BERICHT über die Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2015

2.2.2015 - (2014/2212(INI))

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Berichterstatterin: Ildikó Gáll-Pelcz

Verfahren : 2014/2212(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0018/2015
Eingereichte Texte :
A8-0018/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2015

(2014/2212(INI))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2014 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2015“ (COM(2014)0902),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2013 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2014“ (COM(2013)0800) und den Bericht der Kommission vom 13. November 2013 mit dem Titel „Ein Binnenmarkt für Wachstum und Beschäftigung: Eine Analyse der erzielten Fortschritte und der verbleibenden Hindernisse in den Mitgliedstaaten – Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2014“ (COM(2013)0785),

–    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 28. November 2012 mit dem Titel „Stand der Binnenmarktintegration 2013 – Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013“ (COM(2012)0752),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juni 2012 mit dem Titel „Bessere Governance für den Binnenmarkt“ (COM(2012)0259),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2014 mit dem Titel „Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2014)0130),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2014 mit dem Titel „Europäisches Semester 2014: Länderspezifische Empfehlungen – Wachstum schaffen“ (COM(2014)0400),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Binnenmarktakte II –Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012)0573),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. April 2011 mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – ‚Gemeinsam für neues Wachstum‘“ (COM(2011)0206),

–    unter Hinweis auf den von Mario Monti im Auftrag des Präsidenten der Kommission erstellten Bericht vom 9. Mai 2010 über eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft Europas,

–    unter Hinweis auf die vom IMCO‑Ausschuss in Auftrag gegebene Studie vom September 2014 mit dem Titel „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ (Die Kosten des Nicht‑Europa im Binnenmarkt),

–    unter Hinweis auf die vom IMCO‑Ausschuss in Auftrag gegebene Studie vom September 2014 mit dem Titel „Indicators for Measuring the Performance of the Single Market – Building the Single Market Pillar of the European Semester“ (Indikatoren für die Messung der Leistung des Binnenmarktes – Aufbau des Aktionsbereichs „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters),

–    unter Hinweis auf die vom IMCO‑Ausschuss in Auftrag gegebene Studie vom September 2014 mit dem Titel „Contribution of the Internal Market and Consumer Protection to Growth“ (Beitrag des Binnenmarkts und des Verbraucherschutzes zum Wachstum),

–    unter Hinweis auf die Ausgabe des Online‑Binnenmarktanzeigers vom Juli 2014,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. März 2014,

–    unter Hinweis auf die Beratungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 25./26. September 2014 über die Strategie für Beschäftigung und Wachstum „Europa 2020“,

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zur Governance des Binnenmarktes[1] und die am 8. Mai 2013 angenommene Antwort der Kommission,

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2014 zur Binnenmarkt‑Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2014[2] und die am 28. Mai 2014 angenommene Antwort der Kommission,

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2014[3],

–    gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0018/2015),

A.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt und der digitale Binnenmarkt im Kontext der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 als zwei wesentliche Instrumente für die Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in der EU angesehen werden sollten und gleichzeitig die Komplementarität mit den traditionelleren Wachstumsfaktoren wie der Förderung von Investitionen in FEI und allgemeine und berufliche Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der KMU sichergestellt werden sollte;

B.   in der Erwägung, dass die Binnenmarktstrategie einen ganzheitlichen Ansatz erfordert, bei dem die Anliegen der Bürger, Verbraucher und KMU berücksichtigt und die Prioritäten im Hinblick auf den Binnenmarkt auf alle Politikbereiche übertragen werden, um die Vollendung eines funktionsfähigen Binnenmarkts sicherzustellen, der als Motor für wirtschaftlichen Aufschwung und nachhaltiges Wachstum dient;

C.  in der Erwägung, dass die Binnenmarkt‑Governance innerhalb des Europäischen Semesters als horizontale Priorität der verschiedenen Politikbereiche der Union gestärkt und gleichzeitig das erforderliche Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension erhalten werden muss, und die Qualität der Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der für den Binnenmarkt geltenden Vorschriften verbessert werden muss, damit sie in praktischer und wirtschaftlicher Hinsicht funktionieren und so auch die Dauer von Vertragsverletzungsverfahren deutlich verringert wird;

D.  in der Erwägung, dass mit der Binnenmarkt‑Governance im Rahmen des Europäischen Semesters und mit den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen für ein wettbewerbsfähigeres Europa ein überaus positiver Prozess in Gang gesetzt wurde, durch den hochwertige Arbeitsplätze, ein gerechtes Wachstum und attraktivere Bedingungen für Investoren geschaffen werden;

E.   in der Erwägung, dass der Binnenmarkt mehr als 20 Jahre nach seiner offiziellen Gründung noch nicht vollendet ist, vor allem deshalb, weil die Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften der Union nicht vollständig umgesetzt haben oder anwenden;

F.   in der Erwägung, dass die EU‑Binnenmarktstrategie kohärent und entschieden angegangen werden muss und auf einem ganzheitlichen Ansatz und einer pragmatischen, umfassenden und weitreichenden Vereinbarung, die von allen Mitgliedstaaten und den EU‑Organen unterstützt wird, begründet und abgestimmt sein muss; in der Erwägung, dass Führungsstärke, Engagement und eine Abstimmung seitens aller EU‑Organe, insbesondere der Präsidenten der Kommission und des Rates, und eine eindeutige politische Verantwortung, Zusammenarbeit und Solidarität seitens der Mitgliedstaaten weiterhin erforderlich sind, um die den Binnenmarkt betreffenden Vorschriften vollständig um- und durchzusetzen und die Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Binnenmarkts und seiner Verwaltung zu steigern;

G.  in der Erwägung, dass es zwar eine Vielzahl von Instrumenten zur Messung der Wirtschaftsleistung des Binnenmarkts innerhalb des Europäischen Semesters gibt, hauptsächlich spezifische Indikatoren, dass diese jedoch noch keine eindeutigen Auswirkungen auf politische Maßnahmen ausgelöst haben;

H.  in der Erwägung, dass mit aller Kraft daran gearbeitet werden muss, nicht nur für klare, einfache, geeignete und durchsetzbare Rechtsvorschriften zu sorgen, sondern auch einen berechenbaren und stabilen Rahmen für die Bewertung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre praktische Anwendbarkeit im Binnenmarkt zu schaffen;

I.    in der Erwägung, dass ein gut funktionierender und wirksamer Binnenmarkt, der sich auf eine nachhaltige und in hohem Maße innovative und wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft gründet, erforderlich ist, um das nachhaltige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, Investitionen anzuziehen, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen, damit die europäische Wirtschaft wieder angekurbelt wird; in der Erwägung, dass ein vertiefter und gerechterer Binnenmarkt mit einer gestärkten industriellen Basis eine der obersten Prioritäten im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 ist; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die EU gemeinsam eine europäische Industriepolitik ausarbeiten sollten, die auf der in diesem Bereich in den vergangenen Jahren bereits geleisteten Arbeit aufbaut und den Schwerpunkt auf strategische Branchen legt, u. a. um die im Arbeitsprogramm festgelegten Ziele zu verwirklichen; in der Erwägung, dass der Binnenmarkt auch benötigt wird, damit die Bedürfnisse der Bürger, Verbraucher und Unternehmen angemessen berücksichtigt werden können und sichergestellt wird, dass die vorgeschlagenen politischen Maßnahmen für die Bürger der Europäischen Union und weitere Akteure einen Mehrwert schaffen können;

J.    in der Erwägung, dass im Kontext des Europäischen Semesters eine stärkere Schwerpunktsetzung auf den Binnenmarkt erforderlich ist, um dessen Wachstums- und Beschäftigungspotenzial besser auszuschöpfen, seine Stärkung in den Mittelpunkt der europäischen Industriepolitik zu stellen, seine positiven Auswirkungen besser zu kommunizieren und sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen zu ermöglichen, in vollem Umfang Nutzen aus ihm zu ziehen;

