BERICHT über neue Technologien und frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien
25.3.2014 - (2013/2182(INI))
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Cătălin Sorin Ivan
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über neue Technologien und frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 14 der Grundrechtecharta,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 25. September 2013 mit dem Titel „Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien“ (COM(2013)0654) und das dazugehörige Arbeitspapier der Dienststellen mit dem Titel „analysis and mapping of innovative teaching and learning for all through new Technologies and Open Educational Resources in Europe“ (Analyse und Abbildung innovativer Lehr- und Lernmethoden für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien in Europa) (SWD(2013)0341),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. Juli 2013 mit dem Titel „Europäische Hochschulbildung in der Welt“ (COM(2013)0499),
– unter Hinweis auf die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG[1],
– unter Hinweis auf Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Februar 2014: Mit einer effizienten und innovativen allgemeinen und beruflichen Bildung in Qualifikationen investieren – ein Beitrag zum Europäischen Semester 2014[2],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens[3],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Februar 2011 zur Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Durchführung der Strategie „Europa 2020“[4],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2011 zur sozialen Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung[5],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zur Internationalisierung der Hochschulbildung[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2013 zu neuen Denkansätzen für die Bildung[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2013 zur Digitalen Agenda für Wachstum, Mobilität und Beschäftigung: Zeit zu handeln[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2012 zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Europa 2020[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zur Modernisierung der Hochschulsysteme Europas[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2011 zu der Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu Jugend in Bewegung – ein Rahmen für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa[12],
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 26. Februar 2014[13],
– nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 31. Januar 2014[14],
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0249/2014),
A. in der Erwägung, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung darauf ausgerichtet sein müssen, Chancengleichheit im Bildungswesen sicherzustellen und der in immer höherem Maße erforderlichen ständigen Erweiterung von Wissen und Kompetenzen sowie einer zunehmenden Internationalisierung des Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen und eine höhere Effizienz und Chancengleichheit zu verwirklichen;
B. in der Erwägung, dass die Strategie „Europa 2020“ darauf abzielt, Innovation zu fördern, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, den sozialen Zusammenhalt zu verbessern und eine solide Grundlage für ein nachhaltiges und inklusives Wachstum in der EU durch hoch qualifizierte Arbeitskräfte mit einem gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu schaffen,
C. in der Erwägung, dass es trotz der hohen Arbeitslosenquoten, insbesondere unter Jugendlichen einschließlich Hochschulabgängern, viele freie Arbeitsplätze in Europa gibt, die nicht besetzt werden können, was auf ein markantes Qualifikationsdefizit hindeutet, für dessen Behebung die Modelle der dualen Berufsausbildung am besten geeignet wären; in der Erwägung, dass sich im Jahr 2012 15,8 % der jungen Menschen in der EU weder in Ausbildung noch in Beschäftigung (NEET) befanden und somit der Gefahr ausgesetzt waren, aufgrund eines zunehmenden Missverhältnisses zwischen vorhandenen und nachgefragten Qualifikationen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden;
