BERICHT über den Jahresbericht 2013 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung

26.2.2015 - (2014/2155(INI))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Georgi Pirinski


Verfahren : 2014/2155(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0024/2015
Eingereichte Texte :
A8-0024/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Jahresbericht 2013 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung

(2014/2155(INI))

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf seine Entschließungen zu früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

–       unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Juli 2014 mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2013“ (COM(2014)0474) und die dazugehörigen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen (SWD(2014)0243, SWD(2014)0244, SWD(2014)0245, SWD(2014)0246, SWD(2014)0247 und SWD(2014)0248),

–       unter Hinweis auf den OLAF-Jahresbericht 2013,

–       unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht des OLAF-Überwachungsausschusses für den Zeitraum Februar 2013 bis Januar 2014,

–       unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zusammen mit den Antworten der Organe,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. September 2014 mit dem Titel „Schutz des EU-Haushalts bis Ende 2013“ (COM(2014)0618),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Februar 2014 mit dem Titel „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2014)0038),

–       unter Hinweis auf den Eurobarometer-Sonderbericht 397 über das Thema Korruption,

–       unter Hinweis auf die Berichte der Kommission über die Mehrwertsteuerlücke,

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG[1],

–       unter Hinweis auf den Vorschlag vom 17. Juli 2013 für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (COM(2013)0534),

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates[2],

–       unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 11. Juli 2012 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug (COM(2012)0363),

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 zu den Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Korruption[4], auf seine Erklärung vom 18. Mai 2010 zu den Bemühungen der Union zur Bekämpfung der Korruption[5] und auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 2011 mit dem Titel „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2011)0308),

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften[6],

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption,

–       unter Hinweis auf die Zivil- und Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption,

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0024/2015),

A.     in der Erwägung, dass der EU-Haushalt, zu dem jeder Mitgliedstaat nach gemeinsamen, objektiven Kriterien proportional beiträgt, Unterstützung bei der Umsetzung der Politik der Union leistet, Ausdruck der Einheit ist und ein Instrument zur Förderung des europäischen Aufbauwerks darstellt;

B.     in der Erwägung, dass durch den Schutz der finanziellen Interessen der EU neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sichergestellt werden sollte, dass die Haushaltseinnahmen und -ausgaben dazu beitragen, dass die Prioritäten und Ziele der EU verwirklicht werden und dass das Vertrauen der Bürger gestärkt wird, indem ihnen zugesichert wird, dass ihr Geld auf transparente Weise in vollem Einklang mit den Zielen und Strategien der EU und im Sinne der EU-Bürger verwendet wird;

C.     in der Erwägung, dass die Vielfalt der Rechts- und Verwaltungssysteme in den Mitgliedstaaten es erschwert, die Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und Betrug zu bekämpfen, wobei jede unzulässige Verwendung von EU-Mitteln nicht nur Nachteile für den Einzelnen, sondern auch für die Gemeinschaft nach sich zieht und den Interessen jedes einzelnen Mitgliedstaats und der Union insgesamt schadet;

D.     in der Erwägung, dass die Kommission mit dem Ziel des Ausbaus der bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption, Geldwäsche und anderen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union – wie etwa des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften – zwei Vorschläge für strafrechtliche Instrumente (die Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Verordnung über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft) vorgelegt hat, mit denen im gesamten europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wirksamere Ermittlungen und ein besserer Schutz des Geldes der Steuerzahler sichergestellt werden sollen;

E.     in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche in der Union eine Priorität des politischen Handelns der EU-Institutionen sein sollte und dass die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten daher von grundlegender Bedeutung ist;

1. Aufdeckung und Meldung nichtbetrügerischer und betrügerischer Unregelmäßigkeiten

1.      betont, dass es laut den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowohl der Kommission als auch den Mitgliedstaaten obliegt, alles daran zu setzen, Betrug, Korruption und alle sonstigen illegalen Handlungen, die den finanziellen Interessen der Union abträglich sind, zu bekämpfen; verweist darauf, dass eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union entscheidend sind und dass diese Zusammenarbeit und Abstimmung daher unbedingt gestärkt und möglichst wirksam gestaltet werden müssen; verweist darauf, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Union in Bezug auf Ressourcen wie auch Ausgaben gleichermaßen von Bedeutung ist;

2.      nimmt den Bericht der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2013 (der „Jahresbericht“ der Kommission) zur Kenntnis; begrüßt das breite Spektrum rechtlicher und administrativer Maßnahmen, die von der Kommission seit 2011 ergriffen wurden und mit denen neue Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Politik zum Schutz der finanziellen Interessen der Union geschaffen wurden; betont, dass es nicht einer mangelnden Regulierung, sondern einer mangelnden Umsetzung geschuldet ist, dass es bei der Betrugsbekämpfung derzeit an Ergebnissen mangelt; fordert, dass die Kommission auf die Aufforderungen des Parlaments aus seinen früheren jährlichen Berichten über den Schutz der finanziellen Interessen der EU frühzeitiger, nämlich im jeweils folgenden Kommissionsbericht, reagiert;

3.      weist erneut darauf hin, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die die Mitgliedstaaten derzeit durchleben, und der unzureichenden Mittel im EU-Haushalt besonders wichtig ist; betont, dass die EU-Finanzmittel ordnungsgemäß verwaltet und so effizient wie möglich eingesetzt werden müssen;

4.      stellt fest, dass der Kommission 2013 insgesamt 15 779 Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden, von denen 14 170 nichtbetrügerischer und 1 609 betrügerischer Art waren und bei denen es um einen Gesamtbetrag von rund 2,14 Mrd. EUR ging, wovon etwa 1,76 Mrd. EUR die Ausgaben betrafen und somit 1,34 % aller Zahlungen ausmachten, während die übrigen 380 Mio. EUR 1,86 % der vereinnahmten traditionellen Eigenmittel (brutto) ausmachten;

5.      stellt fest, dass die Zahl der registrierten Unregelmäßigkeiten – trotz der Abschwächung der finanziellen Gesamtauswirkungen der im Jahr 2013 gemeldeten nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten auf etwa 1,84 Mrd. EUR, was gegenüber 2012 einen Rückgang um 36 % bedeutet – gegenüber dem Vorjahr um 17 % gestiegen ist; stellt außerdem fest, dass die Zahl der 2013 gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten gegenüber 2012 um ganze 30 % gestiegen ist, wohingegen die entsprechenden finanziellen Auswirkungen, die sich auf 309 Mio. EUR an EU-Finanzmitteln beliefen, um 21% zurückgegangen sind;

6.      stellt fest, dass der Schwerpunkt des Jahresberichts 2013 der Kommission dank der Verfügbarkeit neuer Informationen infolge erheblicher Änderungen bei der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten und die Kommission Unregelmäßigkeiten melden, von der allgemeinen Behandlung der Unregelmäßigkeiten auf die als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten verlagert wurde; ersucht die Kommission, diese Herangehensweise in ihrem künftigen Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – beizubehalten; fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, die Verfügbarkeit von Informationen weiter zu verbessern und die Analysen des Ausmaßes, der Arten und der Auswirkungen nichtbetrügerischer Unregelmäßigkeiten vor dem Hintergrund ihrer sehr hohen Zahl und der damit verbundenen negativen finanziellen Auswirkungen, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen, auszubauen;

7.      ist besorgt darüber, dass sich die Einziehungsquote bei den Betrugsfällen 2013 auf lediglich 23,74 % belief und somit unter dem Durchschnittswert von 33,5 % für den Zeitraum 2008–2012 liegt; weist darauf hin, dass die für 2013 gemeldete Einziehungsquote bei den Unregelmäßigkeiten 67,9 % betrug; betont die Verantwortung, die die Behörden der Mitgliedstaaten und die Dienststellen der Kommission tragen, wenn es um die Einziehung zu Unrecht gezahlter Beträge geht, und fordert sie auf, dieser Verantwortung in gebührender Weise nachzukommen und die Einziehungsquote in Betrugsfällen, die im Vergleich zu der Einziehungsquote für nichtbetrügerische Unregelmäßigkeiten sehr gering ausfällt, deutlich zu erhöhen;

