EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union

21.10.2014 - (09828/2014 – C8‑0130/2014 – 2014/0083(NLE)) - ***

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Petras Auštrevičius
PR_NLE-AP_Agreement

Verfahren : 2014/0083(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0020/2014
Eingereichte Texte :
A8-0020/2014
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union

((09828/2014 – C8‑0130/2014 – 2014/0083(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (09828/2014)

–       unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (17903/13),

–       unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 217 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a, Artikel 218 Absatz 7 und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0130/2014),

–      unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den EAD zu den Verhandlungen zwischen der EU und der Republik Moldau über das Assoziierungsabkommen[1],

–      unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom … 2014[2] zu dem Entwurf eines Beschlusses,

–       gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, auf Artikel 99 Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0020/2014),

1.      gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Moldau zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 108.
  • [2]  Angenommene Texte von diesem Datum, P[8_TA(0000)0000].

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (8.10.2014)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union
(09828/2014 – C8-0130/2014 – 2014/0083(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Ionel-Sorin Moisă

KURZE BEGRÜNDUNG

Das unter Federführung der Östlichen Partnerschaft zwischen 2010 und 2013 ausgehandelte Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Moldau folgt der Vorlage des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine.

Es umfasst einen handelspolitischen Teil, der zur Bildung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone[1] mit der EU führen wird.

Mit der vertieften und umfassenden Freihandelszone werden mit Blick auf Handel und Wirtschaftswachstum neue Möglichkeiten geschaffen, was moldauischen Unternehmen und Bürgern unmittelbar zugutekommen wird, während die EU Nutzen aus reibungsloseren Handelsströmen und besseren Investitionsbedingungen in Moldau ziehen wird. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone beinhaltet Bestimmungen, die darauf abzielen, die Handelspolitik und handelsrelevante Politikbereiche Moldaus im Einklang mit und auf der Grundlage des Besitzstands der EU zu reformieren. Dadurch wird die Modernisierung der Wirtschaft ermöglicht, wobei EU-Investitionen im Land verankert werden, und gleichzeitig wird für ein stabileres und besser vorhersehbares politisches Umfeld gesorgt.

Marktzugang

Was die EU betrifft, ist in der vertieften und umfassenden Freihandelszone die vollständige Beseitigung sämtlicher Einfuhrzölle vorgesehen sowie das Verbot, aufseiten der EU Ausfuhrzölle auf sämtliche Waren zu erheben. Lediglich einige landwirtschaftliche Erzeugnisse (überwiegend Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Zucker und Getreideerzeugnisse), die in der EU als sensibel angesehen werden, unterliegen künftig der Beobachtung der Handelsströme. Eine begrenzte Anzahl von Obst- und Gemüsearten, die in der EU Einfuhrpreisen unterliegt, wird im Rahmen von Zollkontingenten, die die traditionellen Handelsströme erfassen, liberalisiert.

Was Moldau betrifft, ist vorgesehen, dass für eine Mehrheit der Erzeugnisse sämtliche Einfuhrzölle umgehend beseitigt werden. Für bestimmte sensible Erzeugnisse (überwiegend landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Textilwaren und Bekleidung) ist eine schrittweise Liberalisierung (zwischen drei und zehn Jahren, je nach Erzeugnis) vorgesehen. Weitere Erzeugnisse werden auch künftig nicht liberalisiert und im Rahmen von Zollkontingenten verwaltet (Geflügel und Schweinefleisch, bestimmte Milcherzeugnisse, verarbeitete Fleischerzeugnisse oder Zucker und zugehörige Erzeugnisse).

Ursprungsregeln

Moldau wird die Ursprungsregeln anwenden, wodurch es dem Land ermöglicht wird, dem Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen beizutreten, das als Zone für die Kumulierung von Herstellungsverfahren mit den EU-Mitgliedstaaten und weiteren Pan‑Europa‑Mittelmeer‑Mitgliedstaaten fungiert und sich positiv auf die regionale wirtschaftliche Integration bei Handel und Waren auswirkt.

Dienstleistungen und Niederlassung

Die EU und Moldau gehen in einer Vielzahl von Bereichen und bei den vier Erbringungsarten von Dienstleistungen wechselseitige GATS+-Verpflichtungen ein. Insbesondere verständigten sich die Vertragsparteien auf einen breiten Zugang, was die Niederlassung (Mode 3) in einer Vielzahl unterschiedlicher Branchen betrifft, die mit den sog. Mode-4-Bestimmungen versehen sind, in deren Rahmen qualifiziertes Personal berechtigt wird, zeitlich befristet in der EU oder in Moldau zu arbeiten, und zwar in Branchen, die von den Bestimmungen über das Niederlassungsrecht erfasst werden.