K.  in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet haben, den Energiebinnenmarkt bis 2014 zu vollenden und die „Energieinseln“ bis 2015 in den Energiebinnenmarkt zu integrieren;

L.   in der Erwägung, dass ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt für die allgemeinen Ziele der Union – Energieversorgungssicherheit und Nachhaltigkeit – unverzichtbar und eine entscheidende Voraussetzung für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der Union sowie das Wirtschaftswachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist, was auch in der Binnenmarktakte II und in der Strategie Europa 2020 anerkannt wurde;

I. Aufbau des Aktionsbereichs „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters

1.   bekräftigt seine Forderung an die Kommission, die Binnenmarkt-Governance durch die Entwicklung von analytischen Werkzeugen zur genaueren Messung der wirtschaftlichen und regulatorischen Leistung des Binnenmarkts im Rahmen des Aktionsbereichs „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters zu verbessern; ist der Ansicht, dass ein solches analytisches Werkzeug wertvolle Erkenntnisse für die länderspezifischen Empfehlungen, den Jahreswachstumsbericht, die Leitlinien des Europäischen Rates für die Mitgliedstaaten und die nationalen Aktionspläne für die Umsetzung der Binnenmarktleitlinien liefern könnte;

2.   unterstreicht, dass die Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarkts in den letzten Jahren einen bedeutenden Mehrwert geliefert haben und von Bedeutung gewesen sind, da sie zu den im Jahreswachstumsbericht der Kommission festgelegten allgemeinen Prioritäten sowie zur Festlegung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters beigetragen haben; hält es daher für überaus bedauerlich, dass der Bericht über den Stand der Integration des Binnenmarkts für 2015 entfällt;

3.   bedauert außerdem das Entfallen des Berichts über den Stand der Integration des Binnenmarkts, weil dies zu einem Zeitpunkt geschieht, zu dem sich das Parlament und die Kommission mit der Ausarbeitung spezifischer Indikatoren zur Beurteilung der Binnenmarktintegration und aller möglichen Vorteile einer weiteren gezielten Integration in wichtigen Wachstumsbereichen befasst haben; fordert daher eine Verstärkung der Bemühungen, um eine bessere Umsetzung und Durchsetzung der bereits geltenden Regeln sicherzustellen;

4.   fordert die Kommission auf, die Umstrukturierung des Jahreswachstumsberichts 2015 zu erläutern und zu erklären, weshalb sie im Hinblick auf die wichtigsten Bereiche mit dem größten Wachstumspotenzial keine Beitragsstudie zum Stand der Integration des Binnenmarkts veröffentlicht hat; fordert die Kommission auf, zumindest die zum Binnenmarkt erhobenen Daten zu veröffentlichen, um den diesjährigen Jahreswachstumsbericht zu ergänzen;

5.   fordert die Kommission auf, so früh wie möglich im Jahr 2015 einen Bericht über den Stand der Integration des Binnenmarkts vorzulegen, damit dieser Bericht den Kurs für den Aktionsbereich „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters 2015 vorgeben kann; hebt jedoch hervor, dass der Zeitpunkt der Vorlage des Berichts in Zukunft überprüft werden muss; ist der Auffassung, dass ein solcher Bericht zusammen mit dem Jahreswachstumsbericht veröffentlicht werden sollte, um – auch mit Blick auf die länderspezifischen Empfehlungen – eine maximale Wirkung zu erzielen;

6.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, jedes Jahr einen verbindlichen Bericht vorzulegen, der auf die Überwachung der Funktionsweise des Binnenmarkts im Rahmen des Verfahrens des Europäischen Semesters abzielt und eine Analyse des Stands der Integration des Binnenmarkts in den wichtigsten Bereichen mit dem größten Wachstumspotenzial enthält; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem Jahreswachstumsbericht politische Prioritäten festzulegen, die zu einer Freisetzung des vollen Wachstumspotenzials des Binnenmarkts sowie zu einer Beseitigung noch bestehender Hindernisse für eine weitere Integration beitragen könnten;

7.   weist darauf hin, dass der Jahreswachstumsbericht 2015 ein integrierter Binnenmarkt befürwortet wird, der den Verbrauchern die gleichen Möglichkeiten bietet wie ihre Heimatmärkte, und hebt hervor, dass die Rechte, die den Verbrauchern im Online-Bereich gewährt werden, nicht hinter denen zurückbleiben dürfen, die sie auf herkömmlichen Märkten genießen;

8.   hebt hervor, dass im Jahreswachstumsbericht 2015 darauf verwiesen wird, dass zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa übermäßig belastende Regulierungen, insbesondere für KMU, vermieden werden müssen, der Zugang zu Finanzierungen verbessert werden muss und die Qualität der Investitionen in Forschung und Innovation sichergestellt werden muss;

9.   weist darauf hin, dass die im Jahreswachstumsbericht beschriebene Modernisierung der Verwaltung potenzielle Vorteile bietet und dazu beitragen kann, Bürokratie und Regulierungshürden abzubauen, was den Unternehmen und Bürgern hilft, weil dadurch Wettbewerb, Beschäftigung und Wachstum gesteigert werden;

10. fordert eine umfassende Überarbeitung des Rahmens für die Binnenmarkt-Governance und die Stärkung der Überwachung und Bewertung der korrekten, rechtzeitigen und wirksamen Umsetzung und Anwendung der Binnenmarktvorschriften; betont, dass der Binnenmarkt als dritter Aktionsbereich des Europäischen Semesters genutzt werden muss, um klare Prioritäten in Bezug auf die Realwirtschaft abzudecken, wobei die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der EU uneingeschränkt zu beachten sind;

11. fordert die Kommission auf, die für Wachstum und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze wichtigsten Bereiche uneingeschränkt zu berücksichtigen, die für den Aufbau eines an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepassten Binnenmarkts wesentlich sind und zuvor von der Kommission ermittelt und in der Studie mit dem Titel „The Cost of Non Europe in the Single Market“ (Die Kosten einer nicht vollzogenen europäischen Integration im Bereich des Binnenmarkts) vom September 2014 näher ausgeführt wurden, wozu Dienstleistungen, der digitale Binnenmarkt und insbesondere der elektronische Handel, der gemeinschaftliche Besitzstand im Verbraucherschutz, die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und der freie Warenverkehr gehören; fordert die Kommission außerdem auf, den Binnenmarkt für Verkehr und Energie zu vollenden;

12. ist der Ansicht, dass ein integriertes Messsystem festgelegt werden muss, bei dem verschiedene Methoden wie Gesamtindikatoren, systematische Indikatorengruppen und sektorspezifische Instrumente kombiniert werden müssen, um die Leistung des Binnenmarkts zu messen, damit er in das Europäische Semester integriert werden kann; hebt hervor, dass sowohl für die Messung der Vertiefung des Binnenmarkts als auch für das Anstoßen von Impulsen für diese Vertiefung in Schlüsselbereichen ein Leitindikator und ein Ziel für diesen Indikator in Bezug auf die Binnenmarktintegration in Erwägung gezogen werden sollten;

13. fordert die Kommission auf, eine Methode für quantitative Ziele für den Bürokratieabbau auf europäischer Ebene einzuführen; weist auf die positiven Erfahrungen einiger Mitgliedstaaten mit der Vorgabe von Nettozielen für den Bürokratieabbau hin, durch die die mit der Befolgung von Vorschriften verbundenen Kosten gesenkt werden sollen; fordert, diese Methode bei der neuen Initiative der Kommission zum Bürokratieabbau zu berücksichtigen;

14. weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innerhalb des Europäischen Semesters weitere Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Veröffentlichung angemessener Einzelheiten zu dem verwendeten Verfahren und den eingesetzten Daten zu fördern und so die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der erzielten Ergebnisse sicherzustellen, die relevanten Verknüpfungen zu Ex-post-Beurteilungen herzustellen und auf Lücken in den für die Durchführung der Beurteilungen benötigten Daten hinzuweisen;

15. fordert erneut, dass das Europäische Parlament angemessen in die Verfahren des Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung eingebunden wird, indem vorgegeben wird, dass das Parlament und der Rat weitere Maßnahmen für eine wirksamere Governance für den Binnenmarkt verabschieden, insbesondere Maßnahmen in Bereichen, in denen der Regelungsrahmen der Union gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Artikel 294 AEUV festgelegt wurde;

16. bedauert, dass die länderspezifischen Empfehlungen nicht ausreichend auf die Ziele der Strategie Europa 2020 abgestimmt wurden; fordert daher entschiedenere Bemühungen zur Lenkung und Abstimmung politischer Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene und auf EU-Ebene sowie die Fortsetzung der konkreten und für die Stärkung des Binnenmarktes und die Ausschöpfung seines Potenzials erforderlichen Maßnahmen, um intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und insbesondere für junge Menschen Arbeitsplätze zu schaffen;

17. vertritt die Auffassung, dass die Eigenverantwortung der Parlamente der Mitgliedstaaten in Bezug auf die länderspezifischen Empfehlungen gestärkt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit vorzusehen, dass die Kommission die länderspezifischen Empfehlungen in den einzelstaatlichen Parlamenten vorstellt, bevor sie vom Rat angenommen werden; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, sich stärker für die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu engagieren und die EU-Ziele rigoros in ihre eigenen Ziele auf nationaler Ebene umzusetzen; ist daher der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten jährlich umfassend über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für Bereiche des Binnenmarkts Bericht erstatten sollten; fordert darüber hinaus die Kommission erneut auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments über die Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und über die bisher erzielten Fortschritte zu berichten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments die Gründe für erhebliche Abweichungen hinsichtlich der länderspezifischen Empfehlungen darzulegen;

18. begrüßt, dass in den länderspezifischen Empfehlungen für 2014 die Bedeutung der Beseitigung ungerechtfertigter Einschränkungen und Eintrittsbarrieren in den Schlüsselsektoren, etwa dem Einzelhandel, dem elektronischen Handel und den Unternehmensdienstleistungen, betont wird; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlungen möglichst weitgehend zu beachten und der Beseitigung der Hindernisse, die das Wachstum des Binnenmarkts hemmen, höchste Priorität einzuräumen;

19. spricht sich dafür aus, dass die Ergebnisse des Berichts über den Stand der Integration des Binnenmarkts durchgehender und konsequenter in die kommenden länderspezifischen Empfehlungen im Zyklus des Europäischen Semesters einfließen als bisher;

20. bedauert, dass die Kommission bisher noch nicht in Erwägung gezogen hat, die Förderung des Binnenmarktes zu einer Priorität im Rahmen des Europäischen Semesters zu machen; fordert die Kommission auf, die Binnenmarkt-Governance, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, zu einem integralen Bestandteil aller nachfolgenden Phasen des Europäischen Semesters zu machen; weist die Kommission erneut darauf hin, dass ein wirklicher Binnenmarkt in diesen Bereichen das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU deutlich fördern würde; fordert dazu auf, die Gelegenheit zu nutzen, die dieser neue Rahmens bietet, und die Kernbereiche für Wachstum und die in den Binnenmarktakten I und II enthaltenen Maßnahmen soweit wie möglich zu entwickeln, und macht dabei darauf aufmerksam, dass den Bedenken und Erwartungen der Bürger Rechnung getragen werden muss;

21. hebt hervor, dass die Umsetzung und Ausarbeitung von politischen Maßnahmen durch die EU, die Mitgliedstaaten, die Regionen, die Kommunen, die Sozialpartner und die interessierten Akteure auf einem integrierten Konzept beruhen muss, damit die soziale Marktwirtschaft vorangebracht wird;

22. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, im Zeitraum 2007-2013 eine vollständige Ausschöpfung der EU-Fonds sicherzustellen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen die Gelegenheit haben, ihre politischen Strategien und Investitionen im Zeitraum 2014–2020 auf Sektoren auszurichten, in denen mehr Wachstum und Arbeitsplätze – insbesondere für junge Menschen – geschaffen werden, wie zum Beispiel in den Bereichen digitaler Binnenmarkt, Energie, Dienstleistungen und grüne Wirtschaft, und dass sie tatsächliche und qualitätsorientierte Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation tätigen müssen, um allen Bürgern einen Zugang zur Netzwerkinfrastruktur zu ermöglichen;

II. Das unausgeschöpfte Potenzial des Binnenmarkts in wesentlichen Wachstumsbereichen

23. weist darauf hin, dass der Binnenmarkt eine zentrale Triebkraft für Wachstum und Beschäftigung ist und eine unverzichtbare Rolle spielt, wenn es darum geht, die Ziele der Strategie Europa 2020 in Bezug auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu verwirklichen; stellt jedoch fest, dass das entsprechende Potenzial in vielerlei Hinsicht noch nicht ausgeschöpft wird;

24. weist erneut auf die drei Prioritäten der Strategie Europa 2020 hin:

      – die Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft;

– die Förderung einer ressourcenschonenden, umweltfreundlicheren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft;

– die Förderung einer Wirtschaft mit hohem Beschäftigungsgrad, die es erlaubt, ein hohes Maß an sozialer und territorialer Kohäsion zu erreichen;

25. begrüßt den neuen Ansatz der Kommission im Jahreswachstumsbericht für 2015, der eine koordinierte Ankurbelung der Investitionen in der EU vorsieht, um die Binnennachfrage zu steigern und eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft zu fördern; ist der Überzeugung, dass Investitionen zur Förderung der digitalen Wirtschaft und zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Binnenmarkts in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Vorrang eingeräumt werden sollte, um ein möglichst ehrgeiziges Ziel zu verfolgen;

26. ist zutiefst besorgt über den Rückgang der privaten Investitionen in Europa und das mangelnde Vertrauen der privaten Investoren, das eine Zurückhaltung bei Investitionen bewirkt, insbesondere infolge fehlender Strukturreformen, einer ausbleibenden wachstumsfreundlichen EU-Strategie sowie der fortbestehenden Wachstumshindernisse auf dem Binnenmarkt in Bereichen wie dem elektronischen Handel; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Investitionsplan aktiv zu unterstützen und zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen beizutragen, indem sie die aus dem EU-Haushalt und von der EIB bereitgestellten Mittel ergänzen, um eine Orientierung und Anregung für Investitionen des Privatsektors zu bieten;

27. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Regionen und alle relevanten Interessenträger auf, sich bei der Konzeption und Ausarbeitung von Investitionsstrategien auf die Realwirtschaft zu konzentrieren, wodurch private Investitionen angezogen werden sollen; fordert ferner dazu auf, in die Aus- und Weiterbildung von Einzelpersonen und Unternehmen zur Anpassung an das digitale Zeitalter zu investieren, und auch in die neuesten Technologien im Energiesektor, da dies eine Hebelwirkung erzeugt, ein globales digitales Netzwerk sicherstellt, Bildung und hochwertige Forschung und Innovation fördert und zu soliden Fortschritten bei der Vollendung des Binnenmarkts im Verkehrssektor führt, wodurch der EU ermöglicht wird, auf gleichberechtigter Grundlage mit den großen Weltmächten zu konkurrieren;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Regulierungsrahmen für KMU zu verbessern, da diese ein großes Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bergen; fordert dazu auf, die Möglichkeiten des COSME-Programms voll auszuschöpfen und dabei nicht nur das Unternehmertum in Europa zu fördern, sondern auch den Zugang von KMU zu Finanzierungen und zu den Märkten in der EU und in der ganzen Welt;

