BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2012

21.3.2014 - (C7‑0290/2013 – 2013/2212(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa

Verfahren : 2013/2212(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0235/2014
Eingereichte Texte :
A7-0235/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0290/2013 – 2013/2212(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur[1],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7-0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[3] des Rates, insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz[4], insbesondere auf Artikel 13,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0235/2014),

1.      erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0290/2013 – 2013/2212(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur[7],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7-0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[8], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[9] des Rates, insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz[10], insbesondere auf Artikel 13,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0235/2014),

1.      billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2012;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2012 sind

(C7‑0290/2013 – 2013/2212(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur[13],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7-0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[14], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[15] des Rates, insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz[16], insbesondere auf Artikel 13,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[17],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[18], insbesondere auf Artikel 108,

–       unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0235/2014),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“) für 2012 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 41 700 000 EUR belief, was gegenüber 2011 eine Kürzung um 1,25 % bedeutet;

B.   in der Erwägung, dass sich der Beitrag der Union zum Haushalt der Agentur für 2012 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 35.363.354,85 EUR belief, was gegenüber 2011 eine Kürzung um 0,23 % bedeutet;

C.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2012 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

1.   begrüßt, dass die Agentur alle Maßnahmen abgeschlossen hat, die sich aus früheren Anmerkungen des Rechnungshofes ergeben hatten;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.   stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2012 zu einer Vollzugsquote von 99,19 % geführt haben und dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 89,41 % betrug;

3.   betont, dass der Beitrag der Union zum Haushalt der Agentur für 2012 0,026 % des Gesamthaushaltsplans der Union entspricht;

4.   bedauert, dass für das Jahr 2012 die Dienstreisekosten des Exekutivdirektors der Agentur wesentlich höher waren als jene der Exekutivdirektoren anderer Agenturen; fordert die Agentur auf, dies der Entlastungsbehörde im Rahmen des Folgeberichts zur Entlastung 2012 eingehender zu erläutern;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

5.   nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof bei seiner jährlichen Prüfung nichts Erwähnenswertes hinsichtlich des Umfangs der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr festgestellt hat; spricht der Agentur seine Anerkennung für die Einhaltung des Grundsatzes der Jährlichkeit und die zeitgerechte Ausführung ihres Haushaltsplans aus;

Mittelübertragungen

6.   nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass sich Umfang und Art der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres dem jährlichen Tätigkeitsbericht und den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs zufolge im Rahmen der Haushaltsordnung bewegten; spricht der Agentur seine Anerkennung für ihre gute Haushaltsplanung aus;

Vergabe- und Einstellungsverfahren

7.   stellt fest, dass für 2012 weder die in der Stichprobe erfassten Vorgänge noch andere Prüfungsfeststellungen im Jahresbericht des Rechnungshofs Anlass zu Bemerkungen über die Auftragsvergabeverfahren der Agentur gegeben haben;

8.   stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem jährlichen Prüfungsbericht für 2012 keine Bemerkungen zu den Einstellungsverfahren der Agentur formuliert hat;

9.   stellt fest, dass zum Ende des Jahres 2012 131 von 136 Stellen besetzt waren und 86 Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige bei der Agentur beschäftigt waren; begrüßt, dass sich die Stellenbesetzungsrate gegenüber 2011 verbessert hat;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

10.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im ersten Quartal 2014 auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in den dezentralen Agenturen der EU eine Bewertung durchführen wird, um das Ausmaß ihrer Exposition im Hinblick auf die Stärkung oder Ergänzung ihrer Politik zur Bewältigung und Vermeidung von Interessenkonflikten und im Hinblick auf die Bewertung der Umsetzung, Überwachung und Berichterstattung festzustellen; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der Bewertung zu informieren, sobald diese vorliegen;

11.  stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses, der Exekutivdirektorin und der Mitglieder des höheren Managements nicht öffentlich zugänglich sind; fordert die Agentur auf, hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen;

12.  stellt fest, dass die Agentur ihre Politik für den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten überarbeitet hat; nimmt zur Kenntnis, dass Beamte und sonstige Bedienstete der Agentur kraft des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen entsprechende Angaben machen müssen und dass diese Informationen transparent auf der Website der Agentur dargestellt werden; stellt zudem fest, dass Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses nicht nur zu Beginn ihrer Amtszeit eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, sondern auch alljährlich eine Erklärung über Interessenkonflikte abgeben müssen;

Interne Kontrollen

13. stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur im Jahr 2012 im Rahmen von drei großen Finanzhilfeprogrammen Finanzhilfen an Konsortien gewährte, die sich aus europäischen Umweltstellen und -einrichtungen, UN-Organisationen und nationalen Umweltorganisationen zusammensetzen; stellt fest, dass sich die Gesamtausgaben für Finanzhilfen im Jahr 2012 auf 11 900 000 EUR beliefen, was 27 % der Gesamtbetriebsausgaben entspricht; stellt fest, dass die Ex-ante-Überprüfungen der Agentur vor Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten zwar aus einer Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen bestehen, sie jedoch üblicherweise keine Dokumente von Begünstigten erhält, die die Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Personalkosten untermauern, die den Großteil der Kosten ausmachen;