D. in der Erwägung, dass bis 2020 wahrscheinlich für 90 % der Arbeitsplätze digitale Kompetenzen erforderlich sein werden und es in der EU bis 2015 bis zu 900 000 unbesetzte Stellen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) geben wird;
E. in der Erwägung, dass sich die Anzahl von Absolventen universitärer Einrichtungen bis zum Jahre 2030 aller Voraussicht nach vervierfachen wird;
F. in der Erwägung, dass 18-28 % der Schüler in der EU kaum Möglichkeiten haben, in der Schule oder zuhause das Internet zu nutzen; in der Erwägung, dass nur 30 % der Schüler in der EU als digital kompetent bezeichnet werden können; in der Erwägung, dass nur 20 % der Schüler in der EU von mit digitalen Medien vertrauten und engagierten Lehrkräften unterrichtet werden; in der Erwägung, dass 70 % der Lehrkräfte in der EU der Ansicht sind, dass ihre Kenntnisse im Umgang mit digitalen Medien unzureichend sind und sie gerne ihre IKT-Kenntnisse erweitern würden; in der Erwägung, dass 40 % der Europäer zwischen 16 und -74 Jahren nur geringe oder gar keine IKT-Kenntnisse besitzen;
G. in der Erwägung, dass frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien („open educational resources“ – OER) eine essentielle Rolle bei der Förderung des lebenslangen Lernens für alle Lernenden sowie bei der Verbesserung der inhaltlichen Qualität und der Verbreitung der Lerninhalte sowohl bei formellen als auch bei informellen Bildungsanbietern spielen können und dass gleichzeitig ein in digitaler Hinsicht mangelhaftes Bildungssystem ein Hemmnis für die Entwicklung des Wissens und der Kompetenzen der Lernenden bilden kann;
H. in der Erwägung, dass die EU das Potenzial der IKT im Hinblick auf den Reichtum und die Vielfalt in den Bereichen Kultur, Bildung, Zugang zu Informationen und Austausch bewährter Verfahren noch nicht ausreichend erfasst hat;
I. in der Erwägung, dass die Modernisierung der Bildungssysteme in der EU Investitionen in Bildungseinrichtungen erfordert, die besonders gut mit Informations- und Kommunikationstechnologien ausgestattet sind;
J. in der Erwägung, dass daher der Breitbandausbau (auch in ländlichen Gebieten, Gebirgsregionen und Gebieten in Randlage) von wesentlicher Bedeutung ist;
K. in der Erwägung, dass in der Schule auch der praktische und kritische Umgang mit digitalen Technologien und dem Internet gelehrt werden sollte;
Chancen und Herausforderungen
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission, in der eine EU-Agenda im Bereich der OER festgelegt wird und die sich auf die Möglichkeiten dieser Ressourcen, den Zugang zu und die Gleichberechtigung in der Bildung auszubauen und diese weiter zu diversifizieren, sowie auf die Bedeutung dieser Ressourcen in einer zunehmend digitalen Gesellschaft konzentriert; ist der Ansicht, dass sich durch den Aufbau eines europäischen Rahmens für die Entwicklung der OER die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten verbessern lassen;
2. stellt fest, dass Maßnahmen zur Ausbildung allgemeiner digitaler Kompetenzen unterstützt sowie Informationen über bewährte Verfahren gesammelt und diese in unterschiedlichen Umfeldern verbreitet werden müssen, damit die Nutzung von OER in die Tat umgesetzt wird;
3. betont, dass die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Einzelpersonen wie Lehrkräfte, Studenten, Schüler und Lernende aller Altersstufen durch die OER die Möglichkeit erhalten, auf innovative Weise zu lehren und zu lernen; fordert Bildungseinrichtungen auf, den potentiellen Nutzen von OER in den einzelnen Bildungssystemen weiter zu prüfen, um nach Möglichkeit ein organisatorisches Umfeld zu schaffen, in dem solche Neuerungen begrüßt, einbezogen, angewandt und gefördert werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen in diesem Zusammenhang auf, im Rahmen der Strategien für eine intelligente Spezialisierung Exzellenzzentren für Innovation und Entwicklung einzurichten, in denen das Potenzial der IKT vollumfänglich ausgeschöpft wird;
4. bedauert, dass in der Mitteilung der Kommission bei den Anmerkungen über den Einsatz der neuen Technologien und der digitalen Inhalte zu Lern- und Lehrzwecken nicht zwischen den verschiedenen Schularten differenziert wird; betont, dass sich Lernende je nach Alter unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen aneignen und dass folglich Lehrpläne und Lehrmethoden in den einzelnen Schularten unterschiedlich sind;