29. betont die Notwendigkeit, die Investitionen mit Innovationen und Unternehmergeist zu verbinden und so die Chancen der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zu maximieren und eine intelligente europäische Industriepolitik zu entwickeln; betont, dass KMU, die die größten Schwierigkeiten beim Zugang zu Investitionen haben, bei diesen Investitionen in besonderer Weise berücksichtigt werden müssen, und dass sie mit konkreten Maßnahmen einhergehen müssen, mit denen Unternehmensneugründungen sowie soziales Unternehmertum und Innovationen als Quelle zukünftiger Arbeitsplätze für junge Menschen unterstützt werden;

30. hebt die Notwendigkeit hervor, den Unternehmergeist in Europa mit konkreten Maßnahmen wiederzubeleben, was bedeutet, KMU, und insbesondere denjenigen in Schlüsselsektoren, leichten Zugang zu Darlehen zu ermöglichen; fordert ferner, dass Formen der Finanzierung gefördert werden, die eine Alternative zu Bankkrediten darstellen;

31. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Volkswirtschaften entschlossener auf Innovationen und Wachstum auszurichten, da dies die EU auf die Anforderungen und den Bedarf der Zukunft im digitalen Zeitalter vorbereitet; weist darauf hin, dass dies auch die Unternehmen in der EU, insbesondere durch die uneingeschränkte Einbindung der IKT, innovativer macht und ihre Reaktionsfähigkeit auf dem Weltmarkt stärkt;

Digitaler Binnenmarkt

32. ist der Ansicht, dass, wie im Jahreswachstumsbericht 2015 festgestellt wird, bei der Schaffung des digitalen Binnenmarkts unbedingt Fortschritte erzielt werden müssen, um das Wachstum anzuregen, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, die europäische Wirtschaft weltweit wettbewerbsfähig zu halten und sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern Nutzen zu bringen; fordert daher die Kommission auf, einen ambitionierten europäischen Aktionsplan für elektronische Behördendienste für den Zeitraum 2016-2020 auszuarbeiten, und so die Ziele der Strategie Europa 2020 weiterzuverfolgen;

33. verweist auf die Bedeutung von Investitionen, unter anderem in Breitbandnetze, bei der Verwirklichung der prioritären Ziele in den Schlüsselbereichen des digitalen Markts hin; spricht sich dafür aus, einen erheblichen Teil des künftigen 315 Mrd. EUR umfassenden Investitionsplans für gezielte und strategische Investitionen in den digitalen Sektor vorzumerken; weist ferner darauf hin, dass die Verknüpfung von Aspekten wie einer hohen Internetdurchdringung und guten IKT-Kenntnissen von Bevölkerung und Unternehmen ein wesentlicher Faktor bei der Vollendung eines wirklichen digitalen Binnenmarktes ist; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Investitionen in die Infrastruktur der digitalen Netze und der Schulung ihrer Unternehmen und Bürger im digitalen Bereich Priorität einzuräumen;

34. ist der Auffassung, dass Zersplitterung und mangelnde Rechtssicherheit auf diesem Gebiet die größten Probleme sind und dass auch die uneinheitliche Durchsetzung von bestehenden EU-Vorschriften in den Mitgliedstaaten angegangen werden muss;

35. stellt fest, dass die Vollendung des digitalen Binnenmarkts im Zeitraum bis 2020 zu einem zusätzlichen BIP-Wachstum von 0,4 % (520 Mrd. in Preisen von 2014) führen könnte und sich die Beschäftigungseffekte den Angaben in der Studie „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ (Die Kosten des Nicht-Europa mit Blick auf den Binnenmarkt) zufolge bei 0,1 % bewegen könnten, was über 223 000 neuen Arbeitsplätzen bis 2020 entspräche; vertritt die Überzeugung, dass die Beseitigung von Hindernissen für den elektronischen Handel, Investitionen in Breitbandinfrastruktur und der Einsatz neuer Technologien wie 4G und 5G für die Entwicklung digitaler Lösungen entscheidend sind, da diese auf schnelle und effektive Verbindungen angewiesen sind; sieht die Annahme des allgemeinen Rahmens für den Datenschutz in der EU und der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit als wesentlich für die Vollendung des digitalen Binnenmarktes bis 2015 an; fordert Investitionen, um Ungleichheiten beim Zugang zu Breitband- und 4G-Netzen ein Ende zu setzen;

36. betont die Korrelation zwischen hohen Verkaufszahlen im Online-Handel und der Zunahme des BIP pro Kopf, und fordert deshalb nachdrücklich Fortschritte bei der Erreichung eines wirklichen grenzüberschreitenden elektronischen Handels und beim Cloud-Computing; betont, dass es unerlässlich ist, die Zersplitterung in 28 digitale Märkten zu beenden, den allgemeinen Zugang zum Internet sicherzustellen und die Netzsicherheit und das Vertrauen der Verbraucher zu Ecksteinen des digitalen Binnenmarktes zu machen, da es ohne Vertrauen keinen Online-Markt geben kann;

37. hebt hervor, dass laut dem Bericht „Kosten des Nicht-Europa“ mit Fortschritten in der elektronischen Verwaltung Einsparungen in Höhe von 100 Mrd. EUR jährlich erzielt werden könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Modernisierung ihrer öffentlichen Verwaltungen zu konzentrieren und zu verstärken, damit die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen Verwaltungsgänge zunehmend auf elektronischem Weg erledigen können, wenn sie von ihren Rechten im Binnenmarkt, insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene, Gebrauch machen;

38. betont, dass die Vorschriften für den EU-Binnenmarkt für das digitale Zeitalter praktikabel sein müssen, was die Umsetzung von Binnenmarktvorschriften für Online-Zahlungen und die Entwicklung europaweiter sicherer elektronsicher Lösungen (z. B. elektronische Rechnungsstellung und digitale Unterschrift), eine Reform der Rechte des geistigen Eigentums und gegebenenfalls eine Klärung der MwSt.-Pflichten umfasst, um Vertrauen in den elektronischen Handel zu schaffen, die Qualität der den europäischen Verbrauchern über ihre Rechte zur Verfügung gestellten Informationen zu verbessern und die Verbraucher bei Online-Käufen in demselben Maße zu schützen, wie sie es von ihren herkömmlichen Geschäften her gewohnt sind;

39. hebt hervor, dass die Überprüfung des jüngsten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung eine gute Gelegenheit ist, um die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu aufzufordern, sich stärker für den digitalen Binnenmarkt einzusetzen, der nicht nur mehr Wachstum und Beschäftigung, vor allem im KMU-Sektor und bei jungen Menschen, bedeutet, sondern auch für eine zukunftsorientierte und moderne Europäische Union steht;

40. ist der Ansicht, dass sich die Mitgliedstaaten stärker um die Modernisierung ihrer öffentlichen Verwaltungen bemühen müssen, die mehr und besser zugängliche digitale Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen anbieten sollten, wodurch sie Kosten senken und effizienter arbeiten, die grenzübergreifende Zusammenarbeit erleichtern und die Interoperabilität der öffentlichen Verwaltungen verbessern könnten;