8.      fordert die Kommission auf, die volle Verantwortung dafür zu übernehmen, dass zu Unrecht aus dem EU-Haushalt gezahlte Mittel zurückgefordert werden, sowie einheitliche, für alle Mitgliedstaaten geltende Grundsätze für die Berichterstattung festzulegen, um die Erhebung vergleichbarer, zuverlässiger und geeigneter Daten sicherzustellen;

9.      stellt fest, dass der Gesamttrend bei der Aufdeckung und Meldung potenzieller Betrugsfälle in den letzten fünf Jahren leicht rückläufig war, dass die Zahl der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten jedoch allmählich gestiegen ist; fordert, dass die Kommission die wichtigsten Gründe für diesen Anstieg genauer untersucht und eine Untersuchung zur Beantwortung der Frage durchführt, ob diese Entwicklung auf eine vermehrte Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten oder aber auf die Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten die Fälle einstufen, zurückzuführen ist;

10.    stellt fest, dass die Einziehungsquote über einen Zeitraum von fünf Jahren bei den als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten 54,4 % und bei den nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten 63,9 % beträgt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Einziehungsverfahren zu verbessern und zeitnäher zu gestalten;

11.    ist der Überzeugung, dass strafrechtliche Mittel im Rahmen der Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU nur dann wirksam sein können, wenn ihnen eine eindeutige Definition des Straftatbestands von Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, ein in allen beteiligten Mitgliedstaaten anwendbares Mindest- und Höchststrafmaß bei den Freiheitsstrafen und Mindestbestimmungen über die Verjährung zugrunde liegen und diese Bestimmungen in weiterer Folge auch von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen und effizient umgesetzt werden;

Einnahmen – Eigenmittel

12.    begrüßt, dass 98 % der traditionellen Eigenmittel ohne größere Probleme vereinnahmt werden, wobei die gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten (im Umfang von 61 Mio. EUR) 0,29 % der festgestellten Eigenmittelbeträge (brutto) und die nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten (im Umfang von 327,4 Mio. EUR) 1,57 % der Eigenmittelbeträge ausmachen; stellt fest, dass die im Jahr 2013 aufgedeckten Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten einen Umfang von 380 Mio. EUR hatten, wovon die Mitgliedstaaten insgesamt 234 Mio. EUR eingezogen haben; stellt insbesondere fest, dass diese Einziehungsquote von 62 % bei den traditionellen Eigenmitteln 2013 das beste Ergebnis ist, das in den letzten zehn Jahren erzielt wurde;

13.    ist besorgt darüber, dass 2013 in der EU-28 die meisten der in der Eigenmitteldatenbank OWNRES festgestellten Beträge sowohl bei den Betrugsfällen (93 %) als auch bei den Unregelmäßigkeiten (87 %) mit dem Zollverfahren „Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr“ zusammenhingen; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zur Verstärkung des Zollverfahrens „Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr“ zu ergreifen, um es weniger anfällig für Betrug und Unregelmäßigkeiten zu machen; ist besorgt darüber, dass mehrere von der EIB finanzierte Projekte von Korruption und Betrug betroffen waren; stellt fest, dass in dem Dokument der EIB vom 8. November 2013, in dem die Politik der EIB zur Bekämpfung von Korruption, Betrug, heimlichen Absprachen, Nötigung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgelegt ist, darauf hingewiesen wird, dass bei der Umsetzung von EIB-finanzierten Projekten in etlichen Fällen keine ausreichenden Kontrollen bestehen; fordert daher, dass die EIB in Fällen nachgewiesenen Betrugs und nachgewiesener Korruption aufgefordert wird, etwaige geplante und laufende Finanzierungen für das betreffende Projekt auszusetzen bzw. zu stoppen;

14.    begrüßt, dass die Europäische Union 2013 das Protokoll der Vereinten Nationen zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen unterzeichnet hat; stellt fest, dass das Protokoll von 15 Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, dass es bislang jedoch nur von Österreich ratifiziert wurde; ersucht deshalb die übrigen Mitgliedstaaten, den Ratifizierungsprozess im eigenen Land so schnell wie möglich abzuschließen;

15.    unterstreicht, dass dem EU-Haushalt und den Haushalten der Mitgliedstaaten durch den Schmuggel mit hoch besteuerten Waren alljährlich Einnahmenverluste in beträchtlicher Höhe entstehen und dass sich die allein durch den Zigarettenschmuggel bedingten unmittelbaren Ausfälle an Zolleinnahmen Schätzungen zufolge auf über 10 Mrd. EUR jährlich belaufen; weist zudem auf den illegalen Handel mit gefälschten Waren hin, der sowohl den Staatskassen der Mitgliedstaaten als auch den europäischen Unternehmen schadet;

16.    verweist auf die laufenden Arbeiten zur Verbesserung der Daten zum Bruttonationaleinkommen (BNE) und auf die Fragen, die im Sonderbericht Nr. 11/2013 des Europäischen Rechnungshofs aufgeworfen wurden, in dem eine auf kürzeren Zyklen beruhende und stärker zielgerichtete Überprüfung von BNE-Daten sowie eine verbesserte Berichterstattung und Koordinierung bezüglich der Ergebnisse gefordert werden, damit das BNE-System hinsichtlich seines Beitrags zur Berechnung der Einnahmen der EU an Verlässlichkeit gewinnt;

17.    unterstreicht, dass die Mehrwertsteuerlücke wegen Mehrwertsteuerbetrugs und Umgehung der Mehrwertsteuer in vielen Mitgliedstaaten konstant hoch bleibt; betont, dass die Kommission die Befugnis besitzt, die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu kontrollieren und zu überwachen; fordert die Kommission daher auf, ihre Befugnisse uneingeschränkt zu nutzen, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und Steuerumgehung zu unterstützen;

18.    stellt ferner fest, dass die Mitgliedstaaten im Jahr 2013 133 Fälle von Zigarettenschmuggel registriert haben, die einem TEM-Betrag von rund 7 Mio. EUR entsprachen; betont, dass diese Entwicklung im Vergleich zum Jahr 2012, in dem 224 Fälle mit einem Gesamtwert von rund 25 Mio. EUR gemeldet wurden, einen drastischen Rückgang darstellt; ist ernsthaft besorgt darüber, dass Dänemark, Estland, Frankreich, Luxemburg, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Schweden, Spanien und Zypern der Kommission 2013 keine Fälle von Zigarettenschmuggel gemeldet haben, und bezweifelt die Tauglichkeit des Meldeverfahrens in diesen Mitgliedstaaten; besteht darauf, dass alle Mitgliedstaaten Fälle von Schmuggel und Geldfälschung ordnungs- und fristgemäß an die Kommission melden, damit die Höhe der betreffenden TEM besser geschätzt werden kann;

19.    nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine Machbarkeitsstudie für ein System zur Verfolgung und Rückverfolgung von Tabakerzeugnissen veröffentlichen wird; unterstreicht, dass dies im Kampf gegen den Schmuggel ein großer Schritt in die richtige Richtung ist; fordert, dass die Kommission ein offenes und wettbewerbsorientiertes Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem entwirft und implementiert, das so ausgelegt ist, dass durch die Ausgestaltung und die Art der Implementierung nicht ein einziger oder einige wenige Lösungsanbieter bevorzugt werden;

