; sieht diese Zahlen als Beweis dafür an, dass Effizienzverbesserungen weiterhin möglich sind;

13.    fordert den Ausschuss auf, die Angaben zu den nicht in Anspruch genommenen Dolmetschleistungen in den jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen;

14.    fordert den Ausschuss auf, in Zusammenarbeit mit anderen Organen eine einheitliche Methode für die Darstellung der Übersetzungskosten zu entwickeln, um die Kosten besser analysieren und vergleichen zu können;

15.    ist der festen Überzeugung, dass gewisse Verbesserungen zur Rationalisierung der Humanressourcen in den gemeinsamen Diensten und im Bereich der Übersetzung vorgenommen werden sollten; sieht in den andauernden Kontakten zwischen dem Ausschuss, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (nachstehend „EWSA“) und dem Parlament in dieser Frage einen positiven Beitrag zur Rationalisierung der Ressourcen;

16.    weist darauf hin, dass eine Halbzeitüberprüfung der Zusammenarbeit zwischen diesen Organen ein nützliches Instrument wäre, um die Vorteile der Zusammenarbeit zu bewerten und noch bessere, maßgeschneiderte Lösungen für die Zukunft zu finden;

17.    spricht dem Ausschuss für die durchweg hohe Qualität seiner jährlichen Tätigkeitsberichte und für die Vorlage eines umfassenden jährlichen Wirkungsberichts, der ein nützliches Instrument für die Bewertung seiner Arbeiten darstellt, seine Anerkennung aus; stellt mit Genugtuung fest, dass der jährliche Tätigkeitsbericht mit einer vollständigen Übersicht über sämtliche dem Ausschuss zur Verfügung stehenden Humanressourcen versehen war;

18.    hält die Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem EWSA für einen wirksamen Mechanismus; empfiehlt dem Ausschuss seine Beibehaltung in aktualisierter Form.

19.    möchte über die Höhe der konkreten Haushaltseinsparungen infolge der aktualisierten Vereinbarung über die administrative Zusammenarbeit mit dem EWSA und die genauen Bereiche, die von der aktualisierten Vereinbarung betroffen sein werden, informiert werden;

20.    geht davon aus, dass die aktualisierte Vereinbarung über die administrative Zusammenarbeit mit dem EWSA auch zu einer Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Verwaltung der gemeinsamen Dienste führen wird;

21.    fordert den Rechnungshof auf, in seinem nächsten Jahresbericht zu untersuchen, inwieweit der Ausschuss den Empfehlungen des Parlaments aus dieser Entschließung nachgekommen ist;ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Inés Ayala Sender, Zuzana Brzobohatá, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Monika Panayotova, Crescenzio Rivellini, Paul Rübig, Bogusław Sonik, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Michael Theurer, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, Philip Bradbourn, Esther de Lange, Vojtěch Mynář, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Barbara Weiler

  • [1]  ABl. L 56 vom 29.2.2012.
  • [2]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 1.
  • [3]  ABl. C 331 vom 14.11.2013, S. 1.
  • [4]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 122.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [7]  ABl. L 56 vom 29.2.2012.
  • [8]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 1.
  • [9]  ABl. C 331 vom 14.11.2013, S. 1.
  • [10]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 122.
  • [11]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [12]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.