5. weist darauf hin, dass Qualitätssicherung eine wesentliche Rolle bei der Steigerung des Vertrauens in und der Nutzung von OER spielt; unterstützt die Erforschung und Verbreitung bewährter Verfahren, die eine wirksame Nutzung von OER fördern, insbesondere durch Investitionen in methodologische Versuche, Metakompetenzen (im Hinblick auf Reflexion, proaktives Handeln und kritisches Denken) sowie Soft Skills; ist ferner der Ansicht, dass die Erforschung von Methoden zur Beurteilung der so erworbenen Kompetenzen unterstützt werden muss und dass diese Beurteilung sich nicht auf eine Peer Review oder auf automatisierte Systeme beschränken darf, wie das bei Nutzergemeinschaften („Communities of practice“) der Fall ist;
6. nimmt zur Kenntnis, dass OER im Allgemeinen in einer begrenzten Zahl von Sprachen und insbesondere – wenn auch nicht ausschließlich – in Hochschuleinrichtungen erstellt werden, was vor allem für Massive Open Online Courses (MOOC) gilt; fordert die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung aller Stufen in den Mitgliedstaaten sowie andere einschlägige Interessenträger auf, OER in ihren eigenen Sprachen zu erstellen, um das Potenzial der digitalen Technologie und Mehrsprachigkeit vollständig auszuschöpfen; weist darauf hin, dass der Verfügbarkeit, den Zugangsmöglichkeiten und dem Innovationsgrad des Materials eine grundlegende Rolle bei der Verwendung von elektronischem Lernmaterial in der Bildung zukommt;
7. weist darauf hin, dass IKT und OER derzeit hauptsächlich in der Hochschulbildung genutzt werden; spricht sich ggf. für deren Einsatz in Grund- und Sekundarschulen sowie in der Berufsausbildung und im Bereich des nichtformellen Lernens aus, in denen ein schülerorientiertes Lernen in Verbindung mit IKT ebenfalls viele Möglichkeiten bietet;
8. weist darauf hin, dass eine verständliche Darstellung ein kritischer Faktor bei der Erstellung von Bildungssoftware ist; stellt fest, dass dieser Vorgang angemessen in die Lehr- und Lernprozesse eingebettet sein muss und dass dabei pädagogische Ziele sowie die Ziele des Lehrplans, Werkzeuge und individuelle Bildungswege berücksichtigt werden müssen;
9. betont, dass die Anerkennung der durch OER erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen durch einen weitergehenden Dialog mit den Interessenträgern erleichtert werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen im Rahmen ihrer nationalen Qualifikationsrahmen für die Validierung dieses Lernens zu ergreifen;
10. weist darauf hin, dass die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen vereinfacht werden muss, um die Nutzung von OER und MOOC durch die Reduzierung bürokratischer Strukturen zu steigern und zu erleichtern;
11. unterstreicht, dass die Verfügbarkeit von und der Zugang zu kostenlosen, hochwertigen und geeigneten Online-Lernmaterialen wesentlich ist;
12. betont, dass die bestehenden Einschränkungen und Ausnahmen im Bereich des Urheberrechts für Abbildungen im Bereich des nicht-kommerziellen Lehrens harmonisiert werden müssen, sodass OER und Fernunterricht grenzüberschreitend eingesetzt werden können und europäische Plattformen in die Lage versetzt werden, durch Skaleneffekte im weltweiten Wettbewerb zu bestehen;
13. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie 2001/29/EG vorzulegen, damit in der EU ein harmonisiertes und flexibles System für Urheberrechte und damit verbundene Rechte geschaffen wird, das auf das digitale Zeitalter ausgerichtet ist und den öffentlichen Wert des Zugangs zu Wissen berücksichtigt;
14. fordert die Mitgliedstaaten auf, das zu erwartende Potenzial von OER im Hinblick auf die Verringerung öffentlicher und privater Bildungsausgaben – vor allem für Lehrmaterial – bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Qualität zu prüfen;
15. nimmt die große Bedeutung nachhaltiger Modelle für die Erstellung von OER und MOOC zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern die eingehendere Erforschung der Gestaltung, des Einsatzes und der Erlernbarkeit dieser Instrumente zu unterstützen;
