BERICHT betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan III – Kommission

10.4.2014 - (08219/2014 – C7‑0146/2014 – 2014/2018(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Anne E. Jensen

Verfahren : 2014/2018(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0276/2014
Eingereichte Texte :
A7-0276/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan III – Kommission

(08219/2014 – C7‑0146/2014 – 2014/2018(BUD))

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[1], insbesondere auf Artikel 41,

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, der am 20. November 2013 endgültig erlassen wurde[2],

–       gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3] (nachstehend „die Interinstitutionelle Vereinbarung“),

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[4],

–       unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds[5],

–       unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Shift2Rail“[6],

–       in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014, der von der Kommission am 11. Februar 2014 vorgelegt wurde (COM(2014)0078),

–      in Kenntnis des Standpunkts zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014, der vom Rat am 9. April 2014 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 10. April 2014 zugeleitet wurde (08219/2014 – C7-0146/2014),

–       gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0276/2014),

A.     in der Erwägung, dass sich der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014 auf eine Reihe von Anpassungen bezieht, die im Einklang mit dem Erlass der aktuellen Rechtsakte für die Ausführung des Haushaltsplans 2014 erforderlich sind, insbesondere auf Anpassungen, die zur Durchführung der geplanten Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (EIF) erforderlich sind, auf Änderungen, die auf die Verabschiedung der Rechtsgrundlage des Programms „Horizont 2020“ erst nach der offiziellen Annahme des Haushaltsplans 2014 zurückzuführen sind, und auf Anpassungen im Zusammenhang mit der Festlegung der Haushaltsstruktur für den Vorschlag des Gemeinsamen Unternehmens „Shift2Rail“;

B.     in der Erwägung, dass die Erhöhung der Kapitalbasis des EIF dazu beitragen wird, dass der Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzierung aus den Programmen COSME und „Horizont 2020“ verbessert wird;

C.     in der Erwägung, dass die Änderungen in der Nomenklatur des Programms „Horizont 2020“ erforderlich sind, um es an die Bestimmungen der im Dezember 2013 verabschiedeten Rechtsgrundlage anzupassen;

D.     in der Erwägung, dass die entsprechende Haushaltsstruktur für das Gemeinsame Unternehmen „Shift2Rail“ eingerichtet werden muss, was für andere Gemeinsame Unternehmen im Haushaltsverfahren 2014 bereits vorgenommen wurde;

E.     in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2014 aufzunehmen;

F.     in der Erwägung, dass die geplanten Änderungen als haushaltsneutral dargestellt werden, sodass die Höhe der Gesamtausgaben 2014 unverändert bleibt;

1.      weist darauf hin, dass mit dem Arbeitsprogramm für die von der Haushaltslinie 08 02 04 01 – „Wissenschaft für die und mit der Gesellschaft“ – abgedeckten Tätigkeiten im Jahr 2014 Verpflichtungen von etwa 53 Mio. EUR einhergehen, in dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014 jedoch keine Zuweisungen zu dieser Haushaltslinie vorgesehen sind; weist die Kommission auf die im Haushalts-Trilog vom 2. April 2014 eingegangene Verpflichtung hin, unverzüglich eine interne Mittelübertragung für die Haushaltslinie 08 02 04 01 – „Wissenschaft für die und mit der Gesellschaft“ – zu veranlassen, damit die Aufnahme der entsprechenden Tätigkeiten gemäß dem Arbeitsprogramm und der Rechtsgrundlage reibungslos verläuft;

2.      nimmt Kenntnis von dem von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014 sowie von dem diesbezüglichen Standpunkt des Rates;

3.      billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014;

4.      beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.4.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Richard Ashworth, Zuzana Brzobohatá, Isabelle Durant, José Manuel Fernandes, Věra Flasarová, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, George Lyon, Jan Mulder, Dominique Riquet, Alda Sousa, László Surján, Oleg Valjalo, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Paul Rübig, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Zdravka Bušić, Birgit Collin-Langen, Santiago Fisas Ayxela, Cristina Gutiérrez-Cortines, Petra Kammerevert, Annette Koewius, Norbert Neuser, Tadeusz Ross, Peter Simon, Rainer Wieland