41. weist darauf hin, wie wichtig die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste sind, um das Volumen und die Qualität der elektronischen Transaktionen im Hinblick auf das Wachstum zu erhöhen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verordnung über elektronische Transaktionen im Binnenmarkt bis spätestens 1. Juli 2016 umzusetzen;

42. ist der Auffassung, dass die Verbesserung der digitalen Kompetenzen in der Union eine absolute Priorität darstellt;

Freier Warenverkehr

43. ist der Ansicht, dass der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen in Bezug auf Effizienz, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen noch immer ein nicht ausgeschöpftes Potenzial für Unternehmen und Bürger birgt;

44. bekräftigt seine Unterstützung für umfassende Handels- und Investitionsabkommen, die die Schaffung von Arbeitsplätzen für europäische Arbeitnehmer fördern und damit vereinbar sind, europäischen Verbrauchern direkt zugutekommen und neue Geschäftsmöglichkeiten für EU-Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards der EU achten, eröffnen würden, als wesentliches Element für die Schaffung neuer Wachstumsmöglichkeiten; vertritt die Ansicht, dass das Europäische Parlament eng in die Verhandlungen über den Besitzstand des Binnenmarktes eingebunden werden und die Rolle des Parlaments als Teil der Rechtsetzungsinstanzen bei der Änderung bestehender Rechtsvorschriften und der Einführung neuer Rechtsvorschriften uneingeschränkt geachtet werden muss;

45. fordert von den Mitgliedstaaten die Stärkung der Wertschöpfungskette in der grenzüberschreitenden Produktion als wesentliches Element zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau von Handelshemmnissen, die in Sektoren bestehen, die verhältnismäßig umfangreich sind, in denen aber aufgrund mangelnder Integration nicht der größtmögliche Nutzen aus dem Binnenmarkt erzielt wird;

46. fordert eine verstärkte Beobachtung der Hindernisse im Binnenmarkt für Waren;

Dienstleistungen

47. betont, dass spezifische politische Maßnahmen in die Strategie Europa 2020 aufgenommen werden sollten, die darauf abzielen, Hindernisse in den Bereichen des Dienstleistungssektors, die unter die Dienstleistungsrichtlinie fallen, und beispielsweise im Bereich Finanzdienstleistungen zu beseitigen, und der Vertiefung des Binnenmarkts ausdrücklich mehr Aufmerksamkeit zu widmen;

48. betont, dass im Dienstleistungssektor noch beträchtliches nicht ausgeschöpftes Wachstumspotenzial besteht, wie durch die Schätzungen in dem Bericht „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ (Die Kosten des Nicht-Europa im Hinblick auf den Binnenmarkt) deutlich wird, in dem von potenziellen Gewinnen zwischen 337 Mrd. EUR und 637 Mrd. EUR die Rede ist;

49. vertritt die Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass der Dienstleistungssektor einer der Bereiche mit dem größten Wachstumspotenzial in der EU ist, die Maßnahmen zur Steigerung des Wettbewerbs in dem Sektor, einschließlich des Einzelhandels, gestärkt und die Rechtsvorschriften für Unternehmen, insbesondere für KMU, vereinfacht werden müssen; hebt hervor, wie wichtig es ist, den universalen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für alle Verbraucher, Familien und Unternehmen sicherzustellen;

50. ist der Auffassung, dass der Verbraucherschutz, die Auswahl für Verbraucher und der Wettbewerb im Bereich Finanzdienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse von Verbrauchern, einschließlich der schutzbedürftigsten Verbraucher, gestärkt werden sollten; ist der Auffassung, dass angesichts der beträchtlichen Verwirrung, die in Bezug auf Finanzprodukte entstehen kann, und der Probleme, die dies einzelnen Verbrauchern und dem Binnenmarkt verursachen kann, die Finanzkompetenz von Verbrauchern gesteigert werden sollte;

51. bekräftigt erneut, dass stärkere Bemühungen zur Bekämpfung von Betrug und Steuerumgehung und ‑hinterziehung benötigt werden, und fordert daher, dass in der EU sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor größeres Gewicht auf verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich gelegt wird; hebt hervor, dass dem Bericht „Kosten des Nicht-Europa“ zufolge mit Maßnahmen wie der Standardisierung von elektronischen Rechnungen und der Abstimmung der grenzüberschreitenden Steuersysteme aufeinander jährlich 9 Mrd. EUR eingespart werden könnten; begrüßt die Ankündigung des Präsidenten der Kommission, einen automatischen Informationsaustausch über Steuerentscheidungen in den Mitgliedstaaten einzuführen; hebt hervor, dass die Steuerkoordinierung gestärkt und verbessert werden muss, sodass unlauterer Wettbewerb und Marktverzerrungen verhindert werden und die Chancengleichheit im Binnenmarkt sicherstellt wird;

52. begrüßt es, dass die Kommission im JWB 2015 wie folgt ausgeführt hat: „Steuerhinterziehung und Steuerumgehung müssen bekämpft werden, um Gerechtigkeit herzustellen und den Mitgliedstaaten die Steuereinnahmen zu sichern, auf die sie Anspruch haben“;

53. bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Gesamtniveau und die Qualität der Investitionen in Forschung und Entwicklung erhöht werden sollten, um Innovationen anzuregen, und weist auf die Unterschiede bezüglich der Höhe der Investitionen zwischen den Mitgliedstaaten hin; erinnert die Kommission daran, dass ein wirklicher Binnenmarkt für Wissen, Forschung und Innovation geschaffen werden muss und dass der Europäische Forschungsraum vollendet werden muss; hebt hervor, dass derzeit 85 % der für Innovationen bestimmten Mittel ausschließlich national verwendet werden, ohne dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit stattfindet, sodass der Mehrwert auf europäischer Ebene nicht vollständig ausgeschöpft werden kann;

Öffentliche Aufträge und Konzessionen

54. begrüßt es, dass die Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Konzessionsvergabe 2014 verabschiedet wurden, wodurch das öffentliche Beschaffungswesen in der Europäischen Union modernisiert und die Tragfähigkeit öffentlicher Verträge gefördert wurde; unterstreicht, dass die Richtlinie über die Konzessionsvergabe einen Mehrwert gebracht hat, insbesondere in Bezug auf die Vereinfachung der Verfahren, die Erhöhung ihrer Transparenz und zusätzliche Gelegenheiten für KMU, wodurch es möglich wird, die Probleme in diesen Verträgen zu bewältigen, Rechtssicherheit, Flexibilität und Transparenz zu gewährleisten und die Entwicklung von wirtschaftsrelevanten Infrastrukturen und hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen zu fördern;

55. weist darauf hin, dass für eine Verbesserung der Qualität, der Wirksamkeit und der Transparenz der Investitionen und öffentlichen Ausgaben eine uneingeschränkte und zügige Anwendung der EU-Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über Konzessionen erforderlich ist;

56. unterstreicht die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen ordnungsgemäß und rechtzeitig umzusetzen; betont die Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge und den Wert von Innovationspartnerschaften als wesentlichen Motor für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum insbesondere für KMU, die mit konkreten Maßnahmen unterstützt werden müssen, die den Wettbewerb und Innovationen fördern;

Gemeinschaftlicher Besitzstand im Verbraucherschutz

57. bedauert, dass die bruchstückhafte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz durch die Mitgliedstaaten zu Unterschieden beim Schutz der Verbraucher und bei Strenge und Zeitpunkt der ergriffenen Durchsetzungsmaßnahmen führt; ist der Ansicht, dass dadurch die Konsistenz und Kohärenz der Rechtsvorschriften in denselben Sektoren oder zwischen verschiedenen Verkaufskanälen beeinträchtigt wird;