20.    stellt fest, dass die Einbeziehung der Schattenwirtschaft in die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu vollständigeren und verlässlicheren BNE-Daten beitragen sollte, und fordert die Kommission und Eurostat auf, die Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Statistikämtern zu verbessern, damit diese Komponente in allen Mitgliedstaaten auf einheitliche und vergleichbare Weise behandelt wird, wobei die aktuellsten Informationen zugrunde gelegt werden;

System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

21.      erinnert daran, dass

–  das Parlament in seiner Entschließung vom 3. April 2014 zu dem Jahresbericht 2012 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union[7] festgestellt hat, dass die Strafverfolgungsbehörden einen zunehmenden Missbrauch des Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) wahrgenommen haben, und dass das Parlament darin seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht hat, dass es keine ausreichenden physischen Kontrollen für Waren gibt, die gemäß dem EMCS befördert werden;

–  die Kommission das Parlament im nächsten Jahresbericht, dem Jahresbericht 2014 über den Schutz der finanziellen Interessen der Union, über den neuesten Stand bei den Maßnahmen unterrichten sollte, die zum Ausbau der physischen Kontrollen ergriffen wurden;

–  die EMCS-Zugangsrechte beschränkt werden müssen, damit ein umfassender Verlauf der Regelkonformität vor dem Handel berücksichtigt wird, sodass Unternehmensakteuren der Status eines „bevollmächtigten Wirtschaftsbeteiligten“ („vertrauenswürdiger Unternehmensakteur“) verliehen werden kann und es somit nur diesen Akteuren gestattet wird, das EMCS direkt selbstständig zu bedienen;

–  das Parlament die Kommission aufgefordert hat, die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Anpassung der Richtlinie 2008/118/EG vorzustellen;

–  die Mitgliedstaaten die Identität von Personen und Unternehmen, die eine Registrierung beantragen, eingehender und umfassender überprüfen müssen;

–  die Kommission die Maßnahmen erläutern sollte, die sie ergriffen hat, um eine engere Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden vor dem Hintergrund zu erreichen, dass Waren leicht falsch deklariert werden können, um Verbrauchsteuern zu umgehen;

–  die zulässigen Fristen für die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwischen zugelassenen Lagern unrealistisch lang sind, wodurch mehrere Beförderungen im Rahmen der gleichen Erklärung und eine Ablenkung vor der Eingabe des Lieferdatums in das System möglich sind; fordert daher erneut, dass die zuständigen Behörden des angegebenen Bestimmungsmitgliedstaates und des neuen Bestimmungsmitgliedstaates vom Versender unverzüglich über etwaige Änderungen informiert werden müssen;

–  das Parlament gefordert hat, dass die maximal zulässige Frist für die Einreichung des Berichts über den Eingang der verbrauchsteuerpflichtigen Ware ein Arbeitstag sein sollte, und dass es außerdem gefordert hat, dass die Transportzeit für jede Beförderung in Abhängigkeit vom verwendeten Verkehrsmittel und der Entfernung zwischen dem Versand- und dem Bestimmungsort berechnet und festgelegt werden sollte; fordert die Kommission auf, das Parlament zu unterrichten, sobald diese Forderungen umgesetzt wurden;

–  die für die Errichtung von zugelassenen Lagern erforderlichen Garantien im Verhältnis zum Wert der verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu gering sind und dass das Parlament die Kommission daher aufgefordert hat, eine von der Art der Ware und dem Ausmaß des tatsächlich stattfindenden Handels abhängige Variable einzuführen; fordert die Kommission auf, das Parlament zu unterrichten, sobald diese Forderungen umgesetzt wurden;

–  das Parlament besorgt darüber ist, dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage von durch die Kommission grob festgelegten Anforderungen ihre eigenen EMCS-Systeme umgesetzt haben; fordert die Kommission erneut auf, die Initiative zu ergreifen, damit EU-weit ein einheitlicheres System eingeführt wird;

Ausgaben

22.    gibt zu bedenken, dass die Zahl der als betrügerisch gemeldeten Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die EU-Ausgaben um alarmierende 76 % gestiegen ist, und fordert die zuständigen Behörden nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich diese negative Tendenz in den kommenden Jahren fortsetzt;

23.    fordert Vorschläge dazu, wie die Zahl der Ausgabenprogramme insbesondere dann gesenkt werden kann, wenn diese sich teilweise überschneiden, und wie Programme nach Möglichkeit auf diejenigen Mitgliedstaaten zugeschnitten werden können, die eine Unterstützung am dringendsten benötigen, sodass nicht mit allen Programmen zwangsläufig Aktivitäten in allen Mitgliedstaaten gefördert werden;

24.    äußert sich besorgt darüber, dass im Agrarsektor die Zahl sowohl der Unregelmäßigkeiten im Allgemeinen als auch der betrügerischen Aktivitäten im Besonderen 2013 im Vergleich zu 2012 beträchtlich gestiegen ist; stellt fest, dass 2013 ein neuer, bedeutender Trend bei den Verstößen verzeichnet wurde, der darin bestand, dass die Begünstigten nicht die geforderte Qualität aufwiesen, und dass diesbezüglich 51 Fälle von betrügerischen Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden; vertritt die Auffassung, dass diese Entwicklungen gezielte Maßnahmen erfordern, die einerseits auf die Beseitigung von Praktiken, die möglicherweise zu unbeabsichtigten Verstößen führen, und andererseits auf die aggressive Bekämpfung von Korruption und kriminellem Verhalten abstellen;

25.    nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2013 im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 197 Mio. EUR von den Begünstigten wieder eingezogen haben, wobei am Ende dieses Haushaltsjahres noch 1 318,3 Mio. EUR von den Empfängern wieder einzuziehen waren, wovon nach Anwendung des 50/50-Mechanismus 1 097,1 Mio. dem EU-Haushalt geschuldet werden; ist besorgt darüber, dass die Einziehungsquote beim Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) unter dem Gesamtdurchschnitt liegt und dass bis Ende 2013 für nicht einmal die Hälfte der im Jahr 2009 aufgedeckten Unregelmäßigkeiten eine Einziehung stattgefunden hatte;

26.    weist auf die erheblichen Unterschiede hin, die zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Fähigkeit bestehen, Beträge wiedereinzuziehen, die infolge im Rahmen der GAP aufgedeckter, regelwidrig getätigter Zahlungen ausgefallen sind, und fordert die Mitgliedstaaten mit Einziehungsquoten von unter 33 % nachdrücklich auf, ihre Ergebnisse 2015 und in den Folgejahren deutlich zu verbessern;

27.    nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 in den Genuss eines höheren Maßes an Flexibilität bei der Umsetzung der Politik kommen und es ihnen insbesondere gestattet ist, sie an ihre regionalen oder nationalen Kapazitäten und Prioritäten anzupassen und Übertragungen zwischen den einzelnen Säulen vorzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese größere Flexibilität nicht zulasten der Überwachungs- und Bewertungssysteme geht; stellt ferner fest, dass die Kommission im Rahmen der neuen GAP an einer Agenda zur Vereinfachung arbeitet; fordert die Kommission auf, ihre Vereinfachungsagenda vollständig auf die Strategie der GD AGRI zur Betrugsbekämpfung abzustimmen und das Gleichgewicht zwischen Vereinfachung und wirtschaftlicher Verwaltung von EU-Mitteln zu wahren, indem sie für angemessene Kontrollen sorgt;

28.    erwartet, dass die signifikante Zunahme der 2013 in der Fischwirtschaft gemeldeten Unregelmäßigkeiten um 475 % eine Ein-Jahres-Spitze darstellt, die auf die verzögerte Durchführung der Programme in diesem Wirtschaftszweig zurückzuführen ist, und dass sie keine negative Tendenz darstellen sollte, die die Einschätzung des Werts der Fischereipolitik der EU beeinträchtigt;