16. stellt fest, dass der Einsatz von OER dergestalt erfolgen sollte, dass die Entwicklung von Lernmethoden des 21. Jahrhunderts gefördert wird und neue Geschäftsmodelle für innovative kleine und mittlere europäische Anbieter von Lernkonzepten entstehen;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, die formale und informelle Bildung auf dem Gebiet der Online-Sicherheit zu fördern und Maßnahmen für Online-Sicherheit in Schulen mittels einer geeigneten Weiterbildung der Lehrkräfte vorzusehen;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine koordinierte und progressive Bildung über Internetsicherheit in den Schulen sicherzustellen; stellt fest, dass Eltern und gesetzliche Vormunde als Partner bei der Gewährleistung von Online-Sicherheit gesehen werden sollten und empfiehlt, ergänzende Strategien für sie zu entwickeln, wodurch die Rolle der elterlichen Vermittlung gestärkt wird; betont, dass diese Bemühungen darauf ausgerichtet sein sollten, die Unabhängigkeit junger Menschen zu stärken, damit sie für ihr Handeln und ihre Verantwortlichkeiten im Internet einstehen und digitale Kompetenzen erlangen; besteht darauf, dass der Schutz der physischen und psychischen Unversehrtheit und der Privatsphäre von Lehrkräften und Lernenden bei der Nutzung von OER sichergestellt werden muss;
19. fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten bei der formalen und informellen Bildung im Bereich der Online-Sicherheit, die Ausarbeitung relevanter didaktischer Inhalte und die Schaffung öffentlich-privater Partnerschaften zu unterstützen, deren Ziel es ist, junge Menschen, deren Eltern und Lehrkräfte sowie all diejenigen, die sich um junge Menschen kümmern, einschließlich der am Netzwerk „Safer Internet“ beteiligten nichtstaatlichen Organisationen einzubeziehen;
Kompetenzen für Lehrkräfte und Lernende
20. stellt fest, dass mit den neuen Technologien und den OER ein in höherem Maße interaktives Lernen ermöglicht wird und dass sie wertvolle Instrumente sind, um den Lernenden in den Mittelpunkt des Lernprozesses zu stellen;
21. betont, dass die Lehrkräfte auf allen Bildungsstufen eine Schlüsselrolle dabei spielen, den Zugang zu und die Nutzung von Online-Lehrmaterialien durch die Lernenden zu vereinfachen und ihnen bei dem Erwerb digitaler Kompetenzen zur Seite zu stehen;
22. betont die zwingende Notwendigkeit der raschesten und bestmöglichen technischen Ausstattung für alle Lernenden sowie den unverzichtbaren Zugang zum Breitbandinternet;
23. erinnert an die überragende Bedeutung einer hochwertigen Lehrkräfteausbildung, die durch eine verpflichtende, laufbahnbegleitende Berufsausbildung mit Fokus auf innovativen Lehrmethoden und die Vermittlung von Didaktik ("Lernen lernen") zur Weitervermittlung an die Lernenden ergänzt werden muss;
24. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Lehrkräfte bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen, indem sie moderne Lehrpläne für ihre Erstausbildung bereitstellen und berufsbegleitende Weiterbildung bieten, sodass die Lehrkräfte über die Kompetenzen verfügen, die sie für die Nutzung digital unterstützter Lehrmethoden benötigen;
25. betont explizit die erwiesenen Vorteile europäischer Auslandserfahrungen für Lehrkräfte, z.B. im Rahmen von "Erasmus+", und fordert eine massive Ausweitung dieses Programms sowie vergleichbarer Programme;
26. weist darauf hin, dass Grundkenntnisse in Lesen und Rechnen zusätzlich Metakompetenzen und Soft Skills sowie Querschnittskompetenzen wie kritisches Denken und Lernkompetenz Voraussetzungen für den Erwerb digitaler Kompetenzen und die effiziente Nutzung von OER sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die Auswirkungen von digitalen und/oder Online-Lehrmaterialien auf die Lernleistung von Lernenden eingehend zu bewerten, wobei nach Alter und Schulart differenziert werden muss;
27. nimmt die Bedeutung herkömmlicher Lehr- und Lernmethoden zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, die Prüfung der Frage zu fördern, ob und wie OER und MOOC – wenn sie zusätzlich zu oder als integraler Bestandteil von herkömmlichen Lehrmethoden eingesetzt werden – die individuellen Lernergebnisse verbessern können;