58. fordert die Kommission auf, für die zügige Umsetzung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften wie der Verbraucherschutzrichtlinie, dem alternativen Verfahren zur Streitbeilegung und der Online-Streitbeilegung zu sorgen und gleichzeitig die Verringerung des Verwaltungsaufwands sicherzustellen; fordert, dass Verbrauchern bei grenzüberschreitenden Verkäufern angemessener Schutz im Einklang mit ihrem herkömmlichen Markt gewährt und der Datenschutz im digitalen Zeitalter verbessert wird, da der dazu beitragen wird, das Vertrauen der Verbraucher bei Onlinekäufen zu erhöhen; verweist auf die Bedeutung eines wirksamen Schutzes der Verbraucherrechte im Online-Bereich und die Notwendigkeit, für eventuelle Streitigkeiten erschwingliche und effektive Rechtsbehelfe bereitzustellen;

59. verlangt, dass Maßnahmen ergriffen werden, um den nachhaltigen Konsum zu fördern, insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsdauer von Erzeugnissen, und Praktiken zu bekämpfen, die darauf ausgerichtet sind, diese Nutzungsdauer absichtlich zu verringern; hofft in dieser Hinsicht, dass die Kommission einen kohärenten Aktionsplan erstellen wird;

60. betont, dass die Richtlinie über Verbraucherrechte ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen bei Online-Transaktionen war und heute das wichtigste Instrument des Verbraucherschutzes bei Online-Diensten darstellt;

61. weist darauf hin, dass weitere Vorteile durch die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes erzielt werden können, beispielsweise durch die Einführung des Online-Streitbeilegungssystems für Verbraucherrechtsstreitigkeiten, das zu Einsparungen von etwa 22 Mrd. EUR führen könnte;

Energie

62. fordert die Kommission auf, einen funktionierenden Energiebinnenmarkt mit einem diskriminierungsfreien Marktzugang und einem hohen Verbraucherschutzniveau sowie angemessenen Verbundkapazitäten und Systemen sicherzustellen;

63. bekräftigt, dass die Energieversorgungssicherheit in Europa durch Diversifizierung der Energiequellen und -versorgungswege erhöht werden muss, und betont, dass der Vollendung des Energiebinnenmarktes Priorität eingeräumt und die Isolation von Energieinseln in der Europäischen Union beendet werden muss;

64. ist der Ansicht, dass es zum Voranbringen der Vollendung des Binnenmarktes, der Integration von erneuerbaren Energiequellen und der Versorgungssicherheit erforderlich ist, dass die Mitgliedstaaten so schnell wie möglich ein Mindestziel von 10 % in Bezug auf die Verbundkapazität beim Strom erreichen, und dass sie diese idealerweise auf 30 % erhöhen sollten;

65. vertritt die Auffassung, dass die Liberalisierung des Gas- und Strommarktes für die Stärkung der Verbraucher von grundlegender Bedeutung ist, und fordert die Kommission auf, die Verbraucher in den Mittelpunkt ihrer Politik des EU-Energiebinnenmarktes zu stellen;

III. Instrumente für die Bewertung der Instrumente für Integration und Steuerung des Binnenmarkts

66. stellt fest, dass der Binnenmarktanzeiger als bewährtes Verfahren für die Überwachung und Bewertung der Einhaltung der Binnenmarkt-Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten gelten kann, da er Verbesserungen und Aufholprozesse der einzelnen Länder auslösen kann; hebt jedoch hervor, dass dieser Binnenmarktanzeiger keine Instrumente für die qualitative Bewertung bereitstellt; betont, wie wichtig es ist, dass der Dialog mit und zwischen den Mitgliedstaaten verbessert wird, damit die Schwierigkeiten ermittelt und angegangen werden können, mit denen sie bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt konfrontiert sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen hin bei der Umsetzung komplexer Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt besser zu unterstützen;

67. ist der Ansicht, dass in Bezug auf die regulatorische Leistung des Binnenmarkts ein Gesamtindikator zur Messung der Binnenmarktlücke, d. h. der zusätzlichen Belastung von Bürgern und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten aufgrund des Mangels an Regeln für den Binnenmarkt, entwickelt werden könnte; weist nachdrücklich darauf hin, dass ein solcher Anzeiger die Erarbeitung von Schlussfolgerungen erleichtern sollte, die zu Empfehlungen für politische Maßnahmen für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten führen könnten;

68. berücksichtigt den Anzeiger zur Digitalen Agenda als ein wichtiges Instrument zur Bewertung des Fortschritts der Mitgliedstaaten in diesem Bereich; vertritt die Auffassung, dass der Gesamtindex zur Messung der Binnenmarktlücke diesen Anzeiger umfassen sollte;

69. fordert die Kommission auf, darüber nachzudenken, in ihre Vorschläge für Rechtsinstrumente im Bereich des Binnenmarktes eine Verpflichtung zur Durchführung einer systematischen Überprüfung der Umsetzung, Einhaltung, Wirksamkeit und Zweckdienlichkeit der Rechtsinstrumente aufzunehmen, einschließlich einer Methode und Kriterien für eine solche Überprüfung; ist der Auffassung, dass mit einer solchen Methode und solchen Kriterien besser bewertet werden könnte, ob die Rechtsinstrumente ordnungsgemäß umgesetzt, durchgeführt und durchgesetzt werden, und auch, ob und inwieweit sie zur Verwirklichung der Ziele, die mit ihnen verfolgt werden, beitragen, und wie zweckdienlich sie sind;

70. unterstützt die Schaffung eines nachhaltigen Binnenmarkts auf der Grundlage der Entwicklung einer inklusiven, ressourceneffizienten, wissensbasierten Wirtschaft, einschließlich Maßnahmen, um alle Innovationen in nachhaltige Technologien zu fördern, ein Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und Unternehmensinteressen herzustellen und Verbesserungen in Bezug auf einen informellen Problemlösungsmechanismus für den Binnenmarkt wie SOLVIT vorzunehmen und gleichzeitig den Bekanntheitsgrad von einzigen Anlaufstellen in der Öffentlichkeit zu erhöhen, um ihr Bewusstsein für die verfügbaren Möglichkeiten zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung im Binnenmarkt zu verbessern;

71. verweist auf die ständige Zunahme der Nutzung der Portale „Ihr Europa“ und „Ihr Europa ‒ Beratung“, über die für jeden, der in EU-Mitgliedstaaten lebt, arbeitet, studiert und sich zwischen ihnen bewegt, die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden sollten;

72. begrüßt es, dass das durchschnittliche Umsetzungsdefizit in den Mitgliedstaaten unter die vom Europäischen Rat vereinbarte 1 %-Grenze gefallen ist und jetzt bei 0,6 % liegt, dem besten Ergebnis, das seit der Einrichtung des Binnenmarktindikators registriert wurde; hebt hervor, dass das Null-Toleranz-Prinzip bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts für die Mitgliedstaaten und die EU ein Grundsatz sein sollte;

73. stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften für die Vollendung des Binnenmarkts entscheidend ist; fordert die Kommission daher auf, alle ihre Befugnisse zur Verwirklichung dieses Ziels entschieden einzusetzen, und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Durchsetzung des Binnenmarktrechts und zur Überwachung der Durchsetzung unter anderem durch regelmäßige Überprüfungsaktionen zu verstärken, und kontinuierlich über Probleme bei der Umsetzung nachzudenken sowie sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften wirksamer werden und Ex-post-Beurteilungen in größerem Umfang und effektiver eingesetzt werden; fordert dazu auf, die Wirksamkeit der Verbraucherrechte im digitalen Umfeld stärker zu überwachen, insbesondere angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften im digitalen Bereich verbreiten können;