29.    stellt mit Besorgnis fest, dass die Zahl der gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Kohäsionspolitik um 15 % gestiegen ist; nimmt allerdings auch zur Kenntnis, dass bei den entsprechenden Beträgen ein Rückgang um 49 % in den nichtbetrügerischen Fällen und um 22 % in den betrügerischen Fällen verzeichnet wurde;

30.    bedauert jedoch den Mangel an verfügbaren Informationen in Bezug auf die einzuziehenden Beträge und die Einziehungsquoten insbesondere in Verbindung mit der Kohäsionspolitik für das Haushaltsjahr 2013; fordert die Kommission auf, in ihrem Jahresbericht in Zukunft detaillierte Informationen zu diesem Aspekt zur Verfügung zu stellen;

31.    begrüßt, dass die Zahl der als betrügerisch gemeldeten Fälle im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds 2013 um 40 % geringer ausfiel als in den Jahren 2009 und 2010 und dass 2013 das dritte Jahr in Folge war, in dem diese positive Tendenz aufrechterhalten werden konnte;

32.    stellt mit Genugtuung fest, dass Verwaltungsprüfungen, Kontrollen vor Ort und Prüfungsmaßnahmen bei der Aufdeckung betrügerischer Unregelmäßigkeiten – trotz eines geringfügigen Rückgangs auf 55 % im Jahr 2013 – im Programmplanungszeitraum 2007–2013 zu einer deutlich höheren Quote von 63 % geführt haben, die im vorherigen Siebenjahreszeitraum noch bei unter 20 % lag;

33.    nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Bereich der Kohäsionspolitik im Jahr 2013 217 Zahlungsunterbrechungen vorgenommen hat, von denen 131 im Gesamtumfang von knapp 2 Mio. EUR zum Jahresende noch offen waren; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Kommission 2013 vier Aussetzungsbeschlüsse erlassen hat und im Januar 2014 zwei weitere folgten;

34.    nimmt zur Kenntnis, dass 321 als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und 4 672 nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten mit der Kohäsionspolitik in Zusammenhang standen; nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der gemeldeten Fälle im Vergleich zu 2012 in beiden Kategorien um 15 % gestiegen ist und dass bei den mit Unregelmäßigkeiten verbundenen Beträgen im Jahr 2013 der größte Anteil – wie schon in den Vorjahren – erneut auf den Bereich der Kohäsionspolitik entfiel (63 %); weist jedoch darauf hin, dass die entsprechenden Beträge in beiden Kategorien zurückgegangen sind, dass beruhend auf den Erfahrungen aus den Vorjahren eine allmähliche Verbesserung zu verzeichnen ist und dass der Bereich der Kohäsionspolitik erstmals nicht der Ausgabenbereich mit der höchsten Zahl von als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten war;

35.    nimmt zur Kenntnis, dass 2013 im Rahmen der Heranführungshilfe 33 betrügerische Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden, die einen Betrag in Höhe von 14,4 Mio. EUR betrafen, und dass diese Unregelmäßigkeiten in erster Linie mit dem Sonderprogramm zur Heranführung im Bereich der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums (SAPARD) zusammenhingen; stellt außerdem fest, dass im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) neun betrügerische Unregelmäßigkeiten im Umfang von 1,2 Mio. EUR gemeldet wurden; stellt fest, dass die Einziehungsquoten im Rahmen der Heranführungshilfe zwischen 2003 und 2013 37,36 % bei den Unregelmäßigkeiten und 29,22 % bei den Betrugsfällen betrugen; fordert die Kommission und die IPA-Empfängerländer auf, Maßnahmen zur Steigerung der Einziehungsquote im Rahmen des IPA zu ergreifen;

36.    stellt fest, dass die im Jahr 2012 von der Kommission an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen – insbesondere zu den Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung, zu den gemeinsamen Vorschriften zur Bekämpfung von Betrugsdelikten, zu der Reform des öffentlichen Beschaffungswesens, zu den gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten und zu den Kontroll- und Risikobewertungssystemen – generell angemessen waren, und hält es für bedauerlich, dass auf eine Reihe von Bedenken nicht umfassend eingegangen wurde; stellt etwa fest, dass nicht alle Mitgliedstaaten Vorbereitungen für die Umsetzung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014–2020 und der darin enthaltenen Vorschriften zur Betrugsprävention getroffen haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Empfehlungen der Kommission aus dem Jahr 2012 nachzukommen und denen aus dem Bericht 2011 umfassend nachzugehen und die Fälle zu begründen, in denen sie diesen Empfehlungen nicht folgen konnten;

2. Ermittelte Probleme und erforderliche Maßnahmen

37.    betont seine Bedenken hinsichtlich der anhaltenden Gefahren für den EU-Haushalt, die sich sowohl aus der Nichteinhaltung der Vorschriften (nichtbetrügerische Unregelmäßigkeiten) als auch aus absichtlichem Fehlverhalten und Straftaten (d. h. Betrug) ergeben; besteht auf einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission mit dem Ziel, einschlägige und geeignete Maßnahmen und Mittel zur Verhütung und Korrektur nichtbetrügerischer Unregelmäßigkeiten sowie zur Bekämpfung von Betrug zu bewirken;

38.    hebt hervor, dass die Situation, dass die Mitgliedstaaten Daten nicht rechtzeitig vorlegen oder die vorgelegten Daten ungenau sind, seit vielen Jahren immer wieder auftritt; bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten weiterhin unterschiedliche Ansätze bei der Aufdeckung und Meldung nichtbetrügerischer und betrügerischer Unregelmäßigkeiten, etwa im Bereich der Kohäsionspolitik und dem Agrarsektor, bestehen und dass bei der Anwendung des Rechtsrahmens in einigen Fällen nicht standardisierte Auslegungen herangezogen werden; weist darauf hin, dass dadurch Vergleiche und eine objektive Beurteilung sowie die Herausgabe von Empfehlungen des Parlaments, der Kommission und des OLAF erschwert werden; fordert die Kommission auf, gemeinsame Leitlinien und Indikatoren festzulegen, um die Kluft zwischen den verschiedenen Ansätzen der Mitgliedstaaten zu verringern, und eine einheitliche und umfassende Datenbank für tatsächliche Unregelmäßigkeiten und für eingeleitete Maßnahmen zu entwickeln, die sich auch auf Betrugs- und Korruptionsfälle beziehen, an denen Angehörige des öffentlichen Dienstes beteiligt sind, und den Behörden und Bürgern auf diese Weise vergleichbare und zentralisierte Daten für die Anwendung wirksamer Korrekturmaßnahmen und für eine objektive Bewertung der tatsächlichen statt der subjektiv wahrgenommenen Schwere der Verstöße sowie der verantwortlichen Parteien an die Hand zu geben;

39.    ist besorgt darüber, dass bei den Einziehungsanordnungen, die infolge von (als betrügerisch wie auch als nichtbetrügerisch gemeldeten) Unregelmäßigkeiten zwischen 2009 und 2013 im Rahmen der zentralen Mittelverwaltung erteilt wurden, die durchschnittliche Zeitspanne zwischen dem Auftreten einer Unregelmäßigkeit und der Aufdeckung dieser Unregelmäßigkeit 3,4 Jahre beträgt; stellt fest, dass mehr als die Hälfte der Fälle (54 %) innerhalb von vier Jahren ab dem Jahr, in dem die Unregelmäßigkeit begangen wurde, aufgedeckt wurde, und dass die Zeitspanne bei der anderen Hälfte (46 %) zwischen vier und 13 Jahren betrug; erinnert daran, dass weitere Verfahren (Einziehungsanordnungen, Ermittlungen des OLAF usw.) ausgelöst werden, nachdem eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wurde; fordert, dass die Kommission die durchschnittliche, die geringste und die höchste Lebensdauer einer im Rahmen der zentralen Mittelverwaltung aufgedeckten Unregelmäßigkeit bestimmt;