28. weist darauf hin, dass auf IKT und OER gestützte, innovative Lehrmethoden dazu beitragen, persönliche Kompetenzen und Querschnittskompetenzen wie kritisches Denken, die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, Kommunikationsvermögen und die Befähigung zur Problemlösung zu erwerben, die von größter Bedeutung für die Vermittelbarkeit und die Verwirklichung der persönlichen Ziele auf dem Arbeitsmarkt sind;
29. betont, dass Bildungspolitik zuallererst darauf abzielen sollte, Lernende bei dem Aufbau wichtiger kognitiver und sozialer Fähigkeiten zu unterstützen; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen des Einsatzes digitaler Hilfsmittel und Inhalte zu pädagogischen Zwecken auf die Lernenden eingehender zu bewerten und gleichzeitig die physische und psychische Integrität der Lernenden sicherzustellen;
30. weist darauf hin, dass auf die Bedürfnisse von erwachsenen Lernenden ausgerichtete OER entwickelt werden sollten, damit gering qualifizierten Bürgern Europas mehr Möglichkeiten für lebenslanges Lernen geboten werden können, wobei berücksichtigt werden muss, dass viele Lernende nur über mangelhafte IKT-Kenntnisse verfügen;
31. betont, dass digitale Kompetenzen und Kenntnisse in einer Informationsgesellschaft, die weltweit die dynamischste wissensbasierte Volkswirtschaft werden möchte, von größter Bedeutung für die Bürger sind;
32. stellt fest, dass digitale Kompetenz neue Kommunikations- und Bildungskanäle eröffnet und sich somit positiv auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die persönliche Entwicklung, den interkulturellen Dialog und eine aktive Bürgerbeteiligung auswirkt;
33. betont, dass die IKT und Online-Lehrmaterialien einschließlich OER den Fremdsprachenunterricht auf allen Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen können; betont, dass soziale Interaktion eine Grundvoraussetzung für das Erlernen einer Fremdsprache ist;
34. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die digitalen Kompetenzen auch dadurch zu verbessern und zu vertiefen, dass das Kodieren und die Programmierung in die jeweiligen Lehrpläne aufgenommen werden, damit die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gefördert wird und Lernende die Kompetenzen erwerben, die sie auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft benötigen;
35. bekräftigt, dass die kontinuierliche Vertiefung der Kenntnisse und Kompetenzen grundlegend für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist, und weist darauf hin, dass OER das lebenslange Lernen, das erforderlich ist, um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, erleichtern können; fordert ein ausgeglicheneres Geschlechterverhältnis bei der Verwendung von IKT im Hinblick darauf, dass auch Frauen, die, z. B. aufgrund von Mutterschafts- oder Elternurlaub, eine Zeitlang nicht auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, diese Art von Weiterbildung für eine Auffrischung ihrer Kenntnisse und für selbstständiges Lernen in Anspruch nehmen und somit ihre Aussichten auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen können;
36. stellt fest, dass öffentliche Bibliotheken und Bildungszentren freien Zugang zu Computern und zum Internet sowie Schulungen über Onlineressourcen anbieten können;
Ausweitung der Reichweite
37. betont die Bedeutung des Zugangs zu allgemeiner und beruflicher Bildung sowie zu EDV-Materialien für alle Lernenden in sämtlichen Altersgruppen, einschließlich für Lernende mit Behinderung, aus benachteiligten Verhältnissen, aus geografisch abgelegenen Regionen und für junge Menschen, die sich gegenwärtig weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET), sowie für all jene, die ihre Qualifikation verbessern möchten;
38. weist erneut darauf hin, dass nicht alle Bürger Zugang zu IKT bei ähnlichen preislichen Voraussetzungen und gleichwertiger Dienstleistungsqualität haben und dass im Allgemeinen die städtischen Gebiete besser angeschlossen sind als der ländliche Raum, wodurch eine digitale Kluft entsteht, die der Chancengleichheit der Bürger unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in der EU entgegensteht;
39. betont die wachsende Bedeutung der Erwachsenenbildung insbesondere im Rahmen der lebensbegleitenden Berufsqualifikation und fordert die europaweite Anerkennung, Stärkung und Förderung aller Organisationen der Erwachsenenbildung;