74. weist jedoch darauf hin, dass im Prozess der Vertragsverletzungsverfahren zahlreiche Einschränkungen hinsichtlich des schnellen Reagierens auf und der schnellen Behebung von Mängeln bei der Umsetzung und Anwendung von Binnenmarktbestimmungen zutage getreten sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, effektiver mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um solche Fälle zügiger zu lösen;

75. stellt fest, dass eine nicht erfolgte Umsetzung auf Komplexität im ersten Entwurf zurückgehen kann; betont daher, dass sowohl beim Primär- als auch beim Sekundärrecht von Anfang an bessere Grundsätze der Rechtsetzung verfolgt und ordnungsgemäße Anhörungen, Folgenabschätzungen und Überprüfungen nach der Umsetzung angewandt werden müssen;

76. dringt ferner darauf, dass alles unternommen wird, um Vertragsverletzungsverfahren bei Verstößen gegen EU-Recht im Bereich des Binnenmarkts effektiver anzuwenden, und dass die Mitgliedstaaten und der Europäische Rat die Weiterentwicklung der Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen zukünftiger Überprüfungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fortsetzen; vertritt jedoch die Ansicht, dass Vertragsverletzungsverfahren stets der letzte Ausweg sein müssen und erst nach mehreren Versuchen der Koordinierung und Berichtigung eingeleitet werden sollten;

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77. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Der Binnenmarkt steht im Mittelpunkt der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und stellt seine größte wirtschaftliche Stärke dar. Dieser Markt mit 500 Millionen Menschen ermöglicht es der Europäischen Union (EU), als weltweit führende Wirtschaftsmacht aufzutreten. Er bietet Unternehmen auf dem gesamten Kontinent einen „Heimatmarkt“, auf dem sie ihre Waren und Dienstleistungen verkaufen können, zieht Investitionen aus der ganzen Welt an und ist das Sprungbrett für den Handel Europas mit weit entfernten Märkten.

Durch die Krise ist jetzt deutlich geworden, dass die EU aktiv werden muss, um ihr Wirtschaftsmodell zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Das erfordert eine Mischung aus tragfähigen öffentlichen Finanzen, Strukturreformen und gezielten Investitionen. Die Strategie Europa 2020 ist die Strategie der EU zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, und der Binnenmarkt spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Das Potenzial des Binnenmarkts wird derzeit jedoch nicht ausgeschöpft. Die EU muss die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, deutlich mehr grenzüberschreitenden Handel und Dienstleistungen zu betreiben, und muss dringend aktiv werden, um mit den sich ändernden digitalen Technologien Schritt zu halten. Europa benötigt einen Binnenmarkt, der bereit für das 21. Jahrhundert ist, damit europäische Unternehmen der Konkurrenz voraus bleiben und Verbraucher Nutzen aus dem Zugang zu hochwertigen Produkten und Dienstleistungen aus der gesamten EU ziehen können. Durch die Wiederbelebung des Binnenmarkts wird der europäische Motor für Wachstum und Beschäftigung wieder angeworfen, und letztendlich werden die Möglichkeiten der Bürger erweitert. Die erste Herausforderung besteht somit darin, die Teilhabe der Bürger zu stärken, damit sie vollwertige Akteure auf dem Binnenmarkt werden.

Um die Vorteile des Binnenmarkts zu nutzen, müssen die Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt und durchgesetzt werden. Auch wenn die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten darauf hingearbeitet hat, zeigt die heutige Situation, dass es noch viel Spielraum für Verbesserungen gibt. Das durchschnittliche Umsetzungsdefizit ist leicht zurückgegangen, und es dauert lange (durchschnittlich 8 Monate), bis die Mitgliedstaaten nach dem Verstreichen der Umsetzungsfrist Richtlinien umsetzen. Die Dauer von Vertragsverletzungsverfahren hat im Durchschnitt weiter zugenommen. Und auch wenn Vorschriften formal korrekt umgesetzt werden, funktionieren sie in der Praxis oft nicht besonders gut. Unternehmen und Bürger verstehen ihre Rechte oft nicht und stoßen bei dem Versuch, sie wahrzunehmen, auf zahlreiche Probleme.

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2012 wurde die Notwendigkeit anerkannt, die Binnenmarkt-Governance zu stärken und ihre Umsetzung und Durchsetzung zu verbessern. Ähnliche Forderungen wurden vom Europäischen Parlament erhoben.

Dieser Bericht ist der dritte Bericht über die Binnenmarkt-Governance im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und Teil des Pakets aus drei parlamentarischen Berichten zum Europäischen Semester 2015. Im Mittelpunkt steht insbesondere der Bericht der Kommission mit dem Titel „Ein Binnenmarkt für Wachstum und Beschäftigung“, der den Jahreswachstumsbericht ergänzt und den Stand der Integration des Binnenmarkts behandelt.

Bestimmung des Aktionsbereichs „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters

Die Stärkung der Governance des Binnenmarkts ist eng mit der konkreten Möglichkeit verbunden, einen eigenen Aktionsbereich des Europäischen Semesters einzurichten. Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik durch einen wichtigen Teil ergänzt werden sollte, der alle möglichen Hebel zur Förderung der Realwirtschaft abdeckt, die andernfalls aus der Gesamtkoordinierung des Europäischen Semesters herausfallen würden. Ein solcher Aktionsbereich Binnenmarkt sollte eine klare Prioritätensetzung in Bezug auf die Realwirtschaft und wichtige Wachstumsbereiche aufweisen.

Aus diesem Grund befürwortet die Berichterstatterin eine gezielte Organisation der Arbeit des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“, sodass sie ausdrücklich dem Anliegen verpflichtet ist, die Prioritäten, die für die Realwirtschaft von Bedeutung sind, in das Europäische Semester einzubringen. Die Definition und die Umsetzung dieser Prioritäten sind wesentlich, um Wachstum zu stimulieren und den derzeit bestehenden Abstand zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 zu überbrücken und gleichzeitig das gesamte Potenzial des Binnenmarkts auszuschöpfen, damit wirtschaftliche Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb und außerhalb des Euro-Währungsgebiets sowie zwischen den Kern- und den Randgebieten der EU sichergestellt wird. Die Initiative des italienischen Ratsvorsitzes zu dem neuen „Ansatz für den Binnenmarkt“ im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Besondere Aufmerksamkeit wurde wichtigen Wachstumsbereichen gewidmet, die großes Potenzial für wirtschaftliche Erholung und Konvergenz bieten, um die Vollendung und Vertiefung des Binnenmarkts voranzubringen und gleichzeitig den Schutz der Rechte der Bürger zu stärken. Zur Verwirklichung solcher Ziele sind rein quantitative Statistiken zur Umsetzung der Binnenmarkt-Rechtsvorschriften nicht ausreichend. Es muss schwerpunktmäßig die Qualität der Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten betrachtet werden, was auf spezifischen Schlüsselindikatoren für Sektoren des Binnenmarkts basieren muss, die auf europäischer Ebene erarbeitet wurden.

Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass die Binnenmarkt-Governance verbessert werden muss, wenn sie die Rolle eines EU-Motors zur Förderung und Erleichterung von Wachstum und Beschäftigung erfüllen, aber auch als Referenzwert für Verpflichtungen zu Strukturreformen in den Mitgliedstaaten dienen soll. Das bedeutet die Wiedereinsetzung einer politischen Aufsicht auf höchster Ebene, bei der jegliche künstliche Unterscheidungen darüber vermieden werden, was auf EU-Ebene und was auf Ebene der Mitgliedstaaten geschieht, und gleichzeitig die Erarbeitung effizienterer Instrumente, um dafür zu sorgen, dass der Binnenmarkt auch für Bürger und Unternehmen seine Aufgabe erfüllt.