Der Reformprozess wird die Bereiche der Post- und Kurierdienstleistungen, des internationalen Seeverkehrs, der elektronischen Kommunikation und der Finanzdienstleistungen umfassen. In der Folge kann die EU den Zugang zu ihrem Markt im Dienstleistungsbereich im Rahmen der bilateralen Dienstleistungsverpflichtungen konsolidieren. Moldau plant, den schrittweisen Reformprozess in all diesen Bereichen innerhalb von zehn Jahren zu durchlaufen.

Geistiges Eigentum

Die Vertragsparteien setzen sich stärker dafür ein, geistiges Eigentum über die Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) hinaus zu schützen. Dies betrifft den erweiterten Schutz der verschiedenen Rechte des geistigen Eigentums (d.h. Warenzeichen, Patente, Muster oder Modelle, Sortenschutz), eine intensivierte Zusammenarbeit und eine verbesserte (zivilrechtliche) Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich an den Grenzen. Das Abkommen über geographische Angaben zwischen der EU und Moldau ist ebenfalls vollständig in die vertiefte und umfassende Freihandelszone integriert.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Die EU und Moldau sind bestrebt, das System der Vergabe öffentlicher Aufträge Moldaus weiter zu modernisieren und die moldauischen Vergabeverfahren schrittweise (innerhalb von acht Jahren) an diejenigen der EU anzugleichen. Dies würde einen besseren Zugang zum EU‑Markt auf der Grundlage der Inländerbehandlung zur Folge haben.

Schließlich sind im Assoziierungsabkommen eine umfassende Sektor spezifische Zusammenarbeit und eine bereichsübergreifende Regelungskonvergenz vorgesehen, die langfristige Änderungen mit sich bringen, was die nachhaltige Entwicklung, den Respekt für die Umwelt, die Achtung der Arbeitnehmerrechte usw. betrifft.

Mit der vertieften und umfassenden Freihandelszone dürfte der Handel zwischen der EU und Moldau angekurbelt werden – die Ausfuhren Moldaus in die EU würden sich um 16 % und die Einfuhren aus der EU um 8 % erhöhen. Unter der Voraussetzung, dass die Reformen abgeschlossen werden, ist davon auszugehen, dass die Leistungsbilanz Moldaus mit der vertieften und umfassenden Freihandelszone insgesamt verbessert und das BIP um 5,4 % gesteigert wird (142 Millionen EUR Wachstum beim Nationaleinkommen).

Schlussfolgerungen

Nach Ansicht des Verfassers wird das Europäische Parlament mit seiner Zustimmung zu diesem Assoziierungsabkommen Moldau die Gelegenheit bieten, für sich selbst eine von Wohlstand geprägte Zukunft innerhalb Europas aufzubauen. Er begrüßt, dass das Parlament Moldaus das Assoziierungsabkommen am 23. Juli 2014 ratifiziert hat, womit dessen vorläufiges Inkrafttreten ab dem 1. September 2014 ermöglicht wird. Der Verfasser betont, dass sich das Assoziierungsabkommen als erfolgreich erweisen wird, wenn es von beiden Partnern sorgfältig und kontinuierlich umgesetzt wird. Das Europäische Parlament ist sich des Umstands bewusst, dass die Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone Moldau zahlreiche Anstrengungen und kostspielige Reformen abverlangen wird. Daher sollte die EU Moldau dabei unterstützen, die einschlägigen Gesetze und Durchführungsbestimmungen zu erlassen, und deren aktuelle Durchsetzung beobachten.

******

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, die Zustimmung des Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union zu empfehlen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.10.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Tiziana Beghin, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Santiago Fisas Ayxelà, Yannick Jadot, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, Marine Le Pen, David Martin, Emmanuel Maurel, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Artis Pabriks, Bolesław G. Piecha, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Adam Szejnfeld, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Victor Boştinaru, Klaus Buchner, Georgios Katrougkalos, Seán Kelly, Gabriel Mato, Fernando Ruas, Pedro Silva Pereira

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jozo Radoš

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.10.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Goffredo Maria Bettini, Elmar Brok, Klaus Buchner, Andi Cristea, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Richard Howitt, Pablo Iglesias, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Pier Antonio Panzeri, Vincent Peillon, Kati Piri, Andrej Plenković, Alyn Smith, Joachim Starbatty, Charles Tannock, Eleni Theocharous, László Tőkés, Geoffrey Van Orden, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Bodil Ceballos, Andrzej Grzyb, Liisa Jaakonsaari, Gabrielius Landsbergis, Fernando Maura Barandiarán, Marietje Schaake, Jean-Luc Schaffhauser, Renate Weber, Janusz Władysław Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jeroen Lenaers, Maurice Ponga, Bogdan Andrzej Zdrojewski

  • [1]  Titel V des Assoziierungsabkommens.