40. bekräftigt die Vorteile des generationsübergreifenden Lernens und verweist auf die großen Bildungspotentiale, die sich durch Digitales Lernen und OER bieten, auch im Hinblick auf den erweiternden Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung für alle Altersgruppen;
41. nimmt zur Kenntnis, dass neue Technologien und OER, insbesondere MOOC, den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung ermöglicht haben, Tausende von Lernende in der EU und auch in den entlegenen Regionen und in der ganzen Welt zu erreichen; erkennt an, dass Bildung und Kenntnisse heutzutage grenzüberschreitend weitergegeben werden, was die Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit steigert und zur Förderung europäischer Bildungseinrichtungen als Zentren der Innovation und der Entwicklung neuer Technologien beiträgt;
42. stellt fest, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Qualität und Zugänglichkeit von Bildung beibehalten werden muss; betont, dass anhand der neuen Technologien dafür Sorge getragen werden kann, dass ein besserer Zugang zu Bildung nicht mit einer Verringerung der Qualität der Bildungsangebote einhergeht;
43. weist darauf hin, dass die EU Gefahr läuft, hinter andere Regionen der Welt wie die Vereinigten Staaten und Asien, wo umfangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung, neue Technologien und OER getätigt werden, zurückzufallen; weist darauf hin, dass die Union auf ihrer aus der kulturellen und sprachlichen Vielfalt hervorgehenden Stärke aufbauen und Investitionen in Online-Lehrmaterial einschließlich OER und in neue Technologien tätigen muss, um ihre Bevölkerung bestmöglich zu unterstützen;
44. weist darauf hin, dass die neuen Technologien zur globalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bildungswesens beitragen können, Chancen für die Internationalisierung der Hochschulbildung in Europa bieten und die Attraktivität Europas als Bildungsstandort steigern;
45. betont, dass mit OER die Qualität der europäischen Schulbildung verbessert werden kann, und legt in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen weltweit, insbesondere in den Vereinigten Staaten, nahe;
46. weist darauf hin, dass erfolgreiche OER-Strategien und MOOC Internationalisierungsstrategien fördern können, indem sie die Qualität und die Außenwirkung der europäischen (Hochschul-) Bildungseinrichtungen verbessern und Studenten und Forscher in einem zunehmend global geprägten Wettbewerb um die besten Köpfe binden;
47. fordert die Mitgliedstaaten zur Förderung von Zusammenarbeit und Synergien im Bereich des lebenslangen Lernens auf, insbesondere zur maximalen Erleichterung des Zugangs zur Bildung und zur Anpassung und Modernisierung der Lehrpläne der Bildungseinrichtungen an die sich rasch entwickelnden Möglichkeiten und Angebote des Digitalen Lernens und von OER, um den neuen Herausforderungen der heutigen Welt bestmöglich Rechnung zu tragen;
48. ruft zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den europäischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und mit den internationalen Organisationen und Interessenträgern auf, um ein besseres Verständnis der neuen Lehr- und Lernmethoden und der Auswirkungen der IKT auf die Bildung zu fördern; unterstützt die Entwicklung von gemeinsamen Plattformen für diese Zusammenarbeit;
49. betont, dass der Einsatz neuer Technologien im Bereich der Bildung auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts ausgerichtet sein und die bestehende Kompetenzlücke schließen sollte; betont, dass Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Privatwirtschaft besser miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten müssen;
50. weist darauf hin, dass die neuen Technologien und das IKT-gestützte Lernen den zusätzlichen Vorteil haben, dass sie den Lernenden, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen, grenzüberschreitendes Lernen ermöglichen;
51. weist darauf hin, dass digitale Technologien in der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU nicht vollständig ausgenutzt werden; fürchtet, dass diese Situation zu einer weiteren Fragmentierung der Konzepte des Lehrens und des Lernens führen könnte; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Grundsätze der Chancengleichheit auf die neuen Märkte anzuwenden, da die OER ein Werkzeug für einen breiteren Zugang zu Bildung bleiben und nicht ein rein von wirtschaftlichen Interessen geprägtes Instrument werden sollten;