Die Berichterstatterin hebt hervor, dass zu viele Probleme, mit denen Unternehmen und Bürger auf dem Binnenmarkt konfrontiert sind, ungelöst bleiben oder nur mit übermäßigem Zeit- und Kostenaufwand gelöst werden. Damit der Binnenmarkt in der Praxis funktioniert, müssen Unternehmen und Bürger ihre Rechte und Möglichkeiten kennen und effektiv nutzen können.

Um die Durchsetzung der Binnenmarkt-Rechtsvorschriften effektiver zu gestalten, müssen die bestehenden Mechanismen dringend weiterentwickelt und gestärkt werden, und es müssen bessere Synergien zwischen ihnen erzielt werden. Es sollten Maßnahmen eingeleitet werden, um dafür zu sorgen, dass Probleme effektiv auf nationaler Ebene und soweit möglich auf informellem Weg gelöst werden können. Dadurch werden mehr Möglichkeiten für Verbraucher geschaffen, Qualitätsstandards etabliert und wettbewerbsfähigere Preise ermöglicht. Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung neuer Möglichkeiten auf dem digitalen Binnenmarkt sind Schlüsselbereiche für die Wiederbelebung dieses gemeinsamen Wirtschaftsraums.

In dem den Jahreswachstumsbericht begleitenden Bericht der Kommission über den Stand der Integration des Binnenmarkts wird bereits auf Probleme und Mängel hingewiesen; er sollte allerdings auch eine deutliche Prioritätensetzung in Bezug auf die Realwirtschaft enthalten und wirksame Hebel zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit aufzeigen.

Die Berichterstatterin ist auch überzeugt, dass die Koordinierung der Prioritäten des Binnenmarkts im Kontext des Europäischen Semesters in einem tieferen demokratischen Prozess erfolgen sollte, bei dem die nationalen Parlamente uneingeschränkt beteiligt, die Rechte des Europäischen Parlaments beachtet und Sozialpartner und andere Interessenträger angemessen berücksichtigt werden.

Das unausgeschöpfte Potenzial des Binnenmarkts in wesentlichen Wachstumsbereichen

In der Mitteilung über bessere Governance für den Binnenmarkt und in der vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegebenen Studie vom September 2014 mit dem Titel „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ wurden mithilfe einer Methode, die regelmäßig beurteilt und überarbeitet werden sollte, folgende Bereiche als wesentliche Wachstumsbereiche für die Verbesserung der Funktionsweise und die Vertiefung des Binnenmarkts ermittelt: freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen, Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, der digitale Binnenmarkt, Verbraucherrecht (gemeinsamer Besitzstand im Verbraucherschutz) sowie Energie und Verkehr.

Die Berichterstatterin vertritt die Ansicht, dass diese Bereiche immer noch vorrangig sind und dass die Koordinierungsbemühungen bekräftigt werden sollten. Sie ist auch der Ansicht, dass sie ergänzt und mit anderen strikt auf die Binnenmarktpolitik bezogenen Aspekten kombiniert werden sollten, für die weitere Maßnahmen und Vorschläge unterbreitet werden sollten.

Dieser Bericht bietet eine Gelegenheit zur Bewertung des aktuellen Stands der wichtigsten Vorschläge im Licht der wichtigen Rolle für das Funktionieren des Binnenmarkts, die ihnen zugeschrieben worden ist.

Instrumente für die Bewertung der Instrumente für Integration und Steuerung des Binnenmarkts

Angesichts der schon jetzt großen Vielfalt von Bestimmungen für den Besitzstand des Binnenmarktes wird die angemessene Umsetzung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften immer wichtiger, um einen wirksamen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung zu leisten. Die statistischen Daten zum Umsetzungsdefizit der Mitgliedstaaten bei den Rechtsvorschriften sowie die steigende Zahl von Vertragsverletzungsverfahren lassen jedoch ernsthafte Bedenken aufkommen und zeigen eindeutig, dass wir immer noch nicht in den vollständigen Genuss der potentiellen Vorteile eines vollendeten Binnenmarktes kommen.

Obwohl die Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht als eine reine Rechtstechnik der Mitgliedstaaten aufgefasst werden könnte, besteht ein beträchtliches Potenzial für die Verbesserung der Governance des Binnenmarktes auch auf dieser Ebene.

Durch die unmittelbare und gemeinsame Umsetzung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Rechtsakt der Union wird die Umsetzung transparenter und kohärenter, indem die auf Ebene der Union erreichte Übereinkunft widergespiegelt wird. Auch wenn es bereits Instrumente gibt, um die Bestimmungen von auf Unionsebene angenommenen Richtlinien mit den entsprechenden Bestimmungen auf nationaler Ebene zu vergleichen, wurde deren Mehrwert im Hinblick auf Transparenz bisher kaum genutzt.

Fazit

Angesichts der großen Anzahl von Binnenmarktvorschriften sind natürlich nicht alle von gleicher Bedeutung und haben nicht alle die gleichen Auswirkungen auf die Bürger und die Unternehmen. Während all diese Bestimmungen im Idealfall gleichermaßen umgesetzt und überwacht würden, müssen für greifbare Verbesserungen auf dem Binnenmarkt Kernbereiche für Maßnahmen ausgewählt werden. Hierbei wird vorgeschlagen, sich insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung und das Wachstumspotenzial der jeweiligen Bereiche und Instrumente anzuschauen. Während die Zahl der Kernbereiche und Instrumente weiter begrenzt werden sollte, würde eine jährliche Überprüfung dieser Prioritäten es ermöglichen, über die aktuelle Bedeutung dieser Bereiche nachzudenken und auf die jüngsten Entwicklungen und deren Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu reagieren.

Infolge dieser Überlegungen ist die Berichterstatterin der Auffassung, dass eine klarere und strengere Governance für den Binnenmarkt erforderlich ist, um zu greifbaren Verbesserungen zu gelangen. Zu diesem Zweck sollte ein transparenter und berechenbarer Rahmen geschaffen werden, in dem die denkbaren negativen und positiven Ergebnisse der Umsetzung und Anwendung durch die Mitgliedstaaten in angemessener Weise und regelmäßig widergespiegelt werden. Wie zuvor in den Berichten des IMCO-Ausschusses gefordert, sollte eine solche strenge Binnenmarkt-Governance innerhalb des jährlichen Governance-Zyklus für den Binnenmarkt organisiert und vor dem Hintergrund des Europäischen Semesters betrachtet werden. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des Binnenmarktes würde eine regelmäßige Zustandsbewertung einen Mehrwert für die Beurteilungen darstellen und das Bild vervollständigen.

Die Berichterstatterin ist der Überzeugung, dass mit all diesen vorgeschlagenen Maßnahmen, einer entschiedenen Führung aller europäischen Organe und einem eindeutigen politischen Bekenntnis seitens der Mitgliedstaaten eine stärkere Governance des Binnenmarktes dazu beitragen wird, die verbleibenden Hürden zu beseitigen und es allen Akteuren zu ermöglichen, die Vorteile der vier Freiheiten uneingeschränkt zu genießen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.1.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

3

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dita Charanzová, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Nicola Danti, Dennis de Jong, Pascal Durand, Vicky Ford, Ildikó Gáll-Pelcz, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Antanas Guoga, Sergio Gutiérrez Prieto, Eduard-Raul Hellvig, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Philippe Juvin, Jiří Maštálka, Eva Paunova, Jiří Pospíšil, Marcus Pretzell, Robert Rochefort, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Lucy Anderson, Pascal Arimont, Othmar Karas, Emma McClarkin, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Igor Šoltes, Ivan Štefanec