BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung Portugals, in der autonomen Region Madeira auf die dort hergestellten und verbrauchten Rum- und Likörerzeugnisse sowie in der autonomen Region Azoren auf die dort hergestellten und verbrauchten Likör- und Branntweinerzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden

2.4.2014 - (COM(2014)0117 – C7‑0104/2014 – 2014/0064(CNS)) - *

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Danuta Maria Hübner
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2014/0064(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0262/2014
Eingereichte Texte :
A7-0262/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung Portugals, in der autonomen Region Madeira auf die dort hergestellten und verbrauchten Rum- und Likörerzeugnisse sowie in der autonomen Region Azoren auf die dort hergestellten und verbrauchten Likör- und Branntweinerzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden

(COM(2014)0117 – C7‑0104/2014 – 2014/0064(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (COM(2014)0117),

–       gestützt auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7‑0104/2014),

–       gestützt auf die Artikel 55 und 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0262/2014),

1.      billigt den Vorschlag der Kommission;

2.      fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.      fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Gemäß der in dem Vorschlag der Kommission dargelegten Begründung wurde Portugal mit der auf der Grundlage von Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags (jetzt Artikel 349 AEUV) erlassenen Entscheidung 2009/831/EG des Rates vom 10. November 2009 ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2013 in dem Gebiet in äußerster Randlage Madeira auf dort hergestellte und verbrauchte Rum- und Likörerzeugnisse sowie in dem Gebiet in äußerster Randlage Azoren auf dort hergestellte und verbrauchte Likör- und Branntweinerzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden, wobei diese Maßnahme mit der geringen Größe, der Zersplitterung und dem geringen Mechanisierungsgrad der landwirtschaftlichen Betriebe begründet wurde und einen Ausgleich für die zusätzlichen Kosten schaffen sollte, die mit dem Transport von Rohstoffen und dem Aufbau von Anlagen in diesen abgelegenen Inselgebieten verbunden sind.

Der genannten Entscheidung zufolge konnte Portugal auf diese Erzeugnisse einen Verbrauchsteuersatz anwenden, der unter dem in Artikel 3 der Richtlinie 92/84/EG des Rates festgelegten vollen Verbrauchsteuersatz für Alkohol und unter dem in dieser Richtlinie festgelegten entsprechenden Mindestsatz liegt, jedoch den vollen nationalen Verbrauchsteuersatz auf Alkohol nicht um mehr als 75 % unterschreitet.

Portugal hat eine Verlängerung dieser Ermächtigung bis zum 31. Dezember 2020 beantragt; die Kommission ist der Ansicht, dass die Verlängerung gerechtfertigt ist, um die Entwicklung dieser Gebiete in äußerster Randlage nicht zu gefährden, wobei keine Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt zu befürchten ist, da mit dem Steuervorteil nur die Zusatzkosten ausgeglichen werden.

Da mit dieser Maßnahme die wirtschaftliche Aktivität in Gebieten in äußerster Randlage auch künftig gefördert werden soll und keine verzerrenden Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu befürchten sind, schlägt der Vorsitz vor, diesen Vorschlag gemäß Artikel 46 der Geschäftsordnung ohne Änderung zu billigen.

VERFAHREN

Titel

Ermächtigung Portugals, in der autonomen Region Madeira auf die dort hergestellten und verbrauchten Rum- und Likörerzeugnisse sowie in der autonomen Region Azoren auf die dort hergestellten und verbrauchten Likör- und Branntweinerzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2014)0117 – C7-0104/2014 – 2014/0064(CNS)

Datum der Konsultation des EP

13.3.2014

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI

 

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

 

AGRI

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

ECON

1.4.2014

AGRI

17.3.2014

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Danuta Maria Hübner

1.4.2014

 

 

 

Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses

1.4.2014

Datum der Annahme

1.4.2014

 

 

 

Datum der Einreichung

2.4.2014