52. betont, dass die digitale Technologie ein wichtiges Werkzeug für die Erziehung zu bürgerschaftlichem Verhalten ist, das die Teilhabe zahlreicher Bürger in abgelegenen Gebieten und insbesondere junger Menschen erleichtert, indem es diesen ermöglicht, freie Meinungsäußerung und freie Online-Kommunikation uneingeschränkt auszuüben;
Beitrag der EU-Programme
53. begrüßt die Einrichtung des Portals Open Education Europa in allen Amtssprachen der EU, das einen einzigen Zugang zu den europäischen OER bietet, und fordert, dass es entschlossen weiterentwickelt und in den Mitgliedstaaten intensiv gefördert wird;
54. weist darauf hin, dass eine geeignete digitale Infrastruktur, die sich auf gemeinhin genutzte und beliebte Technologien stützt, eine Voraussetzung für das Erreichen der größtmöglichen Anzahl von Lernenden durch OER ist;
55. fordert die Kommission auf, einmal im Jahr eine europäische Konferenz zur Raumordnung zu veranstalten, um sicherzugehen, dass die IKT-Dienste allen Bürgern unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in der EU zugänglich sind;
56. macht darauf aufmerksam, dass lokale und regionale Behörden eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von Infrastruktur, der Verbreitung und Bekanntmachung der unterschiedlichen Initiativen bei einem breiteren Publikum, der Einbeziehung weiterer vor Ort tätiger Akteure sowie der Verbreitung und Umsetzung der relevanten europäischen Initiativen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene spielen;
57. fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die verfügbaren Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds dazu einzusetzen, die digitale Kluft in den Gebieten durch die Verbesserung der Infrastrukturen und Netze zu überwinden und die Ausbildung im Bereich der IKT und deren sachgemäßen Einsatz zu fördern, wobei der Bedarf der Bildungseinrichtungen insbesondere in ländlichen und entlegenen Regionen berücksichtigt wird; stellt fest, dass die Synergie zwischen den verschiedenen Programmen und Instrumenten, einschließlich Erasmus+, Horizont 2020 und den Struktur- und Investitionsfonds, Voraussetzung für einen intelligenten und umfassenden Einsatz der EU-Mittel ist;
58. fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Bildungseinrichtungen zu fördern und auf existierenden Projekten und Erfahrungen aufzubauen;
59. begrüßt die Initiative der Kommission, Indikatoren zu entwickeln, um die Integration von IKT in den Lehr- und Weiterbildungseinrichtungen intensiv zu beobachten, und EU-weite quantitative Untersuchungen zu unterstützen;
60. fordert die Kommission auf, das Netzwerk „Euroschoolnet“ und dessen Tätigkeiten zu fördern und auszuweiten;
61. begrüßt, dass alle Bildungsmaterialien, die mit Unterstützung durch Erasmus+ entwickelt werden, durch öffentliche Lizenzen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen; fordert ähnliche Vorgehensweisen für andere EU-Programme einschließlich einer umfassenden Bereitstellung eines offenen Zugangs im Rahmen des Programms Horizont 2020;
62. betont, dass Erasmus+ und Horizont 2020 eine wichtige Rolle dabei spielen können, OER durch Nutzergemeinschaften zu erstellen, wie beispielsweise durch Schullehrer unter Verwendung der eTwinning-Plattform; ruft zu einer Ausweitung der Nutzung dieser Plattformen auf andere Bildungsbereiche auf;
°
° °
63. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.
- [2] ABl. C 62 vom 04.03.14, S. 4.
- [3] ABl. C 398 vom 22.12.12, S. 1.
- [4] ABl. C 70 vom 04.03.11, S. 1.
- [5] ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 2.
- [6] ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 12.
- [7] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0433.
- [8] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0377.
- [9] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0323.
- [10] ABl. C 258 E vom 07.09.13, S. 55.
- [11] ABl. C 131 E vom 08.05.13, S. 87.
- [12] ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 77.