40.    ist außerdem besorgt darüber, dass die durchschnittliche Zeitspanne zwischen dem Auftreten einer Unregelmäßigkeit, ihrer Aufdeckung und schließlich ihrer Meldung an die Kommission im Agrarsektor 6,3 Jahre und in anderen Wirtschaftszweigen 2,75 Jahre beträgt; erinnert daran, dass weitere Verfahren (Einziehungsanordnungen, Ermittlungen des OLAF usw.) ausgelöst werden, nachdem eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wurde; fordert, dass die Kommission für jeden Politikbereich die durchschnittliche, die geringste und die höchste Lebensdauer einer im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aufgedeckten Unregelmäßigkeit bestimmt;

41.    nimmt zur Kenntnis, dass nichtbetrügerische Unregelmäßigkeiten häufig auf eine unzureichende Kenntnis der Vorschriften sowie komplexe Anforderungen und Regelungen zurückzuführen sind; weist darauf hin, dass Änderungen der Vorschriften über Einnahmen und Ausgaben, die unter anderem der Vereinfachung dienen, Zeit benötigen, um aufseiten der für ihre ordnungsgemäße Anwendung zuständigen Behörden eingeführt zu werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, die Auslegung des Rechtsrahmens und dessen strikte Anwendung besser zu koordinieren sowie gezielte und zeitgerechte Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwaltungskapazitäten sowohl in den öffentlichen Verwaltungen als auch unter den Interessenträgern, zu denen auch zivilgesellschaftliche Organisationen zählen, unter anderem durch Orientierungshilfen und Schulungen sowie durch das Einrichten von Programmen zur Bindung qualifizierter und erfahrener Mitarbeiter zu stärken; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, eine Halbzeitbewertung bezüglich der Frage durchzuführen, ob die neue Regelungsstruktur der Kohäsionspolitik weiter zur Verhütung und Verminderung der Gefahr von Unregelmäßigkeiten beiträgt, und die Möglichkeit einer stärkeren Vereinfachung der bestehenden Vorschriften zu erwägen;

42.    vertritt die Auffassung, dass Mitgliedstaaten, die Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle von sich aus aufdecken und melden, unterstützt und darin bestärkt werden sollten, ihre Melde- und Verwaltungssysteme weiter zu verbessern; äußert sich besorgt darüber, dass die Kommission nicht in der Lage ist, festzustellen, ob die von bestimmten Mitgliedstaaten aufgedeckte geringe Zahl von Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen sowie die großen Unterschiede zwischen den für verschiedene Jahre gemeldeten Zahlen auf die Wirkungslosigkeit der Kontrollsysteme dieser Mitgliedstaaten zurückzuführen sind;

43.    bedauert, dass nur einige Mitgliedstaaten entsprechende Mittel für die Betrugsbekämpfung bereitstellen, und hält es für nicht hinnehmbar, dass bestimmte Mitgliedstaaten ihr Vorgehen in Fällen betrügerischer Unregelmäßigkeiten auf Korrekturmaßnahmen beschränken, ohne dabei die potenzielle Straftat näher zu untersuchen und die Verantwortlichen zu bestrafen, und somit die finanziellen Interessen sowohl der EU als auch der einzelnen Steuerzahler nicht auf angemessene Weise schützen; weist darauf hin, dass die von den Mitgliedstaaten vorgelegten statistischen Daten zu Strafverfahren und deren Ausgang unvollständig sind, was eine Analyse der Wirksamkeit der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Betrug in den Mitgliedstaaten erschwert; vertritt daher die Auffassung, dass der Erlass von Beschlüssen, durch die eine strafrechtliche Verantwortung auf EU-Ebene eingeführt wird, und die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft als Instrument, bei Unregelmäßigkeiten dieser Art Ermittlungen einzuleiten und zu koordinieren, die Ablehnung von rechtswidrigen Handlungen sowie der Umgehung gebührender Verfahren zur Verfolgung und Bestrafung von korruptem und kriminellem Verhalten, das den finanziellen Interessen der EU schadet, deutlich machen sollten;

44.    ist der Ansicht, dass ein wirksames Vorgehen gegen Korruption möglich ist, wenn strafrechtliche Maßnahmen geachtet und durch andere Maßnahmen wie ein höheres Maß an Transparenz und eine verstärkte Rechenschaftspflicht ergänzt werden; fordert daher nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten die feste politische Entschlossenheit zeigen, Korruption sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene wirksam zu bekämpfen, indem sie wirksame Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Korruption erlassen und mit den auf EU-Ebene vorhandenen Vorschlägen fortfahren, und fordert die Bürger auf, überzeugend Druck auf die Regierungen auszuüben, damit diese sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption mit Nachdruck verfolgen;

45.    begrüßt den ersten EU-Bericht über die Bekämpfung der Korruption vom Februar 2014 als ein wertvolles Instrument zur Überwachung und Bewertung der Anstrengungen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung und bekräftigt die besondere Bedeutung eines verstärkten Austauschs der gegenwärtigen bewährten Verfahren, auf die in dem Bericht hingewiesen wird; begrüßt außerdem die Mitteilung der Kommission über Korruptionsbekämpfung in der EU (COM(2011)0308), in der die Schritte ausgelotet werden, die notwendig sind, um die bestehenden Instrumente der Korruptionsbekämpfung besser anzuwenden, und Möglichkeiten vorgeschlagen werden, wie Aspekte der Korruptionsbekämpfung in etlichen internen und externen Politikbereichen stärker berücksichtigt werden können; stellt jedoch fest, dass der Geltungsbereich des Berichts über die Bekämpfung der Korruption auf den Aspekt des grenzüberschreiten und EU-weiten Charakters der Korruption sowie auf die Bewertung der zur weiteren Verbesserung der Integrität der EU-Institutionen ergriffenen Maßnahmen ausgeweitet werden muss, und betont, dass es einer allumfassenden und kohärenten Strategie zur Korruptionsbekämpfung bedarf, die alle Politikbereiche der EU erfasst und unter anderem die im ersten EU-Bericht über die Bekämpfung der Korruption geäußerten Bedenken berücksichtigt; fordert, dass die Kommission dem Parlament und dem Rat über die Umsetzung der internen Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption durch die EU-Institutionen, einschließlich der Verpflichtungen der Kommission aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Bericht erstattet;

46.    betont, dass es einer strukturierten Koordinierung zwischen Verwaltungsbehörden und Betrugsbekämpfungseinrichtungen bedarf und dass die Koordinierung und der Austausch von bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten wie auch zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen innerhalb ein und desselben Mitgliedstaats wichtig sind, um den Ansatz bei der Betrugsbekämpfung weitestgehend zu vereinheitlichen; ersucht die Kommission, einen Mechanismus für den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu schaffen, um einen Kreuzvergleich der Buchungsunterlagen betreffend die Transaktionen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten zu ermöglichen und dadurch die Aufdeckung etwaiger grenzüberschreitender Betrugsfälle im Rahmen des neuen MFR 2014–2020 hinsichtlich der Makrokategorie der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (Europäischer Sozialfonds – ESF; Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – EFRE; Kohäsionsfonds; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER; Europäischer Meeres- und Fischereifonds – EMFF) zu erleichtern, wobei das Ziel darin besteht, einen horizontalen Ansatz zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union sicherzustellen;