14. bedauert, dass die bestehenden Kontrollen dem Management der Agentur daher nur begrenzte Gewähr hinsichtlich der Förderfähigkeit und Richtigkeit der von Begünstigten geltend gemachten Kosten bieten; ist der Ansicht, dass eine stichprobenartige Überprüfung von Belegunterlagen für Personalkosten und eine größere Anzahl von Vor-Ort-Überprüfungen bei den Begünstigten die Zuverlässigkeit erheblich steigern könnten; fordert die Agentur auf, entsprechende Schritte zu unternehmen und die Entlastungsbehörde über ihre Fortschritte zu informieren;

Leistung

15.  fordert die Agentur auf, die Ergebnisse und die Auswirkungen ihrer Arbeit für die EU-Bürger auf leicht zugängliche Weise vor allem über ihre Website bekanntzugeben;

o

o         o

16. verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom … 2014[19] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

27.1.2014

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

für den Haushaltskontrollausschuss

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2012

(C7-0290/2013 – 2013/2212(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Jutta Haug

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   stellt fest, dass der Europäischen Umweltagentur im Jahr 2012 ein Betrag von 41 695 704 EUR zur Verfügung stand, wovon 36 309 240 EUR aus dem Gesamthaushaltsplan der EU stammten; möchte hervorheben, dass dieser Betrag 0,026 % des Gesamthaushaltsplans der EU ausmacht; stellt fest, dass Ende 2012 von 136 Stellen 131 besetzt waren und dass 86 Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige bei der Behörde beschäftigt waren; begrüßt, dass sich die Rate der Stellenbesetzung gegenüber 2011 verbessert hat;

2.   begrüßt, dass der Rechnungshof die dem Jahresabschluss 2012 der Europäischen Umweltagentur zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen für rechtmäßig und ordnungsgemäß hält;

3.   nimmt Kenntnis von der Anmerkung des Rechnungshofes zu internen Kontrollen; registriert gleichzeitig die Antwort der Agentur; hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Agentur einen Aktionsplan ausgearbeitet hat, damit die Zuverlässigkeit der Kostenaufstellungen hinreichend gewährleistet ist; begrüßt darüber hinaus den Beschluss, mehr Kontrollen vor Ort durchzuführen, um die Verwaltung im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit und Richtigkeit der Kosten bestmöglich zu gestalten;

4.   begrüßt, dass die Agentur alle Maßnahmen abgeschlossen hat, die sich aus früheren Anmerkungen des Rechnungshofes ergeben hatten;

5.   rät, zu überprüfen, ob der Entlastungsbeschluss auf den OECD-Leitlinien basieren sollte, um qualitativ hochwertige, international anerkannte Rechnungsführungs-, Rechnungsprüfungs- und Offenlegungsstandards sicherzustellen; fordert die EU-Organe auf, die OECD-Leitlinien zu übernehmen und sich zu ihrer Einbeziehung in einen gemeinsamen Arbeitsrahmen für alle europäischen Organe und Einrichtungen zu verpflichten, falls dies in der Bewertung empfohlen wird;

6.   begrüßt, dass die Agentur ihre Politik im Zusammenhang mit möglichen Interessenkonflikten überarbeitet hat; hat zur Kenntnis genommen, dass die Beamten und sonstigen Bediensteten der Agentur kraft des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen entsprechende Angaben machen müssen und dass diese Informationen transparent auf der Website der Agentur dargestellt werden; hat ebenso festgestellt, dass Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses nicht nur zu Beginn ihrer Amtszeit eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, sondern auch alljährlich eine Erklärung zu Interessenkonflikten abgeben müssen;

7.   empfiehlt aufgrund der verfügbaren Informationen, dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Umweltagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.1.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

53

8

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Elena Oana Antonescu, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Lajos Bokros, Franco Bonanini, Biljana Borzan, Milan Cabrnoch, Martin Callanan, Yves Cochet, Spyros Danellis, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Karin Kadenbach, Martin Kastler, Christa Klaß, Claus Larsen-Jensen, Jo Leinen, Peter Liese, Kartika Tamara Liotard, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andrés Perelló Rodríguez, Pavel Poc, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Kārlis Šadurskis, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Salvatore Tatarella, Thomas Ulmer, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gaston Franco, Jutta Haug, Filip Kaczmarek, Marusya Lyubcheva, Miroslav Mikolášik, Vittorio Prodi, Giancarlo Scottà, Alda Sousa, Vladimir Urutchev, Andrea Zanoni

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Zuzana Brzobohatá, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, Markus Pieper

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Thomas Ulmer

  • [1]       ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 106.
  • [2]       ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [3]       ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]     ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.
  • [5]       ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [6]       ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [7]       ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 106.
  • [8]       ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [9]       ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [10]     ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.
  • [11]     ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [12]     ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [13]     ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 106.
  • [14]     ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [15]    ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [16]    ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.
  • [17]     ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [18]     ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [19]     Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2014).