- [13] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
- [14] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Am 25. September 2013 legte die Kommission ihre Mitteilung mit dem Titel „Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien“ vor. In dem Dokument werden drei Problembereiche identifiziert:
o (1) Innovation in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung;
o (2) Einsatz von frei zugänglichen Lehr- und Lernmaterialien (OER);
o (3) Verfügbarkeit von Infrastruktur und Ausrüstung für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).
Die Empfehlungen der Kommission für die Mitgliedstaaten und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung beinhalten:
o (1) Steigerung der Anerkennung der online erworbenen Kompetenzen und Unterstützung der Lehrkräfte beim Erwerb von digitalen Kompetenzen;
o (2) Förderung des freien Zugangs zu öffentlich finanzierten Lehrmitteln;
o (3) Verbesserung des Breitbandanschlusses und der IKT-Ausrüstung von Klassenzimmern.
Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise und der hohen Jugendarbeitslosigkeit vor der an Bedeutung gewinnenden Herausforderung stehen, jungen Menschen qualitativ hochwertige Bildung zu bieten.
Die ungleiche Verfügbarkeit von digitaler Infrastruktur in der EU ist eine weitere Herausforderung. Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass die Lösung dieses Problems im Einsatz der EU-Programme und in der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen besteht.
Darüber hinaus fürchtet der Berichterstatter, dass die EU im Vergleich zu den Vereinigten Staaten und Asien im Hinblick auf die digitalen Kompetenzen der Arbeitskräfte zurückfallen könnte. Die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind noch immer nicht in der Lage, IKT in ihre gängige Praxis zu integrieren. Es besteht ein großer Unterschied zwischen dem alltäglichen Einsatz digitaler Technologien und ihrer Verwendung in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Zusammenarbeit zwischen europäischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte gefördert werden, um die Entwicklung der OER voranzutreiben.
Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung finden bahnbrechende Veränderungen statt. Wir erleben ein massives Wachstum von Bildungskursen und anderen im Internet verfügbaren Ressourcen, entweder kostenlos als OER oder als bezahlte Ressourcen: Wissen ist zunehmend für jedermann verfügbar und dies häufig kostenlos.
Darüber hinaus wird unser Leben zunehmend digital. Dies bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für den Bildungsbereich mit sich: die Vorteile neuer Technologien müssen genutzt werden, ohne den Wert der herkömmlichen Methoden zu vernachlässigen.
Die verstärkte Nutzung digitaler Technologien ermöglicht den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, den Lehrkräften, Studenten und Schülern, auf innovative Weise zu lehren und zu lernen. Bildungseinrichtungen werden die Möglichkeit haben, individuelle Ressourcen zu wählen und diese gemäß ihrem spezifischen Bedarf anzupassen. Dadurch schaffen sie eine größere Vielfalt der Lernumgebungen. OER können dazu beitragen, Konzepte für die Zusammenarbeit zu verbessern und den Lernprozess zu personalisieren.
Während die Generation der „Digital Natives“ rasant wächst, müssen die heutigen Lehrkräfte angemessen ausgebildet sein, um IKT in ihre pädagogischen Methoden zu integrieren. Aus diesem Grund ist der Berichterstatter der Meinung, dass die Europäische Union die pädagogische und berufliche Entwicklung in Bezug auf IKT unterstützen und den Einsatz von OER fördern sollte.
Viele Einrichtungen setzen OER-Material ein. Während offene Lizenzen den freien Austausch digitaler Bildungsressourcen ermöglichen, gibt es einige Herausforderungen in Bezug auf die Urheberrechte bei Lehr- und Lernmaterialien. Es ist wichtig, dieses Problem genau zu beobachten und zu untersuchen.
Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ist es grundlegend, die existierenden Methoden weiter zu verbessern und innovative Methoden des Lehrens und Lernens zu fördern. OER können einen starken Beitrag zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 leisten und lebenslanges Lernen zur Realität machen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.3.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Zoltán Bagó, Piotr Borys, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Lorenzo Fontana, Mary Honeyball, Cătălin Sorin Ivan, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Emilio Menéndez del Valle, Marek Henryk Migalski, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Monika Panayotova, Gianni Pittella, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Hannu Takkula, László Tőkés, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Milan Zver |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Iosif Matula, Isabelle Thomas |
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