47.    unterstreicht, dass zur Aufdeckung von Betrugsmechanismen mehr Transparenz und eine angemessene Kontrolle notwendig sind; verweist darauf, dass das Parlament die Kommission in den letzten Jahren nachdrücklich aufgefordert hat, Maßnahmen zu ergreifen, um eine einheitliche Transparenz für alle Empfänger von EU-Mitteln aus allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, indem auf der Website der Kommission eine Liste aller Begünstigten veröffentlicht wird, unabhängig vom Verwalter der Mittel und auf der Grundlage von Standardkategorien von Informationen, die von allen Mitgliedstaaten in mindestens einer Arbeitssprache der Union zur Verfügung gestellt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ihr umfassende und zuverlässige Informationen über die Empfänger der von den Mitgliedstaaten verwalteten EU-Mittel zur Verfügung zu stellen; bedauert, dass diese Maßnahme nicht umgesetzt wurde, und fordert die Kommission auf, sie schnellstmöglich umzusetzen; bedauert, dass die Kommission dieser mehrfach zum Ausdruck gebrachten Forderung bislang nicht nachgekommen ist;

48.    fordert die Kommission auf, angemessene Rechtsvorschriften über den Schutz von Informanten, den Zugang zu Informationen und die Transparenz von Lobbyarbeit voranzutreiben, da diese erforderlich sind, um die Kontrolle von Regierungen und EU-Institutionen durch die Bürger sicherzustellen und ihre Praktiken der öffentlichen Kontrolle zu unterwerfen, sowie Finanzmittel der EU zu nutzen, um unabhängige Organisationen in diesem Bereich bei ihrer Arbeit zu unterstützen und unter anderem finanzielle Unterstützung für den grenzüberschreitenden investigativen Journalismus zu leisten;

49.    hält die Kommission dazu an, ihre Aufsichtsfunktion bezüglich der Ausgaben aus dem EU-Haushalt mittels Prüfungs-, Kontroll- und Inspektionstätigkeiten, Plänen für Abhilfemaßnahmen und Mahnschreiben, die der Übermittlung von Zahlungsaufforderungen vorausgehen, zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten und ihre Behörden auf, ihre Bemühungen zu verstärken und ihr Potenzial, Fehler aufzudecken und zu korrigieren, bevor sie bei der Kommission Entschädigung beantragen, voll auszuschöpfen, indem sie die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen in vollem Umfang nutzen; betont in diesem Zusammenhang den besonderen Wert vorbeugender Maßnahmen bei der Abwendung unrechtmäßiger Auszahlungen, da dadurch spätere Maßnahmen zur Rückforderung veruntreuter Gelder überflüssig werden;

50.    begrüßt die Annahme der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und der Richtlinie über die Konzessionsvergabe und begrüßt, dass zehn Mitgliedstaaten im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge bereits spezifische Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete eingeführt haben, um die Korruption einzudämmen, mehr Transparenz zu schaffen und die Effektivität der Verwaltung, der Kontrolle und der Rechnungsprüfungssysteme zu erhöhen; ersucht die Kommission, die Umsetzung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge weiter voranzutreiben, um den Mitgliedstaaten durch Beratung, den Austausch bewährter Methoden und Schulungen die erforderliche Unterstützung zu bieten; fordert die Kommission auf, die Einhaltung der bestehenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten fortwährend und auf unparteiische Weise zu überwachen und bei Bedarf Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten;

51.    begrüßt die Einrichtung des Kompetenzzentrums für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten zur Unterstützung öffentlicher Körperschaften, die für die Verwaltung des EFRE und des Kohäsionsfonds verantwortlich sind, sowie die Einführung des vom Kompetenzzentrum in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der Kommission erarbeiteten Aktionsplans für die Vergabe öffentlicher Aufträge; fordert jedoch, dass die Kommission über die konkreten Ergebnisse, die infolge der Tätigkeiten des Zentrums und der Umsetzung des vorgenannten Aktionsplans bislang erzielt wurden, Bericht erstattet;

52.    fordert die Kommission auf, ihre strenge Politik der Zahlungsunterbrechungen und ‑aussetzungen weiterzuverfolgen;

53.    begrüßt den Bericht über die Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission (CAFS) und die Orientierungshilfe, die den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zur Betrugsbekämpfung gewährt wurde; fordert allerdings nachdrücklich, dass die Kommission im Rahmen der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds einfachere Bestimmungen erlässt, die eine wirksame und effiziente Absorption ermöglichen, wobei gleichzeitig gewährleistet sein muss, dass die Betrugsbekämpfung in ihrem Umfang durch diese delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte nicht beeinträchtigt wird;

54.    bekräftigt seine Forderung nach einer unabhängigen und leistungsstarken Europäischen Staatsanwaltschaft, die als eine zentrale Einrichtung fungiert, welche bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union ermittelt und die Täter strafrechtlich verfolgt und gerichtlich zur Verantwortung zieht, wobei sie gleichzeitig dafür sorgt, dass die Verfahrensgarantien für Verdächtige und Beschuldigte eingehalten werden; betont, dass es wichtig ist, dass die unabhängigen Staatsanwälte mit Ermittlungsbefugnissen in den Mitgliedstaaten von Parlament und Rat im gegenseitigen Einvernehmen ausgewählt und ernannt werden; fordert den Rat nachdrücklich auf, den Auffassungen des Parlaments – als von den europäischen Bürgern direkt gewähltem Organ – in allen Phasen der Verhandlungen gebührend Rechnung zu tragen, damit im Hinblick auf die endgültige Zustimmung des Parlaments das erforderliche Maß an Konsens erzielt werden kann; weist darauf hin, dass die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft im Rahmen einer wirksamen Koordinierung zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft, Eurojust und dem OLAF erfolgen muss;

55.    begrüßt, dass in den Mitgliedstaaten Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung (AFCOS) gemäß Artikel 3 Absatz 4 der neuen OLAF-Verordnung eingerichtet werden und dass Deutschland erneut bestätigt hat, dass eine Kooperationsvereinbarung mit dem OLAF besteht; stellt fest, dass die Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung die wirksame Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen mit dem OLAF erleichtern sollen, und fordert nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten, die noch keine Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung benannt haben, dies unverzüglich tun; erwartet, dass die Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung helfen werden, die Meldung von Unregelmäßigkeiten zu verbessern, und zu einer ausgewogeneren Auslegung der einschlägigen Rechtsakte der EU beitragen werden; ist dennoch besorgt über die beträchtlichen Unterschiede bei den Funktionen, Aufgaben und Befugnissen sowie der Personalausstattung, die bereits jetzt zwischen den Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen; räumt ein, dass das Mandat, der institutionelle Rahmen und die Aufgaben der Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in der Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 883/2013 nicht im Einzelnen festgelegt sind; vertritt allerdings die Auffassung, dass diejenigen Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung, die unabhängig arbeiten und mit einem umfassenden Mandat und Untersuchungsbefugnissen ausgestattet sind, einen Maßstab darstellen, an dem sich alle Mitgliedstaaten orientieren sollten;

56.    nimmt den Bericht der Kommission über die Ergebnisse des Programms Hercule II zur Kenntnis; stellt fest, dass im Jahr 2013 die Mittel für Verpflichtungen für das Programm Hercule II im Vergleich zu 2012 auf 14 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen auf 9,9 Mio. EUR gekürzt wurden, wodurch es schwierig wird, die im Jahr 2013 und in den Vorjahren eingegangenen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen; stellt mit Genugtuung fest, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Programms Hercule II bei den Mitgliedstaaten auf zunehmendes Interesse stoßen, was sich in der steigenden Anzahl von Rückmeldungen im Anschluss an die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zeigt; begrüßt die positiven Ergebnisse, die 2013 etwa in Deutschland, Spanien und Rumänien dank des Einsatzes hochentwickelter technischer Ausrüstung, die zwischen den Ländern kompatibel ist und im Rahmen des Programms angeschafft wurde, erzielt wurden;

57.    begrüßt die Annahme der Verordnung zur Einrichtung des Programms Hercule III für den Finanzzeitraum 2014–2020, die anstelle des im Hercule-II-Beschluss vorgesehenen Höchstsatzes von 50 % einen erhöhten Kofinanzierungssatz von 80 % der förderfähigen Kosten für die technische Unterstützung ermöglicht, der in hinlänglich begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 % betragen kann; stellt fest, dass die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2014 erfolgreich in die Wege geleitet wurde; ist dennoch besorgt darüber, dass das Programm bereits in besonderem Maße von dem Problem der offenen Zahlungen betroffen ist, was sich möglicherweise negativ auf bereits finanzierte und zukünftige Projekte auswirkt; weist erneut darauf hin, dass solide Finanzierungsinstrumente wie Pericles 2020 und Hercule III bei der Bekämpfung rechtswidriger Handlungen zum Nachteil der Mittel der Union eine wichtige Rolle spielen;

58.    begrüßt den Erfolg zahlreicher gemeinsamer Zollaktionen (GZA), die der Zusammenarbeit des OLAF und der Mitgliedstaaten mit verschiedenen Diensten aus Drittländern sowie der aktiven Unterstützung seitens der GD Steuern und Zollunion, Europol und Frontex zu verdanken waren und die dazu geführt haben, dass unter anderem 68 Millionen Schmuggelzigaretten, 124 kg Kokain und 140 000 Liter Dieselkraftstoff beschlagnahmt wurden;

59.    stellt fest, dass das OLAF im Jahr 2013 353 Empfehlungen für Verwaltungs-, Disziplinar-, Finanz- oder Gerichtsmaßnahmen an die einschlägigen Institutionen, Organe, Ämter und Agenturen der EU bzw. die zuständigen nationalen Behörden übermittelt hat und Maßnahmen zur Einziehung von rund 402,8 Mio. EUR empfohlen wurden; ist besorgt darüber, dass die Anklagequote infolge der vom OLAF herausgegebenen Empfehlungen für Gerichtsmaßnahmen für den Zeitraum 2006–2013 nur etwa 54 % beträgt; ist besorgt darüber, dass die niedrige Anklagequote auch ein schlechtes Licht auf die Qualität und die Verwendbarkeit der Untersuchungsergebnisse des OLAF wirft; fordert die Kommission auf, die Leistungsfähigkeit des OLAF dringend zu verbessern; hält eine vollwertige und ordentliche Beaufsichtigung der Angelegenheiten des OLAF durch den Überwachungsausschuss (ohne Einmischung in die laufenden Untersuchungen) für unerlässlich und fordert die Kommission und das OLAF daher mit Nachdruck auf, die derzeitige Situation, in der der Überwachungsausschuss seinen Zweck nicht erfüllen kann, zu verbessern; bedauert außerdem den Mangel an verfügbaren Informationen über die Verurteilungsquoten bei Vergehen gegen den Haushalt der Union;

60.    stellt fest, dass die Zahl der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle, die durch Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge bedingt sind, nach wie vor hoch ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe[8], die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste[9] und die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe[10], die allesamt unlängst angenommen wurden, zügig in nationales Recht umzusetzen, um die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und Betrug weiter zu mindern;

3. Untersuchungen und die Rolle des OLAF

61.    stellt fest, dass das OLAF im Jahr 2013 nach eigenen Angaben so viele Informationen wie noch nie erhalten und so viele Empfehlungen wie noch nie herausgegeben hat; weist darauf hin, dass die Methode zur Zählung der eingehenden Informationen und der herausgegebenen Empfehlungen ebenfalls geändert wurde; fordert den Überwachungsausschuss auf, die Auswirkungen dieser Datenänderungen und die Qualität der vom OLAF herausgegebenen Empfehlungen zu analysieren;

62.    fordert den OLAF-Überwachungsausschuss auf, das Parlament über die Dauer der Untersuchungen durch das OLAF und die entsprechende Berechnungsmethode zu unterrichten, da diese Berechnungsmethode 2012 geändert wurde; weist darauf hin, dass die scheinbare Dauer der Untersuchungen durch diese Änderung künstlich verringert werden könnte; fordert den Überwachungsausschuss auf, die Qualität der vom OLAF gelieferten Informationen einschließlich der Berichte an die Institutionen genau zu analysieren;

63.    nimmt die Annahme neuer Arbeitsvereinbarungen zwischen dem OLAF und seinem Überwachungsausschuss zur Kenntnis und fordert eine schnelle Lösung der noch offenen Probleme zwischen den beiden Gremien;

o

o       o

64.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Rechnungshof, dem OLAF-Überwachungsausschuss und dem OLAF zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6.
  • [2]  ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 121.
  • [5]  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 62.
  • [6]  ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1.
  • [7]  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0338.
  • [8]  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65.
  • [9]  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243.
  • [10]  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (5.12.2014)

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Jahresbericht 2013 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung
(2014/2155(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Pascal Arimont

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist erneut darauf hin, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die die Mitgliedstaaten derzeit durchleben, und der unzureichenden Mittel im EU-Haushalt besonders wichtig ist; betont, dass die EU-Finanzmittel ordnungsgemäß verwaltet und so effizient wie möglich eingesetzt werden müssen;

2.  nimmt zur Kenntnis, dass 321 als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und 4 672 nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten mit der Kohäsionspolitik in Zusammenhang standen; nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der gemeldeten Fälle im Vergleich zu 2012 in beiden Kategorien um 15 % gestiegen ist und dass bei den mit Unregelmäßigkeiten verbundenen Beträgen im Jahr 2013 der größte Anteil wie schon in den Jahren zuvor erneut auf den Bereich der Kohäsionspolitik entfiel (63 %); weist jedoch darauf hin, dass die entsprechenden Beträge in beiden Kategorien zurückgegangen sind, dass beruhend auf den Erfahrungen aus den Vorjahren eine allmähliche Verbesserung zu verzeichnen ist und dass der Bereich der Kohäsionspolitik erstmals nicht der Ausgabenbereich mit der höchsten Zahl von als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten war;

3.  stellt fest, dass diese statistischen Daten nach wie vor nur einen ungefähren Anhaltspunkt für die Auswirkungen der Unregelmäßigkeiten auf den EU-Haushalt darstellen; ist der Ansicht, dass sich die Ungenauigkeit daraus ergibt, dass zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und innerhalb dieser unterschiedliche Methoden für die Ermittlung, Einstufung und Meldung von Unregelmäßigkeiten zum Einsatz kommen, und hält eine weitere Angleichung für erforderlich; hält Angaben zur Art der Unregelmäßigkeiten für hilfreich, um strategische Maßnahmen zu straffen;

4.  nimmt zur Kenntnis, dass nichtbetrügerische Unregelmäßigkeiten häufig auf unzureichende Kenntnis der Vorschriften sowie komplexe Anforderungen und Regelungen zurückzuführen sind; ist der Ansicht, dass eine Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren bewirken wird, dass die Zahl der nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten sinkt; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die Gebietskörperschaften auf, umfassende Schulungsmaßnahmen für die Stellen und das Personal anzubieten, die an der Verwaltung der Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik beteiligt sind; fordert die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten auf, neben dem Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU eine Halbzeitbewertung bezüglich der Frage durchzuführen, ob die neue Regelungsstruktur der Kohäsionspolitik weiter zur Verhütung und Verminderung der Gefahr von Unregelmäßigkeiten beiträgt, und die Möglichkeit einer stärkeren Vereinfachung der bestehenden Vorschriften zu erwägen;

5.  ist der Ansicht, dass in den Bereichen, in denen erhebliche betrügerische Unregelmäßigkeiten verzeichnet werden, besondere Anstrengungen unternommen werden sollten; erinnert daran, wie wichtig Aufklärung und der Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Betrugsbekämpfung sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch unter den Interessenträgern, zu denen auch zivilgesellschaftliche Organisationen zählen, in Verbindung mit eindeutigen Vorschriften und deren strikter Anwendung sind, da diese für die wirksame Verhütung von Betrug eine entscheidende Rolle spielen;

6.  begrüßt die von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zur Ermittlung, Auswertung und Meldung von Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrug; fordert die Mitgliedstaaten und ihre Behörden auf, ihre Bemühungen zu verstärken und sich über bewährte Verfahren auszutauschen, um für eine verstärkte Vorabkoordinierung und Auswertung zu sorgen und ihr Potenzial, Fehler aufzudecken und zu korrigieren, bevor sie bei der Kommission Entschädigung beantragen, voll auszuschöpfen, indem sie die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen in vollem Umfang nutzen;

7.  betont ferner, wie wichtig externe Unterstützung und externe Kontrollen bei der Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sind; ist von den potenziellen Vorteilen eines kohärenten europäischen Rechtsrahmens zum Schutz der finanziellen Interessen der EU überzeugt und unterstützt in diesem Zusammenhang die von der EU unlängst angenommene Strategie zur Betrugsbekämpfung und fordert insbesondere

     a.  alle Mitgliedstaaten auf, eine Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpfung (AFCOS) zu benennen und diese mit umfangreichen Zuständigkeiten und Befugnissen sowie ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten, und fordert die Kommission auf, für die Harmonisierung der Koordinierungsstellen unter den Mitgliedstaaten zu sorgen;

     b.  den Rat auf, die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug mitzutragen und

     c.  den Rat auf, die Errichtung einer unabhängigen Europäischen Staatsanwaltschaft zu unterstützen, sofern die Beziehungen zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft und anderen bestehenden Einrichtungen der EU näher festgelegt und klar abgegrenzt werden, damit eine ineffiziente Überlappung von Zuständigkeiten verhindert werden kann;

8.  stellt fest, dass nach wie vor viele Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrug deswegen auftreten, weil die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht eingehalten werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe[1], die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste[2] und die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe[3], die allesamt unlängst angenommen wurden, zügig in nationales Recht umzusetzen, um die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und Betrug weiter zu mindern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.12.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, José Blanco López, Franc Bogovič, Victor Boştinaru, Mercedes Bresso, Steeve Briois, Rosa D’Amato, Tamás Deutsch, Bill Etheridge, Michela Giuffrida, Anna Hedh, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Constanze Krehl, Andrew Lewer, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Fernando Ruas, Monika Smolková, Maria Spyraki, Olaf Stuger, Ruža Tomašić, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Derek Vaughan, Kerstin Westphal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Isabella Adinolfi, Martina Anderson, Andor Deli, Jan Olbrycht, Pina Picierno, Claudia Schmidt

  • [1]  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65.
  • [2]  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243.
  • [3]  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (9.1.2015)

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Jahresbericht 2013 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung
(2014/2155(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Monica Macovei

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Kommission mit dem Ziel des Ausbaus der bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption, Geldwäsche und anderen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union – wie etwa des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften – zwei Vorschläge für strafrechtliche Instrumente (die Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft) vorgelegt hat, mit denen im gesamten europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wirksamere Ermittlungen und ein besserer Schutz des Geldes der Steuerzahler sichergestellt werden sollen;

B.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche in der Union eine Priorität des politischen Handelns der EU-Institutionen sein sollte und dass die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten daher von grundlegender Bedeutung ist;

1.  nimmt die von der Kommission an die beiden Rechtsetzungsinstanzen gerichtete Empfehlung bezüglich eines zügigen Abschlusses der legislativen Arbeit und der Annahme der Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft zur Kenntnis; erinnert jedoch daran, dass das oberste Ziel darin besteht, sich bei der Betrugsbekämpfung auf gut funktionierende und wirksame Rechtsinstrumente stützen zu können;

2.  ist der Überzeugung, dass strafrechtliche Mittel im Rahmen der Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU nur dann wirksam sein können, wenn ihnen eine eindeutige Definition des Straftatbestands von Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, ein in allen beteiligten Mitgliedstaaten anwendbares Mindest- und Höchststrafmaß bei den Freiheitsstrafen und Mindestbestimmungen über die Verjährung zugrunde liegen und diese Bestimmungen in weiterer Folge auch von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen und effizient umgesetzt werden;

3.  fordert den Rat auf, das Parlament während des gesamten Rechtsetzungsverfahrens im Zusammenhang mit der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft ständig und umfassend zu unterrichten und anzuhören; fordert den Rat nachdrücklich auf, den Auffassungen des Parlaments – als von den europäischen Bürgern direkt gewähltem Organ – in allen Phasen der Verhandlungen gebührend Rechnung zu tragen, damit im Hinblick auf die endgültige Zustimmung des Parlaments das erforderliche Maß an Konsens erzielt werden kann;

4.  bekräftigt seine Forderung nach einer unter allen Umständen unabhängigen Europäischen Staatsanwaltschaft, die mit ausreichend Mitteln ausgestattet ist, um wirksam, effizient und schnell handeln zu können, und als eine zentrale Einrichtung fungiert, welche bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union ermittelt und die Täter strafrechtlich verfolgt und gerichtlich zur Verantwortung zieht, wobei sie gleichzeitig dafür sorgt, dass die Verfahrensgarantien für Verdächtige und Beschuldigte eingehalten werden; betont, dass es wichtig ist, dass die unabhängigen Staatsanwälte mit Ermittlungsbefugnissen in den Mitgliedstaaten von Parlament und Rat im gegenseitigen Einvernehmen ausgewählt und ernannt werden; weist erneut darauf hin, dass die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft im Rahmen einer wirksamen Koordinierung zwischen Eurojust, dem OLAF und der Staatsanwaltschaft erfolgen muss;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Personen, die verdächtig sind, Betrug oder sonstige gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtete rechtswidrige Handlungen begangen zu haben, auch dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn von der Kommission Finanzkorrekturen vorgenommen wurden;

6.  weist erneut darauf hin, dass solide Finanzierungsinstrumente wie Pericles 2020 und Hercule III bei der Bekämpfung rechtswidriger Handlungen zum Nachteil der Mittel der Union eine wichtige Rolle spielen.

7.  verweist auf die Feststellungen und Empfehlungen aus dem ersten Korruptionsbekämpfungsbericht der Kommission vom Februar 2014 und bekräftigt insbesondere die Bedeutung des Austauschs der bewährten Verfahren, auf die in dem Bericht hingewiesen wird;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.1.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

6

11

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Malin Björk, Michał Boni, Bodil Ceballos, Caterina Chinnici, Ignazio Corrao, Rachida Dati, Frank Engel, Lorenzo Fontana, Mariya Gabriel, Kinga Gál, Sylvie Guillaume, Jussi Halla-aho, Filiz Hyusmenova, Sophia in ‘t Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Timothy Kirkhope, Barbara Kudrycka, Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Monica Macovei, Vicky Maeijer, Louis Michel, Claude Moraes, József Nagy, Péter Niedermüller, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Csaba Sógor, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Marie-Christine Vergiat, Udo Voigt, Beatrix von Storch, Kristina Winberg

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laura Agea, Hugues Bayet, Andrea Bocskor, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Miriam Dalli, Dennis de Jong, Gérard Deprez, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Marek Jurek, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Emilian Pavel, Salvatore Domenico Pogliese, Elly Schlein, Barbara Spinelli, Daniele Viotti, Axel Voss

 

Amjad Bashir, Georg Mayer, Georgi Pirinski

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.2.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Ryszard Czarnecki, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Verónica Lope Fontagné, Fulvio Martusciello, Dan Nica, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Michael Theurer, Marco Valli, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Karin Kadenbach, Marian-Jean Marinescu, Julia Pitera, Patricija Šulin

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Judith Sargentini